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Aufgabenstellung (Seite 54-60) - Internationale Gartenschau ...

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FOTOS AUS DEM GELÄNDE<br />

<strong>54</strong><br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM


B.4-7 IM EINKLANG MIT DER NATUR<br />

Nachhaltigkeit und An die <strong>Gartenschau</strong>konzeption werden sehr hohe Anforderungen im Hinblick<br />

Umweltverträglichkeit auf die Berücksichtigung und Bewahrung der inselspezifischen ökologischen<br />

Potenziale und vorhandenen Lebensräume und ebenso auf die Nachhaltigkeit<br />

und Unbedenklichkeit der verwendeten Baumaterialien und Pflanzen sowie<br />

des Nachnutzungskonzepts gelegt. Der Bau des <strong>Gartenschau</strong>geländes sowie<br />

die Durchführung der Veranstaltung sind mit vielfältigen Einwirkungen auf die<br />

Umwelt verbunden, z.B. der Nutzung von Böden, dem Verbrauch von Baumaterialien,<br />

der Entstehung von Abfällen und dem Verbrauch von Energie und<br />

Trinkwasser. In der Planung des Geländes, der Standorte der Gebäude, der<br />

Gestaltung der Gebäude sowie der Verkehrs- und Wegeflächen ist zu berücksichtigen,<br />

dass die negativen Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden.<br />

BAUMBESTAND Der vorhandene Baumbestand im zentralen IGS-Gelände ist sehr heterogen<br />

einzuschätzen. Während z.B. der Bereich des alten Friedhof südlich der<br />

Mengestraße über wertvollen und unbedingt zu erhaltenden Großbaumbestand<br />

verfügt, stellt sich der Bereich südlich der Neuenfelder Straße insbesondere<br />

für den zentralen Haupteingang anders dar. Es handelt sich hier überwiegend<br />

um einen Jungbaumbestand aus Pionierbaumarten wie Birke,<br />

Weide und Pappel. Der Umgang mit dem kleinen ehemaligen Friedhof im<br />

Rahmen der Gesamtkonzeption ist zu prüfen.<br />

Schutz vorhandener Biotope Innerhalb der zu überplanenden Flächen des zentralen IGS-Geländes finden<br />

sich südlich der Mengestraße und Neuenfelder Straße eine ganze Reihe ausgewiesener<br />

Naturdenkmale. Es finden sich hier wertvolle Lebensräume für<br />

Pflanzen und Tiere ebenso wie Streuobstwiesen und feuchte Senken. Bei einigen<br />

dieser Lebensräume im Plangebiet der IGS handelt es sich um gesetzlich<br />

geschützte Biotope nach § 28 Hamburgisches Naturschutzgesetz<br />

(HmbNatSchG), die bei der Planung besonders zu berücksichtigen sind. Sie<br />

sind entweder selten oder gefährdet bzw. geben seltenen oder gefährdeten<br />

Arten einen Lebensraum (die den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Kartierung<br />

ist im Anhang C-3 in Verkleinerung abgebildet)<br />

Die gesetzlich geschützten Biotope repräsentieren wertvolle Bereiche der Natur<br />

und des Landschaftsbildes. Neben ihrer Funktion für den Naturhaushalt<br />

haben sie eine große Bedeutung für die Erholung und als Refugium für den<br />

Menschen. Die in der Karte der erhaltenswerten Lebensräume (§ 28 Hamburgisches<br />

Naturschutzgesetz-Biotope) gekennzeichneten Flächen sind deshalb<br />

ohne gravierende Veränderungen in der Vegetation zu erhalten und in das<br />

Konzept zu integrieren. Die Vernetzung dieser wertvollen Lebensräume im<br />

Rahmen des Freiraumkonzeptes für die Insel soll eine Aufgabe bei der gesamten<br />

Planung sein.<br />

Naturschutz auf Industriebrachen Darüber hinaus bietet Wilhelmsburg mit seinen historischen Industrie- und<br />

