Sanktionsregelungen im Vertragsnaturschutz
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<strong>Sanktionsregelungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Vertragsnaturschutz</strong><br />
Anwendung bei Bewilligungen von 2000 bis 2006<br />
LK Rheinland - Ref. 01 Dr. Hoffmann 12.09.2001<br />
Wie sind Flächensanktionen zu berechnen?<br />
Aus Gründen der Vereinfachung wurde <strong>im</strong> folgenden Bezug auf die neue Rahmenrichtlinie (RRL) nach<br />
VO (EG) 1257/1999 und nicht zusätzlich auf die einzelnen Richtlinien der VO (EWG) 2078/92<br />
genommen.<br />
Gleichwohl sind die beschriebenen Verfahrensweisen auch auf Fälle nach den Richtlinien der VO<br />
(EWG) 2078/92 entsprechend anzuwenden.<br />
1. Definitionen<br />
Es gibt zwei Gründe, die Flächensanktionen nach sich ziehen:<br />
(a)<br />
(b)<br />
Flächendifferenz: <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungskontrolle 1 oder bei der örtlichen Kontrolle durch<br />
den Technischen Prüfdienst wird festgestellt, daß die beantragte Fläche in Wirklichkeit kleiner ist<br />
als <strong>im</strong> Vertrag bzw. <strong>im</strong> Auszahlungsantrag angeben (vgl. RRL 6.7.2) oder<br />
Verstoß: <strong>im</strong> Rahmen der Verwaltungskontrolle oder bei der örtlichen Kontrolle durch den<br />
Technischen Prüfdienst wird festgestellt, daß auf der beantragten Fläche Auflagen nicht<br />
eingehalten wurden (vgl. RRL 6.7.2.3).<br />
In beiden Fällen gilt die Differenzfläche [a)] bzw. die Fläche, auf der ein Verstoß erfolgt [b)], als „nicht<br />
vorgefundene Fläche“. Demgegenüber steht die „festgestellte Fläche“ für Flächen, die den Angaben<br />
entsprechen bzw. auf denen die Auflagen eingehalten wurden.<br />
Klarzustellen ist, auf welcher „Vertragsebene“ die Sanktionsberechnungen vorgenommen werden<br />
sollen, d. h. ob die Referenzgrößen „beantragte Fläche“ und „festgestellte Fläche“ z. B. auf ein<br />
einzelnes Flurstück, auf eine laufende Nummer des Vertrags oder auf alle Flächen eines Vertrages<br />
bezogen werden müssen (vgl. Abb. 1).<br />
Ebene 1: Betriebsnummer [=Adressnr.]<br />
Ebene 2: ∑ Jahr des Vertragsabschlusses [= GJ]<br />
Ebene 3: ∑ lfd. Nr. des Vertrags [= Antragsnr.]<br />
Ebene 4:<br />
∑ Paketnummer [= Paketnr.]<br />
Ebene 5:<br />
∑ Prämie innerhalb des Pakets [= DM / ha]<br />
Ebene 6:<br />
∑ Teilflurstück [= ha]<br />
Abb. 1: Systematik der Vertragsdaten<br />
Im Sinne der VO (EWG) 3887/92 Art. 9 (3) werden für die Sanktionsberechnung die Flächen<br />
herangezogen, die die selbe Prämie - bei gleichen Auflagen - erhalten (vgl. Abb. 1, Ebene 5 und<br />
Anlage 1).<br />
1 Hierunter fällt auch, wenn bei der Erfassung des Auszahlungsantrages in das Erfassungsprogramm festgestellt wird, daß<br />
das Teilflurstück laut Flächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer kleiner ist als <strong>im</strong> Auszahlungsantrag.
