Verfahren (Seite 1-15) - Internationale Gartenschau Hamburg 2013
Verfahren (Seite 1-15) - Internationale Gartenschau Hamburg 2013
Verfahren (Seite 1-15) - Internationale Gartenschau Hamburg 2013
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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abteilung Stadtgrün und Erholung<br />
AUSLOBUNG<br />
eines internationalen landschaftsplanerischen, einstufigen,<br />
zweiphasigen, anonymen Realisierungswettbewerbs in Form<br />
eines offenen <strong>Verfahren</strong>s in der 1. Phase und mindestens 6 bis<br />
ca. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der 2. Phase<br />
FÜR DIE<br />
INTERNATIONALE<br />
GARTENSCHAU <strong>2013</strong><br />
IN HAMBURG –<br />
WILHELMSBURG
IMPRESSUM<br />
Ausloberin :<br />
Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abteilung Stadtgrün und Erholung<br />
Wettbewerbsbetreuung :<br />
genius loci architekturcontor<br />
Dietrich Hartwich, Architekt BDA Stadtplaner, <strong>Hamburg</strong><br />
Fotonachweis :<br />
Titelbild:<br />
Markus Beck, Fotograf, <strong>Hamburg</strong><br />
Fotos Ortsbegehungen 2003 + 2004 :<br />
MitarbeiterInnen der Abteilung Stadtgrün und Erholung und Dr. Martina Oldengott<br />
Fotos Hubschrauber :<br />
Stefanie Scharf<br />
Fotos 04/2005 :<br />
KIWI Design, <strong>Hamburg</strong><br />
Satz und Lay Out :<br />
KIWI-Design, <strong>Hamburg</strong><br />
Druck / Repros :<br />
Pläne + Broschüre :<br />
Scharlau GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />
2<br />
IGS-<strong>2013</strong> H AMBURG - W ILHELMSBURG
I N H AL T S V E R ZEICHNI S<br />
B R O S C H Ü R E<br />
TEIL A : VERFAHRENSREGELN<br />
A.1 Ausloberin, A.2 Wettbewerbsgegenstand 5<br />
A.3 Wettbewerbsart und Wettbewerbsgrundlagen 6<br />
A.4 Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung 6<br />
A.5 Preissumme, A.6 Preisgericht 7<br />
A.7 Sachverständige Berater/innen 8<br />
A.8 Wilhelmsburger IGS-Beirat, A.9 Gast, A.10 <strong>Verfahren</strong>smanagement, 8<br />
A.11 Termine des <strong>Verfahren</strong>s 9<br />
A.12 Wettbewerbsleistungen 1. Phase 11<br />
A.13 Wettbewerbsleistungen 2. Phase 13<br />
A.14 Vorprüfung, A.<strong>15</strong> Weitere Bearbeitung 14<br />
A.16 Eigentum und Urheberrecht <strong>15</strong><br />
TEIL B : PROGRAMM DES WETTBEWERBS<br />
B.1 ANLASS UND ZIEL DES WETTBEWERBS 16<br />
B.2 DER WETTBEWERBSORT 20<br />
> Wilhemsburg - der Ort der IGS <strong>2013</strong><br />
> Geologische und naturräumliche Gegebenheiten<br />
> Flächennutzungen<br />
B.3 DIE LEITTHEMEN DER IGS <strong>2013</strong> 26<br />
> Leitthema 1 : "Zusammen Wachsen"<br />
> Leitthema 2 : Auf zu neuen Ufern - Inseln im Fluss<br />
> Leitthema 3 : Freizeit / Kultur / Sport<br />
> Leitthema 4 : Lebendige Gartenkultur / Den Kleingärten eine Zukunft<br />
> Leitthema 5 : Handeln im Einklang mit Natur und Umwelt<br />
B.4 DIE WETTBEWERBSAUFGABEN<br />
> 1 Die zentralen IGS-Flächen -- Der Wilhelmsburger "Volkspark" 32<br />
> 2 Erschließung des zentralen IGS-Geländes 37<br />
> 3 Lebendige Gartenkultur 45<br />
> 4 Die Zukunft der Kleingärten 47<br />
> 5 Freizeit / Kultur / Sport -- In der Nachnutzung liegt der Erfolg 48<br />
> 6 Schallschutz an den Verkehrs-Barrieren 50<br />
> 7 Handeln im Einklang mit der Natur 55<br />
> 8 Städtebauliche Arrondierungen 57<br />
> 9 Die Kosten der Entwurfsvorschläge 59<br />
TEIL C: ANHANG ZUM PROGRAMM DES WETTBEWERBS<br />
C.1 STÄDTEBAULICHE LEITIDEEN FÜR WILHELMSBURG UND UMGEBUNG 61<br />
C.2 HISTORISCHER ABRISS DER ENTWICKLUNG WILHELMSBURGS 66<br />
C.3 NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ / ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ 76<br />
C.5 ÖKOLOGISCHE GESTALTUNGEN VON GEWÄSSERN UND UFERN 86<br />
IGS-<strong>2013</strong> H AMBURG - W ILHELMSBURG 3
STADTKARTE VON HAMBURG M. 1 : 600.000<br />
4<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN
A.1 AUSLOBERIN<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Dieser Wettbewerb wird ausgelobt von der Freien<br />
und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>, vertreten durch die Behörde<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für<br />
Naturschutz und Landschaftspflege, Abteilung<br />
Stadtgrün und Erholung.<br />
A.2 WETTBEWERBSGEGENSTAND<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Wettbewerbsgegenstand ist die Konzeption und<br />
Gestaltung der <strong>Internationale</strong>n <strong>Gartenschau</strong> <strong>2013</strong><br />
in <strong>Hamburg</strong> im Rahmen einer Entwicklung der<br />
Freiraum- und Grünstruktur für den Stadtteil Wilhelmsburg<br />
unter Berücksichtigung übergeordneter<br />
städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ziele.<br />
Die Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> hat sich im<br />
Jahr 2001 um die Ausrichtung der <strong>Internationale</strong>n<br />
Gartenbauausstellung <strong>Hamburg</strong> <strong>2013</strong> beworben<br />
und im Jahr 2003 zunächst den Zuschlag für eine<br />
Bundesgartenschau erhalten. <strong>Hamburg</strong> strebt jedoch<br />
auch weiterhin an, eine <strong>Gartenschau</strong> mit internationalem<br />
Charakter (IGS) durchzuführen. Für<br />
die Konzeption sind insbesondere folgende<br />
Schwerpunkte von Belang :<br />
- der innovative Ansatz der sozialen Stadtentwicklung,<br />
- die naturräumlich einzigartige Situation der Elbinsel<br />
Wilhelmsburg und die vielen Gewässer auf<br />
der Insel (historische Industriekanäle, Flussaltarme,<br />
durch Deichbrüche in früheren Jahrhunderten<br />
entstandene Teiche, die gebauten Wasserkanten<br />
und naturnahen Ufer der Insel),<br />
- die historische Kulturlandschaft, in der eines der<br />
größten zusammenhängenden europäischen<br />