Gewerbestandorten vielfältige Möglichkeiten für Naturschutz auch auf Industriebrachen.<br />

Die Berücksichtigung von Naturschutzzielen wird in diesem Sinne<br />

bei der Umsetzung aller IGS-Projekte eine zentrale Rolle spielen.<br />

Zur Beachtung der Nachhaltigkeit vorgeschlagener Maßnahmen gehört im<br />

Einzelnen :<br />

Bodenschutz > Die Funktionen des vorgefundenen Bodens sollen erhalten bleiben bzw.<br />

nach Möglichkeit verbessert werden.<br />

Abfall > Die Mengen sowie die Schadstoffgehalte des Abfalls sollen minimiert<br />

werden. Angefallene Abfälle sollen sortiert und weitestgehend für die<br />

neue Gestaltung wieder eingesetzt werden. Die beim Rückbau temporärer<br />

Anlagen anfallenden Materialien sollen nach Möglichkeit weiter genutzt<br />

werden können.<br />

Ressourcenschonung > Die für die Gestaltung des Geländes und die Errichtung der Gebäude erforderlichen<br />

Materialien stammen nach Möglichkeit aus regionalen Quellen.<br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM 55


56<br />

Klimaschutz > Die Gebäude sollen Energiesparpotenziale nach dem modernsten Stand<br />

der Technik ausschöpfen. Bei der Gestaltung sollen Fotovoltaik-Anlagen<br />

und Solarkollektoren integriert werden. Die Wärme- und Stromversorgung<br />

von Gebäuden und Anlagen soll vorrangig aus Kraft-Wärme-<br />

Kopplung, aus Abwärmenutzung oder aus erneuerbaren Energien erfolgen.<br />

Gewässerschutz > Die Belange des Gewässerschutzes (Oberflächen- und Grundwasserschutz)<br />

müssen einbezogen werden. Gewässer und Ufer sind in ihrer<br />

gewässerökologischen Wertigkeit zu wahren bzw. bei Umgestaltungen<br />

aufzuwerten.<br />

Das Wettbewerbsgebiet wird von der Stadt Hamburg wassertechnisch<br />

bewirtschaftet (Nachbargebiete sind z.T. in Bewirtschaftung durch Wasserverbände).<br />

Das zentrale Schöpfwerk "Kuckuckshorn", das den Wasserbewirtschaftungspegel<br />

(WBP) von -0,15 mNN im vollständig vernetzten<br />

Gewässersystem der Bracks, Wettern und Gräben gewährleistet und<br />

das Wasser in den Reiherstieg pumpt, liegt am Mahlbusen im Westen<br />

des Wettbewerbsgebietes.<br />

DIE WICHTIGSTEN GESETZLICH GESCHÜTZTEN BIOTOPE IM ENGEREN PLANUNGSGEBIET<br />

DER GEWÄSSERGÜRTEL<br />

Mitten durch das Kerngebiet zieht sich quer ein Gewässergürtel, bestehend aus größeren und kleineren Bracks, die durch<br />

Deichbrüche mit anschließender Auskolkung des Bodens entstanden sind. Die Bracks haben aufgrund ihrer Entstehung<br />

und der dadurch bedingten speziellen Fauna (insb. Fische) eine hohe Bedeutung für Hamburg. Weiterhin sind zahlreiche<br />

stehende Kleingewässer Bestandteil dieses Gewässergürtels. Die stehenden Kleingewässer - wie z.B. der flache Kuckucksteich<br />

- zeigen aufgrund ihrer Entstehung z.T. andere Strukturen und Artenzusammensetzungen als die Bracks. Sie besitzen<br />

meist flachere naturnahe Ufer mit größeren Röhrichtpartien und differenzierter Wasservegetation, wie sie für flache Stillgewässer<br />

typisch sind. Somit bieten sie auch wichtige Brut-/ Laich- und Nahrungsplätze für Vögel, Fische, Amphibien, Insekten<br />

und Fledermäuse. Die Stillgewässer sind über Wettern und Gräben mit anderen Kleingewässern aber auch mit der Süderelbe<br />

oder dem Feuchtgrünland des Wilhelmsburger Osten verbunden. Einige Bracks sind als Naturdenkmäler ausgewiesen<br />

und besitzen einen besonderen Schutzstatus (s. Anlage; ND-VO’en liegen bereits vor).<br />

