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Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH

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<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Verkaufsprospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Die in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> verwendeten Bilder sind<br />

beispielhaft zu verstehen und zeigen kein Anlageobjekt<br />

direkt. Sie sind insofern exemplarisch.<br />

| 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................................................................. 2<br />

Angabenvorbehalt............................................................................................................................................................................. 5<br />

Prospektverantwortung................................................................................................................................................................... 6<br />

Vorwort............................................................................................................................................................................................... 7<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick........................................................................................................................................... 8<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage................................................................................................................................. 15<br />

Maximales Risiko.......................................................................................................................................................................16<br />

Anlegergefährdende Risiken.......................................................................................................................................................16<br />

Anlagegefährdende Risiken und prognosegefährdende Risiken....................................................................................................18<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia............................................................................ 23<br />

Der Bundesstaat Kanada .......................................................................................................................................................... 23<br />

Wirtschaftliche Eckdaten........................................................................................................................................................... 27<br />

Die Provinz Nova Scotia.............................................................................................................................................................31<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail............................................................................................................................................... 38<br />

Die Fondsgesellschaft / Emittentin............................................................................................................................................ 38<br />

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG................................................................................................... 39<br />

Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin.................................................................................................................... 40<br />

Beitritt zur Fondsgesellschaft.................................................................................................................................................... 40<br />

Einkaufsstrategie & Investitionskriterien.....................................................................................................................................41<br />

Wertsteigerungspotenziale (mikroökonomische Aspekte)........................................................................................................... 42<br />

Zusätzliche Wertsteigerungspotenziale (makroökonomische Aspekte)........................................................................................ 42<br />

Flexibilität und Asset-Transparenz.............................................................................................................................................. 42<br />

Verwaltung & Assetmanagement............................................................................................................................................... 43<br />

Verkaufsstrategien und Exitmöglichkeiten.................................................................................................................................. 43<br />

Aufnahme von Darlehen............................................................................................................................................................ 43<br />

Transparenz des Fondsvermögens............................................................................................................................................. 43<br />

Übertragung der Vermögensanlage............................................................................................................................................ 44<br />

Einschränkung der freien Handelbarkeit der Vermögensanlage................................................................................................... 44<br />

Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage................................................................................................................................................... 44<br />

Treuhandbeteiligung und –verwaltung........................................................................................................................................ 44<br />

Beteiligte Partner............................................................................................................................................................................ 47<br />

Der Anbieter..............................................................................................................................................................................47<br />

Die Treuhandgesellschaft...........................................................................................................................................................47<br />

Die Managementgesellschaft.....................................................................................................................................................47<br />

2 | Inhaltsverzeichnis


Angaben zu den wesentlichen Verträgen..................................................................................................................................... 50<br />

Konzeptionsvertrag................................................................................................................................................................... 50<br />

Eigenkapitalvermittlungsvertrag................................................................................................................................................. 50<br />

Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag.............................................51<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag....................................................................................................................................51<br />

Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft................................................................................................................................... 52<br />

Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne...................................................................................................... 54<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fonds gesellschaft – (Prognose)..................................................................................... 54<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Zielgesellschaft – (Prognose)........................................................................................ 56<br />

Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft................................................................................................................................ 57<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Prognose)................................................................................. 57<br />

Liquiditäts- und Ergebnisprognose der Zielgesellschaft.............................................................................................................. 58<br />

Sensitivitätsanalyse ...................................................................................................................................................................61<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage........................................................................ 62<br />

Vorbemerkungen....................................................................................................................................................................... 62<br />

Abkommensrechtliche Zuweisung der Besteuerungsrechte........................................................................................................ 62<br />

Ertragsbesteuerung in Kanada................................................................................................................................................... 64<br />

Ertragsbesteuerung in Deutschland........................................................................................................................................... 66<br />

Sonstige Steuern und Abgaben................................................................................................................................................. 70<br />

Außensteuergesetz (AStG)......................................................................................................................................................... 72<br />

Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern...................................................................................................................... 74<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)......................................... 78<br />

Die Verträge..................................................................................................................................................................................... 94<br />

Gesellschaftsvertrag..................................................................................................................................................................94<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag...........................................................................................................................................104<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag.............................................................................................................................................108<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz..........................................................................................................................110<br />

Glossar............................................................................................................................................................................................114<br />

Bei fehlerhaftem <strong>Verkaufsprospekt</strong> können Haftungsansprüche nur dann bestehen,<br />

wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens<br />

jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der<br />

Vermögensanlage im Inland erworben wird.<br />

Inhaltsverzeichnis | 3


4 |


Angabenvorbehalt<br />

Anbieterin und Prospektverantwortliche dieser Vermögensanlage ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

mit Sitz in 20097 Hamburg, Friesenstraße 1.<br />

Der vorliegende <strong>Verkaufsprospekt</strong> orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (im<br />

Folgenden „IDW“) herausgegebenen Standard über die „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von <strong>Verkaufsprospekt</strong>en über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“ mit Stand vom 18. Mai<br />

2006 (IDW S 4).<br />

Die dem <strong>Verkaufsprospekt</strong> zugrunde liegenden Angaben, Prognosen und Berechnungen beruhen<br />

auf dem derzeitigen Stand der Planungen, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf den zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die den<br />

Prospektaussagen zugrunde liegenden Annahmen wurden von der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

getroffen. Eine Haftung für den Eintritt der im <strong>Verkaufsprospekt</strong> enthaltenen Prognosen<br />

der Vermögens-, Ertrags-, Liquiditätslage der Emittentin wird nicht übernommen.<br />

Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> gibt die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten und erkennbaren<br />

Fakten wieder.<br />

Angabenvorbehalt | 5


Prospektverantwortung<br />

Sehr geehrter Anleger,<br />

wir, die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Hamburg, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, übernehmen<br />

hiermit als Anbieterin und Prospektverantwortliche gem. § 3 der Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung<br />

die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es und erklären, dass<br />

unseres Wissens nach alle Angaben in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> richtig und vollständig sind und<br />

keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 4. Juli 2013<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Karsten Dümmler<br />

Geschäftsführer<br />

Robert Vitye<br />

Geschäftsführer<br />

6 | Prospektverantwortung


Vorwort<br />

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />

die <strong>SOLIT</strong>-Gruppe hat seit ihrer Gründung im Jahr 2008 bereits<br />

mehrere Beteiligungsangebote im Bereich physischer Edelmetalle<br />

erfolgreich am Markt etabliert. Der Zuspruch und die Wünsche,<br />

die wir von Investoren erhalten haben, waren für uns Ansporn,<br />

unser Beteiligungsportfolio um ein weiteres Angebot zu ergänzen.<br />

Wir haben uns hierbei auch diesmal von unserer konsequenten<br />

Investmentphilosophie des realwertbasierten Vermögensschutzes<br />

mit attraktiven Wertsteigerungspotenzialen leiten lassen.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG bietet Ihnen<br />

die Möglichkeit, außerhalb der Euro-Zone direkt und ausschließlich<br />

eigenkapitalfinanziert, in ein ausgewogenes Portfolio attraktiver<br />

Liegenschaften bestehend aus Freizeit- und Forstarealen in<br />

der kanadischen Provinz Nova Scotia zu investieren. Das zweitgrößte<br />

Land der Erde gehört zu der Gruppe der acht größten<br />

Industrienationen, den sog. „G8“ Staaten. Die Landeswährung<br />

des rohstoffreichen Staates, der Kanadische Dollar, zählt zu den<br />

solidesten Währungen der Welt.<br />

Die an der kanadischen Ostküste gelegene Region Nova Scotia<br />

hebt sich durch ihre ökonomische Stärke sowie ihre geografische<br />

Lage hervor. Die Region bietet durch ihr spezifisches Marktgefüge<br />

bei Landinvestments eine besondere Attraktivität hinsichtlich<br />

der Angebots- und Nachfragesituation.<br />

Die strengen Einwanderungsrichtlinien Kanadas und die geografische<br />

Lage Nova Scotias haben zu einer Zuwanderung vor allem<br />

hochqualifizierter Immigranten aus Europa geführt, die zum<br />

nachhaltigen Wachstum dieser politisch und wirtschaftlich liberalen<br />

Region beitragen und ihre Kultur prägen. Eine der stärksten<br />

Zuwanderungsgruppen insgesamt bilden die Deutschen, die in<br />

Nova Scotia sehr willkommen sind.<br />

Die landschaftlich reizvolle Küstenprovinz Nova Scotia ist geprägt<br />

von einem hohen Freizeit- und Erholungswert sowie einem milden<br />

Klima, das die Region dem warmen Golfstrom verdankt. Die<br />

Kanadier haben die Region daher auf den Beinamen „Canada´s<br />

Ocean Playground“ getauft. In der Provinz befinden sich zudem<br />

über 5.400 Seen, die über enormen Fischreichtum und eine hohe<br />

Wasserqualität verfügen.<br />

Die Rohstoffgewinnung in der Region Nova Scotia ist neben der<br />

verarbeitenden Industrie, dem Tourismus und dem Fischfang ein<br />

lukrativer Schlüsselsektor. Besonders Edelmetallvorkommen und<br />

der Holzreichtum prägen die Provinz und sind das Fundament des<br />

ökonomischen Erfolges. Globale klimatische Veränderungen und<br />

die Bodenqualität haben in den zurückliegenden Dekaden in Kanada<br />

eines der größten Bio-Agraranbaugebiete der Welt entstehen<br />

lassen, dessen Qualitätsstandards weltweit Anerkennung genießt.<br />

Kanada ist eine parlamentarische Demokratie mit liberalen Wirtschaftsgesetzen,<br />

einer hohen Rechtssicherheit, einem relativ<br />

kleinen Staatssektor sowie einem nachhaltig finanzierten Sozialversicherungssystem.<br />

Die positive demografische Entwicklung,<br />

ermöglicht durch eine kluge Einwanderungs- und Sozialpolitik,<br />

sowie der nahezu unerschöpfliche Ressourcenreichtum positionieren<br />

Kanada unter den Ländern mit den substanziell solidesten<br />

Wachstumsaussichten für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.<br />

Das Investment in den Fonds <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada ermöglicht<br />

es Ihnen, <strong>Kapital</strong> international zu diversifizieren und außerhalb<br />

der Euro-Zone in einer der stabilsten Demokratien in den<br />

– neben Edelmetallen – ältesten Sachwert der Welt zu veranlagen.<br />

Die deutsche <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada erwirbt über die kanadische<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. in der kanadischen Provinz<br />

Nova Scotia nach klaren Investmentkriterien identifizierte und<br />

sorgsam selektierte größere Landareale, die auf Grund ihrer Losgrößen<br />

zu günstigen Konditionen gekauft werden. Im Anschluss<br />

wird der Wert der Liegenschaften durch Parzellierung und Grunderschließung<br />

gesteigert. Bewaldete Grundstücke werden zudem<br />

forstwirtschaftlich genutzt, um eine Zusatzrendite zu erzielen.<br />

Die prognostizierte Wertsteigerung wird durch Weiterveräußerung<br />

in kleineren Einheiten realisiert.<br />

Die zunehmende Nachfrage nach Grund und Boden in Nova Scotia<br />

rekrutiert sich einerseits aus der stetig steigenden Zahl an<br />

Zuwanderern und privater sowie institutioneller Investoren aus<br />

Europa, den USA sowie Asien. Andererseits erwirbt auch die<br />

Provinz Nova Scotia selbst im Rahmen eines milliardenschweren<br />

„Crownland“-Programms dauerhaft Liegenschaften.<br />

Unsere Erfahrung und Expertise im Bereich der Sachwertinvestments<br />

sowie unsere professionellen Landentwicklungspartner<br />

vor Ort versetzen uns in die Lage, Ihnen ein attraktives Investment<br />

in Grund und Boden anzubieten und aktiv zu managen.<br />

Selbstverständlich sind die Initiatoren dieser Offerte auch selbst<br />

als Kommanditisten beteiligt.<br />

Wir freuen uns, Sie schon bald als Mit-Inverstoren in Kanada begrüßen<br />

zu dürfen.<br />

Hamburg, im April 2013<br />

Vorwort | 7


Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Investitionen in kanadische Grundstücke<br />

Das vorliegende Angebot eröffnet Anlegern die Möglichkeit,<br />

durch eine Kommanditbeteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />

Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (nachfolgend auch „Emittentin“, „Gesellschaft“,<br />

„Beteiligungsgesellschaft“, „Fondsgesellschaft“ oder<br />

„<strong>SOLIT</strong> Kanada“ genannt) in kanadische Grundstücke zu investieren.<br />

An der Seite von professionellen Partnern können private<br />

Investoren an der Wertentwicklung kanadischer Grundstücke der<br />

Provinz Nova Scotia partizipieren, einen Teil ihres Vermögens<br />

international streuen und so die vermögenssichernde Wirkung<br />

nutzen.<br />

Die Fondsgesellschaft ist zu 99,9 % Gesellschafterin der <strong>SOLIT</strong><br />

Property Canada L.P. (im folgenden auch „Zielgesellschaft“).<br />

Diese Gesellschaft betreibt den An- und Verkauf sowie die Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung der kanadischen Grundstücke. Die<br />

Auswahl der Grundstücke für die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. geschieht<br />

nach vertraglich festgelegten Investitionskriterien durch<br />

die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., mit der ein entsprechender<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag abgeschlossen ist. Die<br />

Fondsgesellschaft wird daneben 100 % der Anteile an der <strong>SOLIT</strong><br />

Canada GP Ltd. (entspricht Komplementärin der <strong>SOLIT</strong> Property<br />

Canada L.P.) halten. Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. wird im<br />

Grundbuch als alleinige Eigentümerin eingetragen.<br />

Beteiligungsstruktur<br />

Anleger<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

(Geschäftsführende Kommanditistin)<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

(Komplementärin)<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />

(Treuhänderin)<br />

0 %<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />

Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

100 %<br />

100 %<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

(General Partner )<br />

0,1 %<br />

99,9 %<br />

<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />

(Verwaltung und Asset-Management)<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

(Zielgesellschaft)<br />

Grundstücksinvestitionen<br />

8 | Das Beteiligungsangebot im Überblick


Investitionsgedanke<br />

Seit dem Jahr 2008 kommt die Weltwirtschaft nicht mehr zur<br />

Ruhe. Was zunächst als Finanzkrise begann („Lehman Brothers“),<br />

wuchs sich im weiteren Verlauf zu einer weltweiten Wirtschaftskrise<br />

aus, welche mittlerweile auf Staaten und Währungssysteme<br />

übergegriffen hat. Ein Auseinanderfallen des sog. „Euro-Raums“<br />

kann heute nicht mehr ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund<br />

bietet die vorliegende Vermögensanlage die Möglichkeit<br />

der internationalen und währungsübergreifenden Diversifikation.<br />

In der Tat stellt eine Investition in kanadisches Land, in aller erster<br />

Linie eines dar – eine seit langem bewährte, stabile Wertanlage<br />

außerhalb des europäischen Währungsraumes.<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

Auszahlungsprognose<br />

Prognostizierte Auszahlungen p.a. in den nächsten fünf Jahren*<br />

41%<br />

32%<br />

22% 22%<br />

9%<br />

Die Investitionen in Grundstücke werden bewusst in Kanada<br />

getätigt. Das Land zählt global zu den wirtschaftlich stabilsten<br />

Staaten und wird auch im Jahre 2013 von den Ratingagenturen<br />

Moody‘s und Fitch mit der jeweiligen Bestnote „AAA“ bewertet.<br />

Der Kanadische Dollar (CAD) hat sich in den letzten Jahren gegenüber<br />

dem amerikanischen Dollar (USD) und gegenüber dem<br />

Euro äußerst stark gezeigt und konnte seinen Wechselkurs entsprechend<br />

erhöhen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich Land der Provinz Nova<br />

Scotia erwerben, die innerhalb Kanadas eine Sonderstellung mit<br />

besonders attraktivem Renditepotenzial einnimmt. Nova Scotia<br />

hat eine gemessen am kanadischen Durchschnitt sehr geringe<br />

öffentliche Besitzquote (sogenanntes „Crownland“) hat und nicht<br />

zuletzt aufgrund der attraktiven Atlantiklage über sehr potenzialreiche<br />

Areale verfügt.<br />

Anlagestrategie / Anlageziel<br />

Die Fondsgesellschaft investiert ihre Mittel im Rahmen einer<br />

mittelfristigen Anlagestrategie, um primär einen Wertzuwachs<br />

zu erzielen. Die Einkaufsstrategie zielt auf einen Mix aus Grundstücken<br />

mit Freizeitarealen / Bauland sowie Grundstücken, die<br />

forstwirtschaftlich genutzt werden können. Hierzu ist u. a. geplant,<br />

große Ländereien in kleinere Grundstücke zu parzellieren<br />

und so den Abverkauf zu einem höheren Preis pro Flächeneinheit<br />

zu ermöglichen. Regelmäßige Auszahlungen an die Anleger sollen<br />

durch ein aktives Management der angekauften Landflächen,<br />

z. B. durch Bewirtschaftung erworbener Forstgebiete und den<br />

Verkauf von Grundstücken nach infrastruktureller Aufwertung<br />

der Areale generiert werden. Durch die genannten Maßnahmen<br />

soll ein nachhaltiger Wertzuwachs für die Anleger ermöglicht<br />

werden. Um Verkaufs-Opportunitäten nutzen zu können, ist es<br />

der Zielgesellschaft möglich, erworbene Grundstücke oder Teile<br />

0%<br />

inkl. <strong>Kapital</strong>rückführung<br />

2014 2015 2016 2017 2018<br />

davon bereits während der Laufzeit zu veräußern. Zum Ende der<br />

Laufzeit hin werden die dann noch im Besitz der Zielgesellschaft<br />

befindlichen Grundstücke veräußert.<br />

Die Zielgesellschaft wird operativ durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. unterstützt, die sich ihrerseits etablierter und renommierter<br />

regionaler Experten bedienen kann.<br />

Auszahlungsprognose<br />

Für eine Beteiligung am vorliegenden Fonds werden Rückflüsse<br />

von insg. 126 %, bezogen auf die eingezahlte Kommanditeinlage<br />

ohne Agio, prognostiziert. Diese schließen die Rückführung des<br />

investierten <strong>Kapital</strong>s inkl. Agio ein. Die angenommene Laufzeit<br />

beträgt dabei 5,5 Jahre.<br />

Die Betrachtung der Ausschüttungen erfolgt nach kanadischen<br />

Steuern, aber vor Progressionsvorbehalt. Die hierzu<br />

getroffenen Annahmen sind im Kapitel „Wirtschaftlicher Teil,<br />

Investitions- und Finanzierungspläne“ auf S. 54 detailliert aufgeführt.<br />

Anlegerkreis<br />

Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland ansässige<br />

wohlhabende Privatpersonen, die einen Teil ihres Vermögens<br />

mittelfristig anlegen wollen und die mit den Besonderheiten<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick | 9


und Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds<br />

grundsätzlich vertraut sind. Insofern richtet sich dieses Angebot<br />

an einen unternehmerisch denkenden Personenkreis. Das<br />

Angebot bietet diesen Anlegern die Möglichkeit, einen Teil ihres<br />

Vermögens zu vorteilhaften Konditionen mittelbar in kanadische<br />

Grundstücke zu investieren und damit einhergehend von den sich<br />

bietenden Chancen zu profitieren.<br />

Fondsgesellschaft, Treuhänderin, Geschäftsführung<br />

und Vertretung<br />

Angeboten wird eine Beteiligung als Treugeber / Kommanditist<br />

an der Kommanditgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Kommanditgesellschaft unterliegt deutschem<br />

Recht. Anleger können sich wahlweise unmittelbar als<br />

Kommanditist oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />

(Treuhänderin) an der Gesellschaft beteiligen. Die Beteiligung<br />

erfolgt in kanadischen Dollar (CAD). Die Verwaltung des Beteiligungskapitals<br />

erfolgt in jedem Fall durch die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Stade, welche der Fondsgesellschaft als Kommanditistin<br />

beigetreten ist. Die TRESTA Treuhandgesellschaft hält<br />

das Beteiligungskapital treuhänderisch für die Anleger nach Maßgabe<br />

eines separat abgeschlossenen Treuhandvertrages.<br />

Treugeber, die sich für das Treuhandangebot entscheiden, werden<br />

im Innenverhältnis und wirtschaftlich wie ein Direktkommanditist<br />

behandelt. Direktkommanditisten werden namentlich unter Angabe<br />

der Höhe der Haftsumme im Handelsregister eingetragen.<br />

Die eingetragene Haftsumme beträgt 10 % des in Euro umgerechneten<br />

Zeichnungsbetrages (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgt<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen.<br />

Mit der Beteiligung verbundene Rechte<br />

Die Fondsbeteiligung gewährt dem Zeichner einen Anteil am Vermögen,<br />

an den stillen Reserven sowie am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft. Weiterhin kann der Zeichner ein Stimmrecht in der<br />

Gesellschafterversammlung entsprechend seinem <strong>Kapital</strong>anteil<br />

und die gesetzlichen Kontrollrechte ausüben. Weitere Einzelheiten<br />

im Kapitel „Das Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 38.<br />

Haftung<br />

Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft haften gegenüber etwaigen<br />

Gläubigern der Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />

eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt 10 % der jeweils<br />

gezeichneten und in Euro umgerechneten Kommanditeinlage.<br />

Für diesen Zweck bestimmt § 3 des Gesellschaftsvertrages einen<br />

festgesetzten Wechselkurs von 1 CAD = EUR 0,76. Die Haftung<br />

lebt nach vollständiger Leistung der Hafteinlage erst wieder auf,<br />

wenn das <strong>Kapital</strong>konto eines Kommanditisten, z. B. durch Auszahlungen,<br />

unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen<br />

Hafteinlage sinkt. Im Innenverhältnis zur Treuhänderin ist<br />

die Haf tung des Anlegers auf die Leistung der Einlage zzgl. Agio<br />

beschränkt.<br />

Mindestbeteiligung / Erwerbespreis<br />

Die Mindestbeteiligungssumme beträgt CAD 10.000 zzgl. Agio<br />

in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages. Der Erwerbspreis entspricht<br />

der individuellen Zeichnungssumme des jeweiligen Anlegers.<br />

Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 100<br />

teilbar sein.<br />

Emissionsvolumen<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />

CAD 14.998.700. Bei einer Mindestzeichnungssumme von CAD<br />

10.000 beträgt die die Anzahl der Anteile (Kommanditanteile)<br />

maximal 1.499. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

ein- oder mehrmals eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf einen CAD 15.000.000 übersteigenden Betrag zu beschließen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann auch den<br />

Fonds mit einem geringeren Volumen schließen.<br />

Durchführungssgarantie<br />

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvorhabens<br />

und der Finanzierung garantiert die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> die Durchführung des Investitionsvorhabens, falls ein Eigenkapital<br />

in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei<br />

Monaten ab Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) eingeworben wird.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>es gem. § 9 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz.<br />

Das Ende der Zeichnungsfrist ist für den 30.06.2013 geplant. Die<br />

10 | Das Beteiligungsangebot im Überblick


geschäftsführende Kommanditistin ist nach eigenem Ermessen<br />

berechtigt, das Ende der Zeichnungsfrist ein- oder mehrmals zu<br />

verschieben, längstens bis zum 31.12.2013, oder aber auch die<br />

für den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene Zeichnung<br />

vorzeitig zu schließen. Wird der von dem Anleger zu zahlende Betrag<br />

seiner Einlage nicht nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit<br />

der Zahlungsverpflichtung geleistet, ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin gem. § 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />

den Anleger jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

oder seinen Kommanditanteil auf den Betrag der tatsächlich<br />

geleisteten Einlage herabzusetzen. Darüber hinaus bestehen keine<br />

Möglichkeiten, die für den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene<br />

Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile<br />

oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Laufzeit, Bindungsdauer<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG sieht eine feste Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

bis 31.12.2018 vor. Es ist geplant, im Jahr der Beendigung der<br />

Fondsgesellschaft das auf Ebene der Zielgesellschaft noch existierende<br />

Grundstücksportfolio wieder zu veräußern. Bereits in<br />

den Jahren 2016 und 2017 kann die Gesellschafterversammlung<br />

beschließen, die Gesellschaft zu liquidieren, was in der Konsequenz<br />

bedeutet, die in der Zielgesellschaft dann noch vorhandenen<br />

Grundstücke, also das gesamte restliche Grundbesitzportfolio<br />

zu veräußern. Der Gesellschaftsvertrag sieht für das Jahr<br />

2018 die Möglichkeit vor, dass die Gesellschafterversammlung<br />

eine Fortsetzung der Gesellschaft über den 31.12.2018 beschließen<br />

kann. Jeder Anleger kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2018.<br />

Verkaufsszenarien<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht eine geplante<br />

Laufzeit bis zum 31.12.2018 vor. Bei der Verwertung und<br />

Vermarktung der erworbenen Grundstücke nutzt die Fondsgesellschaft<br />

das bereits bestehende, internationale Partnernetzwerk<br />

der beauftragten Managementgesellschaft, um möglichst<br />

gewinnbringend zu verkaufen. Auf die verschiedenen Exit-Szenarien<br />

wird im Kapitel „Das Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 43<br />

unter „Verkaufsstrategien“ gesondert eingegangen.<br />

nicht eindeutig prognostizierbar. Daher besteht für die Gesellschafterversammlung<br />

die Möglichkeit, die Zielgesellschaft per<br />

Beschluss zu veranlassen, ihre noch vorhandenen Grundstücke<br />

bereits in den Jahren 2016 und 2017 vorzeitig zu veräußern bzw.<br />

über das Jahr 2018 weiter zu halten.<br />

Investition, Finanzierung, Kosten<br />

Die Fondsgesellschaft finanziert sich ausschließlich durch Eigenkapital.<br />

Das Gesellschaftskapital wird nach Abzug einer Kostenpauschale<br />

von 7 % des Kommanditkapitals für Konzeption,<br />

Vertrieb und sonstige Kosten wie Mittelverwendungskontrolle in<br />

vollem Umfang in den Erwerb der Gesellschaftsanteile an der SO-<br />

LIT Property Canada L.P. investiert.<br />

Sämtliche Kosten sind in der Mittelverwendungsrechnung<br />

(S. 54) dargestellt. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen<br />

mit den wesentlichen Leistungserbringern liegen vor.<br />

Entgegennahme von Zeichnungen und Zahlstelle<br />

Die Zahlstelle TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5,<br />

21680 Stade, führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger<br />

aus.<br />

Die Zahlstelle <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg,<br />

hält den <strong>Verkaufsprospekt</strong> und das Vermögensanlagen-Informationsbaltt<br />

(VIB) sowie zukünftig den letzten veröffentlichten<br />

Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe<br />

bereit und nimmt Zeichnungen entgegen.<br />

Zahlung des Erwerbspreises und des Agios<br />

Der Erwerbspreis sowie das Agio sind unmittelbar nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin<br />

auf folgendes Treuhandkonto bei der Commerzbank<br />

Wiesbaden zu leisten:<br />

Kontoinhaber: TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />

Kontonummer: 07 113 632 00<br />

BLZ: 510 400 38<br />

IBAN: DE84 5104 0038 07 113 632 00<br />

BIC (S.W.I.F.T.-Code): COBADEFFXXX<br />

Grundsätzlich sollen die erworbenen Grundstücke an den meistbietenden<br />

Interessenten veräußert werden. Das richtige Timing<br />

der Verwertung der Areale ist natürlich zum heutigen Zeitpunkt<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick | 11


Risikostreuung<br />

Im Unterschied zu klassischen geschlossenen Fonds, die oft nur<br />

in eines oder wenige Objekte investieren, erfolgt beim vorliegenden<br />

Fonds eine breitere Risikostreuung. Durch die Investition in<br />

eine Mehrzahl von unterschiedlichen und teilweise verschiedenartigen<br />

Grundstücken mit unterschiedlichen Nutzungsarten erreicht<br />

der Anleger eine breite Risikostreuung.<br />

Kontrollmechanismen<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen, wodurch die Freigabe der Mittel für Investitionen<br />

in Anteile an der Zielgesellschaft kontrolliert wird.<br />

Der Treuhänder wird zusammen mit der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. einmal jährlich eine Bestandskontrolle der erworbenen<br />

Grundstücke vor Ort vornehmen und darüber einen Bericht<br />

für die Anleger erstellen.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der <strong>SOLIT</strong><br />

Property Canada L.P. ist zum Teil identisch besetzt.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Nach dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

werden die Erträge aus dem Verkauf der Grundstücke und<br />

aus den Erlösen aus der Bewirtschaftung von Forstarealen und<br />

dem Verkauf des Holzes ausschließlich in Kanada besteuert. In<br />

Deutschland unterliegen diese Einkünfte nur dem sog. Progressionsvorbehalt.<br />

Aus der Anlage von Liquiditätsreserven ggf. erwirtschaftete<br />

Zinserträge unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. gilt aus kanadischer und<br />

deutscher Sicht als transparente Personengesellschaft und unterliegt<br />

in Kanada selbst nicht der Besteuerung (siehe Kapitel<br />

„Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“<br />

ab S. 62).<br />

Im Rahmen der Beteiligung sind die Anleger verpflichtet, eine<br />

Steuererklärung in Kanada abzugeben. Der General Partner der<br />

kanadischen Zielgesellschaft ist bereit, von den Anlegern eine<br />

Vollmacht entgegenzunehmen und die entsprechenden Erklärungen<br />

durch eine etablierte Steuerberatungsfirma in Kanada auf<br />

Kosten der Anleger abzugeben.<br />

Der Anleger bekommt die Möglichkeit, ausführliche Projektexposés<br />

sowie nach erfolgter Eintragung in das örtliche Grundbuch<br />

entsprechende Grundbuchauszüge zu allen erworbenen<br />

Grundstücken im passwortgeschützten Investorenbereich unter<br />

www.solit-kapital.de einzusehen.<br />

Gleiche Interessenlage durch Hurdle Rate<br />

Wenn an die Anleger 126 % ihrer Einlage (ohne Agio) bis zum<br />

Jahr der Liquidation zugeflossen sind, werden darüber hinaus<br />

gehende Rückflüsse aus der Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />

80 / 20 geteilt: Dies stellt sich wie folgt dar: die Anleger erhalten<br />

80 % bezogen auf sämtliche Liquiditätsausschüttungen bzw.<br />

-entnahmen, welche an die Gesellschafter geleistet werden bzw.<br />

von diesen getätigt werden; 20 % erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Eine gute und nachhaltige Bewirtschaftung der<br />

erworbenen Grundstücke und ein möglichst hoher Verkaufserlös<br />

liegen somit gleichermaßen im Interesse der Anleger wie der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin.<br />

Damit ist eine gleichgerichtete Interessenlage zwischen Anlegern<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin gegeben.<br />

12 | Das Beteiligungsangebot im Überblick


Mit der Vermögensanlage verbundene weitere Kosten<br />

des Anlegers<br />

Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in das<br />

Handelsregister Kosten an, die dieser zu tragen hat. Diese<br />

Kosten richten sich nach dem Gesetz über die Kostenangelegenheit<br />

der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) und<br />

hängen von der Höhe der Beteiligung ab. Die genauen Kosten<br />

können bei einem Notar erfragt werden. Die durch die<br />

Beendigung oder Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

verursachten Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich<br />

Notar- und Gerichtsgebühren) trägt der Treugeber, § 8<br />

Abs. 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.Ferner hat<br />

der Anleger das Agio zu tragen sowie die eventuellen Kosten<br />

für seine Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

die Kosten für die Erstellung einer kanadischen Steuererklärung,<br />

ggf. Maklerkosten für einen vorzeitigen Anteilsverkauf<br />

und ggf. Kosten für eine Finanzierung der Vermögensanlage.<br />

Die Anbieterin rät aus Gründen der Risikobegrenzung von<br />

einer Kreditfinanzierung der Vermögensanlage ab (vgl. „Wesentliche<br />

Risiken der Vermögensanlage“ auf S. 15 ff). Wird<br />

der von dem Anleger zu zahlende Betrag seiner Einlage nicht<br />

nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung<br />

geleistet, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

gem. § 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />

den Anleger jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen<br />

oder seinen Kommanditanteil auf den Betrag der tatsächlich<br />

geleisteten Einlage herabzusetzen. Gem. § 6 Abs. 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages sind rückständige Zahlungen gegenüber<br />

der Gesellschaft mit 1 % p. M. zu verzinsen, ohne dass<br />

es nach Fälligkeit einer Forderung einer Mahnung durch die<br />

Gesellschaft bedarf.<br />

Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren<br />

Kosten, insbesondere keine Kosten die mit dem Erwerb, der<br />

Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden<br />

sind.<br />

Weitere zu erbringende Leistungen des Anlegers<br />

Die Haftung des Anlegers ist auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme von 10 % der Kommanditeinlage<br />

begrenzt. Aus Vereinfachungsgründen ist für diese Umrechnung<br />

im Gesellschaftsvertrag ein Wechselkurs festgelegt<br />

(vgl. § 3 Gesellschaftsvertrag). Soweit die Einlage geleistet<br />

ist, besteht keine Nachschusspflicht für den Anleger. Allerdings<br />

können Auszahlungen an den Anleger, denen keine<br />

Gewinne in entsprechender Höhe gegenüber stehen, zum<br />

Wiederaufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung<br />

führen, wenn hierdurch das <strong>Kapital</strong>konto unter die<br />

Hafteinlage sinkt. Der Anleger haftet in Höhe seiner Haftsumme<br />

gem. § 159 HGB auch nach seinem Ausscheiden aus<br />

der Gesellschaft bzw. nach Auflösung der Gesellschaft für<br />

weitere fünf Jahre für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten<br />

Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen des Anlegers,<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere zu haften<br />

oder Nachschüsse zu leisten.<br />

Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />

Vermit tlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft insgesamt<br />

eine Vergütung in Höhe von einmalig 5,0 % des vermittelten<br />

Kommanditkapitals zzgl. 5 % Agio. Bei dem planmäßigen<br />

Emissionsvolumen von TCAD 14.998,7 beträgt die Vermittlungsprovision<br />

somit insgesamt TCAD 1.500, das entspricht<br />

10,0 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage. Der Anspruch auf Provision entsteht nur<br />

im Falle einer rechtswirksamen Beteiligung des vermittelten<br />

Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft, die vom Anleger<br />

nicht widerrufen worden ist. Er hat ferner zur Voraussetzung,<br />

dass der Anleger die vertraglich vorgesehene Zahlung<br />

für die Vermögensanlage zzgl. Agio geleistet hat und diese<br />

zur Auszahlung im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle<br />

für die Beteiligung freigegeben worden ist. Die Gesamthöhe<br />

der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

oder vergleichbare Vergütungen, beträgt TCAD 2.102. Dies<br />

entspricht 14,02 % bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage. Darüber hinaus werden keine<br />

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder<br />

vergleichbare Vergütungen geleistet.<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick | 13


Die Eckdaten der Beteiligung in Kurzform:<br />

Fondsgesellschaft / Emittentin<br />

Anlageobjekt<br />

Geplantes Fondsvolumen<br />

Durchführungsgarantie<br />

Mittelherkunft (ohne Agio)<br />

Mittelverwendung (ohne Agio)<br />

Mindestbeteiligung<br />

Beitritt<br />

Laufzeit<br />

Geplante Auszahlungen<br />

Steuerliche Behandlung<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg.<br />

Die Fondsgesellschaft investiert über ihre kanadische Tochtergesellschaft in Grundstücke in<br />

der kanadischen Provinz Nova Scotia mit verschiedenen Nutzungsarten (Freizeitareale / Bauland<br />

und forstwirtschaftliche Nutzung).<br />

CAD 15 Mio. Kommanditkapital.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, garantiert die Durchführung des Investitionsvorhabens,<br />

falls ein Eigenkapital in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei Monaten ab<br />

Billigung durch die BaFin eingeworben wird.<br />

100 % Eigenkapital der Investoren.<br />

93 % Nettoinvestition in die Zielgesellschaft,<br />

7 % fondsabhängige und sonstige Kosten (z. B. Projektierungs- und Vertriebskosten).<br />

CAD 10.000 oder ein durch 100 ohne Rest teilbarer höherer Betrag zuzüglich 5 % Agio.<br />

Der Beitritt erfolgt zunächst immer über die Treuhandgesellschaft. Die Eintragung als Direktkommanditist<br />

ist wahlweise möglich.<br />

Die geplante Laufzeit der Gesellschaft beträgt 5,5 Jahre. Eine Kündigung des Kommanditanteils<br />

ist frühestens zum 31.12.2018 möglich.<br />

Geplante Anfangsauszahlung 9% p. a. (2014), geplante Gesamtauszahlung 126% (Prognose).<br />

Gewerbliche Einkünfte.<br />

14 | Das Beteiligungsangebot im Überblick


Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsächlichen<br />

und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen<br />

Vermögensanlage. Bei der angebotenen Vermögensanlage<br />

handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. Fondsgesellschaft handelt es sich um die<br />

Emittentin. Angeboten wird eine Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund &<br />

Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, deren Gesellschaftszweck es ist,<br />

unmittelbar und mittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile an der<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. zu halten, die ihrerseits das Eigentum<br />

an verschiedenen kanadischen Grundstücken erwerben wird.<br />

Bei der vorliegend angebotenen Vermögensanlage handelt es<br />

sich um ein Beteiligungsangebot, welches mit unternehmerischen<br />

Risiken verbunden ist. Das Angebot richtet sich an einen<br />

vermögenden, risikobewussten und auf mittelfristige <strong>Kapital</strong>anlagen<br />

orientierten Personenkreis, der mit dieser Art von Vermögensanlagen<br />

grundsätzlich vertraut ist. Kanadische Grundstücke<br />

gehören zu den Produkten, deren Verkaufserlös nicht sicher<br />

prognostizierbar ist. Auch Erfahrungswerte der Partner der<br />

Fondsgesellschaft sowie historische Daten zu den kanadischen<br />

Grundstückspreisen und dem Kurs des Kanadischen Dollars<br />

(CAD) können dem Anleger keine Planungssicherheit vermitteln.<br />

Es können daher Entwicklungen eintreten, die zu erheblichen<br />

negativen Abweichungen der prognostizierten Ertrags-, Liquiditäts-<br />

und Wertentwicklung führen. Dabei ist grundsätzlich zu<br />

beachten, dass längerfristige Prognosen wie die Prognoserechnung<br />

und die Planbilanzen immer unsicherer werden, je weiter<br />

die Prognose in die Zukunft greift. Trotz größter Sorgfalt bei der<br />

Konzeption und Durchführung dieser Vermögensanlage ist es<br />

nicht ausgeschlossen, dass – etwa bei Verwirklichung eines oder<br />

Zusammentreffen mehrerer der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />

– das gesamte eingesetzte <strong>Kapital</strong> verloren gehen kann. Es<br />

besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s<br />

oder sonstiger Vergütungen.<br />

Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist keineswegs mit<br />

einer festverzinslichen Geldanlage vergleichbar und eignet sich<br />

nicht als Altersvorsorge.<br />

Eine Investition in die angebotene Vermögensanlage beinhaltet<br />

Risiken. Daher sollte sich der Anleger vor der Anlageentscheidung<br />

unbedingt ein eigenständiges Urteil bilden und fachkundige<br />

Berater hinzuziehen. Eine individuelle Beratung kann durch den<br />

Prospekt und besonders auch durch die nachfolgenden Risiken<br />

nicht ersetzt werden. Insbesondere ist eine individuelle Beratung<br />

deshalb empfehlenswert, weil naturgemäß das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

nicht auf die individuelle steuerliche Situation<br />

des einzelnen Anlegers zugeschnitten sein kann. Die individuelle<br />

Situation des Anlegers kann Besonderheiten ergeben, die das<br />

Angebot als völlig ungeeignet erscheinen lassen und die dazu<br />

führen können, dass das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis<br />

beim einzelnen Anleger deutlich von den Erwartungen abweicht.<br />

Ziel des vorliegenden Beteiligungsangebots ist es, Anlegern den<br />

Zugang zu kanadischen Grundstücken zu eröffnen. Wenn ein Anleger<br />

dieses Angebot nutzt, nimmt er vollumfänglich aber mittelbar<br />

an den Risiken eines Unternehmers in der kanadischen<br />

Grundstückswirtschaft teil. Hinzu kommen die Risiken, die sich<br />

aus den Besonderheiten einer Fondsbeteiligung ergeben. Die<br />

nachfolgende Darstellung umfasst alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

aus Sicht der Anbieterin erkennbaren und von<br />

dieser als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />

Die folgende Darstellung gibt dem Anleger die Information über<br />

die wesentlichen, tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen<br />

Risiken der Beteiligung geben. Die Darstellung der Risiken orientiert<br />

sich an den entsprechenden Anforderungen an den Inhalt<br />

von <strong>Verkaufsprospekt</strong>en gem. den Standards des Instituts der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW S 4) und unterscheidet im Wesentlichen<br />

drei übergeordnete Risikokategorien.<br />

• Als anlegergefährdend werden Risiken bezeichnet, die über<br />

den Verlust des eingesetzten <strong>Kapital</strong>s zzgl. Agio hinaus noch<br />

weitere nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenssphäre<br />

des Anlegers haben können.<br />

• Als anlagegefährdend werden diejenigen Risiken eingestuft,<br />

die entweder die einzelnen Anlageobjekte oder aber die gesamte<br />

Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s<br />

zzgl. Agio führen können.<br />

• Als prognosegefährdend werden Risiken eingestuft, deren<br />

Eintritt die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung gefährdet.<br />

Prognosegefährdende Risiken können z. B. beim Anleger<br />

zu einer geringeren Auszahlung oder zu Verlusten führen.<br />

Die Anbieterin weist darauf hin, dass eine völlige Trennung von<br />

prognosegefährdenden Risiken und anlagegefährdenden Risiken<br />

beim vorliegenden Beteiligungsangebot nicht möglich ist. Vielmehr<br />

haben die hier als prognosegefährdend dargestellten Risiken<br />

häufig auch unmittelbare Auswirkungen auf die Anlage selbst<br />

und sind damit zugleich auch anlagegefährdend.<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 15