Anbaugebiete für Gemüse, Zierpflanzen und<br />
Obstbau sein Zentrum hat,<br />
- die <strong>Gartenschau</strong> ein Schlüsselprojekt des stadtentwicklungspolitischen<br />
Schwerpunktes der<br />
Stadt <strong>Hamburg</strong> in den nächsten 10 Jahren fungiert<br />
(Metropole <strong>Hamburg</strong> – Wachsende Stadt /<br />
Leitprojekt „ Sprung über die Elbe) und<br />
- dass die voraussichtlichen Realisierungskosten<br />
für die Maßnahmen der IGS <strong>2013</strong> innerhalb des<br />
von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> hierfür<br />
vorgesehenen Budgets umgesetzt werden können.<br />
Die thematisch-räumlichen Schwerpunkte der erfolgreichen<br />
Bewerbungskonzeption lauteten:<br />
A Inseloase<br />
B Ein Stadtteil entdeckt seine Ufer<br />
C Urlaub vor der Haustür<br />
D Zur Kultur der Landschaft<br />
Daraus lassen sich stichwortartig folgende Leitthemen<br />
ableiten :<br />
1. "Zusammen wachsen"<br />
2. Auf zu neuen Ufern - die Inseln im Fluss erobern<br />
ihre Ufer zurück<br />
3. Freizeit / Kultur / Sport - in der Nachnutzung<br />
liegt der Erfolg für Wilhelmsburg<br />
4. Den Kleingärten eine Zukunft<br />
5. Handeln im Einklang mit Natur und Umwelt<br />
Die Bewerbungskonzeption mit dem Inselpark als<br />
<strong>Gartenschau</strong>gelände und ihren vier zusätzlichen<br />
thematisch-räumlichen Schwerpunkten ist auch die<br />
inhaltliche Grundlage der Wettbewerbsauslobung<br />
und Gegenstand vieler weiterer flankierender<br />
Maßnahmen im Rahmen der <strong>Gartenschau</strong> in der<br />
ganzen Stadt, vornehmlich aber auf den Elbinseln<br />
Wilhelmsburg und Veddel.<br />
In der ersten Phase soll mit diesem Wettbewerb<br />
das gesamträumliche Konzept des <strong>Gartenschau</strong>geländes<br />
mit seinen Grünverbindungen zu den Ufern<br />
konkretisiert werden und ein landschaftsarchitektonischer<br />
Vorentwurf für das Schaugelände erarbeitet<br />
werden. Es sind konkrete Gestalt- und<br />
Nutzungsvorschläge für das räumliche Konzept zu<br />
erarbeiten. Vor allem für den Kernbereich des IGS-<br />
Parks und der Hallenflächen (ca. 55 ha) sollen die<br />
Aufgaben der räumlichen Verteilung und Zuordnung<br />
der Angebote, der Verknüpfung und Gestaltung<br />
der erforderlichen Nutzungsangebote der<br />
gärtnerischen Ausstellungsbereiche und des auch<br />
nach der Veranstaltung erhalten bleibenden Parks<br />
gelöst werden. Die Entwürfe sind mit einer ersten<br />
groben Kostenschätzung zu versehen.<br />
In der 2. Wettbewerbsphase sollen die Verfasserinnen<br />
und Verfasser der vom Preisgericht ausgewählten<br />
Entwürfe im überschaubaren Umfang eine<br />
weitere Detaillierung ihres Entwurfs vornehmen<br />
und insbesondere eine differenziertere Kostenschätzung<br />
vorlegen, die als Leistungsanforderung<br />
der 1. Phase zu aufwendig wäre. Ziel dieser <strong>Verfahren</strong>sschritte<br />
ist die Erlangung einer möglichst<br />
großen Kostensicherheit für die Ausloberin - die<br />
Entwurfslösungen müssen im Kostenbudget realisierbar<br />
sein, da der Senat der FHH die Mittel für<br />
die IGS Wilhelmsburg <strong>2013</strong> limitiert hat.<br />
Die Ausführungsplanung ist für die Jahre 2006 und<br />
2007 geplant und die bauliche Umsetzung soll<br />
spätestens im Jahre 2008 beginnen.<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN 5
A.3 WETTBEWERBSART UND<br />
WETTBEWERBSGRUNDLAGEN<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die<br />
VOF, §§ 20, 25 und die "Grundsätze und Richtlinien<br />
für Wettbewerbe auf den Gebieten der<br />
Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens<br />
- GRW 1995" der Freien und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong> zugrunde, soweit in dieser Auslobung<br />
nicht explizit verfahrenstechnische Modifizierungen<br />
vermerkt sind. Die Lösung der Aufgabe soll in einer<br />
Stufe in zwei Bearbeitungsphasen gefunden<br />
werden.<br />
Aus den eingegangenen Beiträgen der 1. Wettbewerbsphase<br />
werden durch das Preisgericht mindestens<br />
6 bis ca. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />
die sog. ENGERE WAHL für die 2. Wettbewerbsphase<br />
ausgewählt. Die genaue Anzahl<br />
wurde nach oben nicht begrenzt, um der Entscheidung<br />
des Preisgerichts in Abhängigkeit zur Qualität<br />
der eingereichten Beiträge nicht vorzugreifen.<br />
Das <strong>Verfahren</strong> ist gem. GRW 95, Ziff. 1.6 anonym.<br />
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.<br />
Die im Programm der Auslobung definierten Anforderungen<br />
gelten als Richtschnur für die Beurteilung<br />
durch das Preisgericht. Eine Bindung des<br />
Preisgerichts an GRW 95, Ziffer 5.6.5, 2. und 3.<br />
Absatz besteht nicht. Eine verantwortliche Bewertung,<br />
die den Vorgaben und Intentionen der von<br />
der Ausloberin im Programm formulierten Rahmenbedingungen<br />
gerecht wird, obliegt dem Preisgericht.<br />
Die Entscheidungen des Preisgerichts<br />
werden ohne Stimm-Enthaltungen gefällt.<br />
Alle am <strong>Verfahren</strong> Beteiligten erklären sich durch<br />
ihre Mitwirkung mit den genannten Bedingungen<br />
dieser Auslobung einverstanden.<br />
Der Wettbewerbsausschuss der <strong>Hamburg</strong>ischen<br />
Architektenkammer hat Kenntnis vom Inhalt der<br />
Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der<br />
Wettbewerb wurde mit Datum vom <strong>15</strong>. April 2005<br />
unter der Nummer O-004-05-LRW registriert.<br />
A.4 ZULASSUNGSBEREICH UND<br />
TEILNAHMEBERECHTIGUNG<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst<br />
die Mitgliedstaaten des EWR sowie Mitglieder des<br />
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS).<br />
