Verkaufsprospekt - SOLIT Kapital GmbH
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<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong><br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Verkaufsprospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> verwendeten Bilder sind<br />
beispielhaft zu verstehen und zeigen kein Anlageobjekt<br />
direkt. Sie sind insofern exemplarisch.<br />
| 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis............................................................................................................................................................................. 2<br />
Angabenvorbehalt............................................................................................................................................................................. 5<br />
Prospektverantwortung................................................................................................................................................................... 6<br />
Vorwort............................................................................................................................................................................................... 7<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick........................................................................................................................................... 8<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage................................................................................................................................. 15<br />
Maximales Risiko.......................................................................................................................................................................16<br />
Anlegergefährdende Risiken.......................................................................................................................................................16<br />
Anlagegefährdende Risiken und prognosegefährdende Risiken....................................................................................................18<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia............................................................................ 23<br />
Der Bundesstaat Kanada .......................................................................................................................................................... 23<br />
Wirtschaftliche Eckdaten........................................................................................................................................................... 27<br />
Die Provinz Nova Scotia.............................................................................................................................................................31<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail............................................................................................................................................... 38<br />
Die Fondsgesellschaft / Emittentin............................................................................................................................................ 38<br />
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG................................................................................................... 39<br />
Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin.................................................................................................................... 40<br />
Beitritt zur Fondsgesellschaft.................................................................................................................................................... 40<br />
Einkaufsstrategie & Investitionskriterien.....................................................................................................................................41<br />
Wertsteigerungspotenziale (mikroökonomische Aspekte)........................................................................................................... 42<br />
Zusätzliche Wertsteigerungspotenziale (makroökonomische Aspekte)........................................................................................ 42<br />
Flexibilität und Asset-Transparenz.............................................................................................................................................. 42<br />
Verwaltung & Assetmanagement............................................................................................................................................... 43<br />
Verkaufsstrategien und Exitmöglichkeiten.................................................................................................................................. 43<br />
Aufnahme von Darlehen............................................................................................................................................................ 43<br />
Transparenz des Fondsvermögens............................................................................................................................................. 43<br />
Übertragung der Vermögensanlage............................................................................................................................................ 44<br />
Einschränkung der freien Handelbarkeit der Vermögensanlage................................................................................................... 44<br />
Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage................................................................................................................................................... 44<br />
Treuhandbeteiligung und –verwaltung........................................................................................................................................ 44<br />
Beteiligte Partner............................................................................................................................................................................ 47<br />
Der Anbieter..............................................................................................................................................................................47<br />
Die Treuhandgesellschaft...........................................................................................................................................................47<br />
Die Managementgesellschaft.....................................................................................................................................................47<br />
2 | Inhaltsverzeichnis
Angaben zu den wesentlichen Verträgen..................................................................................................................................... 50<br />
Konzeptionsvertrag................................................................................................................................................................... 50<br />
Eigenkapitalvermittlungsvertrag................................................................................................................................................. 50<br />
Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag.............................................51<br />
Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag....................................................................................................................................51<br />
Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft................................................................................................................................... 52<br />
Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne...................................................................................................... 54<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fonds gesellschaft – (Prognose)..................................................................................... 54<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Zielgesellschaft – (Prognose)........................................................................................ 56<br />
Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft................................................................................................................................ 57<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Prognose)................................................................................. 57<br />
Liquiditäts- und Ergebnisprognose der Zielgesellschaft.............................................................................................................. 58<br />
Sensitivitätsanalyse ...................................................................................................................................................................61<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage........................................................................ 62<br />
Vorbemerkungen....................................................................................................................................................................... 62<br />
Abkommensrechtliche Zuweisung der Besteuerungsrechte........................................................................................................ 62<br />
Ertragsbesteuerung in Kanada................................................................................................................................................... 64<br />
Ertragsbesteuerung in Deutschland........................................................................................................................................... 66<br />
Sonstige Steuern und Abgaben................................................................................................................................................. 70<br />
Außensteuergesetz (AStG)......................................................................................................................................................... 72<br />
Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern...................................................................................................................... 74<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)......................................... 78<br />
Die Verträge..................................................................................................................................................................................... 94<br />
Gesellschaftsvertrag..................................................................................................................................................................94<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag...........................................................................................................................................104<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag.............................................................................................................................................108<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz..........................................................................................................................110<br />
Glossar............................................................................................................................................................................................114<br />
Bei fehlerhaftem <strong>Verkaufsprospekt</strong> können Haftungsansprüche nur dann bestehen,<br />
wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebotes, spätestens<br />
jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der<br />
Vermögensanlage im Inland erworben wird.<br />
Inhaltsverzeichnis | 3
4 |
Angabenvorbehalt<br />
Anbieterin und Prospektverantwortliche dieser Vermögensanlage ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
mit Sitz in 20097 Hamburg, Friesenstraße 1.<br />
Der vorliegende <strong>Verkaufsprospekt</strong> orientiert sich an dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (im<br />
Folgenden „IDW“) herausgegebenen Standard über die „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von <strong>Verkaufsprospekt</strong>en über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“ mit Stand vom 18. Mai<br />
2006 (IDW S 4).<br />
Die dem <strong>Verkaufsprospekt</strong> zugrunde liegenden Angaben, Prognosen und Berechnungen beruhen<br />
auf dem derzeitigen Stand der Planungen, auf abgeschlossenen Verträgen sowie auf den zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die den<br />
Prospektaussagen zugrunde liegenden Annahmen wurden von der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />
getroffen. Eine Haftung für den Eintritt der im <strong>Verkaufsprospekt</strong> enthaltenen Prognosen<br />
der Vermögens-, Ertrags-, Liquiditätslage der Emittentin wird nicht übernommen.<br />
Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> gibt die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten und erkennbaren<br />
Fakten wieder.<br />
Angabenvorbehalt | 5
Prospektverantwortung<br />
Sehr geehrter Anleger,<br />
wir, die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Hamburg, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, übernehmen<br />
hiermit als Anbieterin und Prospektverantwortliche gem. § 3 der Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung<br />
die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es und erklären, dass<br />
unseres Wissens nach alle Angaben in diesem <strong>Verkaufsprospekt</strong> richtig und vollständig sind und<br />
keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 4. Juli 2013<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Karsten Dümmler<br />
Geschäftsführer<br />
Robert Vitye<br />
Geschäftsführer<br />
6 | Prospektverantwortung
Vorwort<br />
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,<br />
die <strong>SOLIT</strong>-Gruppe hat seit ihrer Gründung im Jahr 2008 bereits<br />
mehrere Beteiligungsangebote im Bereich physischer Edelmetalle<br />
erfolgreich am Markt etabliert. Der Zuspruch und die Wünsche,<br />
die wir von Investoren erhalten haben, waren für uns Ansporn,<br />
unser Beteiligungsportfolio um ein weiteres Angebot zu ergänzen.<br />
Wir haben uns hierbei auch diesmal von unserer konsequenten<br />
Investmentphilosophie des realwertbasierten Vermögensschutzes<br />
mit attraktiven Wertsteigerungspotenzialen leiten lassen.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG bietet Ihnen<br />
die Möglichkeit, außerhalb der Euro-Zone direkt und ausschließlich<br />
eigenkapitalfinanziert, in ein ausgewogenes Portfolio attraktiver<br />
Liegenschaften bestehend aus Freizeit- und Forstarealen in<br />
der kanadischen Provinz Nova Scotia zu investieren. Das zweitgrößte<br />
Land der Erde gehört zu der Gruppe der acht größten<br />
Industrienationen, den sog. „G8“ Staaten. Die Landeswährung<br />
des rohstoffreichen Staates, der Kanadische Dollar, zählt zu den<br />
solidesten Währungen der Welt.<br />
Die an der kanadischen Ostküste gelegene Region Nova Scotia<br />
hebt sich durch ihre ökonomische Stärke sowie ihre geografische<br />
Lage hervor. Die Region bietet durch ihr spezifisches Marktgefüge<br />
bei Landinvestments eine besondere Attraktivität hinsichtlich<br />
der Angebots- und Nachfragesituation.<br />
Die strengen Einwanderungsrichtlinien Kanadas und die geografische<br />
Lage Nova Scotias haben zu einer Zuwanderung vor allem<br />
hochqualifizierter Immigranten aus Europa geführt, die zum<br />
nachhaltigen Wachstum dieser politisch und wirtschaftlich liberalen<br />
Region beitragen und ihre Kultur prägen. Eine der stärksten<br />
Zuwanderungsgruppen insgesamt bilden die Deutschen, die in<br />
Nova Scotia sehr willkommen sind.<br />
Die landschaftlich reizvolle Küstenprovinz Nova Scotia ist geprägt<br />
von einem hohen Freizeit- und Erholungswert sowie einem milden<br />
Klima, das die Region dem warmen Golfstrom verdankt. Die<br />
Kanadier haben die Region daher auf den Beinamen „Canada´s<br />
Ocean Playground“ getauft. In der Provinz befinden sich zudem<br />
über 5.400 Seen, die über enormen Fischreichtum und eine hohe<br />
Wasserqualität verfügen.<br />
Die Rohstoffgewinnung in der Region Nova Scotia ist neben der<br />
verarbeitenden Industrie, dem Tourismus und dem Fischfang ein<br />
lukrativer Schlüsselsektor. Besonders Edelmetallvorkommen und<br />
der Holzreichtum prägen die Provinz und sind das Fundament des<br />
ökonomischen Erfolges. Globale klimatische Veränderungen und<br />
die Bodenqualität haben in den zurückliegenden Dekaden in Kanada<br />
eines der größten Bio-Agraranbaugebiete der Welt entstehen<br />
lassen, dessen Qualitätsstandards weltweit Anerkennung genießt.<br />
Kanada ist eine parlamentarische Demokratie mit liberalen Wirtschaftsgesetzen,<br />
einer hohen Rechtssicherheit, einem relativ<br />
kleinen Staatssektor sowie einem nachhaltig finanzierten Sozialversicherungssystem.<br />
Die positive demografische Entwicklung,<br />
ermöglicht durch eine kluge Einwanderungs- und Sozialpolitik,<br />
sowie der nahezu unerschöpfliche Ressourcenreichtum positionieren<br />
Kanada unter den Ländern mit den substanziell solidesten<br />
Wachstumsaussichten für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.<br />
Das Investment in den Fonds <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada ermöglicht<br />
es Ihnen, <strong>Kapital</strong> international zu diversifizieren und außerhalb<br />
der Euro-Zone in einer der stabilsten Demokratien in den<br />
– neben Edelmetallen – ältesten Sachwert der Welt zu veranlagen.<br />
Die deutsche <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada erwirbt über die kanadische<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. in der kanadischen Provinz<br />
Nova Scotia nach klaren Investmentkriterien identifizierte und<br />
sorgsam selektierte größere Landareale, die auf Grund ihrer Losgrößen<br />
zu günstigen Konditionen gekauft werden. Im Anschluss<br />
wird der Wert der Liegenschaften durch Parzellierung und Grunderschließung<br />
gesteigert. Bewaldete Grundstücke werden zudem<br />
forstwirtschaftlich genutzt, um eine Zusatzrendite zu erzielen.<br />
Die prognostizierte Wertsteigerung wird durch Weiterveräußerung<br />
in kleineren Einheiten realisiert.<br />
Die zunehmende Nachfrage nach Grund und Boden in Nova Scotia<br />
rekrutiert sich einerseits aus der stetig steigenden Zahl an<br />
Zuwanderern und privater sowie institutioneller Investoren aus<br />
Europa, den USA sowie Asien. Andererseits erwirbt auch die<br />
Provinz Nova Scotia selbst im Rahmen eines milliardenschweren<br />
„Crownland“-Programms dauerhaft Liegenschaften.<br />
Unsere Erfahrung und Expertise im Bereich der Sachwertinvestments<br />
sowie unsere professionellen Landentwicklungspartner<br />
vor Ort versetzen uns in die Lage, Ihnen ein attraktives Investment<br />
in Grund und Boden anzubieten und aktiv zu managen.<br />
Selbstverständlich sind die Initiatoren dieser Offerte auch selbst<br />
als Kommanditisten beteiligt.<br />
Wir freuen uns, Sie schon bald als Mit-Inverstoren in Kanada begrüßen<br />
zu dürfen.<br />
Hamburg, im April 2013<br />
Vorwort | 7
Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Investitionen in kanadische Grundstücke<br />
Das vorliegende Angebot eröffnet Anlegern die Möglichkeit,<br />
durch eine Kommanditbeteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />
Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (nachfolgend auch „Emittentin“, „Gesellschaft“,<br />
„Beteiligungsgesellschaft“, „Fondsgesellschaft“ oder<br />
„<strong>SOLIT</strong> Kanada“ genannt) in kanadische Grundstücke zu investieren.<br />
An der Seite von professionellen Partnern können private<br />
Investoren an der Wertentwicklung kanadischer Grundstücke der<br />
Provinz Nova Scotia partizipieren, einen Teil ihres Vermögens<br />
international streuen und so die vermögenssichernde Wirkung<br />
nutzen.<br />
Die Fondsgesellschaft ist zu 99,9 % Gesellschafterin der <strong>SOLIT</strong><br />
Property Canada L.P. (im folgenden auch „Zielgesellschaft“).<br />
Diese Gesellschaft betreibt den An- und Verkauf sowie die Verwaltung<br />
und Bewirtschaftung der kanadischen Grundstücke. Die<br />
Auswahl der Grundstücke für die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. geschieht<br />
nach vertraglich festgelegten Investitionskriterien durch<br />
die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., mit der ein entsprechender<br />
Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag abgeschlossen ist. Die<br />
Fondsgesellschaft wird daneben 100 % der Anteile an der <strong>SOLIT</strong><br />
Canada GP Ltd. (entspricht Komplementärin der <strong>SOLIT</strong> Property<br />
Canada L.P.) halten. Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. wird im<br />
Grundbuch als alleinige Eigentümerin eingetragen.<br />
Beteiligungsstruktur<br />
Anleger<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
(Geschäftsführende Kommanditistin)<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
(Komplementärin)<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />
(Treuhänderin)<br />
0 %<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />
Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
100 %<br />
100 %<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
(General Partner )<br />
0,1 %<br />
99,9 %<br />
<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />
(Verwaltung und Asset-Management)<br />
Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
(Zielgesellschaft)<br />
Grundstücksinvestitionen<br />
8 | Das Beteiligungsangebot im Überblick
Investitionsgedanke<br />
Seit dem Jahr 2008 kommt die Weltwirtschaft nicht mehr zur<br />
Ruhe. Was zunächst als Finanzkrise begann („Lehman Brothers“),<br />
wuchs sich im weiteren Verlauf zu einer weltweiten Wirtschaftskrise<br />
aus, welche mittlerweile auf Staaten und Währungssysteme<br />
übergegriffen hat. Ein Auseinanderfallen des sog. „Euro-Raums“<br />
kann heute nicht mehr ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund<br />
bietet die vorliegende Vermögensanlage die Möglichkeit<br />
der internationalen und währungsübergreifenden Diversifikation.<br />
In der Tat stellt eine Investition in kanadisches Land, in aller erster<br />
Linie eines dar – eine seit langem bewährte, stabile Wertanlage<br />
außerhalb des europäischen Währungsraumes.<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
Auszahlungsprognose<br />
Prognostizierte Auszahlungen p.a. in den nächsten fünf Jahren*<br />
41%<br />
32%<br />
22% 22%<br />
9%<br />
Die Investitionen in Grundstücke werden bewusst in Kanada<br />
getätigt. Das Land zählt global zu den wirtschaftlich stabilsten<br />
Staaten und wird auch im Jahre 2013 von den Ratingagenturen<br />
Moody‘s und Fitch mit der jeweiligen Bestnote „AAA“ bewertet.<br />
Der Kanadische Dollar (CAD) hat sich in den letzten Jahren gegenüber<br />
dem amerikanischen Dollar (USD) und gegenüber dem<br />
Euro äußerst stark gezeigt und konnte seinen Wechselkurs entsprechend<br />
erhöhen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird ausschließlich Land der Provinz Nova<br />
Scotia erwerben, die innerhalb Kanadas eine Sonderstellung mit<br />
besonders attraktivem Renditepotenzial einnimmt. Nova Scotia<br />
hat eine gemessen am kanadischen Durchschnitt sehr geringe<br />
öffentliche Besitzquote (sogenanntes „Crownland“) hat und nicht<br />
zuletzt aufgrund der attraktiven Atlantiklage über sehr potenzialreiche<br />
Areale verfügt.<br />
Anlagestrategie / Anlageziel<br />
Die Fondsgesellschaft investiert ihre Mittel im Rahmen einer<br />
mittelfristigen Anlagestrategie, um primär einen Wertzuwachs<br />
zu erzielen. Die Einkaufsstrategie zielt auf einen Mix aus Grundstücken<br />
mit Freizeitarealen / Bauland sowie Grundstücken, die<br />
forstwirtschaftlich genutzt werden können. Hierzu ist u. a. geplant,<br />
große Ländereien in kleinere Grundstücke zu parzellieren<br />
und so den Abverkauf zu einem höheren Preis pro Flächeneinheit<br />
zu ermöglichen. Regelmäßige Auszahlungen an die Anleger sollen<br />
durch ein aktives Management der angekauften Landflächen,<br />
z. B. durch Bewirtschaftung erworbener Forstgebiete und den<br />
Verkauf von Grundstücken nach infrastruktureller Aufwertung<br />
der Areale generiert werden. Durch die genannten Maßnahmen<br />
soll ein nachhaltiger Wertzuwachs für die Anleger ermöglicht<br />
werden. Um Verkaufs-Opportunitäten nutzen zu können, ist es<br />
der Zielgesellschaft möglich, erworbene Grundstücke oder Teile<br />
0%<br />
inkl. <strong>Kapital</strong>rückführung<br />
2014 2015 2016 2017 2018<br />
davon bereits während der Laufzeit zu veräußern. Zum Ende der<br />
Laufzeit hin werden die dann noch im Besitz der Zielgesellschaft<br />
befindlichen Grundstücke veräußert.<br />
Die Zielgesellschaft wird operativ durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. unterstützt, die sich ihrerseits etablierter und renommierter<br />
regionaler Experten bedienen kann.<br />
Auszahlungsprognose<br />
Für eine Beteiligung am vorliegenden Fonds werden Rückflüsse<br />
von insg. 126 %, bezogen auf die eingezahlte Kommanditeinlage<br />
ohne Agio, prognostiziert. Diese schließen die Rückführung des<br />
investierten <strong>Kapital</strong>s inkl. Agio ein. Die angenommene Laufzeit<br />
beträgt dabei 5,5 Jahre.<br />
Die Betrachtung der Ausschüttungen erfolgt nach kanadischen<br />
Steuern, aber vor Progressionsvorbehalt. Die hierzu<br />
getroffenen Annahmen sind im Kapitel „Wirtschaftlicher Teil,<br />
Investitions- und Finanzierungspläne“ auf S. 54 detailliert aufgeführt.<br />
Anlegerkreis<br />
Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an in Deutschland ansässige<br />
wohlhabende Privatpersonen, die einen Teil ihres Vermögens<br />
mittelfristig anlegen wollen und die mit den Besonderheiten<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick | 9
und Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds<br />
grundsätzlich vertraut sind. Insofern richtet sich dieses Angebot<br />
an einen unternehmerisch denkenden Personenkreis. Das<br />
Angebot bietet diesen Anlegern die Möglichkeit, einen Teil ihres<br />
Vermögens zu vorteilhaften Konditionen mittelbar in kanadische<br />
Grundstücke zu investieren und damit einhergehend von den sich<br />
bietenden Chancen zu profitieren.<br />
Fondsgesellschaft, Treuhänderin, Geschäftsführung<br />
und Vertretung<br />
Angeboten wird eine Beteiligung als Treugeber / Kommanditist<br />
an der Kommanditgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG. Die Kommanditgesellschaft unterliegt deutschem<br />
Recht. Anleger können sich wahlweise unmittelbar als<br />
Kommanditist oder mittelbar über einen Treuhandkommanditisten<br />
(Treuhänderin) an der Gesellschaft beteiligen. Die Beteiligung<br />
erfolgt in kanadischen Dollar (CAD). Die Verwaltung des Beteiligungskapitals<br />
erfolgt in jedem Fall durch die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Stade, welche der Fondsgesellschaft als Kommanditistin<br />
beigetreten ist. Die TRESTA Treuhandgesellschaft hält<br />
das Beteiligungskapital treuhänderisch für die Anleger nach Maßgabe<br />
eines separat abgeschlossenen Treuhandvertrages.<br />
Treugeber, die sich für das Treuhandangebot entscheiden, werden<br />
im Innenverhältnis und wirtschaftlich wie ein Direktkommanditist<br />
behandelt. Direktkommanditisten werden namentlich unter Angabe<br />
der Höhe der Haftsumme im Handelsregister eingetragen.<br />
Die eingetragene Haftsumme beträgt 10 % des in Euro umgerechneten<br />
Zeichnungsbetrages (vgl. § 3 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgt<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>. Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen.<br />
Mit der Beteiligung verbundene Rechte<br />
Die Fondsbeteiligung gewährt dem Zeichner einen Anteil am Vermögen,<br />
an den stillen Reserven sowie am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft. Weiterhin kann der Zeichner ein Stimmrecht in der<br />
Gesellschafterversammlung entsprechend seinem <strong>Kapital</strong>anteil<br />
und die gesetzlichen Kontrollrechte ausüben. Weitere Einzelheiten<br />
im Kapitel „Das Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 38.<br />
Haftung<br />
Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft haften gegenüber etwaigen<br />
Gläubigern der Fondsgesellschaft nur in Höhe ihrer im Handelsregister<br />
eingetragenen Hafteinlage. Diese beträgt 10 % der jeweils<br />
gezeichneten und in Euro umgerechneten Kommanditeinlage.<br />
Für diesen Zweck bestimmt § 3 des Gesellschaftsvertrages einen<br />
festgesetzten Wechselkurs von 1 CAD = EUR 0,76. Die Haftung<br />
lebt nach vollständiger Leistung der Hafteinlage erst wieder auf,<br />
wenn das <strong>Kapital</strong>konto eines Kommanditisten, z. B. durch Auszahlungen,<br />
unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen<br />
Hafteinlage sinkt. Im Innenverhältnis zur Treuhänderin ist<br />
die Haf tung des Anlegers auf die Leistung der Einlage zzgl. Agio<br />
beschränkt.<br />
Mindestbeteiligung / Erwerbespreis<br />
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt CAD 10.000 zzgl. Agio<br />
in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages. Der Erwerbspreis entspricht<br />
der individuellen Zeichnungssumme des jeweiligen Anlegers.<br />
Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 100<br />
teilbar sein.<br />
Emissionsvolumen<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt<br />
CAD 14.998.700. Bei einer Mindestzeichnungssumme von CAD<br />
10.000 beträgt die die Anzahl der Anteile (Kommanditanteile)<br />
maximal 1.499. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
ein- oder mehrmals eine Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
auf einen CAD 15.000.000 übersteigenden Betrag zu beschließen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann auch den<br />
Fonds mit einem geringeren Volumen schließen.<br />
Durchführungssgarantie<br />
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvorhabens<br />
und der Finanzierung garantiert die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> die Durchführung des Investitionsvorhabens, falls ein Eigenkapital<br />
in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei<br />
Monaten ab Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) eingeworben wird.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>es gem. § 9 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz.<br />
Das Ende der Zeichnungsfrist ist für den 30.06.2013 geplant. Die<br />
10 | Das Beteiligungsangebot im Überblick
geschäftsführende Kommanditistin ist nach eigenem Ermessen<br />
berechtigt, das Ende der Zeichnungsfrist ein- oder mehrmals zu<br />
verschieben, längstens bis zum 31.12.2013, oder aber auch die<br />
für den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene Zeichnung<br />
vorzeitig zu schließen. Wird der von dem Anleger zu zahlende Betrag<br />
seiner Einlage nicht nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit<br />
der Zahlungsverpflichtung geleistet, ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin gem. § 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
den Anleger jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
oder seinen Kommanditanteil auf den Betrag der tatsächlich<br />
geleisteten Einlage herabzusetzen. Darüber hinaus bestehen keine<br />
Möglichkeiten, die für den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene<br />
Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile<br />
oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
Laufzeit, Bindungsdauer<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG sieht eine feste Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
bis 31.12.2018 vor. Es ist geplant, im Jahr der Beendigung der<br />
Fondsgesellschaft das auf Ebene der Zielgesellschaft noch existierende<br />
Grundstücksportfolio wieder zu veräußern. Bereits in<br />
den Jahren 2016 und 2017 kann die Gesellschafterversammlung<br />
beschließen, die Gesellschaft zu liquidieren, was in der Konsequenz<br />
bedeutet, die in der Zielgesellschaft dann noch vorhandenen<br />
Grundstücke, also das gesamte restliche Grundbesitzportfolio<br />
zu veräußern. Der Gesellschaftsvertrag sieht für das Jahr<br />
2018 die Möglichkeit vor, dass die Gesellschafterversammlung<br />
eine Fortsetzung der Gesellschaft über den 31.12.2018 beschließen<br />
kann. Jeder Anleger kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2018.<br />
Verkaufsszenarien<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht eine geplante<br />
Laufzeit bis zum 31.12.2018 vor. Bei der Verwertung und<br />
Vermarktung der erworbenen Grundstücke nutzt die Fondsgesellschaft<br />
das bereits bestehende, internationale Partnernetzwerk<br />
der beauftragten Managementgesellschaft, um möglichst<br />
gewinnbringend zu verkaufen. Auf die verschiedenen Exit-Szenarien<br />
wird im Kapitel „Das Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 43<br />
unter „Verkaufsstrategien“ gesondert eingegangen.<br />
nicht eindeutig prognostizierbar. Daher besteht für die Gesellschafterversammlung<br />
die Möglichkeit, die Zielgesellschaft per<br />
Beschluss zu veranlassen, ihre noch vorhandenen Grundstücke<br />
bereits in den Jahren 2016 und 2017 vorzeitig zu veräußern bzw.<br />
über das Jahr 2018 weiter zu halten.<br />
Investition, Finanzierung, Kosten<br />
Die Fondsgesellschaft finanziert sich ausschließlich durch Eigenkapital.<br />
Das Gesellschaftskapital wird nach Abzug einer Kostenpauschale<br />
von 7 % des Kommanditkapitals für Konzeption,<br />
Vertrieb und sonstige Kosten wie Mittelverwendungskontrolle in<br />
vollem Umfang in den Erwerb der Gesellschaftsanteile an der SO-<br />
LIT Property Canada L.P. investiert.<br />
Sämtliche Kosten sind in der Mittelverwendungsrechnung<br />
(S. 54) dargestellt. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen<br />
mit den wesentlichen Leistungserbringern liegen vor.<br />
Entgegennahme von Zeichnungen und Zahlstelle<br />
Die Zahlstelle TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5,<br />
21680 Stade, führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger<br />
aus.<br />
Die Zahlstelle <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg,<br />
hält den <strong>Verkaufsprospekt</strong> und das Vermögensanlagen-Informationsbaltt<br />
(VIB) sowie zukünftig den letzten veröffentlichten<br />
Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe<br />
bereit und nimmt Zeichnungen entgegen.<br />
Zahlung des Erwerbspreises und des Agios<br />
Der Erwerbspreis sowie das Agio sind unmittelbar nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin<br />
auf folgendes Treuhandkonto bei der Commerzbank<br />
Wiesbaden zu leisten:<br />
Kontoinhaber: TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />
Kontonummer: 07 113 632 00<br />
BLZ: 510 400 38<br />
IBAN: DE84 5104 0038 07 113 632 00<br />
BIC (S.W.I.F.T.-Code): COBADEFFXXX<br />
Grundsätzlich sollen die erworbenen Grundstücke an den meistbietenden<br />
Interessenten veräußert werden. Das richtige Timing<br />
der Verwertung der Areale ist natürlich zum heutigen Zeitpunkt<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick | 11
Risikostreuung<br />
Im Unterschied zu klassischen geschlossenen Fonds, die oft nur<br />
in eines oder wenige Objekte investieren, erfolgt beim vorliegenden<br />
Fonds eine breitere Risikostreuung. Durch die Investition in<br />
eine Mehrzahl von unterschiedlichen und teilweise verschiedenartigen<br />
Grundstücken mit unterschiedlichen Nutzungsarten erreicht<br />
der Anleger eine breite Risikostreuung.<br />
Kontrollmechanismen<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
einen Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen, wodurch die Freigabe der Mittel für Investitionen<br />
in Anteile an der Zielgesellschaft kontrolliert wird.<br />
Der Treuhänder wird zusammen mit der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. einmal jährlich eine Bestandskontrolle der erworbenen<br />
Grundstücke vor Ort vornehmen und darüber einen Bericht<br />
für die Anleger erstellen.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft und der <strong>SOLIT</strong><br />
Property Canada L.P. ist zum Teil identisch besetzt.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Nach dem deutsch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommen<br />
werden die Erträge aus dem Verkauf der Grundstücke und<br />
aus den Erlösen aus der Bewirtschaftung von Forstarealen und<br />
dem Verkauf des Holzes ausschließlich in Kanada besteuert. In<br />
Deutschland unterliegen diese Einkünfte nur dem sog. Progressionsvorbehalt.<br />
Aus der Anlage von Liquiditätsreserven ggf. erwirtschaftete<br />
Zinserträge unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. gilt aus kanadischer und<br />
deutscher Sicht als transparente Personengesellschaft und unterliegt<br />
in Kanada selbst nicht der Besteuerung (siehe Kapitel<br />
„Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“<br />
ab S. 62).<br />
Im Rahmen der Beteiligung sind die Anleger verpflichtet, eine<br />
Steuererklärung in Kanada abzugeben. Der General Partner der<br />
kanadischen Zielgesellschaft ist bereit, von den Anlegern eine<br />
Vollmacht entgegenzunehmen und die entsprechenden Erklärungen<br />
durch eine etablierte Steuerberatungsfirma in Kanada auf<br />
Kosten der Anleger abzugeben.<br />
Der Anleger bekommt die Möglichkeit, ausführliche Projektexposés<br />
sowie nach erfolgter Eintragung in das örtliche Grundbuch<br />
entsprechende Grundbuchauszüge zu allen erworbenen<br />
Grundstücken im passwortgeschützten Investorenbereich unter<br />
www.solit-kapital.de einzusehen.<br />
Gleiche Interessenlage durch Hurdle Rate<br />
Wenn an die Anleger 126 % ihrer Einlage (ohne Agio) bis zum<br />
Jahr der Liquidation zugeflossen sind, werden darüber hinaus<br />
gehende Rückflüsse aus der Fondsgesellschaft im Verhältnis<br />
80 / 20 geteilt: Dies stellt sich wie folgt dar: die Anleger erhalten<br />
80 % bezogen auf sämtliche Liquiditätsausschüttungen bzw.<br />
-entnahmen, welche an die Gesellschafter geleistet werden bzw.<br />
von diesen getätigt werden; 20 % erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Eine gute und nachhaltige Bewirtschaftung der<br />
erworbenen Grundstücke und ein möglichst hoher Verkaufserlös<br />
liegen somit gleichermaßen im Interesse der Anleger wie der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin.<br />
Damit ist eine gleichgerichtete Interessenlage zwischen Anlegern<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin gegeben.<br />
12 | Das Beteiligungsangebot im Überblick
Mit der Vermögensanlage verbundene weitere Kosten<br />
des Anlegers<br />
Sollte der Anleger sich selbst als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eintragen lassen, fallen für die Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht und für die Eintragung in das<br />
Handelsregister Kosten an, die dieser zu tragen hat. Diese<br />
Kosten richten sich nach dem Gesetz über die Kostenangelegenheit<br />
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) und<br />
hängen von der Höhe der Beteiligung ab. Die genauen Kosten<br />
können bei einem Notar erfragt werden. Die durch die<br />
Beendigung oder Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
verursachten Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich<br />
Notar- und Gerichtsgebühren) trägt der Treugeber, § 8<br />
Abs. 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.Ferner hat<br />
der Anleger das Agio zu tragen sowie die eventuellen Kosten<br />
für seine Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
die Kosten für die Erstellung einer kanadischen Steuererklärung,<br />
ggf. Maklerkosten für einen vorzeitigen Anteilsverkauf<br />
und ggf. Kosten für eine Finanzierung der Vermögensanlage.<br />
Die Anbieterin rät aus Gründen der Risikobegrenzung von<br />
einer Kreditfinanzierung der Vermögensanlage ab (vgl. „Wesentliche<br />
Risiken der Vermögensanlage“ auf S. 15 ff). Wird<br />
der von dem Anleger zu zahlende Betrag seiner Einlage nicht<br />
nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung<br />
geleistet, ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
gem. § 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt,<br />
den Anleger jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen<br />
oder seinen Kommanditanteil auf den Betrag der tatsächlich<br />