FEUCHTBIOTOPE NÖRDLICH DES GEWÄSSERGÜRTELS<br />

Im Anschluss an den Gewässergürtel nach Norden erstrecken sich im Kernbereich 3 Bänder mit verschiedenen z.T. großräumigen<br />

Feuchtbiotopen. Diese Bänder befinden sich westlich und östlich der B75 und östlich der von ihnen eingefassten<br />

Kleingärten. Westlich der B75 befindet sich ein alter Landschaftspark auf einem ehemaligen Bruchwaldgebiet. Hier kommen<br />

als § 28-Biotope neben Kleingewässern u.a. auch Sümpfe und Nasswiesen vor.<br />

Das Band östlich der Kleingärten wird von feuchten bis nassen naturnahen Gehölzen eingenommen, die als Sumpf geschützt<br />

sind. Diese feuchten Wälder und Gehölze stehen z.T. auf alten Erlenbruch-Standorten und haben das Potenzial,<br />

sich wieder zu diesen Brüchen mit ihren speziellen Pflanzenarten zu entwickeln. Wegen ihrer teilweisen Unzugänglichkeit<br />

sind sie besonders für Brutvögel wertvoll; ihr Reichtum an Totholz ist für die Insekten- und Pilzwelt existenziell. Das gleiche<br />

gilt für Bereiche des Bandes östlich der B75, in dem aber auch nasses Grünland unter Schutz steht. Die im nördlichen Teil<br />

des Kerngebietes gelegenen Feuchtbiotope sind über Wettern und Kanäle mit dem Spreehafen verbunden und außerhalb<br />

des Kerngebietes mit der Wilhelmsburger Dove-Elbe und der Dove-Elbe-Wettern.<br />

Ausführliche Ausführungen und Angaben finden sich im Anhang des Programms (C.3)<br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM


B.4-8 STÄDTEBAULICHE ARRONDIERUNGEN<br />

WOHNUNGSBAU UND DIENSTLEISTUNG ALS NACHNUT-<br />

ZUNG AUF DEM IGS-EINGANGSPLATZ<br />

Südlich der Neuenfelder Straße Auf den Flächen des Eingangsbereiches mit den Vorfahrten für die Großveranstaltung<br />

im Jahre 2013 sollen nach deren Beendigung geeignete Nachnutzungen<br />

realisiert werden. Gedacht ist hierbei im wesentlichen an Wohnungsbau<br />

und Kerngebietsnutzungen, die die verkehrstechnisch gute Anbindung an<br />

den ÖPNV nutzen und im Zentrum des Stadtteil eine lebendige und urbane<br />

Arrondierung darstellen. Geeignete Strukturen, die ggf. auch die Erschließungs-Einrichtungen<br />

der IGS übernehmen können, sind im Nachnutzungskonzept<br />

darzustellen.<br />

WOHNUNGSBAU AM WESTLICHEN RAND DES IGS-<br />

KERNGELÄNDES<br />

Neue Stadtkante am Kurdamm Die westliche Stadtkante zum IGS-Zentralgelände südlich der Mengestraße,<br />

nördlich und südlich des Kurdammes, zwischen der „Kornweiden Wettern" im<br />

Westen und der "Rathaus Wettern" im Osten bietet heute als Raumkante ein<br />

eher desolates und unattraktives Bild, das den städtebaulichen Entwicklungszielen<br />

und den Ansprüchen der IGS nicht gerecht wird. Daher sollen in der<br />

Konzeption der zentralen IGS-Flächen an dieser Stelle auch städtebauliche<br />

Arrondierungen für ergänzende Wohnungsbauten angedacht werden, die einen<br />

westlichen Parkrand neu definieren und nach Beendigung der IGS-<br />

Veranstaltung (und damit der Einzäunung) über gut nutzbare Verknüpfungen<br />

verfügen sollen.<br />

§28 Biotope Ausgenommen aus der städtebaulichen Arrondierung sind die Bereiche der<br />