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die<br />
gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates<br />
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerbs<br />
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft<br />
(14. März 2005) als freischaffende Land-<br />
6<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN<br />
schaftsarchitektinnen oder Landschaftsarchitekten<br />
tätig sind und zum Führen der Berufsbezeichnung<br />
Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt<br />
berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat<br />
die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />
so erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitektin<br />
bzw. Landschaftsarchitekt, wer<br />
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen<br />
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung<br />
nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet<br />
ist.<br />
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern<br />
deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf<br />
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe<br />
entsprechen und einer der Gesellschafter<br />
oder einer der bevollmächtigten Vertreter<br />
und die Verfasserin bzw. der Verfasser der<br />
Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten<br />
beruflichen Anforderungen erfüllt.<br />
Freischaffende Architektinnen und Architekten oder<br />
Stadtplanerinnen und Stadtplaner wie auch<br />
Freie Künstlerinnen und Künstler sind nur in Arbeitsgemeinschaft<br />
mit freischaffenden Landschaftsarchitektinnen<br />
bzw. Landschaftsarchitekten<br />
(federführend) teilnahmeberechtigt. Die Hinzuziehung<br />
von Architektinnen / Architekten, Stadtplanerinnen<br />
/ Stadtplanern, von Fachleuten zur Verkehrsplanung<br />
wie auch Freizeitspezialisten wird<br />
empfohlen.<br />
Die Teilnahmeberechtigung der ausgewählten<br />
Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfasser für<br />
die 2. Wettbewerbsphase wird nach Entscheidung<br />
der 1. Preisgerichtssitzung überprüft. Die Teilnahme<br />
an der 2. Wettbewerbsphase muss von den<br />
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern innerhalb von<br />
7 Tagen nach Zugang der Mitteilung verbindlich<br />
bestätigt werden.<br />
Teilnehmende Landschaftsarchitektinnen und<br />
Landschaftsarchitekten (einbezogen alle ständigen<br />
Partnerinnen und Partner sowie Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter oder Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft)<br />
dürfen nur eine Wettbewerbsarbeit<br />
einreichen und nur einmal an diesem Wettbewerb<br />
teilnehmen, sich daher auch nicht zusätzlich auf<br />
dem Wege über weitere Arbeitsgemeinschaften<br />
mit anderen Wettbewerbsteilnehmerinnen oder -<br />
teilnehmern beteiligen.<br />
RÜCKZAHLUNG DER SCHUTZGEBÜHR<br />
Die Schutzgebühr für die Wettbewerbsunterlagen<br />
beträgt 100,00 €. Sie wird zurückgezahlt, wenn :<br />
- eine prüffähige Wettbewerbsarbeit fristgerecht<br />
abgegeben, oder<br />
- die Wettbewerbsunterlagen unbeschädigt und<br />
vollständig bis zum 31. Mai 2005 (Eingang im<br />
architekturcontor genius loci) zurückgegeben<br />
werden.
A. 5 PREISSUMME<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Die ausgelobte Gesamtsumme für das 2-phasige<br />
Gesamtverfahren (Preise und Ankäufe) beträgt<br />
160.000,00 € (zzgl. MWSt.).<br />
VERTEILUNG DER PREISE UND ANKÄUFE:<br />
1. Preis EURO 40.000,00<br />
2. Preis EURO 34.000,00<br />
3. Preis EURO 28.000,00<br />
4. Preis EURO 22.000,00<br />
5. Preis EURO 16.000,00<br />
Ankaufsumme EURO 20.000,00<br />
Preissumme EURO 160.000,00<br />
(zzgl. MWSt.)<br />
Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung<br />
der Gesamtsumme der Preise gemäß GRW<br />
95, Ziff. 4.2 Abs. 1 vorzunehmen.<br />
In allen genannten Beträgen ist die Mehrwertsteuer<br />
nicht enthalten. Preise und Ankäufe werden gegen<br />
Rechnung nach der Entscheidung des Preisgerichts<br />
unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.<br />
Die Mehrwertsteuer ist in den Rechnungen<br />
gesondert auszuweisen.<br />
A.6 PREISGERICHT<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
FACHPREISRICHTER / INNEN<br />
Dr. Regina Dube, Leiterin des Amtes für Naturschutz<br />
und Landschaftspflege, Behörde für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt, <strong>Hamburg</strong><br />
Guido Hager, Landschaftsarchitekt, Zürich<br />
Peter Koch, Baudezernent, Bezirksamt Harburg<br />
Cordula Loidl-Raisch, Landschaftsarchitektin,<br />
Wien<br />
Prof. Klaus Neumann, Landschaftsarchitekt, Berlin<br />
Dieter Pfrommer, Landschaftsarchitekt, Stuttgart<br />
Lothar Steffen, Landschaftsarchitekt, <strong>Hamburg</strong><br />
Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Behörde für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt, <strong>Hamburg</strong><br />
STELLVERTRETER<br />
Heiner Baumgarten, Abteilungsleiter, Stadtgrün<br />
und Erholung, Behörde für Stadtentwicklung und<br />
Umwelt (ständig anwesend)<br />
Gerrald Boekhoff, Leiter Garten- und Friedhofsabteilung,<br />
Bauamt, Bezirksamt Harburg (ständig anwesend)<br />
Andreas Kellner, Behörde für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt<br />
Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen<br />
(ständig anwesend)<br />
Barbara Runtsch, Landschaftsarchitektin, <strong>Hamburg</strong><br />
SACHPREISRICHTER / INNEN<br />
Senator Dr. Michael Freytag, Behörde für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt, <strong>Hamburg</strong><br />
Werner Küsters, Präsident des BGL - Bundesverbandes<br />
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau<br />
e.V., Bad Honnef<br />