<strong>Sanktionsregelungen</strong> <strong>im</strong> <strong>Vertragsnaturschutz</strong><br />
Anwendung bei Bewilligungen von 2000 bis 2006<br />
2. Sanktionsberechnung<br />
Die Sanktionsberechnung ist außerhalb des Erfassungsprogramms vorzunehmen; es werden nur die<br />
Ergebnisse in das Erfassungsprogramm eingetragen.<br />
In der Sanktionsberechnung ist zu prüfen, welche der drei Sanktionierungsstufen anzuwenden sind:<br />
a) einfache Kürzung / Anpassung (6.7.2 der RRL): die Abweichung zwischen festgestellter und<br />
beantragter Fläche beträgt bis 3 %,<br />
b) doppelte Kürzung (6.7.2.1 der RRL): die Abweichung zwischen festgestellter und beantragter<br />
Fläche beträgt mehr als 3 % und bis 20 %,<br />
c) vollständige Kürzung / Ablehnung: die Abweichung zwischen festgestellter und beantragter<br />
Fläche beträgt mehr als 20 % (6.7.2.2 der RRL) oder es wurden besondere Verstöße<br />
festgestellt (6.7.3, 6.7.4 und 6.7.5 der RRL).<br />
Beispiele s. Anlagen 1 - 4<br />
3. Sanktionierung und Rückforderung<br />
Die Sanktionierung bezieht sich zunächst auf den aktuellen Auszahlungsantrag und hat nicht<br />
zwangsläufig Konsequenzen auf den Vertrag bzw. Zuwendungsbescheid.<br />
Ob Sanktionen Auswirkungen in der Art haben, daß der Zuwendungsbescheid für die sanktionierten<br />
Flächen aufgehoben wird und der Antragsteller für die vergangenen Zahlungen rückzahlungspflichtig<br />
wird, ist eine „kann-Best<strong>im</strong>mung“ und somit in das Ermessen der Bewilligungsstelle gestellt (6.7.1 der<br />
RRL). Bei Abweichungen von mehr als 20 % (6.7.2.2 der RRL) oder bei besonders schwerwiegenden<br />
Verstößen (6.7.4 der RRL) wird ausdrücklich auf die Überprüfung einer eventuellen Rückzahlungspflicht<br />
hingewiesen.<br />
Eine automatische Rückforderungspflicht besteht nur bei Grünlandumbruch (6.7.5 der RRL).<br />
4. Besondere Hinweise<br />
Bei Verstößen laut 6.7.3, 6.7.4 und 6.7.5 der RRL sind keine Flächenabweichungen zu berechnen, da<br />
die Verstöße zwangsläufig eine vollständige Kürzung nach sich ziehen. Daher ist entsprechend<br />
Anlage 4 zu verfahren und bei allen Flächen mit den gleichen Vertragsbedingungen (Abb. 1, Ebene 5)<br />
die förderfähige Fläche auf Null zu setzen.<br />
Die Sanktionierung wegen Verstößen (Punkt 1 (b)) auf Flächen mit Auflagen nach Anlage 1 B 4.1 der<br />
RRL sind genauso zu berechnen wie Sanktionierungen auf Flächen mit anderen Pakten. Die Tatsache,<br />
daß die Pakete nach Anlage 1 B 4.1 der RRL nur als „Zusatzpakete“ abgeschlossen werden können,<br />
hat keine Bedeutung für die Sanktionierung.<br />
Andererseits hat die Feststellung von Flächendifferenzen auf Flächen, auf denen mehrere Pakete (z. B.<br />
aus Anlage 1B 3 und 1 B 4.1) abgeschlossen wurden, die Sanktionierung bei alle betroffenen Paketen<br />
zur Folge. Die Berechnung hat jedoch für jedes Paket einzeln (nach den Beispielen der Anlagen 2 bis 4)<br />
zu erfolgen.
