31.10.2013 Aufrufe

Sanktionsregelungen im Vertragsnaturschutz

Sanktionsregelungen im Vertragsnaturschutz

Sanktionsregelungen im Vertragsnaturschutz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Sanktionsregelungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Vertragsnaturschutz</strong><br />

Anwendung bei Bewilligungen von 2000 bis 2006<br />

LK Rheinland - Ref. 01 Dr. Hoffmann 12.09.2001<br />

Wie sind Flächensanktionen zu berechnen?<br />

Aus Gründen der Vereinfachung wurde <strong>im</strong> folgenden Bezug auf die neue Rahmenrichtlinie (RRL) nach<br />

VO (EG) 1257/1999 und nicht zusätzlich auf die einzelnen Richtlinien der VO (EWG) 2078/92<br />

genommen.<br />

Gleichwohl sind die beschriebenen Verfahrensweisen auch auf Fälle nach den Richtlinien der VO<br />

(EWG) 2078/92 entsprechend anzuwenden.<br />

1. Definitionen<br />

Es gibt zwei Gründe, die Flächensanktionen nach sich ziehen:<br />

(a)<br />

(b)<br />

Flächendifferenz: <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungskontrolle 1 oder bei der örtlichen Kontrolle durch<br />

den Technischen Prüfdienst wird festgestellt, daß die beantragte Fläche in Wirklichkeit kleiner ist<br />

als <strong>im</strong> Vertrag bzw. <strong>im</strong> Auszahlungsantrag angeben (vgl. RRL 6.7.2) oder<br />

Verstoß: <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungskontrolle oder bei der örtlichen Kontrolle durch den<br />

Technischen Prüfdienst wird festgestellt, daß auf der beantragten Fläche Auflagen nicht<br />

eingehalten wurden (vgl. RRL 6.7.2.3).<br />

In beiden Fällen gilt die Differenzfläche [a)] bzw. die Fläche, auf der ein Verstoß erfolgt [b)], als „nicht<br />

vorgefundene Fläche“. Demgegenüber steht die „festgestellte Fläche“ für Flächen, die den Angaben<br />

entsprechen bzw. auf denen die Auflagen eingehalten wurden.<br />

Klarzustellen ist, auf welcher „Vertragsebene“ die Sanktionsberechnungen vorgenommen werden<br />

sollen, d. h. ob die Referenzgrößen „beantragte Fläche“ und „festgestellte Fläche“ z. B. auf ein<br />

einzelnes Flurstück, auf eine laufende Nummer des Vertrags oder auf alle Flächen eines Vertrages<br />

bezogen werden müssen (vgl. Abb. 1).<br />

Ebene 1: Betriebsnummer [=Adressnr.]<br />

Ebene 2: ∑ Jahr des Vertragsabschlusses [= GJ]<br />

Ebene 3: ∑ lfd. Nr. des Vertrags [= Antragsnr.]<br />

Ebene 4:<br />

∑ Paketnummer [= Paketnr.]<br />

Ebene 5:<br />

∑ Prämie innerhalb des Pakets [= DM / ha]<br />

Ebene 6:<br />

∑ Teilflurstück [= ha]<br />

Abb. 1: Systematik der Vertragsdaten<br />

Im Sinne der VO (EWG) 3887/92 Art. 9 (3) werden für die Sanktionsberechnung die Flächen<br />

herangezogen, die die selbe Prämie - bei gleichen Auflagen - erhalten (vgl. Abb. 1, Ebene 5 und<br />

Anlage 1).<br />

1 Hierunter fällt auch, wenn bei der Erfassung des Auszahlungsantrages in das Erfassungsprogramm festgestellt wird, daß<br />

das Teilflurstück laut Flächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer kleiner ist als <strong>im</strong> Auszahlungsantrag.


<strong>Sanktionsregelungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Vertragsnaturschutz</strong><br />

Anwendung bei Bewilligungen von 2000 bis 2006<br />

2. Sanktionsberechnung<br />

Die Sanktionsberechnung ist außerhalb des Erfassungsprogramms vorzunehmen; es werden nur die<br />

Ergebnisse in das Erfassungsprogramm eingetragen.<br />

In der Sanktionsberechnung ist zu prüfen, welche der drei Sanktionierungsstufen anzuwenden sind:<br />

a) einfache Kürzung / Anpassung (6.7.2 der RRL): die Abweichung zwischen festgestellter und<br />

beantragter Fläche beträgt bis 3 %,<br />

b) doppelte Kürzung (6.7.2.1 der RRL): die Abweichung zwischen festgestellter und beantragter<br />

Fläche beträgt mehr als 3 % und bis 20 %,<br />

c) vollständige Kürzung / Ablehnung: die Abweichung zwischen festgestellter und beantragter<br />

Fläche beträgt mehr als 20 % (6.7.2.2 der RRL) oder es wurden besondere Verstöße<br />

festgestellt (6.7.3, 6.7.4 und 6.7.5 der RRL).<br />

Beispiele s. Anlagen 1 - 4<br />

3. Sanktionierung und Rückforderung<br />

Die Sanktionierung bezieht sich zunächst auf den aktuellen Auszahlungsantrag und hat nicht<br />

zwangsläufig Konsequenzen auf den Vertrag bzw. Zuwendungsbescheid.<br />

Ob Sanktionen Auswirkungen in der Art haben, daß der Zuwendungsbescheid für die sanktionierten<br />

