Trink- und Abwasserzweckverband Burg - LWG Lausitzer Wasser
Trink- und Abwasserzweckverband Burg - LWG Lausitzer Wasser
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<strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong> (TAZ)<br />
<strong>Burg</strong> (Spreewald)<br />
TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald), Hauptstraße 46, 03096 <strong>Burg</strong> (Spreewald),<br />
Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) zur Absetzung<br />
von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser, gültig ab 01.01.2011<br />
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt der <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Abwasserzweckverband</strong> <strong>Burg</strong> (Spreewald) auf der Gr<strong>und</strong>lage der Abwassersatzung vom<br />
27.08.2008 <strong>und</strong> der Gebührensatzung zur Abwassersatzung vom 22.07.2009 sowie die zu<br />
dieser Satzung ergangenen Änderungssatzungen in der jeweils gültigen Fassung<br />
Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung <strong>und</strong> Behandlung von<br />
Schmutzwasser.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung der Benutzungsgebühr ist die eingeleitete<br />
Schmutzwassermenge. Als Schmutzwassermenge gilt die dem Gr<strong>und</strong>stück aus öffentlichen<br />
<strong>und</strong> privaten Versorgungsanlagen zugeführte <strong>Wasser</strong>menge, die durch Messeinrichtungen<br />
nachzuweisen ist.<br />
Gemäß der Gebührensatzung § 2 Abs. 3 können <strong>Wasser</strong>mengen, die nachweislich nicht in<br />
die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Dieses trifft zu,<br />
wenn im<br />
Fall I <strong>Wasser</strong>mengen zur Bewässerung des Hausgartens bzw. der Grün-<br />
flächen verwendet werden oder im<br />
Fall II aus anderen Gründen nachweislich nicht in die öffentliche Abwasser-<br />
anlage eingeleitet werden, wie z.B. bei Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebe-<br />
trieben durch Eingang in das Produkt, Verdunstung u.a.<br />
Bei der Antragstellung ist folgendes zu beachten:<br />
Sachbearbeiter: Herr Kanzler<br />
Tel.-Nr.: 035603/ 68217<br />
Die Antragstellung hat auf beigefügtem Antragsformular an die <strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong><br />
GmbH & Co. KG als Verwaltungshelfer des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald) zu erfolgen.<br />
Antragsberechtigt ist der Anschlussnehmer.
Im Fall I:<br />
1. Die Absetzung bezieht sich auf die <strong>Wasser</strong>mengen, die nachweislich nicht in die<br />
öffentliche Abwasseranlage bzw. in die abflusslose Sammelgrube gelangt sind.<br />
2. Der Verbrauch für Bewässerungszwecke ist über einen Unterzähler<br />
nachzuweisen. Der Unterzähler muss den eichtechnischen Bedingungen<br />
entsprechen.<br />
3. Beim Einbau des Unterzählers sind die Anforderungen der Verordnung über die<br />
Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit <strong>Wasser</strong> (AVB <strong>Wasser</strong>V) <strong>und</strong> der<br />
DIN 1988 „Technische Regeln für die <strong>Trink</strong>wasserinstallation“ einzuhalten. Für<br />
Einfamilienhäuser wird jeweils 1 Unterzähler bewilligt, für Mehrfamilienhäuser<br />
können max. 2 Unterzähler bewilligt werden.<br />
4. Der Unterzähler ist im Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des Anschlussnehmers einzubauen.<br />
Die Abnahme erfolgt durch die <strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG als Verwaltungshelfer<br />
des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald). Bei der Abnahme sind aktenk<strong>und</strong>ig zu<br />
erfassen <strong>und</strong> vom Antragsteller zu unterschreiben:<br />
- Zählernummer<br />
- Zählerstand<br />
- Einbauort<br />
- Einbaudatum<br />
5. Die Ablesung des Unterzählers erfolgt gemeinsam mit der Hauptzählerablesung<br />
durch Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens.<br />
6. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Zahlungserlass erfolgt mit der<br />
jährlichen Gebührenerhebung.<br />
7. Die Gebührenabsetzung für nachweislich nicht eingeleitetes Abwasser beginnt zum<br />
Zeitpunkt der Abnahme des Unterzählers durch das Versorgungsunternehmen.<br />
Im Fall II:<br />
Der Antragsteller ist zur Nachweisführung der nicht eingeleiteten <strong>Wasser</strong>mengen verpflichtet.<br />
Der Nachweis ist durch ein Sachverständigengutachten zu erbringen. Nach Prüfung des<br />
Antrages durch das Versorgungsunternehmen wird die absetzungsfähige Menge (in %)<br />
festgelegt <strong>und</strong> dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Absetzung der <strong>Wasser</strong>mengen<br />
erfolgt ab dem Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde. Der Antragsteller ist<br />
verpflichtet, Veränderungen, die die absetzungsfähige <strong>Wasser</strong>menge beeinflussen,<br />
umgehend dem Verwaltungshelfer des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald) mitzuteilen. Der TAZ <strong>Burg</strong><br />
(Spreewald) bzw. sein Verwaltungshelfer sind berechtigt, Überprüfungen vorzunehmen.<br />
Noack <strong>Burg</strong>, den 03.01.2011<br />
Verbandsvorsteher
An die<br />
<strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG<br />
Abteilung K<strong>und</strong>enservice<br />
Berliner Straße 20/21<br />
03046 Cottbus<br />
Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser gemäß<br />
Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) – Fall I<br />
1. K<strong>und</strong>enname <strong>und</strong> –anschrift: ...............................................................................<br />
2. K<strong>und</strong>ennummer: ....................................<br />
................................................................................<br />
................................................................................<br />
3. Verwendungszweck des <strong>Wasser</strong>s, das nicht als Abwasser in die Abwasserkanali-<br />
sation eingeleitet wird für die<br />
Bewässerung von .............................. m² Garten- <strong>und</strong> Grünflächen<br />
4. Unterzähler (Hersteller): .................................................................................<br />
Einbauort (Keller oder Schacht): ...........................................................................<br />
Einbaudatum: ...............................................................................<br />
Zählernummer (auf Zähler eingeprägt): ..................................................................<br />
5. Die Finanzierung des Unterzählers <strong>und</strong> seines Einbaues wird vom Antragsteller<br />
getragen.<br />
Datum/Unterschrift<br />
des K<strong>und</strong>en: .............................................<br />
Datum/Unterschrift Abnahme<br />
des Unterzählers durch die <strong>LWG</strong> .............................................<br />
Datum/Bestätigung durch das<br />
Abteilung K<strong>und</strong>enservice .............................................
An die<br />
<strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG<br />
Abteilung K<strong>und</strong>enservice<br />
Berliner Straße 19 -21<br />
03046 Cottbus<br />
Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser gemäß<br />
Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) – Fall II<br />
1. K<strong>und</strong>enname <strong>und</strong> –anschrift: ...............................................................................<br />
2. K<strong>und</strong>ennummer: ....................................<br />
................................................................................<br />
................................................................................<br />
3. Verwendungszweck des <strong>Wasser</strong>s, das nicht als Abwasser in die Abwasserkanali-<br />
sation eingeleitet wird für<br />
sonstige Verwendung (Eingang in Produktionsprozesse)<br />
Als Anlage ist ein Sachverständigengutachten beizufügen.<br />
Datum/Unterschrift<br />
des K<strong>und</strong>en: .............................................<br />
Datum/Bestätigung durch die <strong>LWG</strong><br />
Abteilung K<strong>und</strong>enservice .............................................