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Dr. K. Stroscher

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Gesetzlich geschützte Biotope nach §30 BNatSchG / § 62 LG NW<br />

Wesentliche Änderung:<br />

Präzisere Beschreibung der Lebensraumtypen<br />

Die sichere Ansprache eines gesetzlich geschützten Biotops wird erleichtert<br />

Listen der typischen Pflanzenarten tlw. erweitert<br />

(Bsp.: Arten der Kalktuffquellen, Magerkeitszeiger bei den artenreichen Magerwiesen und -weiden)<br />

Wenige, nicht charakteristische Pflanzenarten sind weggefallen<br />

Zusätzliche obligate Zusatzcodes<br />

Ziel: Flächen die bisher als gesetzlich geschützt erfasst wurden<br />

verbleiben in der Kulisse

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