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29.10.2009 - FWG Trendelburg

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10. Einziehung öffentlicher Verkehrsfläche<br />

10.1 Stadtteil Gottsbüren<br />

10.2 Stadtteil Eberschütz<br />

Die STAVO beschließt, die Verkehrsfläche<br />

- Gemarkung Gottsbüren, Flur 4, Flurstück 53 (teilweise) –Pilgerweg-<br />

gemäß § 6 Abs. 1 Hess. Straßengesetz einzuziehen, sofern der Eigentümer des<br />

Grundstückes Flurstücke 44/1 und 44/2 der Einziehung schriftlich zustimmt.<br />

Dafür: 27 Dagegen. 0 Enthaltungen: 0<br />

Die STAVO beschließt, die Verkehrsflächen<br />

- Gemarkung Eberschütz, Flur 10, Flurstück 102/1 (teilweise) –In der Bau-<br />

- Gemarkung Eberschütz, Flur 7, Flurstück 59/2 (teilweise) –Über der Wanne-<br />

gemäß § 6 Abs. 1 Hess. Straßengesetz einzuziehen, sofern die Eigentümer der von<br />

der Einziehung ggfs. betroffenen Nachbargrundstücke dieser schriftlich zustimmen.<br />

Dafür: 27 Dagegen. 0 Enthaltungen: 0<br />

Ende der Sitzung: 22.20<br />

gez. gez.<br />

Willfried Aßhauer Frank Bromm<br />

Stadtverordnetenvorsteher Schriftführer

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