Maximales Risiko<br />

Dem Anleger drohen im Zusammenhang mit der<br />

Vermögensanlage nicht nur Risiken, die zu einem<br />

Totalverlust der Beteiligung zzgl. Agio führen können.<br />

Im Falle einer Finanzierung der Beteiligung mit<br />

Fremdkapital können die Risiken den Anleger auch in<br />

seiner weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation<br />

betreffen.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot eignet sich nicht,<br />

ganz oder teilweise durch Fremdkapital bzw. Kredite<br />

finanziert zu werden. Daher wird ausdrücklich von einer<br />

persönlichen Fremdfinanzierung des Erwerbes der<br />

Fondsbeteiligung abgeraten. Nimmt der Anleger dennoch<br />

eine persönliche Anteilsfinanzierung vor, besteht<br />

die Gefahr, dass erwartete Rückzahlungen an den Anleger<br />

nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in verminderter<br />

Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch den Anleger<br />

beabsichtigte Verzinsung und Tilgung der Anteilsfinanzierung<br />

aus den Rückzahlungen nicht erfolgen kann. Es<br />

besteht aus diesen Gründen das Risiko, dass die Fondsbeteiligung<br />

veräußert werden muss. Eine Verwertung der<br />

Fondsbeteiligung kann nicht oder nur zu einem Betrag<br />

möglich sein, der für die Begleichung etwaiger persönlicher<br />

Verbindlichkeiten nicht ausreichend ist. Auch im<br />

Falle der Liquidation der Fondsgesellschaft trägt der<br />

Anleger das Risiko des Totalverlustes seiner Einlage<br />

zzgl. Agio. Ein zur Beteiligungsfinanzierung aufgenommenes<br />

Darlehen müsste dann aus anderen Mitteln als<br />

der Fondsbeteiligung zurückgeführt werden. Verfügt der<br />

Anleger in einem solchen Fall nicht über derartige Mittel,<br />

oder kann er diese Mittel nicht kurzfristig beschaffen,<br />

besteht das Risiko der Vollstreckung in das weitere Vermögen<br />

des Anlegers. Somit kann eine Finanzierung der<br />

Beteiligung mit Fremdkapital zur privaten Insolvenz des<br />

Anlegers (maximales Risiko) führen.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Haftungsrisiko des Anlegers<br />

Der einzelne Anleger haftet der Fondsgesellschaft gegenüber für<br />

die vollständige Erbringung seines gezeichneten <strong>Kapital</strong>s zzgl.<br />

Agio. Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und dem Gesellschaftsvertrag<br />

beläuft sich die Außenhaftung des Anlegers<br />

auf 10 % der Pflichteinlage. Die Haftung des Anlegers gegenüber<br />

Gläubigern der Fondsgesellschaft lebt nach Einzahlung der Einlage<br />

dann wieder auf, wenn Auszahlungen / Entnahmen getätigt<br />

werden, denen keine kumulierten handelsrechtlichen Gewinne<br />

gegenüberstehen und dadurch das <strong>Kapital</strong>konto unter den Betrag<br />

der Hafteinlage sinkt (§ 172 HGB). Solange und soweit die<br />

Hafteinlage der Treuhandkommanditistin bzw. der direkt beteiligten<br />

Anleger nicht erbracht ist, besteht somit ein Haftungsrisiko<br />

der Anleger für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe<br />

der zu erbringenden Hafteinlage.<br />

Risiken, die mit einem Einsatz von Fremdkapital<br />

einhergehen<br />

Die Aufnahme von Fremdkapital ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Zielgesellschaft nicht vorgesehen. Wird<br />

dennoch Fremdkapital aufgenommen, besteht die Gefahr, dass<br />

erwartete Erlöse an die Beteiligungsgesellschaft oder Zielgesellschaft<br />

nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in verminderter<br />

Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder Zielgesellschaft beabsichtigte Tilgung der Finanzierung<br />

aus den Erlösen nicht erfolgen kann. Dies kann zur<br />

Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft oder Zielgesellschaft führen.<br />

Dies kann sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken.<br />

Eine persönliche Refinanzierung der Beteiligung auf Anlegerebene<br />

wird von der Anbieterin weder angeboten noch empfohlen.<br />

Sollte der Anleger gleichwohl eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />

vornehmen, besteht die Gefahr, dass erwartete Rückzahlungen<br />

an den Anleger nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in<br />

verminderter Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch den<br />

Anleger beabsichtigte Tilgung der Anteilsfinanzierung aus den<br />

Rückzahlungen nicht erfolgen kann. Dies kann zu einer privaten<br />

Insolvenz des Anlegers führen.<br />

16 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Gesellschaftsrechtliche Risiken<br />

Bestimmte Entscheidungen der Fondsgesellschaft werden durch<br />

mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss gefasst. Mehrheitsentschei<br />

dungen der Gesellschafter, die nicht im Interesse oder<br />

gegen den Willen einzelner Gesellschafter getroffen werden, können<br />

sich negativ auf deren persönliche Finanzplanungen auswirken<br />

und persönliche Liquiditätsprobleme auslösen.<br />

Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondgesellschaft sieht eine geplante<br />

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 vor. Die Veräußerbarkeit<br />

der Beteiligung ist gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages möglich.<br />

Eine Veräußerung der Beteiligung vor Laufzeitende ist nur mit<br />

Zustimmung der Komplementärin zulässig. Es besteht jedoch<br />

kein geregelter Markt für die Beteiligungen. Aufgrund der eingeschränkten<br />

Handelbarkeit besteht das Risiko, dass ein Anleger<br />

für seine Beteiligung zum gewünschten Verkaufszeitpunkt keinen<br />

Käufer findet oder er die Beteiligung nicht zu einem bestimmten<br />

Preis verkaufen kann. Weiter besteht das Risiko, dass der<br />

Anleger bei einer Veräußerung seiner Beteiligung nicht seinen<br />

Zeichnungsbetrag als Veräußerungspreis erzielen kann und / oder<br />

der Veräußerungspreis nicht ausreichen wird, um eine eventuell<br />

vorgenommene persönliche Anteilsfinanzierung zu tilgen.<br />

Verzugsfolgen<br />

Wird der von dem Anleger zu zahlende Betrag seiner Einlage nicht<br />

nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung<br />

geleistet, ist die geschäftsführende Kommanditistin gem.<br />

§ 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, den Anleger<br />

jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen oder seinen Kommanditanteil<br />

auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage<br />

herabzusetzen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung<br />

wegen nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf es hierfür nicht. Gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

sind rückständige Zahlungen gegenüber der Gesellschaft<br />

mit 1 % p. M. zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit<br />

einer Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf.<br />

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />

bleibt der Gesellschaft vorbehalten. Der Anleger trägt das Risiko<br />

der Vezugsfolgen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die Konzeption des vorliegenden Angebotes basiert auf den derzeit<br />

gültigen rechtlichen und steuerlichen Gesetzen, der aktuellen<br />

Rechtsprechung und aktuellen Verwaltungsanweisungen. Durch<br />

steuerliche Außenprüfungen sowie Änderungen des Steuerrechts<br />

und der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden oder höchstrichterliche<br />

Urteile kann es zu negativen Abweichungen der beschriebenen<br />

steuerlichen Situation und zu einer Verschlechterung der<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung kommen. Insbesondere können<br />

sich sowohl die Höhe als auch die Grundlage der Besteuerung<br />

sowohl im Inland als auch in Kanada ändern.<br />

Obwohl die kanadische Zielgesellschaft eine Limited Partnership,<br />

also eine Personengesellschaft, ist, besteht ferner das Risiko,<br />

dass die kanadische Finanzverwaltung die Beteiligung an dieser<br />

Gesellschaft als eine Beteiligung an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft<br />

beurteilt. Eine solche Umqualifizierung hätte zur Folge,<br />

dass Auszahlungen in Deutschland als <strong>Kapital</strong>einkünfte zu versteuern<br />

wären.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass die kanadische Finanzverwaltung<br />

die Beteiligung an der Zielgesellschaft (obwohl diese eine<br />

Limited Partnership, also eine Personengesellschaft ist) als eine<br />

Beteiligung an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft beurteilt.<br />

Eine solche Umqualifizierung hätte zur Folge, dass Auszahlungen<br />

in Deutschland als <strong>Kapital</strong>einkünfte zu versteuern wären.<br />

Wenn sich die Steuersätze ändern oder die Regelungen zur<br />

Quellenstaatsbesteuerung in Kanada und zur Einkommensteuer<br />

geändert werden, könnte sich dies negativ auf die Beteiligung<br />

auswirken. Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn<br />

die deutsche oder kanadische Steuerbehörde Steuerzahlungen<br />

festlegt, die in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt werden<br />

konnten, z. B. durch eine abweichende Qualifikation der Einkünfte<br />

im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).<br />

Der Eintritt des beschriebenen Risikos hätte geringere Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft und damit auch geringere Auszahlungen<br />

an die Anleger zur Folge. Weitere Risiken, die sich aus den<br />

persönlichen Verhältnissen des Anlegers ergeben, können von<br />

der Anbieterin nicht eingeschätzt und dargestellt werden. Weiter<br />

besteht das Risiko, dass infolge einer abweichenden Beurteilung<br />

steuerrechtlich relevanter Sachverhalte Steuerzahlungen für die<br />

Anleger festgesetzt werden, die im Rahmen der Prognoserechnungen<br />

nicht wiedergeben worden sind.<br />

Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der steuerlichen<br />

Ergebnisse wird in der Regel erst im Rahmen der steuerlichen<br />

Prüfung durch das Finanzamt getroffen werden.<br />

Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Steuernachzahlung,<br />

so besteht das Risiko, dass es für diese Nachzahlung<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 17


zu einer Zinsbelastung von 0,5 % je angefangenem Kalendermonat<br />

und somit zu einer zusätzlichen Steuerlast kommt.<br />

Eine von der ursprünglichen Konzeption abweichende steuerliche<br />

Klassifizierung kann sich negativ auf die Rückflüsse an die<br />

Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen an die<br />

Anleger auswirken.<br />

Dies kann im Ausmaß über den Erwerbspreis der Vermögensanlage<br />

zzgl. Agio. hinaus gehen und bis zu einer privaten Insolvenz<br />

des Anlegers führen.<br />

Anlagegefährdende Risiken und<br />

prognosegefährdende Risiken<br />

Da anlagegefährdende Risiken und prognosegefährdende Risiken<br />

vielfach nicht genau abzugrenzen sind, werden beide Risikogruppen<br />

in der Folge gemeinsam abgehandelt. Treten an sich prognosegefährdende<br />

Risiken in besonders starker Ausprägung oder<br />

kummuliert auf, können sich daraus anlagegefährdende Risiken<br />

ergeben.<br />

Konzeption als Blindpool<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die durch die Zielgesellschaft<br />

in Kanada zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />

noch nicht fest. Die Grundstücke werden von der Zielgesellschaft<br />

frühestens nach dem Platzierungsbeginn und zum großen<br />

Teil nach Schließung der Emission erworben. Insofern handelt es<br />

sich um einen sog. Blindpool. Die Anleger können sich daher zum<br />

Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den<br />

konkreten Investitionsobjekten und den sich hieraus ergebenden<br />

individuellen Risiken machen. Das Fondskonzept sieht vor,<br />

dass die Zielgesellschaft eine Vielzahl von Grundstücken in der<br />

kanadischen Provinz Nova Scotia erwirbt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

liegen keine rechtlich verbindlichen Optionen<br />

oder Vorkaufsrechte vor, sodass nicht abschließend gesichert<br />

ist, dass zum Zeitpunkt des Kaufs genügend Grundstücke vorhanden<br />

sind, die den strengen Investitionskriterien genügen. Die<br />

durchschnittlich zu erwartenden Ankaufspreise, Forstbestände,<br />

Lagen der Grundstücke, infrastrukturellen Gegebenheiten sowie<br />

Verkaufspreise können zu Abweichungen im Vergleich zu den<br />

Planzahlen führen, was auch einen negativen Einfluss auf die Auszahlungen<br />

an die Fondsgesellschaft und damit an die Anleger haben<br />

kann. Es besteht das Risiko, dass die Grundstücke tatsächlich<br />

zu anderen als den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

unterstellten Annahmen erworben werden können. Aus diesem<br />

Grund kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftig abzuschließenden<br />

Verträge von den Annahmen zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung ungünstig abweichen. Dies kann sich negativ<br />

auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und damit auch auf<br />

die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Verschlechterung von Standortfaktoren der Grundstücke<br />

Die Wertentwicklung der erworbenen kanadischen Grundstücke<br />

richtet sich generell nach dem Angebots- und Nachfrageverhalten<br />

der Marktteilnehmer in diesem speziellen Marktsegment und<br />

wird im Wesentlichen von spezifischen Stadtortfaktoren, wie<br />

z. B. der Lage oder die regionale Attraktivität eines Grundstückes<br />

bestimmt. Eine Verschlechterung des Standortfaktors hat<br />

zwangsläufig einen niedrigeren Marktwert der Grundstücke zur<br />

Folge. Damit wird die Wertentwicklung maßgeblich von verschiedenen<br />

gesamtwirtschaftlichen oder regionalen Faktoren oder<br />

objektspezifischen Entwicklungen beeinflusst, die zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht vorhersehbar sind. Es kann daher<br />

heute keine Gewähr für eine positive zukünftige Wertentwicklung<br />

übernommen werden. Daher besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />

Verkaufserlöse der Grundstücke nicht erreicht werden,<br />

was eine Minderung der Rückflüsse an die Anleger zur Folge<br />

hätte. Weiter ist nicht auszuschließen, dass die Grundstücke erst<br />

zu einem späteren Zeitpunkt als geplant verkauft werden können<br />

und der Anleger somit sein <strong>Kapital</strong> später als geplant zurückerhält.<br />

Liquiditätsrisiko der Emittentin<br />

Haupteinnahmequelle der Emittentin sind die Einnahmen aus der<br />

Zielgesellschaft, die diese wiederum aus der Bewirtschaftung<br />

und dem Verkauf der erworbenen Landflächen erhält. Gerät die<br />

Zielgesellschaft in wirtschaftliche und/oder finanzielle Schwierigkeiten,<br />

hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Emittentin.<br />

Weiter können gesetzliche Änderungen oder vertragliche Bestimmungen<br />

sich negativ auf die Liquidität der Zielgesellschaft und<br />

damit auch auf die Liquidität der Emittentin auswirken. Realisieren<br />

sich Liquidtätsrisiken bei der Emittentin, besteht das Risiko,<br />

dass sich das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger verschlechtert<br />

und die Auszahlungen sich vermindern oder gänzlich ausbleiben.<br />

Hieraus kann der Totalverlust der Einlage zzgl. Agio resultieren.<br />

18 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Risiko der Rückabwicklung<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass nicht genügend Eigenmittel eingeworben<br />

werden, um die geplanten Investitionen durchzuführen.<br />

Bis zur Rückabwicklung anfallende Kosten müssen in dem<br />

Fall von der Fondsgesellschaft getragen werden. Dies kann den<br />

Totalverlust der Einlage zzgl. Agio des Anlegers bedeuten.<br />

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvorhabens<br />

und der Finanzierung garantiert die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> die Durchführung des Investitionsvorhabens, falls ein Eigenkapital<br />

in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei<br />

Monaten ab Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(Bafin) eingeworben wird. Sollte die Anlage mit<br />

einem deutlich niedrigeren Volumen als geplant durchgeführt<br />

werden, würde eine Streuung über verschiedene Grundstücke<br />

nicht in der Breite erfolgen können, wie bei der Durchführung<br />

mit dem geplanten Volumen. Hieraus könnte der Totalverlust der<br />

Einlage zzgl. Agio resultieren.<br />

Risiko künftiger allgemeiner Gesetzesänderungen<br />

Künftige Gesetzesänderungen oder auch Änderungen der Auslegung,<br />

Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze im<br />

In- und Ausland können negative Auswirkungen auf die künftige<br />

Entwicklung des Fonds und damit auch auf die Auszahlungen an<br />

den Anleger haben.<br />

Umweltschutz<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass durch zukünftig in Kraft tretende<br />

Umweltschutzbestimmungen die forstwirtschaftliche Nutzung<br />

der gekauften Grundstücke, z. B. durch Abholzung, beeinflusst<br />

wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Umweltschutzbestimmungen<br />

eine Verteuerung, Verzögerung oder eine<br />

vollständige Verhinderung der forstwirtschaftlichen Nutzung mit<br />

sich bringen. Diese oder ähnliche Beeinflussungen durch Umweltschutzbestimmungen<br />

gehen zu Lasten der Fondsgesellschaft<br />

und damit auch zu Lasten von Auszahlungen an die Anleger.<br />

Risiken durch Altlasten und Schädlingsbefall<br />

Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass während<br />

der Fondslaufzeit Altlasten im Erdreich oder im Grundwasser<br />

der Grundstücke entdeckt werden, deren Beseitigungskosten zu<br />

höheren Kosten der Grundstückspflege und -verwaltung führen<br />

können. Ein Altlastfund kann zur Unverkäuflichkeit eines Grundstückes<br />

führen. Ein weiteres Risiko besteht in der Möglichkeit<br />

des Schädlingsbefalls von z. B. forstwirtschaftlich genutzten<br />

Grundstücken. Wird ein Schädlingsbefall an Bäumen festgestellt,<br />

kann dies die Unverkäuflichkeit des angebauten Holzes zur Folge<br />

haben. Eine forstwirtschaftliche Nutzung könnte damit auf Jahre<br />

unmöglich sein und die Unverkäuflichkeit des Grundstückes zur<br />

Folge haben. Die genannten Fälle könnten zu einem Verlust eines<br />

Teils des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s, oder zum Verlust des gesamten<br />

Beteiligungsbetrages zzgl. Agio führen.<br />

Höhere Gewalt / Versicherungsrisiko<br />

Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen einwirkendes,<br />

außergewöhnliches Ereignis außerhalb der Kontrolle einer Partei<br />

(z. B. Erdbeben, Feuer, Schäden durch Naturkatastrophen). Einige<br />

dieser Risiken sind nicht versicherungsfähig. Für die erworbenen<br />

Grundstücke besteht das Risiko eines Waldbrandes. Durch<br />

Waldbrände oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt verursachte<br />

Schäden können zu der vollständigen Vernichtung eines<br />

Grundstückes führen. So verursachte Schäden gehen zu Lasten<br />

der Fondsgesellschaft und damit auch zu Lasten von Auszahlungen<br />

an die Anleger.<br />

Beschaffungs- und Investitionsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass das eingeworbene Eigenkapital nicht<br />

in der vorgesehenen Zeit oder gar nicht investiert werden kann,<br />

da nicht genügend attraktive Grundstücke am Markt verfügbar<br />

sind. Ist eine Investition insoweit nicht zeitnah möglich, ist eine<br />

anderweitige Anlage der geleisteten Einlage für die Zeit bis zu<br />

deren Investition nur zum niedrigen Tagesgeldsatz möglich. Dies<br />

kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />

und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Kostenrisiken<br />

Sollte während der Haltedauer der Beteiligung kein Wertzuwachs<br />

erzielt werden oder der Wertzuwachs der Grundstücke geringer<br />

ausfallen als die kalkulierten laufenden Kosten der Gesellschaft,<br />

so würde dies zu einem Wertverlust der Anlage führen. Darüber<br />

hinaus würde durch einen Ausfall der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

z. B. durch Insolvenz, die von dieser übernommene<br />

Kostengarantie für die Fondsgesellschaft hinfällig werden. Dies<br />

kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />

und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 19


Risiken aus der Regulierung des kanadischen<br />

Grundstücksmarktes<br />

Der Erwerb von kanadischen Grundstücken kann in der Zukunft<br />

die Zustimmung von staatlichen Regulierungsstellen voraus setzen.<br />

Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />

und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Vertragserfüllungs- bzw. Managementrisiko<br />

Die Beteiligung ist neben anderen Faktoren auch davon abhängig,<br />

dass sämtliche Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den<br />

mit ihnen geschlossenen Verträgen einhalten. Vertragswidriges<br />

Verhalten der involvierten Dienstleister und Partner, z. B. durch<br />

Betrug oder Veruntreuung sowie vorsätzliches oder fahrlässiges<br />

Fehlverhalten der involvierten Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter<br />

oder auch der Ausfall von Vertragspartnern können sich<br />

negativ auf die Liquidität der Vermögensanlage und damit auch<br />

negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Darüber hinaus ist nicht völlig auszuschließen, dass es durch<br />

Fehlentscheidungen des Managements oder durch das Ausscheiden<br />

von wichtigen Funktionsträgern oder Schlüsselpersonal der<br />

Gesellschaft bzw. der involvierten Vertragspartner zu Einbußen<br />

bei der Wertentwicklung der Vermögensanlage oder zum Totalverlust<br />

der geleisteten Einlage zzgl. Agio kommt.<br />

Risiko der Mittelfehlverwendung<br />

Trotz Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

ist eine Mittelfehlverwendung auf<br />

Ebene der Zielgesellschaft möglich. Zusätzlich können nicht<br />

fristgerechte Mittelfreigaben zu rechtlichen oder wirtschaftlichen<br />

Nachteilen führen. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an<br />

die Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen an<br />

die Anleger auswirken.<br />

Rechtliche und politische Risiken<br />

Die Einschätzung von rechtlichen und politischen Risiken sowohl<br />

im Inland als auch in Kanada ist zum heutigen Zeitpunkt für die<br />

gesamte Laufzeit der Beteiligung nicht vollumfänglich möglich.<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, auf die<br />

deutsches Recht Anwendung findet. Der Gesellschaftsvertrag<br />

der Zielgesellschaft und die Verträge, die die Zielgesellschaft<br />

mit Dritten abschließt, unterliegen dagegen voraussichtlich dem<br />

kanadischen Recht. Gleiches kann für künftig noch abzuschließende<br />

neue Verträge und Vereinbarungen gelten. Fragen der<br />

Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der dem kanadischen Recht<br />

unterliegenden Verträge und die damit verbundenen Kosten können<br />

nicht abschließend beurteilt werden. Es ist möglich, dass<br />

Ansprüche hieraus nur vor Gerichten in Kanada und mit Unterstützung<br />

eines lokalen Rechtsbeistandes geltend gemacht werden<br />

können. Weitere rechtliche Risiken können sich aus einer<br />

eingeschränkten Vollstreckbarkeit von Ansprüchen unter fremder<br />

Rechtsordnung ergeben. Auch können mögliche Sprachbarrieren<br />

und zusätzliche Kosten die Rechtsverfolgung erschweren<br />

und verteuern. Dadurch können sich Umstände ergeben, die sich<br />

negativ auf die Liquidität der Zielgesellschaft und damit auf die<br />

Auszahlung an die Anleger auswirken. Eine Änderung der Rechtsordnung<br />

kann unterschiedliche Auswirkungen auf die involvierten<br />

Unternehmen und Personen haben. Insbesondere kann eine<br />

Änderung der Rechtsordnung Kanadas, z. B. hinsichtlich der Beschränkung<br />

des <strong>Kapital</strong>verkehrs mit anderen Ländern, negative<br />

Folgen für die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft haben.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es unterliegt<br />

die Fondsgesellschaft keiner Regulierung in Deutschland.<br />

Noch besteht keine besondere öffentliche Aufsicht oder Kontrolle<br />

zum Schutz der Anleger, wie dies beispielsweise für Investmentvermögen<br />

der Fall ist.<br />

Am 11. November 2010 wurde vom EU-Parlament die sog. AIFM-<br />

Richtlinie (Directive on Alternative Investment Fund Managers)<br />

verabschiedet, die eine weitreichende Regulierung der Manager<br />

alternativer Investmentfonds vorsieht. Mit Inkrafttreten der Richtlinie<br />

am 21.07.2011 hat die zweijährige Frist begonnen, innerhalb<br />

derer die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht<br />

umzusetzen haben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />

die konkreten Auswirkungen auf geschlossene Fonds noch nicht<br />

vollständig absehbar. Somit besteht das Risiko, dass es zu einer<br />

erhöhten Kostenbelastung der Gesellschaften kommen könnte,<br />

welche die Rückflüsse aus der Beteiligung an die Anleger negativ<br />

beeinflussen könnte.<br />

Erweiterte Rechte bei Fernabsatzverträgen<br />

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind potentiellen Anlegern<br />

im Fall eines Fernabsatzvertrages, d. h. eines Vertrages, der<br />

ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen<br />

ist (insbesondere E-Mails, Telekopie, Telefonanrufe, Briefe,<br />

Kataloge) bestimmte Informationen zu geben. Diesen Anlegern<br />

steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Fehlerhafte oder nicht<br />

ausreichende Informationen führen nach dem Wortlaut des Ge-<br />

20 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


setzes dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. In<br />

einem solchen Fall hat der Anleger ein unbefristetes Widerrufsrecht.<br />

Der Anleger hat den Erhalt der Widerrufsbelehrung mit<br />

Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu bestätigen. Würde es<br />

zu einer größeren Anzahl von wirksamen Widerrufen kommen,<br />

könnten dadurch die Liquidität der Fondsgesellschaft und damit<br />

die Auszahlungen an die Anleger gefährdet sein.<br />

Majorisierung<br />

Die vorliegend angebotene Vermögensanlage richtet sich an eine<br />

Vielzahl potentieller Anleger, die Kommanditeinlagen in unterschiedlicher<br />

Höhe zeichnen können. Es besteht das Risiko, dass<br />

Minderheiten innerhalb der Fondsgesellschaft ihre gesellschaftsrechtlichen<br />

Interessen nicht durchsetzen können. Dies wäre vor<br />

allen Dingen dann der Fall, wenn einzelne Anleger durch hohe<br />

Kommanditeinlagen eine entsprechend hohe Stimmenzahl auf<br />

der Gesellschafterversammlung haben. Es besteht dann das<br />

Risiko, dass die Gesellschaft von einem oder mehreren Kommanditisten<br />

beherrscht wird. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse<br />

an die Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

Insolvenzrisiko<br />

Die Werthaltigkeit dieses Beteiligungsangebotes hängt u.a. davon<br />

ab, ob die Zielgesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich<br />

erfüllen kann. Die Insolvenz der Zielgesellschaft oder<br />

eines oder mehrerer beteiligter Vertragspartner kann bis zum Totalverlust<br />

der Einlage zzgl. Agio führen.<br />

Währungsrisiko / Zinsrisiko<br />

Für den Anleger besteht ein Wechselkursrisiko bezüglich der<br />

Einzahlung der Kommanditeinlage zzgl. Agio in CAD gegenüber<br />

dem Euro bzw. der Auszahlungen in CAD gegenüber dem Euro.<br />

Es handelt sich um eine Beteiligung in CAD. Daher besteht für<br />

den Anleger ein weiteres Wechselkursrisiko im Falle des Ausscheidens<br />

aus der Fondsgesellschaft durch Kündigung und bei<br />

Liquidation der Fondsgesellschaft. Eine Prognose über die zukünftige<br />

Wechselkursentwicklung vom CAD zum Euro ist nicht<br />

möglich. Daher trägt der Anleger das Risiko einer Reduzierung<br />

des wirtschaftlichen Ergebnisses seiner Beteiligung, wenn sich<br />

der Wechselkurs des CAD zum Euro beim Umtausch der Auszahlungen<br />

verschlechtert. Dies gilt auch im Falle der <strong>Kapital</strong>rückzahlung<br />

beim Verlassen der Fondsgesellschaft durch Kündigung<br />

oder Liquidation.<br />

Inflationsrisiko<br />

Die Entwicklung der Einnahmen der Fondsgesellschaft hängt<br />

von den Erträgen aus Grundstücksverkäufen und forstwirtschaftlichen<br />

Erträgen sowie von der Wertsteigerung der erworbenen<br />

Grundstücke ab. Sollte die Wertentwicklung der erworbenen<br />

Grundstücke langsamer als die allgemeine Inflation verlaufen,<br />

wäre dies mit einem Kaufkraftverlust des investierten <strong>Kapital</strong>s<br />

zzgl. Agio verbunden. Dies kann das Vermögen des Anlegers beeinträchtigen.<br />

Kostenüberschreitung und Einnahmenrisiko<br />

in der Zielgesellschaft<br />

Für den Anleger besteht das Risiko, dass die geschätzten Kosten<br />

bei der Zielgesellschaft überschritten werden. Kosten in diesem<br />

Sinne sind in der Investitionsphase insbesondere Maklerkosten,<br />

Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten. Während der Bewirtschaftungsphase<br />

und beim Verkauf können folgende beispielhaft<br />

aufgezählte Kosten überschritten werden: Verkaufsnebenkosten<br />

/ Maklergebühren, Grundsteuer, laufende Rechts- und<br />

Steuerberatungskosten. Außerdem können unvorhergesehene<br />

Kosten auftreten. Dies kann das Vermögen des Anlegers beeinträchtigen.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass geplante Einnahmen der Zielgesellschaft<br />

nicht in der kalkulierten Höhe und / oder zum kalkulierten<br />

Zeitpunkt zu realisieren sind. Dies betrifft insbesondere<br />

die geplanten Verkaufserlöse und die geplanten Einnahmen aus<br />

Forstwirtschaft. Hieraus könnte die Verringerung der Liquidität<br />

der Zielgesellschaft und damit im Ergebnis eine Reduktion der<br />

Auszahlungen an den Anleger resultieren. Dies kann das Vermögen<br />

des Anlegers beeinträchtigen.<br />

Risikokumulation<br />

Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können nicht nur<br />

einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Durch das kumulative<br />

Auftreten mehrerer Risikofaktoren können deutlich schlechtere<br />

Ergebnisse als prognostiziert erwirtschaftet werden. Dies hätte<br />

negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung.<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im<br />

Zusammenhang mit der Vermögensanlage als die in diesem<br />

Kapitel genannten, sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es nicht bekannt.<br />

Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 21


22 |


Investitionen in Grund und Boden<br />

in der kanadischen Provinz Nova Scotia<br />

Der Bundesstaat Kanada<br />

Mit einer Landfläche von 8.965.121 1 Quadratkilometern ist Kanada<br />

nach Russland der flächenmäßig zweitgrößte Staat der Erde.<br />

Diese Fläche entspricht 41 % des nordamerikanischen Halbkontinents.<br />

Der einzige unabhängige und durch eine Landgrenze verbundene<br />

Nachbar sind die Vereinigten Staaten im Süden und im<br />

Nordwesten. Die Gesamtlänge der Grenze zwischen Kanada und<br />

den USA beträgt 8.890 Kilometer. Die enorme Ausdehnung des<br />

Landes führt dazu, dass Kanada sechs Zeitzonen hat.<br />

Der heutige Bundesstaat Kanada unterteilt sich in zehn Provinzen<br />

und drei Territorien. Die Provinzen British Columbia, Alberta,<br />

1) Quelle: Statistics Canada 2011<br />

Saskatchewan und Manitoba bilden Westkanada. Zentralkanada<br />

besteht aus den beiden bevölkerungsreichsten Provinzen Ontario<br />

und Québec. New Brunswick, Prince Edward Island, Nova Scotia,<br />

Neufundland und Labrador sind die Atlantischen Provinzen.<br />

Nördlich des 60. Breitengrades befinden sich die drei Territorien<br />

Yukon, Nordwest-Territorium und Nunavut. Während die Provinzen<br />

über einen hohen Grad an Autonomie verfügen, werden die<br />

Verwaltungsaufgaben in den Territorien zum Großteil durch die<br />

Bundesregierung übernommen.<br />

Geschichte und aktuelle politische Situation<br />

Die Ureinwohner, verschiedene indianische Stämme, leben seit<br />

etwa 12.000 Jahren in Kanada. Als Entdecker Kanadas gilt der<br />

Italiener Giovanni Caboto, der am 14. Juni 1497 unter englischer<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 23


Bevölkerung nach Sprachkenntnissen<br />

Kanadische Amtssprachen, 2011<br />

Bevölkerungswachstum der G8-Länder<br />

(in Prozent)<br />

70%<br />

8 %<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

7 %<br />

6 %<br />

5 %<br />

4 %<br />

3 %<br />

5,9<br />

5,4<br />

4,8<br />

4,4<br />

2,5<br />

3,5<br />

3,5<br />

3,2<br />

3,6<br />

2,8<br />

2001 bis 2006<br />

2006 bis 2011<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

nur Englisch nur Französisch Englisch und<br />

Französisch<br />

weder Englisch<br />

noch Französisch<br />

2 %<br />

1 %<br />

0 %<br />

-1 %<br />

-2 %<br />

-3 %<br />

Kanada<br />

USA<br />

UK<br />

Italien<br />

0,1<br />

-2,4<br />

Frankreich Russland<br />

0,4<br />

0,0<br />

-0,2<br />

-0,8<br />

Japan Deutschland<br />

Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Kanadisches Bevölkerungswachstum der letzten 55 Jahre<br />

(nach Jahren, in Prozent)<br />

Kanadisches Bevölkerungswachstum der letzten 55 Jahre<br />

(in Mio.)<br />

16 %<br />

14 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

+ 108%<br />

0 %<br />

56–61 61–66 66–71 71-76 76-81 81–86 86–91 91–96 96–01 01–06 06–11<br />

0<br />

1956 1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2011<br />

Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Flagge auf einer kanadischen Insel landete und das Land für die<br />

englische Krone in Besitz nahm. 1534 / 35 kamen auch Franzosen<br />

nach Kanada und gründeten mit Québec die erste kanadische<br />

Siedlung. Die ersten Kolonisten kamen somit aus England<br />

und Frankreich. Es wird vermutet, dass sich der Name „Kanada“<br />

von dem Wort „kanata“ ableitet. In der Sprache der Sankt-<br />

Lorenz-Irokesen bedeutet „kanata“ „Dorf“ oder „Siedlung“. Im<br />

Jahre 1535 erhielt der französische Entdecker Jacques Cartier<br />

von den Bewohnern der Region um die heutige Stadt Québec<br />

eine Wegbeschreibung zu dem Dorf Stadacona. Die Bezeichnung<br />

„Kanada“ wurde daraufhin von Cartier nicht nur für dieses Dorf,<br />

sondern für das ganze Gebiet, das von dem in Stadacona lebenden<br />

Häuptling Donnacona beherrscht wurde, verwendet. Die Bezeichnung<br />

Canada ist auf Karten und Büchern seit 1545 üblich.<br />

24 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Bevölkerung nach Altersgruppen, Provinz und Territorium<br />

Gesamt 0 bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter<br />

Canada 34.880,5 5.663,2 24.030,5 5.186,8<br />

Newfoundland and Labrador 512,7 75,7 351,9 85,0<br />

Prince Edward Island 146,1 23,0 99,3 23,9<br />

Nova Scotia 948,7 137,4 648,4 162,9<br />

New Brunswick 756,0 113,2 514,5 128,3<br />

Québec 8.054,8 1.252,1 5.501,3 1.301,4<br />

Ontario 13.505,9 2.200,3 9.329,9 1.975,8<br />

Manitoba 1.267,0 237,7 849,2 180,1<br />

Saskatchewan 1.080,0 206,1 715,2 158,7<br />

Alberta 3.873,7 707,6 2.735,4 430,8<br />

British Columbia 4.622,6 684,1 3.205,6 732,9<br />

Yukon 36,1 6,2 26,5 3,4<br />

Northwest Territories 43,3 9,3 31,4 2,7<br />

Nunavut 33,7 10,7 21,9 1,1<br />

Quelle: Statistics Canada<br />

Die auf dem europäischen Kontinent entbrannten Erbfolgekriege<br />

zwischen Frankreich und England griffen auch auf Kanada<br />

über. Mit dem Pariser Frieden von 1763 musste Frankreich seine<br />

Kolonien in Nordamerika, darunter Kanada, an Großbritannien<br />

abgeben. Nach dem Unabhängigkeitskrieg 1775 bis 1783 wurden<br />

die USA souverän; Kanada blieb jedoch britische Kolonie.<br />

Im Jahre 1867 wurden mit der Gründung der kanadischen Konföderation<br />

alle kanadischen Provinzen zusammengeschlossen.<br />

Mit dem Statut von Westminster wurde Kanada 1931 Teil des<br />

„British Commonwealth“ und erhielt zugleich gesetzgeberische<br />

Unabhängigkeit. Der britische Monarch, heute Königin Elisabeth<br />

II., ist zugleich das Staatsoberhaupt von Kanada. Vertreten wird<br />

der Monarch durch den jeweils auf fünf Jahre ernannten Generalgouverneur.<br />

Die Amtssprachen Kanadas sind Englisch und Französisch; Französisch<br />

wird hauptsächlich in den östlichen Provinzen Québec<br />

und Ontario gesprochen. Kanada ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht<br />

und Mitglied in internationalen Organisationen wie<br />

G7 / G8, NATO, OSZE und den Vereinten Nationen.<br />

Bevölkerungsstruktur und Entwicklung<br />

Die im Jahre 2011 durchgeführte Volkszählung ergab eine Einwohnerzahl<br />

von 33.467.688. Daraus errechnet sich eine der geringsten<br />

Bevölkerungsdichten der Welt, nämlich etwa 3,35 Einwohner/km².<br />

Etwa vier Fünftel der Kanadier leben in Städten,<br />

die meisten davon in den Millionenmetropolen Toronto, Montréal,<br />

Vancouver und Ottawa.<br />

Kanada ist seit jeher ein Einwanderungsland. In der Vergangenheit<br />

erfolgte der Hauptteil der Einwanderung aus Europa und<br />

den USA. Im Jahre 1991 gaben fast 2,8 Millionen Kanadier an,<br />

deutschstämmig zu sein; von ihnen leben die meisten in den östlichen<br />

Provinzen wie Nova Scotia. Aktuell nimmt die Bedeutung<br />

der Einwanderer aus Fernost immer mehr zu; diese leben vielfach<br />

in den westlichen Provinzen. Die Bevölkerungswachstumsrate<br />

von + 5,9 % zwischen 2006 und 2011 ist die höchste innerhalb<br />

der G8-Staaten.<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 25


26 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Wirtschaftliche Eckdaten<br />

Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland ist Kanada eine soziale<br />

Marktwirtschaft. Das Land ist sehr reich an natürlichen Ressourcen.<br />

Es verfügt über zehn Prozent des weltweiten Waldbestandes<br />

und besitzt darüber hinaus bedeutende Vorkommen an<br />

Erdöl, Erdgas, Eisenerz, Blei, Kohle, Kupfer, Gold, Uran und Zink.<br />

Kanada, ein stabiler Investitionsstandort –<br />

außerhalb der Euro-Zone<br />

Die anhaltende Eurokrise hat bei vielen Anlegern deutliche Spuren<br />

bei der Wahl der Geldanlage hinterlassen. Europäische Anleger<br />

setzen zunehmend auf Investments außerhalb der Euro-Zone.<br />

Aktuell erfreut sich Kanada, genauso wie etwa Singapur oder<br />

einige skandinavische Länder, immer größerer Beliebtheit auch<br />

bei deutschen Investoren. Gründe dafür sind die wirtschaftliche<br />

Stabilität, ein starker kanadischer Dollar, die Rohstoffvorkommen<br />

und das stabile kanadische Bankensystem, das die Finanzkrise<br />

weitgehend unbeschadet überstanden hat. Diese Faktoren machen<br />

Kanada zu einem beliebten Investitionsstandort – besonders<br />

vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen und USamerikanischen<br />

Schuldenkrise.<br />

Die industriellen Zentren des Landes liegen im Süden der Provinzen<br />

Ontario und Québec. Bedeutende Rollen spielen die Automobil-<br />

und Luftfahrtindustrie, die Metallindustrie, Nahrungsmittelverarbeitung<br />

sowie Holz- und Papierindustrie. Mit einem Anteil<br />

von 74,7 % (2003) am Bruttoinlandsprodukt, besitzt der Dienstleistungssektor<br />

die mit Abstand größte Bedeutung. Mit einem<br />

nominalen Bruttoinlandsprodukt im Jahre 2011 von umgerechnet<br />

rund 1,7 Bio. USD gehört Kanada zu den wohlhabendsten Ländern<br />

der Welt.<br />

Das pro Kopf-Einkommen in Kanada lag 2011 bei 50.436 USD.<br />

Damit liegt Kanada im internationalen Vergleich auf Rang 9 und<br />

vor den USA und Deutschland.<br />

Die hohe Attraktivität des Investitionsstandortes Kanada verdeutlicht<br />

auch ein Blick auf die Rangliste „Best Countries for Business“<br />

des renommierten Forbes Magazins. Kanada führte im Jahr<br />

2011 die Rangliste der investitionsfreundlichsten Wirtschaftsstandorte<br />

weltweit an und konnte sich auch im Jahr 2012 in der<br />

Forbes-Liste unter den ersten fünf Nationen platzieren. Das Ranking<br />

setzt sich aus verschiedenen Bewertungskategorien zusammen,<br />

u. a. „Trade Freedom“ (Gewerbefreiheit), „Property Rights“<br />

(Eigentumsrechte, Schutz des Eigentums), „Investor Protection“<br />

Liste der Staaten nach Bruttoinlandsprodukt<br />

Rang Land BIP<br />

Mio. US-Dollar (2012)<br />

Veränderung zum<br />

Vorjahr (real) in<br />

Landeswährung<br />

— Welt 71.896.504 +3,53 %<br />

— Europäische Union 17.070.011 +0,03 %<br />

1 Vereinigte Staaten 15.609.697 +2,11 %<br />

2 China 7.991.738 +8,23 %<br />

3 Japan 5.980.997 +2,04 %<br />

4 Deutschland 3.478.772 +0,62 %<br />

5 Frankreich 2.712.026 +0,48 %<br />

6 Vereinigtes Königreich 2.452.689 +0,82 %<br />

7 Brasilien 2.449.760 +3,03 %<br />

8 Italien 2.066.934 -1,91 %<br />

9 Russland 2.021.896 +4,01 %<br />

10 Kanada 1.804.575 +2,06 %<br />

11 Indien 1.779.279 +6,86 %<br />

12 Australien 1.585.964 +3,03 %<br />

13 Spanien 1.397.776 -1,83%<br />

14 Mexiko 1.207.820 +3,60 %<br />

15 Südkorea 1.163.532 +3,55 %<br />

Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF)<br />

2.000<br />

1.800<br />

1.600<br />

1.400<br />

1.200<br />

1.000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kanada (teilweise Prognose)<br />

von 2003 bis 2013 (in Mrd. US-Dollar)<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012e 2013e<br />

Quelle: IWF | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 27


Wachstum des Bruttosozialproduktes (real) (Prognose)<br />

Jahresvergleiche in Prozent (Werte für 2013 und 2014)<br />

Wechselkurs CAD/ EUR 2009–2012<br />

Steigerung des Kanadischen Dollars um über 25% gegenüber dem Euro<br />

4,0 %<br />

3,5 %<br />

3,0 %<br />

2,5 %<br />

2,0 %<br />

1,5 %<br />

2011 2012 2013(e) 2014(e)<br />

0.85<br />

0.80<br />

0.75<br />

0.70<br />

1,0 %<br />

0.65<br />

0,5 %<br />

CAD vs. Euro seit 01.01.2009<br />

0,0 %<br />

0.60<br />

-0,5 %<br />

Kanada USA UK Euro-Raum<br />

0.55<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Quelle: IWF; RBC Royal Bank of Canada Economics Research | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Quelle: Thomson Reuters Datastream | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Forbes „Best Countries for Business“<br />

