Regeln für Touristen. Denken Sie an die CITES ... - Nanoq
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Grönländisches Kunsth<strong>an</strong>dwerkmehr<br />
als bloß Souvenirs<br />
Der <strong>CITES</strong>-Nachweis ist mehr als bloß ein Zolldokument.<br />
Er ist auch eine Gar<strong>an</strong>tie da<strong>für</strong>, dass<br />
<strong>die</strong> Produkte von Arten stammen, <strong>die</strong> laut Gesetz<br />
in Grönl<strong>an</strong>d gejagt werden dürfen.<br />
<strong>CITES</strong> (Washingtoner Artenschutzabkommen)<br />
<strong>CITES</strong> steht <strong>für</strong> „Convention on International<br />
Trade in End<strong>an</strong>gered Species of Wild Fauna <strong>an</strong>d<br />
Flora“ (Abkommen zum internationalen H<strong>an</strong>del<br />
mit bedrohten Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten).<br />
Das Washingtoner Artenschutzabkommen<br />
ermöglicht es, den Umf<strong>an</strong>g des H<strong>an</strong>dels mit<br />
bestimmten, gefährdeten oder lokal gefährdeten,<br />
wildlebenden Tier- und Pfl<strong>an</strong>zenarten zu<br />
kontrollieren. Daher leisten <strong>Sie</strong> mit Ihrem <strong>CITES</strong>-<br />
Nachweis Ihren Beitrag dazu, dass wir den<br />
entsprechenden Tierbeständen eine nachhaltige<br />
Zukunft sichern können.<br />
Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist unter<br />
<strong>an</strong>derem durch Kampagnen gegen den H<strong>an</strong>del mit<br />
Tigern, Schildkröten, <strong>an</strong>deren exotischen Tierarten<br />
und Elfenbein bek<strong>an</strong>nt geworden.<br />
Dem Abkommen sind über 170 Staaten<br />
beigetreten, und es soll <strong>die</strong> vielen bedrohten Tiere<br />
und Pfl<strong>an</strong>zen auf der Welt durch <strong>die</strong> Kontrolle des<br />
internationalen H<strong>an</strong>dels beschützen. <strong>CITES</strong><br />
umfasst insgesamt mehr als 4.800 Tierarten und<br />
25.000 Pfl<strong>an</strong>zenarten. Ungefähr 30 <strong>die</strong>ser Tierarten<br />
und einzelne Pfl<strong>an</strong>zenarten leben in Grönl<strong>an</strong>d.<br />
Die Ausfuhr von Teilen oder Produkten aus Walross, Weißwal<br />
und Zwergwal (aus Westgrönl<strong>an</strong>d) erfordert einen <strong>CITES</strong>-<br />
Nachweis, den <strong>Sie</strong> zusammen mit ihrer gekauften Ware<br />
bekommen. Das betrifft z.B. Schmuck aus Zähnen von Weißwal<br />
und Souvenirs, <strong>die</strong> aus Zwergwal-Barten gemacht sind. Der<br />
<strong>CITES</strong>-Nachweis wird in Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Kauf in den<br />
meisten Geschäften und Verkaufsstellen in Grönl<strong>an</strong>d<br />
ausgehändigt.<br />
• Ohne einen <strong>CITES</strong>-Nachweis h<strong>an</strong>deln <strong>Sie</strong> rechtswidrig<br />
und riskieren, dass Ihre kostbaren Erinnerungsstücke<br />
aus Grönl<strong>an</strong>d beschlagnahmt werden.<br />
• Mit einem <strong>CITES</strong>-Nachweis haben <strong>Sie</strong> eine<br />
Bescheinigung, dass <strong>Sie</strong> Ihren Kauf legal in Ihr<br />
Heimatl<strong>an</strong>d mitnehmen dürfen.<br />
Teile von und Produkte hergestellt aus Pottwalzahn, Narwal,<br />
Eisbär, Barten von Grönl<strong>an</strong>dwal, Finnwal oder Buckelwal sowie<br />
alle Greifvogelarten dürfen nicht aus Grönl<strong>an</strong>d ausgeführt<br />
werden.<br />
Sind <strong>Sie</strong> sich unsicher oder wollen <strong>Sie</strong> mehr wissen:<br />
Greenl<strong>an</strong>d Home Rule<br />
Ministry of Environment <strong>an</strong>d Natur<br />
Postboks 1614<br />
DK-3900 Nuuk<br />
Tel. (00299) 34 67 26<br />