geleisteten Einlage herabzusetzen. Gem. § 6 Abs. 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages sind rückständige Zahlungen gegenüber<br />
der Gesellschaft mit 1 % p. M. zu verzinsen, ohne dass<br />
es nach Fälligkeit einer Forderung einer Mahnung durch die<br />
Gesellschaft bedarf.<br />
Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren<br />
Kosten, insbesondere keine Kosten die mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden<br />
sind.<br />
Weitere zu erbringende Leistungen des Anlegers<br />
Die Haftung des Anlegers ist auf die im Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme von 10 % der Kommanditeinlage<br />
begrenzt. Aus Vereinfachungsgründen ist für diese Umrechnung<br />
im Gesellschaftsvertrag ein Wechselkurs festgelegt<br />
(vgl. § 3 Gesellschaftsvertrag). Soweit die Einlage geleistet<br />
ist, besteht keine Nachschusspflicht für den Anleger. Allerdings<br />
können Auszahlungen an den Anleger, denen keine<br />
Gewinne in entsprechender Höhe gegenüber stehen, zum<br />
Wiederaufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung<br />
führen, wenn hierdurch das <strong>Kapital</strong>konto unter die<br />
Hafteinlage sinkt. Der Anleger haftet in Höhe seiner Haftsumme<br />
gem. § 159 HGB auch nach seinem Ausscheiden aus<br />
der Gesellschaft bzw. nach Auflösung der Gesellschaft für<br />
weitere fünf Jahre für die bis zu seinem Ausscheiden begründeten<br />
Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />
Darüber hinaus bestehen keine Verpflichtungen des Anlegers,<br />
weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere zu haften<br />
oder Nachschüsse zu leisten.<br />
Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere<br />
Vermit tlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft insgesamt<br />
eine Vergütung in Höhe von einmalig 5,0 % des vermittelten<br />
Kommanditkapitals zzgl. 5 % Agio. Bei dem planmäßigen<br />
Emissionsvolumen von TCAD 14.998,7 beträgt die Vermittlungsprovision<br />
somit insgesamt TCAD 1.500, das entspricht<br />
10,0 % in Bezug auf den Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlage. Der Anspruch auf Provision entsteht nur<br />
im Falle einer rechtswirksamen Beteiligung des vermittelten<br />
Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft, die vom Anleger<br />
nicht widerrufen worden ist. Er hat ferner zur Voraussetzung,<br />
dass der Anleger die vertraglich vorgesehene Zahlung<br />
für die Vermögensanlage zzgl. Agio geleistet hat und diese<br />
zur Auszahlung im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle<br />
für die Beteiligung freigegeben worden ist. Die Gesamthöhe<br />
der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
oder vergleichbare Vergütungen, beträgt TCAD 2.102. Dies<br />
entspricht 14,02 % bezogen auf den Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlage. Darüber hinaus werden keine<br />
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder<br />
vergleichbare Vergütungen geleistet.<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick | 13
Die Eckdaten der Beteiligung in Kurzform:<br />
Fondsgesellschaft / Emittentin<br />
Anlageobjekt<br />
Geplantes Fondsvolumen<br />
Durchführungsgarantie<br />
Mittelherkunft (ohne Agio)<br />
Mittelverwendung (ohne Agio)<br />
Mindestbeteiligung<br />
Beitritt<br />
Laufzeit<br />
Geplante Auszahlungen<br />
Steuerliche Behandlung<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Friesenstraße 1, 20097 Hamburg.<br />
Die Fondsgesellschaft investiert über ihre kanadische Tochtergesellschaft in Grundstücke in<br />
der kanadischen Provinz Nova Scotia mit verschiedenen Nutzungsarten (Freizeitareale / Bauland<br />
und forstwirtschaftliche Nutzung).<br />
CAD 15 Mio. Kommanditkapital.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, garantiert die Durchführung des Investitionsvorhabens,<br />
falls ein Eigenkapital in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei Monaten ab<br />
Billigung durch die BaFin eingeworben wird.<br />
100 % Eigenkapital der Investoren.<br />
93 % Nettoinvestition in die Zielgesellschaft,<br />
7 % fondsabhängige und sonstige Kosten (z. B. Projektierungs- und Vertriebskosten).<br />
CAD 10.000 oder ein durch 100 ohne Rest teilbarer höherer Betrag zuzüglich 5 % Agio.<br />
Der Beitritt erfolgt zunächst immer über die Treuhandgesellschaft. Die Eintragung als Direktkommanditist<br />
ist wahlweise möglich.<br />
Die geplante Laufzeit der Gesellschaft beträgt 5,5 Jahre. Eine Kündigung des Kommanditanteils<br />
ist frühestens zum 31.12.2018 möglich.<br />
Geplante Anfangsauszahlung 9% p. a. (2014), geplante Gesamtauszahlung 126% (Prognose).<br />
Gewerbliche Einkünfte.<br />
14 | Das Beteiligungsangebot im Überblick
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsächlichen<br />
und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen<br />
Vermögensanlage. Bei der angebotenen Vermögensanlage<br />
handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Bei der Beteiligungsgesellschaft<br />
bzw. Fondsgesellschaft handelt es sich um die<br />
Emittentin. Angeboten wird eine Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund &<br />
Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, deren Gesellschaftszweck es ist,<br />
unmittelbar und mittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile an der<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. zu halten, die ihrerseits das Eigentum<br />
an verschiedenen kanadischen Grundstücken erwerben wird.<br />
Bei der vorliegend angebotenen Vermögensanlage handelt es<br />
sich um ein Beteiligungsangebot, welches mit unternehmerischen<br />
Risiken verbunden ist. Das Angebot richtet sich an einen<br />
vermögenden, risikobewussten und auf mittelfristige <strong>Kapital</strong>anlagen<br />
orientierten Personenkreis, der mit dieser Art von Vermögensanlagen<br />
grundsätzlich vertraut ist. Kanadische Grundstücke<br />
gehören zu den Produkten, deren Verkaufserlös nicht sicher<br />
prognostizierbar ist. Auch Erfahrungswerte der Partner der<br />
Fondsgesellschaft sowie historische Daten zu den kanadischen<br />
Grundstückspreisen und dem Kurs des Kanadischen Dollars<br />
(CAD) können dem Anleger keine Planungssicherheit vermitteln.<br />
Es können daher Entwicklungen eintreten, die zu erheblichen<br />
negativen Abweichungen der prognostizierten Ertrags-, Liquiditäts-<br />
und Wertentwicklung führen. Dabei ist grundsätzlich zu<br />
beachten, dass längerfristige Prognosen wie die Prognoserechnung<br />
und die Planbilanzen immer unsicherer werden, je weiter<br />
die Prognose in die Zukunft greift. Trotz größter Sorgfalt bei der<br />
Konzeption und Durchführung dieser Vermögensanlage ist es<br />
nicht ausgeschlossen, dass – etwa bei Verwirklichung eines oder<br />
Zusammentreffen mehrerer der nachfolgend aufgeführten Risiken<br />
– das gesamte eingesetzte <strong>Kapital</strong> verloren gehen kann. Es<br />
besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s<br />
oder sonstiger Vergütungen.<br />
Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist keineswegs mit<br />
einer festverzinslichen Geldanlage vergleichbar und eignet sich<br />
nicht als Altersvorsorge.<br />
Eine Investition in die angebotene Vermögensanlage beinhaltet<br />
Risiken. Daher sollte sich der Anleger vor der Anlageentscheidung<br />
unbedingt ein eigenständiges Urteil bilden und fachkundige<br />
Berater hinzuziehen. Eine individuelle Beratung kann durch den<br />
Prospekt und besonders auch durch die nachfolgenden Risiken<br />
nicht ersetzt werden. Insbesondere ist eine individuelle Beratung<br />
deshalb empfehlenswert, weil naturgemäß das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht auf die individuelle steuerliche Situation<br />
des einzelnen Anlegers zugeschnitten sein kann. Die individuelle<br />
Situation des Anlegers kann Besonderheiten ergeben, die das<br />
Angebot als völlig ungeeignet erscheinen lassen und die dazu<br />
führen können, dass das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis<br />
beim einzelnen Anleger deutlich von den Erwartungen abweicht.<br />
Ziel des vorliegenden Beteiligungsangebots ist es, Anlegern den<br />
Zugang zu kanadischen Grundstücken zu eröffnen. Wenn ein Anleger<br />
dieses Angebot nutzt, nimmt er vollumfänglich aber mittelbar<br />
an den Risiken eines Unternehmers in der kanadischen<br />
Grundstückswirtschaft teil. Hinzu kommen die Risiken, die sich<br />
aus den Besonderheiten einer Fondsbeteiligung ergeben. Die<br />
nachfolgende Darstellung umfasst alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
aus Sicht der Anbieterin erkennbaren und von<br />
dieser als wesentlich erachteten tatsächlichen und rechtlichen<br />
Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage.<br />
Die folgende Darstellung gibt dem Anleger die Information über<br />
die wesentlichen, tatsächlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen<br />
Risiken der Beteiligung geben. Die Darstellung der Risiken orientiert<br />
sich an den entsprechenden Anforderungen an den Inhalt<br />
von <strong>Verkaufsprospekt</strong>en gem. den Standards des Instituts der<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW S 4) und unterscheidet im Wesentlichen<br />
drei übergeordnete Risikokategorien.<br />
• Als anlegergefährdend werden Risiken bezeichnet, die über<br />
den Verlust des eingesetzten <strong>Kapital</strong>s zzgl. Agio hinaus noch<br />
weitere nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenssphäre<br />
des Anlegers haben können.<br />
• Als anlagegefährdend werden diejenigen Risiken eingestuft,<br />
die entweder die einzelnen Anlageobjekte oder aber die gesamte<br />
Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s<br />
zzgl. Agio führen können.<br />
• Als prognosegefährdend werden Risiken eingestuft, deren<br />
Eintritt die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung gefährdet.<br />
Prognosegefährdende Risiken können z. B. beim Anleger<br />
zu einer geringeren Auszahlung oder zu Verlusten führen.<br />
Die Anbieterin weist darauf hin, dass eine völlige Trennung von<br />
prognosegefährdenden Risiken und anlagegefährdenden Risiken<br />
beim vorliegenden Beteiligungsangebot nicht möglich ist. Vielmehr<br />
haben die hier als prognosegefährdend dargestellten Risiken<br />
häufig auch unmittelbare Auswirkungen auf die Anlage selbst<br />
und sind damit zugleich auch anlagegefährdend.<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 15
Maximales Risiko<br />
Dem Anleger drohen im Zusammenhang mit der<br />
Vermögensanlage nicht nur Risiken, die zu einem<br />
Totalverlust der Beteiligung zzgl. Agio führen können.<br />
Im Falle einer Finanzierung der Beteiligung mit<br />
Fremdkapital können die Risiken den Anleger auch in<br />
seiner weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation<br />
betreffen.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot eignet sich nicht,<br />
ganz oder teilweise durch Fremdkapital bzw. Kredite<br />
finanziert zu werden. Daher wird ausdrücklich von einer<br />
persönlichen Fremdfinanzierung des Erwerbes der<br />
Fondsbeteiligung abgeraten. Nimmt der Anleger dennoch<br />
eine persönliche Anteilsfinanzierung vor, besteht<br />
die Gefahr, dass erwartete Rückzahlungen an den Anleger<br />
nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in verminderter<br />
Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch den Anleger<br />
beabsichtigte Verzinsung und Tilgung der Anteilsfinanzierung<br />
aus den Rückzahlungen nicht erfolgen kann. Es<br />
besteht aus diesen Gründen das Risiko, dass die Fondsbeteiligung<br />
veräußert werden muss. Eine Verwertung der<br />
Fondsbeteiligung kann nicht oder nur zu einem Betrag<br />
möglich sein, der für die Begleichung etwaiger persönlicher<br />
Verbindlichkeiten nicht ausreichend ist. Auch im<br />
Falle der Liquidation der Fondsgesellschaft trägt der<br />
Anleger das Risiko des Totalverlustes seiner Einlage<br />
zzgl. Agio. Ein zur Beteiligungsfinanzierung aufgenommenes<br />
Darlehen müsste dann aus anderen Mitteln als<br />
der Fondsbeteiligung zurückgeführt werden. Verfügt der<br />
Anleger in einem solchen Fall nicht über derartige Mittel,<br />
oder kann er diese Mittel nicht kurzfristig beschaffen,<br />
besteht das Risiko der Vollstreckung in das weitere Vermögen<br />
des Anlegers. Somit kann eine Finanzierung der<br />
Beteiligung mit Fremdkapital zur privaten Insolvenz des<br />
Anlegers (maximales Risiko) führen.<br />
Anlegergefährdende Risiken<br />
Haftungsrisiko des Anlegers<br />
Der einzelne Anleger haftet der Fondsgesellschaft gegenüber für<br />
die vollständige Erbringung seines gezeichneten <strong>Kapital</strong>s zzgl.<br />
Agio. Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und dem Gesellschaftsvertrag<br />
beläuft sich die Außenhaftung des Anlegers<br />
auf 10 % der Pflichteinlage. Die Haftung des Anlegers gegenüber<br />
Gläubigern der Fondsgesellschaft lebt nach Einzahlung der Einlage<br />
dann wieder auf, wenn Auszahlungen / Entnahmen getätigt<br />
werden, denen keine kumulierten handelsrechtlichen Gewinne<br />
gegenüberstehen und dadurch das <strong>Kapital</strong>konto unter den Betrag<br />
der Hafteinlage sinkt (§ 172 HGB). Solange und soweit die<br />
Hafteinlage der Treuhandkommanditistin bzw. der direkt beteiligten<br />
Anleger nicht erbracht ist, besteht somit ein Haftungsrisiko<br />
der Anleger für Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe<br />
der zu erbringenden Hafteinlage.<br />
Risiken, die mit einem Einsatz von Fremdkapital<br />
einhergehen<br />
Die Aufnahme von Fremdkapital ist auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der Zielgesellschaft nicht vorgesehen. Wird<br />
dennoch Fremdkapital aufgenommen, besteht die Gefahr, dass<br />
erwartete Erlöse an die Beteiligungsgesellschaft oder Zielgesellschaft<br />
nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in verminderter<br />
Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
oder Zielgesellschaft beabsichtigte Tilgung der Finanzierung<br />
aus den Erlösen nicht erfolgen kann. Dies kann zur<br />
Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft oder Zielgesellschaft führen.<br />
Dies kann sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken.<br />
Eine persönliche Refinanzierung der Beteiligung auf Anlegerebene<br />
wird von der Anbieterin weder angeboten noch empfohlen.<br />
Sollte der Anleger gleichwohl eine persönliche Anteilsfinanzierung<br />
vornehmen, besteht die Gefahr, dass erwartete Rückzahlungen<br />
an den Anleger nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in<br />
verminderter Höhe oder gar nicht erfolgen und eine durch den<br />
Anleger beabsichtigte Tilgung der Anteilsfinanzierung aus den<br />
Rückzahlungen nicht erfolgen kann. Dies kann zu einer privaten<br />
Insolvenz des Anlegers führen.<br />
16 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Gesellschaftsrechtliche Risiken<br />
Bestimmte Entscheidungen der Fondsgesellschaft werden durch<br />
mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss gefasst. Mehrheitsentschei<br />
dungen der Gesellschafter, die nicht im Interesse oder<br />
gegen den Willen einzelner Gesellschafter getroffen werden, können<br />
sich negativ auf deren persönliche Finanzplanungen auswirken<br />
und persönliche Liquiditätsprobleme auslösen.<br />
Eingeschränkte Veräußerbarkeit der Beteiligung<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondgesellschaft sieht eine geplante<br />
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 vor. Die Veräußerbarkeit<br />
der Beteiligung ist gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages möglich.<br />
Eine Veräußerung der Beteiligung vor Laufzeitende ist nur mit<br />
Zustimmung der Komplementärin zulässig. Es besteht jedoch<br />
kein geregelter Markt für die Beteiligungen. Aufgrund der eingeschränkten<br />
Handelbarkeit besteht das Risiko, dass ein Anleger<br />
für seine Beteiligung zum gewünschten Verkaufszeitpunkt keinen<br />
Käufer findet oder er die Beteiligung nicht zu einem bestimmten<br />
Preis verkaufen kann. Weiter besteht das Risiko, dass der<br />
Anleger bei einer Veräußerung seiner Beteiligung nicht seinen<br />
Zeichnungsbetrag als Veräußerungspreis erzielen kann und / oder<br />
der Veräußerungspreis nicht ausreichen wird, um eine eventuell<br />
vorgenommene persönliche Anteilsfinanzierung zu tilgen.<br />
Verzugsfolgen<br />
Wird der von dem Anleger zu zahlende Betrag seiner Einlage nicht<br />
nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung<br />
geleistet, ist die geschäftsführende Kommanditistin gem.<br />
§ 5 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, den Anleger<br />
jederzeit aus der Gesellschaft auszuschließen oder seinen Kommanditanteil<br />
auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage<br />
herabzusetzen. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung<br />
wegen nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf es hierfür nicht. Gem. § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
sind rückständige Zahlungen gegenüber der Gesellschaft<br />
mit 1 % p. M. zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit<br />
einer Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf.<br />
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens<br />
bleibt der Gesellschaft vorbehalten. Der Anleger trägt das Risiko<br />
der Vezugsfolgen.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Die Konzeption des vorliegenden Angebotes basiert auf den derzeit<br />
gültigen rechtlichen und steuerlichen Gesetzen, der aktuellen<br />
Rechtsprechung und aktuellen Verwaltungsanweisungen. Durch<br />
steuerliche Außenprüfungen sowie Änderungen des Steuerrechts<br />
und der Verwaltungspraxis der Finanzbehörden oder höchstrichterliche<br />
Urteile kann es zu negativen Abweichungen der beschriebenen<br />
steuerlichen Situation und zu einer Verschlechterung der<br />
Wirtschaftlichkeit der Beteiligung kommen. Insbesondere können<br />
sich sowohl die Höhe als auch die Grundlage der Besteuerung<br />
sowohl im Inland als auch in Kanada ändern.<br />
Obwohl die kanadische Zielgesellschaft eine Limited Partnership,<br />
also eine Personengesellschaft, ist, besteht ferner das Risiko,<br />
dass die kanadische Finanzverwaltung die Beteiligung an dieser<br />
Gesellschaft als eine Beteiligung an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft<br />
beurteilt. Eine solche Umqualifizierung hätte zur Folge,<br />
dass Auszahlungen in Deutschland als <strong>Kapital</strong>einkünfte zu versteuern<br />
wären.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass die kanadische Finanzverwaltung<br />
die Beteiligung an der Zielgesellschaft (obwohl diese eine<br />
Limited Partnership, also eine Personengesellschaft ist) als eine<br />
Beteiligung an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft beurteilt.<br />
Eine solche Umqualifizierung hätte zur Folge, dass Auszahlungen<br />
in Deutschland als <strong>Kapital</strong>einkünfte zu versteuern wären.<br />
Wenn sich die Steuersätze ändern oder die Regelungen zur<br />
Quellenstaatsbesteuerung in Kanada und zur Einkommensteuer<br />
geändert werden, könnte sich dies negativ auf die Beteiligung<br />
auswirken. Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn<br />
die deutsche oder kanadische Steuerbehörde Steuerzahlungen<br />
festlegt, die in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt werden<br />
konnten, z. B. durch eine abweichende Qualifikation der Einkünfte<br />
im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).<br />
Der Eintritt des beschriebenen Risikos hätte geringere Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft und damit auch geringere Auszahlungen<br />
an die Anleger zur Folge. Weitere Risiken, die sich aus den<br />
persönlichen Verhältnissen des Anlegers ergeben, können von<br />
der Anbieterin nicht eingeschätzt und dargestellt werden. Weiter<br />
besteht das Risiko, dass infolge einer abweichenden Beurteilung<br />
steuerrechtlich relevanter Sachverhalte Steuerzahlungen für die<br />
Anleger festgesetzt werden, die im Rahmen der Prognoserechnungen<br />
nicht wiedergeben worden sind.<br />
Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der steuerlichen<br />
Ergebnisse wird in der Regel erst im Rahmen der steuerlichen<br />
Prüfung durch das Finanzamt getroffen werden.<br />
Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Steuernachzahlung,<br />
so besteht das Risiko, dass es für diese Nachzahlung<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 17
zu einer Zinsbelastung von 0,5 % je angefangenem Kalendermonat<br />
und somit zu einer zusätzlichen Steuerlast kommt.<br />
Eine von der ursprünglichen Konzeption abweichende steuerliche<br />
Klassifizierung kann sich negativ auf die Rückflüsse an die<br />
Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen an die<br />
Anleger auswirken.<br />
Dies kann im Ausmaß über den Erwerbspreis der Vermögensanlage<br />
zzgl. Agio. hinaus gehen und bis zu einer privaten Insolvenz<br />
des Anlegers führen.<br />
Anlagegefährdende Risiken und<br />
prognosegefährdende Risiken<br />
Da anlagegefährdende Risiken und prognosegefährdende Risiken<br />
vielfach nicht genau abzugrenzen sind, werden beide Risikogruppen<br />
in der Folge gemeinsam abgehandelt. Treten an sich prognosegefährdende<br />
Risiken in besonders starker Ausprägung oder<br />
kummuliert auf, können sich daraus anlagegefährdende Risiken<br />
ergeben.<br />
Konzeption als Blindpool<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die durch die Zielgesellschaft<br />
in Kanada zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />
noch nicht fest. Die Grundstücke werden von der Zielgesellschaft<br />
frühestens nach dem Platzierungsbeginn und zum großen<br />
Teil nach Schließung der Emission erworben. Insofern handelt es<br />
sich um einen sog. Blindpool. Die Anleger können sich daher zum<br />
Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den<br />
konkreten Investitionsobjekten und den sich hieraus ergebenden<br />
individuellen Risiken machen. Das Fondskonzept sieht vor,<br />
dass die Zielgesellschaft eine Vielzahl von Grundstücken in der<br />
kanadischen Provinz Nova Scotia erwirbt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
liegen keine rechtlich verbindlichen Optionen<br />
oder Vorkaufsrechte vor, sodass nicht abschließend gesichert<br />
ist, dass zum Zeitpunkt des Kaufs genügend Grundstücke vorhanden<br />
sind, die den strengen Investitionskriterien genügen. Die<br />
durchschnittlich zu erwartenden Ankaufspreise, Forstbestände,<br />
Lagen der Grundstücke, infrastrukturellen Gegebenheiten sowie<br />
Verkaufspreise können zu Abweichungen im Vergleich zu den<br />
Planzahlen führen, was auch einen negativen Einfluss auf die Auszahlungen<br />
an die Fondsgesellschaft und damit an die Anleger haben<br />
kann. Es besteht das Risiko, dass die Grundstücke tatsächlich<br />
zu anderen als den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
unterstellten Annahmen erworben werden können. Aus diesem<br />
Grund kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftig abzuschließenden<br />
Verträge von den Annahmen zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung ungünstig abweichen. Dies kann sich negativ<br />
auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und damit auch auf<br />
die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Verschlechterung von Standortfaktoren der Grundstücke<br />
Die Wertentwicklung der erworbenen kanadischen Grundstücke<br />
richtet sich generell nach dem Angebots- und Nachfrageverhalten<br />
der Marktteilnehmer in diesem speziellen Marktsegment und<br />
wird im Wesentlichen von spezifischen Stadtortfaktoren, wie<br />
z. B. der Lage oder die regionale Attraktivität eines Grundstückes<br />
bestimmt. Eine Verschlechterung des Standortfaktors hat<br />
zwangsläufig einen niedrigeren Marktwert der Grundstücke zur<br />
Folge. Damit wird die Wertentwicklung maßgeblich von verschiedenen<br />
gesamtwirtschaftlichen oder regionalen Faktoren oder<br />
objektspezifischen Entwicklungen beeinflusst, die zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht vorhersehbar sind. Es kann daher<br />
heute keine Gewähr für eine positive zukünftige Wertentwicklung<br />
übernommen werden. Daher besteht das Risiko, dass die prognostizierten<br />
Verkaufserlöse der Grundstücke nicht erreicht werden,<br />
was eine Minderung der Rückflüsse an die Anleger zur Folge<br />
hätte. Weiter ist nicht auszuschließen, dass die Grundstücke erst<br />
zu einem späteren Zeitpunkt als geplant verkauft werden können<br />
und der Anleger somit sein <strong>Kapital</strong> später als geplant zurückerhält.<br />
Liquiditätsrisiko der Emittentin<br />
Haupteinnahmequelle der Emittentin sind die Einnahmen aus der<br />
Zielgesellschaft, die diese wiederum aus der Bewirtschaftung<br />
und dem Verkauf der erworbenen Landflächen erhält. Gerät die<br />
Zielgesellschaft in wirtschaftliche und/oder finanzielle Schwierigkeiten,<br />
hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Emittentin.<br />
Weiter können gesetzliche Änderungen oder vertragliche Bestimmungen<br />
sich negativ auf die Liquidität der Zielgesellschaft und<br />
damit auch auf die Liquidität der Emittentin auswirken. Realisieren<br />
sich Liquidtätsrisiken bei der Emittentin, besteht das Risiko,<br />
dass sich das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger verschlechtert<br />
und die Auszahlungen sich vermindern oder gänzlich ausbleiben.<br />
Hieraus kann der Totalverlust der Einlage zzgl. Agio resultieren.<br />
18 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Risiko der Rückabwicklung<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass nicht genügend Eigenmittel eingeworben<br />
werden, um die geplanten Investitionen durchzuführen.<br />
Bis zur Rückabwicklung anfallende Kosten müssen in dem<br />
Fall von der Fondsgesellschaft getragen werden. Dies kann den<br />
Totalverlust der Einlage zzgl. Agio des Anlegers bedeuten.<br />
Im Zusammenhang mit der Durchführung des Investitionsvorhabens<br />
und der Finanzierung garantiert die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> die Durchführung des Investitionsvorhabens, falls ein Eigenkapital<br />
in Höhe von mindestens CAD 500.000 binnen zwei<br />
Monaten ab Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(Bafin) eingeworben wird. Sollte die Anlage mit<br />
einem deutlich niedrigeren Volumen als geplant durchgeführt<br />
werden, würde eine Streuung über verschiedene Grundstücke<br />
nicht in der Breite erfolgen können, wie bei der Durchführung<br />
mit dem geplanten Volumen. Hieraus könnte der Totalverlust der<br />
Einlage zzgl. Agio resultieren.<br />
Risiko künftiger allgemeiner Gesetzesänderungen<br />
Künftige Gesetzesänderungen oder auch Änderungen der Auslegung,<br />
Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze im<br />
In- und Ausland können negative Auswirkungen auf die künftige<br />
Entwicklung des Fonds und damit auch auf die Auszahlungen an<br />
den Anleger haben.<br />
Umweltschutz<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass durch zukünftig in Kraft tretende<br />
Umweltschutzbestimmungen die forstwirtschaftliche Nutzung<br />
der gekauften Grundstücke, z. B. durch Abholzung, beeinflusst<br />
wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Umweltschutzbestimmungen<br />
eine Verteuerung, Verzögerung oder eine<br />
vollständige Verhinderung der forstwirtschaftlichen Nutzung mit<br />
sich bringen. Diese oder ähnliche Beeinflussungen durch Umweltschutzbestimmungen<br />
gehen zu Lasten der Fondsgesellschaft<br />
und damit auch zu Lasten von Auszahlungen an die Anleger.<br />
Risiken durch Altlasten und Schädlingsbefall<br />
Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass während<br />
der Fondslaufzeit Altlasten im Erdreich oder im Grundwasser<br />
der Grundstücke entdeckt werden, deren Beseitigungskosten zu<br />
höheren Kosten der Grundstückspflege und -verwaltung führen<br />
können. Ein Altlastfund kann zur Unverkäuflichkeit eines Grundstückes<br />
führen. Ein weiteres Risiko besteht in der Möglichkeit<br />
des Schädlingsbefalls von z. B. forstwirtschaftlich genutzten<br />
Grundstücken. Wird ein Schädlingsbefall an Bäumen festgestellt,<br />
kann dies die Unverkäuflichkeit des angebauten Holzes zur Folge<br />
haben. Eine forstwirtschaftliche Nutzung könnte damit auf Jahre<br />
unmöglich sein und die Unverkäuflichkeit des Grundstückes zur<br />
Folge haben. Die genannten Fälle könnten zu einem Verlust eines<br />
Teils des eingezahlten <strong>Kapital</strong>s, oder zum Verlust des gesamten<br />
Beteiligungsbetrages zzgl. Agio führen.<br />
Höhere Gewalt / Versicherungsrisiko<br />
Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen einwirkendes,<br />
außergewöhnliches Ereignis außerhalb der Kontrolle einer Partei<br />
(z. B. Erdbeben, Feuer, Schäden durch Naturkatastrophen). Einige<br />
dieser Risiken sind nicht versicherungsfähig. Für die erworbenen<br />
Grundstücke besteht das Risiko eines Waldbrandes. Durch<br />
Waldbrände oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt verursachte<br />
Schäden können zu der vollständigen Vernichtung eines<br />
Grundstückes führen. So verursachte Schäden gehen zu Lasten<br />
der Fondsgesellschaft und damit auch zu Lasten von Auszahlungen<br />
an die Anleger.<br />
Beschaffungs- und Investitionsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass das eingeworbene Eigenkapital nicht<br />
in der vorgesehenen Zeit oder gar nicht investiert werden kann,<br />
da nicht genügend attraktive Grundstücke am Markt verfügbar<br />
sind. Ist eine Investition insoweit nicht zeitnah möglich, ist eine<br />
anderweitige Anlage der geleisteten Einlage für die Zeit bis zu<br />
deren Investition nur zum niedrigen Tagesgeldsatz möglich. Dies<br />
kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />
und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Kostenrisiken<br />
Sollte während der Haltedauer der Beteiligung kein Wertzuwachs<br />
erzielt werden oder der Wertzuwachs der Grundstücke geringer<br />
ausfallen als die kalkulierten laufenden Kosten der Gesellschaft,<br />
so würde dies zu einem Wertverlust der Anlage führen. Darüber<br />
hinaus würde durch einen Ausfall der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
z. B. durch Insolvenz, die von dieser übernommene<br />
Kostengarantie für die Fondsgesellschaft hinfällig werden. Dies<br />
kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />
und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 19
Risiken aus der Regulierung des kanadischen<br />
Grundstücksmarktes<br />
Der Erwerb von kanadischen Grundstücken kann in der Zukunft<br />
die Zustimmung von staatlichen Regulierungsstellen voraus setzen.<br />
Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft<br />
und damit auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Vertragserfüllungs- bzw. Managementrisiko<br />
Die Beteiligung ist neben anderen Faktoren auch davon abhängig,<br />
dass sämtliche Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus den<br />
mit ihnen geschlossenen Verträgen einhalten. Vertragswidriges<br />
Verhalten der involvierten Dienstleister und Partner, z. B. durch<br />
Betrug oder Veruntreuung sowie vorsätzliches oder fahrlässiges<br />
Fehlverhalten der involvierten Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter<br />
oder auch der Ausfall von Vertragspartnern können sich<br />
negativ auf die Liquidität der Vermögensanlage und damit auch<br />
negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Darüber hinaus ist nicht völlig auszuschließen, dass es durch<br />
Fehlentscheidungen des Managements oder durch das Ausscheiden<br />
von wichtigen Funktionsträgern oder Schlüsselpersonal der<br />
Gesellschaft bzw. der involvierten Vertragspartner zu Einbußen<br />
bei der Wertentwicklung der Vermögensanlage oder zum Totalverlust<br />
der geleisteten Einlage zzgl. Agio kommt.<br />
Risiko der Mittelfehlverwendung<br />
Trotz Abschluss eines Mittelverwendungskontrollvertrages auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
ist eine Mittelfehlverwendung auf<br />
Ebene der Zielgesellschaft möglich. Zusätzlich können nicht<br />
fristgerechte Mittelfreigaben zu rechtlichen oder wirtschaftlichen<br />
Nachteilen führen. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an<br />
die Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen an<br />
die Anleger auswirken.<br />
Rechtliche und politische Risiken<br />
Die Einschätzung von rechtlichen und politischen Risiken sowohl<br />
im Inland als auch in Kanada ist zum heutigen Zeitpunkt für die<br />
gesamte Laufzeit der Beteiligung nicht vollumfänglich möglich.<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, auf die<br />
deutsches Recht Anwendung findet. Der Gesellschaftsvertrag<br />
der Zielgesellschaft und die Verträge, die die Zielgesellschaft<br />
mit Dritten abschließt, unterliegen dagegen voraussichtlich dem<br />
kanadischen Recht. Gleiches kann für künftig noch abzuschließende<br />
neue Verträge und Vereinbarungen gelten. Fragen der<br />
Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der dem kanadischen Recht<br />
unterliegenden Verträge und die damit verbundenen Kosten können<br />
nicht abschließend beurteilt werden. Es ist möglich, dass<br />
Ansprüche hieraus nur vor Gerichten in Kanada und mit Unterstützung<br />
eines lokalen Rechtsbeistandes geltend gemacht werden<br />
können. Weitere rechtliche Risiken können sich aus einer<br />
eingeschränkten Vollstreckbarkeit von Ansprüchen unter fremder<br />
Rechtsordnung ergeben. Auch können mögliche Sprachbarrieren<br />
und zusätzliche Kosten die Rechtsverfolgung erschweren<br />
und verteuern. Dadurch können sich Umstände ergeben, die sich<br />
negativ auf die Liquidität der Zielgesellschaft und damit auf die<br />
Auszahlung an die Anleger auswirken. Eine Änderung der Rechtsordnung<br />
kann unterschiedliche Auswirkungen auf die involvierten<br />
Unternehmen und Personen haben. Insbesondere kann eine<br />
Änderung der Rechtsordnung Kanadas, z. B. hinsichtlich der Beschränkung<br />
des <strong>Kapital</strong>verkehrs mit anderen Ländern, negative<br />
Folgen für die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft haben.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses <strong>Verkaufsprospekt</strong>es unterliegt<br />
die Fondsgesellschaft keiner Regulierung in Deutschland.<br />
Noch besteht keine besondere öffentliche Aufsicht oder Kontrolle<br />
zum Schutz der Anleger, wie dies beispielsweise für Investmentvermögen<br />
der Fall ist.<br />
Am 11. November 2010 wurde vom EU-Parlament die sog. AIFM-<br />
Richtlinie (Directive on Alternative Investment Fund Managers)<br />
verabschiedet, die eine weitreichende Regulierung der Manager<br />
alternativer Investmentfonds vorsieht. Mit Inkrafttreten der Richtlinie<br />
am 21.07.2011 hat die zweijährige Frist begonnen, innerhalb<br />
derer die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht<br />
umzusetzen haben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind<br />
die konkreten Auswirkungen auf geschlossene Fonds noch nicht<br />
vollständig absehbar. Somit besteht das Risiko, dass es zu einer<br />
erhöhten Kostenbelastung der Gesellschaften kommen könnte,<br />
welche die Rückflüsse aus der Beteiligung an die Anleger negativ<br />
beeinflussen könnte.<br />
Erweiterte Rechte bei Fernabsatzverträgen<br />
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind potentiellen Anlegern<br />
im Fall eines Fernabsatzvertrages, d. h. eines Vertrages, der<br />
ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen<br />
ist (insbesondere E-Mails, Telekopie, Telefonanrufe, Briefe,<br />
Kataloge) bestimmte Informationen zu geben. Diesen Anlegern<br />
steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Fehlerhafte oder nicht<br />
ausreichende Informationen führen nach dem Wortlaut des Ge-<br />
20 | Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
setzes dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. In<br />
einem solchen Fall hat der Anleger ein unbefristetes Widerrufsrecht.<br />
Der Anleger hat den Erhalt der Widerrufsbelehrung mit<br />
Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu bestätigen. Würde es<br />
zu einer größeren Anzahl von wirksamen Widerrufen kommen,<br />
könnten dadurch die Liquidität der Fondsgesellschaft und damit<br />
die Auszahlungen an die Anleger gefährdet sein.<br />
Majorisierung<br />
Die vorliegend angebotene Vermögensanlage richtet sich an eine<br />
Vielzahl potentieller Anleger, die Kommanditeinlagen in unterschiedlicher<br />
Höhe zeichnen können. Es besteht das Risiko, dass<br />
Minderheiten innerhalb der Fondsgesellschaft ihre gesellschaftsrechtlichen<br />
Interessen nicht durchsetzen können. Dies wäre vor<br />
allen Dingen dann der Fall, wenn einzelne Anleger durch hohe<br />
Kommanditeinlagen eine entsprechend hohe Stimmenzahl auf<br />
der Gesellschafterversammlung haben. Es besteht dann das<br />
Risiko, dass die Gesellschaft von einem oder mehreren Kommanditisten<br />
beherrscht wird. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse<br />
an die Fondsgesellschaft und damit auch auf die Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken.<br />
Insolvenzrisiko<br />
Die Werthaltigkeit dieses Beteiligungsangebotes hängt u.a. davon<br />
ab, ob die Zielgesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich<br />
erfüllen kann. Die Insolvenz der Zielgesellschaft oder<br />
eines oder mehrerer beteiligter Vertragspartner kann bis zum Totalverlust<br />
der Einlage zzgl. Agio führen.<br />
Währungsrisiko / Zinsrisiko<br />
Für den Anleger besteht ein Wechselkursrisiko bezüglich der<br />
Einzahlung der Kommanditeinlage zzgl. Agio in CAD gegenüber<br />
dem Euro bzw. der Auszahlungen in CAD gegenüber dem Euro.<br />
Es handelt sich um eine Beteiligung in CAD. Daher besteht für<br />
den Anleger ein weiteres Wechselkursrisiko im Falle des Ausscheidens<br />
aus der Fondsgesellschaft durch Kündigung und bei<br />
Liquidation der Fondsgesellschaft. Eine Prognose über die zukünftige<br />
Wechselkursentwicklung vom CAD zum Euro ist nicht<br />
möglich. Daher trägt der Anleger das Risiko einer Reduzierung<br />
des wirtschaftlichen Ergebnisses seiner Beteiligung, wenn sich<br />
der Wechselkurs des CAD zum Euro beim Umtausch der Auszahlungen<br />
verschlechtert. Dies gilt auch im Falle der <strong>Kapital</strong>rückzahlung<br />
beim Verlassen der Fondsgesellschaft durch Kündigung<br />
oder Liquidation.<br />
Inflationsrisiko<br />
Die Entwicklung der Einnahmen der Fondsgesellschaft hängt<br />
von den Erträgen aus Grundstücksverkäufen und forstwirtschaftlichen<br />
Erträgen sowie von der Wertsteigerung der erworbenen<br />
Grundstücke ab. Sollte die Wertentwicklung der erworbenen<br />
Grundstücke langsamer als die allgemeine Inflation verlaufen,<br />
wäre dies mit einem Kaufkraftverlust des investierten <strong>Kapital</strong>s<br />
zzgl. Agio verbunden. Dies kann das Vermögen des Anlegers beeinträchtigen.<br />
Kostenüberschreitung und Einnahmenrisiko<br />
in der Zielgesellschaft<br />
Für den Anleger besteht das Risiko, dass die geschätzten Kosten<br />
bei der Zielgesellschaft überschritten werden. Kosten in diesem<br />
Sinne sind in der Investitionsphase insbesondere Maklerkosten,<br />
Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten. Während der Bewirtschaftungsphase<br />
und beim Verkauf können folgende beispielhaft<br />
aufgezählte Kosten überschritten werden: Verkaufsnebenkosten<br />
/ Maklergebühren, Grundsteuer, laufende Rechts- und<br />
Steuerberatungskosten. Außerdem können unvorhergesehene<br />
Kosten auftreten. Dies kann das Vermögen des Anlegers beeinträchtigen.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass geplante Einnahmen der Zielgesellschaft<br />
nicht in der kalkulierten Höhe und / oder zum kalkulierten<br />
Zeitpunkt zu realisieren sind. Dies betrifft insbesondere<br />
die geplanten Verkaufserlöse und die geplanten Einnahmen aus<br />
Forstwirtschaft. Hieraus könnte die Verringerung der Liquidität<br />
der Zielgesellschaft und damit im Ergebnis eine Reduktion der<br />
Auszahlungen an den Anleger resultieren. Dies kann das Vermögen<br />
des Anlegers beeinträchtigen.<br />
Risikokumulation<br />
Die in diesem Kapitel beschriebenen Risiken können nicht nur<br />
einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Durch das kumulative<br />
Auftreten mehrerer Risikofaktoren können deutlich schlechtere<br />
Ergebnisse als prognostiziert erwirtschaftet werden. Dies hätte<br />
negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung.<br />
Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im<br />
Zusammenhang mit der Vermögensanlage als die in diesem<br />
Kapitel genannten, sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es nicht bekannt.<br />
Wesentliche Risiken der Vermögensanlage | 21
22 |
Investitionen in Grund und Boden<br />
in der kanadischen Provinz Nova Scotia<br />
Der Bundesstaat Kanada<br />
Mit einer Landfläche von 8.965.121 1 Quadratkilometern ist Kanada<br />
nach Russland der flächenmäßig zweitgrößte Staat der Erde.<br />
Diese Fläche entspricht 41 % des nordamerikanischen Halbkontinents.<br />
Der einzige unabhängige und durch eine Landgrenze verbundene<br />
Nachbar sind die Vereinigten Staaten im Süden und im<br />
Nordwesten. Die Gesamtlänge der Grenze zwischen Kanada und<br />
den USA beträgt 8.890 Kilometer. Die enorme Ausdehnung des<br />
Landes führt dazu, dass Kanada sechs Zeitzonen hat.<br />
Der heutige Bundesstaat Kanada unterteilt sich in zehn Provinzen<br />
und drei Territorien. Die Provinzen British Columbia, Alberta,<br />
1) Quelle: Statistics Canada 2011<br />
Saskatchewan und Manitoba bilden Westkanada. Zentralkanada<br />
besteht aus den beiden bevölkerungsreichsten Provinzen Ontario<br />
und Québec. New Brunswick, Prince Edward Island, Nova Scotia,<br />
Neufundland und Labrador sind die Atlantischen Provinzen.<br />
Nördlich des 60. Breitengrades befinden sich die drei Territorien<br />
Yukon, Nordwest-Territorium und Nunavut. Während die Provinzen<br />
über einen hohen Grad an Autonomie verfügen, werden die<br />
Verwaltungsaufgaben in den Territorien zum Großteil durch die<br />
Bundesregierung übernommen.<br />
Geschichte und aktuelle politische Situation<br />
Die Ureinwohner, verschiedene indianische Stämme, leben seit<br />
etwa 12.000 Jahren in Kanada. Als Entdecker Kanadas gilt der<br />
Italiener Giovanni Caboto, der am 14. Juni 1497 unter englischer<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 23
Bevölkerung nach Sprachkenntnissen<br />
Kanadische Amtssprachen, 2011<br />
Bevölkerungswachstum der G8-Länder<br />
(in Prozent)<br />
70%<br />
8 %<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
7 %<br />
6 %<br />
5 %<br />
4 %<br />
3 %<br />
5,9<br />
5,4<br />
4,8<br />
4,4<br />
2,5<br />
3,5<br />
3,5<br />
3,2<br />
3,6<br />
2,8<br />
2001 bis 2006<br />
2006 bis 2011<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
nur Englisch nur Französisch Englisch und<br />
Französisch<br />
weder Englisch<br />
noch Französisch<br />
2 %<br />
1 %<br />
0 %<br />
-1 %<br />
-2 %<br />
-3 %<br />
Kanada<br />
USA<br />
UK<br />
Italien<br />
0,1<br />
-2,4<br />
Frankreich Russland<br />
0,4<br />
0,0<br />
-0,2<br />
-0,8<br />
Japan Deutschland<br />
Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Kanadisches Bevölkerungswachstum der letzten 55 Jahre<br />
(nach Jahren, in Prozent)<br />
Kanadisches Bevölkerungswachstum der letzten 55 Jahre<br />
(in Mio.)<br />
16 %<br />
14 %<br />
12 %<br />
10 %<br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
+ 108%<br />
0 %<br />
56–61 61–66 66–71 71-76 76-81 81–86 86–91 91–96 96–01 01–06 06–11<br />
0<br />
1956 1961 1966 1971 1976 1981 1986 1991 1996 2001 2006 2011<br />
Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Quelle: Statistics Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Flagge auf einer kanadischen Insel landete und das Land für die<br />
englische Krone in Besitz nahm. 1534 / 35 kamen auch Franzosen<br />
nach Kanada und gründeten mit Québec die erste kanadische<br />
Siedlung. Die ersten Kolonisten kamen somit aus England<br />
und Frankreich. Es wird vermutet, dass sich der Name „Kanada“<br />
von dem Wort „kanata“ ableitet. In der Sprache der Sankt-<br />
Lorenz-Irokesen bedeutet „kanata“ „Dorf“ oder „Siedlung“. Im<br />
Jahre 1535 erhielt der französische Entdecker Jacques Cartier<br />
von den Bewohnern der Region um die heutige Stadt Québec<br />
eine Wegbeschreibung zu dem Dorf Stadacona. Die Bezeichnung<br />
„Kanada“ wurde daraufhin von Cartier nicht nur für dieses Dorf,<br />
sondern für das ganze Gebiet, das von dem in Stadacona lebenden<br />
Häuptling Donnacona beherrscht wurde, verwendet. Die Bezeichnung<br />
Canada ist auf Karten und Büchern seit 1545 üblich.<br />
24 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Bevölkerung nach Altersgruppen, Provinz und Territorium<br />
Gesamt 0 bis 14 Jahre 15 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter<br />
Canada 34.880,5 5.663,2 24.030,5 5.186,8<br />
Newfoundland and Labrador 512,7 75,7 351,9 85,0<br />
Prince Edward Island 146,1 23,0 99,3 23,9<br />
Nova Scotia 948,7 137,4 648,4 162,9<br />
New Brunswick 756,0 113,2 514,5 128,3<br />
Québec 8.054,8 1.252,1 5.501,3 1.301,4<br />
Ontario 13.505,9 2.200,3 9.329,9 1.975,8<br />
Manitoba 1.267,0 237,7 849,2 180,1<br />
Saskatchewan 1.080,0 206,1 715,2 158,7<br />
Alberta 3.873,7 707,6 2.735,4 430,8<br />
British Columbia 4.622,6 684,1 3.205,6 732,9<br />
Yukon 36,1 6,2 26,5 3,4<br />
Northwest Territories 43,3 9,3 31,4 2,7<br />
Nunavut 33,7 10,7 21,9 1,1<br />
Quelle: Statistics Canada<br />
Die auf dem europäischen Kontinent entbrannten Erbfolgekriege<br />
zwischen Frankreich und England griffen auch auf Kanada<br />
über. Mit dem Pariser Frieden von 1763 musste Frankreich seine<br />
Kolonien in Nordamerika, darunter Kanada, an Großbritannien<br />
abgeben. Nach dem Unabhängigkeitskrieg 1775 bis 1783 wurden<br />
die USA souverän; Kanada blieb jedoch britische Kolonie.<br />
Im Jahre 1867 wurden mit der Gründung der kanadischen Konföderation<br />
alle kanadischen Provinzen zusammengeschlossen.<br />
Mit dem Statut von Westminster wurde Kanada 1931 Teil des<br />
„British Commonwealth“ und erhielt zugleich gesetzgeberische<br />
Unabhängigkeit. Der britische Monarch, heute Königin Elisabeth<br />
II., ist zugleich das Staatsoberhaupt von Kanada. Vertreten wird<br />
der Monarch durch den jeweils auf fünf Jahre ernannten Generalgouverneur.<br />
Die Amtssprachen Kanadas sind Englisch und Französisch; Französisch<br />
wird hauptsächlich in den östlichen Provinzen Québec<br />
und Ontario gesprochen. Kanada ist eine bedeutende Wirtschaftsmacht<br />
und Mitglied in internationalen Organisationen wie<br />
G7 / G8, NATO, OSZE und den Vereinten Nationen.<br />
Bevölkerungsstruktur und Entwicklung<br />
Die im Jahre 2011 durchgeführte Volkszählung ergab eine Einwohnerzahl<br />
von 33.467.688. Daraus errechnet sich eine der geringsten<br />
Bevölkerungsdichten der Welt, nämlich etwa 3,35 Einwohner/km².<br />
Etwa vier Fünftel der Kanadier leben in Städten,<br />
die meisten davon in den Millionenmetropolen Toronto, Montréal,<br />
Vancouver und Ottawa.<br />
Kanada ist seit jeher ein Einwanderungsland. In der Vergangenheit<br />
erfolgte der Hauptteil der Einwanderung aus Europa und<br />
den USA. Im Jahre 1991 gaben fast 2,8 Millionen Kanadier an,<br />
deutschstämmig zu sein; von ihnen leben die meisten in den östlichen<br />
Provinzen wie Nova Scotia. Aktuell nimmt die Bedeutung<br />
der Einwanderer aus Fernost immer mehr zu; diese leben vielfach<br />
in den westlichen Provinzen. Die Bevölkerungswachstumsrate<br />
von + 5,9 % zwischen 2006 und 2011 ist die höchste innerhalb<br />
der G8-Staaten.<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 25
26 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Wirtschaftliche Eckdaten<br />
Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland ist Kanada eine soziale<br />
Marktwirtschaft. Das Land ist sehr reich an natürlichen Ressourcen.<br />
Es verfügt über zehn Prozent des weltweiten Waldbestandes<br />
und besitzt darüber hinaus bedeutende Vorkommen an<br />
Erdöl, Erdgas, Eisenerz, Blei, Kohle, Kupfer, Gold, Uran und Zink.<br />
Kanada, ein stabiler Investitionsstandort –<br />
außerhalb der Euro-Zone<br />
Die anhaltende Eurokrise hat bei vielen Anlegern deutliche Spuren<br />
bei der Wahl der Geldanlage hinterlassen. Europäische Anleger<br />
setzen zunehmend auf Investments außerhalb der Euro-Zone.<br />
Aktuell erfreut sich Kanada, genauso wie etwa Singapur oder<br />
einige skandinavische Länder, immer größerer Beliebtheit auch<br />
bei deutschen Investoren. Gründe dafür sind die wirtschaftliche<br />
Stabilität, ein starker kanadischer Dollar, die Rohstoffvorkommen<br />
und das stabile kanadische Bankensystem, das die Finanzkrise<br />
weitgehend unbeschadet überstanden hat. Diese Faktoren machen<br />
Kanada zu einem beliebten Investitionsstandort – besonders<br />
vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen und USamerikanischen<br />
Schuldenkrise.<br />
Die industriellen Zentren des Landes liegen im Süden der Provinzen<br />
Ontario und Québec. Bedeutende Rollen spielen die Automobil-<br />
und Luftfahrtindustrie, die Metallindustrie, Nahrungsmittelverarbeitung<br />
sowie Holz- und Papierindustrie. Mit einem Anteil<br />
von 74,7 % (2003) am Bruttoinlandsprodukt, besitzt der Dienstleistungssektor<br />
die mit Abstand größte Bedeutung. Mit einem<br />
nominalen Bruttoinlandsprodukt im Jahre 2011 von umgerechnet<br />
rund 1,7 Bio. USD gehört Kanada zu den wohlhabendsten Ländern<br />
der Welt.<br />
Das pro Kopf-Einkommen in Kanada lag 2011 bei 50.436 USD.<br />
Damit liegt Kanada im internationalen Vergleich auf Rang 9 und<br />
vor den USA und Deutschland.<br />
Die hohe Attraktivität des Investitionsstandortes Kanada verdeutlicht<br />
auch ein Blick auf die Rangliste „Best Countries for Business“<br />
des renommierten Forbes Magazins. Kanada führte im Jahr<br />
2011 die Rangliste der investitionsfreundlichsten Wirtschaftsstandorte<br />
weltweit an und konnte sich auch im Jahr 2012 in der<br />
Forbes-Liste unter den ersten fünf Nationen platzieren. Das Ranking<br />
setzt sich aus verschiedenen Bewertungskategorien zusammen,<br />
u. a. „Trade Freedom“ (Gewerbefreiheit), „Property Rights“<br />
(Eigentumsrechte, Schutz des Eigentums), „Investor Protection“<br />
Liste der Staaten nach Bruttoinlandsprodukt<br />
Rang Land BIP<br />
Mio. US-Dollar (2012)<br />
Veränderung zum<br />
Vorjahr (real) in<br />
Landeswährung<br />
— Welt 71.896.504 +3,53 %<br />
— Europäische Union 17.070.011 +0,03 %<br />
1 Vereinigte Staaten 15.609.697 +2,11 %<br />
2 China 7.991.738 +8,23 %<br />
3 Japan 5.980.997 +2,04 %<br />
4 Deutschland 3.478.772 +0,62 %<br />
5 Frankreich 2.712.026 +0,48 %<br />
6 Vereinigtes Königreich 2.452.689 +0,82 %<br />
7 Brasilien 2.449.760 +3,03 %<br />
8 Italien 2.066.934 -1,91 %<br />
9 Russland 2.021.896 +4,01 %<br />
10 Kanada 1.804.575 +2,06 %<br />
11 Indien 1.779.279 +6,86 %<br />
12 Australien 1.585.964 +3,03 %<br />
13 Spanien 1.397.776 -1,83%<br />
14 Mexiko 1.207.820 +3,60 %<br />
15 Südkorea 1.163.532 +3,55 %<br />
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF)<br />
2.000<br />
1.800<br />
1.600<br />
1.400<br />
1.200<br />
1.000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
Bruttoinlandsprodukt (BIP) Kanada (teilweise Prognose)<br />
von 2003 bis 2013 (in Mrd. US-Dollar)<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012e 2013e<br />
Quelle: IWF | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 27
Wachstum des Bruttosozialproduktes (real) (Prognose)<br />
Jahresvergleiche in Prozent (Werte für 2013 und 2014)<br />
Wechselkurs CAD/ EUR 2009–2012<br />
Steigerung des Kanadischen Dollars um über 25% gegenüber dem Euro<br />
4,0 %<br />
3,5 %<br />
3,0 %<br />
2,5 %<br />
2,0 %<br />
1,5 %<br />
2011 2012 2013(e) 2014(e)<br />
0.85<br />
0.80<br />
0.75<br />
0.70<br />
1,0 %<br />
0.65<br />
0,5 %<br />
CAD vs. Euro seit 01.01.2009<br />
0,0 %<br />
0.60<br />
-0,5 %<br />
Kanada USA UK Euro-Raum<br />
0.55<br />
2009 2010 2011 2012<br />
Quelle: IWF; RBC Royal Bank of Canada Economics Research | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Quelle: Thomson Reuters Datastream | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Forbes „Best Countries for Business“<br />
Rang Name BIP-Wachstum<br />
(in Prozent)<br />
Pro-Kopf-Einkommen<br />
(in USD)<br />
Leistungsbilanzsaldo<br />
(in Prozent des BIP)<br />
Bevölkerung<br />
(in Mio.)<br />
1 Neuseeland 1,4 39.300 -4,4 4,3<br />
2 Dänemark 1,1 59.684 6,5 5,5<br />
3 Hong Kong 5,0 34.457 3,9 7,2<br />
4 Singapur 4,9 46.241 23,8 5,4<br />
5 Kanada 2,5 50.345 -2,8 34,3<br />
6 Irland 0,7 48.423 0,1 4,7<br />
7 Schweden 4,0 56.927 7,7 9,1<br />
8 Norwegen 1,7 98.102 14,5 4,7<br />
9 Finnland 2,9 49.391 -0,5 5,3<br />
10 Vereinigtes Königreich 0,7 38.818 -1,9 63,0<br />
Quelle: Forbes Magazine<br />
(Anlegerschutz), „Personal Freedom“ (Freiheit der Person) und<br />
„Tax Burden“ (Steuerlast).<br />
In einer Wettbewerbsstudie 2012 – 2013 des World Economic<br />
Forums in Genf wird Kanada ebenfalls eine sehr gute Position<br />
im weltweiten Vergleich eingeräumt. Besonders hervorgehoben<br />
werden ein guter Arbeitsmarkt, ein solides Bankensystem, ein<br />
sehr guter Waren- und Güterverkehr sowie ein hervorragendes<br />
Infrastruktur-, Gesundheits- und Bildungssystem. Dass Kanada<br />
im globalen Wettbewerb immer stärker wird, dokumentiert<br />
auch eine Studie der Schweizer Business School IMD, in der die<br />
Konkurrenzfähigkeit von Volkswirtschaften in einem jährlichen<br />
Ranking festgestellt wird. Für das Jahr 2012 kommt Kanada dort<br />
auf Platz sechs (nach Platz sieben im Jahr 2011). In der gleichen<br />
Studie erreicht Deutschland den neunten Platz. Argumente für<br />
die sehr gute Platzierung Kanadas sind u. a. die exportorientierte<br />
28 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Wechselkursprognosen EUR/CAD (Prognose)<br />
2013/2014<br />
Wechselkursprognosen CAD/USD (teilweise Prognose)<br />
1,33<br />
1,31<br />
1,29<br />
1,27<br />
1,25<br />
Royal Bank of Canada<br />
Bank of Nova Scotia<br />
Bank of Montral<br />
Toronto Dominion<br />
1,10<br />
1,00<br />
0,90<br />
Parität<br />
Prognose<br />
1,23<br />
1,21<br />
0,80<br />
1,19<br />
0,70<br />
1,17<br />
1,15<br />
01.01.2013 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4<br />
Quelle: Royal Bank of Canada, Bank of Nova Scotia, Bank of Montral, Toronto Dominion<br />
Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
0,60<br />
95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14<br />
Quelle: Royal Bank of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
8 %<br />
6 %<br />
4 %<br />
2 %<br />
0 %<br />
-2 %<br />
Kanadisches Bruttosozialprodukt (teilweise Prognose)<br />
Quartalsweise Änderung in Prozent<br />
Prognose<br />
ersten Platz und 2014 hinter den USA auf Rang 2. Damit liegt<br />
das prognostizierte kanadische Wirtschaftswachstum mehr als<br />
doppelt so hoch wie jenes der Euro-Zone (1,0 %).<br />
Die Prognose beruht auf den Annahmen, dass die Rohstoffpreise<br />
auf einem hohen Niveau bleiben, dass die Zinsen in Kanada<br />
schneller als in den USA steigen und dass ausländische Investoren<br />
weiterhin Vermögen nach Kanada umschichten.<br />
-4 %<br />
-6 %<br />
-8 %<br />
-10 %<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014<br />
Der kanadische Dollar konnte von 2009 bis 2012 über 25 % gegenüber<br />
dem Euro zulegen. Der „Loonie“ (CAD) konnte zudem<br />
den „Greenback“ (USD) abhängen und im Jahr 2011 erstmals<br />
über pari (1:1) quotieren. Die Royal Bank of Scotland sieht den<br />
CAD gegenüber dem USD auch für Ende 2014 über pari bei 1,04.<br />
Quelle: Statistics Canada; TD Economics | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Industrie, fiskalische Disziplin, gut ausgebildete Beschäftigte, politische<br />
Stabilität und eine zuverlässige Infrastruktur.<br />
Die kanadische Wirtschaft wächst weiter. Für das Jahr 2013 prognostiziert<br />
die Royal Bank of Canada ein Wirtschaftswachstum<br />
von 2,4 %. Die Prognose für das Jahr 2014 liegt bei 2,8 %. Damit<br />
landet Kanada im Vergleich zu den prognostizierten Wachstumsraten<br />
aller anderen westlichen Industrienationen 2013 auf dem<br />
Der Kanadische Dollar (CAD)<br />
Der durch Rohstoffreichtum abgesicherte Kanadische Dollar<br />
(CAD) etabliert sich immer mehr als „safe haven“-Währung. Dies<br />
wird durch verschiedene Wechselkursprognosen EUR / CAD und<br />
USD / CAD unterstrichen. Die Entwicklung der asset flows (Wertflüsse)<br />
bestätigt dies. Die Scotiabank stellte 2012 fest: „Kanadas<br />
Triple-A-Status und seine entwickelten Märkte für festverzinsliche<br />
Papiere sollten weiter für starke globale Zahlungsströme sorgen,<br />
die Kanada als Ziel globaler Diversifikation nutzen und sich<br />
so vom wesentlich volatileren Europa entfernen kann.“<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 29
30 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Die Provinz Nova Scotia<br />
Die Provinz Nova Scotia zählt zu den atlantischen Provinzen und<br />
besteht aus einer Halbinsel im Atlantischen Ozean und der Kap-<br />
Breton-Insel (Cape-Breton-Island) nordöstlich des Festlandes.<br />
Nova Scotia liegt auf dem 47. Breitengrad wie Genua, Norditalien.<br />
Mit einer Fläche von 55.284 km² ist Nova Scotia die zweitkleinste<br />
Provinz Kanadas. Kein Punkt ist weiter als 56 km vom Meer entfernt.<br />
Insgesamt zählt Nova Scotia ca. 921.727 1 Einwohner. Damit<br />
umfasst Nova Scotia etwa ¾ der Fläche Bayerns und besitzt<br />
weniger Einwohner als das Saarland. Die Küste erstreckt sich<br />
über 7.400 km und wird von zahlreichen Buchten und Fischerorten<br />
gesäumt. Die Besiedlung konzentriert sich im Wesentlichen<br />
auf die Küstenregionen, welche über ein gut ausgebautes Straßennetz<br />
verfügen. Nova Scotia besitzt zwei Nationalparks, den<br />
Kejimkujik-Nationalpark im Süden und den Cape-Breton-Highlands-Nationalpark<br />
im Norden. Nicht nur dort, sondern auch im<br />
übrigen Landesinneren findet man in den großflächigen Wäldern<br />
eine vielfältige Flora und Fauna vor.<br />
Nova Scotia – 18 Bezirke (Counties)<br />
Die Provinz Nova Scotia besteht aus drei Regional Municipalities<br />
(Cape Breton, Halifax und Queens) und insgesamt aus 18 Bezirken.<br />
Mit 390.096 2 Einwohnern ist die Provinzhauptstadt Halifax die<br />
bedeutendste Metropolregion Nova Scotias. Die Stadt verfügt<br />
über den zweitgrößten Naturhafen der Welt, der ganzjährig eisfrei<br />
ist. Halifax ist eine moderne Hafenstadt, in dessen direkten<br />
Umfeld ca. der Bevölkerung Nova Scotias lebt und arbeitet.<br />
Die lebendige Stadt ist wirtschaftliches und kulturelles Zentrum<br />
der Provinz.<br />
Bevölkerung und Sprache<br />
Da ca. 80 % der Bevölkerung Nova Scotias von den britischen<br />
Inseln abstammt, ist die Provinz offiziell anglophon. Daneben<br />
wird von ca. 40.000 Bewohnern Französisch und von ca. 22.000<br />
Bewohnern die Sprache der Ureinwohner (Mikmaq) gesprochen.<br />
Klima<br />
Durch die Lage am Atlantischen Ozean wird das Klima Nova Scotias<br />
stark vom Golfstrom beeinflusst. Die Winter sind mit Durchschnittstemperaturen<br />
zwischen 0 und -10 Grad Celsius mäßig<br />
kalt, die Sommer sind warm. Im Frühjahr und im Herbst liegen<br />
die Temperaturen zwischen 15 und 18 Grad Celsius.<br />
Besonders schön ist der sog. „Indian Summer“. Diese besondere<br />
Zeit im Herbst beginnt regelmäßig in der zweiten oder dritten<br />
Septemberwoche und dauert bis ca. Ende Oktober. In dieser Zeit<br />
1) Quelle: Statistics Canada, Nova Scotia – Census 2011<br />
2) Quelle: Statistics Canada, Nova Scotia – Census 2011<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 31
25°<br />
Jahrestemperaturen von Halifax, Nova Scotia<br />
Klimadiagramm auf Basis monatlicher Durchschnittswerte<br />
Erwartetes Bevölkerungswachstum<br />
im Großraum Halifax (Prognose)<br />
2011 bis 2015<br />
20°<br />
423.000<br />
15°<br />
420.000<br />
10°<br />
416.000<br />
5°<br />
412.000<br />
0°<br />
408.000<br />
-5°<br />
-10°<br />
-15°<br />
Maximaltemperatur<br />
Minimaltemperatur<br />
Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez.<br />
2011 2012 2013 2014 2015<br />
Quelle: Climate of Halifax, Nova Scotia, eigene Recherche | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Quelle: Conference Board of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Top 10 Großstädte Lebensqualität<br />
Rank Stadt Bundesstaat/Provinz Land<br />
Top 10 Großstädte Zukunftspotenzial<br />
Rank Stadt Bundesstaat/Provinz Land<br />
1 Halifax Nova Scotia Canada<br />
2 Plano Texas US<br />
3 Arlington Texas US<br />
4 Victoria British Columbia Canada<br />
5 Seattle Washington US<br />
6 Saint Paul Minnesota US<br />
7 Québec Québec Canada<br />
8 Las Vegas Nevada US<br />
9 Portland Oregon US<br />
10 Sacramento California US<br />
Quelle: fDi Intelligence – April / Mai 2011<br />
1 Pittsburgh Pennsylvania US<br />
2 Halifax Nova Scotia Canada<br />
3 Charlotte North Carolina US<br />
4 Mississauga Ontario Canada<br />
5 Las Vegas Nevada US<br />
6 Victoria British Columbia Canada<br />
7 Windsor Ontario Canada<br />
8 St Louis Missouri US<br />
9 Hamilton Ontario Canada<br />
10 Québec Québec Canada<br />
Quelle: fDi Intelligence – April / Mai 2011<br />
können Einheimische und Touristen aus aller Welt ein einmaliges<br />
Farbenspektakel bei strahlend blauem Himmel bewundern.<br />
Natur und Tourismus<br />
Die Natur Nova Scotias wird durch die Küstenregion und das<br />
bewaldete Landesinnere bestimmt. Lange Sandstrände, bizarre<br />
Felsformationen, uralte Wälder und eine Vielzahl an Seen und<br />
Flüssen prägen das Landschaftsbild. Bemerkenswert ist die<br />
Mischung aus atemberaubender kanadischer Natur und einer<br />
durchgängigen, aber moderaten infrastrukturellen Erschließung<br />
der Provinz. Für Touristen und Einheimische bieten sich viele<br />
Möglichkeiten der Freizeitaktivität. Insbesondere die beiden<br />
Nationalparks der Povinz bieten den Besuchern ein reichhaltiges<br />
Angebot bestehend aus Kunst, Kultur, Sport und Naturbeobachtung.<br />
Es gibt z. B. ausgedehnte Trekkingrouten und hochklassige<br />
Golfplätze, Sehenswürdigkeiten wie das riesige „Fort<br />
von Louisbourg“, die weltberühmte Küstenstraße „Cabot Trail“,<br />
32 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
aber auch die Möglichkeiten der Wal- und Elchbeobachtung. Seit<br />
1995 gehört die „Old Town Lunenburg“ zum Weltkulturerbe der<br />
UNESCO. Die 1753 gegründete Stadt gibt den Besuchern noch<br />
heute einen lebendigen Eindruck von der britischen Kolonisation<br />
der Provinz. Ein ebenfalls sehr beliebtes Ausflugsziel ist der<br />
„Lighthouse-Trail“. Diese Route führt an der malerischen Südküste<br />
Nova Scotias entlang, vorbei an Fischerdörfern und Leuchttürmen<br />
(Lighthouses).<br />
Nova Scotia ist daher eines der bekanntesten und beliebtesten<br />
Reiseziele Kanadas. Die relativ kurze Flugzeit von ca. sieben<br />
Stunden von Europa nach Halifax macht diese Provinz vor allem<br />
auch für immer mehr Europäer interessant.<br />
Die Provinz Nova Scotia bietet großartige Natur, Seen mit Trinkwasserqualität,<br />
geringe Besiedelung, hervorragende Infrastruktur<br />
und eine pulsierende Hauptstadt Halifax mit drei Universitäten<br />
und einer aufstrebenden Wirtschaft. Halifax zählt in Kanda zu<br />
den beliebtesten Städten. Gründe hierfür sind u. a. die niedrige<br />
Umweltverschmutzung / Ozonwerte, die, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl<br />
höchste Dichte an Universitäten in Kanada und das<br />
hohe Ausbildungsniveau der Arbeitskräfte. Die herausragende<br />
Stellung von Halifax manifestiert sich auch in einer stetig steigenden<br />
Einwohnerzahl.<br />
In einem vom fDi Magazine ersmals durchgeführten Ranking aller<br />
Großstädte der USA und Kanadas, konnte Halifax in zwei Kategorien<br />
den ersten bzw. zweiten Platz belegen.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nova Scotia seine Attraktivität<br />
einem abwechslungsreichen Zusammenspiel aus Natur<br />
und Fortschritt verdankt.<br />
3,0 %<br />
2,5 %<br />
2,0 %<br />
1,5 %<br />
1,0 %<br />
0,5 %<br />
0,0 %<br />
Nova Scotia: wirtschaftlicher Ausblick (teilweise Prognose)<br />
Jährliche Änderungsrate Brutto-Sozialprodukt (real)<br />
2010 2011 2012*<br />
Quelle: TD Economics | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Prognose<br />
2013 2014<br />
*) Schätzung<br />
Nova Scotia Prognosen im Überblick<br />
Veränderungsrate in Prozent, sofern nicht anders angegeben<br />
2011 2012* 2013* 2014*<br />
Reales Bruttosozialprodukt 0,5 0,9 1,9 2,1<br />
Beschäftigungswachstum 0,1 0,8 0,8 1,0<br />
Arbeitslosenquote (in%) 8,8 8,9 8,7 8,4<br />
Einzelhandelsverkäufe 3,5 1,4 3,4 3,2<br />
Konsumentenpreisindex 3,8 1,9 1,9 2,2<br />
Quelle: RBC Economics Research<br />
*) Prognose<br />
Wirtschaftliche Perspektiven<br />
Viele Gründe sprechen für den Wirtschaftsstandort Nova Scoatia:<br />
Die Wirtschaft Nova Scotias ist sehr diversifiziert und setzt sich<br />
aus Ressourcenverarbeitung (Bergbau, Forstwirtschaft, Zellstoff-<br />
und Papierfabriken, Hunderte von Sägewerken, 85 % der<br />
Gipsproduktion Kanadas), Handel und Gewerbe sowie Tourismus<br />
zusammen. Der Hafen von Halifax ist ganzjährig eisfrei und<br />
nimmt ebenfalls eine zentrale Rolle für die Wirtschaftsleistung<br />
der gesamtem Provinz ein. Dieser modern ausgestattete Hafen<br />
gilt als Kanadas größter Passagierhafen und ist gleichzeitig einer<br />
der wichtigsten Handelshäfen weltweit. Für die Provinz Nova Scotia<br />
wird mit einem anziehenden Wirtschaftswachstum gerechnet.<br />
Die Royal Bank of Canada rechnet mit einem Wirtschaftswachstum<br />
von 2,1 % im Jahr 2014.<br />
Neben den erwähnten Wirtschaftszweigen spielen für die positive<br />
Prognose noch weitere Faktoren eine Rolle: Investitionen für den<br />
26 Mrd. CAD umfassenden Werftauftrag mit 30-jähriger Laufzeit<br />
an die Irving Shipyard Werft in Halifax starten voraussichtlich in<br />
2013. Es wird erwartet, dass hierdurch mehr als 10.000 neue<br />
Arbeitsplätze geschaffen werden. Das „Deep Panuke Offshore<br />
Erdgasprojekt“ startet ebenfalls im Jahre 2013 und wird die Erdgasproduktion<br />
Nova Scotias erheblich steigern. Auch die Konstruktion<br />
des „Maritime Transmission Links“ als Teilprojekt des<br />
Lower Churchill Projects in Labrador, das Nova Scotia Zugang zu<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 33
290<br />
285<br />
280<br />
275<br />
270<br />
Beschäftigungsgrad privater Sektor: Nova Scotia<br />
(in Tausend)<br />
die Provinz Nova Scotia zu den wichtigsten Mitbewerbern beim<br />
Erwerb größerer Land-Areale zählen. Aktuell liegt die Landbesitzquote<br />
der Provinz bei 9 %. Diese Quote soll bis 2015 auf 12 %<br />
erhöht werden. In diesem Zusammenhang konnte die Provinz<br />
Nova Scotia im Zeitraum 2011 – 2012 insgesamt 21 Landzukäufe<br />
realisieren. Dazu zählen der Erwerb von Land in Küstenregionen<br />
und Forstarealen, der Kauf von Land zum Schutz von seltenen<br />
Pflanzen und Tieren und von Land, das als künftige Freizeit- und<br />
Erholungsgebiete für die Bewohner Nova Scotias dienen soll. Die<br />
größten Landerwerbe durch die Provinz Nova Scotia der letzten<br />
Jahre werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />
265<br />
2008 2009 2010 2011 2012<br />
Quelle: Royal Bank of Canada | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
hydroelektrischer Wasserenergie verschafft, startet in 2013 mit<br />
einem Investitionsvolumen von 1,3 Mrd. CAD. 250 km südlich<br />
von Halifax wurden große Öl- und Gasvorkommen entdeckt. Shell<br />
sicherte sich Ende 2012 für CAD 970 Mio. eine 9-jährige Lizenz<br />
für die Förderrechte. Nach Ansicht von Goldman Sachs zeichnet<br />
es sich ab, dass für die nächsten Jahre Nova Scotia einer der drei<br />
Top-Erdgasversorger in Nordamerika sein wird 3 .<br />
Neben den genannten Großprojekten spielt der Welthandel eine<br />
zentrale Bedeutung für ein breit angelegtes Wirtschaftswachstum<br />
Nova Scotias. Mit der Verbindung über den Suez Kanal ist beispielsweise<br />
Mumbai in Indien 1.500 Seemeilen schneller erreichbar<br />
als von jedem anderen Hafen Nordamerikas. Der modern<br />
ausgestattete Container-Hafen von Halifax ist gut positioniert für<br />
den Handel mit wichtigen Schwellenländern wie Vietnam, Malaysia,<br />
Brasilien, Russland, Nordafrika und China.<br />
Grundstücksmarkt in Nova Scotia<br />
Die Provinz Nova Scotia verfügt über eine Landfläche von 5,8 Mio.<br />
Hektar, von denen sich 24 % im Besitz des Staates und der Provinz<br />
befinden. Damit liegt die öffentliche Besitzquote in dieser Provinz<br />
deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Zum Vergleich: über<br />
Gesamt-Kanada betrachtet befinden sich 89 % aller Ländereien<br />
in Staatsbesitz („Crownland“). Die in Nova Scotia sehr geringe<br />
Staatsquote bewirkt, dass sowohl der kanadische Staat als auch<br />
3) Quelle: Gulfnews.com<br />
Neben den verschiedenen staatlichen Kaufinteressenten (Bundesstaat<br />
und Provinz) steigt auch das Interesse an Landerwerb<br />
privater und institutioneller Investoren.<br />
Der Grundstücks- und Hauserwerb in Nova Scotia ist rechtssicher.<br />
Ausländische Investoren werden wie Einheimische behandelt.<br />
Das Eigentum wird im Grundbuch eingetragen. Die Grundsteuer<br />
richtet sich in Kanada nach dem sog. „Assessment Value“.<br />
Dieser wird jährlich von den jeweiligen Bezirken (County) neu<br />
festgelegt. Der Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen<br />
zumeist deutlich unter dem Verkehrswert. Je nach County<br />
variiert der Steuersatz zwischen 0,6 % und 2 % des Assessment<br />
Values. Die Besteuerung variiert ferner nach der Art des erworbenen<br />
Landes. Es wird beispielsweise unterscheiden zwischen<br />
„residential“ (Nutzung zu Wohnzwecken), „resource“ (beispielsweise<br />
Wald- oder Ackerflächen) und „commercial“ (Nutzung für<br />
den Bau von Gewerbeflächen).<br />
Nova Scotia bietet Grundstücke in exponierter Lage (See- oder<br />
Ozeangrundstücke) sowie Forstareale zu – im Vergleich zu Europa,<br />
den USA oder auch West-Kanada – attraktiven Preisen.<br />
Ozean- und Seeimmobilien in Nova Scotia gelten weitgehend als<br />
unterbewertet hinsichtlich ihrer Qualität z. B. in Bezug auf die Besiedlungsdichte,<br />
Wasserqualität, Klima und Erreichbarkeit.<br />
Investitionen in Grund und Boden bilden seit jeher einen wirksamen<br />
Schutz gegen Inflation. Wenn die Inflationsrate steigt, steigen<br />
regelmäßig auch die Grundstückspreise, während vorhandenes<br />
Geldvermögen im Wert sinkt. Voraussetzung dabei ist, dass<br />
die Grundstücke eine gute Lage und der jeweilige Grundstücksmarkt<br />
ein nachhaltiges Wachstumspotenzial besitzt. Dies scheint<br />
in Nova Scotia durchaus gegeben, da die Preissteigerungsrate für<br />
Grundstücke, im Gegensatz etwa zu den Entwicklungen der letzten<br />
Jahre in Deutschland, recht moderat ausgefallen ist, wobei<br />
für die nächsten Jahre mit verstärkter Nachfrage zu rechnen ist.<br />
34 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Realisierte Landzukäufe der Provinz Nova Scotia<br />
Datum Verkäufer acres Hektar Gebiet Kaufpreis (CAD) Kaufpreis<br />
CAD / acre<br />
Kommentar<br />
2009 J.D. Irving 4.000 1.619 Yarmouth, Shelburne, Annapolis 2.500.000,00 625,00 —<br />
2009 Newpage 10.000 4.047 Antigonish, Guysborough, Pictou, 5.000.000,00 500,00 —<br />
Inverness, Victoria<br />
2010 n. a. 2.324 940 Pictou, Halifax, Antigonish,<br />
Guysborough, Cumberland<br />
1.395.000,00 600,00 —<br />
2010 — 55.000 22.258 Cumberland, Colchester,<br />
Pictou, Halifax, Hants,<br />
Guysborough<br />
16.500.000,00 300,00 weit unter Marktpreis,<br />
politische Gründe<br />
2010 Wagner Forest 9.710 3.929 Antigonish, Halifax 9.000.000,00 927,00 —<br />
2010 JD Irving 65.000 26.305 Annapolis, Digby, Yarmouth<br />
40.000.000,00 615,00 —<br />
Cumberland<br />
2011 n. a. 4,400 1,781 various locations 4.772.000,00 1.085,00 —<br />
2012 Bowater 25.000 10.117 Annapolis, Hants, Lunenburg,<br />
Queens, Shelburne<br />
23.750.000,00 950,00 —<br />
2012 n. a. 350 142 Northumberland Strait / Bay<br />
of Fundy<br />
2012 Bowater 555.000 224.601 Medway, Rossignol and St.<br />
Margaret‘s Bay districts<br />
357.000,00 1.020,00 zu Zwecken der<br />
Bahninfrastruktur<br />
117.700.000,00 212,00 Hintergrund: Insolvenz,<br />
kahlgeschlagenes Land,<br />
politisches Interesse,<br />
Arbeitsplatzsicherung<br />
2013 n. a. 313 127 Pictout 234.400,00 749,00 —<br />
Quelle: Provinzregierung Nova Scotia<br />
In einer 2011 veröffentlichten Studie des renommierten kanadischen<br />
Immobilien-Großmaklers und Marktführers RE / MAX<br />
zeigten 78 % der untersuchten Märkte für Ferienimmobilien in Kanada<br />
Zuwachsraten. RE / MAX rechnet auch weiterhin mit einem<br />
deutlichen Aufschwung des Ferienimmobilienmarktes in Kanada.<br />
Angehörige geburtenstarker Jahrgänge („Baby-Boomers“) werden<br />
in den nächsten 10 – 15 Jahren Milliarden Euro bzw. USD<br />
erben. Geld, das es vielen erlaubt, sich den Traum vom eigenen<br />
Ferienhaus am See oder am Meer zu erfüllen. Dieser Wunsch ist<br />
global, und neben den „Baby-Boomers“ gibt es zahleiche Neureiche<br />
auf allen Kontinenten, die nach Land am Meer oder am See<br />
suchen. Zugängliche See- und Meergrundstücke („waterfront<br />
properties“) in dünnbesiedelten Gebieten mit angenehmen Klima<br />
sind allerdings limitiert. „Baby-Boomers“ dominieren derzeit die<br />
Nachfrage nach Ufergrundstücken. Derzeit leben allein 79 Millionen<br />
„Baby-Boomers“ in den Vereinigten Staaten, die wiederum<br />
76 Millionen Kinder haben (bekannt als „Echo-Boomers“).<br />
US-Amerikaner sind seit jeher die größte ausländische Immobilien-Investorengruppe<br />
in Nova Scotia. Die US-amerikanische<br />
Nachfrage sollte sich auch durch die geplante Fährverbindung<br />
von Portland (Maine / USA) nach Yarmouth im Süden Nova Scotias<br />
deutlich beleben 4 .<br />
In Kanada macht die Gruppe der „Baby-Boomers“, sprich Menschen,<br />
die zwischen 1946 und 1965 geboren sind, rund ein Drittel<br />
der Gesamtbevölkerung aus, die rund 45 % der Vermögenswerte<br />
auf sich vereinigt. Laut einer Umfrage der GMAC Residential Funding<br />
of Canada besitzt jeder siebte Kanadier ein Feriendomizil<br />
– und die Nachfrage steigt weiter: eine 2010 in Kanada durchgeführte<br />
Umfrage ergab, dass die Hälfte aller Kanadier beabsichtigt,<br />
in den nächsten Jahren ein Feriendomizil zu erwerben. In<br />
Nova Scotia fällt die Wahl bei mehr als 50 % der Befragten auf ein<br />
Blockhaus am See.<br />
4) Metro News 07.09.2012<br />
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 35
220<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
Scotiabank Commodity Price Index<br />
Index enthält Öl- und Gaspreise, Preise für Metalle, Mineralien,<br />
Land- und Forstwirtschaftliche Produkte<br />
Index: Jan 2007 = 100<br />
40<br />
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />
500<br />
450<br />
400<br />
350<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
Deutliche Preiserholung bei Nutzholz<br />
Am Beispiel der Sorte „Western Spruce-Pine-Fir Lumber“<br />
US$ pro MFBM (1.000 Board-Feet, enspricht ca. 2,3597m 3 )<br />
100<br />
50<br />
Eine Erholung der nordamerikanischen Hausbauaktivitäten trifft<br />
auf limitierte Sägewerkskapazitäten<br />
0<br />
2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />
Quelle: Scotiabank Commodity Price Index | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Quelle: Scotiabank Commodity Price Index | Grafik: <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Forstwirtschaft in Nova Scotia<br />
Die Provinz Nova Scotia verfügt über eine hochentwickelte Forstwirtschaft.<br />
Es wird damit gerechnet, dass bedingt durch die zunehmende<br />
internationale Nachfrage der Holzpreis weiter steigen wird. Insbesondere<br />
wird aus den USA und China mit einem erhöhten<br />
Nachfrageaufkommen gerechnet.<br />
In den USA belebt sich der Immobilienmarkt nach der vergangenen<br />
Krise zunehmend. Dies ist für die Holzwirtschaft im gesamten<br />
Nordamerikanischen Kontinent wichtig, weil hieraus erhebliche<br />
Nachfrage nach Bauholz resultiert.<br />
2012 stieg der durchschnittliche Hauspreis um 9,9 %. Dazu nimmt<br />
die Anzahl der US-Neubauten (housing starts) wieder zu. Im November<br />
2012 wurden 861.000 Baubeginne verzeichnet, während<br />
im Jahr 2011 insgesamt nur 612.000 Bauanträge vorlagen. Für<br />
die Jahre 2013 und 2014 wird mit 950.000 bzw. 1,1 Mio. Neubauten<br />
gerechnet 5 . Auch die chinesische Nachfrage nach Holz<br />
nimmt weiter zu. Während 2006 die Holzexporte Kanadas nach<br />
China noch bei einem Prozentpunkt lagen, wurden 2012 bereits<br />
14 % aller Holzexporte nach China verschifft. Im gleichen Zeitraum<br />
sanken die konkurrierenden US-Exporte von 86 % auf 63 % 6 .<br />
Diese internationale Nachfrage-Diversifikation gibt dem kanadischen<br />
Holzsektor mehr Stabilität. Es wird damit gerechnet, dass<br />
von dem Nachfrageplus vor allem die Provinz Nova Scotia durch<br />
die direkten Seeverbindungen von Halifax nach China profitieren<br />
kann. 2012 konnten kanadische Sägewerke ihren Gewinn verdoppeln<br />
und 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die kanadische<br />
Holzindustrie rechnet für 2013 mit einem kumulierten Gewinn vor<br />
Steuern in Höhe von CAD 720 Mio. Dies würde ein Plus zu 2012<br />
von 27 % bedeuten.<br />
5) Scotiabank, Global Views, 04.01.2013<br />
6) CBC News 21.12.2011<br />
36 | Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia
Investitionen in Grund und Boden in der kanadischen Provinz Nova Scotia | 37
Das Beteiligungskonzept im Detail<br />
Die Pflichtangaben nach §§ 7, 9 und 12 VermVerkProspV zu den<br />
Gründungsgesellschaftern der Emittentin, zur den Gesellschaftern<br />
der Emittentin zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s,<br />
Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der<br />
Vermögensanlage und Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin,<br />
der Treuhänderin und sonstige Personen erfolgen auf den Seiten<br />
78 ff.<br />
Die Fondsgesellschaft / Emittentin<br />
Die Investition des Anlegers erfolgt im Rahmen der Fondsgesellschaft<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz<br />
in Hamburg (im Folgenden auch „<strong>SOLIT</strong> KG“, „Emittentin“, „Gesellschaft“<br />
oder „Fondsgesellschaft“ genannt). Hierbei handelt<br />
es sich um einen geschlossenen Fonds in der Rechtsform der<br />
Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft wurde am 12.11.2012<br />
gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg<br />
unter der Nummer HRA 115497 eingetragen. Der Gegenstand<br />
der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen Vermögens<br />
sowie der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen<br />
Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />
von kanadischem Grundbesitz liegt. Dazu wird sich die Gesellschaft<br />
an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. und ggf. anderen Zielgesellschaften<br />
mit Sitz in Kanada beteiligen. Die Gesellschaft<br />
wird sich auch an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligen (vgl.<br />
§ 2 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen<br />
oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich sind. Sie darf dazu<br />
insbesondere Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />
Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften gründen, Unternehmensverträge<br />
abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen (vgl. § 2 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />
werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />
dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist<br />
ausgeschlossen (vgl. § 2 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG sieht eine geplante Laufzeit bis zum 31.12.2018<br />
vor (vgl. § 19 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Die Entscheidung, ob<br />
die Fondsgesellschaft bereits zum 31. Dezember 2016 oder 31.<br />
Dezember 2017 aufgelöst oder über den 31.12.2018 fortgesetzt<br />
werden soll, obliegt der Gesellschafterversammlung im jeweiligen<br />
Jahr (vgl. § 11 Abs. 4 a) bis c) Gesellschaftsvertrag).<br />
Komplementärin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg,<br />
ohne Einlage, vertreten von den Herren Karsten Dümmler und<br />
Robert Vitye – beide geschäftsansässig in Hamburg, Friesenstraße<br />
1, 20097 Hamburg. Die Komplementärin ist von der<br />
Ge schäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäftsführung und<br />
Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt durch die <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> als geschäftsführende Kommanditistin (vgl.<br />