Anlage 1<br />
Beispielsvertrag<br />
1<br />
Betriebsnummer: 999999999<br />
2<br />
Vertragsabschlußjahr: 2000<br />
3<br />
laufende Nr. des Vertrages: 1<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
Paket:<br />
Paket:<br />
811 (1 B 2 Nr. 1 a))<br />
Prämie DM / ha: 400,00<br />
Teilflurstücke: 1 a 1,0000 ha<br />
2 a 2,0000 ha<br />
Summe<br />
3,0000 ha<br />
815 (1 B 2 Nr. 2 b))<br />
Prämie DM / ha: 700,00 früher Termin + eingeschränkte Nutzung<br />
Teilflurstücke: 3 a 1,0000 ha<br />
3 d 1,5000 ha<br />
4 a 2,0000 ha<br />
Summe<br />
4,5000 ha<br />
Prämie DM / ha: 900,00 mittlerer Termin + stark eingeschränkte Nutzung<br />
Teilflurstücke: 5 a 2,0000 ha<br />
5 b 1,5000 ha<br />
6 a 3,0000 ha<br />
Summe<br />
6,5000 ha<br />
Prämie DM / ha 900,00 später Termin + eingeschränkte Nutzung<br />
Teilflurstücke: 7 a 2,0000 ha<br />
8 a 2,5000 ha<br />
9 c 3,0000 ha<br />
Summe<br />
7,5000 ha
Anlage 2<br />
Beispiel für Sanktion a) einfache Kürzung / Anpassung:<br />
Feststellung:<br />
Eine Messung des Teilflurstücks 6a hat eine Flächengröße von 2,8500 ha ergeben.<br />
Berechnung:<br />
Das Teilflurstück 6 a ist gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der Flächengruppe Zeile<br />
16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1, Zeile 19) bildet damit<br />
die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 0,1500 ha<br />
- festgestellte Fläche: 6,3500 ha<br />
- förderfähige Fläche: ?<br />
Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche * 100<br />
= 0,1500 ha / 6,3500 ha *100<br />
= 2,36 %<br />
Konsequenz:<br />
Die förderfähige Fläche entspricht der festgestellten Fläche. Die Anpassung wird auf dem Teilflurstück<br />
vorgenommen, auf dem die Abweichung festgestellt wurde<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 0,1500 ha<br />
- festgestellte Fläche: 6,3500 ha<br />
- förderfähige Fläche: 6,3500 ha<br />
Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />
Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />
Teilflurstück 5 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 5 b:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 6 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
2,0000 ha<br />
2,0000 ha<br />
2,0000 ha<br />
1,5000 ha<br />
1,5000 ha<br />
1,5000 ha<br />
3,0000 ha<br />
2,8500 ha (- 0,1500 ha) = Anpassung<br />
2,8500 ha
Anlage 3<br />
Beispiel für Sanktion b) doppelte Kürzung:<br />
Feststellung:<br />
Auf Teilflurstück 5 b wurde eine Fläche von 1,0000 ha vor dem vereinbarten Termin gemäht.<br />
Berechnung:<br />
Das Teilflurstück 5 b ist gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der Flächengruppe Zeile<br />
16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1, Zeile 19) bildet damit<br />
die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 1,0000 ha<br />
- festgestellte Fläche: 5,5000 ha<br />
- förderfähige Fläche: ?<br />
Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche * 100<br />
= 1,0000 ha / 5,5000 ha *100<br />
= 18,18 %<br />
Konsequenz:<br />
Zunächst wird auf dem beanstandeten Flurstück wieder eine Anpassung bei der festgestellten Fläche<br />
und der förderfähigen Fläche vorgenommen (1,0000 ha). Von der verbleibenden förderfähigen Fläche<br />
muß nun die nicht vorgefundene Fläche doppelt abgezogen werden (2,0000 ha).<br />
Die erforderliche Kürzung kann hier jedoch nicht allein auf dem Teilflurstück vorgenommen werden, auf<br />
