Dr. K. Stroscher
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Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />
Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung<br />
Zukünftige Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung:<br />
Immer dann wenn die fachlichen Kriterien gegeben sind (typisches<br />
Arteninventar, Störzeigerschwelle ist nicht überschritten) ist ein Biotop auch<br />
als gesetzlich geschützt zu kartieren.<br />
(entspricht der aktuellen Rechtsprechung)<br />
Die Bagatellgrößen behalten als Richtwerte für die Ermittlung neuer GB-<br />
Objekte ihre Gültigkeit (Biotopkartierung)