§ 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Gründungsgesellschafter der Emittentin sind neben der persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, die SO-<br />
LIT Management <strong>GmbH</strong> und die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH. Dies sind gleichzeitig die Gesellschafter der Emittentin im<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Die Höhe des gezeichneten<br />
<strong>Kapital</strong>s der Emittentin beträgt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
CAD 1.300. Gründungsgesellschafter sind die <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, mit einer Kommanditeinlage<br />
von CAD 650 sowie die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH, mit Sitz in Stade, ebenfalls mit einer Kommanditeinlage von<br />
CAD 650. Die Kommanditeinlagen sind eingezahlt. Die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong> ist am Vermögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
nicht beteiligt. Die vorgenannten drei Gründungsgesellschafter<br />
sind auch zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit unveränderten<br />
Anteilen die Gesellschafter.<br />
Die Gründungsgesellschafter sind entsprechend ihrem Anteil<br />
am Gesellschaftskapital am Vermögen, am Ergebnis und an den<br />
laufenden Auszahlungen der Fondsgesellschaft beteiligt. Darüber<br />
hinaus erhält die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gem. § 14 Nr. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrages eine quartalsweise Haftungsvergütung<br />
in Höhe von 0,05 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der<br />
festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per Quartalsende<br />
eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />
(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />
Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013. Die Gründungskommanditisten<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und TRESTA<br />
Treuhandgesellschaft mbH erhalten die im Konzeptionsvertrag,<br />
der Vertriebsvereinbarung sowie dem Treuhandvertrag vereinbarten<br />
Vergütungen (vgl. Kapitel „Angaben zu den wesentlichen<br />
Verträgen“ auf S. 50 sowie „Vergütung der Treuhänderin“ auf<br />
S. 45). Die geschäftsführende Kommanditistin, <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>, erhält im Falle der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einen Vorabgewinn<br />
von 20 % des verbleibenden Betrages, nachdem für alle Gesell-<br />
38 | Das Beteiligungskonzept im Detail
schafter ein Gesamtrückfluss aus der Beteiligung von 126 %,<br />
bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital, erreicht ist.<br />
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen aller Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages<br />
zu.<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen ist die Komplementärin, die<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Hamburg, die von den Herren<br />
Karsten Dümmler und Robert Vitye – beide geschäftsansässig<br />
Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird, zur Vertretung<br />
der Gesellschaft und zur Geschäftsführung berufen. Abweichend<br />
von den gesetzlichen Regelungen wurde nicht die<br />
Komplementärin mit der Geschäftsführung betraut, sondern die<br />
Gründungskommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, mit Sitz in<br />
Hamburg, die ebenfalls von den Herren Karsten Dümmler und<br />
Robert Vitye sowie von Herrn Marc A. Beyer – alle geschäftsansässig<br />
Friesenstraße 1, 20097 Hamburg – vertreten wird. Eine<br />
Funktionstrennung der Mitglieder der Geschäftsführung liegt<br />
nicht vor. Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin existieren<br />
nicht.<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der Anleger sowie abweichende<br />
Rechte und Pflichten der Gesellschafter der<br />
Emittentin<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter der Emittentin<br />
(Gründungsgesellschafter) entsprechen den Merkmalen der neu<br />
beitretenden Kommanditisten (Anleger) mit der Ausnahme, dass<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die zu Lasten der Gründungsgesellschafter<br />
(§ 4 Abs. 3) gehen würden, deren vorheriger<br />
Einwilligung bedürften (vgl. § 10 Abs. 4b Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt<br />
der Prospektauftsellung, <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> obliegt<br />
als geschäftsführender Kommanditistin der Emittentin das<br />
Recht und die Pflicht der Geschäftsführung.<br />
Ehemaligen Gesellschaftern stehen keine Ansprüche aus ihrer<br />
Beteiligung bei der Emittentin zu.<br />
Im Übrigen sind alle Rechte und Pflichten gleich.<br />
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />
und Pflichten<br />
Der Anleger ist am Vermögen, an den stillen Reserven und am Ergebnis<br />
der Gesellschaft nach Bruchteilen, entsprechend seinem<br />
Anteil am Kommanditkapital nach Maßgabe des Verhältnisses<br />
der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft, beteiligt.<br />
Jeder Anleger hat das Recht, an Gesellschafterversammlungen<br />
persönlich teilzunehmen oder sich durch einen von ihm bevollmächtigten<br />
Mitgesellschafter, die Treuhänderin, den Vermittler<br />
der Beteiligung, seinen Ehegatten oder durch einen von Berufs<br />
wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten vertreten zu<br />
lassen. Nur tatsächlich eingezahlte Anteile sind stimmberechtigt.<br />
Je CAD 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Jeder Anleger,<br />
ob als Kommanditist oder als Treugeber, verfügt über ein gesetzlich<br />
bestimmtes Auskunfts- und Kontrollrecht im Sinne von § 166<br />
HGB (Einsicht in Bücher; Vorlage des Jahresabschlusses).<br />
Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres<br />
kündigen, erstmals zum 31. Dezember 2018. Die Kündigung bedarf<br />
der Schriftform und ist an die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu richten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt hiervon unberührt (vgl. § 19 Gesellschaftsvertrag).<br />
Jeder Anleger hat weiterhin gem. § 355 BGB ein gesetzliches<br />
Widerrufsrecht für seine Beteiligung innerhalb von zwei Wochen<br />
ab Zeichnung der Beteiligung und Erhalt der Widerrufsbelehrung<br />
(Einzelheiten hierzu enthält die Beitrittserklärung).<br />
Die Pflichten der Anleger bestehen in der Zahlung der vollen Einlage<br />
zzgl. Agio. Weitere Pflichten der Anleger bestehen nicht.<br />
Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Publikums-KG, deren<br />
gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von<br />
den gesetzlichen Regelungen abweichen.<br />
Einzige persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong> (vgl. § 4 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag). Da die Haftung der<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gesetzlich auf ihr Stammkapital beschränkt<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 39
ist, weicht der Gesellschaftsvertrag von dem gesetzlichen Leitbild<br />
des als natürliche Person unbeschränkt haftenden Komplementärs<br />
ab. Weitere wichtige Abweichungen: Die Komplementärin<br />
ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen und am<br />
Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt (vgl. § 4<br />
Abs. 1 sowie § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag). Die Gesellschaft<br />
kann erstmals zum 31.12.2018 gekündigt werden (vgl. § 19 Abs.<br />
2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung am <strong>Kapital</strong><br />
der Gesellschaft zum 31.12. eines jeden Jahres, unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Beitrittes, beteiligt. Maßgebend ist das tatsächlich<br />
eingezahlte <strong>Kapital</strong>.<br />
Die Verteilung des Liquidationsergebnisses erfolgt wie folgt:<br />
a) alle Gesellschafter erhalten zunächst einen Anteil am<br />
Ergebnis in Höhe von 126 % bezogen auf ihre geleistete<br />
Pflichteinlage; an die Gesellschafter bereits geleistete Auszahlungen<br />
werden angerechnet. Sofern das Liquidationsergebnis<br />
nicht ausreicht, um allen Gesellschaftern einen Betrag in der<br />
vorgenannten Höhe zuzuweisen, erfolgt die Verteilung entsprechend<br />
dem Verhältnis der <strong>Kapital</strong>konten I zueinander<br />
b) von dem darüber hinaus verbleibenden Betrag erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin vorab 20 %, die verbleibenden<br />
80 % werden auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Beteiligung verteilt.<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist im vollständigen Wortlaut in diesem<br />
Prospekt abgedruckt.<br />
Struktur der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong>, die über ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR<br />
25.000 verfügt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg<br />
unter der Nummer HRB 107913 eingetragen. Die Gesellschaft<br />
wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herrn<br />
Robert Vitye und Herrn Karsten Dümmler vertreten.<br />
Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind die VSP Financial<br />
Services AG, Wiesbaden und die NSI Netfonds Structured<br />
Investments <strong>GmbH</strong>, Hamburg.<br />
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft<br />
unbeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine<br />
<strong>Kapital</strong>gesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin<br />
eine quartalsweise Vergütung von 0,05 % des Kommanditkapitals<br />
der Gesellschaft (vgl. § 14 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
Anleger können der Gesellschaft im Rahmen der <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />
mit einer Mindesteinlage von CAD 10.000 zzgl. 5 % Agio beitreten<br />
(vgl. §§ 5 Abs. 5, 6 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag). Für die Eintragung<br />
der Kommanditisten im Handelsregister sowie die Bilanzierung<br />
in Deutschland ist eine Umrechnung der CAD-Beteiligung<br />
erforderlich. Aus Vereinfachungsgründen ist für diese Umrechnung<br />
im Gesellschaftsvertrag ein Wechselkurs festgelegt (vgl. § 3<br />
Gesellschaftsvertrag).<br />
Der Beitritt erfolgt immer als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH. Der Anleger kann wahlweise jederzeit<br />
zum Jahresende diese Form seiner Beteiligung in eine Beteiligung<br />
als Direktkommanditist mit unmittelbarem Eintrag ins Handelsregister<br />
wandeln. Im Falle des Beitritts als Direktkommanditist<br />
hat der Anleger auf eigene Kosten unverzüglich eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht vorzulegen (vgl. § 5 Abs. 9<br />
Gesellschaftsvertrag). Die im Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme beträgt in jedem Fall 10 % der Pflichteinlage.<br />
Die Einzahlungen der Anleger erfolgen auf ein Treuhandkonto der<br />
Treuhandgesellschaft. Nachdem der Beitritt der Anleger rechtswirksam<br />
begründet und die Einlage in voller Höhe eingezahlt worden<br />
ist, überweist die Treuhänderin den Betrag auf ein Konto der<br />
Fondsgesellschaft (Mittelverwendungskonto). Verfügungen von<br />
diesem Konto dürfen nur gemeinschaftlich mit dem unabhängigen<br />
Mittelverwendungskontrolleur bzw. ausschließlich zugunsten<br />
von Anlegern im Falle einer Rückabwicklung erfolgen.<br />
40 | Das Beteiligungskonzept im Detail
Einkaufsstrategie & Investitionskriterien<br />
Die erworbenen Grundstücke werden von der kanadischen Tochter<br />
der Fondsgesellschaft, der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Zielgesellschaft)<br />
erworben. Die Einkaufsstrategie zielt ab auf einen<br />
Mix aus Grundstücken im Sinne von Freizeitarealen / Bauland sowie<br />
Grundstücken im Sinne einer forstwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Beide Investitionsformen ergänzen sich ideal im Hinblick auf die<br />
Realisierung attraktiver Einkaufspreise pro Acre, die Realisierung<br />
laufender Cash Flows sowie die Exit-Möglichkeiten.<br />
Für die Anleger besteht der Vorteil, dass ihre Investition auf<br />
Ebene der Zielgesellschaft über verschiedene Landprojekte gestreut<br />
wird, die insbesondere hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Nutzungsmöglichkeit<br />
(Seeufer oder Hinterland, Forst-, Waldgrundstücke)<br />
sowie der Größe unterschiedlich sind. Auf diese Weise<br />
soll erreicht werden, dass eine allgemeine Partizipation an der<br />
Wertentwicklung der Grundstückspreise bzw. an Erträgen aus<br />
der forstwirtschaftlichen Nutzung erfolgt und gleichzeitig eine<br />
gewisse Risikodiversifikation (Streuung) im Vergleich zu einem<br />
Direktinvestment abgebildet wird.<br />
Die Fondsgesellschaft wird operativ durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. und deren bestehendem Netzwerk regionaler<br />
Experten unterstützt. Dem Einkaufsprozess vorgeschaltet ist<br />
eine umfangreiche Due Diligence-Prüfung. Diese beinhaltet bei<br />
forstwirtschaftlich genutzten Arealen beim Einkauf u. a. eine ausführliche<br />
Bewertung nach forstwirtschaftlichen Kriterien. Hier ist<br />
u. a. wichtig der Umfang und die Dichte des Baumbestandes, die<br />
Art der Bäume, die Größe aufstehender Bäume und Zugänglichkeit<br />
bzw. die infrastrukturelle Erschließung des Waldes. Bei nicht<br />
forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird besonderer<br />
Wert auf eine möglichst hohe Attraktivität als Ferien- oder Ruhestandsdomizil<br />
gelegt (hoher „recreational value“), z. B. durch deren<br />
Lage, eine gute Infrastrukturanbindung sowie möglichst eine<br />
Lage an Gewässern (Seen) mit möglichst breiten Uferfronten.<br />
Zur Identifikation geeigneter Grundstücke nutzt die Zielgesellschaft<br />
über die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. deren Kontakte<br />
zu langjährig vor Ort tätigen, namhaften Partnern. Diese Partner<br />
ermöglichen der Zielgesellschaft, Erschließungspläne bereits vor<br />
offizieller Ausschreibung zu erhalten. Auf diesem Wege können<br />
besonders attraktive Einzelgrundstücke oder ganze Erschließungsprojekte<br />
als Paket für die Investoren erworben werden.<br />
Investitionskriterien<br />
1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz<br />
Nova Scotia erworben werden.<br />
2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter<br />
sein.<br />
3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die<br />
vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine<br />
Vermessung zwingend zu erfolgen.<br />
4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in<br />
das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />
5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres<br />
betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />
6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer<br />
Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen<br />
genügen. Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung<br />
und Stromversorgung. Liegen diese<br />
Mindestanforderungen nicht vor, sind sie zwingend<br />
zu schaffen.<br />
7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit<br />
verschie denen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />
Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu<br />
erwerben.<br />
8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft<br />
zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />
für Parzellierung und die dafür notwenige<br />
Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />
9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf<br />
einer Entschei dung der Gesellschafterversammlung<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 41
Jede Investition wird unter Beachtung der Investitionskriterien<br />
durchgeführt. Die geschäftsführende Kommanditistin wird die<br />
Gesellschaft u. a. im Rahmen des mittelbaren Erwerbes von<br />
Grundbesitz durch den Erwerb von Anteilen an der kanadischen<br />
Zielgesellschaft vertreten. Insoweit ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin verpflichtet (vgl. § 9 Abs. 3), folgende Grundsätze<br />
für den Kauf von Grundstücken zu beachten und hat die Zielgesellschaft<br />
eingehend zu verpflichten.<br />
Der Großteil der Fondserträge soll durch den Kauf möglichst<br />
großer Areale, die anschließende Parzellierung und deren Abverkauf<br />
in Form von auf diese Weise neu geschaffenen kleineren<br />
Einzelgrundstücken erwirtschaftet werden. Es ist wahrscheinlich,<br />
dass sich bereits während der Fondslaufzeit interessante Verkaufsmöglichkeiten<br />
für bestehende Areale ergeben. Um diese<br />
Opportunitäten nutzen zu können, ist es der Fondsgesellschaft<br />
möglich, erworbene Grundstücke oder Teile davon bereits während<br />
der Laufzeit gewinnbringend zu veräußern.<br />
Wertsteigerungspotenziale<br />
(mikroökonomische Aspekte)<br />
Über den geplanten mittelbaren Landerwerb in Kanada kann die<br />
Fondsgesellschaft für den Anleger primär zwei Wertsteigerungspotenziale<br />
umsetzen:<br />
1) Größentransformation der erworbenen Grundstücke<br />
(insbesondere durch Parzellierung von Arealen) sowie<br />
2) infrastrukturelle Aufwertung der Areale.<br />
Zur Optimierung der Ertragslage der Gesellschaft wird neben<br />
der Partizipation an der Wertentwicklung der Areale eine aktive<br />
Handelsstrategie verfolgt. Der Fondsgeschäftsführung ist es zur<br />
Nutzung von Marktchancen generell erlaubt, erworbene Grundstücke<br />
während der Fondslaufzeit durch Anweisung an die Zielgesellschaft<br />
mittelbar zu veräußern.<br />
Daneben sollen auch laufende Erträge durch Bewirtschaftung<br />
der erworbenen Forstareale erzielt werden.<br />
Zusätzliche Wertsteigerungspotenziale<br />
(makroökonomische Aspekte)<br />
1) Währung: Der kanadische Dollar hat sich durch seinen<br />
Charakter als stabile Rohstoffwährung in den Jahren der<br />
Finanzkrise als „sicherer Hafen“ bewährt. So konnte er<br />
in den zurückliegenden Jahren stets Kurssteigerungen<br />
gegenüber dem Euro verbuchen. Insgesamt legte er im<br />
Zeitraum 1. Januar 2009 bis Ende 2012 um rund 27 % zu.<br />
Auch für die kommenden Jahre ist aufgrund der Überschuldung<br />
vieler europäischer Staaten mit einer Stärkung<br />
des kanadischen Dollars gegenüber dem Euro zu<br />
rechnen, was den Fondsinvestoren, bedingt durch die<br />
Erzielung der Fondserträge in kanadischem Dollar, zusätzliches<br />
Renditepotenzial eröffnet.<br />
2) Holzpreise: Durch die amerikanische Immobilienkrise<br />
sind die Preise für Nadel- und Laubholz in den vergangenen<br />
Jahren deutlich zurückgegangen und befinden<br />
sich immer noch nahe historischer Tiefstpreise. Mit<br />
fortsetzender Stabilisierung der Immobilienmärkte in<br />
den USA steigen i.d.R. auch die kanadischen Holzpreise.<br />
Durch ein aktives Forstmanagement ist es möglich,<br />
die Abholzungsaktivitäten der jeweiligen Marktlage ideal<br />
anzupassen: bei hoher Nachfrage kann somit intensiver<br />
abgeholzt und mehr verkauft werden, bei schwächerer<br />
Nachfrage kann stärker aufgeforstet werden. Die Fondskonzeption<br />
sieht für die erworbenen Forstareale vor,<br />
Bewirtschaftungs- und Abnahmeverträge zu schließen,<br />
z. B. mit örtlichen Sägewerken. Das Fondsmanagement<br />
kann somit über die Holzpreise attraktive Zusatzerträge<br />
erwirtschaften.<br />
Flexibilität und Asset-Transparenz<br />
Die Fondsgesellschaft hat eine geplante Laufzeit bis zum<br />
31.12.2018. Die Grundstücksmärkte unterliegen natürlichen<br />
Schwankungen. Diesen Schwankungen trägt die Fondsgesellschaft<br />
Rechnung, indem es der Gesellschafterversammlung<br />
bereits in den Jahren 2016 und 2017 ermöglicht wird, die Gesellschaft<br />
per Beschluss vor dem geplanten Laufzeitende aufzulösen.<br />
Entschließen sich die Gesellschafter in den Jahren 2016 und<br />
2017 nicht zur vorzeitigen Auflösung der Gesellschaft, besteht im<br />
Jahre 2018 die Möglichkeit, die Gesellschaft über das Jahr 2018<br />
hinaus fortzusetzten. Ziel der defensiven Investmentstrategie<br />
42 | Das Beteiligungskonzept im Detail
des Fonds ist es, dem Anleger über die gesamte Laufzeit hinweg<br />
einen sachwertgesicherten Inflationsschutz zu bieten.<br />
Verwaltung & Assetmanagement<br />
Mit der operativen Auswahl sowie der fortlaufenden Verwaltung<br />
der erworbenen Grundstücke ist die <strong>SOLIT</strong> Management Canada<br />
Ltd. beauftragt. In ihren Aufgabenbereich fallen in der Investitionsphase<br />
insbesondere die Sichtung, Beurteilung und Selektion<br />
der angebotenen und später von der Zielgesellschaft zu erwerbenden<br />
Grundstücke inklusive der Durchführung einer ausführlichen<br />
Due Dilligence. Teil dieser Due Dilligence ist eine Vor-Ort-<br />
Besichtigung, die Sicherstellung der Lastenfreiheit der in Frage<br />
kommenden Grundstücke, Planung und Durchführung von geeigneten<br />
Vorerschließungsmaßnahmen, die Erarbeitung von Forstplänen<br />
sowie Abschluss von entsprechenden Bewirtschaftungsund<br />
Abnahmeverträgen. Ferner ist die o. g. Managementgesellschaft<br />
für die fortlaufende intensive Marktbeobachtung hinsicht lich<br />
der jeweiligen Regionen in Nova Scotia sowie die Vorbereitung<br />
und Durchführung der Verwertung der Grundstücke zuständig.<br />
Verkaufsstrategien und Exitmöglichkeiten<br />
Das aktive Fondsmanagement zielt auf die professionelle Verwertung<br />
der erworbenen Grundstücke bzw. von Teilen des erworbenen<br />
Grundstücksportfolios bereits ab dem zweiten Jahr ab.<br />
Eine vollständige Verwertung aller erworbenen Grundstücke soll<br />
innerhalb der Fondslaufzeit von geplant etwa 5,5 Jahren umgesetzt<br />
werden.<br />
Im Rahmen des aktiven Fondsmanagements sind folgende Exitmöglichkeiten<br />
für die Verwertung der erworbenen Areale zu berücksichtigen:<br />
1) Verkauf an den Staat / die Provinz: Da Nova Scotia im<br />
Vergleich zu anderen kanadischen Provinzen über eine<br />
vergleichsweise geringe öffentliche Grundbesitzquote<br />
(derzeit
für die Anleger erstellen. Darüber hinaus wird die geschäftsführende<br />
Kommanditistin entsprechend den gesetzlichen Vorschriften<br />
Jahresabschlüsse und Lageberichte für die Fondsgesellschaft<br />
erstellen und jeweils eine Kurzfassung an sämtliche Gesellschafter<br />
übersenden.<br />
Übertragung der Vermögensanlage<br />
Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Vermögensanlage<br />
ist durch Verkauf, Schenkung oder Abtretung gem. § 398<br />
BGB möglich. Die Übertragung bedarf gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />
Die Übertragung kann jeweils nur zum Quartalsende erfolgen. Im<br />
Falle der Übertragung eines Teils der Vermögensanlage müssen<br />
die übertragenen Teile der Vermögensanlage und die bei dem<br />
Übertragenden verbleibenden Teile der Vermögensanlage jeweils<br />
mindestens CAD 10.000 betragen und durch 100 ohne Rest teilbar<br />
sein.<br />
Einschränkung der freien Handelbarkeit der<br />
Vermögensanlage<br />
Grundsätzlich ist die Veräußerung von einzelnen Kommanditanteilen<br />
an der Gesellschaft durch den jeweiligen Anleger möglich.<br />
Für den Handel der Anteile existiert keine gesetzlich vorgeschriebene<br />
Handelsplattform. Der Verkauf über einen Zweitmarkt ist<br />
nur eingeschränkt möglich.<br />
Im Falle der teilweisen Übertragung eines Anteils an der Vermögensanlage<br />
müssen die übertragenen Anteile an der Vermögensanlage<br />
und die bei dem Übertragenden verbleibenden Anteile an<br />
der Vermögensanlage jeweils mindestens CAD 10.000 betragen<br />
und durch 100 ohne Rest teilbar sein.<br />
Die Übertragung bedarf gem. § 17 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden darf.<br />
Zusammenfassend betrachtet, ist die freie Handelbarkeit eingeschränkt<br />
und es ist nicht sichergestellt, dass der Investor seine<br />
Vermögensanlage zu einem beliebigen Zeitpunkt und / oder zu<br />
einem angemessenen Preis veräußern kann.<br />
Beendigung der <strong>Kapital</strong>anlage<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht eine geplante Laufzeit bis zum<br />
31.12.2018 vor. Ein Anleger kann deshalb nur durch Verkauf seiner<br />
Beteiligung an Dritte oder aber durch Kündigung aus wichtigem<br />
Grund aus der Gesellschaft vorzeitig ausscheiden. Wegen<br />
der für eine Kündigung erforderlichen Formvorschriften sowie der<br />
zeitlichen Rahmenbedingungen wird auf § 19 des Gesellschaftsvertrages<br />
verwiesen.<br />
Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und findet<br />
eine Fortführung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinem<br />
Rechtsnachfolger nicht statt, bemisst sich der Abfindungsanspruch<br />
grundsätzlich nach dem Verkehrswert der Beteiligung an<br />
der Gesellschaft abzgl. eines Sicherheitsabschlags von 20 %. Ein<br />
etwaiger Firmenwert bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />
außer Betracht. Der Verkehrswert der Beteiligung<br />
ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu ermitteln. Wegen weiterer<br />
Einzelheiten wird auf § 20 des Gesellschaftsvertrages verwiesen.<br />
Treuhandbeteiligung und –verwaltung<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />
des Treuhänders<br />
Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />
diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH, mit Sitz in Stade, an. Die namentliche<br />
Eintragung des Anlegers im Handelsregister sowie die damit verbundenen<br />
Notarkosten können in diesem Fall vermieden werden.<br />
Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte Verwaltungs-, Betreuungs-<br />
und Kontrollfunktionen auszuüben. Die Treuhänderin<br />
übernimmt für die Beteiligungsgesellschaft die Verwaltung des<br />
Fondskapitals sowie die Betreuung der Anleger. Rechtsgrundlage<br />
der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem Prospekt ab<br />
S. 104 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
vom 06.03.2013. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland; als Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
wurde Hamburg vereinbart.<br />
Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Anleger<br />
(Treugeber) eine Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und<br />
hält diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse<br />
und für Rechnung des Anlegers (Treugeber). Sie ist verpflichtet,<br />
44 | Das Beteiligungskonzept im Detail
die treuhänderische Beteiligung für den Anleger uneigennützig zu<br />
halten und zu verwalten.<br />
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, ist zum<br />
Zweck der mittelbaren Beteiligung von Anlegern berechtigt, ihre<br />
Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />
treuhänderisch für Anleger zu halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der<br />
Treuhandkommanditistin bestimmt sich nach der von den Anlegern<br />
übernommenen Einlage. Die Treugeber-Anleger werden,<br />
soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss des Treuhandvertrages<br />
wie Kommanditisten-Anleger der Gesellschaft behandelt,<br />
ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gem. den ihr<br />
erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
gespalten auszuüben. Soweit die Anleger der Treuhänderin<br />
zu den jeweiligen Abstimmungspunkten bis eine Woche vor dem<br />
Datum der jeweiligen Gesellschafterversammlung keine Weisungen<br />
erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen, über den<br />
jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres schriftlich<br />
angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen (§ 3<br />
Abs. 2 Treuhand- und Verwaltungsvertrag). Unberührt bleibt das<br />
Recht der Anleger, selbst an der Beschlussfassung teilzunehmen<br />
und das Stimmrecht auszuüben, das auf ihre jeweils gezeichnete<br />
Einlage entfällt.<br />
Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />
Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />
Anlegers in offener Stellvertretung bei entsprechender Anwendung<br />
der Bestimmungen des Treuhandvertrages (vgl. § 8 Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag).<br />
Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />
keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />
nicht für deren Inhalt (vgl. § 6 Treuhand- und Verwaltungsvertrag).<br />
Die Treuhänderin nimmt während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
in regelmäßigen Abständen einmal jährlich eine Vor-Ort-<br />
Besichtigung der angekauften Grundstücke der Zielgesellschaft<br />
vor und erstellt hierüber einen Bericht. Sie unterhält ein umfangreiches<br />
Controlling der Beteiligungen während der Investitions-,<br />
Betriebs- und Veräußerungsphase eines jeden Projektes und<br />
kommuniziert Ergebnisse aus diesen Analysen an die Anleger sowie<br />
die verantwortlichen Partner der Beteiligung.<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält eine quartalsweise Vergütung in Höhe<br />
von 0,1 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten<br />
der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Die Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />
Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft am Quartalsende.<br />
Die Vergütung ist jeweils zum Quartalsende fällig. Bei der prognostizierten<br />
Fondslaufzeit beträgt die Gesamtvergütung 2,2 % des<br />
Kommanditkapitals, somit bei einem angenommen Kommanditkapital<br />
von TCAD 15.000 eine Gesamtvergütung von TCAD 330<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Interessenkonflikte<br />
Die Treuhänderin übernimmt auch für andere Vermögensanlagen<br />
die Treuhandschaft. Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte<br />
der Treuhänderin begründen können, liegen nicht vor.<br />
Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />
Die laufenden Verwaltungskosten betragen jährlich 1 % des<br />
Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der<br />
Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie<br />
schließen die oben unter „Treuhandbeteiligung und -verwaltung“<br />
ausgewiesenen laufenden Treuhandgebühren bereits ein.<br />
Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und des Treuhänders gem. § 14 Abs. 1 bis 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 5 Abs. 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Die laufenden Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft<br />
(insbesondere Buchhaltung, Kosten des Jahresabschlusses<br />
und Lageberichts sowie der Steuererklärungen, Kosten<br />
der Gesellschafterversammlung sowie der Bestandskontrolle)<br />
werden von der geschäftsführenden Kommanditistin aus der ihr<br />
zustehenden Vergütung bestritten.<br />
Soweit die tatsächlichen angefallenen laufenden Kosten der<br />
Fondsgesellschaft höher sind als die Vergütung, sind diese von<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin zu tragen. Die <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong> übernimmt insoweit eine Kostengarantie für<br />
die Fondsgesellschaft.<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 45
Verwaltungskosten pro Quartal %*<br />
Geschäftsführungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>) 0,1 %<br />
Haftungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>) 0,05 %<br />
Treuhandvergütung (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH) 0,1 %<br />
Gesamt 0,25 %<br />
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das Kommanditkapital nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten zum<br />
Quartalsende, sämtliche Verwaltungskosten sind netto, eine etwaige anfallende gesetzliche Umsatzsteuer<br />
erhöht die Kosten entsprechend.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> und die<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH sind die Gründungsgesellschafter<br />
und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung.<br />
Die Vergütungen dieser Gesellschaften sind erstmals<br />
fällig für das 3. Quartal 2013. Bei einem unterstellten Fondsvolumen<br />
von CAD 15 Mio. und einer unterstellten Vergütungslaufzeit<br />
von 5,5 Jahren würden sich laufende Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter<br />
und gleichzeitig Gesellschafter zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung in Höhe von insgesamt etwa CAD<br />
825.000 zzgl. Umsatzsteuer ergeben.<br />
46 | Das Beteiligungskonzept im Detail
Beteiligte Partner<br />
Der Anbieter<br />
Der Anbieter dieser <strong>Kapital</strong>anlage ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
Hamburg. Die Gesellschaft wurde am 10.12.2008 gegründet und<br />
ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der<br />
Nummer HRB 107913 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft<br />
beträgt EUR 25.000 und ist in voller Höhe einbezahlt.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens<br />
sowie die Unternehmensberatung mit Ausnahme erlaubnispflichtiger<br />
Tätigkeiten.<br />
Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind die Herren Karsten<br />
Dümmler und Robert Vitye.<br />
Karsten Dümmler studierte an der Universität Hamburg Betriebswirtschaftslehre<br />
mit Schwerpunkt Bankbetriebslehre sowie in<br />
London an der London School of Economics mit Schwerpunkt<br />
Internationale <strong>Kapital</strong>märkte. Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit<br />
sammelte er umfangreiche Erfahrungen im Finanzdienstleistungsbereich.<br />
Robert Vitye studierte an der Johannes Gutenberg-Universität,<br />
Mainz, Betriebswirtschaftslehre. Schwerpunkt seiner beruflichen<br />
Tätigkeit sind die Analyse und Auswahl von <strong>Kapital</strong>marktprodukten<br />
im Bereich geschlossene Fonds, Investitionen in physische Edelmetalle<br />
sowie die Vertriebssteuerung für <strong>Kapital</strong>markt-Produkte.<br />
Das hier vorliegende Beteiligungsangebot der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />
Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG ist das fünfte Beteiligungsangebot<br />
der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sämtliche vorherige Beteiligungsangebote<br />
der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> sind vermögensverwaltende Edelmetallfonds<br />
mit einem Eigenkapitalvolumen von insgesamt mehr<br />
als EUR 100 Mio. (Stand 31.12.2012), die keinerlei Ergebnisprognosen<br />
vornehmen. Eine Leistungsbilanz kann deshalb nicht vorgelegt<br />
werden.<br />
Die Treuhandgesellschaft<br />
Treuhandgesellschaft für das Beteiligungsangebot ist die TRESTA<br />
Treuhandgesellschaft mbH, Stade. Die Gesellschaft wurde am<br />
20.11.2003 gegründet und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Tostedt unter der Nummer HRB 101256 eingetragen. Das<br />
Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000 und ist in voller<br />
Höhe einbezahlt. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung<br />
von Treuhandtätigkeiten sowie das Erbringen von Dienstleistungen,<br />
wobei genehmigungspflichtige Treuhandaufträge und<br />
bankgeschäftliche Tätigkeiten ausgeschlossen sind.<br />
Geschäftsführer der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH sind die<br />
Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann.<br />
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist Gründungsgesellschafterin<br />
und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG und zugleich<br />
Treuhänderin für die einzelnen beitretenden Anleger. Im Rahmen<br />
dieser Tätigkeit erbringt sie sowohl Leistungen gegenüber ihren<br />
Treugebern, vor allem aber Leistungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Die Treuhänderin wird den Treugeber-Anleger<br />
über die Verhältnisse der Gesellschaft und das treuhänderisch<br />
gehaltene Treugut sowie über alle wesentlichen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet halten.<br />
Seit Gründung hat die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH insgesamt<br />
bei 28 Beteiligungsgesellschaften die Funktion der Treuhänderin<br />
übernommen und verwaltet insgesamt <strong>Kapital</strong> in Höhe von<br />
ca. EUR 300 Mio.<br />
Die Managementgesellschaft<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat am 11.02.2013 die<br />
<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. mit Sitz in Arichat, Nova Scotia,<br />
Kanada, gegründet. Die Gesellschaft wurde am 11.02.2013 im<br />
Handelsregister der Provinz Nova Scotia unter der Registernummer<br />
3 269 816 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft<br />
beträgt CAD 5.000 und ist in voller Höhe eingezahlt. President<br />
der Gesellschaft ist Herr Marc A. Beyer, Director ist Herr Robert<br />
Vitye. Die bestimmenden Funktionsträger der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. sind damit identisch mit den Geschäftsführern<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft.<br />
Gegenstand der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. ist die Erbringung<br />
von Verwaltungs- und Managementdienstleistungen für<br />
andere Gesellschaften. Die Gesellschaft kann Grundeigentum<br />
erwerben, belasten, veräußern und verwalten.<br />
Beteiligte Partner | 47
48 |
| 49
Angaben zu den wesentlichen Verträgen<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Mit der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> wurde ein umfassender<br />
Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Konzeptionsleistungen<br />
geschlossen. Der Vertrag verpflichtet die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> zur konzeptionellen Aufbereitung des Beteiligungsangebotes,<br />
insbesondere zur Entwicklung des Vertragswerkes sowie<br />
zur Erstellung von Prospekt- und Vertriebsmaterialien, zur rechtlichen<br />
und steuerlichen Überprüfung ggf. unter Einschaltung<br />
externer Berater sowie zur Durchführung von geeigneten Marketingmaßnahmen.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,<br />
auf eigene Kosten auch Dritte mit der Erbringung von Teil-Dienstleistungen<br />
zu beauftragen.<br />
Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt einmalig 1,97 % des<br />
eingeworbenen Kommanditkapitals inklusive Umsatzsteuer. Die<br />
Abrechnung erfolgt während der Platzierungsphase jeweils zum<br />
Monatsende. Die Auszahlung erfolgt nur, sofern die Einlagen<br />
der neuen Gesellschafter auf dem Mittelverwendungskonto der<br />
Beteiligungsgesellschaft eingegangen sind und der Mittelverwendungskontrolleur<br />
die Auszahlung freigegeben hat. Bei einem<br />
unterstellten Fondsvolumen von TCAD 15.000 beträgt die Vergütung<br />
CAD 295.500 inkl. Umsatzsteuer.<br />
Weiterhin wird die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> im Rahmen des<br />
Konzeptionsvertrages beauftragt, die vertraglich vereinbarten<br />
Vergütungen an die Treuhänderin und die persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Fondsgesellschaft sowie sonstige laufende<br />
Kosten der Fondsgesellschaft (insbesondere Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung<br />
und -prüfung, steuerliche und rechtliche<br />
Beratung, Zahlung der Gewerbesteuer und Kosten der Gesellschafterversammlungen)<br />
an die Empfangsberechtigten auszuzahlen.<br />
Sie erhält hierfür eine quartalsweise Pauschale von<br />
0,25 % des Kommanditkapitals nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten<br />
der Fondsgesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per Quartalsende<br />
eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />
(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Sie erhält<br />
als laufende Vergütung einen Anteil an dieser Pauschale in Höhe<br />
von 0,1 % je Quartal zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
(§ 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages). Hieraus hat die<br />
<strong>SOLIT</strong> Managemnet <strong>GmbH</strong> die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft<br />
zu bestreiten. Die Vergütung ist quartalsweise nachschüssig<br />
fällig.<br />
Bei einem unterstellten Fondsvolumen von CAD 15 Mio. und<br />
einer unterstellten Fondslaufzeit von 5,5 Jahren beträgt die<br />
laufende Vergütung für die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> insgesamt<br />
CAD 330.000 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> hat im Rahmen des Konzeptionsvertrages<br />
sowohl für die Initialkosten, als auch für die laufenden<br />
Verwaltungskosten eine Kostengarantie übernommen.<br />
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, der Gerichtsstand ist<br />
Hamburg.<br />
Eigenkapitalvermittlungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> beauftragt,<br />
als ihre selbstständige Vertriebspartnerin Beteiligungen an<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu vermitteln.<br />
Die Vertriebspartnerin bestätigt, dass sie über sämtliche erforderlichen<br />
Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt, derer sie zur<br />
