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Trink- und Abwasserzweckverband Burg - LWG Lausitzer Wasser

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<strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong> (TAZ)<br />

<strong>Burg</strong> (Spreewald)<br />

TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald), Hauptstraße 46, 03096 <strong>Burg</strong> (Spreewald),<br />

Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) zur Absetzung<br />

von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser, gültig ab 01.01.2011<br />

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhebt der <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Abwasserzweckverband</strong> <strong>Burg</strong> (Spreewald) auf der Gr<strong>und</strong>lage der Abwassersatzung vom<br />

27.08.2008 <strong>und</strong> der Gebührensatzung zur Abwassersatzung vom 22.07.2009 sowie die zu<br />

dieser Satzung ergangenen Änderungssatzungen in der jeweils gültigen Fassung<br />

Benutzungsgebühren zur Deckung der Kosten für die Ableitung <strong>und</strong> Behandlung von<br />

Schmutzwasser.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Berechnung der Benutzungsgebühr ist die eingeleitete<br />

Schmutzwassermenge. Als Schmutzwassermenge gilt die dem Gr<strong>und</strong>stück aus öffentlichen<br />

<strong>und</strong> privaten Versorgungsanlagen zugeführte <strong>Wasser</strong>menge, die durch Messeinrichtungen<br />

nachzuweisen ist.<br />

Gemäß der Gebührensatzung § 2 Abs. 3 können <strong>Wasser</strong>mengen, die nachweislich nicht in<br />

die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, auf Antrag abgesetzt werden. Dieses trifft zu,<br />

wenn im<br />

Fall I <strong>Wasser</strong>mengen zur Bewässerung des Hausgartens bzw. der Grün-<br />

flächen verwendet werden oder im<br />

Fall II aus anderen Gründen nachweislich nicht in die öffentliche Abwasser-<br />

anlage eingeleitet werden, wie z.B. bei Industrie- <strong>und</strong> Gewerbebe-<br />

trieben durch Eingang in das Produkt, Verdunstung u.a.<br />

Bei der Antragstellung ist folgendes zu beachten:<br />

Sachbearbeiter: Herr Kanzler<br />

Tel.-Nr.: 035603/ 68217<br />

Die Antragstellung hat auf beigefügtem Antragsformular an die <strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong><br />

GmbH & Co. KG als Verwaltungshelfer des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald) zu erfolgen.<br />

Antragsberechtigt ist der Anschlussnehmer.


Im Fall I:<br />

1. Die Absetzung bezieht sich auf die <strong>Wasser</strong>mengen, die nachweislich nicht in die<br />

öffentliche Abwasseranlage bzw. in die abflusslose Sammelgrube gelangt sind.<br />

2. Der Verbrauch für Bewässerungszwecke ist über einen Unterzähler<br />

nachzuweisen. Der Unterzähler muss den eichtechnischen Bedingungen<br />

entsprechen.<br />

3. Beim Einbau des Unterzählers sind die Anforderungen der Verordnung über die<br />

Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit <strong>Wasser</strong> (AVB <strong>Wasser</strong>V) <strong>und</strong> der<br />

DIN 1988 „Technische Regeln für die <strong>Trink</strong>wasserinstallation“ einzuhalten. Für<br />

Einfamilienhäuser wird jeweils 1 Unterzähler bewilligt, für Mehrfamilienhäuser<br />

können max. 2 Unterzähler bewilligt werden.<br />

4. Der Unterzähler ist im Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten des Anschlussnehmers einzubauen.<br />

Die Abnahme erfolgt durch die <strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG als Verwaltungshelfer<br />

des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald). Bei der Abnahme sind aktenk<strong>und</strong>ig zu<br />

erfassen <strong>und</strong> vom Antragsteller zu unterschreiben:<br />

- Zählernummer<br />

- Zählerstand<br />

- Einbauort<br />

- Einbaudatum<br />

5. Die Ablesung des Unterzählers erfolgt gemeinsam mit der Hauptzählerablesung<br />

durch Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens.<br />

6. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Der Zahlungserlass erfolgt mit der<br />

jährlichen Gebührenerhebung.<br />

7. Die Gebührenabsetzung für nachweislich nicht eingeleitetes Abwasser beginnt zum<br />

Zeitpunkt der Abnahme des Unterzählers durch das Versorgungsunternehmen.<br />

Im Fall II:<br />

Der Antragsteller ist zur Nachweisführung der nicht eingeleiteten <strong>Wasser</strong>mengen verpflichtet.<br />