Friedrich Meiberth, Geschäftsführer der DBG –<br />
Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft GmbH,<br />
Bonn<br />
Karin Meise, Mitglied der Bezirksversammlung<br />
Harburg<br />
Senator Dr. Wolfgang Peiner, Finanzbehörde<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Rainer Roszak, Mitglied der Bezirksversammlung<br />
Harburg<br />
Carsten Schmidt, Mitglied der Bezirksversammlung<br />
Harburg<br />
STELLVERTRETER<br />
Dr. Herlind Gundelach, Staatsrätin, Behörde für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt <strong>Hamburg</strong><br />
Dr. Robert Heller, Staatsrat, Finanzbehörde <strong>Hamburg</strong><br />
Stephan Lechner, Ausstellungsbevollmächtigter<br />
des Zentralverbandes Gartenbau für die BUGA<br />
2005 München<br />
Marion Strelis, Mitglied der Bezirksversammlung<br />
Harburg<br />
Karl Zwermann, Präsident des ZVG – Zentralverband<br />
Gartenbau, Bonn<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN 7
A.7 SACHVERSTÄNDIGE BERATER<br />
UND BERATERINNEN<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung wie<br />
auch zur Begutachtung der Entwürfe innerhalb der<br />
Vorprüfung und zur Stellungnahme in der Preisgerichtssitzung<br />
(ohne Stimmrecht) werden VertreterInnen<br />
folgender Instanzen einbezogen werden :<br />
Olaf Bahr, Claus Kriegs, Axel Iwohn, Christina<br />
Leicht, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege,<br />
Abt. Stadtgrün und Erholung, Behörde für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Thomas Barz, Amt für Haushalt und Aufgabenplanung,<br />
Finanzbehörde <strong>Hamburg</strong><br />
Karin Bruns, Amt für Landesplanung, Behörde für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Wolfgang Denien, Garten- und Friedhofsabteilung,<br />
Bauamt, Bezirksamt Harburg<br />
Dr. Ing. Hans Peter Dücker, Strom- und Hafenbau,<br />
Behörde für Wirtschaft und Arbeit<br />
Oliver Gagaik, Liegenschaftsverwaltung, Finanzbehörde<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Hartmut Gosda, Amt für Naturschutz und Landschaftspflege,<br />
Abt. Stadtgrün und Erholung, Behörde<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Hans Jochen Hinz, Leiter des Amtes für Bau und<br />
Betrieb, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Ulrich Kowalewsky, Liegenschaftsverwaltung, Finanzbehörde<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Henning von Ladiges, Leiter der Stadtplanungsabteilung,<br />
Bezirksamt Harburg<br />
Holger Lange, Amt für Haushalt und Aufgabenplanung,<br />
Finanzbehörde <strong>Hamburg</strong><br />
Karsten Lübkert, Amt für Verkehr und Straßenwesen,<br />
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Otfried Mante, Realisierungsgesellschaft ReGe<br />
<strong>Hamburg</strong> Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH<br />
Konrad Rothfuchs, ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung,<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Manfred Saal, Amt für Landesplanung, Behörde<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Dr. Hans-Jürgen Schulke, Leiter des Sportamtes,<br />
Behörde für Bildung und Sport<br />
Thorsten Schulz, komm. Leiter des Ortsamtes<br />
Wilhelmsburg<br />
8<br />
Monika Uhlmann, Naturschutzreferat in der Garten-<br />
und Friedhofabteilung, Bezirksamt Harburg<br />
Wolf-Gerhard Wehnert, Geschäftsführer des Landesbunds<br />
der Gartenfreunde in <strong>Hamburg</strong> e.V.<br />
Ute Weiler, Landschaftsarchitektin, <strong>Hamburg</strong><br />
Peter Weiß, Amt für Landesplanung, Behörde für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
A.8 WILHELMSBURGER IGS-BEIRAT<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN<br />
Aus den umfangsreichen Vorarbeiten zur IGS-<br />
Planung werden im Rahmen der Erarbeitung der<br />
Auslobung wie auch als beratende Gäste in der<br />
Preisgerichtssitzung (ohne Stimmrecht) VertreterInnen<br />
folgender Initiativen aus Wilhelmsburg einbezogen<br />
:<br />
Astrid Christen, Mitglied im Verein Zukunft Elbinsel<br />
Wilhelmburg e.V.<br />
Bernd Heyland, Mitglied des Stadtteilbeirates Wilhelmsburg<br />
Mike Wilkens, Mitglied des Stadtteilbeirates Wilhelmsburg<br />
A.9 GAST<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Torsten Meinberg, Bezirksamtsleiter Harburg<br />
A.10 VERFAHRENSMANAGEMENT<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Die inhaltliche Betreuung und organisatorische<br />
Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens gem.<br />
GRW 95, Ziff. 3.4.4 erfolgt durch :<br />
genius loci - architekturcontor<br />
Dietrich Hartwich, Architekt BDA<br />
Deichstraße 19, 20459 HAMBURG<br />
Tel.: oo49 – (o)4o - 37 82 66 / Fax: 37 83 31<br />
e-mail : geniuslocihh@aol.com
A.11 TERMINE DES VERFAHRENS<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Der Wettbewerb wurde dem Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaft am 14. März 2005 bekannt<br />
gegeben. Anforderungen der Unterlagen waren bis<br />
zum 19. April 2005 zulässig.<br />
AUSGABE DER WETTBEWERBSUNTERLAGEN<br />
Die Wettbewerbsauslobung wird allen am <strong>Verfahren</strong><br />
beteiligten Personen, Institutionen und behördlichen<br />
Instanzen ab dem 22. April 2005 zugesandt.<br />
SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN - 1. PHASE<br />
Zum <strong>Verfahren</strong>sweg und zur Aufgabenstellung<br />
können schriftliche Rückfragen im Vorwege des<br />
Kolloquiums gestellt werden. Diese Rückfragen<br />
sind an das betreuende architekturcontor genius<br />
loci zu richten. Sie müssen dort unter dem Stichwort<br />
„INTERNATIONALE GARTENSCHAU <strong>2013</strong>"<br />
bis zum 18. Mai 2005 eingegangen sein.<br />
KOLLOQUIUM - 1. PHASE<br />
Auf einem Kolloquium soll eine gemeinsame Erörterung<br />
