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Erfinder - RUB Research School - Ruhr-Universität Bochum

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Hintergrund<br />

Diensterfindung<br />

Die an einer Hochschule beschäftigten Personen<br />

(Hochschullehrer, wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter, wissenschaftliche und studentische<br />

Hilfskräfte…) müssen jede Erfindung,<br />

die aus der dienstlich obliegenden Tätigkeit<br />

(z.B. Bearbeitung eines Forschungsprojektes;<br />

auch aus Mitteln Dritter) entstanden ist bzw.<br />

entsteht, der Hochschule melden. Studenten<br />

ohne Anstellungsvertrag sind keine Diensterfinder.<br />

Auch Erfindungen, die maßgeblich<br />

auf Erfahrungen oder Arbeiten der dienstlichen<br />

Tätigkeit beruhen, sind Diensterfindungen.<br />

Die Meldung hat unverzüglich in<br />

schriftlicher Form an den Rektor der <strong>Ruhr</strong>-<br />

<strong>Universität</strong> zu erfolgen. Die Erfindung muss<br />

umfassend beschrieben werden.<br />

Erfi ndungsmeldung<br />

Die Erstellung der Erfindungsmeldung sollte<br />

unter Verwendung der „easy-Patent”-Software<br />

erfolgen. Diese kann über die rubitec bezogen<br />

werden. Die Hochschule hat i.d.R. 4 Monate<br />

nach Eingang einer ordnungsgemäßen<br />

Erfindungsmeldung Zeit, über die Freigabe<br />

oder die Inanspruchnahme zu entscheiden.<br />

Bei Inanspruchnahme trägt die Hochschule<br />

die externen Kosten (Amtsgebühren,<br />

Patentanwalt) für die Patentanmeldung; der<br />

<strong>Erfinder</strong>anteil beträgt 30 % der Einnahmen<br />

aus Verwertungserlösen für die in Anspruch<br />

genommene Erfindung.<br />

Sonstiges<br />

Nutzen Sie die Angebote der rubitec zur Themenstellung<br />

„Patente“, wie z.B. die <strong>Erfinder</strong>beratung<br />

(in Kooperation mit Patentanwälten),<br />

die Erstinformation von <strong>Erfinder</strong>n und<br />

die Durchführung von Patentrecherchen.<br />

Information und Beratung<br />

rubitec - Gesellschaft für Innovation und Technologie<br />

der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mbH<br />

Stiepeler Str. 129, 44801 <strong>Bochum</strong><br />

Tel.: 0234 - 3211950, Fax: 0234 - 3214194<br />

e-mail: rubitec@ruhr-uni-bochum.de<br />

Internet: www.rubitec.de<br />

Ansprechpartner<br />

Dietmar Tappe Tel. 0234 - 32 11969<br />

Dr. Karl Grosse Tel. 0234 - 32 11935<br />

So finden Sie uns:<br />

r u b i t e c<br />

Gesellschaft für Innovation<br />

und Technologie der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mbH<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

2010<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb: 1000 €<br />

für die drei besten Erfindungen<br />

<strong>Erfinder</strong>prämie: 500 € für jede<br />

von der Hochschule zum<br />

Patent angemeldete Erfindung<br />

Ein Programm des<br />

Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft und Technologie


Ziel Teilnahme Preise und Prämien<br />

Im Februar 2002 wurde das Arbeitnehmererfindungsgesetz<br />

novelliert. Zielsetzung ist es,<br />

die Patentierung und die Verwertung von Erfindungen<br />

durch die Hochschulen zu intensivieren.<br />

Alle Hochschulmitarbeiter/-bedienstete<br />

sind dazu verpflichtet, ihre Erfindungen zu<br />

melden.<br />

Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> mit der rubitec<br />

GmbH als hochschuleigener Technologievermarktungsgesellschaft<br />

flankiert die Initiative<br />

des Gesetzgebers durch den <strong>Erfinder</strong>wettbewerb.<br />

Mit dem Wettbewerb soll das<br />

Thema „Schutz des geistigen Eigentums“ und<br />

kommerzielle Verwertung von Hochschulerfindungen<br />

stärker in der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> verankert<br />

werden.<br />

Mit dem 7. <strong>Erfinder</strong>wettbewerb (2009) der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> und der rubitec GmbH konnte<br />

die Anzahl der Erfindungs- und Patentanmeldungen<br />

im Vergleich zu 2008 auf hohem<br />

Niveau gehalten werden. Die Quote der Inanspruchnahme<br />

liegt jährlich bei 50 %, was auf<br />

die hohe Qualität der Erfindungen zurückzuführen<br />

ist. Wesentliches Ziel des 8. Wettbewerbes<br />

ist die dauerhafte Verankerung der<br />

Themenstellung an der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong>.<br />

Hochschulangehörige und Studierende sollen<br />

dazu motiviert werden, sich mit den Grundlagen<br />

des Patentwesens zu befassen, Erfindungen<br />

als solche zu erkennen und diese<br />

als Erfindungsmeldung bei der Hochschule<br />

einzureichen.<br />

Teilnahmeberechtigt sind die Hochschulangehörigen<br />

(Professoren, Assistenten, Mitarbeiter)<br />

und Studierenden der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong><br />

<strong>Bochum</strong>.<br />

Am Wettbewerb nehmen alle während der<br />

Laufzeit des Wettbewerbs an die <strong>RUB</strong> übersandten<br />

Erfindungsmeldungen teil, die als<br />

Diensterfindungen eingestuft werden.<br />

Es handelt sich dabei typischerweise insbesondere<br />

um Ergebnisse aus Forschungs- und<br />

Entwicklungstätigkeiten. Die Erfindungsmeldungen<br />

müssen qualifiziert erstellt werden,<br />

damit die Patentfähigkeit (Neuheit, erfinderische<br />

Höhe/Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit)<br />

und das wirtschaftliche Potenzial der<br />

Erfindung hinreichend bewertet werden kann.<br />

Laufzeit des Wettbewerbs ist der Zeitraum<br />

1.01.10 bis 31.12.10.<br />

Wichtig<br />

Eingereichte Erfindungsmeldungen, die nicht<br />

diesen Erfordernissen genügen, werden vom<br />

Wettbewerb ausgeschlossen.<br />

Für 2010 sind folgende Prämierungen vorgesehen:<br />

<strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

Die drei besten Erfindungsmeldungen werden<br />

mit einem Preis von jeweils 1000 € prämiert.<br />

Die Bewertung wird eine Jury vornehmen,<br />

die mit Vertretern aus Wissenschaft und<br />

Wirtschaft besetzt ist.<br />

<strong>Erfinder</strong>prämie<br />

Für jede Diensterfindung, die von der <strong>Ruhr</strong>-<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Bochum</strong> in Anspruch genommen<br />

und auf Namen der <strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> zum Patent<br />

angemeldet wird, wird eine Prämie in<br />

Höhe von 500 € gezahlt. In Abhängigkeit von<br />

Zahl und Qualität der Erfindungen werden<br />

6 bis 8 Patentanmeldungen pro Jahr von der<br />

<strong>Ruhr</strong>-<strong>Universität</strong> vorgenommen. Erfindungen<br />

aus Projekten mit Dritten sind i.d.R. ausgeschlossen.<br />

Der Rechtsweg ist sowohl für den <strong>Erfinder</strong>wettbewerb<br />

als auch für die <strong>Erfinder</strong>prämie<br />

ausgeschlossen.

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