1.7.5.10 Haftungsvoraussetzungen - Lernender.ch
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<strong>1.7.5.10</strong> <strong>Haftungsvoraussetzungen</strong><br />
Das jemand haftpfli<strong>ch</strong>tig wird, brau<strong>ch</strong>t es:<br />
• S<strong>ch</strong>aden (finanzieller S<strong>ch</strong>aden)<br />
• Re<strong>ch</strong>tswidrigkeit (unerlaubter Eingriff in die Persönli<strong>ch</strong>keit eines Mens<strong>ch</strong>en<br />
(Verletzung der Privatsphäre) sowie in sein Eigentum und seinen Besitz<br />
(Einbre<strong>ch</strong>er stiehlt S<strong>ch</strong>muck etc.))<br />
• Adäquater Kausalzusammenhang (Verhältnis von Ursa<strong>ch</strong>e und Wirkung)<br />
• Vers<strong>ch</strong>ulden (S<strong>ch</strong>ädiger muss S<strong>ch</strong>ädigung s<strong>ch</strong>uldhaft verursa<strong>ch</strong>t haben)<br />
Beispiel 1: Auffahrkollision mit zwei Fahrzeugen, das hintere Fahrzeug hatte eine<br />
überhöhte Ges<strong>ch</strong>windigkeit. Beim forderen Fahrzeug Personens<strong>ch</strong>aden (HWS), und<br />
grosser S<strong>ch</strong>aden am Fahrzeug!<br />
Sind bei einem sol<strong>ch</strong>en Unfall alle <strong>Haftungsvoraussetzungen</strong> gegeben?<br />
‣ Der S<strong>ch</strong>aden ist zum einen beim Fahrzeug (Sa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aden) und bei der verletzten<br />
Person (Personens<strong>ch</strong>aden)!!!<br />
Der Autofahrer ist mit einer überhöhten Ges<strong>ch</strong>windigkeit gefahren (gem. SVG Art.<br />
32) und hat dur<strong>ch</strong> dieses Verhalten eine Auffahrkollision (gem. SVG Art. 34 Absatz<br />
4) verursa<strong>ch</strong>t.<br />
o<br />
Die Ursa<strong>ch</strong>e des Unfalls ist auf das Verhalten des Fahrers im hinteren Fahrzeuges<br />
zurückzuführen. Dur<strong>ch</strong> dessen Verhalten wurde der Sa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aden, sowie der<br />
Personens<strong>ch</strong>aden verursa<strong>ch</strong>t!<br />
• Der Fahrer im hinteren Fahrzeug hat den S<strong>ch</strong>aden s<strong>ch</strong>uldhaft verursa<strong>ch</strong>t. Das<br />
Vers<strong>ch</strong>ulden liegt allein bei ihm gem. SVG Art. 32 und 34 Absatz 4.<br />
Bei diesem Beispiel gilt:<br />
ausservertragli<strong>ch</strong> – Kausalhaftung – s<strong>ch</strong>arfe Kausalhaftung – SVG 58 MF-Halter<br />
Beispiel 2: Herr Arnold geht mit seinem Hund raus auf einen Spaziergang. Eigentli<strong>ch</strong> ist<br />
sein Dobermann ein sehr friedli<strong>ch</strong>er Hund.... do<strong>ch</strong> auf einmal fällt er einen 15- jährigen<br />
Jungen an. Dieser erleidet einen offene Wunde und muss in den Spital gebra<strong>ch</strong>t werden.
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Sind bei einem sol<strong>ch</strong>en Unfall alle <strong>Haftungsvoraussetzungen</strong> gegeben?<br />
• Der S<strong>ch</strong>aden ist beim 15- jährigen Jungen, der sofort ins Spital gebra<strong>ch</strong>t werden<br />
musste. Wenn er Kleider anhate könnten diese eventuell au<strong>ch</strong> no<strong>ch</strong> zerissen sein.<br />
• Die Re<strong>ch</strong>tswiedrigkeit ist na<strong>ch</strong> OR Art. 56 gegeben<br />
• Dur<strong>ch</strong> den Biss des Hundes, haben die Kleider, sowie der Junge S<strong>ch</strong>aden<br />
davongetragen.<br />
• Der Halter des Hundes hat jedo<strong>ch</strong> kein Vers<strong>ch</strong>ulden am Verhalten seines Hundes.<br />
Er haftet jedo<strong>ch</strong> gem. OR Art. 56. ( Für den von einem Tier angeri<strong>ch</strong>teten<br />
S<strong>ch</strong>aden haftet, wer dasselbe hält, wenn er ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong>weist, dass er alle na<strong>ch</strong> den<br />
Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsi<strong>ch</strong>tigung<br />
angewendet habe, oder dass der S<strong>ch</strong>aden au<strong>ch</strong> bei Anwendung dieser Sorgfalt<br />
eingetreten wäre.2. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff, wenn das Tier von<br />
einem andern oder dur<strong>ch</strong> das Tier eines andern gereitz worden ist.)<br />
Bei diesem Beispiel gilt:<br />
Ausservertragli<strong>ch</strong> – Kausalhaftung – milde Kausalhaftung – OR 56 Tierhalter