der Aufgabenstellung zwischen den Teilnehmerinnen<br />
bzw. Teilnehmern und der Ausloberin,<br />
dem Preisgericht, den sachverständigen Beraterinnen<br />
bzw. Beratern und den Wettbewerbsorganisatoren<br />
und eine Beantwortung der vorab eingegangenen<br />
Rückfragen stattfinden. Die Ergebnisse<br />
der Diskussion und Antworten auf Rückfragen<br />
werden in einem Protokoll festgehalten und allen<br />
Beteiligten zugesandt. Das Protokoll wird Bestandteil<br />
der Auslobung.<br />
Das KOLLOQUIUM findet statt :<br />
am 25. Mai 2005, 11.30 Uhr<br />
in BÜRGERHAUS WILHELMSBURG<br />
MENGESTRASSE 20, 21107 <strong>Hamburg</strong><br />
(Ein PREISGERICHTS-VORGESPRÄCH findet<br />
am gleichen Tag bereits um 10.00 Uhr an gleichem<br />
Ort statt).<br />
In Verbindung mit dem Kolloquium ist keine gemeinsame<br />
Besichtigung des Wettbewerbsgebietes<br />
und des Umfelds vorgesehen. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer müssen eine Besichtigung<br />
des Stadtteils vor dem Kolloquium vorgenommen<br />
haben.<br />
ABGABE DER WETTBEWERBSARBEITEN -<br />
1. PHASE<br />
Einlieferungstermin für die Arbeiten gem. GRW 95,<br />
Ziff. 5.4.2 ist der 19. Juli 2005.<br />
Die Unterlagen sollten möglichst per Kurierdienst<br />
mit diesem Aufgabe-Datum zugesandt werden an,<br />
bzw. an diesem Tag bis 17.00 Uhr abgegeben<br />
werden bei : genius loci - architekturcontor<br />
Deichstraße 19, 20459 HAMBURG<br />
Die Verpackung der Wettbewerbsarbeit muss gem.<br />
GRW 95, Ziff. 5.4.1 zur Wahrung der Anonymität in<br />
verschlossenem Zustand, ohne Absender oder<br />
sonstige Hinweise auf die VerfasserInnen mit dem<br />
Vermerk "INTERNATIONALE GARTENSCHAU<br />
<strong>2013</strong>" eingereicht werden. Als Absender ist die<br />
Anschrift des Empfängers anzugeben und die<br />
Kennzahl ist deutlich auf der Verpackung zu vermerken.<br />
Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen,<br />
den Versand der Wettbewerbsarbeiten per<br />
Kurierdienst abzuwickeln. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer haben dafür zu sorgen, dass der<br />
Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem<br />
Versandgut deutlich lesbar vermerkt ist, oder haben<br />
bei Nachfrage die fristgerechte Aufgabe durch<br />
den Einlieferungsbeleg nachzuweisen. Die Einlieferung<br />
muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei<br />
erfolgen.<br />
PREISGERICHTSSITZUNG - 1. PHASE<br />
Das Preisgericht tagt am 02. und 03. September<br />
2005. Die Verfasserinnen und Verfasser der für die<br />
2. Wettbewerbsphase ausgewählten Entwürfe<br />
werden unmittelbar nach der Entscheidung des<br />
Preisgerichts informiert.<br />
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 1. Phase<br />
erhalten unmittelbar nach der Jury-Sitzung ein Ergebnisprotokoll<br />
über die Preisgerichtsentscheidung.<br />
Das abschließende Gesamtprotokoll der<br />
Preisgerichtssitzungen der 1. und 2. Phase wird<br />
ebenfalls allen am <strong>Verfahren</strong> Beteiligten zugesandt.<br />
2. WETTBEWERBSPHASE<br />
Sofern sich in der Preisgerichtssitzung der 1.<br />
Wettbewerbsphase Erkenntnisse zur Fortschreibung<br />
der Aufgabenstellung oder allgemeingültige<br />
Hinweise für die ausgewählten Entwürfe der Engeren<br />
Wahl ergeben, werden diese den ausgewählten<br />
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Preisrichterinnen<br />
und Preisrichtern sowie sachverständigen<br />
Beraterinnen und Beratern in Form des Preisgerichtsprotokolls<br />
kurzfristig zugesandt.<br />
SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN – 2. PHASE<br />
Schriftliche Rückfragen können bis zum 20. September<br />
2005 per FAX oder email unter dem<br />
Stichwort `INTERNATIONALE GARTENSCHAU<br />
<strong>2013</strong>' an genius loci - architekturcontor gestellt<br />
werden (Anonymisierung ist gewährleistet). Die<br />
beantworteten Fragen werden allen an der 2. Phase<br />
des <strong>Verfahren</strong>s Beteiligten zugesandt und sind<br />
Bestandteil der Auslobung.<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN 9
ALTERNATIV : KOLLOQUIUM<br />
Es besteht die Möglichkeit ein Kolloquium durchzuführen,<br />
wenn dies von allen ausgewählten Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmern der 2. Phase einstimmig<br />
gewünscht wird.<br />
ABGABE DER UNTERLAGEN - 2. PHASE<br />
Abgabetermin für die Unterlagen der 2. Phase<br />
gem. GRW ‘95, Ziff. 5.4.2 ist in der 18. Oktober<br />
2005. Die Unterlagen können per Post (empfohlen<br />
wird aber per Kurierdienst) mit diesem Aufgabe-<br />
Datum zugesandt werden an, oder an diesem Tag<br />
bis 17.00 Uhr direkt eingereicht werden bei:<br />
genius loci - architekturcontor<br />
Deichstraße 19, 20459 HAMBURG<br />
Es ist dafür zu sorgen, dass das Einlieferungsdatum<br />
auf allen Versandpapieren und dem Versandgut<br />
deutlich lesbar vermerkt ist, oder bei Nachfrage<br />
die fristgerechte Aufgabe durch den Einlieferungsbeleg<br />
nachzuweisen. Die Einlieferung muss für<br />
den Empfänger porto- und zustellungsfrei erfolgen.<br />
PREISGERICHTSSITZUNG - 2. PHASE<br />
Das Preisgericht der 2. Wettbewerbsphase tagt<br />
voraussichtlich am 28. November 2005. Die Ausloberin<br />
benachrichtigt alle Verfasserinnen und Verfasser<br />
der prämierten Entwürfe unmittelbar nach<br />
der Entscheidung des Preisgerichts.<br />
Die Entscheidung und die Beurteilungen des<br />
Preisgerichts erfahren alle Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer (auch der 1. Wettbewerbsphase) aus<br />
dem Gesamt-Preisgerichtsprotokoll.<br />
BEKANNTGABE DES ERGEBNISSES<br />
UND AUSSTELLUNG ALLER ENTWÜRFE<br />
Die Ausloberin ist berechtigt, die Entscheidung des<br />
Preisgerichts der Öffentlichkeit mitzuteilen.<br />