Fax. (00299) 34 54 10<br />
E-Mail/link citeskontor@gh.gl / www.n<strong>an</strong>oq.gl<br />
Internet-Information: Die Seite www.cites.org informiert über <strong>die</strong><br />
internationalen Richtlinien. Hier findet m<strong>an</strong> <strong>die</strong> geltenden <strong>CITES</strong>-<br />
Listen, <strong>die</strong> zeigen welchen Schutzstatus <strong>die</strong> verschiedenen Arten<br />
haben.<br />
Die Seite www.eu-wildlifetrade.org informiert in den meisten<br />
Sprachen der EU über <strong>CITES</strong> und den H<strong>an</strong>del mit wildlebenden<br />
Tieren und Pfl<strong>an</strong>zen.<br />
Achtung: Sind <strong>Sie</strong> sich unsicher d<strong>an</strong>n setzen sie sich mit DIM<br />
(L<strong>an</strong>desamt <strong>für</strong> Umwelt und Natur) in Verbindung. Bitte<br />
bedenken <strong>Sie</strong>, dass <strong>die</strong> gesetzwidrige Ausfuhr oder eine fehlende<br />
Bescheinigung <strong>die</strong> Beschlagnahmung der Gegenstände und eine<br />
Geldstrafe mit sich führen k<strong>an</strong>n.<br />
Eisbär<br />
<strong>Regeln</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Touristen</strong>.<br />
<strong>Denken</strong> <strong>Sie</strong> <strong>an</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>CITES</strong>-Genehmigung<br />
Greenl<strong>an</strong>d Home Rule<br />
Ministry of Environment <strong>an</strong>d Natur<br />
Revideret June 2008
Die Begegnung mit Grönl<strong>an</strong>d wird Ihnen jede Menge<br />
Gelegenheit bietet, hübsche und originelle Dinge wie geschnitzte<br />
Amulette (Tupilakker), Schmuck, Felle und so weiter zu kaufen.<br />
Sind <strong>Sie</strong> sich jedoch auch darüber im Klaren, dass viele <strong>die</strong>ser<br />
Dinge entweder gar nicht ausgeführt werden dürfen oder einer<br />
speziellen Ausfuhrgenehmigung bedürfen?<br />
<strong>Sie</strong> sollten besonders bei Gegenständen, <strong>die</strong> von grönländischen<br />
Tieren wie z.B. Wal, Walross oder Eisbär stammen aufmerksam sein.<br />
In einigen Fällen müssen <strong>Sie</strong> sich einen so gen<strong>an</strong>nten <strong>CITES</strong>-<br />
Nachweis besorgen, um <strong>die</strong> Produkte nach Hause mitzunehmen.<br />
Tierart/Exportregeln<br />
Liste I arten<br />
<strong>CITES</strong>-Ausfuhrgenehmigung<br />
Darf nicht ausgeführt werden<br />
Ohne Beschränkungen *<br />
Finwal X<br />
Grönl<strong>an</strong>dwal X<br />
Seeadler X<br />
Pottwal X<br />
Buckelwal X<br />
Zwergwal aug Ostgrönl<strong>an</strong>d<br />
Liste II arten<br />
X<br />
Weißwal (Belugawal) X<br />
Eisbär (Ausfuhrverbot)* X<br />
Narwal (Ausfuhrverbot) * X<br />
Orca (Killerwal) X<br />
Zwergwal aus Westgrönl.<br />
Liste III arter<br />
X<br />
Walross *<br />
Arten <strong>die</strong> nicht durch <strong>CITES</strong><br />
reguliert sind<br />
X<br />
Seehunde (außer Walross) X<br />
Rentier X<br />
Moschusochse X<br />
Schaf/Lamm X<br />
*Achtung: Es dürfen aufgrund der tierärztlichen Bestimmungen nur Fleischpakete von<br />
maximal 5kg ausgeführt werden.<br />
Die Bestimmungen basieren auf dem Washingtoner<br />
Artenschutzabkommen (<strong>CITES</strong>), das <strong>die</strong> internationalen <strong>Regeln</strong> zum<br />
Schutz bedrohter Tierarten absteckt.<br />
Das <strong>CITES</strong>-Abkommen gilt sowohl <strong>für</strong> lebende wie auch <strong>für</strong> tote<br />
Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen oder Teile davon.<br />
So verhalten <strong>Sie</strong> sich…<br />
… wenn <strong>Sie</strong> Souvenirs kaufen:<br />
Wenn <strong>Sie</strong> Souvenirs kaufen, <strong>die</strong> g<strong>an</strong>z oder teilweise aus Weißwal oder<br />
