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Merkblatt über Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich

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FLUGHAFEN MÜNCHEN KONZERN<br />

3. Benennung (Anerkennung) als bekannter Lieferant von <strong>Flughafenlieferungen</strong><br />

Jedes Unternehmen, das <strong>Flughafenlieferungen</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong> des Flughafens München<br />

verbr<strong>in</strong>gt, kann sich von der FMG Security als bekannter Lieferant benennen (anerkennen) lassen.<br />

Es kann dann Lieferungen, die es zuvor im eigenen Betrieb unter bestimmten Vorkehrungen selbst<br />

kontrolliert und gegen spätere E<strong>in</strong>griffe gesichert hat, am Flughafen München ohne e<strong>in</strong>e weitere<br />

Warenkontrolle vor Ort <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong> e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen, und zwar durch alle bisherigen dortigen<br />

(Personen- und Fahrzeug-)Kontrollstellen. Die FMG muss solche vorgesicherten Lieferungen<br />

bekannter Lieferanten nur ausnahmsweise – bei Anzeichen für Manipulationen – aufhalten bzw.<br />

e<strong>in</strong>er konkreten E<strong>in</strong>fahrts-Kontrolle zuführen. Die Benennung als bekannter Lieferant erspart damit<br />

die Verzögerungen und Beh<strong>in</strong>derungen, die die 100-%-Warenkontrolle von “<strong>Flughafenlieferungen</strong>”<br />

vor Ort mit sich br<strong>in</strong>gt.<br />

Die Anerkennung als bekannter Lieferant setzt förmlich e<strong>in</strong>en Antrag – bis auf weiteres unentgeltlich<br />

– bei der FMG Security und sachlich im wesentlichen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Benennung e<strong>in</strong>es Sicherheitsbeauftragten, e<strong>in</strong>malige Schulung dieses Beauftragten<br />

und ggf. weiterer Personen) voraus. Die Munich Airport Academy (http://www.munichairport.de/de/micro/bildung/<strong>in</strong>dex.jsp)<br />

bietet die kostenpflichtige Schulung kurzfristig an.<br />

Unternehmen, die bereits für e<strong>in</strong>e sichere Lieferkette nach EU-VO 185/2010 zugelassen s<strong>in</strong>d – also<br />

reglementierte Beauftragte oder bekannte oder geschäftliche Versender für Luftfracht oder –<br />

post oder reglementierte oder bekannte Lieferanten für Bordvorräte –, können sich von der FMG<br />

Security voraussichtlich umso leichter als bekannte Lieferanten benennen lassen (die e<strong>in</strong>zelnen<br />

staatlichen Vorgaben, welche Schulungen usw. als gleichwertig gelten, s<strong>in</strong>d noch nicht abschließend<br />

bekannt).<br />

Alle näheren Informationen zur Benennung als bekannter Lieferant und die nötigen Antragsformulare<br />

erhalten Sie bei der FMG Security mit <strong>den</strong> oben angegebenen Kontaktdaten.<br />

Sich als bekannter Lieferant benennen zu lassen, bietet sich besonders für alle Unternehmen an,<br />

die schon bisher regelmäßig Lieferungen (wie Waren, Baumaterialien usw.) <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong><br />

des Flughafens München e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen und dabei zuverlässigkeits<strong>über</strong>prüfte Personen (mit<br />

Flughafenausweis rot oder gelb und Vorfeld-Fahrerlaubnis) und Fahrzeuge mit Vorfeldzulassung<br />

(Plakette) e<strong>in</strong>setzen.<br />

Die FMG ersucht hiermit <strong>in</strong>sbesondere ihre eigenen Rahmenvertragspartner und anderen regelmäßig<br />

verkehren<strong>den</strong> Lieferanten, sich mit der FMG Security für e<strong>in</strong>e Benennung als bekannter Lieferant<br />

möglichst alsbald <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen.<br />

4. E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen ungeklärter <strong>Flughafenlieferungen</strong> (nicht bekannter Lieferanten) <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong><br />

<strong>Flughafenlieferungen</strong> anderer als bekannter Lieferanten gelten ab dem 29.04.2012 als “unsichere”<br />

Lieferungen und dürfen nur mehr <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong> e<strong>in</strong>gebracht wer<strong>den</strong>, wenn sie vor Ort<br />

e<strong>in</strong>er Sicherheitskontrolle unterzogen wer<strong>den</strong>.<br />

Dabei können folgende Fallgruppen unterschie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> (s. hierzu auch <strong>den</strong> Lageplan des Flughafens<br />

München mit Zufahrts-Kontrollstellen und Zentraler Warenkontrollstelle ZWKS). Die Lieferwege<br />

und E<strong>in</strong>zelheiten können hier nur vorläufig dargestellt wer<strong>den</strong> und sich jederzeit<br />

ändern – bitte <strong>in</strong>formieren Sie sich aktuell auf der FMG-Website.<br />

4.1. Technisch nicht kontrollierbare <strong>Flughafenlieferungen</strong><br />

Bestimmte <strong>Flughafenlieferungen</strong> können wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht an <strong>den</strong> Zufahrts-Kontrollstellen<br />

mit <strong>den</strong> sicherheitstechnisch zugelassenen Mitteln (Durchleuchtungsgeräte<br />

usw.) kontrolliert wer<strong>den</strong> (z. B. bestimmte Baumaterialien, flüssige Stoffe). Solche Lieferungen<br />

wer<strong>den</strong> ab E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>Sicherheitsbereich</strong> (durch e<strong>in</strong>e der bisherigen Kontrollstellen) bis zu<br />

ihrem Bestimmungsort mit e<strong>in</strong>er Streife (Sicherheitskraft mit Fahrzeug) sicherheitsbegleitet und anschließend<br />

beim Abla<strong>den</strong> und/oder E<strong>in</strong>lagern e<strong>in</strong>er nachgelagerten Sicherheitskontrolle mit geeigneten<br />

Mitteln (Sichtkontrolle usw.) unterzogen. Der Lieferant wird <strong>in</strong> <strong>den</strong> öffentlichen Bereich zurückbegleitet.<br />

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FMG-<strong>Sicherheitsbereich</strong><br />

Stand: 08/2012

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