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Anlagen zu den Richtlinien der Fachbetriebe Für ... - Naturgarten eV

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A 13 Vertrag <strong>Naturgarten</strong> e.V. – Fachbetrieb<br />

(Bitte ausfüllen, unterschreiben und <strong>der</strong> Dokumentenmappe hin<strong>zu</strong>fügen (Planung und Gestaltung), bzw. an <strong>den</strong> Fachbetriebsausschuss<br />

sen<strong>den</strong> (Wildpflanzen- und Wildsamenproduktion))<br />

Vertrag<br />

zwischen <strong>Naturgarten</strong> e.V. –<br />

Verein für naturnahe Garten- und<br />

landschaftsgestaltung<br />

Kernerstr. 64<br />

74076 heilbronn im Weiteren - naturgarten -<br />

und Fachbetrieb für Naturnahes Grün<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Präambel<br />

Die Vertragsparteien sind gemeinsam bestrebt, die entwicklung<br />

von naturnahem Grün (öffentliches Grün, spielräume,<br />

Gärten, etc.) <strong>zu</strong> för<strong>der</strong>n, eindeutige Dienstleistungs- bzw.<br />

Produktkennzeichnungen in diesem Zusammenhang vor<strong>zu</strong>nehmen<br />

sowie einen hohen Qualitätsstandard <strong>der</strong> Dienstleistung<br />

des naturnahen Garten- und landschaftsbaus sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />

naturgarten unterstützt <strong>den</strong> Vertragspartner in <strong>der</strong> Kommunikation<br />

und Weiterentwicklungen <strong>der</strong> Zertifizierung. Der<br />

Fachbetrieb für naturnahes Grün för<strong>der</strong>t <strong>den</strong> einsatz von<br />

bioland Pflanzen im naturnahen Gartenlandschaftsbau.<br />

beide Vertragspartner streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

<strong>zu</strong>m Wohle von Mensch und natur an.<br />

24<br />

im Weiteren - Fachbetrieb -<br />

§ 1 Vertragsgegenstand<br />

1. Vertragsgegenstand ist die Gestattung <strong>der</strong> nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong><br />

Marke „empfohlen von biOlanD“ (im Weiteren Marke<br />

„empfohlen von biOlanD“) im Geschäftsverkehr des<br />

<strong>Fachbetriebe</strong>s für naturnahes Grün (Planung, Gestaltung,<br />

Wildpflanzen- und/o<strong>der</strong> Wildsamenproduktion).<br />

Die bedingungen für die nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Marke biOlanD<br />

wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Vereinbarung im einzelnen geregelt.<br />

2. Grundlage für die Zusammenarbeit sind die gemeinsam<br />

von bioland und naturgarten herausgegebenen richtlinien<br />

für <strong>den</strong> Fachbetrieb für naturnahes Grün, Verfahrensbeschreibungen<br />

und anlagen (teile 1-3).

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