dem Verstoß festgestellt wurde, weil mehr Fläche abgezogen werden muß, als das Teilflurstück groß<br />
ist. Deshalb wird die Kürzung auf ein weiteres Teilflurstück mit den selben Förderbedingungen<br />
ausgedehnt. Innerhalb dieser Gruppe (vgl. Anlage 1 Zeilen 16 - 18) kann dieses zusätzliche<br />
Teilflurstück frei gewählt werden. In diesem Beispiel wird 5a gewählt.<br />
Daraus folgt, daß die förderfähige Fläche nicht mehr der festgestellten Fläche entspricht. Da bei 5 a und<br />
5 b die förderfähige Fläche kleiner ist als die festgestellte Fläche, kann man später an den Daten<br />
erkennen, daß eine doppelte Kürzung vorgenommen wurde. Da außerdem bei 5 b die förderfähige<br />
Fläche gleich Null ist, ist zudem erkennbar, daß der Verstoß auf diesem Teilflurstück festgestellt wurde.<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 1,0000 ha<br />
- festgestellte Fläche: 5,5000 ha<br />
- förderfähige Fläche: 3,5000 ha<br />
Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />
Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />
Teilflurstück 5 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 5 b:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 6 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
2,0000 ha<br />
2,0000 ha<br />
0,5000 ha (- 1,5000 ha) = Kürzung<br />
1,5000 ha<br />
0,5000 ha (- 1,0000 ha) = Anpassung<br />
0,0000 ha (- 0,5000 ha) = Kürzung<br />
3,0000 ha<br />
3,0000 ha<br />
3,0000 ha<br />
(-3,0000 ha) = Abzug insgesamt
Anlage 4<br />
Beispiel für Sanktion c) vollständige Kürzung / Ablehnung :<br />
Feststellung:<br />
Auf Teilflurstück 5 b wurde eine Fläche von 1,0000 ha vor dem vereinbarten Termin gemäht und<br />
eine Messung des Teilflurstücks 6a hat eine Flächengröße von 2,8500 ha ergeben.<br />
Berechnung:<br />
Die Teilflurstücke 5 b und 6 a sind gemäß der Systematik der Vertragsdaten (vgl. Abb. 1) der<br />
Flächengruppe Zeile 16 bis 18 des Beispielvertrags zuzuordnen. Die Summe der Flächen (s. Anlage 1,<br />
Zeile 19) bildet damit die Basis für die Sanktionsberechnung.<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 1,1500 ha<br />
- festgestellte Fläche: 5,3500 ha<br />
- förderfähige Fläche: ?<br />
Abweichung = nicht vorgefundene Fläche / festgestellte Fläche / 100<br />
= 1,1500 ha / 5,3000 ha *100<br />
= 21,50 %<br />
Konsequenz:<br />
Zunächst wird auf dem beanstandeten Flurstück wieder eine Anpassung bei der festgestellten Fläche<br />
und der förderfähigen Fläche vorgenommen.<br />
Alle Paketflächen (vgl. Anlage 1 Zeilen 16 - 18) erhalten keine Zuwendungen: die förderfähige Fläche<br />
wird gleich Null gesetzt.<br />
- beantragte Fläche: 6,5000 ha<br />
- nicht vorgefundene Fläche: 1,1500 ha<br />
- festgestellte Fläche: 5,3500 ha<br />
- förderfähige Fläche: 0,0000 ha<br />
Eingabe in das Erfassungsprogramm:<br />
Dialog > Auszahlungsverfahren > Erfassung Auszahlungsantrag > Einzelflächenauflistung<br />
Teilflurstück 5 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 5 b:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
Teilflurstück 6 a:<br />
beantragte Fläche:<br />
festgestellte Fläche:<br />
förderfähige Fläche:<br />
2,0000 ha<br />
2,0000 ha<br />
0,0000 ha (- 2,0000 ha) = vollständige Kürzung<br />
1,5000 ha<br />
0,5000 ha (- 1,0000 ha) = Anpassung<br />
0,0000 ha (- 0,5000 ha) = vollständige Kürzung<br />
3,0000 ha<br />
2,8500 ha (- 0,1500 ha) = Anpassung<br />
0,0000 ha (- 2,8500 ha) = vollständige Kürzung