Dr. K. Stroscher
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Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
- Rechtliche Grundlagen<br />
- Aktuelle Situation<br />
- Ausblick ( was ändert sich für der Kartierung)
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Rechtlich Grundlagen
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Novelle des Landschaftsgesetzes 2007<br />
- Anpassung des § 62 an die Vorgaben des § 30<br />
(neu: Lehm- und Lösswände)<br />
- Wörtliche Übernahme der § 30-Biotoptypenkulisse und Übernahme<br />
spezieller Ausnahmeregelungen (Ziel: Umsetzung 1:1)<br />
Folgen:<br />
- Wegfall von landesspezifischen Biotoptypen<br />
- Einschränkungen bei landesspezifischen Biotoptypen<br />
- Missverständnisse durch die wörtliche Übernahme der § 30-<br />
Formulierungen
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Wegfall von landesspezifischen Biotoptypen bzw. Ausbildungen<br />
Binnendünen<br />
alt: Binnendünen (incl. Natürliche Eichen-Birkenwälder, lichte Kiefernforsten)<br />
neu: offene Binnendünen (waldfreie Ausbildungen, Trockenrasen, Heide)<br />
Block-, Schutt- und Geröllhalden<br />
alt: natürliche und naturnahe … (incl. anthropogen entstandene Halden)<br />
neu: offene natürliche….<br />
komplett entfallen:<br />
- Höhlen und Stollen
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Aktuelle landesspezifische Biotoptypen<br />
Artenreiche Magerwiesen und –weiden<br />
alt: mindestens 3 Magerkeitszeiger im Flachland<br />
mindestens 6 Magerkeitszeiger im Bergland<br />
neu: mindestens 8 Magerkeitszeiger im Flach- und Bergland<br />
Natürliche Felsbildungen<br />
(§ 30: alpine Felsen)<br />
Die Unteren Landschaftsbehörden wurden 2007 über die geänderte Kulisse<br />
informiert
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Missverständnisse durch die wörtliche Übernahme der<br />
§ 30-Formulierungen<br />
Trockenrasen (alter Name im § 62: Trocken- und Halbtrockenrasen)<br />
BfN*: Halbtrockenrasen sind eingeschlossen<br />
Sümpfe (alter Name im § 62: Sümpfe und Riede)<br />
BfN*: Riede sind eingeschlossen<br />
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen (alt, § 62: Nass- und Feuchtgrünland)<br />
BfN*: Nass- und Feuchtwiesen/-weiden incl. der Brachen sind eingeschlossen<br />
*: Rieken 2002, Natur und Landschaft
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Gerichtsfestigkeit der erhobenen Daten<br />
Gerichtsurteile:<br />
• Es ist legitim, dass das LANUV fachliche Vorgaben zur Erfassung der<br />
gesetzlich geschützten Biotope formuliert<br />
• Die Kartieranleitung des LAVUV wurden in mehreren Urteilen als fachliche<br />
Vorgabe für die Einstufung anerkannt<br />
Konsequenz für Kartierung:<br />
- eng an die Kartiervorgaben des LANUV halten<br />
- alle erforderlichen Angaben in den Sachdaten dokumentieren.<br />
Dies wird im Rahmen der Qualitätssicherung intensiv geprüft.
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung<br />
Aktuelle Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung:<br />
In der § 62-Kartieranleitung gibt es Bagatellgrößen für die Erfassung der<br />
gesetzlich geschützten Biotope<br />
Diese sind mit dem Ministerium abgestimmt<br />
Sie dienen als Richtwerte, um die Kartierung (hier speziell das Aufsuchen der<br />
Biotope) zu vereinfachen<br />
Bei besonders guter und typischer Ausbildung können Biotope auch unterhalb<br />
der jeweiligen Schwellenwerte kartiert werden, wenn sie im Gelände<br />
angetroffen werden.
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung<br />
Zukünftige Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung:<br />
Immer dann wenn die fachlichen Kriterien gegeben sind (typisches<br />
Arteninventar, Störzeigerschwelle ist nicht überschritten) ist ein Biotop auch<br />
als gesetzlich geschützt zu kartieren.<br />
(entspricht der aktuellen Rechtsprechung)<br />
Die Bagatellgrößen behalten als Richtwerte für die Ermittlung neuer GB-<br />
Objekte ihre Gültigkeit (Biotopkartierung)
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Aktuelle Situation
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Stand der Erfassung und der Abstimmung<br />
Aktuell sind 33.000 Biotope in NRW erfasst<br />
Flächendeckende Kartierung 1997 – 2001 (Kartierungslücken in NSG´s)<br />
Bereitstellung der Daten: 2002 – 2003 (Fortschreibung der Daten seit 2003)<br />
In den Folgejahren: Eigentümerinformation durch ULB<br />
Abstimmung der Biotopgrenzen zwischen ULB und LANUV<br />
Bis heute haben 14 Kreise und kreisfreie Städte die Biotope noch nicht mit dem LANUV<br />
abgestimmt. Häufig sind hier auch die Eigentümer noch nicht informiert.<br />
Folge: Probleme bei der Ahndung von Vergehen gegen den § 62<br />
Stand der Abstimmung kann dem § 62-Infosystem auf der LANUV-Seite entnommen<br />
werden
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Ausblick ( was ändert sich für der Kartierung)
Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Wesentliche Änderung:<br />
Präzisere Beschreibung der Lebensraumtypen<br />
Die sichere Ansprache eines gesetzlich geschützten Biotops wird erleichtert<br />
Listen der typischen Pflanzenarten tlw. erweitert<br />
(Bsp.: Arten der Kalktuffquellen, Magerkeitszeiger bei den artenreichen Magerwiesen und -weiden)<br />
Wenige, nicht charakteristische Pflanzenarten sind weggefallen<br />
Zusätzliche obligate Zusatzcodes<br />
Ziel: Flächen die bisher als gesetzlich geschützt erfasst wurden<br />
verbleiben in der Kulisse
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