Alle Wettbewerbsarbeiten der 1. und 2. Phase<br />
werden, mit den Namen der Verfasserinnen/ Verfasser<br />
und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter und ggf.<br />
Fachplanern versehen öffentlich ausgestellt. Der<br />
genaue Zeitraum und der Ort werden rechtzeitig<br />
bekannt gegeben.<br />
10<br />
ÜBERSICHT DER TERMINE DES GE-<br />
SAMTVERFAHRENS<br />
1. BEARBEITUNGSPHASE :<br />
Ausgabe der Unterlagen ab 22. 04.2005<br />
Schriftliche Rückfragen bis 18. Mai 2005<br />
Kolloquium am 25. Mai 2005<br />
Rückgabemöglichkeit der Unterlagen zur Rückerstattung<br />
der Schutzgebühr 07. Juni 2005<br />
Abgabe der Entwürfe bis 19. Juli 2005<br />
1. Preisgerichtssitzung 02. + 03.09.2005<br />
2. BEARBEITUNGSPHASE :<br />
Preisgerichtsprotokoll 07. September 2005<br />
Schriftliche Rückfragen 20. September 2005<br />
Abgabe der Entwürfe bis 18. Oktober 2005<br />
2. Preisgerichtssitzung 28.11. 2005<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN
A.12 WETTBEWERBSLEISTUNGEN<br />
1. PHASE<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Für die 1. Wettbewerbsphase wird das Blattformat<br />
und die Anzahl der zugelassenen Pläne mit<br />
2 DIN A-0 Blättern im Hochformat +<br />
2 DIN A-2 Blättern im Querformat<br />
vorgegeben.<br />
Planbeschriftungen und Texte sind in Druckschrift<br />
in deutscher Sprache zu halten, Planunterlagen<br />
sind gerollt und nicht auf festen Untergrund aufgezogen<br />
einzuliefern.<br />
1. STRUKTURPLAN M. 1 : 5.000<br />
farbig (genordet)<br />
mit Darstellung der Lage und der Begrenzung<br />
des engeren Schaugeländes (ca. 95 ha), mit<br />
seinen Grünverbindungen:<br />
zu den Ufern, Grünzügen und Landschaftsräumen<br />
im Osten,<br />
sowie integriert in dieses Blatt:<br />
Darstellung der NACHNUTZUNG im zentralen<br />
IGS-Bereich ca. in einem DIN A4-Ausschnitt<br />
im Maßstab M. 1:5.000<br />
Die zur Verfügung gestellte Planvorlage wird<br />
als dxf- und dwg-Datensatz geliefert.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
2. GESAMTLAGEPLAN M. 1 : 2.500<br />
ZENTRALER BEREICH<br />
farbig (genordet)<br />
Ausschnitt frei wählbar<br />
Mit Darstellung u.a. des Erschließungskonzeptes,<br />
d.h. :<br />
Lage / Anzahl der Haupt-/ Nebeneingänge,<br />
verkehrliche Anbindung der fußläufigen und<br />
radfahrenden Verkehre und der temporären<br />
KFZ-Stellplatzflächen und des Bus-Shuttle-<br />
Verkehrs.<br />
sowie der potentiellen Flächen für die Hallenschauen<br />
und den anderen Nutzungsbereichen<br />
der IGS.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
3. TEILLAGEPLAN M 1 : 500<br />
EINGANGSBEREICH<br />
Darstellung des Eingangsbereichs mit Übergang<br />
vom S-Bahnhof zum Haupteingang zur<br />
IGS, zur Darstellung der Niveauunterschiede.<br />
Weiterhin Darstellung von Schnitten und Ansichten<br />
vom direkten Übergangsbereich vom<br />
S-Bahnhof zum Eingangsplatz der IGS im<br />
Maßstab 1 : 200.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
4. ‚LIBERO’-BLATT<br />
Freigestellte Darstellungen zur Veranschaulichung<br />
der Entwurfsintentionen: Skizzen als Isometrien,<br />
Perspektiven usw. oder Detaildarstellungen<br />
möglich, um insbesondere den konzeptionellen<br />
und gestalterischen Ansatz zu<br />
konkretisieren. Empfohlen wird, im M. 1:200<br />
einzelne wichtige Situationen maßstäblich zu<br />
veranschaulichen (farbig oder schwarz/weiß).<br />
(Max. 1 Blatt DIN A0 Querformat)<br />
5. ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Der Erläuterungsbericht soll die Intentionen<br />
der Verfasserinnen und Verfasser erläutern<br />
und alle für eine Beurteilung maßgeblichen<br />
Hinweise der städtebaulichen, freiräumlichen<br />
und funktionalen Lösungen enthalten, die nicht<br />
aus den Zeichnungen hervorgehen.<br />
(Max. 2 DIN A4-<strong>Seite</strong>n)<br />
6. FLÄCHENBERECHNUNGEN<br />
Berechnungen der Flächen der einzelnen Nutzungsbereiche<br />
(eingezäunter Bereich, Hallenschauen,<br />
Blumenschauen, etc).<br />
Eintragung der Flächenermittlung in einen separaten<br />
Plansatz (der Ziffer 2) unter Verwendung<br />
der Nutzungs-Codierung und Eintrag der<br />
Flächenwerte in die Tabelle mit den Berechnungsblättern.<br />
7. ERSTE GROBE KOSTENÜBERSICHT<br />
Erste grobe Abschätzung der Kosten der<br />
Maßnahmen, wie sie in den Plänen (Ziffern 1<br />
bis 4) dargestellt wurden (auch als Eigenkontrolle<br />
der vorgeschlagenen Entwurfskonzepte),<br />
gegliedert nach den wichtigsten Kostengruppen<br />
der zu erwartenden Maßnahmen (im Bereich<br />
der KG 200 nur 230; im Bereich der KG<br />
300 eine Angabe für den Bereich 310 – 360<br />
und im Bereich der KG 500 eine Angabe für<br />
den Bereich 510 – 550 + 590). Eintragung der<br />
Werte auf mitgeliefertem Vordruck.<br />
8. VERFASSER-ERKLÄRUNG<br />
Auf beigefügtem Vordruck, in einem verschlossenen,<br />
undurchsichtigen Umschlag, der<br />
lediglich mit der Beschriftung `Verfasser-<br />
Erklärung´ und der Kennzahl versehen ist.<br />
9. PRÜFPLÄNE<br />
Ein Satz der eingereichten Pläne der Ziffern 1.<br />
bis 4. als schwarz/weiß Kopie im Original-<br />
Maßstab (gerollt).<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN 11
STADTKARTEVON HAMBURG M. 1 : <strong>15</strong>0.000<br />
12<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN
10. PLANVERKLEINERUNGEN<br />
Der Lageplan des ZENTRALEN IGS-Bereichs<br />
(Ziffer 2) soll als Verkleinerung im Maßstab M.<br />
1:10.000 = 25% des Originals als Farb-Plot geliefert<br />
werden.<br />
Der Teillageplan (Ziffer 3) soll als Verkleinerung<br />
M. 1:5.000 = 20% des Originals als Farb-<br />
Plot geliefert werden.<br />
11. PLANUNTERLAGEN ALS DATENSÄTZE<br />
Für den Vorprüfbericht und das abschließende<br />