Rang Name BIP-Wachstum<br />

(in Prozent)<br />

Pro-Kopf-Einkommen<br />

(in USD)<br />

Leistungsbilanzsaldo<br />

(in Prozent des BIP)<br />

Bevölkerung<br />

(in Mio.)<br />

1 Neuseeland 1,4 39.300 -4,4 4,3<br />

2 Dänemark 1,1 59.684 6,5 5,5<br />

3 Hong Kong 5,0 34.457 3,9 7,2<br />

4 Singapur 4,9 46.241 23,8 5,4<br />

5 Kanada 2,5 50.345 -2,8 34,3<br />

6 Irland 0,7 48.423 0,1 4,7<br />

7 Schweden 4,0 56.927 7,7 9,1<br />

8 Norwegen 1,7 98.102 14,5 4,7<br />

9 Finnland 2,9 49.391 -0,5 5,3<br />

10 Vereinigtes Königreich 0,7 38.818 -1,9 63,0<br />

Quelle: Forbes Magazine<br />

(Anlegerschutz), „Personal Freedom“ (Freiheit der Person) und<br />

„Tax Burden“ (Steuerlast).<br />

In einer Wettbewerbsstudie 2012 – 2013 des World Economic<br />

Forums in Genf wird Kanada ebenfalls eine sehr gute Position<br />

im weltweiten Vergleich eingeräumt. Besonders hervorgehoben<br />

werden ein guter Arbeitsmarkt, ein solides Bankensystem, ein<br />

sehr guter Waren- und Güterverkehr sowie ein hervorragendes<br />

Infrastruktur-, Gesundheits- und Bildungssystem. Dass Kanada<br />

im globalen Wettbewerb immer stärker wird, dokumentiert<br />

auch eine Studie der Schweizer Business School IMD, in der die<br />

Konkurrenzfähigkeit von Volkswirtschaften in einem jährlichen<br />

Ranking festgestellt wird. Für das Jahr 2012 kommt Kanada dort<br />

auf Platz sechs (nach Platz sieben im Jahr 2011). In der gleichen<br />

Studie erreicht Deutschland den neunten Platz. Argumente für<br />

die sehr gute Platzierung Kanadas sind u. a. die exportorientierte<br />

28 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Wechselkursprognosen EUR/CAD (Prognose)<br />

2013/2014<br />

Wechselkursprognosen CAD/USD (teilweise Prognose)<br />

1,33<br />

1,31<br />

1,29<br />

1,27<br />

1,25<br />

Royal Bank of Canada<br />

Bank of Nova Scotia<br />

Bank of Montral<br />

Toronto Dominion<br />

1,10<br />

1,00<br />

0,90<br />

Parität<br />

Prognose<br />

1,23<br />

1,21<br />

0,80<br />

1,19<br />

0,70<br />

1,17<br />

1,15<br />

01.01.2013 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4<br />

Quelle: Royal Bank of Canada, Bank of Nova Scotia, Bank of Montral, Toronto Dominion<br />

Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

0,60<br />

95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14<br />

Quelle: Royal Bank of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

-2 %<br />

Kanadisches Bruttosozialprodukt (teilweise Prognose)<br />

Quartalsweise Änderung in Prozent<br />

Prognose<br />

ersten Platz und 2014 hinter den USA auf Rang 2. Damit liegt<br />

das prognostizierte kanadische Wirtschaftswachstum mehr als<br />

doppelt so hoch wie jenes der Euro-Zone (1,0 %).<br />

Die Prognose beruht auf den Annahmen, dass die Rohstoffpreise<br />

auf einem hohen Niveau bleiben, dass die Zinsen in Kanada<br />

schneller als in den USA steigen und dass ausländische Investoren<br />

weiterhin Vermögen nach Kanada umschichten.<br />

-4 %<br />

-6 %<br />

-8 %<br />

-10 %<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />

Der kanadische Dollar konnte von 2009 bis 2012 über 25 % gegenüber<br />

dem Euro zulegen. Der „Loonie“ (CAD) konnte zudem<br />

den „Greenback“ (USD) abhängen und im Jahr 2011 erstmals<br />

über pari (1:1) quotieren. Die Royal Bank of Scotland sieht den<br />

CAD gegenüber dem USD auch für Ende 2014 über pari bei 1,04.<br />

Quelle: Statistics Canada; TD Economics | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Industrie, fiskalische Disziplin, gut ausgebildete Beschäftigte, politische<br />

Stabilität und eine zuverlässige Infrastruktur.<br />

Die kanadische Wirtschaft wächst weiter. Für das Jahr 2013 prognostiziert<br />

die Royal Bank of Canada ein Wirtschaftswachstum<br />

von 2,4 %. Die Prognose für das Jahr 2014 liegt bei 2,8 %. Damit<br />

landet Kanada im Vergleich zu den prognostizierten Wachstumsraten<br />

aller anderen westlichen Industrienationen 2013 auf dem<br />

Der Kanadische Dollar (CAD)<br />

Der durch Rohstoffreichtum abgesicherte Kanadische Dollar<br />

(CAD) etabliert sich immer mehr als „safe haven“-Währung. Dies<br />

wird durch verschiedene Wechselkursprognosen EUR / CAD und<br />

USD / CAD unterstrichen. Die Entwicklung der asset flows (Wertflüsse)<br />

bestätigt dies. Die Scotiabank stellte 2012 fest: „Kanadas<br />

Triple-A-Status und seine entwickelten Märkte für festverzinsliche<br />

Papiere sollten weiter für starke globale Zahlungsströme sorgen,<br />

die Kanada als Ziel globaler Diversifikation nutzen und sich<br />

so vom wesentlich volatileren Europa entfernen kann.“<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 29


30 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Die Provinz Nova Scotia<br />

Die Provinz Nova Scotia zählt zu den atlantischen Provinzen und<br />

besteht aus einer Halbinsel im Atlantischen Ozean und der Kap-<br />

Breton-Insel (Cape-Breton-Island) nordöstlich des Festlandes.<br />

Nova Scotia liegt auf dem 47. Breitengrad wie Genua, Norditalien.<br />

Mit einer Fläche von 55.284 km² ist Nova Scotia die zweitkleinste<br />

Provinz Kanadas. Kein Punkt ist weiter als 56 km vom Meer entfernt.<br />

Insgesamt zählt Nova Scotia ca. 921.727 1 Einwohner. Damit<br />

umfasst Nova Scotia etwa ¾ der Fläche Bayerns und besitzt<br />

weniger Einwohner als das Saarland. Die Küste erstreckt sich<br />

über 7.400 km und wird von zahlreichen Buchten und Fischerorten<br />

gesäumt. Die Besiedlung konzentriert sich im Wesentlichen<br />

auf die Küstenregionen, welche über ein gut ausgebautes Straßennetz<br />

verfügen. Nova Scotia besitzt zwei Nationalparks, den<br />

Kejimkujik-Nationalpark im Süden und den Cape-Breton-Highlands-Nationalpark<br />

im Norden. Nicht nur dort, sondern auch im<br />

übrigen Landesinneren findet man in den großflächigen Wäldern<br />

eine vielfältige Flora und Fauna vor.<br />

Nova Scotia – 18 Bezirke (Counties)<br />

Die Provinz Nova Scotia besteht aus drei Regional Municipalities<br />

(Cape Breton, Halifax und Queens) und insgesamt aus 18 Bezirken.<br />

Mit 390.096 2 Einwohnern ist die Provinzhauptstadt Halifax die<br />

bedeutendste Metropolregion Nova Scotias. Die Stadt verfügt<br />

über den zweitgrößten Naturhafen der Welt, der ganzjährig eisfrei<br />

ist. Halifax ist eine moderne Hafenstadt, in dessen direkten<br />

Umfeld ca. der Bevölkerung Nova Scotias lebt und arbeitet.<br />

Die lebendige Stadt ist wirtschaftliches und kulturelles Zentrum<br />

der Provinz.<br />

Bevölkerung und Sprache<br />

Da ca. 80 % der Bevölkerung Nova Scotias von den britischen<br />

Inseln abstammt, ist die Provinz offiziell anglophon. Daneben<br />

wird von ca. 40.000 Bewohnern Französisch und von ca. 22.000<br />

Bewohnern die Sprache der Ureinwohner (Mikmaq) gesprochen.<br />

Klima<br />

Durch die Lage am Atlantischen Ozean wird das Klima Nova Scotias<br />

stark vom Golfstrom beeinflusst. Die Winter sind mit Durchschnittstemperaturen<br />

zwischen 0 und -10 Grad Celsius mäßig<br />

kalt, die Sommer sind warm. Im Frühjahr und im Herbst liegen<br />

die Temperaturen zwischen 15 und 18 Grad Celsius.<br />

Besonders schön ist der sog. „Indian Summer“. Diese besondere<br />

Zeit im Herbst beginnt regelmäßig in der zweiten oder dritten<br />

Septemberwoche und dauert bis ca. Ende Oktober. In dieser Zeit<br />

1) Quelle: Statistics Canada, Nova Scotia – Census 2011<br />

2) Quelle: Statistics Canada, Nova Scotia – Census 2011<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 31


25°<br />

Jahrestemperaturen von Halifax, Nova Scotia<br />

Klimadiagramm auf Basis monatlicher Durchschnittswerte<br />

Erwartetes Bevölkerungswachstum<br />

im Großraum Halifax (Prognose)<br />

2011 bis 2015<br />

20°<br />

423.000<br />

15°<br />

420.000<br />

10°<br />

416.000<br />

5°<br />

412.000<br />

0°<br />

408.000<br />

-5°<br />

-10°<br />

-15°<br />

Maximaltemperatur<br />

Minimaltemperatur<br />

Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.<br />

2011 2012 2013 2014 2015<br />

Quelle: Climate of Halifax, Nova Scotia, eigene Recherche | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Quelle: Conference Board of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Top 10 Großstädte Lebensqualität<br />

Rank Stadt Bundesstaat/Provinz Land<br />

Top 10 Großstädte Zukunftspotenzial<br />

Rank Stadt Bundesstaat/Provinz Land<br />

1 Halifax Nova Scotia Canada<br />

2 Plano Texas US<br />

3 Arlington Texas US<br />

4 Victoria British Columbia Canada<br />

5 Seattle Washington US<br />

6 Saint Paul Minnesota US<br />

7 Québec Québec Canada<br />

8 Las Vegas Nevada US<br />

9 Portland Oregon US<br />

10 Sacramento California US<br />

Quelle: fDi Intelligence – April / Mai 2011<br />

1 Pittsburgh Pennsylvania US<br />

2 Halifax Nova Scotia Canada<br />

3 Charlotte North Carolina US<br />

4 Mississauga Ontario Canada<br />

5 Las Vegas Nevada US<br />

6 Victoria British Columbia Canada<br />

7 Windsor Ontario Canada<br />

8 St Louis Missouri US<br />

9 Hamilton Ontario Canada<br />

10 Québec Québec Canada<br />

Quelle: fDi Intelligence – April / Mai 2011<br />

können Einheimische und Touristen aus aller Welt ein einmaliges<br />

Farbenspektakel bei strahlend blauem Himmel bewundern.<br />

Natur und Tourismus<br />

Die Natur Nova Scotias wird durch die Küstenregion und das<br />

bewaldete Landesinnere bestimmt. Lange Sandstrände, bizarre<br />

Felsformationen, uralte Wälder und eine Vielzahl an Seen und<br />

Flüssen prägen das Landschaftsbild. Bemerkenswert ist die<br />

Mischung aus atemberaubender kanadischer Natur und einer<br />

durchgängigen, aber moderaten infrastrukturellen Erschließung<br />

der Provinz. Für Touristen und Einheimische bieten sich viele<br />

Möglichkeiten der Freizeitaktivität. Insbesondere die beiden<br />

Nationalparks der Povinz bieten den Besuchern ein reichhaltiges<br />

Angebot bestehend aus Kunst, Kultur, Sport und Naturbeobachtung.<br />

Es gibt z. B. ausgedehnte Trekkingrouten und hochklassige<br />

Golfplätze, Sehenswürdigkeiten wie das riesige „Fort<br />

von Louisbourg“, die weltberühmte Küstenstraße „Cabot Trail“,<br />

32 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


aber auch die Möglichkeiten der Wal- und Elchbeobachtung. Seit<br />

1995 gehört die „Old Town Lunenburg“ zum Weltkulturerbe der<br />

UNESCO. Die 1753 gegründete Stadt gibt den Besuchern noch<br />

heute einen lebendigen Eindruck von der britischen Kolonisation<br />

der Provinz. Ein ebenfalls sehr beliebtes Ausflugsziel ist der<br />

„Lighthouse-Trail“. Diese Route führt an der malerischen Südküste<br />

Nova Scotias entlang, vorbei an Fischerdörfern und Leuchttürmen<br />

(Lighthouses).<br />

Nova Scotia ist daher eines der bekanntesten und beliebtesten<br />

Reiseziele Kanadas. Die relativ kurze Flugzeit von ca. sieben<br />

Stunden von Europa nach Halifax macht diese Provinz vor allem<br />

auch für immer mehr Europäer interessant.<br />

Die Provinz Nova Scotia bietet großartige Natur, Seen mit Trinkwasserqualität,<br />

geringe Besiedelung, hervorragende Infrastruktur<br />

und eine pulsierende Hauptstadt Halifax mit drei Universitäten<br />

und einer aufstrebenden Wirtschaft. Halifax zählt in Kanda zu<br />

den beliebtesten Städten. Gründe hierfür sind u. a. die niedrige<br />

Umweltverschmutzung / Ozonwerte, die, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl<br />

höchste Dichte an Universitäten in Kanada und das<br />

hohe Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte. Die herausragende<br />

Stellung von Halifax manifestiert sich auch in einer stetig steigenden<br />

Einwohnerzahl.<br />

In einem vom fDi Magazine ersmals durchgeführten Ranking aller<br />

Großstädte der USA und Kanadas, konnte Halifax in zwei Kategorien<br />

den ersten bzw. zweiten Platz belegen.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nova Scotia seine Attraktivität<br />

einem abwechslungsreichen Zusammenspiel aus Natur<br />

und Fortschritt verdankt.<br />

3,0 %<br />

2,5 %<br />

2,0 %<br />

1,5 %<br />

1,0 %<br />

0,5 %<br />

0,0 %<br />

Nova Scotia: wirtschaftlicher Ausblick (teilweise Prognose)<br />

Jährliche Änderungsrate Brutto-Sozialprodukt (real)<br />

2010 2011 2012*<br />

Quelle: TD Economics | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Prognose<br />

2013 2014<br />

*) Schätzung<br />

Nova Scotia Prognosen im Überblick<br />

Veränderungsrate in Prozent, sofern nicht anders angegeben<br />

2011 2012* 2013* 2014*<br />

Reales Bruttosozialprodukt 0,5 0,9 1,9 2,1<br />

Beschäftigungswachstum 0,1 0,8 0,8 1,0<br />

Arbeitslosenquote (in%) 8,8 8,9 8,7 8,4<br />

Einzelhandelsverkäufe 3,5 1,4 3,4 3,2<br />

Konsumentenpreisindex 3,8 1,9 1,9 2,2<br />

Quelle: RBC Economics Research<br />

*) Prognose<br />

Wirtschaftliche Perspektiven<br />

Viele Gründe sprechen für den Wirtschaftsstandort Nova Scoatia:<br />

Die Wirtschaft Nova Scotias ist sehr diversifiziert und setzt sich<br />

aus Ressourcenverarbeitung (Bergbau, Forstwirtschaft, Zellstoff-<br />

und Papierfabriken, Hunderte von Sägewerken, 85 % der<br />

Gipsproduktion Kanadas), Handel und Gewerbe sowie Tourismus<br />

zusammen. Der Hafen von Halifax ist ganzjährig eisfrei und<br />

nimmt ebenfalls eine zentrale Rolle für die Wirtschaftsleistung<br />

der gesamtem Provinz ein. Dieser modern ausgestattete Hafen<br />

gilt als Kanadas größter Passagierhafen und ist gleichzeitig einer<br />

der wichtigsten Handelshäfen weltweit. Für die Provinz Nova Scotia<br />

wird mit einem anziehenden Wirtschaftswachstum gerechnet.<br />

Die Royal Bank of Canada rechnet mit einem Wirtschaftswachstum<br />

von 2,1 % im Jahr 2014.<br />

Neben den erwähnten Wirtschaftszweigen spielen für die positive<br />

Prognose noch weitere Faktoren eine Rolle: Investitionen für den<br />

26 Mrd. CAD umfassenden Werftauftrag mit 30-jähriger Laufzeit<br />

an die Irving Shipyard Werft in Halifax starten voraussichtlich in<br />

2013. Es wird erwartet, dass hierdurch mehr als 10.000 neue<br />

Arbeitsplätze geschaffen werden. Das „Deep Panuke Offshore<br />

Erdgasprojekt“ startet ebenfalls im Jahre 2013 und wird die Erdgasproduktion<br />

Nova Scotias erheblich steigern. Auch die Konstruktion<br />

des „Maritime Transmission Links“ als Teilprojekt des<br />

Lower Churchill Projects in Labrador, das Nova Scotia Zugang zu<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 33


290<br />

285<br />

280<br />

275<br />

270<br />

Beschäftigungsgrad privater Sektor: Nova Scotia<br />

(in Tausend)<br />

die Provinz Nova Scotia zu den wichtigsten Mitbewerbern beim<br />

Erwerb größerer Land-Areale zählen. Aktuell liegt die Landbesitzquote<br />

der Provinz bei 9 %. Diese Quote soll bis 2015 auf 12 %<br />

erhöht werden. In diesem Zusammenhang konnte die Provinz<br />

Nova Scotia im Zeitraum 2011 – 2012 insgesamt 21 Landzukäufe<br />

realisieren. Dazu zählen der Erwerb von Land in Küstenregionen<br />

und Forstarealen, der Kauf von Land zum Schutz von seltenen<br />

Pflanzen und Tieren und von Land, das als künftige Freizeit- und<br />

Erholungsgebiete für die Bewohner Nova Scotias dienen soll. Die<br />

größten Landerwerbe durch die Provinz Nova Scotia der letzten<br />

Jahre werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />

265<br />

2008 2009 2010 2011 2012<br />

Quelle: Royal Bank of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

hydroelektrischer Wasserenergie verschafft, startet in 2013 mit<br />

einem Investitionsvolumen von 1,3 Mrd. CAD. 250 km südlich<br />

von Halifax wurden große Öl- und Gasvorkommen entdeckt. Shell<br />

sicherte sich Ende 2012 für CAD 970 Mio. eine 9-jährige Lizenz<br />

für die Förderrechte. Nach Ansicht von Goldman Sachs zeichnet<br />

es sich ab, dass für die nächsten Jahre Nova Scotia einer der drei<br />

Top-Erdgasversorger in Nordamerika sein wird 3 .<br />

Neben den genannten Großprojekten spielt der Welthandel eine<br />

zentrale Bedeutung für ein breit angelegtes Wirtschaftswachstum<br />

Nova Scotias. Mit der Verbindung über den Suez Kanal ist beispielsweise<br />

Mumbai in Indien 1.500 Seemeilen schneller erreichbar<br />

als von jedem anderen Hafen Nordamerikas. Der modern<br />

ausgestattete Container-Hafen von Halifax ist gut positioniert für<br />

den Handel mit wichtigen Schwellenländern wie Vietnam, Malaysia,<br />

Brasilien, Russland, Nordafrika und China.<br />

Grundstücksmarkt in Nova Scotia<br />

Die Provinz Nova Scotia verfügt über eine Landfläche von 5,8 Mio.<br />

Hektar, von denen sich 24 % im Besitz des Staates und der Provinz<br />

befinden. Damit liegt die öffentliche Besitzquote in dieser Provinz<br />

deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Zum Vergleich: über<br />

Gesamt-Kanada betrachtet befinden sich 89 % aller Ländereien<br />

in Staatsbesitz („Crownland“). Die in Nova Scotia sehr geringe<br />

Staatsquote bewirkt, dass sowohl der kanadische Staat als auch<br />

3) Quelle: Gulfnews.com<br />

Neben den verschiedenen staatlichen Kaufinteressenten (Bundesstaat<br />

und Provinz) steigt auch das Interesse an Landerwerb<br />

privater und institutioneller Investoren.<br />

Der Grundstücks- und Hauserwerb in Nova Scotia ist rechtssicher.<br />

Ausländische Investoren werden wie Einheimische behandelt.<br />

Das Eigentum wird im Grundbuch eingetragen. Die Grundsteuer<br />

richtet sich in Kanada nach dem sog. „Assessment Value“.<br />

Dieser wird jährlich von den jeweiligen Bezirken (County) neu<br />

festgelegt. Der Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen<br />

zumeist deutlich unter dem Verkehrswert. Je nach County<br />

variiert der Steuersatz zwischen 0,6 % und 2 % des Assessment<br />

Values. Die Besteuerung variiert ferner nach der Art des erworbenen<br />

Landes. Es wird beispielsweise unterscheiden zwischen<br />

„residential“ (Nutzung zu Wohnzwecken), „resource“ (beispielsweise<br />

Wald- oder Ackerflächen) und „commercial“ (Nutzung für<br />

den Bau von Gewerbeflächen).<br />

Nova Scotia bietet Grundstücke in exponierter Lage (See- oder<br />

Ozeangrundstücke) sowie Forstareale zu – im Vergleich zu Europa,<br />

den USA oder auch West-Kanada – attraktiven Preisen.<br />

Ozean- und Seeimmobilien in Nova Scotia gelten weitgehend als<br />

unterbewertet hinsichtlich ihrer Qualität z. B. in Bezug auf die Besiedlungsdichte,<br />

Wasserqualität, Klima und Erreichbarkeit.<br />

Investitionen in Grund und Boden bilden seit jeher einen wirksamen<br />

Schutz gegen Inflation. Wenn die Inflationsrate steigt, steigen<br />

regelmäßig auch die Grundstückspreise, während vorhandenes<br />

Geldvermögen im Wert sinkt. Voraussetzung dabei ist, dass<br />

die Grundstücke eine gute Lage und der jeweilige Grundstücksmarkt<br />

ein nachhaltiges Wachstumspotenzial besitzt. Dies scheint<br />

in Nova Scotia durchaus gegeben, da die Preissteigerungsrate für<br />

Grundstücke, im Gegensatz etwa zu den Entwicklungen der letzten<br />

Jahre in Deutschland, recht moderat ausgefallen ist, wobei<br />

für die nächsten Jahre mit verstärkter Nachfrage zu rechnen ist.<br />

34 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Realisierte Landzukäufe der Provinz Nova Scotia<br />

Datum Verkäufer acres Hektar Gebiet Kaufpreis (CAD) Kaufpreis<br />

CAD / acre<br />

Kommentar<br />

2009 J.D. Irving 4.000 1.619 Yarmouth, Shelburne, Annapolis 2.500.000,00 625,00 —<br />

2009 Newpage 10.000 4.047 Antigonish, Guysborough, Pictou, 5.000.000,00 500,00 —<br />

Inverness, Victoria<br />

2010 n. a. 2.324 940 Pictou, Halifax, Antigonish,<br />

Guysborough, Cumberland<br />

1.395.000,00 600,00 —<br />

2010 — 55.000 22.258 Cumberland, Colchester,<br />

Pictou, Halifax, Hants,<br />

Guysborough<br />

16.500.000,00 300,00 weit unter Marktpreis,<br />

politische Gründe<br />

2010 Wagner Forest 9.710 3.929 Antigonish, Halifax 9.000.000,00 927,00 —<br />

2010 JD Irving 65.000 26.305 Annapolis, Digby, Yarmouth<br />

40.000.000,00 615,00 —<br />

Cumberland<br />

2011 n. a. 4,400 1,781 various locations 4.772.000,00 1.085,00 —<br />

2012 Bowater 25.000 10.117 Annapolis, Hants, Lunenburg,<br />

Queens, Shelburne<br />

23.750.000,00 950,00 —<br />

2012 n. a. 350 142 Northumberland Strait / Bay<br />

of Fundy<br />

2012 Bowater 555.000 224.601 Medway, Rossignol and St.<br />

Margaret‘s Bay districts<br />

357.000,00 1.020,00 zu Zwecken der<br />

Bahninfrastruktur<br />

117.700.000,00 212,00 Hintergrund: Insolvenz,<br />

kahlgeschlagenes Land,<br />

politisches Interesse,<br />

Arbeitsplatzsicherung<br />

2013 n. a. 313 127 Pictout 234.400,00 749,00 —<br />

Quelle: Provinzregierung Nova Scotia<br />

In einer 2011 veröffentlichten Studie des renommierten kanadischen<br />

Immobilien-Großmaklers und Marktführers RE / MAX<br />

zeigten 78 % der untersuchten Märkte für Ferienimmobilien in Kanada<br />

Zuwachsraten. RE / MAX rechnet auch weiterhin mit einem<br />

deutlichen Aufschwung des Ferienimmobilienmarktes in Kanada.<br />

Angehörige geburtenstarker Jahrgänge („Baby-Boomers“) werden<br />

in den nächsten 10 – 15 Jahren Milliarden Euro bzw. USD<br />

erben. Geld, das es vielen erlaubt, sich den Traum vom eigenen<br />

Ferienhaus am See oder am Meer zu erfüllen. Dieser Wunsch ist<br />

global, und neben den „Baby-Boomers“ gibt es zahleiche Neureiche<br />

auf allen Kontinenten, die nach Land am Meer oder am See<br />

suchen. Zugängliche See- und Meergrundstücke („waterfront<br />

properties“) in dünnbesiedelten Gebieten mit angenehmen Klima<br />

sind allerdings limitiert. „Baby-Boomers“ dominieren derzeit die<br />

Nachfrage nach Ufergrundstücken. Derzeit leben allein 79 Millionen<br />

„Baby-Boomers“ in den Vereinigten Staaten, die wiederum<br />

76 Millionen Kinder haben (bekannt als „Echo-Boomers“).<br />

US-Amerikaner sind seit jeher die größte ausländische Immobilien-Investorengruppe<br />

in Nova Scotia. Die US-amerikanische<br />

Nachfrage sollte sich auch durch die geplante Fährverbindung<br />

von Portland (Maine / USA) nach Yarmouth im Süden Nova Scotias<br />

deutlich beleben 4 .<br />

In Kanada macht die Gruppe der „Baby-Boomers“, sprich Menschen,<br />

die zwischen 1946 und 1965 geboren sind, rund ein Drittel<br />

der Gesamtbevölkerung aus, die rund 45 % der Vermögenswerte<br />

auf sich vereinigt. Laut einer Umfrage der GMAC Residential Funding<br />

of Canada besitzt jeder siebte Kanadier ein Feriendomizil<br />

– und die Nachfrage steigt weiter: eine 2010 in Kanada durchgeführte<br />

Umfrage ergab, dass die Hälfte aller Kanadier beabsichtigt,<br />

in den nächsten Jahren ein Feriendomizil zu erwerben. In<br />

Nova Scotia fällt die Wahl bei mehr als 50 % der Befragten auf ein<br />

Blockhaus am See.<br />

4) Metro News 07.09.2012<br />

Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 35


220<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

Scotiabank Commodity Price Index<br />

Index enthält Öl- und Gaspreise, Preise für Metalle, Mineralien,<br />

Land- und Forstwirtschaftliche Produkte<br />

Index: Jan 2007 = 100<br />

40<br />

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />

500<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

Deutliche Preiserholung bei Nutzholz<br />

Am Beispiel der Sorte „Western Spruce-Pine-Fir Lumber“<br />

US$ pro MFBM (1.000 Board-Feet, enspricht ca. 2,3597m 3 )<br />

100<br />

50<br />

Eine Erholung der nordamerikanischen Hausbauaktivitäten trifft<br />

auf limitierte Sägewerkskapazitäten<br />

0<br />

2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />

Quelle: Scotiabank Commodity Price Index | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Quelle: Scotiabank Commodity Price Index | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Forstwirtschaft in Nova Scotia<br />

Die Provinz Nova Scotia verfügt über eine hochentwickelte Forstwirtschaft.<br />

Es wird damit gerechnet, dass bedingt durch die zunehmende<br />

internationale Nachfrage der Holzpreis weiter steigen wird. Insbesondere<br />

wird aus den USA und China mit einem erhöhten<br />

Nachfrageaufkommen gerechnet.<br />

In den USA belebt sich der Immobilienmarkt nach der vergangenen<br />

Krise zunehmend. Dies ist für die Holzwirtschaft im gesamten<br />

Nordamerikanischen Kontinent wichtig, weil hieraus erhebliche<br />

Nachfrage nach Bauholz resultiert.<br />

2012 stieg der durchschnittliche Hauspreis um 9,9 %. Dazu nimmt<br />

die Anzahl der US-Neubauten (housing starts) wieder zu. Im November<br />

2012 wurden 861.000 Baubeginne verzeichnet, während<br />

im Jahr 2011 insgesamt nur 612.000 Bauanträge vorlagen. Für<br />

die Jahre 2013 und 2014 wird mit 950.000 bzw. 1,1 Mio. Neubauten<br />

gerechnet 5 . Auch die chinesische Nachfrage nach Holz<br />

nimmt weiter zu. Während 2006 die Holzexporte Kanadas nach<br />

China noch bei einem Prozentpunkt lagen, wurden 2012 bereits<br />

14 % aller Holzexporte nach China verschifft. Im gleichen Zeitraum<br />

sanken die konkurrierenden US-Exporte von 86 % auf 63 % 6 .<br />

Diese internationale Nachfrage-Diversifikation gibt dem kanadischen<br />

Holzsektor mehr Stabilität. Es wird damit gerechnet, dass<br />

von dem Nachfrageplus vor allem die Provinz Nova Scotia durch<br />

die direkten Seeverbindungen von Halifax nach China profitieren<br />

kann. 2012 konnten kanadische Sägewerke ihren Gewinn verdoppeln<br />

und 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die kanadische<br />

Holzindustrie rechnet für 2013 mit einem kumulierten Gewinn vor<br />

Steuern in Höhe von CAD 720 Mio. Dies würde ein Plus zu 2012<br />

von 27 % bedeuten.<br />

5) Scotiabank, Global Views, 04.01.2013<br />

6) CBC News 21.12.2011<br />

36 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia


Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 37


Das Beteiligungskonzept im Detail<br />

Die Pflichtangaben nach §§ 7, 9 und 12 VermVerkProspV zu den<br />

Gründungsgesellschaftern der Emittentin, zur den Gesellschaftern<br />

der Emittentin zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s,<br />

Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der<br />

Vermögensanlage und Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin,<br />

der Treuhänderin und sonstige Personen erfolgen auf den Seiten<br />

78 ff.<br />

Die Fondsgesellschaft / Emittentin<br />

Die Investition des Anlegers erfolgt im Rahmen der Fondsgesellschaft<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz<br />

in Hamburg (im Folgenden auch „<strong>SOLIT</strong> KG“, „Emittentin“, „Gesellschaft“<br />

oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Hierbei handelt<br />

es sich um einen geschlossenen Fonds in der Rechtsform der<br />

Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wurde am 12.11.2012<br />

gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />

unter der Nummer HRA 115497 eingetragen. Der Gegenstand<br />

der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens<br />

sowie der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen<br />

Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />

von kanadischem Grundbesitz liegt. Dazu wird sich die Gesellschaft<br />

an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. und ggf. anderen Zielgesellschaften<br />

mit Sitz in Kanada beteiligen. Die Gesellschaft<br />

wird sich auch an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligen (vgl.<br />

§ 2 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />

oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Sie darf dazu<br />

insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />

Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge<br />

abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen (vgl. § 2 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />

werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />

dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist<br />

ausgeschlossen (vgl. § 2 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG sieht eine geplante Laufzeit bis zum 31.12.2018<br />

vor (vgl. § 19 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Die Entscheidung, ob<br />

die Fondsgesellschaft bereits zum 31. Dezember 2016 oder 31.<br />

Dezember 2017 aufgelöst oder über den 31.12.2018 fortgesetzt<br />

werden soll, obliegt der Gesellschafterversammlung im jeweiligen<br />

Jahr (vgl. § 11 Abs. 4 a) bis c) Gesellschaftsvertrag).<br />

Komplementärin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg,<br />

ohne Einlage, vertreten von den Herren Karsten Dümmler und<br />

Robert Vitye – beide geschäftsansässig in Hamburg, Friesenstraße<br />

1, 20097 Hamburg. Die Komplementärin ist von der<br />

Ge schäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäftsführung und<br />

Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt durch die <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> als geschäftsführende Kommanditistin (vgl.<br />

§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />

Gründungsgesellschafter der Emittentin sind neben der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, die SO-<br />

LIT Management <strong>GmbH</strong> und die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH. Dies sind gleichzeitig die Gesellschafter der Emittentin im<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Höhe des gezeichneten<br />

<strong>Kapital</strong>s der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

CAD 1.300. Gründungsgesellschafter sind die <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, mit einer Kommanditeinlage<br />

von CAD 650 sowie die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH, mit Sitz in Stade, ebenfalls mit einer Kommanditeinlage von<br />

CAD 650. Die Kommanditeinlagen sind eingezahlt. Die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong> ist am Vermögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

nicht beteiligt. Die vorgenannten drei Gründungsgesellschafter<br />

sind auch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit unveränderten<br />

Anteilen die Gesellschafter.<br />

Die Gründungsgesellschafter sind entsprechend ihrem Anteil<br />

am Gesellschaftskapital am Vermögen, am Ergebnis und an den<br />

laufenden Auszahlungen der Fondsgesellschaft beteiligt. Darüber<br />

hinaus erhält die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gem. § 14 Nr. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrages eine quartalsweise Haftungsvergütung<br />

in Höhe von 0,05 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der<br />

festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per Quartalsende<br />

eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />

(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />

Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013. Die Gründungskommanditisten<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und TRESTA<br />

Treuhandgesellschaft mbH erhalten die im Konzeptionsvertrag,<br />

der Vertriebsvereinbarung sowie dem Treuhandvertrag vereinbarten<br />

Vergütungen (vgl. Kapitel „Angaben zu den wesentlichen<br />

Verträgen“ auf S. 50 sowie „Vergütung der Treuhänderin“ auf<br />

S. 45). Die geschäftsführende Kommanditistin, <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>, erhält im Falle der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einen Vorabgewinn<br />

von 20 % des verbleibenden Betrages, nachdem für alle Gesell-<br />

38 | Das Beteiligungskonzept im Detail


schafter ein Gesamtrückfluss aus der Beteiligung von 126 %,<br />

bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital, erreicht ist.<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen aller Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />

zu.<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Komplementärin, die<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, die von den Herren<br />

Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide geschäftsansässig<br />

Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird, zur Vertretung<br />

der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berufen. Abweichend<br />

von den gesetzlichen Regelungen wurde nicht die<br />

Komplementärin mit der Geschäftsführung betraut, sondern die<br />

Gründungskommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in<br />

Hamburg, die ebenfalls von den Herren Karsten Dümmler und<br />

Robert Vitye sowie von Herrn Marc A. Beyer – alle geschäftsansässig<br />

Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird. Eine<br />

Funktionstrennung der Mitglieder der Geschäftsführung liegt<br />

nicht vor. Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin existieren<br />

nicht.<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der Anleger sowie abweichende<br />

Rechte und Pflichten der Gesellschafter der<br />

Emittentin<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin<br />

(Gründungsgesellschafter) entsprechen den Merkmalen der neu<br />

beitretenden Kommanditisten (Anleger) mit der Ausnahme, dass<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die zu Lasten der Gründungsgesellschafter<br />

(§ 4 Abs. 3) gehen würden, deren vorheriger<br />

Einwilligung bedürften (vgl. § 10 Abs. 4b Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektauftsellung, <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> obliegt<br />

als geschäftsführender Kommanditistin der Emittentin das<br />

Recht und die Pflicht der Geschäftsführung.<br />

Ehemaligen Gesellschaftern stehen keine Ansprüche aus ihrer<br />

Beteiligung bei der Emittentin zu.<br />

Im Übrigen sind alle Rechte und Pflichten gleich.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />

und Pflichten<br />

Der Anleger ist am Vermögen, an den stillen Reserven und am Ergebnis<br />

der Gesellschaft nach Bruchteilen, entsprechend seinem<br />

Anteil am Kommanditkapital nach Maßgabe des Verhältnisses<br />

der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft, beteiligt.<br />

Jeder Anleger hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />

persönlich teilzunehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten<br />

Mitgesellschafter, die Treuhänderin, den Vermittler<br />

der Beteiligung, seinen Ehegatten oder durch einen von Berufs<br />

wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten zu<br />

lassen. Nur tatsächlich eingezahlte Anteile sind stimmberechtigt.<br />

Je CAD 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Jeder Anleger,<br />

ob als Kommanditist oder als Treugeber, verfügt über ein gesetzlich<br />

bestimmtes Auskunfts- und Kontrollrecht im Sinne von § 166<br />

HGB (Einsicht in Bücher; Vorlage des Jahresabschlusses).<br />

Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres<br />

kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2018. Die Kündigung bedarf<br />

der Schriftform und ist an die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt hiervon unberührt (vgl. § 19 Gesellschaftsvertrag).<br />

Jeder Anleger hat weiterhin gem. § 355 BGB ein gesetzliches<br />

Widerrufsrecht für seine Beteiligung innerhalb von zwei Wochen<br />

ab Zeichnung der Beteiligung und Erhalt der Widerrufsbelehrung<br />

(Einzelheiten hierzu enthält die Beitrittserklärung).<br />

Die Pflichten der Anleger bestehen in der Zahlung der vollen Einlage<br />

zzgl. Agio. Weitere Pflichten der Anleger bestehen nicht.<br />

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Publikums-KG, deren<br />

gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von<br />

den gesetzlichen Regelungen abweichen.<br />

Einzige persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong> (vgl. § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Da die Haftung der<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gesetzlich auf ihr Stammkapital beschränkt<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 39


ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild<br />

des als natürliche Person unbeschränkt haftenden Komplementärs<br />

ab. Weitere wichtige Abweichungen: Die Komplementärin<br />

ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und am<br />

Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. § 4<br />

Abs. 1 sowie § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft<br />

kann erstmals zum 31.12.2018 gekündigt werden (vgl. § 19 Abs.<br />

2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sind die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung am <strong>Kapital</strong><br />

der Gesellschaft zum 31.12. eines jeden Jahres, unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitrittes, beteiligt. Maßgebend ist das tatsächlich<br />

eingezahlte <strong>Kapital</strong>.<br />

Die Verteilung des Liquidationsergebnisses erfolgt wie folgt:<br />

a) alle Gesellschafter erhalten zunächst einen Anteil am<br />

Ergebnis in Höhe von 126 % bezogen auf ihre geleistete<br />

Pflichteinlage; an die Gesellschafter bereits geleistete Auszahlungen<br />

werden angerechnet. Sofern das Liquidationsergebnis<br />

nicht ausreicht, um allen Gesellschaftern einen Betrag in der<br />

vorgenannten Höhe zuzuweisen, erfolgt die Verteilung entsprechend<br />

dem Verhältnis der <strong>Kapital</strong>konten I zueinander<br />

b) von dem darüber hinaus verbleibenden Betrag erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin vorab 20 %, die verbleibenden<br />

80 % werden auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung verteilt.<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut in diesem<br />

Prospekt abgedruckt.<br />

Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong>, die über ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR<br />

25.000 verfügt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg<br />

unter der Nummer HRB 107913 eingetragen. Die Gesellschaft<br />

wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn<br />

Robert Vitye und Herrn Karsten Dümmler vertreten.<br />

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind die VSP Financial<br />

Services AG, Wiesbaden und die NSI Netfonds Structured<br />

Investments <strong>GmbH</strong>, Hamburg.<br />

Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />

unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine<br />

<strong>Kapital</strong>gesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin<br />

eine quartalsweise Vergütung von 0,05 % des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft (vgl. § 14 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

Anleger können der Gesellschaft im Rahmen der <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />

mit einer Mindesteinlage von CAD 10.000 zzgl. 5 % Agio beitreten<br />

(vgl. §§ 5 Abs. 5, 6 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Für die Eintragung<br />

der Kommanditisten im Handelsregister sowie die Bilanzierung<br />

in Deutschland ist eine Umrechnung der CAD-Beteiligung<br />

erforderlich. Aus Vereinfachungsgründen ist für diese Umrechnung<br />

im Gesellschaftsvertrag ein Wechselkurs festgelegt (vgl. § 3<br />

Gesellschaftsvertrag).<br />

Der Beitritt erfolgt immer als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH. Der Anleger kann wahlweise jederzeit<br />

zum Jahresende diese Form seiner Beteiligung in eine Beteiligung<br />

als Direktkommanditist mit unmittelbarem Eintrag ins Handelsregister<br />

wandeln. Im Falle des Beitritts als Direktkommanditist<br />

hat der Anleger auf eigene Kosten unverzüglich eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht vorzulegen (vgl. § 5 Abs. 9<br />

Gesellschaftsvertrag). Die im Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme beträgt in jedem Fall 10 % der Pflichteinlage.<br />

Die Einzahlungen der Anleger erfolgen auf ein Treuhandkonto der<br />

Treuhandgesellschaft. Nachdem der Beitritt der Anleger rechtswirksam<br />

begründet und die Einlage in voller Höhe eingezahlt worden<br />

ist, überweist die Treuhänderin den Betrag auf ein Konto der<br />

Fondsgesellschaft (Mittelverwendungskonto). Verfügungen von<br />

diesem Konto dürfen nur gemeinschaftlich mit dem unabhängigen<br />

Mittelverwendungskontrolleur bzw. ausschließlich zugunsten<br />

von Anlegern im Falle einer Rückabwicklung erfolgen.<br />

40 | Das Beteiligungskonzept im Detail


Einkaufsstrategie & Investitionskriterien<br />

Die erworbenen Grundstücke werden von der kanadischen Tochter<br />

der Fondsgesellschaft, der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Zielgesellschaft)<br />

erworben. Die Einkaufsstrategie zielt ab auf einen<br />

Mix aus Grundstücken im Sinne von Freizeitarealen / Bauland sowie<br />

Grundstücken im Sinne einer forstwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Beide Investitionsformen ergänzen sich ideal im Hinblick auf die<br />

Realisierung attraktiver Einkaufspreise pro Acre, die Realisierung<br />

laufender Cash Flows sowie die Exit-Möglichkeiten.<br />

Für die Anleger besteht der Vorteil, dass ihre Investition auf<br />

Ebene der Zielgesellschaft über verschiedene Landprojekte gestreut<br />

wird, die insbesondere hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Nutzungsmöglichkeit<br />

(Seeufer oder Hinterland, Forst-, Waldgrundstücke)<br />

sowie der Größe unterschiedlich sind. Auf diese Weise<br />

soll erreicht werden, dass eine allgemeine Partizipation an der<br />

Wertentwicklung der Grundstückspreise bzw. an Erträgen aus<br />

der forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgt und gleichzeitig eine<br />

gewisse Risikodiversifikation (Streuung) im Vergleich zu einem<br />

Direktinvestment abgebildet wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird operativ durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. und deren bestehendem Netzwerk regionaler<br />

