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Dr. K. Stroscher

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Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />

Mindestflächengrößen bzw. Bagatellgrößen bei der Kartierung<br />

Zukünftige Kartierpraxis im Rahmen der Biotopkartierung:<br />

Immer dann wenn die fachlichen Kriterien gegeben sind (typisches<br />

Arteninventar, Störzeigerschwelle ist nicht überschritten) ist ein Biotop auch<br />

als gesetzlich geschützt zu kartieren.<br />

(entspricht der aktuellen Rechtsprechung)<br />

Die Bagatellgrößen behalten als Richtwerte für die Ermittlung neuer GB-<br />

Objekte ihre Gültigkeit (Biotopkartierung)

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