Jury-Protokoll der 2. Phase (wie auch eine eventuelle<br />
Dokumentation) wird die Erstellung<br />
von Dateien aller Planverkleinerungen der Ziffern<br />
1 bis 4 in den Formaten JPEG und PDF,<br />
die Flächenberechnungen und die Werte der<br />
Kostenschätzung als xls-Datei und der Erläuterungsbericht<br />
als doc-Datei (auf CD-ROM)<br />
gefordert.<br />
12. LISTE DER EINGEREICHTEN UNTERLA-<br />
GEN<br />
auf geliefertem Vordruck<br />
Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind an<br />
der rechten oberen Ecke jedes Blattes und der<br />
Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6<br />
verschiedenen arabischen Ziffern (maximal 1 cm<br />
hoch und 6 cm breit) zu kennzeichnen. Als Kennzahl<br />
dürfen weder das Datum der Abgabe, Zahlenreihen<br />
oder Geburtsdaten der Verfasserinnen oder<br />
Verfasser gewählt werden.<br />
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer darf nur<br />
eine Wettbewerbsarbeit einreichen, diese darf<br />
auch nur eine Lösung enthalten. Varianten, d.h.<br />
die Abwandlung eines Entwurfsteils unter Beibehaltung<br />
der Gesamtlösung, sind nicht zugelassen.<br />
Wettbewerbsleistungen, die nach Art und Umfang<br />
über das geforderte Maß hinausgehen, werden<br />
von der Beurteilung ausgeschlossen.<br />
A.13 WETTBEWERBSLEISTUNGEN<br />
2. PHASE<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Für die 2. Wettbewerbsphase wird das Blattformat<br />
als Ergänzung der Unterlagen der 1. Phase fixiert.<br />
Planbeschriftungen und Texte sind in Druckschrift<br />
in deutscher Sprache und Pläne ungefaltet einzureichen.<br />
1. GESAMTLAGEPLAN M. 1 : 2.500<br />
ZENTRALER BEREICH farbig (genordet)<br />
(HINWEIS: Diese Leistung ist nur zu liefern,<br />
wenn die Verfasser es für notwendig erachten,<br />
ihren Ursprungsplan zu überarbeiten.)<br />
Ausschnitt frei wählbar<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
2. TEILLAGEPLAN M 1 : 500<br />
EINGANGSBEREICH<br />
(HINWEIS: Diese Leistung ist nur zu liefern,<br />
wenn die Verfasser es für notwendig erachten,<br />
ihren Ursprungsplan zu überarbeiten.)<br />
Darstellung des Eingangsbereichs mit Übergang<br />
vom S-Bahnhof zum Haupteingang zur<br />
IGS, zur Darstellung der Niveauunterschiede.<br />
Weiterhin Darstellung von Schnitten und Ansichten<br />
vom direkten Übergangsbereich vom<br />
S-Bahnhof zum Eingangsplatz der IGS im<br />
Maßstab 1 : 200.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
3. TEILLAGEPLAN M 1 : 500<br />
Ansichtsskizzen, Gestaltungsdetails<br />
BLUMENSCHAUHALLEN<br />
Lage, Einbindung und Erschließung der Blumenschauhallen,<br />
sowie Skizzen zur architektonischen<br />
Gestaltung der Hallen in freigestelltem<br />
Maßstab.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
4. TEILLAGEPLAN M 1 : 500<br />
mit Ansichtsskizzen, Gestaltungsdetails<br />
für BEISPIELHAFTE IGS-BEREICHE<br />
in freigestellter Auswahl:<br />
Zuordnung der Kleingärten, Wegeverbindungen,<br />
Sonderschaubereiche auf dem Gelände,<br />
insbesondere der Blumenleistungsschauen,<br />
Präsentationsbereiche des Bundes Deutscher<br />
Friedhofsgärtner usw.<br />
(1 Blatt DIN A0 Hochformat)<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN 13
5. KOSTENSCHÄTZUNG + FLÄCHENERMITT-<br />
LUNG<br />
Kostenschätzung der Maßnahmen, wie sie in<br />
der 1. Phase (Pläne Ziffern 1 bis 4) wie auch in<br />
der 2. Phase (Pläne Ziffern 1 und 4) dargestellt<br />
wurden (u.a. auf der Basis der Flächenberechnungen<br />
der 1. Phase und erforderlichen Ergänzungen/<br />
Konkretisierungen in der 2. Phase),<br />
in den Untergruppen der Kostengruppe<br />
500 der DIN 276, gegliedert nach :<br />
510 - Geländeflächen<br />
520 - befestigten Flächen<br />
530 - Baukonstruktionen in Außenanlagen<br />
540 - techn. Anlagen in Außenanlagen<br />
550 - Einbauten in Außenanlagen<br />
590 - sonst. Maßnahmen in Außenanlagen,<br />
die eine Plausibilitätsprüfung im Rahmen der<br />
Vorprüfung ermöglicht.<br />
KG 230 nichtöffentliche Erschließung<br />
Außerdem sind für Bauwerke, die im Entwurf<br />
enthalten sind, die Kosten zu schätzen :<br />
Kubikmeterpreis der Blumenschauhallen, KG<br />
310 – 360 umfassend<br />
Kosten für Brückenbauwerke etc..<br />
Die Kostenansätze sind nachvollziehbar darzustellen<br />
und mit den entsprechenden überarbeiteten<br />
Flächenberechnungen aus der 1.<br />
Phase in geeigneten erläuternden Planunterlagen<br />
nachvollziehbar einzutragen.<br />
6. ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Ein Erläuterungsbericht zur Konkretisierung<br />
und zum Verständnis der Kostenangaben.<br />
sowie Darstellung der NACHNUTZUNG im<br />
zentralen IGS-Bereich in einem DIN A4-<br />
Ausschnitt im Maßstab M. 1:5.000<br />
Max. 4 DIN A4-<strong>Seite</strong>n<br />
7. PLANVERKLEINERUNGEN<br />
Der Lageplan des ZENTRALEN IGS-Bereichs<br />
(Ziffer 1) soll als Verkleinerung im Maßstab M.<br />
1:10.000 = 25% des Originals als Farb-Plot geliefert<br />
werden.<br />
Die Teillagepläne (Ziffer 2, 3, 4) sollen als Verkleinerung<br />
M. 1:2.500 = 20% des Originals als<br />
Farb-Plot geliefert werden.<br />
8. PLANUNTERLAGEN ALS DATENSÄTZE<br />
Für den Vorprüfbericht und das abschließende<br />
Jury-Protokoll der 2. Phase (wie auch eine eventuelle<br />
Dokumentation) wird die Erstellung<br />
von Dateien aller Planverkleinerungen der Ziffern<br />
1 bis 4 in den Formaten JPEG und PDF,<br />
die Werte der Kostenschätzung als xls-Datei<br />
und der Erläuterungsbericht als doc-Datei<br />
(auf CD-ROM) gefordert.<br />
14<br />
A. 14 VORPRÜFUNG<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN<br />
Die Vorprüfung erfolgt durch genius loci - architekturcontor.<br />
Die Ergebnisse der Vorprüfung werden<br />