Experten unterstützt. Dem Einkaufsprozess vorgeschaltet ist<br />

eine umfangreiche Due Diligence-Prüfung. Diese beinhaltet bei<br />

forstwirtschaftlich genutzten Arealen beim Einkauf u. a. eine ausführliche<br />

Bewertung nach forstwirtschaftlichen Kriterien. Hier ist<br />

u. a. wichtig der Umfang und die Dichte des Baumbestandes, die<br />

Art der Bäume, die Größe aufstehender Bäume und Zugänglichkeit<br />

bzw. die infrastrukturelle Erschließung des Waldes. Bei nicht<br />

forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird besonderer<br />

Wert auf eine möglichst hohe Attraktivität als Ferien- oder Ruhestandsdomizil<br />

gelegt (hoher „recreational value“), z. B. durch deren<br />

Lage, eine gute Infrastrukturanbindung sowie möglichst eine<br />

Lage an Gewässern (Seen) mit möglichst breiten Uferfronten.<br />

Zur Identifikation geeigneter Grundstücke nutzt die Zielgesellschaft<br />

über die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. deren Kontakte<br />

zu langjährig vor Ort tätigen, namhaften Partnern. Diese Partner<br />

ermöglichen der Zielgesellschaft, Erschließungspläne bereits vor<br />

offizieller Ausschreibung zu erhalten. Auf diesem Wege können<br />

besonders attraktive Einzelgrundstücke oder ganze Erschließungsprojekte<br />

als Paket für die Investoren erworben werden.<br />

Investitionskriterien<br />

1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz<br />

Nova Scotia erworben werden.<br />

2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter<br />

sein.<br />

3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die<br />

vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine<br />

Vermessung zwingend zu erfolgen.<br />

4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in<br />

das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />

5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres<br />

betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />

6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer<br />

Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen<br />

genügen. Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung<br />

und Stromversorgung. Liegen diese<br />

Mindestanforderungen nicht vor, sind sie zwingend<br />

zu schaffen.<br />

7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit<br />

verschie denen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />

Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu<br />

erwerben.<br />

8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft<br />

zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />

für Parzellierung und die dafür notwenige<br />

Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />

9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf<br />

einer Entschei dung der Gesellschafterversammlung<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 41


Jede Investition wird unter Beachtung der Investitionskriterien<br />

durchgeführt. Die geschäftsführende Kommanditistin wird die<br />

Gesellschaft u. a. im Rahmen des mittelbaren Erwerbes von<br />

Grundbesitz durch den Erwerb von Anteilen an der kanadischen<br />

Zielgesellschaft vertreten. Insoweit ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin verpflichtet (vgl. § 9 Abs. 3), folgende Grundsätze<br />

für den Kauf von Grundstücken zu beachten und hat die Zielgesellschaft<br />

eingehend zu verpflichten.<br />

Der Großteil der Fondserträge soll durch den Kauf möglichst<br />

großer Areale, die anschließende Parzellierung und deren Abverkauf<br />

in Form von auf diese Weise neu geschaffenen kleineren<br />

Einzelgrundstücken erwirtschaftet werden. Es ist wahrscheinlich,<br />

dass sich bereits während der Fondslaufzeit interessante Verkaufsmöglichkeiten<br />

für bestehende Areale ergeben. Um diese<br />

Opportunitäten nutzen zu können, ist es der Fondsgesellschaft<br />

möglich, erworbene Grundstücke oder Teile davon bereits während<br />

der Laufzeit gewinnbringend zu veräußern.<br />

Wertsteigerungspotenziale<br />

(mikroökonomische Aspekte)<br />

Über den geplanten mittelbaren Landerwerb in Kanada kann die<br />

Fondsgesellschaft für den Anleger primär zwei Wertsteigerungspotenziale<br />

umsetzen:<br />

1) Größentransformation der erworbenen Grundstücke<br />

(insbesondere durch Parzellierung von Arealen) sowie<br />

2) infrastrukturelle Aufwertung der Areale.<br />

Zur Optimierung der Ertragslage der Gesellschaft wird neben<br />

der Partizipation an der Wertentwicklung der Areale eine aktive<br />

Handelsstrategie verfolgt. Der Fondsgeschäftsführung ist es zur<br />

Nutzung von Marktchancen generell erlaubt, erworbene Grundstücke<br />

während der Fondslaufzeit durch Anweisung an die Zielgesellschaft<br />

mittelbar zu veräußern.<br />

Daneben sollen auch laufende Erträge durch Bewirtschaftung<br />

der erworbenen Forstareale erzielt werden.<br />

Zusätzliche Wertsteigerungspotenziale<br />

(makroökonomische Aspekte)<br />

1) Währung: Der kanadische Dollar hat sich durch seinen<br />

Charakter als stabile Rohstoffwährung in den Jahren der<br />

Finanzkrise als „sicherer Hafen“ bewährt. So konnte er<br />

in den zurückliegenden Jahren stets Kurssteigerungen<br />

gegenüber dem Euro verbuchen. Insgesamt legte er im<br />

Zeitraum 1. Januar 2009 bis Ende 2012 um rund 27 % zu.<br />

Auch für die kommenden Jahre ist aufgrund der Überschuldung<br />

vieler europäischer Staaten mit einer Stärkung<br />

des kanadischen Dollars gegenüber dem Euro zu<br />

rechnen, was den Fondsinvestoren, bedingt durch die<br />

Erzielung der Fondserträge in kanadischem Dollar, zusätzliches<br />

Renditepotenzial eröffnet.<br />

2) Holzpreise: Durch die amerikanische Immobilienkrise<br />

sind die Preise für Nadel- und Laubholz in den vergangenen<br />

Jahren deutlich zurückgegangen und befinden<br />

sich immer noch nahe historischer Tiefstpreise. Mit<br />

fortsetzender Stabilisierung der Immobilienmärkte in<br />

den USA steigen i.d.R. auch die kanadischen Holzpreise.<br />

Durch ein aktives Forstmanagement ist es möglich,<br />

die Abholzungsaktivitäten der jeweiligen Marktlage ideal<br />

anzupassen: bei hoher Nachfrage kann somit intensiver<br />

abgeholzt und mehr verkauft werden, bei schwächerer<br />

Nachfrage kann stärker aufgeforstet werden. Die Fondskonzeption<br />

sieht für die erworbenen Forstareale vor,<br />

Bewirtschaftungs- und Abnahmeverträge zu schließen,<br />

z. B. mit örtlichen Sägewerken. Das Fondsmanagement<br />

kann somit über die Holzpreise attraktive Zusatzerträge<br />

erwirtschaften.<br />

Flexibilität und Asset-Transparenz<br />

Die Fondsgesellschaft hat eine geplante Laufzeit bis zum<br />

31.12.2018. Die Grundstücksmärkte unterliegen natürlichen<br />

Schwankungen. Diesen Schwankungen trägt die Fondsgesellschaft<br />

Rechnung, indem es der Gesellschafterversammlung<br />

bereits in den Jahren 2016 und 2017 ermöglicht wird, die Gesellschaft<br />

per Beschluss vor dem geplanten Laufzeitende aufzulösen.<br />

Entschließen sich die Gesellschafter in den Jahren 2016 und<br />

2017 nicht zur vorzeitigen Auflösung der Gesellschaft, besteht im<br />

Jahre 2018 die Möglichkeit, die Gesellschaft über das Jahr 2018<br />

hinaus fortzusetzten. Ziel der defensiven Investmentstrategie<br />

42 | Das Beteiligungskonzept im Detail


des Fonds ist es, dem Anleger über die gesamte Laufzeit hinweg<br />

einen sachwertgesicherten Inflationsschutz zu bieten.<br />

Verwaltung & Assetmanagement<br />

Mit der operativen Auswahl sowie der fortlaufenden Verwaltung<br />

der erworbenen Grundstücke ist die <strong>SOLIT</strong> Management Canada<br />

Ltd. beauftragt. In ihren Aufgabenbereich fallen in der Investitionsphase<br />

insbesondere die Sichtung, Beurteilung und Selektion<br />

der angebotenen und später von der Zielgesellschaft zu erwerbenden<br />

Grundstücke inklusive der Durchführung einer ausführlichen<br />

Due Dilligence. Teil dieser Due Dilligence ist eine Vor-Ort-<br />

Besichtigung, die Sicherstellung der Lastenfreiheit der in Frage<br />

kommenden Grundstücke, Planung und Durchführung von geeigneten<br />

Vorerschließungsmaßnahmen, die Erarbeitung von Forstplänen<br />

sowie Abschluss von entsprechenden Bewirtschaftungsund<br />

Abnahmeverträgen. Ferner ist die o. g. Managementgesellschaft<br />

für die fortlaufende intensive Marktbeobachtung hinsicht lich<br />

der jeweiligen Regionen in Nova Scotia sowie die Vorbereitung<br />

und Durchführung der Verwertung der Grundstücke zuständig.<br />

Verkaufsstrategien und Exitmöglichkeiten<br />

Das aktive Fondsmanagement zielt auf die professionelle Verwertung<br />

der erworbenen Grundstücke bzw. von Teilen des erworbenen<br />

Grundstücksportfolios bereits ab dem zweiten Jahr ab.<br />

Eine vollständige Verwertung aller erworbenen Grundstücke soll<br />

innerhalb der Fondslaufzeit von geplant etwa 5,5 Jahren umgesetzt<br />

werden.<br />

Im Rahmen des aktiven Fondsmanagements sind folgende Exitmöglichkeiten<br />

für die Verwertung der erworbenen Areale zu berücksichtigen:<br />

1) Verkauf an den Staat / die Provinz: Da Nova Scotia im<br />

Vergleich zu anderen kanadischen Provinzen über eine<br />

vergleichsweise geringe öffentliche Grundbesitzquote<br />

(derzeit


für die Anleger erstellen. Darüber hinaus wird die geschäftsführende<br />

Kommanditistin entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />

Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Fondsgesellschaft<br />

erstellen und jeweils eine Kurzfassung an sämtliche Gesellschafter<br />

übersenden.<br />

Übertragung der Vermögensanlage<br />

Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Vermögensanlage<br />

ist durch Verkauf, Schenkung oder Abtretung gem. § 398<br />

BGB möglich. Die Übertragung bedarf gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Die Übertragung kann jeweils nur zum Quartalsende erfolgen. Im<br />

Falle der Übertragung eines Teils der Vermögensanlage müssen<br />

die übertragenen Teile der Vermögensanlage und die bei dem<br />

Übertragenden verbleibenden Teile der Vermögensanlage jeweils<br />

mindestens CAD 10.000 betragen und durch 100 ohne Rest teilbar<br />

sein.<br />

Einschränkung der freien Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlage<br />

Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />

an der Gesellschaft durch den jeweiligen Anleger möglich.<br />

Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich vorgeschriebene<br />

Handelsplattform. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist<br />

nur eingeschränkt möglich.<br />

Im Falle der teilweisen Übertragung eines Anteils an der Vermögensanlage<br />

müssen die übertragenen Anteile an der Vermögensanlage<br />

und die bei dem Übertragenden verbleibenden Anteile an<br />

der Vermögensanlage jeweils mindestens CAD 10.000 betragen<br />

und durch 100 ohne Rest teilbar sein.<br />

Die Übertragung bedarf gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />

Zusammenfassend betrachtet, ist die freie Handelbarkeit eingeschränkt<br />

und es ist nicht sichergestellt, dass der Investor seine<br />

Vermögensanlage zu einem beliebigen Zeitpunkt und / oder zu<br />

einem angemessenen Preis veräußern kann.<br />

Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine geplante Laufzeit bis zum<br />

31.12.2018 vor. Ein Anleger kann deshalb nur durch Verkauf seiner<br />

Beteiligung an Dritte oder aber durch Kündigung aus wichtigem<br />

Grund aus der Gesellschaft vorzeitig ausscheiden. Wegen<br />

der für eine Kündigung erforderlichen Formvorschriften sowie der<br />

zeitlichen Rahmenbedingungen wird auf § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und findet<br />

eine Fortführung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinem<br />

Rechtsnachfolger nicht statt, bemisst sich der Abfindungsanspruch<br />

grundsätzlich nach dem Verkehrswert der Beteiligung an<br />

der Gesellschaft abzgl. eines Sicherheitsabschlags von 20 %. Ein<br />

etwaiger Firmenwert bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />

außer Betracht. Der Verkehrswert der Beteiligung<br />

ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu ermitteln. Wegen weiterer<br />

Einzelheiten wird auf § 20 des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />

Treuhandbeteiligung und –verwaltung<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

des Treuhänders<br />

Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />

diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH, mit Sitz in Stade, an. Die namentliche<br />

Eintragung des Anlegers im Handelsregister sowie die damit verbundenen<br />

Notarkosten können in diesem Fall vermieden werden.<br />

Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte Verwaltungs-, Betreuungs-<br />

und Kontrollfunktionen auszuüben. Die Treuhänderin<br />

übernimmt für die Beteiligungsgesellschaft die Verwaltung des<br />

Fondskapitals sowie die Betreuung der Anleger. Rechtsgrundlage<br />

der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem Prospekt ab<br />

S. 104 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

vom 06.03.2013. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland; als Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

wurde Hamburg vereinbart.<br />

Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Anleger<br />

(Treugeber) eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und<br />

hält diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse<br />

und für Rechnung des Anlegers (Treugeber). Sie ist verpflichtet,<br />

44 | Das Beteiligungskonzept im Detail


die treuhänderische Beteiligung für den Anleger uneigennützig zu<br />

halten und zu verwalten.<br />

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, ist zum<br />

Zweck der mittelbaren Beteiligung von Anlegern berechtigt, ihre<br />

Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />

treuhänderisch für Anleger zu halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der<br />

Treuhandkommanditistin bestimmt sich nach der von den Anlegern<br />

übernommenen Einlage. Die Treugeber-Anleger werden,<br />

soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />

wie Kommanditisten-Anleger der Gesellschaft behandelt,<br />

ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gem. den ihr<br />

erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

gespalten auszuüben. Soweit die Anleger der Treuhänderin<br />

zu den jeweiligen Abstimmungspunkten bis eine Woche vor dem<br />

Datum der jeweiligen Gesellschafterversammlung keine Weisungen<br />

erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen, über den<br />

jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres schriftlich<br />

angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen (§ 3<br />

Abs. 2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag). Unberührt bleibt das<br />

Recht der Anleger, selbst an der Beschlussfassung teilzunehmen<br />

und das Stimmrecht auszuüben, das auf ihre jeweils gezeichnete<br />

Einlage entfällt.<br />

Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />

Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />

Anlegers in offener Stellvertretung bei entsprechender Anwendung<br />

der Bestimmungen des Treuhandvertrages (vgl. § 8 Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag).<br />

Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />

keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />

nicht für deren Inhalt (vgl. § 6 Treuhand- und Verwaltungsvertrag).<br />

Die Treuhänderin nimmt während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

in regelmäßigen Abständen einmal jährlich eine Vor-Ort-<br />

Besichtigung der angekauften Grundstücke der Zielgesellschaft<br />

vor und erstellt hierüber einen Bericht. Sie unterhält ein umfangreiches<br />

Controlling der Beteiligungen während der Investitions-,<br />

Betriebs- und Veräußerungsphase eines jeden Projektes und<br />

kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Anleger sowie<br />

die verantwortlichen Partner der Beteiligung.<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält eine quartalsweise Vergütung in Höhe<br />

von 0,1 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten<br />

der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />

Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft am Quartalsende.<br />

Die Vergütung ist jeweils zum Quartalsende fällig. Bei der prognostizierten<br />

Fondslaufzeit beträgt die Gesamtvergütung 2,2 % des<br />

Kommanditkapitals, somit bei einem angenommen Kommanditkapital<br />

von TCAD 15.000 eine Gesamtvergütung von TCAD 330<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Interessenkonflikte<br />

Die Treuhänderin übernimmt auch für andere Vermögensanlagen<br />

die Treuhandschaft. Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte<br />

der Treuhänderin begründen können, liegen nicht vor.<br />

Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />

Die laufenden Verwaltungskosten betragen jährlich 1 % des<br />

Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der<br />

Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie<br />

schließen die oben unter „Treuhandbeteiligung und -verwaltung“<br />

ausgewiesenen laufenden Treuhandgebühren bereits ein.<br />

Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und des Treuhänders gem. § 14 Abs. 1 bis 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 5 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />

Die laufenden Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft<br />

(insbesondere Buchhaltung, Kosten des Jahresabschlusses<br />

und Lageberichts sowie der Steuererklärungen, Kosten<br />

der Gesellschafterversammlung sowie der Bestandskontrolle)<br />

werden von der geschäftsführenden Kommanditistin aus der ihr<br />

zustehenden Vergütung bestritten.<br />

Soweit die tatsächlichen angefallenen laufenden Kosten der<br />

Fondsgesellschaft höher sind als die Vergütung, sind diese von<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zu tragen. Die <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong> übernimmt insoweit eine Kostengarantie für<br />

die Fondsgesellschaft.<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 45


Verwaltungskosten pro Quartal %*<br />

Geschäftsführungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>) 0,1 %<br />

Haftungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>) 0,05 %<br />

Treuhandvergütung (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH) 0,1 %<br />

Gesamt 0,25 %<br />

* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten zum<br />

Quartalsende, sämtliche Verwaltungskosten sind netto, eine etwaige anfallende gesetzliche Umsatzsteuer<br />

erhöht die Kosten entsprechend.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> und die<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH sind die Gründungsgesellschafter<br />

und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />

Die Vergütungen dieser Gesellschaften sind erstmals<br />

fällig für das 3. Quartal 2013. Bei einem unterstellten Fondsvolumen<br />

von CAD 15 Mio. und einer unterstellten Vergütungslaufzeit<br />

von 5,5 Jahren würden sich laufende Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter<br />

und gleichzeitig Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung in Höhe von insgesamt etwa CAD<br />

825.000 zzgl. Umsatzsteuer ergeben.<br />

46 | Das Beteiligungskonzept im Detail


Beteiligte Partner<br />

Der Anbieter<br />

Der Anbieter dieser <strong>Kapital</strong>anlage ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

Hamburg. Die Gesellschaft wurde am 10.12.2008 gegründet und<br />

ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der<br />

Nummer HRB 107913 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft<br />

beträgt EUR 25.000 und ist in voller Höhe einbezahlt.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens<br />

sowie die Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger<br />

Tätigkeiten.<br />

Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind die Herren Karsten<br />

Dümmler und Robert Vitye.<br />

Karsten Dümmler studierte an der Universität Hamburg Betriebswirtschaftslehre<br />

mit Schwerpunkt Bankbetriebslehre sowie in<br />

London an der London School of Economics mit Schwerpunkt<br />

Internationale <strong>Kapital</strong>märkte. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit<br />

sammelte er umfangreiche Erfahrungen im Finanzdienstleistungsbereich.<br />

Robert Vitye studierte an der Johannes Gutenberg-Universität,<br />

Mainz, Betriebswirtschaftslehre. Schwerpunkt seiner beruflichen<br />

Tätigkeit sind die Analyse und Auswahl von <strong>Kapital</strong>marktprodukten<br />

im Bereich geschlossene Fonds, Investitionen in physische Edelmetalle<br />

sowie die Vertriebssteuerung für <strong>Kapital</strong>markt-Produkte.<br />

Das hier vorliegende Beteiligungsangebot der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />

Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist das fünfte Beteiligungsangebot<br />

der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sämtliche vorherige Beteiligungsangebote<br />

der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind vermögensverwaltende Edelmetallfonds<br />

mit einem Eigenkapitalvolumen von insgesamt mehr<br />

als EUR 100 Mio. (Stand 31.12.2012), die keinerlei Ergebnisprognosen<br />

vornehmen. Eine Leistungsbilanz kann deshalb nicht vorgelegt<br />

werden.<br />

Die Treuhandgesellschaft<br />

Treuhandgesellschaft für das Beteiligungsangebot ist die TRESTA<br />

Treuhandgesellschaft mbH, Stade. Die Gesellschaft wurde am<br />

20.11.2003 gegründet und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Tostedt unter der Nummer HRB 101256 eingetragen. Das<br />

Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000 und ist in voller<br />

Höhe einbezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung<br />

von Treuhandtätigkeiten sowie das Erbringen von Dienstleistungen,<br />

wobei genehmigungspflichtige Treuhandaufträge und<br />

bankgeschäftliche Tätigkeiten ausgeschlossen sind.<br />

Geschäftsführer der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH sind die<br />

Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann.<br />

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist Gründungsgesellschafterin<br />

und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG und zugleich<br />

Treuhänderin für die einzelnen beitretenden Anleger. Im Rahmen<br />

dieser Tätigkeit erbringt sie sowohl Leistungen gegenüber ihren<br />

Treugebern, vor allem aber Leistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die Treuhänderin wird den Treugeber-Anleger<br />

über die Verhältnisse der Gesellschaft und das treuhänderisch<br />

gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />

Seit Gründung hat die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH insgesamt<br />

bei 28 Beteiligungsgesellschaften die Funktion der Treuhänderin<br />

übernommen und verwaltet insgesamt <strong>Kapital</strong> in Höhe von<br />

ca. EUR 300 Mio.<br />

Die Managementgesellschaft<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat am 11.02.2013 die<br />

<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. mit Sitz in Arichat, Nova Scotia,<br />

Kanada, gegründet. Die Gesellschaft wurde am 11.02.2013 im<br />

Handelsregister der Provinz Nova Scotia unter der Registernummer<br />

3 269 816 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft<br />

beträgt CAD 5.000 und ist in voller Höhe eingezahlt. President<br />

der Gesellschaft ist Herr Marc A. Beyer, Director ist Herr Robert<br />

Vitye. Die bestimmenden Funktionsträger der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. sind damit identisch mit den Geschäftsführern<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft.<br />

Gegenstand der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. ist die Erbringung<br />

von Verwaltungs- und Managementdienstleistungen für<br />

andere Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Grundeigentum<br />

erwerben, belasten, veräußern und verwalten.<br />

Beteiligte Partner | 47


48 |


| 49


Angaben zu den wesentlichen Verträgen<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Mit der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> wurde ein umfassender<br />

Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Konzeptionsleistungen<br />

geschlossen. Der Vertrag verpflichtet die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> zur konzeptionellen Aufbereitung des Beteiligungsangebotes,<br />

insbesondere zur Entwicklung des Vertragswerkes sowie<br />

zur Erstellung von Prospekt- und Vertriebsmaterialien, zur rechtlichen<br />

und steuerlichen Überprüfung ggf. unter Einschaltung<br />

externer Berater sowie zur Durchführung von geeigneten Marketingmaßnahmen.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,<br />

auf eigene Kosten auch Dritte mit der Erbringung von Teil-Dienstleistungen<br />

zu beauftragen.<br />

Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt einmalig 1,97 % des<br />

eingeworbenen Kommanditkapitals inklusive Umsatzsteuer. Die<br />

Abrechnung erfolgt während der Platzierungsphase jeweils zum<br />

Monatsende. Die Auszahlung erfolgt nur, sofern die Einlagen<br />

der neuen Gesellschafter auf dem Mittelverwendungskonto der<br />

Beteiligungsgesellschaft eingegangen sind und der Mittelverwendungskontrolleur<br />

die Auszahlung freigegeben hat. Bei einem<br />

unterstellten Fondsvolumen von TCAD 15.000 beträgt die Vergütung<br />

CAD 295.500 inkl. Umsatzsteuer.<br />

Weiterhin wird die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> im Rahmen des<br />

Konzeptionsvertrages beauftragt, die vertraglich vereinbarten<br />

Vergütungen an die Treuhänderin und die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft sowie sonstige laufende<br />

Kosten der Fondsgesellschaft (insbesondere Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung<br />

und -prüfung, steuerliche und rechtliche<br />

Beratung, Zahlung der Gewerbesteuer und Kosten der Gesellschafterversammlungen)<br />

an die Empfangsberechtigten auszuzahlen.<br />

Sie erhält hierfür eine quartalsweise Pauschale von<br />

0,25 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten<br />

der Fondsgesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per Quartalsende<br />

eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />

(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Sie erhält<br />

als laufende Vergütung einen Anteil an dieser Pauschale in Höhe<br />

von 0,1 % je Quartal zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

(§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages). Hieraus hat die<br />

<strong>SOLIT</strong> Managemnet <strong>GmbH</strong> die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft<br />

zu bestreiten. Die Vergütung ist quartalsweise nachschüssig<br />

fällig.<br />

Bei einem unterstellten Fondsvolumen von CAD 15 Mio. und<br />

einer unterstellten Fondslaufzeit von 5,5 Jahren beträgt die<br />

laufende Vergütung für die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> insgesamt<br />

CAD 330.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> hat im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />

sowohl für die Initialkosten, als auch für die laufenden<br />

Verwaltungskosten eine Kostengarantie übernommen.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, der Gerichtsstand ist<br />

Hamburg.<br />

Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> beauftragt,<br />

als ihre selbstständige Vertriebspartnerin Beteiligungen an<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu vermitteln.<br />

Die Vertriebspartnerin bestätigt, dass sie über sämtliche erforderlichen<br />

Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt, derer sie zur<br />

Durchführung der ihr nach dem Vertriebsvertrag obliegenden<br />

Pflichten bedarf.<br />

Weiterhin wird sie für die von ihr entgegengenommenen Beitrittserklärungen<br />

die Legitimationsprüfung beim Kunden in eigener<br />

Verantwortung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />

vornehmen bzw. dafür sorgen, dass die Legitimationsprüfung<br />

beim Kunden von zuverlässigen Dritten vorgenommen wird.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft insgesamt eine<br />

Vergütung in Höhe von einmalig 5,0 % des vermittelten Kommanditkapitals<br />

zzgl. 5 % Agio. Bei dem planmäßigen Emissionsvolumen<br />

von TCAD 14.998,7 beträgt die Vermittlungsprovision somit<br />

insgesamt TCAD 1.500, das entspricht 10,0 %. Der Anspruch auf<br />

Provision entsteht nur im Falle einer rechtswirksamen Beteiligung<br />

des vermittelten Kunden an der Beteiligungsgesellschaft, die vom<br />

Kunden nicht widerrufen worden ist. Er hat ferner zur Voraussetzung,<br />

dass der Kunde die vertraglich vorgesehene Zahlung für<br />

die Beteiligung zzgl. Agio geleistet hat und diese zur Auszahlung<br />

im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle für die Beteiligung<br />

freigegeben worden ist.<br />

Die Abrechnung erfolgt monatlich bis spätestens zum Ende des<br />

Folgemonats durch Rechnungsstellung über die vermittelten Beteiligungen,<br />

für die ein Provisionsanspruch entstanden ist. Die<br />

Provision ist mit Erhalt der Rechnung durch die Fondsgesellschaft<br />

fällig.<br />

50 | Angaben zu den wesentlichen Verträgen


Der Vertrag unterliegt deutschem Recht; der Gerichtsstand ist<br />

Hamburg.<br />

Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />

<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stade, einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />

der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />

Agios auf Ebene der Fondsgesellschaft sicherzustellen.<br />

Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 108 in<br />

vollem Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vom 06.03.2013. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht; Erfüllungsort<br />

ist Hamburg. Vertragsdauer und Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

richten sich nach den §§ 4 und 5 des<br />

Vertrages. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und<br />

verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Fondsgesellschaft<br />

gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur geführten<br />

Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn die Zahlung der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelung des § 6 Abs. 5 entspricht.<br />

Für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle erhält der<br />

Mittelverwendungskontrolleur eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 0,03 % der Einlage eines jeden Anlegers inkl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils am Ende eines Monats,<br />

auf Basis der Summe der in dem vorangegangenen Monat geleisteten<br />

Einlagen, fällig.<br />

Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />

TCAD 15.000 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />

Gesamtvergütung von TCAD 4,5 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begründen können, liegen nicht vor.<br />

Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft ist Alleingesellschafterin der <strong>SOLIT</strong> Canada<br />

GP Ltd. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist General Partner der Zielgesellschaft,<br />

der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. Die Geschäftsordnung<br />

der Zielgesellschaft schreibt vor („Investment Policy“), dass<br />

ausschließlich solche Grundstücke zu erwerben sind, die den im<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien<br />

entsprechen (vgl. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft).<br />

Mit Datum vom 06.03.2013 wurde zwischen der Zielgesellschaft,<br />

vertreten durch den General Partner, und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. ein Vertrag über zu erbringende Dienstleistungen<br />

geschlossen. Demnach wird die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />

mit der operativen Auswahl sowie der fortlaufenden Verwaltung<br />

und Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke beauftragt. In<br />

den Aufgabenbereich fallen während der Investitionsphase insbesondere<br />

die Sichtung, Beurteilung und Selektion der von externen<br />

Projektpartnern bzw. Landerschließern angebotenen und später<br />

von der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. zu erwerbenden Grundstücke<br />

inklusive einer ausführlichen Due Dilligence, bestehend aus<br />

Vor-Ort-Besichtigungen, der Sicherstellung der Lastenfreiheit der<br />

in Frage kommenden Areale, Planung und Durchführung von geeigneten<br />

Erschließungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen sowie<br />

infrastrukturellen Maßnahmen. Im Falle des Erwerbes von forstwirtschaftlichen<br />

Arealen gehören ferner zum Aufgabengebiet der<br />

<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. die Erarbeitung von Forstplänen<br />

sowie der Abschluss von entsprechenden Bewirtschaftungs- und<br />

Abnahmeverträgen. Darüber hinaus ist die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd. für die fortlaufende intensive Marktbeobachtung<br />

hinsichtlich der jeweiligen Regionen in Nova Scotia sowie die<br />

Vorbereitung und Durchführung der Verwertung der Grundstücke<br />

zuständig. Letztlich ist die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. für<br />

die Selektion sowie die Einschaltung geeigneter Projektpartner<br />

sowie Dienstleister vor Ort, wie beispielsweise Maklerunternehmen,<br />

Landerschließer und Landvermesser verantwortlich. Die<br />

<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. ist ermächtigt, gegenüber den<br />

beteiligten Dritten im eigenen Namen, aber als Beauftragte der<br />

Beteiligungsgesellschaft, aufzutreten.<br />

Der Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag hat eine unbestimmte<br />

Laufzeit. Eine fristlose Kündigung der Verträge aus wichtigem<br />

Grund ist für beide Vertragsparteien jederzeit möglich.<br />

Für die Auswahl der zu erwerbenden Grundstücke sowie die<br />

da mit zusammenhängenden Leistungen erhält die <strong>SOLIT</strong><br />

Management Canada Ltd. eine pauschale Vergütung in Höhe<br />

von 2,5 % bezogen auf den jeweiligen Kaufpreis zzgl. etwaig zu<br />

zahlender kanadischer Umsatzsteuer (HST = „Harmonized Sales<br />

Tax“, derzeit 15 %). Der Anspruch auf die Vergütung entsteht<br />

nach rechtswirksamen Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages<br />

und ist sofort fällig. Für die weiteren genannten Aufgabenbereiche<br />

erhält die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. eine jährliche<br />

Angaben zu den wesentlichen Verträgen | 51


Vergütung in Höhe von 0,75 % des <strong>Kapital</strong>s der Zielgesellschaft<br />

zzgl. etwaig zu zahlender kanadischer Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />

ist jeweils zum Quartalsende fällig und beträgt mithin<br />

0,1875 % pro Quartal.<br />

Die Vergütung ist erstmals für das 3. Quartal 2013 fällig.<br />

Die Haftung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag<br />

unterliegt deutschem Recht; der Gerichtsstand ist Hamburg.<br />

Lieferungen und Leistungen der gem. §§ 3, 7 und 12<br />

VermVerkProspV zu benennenden Personen<br />

Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Anbieterin<br />

und Prospektverantwortlichen der Emittentin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong>, Hamburg, besteht in der Übernahme der Haftung. Darüber<br />

hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> keine Lieferungen<br />

und Leistungen.<br />

Die Leistungen der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s der<br />

Emittentin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, bestehen in<br />

der Konzeption des Beteiligungsangebotes und dem Vertrieb der<br />

Kommanditanteile. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> keine Lieferungen und Leistungen.<br />

Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s und<br />

Treuhänderin der Emittentin TRESTA Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Stade, besteht in der Übernahme der Treuhandschaft. Darüber<br />

hinaus erbringt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine Lieferungen<br />

und Leistungen.<br />

Die Leistung der Mittelverwendungskontrolleurin Gooßen & Heuermann<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Stade, besteht in<br />

der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus<br />

erbringt die Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mbH keine Lieferungen und Leistungen.<br />

Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen<br />

keine Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Vermögensanlage.<br />

Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />

Die Zielgesellschaft wurde am 12.02.2013 nach dem Recht der<br />

Provinz Nova Scotia (Limited Partnerships Act), Kanada, gegründet.<br />

Sie firmiert als „<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.“. Gründungsgesellschafter<br />

sind die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG („Initial Limited Partner“) und <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. („Initial<br />

General Partner“). Die Fondsgesellschaft hat eine Beteiligung<br />

als alleiniger Limited Partner an der Zielgesellschaft in Höhe von<br />

99,9 % des Gesellschaftskapitals erworben. Der Zweck der Zielgesellschaft<br />

ist der Erwerb und die Bewirtschaftung von Grundeigentum.<br />

Das Geschäftsjahr der Zielgesellschaft entspricht dem<br />

Kalenderjahr.<br />

Die Aufnahme neuer Gesellschafter erfordert die einstimmige<br />

Zustimmung der Partner. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft<br />

obliegt dem General Partner. Der General Partner vertritt<br />

die Gesellschaft im Rechtsverkehr. Im Außenverhältnis kann die<br />

Vertretungsbefugnis nicht beschränkt werden. Im Innenverhältnis<br />

unterliegt der General Partner den im Gesellschaftsvertrag<br />

vereinbarten Beschränkungen. In einer Zusatzvereinbarung vom<br />

12.02.2013, die Vertragsbestandteil des Gesellschaftsvertrages<br />

der Zielgesellschaft geworden ist, verpflichtet sich die Zielgesellschaft<br />

zur Einhaltung der Investitionskriterien (vgl. „Das Beteiligungskonzept<br />

im Detail“ ab S. 38).<br />

Die Limited Partner sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag<br />

sieht verschiedene Rechte der Limited Partner vor. Diese sind<br />

u. a., die Bücher der Gesellschaft einzusehen, von dem General<br />

Partner Informationen über die Geschäfte der Gesellschaft<br />

zu erhalten und bestimmten grundlegenden Maßnahmen der<br />

Geschäftsführung zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern.<br />

Die Limited Partner haften gegenüber Gläubigern der<br />

Zielgesellschaft nur bis zum Betrag der übernommenen Einlagen.<br />

Die Zielgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Folgende<br />

Auflösungsgründe sieht der Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />

vor:<br />

• Wenn nur noch ein Partner in der Gesellschaft verbleibt,<br />

• wenn die Zielgesellschaft ihre Vermögensgegenstände verkauft<br />

um abgewickelt bzw. aufgelöst zu werden oder<br />

• wenn sämtliche Partner der Beendigung der Gesellschaft<br />

zustimmen.<br />

52 | Angaben zu den wesentlichen Verträgen


Die Abwicklung der Geschäfte der Gesellschaft bei Auflösung obliegt<br />

dem General Partner oder einem durch Beschluss bestimmten<br />

Dritten (Liquidator). Die Vermögensgegenstände der Zielgesellschaft<br />

werden in diesem Fall durch den General Partner bzw.<br />

den Liquidator veräußert und ggf. bestehende Verbindlichkeiten<br />

beglichen.<br />

Angaben zu den wesentlichen Verträgen | 53


Wirtschaftlicher Teil,<br />

Investitions- und Finanzierungspläne<br />

Die Investitions- und Finanzierungspläne geben einen Überblick<br />

über die geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />

und der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Zielgesellschaft).<br />

Beide Investitions- und Finanzierungspläne bauen aufeinander<br />

auf. Die Informationen zu der Zielgesellschaft werden daher nach<br />

den Angaben zu der Fondsgesellschaft dargestellt. Beide Investitions-<br />

und Finanzierungspläne sind in kanadischen Dollar (CAD)<br />

aufgestellt. Alle Vereinbarungen der Fondsgesellschaft und der<br />

Zielgesellschaft wurden in CAD abgeschlossen. Auf das Wechselkursrisiko<br />

wird ausdrücklich hingewiesen (vgl. „Währungsrisiko<br />

/ Zinsrisiko“ auf S. 21).<br />

Die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung der Fondsgesellschaft<br />

geht von einem Gesamtinvestitionsvolumen von<br />

insgesamt TCAD 15.000 zzgl. 5 % Agio auf das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital i.H.v. TCAD 14.998 aus. Die Finanzierung des<br />

Anlageobjekts (Beteiligung an der kanadischen Zielgesellschaft)<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft erfolgt planmäßig vollständig<br />

durch Kommanditkapital, also Eigenkapital. Ebenso ist auf Ebene<br />

der Zielgesellschaft der Erwerb der Grundstücke ausschließlich<br />

aus Eigenkapital vorgesehen. Eine Aufnahme von Fremdkapital<br />

ist weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf Ebene der<br />

Zielgesellschaft vorgesehen.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

einen sog. Blind-Pool. Die durch die Zielgesellschaft zu kaufenden<br />

Grundstücke stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest. Daher können keine genauen Angaben zu den<br />

Rückflüssen aus den Verkäufen der Grundstücke bzw. ihrer Bewirtschaftung,<br />

weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf<br />

Ebene der Zielgesellschaft, gemacht werden.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />

– <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG – (Prognose)<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

Anschaffungskosten für 99,9% der Geschäftsanteile an der<br />

Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

Anschaffungskosten für alle Geschäftsanteile an dem Vollhafter<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

CAD in % vom Gesamtaufwand in % des Eigenkapitals inkl. Agio<br />

13.949.000 88,57% 88,57%<br />

1.000 0,01% 0,01%<br />

Konzeption, steuerliche und rechtliche Beratung 85.500 0,54% 0,54%<br />

Prospekterstellung, Druckkosten, Marketing 210.000 1,33% 1,33%<br />

Eigenkapitaleinwerbung inkl. Agio 1.500.000 9,52% 9,52%<br />

Mittelverwendungskontrolle 4.500 0,03% 0,03%<br />

Gesamt 15.750.000 100,00% 100,00%<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

CAD in % vom Gesamtaufwand in % des Eigenkapitals inkl. Agio<br />

Eigenmittel (Kommanditkapital)<br />

Gründungsgesellschafter 1.300 0,01% 0,01%<br />

Neu aufzunehmende Gesellschafter 14.998.700 95,23% 95,23%<br />

Agio 750.000 4,76% 4,76%<br />

Gesamt 15.750.000 100,00% 100,00%<br />

54 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne


Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der Fondsgesellschaft (Prognose)<br />

Kaufpreis der Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong><br />

Property Canada L.P. und Kaufpreis der Geschäftsanteile an dem<br />

Vollhafter <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

Die Fondsgesellschaft ist gem. Limited Partnership Agreement<br />

vom 12. Februar 2013 mit einem Anfangskapital von CAD 999,00<br />

(99,9 %) an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Die Einlage<br />

ist erbracht. Es ist vorgesehen, zum Erwerb von Grundstücken<br />

die Einlage bei der Zielgesellschaft auf CAD 13.949.000 zu erhöhen.<br />

Bei Erhöhung oder Verminderung des <strong>Kapital</strong>s der Fondsgesellschaft<br />

verändert sich die Einlage bei der Zielgesellschaft<br />

entsprechend. Die Zahlung der Einlage an die Zielgesellschaft<br />

erfolgt nach Freigabe der Mittel durch den Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft 100 % der Geschäftsanteile<br />

der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd., dem „General Partner“ der<br />

Zielgesellschaft, durch Zahlung einer Einlage von CAD 1.000 erworben.<br />

Finanzierung<br />

Das Anlageobjekt wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert.<br />

Die Aufnahme von Fremdmitteln und die Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals sind nicht vorgesehen.<br />

Fondsabhängige Kosten<br />

Die im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Kosten<br />

(mit Ausnahme des Kaufpreises für die Geschäftsanteile an<br />

der Zielgesellschaft sowie an deren Vollhafter) sind durch abgeschlossene<br />

Verträge zu Konzeption, Vertrieb und Mittelverwendungskontrolle<br />

fest vereinbart (vgl. Kapitel „Angaben zu den<br />

wesentlichen Verträgen“ auf S. 50). Die Vergütungen sind als<br />

Prozentsatz, bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital, vertraglich<br />

fixiert.<br />

Die im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Werte<br />

in CAD beziehen sich auf ein geplantes Emissionsvolumen von<br />

CAD 14.998.700. Soweit das Gesellschaftskapital nach Schließung<br />

des Fonds niedriger oder höher ist, verändern sich sämtliche<br />

Kostenpositionen im gleichen Verhältnis. Eine Belastung mit<br />

Fixkosten, die bei einem niedrigeren Kommanditkapital überproportional<br />

zu Buche schlagen würden, ist dadurch ausgeschlossen.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> übernimmt darüber hinaus eine<br />

Kostengarantie dergestalt, dass die Gesamtkosten der Initialisierung<br />

dieses Fonds 7 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />

zzgl. Agio nicht übersteigen. Die Werte sind inklusive etwa anfallender<br />

Umsatzsteuer zu verstehen. Eine ggf. in der Investitionsphase<br />

anfallende Gewerbesteuer ist ebenfalls hierin enthalten.<br />

Die Abrechnung der Kosten erfolgt während der Platzierungsphase<br />

monatlich auf Basis des jeweils neu eingeworbenen Kommanditkapitals.<br />

Das Agio von 5 % der Einlage wird zusätzlich zur<br />

Einwerbung des Kommanditkapitals erhoben.<br />

Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 55


Investitions- und Finanzierungsplan der Zielgesellschaft – <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. – (Prognose)<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

Grundstückserwerbe<br />

inkl. Nebenkosten<br />

CAD % vom Gesamtaufwand / Eigenkapital<br />

13.195.000 94,59 %<br />

Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung, Parzellierung, Vermessung, 558.000 4,00 %<br />

Liquiditätsreserve 196.000 1,41 %<br />

Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

CAD %<br />

Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG 13.949.000 100,00 %<br />

Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />

Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der Zielgesellschaft (Prognose)<br />

Grundstückserwerbe inkl. Nebenkosten<br />

Für den Erwerb der Grundstücke wurde ein Betrag in Höhe von<br />

TCAD 12.274 kalkuliert.<br />

Für die Erwerbesnebenkosten geht die Rechnung von einer vertraglich<br />

vereinbarten Ankaufsgebühr in Höhe von 2,5 % der Erwerbeskosten<br />

für die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. (vgl. Kapitel<br />