Flächen aufgehoben wird und der Antragsteller für die vergangenen Zahlungen rückzahlungspflichtig<br />

wird, ist eine „kann-Best<strong>im</strong>mung“ und somit in das Ermessen der Bewilligungsstelle gestellt (6.7.1 der<br />

RRL). Bei Abweichungen von mehr als 20 % (6.7.2.2 der RRL) oder bei besonders schwerwiegenden<br />

Verstößen (6.7.4 der RRL) wird ausdrücklich auf die Überprüfung einer eventuellen Rückzahlungspflicht<br />

hingewiesen.<br />

Eine automatische Rückforderungspflicht besteht nur bei Grünlandumbruch (6.7.5 der RRL).<br />

4. Besondere Hinweise<br />

Bei Verstößen laut 6.7.3, 6.7.4 und 6.7.5 der RRL sind keine Flächenabweichungen zu berechnen, da<br />

die Verstöße zwangsläufig eine vollständige Kürzung nach sich ziehen. Daher ist entsprechend<br />

Anlage 4 zu verfahren und bei allen Flächen mit den gleichen Vertragsbedingungen (Abb. 1, Ebene 5)<br />

die förderfähige Fläche auf Null zu setzen.<br />

Die Sanktionierung wegen Verstößen (Punkt 1 (b)) auf Flächen mit Auflagen nach Anlage 1 B 4.1 der<br />

RRL sind genauso zu berechnen wie Sanktionierungen auf Flächen mit anderen Pakten. Die Tatsache,<br />

daß die Pakete nach Anlage 1 B 4.1 der RRL nur als „Zusatzpakete“ abgeschlossen werden können,<br />

hat keine Bedeutung für die Sanktionierung.<br />

Andererseits hat die Feststellung von Flächendifferenzen auf Flächen, auf denen mehrere Pakete (z. B.<br />

aus Anlage 1B 3 und 1 B 4.1) abgeschlossen wurden, die Sanktionierung bei alle betroffenen Paketen<br />

zur Folge. Die Berechnung hat jedoch für jedes Paket einzeln (nach den Beispielen der Anlagen 2 bis 4)<br />

zu erfolgen.


Anlage 1<br />

Beispielsvertrag<br />

1<br />

Betriebsnummer: 999999999<br />

2<br />

Vertragsabschlußjahr: 2000<br />

3<br />

laufende Nr. des Vertrages: 1<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

Paket:<br />

Paket:<br />

811 (1 B 2 Nr. 1 a))<br />

Prämie DM / ha: 400,00<br />

Teilflurstücke: 1 a 1,0000 ha<br />

2 a 2,0000 ha<br />

Summe<br />

3,0000 ha<br />

815 (1 B 2 Nr. 2 b))<br />

Prämie DM / ha: 700,00 früher Termin + eingeschränkte Nutzung<br />

Teilflurstücke: 3 a 1,0000 ha<br />

3 d 1,5000 ha<br />

4 a 2,0000 ha<br />

Summe<br />

4,5000 ha<br />

Prämie DM / ha: 900,00 mittlerer Termin + stark eingeschränkte Nutzung<br />

Teilflurstücke: 5 a 2,0000 ha<br />

5 b 1,5000 ha<br />

6 a 3,0000 ha<br />

Summe<br />

6,5000 ha<br />

Prämie DM / ha 900,00 später Termin + eingeschränkte Nutzung<br />

Teilflurstücke: 7 a 2,0000 ha<br />

8 a 2,5000 ha<br />

9 c 3,0000 ha<br />

Summe<br />

7,5000 ha


Anlage 2<br />

Beispiel für Sanktion a) einfache Kürzung / Anpassung:<br />

Feststellung:<br />

Eine Messung des Teilflurstücks 6a hat eine Flächengröße von 2,8500 ha ergeben.<br />

Berechnung:<br />

Das Teilflurstück 6 a ist gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der Flächengruppe Zeile<br />

16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1, Zeile 19) bildet damit<br />

die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 0,1500 ha<br />

- festgestellte Fläche: 6,3500 ha<br />

- förderfähige Fläche: ?<br />

Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche * 100<br />

= 0,1500 ha / 6,3500 ha *100<br />

= 2,36 %<br />

Konsequenz:<br />

Die förderfähige Fläche entspricht der festgestellten Fläche. Die Anpassung wird auf dem Teilflurstück<br />

vorgenommen, auf dem die Abweichung festgestellt wurde<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 0,1500 ha<br />

- festgestellte Fläche: 6,3500 ha<br />

- förderfähige Fläche: 6,3500 ha<br />

Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />

Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />

Teilflurstück 5 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 5 b:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 6 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