fachlich und sachlich mit den eingebundenen<br />
sachverständigen Berater/innen abgestimmt.<br />
Die Beurteilungskriterien der Vorprüfung werden<br />
durch das vorliegende Programm definiert. Die<br />
Entwurfs-Analyse wird sich auf eine fachliche und<br />
sachliche Prüfung und Beschreibung der Lösungen<br />
beschränken und der Bewertung des Preisgerichts<br />
nicht vorgreifen. GRW 95, Ziffer 5.5, Absatz<br />
4, zweite Bindung, findet in der Vorprüfung nur bezogen<br />
auf zusätzliche Leistungen Anwendung.<br />
Dem Preisgericht bleibt vorbehalten, die allgemeinen<br />
Kriterien durch spezifische zu ergänzen.<br />
A.<strong>15</strong> WEITERE BEARBEITUNG DER<br />
WETTBEWERBSAUFGABE<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung<br />
zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe<br />
gem. GRW 95, Ziff. 5.6.9.<br />
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung<br />
der <strong>Internationale</strong>n <strong>Gartenschau</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>2013</strong><br />
wird einer von der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong><br />
und der DBG – Deutsche Bundesgartenschau<br />
Gesellschaft GmbH - zu gründenden IGS-<br />
<strong>Hamburg</strong> <strong>2013</strong> GmbH übertragen. Die bauliche<br />
Realisierung des Veranstaltungsgeländes für die<br />
<strong>Internationale</strong>n <strong>Gartenschau</strong> <strong>2013</strong> im Anschluss<br />
an das Wettbewerbsverfahren wird einer Realisierungsgesellschaft<br />
übertragen.<br />
In dieser Form beabsichtigt die Ausloberin, unter<br />
Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts<br />
und entsprechend der GRW ‘95, Ziff. 7.1, Abs. 1,<br />
einem der Preisträgerinnen oder Preisträger die für<br />
die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen<br />
weiteren Planungsleistungen zu übertragen,<br />
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung<br />
entgegensteht;<br />
- soweit und sobald die dem Wettbewerb<br />
zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden<br />
soll;<br />
- soweit von den teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmerinnen<br />
und -teilnehmern, mindestens<br />
eine Person, deren Wettbewerbsarbeit<br />
mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine<br />
einwandfreie Ausführung der übertragenden<br />
Leistungen im angegebenen Kostenrahmen<br />
gewährleistet.
Planungsleistungen werden in der Regel bis zur<br />
abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt.<br />
Wenn die vollständige Ausführungsplanung für die<br />
Vergabe von Bauleistungen nicht erforderlich ist,<br />
soll durch angemessene, über die Genehmigungsplanung<br />
hinausgehende weitere Beauftragung der<br />
Preisträgerin oder des Preisträgers sichergestellt<br />
werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes<br />
realisiert wird.<br />
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch<br />
den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der<br />
jeweiligen Wettbewerbsteilnehmer gemäß GRW<br />
‘95, Ziff. 7.2 bis zur Höhe des zuerkannten Preises<br />
nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf<br />
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der<br />
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst<br />
sich eine Arbeitsgemeinschaft als Wettbewerbsteilnehmerin<br />
nach der Preisverteilung auf, so<br />
ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet urheberrechtlicher<br />
Auseinandersetzungen innerhalb der<br />
Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere<br />
Mitglieder mit der dem Wettbewerb zugrunde liegenden<br />
Bauaufgabe zu beauftragen.<br />
A.16 EIGENTUM UND URHEBER-<br />
RECHT<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Alle mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten<br />
Wettbewerbsarbeiten werden gem. GRW 95, Ziff.<br />
6.4 Eigentum der Ausloberin. Alle anderen Unterlagen<br />
werden kostenfrei zurückgesandt.<br />
Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen<br />
Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung<br />
der Entwürfe bleibt jedem Verfasser / jeder<br />
Verfasserin erhalten.<br />
Die Ausloberin hat gem. GRW 95, Ziff. 7.3.1 das<br />
Recht, die Wettbewerbsarbeit der Verfasserin / des<br />
Verfassers, der oder dem weitere planerische Leistungen<br />
übertragen werden, für den vorgesehenen<br />
Zweck zu nutzen. Die Verfasserinnen und Verfasser<br />
wie auch ihre Rechtsnachfolger verpflichten<br />
sich, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu<br />
gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk.<br />
§ 14 des 2. Gesetzes über Urheberrecht und verwandte<br />
Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom<br />
9.9.1965 (BGBl. I, S. 1273) bleibt unberührt. Vor<br />
einer wesentlichen Änderung des ausgeführten<br />
Werkes sind die Verfasserinnen und Verfasser,<br />
soweit zumutbar, zu hören und ihre Vorschläge zu<br />
berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung<br />
der Ausloberin wirtschaftlich, funktionell oder<br />
konstruktiv bedingte Bedenken entgegenstehen,<br />
die mitzuteilen sind.<br />
Die Ausloberin hat gem. GRW 95, Ziff. 7.3.3 das<br />
Erstveröffentlichungsrecht. Er ist berechtigt, die<br />
eingereichten Arbeiten des Wettbewerbs ohne weitere<br />
Vergütung zu veröffentlichen. Die Namen aller<br />
an der Erarbeitung des Entwurfs in der Verfassererklärung<br />
genannten Personen werden aufgeführt.<br />
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten<br />
Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Falle<br />
grob fahrlässigen Verhaltens.<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN <strong>15</strong>