„Angaben zu den wesentlichen Verträgen“) und geschätzten<br />

Makler- und Vermittlungskosten in Höhe von 4,0 % der Erwerbeskosten<br />

aus. Tatsächliche Vermittlungsgebühren können nach<br />

oben und unten abweichen.<br />

Ferner geht die Rechnung von einer kanadischen Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 1,0 % der Erwerbeskosten aus. Die jeweiligen<br />

Grunderwerbssteuersätze (Deed Transfer Tax) werden von den<br />

zuständigen Gemeinden (Municipalities) erhoben und können<br />

jährlich angepasst werden. Sie liegen für alle Bezirke (Counties)<br />

in Nova Scotia aktuell zwischen 0,5 % und 1,5 % mit einem Median<br />

von 1,0 %.<br />

Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung,<br />

Parzellierung, Vermessung<br />

Die Kostenposition für Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung,<br />

Parzellierung und Vermessung ist vorgesehen, um vorzunehmende<br />

Landentwicklungsmaßnahmen zu finanzieren. Der<br />

Umfang der notwendig vorzunehmenden Maßnahmen steht zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest, da die genau<br />

zu erwerbenden Grundstücke noch nicht feststehen.<br />

Für Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung, Parzellierung<br />

und Vermessung werden pauschal 4 % bezogen auf den Gesamtaufwand<br />

der Zielgesellschaft angesetzt. In Abhängigkeit von<br />

dem gegebenen Erschließungszustand erworbener Grundstücke<br />

kann dieser Wert nach oben oder unten abweichen. Grundsätzlich<br />

gilt, dass ein tendenziell besser erschlossenes Grundstück<br />

einen höheren Preis pro Flächeneinheit hat, aber dafür die von<br />

der Zielgesellschaft aufzubringenden Kosten für Grundstücksaufbereitung<br />

niedriger sind. Dagegen sollte ein tendenziell weniger<br />

gut erschlossenes Grundstück unter sonst gleichen Bedingungen<br />

auch einen niedrigeren Preis pro Flächeneinheit haben. Die<br />

Fondsrechnung kalkuliert für die Jahre 2013 und 2014 mit dem<br />

liquiditätsmäßigen Abfluss dieser Kosten.<br />

56 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne


Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Prognose)<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

CAD % vom Gesamtaufwand / Eigenkapital<br />

Anteilserwerb an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 1 0,10%<br />

Liquiditätsreserve 999 99,90%<br />

Gesamt 1.000 100,00%<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

CAD %<br />

Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG 1.000 100,00%<br />

Gesamt 1.000 100,00%<br />

Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist ebenfalls ein Anlageobjekt i.S.d.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV . Sie ist die Vollhafterin (General<br />

Partner) der Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. .<br />

Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine<br />

Einlage von CAD 1.000 geleistet. Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada GP<br />

Ltd. hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung einen Anteil von<br />

1 CAD an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. erworben und eingezahlt.<br />

Die restlichen Mittel des General Partners bilden eine<br />

Liquiditätsreserve.<br />

Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft<br />

Die Liquiditätsprognose für die Fondsgesellschaft geht jeweils<br />

von einem Liquiditätsanfangsbestand zum Jahresanfang aus.<br />

Dieser erhöht sich um die Auszahlungen aus der Zielgesellschaft<br />

und vermindert sich um die laufenden Ausgaben. Bei der Ermittlung<br />

der auszahlungsfähigen Liquidität der kanadischen Zielgesellschaft<br />

wurden bereits in Kanada nach den Annahmen zu<br />

leistende Steuern abgezogen. Für den deutschen Anleger sind in<br />

Deutschland unter den getroffenen Annahmen keine Steuern zu<br />

zahlen, die kanadischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.<br />

Dieser führt in Deutschland – abhängig von<br />

den persönlichen Einkommensverhältnissen – zu einer höheren<br />

Steuerbelastung für die weiteren (deutschen) Einkünfte des Steuerpflichtigen.<br />

Die Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft erfolgt in Kanadischen<br />

Dollar (CAD), weil ihre gesamten Einnahmen und der größte<br />

Teil der Ausgaben in CAD zu leisten sind.<br />

Im Jahr 2013 enthält die Darstellung zusätzlich die bei prognosegemäßem<br />

Verlauf aus der Investitionsphase resultierenden<br />

Beträge.<br />

Aus der Liquidität, die aus der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />

ausgezahlt wird, sind die Geschäftsführungsvergütung<br />

(0,1 % pro Quartal gem. § 14 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag), die<br />

Komplementärhaftungsvergütung (0,05 % pro Quartal gem. § 14<br />

Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) und die Treuhandgebühr (0,1 % pro<br />

Quartal gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. § 5 Abs. 2<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag) zu bestreiten. Die Vergütungen<br />

werden entsprechend den geschlossenen Verträgen erstmals<br />

für das 3. Quartal 2013 erhoben. Sämtliche vorgenannten<br />

Vergütungen unterliegen der deutschen Umsatzsteuer.<br />

Aus der verbleibenden Liquidität können sodann die Auszahlungen<br />

an Anleger geleistet werden. Diese werden mit anfänglich 9 %<br />

(für 2014) angenommen und bewegen sich für die Jahre 2015-<br />

2018 auf einem prognostizierten Niveau von 22 % – 41 %. Die ge-<br />

Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 57


Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

Liquidität am Jahresanfang 0 31 302 723 1.114 1.265<br />

Einzahlungen Kommanditkapital und Agio 15.750<br />

Auszahlungen der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 120 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />

SUMME Einnahmen 15.870 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />

Erwerb von Geschäftsanteilen Canada L.P. 13.949<br />

Erwerb von Geschäftsanteilen Canada GP 1<br />

Fondsabhängige Kosten inkl. Agio 1.800<br />

laufende Ausgaben<br />

Geschäftsführungsvergütung 30 60 60 60 60 60<br />

Komplementärhaftungsvergütung 15 30 30 30 30 30<br />

Treuhandvergütung 30 60 60 60 60 60<br />

Umsatzsteuer 14 29 29 29 29 29<br />

SUMME Ausgaben 15.839 179 179 179 179 179<br />

Liquiditätsergebnis (Fondsgesellschaft) 31 1.622 3.722 3.692 4.952 4.926<br />

Auszahlung, zahlbar Mitte Folgejahr 0 1.350 3.300 3.300 4.800 6.190<br />

Auszahlung in % (gerundet) 0 % 9 % 22 % 22 % 32 % 41 %<br />

kummulierte Liquidität nach Auszahlungen 31 302 723 1.114 1.265 0<br />

In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />

planten Auszahlungen schließen die Rückführung des investierten<br />

<strong>Kapital</strong>s ein. Die Summe der geplanten Auszahlungen beläuft<br />

sich auf 126 %. Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das<br />

eingezahlte Kommanditkapital (ohne Agio).<br />

Liquiditäts- und Ergebnisprognose<br />

der Zielgesellschaft<br />

Die Liquiditätsprognose für die Zielgesellschaft ermittelt die<br />

Liquidität, die aus dem Handel mit und der Bewirtschaftung der<br />

kanadischen Grundstücke erwirtschaftet werden soll. Aus dieser<br />

Liquidität kann eine Auszahlung an die Fondsgesellschaft erfolgen.<br />

Erläuterung zur Liquiditätsprognose<br />

Die Liquiditätsprognose für die Zielgesellschaft geht jeweils von<br />

einem Liquiditätsanfangsbestand zum Jahresbeginn aus. Dieser<br />

erhöht sich um die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />

Bewirtschaftung der zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />

und vermindert sich um die laufenden Kosten der Zielgesellschaft.<br />

In der Liquiditätsprognose werden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen<br />

und Bewirtschaftung kalkuliert. Der Kalkulation liegt<br />

die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 185 % der ursprünglichen<br />

Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne Erwerbesnebenkosten)<br />

zugrunde. Für die forstwirtschaftlichen Ergebnisse<br />

wurden 2 % p.a. der ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke<br />

(ohne Erwerbesnebenkosten) kalkuliert. Gemäß dem kanadischen<br />

Steuerrecht ist beim Verkauf von Grundstücken durch<br />

„Non-Residents“ eine Quellensteuer an die kanadische Finanz-<br />

58 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne


Liquiditätsplanung der Zielgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

Liquidität am Jahresanfang 0 113 1 1 3 7<br />

Zufluss Einlage der Fondsgesellschaft 13.949<br />

Einnahmen aus Grundstücksverkäufen 0 2.044 4.428 4.428 5.904 5.904<br />

abzüglich Quellensteuer 0 -403 -873 -873 -1.164 -1.164<br />

Steuererstattung 251 493 501 678 689<br />

Einnahmen aus Grundstücksbewirtschaftung 0 234 199 152 96 32<br />

SUMME Einnahmen 13.949 2.126 4.247 4.208 5.513 5.461<br />

Grundstückserwerbe inkl. Nebenkosten 13.580 173<br />

lfd. Ausgaben<br />

Nebenkosten der Veräußerung 0 82 177 177 236 236<br />

Grundsteuern 61 56 44 32 16 0<br />

Verwaltung und Assetmanagement 52 105 105 105 105 105<br />

Kosten persönlich haftender Gesellschafter 1 1 1 1 1 1<br />

Rechts- und Steuerberatung 21 21 21 21 21 21<br />

SUMME Ausgaben 13.716 437 348 336 379 363<br />

Liquiditätsergebnis (Zielgesellschaft) 233 1.688 3.899 3.872 5.134 5.098<br />

Auszahlung an die Fondsgeselschaft 120 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />

kummulierte Liquidität (Zielgesellschaft)<br />

nach Auszahlungen<br />

113 1 1 3 7 0<br />

In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />

verwaltung abzuführen. Die Quellensteuer wurde mit 50 % des<br />

jeweils beim Verkauf erzielten Gewinns (Verkaufserlös abzüglich<br />

Anschaffungskosten) angesetzt (vgl. „Wesentliche Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“). In der Liquiditätsprognose<br />

wird aus Vereinfachungsgründen angenommen,<br />

dass der kanadische Fiskus die Quellensteuer (i.H.v. 50 %) erhebt<br />

und sodann die Steuererstattung bis auf das tatsächlich zu erhebende<br />

steuerliche Niveau im selben Wirtschaftsjahr erfolgt. Im<br />

Ergebnis bedeutet dies, dass im Wirtschaftsjahr die betreffende<br />

Steuerlast erhoben wird, die dem Steuersatz des Anlegers entspricht.<br />

In der Prognoserechnung wird ein Abverkauf der erworbenen<br />

Grundstücke ab dem Jahr 2014 angenommen. Nach der Prognose<br />

werden in 2014 annahmegemäß 9 % der Grundstücke wieder<br />

verkauft, in 2015 und 2016 jeweils 19,5 % und in 2017 und 2018<br />

jeweils 26 %.<br />

Die für den Grundstückserwerb erforderliche Liquidität setzt sich<br />

zusammen aus dem eigentlichen Kaufpreis und den Kaufnebenkosten.<br />

Kalkuliert sind hierfür die Ankaufsgebühr (2,5 %) und die<br />

Kosten für Makler (4 %) sowie die anfallende kanadische Grunderwerbsteuer<br />

(municipal deed transfer tax). Sie ist abhängig von der<br />

Belegenheitsgemeinde (muncipalties tax) und liegt in der Provinz<br />

Nova Scotia zwischen 0,6 und 2 % mit einem Median von 1,0 %.<br />

Für die Planrechnung wird daher ein Satz von 1,0 % angenommen.<br />

Für die jeweils im Bestand befindlichen Grundstücke und die Verwaltung<br />

der Zielgesellschaft fallen Kosten an.<br />

Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 59


Bei der Veräußerung von Grundstücken fallen ebenfalls Kosten<br />

an, die bei der gegenwärtigen Marktlage käuferseitig zu tragen<br />

sind. Aus Vorsichtsgründen wurden trotzdem Maklerkosten von<br />

4 % bezogen auf die Einnahmen aus den Verkäufen der Grundstücke<br />

kalkuliert. Sollten diese nicht entstehen bzw. vom jeweiligen<br />

Käufer getragen werden, bedeutet dies eine Verbesserung der<br />

Liquidität der Zielgesellschaft.<br />

Die Grundsteuer (property tax) wird in Kanada ebenfalls von der<br />

jeweiligen Belegenheitsgemeinde festgelegt (muncipalties tax).<br />

Die kommunale Grundsteuer richtet sich nach der Art des betreffenden<br />

Grundstücks und nach dem sog. „Assessment Value“.<br />

Dieser wird durch die Property Valuation Services Corporation<br />

in einem vereinfachten Bewertungsverfahren ermittelt. Die jährlichen<br />

Steuersätze betragen je nach County ca. 0,6 % – 2 % des<br />

Assessment Value bei Freizeitnutzung („Recreational Land“). Der<br />

Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen zumeist<br />

deutlich unterhalb des Verkehrswertes, wodurch die tatsächliche<br />

Grundsteuerlast, bezogen auf den Verkehrswert, entsprechend<br />

niedriger liegt. Bei Forstland wird die Grundsteuer mit einem Pauschalwert<br />

pro Flächeneinheit (i.d.R. wenige CAD-Cent pro Acre)<br />

berechnet. Für die Prognoserechnung wurde die Grundsteuer mit<br />

0,5 % der ursprünglichen Kaufpreise der planmäßig am Jahresende<br />

noch vorhandenen Grundstücke kalkuliert.<br />

Für die Verwaltung und das Asset Management durch die <strong>SOLIT</strong><br />

Management Canada Ltd. entstehen vertraglich vereinbarte Kosten<br />

von 0,75 % p.a. bezogen auf das <strong>Kapital</strong> der Zielgesellschaft.<br />

Die Vergütung ist quartalsweise anteilig fällig; erstmals für das 3.<br />

Quartal 2013.<br />

Für die laufende Steuerberatung der Zielgesellschaft und ihrer<br />

Vollhafterin (General Partner) sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse<br />

beider Gesellschaften und für rechtliche Beratung sind<br />

Kosten von jeweils (gerundet) TCAD 22 p.a. angesetzt. Der Ansatz<br />

wurde auf der Basis von Erfahrungswerten geschätzt.<br />

Die nach Abzug der Kosten und unter der vereinfachenden Darstellung<br />

unterjähriger Steuererstattungen verbleibende Liquidität<br />

steht für Auszahlungen an die Fondsgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Grund &<br />

Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG zur Verfügung.<br />

Erläuterung zur Ergebnisprognose<br />

Die Ergebnisprognose für die Zielgesellschaft geht jeweils von<br />

den prognostizierten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />

Bewirtschaftung der zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />

aus. Sie korrigiert diese um den Buchwertabgang für Verkäufe<br />

sowie die laufenden Ausgaben und errechnet so ein prognostiziertes<br />

steuerliches Ergebnis. Dieses ist für das Jahr 2013 negativ,<br />

in den folgenden Jahren positiv.<br />

Da es sich bei dem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt um jeweils<br />

transparente Gesellschaften handelt, ist das steuerliche<br />

Ergebnis der Zielgesellschaft in Kanada auf Anlegerebene mit<br />

dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu versteuern, (vgl.<br />

Kapitel „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der Vermögensanlage“ auf S. 62). Für die Planungsrechnung<br />

wurde für alle Anleger der kanadische Eingangssteuersatz von<br />

23,79 % angenommen, der für Einkünfte bis CAD 29.590 gilt. Bei<br />

Eintreffen der Liquiditätsprognose entspricht dies Beteiligungshöhen<br />

bis zu etwa TCAD 200 (bei keinerlei weiteren kanadischen<br />

Ergebnisplanung der Zielgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />

Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />

0 2.278 4.627 4.579 6.000 5.936<br />

laufender Bewirtschaftung<br />

Abgang Buchwert für Verkäufe 0 -1.238 -2.682 -2.682 -3.576 -3.576<br />

lfd. Ausgaben (s.o.) -136 -265 -348 -336 -379 -363<br />

steuerliches Ergebnis -136 776 1.598 1.562 2.045 1.997<br />

Kanadische Einkommensteuer 152 380 372 486 475<br />

In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />

60 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne


135<br />

130<br />

125<br />

120<br />

115<br />

110<br />

105<br />

100<br />

115%<br />

Negativ verändertes<br />

Szenario<br />

Einkünften). Im Falle einer höheren Einzelbeteiligung ergibt sich<br />

für den betreffenden Anleger eine höhere steuerliche Belastung.<br />

Es wird unterstellt, dass das negative steuerliche Ergebnis des<br />

Jahres 2013 auf das Jahr 2014 vorgetragen werden kann und somit<br />

die kanadische Einkommensteuer dieses Jahres mindert. Die<br />

beim Verkauf der Grundstücke an die kanadische Finanzverwaltung<br />

abgeführte Quellensteuer wird den einzelnen Anlegern quotal<br />

entsprechend ihrem Anteil am <strong>Kapital</strong> zugerechnet und auf die<br />

persönliche Steuerschuld angerechnet. Gemäß der Prognoserechnung<br />

ergibt sich hieraus ab dem Jahr 2014 jährlich eine Steuererstattung.<br />

Die steuerliche Veranlagung der Anleger in Kanada<br />

wird jeweils erst nach Ablauf des Jahres vorgenommen werden.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde in der Prognoserechnung die<br />

Steuererstattung während des Veranlagungsjahres unterstellt.<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Abweichung von der Prognose<br />

bei verschiedenen Szenarien<br />

126%<br />

Basisszenario<br />

135%<br />

Positiv verändertes<br />

Szenario<br />

Die beispielhafte Rückflussprognose ist unverbindlich und dient<br />

aufgrund des Blindpool-Konzeptes lediglich der Information über<br />

einen möglichen Auszahlungsverlauf.<br />

Laufzeit stark verändern können.<br />

Im Rahmen des oben beschriebenen Basisszenarios mussten bereits<br />

unsichere Annahmen getroffen werden. Die untenstehende<br />

Grafik zeigt die Auswirkungen möglicher Abweichungen auf den<br />

<strong>Kapital</strong>rückfluss.<br />

Diese Grafik enthält drei verschiedene Szenarien:<br />

• Basisszenario: Das Basisszenario geht von einer prognostizierten<br />

Laufzeit von 5,5 Jahren aus. Die Summe der Auszahlungen<br />

für diesen Zeitraum beträgt prognosegemäß 126 %.<br />

Die anfängliche Auszahlung beträgt im Basisszenario 9 %.<br />

• Positiv verändertes Szenario: Hierfür wird ein Brutto-Verkaufserlös<br />

aus Grundstücksverkäufen angenommen, der 10 %<br />

höher ist als im Standardszenario. Diesem Szenario liegt also<br />

die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 203,5 % der<br />

ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne Erwerbesnebenkosten)<br />

zugrunde. Wie im Basisszenario beträgt<br />

die anfängliche Auszahlung 9 % bezogen auf das Eigenkapital<br />

ohne Agio. Die Summe der Auszahlungen für den prognostizierten<br />

Zeitraum von 5,5 Jahren beträgt 135 %.<br />

• Negativ verändertes Szenario: Hierfür wird ein Brutto-Verkaufserlös<br />

aus Grundstücksverkäufen angenommen, der 10 %<br />

niedriger ist als im Standardszenario. Diesem Szenario liegt<br />

also die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 166,5 %<br />

der ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne<br />

Erwerbesnebenkosten) zugrunde. Wie im Basisszenario<br />

beträgt die anfängliche Auszahlung 9 % bezogen auf das Eigenkapital<br />

ohne Agio. Die Summe der Auszahlungen für den<br />

prognostizierten Zeitraum von 5,5 Jahren beträgt in diesem<br />

Szenario 115 %.<br />

Alle Prozentangaben beziehen sich auf das gezeichnete <strong>Kapital</strong><br />

ohne Agio. Die kanadischen Steuern werden berücksichtigt, nicht<br />

aber die durch den Progressionsvorbehalt in Deutschland entstehende<br />

zusätzliche Belastung der deutschen Einkünfte.<br />

Die angegebenen Werte können daher lediglich zur Orientierung<br />

dienen. Grundsätzlich ist wegen der vielfältigen Einflussfaktoren<br />

und der mittelfristigen Laufzeit der Investition eine konkrete Prognose<br />

über den wirtschaftlichen Verlauf der Vermögensanlage<br />

nicht möglich, so dass sich die prognostizierten Verkaufserlöse<br />

aus den in der Zielgesellschaft zu erwerbenden Grundstücken<br />

und damit die Auszahlungen der Fondsesellschaft während der<br />

Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 61


Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der Vermögensanlage<br />

Vorbemerkungen<br />

Die folgende Darstellung beruht auf der geltenden Rechtslage,<br />

den gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />

und Gerichtsentscheidungen und dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(kurz „DBA“) zwischen Kanada und<br />

Deutschland zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie wurde<br />

unter Einbeziehung kanadischer und deutscher Steuerexperten<br />

nach bestem Wissen zusammengestellt.<br />

Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />

Konzeption einer Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG dient der allgemeinen Information der Anleger.<br />

Sie beruht auf den folgenden Prämissen:<br />

• Der Anleger ist eine natürliche Person, in Deutschland wohnhaft<br />

und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.<br />

• Der Anleger hält seine Fondsbeteiligung im Privatvermögen.<br />

• Der Anleger finanziert die Beteiligung nicht durch die Aufnahme<br />

eines Darlehens.<br />

Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch<br />

künftige Änderungen von Gesetzen und / oder des DBA oder im<br />

Rahmen einer Betriebsprüfung keine Abweichungen eintreten.<br />

Die individuellen Verhältnisse des einzelnen Anlegers, zum Beispiel<br />

Ansässigkeit, Erwerbestätigkeit, oder das Halten weiterer<br />

Beteiligungen können zu einer Abweichung der steuerlichen Folgen<br />

führen. Dem Anleger wird daher empfohlen, die persönlichen<br />

steuerlichen Konsequenzen seiner Beteiligung mit einem Steuerberater<br />

zu erörtern.<br />

Jeder Anleger sollte diese Beteiligung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

und nicht zur Erzielung von eventuellen Steuervorteilen erwerben.<br />

Bei den nachfolgenden Ausführungen wird von Gewinnerzielungsabsicht<br />

auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene<br />

ausgegangen.<br />

Durch eine Fremdfinanzierung können sich erhebliche steuerliche<br />

Abweichungen sowohl in Kanada als auch in Deutschland ergeben.<br />

Der Anbieter rät von einer Fremdfinanzierung dieser Beteiligung<br />

ausdrücklich ab.<br />

Die folgenden steuerlichen Erläuterungen gehen davon aus,<br />

dass sich die Fondsgesellschaft an einer kanadischen Personengesellschaft<br />

beteiligt, die in Kanada als transparent gilt. Sollte<br />

die kanadische Finanzverwaltung die Beteiligung als eine Beteiligung<br />

an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft beurteilen, wird<br />

auf die unter Abschnitt „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“<br />

– dort – „Kostenüberschreitung und Einnahmenrisiko<br />

in der Zielgesellschaft“ auf S. 21 dargestellte abweichende<br />

Besteuerung verwiesen.<br />

Sofern die Zielgesellschaft nach den kanadischen Steuervorschriften<br />

Einkommensteuervorauszahlungen (Bundesstaaten- und Provinz-Einkommensteuer;<br />

Quellensteuer) an kanadische Finanzbehörden<br />

abführt, erfolgen diese Zahlungen im Namen und auf<br />

Rechnung des Anlegers und werden als Auszahlungen (Entnahmen)<br />

an den Gesellschafter gebucht. Die Emittentin oder eine<br />

andere Person übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für Anleger<br />

(§ 4 S. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Abkommensrechtliche Zuweisung der<br />

Besteuerungsrechte<br />

Vermeidung der Doppelbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) Deutschland – Kanada<br />

Alle weltweiten Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen<br />

im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich der<br />

deutschen Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag und einer<br />

gegebenenfalls erhobenen Kirchensteuer (Besteuerungsrecht<br />

des Ansässigkeitsstaates). Die Besteuerung umfasst alle inländischen<br />

Einkünfte des Steuerpflichtigen sowie die Einkünfte, die<br />

der Steuerpflichtige im Ausland erzielt (Welteinkommensprinzip).<br />

Der kanadische Staat leitet neben der Bundesrepublik Deutschland<br />

für die kanadischen Einkünfte, die die Anleger mit ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft mittelbar erzielen, auch Besteuerungsrechte<br />

her (Besteuerungsrecht des Quellenstaates).<br />

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Staaten<br />

sog. Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) geschlossen. Die<br />

Besteuerung ausländischer Einkünfte richtet sich vorrangig nach<br />

einem zwischen diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

in dem die beiderseitigen Besteuerungsrechte<br />

zugewiesen werden. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />

und Kanada besteht ein solches „Abkommen zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen<br />

und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />

und zur Amtshilfe in Steuersachen vom 19.4.2001“,<br />

BStBI I 2002, 505.<br />

62 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


Die laufenden gewerblichen Einkünfte aus der Bewirtschaftung<br />

der Grundstücke und der Veräußerung von Grundstücken sind<br />

gem. Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA i. V. m. § 32 b EStG in Deutschland<br />

unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt, da<br />

die kanadische Zielgesellschaft in Deutschland als transparent<br />

angesehen wird.<br />

Für Zwecke des Progressionsvorbehaltes sind auch diese Einkünfte<br />

in Deutschland im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen,<br />

wobei die kanadischen Einkünfte nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften<br />

zu ermitteln sind.<br />

Abkommensrechtliche Behandlung<br />

der Personengesellschaft<br />

Sowohl die Fondsgesellschaft (deutsche KG) als auch die kanadische<br />

Zielgesellschaft (kanadische L.P.) gelten aus deutscher<br />

Sicht nicht als eigenständige Rechtssubjekte im Sinne des DBA<br />

Kanada. Beide Gesellschaften sind vielmehr sogenannte transparente<br />

Gesellschaften. Diese Gesellschaften können somit keine<br />

eigenen Rechte aus dem DBA Kanada ableiten. Aufgrund des<br />

Transparenzprinzips sind dem jeweiligen Anleger die Einkünfte<br />

für Besteuerungszwecke entsprechend seiner persönlichen Beteiligungsquote<br />

anteilig zuzurechnen.<br />

Abkommensrechtliche Zuweisung<br />

der Besteuerungsrechte im Detail<br />

Nach den Regelungen des DBA Kanada nimmt jeweils einer der<br />

beiden Vertragsstaaten bestimmte Einkünfte von seinem Besteuerungsrecht<br />

ganz oder teilweise aus. Dies erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der Einkunftsart. Im Folgenden werden daher die jeweiligen<br />

Einkunftsarten im Hinblick auf die jeweiligen Besteuerungsrechte<br />

dargestellt.<br />

Laufende Einkünfte – Einkünfte aus<br />

unbeweglichem Vermögen<br />

Gemäß Art. 6 Abs. 1 DBA steht das Recht zur Besteuerung von<br />

Einkünften aus unbeweglichem Vermögen einschließlich der Einkünfte<br />

aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Kanada zu,<br />

soweit sich dieses in Kanada befindet.<br />

Da die Fondsgesellschaft Grundstücke, die definitiv in Kanada<br />

belegen sind, über die kanadische Zielgesellschaft erwerben<br />

und ggf. bewirtschaften bzw. parzellieren und wieder veräußern<br />

will, ist von kanadischen Einkünften (hilfsweise von Einkünften<br />

aus einer in Kanada belegenen Betriebsstätte) auszugehen. Die<br />

Bundesrepublik Deutschland hat also kein Besteuerungsrecht<br />

für die laufenden Einkünfte, die durch die Bewirtschaftung der<br />

Grundstücke und den Handel mit den Grundstücken erzielt werden.<br />

Sie hat jedoch einen Progressionsvorbehalt vorgesehen (vgl.<br />

„Einkünfteermittlung für Zwecke des Progressionsvorbehaltes“).<br />

Einkünfte aus <strong>Kapital</strong>vermögen – Zinserträge<br />

Die kanadische Zielgesellschaft wird zur Sicherung ihrer Liquidität<br />

einen bestimmten Betrag als Liquiditätsreserve halten. In der<br />

Prognoserechnung wird aus Vorsichtsgründen keine Verzinsung<br />

der Liquiditätsreserve kalkuliert. Sollten aus der Anlage liquider<br />

Mittel in Kanada dennoch Zinserträge generiert werden, hat<br />

grundsätzlich Deutschland das Besteuerungsrecht, Art. 11 Abs. 1<br />

DBA.<br />

Sofern die kanadischen Zinseinkünfte durch eine gewerbliche<br />

Tätigkeit einer in Kanada gelegenen Betriebsstätte veranlasst<br />

sind, sind sie als Teil der gewerblichen Einkünfte anzusehen und<br />

unterliegen damit dem kanadischen Besteuerungsrecht, Art. 11<br />

Abs. 5 DBA.<br />

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken<br />

Gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA werden Gewinne aus unbeweglichem<br />

Vermögen, soweit dieses in Kanada belegen ist, in Kanada besteuert.<br />

Gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA werden die Gewinne<br />

im Wohnsitzstaat des Anlegers, somit in der Bundsrepublik<br />

Deutschland, unter Progressionsvorbehalt von der Steuerbemessungsgrundlage<br />

ausgenommen; es gilt die sogenannte „Freistellungsmethode“.<br />

Die Besteuerung dieser Gewinne erfolgt somit<br />

ausschließlich in Kanada.<br />

Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an der kanadischen<br />

Zielgesellschaft und an der deutschen Fondsgesellschaft<br />

Die kanadische Zielgesellschaft wird für Besteuerungszwecke in<br />

Kanada als transparente Gesellschaft behandelt. Folge hiervon<br />

ist, dass die Veräußerung der Beteiligung an der kanadischen<br />

Zielgesellschaft durch die Fondsgesellschaft bei den Anlegern<br />

mittelbar als Veräußerung des unbeweglichen Vermögens der<br />

Anleger anzusehen ist (Art. 13 Abs. 1 DBA). Soweit Kanada diese<br />

Einkünfte in seine Besteuerung einbezieht, wird Deutschland<br />

die Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen aus seiner<br />

Steuerbemessungsgrundlage herausnehmen und im Progressionsvorbehalt<br />

berücksichtigen.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 63


Das Besteuerungsrecht Kanadas erstreckt sich auch auf Gewinne,<br />

die bei einer Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Anleger erzielt werden, soweit der Veräußerungsgewinn<br />

wirtschaftlich auf das in Kanada gelegene<br />

Vermögen entfällt. Auch hier stellt Deutschland die Einkünfte<br />

unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung frei.<br />

Vermögensübergang durch Erbschaft und Schenkung<br />

Zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen in Kanada<br />

siehe Abschnitt „Erbschaft- und Schenkungsteuer“. Zu den erbschaft-<br />

und schenkungsteuerlichen Folgen in Deutschland siehe<br />

Abschnitt „Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland“.<br />

Bestimmung der Besteuerungsgrundlagen /<br />

Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns<br />

Die Ermittlung der dem Anleger entstehenden Einkünfte erfolgt in<br />

Kanada sowohl auf Ebene der Zielgesellschaft als auch auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft. Die Limited Partnership (L.P.) erzielt<br />

Einnahmen aus Forstwirtschaft und aus der Veräußerung der kanadischen<br />

Grundstücke sowie gegebenenfalls aus Zinserträgen<br />

durch die Anlage der Liquiditätsreserve.<br />

Von den laufenden Einkünften (zu denen auch die Veräußerungserlöse<br />

zählen) sind die laufenden Kosten der jeweiligen Gesellschaft<br />

steuerlich grundsätzlich sofort abzugsfähig.<br />

In der Prognoserechnung wurden aus Vereinfachungsgründen<br />

die laufenden Kosten der Zielgesellschaft in voller Höhe abgezogen;<br />

die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft wurden aus Vorsichtsgründen<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Ertragsbesteuerung in Kanada<br />

Beteiligungsstruktur, Steuerpflicht<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />

ist mittelbar an den Erträgen aus der Bewirtschaftung und<br />

dem Verkauf der kanadischen Grundstücke in der <strong>SOLIT</strong> Property<br />

Canada L.P. (Zielgesellschaft) beteiligt. Der Anleger ist somit mittelbar<br />

an diesen Erträgen beteiligt. Wie oben erläutert, ist die kanadische<br />

Zielgesellschaft für Zwecke der Besteuerung in Kanada<br />

nicht Subjekt der Ertragsbesteuerung sondern wird insofern als<br />

transparente Gesellschaft klassifiziert. Daher sind die einzelnen<br />

Anleger der Fondsgesellschaft Subjekt der Besteuerung in Kanada.<br />

Das steuerliche Ergebnis der kanadischen Zielgesellschaft<br />

wird im Rahmen der einheitlichen Steuererklärung in Kanada<br />

auf Ebene der kanadischen Zielgesellschaft ermittelt und den<br />

Gesellschaftern zugewiesen. Der Anleger unterliegt mit den aus<br />

dem Beteiligungsangebot erzielten Einkünften der beschränkten<br />

Steuerpflicht in Kanada. Die auf den Anleger entfallenden kanadischen<br />

Einkünfte sind in der kanadischen Steuererklärung des<br />

Anlegers zu erklären.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Die Zielgesellschaft hat in Kanada eine Gewinnerzielungsabsicht,<br />

da sie Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und aus der<br />

forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Grundstücken erzielt.<br />

Besteuerung der Anleger im Detail<br />

Den Anlegern werden ihre anteiligen Einkünfte am Ende eines jeden<br />

Kalenderjahres zugerechnet. Die steuerliche Ergebniszuweisung<br />

erfolgt unabhängig von Gewinn- und / oder Liquiditätsaus zahlungen,<br />

die die Anleger ggf. aus ihrer Beteiligung erhalten haben.<br />

Aus Sicht der kanadischen Finanzverwaltung werden alle Einkünfte<br />

aus der Beteiligung als aus einer Quelle stammend betrachtet,<br />

und zwar unabhängig davon, ob diese bei der Fondsgesellschaft<br />

in Deutschland oder der kanadischen Zielgesellschaft entstehen.<br />

Als Einkünfte gelten die Gewinnanteile der Anleger entsprechend<br />

den Gesellschaftsverträgen der Fondsgesellschaft und der Zielgesellschaft.<br />

Diese werden entsprechend dem Anteil des Anlegers<br />

am Kommanditkapital (<strong>Kapital</strong>konto I) zugewiesen. Wenn der<br />

Anleger den Erwerb seiner Beteiligung durch ein aufgenommenes<br />

Darlehen finanziert hat, kann der Anleger seinen Gewinnanteil<br />

aus der Gesellschaft um Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung<br />

mindern. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Zinsaufwendungen<br />

angemessen sind und aufgrund einer rechtlichen<br />

Verpflichtung für das jeweilige Jahr gezahlt wurden oder wirtschaftlich<br />

entstanden und zahlbar sind. Zinseinkünfte, die aus<br />

einem Darlehen resultieren, das hinsichtlich seiner Konditionen<br />

einem Fremdvergleich standhält, unterliegen aus heutiger Sicht<br />

keinem Quellensteuereinbehalt in Kanada.<br />

Verlustvor- und -rücktrag in Kanada<br />

Grundsätzlich kann der Anleger Verluste nur bis zur Höhe der von<br />

ihm erbrachten Einlage geltend machen.<br />

64 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


Die erbrachte Einlage ermittelt sich wie folgt: Gezahlte Anschaffungskosten<br />

der Beteiligung des einzelnen Anlegers zum Ende<br />

des jeweiligen Kalenderjahres zzgl. Gewinnanteile des Anlegers<br />

aus allen Quellen der Kommanditbeteiligung für das jeweilige<br />

Kalenderjahr zzgl. Anteil des Anlegers am Veräußerungspreis<br />

der Grundstücke abzgl. ausstehendes Kommanditkapital oder<br />

bestehende Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Kommanditbeteiligung<br />

abzgl. aller Beträge oder Vorteile, die dem Anleger<br />

gewährt wurden, um zum Beispiel die Auswirkung von Verlusten<br />

aufgrund der Beteiligung des Anlegers an der Kommanditgesellschaft<br />

oder der Veräußerung seiner Beteiligung zu verringern.<br />

Hat der Anleger seinen Anteil durch Abtretung erworben, kann<br />

ein anderer Wert gelten. Verluste aus der kanadischen Geschäftstätigkeit,<br />

die die geleistete Einlage nicht übersteigen, können mit<br />

anderen positiven Einkünften in Kanada verrechnet werden. Entsprechende<br />

Verluste können drei Jahre zurück und zwanzig Jahre<br />

vorgetragen werden.<br />

Steuertarif<br />

Steuersätze des kanadischen Staates und der Provinzen<br />

Das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unterliegt in Kanada<br />

der Einkommensteuer des Bundes (Federal Income Tax) und der<br />

jeweiligen Provinz, in der die Grundstücke erworben wurden. Die<br />

Steuersätze der einzelnen Provinzen unterscheiden sich. Die<br />

kanadische Zielgesellschaft wird gem. der Investitionskriterien<br />

Grundstücke in der Provinz Nova Scotia erwerben. Der nachstehenden<br />

Übersicht (siehe unten) können die kanadischen Steuersätze<br />

für das Veranlagungsjahr 2012 für eine natürliche Person<br />

mit Einkommen aus der Provinz Nova Scotia entnommen werden.<br />

Steuersätze für das Veranlagungsjahr 2013 sind noch nicht<br />

verfügbar. Sollten Einkommensquellen in anderen Provinzen erworben<br />

werden, können die Provinzsteuersätze von denen der<br />

Provinz Nova Scotia abweichen.<br />

Die nachfolgend dargestellten Einkommensstufen unterliegen einer<br />

i. d. R. jährlichen Anpassung auf der Grundlage eines Indices<br />

für Lebenshaltungskosten in Kanada. Für Ehegatten erfolgt in<br />

Kanada keine gemeinschaftliche Veranlagung.<br />

Für die Federal Income Tax gelten progressive Steuersätze, welche<br />

abhängig sind von dem gesamten im Veranlagungszeitraum<br />

zu versteuernden Einkommen. Hierbei findet die Besteuerung<br />

stufenweise statt.<br />

Bundessteuern (Federal Rates) und Steuern<br />

der Provinz Nova Scotia<br />

Steuerpflichtiges Einkommen<br />

Steuersatz<br />

0 – 29.590 CAD 23,97 %<br />

29.591 – 42.707 CAD 29,95 %<br />

42.708 – 59.180 CAD 36,95 %<br />

59.181 – 85.414 CAD 38,67 %<br />

85.415 – 93.000 CAD 42,67 %<br />

93.001 – 132.406 CAD 43,50 %<br />

132.407 – 150.000 CAD 46,50 %<br />

über 150.000 CAD 50,00 %<br />

Beispiel<br />

Die kanadische Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen<br />

von CAD 35.000 berechnet sich beispielsweise als<br />

23,97 % auf die ersten CAD 29.590 plus 29,95 % auf die restlichen<br />

CAD 5.410.<br />

Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Kanada<br />

Veräußerung der Grundstücke<br />

Vgl. unter „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.<br />

Quellensteuer auf Veräußerungsgewinne<br />

Die Zielgesellschaft wird als nichtansässig in Kanada eingestuft.<br />

Deswegen wird generell beim Verkauf jedes kanadischen<br />

Grundstücks ein Steuerabzug von 50 % des Kaufpreises an das<br />

kanadische Finanzamt abgeführt. Wenn die Partnerschaft einen<br />

Freistellungantrag einreicht (Formblatt T2062A), kann der<br />

Steuerabzug auf 50 % des tatsächlichen erzielten Gewinns aus<br />

dem Grundstücksverkauf verringert werden. Dieser Steuerabzug<br />

stellt eine Steuervorauszahlung an die Canada Revenue Agency<br />

(CRA) seitens der einzelnen in Deutschland ansässigen Investoren<br />

dar. Jedem Anleger wird ein Teil der einbehaltenen Steuer<br />

zugewiesen, die dann bei seiner kanadischen Steuererklärung als<br />

Steuervorauszahlung von der von ihm tatsächlich zu zahlenden<br />

Steuersumme abziehbar wäre.<br />

Barausschüttungen durch die Zielgesellschaft sind in Kanada<br />

nicht quellensteuerpflichtig.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 65


Verfahrensrecht, steuerliche Abwicklung<br />

Beantragung einer kanadischen Steuernummer<br />

Alle Anleger sind als ausländische natürliche Personen ver pflich tet,<br />

eine Steuernummer in Kanada zu beantragen, soweit diese<br />

nicht bereits über eine gültige kanadische Steuernummer (ITN –<br />

„Individual Tax Number“) verfügen. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

wird hierfür einen Steuerberater vor Ort vermitteln.<br />

Kanadische Steuerklärung<br />

Nach kanadischem Steuerrecht ist jeder Anleger (natürliche Person)<br />

zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30.04. des Folgejahres<br />

verpflichtet. Für den kanadischen Bund und die Provinz<br />

(Nova Scotia) ist zusammen nur eine Steuererklärung abzugeben.<br />

Die tatsächliche kanadische Steuerbelastung wird auf der<br />

Basis der vom Anleger abgegebenen Einkommensteuererklärung<br />

ermittelt und mit der bereits abgeführten Quellensteuer, insbesondere<br />

im Fall der Veräußerung von kanadischem Vermögen,<br />

verrechnet. Die Quellensteuer wird in der Höhe erstattet, in der<br />

sie die tatsächliche Steuerlast übersteigt.<br />

Anleger werden über die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. einen Steuerberater<br />

beauftragen können, die kanadischen Einkommensteuererklärungen<br />

anzufertigen und einzureichen, und alle weiteren für das<br />

Besteuerungsverfahren notwendigen Erklärungen abzugeben.<br />

Dies kann zu einem Pauschalpreis für Anleger, die ausschließlich<br />

Einkünfte aus der angebotenen Vermögensanlage in Kanada beziehen,<br />

erfolgen. Anlegern mit weiteren kanadischen Einkünften,<br />

werden ihre jeweiligen kanadischen Besteuerungsgrundlagen<br />

durch die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. mitgeteilt. In diesem Fall ist der<br />

Anleger für die Erstellung und Abgabe der persönlichen kanadischen<br />

Einkommensteuererklärung selbst verantwortlich.<br />

Ertragsbesteuerung in Deutschland<br />

Allgemeine steuerliche Behandlung von<br />

Personengesellschaften<br />

Kanada und Deutschland besteuern nach dem transparenten Besteuerungsprinzip<br />

nicht die Personengesellschaften selbst, sondern<br />

die dahinter stehenden Gesellschafter. Dies bedeutet, dass<br />

dem Anleger über seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft die<br />

von der Zielgesellschaft und eventuell von der Fondsgesellschaft<br />

selbst erzielten Einkünfte steuerlich unmittelbar zugerechnet<br />

werden. Auf Ebene der deutschen Fondsgesellschaft werden die<br />

Besteuerungsgrundlagen für die Anleger einheitlich und gesondert<br />

festgestellt und den Anlegern für die Übernahme in ihre persönliche<br />

Steuererklärung entsprechend übermittelt.<br />

Aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden dem Anleger<br />

im Wesentlichen Einnahmen aus folgenden Quellen zufließen:<br />

• Einnahmen aus der Veräußerung kanadischer Grundstücke.<br />

• Einnahmen aus der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung<br />

der kanadischen Grundstücke.<br />

• Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei der kanadischen<br />

Zielgesellschaft.<br />

• Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei der deutschen<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