Biotope bzw. geschützten §28-Biotope / Naturdenkmale des „Kükenbracks“,<br />

des „Mahlbusen“ und des "Uhlenbusch Bracks", die ja über den „Kuckucks<br />

Wettern“ eine direkte Wasserverbindung zum „Kuckucksteich“ und zum „Galgenbrack“<br />

besitzen.<br />

Verknüpfungen Die Entwurfslösungen sollen die zukünftigen Verknüpfungen aus dem IGS-<br />

Park in diesen neuen Wohnungsbau aufzeigen. Gleichzeitig ist den Wegebeziehungen<br />

innerhalb des eingezäunten IGS-Geländes sorgfältig Beachtung zu<br />

schenken. Für die Westgrenze des Geländes werden Vorschläge erwartet, ob<br />

eine Wegeführung westlich der "Rathauswettern" sinnvoll ist oder dieser Wasserlauf<br />

als natürliche Geländegrenze geeignet erscheint.<br />

NEUE WILHELMSBURGER MITTE<br />

In seiner Vielgestaltigkeit, aber auch städtebaulichen Fragmentierung, braucht<br />

Wilhelmsburg ein prägendes und identitätsstiftendes Element für die Entwicklung<br />

einer Neuen Mitte. Dies könnte, entsprechend des Rahmenkonzeptes<br />

zum „Sprung über die Elbe“ in besonders faszinierender Weise eine neue<br />

zentrale Wasserfläche nördlich der Neuenfelder Straße sein, die, in Anlehnung<br />

an die Binnenalster, im Herzen Wilhelmsburgs Großzügigkeit und Weite<br />

ausstrahlt. Damit könnten zugleich die bestehenden öffentlichen Einrichtungen<br />

in ihrem Umfeld wie das Ortsamt und das Bürgerhaus, die städtebaulichen<br />

Komplettierungen im Bereich der Berufsschule und der geplante Eingangsplatz<br />

der <strong>Internationale</strong>n <strong>Gartenschau</strong> mit einer zentralen Ausstellungshalle<br />

stadträumlich zusammengefasst werden. Aufgabe der Wettbewerbsteilnehmer<br />

ist es, entwurfliche Skizzen für eine neue zentrale Wasserfläche im<br />

Kontext der zentralen Erschließungsbereiche der IGS zu entwickeln (keine<br />

IGS-Maßnahme und nicht in den IGS-Kosten enthalten). Der See sollte an die<br />

Rathauswettern bzw. den Aßmannkanal angebunden werden und die Größenordnung,<br />

wie sie im Rahmenkonzept zum „Sprung über die Elbe“ dargestellt<br />

ist, nicht überschreiten. Die Dratelnstraße ist in der bestehenden Form<br />

zu erhalten.<br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM 57


58<br />

Voraussetzung für die Schaffung eines Sees ist die Verlagerung der öffentlichen<br />

Sportanlage Dratelnstraße, die zu den vier Hamburger Stützpunkten des<br />

Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gehört. Sie verfügt über ein Großspielfeld<br />

(Naturrasen) mit 400m- Rundlaufbahn, ein Großspielfeld (Kunststoffrasen),<br />

Umkleiden sowie das Vereinshaus eines Sportvereins. Die Bruttofläche der<br />

Anlage, die die am stärksten ausgelastete in Wilhelmsburg ist, beträgt rund<br />

38.000 m². Zum Stützpunktkonzept des DFB gehört neben der unmittelbaren<br />

Anbindung an die 3-Feld-Sporthallen des benachbarten Berufsschulzentrums<br />

auch die Nutzung der Freianlagen für den schulischen Außensport. Die genannten<br />

