Anlagen zu den Richtlinien der Fachbetriebe Für ... - Naturgarten eV
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A 13 Vertrag <strong>Naturgarten</strong> e.V. – Fachbetrieb<br />
(Bitte ausfüllen, unterschreiben und <strong>der</strong> Dokumentenmappe hin<strong>zu</strong>fügen (Planung und Gestaltung), bzw. an <strong>den</strong> Fachbetriebsausschuss<br />
sen<strong>den</strong> (Wildpflanzen- und Wildsamenproduktion))<br />
Vertrag<br />
zwischen <strong>Naturgarten</strong> e.V. –<br />
Verein für naturnahe Garten- und<br />
landschaftsgestaltung<br />
Kernerstr. 64<br />
74076 heilbronn im Weiteren - naturgarten -<br />
und Fachbetrieb für Naturnahes Grün<br />
wird Folgendes vereinbart:<br />
Präambel<br />
Die Vertragsparteien sind gemeinsam bestrebt, die entwicklung<br />
von naturnahem Grün (öffentliches Grün, spielräume,<br />
Gärten, etc.) <strong>zu</strong> för<strong>der</strong>n, eindeutige Dienstleistungs- bzw.<br />
Produktkennzeichnungen in diesem Zusammenhang vor<strong>zu</strong>nehmen<br />
sowie einen hohen Qualitätsstandard <strong>der</strong> Dienstleistung<br />
des naturnahen Garten- und landschaftsbaus sicher<strong>zu</strong>stellen.<br />
naturgarten unterstützt <strong>den</strong> Vertragspartner in <strong>der</strong> Kommunikation<br />
und Weiterentwicklungen <strong>der</strong> Zertifizierung. Der<br />
Fachbetrieb für naturnahes Grün för<strong>der</strong>t <strong>den</strong> einsatz von<br />
bioland Pflanzen im naturnahen Gartenlandschaftsbau.<br />
beide Vertragspartner streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
<strong>zu</strong>m Wohle von Mensch und natur an.<br />
24<br />
im Weiteren - Fachbetrieb -<br />
§ 1 Vertragsgegenstand<br />
1. Vertragsgegenstand ist die Gestattung <strong>der</strong> nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong><br />
Marke „empfohlen von biOlanD“ (im Weiteren Marke<br />
„empfohlen von biOlanD“) im Geschäftsverkehr des<br />
<strong>Fachbetriebe</strong>s für naturnahes Grün (Planung, Gestaltung,<br />
Wildpflanzen- und/o<strong>der</strong> Wildsamenproduktion).<br />
Die bedingungen für die nut<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong> Marke biOlanD<br />
wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Vereinbarung im einzelnen geregelt.<br />
2. Grundlage für die Zusammenarbeit sind die gemeinsam<br />
von bioland und naturgarten herausgegebenen richtlinien<br />
für <strong>den</strong> Fachbetrieb für naturnahes Grün, Verfahrensbeschreibungen<br />
und anlagen (teile 1-3).