Einkunftsart<br />

Eine Beteiligung an einer originär gewerblich tätigen Tochter-Personengesellschaft<br />

führt zur Umqualifizierung der nicht originären<br />

gewerblichen Einkünfte der Mutter-Personengesellschaft. Folge<br />

hiervon ist, dass die Anleger aus der hier angebotenen Beteiligung<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG<br />

erzielen (gewerblich infizierte Personengesellschaft).<br />

Steuerrechtlich führt die zivilrechtliche Beteiligung an einer<br />

Personengesellschaft zu einer Mitunternehmerschaft, sofern<br />

Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative vorliegen.<br />

Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Anleger der Fondsgesellschaft<br />

am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt und tragen damit steuerlich<br />

ein Mitunternehmerrisiko. Durch die im Gesellschaftsvertrag<br />

gewährten Mitsprache-, Kontroll- und Informationsrechte der<br />

Anleger entfalten sie zudem Mitunternehmerinitiative. Die Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb umfassen sämtliche Einkünfte der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist das<br />

Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, d. h. das Streben nach<br />

einer Betriebsvermögensmehrung (Totalgewinn) während der voraussichtlichen<br />

Dauer der Beteiligung. Auf Ebene der Zielgesell-<br />

66 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


schaft und der Fondsgesellschaft kann die Gewinnerzielungsabsicht<br />

mit Hilfe der Prognoserechnung belegt werden.<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht ist zusätzlich auch auf Ebene der<br />

einzelnen Anleger zu prüfen. Dabei sind gegebenenfalls anfallende<br />

Sonderbetriebsausgaben, z. B. Zinsen für eine etwaige Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft, in die<br />

Berechnung des Totalgewinns einzubeziehen. Sollten die Sonder<br />

betriebsausgaben des Anlegers die Gewinnanteile aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft übersteigen, könnte dies der Annahme<br />

der Gewinnerzielungsabsicht auf Anlegerebene entgegenstehen.<br />

Anleger, die eine Fremdfinanzierung ihrer Beteiligung beabsichtigen,<br />

sollten daher einen steuerlichen Berater hinzuziehen. Gleiches<br />

gilt für den Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung vorzeitig<br />

veräußern möchte, ohne dass ein steuerlicher Totalgewinn erzielt<br />

wurde.<br />

Einkunftsermittlung / Besteuerung im Einzelnen<br />

Die Anleger haben in Deutschland solche Einkünfte zu versteuern,<br />

welche originär in Deutschland durch die Fondsgesellschaft<br />

erzielt werden sowie solche, für welche das DBA Kanada das Besteuerungsrecht<br />

Deutschland zuweist.<br />

Laufende Einkünfte<br />

Laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das in Kanada<br />

belegen ist, können nach Art. 6 Abs. 1 des DBA Kanada in<br />

Kanada besteuert werden. Derartige Einkünfte sind von der Besteuerung<br />

in Deutschland nach Art. 23 Abs. 2 lit. A DBA Kanada<br />

grundsätzlich freigestellt. Sie werden allerdings für die Bestimmung<br />

des deutschen Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt<br />

gem. § 32b EStG).<br />

Von der Freistellung nach Art. 6 Abs. 1 DBA Kanada werden insbesondere<br />

Mietverträge aber auch die Einkünfte aus land- und<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst. Das Besteuerungsrecht<br />

ist auch dann Kanada zugewiesen, wenn die Einkünfte – wie hier –<br />

von einem gewerblichen Unternehmen erzielt werden. (Art. 6<br />

Abs. 4 DBA Kanada).<br />

Im Rahmen der Steuererklärung sind die kanadischen Einkünfte<br />

für Zwecke des Progressionsvorbehalts anzugeben. Die Ermittlung<br />

dieser kanadischen Einkünfte hat nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften<br />

zu erfolgen.<br />

Einkünfte aus Zinsen<br />

Kanadische Zinsen<br />

Grundsätzlich nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht für<br />

Zins einkünfte in Anspruch. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn die<br />

Zinsen funktional zu gewerblich kanadischen Geschäftsbetrieb<br />

gehören (Art. 11 Abs. 5 DBA). In diesem Fall realisiert der Anleger<br />

diese Zinseinkünfte wie die laufenden Einkünfte steuerfrei unter<br />

Progressionsvorbehalt (Art. 23 Abs. 2 lit. A DBA Kanada).<br />

Deutsche Zinseinkünfte<br />

Zinseinkünfte, die auf Ebene der Fondsgesellschaft erzielt und<br />

dem Anleger zugewiesen werden, unterliegen voraussichtlich nur<br />

dem Besteuerungsrecht Deutschlands. Infolge der gewerblichen<br />

Infektion der Fondsgesellschaft sind diese Zinseinkünfte als Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Aus diesem Grund<br />

kann für diese Zinseinkünfte der Sparerpauschbetrag nach § 20<br />

Abs. 9 EStG (in Höhe von EUR 801) nicht beansprucht werden.<br />

Die seit dem Jahr 2009 für private Zinseinkünfte eingeführte Abgeltungsteuer<br />

findet auf gewerbliche Zinseinkünfte im Rahmen<br />

des § 15 EStG keine Anwendung. Diese Zinseinkünfte werden bei<br />

den Anlegern mit deren individuellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.<br />

Einkünfte aus der Veräußerung<br />

Veräußerung der Beteiligung an der kanadischen<br />

Zielgesellschaft<br />

Im Falle der Veräußerung der Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />

wird das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 4 DBA nur ausnahmsweise<br />

beiden Staaten zugewiesen. Aufgrund der abkommensrechtlichen<br />

Transparenz der Personengesellschaft kann<br />

nach Ansicht des Initiators das kanadische Besteuerungsrecht<br />

auch bei Anteilsveräußerungen aus Art. 13 Abs. 1 DBA abgeleitet<br />

werden. Soweit Kanada die Einkünfte aufgrund dieser Beurteilung<br />

einer Besteuerung unterzieht, wird Deutschland die<br />

Einkünfte aus der Veräußerung von der Besteuerung ebenfalls<br />

ausnehmen und im Progressionsvorbehalt berücksichtigen (DBA-<br />

Aktivitätsvorbehalt ist in diesem Fall erfüllt).<br />

Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

Die Ausführungen zur Veräußerung einer Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />

gelten für einen Gewinn aus der Veräußerung der<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 67


Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch einen Anleger entsprechend,<br />

soweit der Veräußerungsgewinn wirtschaftlich auf<br />

das in Kanada gelegene Vermögen entfällt.<br />

Der von der inländischen Besteuerung freigestellte Veräußerungsgewinn<br />

unterliegt im Falle der Veräußerung des gesamten Anteils<br />

eines Anlegers an der deutschen Fondsgesellschaft nur in Höhe<br />

von 1 / 5 dem Progressionsvorbehalt. Gewinne aus der Aufgabe<br />

des Gewerbebetriebes der Fondsgesellschaft unterliegen aufgrund<br />

des Transparenzprinzips als „außerordentliche Einkünfte“<br />

ebenfalls nur in Höhe von 1 / 5 dem Progressionsvorbehalt. Ein<br />

Gewinn, der aus der planmäßigen Veräußerung der Grundstücke<br />

resultiert, ist nicht als Aufgabegewinn begünstigt, sondern als<br />

laufender Gewinn in voller Höhe beim Progressionsvorbehalt zu<br />

berücksichtigen.<br />

Progressionsvorbehalt für die gemäß DBA steuerbefreite<br />

Einkünfte<br />

Die laufenden gewerblichen Einkünfte aus der Bewirtschaftung<br />

der Grundstücke und der Veräußerung von Grundstücken sind<br />

gem. Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA i. V. m. § 32 b EStG in Deutschland<br />

unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt, da<br />

die kanadische Zielgesellschaft in Deutschland als transparent<br />

angesehen wird.<br />

Einkünfteermittlung für Zwecke des<br />

Progressionsvorbehalts<br />

Auf Ebene der Fondsgesellschaft werden die aufgrund des DBA<br />

Kanada unter Progressionsvorbehalt freigestellten Einkünfte<br />

nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO einheitlich und gesondert festgestellt.<br />

Die steuerbefreiten kanadischen Einkünfte sind – unabhängig von<br />

der Einkommensermittlung in Kanada – nach deutschen steuerrechtlichen<br />

Vorschriften zu ermitteln. Hier gibt es insbesondere<br />

abweichende Regelungen zu Kanada bei der Abgrenzung zwischen<br />

sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (Kosten in der Investitions<br />

phase) und zu aktivierenden Anschaffungs- oder Herstellerkosten.<br />

Im Rahmen der Abgrenzung ist ins besondere das BMF-<br />

Schreiben vom 20.10.2003, BStBl I, 546 (sog. „Fondserlass“) zu<br />

beachten. Hierin wird die Auffassung der Finanzverwaltung zur<br />

steuerlichen Behandlung der Konzeptions-, Vertriebs- und sonstigen<br />

Initialkosten für geschlossene Fonds wiedergegeben. Der<br />

Fondserlass schränkt die sofortige Abzugsfähigkeit der Kosten in<br />

der Investitionsphase für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel<br />

für Vertrieb, Konzeption, Prospektierung, rechtliche und steuerliche<br />

Beratung, Treuhandtätigkeiten etc. erheblich ein. Diese Kosten<br />

werden zu den Anschaffungskosten der Beteiligung aktiviert.<br />

Das Rechnungswesen ist in die Währung EUR umzurechnen und<br />

hängt somit von der Wechselkursentwicklung zwischen CAD und<br />

EUR ab.<br />

Berechnung des besonderen Steuersatzes<br />

(Progressionsvorbehalt)<br />

Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes hat bei positiven<br />

kana dischen Einkünften eine Steuermehrbelastung der in<br />

Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers zur Folge,<br />

sofern die Einkünfte des Anlegers nicht bereits dem Höchststeuersatz<br />

unterliegen.<br />

Die Berechnung des besonderen Steuersatzes erfolgt wie folgt:<br />

a) Bildung der Summe des in Deutschland zu versteuernden Einkommens<br />

und der kanadischen Einkünfte<br />

b) Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes der sich aus der<br />

Steuer auf die unter a) ermittelte Summe der Einkünfte ergibt.<br />

c) Anwendung des Durchschnittssteuersatzes auf das in<br />

Deutschland tatsächlich zu versteuernde Einkommen<br />

(ohne die steuerbefreiten kanadischen Einkünfte).<br />

Aus Vereinfachungsgründen wird in der Prognoserechnung von<br />

einem Anleger ausgegangen, der sich in Deutschland in der<br />

höchsten Steuerprogression befindet, daher ist die Auswirkung<br />

des Progressionsvorbehaltes für ihn nur marginal.<br />

Ausländische steuerbefreite Verluste und<br />

Progressionsvorbehalt<br />

Eventuelle negative Einkünfte aus der kanadischen Zielgesellschaft<br />

dürfen bei der Einkunftsermittlung für Zwecke des Progressionsvorbehaltes<br />

gem. § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nur mit anderen<br />

positiven Einkünften derselben Art aus Kanada ausgeglichen<br />

oder in den Folgejahren mit positiven Einkünften der Zielgesellschaft<br />

verrechnet werden.<br />

Die individuellen Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes<br />

lassen sich nur unter Berücksichtigung der individuellen steu-<br />

68 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


erlichen Verhältnisse des einzelnen Anlegers im jeweiligen Jahr<br />

ermitteln und sind unter anderem abhängig von der Höhe des in<br />

Deutschland zu versteuernden Einkommens, dem Familienstand<br />

und sonstigen im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigenden<br />

steuerbefreiten ausländischen Einkünfte des<br />

Anlegers. Aus diesen Gründen sollte der Anleger die individuellen<br />

Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes nur in Abstimmung<br />

mit seinem persönlichen Steuerberater ermitteln.<br />

Steuerliche Behandlung von Verlusten<br />

Steuerliche Behandlung von Verlusten in Deutschland<br />

Allgemeine Gründungs- und Verwaltungskosten führen in<br />

Deutschland zu Aufwand. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen anrechenbar.<br />

Steuerliche Behandlung ausländischer Verluste<br />

Der Ausgleich von Verlusten aus der gewerblichen Tätigkeit der<br />

Betriebsstätten der kanadischen Zielgesellschaft mit positiven<br />

inländischen Einkünften ist nicht möglich wegen der Freistellung<br />

nach dem DBA. Der Ausgleich ist nur mit zukünftig positiven<br />

gewerblichen kanadischen Einkünften möglich. Der sogenannte<br />

negative Progressionsvorbehalt findet keine Anwendung bei Einkünften<br />

aus Drittländern.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG<br />

Da in Deutschland lediglich in einzelnen Jahren geringe Verluste<br />

aufgrund von laufenden Verwaltungskosten erzielt werden,<br />

kommt die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 a EStG nicht<br />

zur Anwendung.<br />

Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15b EStG<br />

Da durch die Fondsgesellschaft nachhaltig keine negativen Einkünfte<br />

erzielt werden sollen, liegt ein Steuerstundungsmodell<br />

i. S. d. § 15 b EStG nicht vor.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Unabhängig von den steuerlichen Konsequenzen einer Veräußerung<br />

des Grundstückes durch die Zielgesellschaft bei ihr selbst,<br />

bei der Fondsgesellschaft sowie beim Anleger ist auf Ebene eines<br />

jeden Anlegers zusätzlich zu prüfen, ob durch die (anteilige)<br />

Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit weiteren<br />

Grundstücksgeschäften ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet wird.<br />

Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken des Anlegers<br />

sind grundsätzlich als private Vermögensverwaltung anzusehen.<br />

Geht der Umfang dieser Geschäfte jedoch über einen bestimmten<br />

Rahmen hinaus, kann allerdings auch eine gewerbliche Tätigkeit<br />

in Form eines sog. gewerblichen Grundstückshandels vorliegen.<br />

Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

müssen alle Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt<br />

sein. Dies ist insbesondere eine selbstständige, nachhaltige, mit<br />

Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die sich als Beteiligung<br />

am allgemeinen Verkehr darstellt.<br />

Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben zur Abgrenzung<br />

zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem<br />

Grundstückshandel verschiedene Kriterien entwickelt. Zu nennen<br />

sind hierbei insbesondere die Anzahl der Objekte und der<br />

enge zeitliche Zusammenhang zwischen Erwerb bzw. Herstellung<br />

und Veräußerung. Danach liegt ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

grundsätzlich dann vor, wenn innerhalb einer Zeitspanne<br />

von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden<br />

und jedes dieser Objekte sich zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

nicht länger als fünf Jahre (in Sonderfällen zehn Jahre) im Eigentum<br />

des Veräußerers befand („Drei-Objekt-Grenze“). In Ausnahmefällen<br />

kann ein gewerblicher Grundstückshandel auch ohne<br />

Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze vorliegen, wenn aufgrund<br />

objektiver Umstände feststeht, dass eine unbedingte Veräußerungsabsicht<br />

bestand (BMF-Schreiben vom 26.03.2004; IV<br />

A6 – S2240 – 46 / 04).<br />

Für den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels können<br />

auch die Veräußerung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />

bzw. die Veräußerung von Immobilien durch Grundstücksgesellschaften,<br />

an denen ein Steuerpflichtiger beteiligt ist,<br />

relevant werden. Daher kann für einen Anleger der Verkauf eines<br />

Grundstückes unter dem Gesichtspunkt eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels steuerlich zu berücksichtigen sein.<br />

Folgende Veräußerungsvorgänge können grundsätzlich dazu<br />

führen, dass ein sog. „Zählobjekt“ im Rahmen der Prüfung, ob<br />

auf Anlegerebene die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird und<br />

damit ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, zu berücksichtigen<br />

ist:<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 69


• Veräußerung des Grundstückes durch die Zielgesellschaft.<br />

• Veräußerung (ganz oder teilweise) des Anteils an der Zielgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft.<br />

• Veräußerung (ganz oder teilweise) des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />

durch den Anleger.<br />

Als Zählobjekt wird nach der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung<br />

ein Veräußerungsvorgang jedoch nur dann berücksichtigt,<br />

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

• Der Anleger ist an der Fondsgesellschaft bzw. an der Zielgesellschaft<br />

(mittelbar über die Fondsgesellschaft) zu mind.<br />

10 % beteiligt oder<br />

• im Falle einer Beteiligung von weniger als 10 % beträgt der<br />

anteilige Verkehrswert des Grundstückes mehr als EUR<br />

250.000 oder der Verkehrswert des Fondsanteils des Anlegers<br />

beträgt mehr als EUR 250.000.<br />

Bei der Verkehrswertermittlung für das Grundstück ist allein<br />

der Wert des veräußerten Grundstücks entscheidend, da keine<br />

Fremdfinanzierung eingegangen wird.<br />

Liegt auf Ebene des Anlegers ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

vor, weil er innerhalb von fünf Jahren mehr als drei (anteilige)<br />

Grundstücke veräußert hat oder weil andere Indizien dafür<br />

sprechen, die Tätigkeit des Anlegers als gewerblich zu qualifizieren,<br />

sind sämtliche Veräußerungsgewinne, die der Anleger beim<br />

Verkauf von in seinem Privatvermögen gehaltenen Grundstücken<br />

erzielt, der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist daher in jedem Fall empfehlenswert,<br />

vor Beteiligung an der Fondsgesellschaft die möglichen steuerlichen<br />

Folgen mit einem erfahrenen Steuerberater zu erörtern und dabei<br />

auch die übrigen individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen.<br />

Sonstige Steuern und Abgaben<br />

Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer in Kanada<br />

In Kanada wird keine Gewerbesteuer erhoben.<br />

Gewerbesteuer in Deutschland<br />

Gewerbesteuerpflicht / Ermittlung des Gewerbeertrags<br />

Im Gegensatz zur Einkommenssteuer ist die Personengesellschaft<br />

bei der Gewerbesteuer Subjekt der Besteuerung. Mit den<br />

gewerblichen Einkünften aus der Zielgesellschaft in Folge ihrer<br />

im Ergebnis gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG,<br />

erzielt die Fondsgesellschaft steuerbare gewerbliche Einkünfte<br />

(vgl. § 7 GewStG). Allerdings ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags<br />

der Gewinnanteil aus deutschen und ausländischen Personengesellschaften<br />

zu kürzen (vgl. § 9 Nr. 2 GewStG), so dass<br />

der Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft um die Einkünfte der<br />

Zielgesellschaft zu kürzen ist, d. h. ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag<br />

ist im Wesentlichen nur aus Zinserträgen denkbar, die<br />

die Fondsgesellschaft aus der Anlage liquider Mittel erzielt sowie<br />

aus der Hinzurechnung der Vergütungen, die ein Mitunternehmer<br />

z. B. für an die Fondsgesellschaft erbrachte Dienstleistungen von<br />

dieser erhält (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 2. HS EStG).<br />

Für Personengesellschaften wird zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />

ein Freibetrag von EUR 24.500 gewährt. Nach Abzug<br />

dieses Freibetrages wird mittels der Gewerbesteuermesszahl von<br />

3,5 % ein Gewerbesteuermessbetrag ermittelt, der die Bemessungsgrundlage<br />

für die Gewerbesteuer ist. Die Gewerbesteuer<br />

wird durch Anwendung des lokalen Hebesatzes ermittelt. Der<br />

Hebesatz für Hamburg beträgt derzeit 470 %. Die Gewerbesteuer<br />

ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Soweit Gewerbesteuer<br />

für die Fondsgesellschaft festgesetzt wird, können die Anleger<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

das 3,8-fache des für den entsprechenden Erhebungszeitraum<br />

festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages bei ihrer tariflichen<br />

Einkommenssteuer zum Abzug bringen, soweit diese auf gewerbliche<br />

Einkünfte entfällt, § 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Der Abzug ist auf<br />

die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt, wodurch<br />

eine Überentlastung vermieden wird.<br />

70 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer – Deutschland<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Wenn dem Anleger aus seinem Anteil an der Fondsgesellschaft<br />

Einkünfte zugerechnet werden und einen Progressionsvorbehalt<br />

auslösen, und dieser zu einer Einkommensteuerzahlung in<br />

Deutschland führt, unterliegt diese Einkommensteuerzahlung<br />

dem Solidaritätszuschlag von 5,5 %.<br />

Kirchensteuer<br />

Auf die Einkommenssteuer wird einem nicht konfessionslosen<br />

Anleger auf die aus der Fondsbeteiligung zugerechneten Einkünfte<br />

abhängig von der Konfession des Anlegers Kirchensteuer erhoben.<br />

Die konkrete Ausgestaltung der Kirchensteuer ist je nach<br />

Bundesland unterschiedlich geregelt und entzieht sich daher einer<br />

allgemeinen Darstellung.<br />

Umsatzsteuer<br />

Umsatzsteuer in Kanada<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Zielgesellschaft in umsatzsteuerlichen<br />

Sinne eine in Kanada ansässige Gesellschaft ist.<br />

Diese wird sich für die kanadische Umsatzsteuer „Harmonized<br />

Sales Tax“ (HST) registrieren lassen. Die Prognoserechnung unterstellt,<br />

dass alle beteiligten Partner, insbesondere auch die<br />

Verkäufer der Grundstücke ebenfalls in Kanada für die HST registriert<br />

sind. Dies hat zur Folge, dass die beim Ankauf der Grundstücke<br />

entstehende HST von der Zielgesellschaft nicht direkt gezahlt<br />

werden muss. Es fließt daher keine Liquidität ab.<br />

In den Prognoserechnungen für die Zielgesellschaft sind ausschließlich<br />

Nettobeträge angesetzt. Aufgrund des beschriebenen<br />

Verfahrens wird davon ausgegangen, dass keine Liquiditätswirkungen<br />

bestehen.<br />

Umsatzsteuer in Deutschland<br />

Das Halten der Anteile an der kanadischen Zielgesellschaft bedeutet<br />

keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des deutschen<br />

Umsatzsteuergesetzes (UStG). Sowohl der EuGH (Urteil vom<br />

29.4.2004, EuGHE 2004 I, 4295) als auch die deutsche Finanzverwaltung<br />

(BMF-Schreiben vom 26.1.2007) sehen in dem bloßen<br />

Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen<br />

Be teiligungen grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit.<br />

Die Fondsgesellschaft führt damit keine umsatzsteuerbaren Umsätze<br />

aus. Daher ist der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ausgeschlossen.<br />

Im Ergebnis wirken sich bei Kosten die Bruttobeträge (inklusive der<br />

jeweiligen Umsatzsteuer) bei der Fondsgesellschaft erfolgswirksam<br />

aus. Dem entsprechend verstehen sich in den Prognoserechnungen<br />

für die Fondsgesellschaft ausgewiesenen Beträge brutto.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Grunderwerbsteuer in Kanada<br />

Bei der Anschaffung von Grundbesitz ist vom Erwerber eine kommunale<br />

„Deed Transfer Tax“, eine Grunderwerbsteuer, zu entrichten.<br />

Die Höhe wird von den Kommunen festgesetzt. (0,5 – 1,5 %).<br />

Grunderwerbsteuer in Deutschland<br />

Bei der deutschen Fondsgesellschaft fällt keine Grunderwerbsteuer<br />

an, da diese keine Grundstücke erwirbt.<br />

Grundsteuer (Grundbesitzsteuer) in Kanada<br />

In Nova Scotia wird eine kommunale Grundsteuer erhoben, die<br />

sich nach dem sog. „Assessment Value“ richtet. Dieser wird<br />

durch die Property Valuation Services Corporation in einem vereinfachten<br />

Bewertungsverfahren ermittelt.<br />

Die jährlichen Steuersätze betragen je nach County ca. 0,6 %<br />

– 2 % des Assessment Value bei Freizeitnutzung („Recreational<br />

Land“). Der Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen<br />

zumeist deutlich unterhalb des Verkehrswertes, wodurch<br />

die tatsächliche Grundsteuerlast bezogen auf den Verkehrswert<br />

entsprechend niedriger liegt.<br />

Bei Forstland wird die Grundsteuer mit einem Pauschalwert pro<br />

Flächeneinheit (i. d. R. wenige CAD-Cent pro Acre) berechnet.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

zwischen Deutschland und Kanada. Sowohl Kanada als Belegenheitsstaat<br />

der Betriebsstätte als auch der Bundesrepublik<br />

Deutschland als Wohnsitzstaat der Anleger steht grundsätzlich<br />

jeweils ein Besteuerungsrecht zu.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 71


Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kanada<br />

Kanada erhebt keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Es<br />

ist jedoch eine Wertzuwachssteuer (capital gain tax) bei Schenkung<br />

oder im Todesfall zu entrichten.<br />

Es wird unterstellt, dass der Steuerpflichtige seinen Besitz im<br />

Todesfall / Schenkungsfall zu einem gerechten Marktwert veräußert<br />

hat. Das gilt ebenfalls für nicht in Kanada ansässige Anleger.<br />

Die „capital gain tax“ ist eine vom Erblasser / Schenker herrührende<br />

Schuld i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, welche als Nachlassverbindlichkeit<br />

von der Bemessungsgrundlage der deutschen<br />

Erbschaft- / Schenkungsteuer abgezogen werden kann.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />

Die Übertragung eines Anteiles an der Fondsgesellschaft im Wege<br />

des Erbfalls oder einer Schenkung unterliegt in Deutschland der<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Für den Anleger mit Wohnsitz<br />

in Deutschland, besteht für den Fall der Erbschaft bzw. Schenkung<br />

eine unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2<br />

lit. a ErbStG.<br />

Nach dem Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen<br />

vom 16.09.2010 ist dabei nicht mehr zu unterscheiden, ob ein<br />

direkt gehaltener Kommanditanteil verschenkt beziehungsweise<br />

vererbt wird oder ob die Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

über eine Treuhänderin gehalten und zivilrechtlich lediglich<br />

der Herausgabeanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin<br />

darstellt. Die Anwendbarkeit dieses Erlasses ist derzeit<br />

noch nicht bundeseinheitlich geregelt.<br />

Die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer hängt von den<br />

jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Anlegers, seiner Erben<br />

bzw. des / der Beschenkten ab. Es bestehen Freibeträge nach<br />

Verwandtschaftsgrad und unterschiedliche Steuersätze nach<br />

Verwandtschaftsgrad und nach Höhe des Erbes / der Schenkung.<br />

Außensteuergesetz (AStG)<br />

Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft, die eine Betriebsstätte<br />

unterhält, sind die Regelungen in § 20 Abs. 2 AStG zu<br />

betrachten. Danach wird Deutschland die Doppelbesteuerung<br />

nicht durch die Freistellung unter Progressionsvorbehalt vermeiden,<br />

sondern durch die Anrechnung der auf die ausländischen<br />

Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern auf die deutsche<br />

Steuerschuld des Anlegers, wenn in einer ausländischen Betriebsstätte<br />

eines unbeschränkt Steuerpflichtigen passive Einkünfte<br />

anfallen, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung steuerlich<br />

erfasst würden, falls diese ausländische Betriebsstätte eine<br />

ausländische Gesellschaft i. S. d. AStG wäre. Derzeit besteht die<br />

Ansicht, dass die mitunternehmerische Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />

als Betriebsstätte gilt, sodass die Doppelbesteuerung<br />

durch Anrechnung vermieden wird, soweit die Zielgesellschaft<br />

keine aktiven Einkünfte i. S. d. § 8 AStG erzielt, die einer Niedrigbesteuerung<br />

(Steuersatz 25 %) unterliegen. Nach Ansicht des Initiators<br />

gelten die Gewinne aus der Veräußerung der kanadischen<br />

Grundstücke als aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG.<br />

Zur Ermittlung des Wertes des Anteiles an der Fondsgesellschaft<br />

werden die einzelnen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft betrachtet,<br />

also die indirekt über die Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />

gehaltenen Grundstücke. Im Fall der Vererbung der Beteiligung ist<br />

der dem <strong>Kapital</strong>anteil entsprechende Wert der Grundstücke maßgebend<br />

(zzgl. gegebenenfalls weiterer vorhandener Vermögenspositionen<br />

und abzgl. der Verbindlichkeiten). Im Schenkungs fall ist<br />

zu beachten, dass ggf. aufgrund der Transparenz der Gesellschaft<br />

in der Übernahme von anteiligen Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft<br />

durch den Beschenkten eine Gegenleistung für den Erhalt<br />

der anteiligen Vermögensgegenstände zu sehen ist (gemischte<br />

Schenkung). Der unentgeltliche Anteil unterliegt der Schenkungsteuer.<br />

Der entgeltliche Anteil stellt einkommensteuerlich einen<br />

Verkauf dar. Das ausländische Vermögen ist mit dem gemeinen<br />

Wert zu bewerten (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m §§ 9, 31 BewG).<br />

72 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption


Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 73


Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern<br />

Firma<br />

Fondsgesellschaft / Emittentin Komplementärin / Anbieterin /<br />

Prospektverantwortliche /<br />

Gründungsgesellschafterin und<br />

Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Sitz Hamburg Hamburg<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsanschrift Friesenstraße 1, 20097 Hamburg Friesenstraße 1, 20097 Hamburg<br />

Handelsregister AG Hamburg, HRA 115497,<br />

eingetragen am 26.11.2012,<br />

gegründet am 12.11.2012<br />

<strong>Kapital</strong><br />

Gründungsgesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Geplantes Kommanditkapital nach<br />

Vollplatzierung CAD 15.000.000<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />

Komplementärin, ohne Einlage<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />

Geschäftsführende Kommanditistin mit einer<br />

Einlage von CAD 650<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, mit<br />

einer Einlage von CAD 650<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />

vertreten durch<br />

Herrn Marc A. Beyer, Hamburg,<br />

Herrn Karsten Dümmler, Hamburg und<br />

Herrn Robert Vitye, Wiesbaden<br />

AG Hamburg, HRB 107913,<br />

eingetragen am 07.01.2009<br />

Stammkapital EUR 25.000<br />

VSP Financial Services AG, Wiesbaden<br />

NSI Netfonds Structured Investments<br />

<strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />

Karsten Dümmler, Hamburg und<br />

Robert Vitye, Wiesbaden<br />

74 | Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern


Geschäftsführende Kommanditistin<br />

und Gründungsgesellschafterin und<br />

Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung<br />

Treuhänderin und<br />

Gründungsgesellschafterin und<br />

Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />

Hamburg<br />

Friesenstraße 1, 20097 Hamburg<br />

AG Hamburg, HRB 107912,<br />

eingetragen am 07.01.2009<br />

Stade<br />

An der Werft 5, 21680 Stade<br />

AG Tostedt, HRB 101256,<br />

eingetragen am 12.02.2004<br />

Stammkapital EUR 25.000 Stammkapital EUR 25.000<br />

VSP Financial Services AG, Wiesbaden<br />

NSI Netfonds Structured Investments<br />

<strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />

GBV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Drochtersen<br />

Herrn Marc A. Beyer, Hamburg,<br />

Herrn Karsten Dümmler, Hamburg und<br />

Herrn Robert Vitye, Wiesbaden<br />

Timo Engelbrecht, Drochtersen und<br />

Lars Jagemann, Drochtersen<br />

Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern | 75


Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Zielgesellschaft<br />

Firma Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

Sitz Stade Archiat, NS, Canada<br />

Geschäftsanschrift An der Werft 1, 21680 Stade 14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0<br />

Handelsregister AG Tostedt, HRB 101312,<br />

eingetragen am 03.07.2003<br />

<strong>Kapital</strong> Stammkapital EUR 50.000 CAD 1.000<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Rigo Gooßen<br />

Hans-Ulrich Heuermann<br />

Jörg Bardenhagen<br />

Rigo Gooßen, Stade,<br />

Hans-Ulrich Heuermann,<br />

Hollern-Twielenfleth,<br />

Jörg Bardenhagen, Stade<br />

Registernummer: 3269919,<br />

eingetragen am 12.02.2013<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG (99,9 % der Geschäftsanteile)<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

(0,1 % der Geschäftsanteile)<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

<strong>Kapital</strong>mäßige und personelle Verflechtungen<br />

Herr Marc A. Beyer ist gleichzeitig Prokurist der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />

<strong>GmbH</strong>, Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer<br />

der NSI Netfonds Structured Investments <strong>GmbH</strong>.<br />

Er ist ferner Director der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. und President der<br />

<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />

Herr Karsten Dümmler ist gleichzeitig Geschäftsführer der SO-<br />

LIT <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und der NSI<br />

Netfonds Structured Investments <strong>GmbH</strong>.<br />

Herr Robert Vitye ist gleichzeitig Aktionär der VSP Financial Services<br />

AG, Vorstand der VSP Financial Services AG, Geschäftsführer<br />

der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, und Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>. Er ist ferner President der <strong>SOLIT</strong> Canada GP<br />

Ltd. und Director der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />

76 | Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern


General Partner<br />

Verwaltung und Asset Management der Zielgesellschaft<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

Archiat, NS, Canada<br />

<strong>SOLIT</strong> Management<br />

Canada Ltd.<br />

Archiat, NS, Canada<br />

14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0 14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0<br />

Registernummer: 3269813,<br />

eingetragen am 11.02.2013<br />

CAD 1.000 CAD 5.000<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Registernummer: 3269816,<br />

eingetragen am 11.02.2013<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

Officers:<br />

Robert Vitye, Wiesbaden, President,<br />

Marc A. Beyer, Hamburg, Director,<br />

Dr. Hans-Christian Sünkler, Hamburg, Secretary<br />

Agent:<br />

Ivo Winter, Arichat NS, Kanada<br />

Officers:<br />

Marc A. Beyer, Hamburg, President,<br />

Robert Vitye, Wiesbaden, Director,<br />

Dr. Hans-Christian Sünkler, Hamburg, Secretary<br />

Agent:<br />

Ivo Winter, Arichat NS, Kanada<br />

Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern | 77


Sonstige Angaben gemäß<br />

Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung<br />

(VermVerkProspV)<br />

Folgende Informationen zur Vermögensanlage werden ergänzend zu den bisherigen Ausführungen gegeben; die Paragraphenangaben<br />

beziehen sich auf die VermVerkProspV:<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 8 Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland.<br />

§ 5 Nr. 2 Die Emittentin ist für eine bestimmte Zeit gegründet. Sie hat gem. § 19 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine geplante Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch die Fortsetzung<br />

der Gesellschaft beschließen (vgl. § 11 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages).<br />

§ 5 Nr. 3 Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.<br />

§ 5 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />

Satz 1 und Satz 3<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 2 Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sind<br />

bisher nicht ausgegeben worden.<br />

§ 6 Satz 2 Nr. 3 Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche Person.<br />

Nr. 1<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 3<br />

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektauftstellung sind entsprechend<br />

ihrem Anteil am Gesellschaftskapital am Vermögen, am Ergebnis und an den laufenden Auszahlungen der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt. Darüber hinaus erhält die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine quartalsweise Haftungsvergütung in Höhe von 0,05 % des Kommanditkapitals nach<br />

Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend<br />

ist jeweils der Stand per Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung (Beendigung<br />

der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />

Die Gründungskommanditisten <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und TRESTA Treuhandgesellschaft mbH erhalten<br />

die im Konzeptionsvertrag, der Vertriebsvereinbarung sowie dem Treuhandvertrag vereinbarten Vergütungen.<br />

Bei einem unterstellten Fondsvolumen von CAD 15 Mio. und einer unterstellten Vergütungslaufzeit<br />

von 5,5 Jahren würden sich laufende Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter und gleichzeitig Gesellschafter<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Höhe von insgesamt CAD 825.000 zzgl. Umsatzsteuer<br />

ergeben. Die geschäftsführende Kommanditistin, <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, erhält im Falle der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einen Vorabgewinn von 20 % des<br />

verbleibenden Betrages, nachdem für alle Gesellschafter ein Gesamtrückfluss aus der Beteiligung von 126 %,<br />

bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital, erreicht ist. Da der tatsächliche Gesamtrückfluss aus der<br />

Vermögensanlage noch nicht feststeht, kann dieser Vergütungsbestandteil (Vorabgewinn) zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht in einer Summe beziffert werden.<br />

Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektauftsellung<br />

keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

aller Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

78 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 4<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 5<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 6<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 6 a<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 6 b<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />

es sich um juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Bei juristischen Personen ist die Erteilung eines<br />

Führungszeugnisses ausgeschlossen.<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />

es sich um juristische Personen mit Sitz in Deutschland.<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />

es sich um juristische Personen. Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters oder eines Gesellschafters<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />

Über das Vermögen keines Gründungsgesellschafters und Gesellschafters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse<br />

abgewiesen worden.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung eines Unternehmens tätig gewesen, über dessen<br />

Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse abgewiesen worden ist.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 7<br />

Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />

es sich um juristische Personen. Eine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften<br />

oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt ist nicht erfolgt .<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 2 Die Emittentin wurde vor weniger als fünf Jahren gegründet.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />

des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 7 Abs. 3 Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />

Unternehmen tätig, das mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />

Unternehmen tätig, das dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellt.<br />

Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />

Unternehmen tätig, das im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringt.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 79


§ 7 Abs. 4 Nr. 1 Die Gründungsgesellschafterin des Emittenten und die Gesellschafterin des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, ist mit dem Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage beauftragt. Sie wird selbst oder durch Untervermittler die Eigenkapitalvermittlung<br />

vornehmen. Andere Gründungsgesellschafter des Emittenten und andere Gesellschafter des Emittenten<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftragt.<br />

§ 7 Abs. 4 Nr. 2 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />

Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s stellen dem Emittenten kein Fremdkapital zur Verfügung und vermitteln<br />

dem Emittenten kein Fremdkapital.<br />

§ 7 Abs. 4 Nr. 3 Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erbringen im<br />

Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der<br />

Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />

von kanadischem Grundbesitz liegt.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von<br />

wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind, bestehen nicht.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin<br />

und die Vermögensanlage haben, sind nicht anhängig.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Es bestehen keine laufenden Investitionen.<br />

§ 8 Abs. 2 Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />

§ 9 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1, 2, 3 und 4<br />

Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, aus der Bewirtschaftung und Veräußerung von kanadischen<br />

Grundstücken einen Überschuss zu erzielen. Hierzu sollen über eine kanadische Zwischengesellschaft<br />

Grundstücke erworben werden. Anlageziel der Vermögensanlage ist, aus den Verkaufserlösen Auszahlungen<br />

an die Anleger zu leisten.<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlage ist, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die dem Anlageziel dienen. Hierzu<br />

wird sich die Emittentin planmäßig mit ihren Nettoeinnahmen in Höhe von insgesamt CAD 13.949.000 an<br />

der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligen.<br />

Der Realisierungsgrad des Projekts ist wie folgt: Durch Gründung der kanadischen Gesellschaften (<strong>SOLIT</strong><br />

Property Canada L.P. und <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.), Abschluss der jeweiligen Gesellschaftsverträge und<br />

Erbringung der Anteile an diesen Gesellschaften wurde mit der Realisierung der Anlagestrategie begonnen.<br />

Die Emittentin ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12. Februar 2013 bereits<br />

mit einem Anfangskapital von CAD 999,00 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung ist die Emittentin in Höhe von CAD 1.000 an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (entspricht<br />

Komplementär der Zielgesellschaft) beteiligt, sie hält sämtliche Anteile. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist mit<br />

CAD 1 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligt. Sämtliche vorgenannten Einlagen<br />

(mit Ausnahme der planmäßigen Erhöhung der Einlage der Emittentin an der Zielgesellschaft) sind erbracht.<br />

Kanadische Grundstücke sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erworben worden.<br />

Zur Realisierung der Anlagestrategie legen der Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 06.03.2013 und<br />

der Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013 gleichlautend folgende Investitionskriterien<br />

(Anlagepolitik) fest:<br />

80 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia erworben werden.<br />

2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />

3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine Vermessung<br />

zwingend zu erfolgen.<br />

4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />

5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />

6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen genügen.<br />

Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese Mindestanforderungen<br />

nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />

7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />

Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu erwerben.<br />

8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />

für Parzellierung und die dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />

9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />

Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage sind zur Erreichung der Anlagestrategie und Anlagepolitik alleine<br />

ausreichend. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage nicht genutzt.<br />

Die Möglichkeit einer Änderung der Anlagepolitik und Anlagestrategie besteht in einer Änderung des<br />

Gesellschaftsvertrages der Emittentin. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin kann per Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung geändert werden. Gesellschafterbeschlüsse werden in § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Emittentin geregelt. Änderungen der Investitionskriterien bedürfen gem. § 10 Abs. 4 a) einer<br />

qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung der Emittentin.<br />

Sollte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss zur Änderung der Anlagestrategie und/oder der Anlagepolitik<br />

der Vermögensanlage gefällt worden sein, weist die Emittentin den General Partner (<strong>SOLIT</strong> Canada<br />

GP Ltd.) der Zielgesellschaft (<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.) an. Der General Partner führt die Geschäfte der<br />

Zielgesellschaft. Somit ist der General Partner verpflichtet, den jeweiligen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

der Emittentin umzusetzen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten der Änderung<br />

der Anlagestrategie und/oder der Anlagepolitik der Vermögensanlage.<br />

Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist nicht vorgesehen und gehört nicht zur Anlagestrategie<br />

oder Anlagepolitik der Vermögensanlge.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 1 Anlageobjekte auf Ebene der Emittentin sind die Beteiligungen an der <strong>SOLIT</strong> Property L.P. („Zielgesellschaft“),<br />

die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (entspricht Komplementär der <strong>SOLIT</strong> Property Canada<br />

L.P.) und die Beteiligung der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. Die Emittentin<br />

wird planmäßig ihre Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. bis zu CAD 13.949.000 erhöhen.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 81


Die Emittentin ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12. Februar 2013 bereits mit<br />

einem Anfangskapital von CAD 999,00 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Die Emittentin ist mit<br />

CAD 1.000 an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligt, sie hält damit sämtliche Anteile. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP<br />

Ltd. ist mit CAD 1 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligt.<br />

Rechte und Pflichten der Emittentin (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Anteile an der<br />

Zielgesellschaft“ ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft. Siehe hierzu die Ausführungen<br />

auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft“. Rechte und Pflichten auf Ebene der Zielgesellschaft<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Erwerb kanadischer<br />

Grundstücke“ ergeben sich aus den gleichlautend im Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 06.03.2013<br />

und im Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013 festgelegten Investitionskriterien:<br />

1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia erworben werden.<br />

2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />

3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine Vermessung<br />

zwingend zu erfolgen.<br />

4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />

5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />

6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen genügen.<br />

Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese Mindestanforderungen<br />

nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />

7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />

Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu erwerben.<br />

8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />

für Parzellierung und die dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />

9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung der<br />

Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die durch die Zielgesellschaft in Kanada zu erwerbenden<br />

kanadischen Grundstücke noch nicht fest. Insofern handelt es sich um einen sog. Blindpool. Es ist geplant,<br />

dass die Zielgesellschaft eine Vielzahl von Grundstücken in der kanadischen Provinz Nova Scotia erwirbt.<br />

Bei dem geplanten Erwerb der kanadischen Grundstücke sind die Investitionskriterien zwingend einzuhalten.<br />

Rechte und Pflichten auf Ebene der Emittentin (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Beteiligung<br />

an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.“ ergeben sich aus dem Memoradum of Association vom 11.02.2013. Nach<br />

dem Memorandum of Association wurden 10 Gesellschaftsanteile ausgegeben. Die Emittentin hält sämtliche<br />

ausgegebene Anteile und ist einzige Gesellschafterin der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. Demnach hat die Emittentin<br />

alle Rechte (Auflösung der Gesellschaft, Ausgabe neuer Anteile) und Pflichten (Erbringung der Einlage).<br />

Rechte und Pflichten auf Ebene der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts<br />

„Anteile an der Zielgesellschaft“ ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft.<br />

Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft“. Hiernach hat die <strong>SOLIT</strong><br />

Canada GP Ltd. Rechte (Vertretung der Zielgesellschaft im Rechtsverkehr) und Pflichten (Geschäftsführung<br />

der Zielgesellschaft).<br />

82 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />

Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung erworben. Weder der Anbieterin und Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern<br />

und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin steht oder stand das<br />

Eigentum oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben zu.<br />

Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />

Grundstücke) erworben. Weder der Anbieterin und Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern<br />

und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin steht oder stand demzufolge<br />

das Eigentum oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben<br />

zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 3 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />

Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung erworben. Diese Anlageobjekte sind frei von nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen.<br />

Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />

Grundstücke) erworben. Daher können zum Zeitpunkt der Prospektauftsellung noch keine Aussagen<br />

zur dinglichen Belastung dieser Anlageobjekte gemacht werden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 4 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />

Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung erworben. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

der Anlageobjekte (Beteiligungen), insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht.<br />

Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />

Grundstücke) erworben. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der<br />

Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 5 Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 6 Folgende Verträge hat die Emittentin über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher<br />

Teile davon abgeschlossen:<br />

- Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013. Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag<br />

der Zielgesellschaft“.<br />

- Memoradum of Association der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. vom 11.02.2013.<br />

- Vertrag über zu erbringende Dienstleistungen vom 06.03.2013 zwischen der Zielgesellschaft und Management<br />

Canada Ltd. Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 51 „Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag“.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte existieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 83


§ 9 Abs. 2 Nr. 8 Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Anbieterin und Prospektverantwortlichen der Emittentin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

Hamburg, besteht in der Übernahme der Haftung. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> keine<br />

Lieferungen und Leistungen.<br />

§§ 10, 11 und 13,<br />

§ 15 Abs. 1<br />

Die Leistungen der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>s der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, bestehen in der Konzeption des<br />

Beteiligungsangebotes und dem Vertrieb der Kommanditanteile. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> keine Lieferungen und Leistungen.<br />

Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Treuhänderin der Emittentin TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, besteht in<br />

der Übernahme der Treuhandschaft. Darüber hinaus erbringt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine<br />

Lieferungen und Leistungen.<br />

Die Leistung der Mittelverwendungskontrolleurin Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

mbH, Stade, besteht in der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus erbringt die<br />

Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH keine Lieferungen und Leistungen.<br />

Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen keine Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Vermögensanlage.<br />

Die Emittentin wurde vor weniger als 18 Monaten gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss i. S. d.<br />

§ 10 Absatz 1 Nr. 1 erstellt.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Die Geschäftsführung der Emittentin wird durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong>, Hamburg, übernommen. Daher sind die Mitglieder der Geschäftsführung der <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> gleichzeitig die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin. Dies sind die Herren Marc A. Beyer,<br />

Karsten Dümmler und Robert Vitye, alle geschäftsansässig Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin der Emittentin stehen keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 3 Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin (die Herren Marc A.<br />

Beyer, Karsten Dümmler und Robert Vitye) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen<br />

in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches,<br />

§ 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die<br />

Führungszeugnisse sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger.<br />

Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung der Emittentin besteht nicht.<br />

Die Emittentin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 5a Über das Vermögen keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />

84 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


§ 12 Abs. 1 Nr. 5b Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung<br />

eines Unternehmens tätig gewesen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />

wurde oder mangels Masse abgewiesen worden ist.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 6 Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />

vor.<br />

§ 12 Abs. 2<br />

Nr. 1 bis Nr. 3<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind gleichzeitig Geschäftsführer des Unternehmens<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, welches mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt<br />

ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin für ein Unternehmen<br />

tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />

Die Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf. Daher sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />

nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Zwei der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin (Herr Marc A. Beyer und Herr Robert Vitye) sind<br />

gleichzeitig Mitglieder der Geschäftsleitung der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die mit der operativen<br />

Auswahl der Grundstücke beauftragt ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin existieren nicht.<br />

§ 12 Abs. 3 Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben. Fremdkapital nimmt die Emittentin<br />

nicht auf.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen.<br />

§ 12 Abs. 4 Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit<br />

dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin stellt der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dieses.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen.<br />

Die Anbieterin und Prospektverantwortliche (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg) wird vertreten<br />

durch die Geschäftsführung, dies sind die Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye, alle geschäftsansässig<br />

Friesenstr. 1, 20097 Hamburg. Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht<br />

nicht. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Die Treuhänderin (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5, 21680 Stade) wird vertreten durch<br />

die Geschäftsführung, dies sind die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann, geschäftsansässig An der<br />

Werft 5, 21680 Stade. Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht nicht. Die Treuhänderin<br />

verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 85


§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 3<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur (Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, An der<br />

Werft 1, 21680 Stade) wird vertreten durch die Geschäftsführung, dies sind die Herren Rigo Gooßen,<br />

Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen, alle geschäftsansässig An der Werft 1, 21680 Stade. Eine<br />

Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht nicht. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt<br />

über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />

Dümmler und Robert Vitye) stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art zu. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und<br />

Aufsichtsgremien.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />

stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Die<br />

Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen,<br />

Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie<br />

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art zu. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und<br />

Aufsichtsgremien.<br />

Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen<br />

wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes, §<br />

38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse sind nicht<br />

älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche<br />

verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo<br />

Engelbrecht und Lars Jagemann) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen in<br />

Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 des<br />

Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse<br />

sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger. Die Treuhänderin<br />

verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die<br />

Herren Rigo Gooßen, Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis<br />

283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder §<br />

369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer<br />

sind deutsche Staatsbürger. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

86 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 5a<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m. §<br />

12 Abs. 1 Nr. 5b<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 6<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1<br />

Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />

ist nicht innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen<br />

worden. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung der Treuhänderin ist nicht innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Die Treuhänderin verfügt<br />

über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist nicht<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen war innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin war innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung<br />

einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse<br />

abgewiesen wurde.<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs war innerhalb der letzten fünf Jahre<br />

in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

mangels Masse abgewiesen wurde.<br />

Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin<br />

und Prospektverantwortlichen vor. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte<br />

und Aufsichtsgremien.<br />

Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin<br />

vor. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />

durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

vor. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />

Dümmler und Robert Vitye) sind gleichzeitig Geschäftsführer des Unternehmens, welches mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber hinaus sind die Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye<br />

nicht für Unternehmen tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen, Hans-<br />

Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 87


§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 2<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 3<br />

§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 3<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />

Dümmler und Robert Vitye) sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die<br />

Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Emittentin nimmt keinerlei<br />

Fremdkapital auf.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen, Hans-<br />

Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben. Die Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf.<br />

Ein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Herr Robert Vitye) ist<br />

gleichzeitig Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die mit der operativen Auswahl der<br />

Grundstücke beauftragt ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin<br />

und Prospektverantwortlichen für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche<br />

verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin ist für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die<br />

Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Kein Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist für Unternehmen tätig, die<br />

Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />

erbringen. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />

Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />

Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />

Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Ein Mitglied der<br />

Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Herr Robert Vitye) ist im wesentlichen Umfang<br />

mittelbar beteiligt an der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die Lieferung oder Leistung im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt (operative Auswahl der Grundstücke).<br />

Darüber hinaus ist kein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen in<br />

wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen<br />

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Anbieterin<br />

und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />

mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

88 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />

§ 12 Abs. 4<br />

Nr. 1 bis Nr. 3<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist im wesentlichen Umfang unmittelbar<br />

oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und<br />

Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist in wesentlichem<br />

Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist in wesentlichem Umfang<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist im wesentlichen Umfang<br />

unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />

mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt Fremdkapital an die Emittentin.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen erbringt zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung der Anlageobjekte. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte<br />

und Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit<br />

dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Treuhänderin stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder<br />

vermittelt Fremdkapital an die Emittentin. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin<br />

erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />

Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der<br />

Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt Fremdkapital an die Emittentin. Keines der Mitglieder<br />

der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />

§ 14 Für die Verzinsung oder Rückzahlung der hier angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person<br />

oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 89


Eröffnungsbilanz<br />

auf den 12.11.2012 der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

A K T I V A<br />

EUR<br />

P A S S I V A<br />

EUR<br />

Forderungen gegen Gesellschafter 1.000,00<br />

Eigenkapital<br />

a) Komplementärkapital<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />

0,00<br />

b) Kommanditkapital<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />

500,00<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg 500,00<br />

Gesamt 1.000,00<br />

Zwischenbilanz<br />

auf den 02.07.2013 der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

A K T I V A<br />

EUR<br />

P A S S I V A<br />

EUR<br />

A. Anlagevermögen<br />

Finanzanlagen<br />

Geschäftsanteile <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 738,25<br />

Geschäftsanteile <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. 738,99<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.000,74<br />

Gesamt 2.477,98<br />

A. Eigenkapital<br />

I. <strong>Kapital</strong>anteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00<br />

II. <strong>Kapital</strong>anteile der Kommanditisten 978,95<br />

B. Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern<br />

Darlehen <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> 1.499,03<br />

Gesamt 2.477,98<br />

Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

zum 02.07.2013<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

EUR<br />

Die wesentlichen Veränderungen seit der Eröffnungsbilanz beinhalten<br />

die Einzahlung der Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />

in Höhe von insgesamt EUR 1.000 sowie die Erbringung der Ersteinlage<br />

bei der Zielgesellschaft und deren General Partner in<br />

Höhe von CAD 999 bzw. CAD 1.000. Die Bewertung erfolgte zum<br />

Tagesmittelkurs von 1,3532 CAD/EUR.<br />

1. Beteiligungserträge 0<br />

2. sonstige betriebliche Erträge 0<br />

3. sonstige betriebliche Aufwendungen -20,51<br />

4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0<br />

Fehlbetrag -20,51<br />

Die Finanzierung der Einlagen bei den kanadischen Gesellschaften<br />

erfolgten über ein kurzfristiges unverzinsliches (eigenkapitalähnliches)<br />

Darlehen der geschäftsführenden Kommanditistin in<br />

Höhe von CAD 2.000. Das Darlehen war zum Bilanzstichtag mit<br />

dem Devisenmittelkurs von 1,3692 CAD/EUR zu bewerten. Die<br />

enstandenen Kursverluste sind unter den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen ausgewiesen.<br />

90 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


Voraussichtliche Vermögenslage<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />

Prognose der Vermögenslage<br />

jeweils zum 31. Dezember<br />

2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />

A K T I V A<br />

A. Anlagevermögen<br />

Finanzanlagen 13.830 12.806 10.504 8.196<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31 302 723 1.114<br />

Gesamt 13.861 13.108 11.227 9.310<br />

P A S S I V A<br />

A. Eigenkapital<br />

I. <strong>Kapital</strong>anteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0 0 0 0<br />

II. <strong>Kapital</strong>anteile der Kommanditisten<br />

1. Kommanditkapital 15.000 15.000 15.000 15.000<br />

2. <strong>Kapital</strong>rücklage (Agio) 750 750 750 750<br />

3. Entnahmen 0 -1.350 -4.650 -7.950<br />

4. Ergebnissonderkonten -1.889 -1.292 127 1.510<br />

Gesamt 13.861 13.108 11.227 9.310<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 91


Voraussichtliche Ertragslage<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />

Prognose der Ertragslage für das Jahr 2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />

Beteiligungserträge 0 776 1.598 1.562<br />

sonstige betriebliche Erträge 30 0 0 0<br />

sonstige betriebliche Aufwendungen -1.889 -179 -179 -179<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -30 0 0 0<br />

Jahresfehlbetrag /-überschuss -1.889 597 1.419 1.383<br />

Voraussichtliche Finanzlage<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />

Prognose der Finanzlage<br />

jeweils zum 31. Dezember<br />

2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />

Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />

Zahlung von Anschaffungskosten 13.950 0 0 0<br />

13.950 0 0 0<br />

Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

Einzahlungen auf das Eigenkapital 15.000 0 0 0<br />

Einzahlung des Agios 750 0 0 0<br />

fondsabhängige Initialkosten -1.800 0 0 0<br />

13.950 0 0 0<br />

Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />

Rückflüsse aus der Zielgesellschaft 120 1.800 3.900 3.870<br />

laufende Verwaltungskosten -89 -179 -179 -179<br />

31 1.621 3.721 3.691<br />

Cash-Flow aus Entnahmen 0 -1.350 -3.300 -3.300<br />

Auszahlungen an die Anleger 0 -1.350 -3.300 -3.300<br />

Liquidität der Periode 31 271 421 391<br />

Liquidität kumuliert 31 302 723 1.114<br />

92 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)


Planzahlen<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />

Prognose der Planzahlen für das Jahr 2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />

Investitionen 13.950 0 0 0<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz (Beteiligungserträge) 0 776 1.598 1.562<br />

Ergebnis -1.889 597 1.419 1.383<br />

Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge der Angaben zur voraussichtlichen<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

sowie den Planzahlen<br />

Es wurde von einer vollständigen Platzierung des Emissionskapitals<br />

der Fondsgesellschaft im Jahr 2013 ausgegangen. Die<br />

Einzahlung des <strong>Kapital</strong>s bei der Zielgesellschaft sowie die vollständige<br />

Investition in kanadische Grundstücke durch die Zielgesellschaft<br />

wurden ebenfalls für das Jahr 2013 unterstellt. Aus<br />

Vereinfachungsgründen erfolgt die Angabe in CAD. Der Wechselkurs<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (04.07.2013) beträgt<br />

CAD 1 = EUR 0,7315.<br />

In der Prognose zur Vermögenslage der Fondsgesellschaft werden<br />

unter den Finanzanlagen die Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />

an der Zielgesellschaft in Höhe von TCAD 13.949 sowie<br />

an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. in Höhe von TCAD 1 ausgewiesen.<br />

Soweit es sich bei den von der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />

geleisteten Auszahlungen um <strong>Kapital</strong>rückzahlungen<br />

handelt, vermindert sich der Ansatz in der Vermögenslage der<br />

Fondsgesellschaft in den entsprechenden Jahren. Das planmäßige<br />

Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt TCAD<br />

15.000 zzgl. eines unter den Rücklagen ausgewiesenen Agios<br />

von 5 %. Die Entnahmen zeigen die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger der Fondsgesellschaft. Die Auszahlungen<br />

sollen planmäßig bis zum Ende des zweiten Quartals des Folgejahres<br />

ausgezahlt werden. Aus Vereinfachungsgründen wurden<br />

in der Darstellung die Auszahlungen als unterjährig abgeflossen<br />

unterstellt.<br />

Die in der Prognose der Ertragslage ausgewiesenen Beteiligungserträge<br />

zeigen die als Gewinnausschüttungen der Zielgesellschaft<br />

an die Fondsgesellschaft fließenden Beträge. Die<br />

sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen die laufenden Verwaltungskosten<br />

der Fondsgesellschaft (Haftungsvergütung der<br />

Komplementärin, Treuhandvergütung, Vergütung geschäftsführende<br />

Kommanditistin) aus. Im Jahr 2013 sind hier zusätzlich die<br />

fondsabhängigen Kosten des Investitionsplanes erfasst. Im Jahr<br />

2013 wird voraussichtlich Gewerbesteuer auf Sonderbetriebseinnahmen<br />

in Höhe von TEUR 30 anfallen, welche der Fondsgesellschaft<br />

gem. Konzeptionsvertrag von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin erstattet wird.<br />

Die Prognose zur Finanzlage der Fondsgesellschaft zeigt die in<br />

den einzelnen Jahren annahmegemäß zu- und abfließenden Beträge.<br />

Die Darstellung entspricht der Liquiditätsprognose der<br />

Fondsgesellschaft (vgl. die Erläuterungen im Kapitel „Wirtschaftlicher<br />

Teil, Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft“, S. 54).<br />

Die prognostizierten Planzahlen unterstellen für das Jahr 2013<br />

die vollständige Einzahlung des geplanten Fondskapitals in die<br />

Zielgesellschaft. Unter den Umsatzerlösen werden die prognostizierten<br />

Auszahlungen der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />

dargestellt, soweit es sich hierbei um Gewinnausschüttungen<br />

handelt. Das Ergebnis zeigt den handelsrechtlichen<br />

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag unter Berücksichtigung der<br />

getroffenen Annahmen. Planzahlen für Produktion entfallen, da<br />

die Fondsgesellschaft nicht produzierend tätig ist.<br />

Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 93


Die Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Zwischen <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />

und<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />

und<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />

wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen folgender<br />

Kommanditgesellschaftsvertrag geschlossen:<br />

§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />

1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />

3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen<br />

Vermögens sowie der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen<br />

Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />

von kanadischem Grundbesitz liegt. Dazu wird sich die Gesellschaft<br />

an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. und ggf. anderen<br />

Zielgesellschaften mit Sitz in Kanada beteiligen. Die Gesellschaft<br />

wird sich auch an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligen.<br />

2) Gegenstand der vorgenannten kanadischen Zielgesellschaft und<br />

ggf. anderer Zielgesellschaften ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung,<br />

die Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundbesitz.<br />

3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />

alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />

förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />

errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.<br />

4) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />

werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />

dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />

§ 3 Festgesetzter Wechselkurs<br />

Die Gesellschafter haben ihre Einlagen in kanadischen Dollar (CAD) zu<br />

leisten. Zur Ermittlung der im Handelsregister einzutragenden Haftsumme<br />

(§ 6 Abs. 3) sowie zur Führung von EUR-<strong>Kapital</strong>konten eines jeden<br />

Kommanditisten werden die Einlagen mit einem festen Wechselkurs<br />

von CAD 1 = EUR 0,76 umgerechnet. Durch Wechselkursschwankungen<br />

eventuell entstehende Rest- bzw. Überhangbeträge werden in eine<br />

<strong>Kapital</strong>rücklage eingebracht. Die Einlage der Gründungsgesellschafter<br />

beträgt EUR 500 und wird auf CAD 650 umgerechnet.<br />

§ 4 Gesellschafter<br />

1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />

ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />

leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2) Da die Gesellschaft ausschließlich die Bewirtschaftung von kanadischem<br />

Grundbesitz über Zielgesellschaften in Kanada beabsichtigt,<br />

ist Basiswährung dieser Gesellschaft der kanadische Dollar<br />

(CAD). Daher ist für das Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />

sowie die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Gesellschaft<br />

und Gesellschafter ausschließlich der CAD maßgebende<br />

Währung, sofern und soweit gesetzliche Vorschriften oder dieser<br />

Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich den Euro als maßgebliche<br />

Währung vorsehen.<br />

3) Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind:<br />

a) die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, (Treuhänderin)<br />

mit einer Einlage von CAD 650 und<br />

b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage von<br />

CAD 650. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Ihre Einlagen sind geleistet.<br />

4) Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />

sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />

sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />

§ 5 <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />

1) Die Gesellschaft nimmt bis zum 30.06.2013 (Fondsschließung)<br />

weiteres Kommanditkapital auf. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist zur Aufnahme neuer Kommanditisten bis zu einem<br />

Kommanditkapital von CAD 15 Mio. ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />

berechtigt und kann die dazu erforderlichen Erklärungen<br />

im Namen aller Gesellschafter unter Befreiung von § 181 BGB<br />

abgeben und entgegennehmen. Die Einlagen der Gesellschafter<br />

sind gem. den Bedingungen in der Beitrittserklärung fällig.<br />

94 | Die Verträge


2) Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />

Beteiligung von Investoren bis einschließlich 30.06.2013<br />

berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />

treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />

das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />

Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />

der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH (Treuhänderin) bestimmt sich nach der von den Treugebern<br />

übernommenen Einlage. Nach dem Tag der Fondsschließung dürfen<br />

von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />

keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />

werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />

Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />

Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />

3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />

ein- oder mehrmals, längstens bis zum 31.12.2013 zu<br />

verschieben. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals auf<br />

einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Sie ist<br />

ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt. Je nach Höhe<br />

des tatsächlich eingeworbenen Kommanditkapitals ändern sich<br />

die Planzahlen der Investitionsrechnung (Mittelherkunft / Mittelverwendung)<br />

(Anlage I und II) entsprechend quotal.<br />

4) Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />

Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhänderin<br />

ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur Fondsschließung<br />

berechtigt, auch wenn die geschäftsführende Kommanditistin<br />

den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />

5) Bis auf die Einlage der Gründungsgesellschafter muss die auf einen<br />

Investor entfallende Einlage mindestens CAD 10.000 betragen<br />

und durch 100 ohne Rest teilbar sein.<br />

6) Die Investoren können ihre Beteiligung gem. gesondertem Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag wahlweise mittelbar über die Treuhänderin<br />

halten oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als<br />

Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen.<br />

7) Die Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />

des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />

behandelt, ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter<br />

werden. Der Gesellschaftsanteil der Treuhänderin wird so behandelt,<br />

wie wenn entsprechend der mittelbaren Beteiligung der Treugeber<br />

mehrere Gesellschaftsanteile bestehen würden.<br />

8) Der Treugeber übernimmt mit Abschluss des Treuhandvertrages<br />

die auf seine mittelbare Beteiligung entfallenden Verbindlichkeiten<br />

der Treuhänderin gegenüber der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Beitragsschuld (Einlage und Agio), mit der Wirkung, dass er<br />

als Schuldner an die Stelle der Treuhänderin tritt. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin stimmt der Schuldübernahme durch die<br />

Treugeber hiermit unter Billigung aller Gesellschafter im Voraus<br />

mit Wirkung für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />

9) Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligen, haben der Treuhänderin unverzüglich eine<br />

notariell beglaubigte Vollmacht zu erteilen, die sie zur Vornahme<br />

sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft und ihrer<br />

Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren<br />

Eintragung des Investors nimmt die Treuhänderin die<br />

Rechte des Treugebers nur noch als Verwaltungstreuhänderin<br />

nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wahr.<br />

10) Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis<br />

zur Eintragung der jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

der Treuhänderin im Handelsregister haben die Treugeber die<br />

Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />

stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />

11) Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, einen Kommanditisten,<br />

der seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht<br />

oder nicht rechtzeitig erbringt, nach Ablauf von 30 Tagen nach<br />

Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung jederzeit aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen oder den Kommanditanteil des säumigen Gesellschafters<br />

auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage herabzusetzen.<br />

Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen<br />

nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf es hierfür nicht. Im Falle einer <strong>Kapital</strong>herabsetzung<br />

wird die Haftsumme des Kommanditisten (§ 6 Abs. 3) herabgesetzt<br />

auf 10 % seiner herabgesetzten Pflichteinlage. Im Falle des<br />

Ausschlusses werden bereits geleistete Zahlungen des Kommanditisten<br />

/ Treugebers erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Kommanditist<br />

/ Treugeber die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

beigetreten ist und dieser seine vertraglichen<br />

Einzahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt hat.<br />

§ 6 Einlage und Agio<br />

1) Zahlungen der Investoren erfolgen auf ein Konto der Treuhänderin<br />

(Treuhandkonto). Die Treuhänderin verfügt über das Konto<br />

a) zu Gunsten eines Kontos, über das der Empfänger nur gemeinschaftlich<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt<br />

ist (Mittelverwendungskonto), oder<br />

Die Verträge | 95


) soweit Investoren Ansprüche auf Rückzahlung ihrer geleisteten<br />

Einlage haben.<br />

2) Die Einlage und ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5 % der Einlage sind<br />

fällig gem. den Bestimmungen in der Beitrittserklärung. Die Einlage<br />

ist auf das angegebene Treuhandkonto in CAD zu erbringen.<br />

3) Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Kommanditisten<br />

beträgt 10 % der Pflichteinlage.<br />

4) Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />

1 % pro Monat zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit einer<br />

Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der<br />

Gesellschaft vorbehalten.<br />

5) Die Einlagen der Gesellschafter werden grundsätzlich zu 93 % in<br />

Geschäftsanteile der kanadischen Zielgesellschaft investiert. Eine<br />

feste Pauschale in Höhe von 7 % der Einlagen sowie das Agio gem.<br />

Abs. 2 dienen der Zahlung von Verbindlichkeiten während der Investitionsphase-<br />

ausgenommen die laufenden Vergütungen gem.<br />

§ 14 Abs. 1 bis 3 dieses Vertrages und die laufenden Kosten. Diese<br />

Kostenpauschale (inklusive Agio) wird an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ausgezahlt. Diese begleicht die Verbindlichkeiten<br />

und Kosten gem. Satz 2 aus der Pauschale. Übersteigen die aus<br />

dieser Kostenpauschale zu begleichenden Verbindlichkeiten und<br />

Kosten die Kostenpauschale, so gehen etwaige Mehrkosten zu<br />

Lasten der geschäftsführenden Kommanditistin. Von der Gesellschaft<br />

ist in jedem Fall nur die feste Pauschale von 7 % der Einlagen<br />

und das Agio zur Zahlung von Verbindlichkeiten zu leisten,<br />

ausgenommen sonstige in diesem Vertrag genannte Kosten. Eine<br />

Liquiditätsreserve darf von der Gesellschaft nur aus wichtigem<br />

Grund gebildet werden.<br />

6) Die geschäftsführende Kommanditistin bestellt für die Gesellschaft<br />

einen Mittelverwendungskontrolleur. Mittelverwendungskontrolleur<br />

kann nur sein, wer der Wirtschaftsprüferkammer oder<br />

einer Steuerberaterkammer angehört. Seine Rechte und Pflichten<br />

bestimmen sich nach dem mit ihm zu schließenden Vertrag.<br />

§ 7 Gesellschafterkonten<br />

1) Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber werden folgende<br />

Konten geführt:<br />

a) Auf dem <strong>Kapital</strong>konto I werden die <strong>Kapital</strong>anteile eines jeden<br />

Gesellschafters gebucht. Das <strong>Kapital</strong>konto I ist unveränderlich<br />

und maßgebend für das Stimmrecht.<br />

b) Auf dem <strong>Kapital</strong>konto II werden Gewinne und Verluste sowie<br />

Entnahmen und Einlagen gebucht.<br />

2) Die <strong>Kapital</strong>konten werden unverzinslich geführt.<br />

§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

1) Der Investitions- und Finanzierungsplan ergibt sich aus den Anlagen<br />

I und II, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages werden.<br />

2) Sobald der Beitritt des jeweiligen Anlegers wirksam erfolgt sowie<br />

dessen Einlage in voller Höhe auf dem Treuhandkonto eingezahlt<br />

ist, wird die Treuhandgesellschaft die auf dem Treuhandkonto eingezahlten<br />

Beträge zum Zwecke des mittelbaren Grundstückserwerbs<br />

i.S.d. § 9 Abs. 3 auf ein Bankkonto der Fondsgesellschaft<br />

weiterleiten. Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

als Emittentin und Inhaberin des vorgenannten Kontos darf Auszahlungen<br />

von auf dem vorgenannten Konto eingezahlten Anlegergeldern<br />

nur im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

gem. Anlage I des Gesellschaftsvertrages und nur dann vornehmen,<br />

wenn zuvor die Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

erfolgt ist.<br />

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1) Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin gem. § 4 Abs. 3b)<br />

dieses Vertrages. Diese hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist stets einzelvertretungsberechtigt. Sie<br />

und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

2) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, sich zur<br />

Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit und zu der Vornahme aller<br />

Handlungen für die Gesellschaft dritter geeigneter Personen<br />

und / oder Unternehmen zu bedienen. Sie darf Untervollmachten<br />

erteilen.<br />

3) Die geschäftsführende Kommanditistin wird die Gesellschaft u.a.<br />

im Rahmen des mittelbaren Erwerbes von Grundbesitz durch den<br />

Erwerb von Anteilen an der kanadischen Zielgesellschaft vertreten.<br />

Insoweit ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet<br />

folgende Grundsätze zu beachten:<br />

a) Für den Kauf eines Grundstückes gelten die Investitionskriterien<br />

gem. Anlage III.<br />

b) Der Verkauf von Grundstücken während der Laufzeit ist zulässig.<br />

4) Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen,<br />

sofern nicht die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />

durch die Komplementärin im Einzelfall zwingend die Führung von<br />

Geschäften durch die Komplementärin voraussetzt.<br />

96 | Die Verträge


§ 10 Gesellschafterbeschlüsse<br />

1) Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt dem Abschluss folgender<br />

Verträge zu:<br />

a) Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin;<br />

b) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />

c) Vertrag über Konzeption und Vertrieb mit der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin;<br />

d) Vertriebsvereinbarungen mit Vertriebsgesellschaften, Maklern<br />

u.a.;<br />

e) Verträge über die rechtliche und steuerliche Beratung;<br />

f) Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.;<br />

g) Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

2) Im Übrigen werden Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen<br />

oder durch Stimmabgabe in Schrift- oder Textform gefasst; über<br />

die Form der Beschlussfassung entscheidet die geschäftsführende<br />

Kommanditistin nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB. Das Ergebnis<br />

der Beschlussfassung ist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

auch zu protokollieren, wenn Beschlüsse nicht in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst worden sind. Das Ergebnis der<br />

Beschlussfassung ist den Gesellschaftern in jedem Fall zuzuleiten.<br />

3) Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie<br />

berechtigt und verpflichtet, gem. den ihr erteilten Weisungen ihr<br />

Stimmrecht unterschiedlich auszuüben. Soweit die Treugeber der<br />

Treuhänderin zu den jeweiligen Abstimmungspunkten binnen zwei<br />

Wochen nach Zugang des entsprechenden Aufforderungsschreibens<br />

keine Weisungen erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />

über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend<br />

ihres schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages<br />

zu stimmen. Unberührt bleibt das Recht der Gesellschafter, selbst<br />

an der Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />

das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />

4) Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />

oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen.<br />

Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen gelten als nicht<br />

abgegebene Stimmen. Abweichend von Satz 1 gilt in den nachgenannten<br />

Fällen:<br />

a) Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen:<br />

ausschließlich – in den Fällen des § 11 Abs. 4 a) und b),<br />

sowie die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 11 Abs. 4 c);<br />

- die Änderung der Investitionskriterien der <strong>SOLIT</strong> Property<br />

Canada L.P. gem. Anlage III.<br />

b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages zu Lasten der<br />

Grün dungsgesellschafter (§ 4 Abs. 3) bedürfen deren vorheriger<br />

Einwilligung.<br />

c) Änderungen des § 14 (Vergütung), des § 15 (Gewinn und Verlust),<br />

des § 16 (Entnahmen) und des § 19 (Kündigung) dieses<br />

Gesellschaftsvertrages, bedürfen eines einstimmigen Beschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

5) Je CAD 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Es entscheidet<br />

die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

6) Über die Beschlussgegenstände des § 11 Abs. 4 a) bis c) hat die<br />

Gesellschafterversammlung in den Jahren 2016, 2017 und 2018<br />

zwingend zu beschließen. Ein derartiger Beschluss kann auch im<br />

Umlaufverfahren gefasst werden.<br />

7) Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Verfahren (auch per<br />

E-Mail und Telefax) gem. § 11 Abs. 1 können nur gefasst werden,<br />

wenn nicht mehr als 25 % der vorhandenen Stimmen dem widersprechen.<br />

8) Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesem Vertrag fasst<br />

die Gesellschafterversammlung Beschluss über<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />

b) die Entlastung der zur Geschäftsführung befugten Personen,<br />

c) die Auflösung der Gesellschaft,<br />

d) über Auszahlungen (Entnahmen) von Liquiditätsüberschüssen<br />

bzw. deren nachträgliche Genehmigung unter Berücksichtigung<br />

der Regelung des § 16,<br />

e) die Änderung der Investitionskriterien gem. Anlage III,<br />

f) die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft,<br />

g) alle Angelegenheiten, die nach dem Gesetz zwingend der Gesellschafterversammlung<br />

vorzulegen sind und<br />

h) alle Angelegenheiten, die die Geschäftsführung zur Entscheidung<br />

vorlegt.<br />

- die Auflösung der Gesellschaft, insbesondere – aber nicht<br />

Die Verträge | 97


9) Ein Mangel eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb<br />

von 2 Monaten ab Beschlussfassung bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

ab dem letzten Abstimmungstag geltend gemacht<br />

werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten etwaige Mängel eines Gesellschafterbeschlusses<br />

als geheilt. Streitigkeiten über die Wirksamkeit<br />

von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sind<br />

mit der Gesellschaft und nicht mit den übrigen Gesellschaftern<br />

zu führen.<br />

§ 11 Gesellschafterversammlung<br />

1) Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden nach billigem<br />

Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin i.S.d. § 315<br />

BGB statt. Im Übrigen finden ordentliche Gesellschafterversammlungen<br />

statt, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />

Entsprechend § 10 Abs. 7 dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung<br />

auch im schriftlichen Verfahren (auch per E-Mail<br />

oder Telefax) durchgeführt werden, die Entscheidung obliegt der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin. Im schriftlichen Verfahren<br />

hat die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhandgesellschaft<br />

die Gesellschafter zur Stimmabgabe über die Verfahrensart<br />

und die zur Abstimmung gestellten Punkte aufzufordern.<br />

Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin oder der Treuhandgesellschaft innerhalb von<br />

vier Wochen nach Übersendung der Aufforderung zur Stimmabgabe<br />

zugehen. Später oder nicht zugehende Stimmabgaben gelten<br />

als nicht abgegeben.<br />

2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind nur von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin einzuberufen, wenn es das<br />

dringende Interesse der Gesellschaft erfordert, oder wenn Gesellschafter,<br />

die zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals<br />

auf sich vereinen, dies verlangen.<br />

3) Gesellschafterversammlungen sollen am Sitz der Gesellschaft in<br />

Hamburg stattfinden, die geschäftsführende Kommanditistin entscheidet<br />

über den Ort der Versammlung. Sie werden durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin schriftlich oder in Textform<br />

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen. Der Tag der Aufgabe<br />

zur Post und der Tag der Versammlung sind bei Berechnung<br />

der Frist nicht mitzuzählen.<br />

4) Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

jeweils eine Tagesordnung beizufügen.<br />

Änderungen der Tagesordnung soll jeder Gesellschafter unverzüglich<br />

beantragen. Änderungsanträge, die der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin nicht bis zum 7. Werktag vor dem Versammlungstag<br />

zugehen, muss sie nicht mehr berücksichtigen. Die Tagesordnung<br />

der Gesellschafterversammlung in den Jahren 2016, 2017<br />

und 2018 muss zusätzlich folgende Punkte zwingend enthalten:<br />

a) Im Jahre 2016: eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

zur Auflösung der Kommanditgesellschaft zum<br />

31.12.2016 (Verkürzung gegenüber der geplanten Laufzeit<br />

gem. § 19 Abs. 1). Diesbezüglich hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu erstellen und in<br />

diesem Zusammenhang einen sachgerechten, begründeten<br />

Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />

b) Im Jahre 2017: eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

zur Auflösung der Kommanditgesellschaft zum<br />

31.12.2017 (Verkürzung gegenüber der geplanten Laufzeit<br />

gem. § 19 Abs. 1). Diesbezüglich hat die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu erstellen und in<br />

diesem Zusammenhang einen sachgerechten, begründeten<br />

Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />

c) Im Jahre 2018: die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

betreffend die Fortsetzung der Gesellschaft über<br />

das in § 19 Abs. 1 dieses Gesellschaftsvertrages vorgesehene<br />

Ablaufdatum (31.12.2018) hinaus. Diesbezüglich hat die<br />

geschäftsführende Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu<br />

erstellen und in diesem Zusammenhang einen sachgerechten,<br />

begründeten Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />

5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch die Treuhänderin, andere Gesellschafter, Ehegatten,<br />

den Vermittler ihres Kommanditkapitals oder durch zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Personen vertreten zu lassen.<br />

Sie sind berechtigt, den Bevollmächtigten für die gesamte Laufzeit<br />

ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen.<br />

6) Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung eine<br />

schriftliche Vollmacht vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile<br />

für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet, den Treugebern auf Verlangen<br />

eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, damit diese selbst<br />

ihr Stimmrecht in Höhe ihrer Beteiligung ausüben können.<br />

7) Auf einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst<br />

werden, wenn die Komplementärin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin anwesend sind und mehr als 50 % des gezeichneten<br />

<strong>Kapital</strong>s der Gesellschaft anwesend oder durch schriftliche<br />

Vollmacht oder mittelbar durch die Treuhänderin vertreten sind. Ist<br />

eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist die Gesellschafterversammlung<br />

zu vertagen und mit derselben Tagesordnung erneut zu<br />

laden. Diese Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, unabhängig<br />

von der Höhe des anwesenden oder vertretenen <strong>Kapital</strong>s.<br />

8) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin oder eine von ihr bevollmächtigte Person.<br />

Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ein Protokoll zu erstellen oder<br />

erstellen zu lassen.<br />

98 | Die Verträge


§ 12 Jahresabschluss<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat Jahresabschluss und Lagebericht<br />

binnen der gesetzlichen Frist aufzustellen. Eine Kurzfassung<br />

des Jahresabschlusses und der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern<br />

spätestens mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

in Kopie zu übersenden.<br />

§ 13 Wettbewerbsverbot<br />

Die Komplementärin und die Kommanditisten, ihre Geschäftsführer<br />

und ihre Organe sind von dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB<br />

befreit.<br />

§ 14 Kosten und Vergütungen<br />

1) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,1 % (in Worten: nullkommaeins<br />

von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />

der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />

Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />

(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />

Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />

2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,05 % (in Worten: nullkommanullfünf<br />

von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />

der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />

Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />

(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />

Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />

3) Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />

nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrags.<br />

4) Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,03 % der Einlage eines jeden Gesellschafters<br />

inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist einmalig<br />

fällig jeweils am Ende eines Monats auf Basis der Summe der<br />

in dem vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen. Entfällt der<br />

Anspruch auf die Vergütung nachträglich ganz oder teilweise, z. B.<br />

durch den Widerruf einer Beitrittserklärung, so ist die Vergütung<br />

insofern zurückzuzahlen. Die Rückzahlung kann durch Verrechnung<br />

mit der Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs für<br />

das folgende Quartal vorgenommen werden.<br />

5) Die Verteilung der in Abs. 1 bis Abs. 4 genannten Vergütungen und<br />

anderen Verbindlichkeiten obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

nachdem die laufenden Kosten in Höhe von 0,25 %<br />

(in Worten: nullkommazweifünf von Hundert) des Kommanditkapitals<br />

nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft<br />

zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Quartal an die<br />

geschäftsführende Kommanditistin gezahlt worden sind.<br />

6) Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine anderslautende<br />

Regelung getroffen worden ist, sind anfallende Kosten (z. B.<br />

für Konzeption, Marketing und Vertrieb sowie die Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs gem. Abs. 4) aus der Kostenpauschale<br />

gem. § 6 Abs. 5 zu begleichen.<br />

7) Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als<br />

Aufwand zu qualifizieren.<br />

§ 15 Vermögen der Gesellschaft, Gewinn und Verlust<br />

1) Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sind die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung am <strong>Kapital</strong><br />

der Gesellschaft zum 31.12. eines jeden Jahres, unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitrittes, beteiligt. Maßgebend ist das tatsächlich<br />

eingezahlte <strong>Kapital</strong>.<br />

2) Kommanditisten, die im Jahr 2013 der Gesellschaft zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten beitreten oder ihre Einlage erhöhen,<br />

sind im Rahmen der Ergebnisverteilung für dieses Jahr – soweit<br />

dies steuerlich zulässig ist – insgesamt im Verhältnis ihrer eingezahlten<br />

Einlagen zum Jahresende gleichzustellen („relative Gleichstellung“).<br />

Insoweit gelten die steuerlichen Maßnahmen auch handelsrechtlich.<br />

Die Erhöhung einer Kommanditeinlage gilt in diesem<br />

Sinne als Beitritt. Sofern eine relative Gleichstellung im Sinne der<br />

vorgenannten Regelung zum Ende des Jahres 2013 nicht erreicht<br />

werden kann, wird diese relative Gleichstellung in den folgenden<br />

Geschäftsjahren herbeigeführt. Nach einer vollständigen (relativen)<br />

Gleichstellung wird das Ergebnis auf die Gesellschafter nach<br />

der Höhe der übernommenen Kommanditeinlagen (<strong>Kapital</strong>konto I)<br />

verteilt.<br />

3) Die Verteilung des Liquidationsergebnisses erfolgt wie folgt:<br />

a) alle Gesellschafter erhalten zunächst einen Anteil am Ergebnis<br />

in Höhe von 126 % bezogen auf ihre geleistete Pflichteinlage;<br />

an die Gesellschafter bereits geleistete Auszahlungen<br />

werden angerechnet. Sofern das Liquidationsergebnis nicht<br />

ausreicht, um allen Gesellschaftern einen Betrag in der vorgenannten<br />

Höhe zuzuweisen, erfolgt die Verteilung entsprechend<br />

dem Verhältnis der <strong>Kapital</strong>konten I zueinander;<br />

b) von dem darüber hinaus verbleibenden Betrag erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin vorab 20 %, die verbleibenden<br />

80 % werden auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Beteiligung verteilt.<br />

Die Verträge | 99


§ 16 Entnahmen<br />

1) Die in § 14 genannten Vergütungen können abweichend von Abs. 2<br />

von den jeweils Berechtigten entnommen werden, ohne dass es<br />

insoweit eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

2) Die Entscheidung über Auszahlungen (Entnahmen) obliegt im<br />

Übrigen der Gesellschafterversammlung. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, Vorabauszahlungen an die Gesellschafter<br />

unter Berücksichtigung des § 14 vorzunehmen, soweit<br />

entsprechende Liquidität zur Verfügung steht und dies im Hinblick<br />

auf den weiteren Geschäftsverlauf der Gesellschaft nach Einschätzung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin als vertretbar erscheint.<br />