Zwergwal (aus Westgrönl<strong>an</strong>d) bestehen, können <strong>Sie</strong> in vielen<br />
Andenkengeschäften den notwendigen <strong>CITES</strong>-Nachweis (eine<br />
<strong>CITES</strong>-Ausfuhrgenehmigung) erhalten.<br />
Wenn das Geschäft nicht von selbst den <strong>CITES</strong>-Nachweis ausfüllt<br />
und aushändigt, so fragen <strong>Sie</strong> d<strong>an</strong>ach!<br />
Es ist wichtig, dass <strong>Sie</strong> <strong>die</strong> Vorderseite, den roten und den blauen<br />
Durchschlag erhalten.<br />
Der <strong>CITES</strong>-Nachweis gilt nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ausfuhr zum privaten<br />
Gebrauch.<br />
Die Gegenstände müssen <strong>Sie</strong> in Ihrem persönlichen Gepäck<br />
tr<strong>an</strong>sportieren.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> Souvenirs auf der Straße oder in Geschäften kaufen, <strong>die</strong><br />
keine <strong>CITES</strong>-Nachweise haben, können <strong>Sie</strong> sich evt. <strong>an</strong> DIM<br />
(L<strong>an</strong>desamt <strong>für</strong> Umwelt und Natur) wenden, um zu hören, wo <strong>Sie</strong> <strong>die</strong><br />
notwendige Genehmigung erhalten.<br />
… wenn <strong>Sie</strong> durch den Zoll müssen<br />
Bei der Einreise in Ihr Heimatl<strong>an</strong>d oder das erste EU-L<strong>an</strong>d, in das <strong>Sie</strong><br />
(EU-Staatsbürger) kommen, müssen <strong>Sie</strong> durch den roten Ausg<strong>an</strong>g<br />
gehen, <strong>die</strong> weiße Vorderseite des <strong>CITES</strong>-Nachweise abliefern und den<br />
Zöllner <strong>die</strong> Ware besichtigen lassen. Den roten Durchschlag heben <strong>Sie</strong><br />
bitte bei Sich auf!<br />
... in besonderen Fällen<br />
Geschenke, Vers<strong>an</strong>d usw. erfordern eine <strong>an</strong>dere Art von <strong>CITES</strong>-<br />
Ausfuhrgenehmigung. Setzen <strong>Sie</strong> sich mit DIM in Verbindung, um<br />
Näheres zu erfahren.<br />
…. * Narwal (Liste II)<br />
Die Grönländische Selbstverwaltung hat am 6. Juni 2006 einen<br />
zwischenzeitlichen Exportstop <strong>für</strong> alle Narwals-produkte erlassen.<br />
Dementsprechend haben alle Länder der Europäischen Union haben<br />
sich im Dezember 2004 dazu entschlossen, <strong>die</strong> Einfuhr alle Narwalsprodukte<br />
zu verbieten. Es ist deswegen verboten Narwals-produkte<br />
aus Grönl<strong>an</strong>d auszuführen.<br />
.... *Eisbär (Liste II)<br />
Die Grönländische Selbstverwaltung hat am 21. Februar 2008 einen<br />
zwischenzeitlichen Exportstop <strong>für</strong> alle Eisbären-produkte erlassen.<br />
Dieses Verbot tritt am 1. April 2008 in Kraft. Sämtliche Länder der<br />
Europäischen Union haben sich ebenfalls im Februar 2008 dazu<br />
entschlossen, <strong>die</strong> Einfuhr aller Eisbären-produkte zu verbieten. Nach<br />
den 01. April ist es deshalb gesetzlich verboten Eisbären-produkte aus<br />
Grönl<strong>an</strong>d auszuführen.<br />
…. * Walross (Liste III)<br />
Alle Länder der Europäischen Union haben sich, gemäß der EU<br />
Gesetzgebung dazu entschlossen, <strong>die</strong> Einfuhr von Walrossprodukten<br />
zwischenzeitlich zu verbieten. <strong>Touristen</strong>, <strong>die</strong> Walrossprodukte als<br />
persönliche Gegenstände aus Grönl<strong>an</strong>d mit nach Hause nehmen, und<br />
<strong>die</strong> eine <strong>CITES</strong>-Ausfuhrgenehmigung besitzen, sind jedoch nicht von<br />
<strong>die</strong>sem Verbot umfasst.<br />
Zwergwal aus Westgrönl<strong>an</strong>d<br />
ZWERGWALSBARDE<br />
Narwalzahn