Verfahren (Seite 1-15) - Internationale Gartenschau Hamburg 2013
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A.3 WETTBEWERBSART UND<br />
WETTBEWERBSGRUNDLAGEN<br />
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Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die<br />
VOF, §§ 20, 25 und die "Grundsätze und Richtlinien<br />
für Wettbewerbe auf den Gebieten der<br />
Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens<br />
- GRW 1995" der Freien und Hansestadt<br />
<strong>Hamburg</strong> zugrunde, soweit in dieser Auslobung<br />
nicht explizit verfahrenstechnische Modifizierungen<br />
vermerkt sind. Die Lösung der Aufgabe soll in einer<br />
Stufe in zwei Bearbeitungsphasen gefunden<br />
werden.<br />
Aus den eingegangenen Beiträgen der 1. Wettbewerbsphase<br />
werden durch das Preisgericht mindestens<br />
6 bis ca. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />
die sog. ENGERE WAHL für die 2. Wettbewerbsphase<br />
ausgewählt. Die genaue Anzahl<br />
wurde nach oben nicht begrenzt, um der Entscheidung<br />
des Preisgerichts in Abhängigkeit zur Qualität<br />
der eingereichten Beiträge nicht vorzugreifen.<br />
Das <strong>Verfahren</strong> ist gem. GRW 95, Ziff. 1.6 anonym.<br />
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.<br />
Die im Programm der Auslobung definierten Anforderungen<br />
gelten als Richtschnur für die Beurteilung<br />
durch das Preisgericht. Eine Bindung des<br />
Preisgerichts an GRW 95, Ziffer 5.6.5, 2. und 3.<br />
Absatz besteht nicht. Eine verantwortliche Bewertung,<br />
die den Vorgaben und Intentionen der von<br />
der Ausloberin im Programm formulierten Rahmenbedingungen<br />
gerecht wird, obliegt dem Preisgericht.<br />
Die Entscheidungen des Preisgerichts<br />
werden ohne Stimm-Enthaltungen gefällt.<br />
Alle am <strong>Verfahren</strong> Beteiligten erklären sich durch<br />
ihre Mitwirkung mit den genannten Bedingungen<br />
dieser Auslobung einverstanden.<br />
Der Wettbewerbsausschuss der <strong>Hamburg</strong>ischen<br />
Architektenkammer hat Kenntnis vom Inhalt der<br />
Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der<br />
Wettbewerb wurde mit Datum vom <strong>15</strong>. April 2005<br />
unter der Nummer O-004-05-LRW registriert.<br />
A.4 ZULASSUNGSBEREICH UND<br />
TEILNAHMEBERECHTIGUNG<br />
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Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst<br />
die Mitgliedstaaten des EWR sowie Mitglieder des<br />
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS).<br />
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die<br />
gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates<br />
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerbs<br />
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft<br />
(14. März 2005) als freischaffende Land-<br />
6<br />
IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN<br />
schaftsarchitektinnen oder Landschaftsarchitekten<br />
tätig sind und zum Führen der Berufsbezeichnung<br />
Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt<br />
berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat<br />
die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />
so erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitektin<br />
bzw. Landschaftsarchitekt, wer<br />
über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen<br />
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung<br />
nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet<br />
ist.<br />
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern<br />
deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf<br />
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe<br />
entsprechen und einer der Gesellschafter<br />
oder einer der bevollmächtigten Vertreter<br />
und die Verfasserin bzw. der Verfasser der<br />
Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten<br />
beruflichen Anforderungen erfüllt.<br />
Freischaffende Architektinnen und Architekten oder<br />
Stadtplanerinnen und Stadtplaner wie auch<br />
Freie Künstlerinnen und Künstler sind nur in Arbeitsgemeinschaft<br />
mit freischaffenden Landschaftsarchitektinnen<br />
bzw. Landschaftsarchitekten<br />
(federführend) teilnahmeberechtigt. Die Hinzuziehung<br />
von Architektinnen / Architekten, Stadtplanerinnen<br />
/ Stadtplanern, von Fachleuten zur Verkehrsplanung<br />
wie auch Freizeitspezialisten wird<br />
empfohlen.<br />
Die Teilnahmeberechtigung der ausgewählten<br />
Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfasser für<br />
die 2. Wettbewerbsphase wird nach Entscheidung<br />
der 1. Preisgerichtssitzung überprüft. Die Teilnahme<br />
an der 2. Wettbewerbsphase muss von den<br />
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern innerhalb von<br />
7 Tagen nach Zugang der Mitteilung verbindlich<br />
bestätigt werden.<br />
Teilnehmende Landschaftsarchitektinnen und<br />
Landschaftsarchitekten (einbezogen alle ständigen<br />
Partnerinnen und Partner sowie Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter oder Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft)<br />
dürfen nur eine Wettbewerbsarbeit<br />
einreichen und nur einmal an diesem Wettbewerb<br />
teilnehmen, sich daher auch nicht zusätzlich auf<br />
dem Wege über weitere Arbeitsgemeinschaften<br />
mit anderen Wettbewerbsteilnehmerinnen oder -<br />
teilnehmern beteiligen.<br />
RÜCKZAHLUNG DER SCHUTZGEBÜHR<br />
Die Schutzgebühr für die Wettbewerbsunterlagen<br />
beträgt 100,00 €. Sie wird zurückgezahlt, wenn :<br />
- eine prüffähige Wettbewerbsarbeit fristgerecht<br />
abgegeben, oder<br />
- die Wettbewerbsunterlagen unbeschädigt und<br />
vollständig bis zum 31. Mai 2005 (Eingang im<br />
architekturcontor genius loci) zurückgegeben<br />
werden.