Auf das mögliche Wiederaufleben der Haftung gem. § 172<br />

Abs. 4 HGB durch Auszahlungen (Entnahmen) wird hingewiesen.<br />

3) Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in CAD.<br />

Jeder Gesellschafter hat jedoch die Option die Auszahlungen statt<br />

in CAD in EUR zu wählen. Die Option kann mit Wirkung für künftige<br />

Auszahlungen erstmalig in der Beitrittserklärung ausgeübt werden<br />

und mit Wirkung für künftige Auszahlungen jederzeit schriftlich<br />

widerrufen werden. In dem Fall, in dem ein Gesellschafter die Auszahlung<br />

in EUR statt in CAD wählt, erfolgt der Umtausch des auf<br />

diesen Gesellschafter entfallenden Auszahlungsanteils von CAD in<br />

EUR am 10. Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung an<br />

die Gesellschafter erfolgt. Ist der 10. Kalendertag dieses Monats<br />

kein Bankarbeitstag, erfolgt der Umtausch am ersten darauffolgenden<br />

Bankarbeitstag. Der Umtausch erfolgt zum Devisenreferenzkurs<br />

des vorgenannten Bankarbeitstages.<br />

4) Da durch die Auszahlungen die Haftung der Kommanditisten wieder<br />

aufleben könnte, besteht für jeden Kommanditisten das Einzelrecht,<br />

die Auszahlung abzulehnen. Sollte die bedungene Einlage<br />

eines Kommanditisten noch nicht voll erbracht sein, sind die ihm<br />

zustehenden Auszahlungsbeträge zunächst mit der ausstehenden<br />

Einlage zu verrechnen.<br />

§ 17 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1) Die teilweise oder vollständige Übertragung von Geschäftsanteilen<br />

bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />

Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige<br />

Ansprüche gegen den verfügungswilligen Kommanditisten oder den<br />

Übertragungsempfänger zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />

im Wettbewerb zu der Gesellschaft steht oder berechtigte<br />

Zweifel an der Bonität des Übertragungsempfängers bestehen.<br />

2) Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann jeweils nur zum<br />

Quartalsende erfolgen. Im Falle der teilweisen Übertragung eines<br />

Geschäftsanteils müssen der übertragene Teilgeschäftsanteil<br />

und der bei dem Übertragenden verbleibende Teilgeschäftsanteil<br />

jeweils mindestens CAD 10.000 betragen und durch 100<br />

ohne Rest teilbar sein. Die Kosten der Übertragung eines Geschäftsanteils<br />

trägt der den Geschäftsanteil übertragende Gesellschafter.<br />

3) Die Übertragung eines Geschäftsanteils kann jeweils nur zusammen<br />

mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag erfolgen. Wird der Erwerber<br />

unmittelbarer Beteiligter, so hat er der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

gem. § 5 Abs. 9 dieses Vertrages auszuhändigen.<br />

4) Steht mehreren Personen ein Gesellschaftsanteil zu, so können<br />

die Rechte aus dem Geschäftsanteil nur gemeinschaftlich ausgeübt<br />

werden. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist,<br />

ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil.<br />

§ 18 Ausscheiden der Komplementärin oder eines<br />

Gesellschafters<br />

1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn über<br />

sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn der Gesellschaftsanteil<br />

eines Gesellschafters oder sonstige Ansprüche des Gesellschafters<br />

gegenüber der Gesellschaft von einem Gläubiger gepfändet<br />

werden und diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht binnen<br />

vier Wochen aufgehoben werden. Die Gesellschaft wird in jedem<br />

Falle von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />

2) Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />

mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern<br />

fortgesetzt.<br />

3) Scheiden die Komplementärin oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />

aus der Gesellschaft aus, so treffen die verbleibenden<br />

Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />

Gesellschafterbeschluss eine Regelung über die Rechtsnachfolge,<br />

mit dem die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />

4) Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass<br />

der Bestand der von ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />

davon wirtschaftlich berührt werden soll, so bestellen<br />

die Treugeber auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne<br />

Auseinandersetzung fortgesetzt wird.<br />

§ 19 Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />

1) Die Gesellschaft hat eine geplante Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2018. Nach Ablauf dieses Datums wird die Gesellschaft<br />

ohne Auflösungsbeschluss liquidiert. Dies gilt nicht, soweit die<br />

Gesellschaftsversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft<br />

beschließt (§ 11 Abs. 4 c)). Im Falle der Liquidation weist die<br />

100 | Die Verträge


geschäftsführende Kommanditistin die Zielgesellschaft an, sämtliche<br />

Vermögensgegenstände zu veräußern.<br />

2) Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />

erstmals zum 31. Dezember 2018. Die Kündigung bedarf<br />

der Schriftform und ist an die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu richten.<br />

3) Die vorstehenden Kündigungsregelungen gelten entsprechend für<br />

die Treugeber der Treuhandgesellschaft mit der Maßgabe, dass<br />

die Kündigung gegenüber der Treuhandgesellschaft zu erklären<br />

ist, welche die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten hat. Die<br />

Treuhandgesellschaft scheidet anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />

aus der Gesellschaft aus, den sie treuhänderisch für<br />

den jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />

4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Die Verschlechterung der Vermögenslage des Gesellschafters<br />

oder der Gesellschaft oder die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft verbundenen Risiken stellen<br />

keine wichtigen Gründe i.S.d. Satz 1 dar.<br />

5) Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Absatz 2<br />

genannten Frist ihre Kommanditanteile auch teilweise zu kündigen,<br />

sofern und soweit Treugeber ihr gegenüber die Umwandlung<br />

ihrer treuhänderischen Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Gesellschaft als Kommanditist verlangt haben.<br />

6) Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirksamwerden der<br />

Kündigung aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft wird ohne<br />

den kündigenden Gesellschafter fortgeführt.<br />

§ 20 Auseinandersetzung<br />

1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und findet<br />

eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinem<br />

Rechtsnachfolger nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschafter<br />

eine Abfindung zu zahlen. Die Abfindung bemisst sich<br />

grundsätzlich nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

abzgl. eines Sicherheitsabschlags von 20 %. Ein etwaiger<br />

Firmenwert bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />

außer Betracht. Der Verkehrswert der Beteiligung ist durch einen<br />

unabhängigen und durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />

zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer zu ermitteln. Alle hierdurch<br />

entstehenden Kosten sind durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />

zu tragen.<br />

2) Ein Auseinandersetzungsguthaben gem. Abs. 1 ist unverzinslich und<br />

in drei gleichen Jahresraten an den ausgeschiedenen Kommanditisten<br />

zu zahlen, erstmals ein Jahr nach dessen Ausscheiden. Die<br />

Gesellschaft kann Ratenzahlung aussetzen, wenn die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft eine Ratenzahlung nicht zulässt oder Darlehen<br />

zwecks Ratenzahlung aufgenommen werden müssten.<br />

3) Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten ein negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft keinen Ausgleich<br />

verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />

die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie die handelsrechtlichen<br />

Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />

4) Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />

für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nicht verlangen.<br />

5) Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandgesellschaft durch Beendigung<br />

eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />

Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />

nicht auf den Treugeber oder einen Übernehmer<br />

übertragen wird.<br />

6) Scheidet ein Kommanditist gem. § 5 Abs. 11 aus der Kommanditgesellschaft<br />

aus, bestimmt sich sein Abfindungsanspruch abweichend<br />

von den vorstehenden Regelungen nach dem Buchwert<br />

seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens, beschränkt<br />

jedoch auf den Nennwert seiner geleisteten Einlage. Die Regelungen<br />

zu vorstehend 2. – 5. finden entsprechende Anwendung.<br />

§ 21 Liquidation<br />

1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft führt die geschäftsführende<br />

Kommanditistin als Liquidatorin die Auseinandersetzung durch.<br />

Sie hat sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und<br />

sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Das hiernach verbleibende<br />

Gesellschaftsvermögen ist an die Gesellschafter unter Berücksichtigung<br />

des § 15 Abs. 3 auszukehren.<br />

2) Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch die beschlossenen<br />

und nicht entnommenen Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />

3) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit bei<br />

der Auflösung der Gesellschaft Ersatz ihrer Auslagen einschließlich<br />

von ihr getätigter Aufwendungen für Beauftragte. Die Regelung<br />

des § 14 Abs. 1 (Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin)<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

§ 22 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und<br />

ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder<br />

aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />

zulässig – Hamburg.<br />

Die Verträge | 101


§ 23 Salvatorische Klausel<br />

Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />

berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In diesem Fall gilt<br />

eine solche Regelung als vereinbart, die der von den Parteien beabsichtigten<br />

Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am<br />

nächsten kommt.<br />

Hamburg, den 06.03.2013<br />

<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />

gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />

gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />

Anlage I zum Gesellschaftsvertrag<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

Kaufpreis für alle Geschäftsanteile<br />

an der Zielgesellschaft<br />

<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

Kaufpreis für alle Geschäftsanteile<br />

an dem Vollhafter<br />

<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

Konzeption, steuerliche und rechtliche<br />

Beratung<br />

Prospekterstellung, Druckkosten,<br />

Marketing<br />

CAD in % vom<br />

Gesamt aufwand<br />

13.949.000 92,99 %<br />

1.000 0,01 %<br />

85.500 0,57 %<br />

210.000 1,40 %<br />

Eigenkapitaleinwerbung* 750.000 5,00 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 4.500 0,03 %<br />

Gesamt 15.000.000 100,00 %<br />

*zzgl. 5 % Agio<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

CAD in % vom<br />

Gesamtaufwand<br />

Kommanditkapital 15.000.000 100,00 %<br />

Gründungsgesellschafter 1.300 0,01 %<br />

Neu aufzunehmende Gesellschafter* 14.998.700 99,99 %<br />

Gesamt 15.000.000 100,00 %<br />

*zzgl. 5 % Agio<br />

102 | Die Verträge


Anlage II zum Gesellschaftsvertrag<br />

Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />

(Zielgesellschaft)<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

Grundstückserwerbe<br />

inkl. Nebenkosten<br />

Grundstücksaufbereitung,<br />

Vorerschließung, Parzellierung,<br />

Vermessung,<br />

CAD % vom Gesamtaufwand<br />

/ Eigenkapital<br />

13.195.000 94,59 %<br />

558.000 4,00 %<br />

Liquiditätsreserve 196.000 1,41 %<br />

Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />

Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

CAD %<br />

13.949.000 100,00 %<br />

Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />

Anlage III zum Gesellschaftsvertrag<br />

Investitionskriterien der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.:<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin wird die Gesellschaft u. a. im<br />

Rahmen des mittelbaren Erwerbes von Grundbesitz durch den Erwerb<br />

von Anteilen an der kanadischen Zielgesellschaft vertreten. Insoweit<br />

ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet (vgl. § 9 Abs. 3)<br />

folgende Grundsätze für den Kauf von Grundstücken zu beachten und<br />

hat die Zielgesellschaft eingehend zu verpflichten:<br />

1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia<br />

erworben werden.<br />

2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />

3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist<br />

dies nicht der Fall, hat eine Vermessung zwingend zu erfolgen.<br />

4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale<br />

Grundbuch eingetragen sind.<br />

5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre =<br />

4.4046,85642 m²).<br />

6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen<br />

Mindestanforderungen genügen. Diese betreffen insbesondere<br />

die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese<br />

Mindestanforderungen nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />

7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen<br />

Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche Nutzung und Freizeitgrundstücke)<br />

zu erwerben.<br />

8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende<br />

angemessene Liquiditätsreserve für Parzellierung und die<br />

dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />

9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung<br />

der Gesellschafterversammlung der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />

Die Verträge | 103


Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

für die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

zwischen<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade – nachfolgend „Treuhänderin“<br />

genannt<br />

und<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Hamburg – nachfolgend<br />

„Beteiligungsgesellschaft“ oder „Gesellschaft“ genannt<br />

sowie<br />

dem einzelnen, der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG treugeberisch<br />

beitretenden Gesellschafter – nachfolgend „Treugeber“ genannt.<br />

Präambel<br />

Die Treuhänderin ist Kommanditistin der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Hamburg. Nach § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist die Treuhänderin<br />

berechtigt, durch treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital<br />

ihre Kommanditeinlage auf bis zu CAD 14.999.350 (zzgl. 5 % Agio)<br />

zu erhöhen, in jedem Falle jedoch bis das Kommanditkapital in Höhe<br />

des von der geschäftsführenden Kommanditistin gem. § 5 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft beschlossenen<br />

Be trages in voller Höhe erreicht ist.<br />

Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhänderin für<br />

die Beteiligungsgesellschaft die Verwaltung des Fondskapitals sowie<br />

die Betreuung der Investoren.<br />

§ 1 Abschluss und Gegenstand des Vertrages<br />

1) Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der<br />

Treugeber eine Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterzeichnet und die<br />

Treuhänderin diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />

Der Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber ist für<br />

das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.<br />

2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin,<br />

den Treugebern untereinander und zwischen den Treugebern<br />

und der Beteiligungsgesellschaft richten sich nach diesem<br />

Vertrag und – soweit er für diese Rechtsverhältnisse von Bedeutung<br />

ist – in entsprechender Anwendung nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Die Treuhänderin ist von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

3) Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber eine<br />

Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe des<br />

im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält diese treuhänderisch<br />

im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung<br />

des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung<br />

nach Maßgabe dieses Vertrages und des Gesellschafts vertrages<br />

für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />

4) Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin erfolgt<br />

gleichzeitig die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die<br />

Beteiligungsgesellschaft. Der Treugeber ist zunächst atypisch<br />

stiller Gesellschafter, der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />

mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit<br />

der Abgabe der Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die<br />

Treuhänderin und die Eintragung der Erhöhung im Handelsregister<br />

wirksam.<br />

5) Die Treuhänderin trägt dafür Sorge, dass die Einlage des Treugebers<br />

nur zur Erbringung ihrer nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />

6) Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />

mit anderen Treugebern zu schließen, die sich<br />

ebenfalls als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. Sie<br />

ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an anderen<br />

Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu<br />

beteiligen. Die Treuhänderin wird die Kommanditbeteiligung des<br />

Treugebers zusammen mit den Beteiligungen anderer Treugeber<br />

im Außenverhältnis als eine einheitliche Kommanditbeteiligung an<br />

der Beteiligungsgesellschaft halten. Im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft<br />

handelt die Treuhänderin ausschließlich im Auftrag<br />

und auf Rechnung des jeweiligen Treugebers. Wirtschaftlich wird<br />

der Treugeber wie ein Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />

behandelt, er allein hat die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />

steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen zu tragen.<br />

7) Die Treuhänderin wird den Treugeber über die Verhältnisse der Gesellschaft<br />

und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über<br />

alle wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der Gesellschaft<br />

unterrichtet halten.<br />

8) Der Auftrag und die Bevollmächtigung der Treuhänderin gelten<br />

auch für den Fall, dass der Treugeber in der Beitrittserklärung gem.<br />

Abs. 1 unmittelbare Eintragung in das Handelsregister wünscht. In<br />

diesem Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung<br />

des Treugebers in offener Stellvertretung bei entsprechender Anwendung<br />

der Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. Der Treugeber<br />

trägt sämtliche in Verbindung mit der Einräumung seiner<br />

handelsrechtlichen Kommanditistenstellung stehenden Kosten<br />

und hat diese der Treuhänderin ggf. zu erstatten. Der Vergütungsanspruch<br />

der Treuhänderin bleibt unberührt.<br />

104 | Die Verträge


§ 2 Einlagen<br />

1) Der Treugeber ist verpflichtet, nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />

bei Fälligkeit Einlage und Agio in der in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Höhe auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Der Treugeber<br />

ist verpflichtet die Einlage in kanadischen Dollar (CAD) zu<br />

leisten.<br />

2) Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, über die auf das<br />

Treuhandkonto eingezahlten Beträge nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

zu verfügen.<br />

§ 3 Rechte und Pflichten, Weisungsrechte<br />

1) Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin jederzeit schriftliche<br />

Weisungen bezüglich der Beteiligung sowie in Hinblick auf die<br />

Ausübung von Rechten nach dem Gesellschaftsvertrag zu erteilen.<br />

2) Die Treuhänderin ist verpflichtet, rechtzeitig vor jeder Gesellschafterversammlung<br />

dem Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung<br />

über die zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkte zu<br />

unterbreiten. Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht keinen<br />

Gebrauch und erteilt der Treugeber der Treuhänderin nicht bis<br />

eine Woche vor dem Datum der Gesellschafterversammlung eine<br />

Weisung zu einem bestimmten Abstimmungsvorschlag, so gilt die<br />

Treuhänderin als angewiesen, über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand<br />

entsprechend ihres schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages<br />

zu stimmen.<br />

3) Die Treuhänderin ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und<br />

sich zur Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen<br />

zu bedienen.<br />

§ 4 Abtretung<br />

Die Treuhänderin tritt hiermit – an Erfüllungs Statt – im Voraus dem<br />

Treugeber alle gegen die Beteiligungsgesellschaft und die übrigen Gesellschafter<br />

und Treugeber gerichteten bestehenden und künftigen<br />

Forderungen und Rechte aus der Beteiligung ab, soweit sie auf den für<br />

den Treugeber gehaltenen Anteil entfallen. Der Treugeber nimmt die<br />

Abtretung hiermit an.<br />

§ 5 Auslagen und Verbindlichkeiten, Vergütung<br />

1) Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />

und Kosten freizuhalten, die der Treuhänderin aus der<br />

anteilig gehaltenen Kommanditbeteiligung entstehen. Er übernimmt<br />

mit Abschluss dieses Vertrages die auf seine mittelbare Beteiligung<br />

entfallenden Verbindlichkeiten der Treuhänderin gegenüber<br />

der Gesellschaft, insbesondere die Beitragsschuld (Einlage<br />

und Agio), mit der Wirkung, dass er als Schuldner an die Stelle der<br />

Treuhänderin tritt, §§ 414, 415 BGB.<br />

2) Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />

eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,1 % (in Worten: nullkommaeins<br />

von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />

der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />

Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />

(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />

Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />

§ 6 Haftung<br />

1) Eine Haftung der Treuhänderin für Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />

wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nur einfache<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgenommen<br />

a) Fälle der Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit,<br />

b) Fälle der Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten,<br />

die das Erreichen des Vertragszwecks gefährden („Kardinalpflichten“).<br />

2) Die Treuhänderin hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung<br />

unterzogen. Sie haftet nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen<br />

und Prospekten, den Eintritt angestrebter Steuervorteile<br />

oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit der Beteiligung.<br />

3) Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin<br />

erlischt, wenn der Treugeber den Anspruch nicht innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nachdem er von<br />

den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat,<br />

durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Treuhänderin geltend<br />

gemacht hat, es sei denn, gesetzlich ist zwingend etwas anderes<br />

vorgeschrieben.<br />

§ 7 Rechtsnachfolge<br />

1) Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung in entsprechender<br />

Anwendung von § 17 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin auf einen Dritten zu übertragen, wenn gleichzeitig<br />

die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag auf den<br />

Übernehmer wirksam übertragen werden. Dies gilt auch, wenn<br />

nach Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />

statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand<br />

besteht. Einer Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />

oder Treugeber bedarf es für eine Übertragung der Beteiligung des<br />

Treugebers auf einen Dritten nicht.<br />

Die Verträge | 105


2) Beim Ableben eines Treugebers wird der Treuhandvertrag mit<br />

seinen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Der Rechtsnachfolger<br />

hat der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />

gem. § 5 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der<br />

Beteiligungsgesellschaft zu erteilen, sofern er sich unmittelbar<br />

gesellschaftsrechtlich als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

3) Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben diese einen<br />

bevollmächtigten Vertreter zu bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />

ruhen die Pflichten der Treuhänderin.<br />

§ 8 Vertragsbeendigung, Verwaltungstreuhand<br />

1) Der Treuhandvertrag ist für die Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />

geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn<br />

sein Zweck erreicht – z. B. im Falle der Beendigung der Liquidation<br />

der Beteiligungsgesellschaft – oder fortgefallen – z. B. im Falle<br />

der Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder der Ausschließung<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft – ist.<br />

2) Der Treugeber ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten jeweils<br />

zum 31. Dezember eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist<br />

zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen ist der Treuhänderin<br />

gegenüber schriftlich zu erklären.<br />

3) Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />

verlangt, bietet die Treuhänderin bereits hiermit die Übertragung<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar auf den Treugeber an.<br />

Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot durch die Übermittlung<br />

des Umwandlungsverlangens an. Die Wirksamkeit der<br />

Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung des Treugebers als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />

in das Handelsregister. Mit dem Eintritt dieser Bedingung<br />

besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft<br />

fort. Dieses kann vom Treugeber nur aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der<br />

Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet. Die durch die Beendigung<br />

oder Umwandlung des Treuhandverhältnisses verursachten<br />

Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />

trägt der Treugeber.<br />

4) Im Falle der Fortführung des Vertragsverhältnisses als Verwaltungstreuhand<br />

gelten die in diesem Vertrag geregelten Rechte<br />

und Pflichten entsprechend weiter fort, soweit sich nicht daraus<br />

etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar<br />

als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist.<br />

Der Treugeber hat der Treuhänderin im Falle der Umwandlung<br />

seiner Beteiligung auf seine Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />

gem. § 5 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen.<br />

Die Treuhandvergütung der Treuhänderin bestimmt sich auch im<br />

Falle der Verwaltungstreuhand nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages.<br />

5) Neben der Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

als Kommanditist ist während der Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine ordentliche Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />

ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.<br />

Die Kündigung des Treugebers ist schriftlich an die<br />

Treuhänderin zu richten.<br />

6) Der Treuhandvertrag endet im Übrigen, wenn ein Treugeber seine<br />

im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen zulässig<br />

und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />

dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />

<strong>Kapital</strong>einlage (zzgl. Agio) hinaus nicht zu.<br />

7) Scheidet die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft aus,<br />

wird das Treuhandverhältnis mit einer auf Vorschlag der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin von den Treugebern neu gewählten<br />

Treuhänderin fortgesetzt. Bis zur Neubestellung nehmen die Treugeber<br />

ihre Gesellschafterrechte unmittelbar selbst wahr.<br />

§ 9 Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />

1) Die Treuhänderin hat über sämtliche Treugeber ein Register mit<br />

Namen, Anschrift, übernommener Beteiligungssumme Bankverbindung<br />

und Steuernummer zu führen. Der Treugeber ist damit<br />

einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Wege<br />

der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die<br />

in die Verwaltung und Betreuung der Beteiligungen einbezogenen<br />

Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft und<br />

die Person des Treugebers informiert werden.<br />

2) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der im Treugeberregister<br />

eingetragenen Angaben und Änderungen betreffend die rechtliche<br />

Inhaberschaft der Beteiligung der Treuhänderin unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 10 Schlussbestimmungen<br />

1) Schriftliche Mitteilungen an den Treugeber erfolgen an die letzte<br />

der Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse.<br />

2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies<br />

gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

3) Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />

berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In die-<br />

106 | Die Verträge


sem Fall gilt eine solche Regelung als vereinbart, die der von den<br />

Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise<br />

wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />

des Internationalen Privatrechts (IPR). Als Gerichtsstand<br />

wird Hamburg vereinbart.<br />

Stade, den 06.03.2013<br />

TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />

gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />

Hamburg, den 06.03.2013<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Hamburg<br />

gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

Die Verträge | 107


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen der<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(im Folgenden „Gesellschaft“ genannt)<br />

und der<br />

Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(im Folgenden: „Beauftragter“ genannt)<br />

Präambel<br />

Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie<br />

der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen Personengesellschaften,<br />

deren Zweck in der Bewirtschaftung von kanadischem<br />

Grundbesitz liegt. Gegenstand der vorgenannten Zielgesellschaft ist<br />

der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz.<br />

Das Gesellschaftskapital soll durch Aufnahme neuer Kommanditisten<br />

auf maximal CAD 15 Mio. erhöht werden. Ferner kann die<br />

geschäftsführende Kommanditistin die Erhöhung des Gesellschaftskapitals<br />

auf einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Die<br />

Kommanditanteile werden von der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />

(Treuhänderin) im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />

der Investoren übernommen. Beteiligen sich Investoren direkt als<br />

Kommanditisten an der Gesellschaft, so verwaltet die Treuhänderin die<br />

Kommanditbeteiligung dieser Investoren in offener Stellvertretung. Zur<br />

Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der von den Investoren<br />

zu leistenden Einlagen und des Agios wird dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

geschlossen.<br />

§ 2 Durchführung der Mittelverwendung<br />

1) Der Beauftragte ist berechtigt und verpflichtet, einer Auszahlung<br />

vom Mittelverwendungskonto zuzustimmen, wenn diese Zahlung<br />

der gesellschaftsvertraglichen Regelung des § 6 Abs. 5 entspricht.<br />

2) Dispositionen zur Zwischenanlage von Liquidität dürfen nur unter<br />

der Voraussetzung erfolgen, dass Ausfall- und Kursrisiken durch<br />

eine Einlagensicherungseinrichtung abgesichert sind und dass<br />

über die bei in- oder ausländischen Instituten geführten Konten<br />

und Depots, die zur Zwischenanlage dienen, sowie über die zur<br />

Zwischenanlage angeschafften Gegenstände nur mit Zustimmung<br />

des Beauftragten verfügt werden kann.<br />

§ 3 Vergütung des Beauftragten<br />

Der Beauftragte erhält für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />

gem. § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,03 % der Einlage eines jeden<br />

Gesellschafters inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist<br />

fällig jeweils am Ende eines Monats auf Basis der Summe der in dem<br />

vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen.<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag endet, wenn das auf dem Mittelverwendungskonto vorhandene<br />

Guthaben bis auf eine nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige<br />

von der Gesellschaft gebildete Liquiditätsreserve gem. § 2 dieses<br />

Vertrages verwendet wurde und weitere Eingänge auf dem Mittelverwendungskonto<br />

nicht mehr in Betracht kommen, spätestens jedoch<br />

ein Jahr nach Fälligkeit der letzten Einlagerate. Im Übrigen kann der<br />

Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />

§ 1 Einlagen<br />

Beitretende Gesellschafter leisten die auf sie entfallende Einlage zuzüglich<br />

eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von 5 % ihrer Einlage auf ein von<br />

der Treuhänderin zu diesem Zweck zu errichtendes Konto Kontonummer<br />

7 113 632 00 bei der Commerzbank Wiesbaden BLZ 510 400 38<br />

(Treuhandkonto).<br />

Die Treuhänderin als Inhaberin des Treuhandkontos wird Auszahlungen<br />

zugunsten eines Kontos der Fondsgesellschaft mit der Kontonummer<br />

5 188 081 00 bei der Commerzbank Wiesbaden BLZ 510 400 38 –<br />

nachfolgend auch Mittelverwendungskonto genannt – zum mittelbaren<br />

Erwerb von Grundbesitz durch den Erwerb von Anteilen an der kanadischen<br />

Zielgesellschaft, <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P., i.S. d. § 9 Abs. 3<br />

des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft vornehmen, sobald<br />

der Beitritt der Anleger rechtswirksam begründet sowie die Einlage in<br />

voller Höhe eingezahlt worden ist. Über das Mittelverwendungskonto<br />

kann die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit dem Beauftragten verfügen.<br />

§ 5 Haftung<br />

1) Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />

in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag übernommenen Aufgaben.<br />

Eine Überwachung des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, der Treuhänderin oder der Investitionen<br />

über den in § 2 beschriebenen Umfang hinaus ist nicht Gegenstand<br />

dieses Vertrages.<br />

2) Im Übrigen gelten für die Durchführung dieses Vertrages und die<br />

Haftung des Beauftragten, auch gegenüber Dritten, die Allgemeinen<br />

Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 01. Januar 2002, die<br />

diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind.<br />

108 | Die Verträge


§ 6 Schlussbestimmungen<br />

1) Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

3) Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />

berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien<br />

verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen<br />

und / oder Vertragslücken durch eine solche Regelung zu ersetzen<br />

oder auszufüllen, die der von ihnen beabsichtigten Regelung<br />

in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

4) Erfüllungsort ist Hamburg.<br />

Hamburg, den 06.03.2013<br />

<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />

gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />

Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Rigo Gooßen, Hans-Ulrich Heuermann, Jörg Bardenhagen<br />

(Geschäftsführer)<br />

Die Verträge | 109


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Verbraucherinformationen für den Investor nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />

(BGB-InfoV)<br />

1. Identität und ladungsfähige Anschriften des Unternehmers<br />

und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem<br />

Verbraucher maßgeblicher Personen<br />

(1) <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Amtsgericht<br />

Hamburg, HRA 115497), vertreten durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107912), vertreten durch die<br />

Geschäftsführer Marc A. Beyer, Karsten Dümmler und Robert<br />

Vitye; Sitz beider Gesellschaften: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />

(2) <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107913), vertreten<br />

durch die Geschäftsführer Karsten Dümmler, Robert Vitye;<br />

Sitz: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />

(3) TRESTA Treuhandgesellschaft mbH (Amtsgericht Tostedt, HRB<br />

101246), vertreten durch die Geschäftsführer Timo Engelbrecht<br />

und Lars Jagemann; Sitz: An der Werft 5, 21680 Stade.<br />

(4) <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107912),<br />

vertreten durch die Geschäftsführer Marc A. Beyer, Karsten<br />

Dümmler und Robert Vitye; Sitz: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />

2. Wesentliche Vertragsmerkmale der <strong>Kapital</strong>anlage<br />

Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> zum Beteiligungsangebot <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />

Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG vom 04.07.2013 sowie die Beitrittserklärung<br />

enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse, auf die<br />

nachfolgend verwiesen wird.<br />

Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt zwischen dem Investor<br />

und der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zustande, auf dessen Grundlage sich der Investor mittelbar<br />

treugeberisch zunächst als atypisch stiller Gesellschafter an der<br />

<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligt. Der Beitritt als<br />

Kommanditist wird entweder mit direkter Eintragung des Treugebers<br />

als Kommanditist oder mit der Abgabe der Erklärung über die Einlagenerhöhung<br />

durch die Treuhänderin und die Eintragung der Erhöhung<br />

im Handelsregister wirksam (vgl. Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie die Beitrittserklärung). Nach<br />

erfolgtem Beitritt kann sich der Investor auch unmittelbar als Kommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag,<br />

S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es). Zu diesem Zweck kann er<br />

durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten jeweils<br />

zum 31. Dezember eines Jahres die Umwandlung von der Treuhänderin<br />

verlangen. Macht der Investor von diesem Recht Gebrauch, besteht<br />

das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag, S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />

Der Investor kann sich auch von vornherein unmittelbar an der Gesellschaft<br />

beteiligen (vgl. Gesellschaftsvertrag, S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es,<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag, S. 104 ff des<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie die Beitrittserklärung). In diesem Fall nimmt<br />

die Treuhänderin die Rechte des Investors nur als Verwaltungstreuhänderin<br />

nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wahr<br />

(vgl. ebenda).<br />

Die mittelbare Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erfolgt dergestalt,<br />

dass die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH von ihrem Recht<br />

Gebrauch macht, ihre Einlage ein- oder mehrmals auf insgesamt<br />

CAD14.999.350 zu erhöhen (vgl. den Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie den Gesellschaftsvertrag,<br />

S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

auf einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag zu beschließen (vgl. Gesellschaftsvertrag,<br />

Seiten 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />

Der Anlagebetrag wird verwendet zum mittelbaren Erwerb von kanadischen<br />

Grundstücken sowie zur Begleichung der Kosten aller hiermit<br />

in Verbindung stehender Nebengeschäfte. Der Investor partizipiert an<br />

den wirtschaftlichen Ergebnissen der Gesellschaft (vgl. Kapitel „Das<br />

Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 38 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />

Dem Investor steht ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der<br />

Treuhänderin auch und gerade in Bezug auf die Ausübung der auf die<br />

Beteiligung des Investors entfallenden Stimmrechte zu. Soweit der Investor<br />

der Treuhänderin zu den jeweiligen Abstimmungspunkten keine<br />

Weisungen erteilt, ist die Treuhänderin verpflichtet, über den jeweiligen<br />

Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres schriftlich angekündigten<br />

Abstimmungsvorschlages zu stimmen (vgl. den Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

S. 104 ff des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />

3. Laufzeit der Beteiligung<br />

Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages hat die Beteiligung eine geplante<br />

Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018.<br />

4. Leistungsvorbehalte<br />

Da es sich bei der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG um<br />

einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur<br />

erworben werden, so lange die Gesellschaft noch nicht geschlossen<br />

ist. Im Übrigen bestehen nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />

die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine Leistungsvorbehalte.<br />

5. Gesamtpreis der Beteiligung, ggf. zusätzlich anfallende<br />

Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer<br />

abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />

Der Investor bestimmt die Höhe seiner Einlage in der Beitrittserklärung.<br />

Hierauf ist ein Agio in Höhe von 5 % der Einlage zu zahlen. Als<br />

110 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz


weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beurkundung<br />

einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung<br />

der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist<br />

weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben<br />

können Schenkungs-, Erbschafts- und / oder weitere Steuern anfallen.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor wird<br />

auf die Ausführungen im <strong>Verkaufsprospekt</strong> (insbesondere „Wesentliche<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“<br />

auf S. 62 ff.) verwiesen, zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen<br />

Angehörigen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />

kein Indikator für zukünftige Erträge. Da sich nicht alle denkbaren Risiken<br />

versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch<br />

möglich. Bei einem niedrigen Verkaufserlös der von der Gesellschaft<br />

gehaltenen Grundstücke kann die aus dem Verkauf resultierende und<br />

quotal auf den einzelnen Investor zu veranlassende Auszahlung niedriger<br />

als geplant ausfallen oder ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile<br />

als langfristige Investition zu verstehen. Eine vorzeitige Veräußerung ist<br />

jederzeit möglich, aber mit Kosten für den Investor verbunden, die den<br />

Verkaufserlös schmälern. Bezüglich der Risiken der Beteiligung wird<br />

auf die ausführliche Darstellung der Risiken ab S. 15 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />

verwiesen.<br />

6. Zahlung und Erfüllung<br />

Die Zahlung der Einlage nebst Agio erfolgt durch Überweisung auf das<br />

Treuhandkontokonto der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH. Einzelheiten<br />

hierzu enthält die Beitrittserklärung. Geht die Zahlung der Beteiligungssumme<br />

und / oder des Agios – soweit fällig – nicht binnen zwei<br />

Wochen nach Absendung eines Aufforderungsschreibens der Treuhänderin<br />

vollständig auf dem Treuhandkonto ein, ist die Treuhänderin oder<br />

die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Für den Fall,<br />

dass der Investor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist<br />

die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf<br />

einer angemessenen Nachfrist gem. § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten<br />

und daneben gem. § 325 BGB Schadensersatz zu verlangen (vgl.<br />

die Beitrittserklärung).<br />

7. Widerrufs- und Rückgaberechte<br />

Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.<br />

Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, seiner Ausübung und Rechtsfolgen<br />

ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />

8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />

Informationen<br />

Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />

Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />

sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />

auf den Stand Februar 2013.<br />

9. Risiken der Anlage<br />

Die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an<br />

den wirtschaftlichen Ergebnissen der erworbenen Grundstücke (z. B.<br />

Wertsteigerung durch Parzellierung, Entwicklung der Holzpreise) partizipiert.<br />

Die Ertragslage der Gesellschaft kann sich durch negative<br />

Entwicklungen der erworbenen Grundstücke verschlechtern. Der Preis<br />

von Grundstücken unterliegt Schwankungen, auf die die Gesellschaft<br />

keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind<br />

10. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />

Der Investor kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />

mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember eines<br />

Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />

gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als<br />

Kommanditist verlangen. Mit Eintrag des Investors als Kommanditist<br />

in das Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine<br />

Verwaltungstreuhandschaft um. Diese kann nur aus wichtigem Grund<br />

gekündigt werden. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die<br />

Gesellschafterstellung des Investors endet.<br />

Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />

Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />

sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />

auf den Stand Februar 2013.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem<br />

Fall unberührt.<br />

Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist zu richten an die <strong>SOLIT</strong><br />

Management <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg, die Kündigung des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr an<br />

die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5, 21680 Stade.<br />

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG unterliegen<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch<br />

für die Aufnahme vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit<br />

gesetzlich zulässig ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />

Die Investoren der Beteiligungsgesellschaft haben die Möglichkeit –<br />

unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen – im Falle von<br />

Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus<br />

der Anwendung des § 676h BGB die bei der Deutschen Bundesbank<br />

eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 111


den Zugang zu der Schlichtungsstelle sind in der Schlichtungsverfahrensordnung<br />

geregelt. Diese sowie ein Merkblatt zu dem Verfahren<br />

ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />

Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 11 12 31, 60047 Frankfurt<br />

am Main, Tel.: 069 / 23 88-19 07 / 19 06 / 19 08, Fax: 069 / 23 88-<br />

19 19, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.<br />

12. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die<br />

Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />

Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />

mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />

Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden<br />

dem Interessenten / Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch<br />

für die Kommunikation während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung<br />

von Klauseln maßgeblich ist.<br />

13. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige<br />

Aufsichtsbehörde (Hinterlegungsstelle)<br />

Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt<br />

sich aus den Seiten 38 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie aus dem<br />

§ 2 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />

unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung.<br />

112 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz


Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 113


Glossar<br />

Acre (ac)<br />

Kanadisches Flächenmaß. Umrechnungsverhältnis 1 acre =<br />

4.046,85642 m².<br />

Anbieter<br />

Derjenige für das öffentliche Angebot der Vermögensanlage Verantwortliche.<br />

Assessment Value<br />

Die Grundsteuer richtet sich in Kanada nach dem sog. „Assessment<br />

Value“. Dieser wird jährlich von den jeweiligen Bezirken<br />

(County) neu festgelegt. Der Assessment Value liegt bei nicht<br />

bebauten Landarealen zumeist deutlich unter dem Verkehrswert.<br />

Blind-Pool<br />

Eine Beteiligungsform, bei der die konkreten Projekte der Vermögensanlage<br />

zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht feststehen.<br />

Wenn beispielsweise im Rahmen einer Vermögensanlage der Erwerb<br />

von Grundbesitz geplant ist, aber die konkret zu erwerbenden<br />

Grundstücke noch nicht feststehen, spricht man von einem<br />

„Blind Pool“.<br />

Beteiligungsgesellschaft / Fondsgesellschaft<br />

Bei der Beteiligungsgesellschaft / Fondsgesellschaft handelt es<br />

sich um die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Due Diligence<br />

Risikoprüfung, die i. d. R. durch einen Käufer beim Kauf von<br />

Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen<br />

(sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche<br />

Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts<br />

sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige<br />

Rolle bei der Wertfindung des Objektes.<br />

Emittentin<br />

Emittentin ist diejenige, welche eine Vermögensanlage erstmalig<br />

auf den Markt bringt und für ihre Rechnung unmittelbar oder<br />

durch Dritte öffentlich zum Erwerb anbietet.<br />

General Partner (GP)<br />

Der General Partner einer Limited Partnership (L.P.) ist vergleichbar<br />

mit dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär)<br />

einer deutschen Kommanditgesellschaft. General Partner<br />

der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. ist die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />

Harmonized Sales Tax (HST)<br />

Die HST ist eine kanadische Umsatzsteuer. Kanada hat eine 2-teilige<br />

Umsatzsteuer: auf Staatsebene wird eine allgemeine Umsatzsteuer<br />

erhoben, die „Goods and Services Tax“, auf Ebene der<br />

Provinz Nova Scotia wird eine provinzielle Umsatzsteuer erhoben,<br />

die „Provincial Sales Tax“. Beide werden zusammengefasst in der<br />

HST „Harmonized Sales Tax“.<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

Die BaFin wurde am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der<br />

Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel<br />

und das Versicherungswesen gegründet. Die BaFin hat ihren<br />

Sitz in Frankfurt am Main und Bonn und beaufsichtigt im Rahmen<br />

einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<br />

Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem<br />

Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem<br />

Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ziel des Vertrages<br />

ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung von natürlichen<br />

und juristischen Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen.<br />

IDW S 4<br />

Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebener Standard<br />

über die „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />

<strong>Verkaufsprospekt</strong>en über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“<br />

mit Stand vom 18.05.2006.<br />

Internal Rate of Return (IRR) / Interner Zinsfuß<br />

Die Interne-Zinsfuß-Methode (englisch: IRR – Internal Rate of<br />

Return) ist ein Verfahren, der dynamischen Investitionsrechnung<br />

mit deren Hilfe eine (theoretische) Rendite für Investitionen oder<br />

<strong>Kapital</strong>anlagen, bei denen im Zeitablauf ungleichmäßige und<br />

schwankende Erträge anfallen, berechnet werden kann. Die Interne-Zins-Methode<br />

geht von einer sofortigen Wiederanlage aller<br />

frei werdender Zahlungsströme einer Investition zu dem ermittelten<br />

internen Zins aus. Da dies in der Praxis nicht immer möglich<br />

114 | Glossar


ist, ist die Methode wiederholt wissenschaftlich kritisiert worden.<br />

Sie ist im besten Fall geeignet, Zahlungsströme gleicher Struktur<br />

miteinander zu vergleichen. Allgemein ist jedoch keine geeignetere<br />

Methode bekannt. Die ausgewiesenen Werte der IRR, beziehungsweise<br />

des Internen Zinsfußes, sind mit der Rendite von<br />

festverzinslichen Wertpapieren nicht vergleichbar.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Mittelherkunft- und Mittelverwendungsrechnung<br />

<strong>Kapital</strong>konto<br />

Dient dem Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften<br />

individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen<br />

der <strong>Kapital</strong>einzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile und<br />

Auszahlungen bzw. weiterer Einlagen wider.<br />

Limited (Ltd.)<br />

Rechtsform: Die kanadische Limited ist eine <strong>Kapital</strong>gesellschaft.<br />

Diese Gesellschaftsform ist mit der deutschen Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung (<strong>GmbH</strong>) vergleichbar.<br />

Limited Partnership (L.P.) / Limited Partner<br />

Rechtsform: Die kanadische Limited Partnership ist grundsätzlich<br />

mit einer deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar. Die<br />

Limited Partnership besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern,<br />

dem General Partner (persönlich haftender Gesellschafter), der<br />

die Geschäfte führt, und mindestens einem Limited Partner, der<br />

grundsätzlich nur mit seiner <strong>Kapital</strong>einlage haftet und von der<br />

Geschäftsführung ausgeschlossen ist.<br />

Treuhänderin<br />

Natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum in eigenem<br />

Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.<br />

Zielgesellschaft<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. ist die Zielgesellschaft in der<br />

Rechtform einer kanadischen Limited Partnership.<br />

Glossar | 115


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