Durchführung der ihr nach dem Vertriebsvertrag obliegenden<br />
Pflichten bedarf.<br />
Weiterhin wird sie für die von ihr entgegengenommenen Beitrittserklärungen<br />
die Legitimationsprüfung beim Kunden in eigener<br />
Verantwortung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />
vornehmen bzw. dafür sorgen, dass die Legitimationsprüfung<br />
beim Kunden von zuverlässigen Dritten vorgenommen wird.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft insgesamt eine<br />
Vergütung in Höhe von einmalig 5,0 % des vermittelten Kommanditkapitals<br />
zzgl. 5 % Agio. Bei dem planmäßigen Emissionsvolumen<br />
von TCAD 14.998,7 beträgt die Vermittlungsprovision somit<br />
insgesamt TCAD 1.500, das entspricht 10,0 %. Der Anspruch auf<br />
Provision entsteht nur im Falle einer rechtswirksamen Beteiligung<br />
des vermittelten Kunden an der Beteiligungsgesellschaft, die vom<br />
Kunden nicht widerrufen worden ist. Er hat ferner zur Voraussetzung,<br />
dass der Kunde die vertraglich vorgesehene Zahlung für<br />
die Beteiligung zzgl. Agio geleistet hat und diese zur Auszahlung<br />
im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle für die Beteiligung<br />
freigegeben worden ist.<br />
Die Abrechnung erfolgt monatlich bis spätestens zum Ende des<br />
Folgemonats durch Rechnungsstellung über die vermittelten Beteiligungen,<br />
für die ein Provisionsanspruch entstanden ist. Die<br />
Provision ist mit Erhalt der Rechnung durch die Fondsgesellschaft<br />
fällig.<br />
50 | Angaben zu den wesentlichen Verträgen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht; der Gerichtsstand ist<br />
Hamburg.<br />
Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
gemäß Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />
<strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Stade, einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />
der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />
Agios auf Ebene der Fondsgesellschaft sicherzustellen.<br />
Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 108 in<br />
vollem Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vom 06.03.2013. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht; Erfüllungsort<br />
ist Hamburg. Vertragsdauer und Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
richten sich nach den §§ 4 und 5 des<br />
Vertrages. Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt und<br />
verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Fondsgesellschaft<br />
gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur geführten<br />
Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn die Zahlung der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelung des § 6 Abs. 5 entspricht.<br />
Für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle erhält der<br />
Mittelverwendungskontrolleur eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 0,03 % der Einlage eines jeden Anlegers inkl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils am Ende eines Monats,<br />
auf Basis der Summe der in dem vorangegangenen Monat geleisteten<br />
Einlagen, fällig.<br />
Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />
TCAD 15.000 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />
Gesamtvergütung von TCAD 4,5 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
begründen können, liegen nicht vor.<br />
Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft ist Alleingesellschafterin der <strong>SOLIT</strong> Canada<br />
GP Ltd. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist General Partner der Zielgesellschaft,<br />
der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. Die Geschäftsordnung<br />
der Zielgesellschaft schreibt vor („Investment Policy“), dass<br />
ausschließlich solche Grundstücke zu erwerben sind, die den im<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien<br />
entsprechen (vgl. § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft).<br />
Mit Datum vom 06.03.2013 wurde zwischen der Zielgesellschaft,<br />
vertreten durch den General Partner, und der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. ein Vertrag über zu erbringende Dienstleistungen<br />
geschlossen. Demnach wird die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />
mit der operativen Auswahl sowie der fortlaufenden Verwaltung<br />
und Bewirtschaftung der erworbenen Grundstücke beauftragt. In<br />
den Aufgabenbereich fallen während der Investitionsphase insbesondere<br />
die Sichtung, Beurteilung und Selektion der von externen<br />
Projektpartnern bzw. Landerschließern angebotenen und später<br />
von der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. zu erwerbenden Grundstücke<br />
inklusive einer ausführlichen Due Dilligence, bestehend aus<br />
Vor-Ort-Besichtigungen, der Sicherstellung der Lastenfreiheit der<br />
in Frage kommenden Areale, Planung und Durchführung von geeigneten<br />
Erschließungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen sowie<br />
infrastrukturellen Maßnahmen. Im Falle des Erwerbes von forstwirtschaftlichen<br />
Arealen gehören ferner zum Aufgabengebiet der<br />
<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. die Erarbeitung von Forstplänen<br />
sowie der Abschluss von entsprechenden Bewirtschaftungs- und<br />
Abnahmeverträgen. Darüber hinaus ist die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd. für die fortlaufende intensive Marktbeobachtung<br />
hinsichtlich der jeweiligen Regionen in Nova Scotia sowie die<br />
Vorbereitung und Durchführung der Verwertung der Grundstücke<br />
zuständig. Letztlich ist die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. für<br />
die Selektion sowie die Einschaltung geeigneter Projektpartner<br />
sowie Dienstleister vor Ort, wie beispielsweise Maklerunternehmen,<br />
Landerschließer und Landvermesser verantwortlich. Die<br />
<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. ist ermächtigt, gegenüber den<br />
beteiligten Dritten im eigenen Namen, aber als Beauftragte der<br />
Beteiligungsgesellschaft, aufzutreten.<br />
Der Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag hat eine unbestimmte<br />
Laufzeit. Eine fristlose Kündigung der Verträge aus wichtigem<br />
Grund ist für beide Vertragsparteien jederzeit möglich.<br />
Für die Auswahl der zu erwerbenden Grundstücke sowie die<br />
da mit zusammenhängenden Leistungen erhält die <strong>SOLIT</strong><br />
Management Canada Ltd. eine pauschale Vergütung in Höhe<br />
von 2,5 % bezogen auf den jeweiligen Kaufpreis zzgl. etwaig zu<br />
zahlender kanadischer Umsatzsteuer (HST = „Harmonized Sales<br />
Tax“, derzeit 15 %). Der Anspruch auf die Vergütung entsteht<br />
nach rechtswirksamen Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages<br />
und ist sofort fällig. Für die weiteren genannten Aufgabenbereiche<br />
erhält die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. eine jährliche<br />
Angaben zu den wesentlichen Verträgen | 51
Vergütung in Höhe von 0,75 % des <strong>Kapital</strong>s der Zielgesellschaft<br />
zzgl. etwaig zu zahlender kanadischer Umsatzsteuer. Diese Vergütung<br />
ist jeweils zum Quartalsende fällig und beträgt mithin<br />
0,1875 % pro Quartal.<br />
Die Vergütung ist erstmals für das 3. Quartal 2013 fällig.<br />
Die Haftung entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag<br />
unterliegt deutschem Recht; der Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Lieferungen und Leistungen der gem. §§ 3, 7 und 12<br />
VermVerkProspV zu benennenden Personen<br />
Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Anbieterin<br />
und Prospektverantwortlichen der Emittentin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong>, Hamburg, besteht in der Übernahme der Haftung. Darüber<br />
hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> keine Lieferungen<br />
und Leistungen.<br />
Die Leistungen der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s der<br />
Emittentin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, bestehen in<br />
der Konzeption des Beteiligungsangebotes und dem Vertrieb der<br />
Kommanditanteile. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> keine Lieferungen und Leistungen.<br />
Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s und<br />
Treuhänderin der Emittentin TRESTA Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Stade, besteht in der Übernahme der Treuhandschaft. Darüber<br />
hinaus erbringt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine Lieferungen<br />
und Leistungen.<br />
Die Leistung der Mittelverwendungskontrolleurin Gooßen & Heuermann<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Stade, besteht in<br />
der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus<br />
erbringt die Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
mbH keine Lieferungen und Leistungen.<br />
Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen<br />
keine Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Vermögensanlage.<br />
Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />
Die Zielgesellschaft wurde am 12.02.2013 nach dem Recht der<br />
Provinz Nova Scotia (Limited Partnerships Act), Kanada, gegründet.<br />
Sie firmiert als „<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.“. Gründungsgesellschafter<br />
sind die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG („Initial Limited Partner“) und <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. („Initial<br />
General Partner“). Die Fondsgesellschaft hat eine Beteiligung<br />
als alleiniger Limited Partner an der Zielgesellschaft in Höhe von<br />
99,9 % des Gesellschaftskapitals erworben. Der Zweck der Zielgesellschaft<br />
ist der Erwerb und die Bewirtschaftung von Grundeigentum.<br />
Das Geschäftsjahr der Zielgesellschaft entspricht dem<br />
Kalenderjahr.<br />
Die Aufnahme neuer Gesellschafter erfordert die einstimmige<br />
Zustimmung der Partner. Die Geschäftsführung der Zielgesellschaft<br />
obliegt dem General Partner. Der General Partner vertritt<br />
die Gesellschaft im Rechtsverkehr. Im Außenverhältnis kann die<br />
Vertretungsbefugnis nicht beschränkt werden. Im Innenverhältnis<br />
unterliegt der General Partner den im Gesellschaftsvertrag<br />
vereinbarten Beschränkungen. In einer Zusatzvereinbarung vom<br />
12.02.2013, die Vertragsbestandteil des Gesellschaftsvertrages<br />
der Zielgesellschaft geworden ist, verpflichtet sich die Zielgesellschaft<br />
zur Einhaltung der Investitionskriterien (vgl. „Das Beteiligungskonzept<br />
im Detail“ ab S. 38).<br />
Die Limited Partner sind von der Geschäftsführung und Vertretung<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Gesellschaftsvertrag<br />
sieht verschiedene Rechte der Limited Partner vor. Diese sind<br />
u. a., die Bücher der Gesellschaft einzusehen, von dem General<br />
Partner Informationen über die Geschäfte der Gesellschaft<br />
zu erhalten und bestimmten grundlegenden Maßnahmen der<br />
Geschäftsführung zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern.<br />
Die Limited Partner haften gegenüber Gläubigern der<br />
Zielgesellschaft nur bis zum Betrag der übernommenen Einlagen.<br />
Die Zielgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Folgende<br />
Auflösungsgründe sieht der Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft<br />
vor:<br />
• Wenn nur noch ein Partner in der Gesellschaft verbleibt,<br />
• wenn die Zielgesellschaft ihre Vermögensgegenstände verkauft<br />
um abgewickelt bzw. aufgelöst zu werden oder<br />
• wenn sämtliche Partner der Beendigung der Gesellschaft<br />
zustimmen.<br />
52 | Angaben zu den wesentlichen Verträgen
Die Abwicklung der Geschäfte der Gesellschaft bei Auflösung obliegt<br />
dem General Partner oder einem durch Beschluss bestimmten<br />
Dritten (Liquidator). Die Vermögensgegenstände der Zielgesellschaft<br />
werden in diesem Fall durch den General Partner bzw.<br />
den Liquidator veräußert und ggf. bestehende Verbindlichkeiten<br />
beglichen.<br />
Angaben zu den wesentlichen Verträgen | 53
Wirtschaftlicher Teil,<br />
Investitions- und Finanzierungspläne<br />
Die Investitions- und Finanzierungspläne geben einen Überblick<br />
über die geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />
und der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Zielgesellschaft).<br />
Beide Investitions- und Finanzierungspläne bauen aufeinander<br />
auf. Die Informationen zu der Zielgesellschaft werden daher nach<br />
den Angaben zu der Fondsgesellschaft dargestellt. Beide Investitions-<br />
und Finanzierungspläne sind in kanadischen Dollar (CAD)<br />
aufgestellt. Alle Vereinbarungen der Fondsgesellschaft und der<br />
Zielgesellschaft wurden in CAD abgeschlossen. Auf das Wechselkursrisiko<br />
wird ausdrücklich hingewiesen (vgl. „Währungsrisiko<br />
/ Zinsrisiko“ auf S. 21).<br />
Die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung der Fondsgesellschaft<br />
geht von einem Gesamtinvestitionsvolumen von<br />
insgesamt TCAD 15.000 zzgl. 5 % Agio auf das einzuwerbende<br />
Kommanditkapital i.H.v. TCAD 14.998 aus. Die Finanzierung des<br />
Anlageobjekts (Beteiligung an der kanadischen Zielgesellschaft)<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft erfolgt planmäßig vollständig<br />
durch Kommanditkapital, also Eigenkapital. Ebenso ist auf Ebene<br />
der Zielgesellschaft der Erwerb der Grundstücke ausschließlich<br />
aus Eigenkapital vorgesehen. Eine Aufnahme von Fremdkapital<br />
ist weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf Ebene der<br />
Zielgesellschaft vorgesehen.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />
einen sog. Blind-Pool. Die durch die Zielgesellschaft zu kaufenden<br />
Grundstücke stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest. Daher können keine genauen Angaben zu den<br />
Rückflüssen aus den Verkäufen der Grundstücke bzw. ihrer Bewirtschaftung,<br />
weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf<br />
Ebene der Zielgesellschaft, gemacht werden.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der Fondsgesellschaft<br />
– <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG – (Prognose)<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Anschaffungskosten für 99,9% der Geschäftsanteile an der<br />
Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
Anschaffungskosten für alle Geschäftsanteile an dem Vollhafter<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
CAD in % vom Gesamtaufwand in % des Eigenkapitals inkl. Agio<br />
13.949.000 88,57% 88,57%<br />
1.000 0,01% 0,01%<br />
Konzeption, steuerliche und rechtliche Beratung 85.500 0,54% 0,54%<br />
Prospekterstellung, Druckkosten, Marketing 210.000 1,33% 1,33%<br />
Eigenkapitaleinwerbung inkl. Agio 1.500.000 9,52% 9,52%<br />
Mittelverwendungskontrolle 4.500 0,03% 0,03%<br />
Gesamt 15.750.000 100,00% 100,00%<br />
Finanzierungsplan (Prognose)<br />
CAD in % vom Gesamtaufwand in % des Eigenkapitals inkl. Agio<br />
Eigenmittel (Kommanditkapital)<br />
Gründungsgesellschafter 1.300 0,01% 0,01%<br />
Neu aufzunehmende Gesellschafter 14.998.700 95,23% 95,23%<br />
Agio 750.000 4,76% 4,76%<br />
Gesamt 15.750.000 100,00% 100,00%<br />
54 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne
Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der Fondsgesellschaft (Prognose)<br />
Kaufpreis der Geschäftsanteile an der Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong><br />
Property Canada L.P. und Kaufpreis der Geschäftsanteile an dem<br />
Vollhafter <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
Die Fondsgesellschaft ist gem. Limited Partnership Agreement<br />
vom 12. Februar 2013 mit einem Anfangskapital von CAD 999,00<br />
(99,9 %) an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Die Einlage<br />
ist erbracht. Es ist vorgesehen, zum Erwerb von Grundstücken<br />
die Einlage bei der Zielgesellschaft auf CAD 13.949.000 zu erhöhen.<br />
Bei Erhöhung oder Verminderung des <strong>Kapital</strong>s der Fondsgesellschaft<br />
verändert sich die Einlage bei der Zielgesellschaft<br />
entsprechend. Die Zahlung der Einlage an die Zielgesellschaft<br />
erfolgt nach Freigabe der Mittel durch den Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft 100 % der Geschäftsanteile<br />
der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd., dem „General Partner“ der<br />
Zielgesellschaft, durch Zahlung einer Einlage von CAD 1.000 erworben.<br />
Finanzierung<br />
Das Anlageobjekt wird vollständig aus Eigenmitteln finanziert.<br />
Die Aufnahme von Fremdmitteln und die Zwischenfinanzierung<br />
des Eigenkapitals sind nicht vorgesehen.<br />
Fondsabhängige Kosten<br />
Die im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Kosten<br />
(mit Ausnahme des Kaufpreises für die Geschäftsanteile an<br />
der Zielgesellschaft sowie an deren Vollhafter) sind durch abgeschlossene<br />
Verträge zu Konzeption, Vertrieb und Mittelverwendungskontrolle<br />
fest vereinbart (vgl. Kapitel „Angaben zu den<br />
wesentlichen Verträgen“ auf S. 50). Die Vergütungen sind als<br />
Prozentsatz, bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital, vertraglich<br />
fixiert.<br />
Die im Investitions- und Finanzierungsplan ausgewiesenen Werte<br />
in CAD beziehen sich auf ein geplantes Emissionsvolumen von<br />
CAD 14.998.700. Soweit das Gesellschaftskapital nach Schließung<br />
des Fonds niedriger oder höher ist, verändern sich sämtliche<br />
Kostenpositionen im gleichen Verhältnis. Eine Belastung mit<br />
Fixkosten, die bei einem niedrigeren Kommanditkapital überproportional<br />
zu Buche schlagen würden, ist dadurch ausgeschlossen.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> übernimmt darüber hinaus eine<br />
Kostengarantie dergestalt, dass die Gesamtkosten der Initialisierung<br />
dieses Fonds 7 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals<br />
zzgl. Agio nicht übersteigen. Die Werte sind inklusive etwa anfallender<br />
Umsatzsteuer zu verstehen. Eine ggf. in der Investitionsphase<br />
anfallende Gewerbesteuer ist ebenfalls hierin enthalten.<br />
Die Abrechnung der Kosten erfolgt während der Platzierungsphase<br />
monatlich auf Basis des jeweils neu eingeworbenen Kommanditkapitals.<br />
Das Agio von 5 % der Einlage wird zusätzlich zur<br />
Einwerbung des Kommanditkapitals erhoben.<br />
Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 55
Investitions- und Finanzierungsplan der Zielgesellschaft – <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. – (Prognose)<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Grundstückserwerbe<br />
inkl. Nebenkosten<br />
CAD % vom Gesamtaufwand / Eigenkapital<br />
13.195.000 94,59 %<br />
Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung, Parzellierung, Vermessung, 558.000 4,00 %<br />
Liquiditätsreserve 196.000 1,41 %<br />
Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />
Finanzierungsplan (Prognose)<br />
CAD %<br />
Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG 13.949.000 100,00 %<br />
Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />
Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der Zielgesellschaft (Prognose)<br />
Grundstückserwerbe inkl. Nebenkosten<br />
Für den Erwerb der Grundstücke wurde ein Betrag in Höhe von<br />
TCAD 12.274 kalkuliert.<br />
Für die Erwerbesnebenkosten geht die Rechnung von einer vertraglich<br />
vereinbarten Ankaufsgebühr in Höhe von 2,5 % der Erwerbeskosten<br />
für die <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd. (vgl. Kapitel<br />
„Angaben zu den wesentlichen Verträgen“) und geschätzten<br />
Makler- und Vermittlungskosten in Höhe von 4,0 % der Erwerbeskosten<br />
aus. Tatsächliche Vermittlungsgebühren können nach<br />
oben und unten abweichen.<br />
Ferner geht die Rechnung von einer kanadischen Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 1,0 % der Erwerbeskosten aus. Die jeweiligen<br />
Grunderwerbssteuersätze (Deed Transfer Tax) werden von den<br />
zuständigen Gemeinden (Municipalities) erhoben und können<br />
jährlich angepasst werden. Sie liegen für alle Bezirke (Counties)<br />
in Nova Scotia aktuell zwischen 0,5 % und 1,5 % mit einem Median<br />
von 1,0 %.<br />
Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung,<br />
Parzellierung, Vermessung<br />
Die Kostenposition für Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung,<br />
Parzellierung und Vermessung ist vorgesehen, um vorzunehmende<br />
Landentwicklungsmaßnahmen zu finanzieren. Der<br />
Umfang der notwendig vorzunehmenden Maßnahmen steht zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest, da die genau<br />
zu erwerbenden Grundstücke noch nicht feststehen.<br />
Für Grundstücksaufbereitung, Vorerschließung, Parzellierung<br />
und Vermessung werden pauschal 4 % bezogen auf den Gesamtaufwand<br />
der Zielgesellschaft angesetzt. In Abhängigkeit von<br />
dem gegebenen Erschließungszustand erworbener Grundstücke<br />
kann dieser Wert nach oben oder unten abweichen. Grundsätzlich<br />
gilt, dass ein tendenziell besser erschlossenes Grundstück<br />
einen höheren Preis pro Flächeneinheit hat, aber dafür die von<br />
der Zielgesellschaft aufzubringenden Kosten für Grundstücksaufbereitung<br />
niedriger sind. Dagegen sollte ein tendenziell weniger<br />
gut erschlossenes Grundstück unter sonst gleichen Bedingungen<br />
auch einen niedrigeren Preis pro Flächeneinheit haben. Die<br />
Fondsrechnung kalkuliert für die Jahre 2013 und 2014 mit dem<br />
liquiditätsmäßigen Abfluss dieser Kosten.<br />
56 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne
Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Prognose)<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
CAD % vom Gesamtaufwand / Eigenkapital<br />
Anteilserwerb an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 1 0,10%<br />
Liquiditätsreserve 999 99,90%<br />
Gesamt 1.000 100,00%<br />
Finanzierungsplan (Prognose)<br />
CAD %<br />
Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG 1.000 100,00%<br />
Gesamt 1.000 100,00%<br />
Erläuterungen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist ebenfalls ein Anlageobjekt i.S.d.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV . Sie ist die Vollhafterin (General<br />
Partner) der Zielgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. .<br />
Die Emittentin hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine<br />
Einlage von CAD 1.000 geleistet. Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada GP<br />
Ltd. hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung einen Anteil von<br />
1 CAD an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. erworben und eingezahlt.<br />
Die restlichen Mittel des General Partners bilden eine<br />
Liquiditätsreserve.<br />
Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft<br />
Die Liquiditätsprognose für die Fondsgesellschaft geht jeweils<br />
von einem Liquiditätsanfangsbestand zum Jahresanfang aus.<br />
Dieser erhöht sich um die Auszahlungen aus der Zielgesellschaft<br />
und vermindert sich um die laufenden Ausgaben. Bei der Ermittlung<br />
der auszahlungsfähigen Liquidität der kanadischen Zielgesellschaft<br />
wurden bereits in Kanada nach den Annahmen zu<br />
leistende Steuern abgezogen. Für den deutschen Anleger sind in<br />
Deutschland unter den getroffenen Annahmen keine Steuern zu<br />
zahlen, die kanadischen Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.<br />
Dieser führt in Deutschland – abhängig von<br />
den persönlichen Einkommensverhältnissen – zu einer höheren<br />
Steuerbelastung für die weiteren (deutschen) Einkünfte des Steuerpflichtigen.<br />
Die Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft erfolgt in Kanadischen<br />
Dollar (CAD), weil ihre gesamten Einnahmen und der größte<br />
Teil der Ausgaben in CAD zu leisten sind.<br />
Im Jahr 2013 enthält die Darstellung zusätzlich die bei prognosegemäßem<br />
Verlauf aus der Investitionsphase resultierenden<br />
Beträge.<br />
Aus der Liquidität, die aus der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />
ausgezahlt wird, sind die Geschäftsführungsvergütung<br />
(0,1 % pro Quartal gem. § 14 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag), die<br />
Komplementärhaftungsvergütung (0,05 % pro Quartal gem. § 14<br />
Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) und die Treuhandgebühr (0,1 % pro<br />
Quartal gem. § 14 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag i.V.m. § 5 Abs. 2<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag) zu bestreiten. Die Vergütungen<br />
werden entsprechend den geschlossenen Verträgen erstmals<br />
für das 3. Quartal 2013 erhoben. Sämtliche vorgenannten<br />
Vergütungen unterliegen der deutschen Umsatzsteuer.<br />
Aus der verbleibenden Liquidität können sodann die Auszahlungen<br />
an Anleger geleistet werden. Diese werden mit anfänglich 9 %<br />
(für 2014) angenommen und bewegen sich für die Jahre 2015-<br />
2018 auf einem prognostizierten Niveau von 22 % – 41 %. Die ge-<br />
Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 57
Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />
Liquidität am Jahresanfang 0 31 302 723 1.114 1.265<br />
Einzahlungen Kommanditkapital und Agio 15.750<br />
Auszahlungen der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 120 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />
SUMME Einnahmen 15.870 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />
Erwerb von Geschäftsanteilen Canada L.P. 13.949<br />
Erwerb von Geschäftsanteilen Canada GP 1<br />
Fondsabhängige Kosten inkl. Agio 1.800<br />
laufende Ausgaben<br />
Geschäftsführungsvergütung 30 60 60 60 60 60<br />
Komplementärhaftungsvergütung 15 30 30 30 30 30<br />
Treuhandvergütung 30 60 60 60 60 60<br />
Umsatzsteuer 14 29 29 29 29 29<br />
SUMME Ausgaben 15.839 179 179 179 179 179<br />
Liquiditätsergebnis (Fondsgesellschaft) 31 1.622 3.722 3.692 4.952 4.926<br />
Auszahlung, zahlbar Mitte Folgejahr 0 1.350 3.300 3.300 4.800 6.190<br />
Auszahlung in % (gerundet) 0 % 9 % 22 % 22 % 32 % 41 %<br />
kummulierte Liquidität nach Auszahlungen 31 302 723 1.114 1.265 0<br />
In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />
planten Auszahlungen schließen die Rückführung des investierten<br />
<strong>Kapital</strong>s ein. Die Summe der geplanten Auszahlungen beläuft<br />
sich auf 126 %. Die prozentualen Angaben beziehen sich auf das<br />
eingezahlte Kommanditkapital (ohne Agio).<br />
Liquiditäts- und Ergebnisprognose<br />
der Zielgesellschaft<br />
Die Liquiditätsprognose für die Zielgesellschaft ermittelt die<br />
Liquidität, die aus dem Handel mit und der Bewirtschaftung der<br />
kanadischen Grundstücke erwirtschaftet werden soll. Aus dieser<br />
Liquidität kann eine Auszahlung an die Fondsgesellschaft erfolgen.<br />
Erläuterung zur Liquiditätsprognose<br />
Die Liquiditätsprognose für die Zielgesellschaft geht jeweils von<br />
einem Liquiditätsanfangsbestand zum Jahresbeginn aus. Dieser<br />
erhöht sich um die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />
Bewirtschaftung der zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />
und vermindert sich um die laufenden Kosten der Zielgesellschaft.<br />
In der Liquiditätsprognose werden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen<br />
und Bewirtschaftung kalkuliert. Der Kalkulation liegt<br />
die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 185 % der ursprünglichen<br />
Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne Erwerbesnebenkosten)<br />
zugrunde. Für die forstwirtschaftlichen Ergebnisse<br />
wurden 2 % p.a. der ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke<br />
(ohne Erwerbesnebenkosten) kalkuliert. Gemäß dem kanadischen<br />
Steuerrecht ist beim Verkauf von Grundstücken durch<br />
„Non-Residents“ eine Quellensteuer an die kanadische Finanz-<br />
58 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne
Liquiditätsplanung der Zielgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />
Liquidität am Jahresanfang 0 113 1 1 3 7<br />
Zufluss Einlage der Fondsgesellschaft 13.949<br />
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen 0 2.044 4.428 4.428 5.904 5.904<br />
abzüglich Quellensteuer 0 -403 -873 -873 -1.164 -1.164<br />
Steuererstattung 251 493 501 678 689<br />
Einnahmen aus Grundstücksbewirtschaftung 0 234 199 152 96 32<br />
SUMME Einnahmen 13.949 2.126 4.247 4.208 5.513 5.461<br />
Grundstückserwerbe inkl. Nebenkosten 13.580 173<br />
lfd. Ausgaben<br />
Nebenkosten der Veräußerung 0 82 177 177 236 236<br />
Grundsteuern 61 56 44 32 16 0<br />
Verwaltung und Assetmanagement 52 105 105 105 105 105<br />
Kosten persönlich haftender Gesellschafter 1 1 1 1 1 1<br />
Rechts- und Steuerberatung 21 21 21 21 21 21<br />
SUMME Ausgaben 13.716 437 348 336 379 363<br />
Liquiditätsergebnis (Zielgesellschaft) 233 1.688 3.899 3.872 5.134 5.098<br />
Auszahlung an die Fondsgeselschaft 120 1.800 3.900 3.870 5.130 5.104<br />
kummulierte Liquidität (Zielgesellschaft)<br />
nach Auszahlungen<br />
113 1 1 3 7 0<br />
In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />
verwaltung abzuführen. Die Quellensteuer wurde mit 50 % des<br />
jeweils beim Verkauf erzielten Gewinns (Verkaufserlös abzüglich<br />
Anschaffungskosten) angesetzt (vgl. „Wesentliche Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“). In der Liquiditätsprognose<br />
wird aus Vereinfachungsgründen angenommen,<br />
dass der kanadische Fiskus die Quellensteuer (i.H.v. 50 %) erhebt<br />
und sodann die Steuererstattung bis auf das tatsächlich zu erhebende<br />
steuerliche Niveau im selben Wirtschaftsjahr erfolgt. Im<br />
Ergebnis bedeutet dies, dass im Wirtschaftsjahr die betreffende<br />
Steuerlast erhoben wird, die dem Steuersatz des Anlegers entspricht.<br />
In der Prognoserechnung wird ein Abverkauf der erworbenen<br />
Grundstücke ab dem Jahr 2014 angenommen. Nach der Prognose<br />
werden in 2014 annahmegemäß 9 % der Grundstücke wieder<br />
verkauft, in 2015 und 2016 jeweils 19,5 % und in 2017 und 2018<br />
jeweils 26 %.<br />
Die für den Grundstückserwerb erforderliche Liquidität setzt sich<br />
zusammen aus dem eigentlichen Kaufpreis und den Kaufnebenkosten.<br />
Kalkuliert sind hierfür die Ankaufsgebühr (2,5 %) und die<br />
Kosten für Makler (4 %) sowie die anfallende kanadische Grunderwerbsteuer<br />
(municipal deed transfer tax). Sie ist abhängig von der<br />
Belegenheitsgemeinde (muncipalties tax) und liegt in der Provinz<br />
Nova Scotia zwischen 0,6 und 2 % mit einem Median von 1,0 %.<br />
Für die Planrechnung wird daher ein Satz von 1,0 % angenommen.<br />
Für die jeweils im Bestand befindlichen Grundstücke und die Verwaltung<br />
der Zielgesellschaft fallen Kosten an.<br />
Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 59
Bei der Veräußerung von Grundstücken fallen ebenfalls Kosten<br />
an, die bei der gegenwärtigen Marktlage käuferseitig zu tragen<br />
sind. Aus Vorsichtsgründen wurden trotzdem Maklerkosten von<br />
4 % bezogen auf die Einnahmen aus den Verkäufen der Grundstücke<br />
kalkuliert. Sollten diese nicht entstehen bzw. vom jeweiligen<br />
Käufer getragen werden, bedeutet dies eine Verbesserung der<br />
Liquidität der Zielgesellschaft.<br />
Die Grundsteuer (property tax) wird in Kanada ebenfalls von der<br />
jeweiligen Belegenheitsgemeinde festgelegt (muncipalties tax).<br />
Die kommunale Grundsteuer richtet sich nach der Art des betreffenden<br />
Grundstücks und nach dem sog. „Assessment Value“.<br />
Dieser wird durch die Property Valuation Services Corporation<br />
in einem vereinfachten Bewertungsverfahren ermittelt. Die jährlichen<br />
Steuersätze betragen je nach County ca. 0,6 % – 2 % des<br />
Assessment Value bei Freizeitnutzung („Recreational Land“). Der<br />
Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen zumeist<br />
deutlich unterhalb des Verkehrswertes, wodurch die tatsächliche<br />
Grundsteuerlast, bezogen auf den Verkehrswert, entsprechend<br />
niedriger liegt. Bei Forstland wird die Grundsteuer mit einem Pauschalwert<br />
pro Flächeneinheit (i.d.R. wenige CAD-Cent pro Acre)<br />
berechnet. Für die Prognoserechnung wurde die Grundsteuer mit<br />
0,5 % der ursprünglichen Kaufpreise der planmäßig am Jahresende<br />
noch vorhandenen Grundstücke kalkuliert.<br />
Für die Verwaltung und das Asset Management durch die <strong>SOLIT</strong><br />
Management Canada Ltd. entstehen vertraglich vereinbarte Kosten<br />
von 0,75 % p.a. bezogen auf das <strong>Kapital</strong> der Zielgesellschaft.<br />
Die Vergütung ist quartalsweise anteilig fällig; erstmals für das 3.<br />
Quartal 2013.<br />
Für die laufende Steuerberatung der Zielgesellschaft und ihrer<br />
Vollhafterin (General Partner) sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse<br />
beider Gesellschaften und für rechtliche Beratung sind<br />
Kosten von jeweils (gerundet) TCAD 22 p.a. angesetzt. Der Ansatz<br />
wurde auf der Basis von Erfahrungswerten geschätzt.<br />
Die nach Abzug der Kosten und unter der vereinfachenden Darstellung<br />
unterjähriger Steuererstattungen verbleibende Liquidität<br />
steht für Auszahlungen an die Fondsgesellschaft <strong>SOLIT</strong> Grund &<br />
Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG zur Verfügung.<br />
Erläuterung zur Ergebnisprognose<br />
Die Ergebnisprognose für die Zielgesellschaft geht jeweils von<br />
den prognostizierten Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />
Bewirtschaftung der zu erwerbenden kanadischen Grundstücke<br />
aus. Sie korrigiert diese um den Buchwertabgang für Verkäufe<br />
sowie die laufenden Ausgaben und errechnet so ein prognostiziertes<br />
steuerliches Ergebnis. Dieses ist für das Jahr 2013 negativ,<br />
in den folgenden Jahren positiv.<br />
Da es sich bei dem gesellschaftsrechtlichen Konstrukt um jeweils<br />
transparente Gesellschaften handelt, ist das steuerliche<br />
Ergebnis der Zielgesellschaft in Kanada auf Anlegerebene mit<br />
dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu versteuern, (vgl.<br />
Kapitel „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der Vermögensanlage“ auf S. 62). Für die Planungsrechnung<br />
wurde für alle Anleger der kanadische Eingangssteuersatz von<br />
23,79 % angenommen, der für Einkünfte bis CAD 29.590 gilt. Bei<br />
Eintreffen der Liquiditätsprognose entspricht dies Beteiligungshöhen<br />
bis zu etwa TCAD 200 (bei keinerlei weiteren kanadischen<br />
Ergebnisplanung der Zielgesellschaft (Prognose) in TCAD<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
2013 2014 2015 2016 2017 2018<br />
Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und<br />
0 2.278 4.627 4.579 6.000 5.936<br />
laufender Bewirtschaftung<br />
Abgang Buchwert für Verkäufe 0 -1.238 -2.682 -2.682 -3.576 -3.576<br />
lfd. Ausgaben (s.o.) -136 -265 -348 -336 -379 -363<br />
steuerliches Ergebnis -136 776 1.598 1.562 2.045 1.997<br />
Kanadische Einkommensteuer 152 380 372 486 475<br />
In der Tabelle bestehen Rundungsdifferenzen.<br />
60 | Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne
135<br />
130<br />
125<br />
120<br />
115<br />
110<br />
105<br />
100<br />
115%<br />
Negativ verändertes<br />
Szenario<br />
Einkünften). Im Falle einer höheren Einzelbeteiligung ergibt sich<br />
für den betreffenden Anleger eine höhere steuerliche Belastung.<br />
Es wird unterstellt, dass das negative steuerliche Ergebnis des<br />
Jahres 2013 auf das Jahr 2014 vorgetragen werden kann und somit<br />
die kanadische Einkommensteuer dieses Jahres mindert. Die<br />
beim Verkauf der Grundstücke an die kanadische Finanzverwaltung<br />
abgeführte Quellensteuer wird den einzelnen Anlegern quotal<br />
entsprechend ihrem Anteil am <strong>Kapital</strong> zugerechnet und auf die<br />
persönliche Steuerschuld angerechnet. Gemäß der Prognoserechnung<br />
ergibt sich hieraus ab dem Jahr 2014 jährlich eine Steuererstattung.<br />
Die steuerliche Veranlagung der Anleger in Kanada<br />
wird jeweils erst nach Ablauf des Jahres vorgenommen werden.<br />
Aus Vereinfachungsgründen wurde in der Prognoserechnung die<br />
Steuererstattung während des Veranlagungsjahres unterstellt.<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Abweichung von der Prognose<br />
bei verschiedenen Szenarien<br />
126%<br />
Basisszenario<br />
135%<br />
Positiv verändertes<br />
Szenario<br />
Die beispielhafte Rückflussprognose ist unverbindlich und dient<br />
aufgrund des Blindpool-Konzeptes lediglich der Information über<br />
einen möglichen Auszahlungsverlauf.<br />
Laufzeit stark verändern können.<br />
Im Rahmen des oben beschriebenen Basisszenarios mussten bereits<br />
unsichere Annahmen getroffen werden. Die untenstehende<br />
Grafik zeigt die Auswirkungen möglicher Abweichungen auf den<br />
<strong>Kapital</strong>rückfluss.<br />
Diese Grafik enthält drei verschiedene Szenarien:<br />
• Basisszenario: Das Basisszenario geht von einer prognostizierten<br />
Laufzeit von 5,5 Jahren aus. Die Summe der Auszahlungen<br />
für diesen Zeitraum beträgt prognosegemäß 126 %.<br />
Die anfängliche Auszahlung beträgt im Basisszenario 9 %.<br />
• Positiv verändertes Szenario: Hierfür wird ein Brutto-Verkaufserlös<br />
aus Grundstücksverkäufen angenommen, der 10 %<br />
höher ist als im Standardszenario. Diesem Szenario liegt also<br />
die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 203,5 % der<br />
ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne Erwerbesnebenkosten)<br />
zugrunde. Wie im Basisszenario beträgt<br />
die anfängliche Auszahlung 9 % bezogen auf das Eigenkapital<br />
ohne Agio. Die Summe der Auszahlungen für den prognostizierten<br />
Zeitraum von 5,5 Jahren beträgt 135 %.<br />
• Negativ verändertes Szenario: Hierfür wird ein Brutto-Verkaufserlös<br />
aus Grundstücksverkäufen angenommen, der 10 %<br />
niedriger ist als im Standardszenario. Diesem Szenario liegt<br />
also die Annahme eines Brutto-Verkaufserlöses i.H.v. 166,5 %<br />
der ursprünglichen Erwerbeskosten der Grundstücke (ohne<br />
Erwerbesnebenkosten) zugrunde. Wie im Basisszenario<br />
beträgt die anfängliche Auszahlung 9 % bezogen auf das Eigenkapital<br />
ohne Agio. Die Summe der Auszahlungen für den<br />
prognostizierten Zeitraum von 5,5 Jahren beträgt in diesem<br />
Szenario 115 %.<br />
Alle Prozentangaben beziehen sich auf das gezeichnete <strong>Kapital</strong><br />
ohne Agio. Die kanadischen Steuern werden berücksichtigt, nicht<br />
aber die durch den Progressionsvorbehalt in Deutschland entstehende<br />
zusätzliche Belastung der deutschen Einkünfte.<br />
Die angegebenen Werte können daher lediglich zur Orientierung<br />
dienen. Grundsätzlich ist wegen der vielfältigen Einflussfaktoren<br />
und der mittelfristigen Laufzeit der Investition eine konkrete Prognose<br />
über den wirtschaftlichen Verlauf der Vermögensanlage<br />
nicht möglich, so dass sich die prognostizierten Verkaufserlöse<br />
aus den in der Zielgesellschaft zu erwerbenden Grundstücken<br />
und damit die Auszahlungen der Fondsesellschaft während der<br />
Wirtschaftlicher Teil, Investitions- und Finanzierungspläne | 61
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
der Vermögensanlage<br />
Vorbemerkungen<br />
Die folgende Darstellung beruht auf der geltenden Rechtslage,<br />
den gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen<br />
und Gerichtsentscheidungen und dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(kurz „DBA“) zwischen Kanada und<br />
Deutschland zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Sie wurde<br />
unter Einbeziehung kanadischer und deutscher Steuerexperten<br />
nach bestem Wissen zusammengestellt.<br />
Die Darstellung der wesentlichen Grundlagen der steuerlichen<br />
Konzeption einer Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG dient der allgemeinen Information der Anleger.<br />
Sie beruht auf den folgenden Prämissen:<br />
• Der Anleger ist eine natürliche Person, in Deutschland wohnhaft<br />
und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.<br />
• Der Anleger hält seine Fondsbeteiligung im Privatvermögen.<br />
• Der Anleger finanziert die Beteiligung nicht durch die Aufnahme<br />
eines Darlehens.<br />
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch<br />
künftige Änderungen von Gesetzen und / oder des DBA oder im<br />
Rahmen einer Betriebsprüfung keine Abweichungen eintreten.<br />
Die individuellen Verhältnisse des einzelnen Anlegers, zum Beispiel<br />
Ansässigkeit, Erwerbestätigkeit, oder das Halten weiterer<br />
Beteiligungen können zu einer Abweichung der steuerlichen Folgen<br />
führen. Dem Anleger wird daher empfohlen, die persönlichen<br />
steuerlichen Konsequenzen seiner Beteiligung mit einem Steuerberater<br />
zu erörtern.<br />
Jeder Anleger sollte diese Beteiligung mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
und nicht zur Erzielung von eventuellen Steuervorteilen erwerben.<br />