Einrichtungen sind daher ortsnah und in räumlicher Nähe zu den<br />

Sporthallen des Berufsschulzentrums wiederherzustellen.<br />

DIE FLÄCHEN DER EHEMALIGEN DEA-RAFFINERIE AM<br />

REIHERSTIEG-KNIE<br />

Freiraum als IGS-Ergänzung Die <strong>Gartenschau</strong> wird sich mit ihren zentralen, d.h. eingezäunten Flächen<br />

vermutlich nicht bis zum Reiherstieg-Knie entwickeln können, da die Entfernungen<br />

für den Veranstaltungsbereich zu groß werden. Die Begrenzung des<br />

IGS-Geländes nach Westen könnte am Veringkanal verlaufen, um mit einer<br />

zukünftigen Fähranlegestelle und ggf. hier in der unmittelbaren Nähe angeordneten<br />

PKW-Parkplätzen einen westlichen Eingang zur IGS zu ermöglichen.<br />

Gleichwohl ist es Aufgabe im Wettbewerb, die aus städtebaulicher Sicht<br />

wünschenswerte konzeptionelle Fortführung einer landschaftlichen Achse<br />

zum Reiherstieg-Knie als Ergänzung der IGS-Planung zu entwickeln. Eine attraktive<br />

grüne Gestaltung der südlichen DEA-Flächen zum Reiherstieg-Ufer<br />

soll eine lebendige Ergänzung ergeben, die das den "Volkspark" umgebende<br />

Netzwerk komplettiert. Es werden Gestaltungsvorschläge von den Wettbewerbsteilnehmern<br />

für die Flächen erwartet, wobei ein breiter Streifen am Ufer<br />

des Reiherstiegs auf dem Mineralölgelände dauerhafter öffentlicher und kultureller<br />

Grünnutzung vorbehalten bleiben soll.<br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM


B.4-9 KOSTEN<br />

Einhaltung des Budgets Nicht erst in der zweiten Wettbewerbsphase sondern bereits in den ersten<br />

Entwurfskonzepten muss den Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen besondere<br />

Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg<br />

hat für die erforderlichen investiven Maßnahmen wie auch für die Gesamtabwicklung<br />

Aufgrund umfangreicher Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen<br />

ein Kostenlimit festgelegt, das im folgenden dargelegt wird. Die<br />

Finanzierung der landschaftsplanerischen, verkehrlichen und hochbaulichen<br />

Maßnahmen für die <strong>Internationale</strong> <strong>Gartenschau</strong> aus dem städtischen Haushalt<br />

erfordert nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die<br />

Einhaltung des zur Verfügung stehenden Budgets (Senat und Bürgerschaft<br />

haben in den Jahren 2003 und 2004 vom Finanzierungskonzept Kenntnis genommen).<br />

Kostenansätze Für die investiven Maßnahmen des nach der einjährigen Veranstaltung erhalten<br />

bleibenden Wilhelmsburger "Volksparks" wie auch temporärer Einrichtungen<br />

stehen ca. <strong>54</strong>,625 Mio EURO zur Verfügung.<br />

FOLGENDE KOSTENANSÄTZE SIND FÜR DIE IGS 2013 GESCHÄTZT<br />

UND IN DER SUMME FIXIERT WORDEN :<br />

Garten- und Landschaftsbau Baukosten für ca. 58,5 ha Dauernutzungsfläche 27.<strong>60</strong>0.000 €<br />

temporäre Einrichtungen :<br />

Ausstellungsflächen an Hallenschauen (ca.13,5 ha) 2.700.000 €<br />

Themen- und Nationengärten (ca. 17 ha) 8.500.000 €<br />

Anmietung Textilhalle 500.000 €<br />

Investitionen Hallenschauen ** 5.000.000 €<br />

Anmietung Gastro-Zelte 500.000 €<br />

Hochbau (Brücken + Möblierung) 9.500.000 €<br />

Einzäunung, Kassen etc. 325.000 €<br />

WETTBEWERBSRELEVANTE GESAMTKOSTEN <strong>54</strong>.625.000 €<br />

(die einzelnen Positionen sind gegenseitig deckungsfähig)<br />

** 50% der angesetzten Kosten für die Hallenschauen (Investition + Betrieb)<br />

Folgende Kostenansätze sind Basis der Schätzung gewesen :<br />

Anmietung Textilhallen : ca. <strong>60</strong> €/m 2 für IGS-Zeitraum; Herrichten der Außenflächen<br />

