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Verfahren (Seite 1-15) - Internationale Gartenschau Hamburg 2013

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A.3 WETTBEWERBSART UND<br />

WETTBEWERBSGRUNDLAGEN<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die<br />

VOF, §§ 20, 25 und die "Grundsätze und Richtlinien<br />

für Wettbewerbe auf den Gebieten der<br />

Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens<br />

- GRW 1995" der Freien und Hansestadt<br />

<strong>Hamburg</strong> zugrunde, soweit in dieser Auslobung<br />

nicht explizit verfahrenstechnische Modifizierungen<br />

vermerkt sind. Die Lösung der Aufgabe soll in einer<br />

Stufe in zwei Bearbeitungsphasen gefunden<br />

werden.<br />

Aus den eingegangenen Beiträgen der 1. Wettbewerbsphase<br />

werden durch das Preisgericht mindestens<br />

6 bis ca. 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer,<br />

die sog. ENGERE WAHL für die 2. Wettbewerbsphase<br />

ausgewählt. Die genaue Anzahl<br />

wurde nach oben nicht begrenzt, um der Entscheidung<br />

des Preisgerichts in Abhängigkeit zur Qualität<br />

der eingereichten Beiträge nicht vorzugreifen.<br />

Das <strong>Verfahren</strong> ist gem. GRW 95, Ziff. 1.6 anonym.<br />

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.<br />

Die im Programm der Auslobung definierten Anforderungen<br />

gelten als Richtschnur für die Beurteilung<br />

durch das Preisgericht. Eine Bindung des<br />

Preisgerichts an GRW 95, Ziffer 5.6.5, 2. und 3.<br />

Absatz besteht nicht. Eine verantwortliche Bewertung,<br />

die den Vorgaben und Intentionen der von<br />

der Ausloberin im Programm formulierten Rahmenbedingungen<br />

gerecht wird, obliegt dem Preisgericht.<br />

Die Entscheidungen des Preisgerichts<br />

werden ohne Stimm-Enthaltungen gefällt.<br />

Alle am <strong>Verfahren</strong> Beteiligten erklären sich durch<br />

ihre Mitwirkung mit den genannten Bedingungen<br />

dieser Auslobung einverstanden.<br />

Der Wettbewerbsausschuss der <strong>Hamburg</strong>ischen<br />

Architektenkammer hat Kenntnis vom Inhalt der<br />

Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der<br />

Wettbewerb wurde mit Datum vom <strong>15</strong>. April 2005<br />

unter der Nummer O-004-05-LRW registriert.<br />

A.4 ZULASSUNGSBEREICH UND<br />

TEILNAHMEBERECHTIGUNG<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Der Zulassungsbereich des Wettbewerbs umfasst<br />

die Mitgliedstaaten des EWR sowie Mitglieder des<br />

WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS).<br />

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die<br />

gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates<br />

zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Wettbewerbs<br />

im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft<br />

(14. März 2005) als freischaffende Land-<br />

6<br />

IGS-<strong>2013</strong> HAMBURG - Wilhelmsburg - VERFAHRENSREGELN<br />

schaftsarchitektinnen oder Landschaftsarchitekten<br />

tätig sind und zum Führen der Berufsbezeichnung<br />

Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt<br />

berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat<br />

die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />

so erfüllt die fachliche Anforderung als Landschaftsarchitektin<br />

bzw. Landschaftsarchitekt, wer<br />

über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen<br />

Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung<br />

nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet<br />

ist.<br />

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern<br />

deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf<br />

Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe<br />

entsprechen und einer der Gesellschafter<br />

oder einer der bevollmächtigten Vertreter<br />

und die Verfasserin bzw. der Verfasser der<br />

Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten<br />

beruflichen Anforderungen erfüllt.<br />

Freischaffende Architektinnen und Architekten oder<br />

Stadtplanerinnen und Stadtplaner wie auch<br />

Freie Künstlerinnen und Künstler sind nur in Arbeitsgemeinschaft<br />

mit freischaffenden Landschaftsarchitektinnen<br />

bzw. Landschaftsarchitekten<br />

(federführend) teilnahmeberechtigt. Die Hinzuziehung<br />

von Architektinnen / Architekten, Stadtplanerinnen<br />

/ Stadtplanern, von Fachleuten zur Verkehrsplanung<br />

wie auch Freizeitspezialisten wird<br />

empfohlen.<br />

Die Teilnahmeberechtigung der ausgewählten<br />

Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfasser für<br />

die 2. Wettbewerbsphase wird nach Entscheidung<br />

der 1. Preisgerichtssitzung überprüft. Die Teilnahme<br />

an der 2. Wettbewerbsphase muss von den<br />

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern innerhalb von<br />

7 Tagen nach Zugang der Mitteilung verbindlich<br />

bestätigt werden.<br />

Teilnehmende Landschaftsarchitektinnen und<br />

Landschaftsarchitekten (einbezogen alle ständigen<br />

Partnerinnen und Partner sowie Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter oder Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft)<br />

dürfen nur eine Wettbewerbsarbeit<br />

einreichen und nur einmal an diesem Wettbewerb<br />

teilnehmen, sich daher auch nicht zusätzlich auf<br />

dem Wege über weitere Arbeitsgemeinschaften<br />

mit anderen Wettbewerbsteilnehmerinnen oder -<br />

teilnehmern beteiligen.<br />

RÜCKZAHLUNG DER SCHUTZGEBÜHR<br />

Die Schutzgebühr für die Wettbewerbsunterlagen<br />

beträgt 100,00 €. Sie wird zurückgezahlt, wenn :<br />

- eine prüffähige Wettbewerbsarbeit fristgerecht<br />

abgegeben, oder<br />

- die Wettbewerbsunterlagen unbeschädigt und<br />

vollständig bis zum 31. Mai 2005 (Eingang im<br />

architekturcontor genius loci) zurückgegeben<br />

werden.

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