Bei den nachfolgenden Ausführungen wird von Gewinnerzielungsabsicht<br />
auf Gesellschafts- und auf Gesellschafterebene<br />
ausgegangen.<br />
Durch eine Fremdfinanzierung können sich erhebliche steuerliche<br />
Abweichungen sowohl in Kanada als auch in Deutschland ergeben.<br />
Der Anbieter rät von einer Fremdfinanzierung dieser Beteiligung<br />
ausdrücklich ab.<br />
Die folgenden steuerlichen Erläuterungen gehen davon aus,<br />
dass sich die Fondsgesellschaft an einer kanadischen Personengesellschaft<br />
beteiligt, die in Kanada als transparent gilt. Sollte<br />
die kanadische Finanzverwaltung die Beteiligung als eine Beteiligung<br />
an einer kanadischen <strong>Kapital</strong>gesellschaft beurteilen, wird<br />
auf die unter Abschnitt „Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“<br />
– dort – „Kostenüberschreitung und Einnahmenrisiko<br />
in der Zielgesellschaft“ auf S. 21 dargestellte abweichende<br />
Besteuerung verwiesen.<br />
Sofern die Zielgesellschaft nach den kanadischen Steuervorschriften<br />
Einkommensteuervorauszahlungen (Bundesstaaten- und Provinz-Einkommensteuer;<br />
Quellensteuer) an kanadische Finanzbehörden<br />
abführt, erfolgen diese Zahlungen im Namen und auf<br />
Rechnung des Anlegers und werden als Auszahlungen (Entnahmen)<br />
an den Gesellschafter gebucht. Die Emittentin oder eine<br />
andere Person übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für Anleger<br />
(§ 4 S. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Abkommensrechtliche Zuweisung der<br />
Besteuerungsrechte<br />
Vermeidung der Doppelbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) Deutschland – Kanada<br />
Alle weltweiten Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen<br />
im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich der<br />
deutschen Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag und einer<br />
gegebenenfalls erhobenen Kirchensteuer (Besteuerungsrecht<br />
des Ansässigkeitsstaates). Die Besteuerung umfasst alle inländischen<br />
Einkünfte des Steuerpflichtigen sowie die Einkünfte, die<br />
der Steuerpflichtige im Ausland erzielt (Welteinkommensprinzip).<br />
Der kanadische Staat leitet neben der Bundesrepublik Deutschland<br />
für die kanadischen Einkünfte, die die Anleger mit ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft mittelbar erzielen, auch Besteuerungsrechte<br />
her (Besteuerungsrecht des Quellenstaates).<br />
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben viele Staaten<br />
sog. Doppelbesteuerungsabkommen („DBA“) geschlossen. Die<br />
Besteuerung ausländischer Einkünfte richtet sich vorrangig nach<br />
einem zwischen diesen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
in dem die beiderseitigen Besteuerungsrechte<br />
zugewiesen werden. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland<br />
und Kanada besteht ein solches „Abkommen zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen<br />
und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />
und zur Amtshilfe in Steuersachen vom 19.4.2001“,<br />
BStBI I 2002, 505.<br />
62 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
Die laufenden gewerblichen Einkünfte aus der Bewirtschaftung<br />
der Grundstücke und der Veräußerung von Grundstücken sind<br />
gem. Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA i. V. m. § 32 b EStG in Deutschland<br />
unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt, da<br />
die kanadische Zielgesellschaft in Deutschland als transparent<br />
angesehen wird.<br />
Für Zwecke des Progressionsvorbehaltes sind auch diese Einkünfte<br />
in Deutschland im Rahmen der Steuererklärung zu erfassen,<br />
wobei die kanadischen Einkünfte nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften<br />
zu ermitteln sind.<br />
Abkommensrechtliche Behandlung<br />
der Personengesellschaft<br />
Sowohl die Fondsgesellschaft (deutsche KG) als auch die kanadische<br />
Zielgesellschaft (kanadische L.P.) gelten aus deutscher<br />
Sicht nicht als eigenständige Rechtssubjekte im Sinne des DBA<br />
Kanada. Beide Gesellschaften sind vielmehr sogenannte transparente<br />
Gesellschaften. Diese Gesellschaften können somit keine<br />
eigenen Rechte aus dem DBA Kanada ableiten. Aufgrund des<br />
Transparenzprinzips sind dem jeweiligen Anleger die Einkünfte<br />
für Besteuerungszwecke entsprechend seiner persönlichen Beteiligungsquote<br />
anteilig zuzurechnen.<br />
Abkommensrechtliche Zuweisung<br />
der Besteuerungsrechte im Detail<br />
Nach den Regelungen des DBA Kanada nimmt jeweils einer der<br />
beiden Vertragsstaaten bestimmte Einkünfte von seinem Besteuerungsrecht<br />
ganz oder teilweise aus. Dies erfolgt in Abhängigkeit<br />
von der Einkunftsart. Im Folgenden werden daher die jeweiligen<br />
Einkunftsarten im Hinblick auf die jeweiligen Besteuerungsrechte<br />
dargestellt.<br />
Laufende Einkünfte – Einkünfte aus<br />
unbeweglichem Vermögen<br />
Gemäß Art. 6 Abs. 1 DBA steht das Recht zur Besteuerung von<br />
Einkünften aus unbeweglichem Vermögen einschließlich der Einkünfte<br />
aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Kanada zu,<br />
soweit sich dieses in Kanada befindet.<br />
Da die Fondsgesellschaft Grundstücke, die definitiv in Kanada<br />
belegen sind, über die kanadische Zielgesellschaft erwerben<br />
und ggf. bewirtschaften bzw. parzellieren und wieder veräußern<br />
will, ist von kanadischen Einkünften (hilfsweise von Einkünften<br />
aus einer in Kanada belegenen Betriebsstätte) auszugehen. Die<br />
Bundesrepublik Deutschland hat also kein Besteuerungsrecht<br />
für die laufenden Einkünfte, die durch die Bewirtschaftung der<br />
Grundstücke und den Handel mit den Grundstücken erzielt werden.<br />
Sie hat jedoch einen Progressionsvorbehalt vorgesehen (vgl.<br />
„Einkünfteermittlung für Zwecke des Progressionsvorbehaltes“).<br />
Einkünfte aus <strong>Kapital</strong>vermögen – Zinserträge<br />
Die kanadische Zielgesellschaft wird zur Sicherung ihrer Liquidität<br />
einen bestimmten Betrag als Liquiditätsreserve halten. In der<br />
Prognoserechnung wird aus Vorsichtsgründen keine Verzinsung<br />
der Liquiditätsreserve kalkuliert. Sollten aus der Anlage liquider<br />
Mittel in Kanada dennoch Zinserträge generiert werden, hat<br />
grundsätzlich Deutschland das Besteuerungsrecht, Art. 11 Abs. 1<br />
DBA.<br />
Sofern die kanadischen Zinseinkünfte durch eine gewerbliche<br />
Tätigkeit einer in Kanada gelegenen Betriebsstätte veranlasst<br />
sind, sind sie als Teil der gewerblichen Einkünfte anzusehen und<br />
unterliegen damit dem kanadischen Besteuerungsrecht, Art. 11<br />
Abs. 5 DBA.<br />
Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken<br />
Gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA werden Gewinne aus unbeweglichem<br />
Vermögen, soweit dieses in Kanada belegen ist, in Kanada besteuert.<br />
Gemäß Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA werden die Gewinne<br />
im Wohnsitzstaat des Anlegers, somit in der Bundsrepublik<br />
Deutschland, unter Progressionsvorbehalt von der Steuerbemessungsgrundlage<br />
ausgenommen; es gilt die sogenannte „Freistellungsmethode“.<br />
Die Besteuerung dieser Gewinne erfolgt somit<br />
ausschließlich in Kanada.<br />
Einkünfte aus Veräußerung von Anteilen an der kanadischen<br />
Zielgesellschaft und an der deutschen Fondsgesellschaft<br />
Die kanadische Zielgesellschaft wird für Besteuerungszwecke in<br />
Kanada als transparente Gesellschaft behandelt. Folge hiervon<br />
ist, dass die Veräußerung der Beteiligung an der kanadischen<br />
Zielgesellschaft durch die Fondsgesellschaft bei den Anlegern<br />
mittelbar als Veräußerung des unbeweglichen Vermögens der<br />
Anleger anzusehen ist (Art. 13 Abs. 1 DBA). Soweit Kanada diese<br />
Einkünfte in seine Besteuerung einbezieht, wird Deutschland<br />
die Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen aus seiner<br />
Steuerbemessungsgrundlage herausnehmen und im Progressionsvorbehalt<br />
berücksichtigen.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 63
Das Besteuerungsrecht Kanadas erstreckt sich auch auf Gewinne,<br />
die bei einer Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Anleger erzielt werden, soweit der Veräußerungsgewinn<br />
wirtschaftlich auf das in Kanada gelegene<br />
Vermögen entfällt. Auch hier stellt Deutschland die Einkünfte<br />
unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung frei.<br />
Vermögensübergang durch Erbschaft und Schenkung<br />
Zu den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Folgen in Kanada<br />
siehe Abschnitt „Erbschaft- und Schenkungsteuer“. Zu den erbschaft-<br />
und schenkungsteuerlichen Folgen in Deutschland siehe<br />
Abschnitt „Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland“.<br />
Bestimmung der Besteuerungsgrundlagen /<br />
Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns<br />
Die Ermittlung der dem Anleger entstehenden Einkünfte erfolgt in<br />
Kanada sowohl auf Ebene der Zielgesellschaft als auch auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft. Die Limited Partnership (L.P.) erzielt<br />
Einnahmen aus Forstwirtschaft und aus der Veräußerung der kanadischen<br />
Grundstücke sowie gegebenenfalls aus Zinserträgen<br />
durch die Anlage der Liquiditätsreserve.<br />
Von den laufenden Einkünften (zu denen auch die Veräußerungserlöse<br />
zählen) sind die laufenden Kosten der jeweiligen Gesellschaft<br />
steuerlich grundsätzlich sofort abzugsfähig.<br />
In der Prognoserechnung wurden aus Vereinfachungsgründen<br />
die laufenden Kosten der Zielgesellschaft in voller Höhe abgezogen;<br />
die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft wurden aus Vorsichtsgründen<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Ertragsbesteuerung in Kanada<br />
Beteiligungsstruktur, Steuerpflicht<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Fondsgesellschaft)<br />
ist mittelbar an den Erträgen aus der Bewirtschaftung und<br />
dem Verkauf der kanadischen Grundstücke in der <strong>SOLIT</strong> Property<br />
Canada L.P. (Zielgesellschaft) beteiligt. Der Anleger ist somit mittelbar<br />
an diesen Erträgen beteiligt. Wie oben erläutert, ist die kanadische<br />
Zielgesellschaft für Zwecke der Besteuerung in Kanada<br />
nicht Subjekt der Ertragsbesteuerung sondern wird insofern als<br />
transparente Gesellschaft klassifiziert. Daher sind die einzelnen<br />
Anleger der Fondsgesellschaft Subjekt der Besteuerung in Kanada.<br />
Das steuerliche Ergebnis der kanadischen Zielgesellschaft<br />
wird im Rahmen der einheitlichen Steuererklärung in Kanada<br />
auf Ebene der kanadischen Zielgesellschaft ermittelt und den<br />
Gesellschaftern zugewiesen. Der Anleger unterliegt mit den aus<br />
dem Beteiligungsangebot erzielten Einkünften der beschränkten<br />
Steuerpflicht in Kanada. Die auf den Anleger entfallenden kanadischen<br />
Einkünfte sind in der kanadischen Steuererklärung des<br />
Anlegers zu erklären.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Die Zielgesellschaft hat in Kanada eine Gewinnerzielungsabsicht,<br />
da sie Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und aus der<br />
forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Grundstücken erzielt.<br />
Besteuerung der Anleger im Detail<br />
Den Anlegern werden ihre anteiligen Einkünfte am Ende eines jeden<br />
Kalenderjahres zugerechnet. Die steuerliche Ergebniszuweisung<br />
erfolgt unabhängig von Gewinn- und / oder Liquiditätsaus zahlungen,<br />
die die Anleger ggf. aus ihrer Beteiligung erhalten haben.<br />
Aus Sicht der kanadischen Finanzverwaltung werden alle Einkünfte<br />
aus der Beteiligung als aus einer Quelle stammend betrachtet,<br />
und zwar unabhängig davon, ob diese bei der Fondsgesellschaft<br />
in Deutschland oder der kanadischen Zielgesellschaft entstehen.<br />
Als Einkünfte gelten die Gewinnanteile der Anleger entsprechend<br />
den Gesellschaftsverträgen der Fondsgesellschaft und der Zielgesellschaft.<br />
Diese werden entsprechend dem Anteil des Anlegers<br />
am Kommanditkapital (<strong>Kapital</strong>konto I) zugewiesen. Wenn der<br />
Anleger den Erwerb seiner Beteiligung durch ein aufgenommenes<br />
Darlehen finanziert hat, kann der Anleger seinen Gewinnanteil<br />
aus der Gesellschaft um Zinsen aus der Beteiligungsfinanzierung<br />
mindern. Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Zinsaufwendungen<br />
angemessen sind und aufgrund einer rechtlichen<br />
Verpflichtung für das jeweilige Jahr gezahlt wurden oder wirtschaftlich<br />
entstanden und zahlbar sind. Zinseinkünfte, die aus<br />
einem Darlehen resultieren, das hinsichtlich seiner Konditionen<br />
einem Fremdvergleich standhält, unterliegen aus heutiger Sicht<br />
keinem Quellensteuereinbehalt in Kanada.<br />
Verlustvor- und -rücktrag in Kanada<br />
Grundsätzlich kann der Anleger Verluste nur bis zur Höhe der von<br />
ihm erbrachten Einlage geltend machen.<br />
64 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
Die erbrachte Einlage ermittelt sich wie folgt: Gezahlte Anschaffungskosten<br />
der Beteiligung des einzelnen Anlegers zum Ende<br />
des jeweiligen Kalenderjahres zzgl. Gewinnanteile des Anlegers<br />
aus allen Quellen der Kommanditbeteiligung für das jeweilige<br />
Kalenderjahr zzgl. Anteil des Anlegers am Veräußerungspreis<br />
der Grundstücke abzgl. ausstehendes Kommanditkapital oder<br />
bestehende Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Kommanditbeteiligung<br />
abzgl. aller Beträge oder Vorteile, die dem Anleger<br />
gewährt wurden, um zum Beispiel die Auswirkung von Verlusten<br />
aufgrund der Beteiligung des Anlegers an der Kommanditgesellschaft<br />
oder der Veräußerung seiner Beteiligung zu verringern.<br />
Hat der Anleger seinen Anteil durch Abtretung erworben, kann<br />
ein anderer Wert gelten. Verluste aus der kanadischen Geschäftstätigkeit,<br />
die die geleistete Einlage nicht übersteigen, können mit<br />
anderen positiven Einkünften in Kanada verrechnet werden. Entsprechende<br />
Verluste können drei Jahre zurück und zwanzig Jahre<br />
vorgetragen werden.<br />
Steuertarif<br />
Steuersätze des kanadischen Staates und der Provinzen<br />
Das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unterliegt in Kanada<br />
der Einkommensteuer des Bundes (Federal Income Tax) und der<br />
jeweiligen Provinz, in der die Grundstücke erworben wurden. Die<br />
Steuersätze der einzelnen Provinzen unterscheiden sich. Die<br />
kanadische Zielgesellschaft wird gem. der Investitionskriterien<br />
Grundstücke in der Provinz Nova Scotia erwerben. Der nachstehenden<br />
Übersicht (siehe unten) können die kanadischen Steuersätze<br />
für das Veranlagungsjahr 2012 für eine natürliche Person<br />
mit Einkommen aus der Provinz Nova Scotia entnommen werden.<br />
Steuersätze für das Veranlagungsjahr 2013 sind noch nicht<br />
verfügbar. Sollten Einkommensquellen in anderen Provinzen erworben<br />
werden, können die Provinzsteuersätze von denen der<br />
Provinz Nova Scotia abweichen.<br />
Die nachfolgend dargestellten Einkommensstufen unterliegen einer<br />
i. d. R. jährlichen Anpassung auf der Grundlage eines Indices<br />
für Lebenshaltungskosten in Kanada. Für Ehegatten erfolgt in<br />
Kanada keine gemeinschaftliche Veranlagung.<br />
Für die Federal Income Tax gelten progressive Steuersätze, welche<br />
abhängig sind von dem gesamten im Veranlagungszeitraum<br />
zu versteuernden Einkommen. Hierbei findet die Besteuerung<br />
stufenweise statt.<br />
Bundessteuern (Federal Rates) und Steuern<br />
der Provinz Nova Scotia<br />
Steuerpflichtiges Einkommen<br />
Steuersatz<br />
0 – 29.590 CAD 23,97 %<br />
29.591 – 42.707 CAD 29,95 %<br />
42.708 – 59.180 CAD 36,95 %<br />
59.181 – 85.414 CAD 38,67 %<br />
85.415 – 93.000 CAD 42,67 %<br />
93.001 – 132.406 CAD 43,50 %<br />
132.407 – 150.000 CAD 46,50 %<br />
über 150.000 CAD 50,00 %<br />
Beispiel<br />
Die kanadische Einkommensteuer auf ein zu versteuerndes Einkommen<br />
von CAD 35.000 berechnet sich beispielsweise als<br />
23,97 % auf die ersten CAD 29.590 plus 29,95 % auf die restlichen<br />
CAD 5.410.<br />
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Kanada<br />
Veräußerung der Grundstücke<br />
Vgl. unter „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“.<br />
Quellensteuer auf Veräußerungsgewinne<br />
Die Zielgesellschaft wird als nichtansässig in Kanada eingestuft.<br />
Deswegen wird generell beim Verkauf jedes kanadischen<br />
Grundstücks ein Steuerabzug von 50 % des Kaufpreises an das<br />
kanadische Finanzamt abgeführt. Wenn die Partnerschaft einen<br />
Freistellungantrag einreicht (Formblatt T2062A), kann der<br />
Steuerabzug auf 50 % des tatsächlichen erzielten Gewinns aus<br />
dem Grundstücksverkauf verringert werden. Dieser Steuerabzug<br />
stellt eine Steuervorauszahlung an die Canada Revenue Agency<br />
(CRA) seitens der einzelnen in Deutschland ansässigen Investoren<br />
dar. Jedem Anleger wird ein Teil der einbehaltenen Steuer<br />
zugewiesen, die dann bei seiner kanadischen Steuererklärung als<br />
Steuervorauszahlung von der von ihm tatsächlich zu zahlenden<br />
Steuersumme abziehbar wäre.<br />
Barausschüttungen durch die Zielgesellschaft sind in Kanada<br />
nicht quellensteuerpflichtig.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 65
Verfahrensrecht, steuerliche Abwicklung<br />
Beantragung einer kanadischen Steuernummer<br />
Alle Anleger sind als ausländische natürliche Personen ver pflich tet,<br />
eine Steuernummer in Kanada zu beantragen, soweit diese<br />
nicht bereits über eine gültige kanadische Steuernummer (ITN –<br />
„Individual Tax Number“) verfügen. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
wird hierfür einen Steuerberater vor Ort vermitteln.<br />
Kanadische Steuerklärung<br />
Nach kanadischem Steuerrecht ist jeder Anleger (natürliche Person)<br />
zur Abgabe der Steuererklärung bis zum 30.04. des Folgejahres<br />
verpflichtet. Für den kanadischen Bund und die Provinz<br />
(Nova Scotia) ist zusammen nur eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Die tatsächliche kanadische Steuerbelastung wird auf der<br />
Basis der vom Anleger abgegebenen Einkommensteuererklärung<br />
ermittelt und mit der bereits abgeführten Quellensteuer, insbesondere<br />
im Fall der Veräußerung von kanadischem Vermögen,<br />
verrechnet. Die Quellensteuer wird in der Höhe erstattet, in der<br />
sie die tatsächliche Steuerlast übersteigt.<br />
Anleger werden über die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. einen Steuerberater<br />
beauftragen können, die kanadischen Einkommensteuererklärungen<br />
anzufertigen und einzureichen, und alle weiteren für das<br />
Besteuerungsverfahren notwendigen Erklärungen abzugeben.<br />
Dies kann zu einem Pauschalpreis für Anleger, die ausschließlich<br />
Einkünfte aus der angebotenen Vermögensanlage in Kanada beziehen,<br />
erfolgen. Anlegern mit weiteren kanadischen Einkünften,<br />
werden ihre jeweiligen kanadischen Besteuerungsgrundlagen<br />
durch die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. mitgeteilt. In diesem Fall ist der<br />
Anleger für die Erstellung und Abgabe der persönlichen kanadischen<br />
Einkommensteuererklärung selbst verantwortlich.<br />
Ertragsbesteuerung in Deutschland<br />
Allgemeine steuerliche Behandlung von<br />
Personengesellschaften<br />
Kanada und Deutschland besteuern nach dem transparenten Besteuerungsprinzip<br />
nicht die Personengesellschaften selbst, sondern<br />
die dahinter stehenden Gesellschafter. Dies bedeutet, dass<br />
dem Anleger über seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft die<br />
von der Zielgesellschaft und eventuell von der Fondsgesellschaft<br />
selbst erzielten Einkünfte steuerlich unmittelbar zugerechnet<br />
werden. Auf Ebene der deutschen Fondsgesellschaft werden die<br />
Besteuerungsgrundlagen für die Anleger einheitlich und gesondert<br />
festgestellt und den Anlegern für die Übernahme in ihre persönliche<br />
Steuererklärung entsprechend übermittelt.<br />
Aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden dem Anleger<br />
im Wesentlichen Einnahmen aus folgenden Quellen zufließen:<br />
• Einnahmen aus der Veräußerung kanadischer Grundstücke.<br />
• Einnahmen aus der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung<br />
der kanadischen Grundstücke.<br />
• Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei der kanadischen<br />
Zielgesellschaft.<br />
• Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei der deutschen<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
Einkunftsart<br />
Eine Beteiligung an einer originär gewerblich tätigen Tochter-Personengesellschaft<br />
führt zur Umqualifizierung der nicht originären<br />
gewerblichen Einkünfte der Mutter-Personengesellschaft. Folge<br />
hiervon ist, dass die Anleger aus der hier angebotenen Beteiligung<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG<br />
erzielen (gewerblich infizierte Personengesellschaft).<br />
Steuerrechtlich führt die zivilrechtliche Beteiligung an einer<br />
Personengesellschaft zu einer Mitunternehmerschaft, sofern<br />
Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative vorliegen.<br />
Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Anleger der Fondsgesellschaft<br />
am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />
der Fondsgesellschaft beteiligt und tragen damit steuerlich<br />
ein Mitunternehmerrisiko. Durch die im Gesellschaftsvertrag<br />
gewährten Mitsprache-, Kontroll- und Informationsrechte der<br />
Anleger entfalten sie zudem Mitunternehmerinitiative. Die Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb umfassen sämtliche Einkünfte der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist das<br />
Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht, d. h. das Streben nach<br />
einer Betriebsvermögensmehrung (Totalgewinn) während der voraussichtlichen<br />
Dauer der Beteiligung. Auf Ebene der Zielgesell-<br />
66 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
schaft und der Fondsgesellschaft kann die Gewinnerzielungsabsicht<br />
mit Hilfe der Prognoserechnung belegt werden.<br />
Die Gewinnerzielungsabsicht ist zusätzlich auch auf Ebene der<br />
einzelnen Anleger zu prüfen. Dabei sind gegebenenfalls anfallende<br />
Sonderbetriebsausgaben, z. B. Zinsen für eine etwaige Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft, in die<br />
Berechnung des Totalgewinns einzubeziehen. Sollten die Sonder<br />
betriebsausgaben des Anlegers die Gewinnanteile aus der<br />
Beteiligungsgesellschaft übersteigen, könnte dies der Annahme<br />
der Gewinnerzielungsabsicht auf Anlegerebene entgegenstehen.<br />
Anleger, die eine Fremdfinanzierung ihrer Beteiligung beabsichtigen,<br />
sollten daher einen steuerlichen Berater hinzuziehen. Gleiches<br />
gilt für den Fall, dass ein Anleger seine Beteiligung vorzeitig<br />
veräußern möchte, ohne dass ein steuerlicher Totalgewinn erzielt<br />
wurde.<br />
Einkunftsermittlung / Besteuerung im Einzelnen<br />
Die Anleger haben in Deutschland solche Einkünfte zu versteuern,<br />
welche originär in Deutschland durch die Fondsgesellschaft<br />
erzielt werden sowie solche, für welche das DBA Kanada das Besteuerungsrecht<br />
Deutschland zuweist.<br />
Laufende Einkünfte<br />
Laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das in Kanada<br />
belegen ist, können nach Art. 6 Abs. 1 des DBA Kanada in<br />
Kanada besteuert werden. Derartige Einkünfte sind von der Besteuerung<br />
in Deutschland nach Art. 23 Abs. 2 lit. A DBA Kanada<br />
grundsätzlich freigestellt. Sie werden allerdings für die Bestimmung<br />
des deutschen Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt<br />
gem. § 32b EStG).<br />
Von der Freistellung nach Art. 6 Abs. 1 DBA Kanada werden insbesondere<br />
Mietverträge aber auch die Einkünfte aus land- und<br />
forstwirtschaftlichen Betrieben erfasst. Das Besteuerungsrecht<br />
ist auch dann Kanada zugewiesen, wenn die Einkünfte – wie hier –<br />
von einem gewerblichen Unternehmen erzielt werden. (Art. 6<br />
Abs. 4 DBA Kanada).<br />
Im Rahmen der Steuererklärung sind die kanadischen Einkünfte<br />
für Zwecke des Progressionsvorbehalts anzugeben. Die Ermittlung<br />
dieser kanadischen Einkünfte hat nach deutschen Gewinnermittlungsvorschriften<br />
zu erfolgen.<br />
Einkünfte aus Zinsen<br />
Kanadische Zinsen<br />
Grundsätzlich nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht für<br />
Zins einkünfte in Anspruch. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn die<br />
Zinsen funktional zu gewerblich kanadischen Geschäftsbetrieb<br />
gehören (Art. 11 Abs. 5 DBA). In diesem Fall realisiert der Anleger<br />
diese Zinseinkünfte wie die laufenden Einkünfte steuerfrei unter<br />
Progressionsvorbehalt (Art. 23 Abs. 2 lit. A DBA Kanada).<br />
Deutsche Zinseinkünfte<br />
Zinseinkünfte, die auf Ebene der Fondsgesellschaft erzielt und<br />
dem Anleger zugewiesen werden, unterliegen voraussichtlich nur<br />
dem Besteuerungsrecht Deutschlands. Infolge der gewerblichen<br />
Infektion der Fondsgesellschaft sind diese Zinseinkünfte als Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb steuerpflichtig. Aus diesem Grund<br />
kann für diese Zinseinkünfte der Sparerpauschbetrag nach § 20<br />
Abs. 9 EStG (in Höhe von EUR 801) nicht beansprucht werden.<br />
Die seit dem Jahr 2009 für private Zinseinkünfte eingeführte Abgeltungsteuer<br />
findet auf gewerbliche Zinseinkünfte im Rahmen<br />
des § 15 EStG keine Anwendung. Diese Zinseinkünfte werden bei<br />
den Anlegern mit deren individuellen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.<br />
Einkünfte aus der Veräußerung<br />
Veräußerung der Beteiligung an der kanadischen<br />
Zielgesellschaft<br />
Im Falle der Veräußerung der Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />
wird das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 4 DBA nur ausnahmsweise<br />
beiden Staaten zugewiesen. Aufgrund der abkommensrechtlichen<br />
Transparenz der Personengesellschaft kann<br />
nach Ansicht des Initiators das kanadische Besteuerungsrecht<br />
auch bei Anteilsveräußerungen aus Art. 13 Abs. 1 DBA abgeleitet<br />
werden. Soweit Kanada die Einkünfte aufgrund dieser Beurteilung<br />
einer Besteuerung unterzieht, wird Deutschland die<br />
Einkünfte aus der Veräußerung von der Besteuerung ebenfalls<br />
ausnehmen und im Progressionsvorbehalt berücksichtigen (DBA-<br />
Aktivitätsvorbehalt ist in diesem Fall erfüllt).<br />
Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft<br />
Die Ausführungen zur Veräußerung einer Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />
gelten für einen Gewinn aus der Veräußerung der<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 67
Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch einen Anleger entsprechend,<br />
soweit der Veräußerungsgewinn wirtschaftlich auf<br />
das in Kanada gelegene Vermögen entfällt.<br />
Der von der inländischen Besteuerung freigestellte Veräußerungsgewinn<br />
unterliegt im Falle der Veräußerung des gesamten Anteils<br />
eines Anlegers an der deutschen Fondsgesellschaft nur in Höhe<br />
von 1 / 5 dem Progressionsvorbehalt. Gewinne aus der Aufgabe<br />
des Gewerbebetriebes der Fondsgesellschaft unterliegen aufgrund<br />
des Transparenzprinzips als „außerordentliche Einkünfte“<br />
ebenfalls nur in Höhe von 1 / 5 dem Progressionsvorbehalt. Ein<br />
Gewinn, der aus der planmäßigen Veräußerung der Grundstücke<br />
resultiert, ist nicht als Aufgabegewinn begünstigt, sondern als<br />
laufender Gewinn in voller Höhe beim Progressionsvorbehalt zu<br />
berücksichtigen.<br />
Progressionsvorbehalt für die gemäß DBA steuerbefreite<br />
Einkünfte<br />
Die laufenden gewerblichen Einkünfte aus der Bewirtschaftung<br />
der Grundstücke und der Veräußerung von Grundstücken sind<br />
gem. Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA i. V. m. § 32 b EStG in Deutschland<br />
unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt, da<br />
die kanadische Zielgesellschaft in Deutschland als transparent<br />
angesehen wird.<br />
Einkünfteermittlung für Zwecke des<br />
Progressionsvorbehalts<br />
Auf Ebene der Fondsgesellschaft werden die aufgrund des DBA<br />
Kanada unter Progressionsvorbehalt freigestellten Einkünfte<br />
nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO einheitlich und gesondert festgestellt.<br />
Die steuerbefreiten kanadischen Einkünfte sind – unabhängig von<br />
der Einkommensermittlung in Kanada – nach deutschen steuerrechtlichen<br />
Vorschriften zu ermitteln. Hier gibt es insbesondere<br />
abweichende Regelungen zu Kanada bei der Abgrenzung zwischen<br />
sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (Kosten in der Investitions<br />
phase) und zu aktivierenden Anschaffungs- oder Herstellerkosten.<br />
Im Rahmen der Abgrenzung ist ins besondere das BMF-<br />
Schreiben vom 20.10.2003, BStBl I, 546 (sog. „Fondserlass“) zu<br />
beachten. Hierin wird die Auffassung der Finanzverwaltung zur<br />
steuerlichen Behandlung der Konzeptions-, Vertriebs- und sonstigen<br />
Initialkosten für geschlossene Fonds wiedergegeben. Der<br />
Fondserlass schränkt die sofortige Abzugsfähigkeit der Kosten in<br />
der Investitionsphase für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel<br />
für Vertrieb, Konzeption, Prospektierung, rechtliche und steuerliche<br />
Beratung, Treuhandtätigkeiten etc. erheblich ein. Diese Kosten<br />
werden zu den Anschaffungskosten der Beteiligung aktiviert.<br />
Das Rechnungswesen ist in die Währung EUR umzurechnen und<br />
hängt somit von der Wechselkursentwicklung zwischen CAD und<br />
EUR ab.<br />
Berechnung des besonderen Steuersatzes<br />
(Progressionsvorbehalt)<br />
Die Anwendung des Progressionsvorbehaltes hat bei positiven<br />
kana dischen Einkünften eine Steuermehrbelastung der in<br />
Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte des Anlegers zur Folge,<br />
sofern die Einkünfte des Anlegers nicht bereits dem Höchststeuersatz<br />
unterliegen.<br />
Die Berechnung des besonderen Steuersatzes erfolgt wie folgt:<br />
a) Bildung der Summe des in Deutschland zu versteuernden Einkommens<br />
und der kanadischen Einkünfte<br />
b) Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes der sich aus der<br />
Steuer auf die unter a) ermittelte Summe der Einkünfte ergibt.<br />
c) Anwendung des Durchschnittssteuersatzes auf das in<br />
Deutschland tatsächlich zu versteuernde Einkommen<br />
(ohne die steuerbefreiten kanadischen Einkünfte).<br />
Aus Vereinfachungsgründen wird in der Prognoserechnung von<br />
einem Anleger ausgegangen, der sich in Deutschland in der<br />
höchsten Steuerprogression befindet, daher ist die Auswirkung<br />
des Progressionsvorbehaltes für ihn nur marginal.<br />
Ausländische steuerbefreite Verluste und<br />
Progressionsvorbehalt<br />
Eventuelle negative Einkünfte aus der kanadischen Zielgesellschaft<br />
dürfen bei der Einkunftsermittlung für Zwecke des Progressionsvorbehaltes<br />
gem. § 2a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nur mit anderen<br />
positiven Einkünften derselben Art aus Kanada ausgeglichen<br />
oder in den Folgejahren mit positiven Einkünften der Zielgesellschaft<br />
verrechnet werden.<br />
Die individuellen Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes<br />
lassen sich nur unter Berücksichtigung der individuellen steu-<br />
68 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
erlichen Verhältnisse des einzelnen Anlegers im jeweiligen Jahr<br />
ermitteln und sind unter anderem abhängig von der Höhe des in<br />
Deutschland zu versteuernden Einkommens, dem Familienstand<br />
und sonstigen im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigenden<br />
steuerbefreiten ausländischen Einkünfte des<br />
Anlegers. Aus diesen Gründen sollte der Anleger die individuellen<br />
Auswirkungen des Progressionsvorbehaltes nur in Abstimmung<br />
mit seinem persönlichen Steuerberater ermitteln.<br />
Steuerliche Behandlung von Verlusten<br />
Steuerliche Behandlung von Verlusten in Deutschland<br />
Allgemeine Gründungs- und Verwaltungskosten führen in<br />
Deutschland zu Aufwand. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen anrechenbar.<br />
Steuerliche Behandlung ausländischer Verluste<br />
Der Ausgleich von Verlusten aus der gewerblichen Tätigkeit der<br />
Betriebsstätten der kanadischen Zielgesellschaft mit positiven<br />
inländischen Einkünften ist nicht möglich wegen der Freistellung<br />
nach dem DBA. Der Ausgleich ist nur mit zukünftig positiven<br />
gewerblichen kanadischen Einkünften möglich. Der sogenannte<br />
negative Progressionsvorbehalt findet keine Anwendung bei Einkünften<br />
aus Drittländern.<br />
Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15a EStG<br />
Da in Deutschland lediglich in einzelnen Jahren geringe Verluste<br />
aufgrund von laufenden Verwaltungskosten erzielt werden,<br />
kommt die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 a EStG nicht<br />
zur Anwendung.<br />
Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 15b EStG<br />
Da durch die Fondsgesellschaft nachhaltig keine negativen Einkünfte<br />
erzielt werden sollen, liegt ein Steuerstundungsmodell<br />
i. S. d. § 15 b EStG nicht vor.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Unabhängig von den steuerlichen Konsequenzen einer Veräußerung<br />
des Grundstückes durch die Zielgesellschaft bei ihr selbst,<br />
bei der Fondsgesellschaft sowie beim Anleger ist auf Ebene eines<br />
jeden Anlegers zusätzlich zu prüfen, ob durch die (anteilige)<br />
Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit weiteren<br />
Grundstücksgeschäften ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
begründet wird.<br />
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken des Anlegers<br />
sind grundsätzlich als private Vermögensverwaltung anzusehen.<br />
Geht der Umfang dieser Geschäfte jedoch über einen bestimmten<br />
Rahmen hinaus, kann allerdings auch eine gewerbliche Tätigkeit<br />
in Form eines sog. gewerblichen Grundstückshandels vorliegen.<br />
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
müssen alle Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt<br />
sein. Dies ist insbesondere eine selbstständige, nachhaltige, mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die sich als Beteiligung<br />
am allgemeinen Verkehr darstellt.<br />
Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben zur Abgrenzung<br />
zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem<br />
Grundstückshandel verschiedene Kriterien entwickelt. Zu nennen<br />
sind hierbei insbesondere die Anzahl der Objekte und der<br />
enge zeitliche Zusammenhang zwischen Erwerb bzw. Herstellung<br />
und Veräußerung. Danach liegt ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
grundsätzlich dann vor, wenn innerhalb einer Zeitspanne<br />
von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert werden<br />
und jedes dieser Objekte sich zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
nicht länger als fünf Jahre (in Sonderfällen zehn Jahre) im Eigentum<br />
des Veräußerers befand („Drei-Objekt-Grenze“). In Ausnahmefällen<br />
kann ein gewerblicher Grundstückshandel auch ohne<br />
Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze vorliegen, wenn aufgrund<br />
objektiver Umstände feststeht, dass eine unbedingte Veräußerungsabsicht<br />
bestand (BMF-Schreiben vom 26.03.2004; IV<br />
A6 – S2240 – 46 / 04).<br />
Für den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels können<br />
auch die Veräußerung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />
bzw. die Veräußerung von Immobilien durch Grundstücksgesellschaften,<br />
an denen ein Steuerpflichtiger beteiligt ist,<br />
relevant werden. Daher kann für einen Anleger der Verkauf eines<br />
Grundstückes unter dem Gesichtspunkt eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels steuerlich zu berücksichtigen sein.<br />
Folgende Veräußerungsvorgänge können grundsätzlich dazu<br />
führen, dass ein sog. „Zählobjekt“ im Rahmen der Prüfung, ob<br />
auf Anlegerebene die Drei-Objekt-Grenze überschritten wird und<br />
damit ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, zu berücksichtigen<br />
ist:<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 69
• Veräußerung des Grundstückes durch die Zielgesellschaft.<br />
• Veräußerung (ganz oder teilweise) des Anteils an der Zielgesellschaft<br />
durch die Fondsgesellschaft.<br />
• Veräußerung (ganz oder teilweise) des Anteils an der Fondsgesellschaft<br />
durch den Anleger.<br />
Als Zählobjekt wird nach der Rechtsprechung und der Verwaltungsauffassung<br />
ein Veräußerungsvorgang jedoch nur dann berücksichtigt,<br />
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
• Der Anleger ist an der Fondsgesellschaft bzw. an der Zielgesellschaft<br />
(mittelbar über die Fondsgesellschaft) zu mind.<br />
10 % beteiligt oder<br />
• im Falle einer Beteiligung von weniger als 10 % beträgt der<br />
anteilige Verkehrswert des Grundstückes mehr als EUR<br />
250.000 oder der Verkehrswert des Fondsanteils des Anlegers<br />
beträgt mehr als EUR 250.000.<br />
Bei der Verkehrswertermittlung für das Grundstück ist allein<br />
der Wert des veräußerten Grundstücks entscheidend, da keine<br />
Fremdfinanzierung eingegangen wird.<br />
Liegt auf Ebene des Anlegers ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
vor, weil er innerhalb von fünf Jahren mehr als drei (anteilige)<br />
Grundstücke veräußert hat oder weil andere Indizien dafür<br />
sprechen, die Tätigkeit des Anlegers als gewerblich zu qualifizieren,<br />
sind sämtliche Veräußerungsgewinne, die der Anleger beim<br />
Verkauf von in seinem Privatvermögen gehaltenen Grundstücken<br />
erzielt, der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen.<br />
Vor diesem Hintergrund ist daher in jedem Fall empfehlenswert,<br />
vor Beteiligung an der Fondsgesellschaft die möglichen steuerlichen<br />
Folgen mit einem erfahrenen Steuerberater zu erörtern und dabei<br />
auch die übrigen individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen.<br />
Sonstige Steuern und Abgaben<br />
Gewerbesteuer<br />
Gewerbesteuer in Kanada<br />
In Kanada wird keine Gewerbesteuer erhoben.<br />
Gewerbesteuer in Deutschland<br />
Gewerbesteuerpflicht / Ermittlung des Gewerbeertrags<br />
Im Gegensatz zur Einkommenssteuer ist die Personengesellschaft<br />
bei der Gewerbesteuer Subjekt der Besteuerung. Mit den<br />
gewerblichen Einkünften aus der Zielgesellschaft in Folge ihrer<br />
im Ergebnis gewerblichen Tätigkeit nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG,<br />
erzielt die Fondsgesellschaft steuerbare gewerbliche Einkünfte<br />
(vgl. § 7 GewStG). Allerdings ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags<br />
der Gewinnanteil aus deutschen und ausländischen Personengesellschaften<br />
zu kürzen (vgl. § 9 Nr. 2 GewStG), so dass<br />
der Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft um die Einkünfte der<br />
Zielgesellschaft zu kürzen ist, d. h. ein steuerpflichtiger Gewerbeertrag<br />
ist im Wesentlichen nur aus Zinserträgen denkbar, die<br />
die Fondsgesellschaft aus der Anlage liquider Mittel erzielt sowie<br />
aus der Hinzurechnung der Vergütungen, die ein Mitunternehmer<br />
z. B. für an die Fondsgesellschaft erbrachte Dienstleistungen von<br />
dieser erhält (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 2. HS EStG).<br />
Für Personengesellschaften wird zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
ein Freibetrag von EUR 24.500 gewährt. Nach Abzug<br />
dieses Freibetrages wird mittels der Gewerbesteuermesszahl von<br />
3,5 % ein Gewerbesteuermessbetrag ermittelt, der die Bemessungsgrundlage<br />
für die Gewerbesteuer ist. Die Gewerbesteuer<br />
wird durch Anwendung des lokalen Hebesatzes ermittelt. Der<br />
Hebesatz für Hamburg beträgt derzeit 470 %. Die Gewerbesteuer<br />
ist nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Soweit Gewerbesteuer<br />
für die Fondsgesellschaft festgesetzt wird, können die Anleger<br />
der Fondsgesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />
das 3,8-fache des für den entsprechenden Erhebungszeitraum<br />
festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages bei ihrer tariflichen<br />
Einkommenssteuer zum Abzug bringen, soweit diese auf gewerbliche<br />
Einkünfte entfällt, § 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Der Abzug ist auf<br />
die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt, wodurch<br />
eine Überentlastung vermieden wird.<br />
70 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