2,0000 ha<br />

2,0000 ha<br />

2,0000 ha<br />

1,5000 ha<br />

1,5000 ha<br />

1,5000 ha<br />

3,0000 ha<br />

2,8500 ha (- 0,1500 ha) = Anpassung<br />

2,8500 ha


Anlage 3<br />

Beispiel für Sanktion b) doppelte Kürzung:<br />

Feststellung:<br />

Auf Teilflurstück 5 b wurde eine Fläche von 1,0000 ha vor dem vereinbarten Termin gemäht.<br />

Berechnung:<br />

Das Teilflurstück 5 b ist gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der Flächengruppe Zeile<br />

16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1, Zeile 19) bildet damit<br />

die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 1,0000 ha<br />

- festgestellte Fläche: 5,5000 ha<br />

- förderfähige Fläche: ?<br />

Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche * 100<br />

= 1,0000 ha / 5,5000 ha *100<br />

= 18,18 %<br />

Konsequenz:<br />

Zunächst wird auf dem beanstandeten Flurstück wieder eine Anpassung bei der festgestellten Fläche<br />

und der förderfähigen Fläche vorgenommen (1,0000 ha). Von der verbleibenden förderfähigen Fläche<br />

muß nun die nicht vorgefundene Fläche doppelt abgezogen werden (2,0000 ha).<br />

Die erforderliche Kürzung kann hier jedoch nicht allein auf dem Teilflurstück vorgenommen werden, auf<br />

dem Verstoß festgestellt wurde, weil mehr Fläche abgezogen werden muß, als das Teilflurstück groß<br />

ist. Deshalb wird die Kürzung auf ein weiteres Teilflurstück mit den selben Förderbedingungen<br />

ausgedehnt. Innerhalb dieser Gruppe (vgl. Anlage 1 Zeilen 16 - 18) kann dieses zusätzliche<br />

Teilflurstück frei gewählt werden. In diesem Beispiel wird 5a gewählt.<br />

Daraus folgt, daß die förderfähige Fläche nicht mehr der festgestellten Fläche entspricht. Da bei 5 a und<br />

5 b die förderfähige Fläche kleiner ist als die festgestellte Fläche, kann man später an den Daten<br />

erkennen, daß eine doppelte Kürzung vorgenommen wurde. Da außerdem bei 5 b die förderfähige<br />

Fläche gleich Null ist, ist zudem erkennbar, daß der Verstoß auf diesem Teilflurstück festgestellt wurde.<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 1,0000 ha<br />

- festgestellte Fläche: 5,5000 ha<br />

- förderfähige Fläche: 3,5000 ha<br />

Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />

Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />

Teilflurstück 5 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 5 b:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 6 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

2,0000 ha<br />

2,0000 ha<br />

0,5000 ha (- 1,5000 ha) = Kürzung<br />

1,5000 ha<br />

0,5000 ha (- 1,0000 ha) = Anpassung<br />

0,0000 ha (- 0,5000 ha) = Kürzung<br />

3,0000 ha<br />

3,0000 ha<br />

3,0000 ha<br />

(-3,0000 ha) = Abzug insgesamt


Anlage 4<br />

Beispiel für Sanktion c) vollständige Kürzung / Ablehnung :<br />

Feststellung:<br />

Auf Teilflurstück 5 b wurde eine Fläche von 1,0000 ha vor dem vereinbarten Termin gemäht und<br />

eine Messung des Teilflurstücks 6a hat eine Flächengröße von 2,8500 ha ergeben.<br />

Berechnung:<br />

Die Teilflurstücke 5 b und 6 a sind gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der<br />

Flächengruppe Zeile 16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1,<br />

Zeile 19) bildet damit die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 1,1500 ha<br />

- festgestellte Fläche: 5,3500 ha<br />

- förderfähige Fläche: ?<br />

Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche / 100<br />

= 1,1500 ha / 5,3000 ha *100<br />

= 21,50 %<br />

Konsequenz:<br />

Zunächst wird auf dem beanstandeten Flurstück wieder eine Anpassung bei der festgestellten Fläche<br />

und der förderfähigen Fläche vorgenommen.<br />

Alle Paketflächen (vgl. Anlage 1 Zeilen 16 - 18) erhalten keine Zuwendungen: die förderfähige Fläche<br />

wird gleich Null gesetzt.<br />

- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />

- nicht vorgefundene Fläche: 1,1500 ha<br />

- festgestellte Fläche: 5,3500 ha<br />

- förderfähige Fläche: 0,0000 ha<br />

Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />

Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />

Teilflurstück 5 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 5 b:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

Teilflurstück 6 a:<br />

beantragte Fläche:<br />

festgestellte Fläche:<br />

förderfähige Fläche:<br />

2,0000 ha<br />

2,0000 ha<br />

0,0000 ha (- 2,0000 ha) = vollständige Kürzung<br />

1,5000 ha<br />

0,5000 ha (- 1,0000 ha) = Anpassung<br />

0,0000 ha (- 0,5000 ha) = vollständige Kürzung<br />

3,0000 ha<br />

2,8500 ha (- 0,1500 ha) = Anpassung<br />

0,0000 ha (- 2,8500 ha) = vollständige Kürzung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!