Der Nachweis ist durch ein Sachverständigengutachten zu erbringen. Nach Prüfung des<br />

Antrages durch das Versorgungsunternehmen wird die absetzungsfähige Menge (in %)<br />

festgelegt <strong>und</strong> dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Die Absetzung der <strong>Wasser</strong>mengen<br />

erfolgt ab dem Kalenderjahr, in dem der Antrag gestellt wurde. Der Antragsteller ist<br />

verpflichtet, Veränderungen, die die absetzungsfähige <strong>Wasser</strong>menge beeinflussen,<br />

umgehend dem Verwaltungshelfer des TAZ <strong>Burg</strong> (Spreewald) mitzuteilen. Der TAZ <strong>Burg</strong><br />

(Spreewald) bzw. sein Verwaltungshelfer sind berechtigt, Überprüfungen vorzunehmen.<br />

Noack <strong>Burg</strong>, den 03.01.2011<br />

Verbandsvorsteher


An die<br />

<strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG<br />

Abteilung K<strong>und</strong>enservice<br />

Berliner Straße 20/21<br />

03046 Cottbus<br />

Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser gemäß<br />

Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) – Fall I<br />

1. K<strong>und</strong>enname <strong>und</strong> –anschrift: ...............................................................................<br />

2. K<strong>und</strong>ennummer: ....................................<br />

................................................................................<br />

................................................................................<br />

3. Verwendungszweck des <strong>Wasser</strong>s, das nicht als Abwasser in die Abwasserkanali-<br />

sation eingeleitet wird für die<br />

Bewässerung von .............................. m² Garten- <strong>und</strong> Grünflächen<br />

4. Unterzähler (Hersteller): .................................................................................<br />

Einbauort (Keller oder Schacht): ...........................................................................<br />

Einbaudatum: ...............................................................................<br />

Zählernummer (auf Zähler eingeprägt): ..................................................................<br />

5. Die Finanzierung des Unterzählers <strong>und</strong> seines Einbaues wird vom Antragsteller<br />

getragen.<br />

Datum/Unterschrift<br />

des K<strong>und</strong>en: .............................................<br />

Datum/Unterschrift Abnahme<br />

des Unterzählers durch die <strong>LWG</strong> .............................................<br />

Datum/Bestätigung durch das<br />

Abteilung K<strong>und</strong>enservice .............................................


An die<br />

<strong>LWG</strong> <strong>Lausitzer</strong> <strong>Wasser</strong> GmbH & Co. KG<br />

Abteilung K<strong>und</strong>enservice<br />

Berliner Straße 19 -21<br />

03046 Cottbus<br />

Antrag zur Absetzung von nachweislich nicht eingeleitetem Abwasser gemäß<br />

Regelung des <strong>Trink</strong>- <strong>und</strong> <strong>Abwasserzweckverband</strong>es <strong>Burg</strong> (Spreewald) – Fall II<br />

1. K<strong>und</strong>enname <strong>und</strong> –anschrift: ...............................................................................<br />

2. K<strong>und</strong>ennummer: ....................................<br />

................................................................................<br />

................................................................................<br />

3. Verwendungszweck des <strong>Wasser</strong>s, das nicht als Abwasser in die Abwasserkanali-<br />

sation eingeleitet wird für<br />

sonstige Verwendung (Eingang in Produktionsprozesse)<br />

Als Anlage ist ein Sachverständigengutachten beizufügen.<br />

Datum/Unterschrift<br />

des K<strong>und</strong>en: .............................................<br />

Datum/Bestätigung durch die <strong>LWG</strong><br />

Abteilung K<strong>und</strong>enservice .............................................

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