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Zell-Weierbach KW42-07.pdf

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Der Arbeitskreis hat zum Ziel, Wissen über standortangepasste<br />

Schafhaltung im Schwarzwald zu vermitteln und Alternativen<br />

zur Direktvermarktung zu entwickeln. Arbeitskreisteilnehmer<br />

und Interessierte sind herzlich willkommen!<br />

Mitteilungen<br />

Landratsamt Ortenaukreis<br />

Das Amt für Landwirtschaft bietet im Hinblick auf den<br />

Gemeinsamen Antrag 2008 folgende Fortbildungen an:<br />

1. Thema: Antragstellung mit FIONA/Übertragung von<br />

Zahlungsansprüchen in der ZID<br />

Vermittelt werden theoretische Grundlagen sowie die praktische<br />

Anwendung von FIONA an EDV Arbeitsplätzen sowie<br />

die Übertragung von Zahlungsansprüchen.<br />

Termine: 20.11.07, 21.11.07, 22.11.07,23.11.07, 27.11.07,<br />

29.11.07<br />

Dauer: 09.00 Uhr – 15.00 Uhr<br />

Ort: Amt für Landwirtschaft, EDV-Schulungsraum, Prinz-Eugen-Str.<br />

2, 77654 Offenburg<br />

Gebühr: 10,--<br />

Anmeldung: Bis zum 26.10.07 an das Amt für Landwirtschaft,<br />

Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg oder per e-mail<br />

an landwirtschaftsamt@ortenaukreis.de<br />

Bitte bringen Sie Ihre Zugangskennung (PIN) mit.<br />

2. Thema: Tierbestandsmeldungen in HIT/Übertragung<br />

von Zahlungsansprüchen in der ZID<br />

Termin: 16.11.07<br />

Dauer: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr<br />

Ort: Amt für Landwirtschaft, EDV-Schulungsraum, Prinz-Eugen-Str.<br />

2, 77654 Offenburg<br />

Gebühr: 5,--<br />

Anmeldung: Bis zum 26.10.07 an das Amt für Landwirtschaft,<br />

Prinz-Eugen-Str. 2, 77654 Offenburg oder per e-mail<br />

an landwirtschaft@ortenaukreis.de<br />

Bitte bringen Sie Ihre Zugangskennung (PIN) mit.<br />

Sachkundennachweis Pflanzenschutz<br />

Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft plant<br />

einen Lehrgang „Sachkundennachweis Pflanzenschutz“ ab<br />

Dezember 2007.<br />

Der Sachkundenachweis ist Teil der guten fachlichen Praxis<br />

und damit auch Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten<br />

Fördermaßnahmen (z. b. MEKA II bzw. Ausgleichszulage<br />

Landwirtschaft).<br />

Je nach Teilnehmerzahl werden separate Kurse der Fachrichtungen<br />

Acker-, Obst- und Weinbau abgehalten. Der<br />

Lehrgang umfasst in der Regel 5 Termine und endet mit einer<br />

schriftlichen bzw. mündlichen Prüfung.<br />

Anmeldungen sind bis spätestens 16. November 2007 beim<br />

Amt für Landwirtschaft, Telefon: 0781 9239 0 zu erfolgen.<br />

Das Landratsamtes Ortenaukreis –<br />

Untere Gesundheitsbehörde – informiert:<br />

Nochmalige Erinnerung für die Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen<br />

zur Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen<br />

Das Landratsamt Ortenaukreis weist noch einmal auf die<br />

jährliche Untersuchungspflicht für die Betreiber von Kleinanlagen<br />

hin. Hierzu wird um Beachtung des nachstehenden<br />

Textes gebeten:<br />

6<br />

I. Betrieb von Kleinanlagen zur Trinkwasserversorgung:<br />

1. Zu den Kleinanlagen zählen alle Anlagen, aus denen pro<br />

Jahr höchstens 1.000 m_ Wasser für den menschlichen<br />

Gebrauch (Trinkwasser) abgegeben werden.<br />

2. Die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen<br />

an das Trinkwasser richten sich nach den §§ 5-7 der<br />

Trinkwasserverordnung.<br />

3. Trinkwasseruntersuchungen sind für alle Betreiber von<br />

Kleinanlagen in Eigenverantwortung durchzuführen. Es<br />

wird nicht unterschieden, ob das Wasser für den Eigenbedarf<br />

verwendet oder an Dritte abgegeben wird (z.B. Ferienwohnungen,<br />

Gaststätten, Vermietung usw. gemäß §<br />

14 TrinkwV). Das Wasser ist daher von allen Betreibern<br />

auf folgende Parameter untersuchen zu lassen:<br />

a) Jährlich:<br />

Koloniezahl bei 22°und 36°C, coliforme Bakterien,<br />

E. coli, Enterokokken, Färbung, Trübung (NTU),<br />

Geruch, Geschmack, Ammonium, Oxidierbarkeit,<br />

elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert<br />

b) In höchstens 3-jährigen Abständen:<br />

Eisen und Mangan, Nitrat und Nitrit, Calcitlösekapazität,<br />

Säurekapazität, Calcium, Magnesium und<br />

Kalium.<br />

4. Die Ergebnisse der Untersuchung sind schriftlich oder auf<br />

Datenträgern aufzuzeichnen und müssen folgende Angaben<br />

beinhalten: Bezeichnung der Probeentnahmestelle<br />

und Zeitpunkt der Probenahme, Gemeinde, Straße,<br />

Hausnummer und das angewandte Untersuchungsverfahren.<br />

5. Die Untersuchungsergebnisse sind durch den Betreiber<br />

der Wasserversorgungsanlage innerhalb zwei Wochen<br />

nach dem Zeitpunkt der Untersuchung dem Landratsamt<br />

Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg, spätestens<br />

jedoch bis zum 31.10. 2007 unaufgefordert vorzulegen.<br />

Im Sinne einer reibungslosen Befundvorlage an<br />

das Landratsamt wird empfohlen, dass die Betreiber das<br />

beauftragte Labor ermächtigen, die Befunde direkt elektronisch<br />

an das Landratsamt zu versenden. Bei Abweichungen<br />

von Grenzwerten muss die Befundmitteilung unverzüglich<br />

nach Befundeingang erfolgen.<br />

Sofern dem Landratsamt die Untersuchungsergebnisse insbesondere<br />

bei Abgabe an Dritte nicht fristgerecht vorgelegt<br />

werden, kann eine gebührenpflichtige Anordnung erfolgen.<br />

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Nichtdurchführung<br />

der vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchung eine<br />

Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet<br />

werden kann.<br />

Ihre Ansprechpartner beim Landratsamt Ortenaukreis<br />

während der Geschäftszeit sind:<br />

Herr Sandhaas:Tel. 0781/805-9661<br />

Herr Benz: Tel. 0781/805-9842<br />

Herr Burg: Tel. 0781/805-9668<br />

Der Wortlaut der Trinkwasserverordnung kann auf der Homepage<br />

des Landratsamtes Ortenaukreis, Suchwort „Trinkwasser“<br />

– Trinkwasserüberwachung – abgerufen und heruntergeladen<br />

werden.

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