(Verkauf) incl. Zufahrten : ca. 20 €/m 2 ; Gastro-Zelte : ca. 65 €/m 2 für<br />

IGS-Zeitraum; Themengärten : 50 €/m 2 ;<br />

NICHT IN DEN KOSTENANSÄTZEN DER IGS 2013 ENTHALTEN SIND :<br />

Baukosten für andere Lösungen als textile, angemietete Hallen wie auch für<br />

Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn und Wilhelmsburger Reichstraße.<br />

Im Entwurf vorgeschlagene Maßnahmen sind hierfür aber in Hinblick auf die<br />

Kosten abzuschätzen und in der Kostenschätzung separat anzugeben.<br />

Nicht enthalten und im Verfahren auch nicht abzuschätzen sind Kosten für<br />

Maßnahmen im Bereich des Reiherstiegs und der "Neuen Mitte Wilhelmsburg"<br />

mit der Idee des See nördlich der Neuenfelder Straße.<br />

IGS-2013 HAMBURG - Wilhelmsburg - PROGRAMM 59


Hinweis auf Altlasten Im Planungsraum für das IGS-Kerngebiet und im Bereich der städtebaulichlandschaftlichen<br />

Arrondierungen befinden sich mehrere im Altlasthinweiskataster<br />

registrierte Altlasten bzw. altlastverdächtige Flächen und Hinweise auf<br />

schädliche Bodenveränderungen. Im gesamten Gebiet ist bei Baumaßnahmen<br />

mit erhöhten Kosten für die Entsorgung des Bodenaushubs zu rechnen.<br />

Ebenfalls müssen bei einer Grundwasserabsenkung für die Wasseraufbereitung<br />

Mehrkosten einkalkuliert werden. Diese Kosten sind in den veranschlagten<br />

IGS-Kosten nicht enthalten.<br />

KOSTENSCHÄTZUNG In der Gestaltung sind neben den investiven Kosten auch der Aufwand der<br />

laufenden Pflege und Unterhaltung insbesondere hinsichtlich der Materialverwendung<br />

und Ausstattung mit Pflanzen und Nutzungsangeboten zu beachten.<br />

Zu den verbindlichen Leistungen der Wettbewerbsteilnehmerinnen und -<br />

teilnehmer in der zweiten Phase gehört daher eine nachvollziehbare Kostenschätzung<br />

nach der dieser Auslobung beigegebenen Vorlage. Diese Kostenschätzung<br />

muss nachweisen, dass der eingereichte Entwurf im finanziellen<br />

Rahmen der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel bleiben kann.<br />

KOSTEN AUSSERHALB DES WETTBEWERBS<br />

<strong>60</strong><br />

INNERHALB DES KOSTENBUDGETS WURDEN FOLGENDE KOSTENAN-<br />

SÄTZE FÜR MASSNAHMEN AUSSERHALB DER WETTBEWERBSAUFGA-<br />

BE FIXIERT, DIE ABER NICHT IN DEN AUFGABEN UND MASSNAHMEN<br />

DES WETTBEWERBS ENTHALTEN SIND :<br />

Rückbau-Maßnahmen nach 2013 250.000 €<br />

Grunderwerb 5.100.000 €<br />

Radwege, Parkleitsystem, Shuttleplätze 1.810.000 €<br />

KFZ-Verkehr 11.000.000 €<br />

Zentraler Eingang (mit Bussen- + Taxenständen) 165.000 €<br />

PKW-Parkplätze 4.700.000 €<br />

SUMME (nicht im Wettbewerb) 22.425.000 €<br />

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