Solidaritätszuschlag / Kirchensteuer – Deutschland<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Wenn dem Anleger aus seinem Anteil an der Fondsgesellschaft<br />
Einkünfte zugerechnet werden und einen Progressionsvorbehalt<br />
auslösen, und dieser zu einer Einkommensteuerzahlung in<br />
Deutschland führt, unterliegt diese Einkommensteuerzahlung<br />
dem Solidaritätszuschlag von 5,5 %.<br />
Kirchensteuer<br />
Auf die Einkommenssteuer wird einem nicht konfessionslosen<br />
Anleger auf die aus der Fondsbeteiligung zugerechneten Einkünfte<br />
abhängig von der Konfession des Anlegers Kirchensteuer erhoben.<br />
Die konkrete Ausgestaltung der Kirchensteuer ist je nach<br />
Bundesland unterschiedlich geregelt und entzieht sich daher einer<br />
allgemeinen Darstellung.<br />
Umsatzsteuer<br />
Umsatzsteuer in Kanada<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielgesellschaft in umsatzsteuerlichen<br />
Sinne eine in Kanada ansässige Gesellschaft ist.<br />
Diese wird sich für die kanadische Umsatzsteuer „Harmonized<br />
Sales Tax“ (HST) registrieren lassen. Die Prognoserechnung unterstellt,<br />
dass alle beteiligten Partner, insbesondere auch die<br />
Verkäufer der Grundstücke ebenfalls in Kanada für die HST registriert<br />
sind. Dies hat zur Folge, dass die beim Ankauf der Grundstücke<br />
entstehende HST von der Zielgesellschaft nicht direkt gezahlt<br />
werden muss. Es fließt daher keine Liquidität ab.<br />
In den Prognoserechnungen für die Zielgesellschaft sind ausschließlich<br />
Nettobeträge angesetzt. Aufgrund des beschriebenen<br />
Verfahrens wird davon ausgegangen, dass keine Liquiditätswirkungen<br />
bestehen.<br />
Umsatzsteuer in Deutschland<br />
Das Halten der Anteile an der kanadischen Zielgesellschaft bedeutet<br />
keine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des deutschen<br />
Umsatzsteuergesetzes (UStG). Sowohl der EuGH (Urteil vom<br />
29.4.2004, EuGHE 2004 I, 4295) als auch die deutsche Finanzverwaltung<br />
(BMF-Schreiben vom 26.1.2007) sehen in dem bloßen<br />
Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen<br />
Be teiligungen grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit.<br />
Die Fondsgesellschaft führt damit keine umsatzsteuerbaren Umsätze<br />
aus. Daher ist der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG ausgeschlossen.<br />
Im Ergebnis wirken sich bei Kosten die Bruttobeträge (inklusive der<br />
jeweiligen Umsatzsteuer) bei der Fondsgesellschaft erfolgswirksam<br />
aus. Dem entsprechend verstehen sich in den Prognoserechnungen<br />
für die Fondsgesellschaft ausgewiesenen Beträge brutto.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Grunderwerbsteuer in Kanada<br />
Bei der Anschaffung von Grundbesitz ist vom Erwerber eine kommunale<br />
„Deed Transfer Tax“, eine Grunderwerbsteuer, zu entrichten.<br />
Die Höhe wird von den Kommunen festgesetzt. (0,5 – 1,5 %).<br />
Grunderwerbsteuer in Deutschland<br />
Bei der deutschen Fondsgesellschaft fällt keine Grunderwerbsteuer<br />
an, da diese keine Grundstücke erwirbt.<br />
Grundsteuer (Grundbesitzsteuer) in Kanada<br />
In Nova Scotia wird eine kommunale Grundsteuer erhoben, die<br />
sich nach dem sog. „Assessment Value“ richtet. Dieser wird<br />
durch die Property Valuation Services Corporation in einem vereinfachten<br />
Bewertungsverfahren ermittelt.<br />
Die jährlichen Steuersätze betragen je nach County ca. 0,6 %<br />
– 2 % des Assessment Value bei Freizeitnutzung („Recreational<br />
Land“). Der Assessment Value liegt bei nicht bebauten Landarealen<br />
zumeist deutlich unterhalb des Verkehrswertes, wodurch<br />
die tatsächliche Grundsteuerlast bezogen auf den Verkehrswert<br />
entsprechend niedriger liegt.<br />
Bei Forstland wird die Grundsteuer mit einem Pauschalwert pro<br />
Flächeneinheit (i. d. R. wenige CAD-Cent pro Acre) berechnet.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
besteht kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
zwischen Deutschland und Kanada. Sowohl Kanada als Belegenheitsstaat<br />
der Betriebsstätte als auch der Bundesrepublik<br />
Deutschland als Wohnsitzstaat der Anleger steht grundsätzlich<br />
jeweils ein Besteuerungsrecht zu.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 71
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kanada<br />
Kanada erhebt keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer. Es<br />
ist jedoch eine Wertzuwachssteuer (capital gain tax) bei Schenkung<br />
oder im Todesfall zu entrichten.<br />
Es wird unterstellt, dass der Steuerpflichtige seinen Besitz im<br />
Todesfall / Schenkungsfall zu einem gerechten Marktwert veräußert<br />
hat. Das gilt ebenfalls für nicht in Kanada ansässige Anleger.<br />
Die „capital gain tax“ ist eine vom Erblasser / Schenker herrührende<br />
Schuld i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG, welche als Nachlassverbindlichkeit<br />
von der Bemessungsgrundlage der deutschen<br />
Erbschaft- / Schenkungsteuer abgezogen werden kann.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland<br />
Die Übertragung eines Anteiles an der Fondsgesellschaft im Wege<br />
des Erbfalls oder einer Schenkung unterliegt in Deutschland der<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Für den Anleger mit Wohnsitz<br />
in Deutschland, besteht für den Fall der Erbschaft bzw. Schenkung<br />
eine unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2<br />
lit. a ErbStG.<br />
Nach dem Erlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen<br />
vom 16.09.2010 ist dabei nicht mehr zu unterscheiden, ob ein<br />
direkt gehaltener Kommanditanteil verschenkt beziehungsweise<br />
vererbt wird oder ob die Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
über eine Treuhänderin gehalten und zivilrechtlich lediglich<br />
der Herausgabeanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin<br />
darstellt. Die Anwendbarkeit dieses Erlasses ist derzeit<br />
noch nicht bundeseinheitlich geregelt.<br />
Die Höhe der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer hängt von den<br />
jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Anlegers, seiner Erben<br />
bzw. des / der Beschenkten ab. Es bestehen Freibeträge nach<br />
Verwandtschaftsgrad und unterschiedliche Steuersätze nach<br />
Verwandtschaftsgrad und nach Höhe des Erbes / der Schenkung.<br />
Außensteuergesetz (AStG)<br />
Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft, die eine Betriebsstätte<br />
unterhält, sind die Regelungen in § 20 Abs. 2 AStG zu<br />
betrachten. Danach wird Deutschland die Doppelbesteuerung<br />
nicht durch die Freistellung unter Progressionsvorbehalt vermeiden,<br />
sondern durch die Anrechnung der auf die ausländischen<br />
Einkünfte erhobenen ausländischen Steuern auf die deutsche<br />
Steuerschuld des Anlegers, wenn in einer ausländischen Betriebsstätte<br />
eines unbeschränkt Steuerpflichtigen passive Einkünfte<br />
anfallen, die im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung steuerlich<br />
erfasst würden, falls diese ausländische Betriebsstätte eine<br />
ausländische Gesellschaft i. S. d. AStG wäre. Derzeit besteht die<br />
Ansicht, dass die mitunternehmerische Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />
als Betriebsstätte gilt, sodass die Doppelbesteuerung<br />
durch Anrechnung vermieden wird, soweit die Zielgesellschaft<br />
keine aktiven Einkünfte i. S. d. § 8 AStG erzielt, die einer Niedrigbesteuerung<br />
(Steuersatz 25 %) unterliegen. Nach Ansicht des Initiators<br />
gelten die Gewinne aus der Veräußerung der kanadischen<br />
Grundstücke als aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 AStG.<br />
Zur Ermittlung des Wertes des Anteiles an der Fondsgesellschaft<br />
werden die einzelnen Wirtschaftsgüter der Gesellschaft betrachtet,<br />
also die indirekt über die Beteiligung an der Zielgesellschaft<br />
gehaltenen Grundstücke. Im Fall der Vererbung der Beteiligung ist<br />
der dem <strong>Kapital</strong>anteil entsprechende Wert der Grundstücke maßgebend<br />
(zzgl. gegebenenfalls weiterer vorhandener Vermögenspositionen<br />
und abzgl. der Verbindlichkeiten). Im Schenkungs fall ist<br />
zu beachten, dass ggf. aufgrund der Transparenz der Gesellschaft<br />
in der Übernahme von anteiligen Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft<br />
durch den Beschenkten eine Gegenleistung für den Erhalt<br />
der anteiligen Vermögensgegenstände zu sehen ist (gemischte<br />
Schenkung). Der unentgeltliche Anteil unterliegt der Schenkungsteuer.<br />
Der entgeltliche Anteil stellt einkommensteuerlich einen<br />
Verkauf dar. Das ausländische Vermögen ist mit dem gemeinen<br />
Wert zu bewerten (§ 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m §§ 9, 31 BewG).<br />
72 | Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption | 73
Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern<br />
Firma<br />
Fondsgesellschaft / Emittentin Komplementärin / Anbieterin /<br />
Prospektverantwortliche /<br />
Gründungsgesellschafterin und<br />
Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Sitz Hamburg Hamburg<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsanschrift Friesenstraße 1, 20097 Hamburg Friesenstraße 1, 20097 Hamburg<br />
Handelsregister AG Hamburg, HRA 115497,<br />
eingetragen am 26.11.2012,<br />
gegründet am 12.11.2012<br />
<strong>Kapital</strong><br />
Gründungsgesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Geplantes Kommanditkapital nach<br />
Vollplatzierung CAD 15.000.000<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />
Komplementärin, ohne Einlage<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />
Geschäftsführende Kommanditistin mit einer<br />
Einlage von CAD 650<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, mit<br />
einer Einlage von CAD 650<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg,<br />
vertreten durch<br />
Herrn Marc A. Beyer, Hamburg,<br />
Herrn Karsten Dümmler, Hamburg und<br />
Herrn Robert Vitye, Wiesbaden<br />
AG Hamburg, HRB 107913,<br />
eingetragen am 07.01.2009<br />
Stammkapital EUR 25.000<br />
VSP Financial Services AG, Wiesbaden<br />
NSI Netfonds Structured Investments<br />
<strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />
Karsten Dümmler, Hamburg und<br />
Robert Vitye, Wiesbaden<br />
74 | Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
und Gründungsgesellschafterin und<br />
Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung<br />
Treuhänderin und<br />
Gründungsgesellschafterin und<br />
Gellschafterin zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />
Hamburg<br />
Friesenstraße 1, 20097 Hamburg<br />
AG Hamburg, HRB 107912,<br />
eingetragen am 07.01.2009<br />
Stade<br />
An der Werft 5, 21680 Stade<br />
AG Tostedt, HRB 101256,<br />
eingetragen am 12.02.2004<br />
Stammkapital EUR 25.000 Stammkapital EUR 25.000<br />
VSP Financial Services AG, Wiesbaden<br />
NSI Netfonds Structured Investments<br />
<strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />
GBV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
Drochtersen<br />
Herrn Marc A. Beyer, Hamburg,<br />
Herrn Karsten Dümmler, Hamburg und<br />
Herrn Robert Vitye, Wiesbaden<br />
Timo Engelbrecht, Drochtersen und<br />
Lars Jagemann, Drochtersen<br />
Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern | 75
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Zielgesellschaft<br />
Firma Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
Sitz Stade Archiat, NS, Canada<br />
Geschäftsanschrift An der Werft 1, 21680 Stade 14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0<br />
Handelsregister AG Tostedt, HRB 101312,<br />
eingetragen am 03.07.2003<br />
<strong>Kapital</strong> Stammkapital EUR 50.000 CAD 1.000<br />
Gründungsgesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Rigo Gooßen<br />
Hans-Ulrich Heuermann<br />
Jörg Bardenhagen<br />
Rigo Gooßen, Stade,<br />
Hans-Ulrich Heuermann,<br />
Hollern-Twielenfleth,<br />
Jörg Bardenhagen, Stade<br />
Registernummer: 3269919,<br />
eingetragen am 12.02.2013<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG (99,9 % der Geschäftsanteile)<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
(0,1 % der Geschäftsanteile)<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
<strong>Kapital</strong>mäßige und personelle Verflechtungen<br />
Herr Marc A. Beyer ist gleichzeitig Prokurist der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong><br />
<strong>GmbH</strong>, Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer<br />
der NSI Netfonds Structured Investments <strong>GmbH</strong>.<br />
Er ist ferner Director der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. und President der<br />
<strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />
Herr Karsten Dümmler ist gleichzeitig Geschäftsführer der SO-<br />
LIT <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und der NSI<br />
Netfonds Structured Investments <strong>GmbH</strong>.<br />
Herr Robert Vitye ist gleichzeitig Aktionär der VSP Financial Services<br />
AG, Vorstand der VSP Financial Services AG, Geschäftsführer<br />
der <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, und Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>. Er ist ferner President der <strong>SOLIT</strong> Canada GP<br />
Ltd. und Director der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd.<br />
76 | Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern
General Partner<br />
Verwaltung und Asset Management der Zielgesellschaft<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
Archiat, NS, Canada<br />
<strong>SOLIT</strong> Management<br />
Canada Ltd.<br />
Archiat, NS, Canada<br />
14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0 14 Bay Street Archiat, NS, Canada B0E 1A0<br />
Registernummer: 3269813,<br />
eingetragen am 11.02.2013<br />
CAD 1.000 CAD 5.000<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Registernummer: 3269816,<br />
eingetragen am 11.02.2013<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
Officers:<br />
Robert Vitye, Wiesbaden, President,<br />
Marc A. Beyer, Hamburg, Director,<br />
Dr. Hans-Christian Sünkler, Hamburg, Secretary<br />
Agent:<br />
Ivo Winter, Arichat NS, Kanada<br />
Officers:<br />
Marc A. Beyer, Hamburg, President,<br />
Robert Vitye, Wiesbaden, Director,<br />
Dr. Hans-Christian Sünkler, Hamburg, Secretary<br />
Agent:<br />
Ivo Winter, Arichat NS, Kanada<br />
Übersicht zu den wesentlichen Vertragspartnern | 77
Sonstige Angaben gemäß<br />
Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung<br />
(VermVerkProspV)<br />
Folgende Informationen zur Vermögensanlage werden ergänzend zu den bisherigen Ausführungen gegeben; die Paragraphenangaben<br />
beziehen sich auf die VermVerkProspV:<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8 Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland.<br />
§ 5 Nr. 2 Die Emittentin ist für eine bestimmte Zeit gegründet. Sie hat gem. § 19 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine geplante Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch die Fortsetzung<br />
der Gesellschaft beschließen (vgl. § 11 Abs. 4 c des Gesellschaftsvertrages).<br />
§ 5 Nr. 3 Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.<br />
§ 5 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen.<br />
Satz 1 und Satz 3<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2 Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.S.d. § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sind<br />
bisher nicht ausgegeben worden.<br />
§ 6 Satz 2 Nr. 3 Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Keiner der Gründungsgesellschafter ist eine natürliche Person.<br />
Nr. 1<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 3<br />
Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektauftstellung sind entsprechend<br />
ihrem Anteil am Gesellschaftskapital am Vermögen, am Ergebnis und an den laufenden Auszahlungen der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt. Darüber hinaus erhält die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine quartalsweise Haftungsvergütung in Höhe von 0,05 % des Kommanditkapitals nach<br />
Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend<br />
ist jeweils der Stand per Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung (Beendigung<br />
der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />
Die Gründungskommanditisten <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> und TRESTA Treuhandgesellschaft mbH erhalten<br />
die im Konzeptionsvertrag, der Vertriebsvereinbarung sowie dem Treuhandvertrag vereinbarten Vergütungen.<br />
Bei einem unterstellten Fondsvolumen von CAD 15 Mio. und einer unterstellten Vergütungslaufzeit<br />
von 5,5 Jahren würden sich laufende Gesamtbezüge der Gründungsgesellschafter und gleichzeitig Gesellschafter<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Höhe von insgesamt CAD 825.000 zzgl. Umsatzsteuer<br />
ergeben. Die geschäftsführende Kommanditistin, <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, erhält im Falle der Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft gem. § 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages einen Vorabgewinn von 20 % des<br />
verbleibenden Betrages, nachdem für alle Gesellschafter ein Gesamtrückfluss aus der Beteiligung von 126 %,<br />
bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital, erreicht ist. Da der tatsächliche Gesamtrückfluss aus der<br />
Vermögensanlage noch nicht feststeht, kann dieser Vergütungsbestandteil (Vorabgewinn) zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht in einer Summe beziffert werden.<br />
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektauftsellung<br />
keine weiteren Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
aller Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
78 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 4<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 5<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 6<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 6 a<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 6 b<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />
es sich um juristische Personen mit Sitz in Deutschland. Bei juristischen Personen ist die Erteilung eines<br />
Führungszeugnisses ausgeschlossen.<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />
es sich um juristische Personen mit Sitz in Deutschland.<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />
es sich um juristische Personen. Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters oder eines Gesellschafters<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />
Über das Vermögen keines Gründungsgesellschafters und Gesellschafters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
ist innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse<br />
abgewiesen worden.<br />
Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht<br />
innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung eines Unternehmens tätig gewesen, über dessen<br />
Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse abgewiesen worden ist.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 7<br />
Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt<br />
es sich um juristische Personen. Eine frühere Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften<br />
oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt ist nicht erfolgt .<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Die Emittentin wurde vor weniger als fünf Jahren gegründet.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Aufstellung<br />
des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragt sind.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der<br />
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 7 Abs. 3 Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />
Unternehmen tätig, das mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt ist.<br />
Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />
Unternehmen tätig, das dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellt.<br />
Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind für kein<br />
Unternehmen tätig, das im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringt.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 79
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 Die Gründungsgesellschafterin des Emittenten und die Gesellschafterin des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, ist mit dem Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage beauftragt. Sie wird selbst oder durch Untervermittler die Eigenkapitalvermittlung<br />
vornehmen. Andere Gründungsgesellschafter des Emittenten und andere Gesellschafter des Emittenten<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftragt.<br />
§ 7 Abs. 4 Nr. 2 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten und die Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der<br />
Aufstellung des <strong>Verkaufsprospekt</strong>s stellen dem Emittenten kein Fremdkapital zur Verfügung und vermitteln<br />
dem Emittenten kein Fremdkapital.<br />
§ 7 Abs. 4 Nr. 3 Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erbringen im<br />
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte keine Lieferungen oder Leistungen.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der<br />
Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />
von kanadischem Grundbesitz liegt.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin sind, bestehen nicht.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin<br />
und die Vermögensanlage haben, sind nicht anhängig.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Es bestehen keine laufenden Investitionen.<br />
§ 8 Abs. 2 Die Tätigkeit der Emittentin wurde nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst.<br />
§ 9 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 1, 2, 3 und 4<br />
Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, aus der Bewirtschaftung und Veräußerung von kanadischen<br />
Grundstücken einen Überschuss zu erzielen. Hierzu sollen über eine kanadische Zwischengesellschaft<br />
Grundstücke erworben werden. Anlageziel der Vermögensanlage ist, aus den Verkaufserlösen Auszahlungen<br />
an die Anleger zu leisten.<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlage ist, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die dem Anlageziel dienen. Hierzu<br />
wird sich die Emittentin planmäßig mit ihren Nettoeinnahmen in Höhe von insgesamt CAD 13.949.000 an<br />
der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligen.<br />
Der Realisierungsgrad des Projekts ist wie folgt: Durch Gründung der kanadischen Gesellschaften (<strong>SOLIT</strong><br />
Property Canada L.P. und <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.), Abschluss der jeweiligen Gesellschaftsverträge und<br />
Erbringung der Anteile an diesen Gesellschaften wurde mit der Realisierung der Anlagestrategie begonnen.<br />
Die Emittentin ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12. Februar 2013 bereits<br />
mit einem Anfangskapital von CAD 999,00 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung ist die Emittentin in Höhe von CAD 1.000 an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (entspricht<br />
Komplementär der Zielgesellschaft) beteiligt, sie hält sämtliche Anteile. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. ist mit<br />
CAD 1 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligt. Sämtliche vorgenannten Einlagen<br />
(mit Ausnahme der planmäßigen Erhöhung der Einlage der Emittentin an der Zielgesellschaft) sind erbracht.<br />
Kanadische Grundstücke sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erworben worden.<br />
Zur Realisierung der Anlagestrategie legen der Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 06.03.2013 und<br />
der Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013 gleichlautend folgende Investitionskriterien<br />
(Anlagepolitik) fest:<br />
80 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia erworben werden.<br />
2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />
3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine Vermessung<br />
zwingend zu erfolgen.<br />
4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />
5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />
6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen genügen.<br />
Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese Mindestanforderungen<br />
nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />
7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />
Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu erwerben.<br />
8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />
für Parzellierung und die dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />
9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />
Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage sind zur Erreichung der Anlagestrategie und Anlagepolitik alleine<br />
ausreichend. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage nicht genutzt.<br />
Die Möglichkeit einer Änderung der Anlagepolitik und Anlagestrategie besteht in einer Änderung des<br />
Gesellschaftsvertrages der Emittentin. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin kann per Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung geändert werden. Gesellschafterbeschlüsse werden in § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Emittentin geregelt. Änderungen der Investitionskriterien bedürfen gem. § 10 Abs. 4 a) einer<br />
qualifizierten Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen der Gesellschafterversammlung der Emittentin.<br />
Sollte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss zur Änderung der Anlagestrategie und/oder der Anlagepolitik<br />
der Vermögensanlage gefällt worden sein, weist die Emittentin den General Partner (<strong>SOLIT</strong> Canada<br />
GP Ltd.) der Zielgesellschaft (<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.) an. Der General Partner führt die Geschäfte der<br />
Zielgesellschaft. Somit ist der General Partner verpflichtet, den jeweiligen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
der Emittentin umzusetzen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten der Änderung<br />
der Anlagestrategie und/oder der Anlagepolitik der Vermögensanlage.<br />
Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist nicht vorgesehen und gehört nicht zur Anlagestrategie<br />
oder Anlagepolitik der Vermögensanlge.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 Anlageobjekte auf Ebene der Emittentin sind die Beteiligungen an der <strong>SOLIT</strong> Property L.P. („Zielgesellschaft“),<br />
die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (entspricht Komplementär der <strong>SOLIT</strong> Property Canada<br />
L.P.) und die Beteiligung der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. Die Emittentin<br />
wird planmäßig ihre Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. bis zu CAD 13.949.000 erhöhen.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 81
Die Emittentin ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12. Februar 2013 bereits mit<br />
einem Anfangskapital von CAD 999,00 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. beteiligt. Die Emittentin ist mit<br />
CAD 1.000 an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligt, sie hält damit sämtliche Anteile. Die <strong>SOLIT</strong> Canada GP<br />
Ltd. ist mit CAD 1 an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. („Zielgesellschaft“) beteiligt.<br />
Rechte und Pflichten der Emittentin (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Anteile an der<br />
Zielgesellschaft“ ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft. Siehe hierzu die Ausführungen<br />
auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft“. Rechte und Pflichten auf Ebene der Zielgesellschaft<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Erwerb kanadischer<br />
Grundstücke“ ergeben sich aus den gleichlautend im Gesellschaftsvertrag der Emittentin vom 06.03.2013<br />
und im Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013 festgelegten Investitionskriterien:<br />
1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia erworben werden.<br />
2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />
3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist dies nicht der Fall, hat eine Vermessung<br />
zwingend zu erfolgen.<br />
4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale Grundbuch eingetragen sind.<br />
5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre = 4 046.85642 m²).<br />
6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen Mindestanforderungen genügen.<br />
Diese betreffen insbesondere die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese Mindestanforderungen<br />
nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />
7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche<br />
Nutzung und Freizeitgrundstücke) zu erwerben.<br />
8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende angemessene Liquiditätsreserve<br />
für Parzellierung und die dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />
9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung der Gesellschafterversammlung der<br />
Emittentin <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die durch die Zielgesellschaft in Kanada zu erwerbenden<br />
kanadischen Grundstücke noch nicht fest. Insofern handelt es sich um einen sog. Blindpool. Es ist geplant,<br />
dass die Zielgesellschaft eine Vielzahl von Grundstücken in der kanadischen Provinz Nova Scotia erwirbt.<br />
Bei dem geplanten Erwerb der kanadischen Grundstücke sind die Investitionskriterien zwingend einzuhalten.<br />
Rechte und Pflichten auf Ebene der Emittentin (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts „Beteiligung<br />
an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.“ ergeben sich aus dem Memoradum of Association vom 11.02.2013. Nach<br />
dem Memorandum of Association wurden 10 Gesellschaftsanteile ausgegeben. Die Emittentin hält sämtliche<br />
ausgegebene Anteile und ist einzige Gesellschafterin der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. Demnach hat die Emittentin<br />
alle Rechte (Auflösung der Gesellschaft, Ausgabe neuer Anteile) und Pflichten (Erbringung der Einlage).<br />
Rechte und Pflichten auf Ebene der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. (Hauptmerkmale der Anteile) bzgl. des Anlageobjekts<br />
„Anteile an der Zielgesellschaft“ ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft.<br />
Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft“. Hiernach hat die <strong>SOLIT</strong><br />
Canada GP Ltd. Rechte (Vertretung der Zielgesellschaft im Rechtsverkehr) und Pflichten (Geschäftsführung<br />
der Zielgesellschaft).<br />
82 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />
Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung erworben. Weder der Anbieterin und Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern<br />
und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin steht oder stand das<br />
Eigentum oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben zu.<br />
Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />
Grundstücke) erworben. Weder der Anbieterin und Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern<br />
und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin steht oder stand demzufolge<br />
das Eigentum oder eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile derselben<br />
zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />
Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung erworben. Diese Anlageobjekte sind frei von nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen.<br />
Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />
Grundstücke) erworben. Daher können zum Zeitpunkt der Prospektauftsellung noch keine Aussagen<br />
zur dinglichen Belastung dieser Anlageobjekte gemacht werden.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 4 Die Anlageobjekte der Emittentin (Beteiligungen an der Zielgesellschaft, Beteiligung am General Partner der<br />
Zielgesellschaft und die Beteiligung des General Partners an der Zielgesellschaft) wurden zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung erworben. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
der Anlageobjekte (Beteiligungen), insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht.<br />
Die Zielgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Anlageobjekte (kanadische<br />
Grundstücke) erworben. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der<br />
Anlageobjekte, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen daher zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 5 Behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 Folgende Verträge hat die Emittentin über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher<br />
Teile davon abgeschlossen:<br />
- Gesellschaftsvertrag der Zielgesellschaft vom 12.02.2013. Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 52 „Gesellschaftsvertrag<br />
der Zielgesellschaft“.<br />
- Memoradum of Association der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. vom 11.02.2013.<br />
- Vertrag über zu erbringende Dienstleistungen vom 06.03.2013 zwischen der Zielgesellschaft und Management<br />
Canada Ltd. Siehe hierzu die Ausführungen auf S. 51 „Verwaltungs- und Dienstleistungsvertrag“.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte existieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 83
§ 9 Abs. 2 Nr. 8 Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Anbieterin und Prospektverantwortlichen der Emittentin, <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
Hamburg, besteht in der Übernahme der Haftung. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> keine<br />
Lieferungen und Leistungen.<br />
§§ 10, 11 und 13,<br />
§ 15 Abs. 1<br />
Die Leistungen der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>s der Emittentin <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, bestehen in der Konzeption des<br />
Beteiligungsangebotes und dem Vertrieb der Kommanditanteile. Darüber hinaus erbringt die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> keine Lieferungen und Leistungen.<br />
Die Leistung der Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Aufstellung des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>s und Treuhänderin der Emittentin TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, besteht in<br />
der Übernahme der Treuhandschaft. Darüber hinaus erbringt die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine<br />
Lieferungen und Leistungen.<br />
Die Leistung der Mittelverwendungskontrolleurin Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
mbH, Stade, besteht in der Durchführung der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus erbringt die<br />
Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH keine Lieferungen und Leistungen.<br />
Alle Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringen keine Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Vermögensanlage.<br />
Die Emittentin wurde vor weniger als 18 Monaten gegründet und hat noch keinen Jahresabschluss i. S. d.<br />
§ 10 Absatz 1 Nr. 1 erstellt.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 Die Geschäftsführung der Emittentin wird durch die geschäftsführende Kommanditistin <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong>, Hamburg, übernommen. Daher sind die Mitglieder der Geschäftsführung der <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> gleichzeitig die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin. Dies sind die Herren Marc A. Beyer,<br />
Karsten Dümmler und Robert Vitye, alle geschäftsansässig Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin der Emittentin stehen keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie keine sonstigen Bezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und / oder Nebenleistungen jeder Art zu.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 3 Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin (die Herren Marc A.<br />
Beyer, Karsten Dümmler und Robert Vitye) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen<br />
in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches,<br />
§ 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die<br />
Führungszeugnisse sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger.<br />
Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung der Emittentin besteht nicht.<br />
Die Emittentin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 5a Über das Vermögen keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />
84 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
§ 12 Abs. 1 Nr. 5b Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung<br />
eines Unternehmens tätig gewesen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet<br />
wurde oder mangels Masse abgewiesen worden ist.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 6 Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />
durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin<br />
vor.<br />
§ 12 Abs. 2<br />
Nr. 1 bis Nr. 3<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind gleichzeitig Geschäftsführer des Unternehmens<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, welches mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage beauftragt<br />
ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin für ein Unternehmen<br />
tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />
Die Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf. Daher sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin<br />
nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />
Zwei der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin (Herr Marc A. Beyer und Herr Robert Vitye) sind<br />
gleichzeitig Mitglieder der Geschäftsleitung der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die mit der operativen<br />
Auswahl der Grundstücke beauftragt ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Emittentin für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Aufsichtsgremien und Beiräte der Emittentin existieren nicht.<br />
§ 12 Abs. 3 Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />
mittelbar beteiligt an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />
mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben. Fremdkapital nimmt die Emittentin<br />
nicht auf.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />
mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen.<br />
§ 12 Abs. 4 Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit<br />
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt.<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin stellt der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt dieses.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen.<br />
Die Anbieterin und Prospektverantwortliche (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg) wird vertreten<br />
durch die Geschäftsführung, dies sind die Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye, alle geschäftsansässig<br />
Friesenstr. 1, 20097 Hamburg. Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht<br />
nicht. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Die Treuhänderin (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5, 21680 Stade) wird vertreten durch<br />
die Geschäftsführung, dies sind die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann, geschäftsansässig An der<br />
Werft 5, 21680 Stade. Eine Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht nicht. Die Treuhänderin<br />
verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 85
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 3<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur (Gooßen & Heuermann Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, An der<br />
Werft 1, 21680 Stade) wird vertreten durch die Geschäftsführung, dies sind die Herren Rigo Gooßen,<br />
Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen, alle geschäftsansässig An der Werft 1, 21680 Stade. Eine<br />
Funktionstrennung innerhalb der Geschäftsführung besteht nicht. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt<br />
über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />
Dümmler und Robert Vitye) stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art zu. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und<br />
Aufsichtsgremien.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />
stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Die<br />
Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen,<br />
Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie<br />
sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art zu. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und<br />
Aufsichtsgremien.<br />
Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />
enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen<br />
wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes, §<br />
38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse sind nicht<br />
älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche<br />
verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo<br />
Engelbrecht und Lars Jagemann) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Eintragungen in<br />
Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, § 54 des<br />
Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse<br />
sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer sind deutsche Staatsbürger. Die Treuhänderin<br />
verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Die Führungszeugnisse sämtlicher Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die<br />
Herren Rigo Gooßen, Hans-Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) enthalten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 263 bis<br />
283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder §<br />
369 der Abgabenordnung. Die Führungszeugnisse sind nicht älter als sechs Monate. Alle Geschäftsführer<br />
sind deutsche Staatsbürger. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
86 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 5a<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m. §<br />
12 Abs. 1 Nr. 5b<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 6<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1<br />
Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen<br />
ist nicht innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen<br />
worden. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung der Treuhänderin ist nicht innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Die Treuhänderin verfügt<br />
über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Über das Vermögen eines Mitglieds der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist nicht<br />
innerhalb der letzten fünf Jahre ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen war innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin war innerhalb der letzten fünf Jahre in der Geschäftsführung<br />
einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse<br />
abgewiesen wurde.<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs war innerhalb der letzten fünf Jahre<br />
in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
mangels Masse abgewiesen wurde.<br />
Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />
durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin<br />
und Prospektverantwortlichen vor. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte<br />
und Aufsichtsgremien.<br />
Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />
durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin<br />
vor. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Frühere Aufhebungen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen<br />
durch die Bundesanstalt liegen bei keinem Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
vor. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />
Dümmler und Robert Vitye) sind gleichzeitig Geschäftsführer des Unternehmens, welches mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber hinaus sind die Herren Karsten Dümmler und Robert Vitye<br />
nicht für Unternehmen tätig, das mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen, Hans-<br />
Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlagen betraut sind.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 87
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 2<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 3<br />
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 3<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (die Herren Karsten<br />
Dümmler und Robert Vitye) sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die<br />
Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin (die Herren Timo Engelbrecht und Lars Jagemann)<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben. Die Emittentin nimmt keinerlei<br />
Fremdkapital auf.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs (die Herren Rigo Gooßen, Hans-<br />
Ulrich Heuermann und Jörg Bardenhagen) sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital<br />
geben. Die Emittentin nimmt keinerlei Fremdkapital auf.<br />
Ein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Herr Robert Vitye) ist<br />
gleichzeitig Geschäftsführer der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die mit der operativen Auswahl der<br />
Grundstücke beauftragt ist. Darüber hinaus ist keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin<br />
und Prospektverantwortlichen für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche<br />
verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin ist für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder<br />
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die<br />
Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Kein Mitglied der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist für Unternehmen tätig, die<br />
Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte<br />
erbringen. Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />
Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut sind.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />
Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist in wesentlichem<br />
Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Ein Mitglied der<br />
Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Herr Robert Vitye) ist im wesentlichen Umfang<br />
mittelbar beteiligt an der <strong>SOLIT</strong> Management Canada Ltd., die Lieferung oder Leistung im Zusammenhang<br />
mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt (operative Auswahl der Grundstücke).<br />
Darüber hinaus ist kein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen in<br />
wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen<br />
im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Anbieterin<br />
und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist in wesentlichem Umfang unmittelbar oder<br />
mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />
88 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
§ 12 Abs. 6 i.V.m.<br />
§ 12 Abs. 4<br />
Nr. 1 bis Nr. 3<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist im wesentlichen Umfang unmittelbar<br />
oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und<br />
Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist in wesentlichem<br />
Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betraut sind.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist in wesentlichem Umfang<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligt an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleurs ist im wesentlichen Umfang<br />
unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang<br />
mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen ist zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt Fremdkapital an die Emittentin.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen erbringt zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung der Anlageobjekte. Die Anbieterin und Prospektverantwortliche verfügt über keine Beiräte<br />
und Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit<br />
dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Treuhänderin stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder<br />
vermittelt Fremdkapital an die Emittentin. Keines der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin<br />
erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der<br />
Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte. Die Treuhänderin verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
Keines der Mitglieder der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers ist zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt. Keines der Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers stellt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der<br />
Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt Fremdkapital an die Emittentin. Keines der Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Mittelverwendungskontrolleuers erbringt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur verfügt über keine Beiräte und Aufsichtsgremien.<br />
§ 14 Für die Verzinsung oder Rückzahlung der hier angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person<br />
oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 89
Eröffnungsbilanz<br />
auf den 12.11.2012 der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
A K T I V A<br />
EUR<br />
P A S S I V A<br />
EUR<br />
Forderungen gegen Gesellschafter 1.000,00<br />
Eigenkapital<br />
a) Komplementärkapital<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />
0,00<br />
b) Kommanditkapital<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />
500,00<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg 500,00<br />
Gesamt 1.000,00<br />
Zwischenbilanz<br />
auf den 02.07.2013 der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
A K T I V A<br />
EUR<br />
P A S S I V A<br />
EUR<br />
A. Anlagevermögen<br />
Finanzanlagen<br />
Geschäftsanteile <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. 738,25<br />
Geschäftsanteile <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. 738,99<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.000,74<br />
Gesamt 2.477,98<br />
A. Eigenkapital<br />
I. <strong>Kapital</strong>anteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00<br />
II. <strong>Kapital</strong>anteile der Kommanditisten 978,95<br />
B. Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern<br />
Darlehen <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> 1.499,03<br />
Gesamt 2.477,98<br />
Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
zum 02.07.2013<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
EUR<br />
Die wesentlichen Veränderungen seit der Eröffnungsbilanz beinhalten<br />
die Einzahlung der Einlagen der Gründungsgesellschafter<br />
in Höhe von insgesamt EUR 1.000 sowie die Erbringung der Ersteinlage<br />
bei der Zielgesellschaft und deren General Partner in<br />
Höhe von CAD 999 bzw. CAD 1.000. Die Bewertung erfolgte zum<br />
Tagesmittelkurs von 1,3532 CAD/EUR.<br />
1. Beteiligungserträge 0<br />
2. sonstige betriebliche Erträge 0<br />
3. sonstige betriebliche Aufwendungen -20,51<br />
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0<br />
Fehlbetrag -20,51<br />
Die Finanzierung der Einlagen bei den kanadischen Gesellschaften<br />
erfolgten über ein kurzfristiges unverzinsliches (eigenkapitalähnliches)<br />
Darlehen der geschäftsführenden Kommanditistin in<br />
Höhe von CAD 2.000. Das Darlehen war zum Bilanzstichtag mit<br />
dem Devisenmittelkurs von 1,3692 CAD/EUR zu bewerten. Die<br />
enstandenen Kursverluste sind unter den sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen ausgewiesen.<br />
90 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
Voraussichtliche Vermögenslage<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />
Prognose der Vermögenslage<br />
jeweils zum 31. Dezember<br />
2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />
A K T I V A<br />
A. Anlagevermögen<br />
Finanzanlagen 13.830 12.806 10.504 8.196<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31 302 723 1.114<br />
Gesamt 13.861 13.108 11.227 9.310<br />
P A S S I V A<br />
A. Eigenkapital<br />
I. <strong>Kapital</strong>anteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0 0 0 0<br />
II. <strong>Kapital</strong>anteile der Kommanditisten<br />
1. Kommanditkapital 15.000 15.000 15.000 15.000<br />
2. <strong>Kapital</strong>rücklage (Agio) 750 750 750 750<br />
3. Entnahmen 0 -1.350 -4.650 -7.950<br />
4. Ergebnissonderkonten -1.889 -1.292 127 1.510<br />
Gesamt 13.861 13.108 11.227 9.310<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 91
Voraussichtliche Ertragslage<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />
Prognose der Ertragslage für das Jahr 2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />
Beteiligungserträge 0 776 1.598 1.562<br />
sonstige betriebliche Erträge 30 0 0 0<br />
sonstige betriebliche Aufwendungen -1.889 -179 -179 -179<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -30 0 0 0<br />
Jahresfehlbetrag /-überschuss -1.889 597 1.419 1.383<br />
Voraussichtliche Finanzlage<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />
Prognose der Finanzlage<br />
jeweils zum 31. Dezember<br />
2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />
Zahlung von Anschaffungskosten 13.950 0 0 0<br />
13.950 0 0 0<br />
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />
Einzahlungen auf das Eigenkapital 15.000 0 0 0<br />
Einzahlung des Agios 750 0 0 0<br />
fondsabhängige Initialkosten -1.800 0 0 0<br />
13.950 0 0 0<br />
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit<br />
Rückflüsse aus der Zielgesellschaft 120 1.800 3.900 3.870<br />
laufende Verwaltungskosten -89 -179 -179 -179<br />
31 1.621 3.721 3.691<br />
Cash-Flow aus Entnahmen 0 -1.350 -3.300 -3.300<br />
Auszahlungen an die Anleger 0 -1.350 -3.300 -3.300<br />
Liquidität der Periode 31 271 421 391<br />
Liquidität kumuliert 31 302 723 1.114<br />
92 | Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV)
Planzahlen<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Prognose)<br />
Prognose der Planzahlen für das Jahr 2013 (TCAD) 2014 (TCAD) 2015 (TCAD) 2016 (TCAD)<br />
Investitionen 13.950 0 0 0<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
Umsatz (Beteiligungserträge) 0 776 1.598 1.562<br />
Ergebnis -1.889 597 1.419 1.383<br />
Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge der Angaben zur voraussichtlichen<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
sowie den Planzahlen<br />
Es wurde von einer vollständigen Platzierung des Emissionskapitals<br />
der Fondsgesellschaft im Jahr 2013 ausgegangen. Die<br />
Einzahlung des <strong>Kapital</strong>s bei der Zielgesellschaft sowie die vollständige<br />
Investition in kanadische Grundstücke durch die Zielgesellschaft<br />
wurden ebenfalls für das Jahr 2013 unterstellt. Aus<br />
Vereinfachungsgründen erfolgt die Angabe in CAD. Der Wechselkurs<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (04.07.2013) beträgt<br />
CAD 1 = EUR 0,7315.<br />
In der Prognose zur Vermögenslage der Fondsgesellschaft werden<br />
unter den Finanzanlagen die Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />
an der Zielgesellschaft in Höhe von TCAD 13.949 sowie<br />
an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. in Höhe von TCAD 1 ausgewiesen.<br />
Soweit es sich bei den von der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />
geleisteten Auszahlungen um <strong>Kapital</strong>rückzahlungen<br />
handelt, vermindert sich der Ansatz in der Vermögenslage der<br />
Fondsgesellschaft in den entsprechenden Jahren. Das planmäßige<br />
Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beträgt TCAD<br />
15.000 zzgl. eines unter den Rücklagen ausgewiesenen Agios<br />
von 5 %. Die Entnahmen zeigen die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger der Fondsgesellschaft. Die Auszahlungen<br />
sollen planmäßig bis zum Ende des zweiten Quartals des Folgejahres<br />
ausgezahlt werden. Aus Vereinfachungsgründen wurden<br />
in der Darstellung die Auszahlungen als unterjährig abgeflossen<br />
unterstellt.<br />
Die in der Prognose der Ertragslage ausgewiesenen Beteiligungserträge<br />
zeigen die als Gewinnausschüttungen der Zielgesellschaft<br />
an die Fondsgesellschaft fließenden Beträge. Die<br />
sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen die laufenden Verwaltungskosten<br />
der Fondsgesellschaft (Haftungsvergütung der<br />
Komplementärin, Treuhandvergütung, Vergütung geschäftsführende<br />
Kommanditistin) aus. Im Jahr 2013 sind hier zusätzlich die<br />
fondsabhängigen Kosten des Investitionsplanes erfasst. Im Jahr<br />
2013 wird voraussichtlich Gewerbesteuer auf Sonderbetriebseinnahmen<br />
in Höhe von TEUR 30 anfallen, welche der Fondsgesellschaft<br />
gem. Konzeptionsvertrag von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin erstattet wird.<br />
Die Prognose zur Finanzlage der Fondsgesellschaft zeigt die in<br />
den einzelnen Jahren annahmegemäß zu- und abfließenden Beträge.<br />
Die Darstellung entspricht der Liquiditätsprognose der<br />
Fondsgesellschaft (vgl. die Erläuterungen im Kapitel „Wirtschaftlicher<br />
Teil, Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft“, S. 54).<br />
Die prognostizierten Planzahlen unterstellen für das Jahr 2013<br />
die vollständige Einzahlung des geplanten Fondskapitals in die<br />
Zielgesellschaft. Unter den Umsatzerlösen werden die prognostizierten<br />
Auszahlungen der Zielgesellschaft an die Fondsgesellschaft<br />
dargestellt, soweit es sich hierbei um Gewinnausschüttungen<br />
handelt. Das Ergebnis zeigt den handelsrechtlichen<br />
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag unter Berücksichtigung der<br />
getroffenen Annahmen. Planzahlen für Produktion entfallen, da<br />
die Fondsgesellschaft nicht produzierend tätig ist.<br />
Sonstige Angaben gemäß Vermögensanlagen<strong>Verkaufsprospekt</strong>verordnung (VermVerkProspV) | 93
Die Verträge<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Zwischen <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />
und<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg<br />
und<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />
wird unter Aufhebung sämtlicher bisheriger Vereinbarungen folgender<br />
Kommanditgesellschaftsvertrag geschlossen:<br />
§ 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr<br />
1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.<br />
3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
1) Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen<br />
Vermögens sowie der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen<br />
Personengesellschaften, deren Zweck in der Bewirtschaftung<br />
von kanadischem Grundbesitz liegt. Dazu wird sich die Gesellschaft<br />
an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. und ggf. anderen<br />
Zielgesellschaften mit Sitz in Kanada beteiligen. Die Gesellschaft<br />
wird sich auch an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd. beteiligen.<br />
2) Gegenstand der vorgenannten kanadischen Zielgesellschaft und<br />
ggf. anderer Zielgesellschaften ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung,<br />
die Bewirtschaftung und Veräußerung von Grundbesitz.<br />
3) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und<br />
alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar<br />
förderlich sind. Sie darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />
errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.<br />
4) Die Gesellschaftsmittel dürfen nur zu Geschäften verwendet<br />
werden, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar<br />
dienen. Eine andere Verwendung von Gesellschaftsmitteln ist ausgeschlossen.<br />
§ 3 Festgesetzter Wechselkurs<br />
Die Gesellschafter haben ihre Einlagen in kanadischen Dollar (CAD) zu<br />
leisten. Zur Ermittlung der im Handelsregister einzutragenden Haftsumme<br />
(§ 6 Abs. 3) sowie zur Führung von EUR-<strong>Kapital</strong>konten eines jeden<br />
Kommanditisten werden die Einlagen mit einem festen Wechselkurs<br />
von CAD 1 = EUR 0,76 umgerechnet. Durch Wechselkursschwankungen<br />
eventuell entstehende Rest- bzw. Überhangbeträge werden in eine<br />
<strong>Kapital</strong>rücklage eingebracht. Die Einlage der Gründungsgesellschafter<br />
beträgt EUR 500 und wird auf CAD 650 umgerechnet.<br />
§ 4 Gesellschafter<br />
1) Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft<br />
ist die <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>. Sie hat keine Einlage zu<br />
leisten und ist am <strong>Kapital</strong> der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2) Da die Gesellschaft ausschließlich die Bewirtschaftung von kanadischem<br />
Grundbesitz über Zielgesellschaften in Kanada beabsichtigt,<br />
ist Basiswährung dieser Gesellschaft der kanadische Dollar<br />
(CAD). Daher ist für das Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />
sowie die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Gesellschaft<br />
und Gesellschafter ausschließlich der CAD maßgebende<br />
Währung, sofern und soweit gesetzliche Vorschriften oder dieser<br />
Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich den Euro als maßgebliche<br />
Währung vorsehen.<br />
3) Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind:<br />
a) die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade, (Treuhänderin)<br />
mit einer Einlage von CAD 650 und<br />
b) die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>, Hamburg, mit einer Einlage von<br />
CAD 650. Ihr weiterer Beitrag besteht in der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft. Sie ist geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Ihre Einlagen sind geleistet.<br />
4) Kommanditisten können in- und ausländische natürliche Personen<br />
sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts<br />
sein, soweit gesetzlich zulässig.<br />
§ 5 <strong>Kapital</strong>erhöhung<br />
1) Die Gesellschaft nimmt bis zum 30.06.2013 (Fondsschließung)<br />
weiteres Kommanditkapital auf. Die persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist zur Aufnahme neuer Kommanditisten bis zu einem<br />
Kommanditkapital von CAD 15 Mio. ohne Zustimmung der Mitgesellschafter<br />
berechtigt und kann die dazu erforderlichen Erklärungen<br />
im Namen aller Gesellschafter unter Befreiung von § 181 BGB<br />
abgeben und entgegennehmen. Die Einlagen der Gesellschafter<br />
sind gem. den Bedingungen in der Beitrittserklärung fällig.<br />
94 | Die Verträge
2) Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ist zum Zweck der mittelbaren<br />
Beteiligung von Investoren bis einschließlich 30.06.2013<br />
berechtigt, ihre Einlage durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
der Gesellschaft zu Händen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
ein- oder mehrmals zu erhöhen und ihren Gesellschaftsanteil<br />
treuhänderisch für Investoren (<strong>Kapital</strong>geber) zu halten. Dabei darf<br />
das Kommanditkapital die in Absatz 1 genannte Höhe nicht überschreiten.<br />
Jede Erhöhung der Einlage wird wirksam mit Zugang<br />
der Erklärung der Treuhänderin bei der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Der <strong>Kapital</strong>anteil der TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH (Treuhänderin) bestimmt sich nach der von den Treugebern<br />
übernommenen Einlage. Nach dem Tag der Fondsschließung dürfen<br />
von der Treuhänderin unabhängig vom erreichten Emissionsvolumen<br />
keine weiteren Beitrittserklärungen mehr angenommen<br />
werden. Eine Verpflichtung der Treuhänderin zur Erhöhung ihrer<br />
Kommanditbeteiligung durch Aufnahme treugeberisch beteiligter<br />
Gesellschafter besteht erst nach Annahme der Beitrittserklärung<br />
und Erfüllung der weiteren in der Beitrittserklärung genannten Voraussetzungen.<br />
3) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Fondsschließung<br />
ein- oder mehrmals, längstens bis zum 31.12.2013 zu<br />
verschieben. Sie kann die Erhöhung des Kommanditkapitals auf<br />
einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Sie ist<br />
ferner zur vorzeitigen Fondsschließung berechtigt. Je nach Höhe<br />
des tatsächlich eingeworbenen Kommanditkapitals ändern sich<br />
die Planzahlen der Investitionsrechnung (Mittelherkunft / Mittelverwendung)<br />
(Anlage I und II) entsprechend quotal.<br />
4) Im Falle der Erhöhung des Kommanditkapitals gilt für Absatz 1<br />
Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 der erhöhte Betrag. Die Treuhänderin<br />
ist zur Erhöhung ihrer Einlage in jedem Fall bis zur Fondsschließung<br />
berechtigt, auch wenn die geschäftsführende Kommanditistin<br />
den Zeitpunkt der Fondsschließung verschiebt.<br />
5) Bis auf die Einlage der Gründungsgesellschafter muss die auf einen<br />
Investor entfallende Einlage mindestens CAD 10.000 betragen<br />
und durch 100 ohne Rest teilbar sein.<br />
6) Die Investoren können ihre Beteiligung gem. gesondertem Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag wahlweise mittelbar über die Treuhänderin<br />
halten oder sich nach erfolgtem Beitritt unmittelbar als<br />
Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen.<br />
7) Die Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />
des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />
behandelt, ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter<br />
werden. Der Gesellschaftsanteil der Treuhänderin wird so behandelt,<br />
wie wenn entsprechend der mittelbaren Beteiligung der Treugeber<br />
mehrere Gesellschaftsanteile bestehen würden.<br />
8) Der Treugeber übernimmt mit Abschluss des Treuhandvertrages<br />
die auf seine mittelbare Beteiligung entfallenden Verbindlichkeiten<br />
der Treuhänderin gegenüber der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Beitragsschuld (Einlage und Agio), mit der Wirkung, dass er<br />
als Schuldner an die Stelle der Treuhänderin tritt. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin stimmt der Schuldübernahme durch die<br />
Treugeber hiermit unter Billigung aller Gesellschafter im Voraus<br />
mit Wirkung für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />
9) Beigetretene Kommanditisten, die sich unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen, haben der Treuhänderin unverzüglich eine<br />
notariell beglaubigte Vollmacht zu erteilen, die sie zur Vornahme<br />
sämtlicher Anmeldungen der Kommanditgesellschaft und ihrer<br />
Gesellschafter beim Handelsregister berechtigt. Im Falle der unmittelbaren<br />
Eintragung des Investors nimmt die Treuhänderin die<br />
Rechte des Treugebers nur noch als Verwaltungstreuhänderin<br />
nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wahr.<br />
10) Bis zu ihrer Eintragung als unmittelbare Kommanditisten bzw. bis<br />
zur Eintragung der jeweiligen Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
der Treuhänderin im Handelsregister haben die Treugeber die<br />
Rechtsstellung von atypisch stillen Beteiligten. Für die atypisch<br />
stille Beteiligung gelten die Bestimmungen dieses Vertrages entsprechend.<br />
11) Die geschäftsführende Kommanditistin hat das Recht, einen Kommanditisten,<br />
der seine fällige Einlage ganz oder teilweise nicht<br />
oder nicht rechtzeitig erbringt, nach Ablauf von 30 Tagen nach<br />
Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung jederzeit aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen oder den Kommanditanteil des säumigen Gesellschafters<br />
auf den Betrag der tatsächlich geleisteten Einlage herabzusetzen.<br />
Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wegen<br />
nicht fristgerechter Erfüllung oder eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf es hierfür nicht. Im Falle einer <strong>Kapital</strong>herabsetzung<br />
wird die Haftsumme des Kommanditisten (§ 6 Abs. 3) herabgesetzt<br />
auf 10 % seiner herabgesetzten Pflichteinlage. Im Falle des<br />
Ausschlusses werden bereits geleistete Zahlungen des Kommanditisten<br />
/ Treugebers erst zurückgezahlt, wenn ein neuer Kommanditist<br />
/ Treugeber die Beteiligung übernommen hat oder der Beteiligungsgesellschaft<br />
beigetreten ist und dieser seine vertraglichen<br />
Einzahlungsverpflichtungen in voller Höhe erfüllt hat.<br />
§ 6 Einlage und Agio<br />
1) Zahlungen der Investoren erfolgen auf ein Konto der Treuhänderin<br />
(Treuhandkonto). Die Treuhänderin verfügt über das Konto<br />
a) zu Gunsten eines Kontos, über das der Empfänger nur gemeinschaftlich<br />
mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsbefugt<br />
ist (Mittelverwendungskonto), oder<br />
Die Verträge | 95
) soweit Investoren Ansprüche auf Rückzahlung ihrer geleisteten<br />
Einlage haben.<br />
2) Die Einlage und ein Aufgeld (Agio) in Höhe von 5 % der Einlage sind<br />
fällig gem. den Bestimmungen in der Beitrittserklärung. Die Einlage<br />
ist auf das angegebene Treuhandkonto in CAD zu erbringen.<br />
3) Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der Kommanditisten<br />
beträgt 10 % der Pflichteinlage.<br />
4) Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit<br />
1 % pro Monat zu verzinsen, ohne dass es nach Fälligkeit einer<br />
Forderung einer Mahnung durch die Gesellschaft bedarf. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der<br />
Gesellschaft vorbehalten.<br />
5) Die Einlagen der Gesellschafter werden grundsätzlich zu 93 % in<br />
Geschäftsanteile der kanadischen Zielgesellschaft investiert. Eine<br />
feste Pauschale in Höhe von 7 % der Einlagen sowie das Agio gem.<br />
Abs. 2 dienen der Zahlung von Verbindlichkeiten während der Investitionsphase-<br />
ausgenommen die laufenden Vergütungen gem.<br />
§ 14 Abs. 1 bis 3 dieses Vertrages und die laufenden Kosten. Diese<br />
Kostenpauschale (inklusive Agio) wird an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ausgezahlt. Diese begleicht die Verbindlichkeiten<br />
und Kosten gem. Satz 2 aus der Pauschale. Übersteigen die aus<br />
dieser Kostenpauschale zu begleichenden Verbindlichkeiten und<br />
Kosten die Kostenpauschale, so gehen etwaige Mehrkosten zu<br />
Lasten der geschäftsführenden Kommanditistin. Von der Gesellschaft<br />
ist in jedem Fall nur die feste Pauschale von 7 % der Einlagen<br />
und das Agio zur Zahlung von Verbindlichkeiten zu leisten,<br />
ausgenommen sonstige in diesem Vertrag genannte Kosten. Eine<br />
Liquiditätsreserve darf von der Gesellschaft nur aus wichtigem<br />
Grund gebildet werden.<br />
6) Die geschäftsführende Kommanditistin bestellt für die Gesellschaft<br />
einen Mittelverwendungskontrolleur. Mittelverwendungskontrolleur<br />
kann nur sein, wer der Wirtschaftsprüferkammer oder<br />
einer Steuerberaterkammer angehört. Seine Rechte und Pflichten<br />
bestimmen sich nach dem mit ihm zu schließenden Vertrag.<br />
§ 7 Gesellschafterkonten<br />
1) Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber werden folgende<br />
Konten geführt:<br />
a) Auf dem <strong>Kapital</strong>konto I werden die <strong>Kapital</strong>anteile eines jeden<br />
Gesellschafters gebucht. Das <strong>Kapital</strong>konto I ist unveränderlich<br />
und maßgebend für das Stimmrecht.<br />
b) Auf dem <strong>Kapital</strong>konto II werden Gewinne und Verluste sowie<br />
Entnahmen und Einlagen gebucht.<br />
2) Die <strong>Kapital</strong>konten werden unverzinslich geführt.<br />
§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
1) Der Investitions- und Finanzierungsplan ergibt sich aus den Anlagen<br />
I und II, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages werden.<br />
2) Sobald der Beitritt des jeweiligen Anlegers wirksam erfolgt sowie<br />
dessen Einlage in voller Höhe auf dem Treuhandkonto eingezahlt<br />
ist, wird die Treuhandgesellschaft die auf dem Treuhandkonto eingezahlten<br />
Beträge zum Zwecke des mittelbaren Grundstückserwerbs<br />
i.S.d. § 9 Abs. 3 auf ein Bankkonto der Fondsgesellschaft<br />
weiterleiten. Die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
als Emittentin und Inhaberin des vorgenannten Kontos darf Auszahlungen<br />
von auf dem vorgenannten Konto eingezahlten Anlegergeldern<br />
nur im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
gem. Anlage I des Gesellschaftsvertrages und nur dann vornehmen,<br />
wenn zuvor die Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
erfolgt ist.<br />
§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1) Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin gem. § 4 Abs. 3b)<br />
dieses Vertrages. Diese hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist stets einzelvertretungsberechtigt. Sie<br />
und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
2) Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, sich zur<br />
Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit und zu der Vornahme aller<br />
Handlungen für die Gesellschaft dritter geeigneter Personen<br />
und / oder Unternehmen zu bedienen. Sie darf Untervollmachten<br />
erteilen.<br />
3) Die geschäftsführende Kommanditistin wird die Gesellschaft u.a.<br />
im Rahmen des mittelbaren Erwerbes von Grundbesitz durch den<br />
Erwerb von Anteilen an der kanadischen Zielgesellschaft vertreten.<br />
Insoweit ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet<br />
folgende Grundsätze zu beachten:<br />
a) Für den Kauf eines Grundstückes gelten die Investitionskriterien<br />
gem. Anlage III.<br />
b) Der Verkauf von Grundstücken während der Laufzeit ist zulässig.<br />
4) Die Komplementärin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen,<br />
sofern nicht die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />
durch die Komplementärin im Einzelfall zwingend die Führung von<br />
Geschäften durch die Komplementärin voraussetzt.<br />
96 | Die Verträge
§ 10 Gesellschafterbeschlüsse<br />
1) Die Gesellschafter stimmen bereits jetzt dem Abschluss folgender<br />
Verträge zu:<br />
a) Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin;<br />
b) Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung mit einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft;<br />
c) Vertrag über Konzeption und Vertrieb mit der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin;<br />
d) Vertriebsvereinbarungen mit Vertriebsgesellschaften, Maklern<br />
u.a.;<br />
e) Verträge über die rechtliche und steuerliche Beratung;<br />
f) Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.;<br />
g) Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
2) Im Übrigen werden Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen<br />
oder durch Stimmabgabe in Schrift- oder Textform gefasst; über<br />
die Form der Beschlussfassung entscheidet die geschäftsführende<br />
Kommanditistin nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 BGB. Das Ergebnis<br />
der Beschlussfassung ist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
auch zu protokollieren, wenn Beschlüsse nicht in Gesellschafterversammlungen<br />
gefasst worden sind. Das Ergebnis der<br />
Beschlussfassung ist den Gesellschaftern in jedem Fall zuzuleiten.<br />
3) Soweit die Treuhänderin Anteile für ihre Treugeber hält, ist sie<br />
berechtigt und verpflichtet, gem. den ihr erteilten Weisungen ihr<br />
Stimmrecht unterschiedlich auszuüben. Soweit die Treugeber der<br />
Treuhänderin zu den jeweiligen Abstimmungspunkten binnen zwei<br />
Wochen nach Zugang des entsprechenden Aufforderungsschreibens<br />
keine Weisungen erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />
über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend<br />
ihres schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages<br />
zu stimmen. Unberührt bleibt das Recht der Gesellschafter, selbst<br />
an der Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />
das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />
4) Ein Gesellschafterbeschluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen gefasst, soweit dieser Gesellschaftsvertrag<br />
oder das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorsehen.<br />
Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen gelten als nicht<br />
abgegebene Stimmen. Abweichend von Satz 1 gilt in den nachgenannten<br />
Fällen:<br />
a) Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen:<br />
ausschließlich – in den Fällen des § 11 Abs. 4 a) und b),<br />
sowie die Fortsetzung der Gesellschaft gem. § 11 Abs. 4 c);<br />
- die Änderung der Investitionskriterien der <strong>SOLIT</strong> Property<br />
Canada L.P. gem. Anlage III.<br />
b) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages zu Lasten der<br />
Grün dungsgesellschafter (§ 4 Abs. 3) bedürfen deren vorheriger<br />
Einwilligung.<br />
c) Änderungen des § 14 (Vergütung), des § 15 (Gewinn und Verlust),<br />
des § 16 (Entnahmen) und des § 19 (Kündigung) dieses<br />
Gesellschaftsvertrages, bedürfen eines einstimmigen Beschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
5) Je CAD 1 Kommanditeinlage gewährt eine Stimme. Es entscheidet<br />
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />
6) Über die Beschlussgegenstände des § 11 Abs. 4 a) bis c) hat die<br />
Gesellschafterversammlung in den Jahren 2016, 2017 und 2018<br />
zwingend zu beschließen. Ein derartiger Beschluss kann auch im<br />
Umlaufverfahren gefasst werden.<br />
7) Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Verfahren (auch per<br />
E-Mail und Telefax) gem. § 11 Abs. 1 können nur gefasst werden,<br />
wenn nicht mehr als 25 % der vorhandenen Stimmen dem widersprechen.<br />
8) Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in diesem Vertrag fasst<br />
die Gesellschafterversammlung Beschluss über<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft,<br />
b) die Entlastung der zur Geschäftsführung befugten Personen,<br />
c) die Auflösung der Gesellschaft,<br />
d) über Auszahlungen (Entnahmen) von Liquiditätsüberschüssen<br />
bzw. deren nachträgliche Genehmigung unter Berücksichtigung<br />
der Regelung des § 16,<br />
e) die Änderung der Investitionskriterien gem. Anlage III,<br />
f) die Bestellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft,<br />
g) alle Angelegenheiten, die nach dem Gesetz zwingend der Gesellschafterversammlung<br />
vorzulegen sind und<br />
h) alle Angelegenheiten, die die Geschäftsführung zur Entscheidung<br />
vorlegt.<br />
- die Auflösung der Gesellschaft, insbesondere – aber nicht<br />
Die Verträge | 97
9) Ein Mangel eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb<br />
von 2 Monaten ab Beschlussfassung bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
ab dem letzten Abstimmungstag geltend gemacht<br />
werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten etwaige Mängel eines Gesellschafterbeschlusses<br />
als geheilt. Streitigkeiten über die Wirksamkeit<br />
von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sind<br />
mit der Gesellschaft und nicht mit den übrigen Gesellschaftern<br />
zu führen.<br />
§ 11 Gesellschafterversammlung<br />
1) Ordentliche Gesellschafterversammlungen finden nach billigem<br />
Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin i.S.d. § 315<br />
BGB statt. Im Übrigen finden ordentliche Gesellschafterversammlungen<br />
statt, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<br />
Entsprechend § 10 Abs. 7 dieses Vertrages kann die Gesellschafterversammlung<br />
auch im schriftlichen Verfahren (auch per E-Mail<br />
oder Telefax) durchgeführt werden, die Entscheidung obliegt der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin. Im schriftlichen Verfahren<br />
hat die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhandgesellschaft<br />
die Gesellschafter zur Stimmabgabe über die Verfahrensart<br />
und die zur Abstimmung gestellten Punkte aufzufordern.<br />
Die Stimmabgabe der Gesellschafter muss der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin oder der Treuhandgesellschaft innerhalb von<br />
vier Wochen nach Übersendung der Aufforderung zur Stimmabgabe<br />
zugehen. Später oder nicht zugehende Stimmabgaben gelten<br />
als nicht abgegeben.<br />
2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind nur von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin einzuberufen, wenn es das<br />
dringende Interesse der Gesellschaft erfordert, oder wenn Gesellschafter,<br />
die zusammen mindestens 25 % des Kommanditkapitals<br />
auf sich vereinen, dies verlangen.<br />
3) Gesellschafterversammlungen sollen am Sitz der Gesellschaft in<br />
Hamburg stattfinden, die geschäftsführende Kommanditistin entscheidet<br />
über den Ort der Versammlung. Sie werden durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin schriftlich oder in Textform<br />
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier Wochen. Der Tag der Aufgabe<br />
zur Post und der Tag der Versammlung sind bei Berechnung<br />
der Frist nicht mitzuzählen.<br />
4) Die geschäftsführende Kommanditistin hat der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
jeweils eine Tagesordnung beizufügen.<br />
Änderungen der Tagesordnung soll jeder Gesellschafter unverzüglich<br />
beantragen. Änderungsanträge, die der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin nicht bis zum 7. Werktag vor dem Versammlungstag<br />
zugehen, muss sie nicht mehr berücksichtigen. Die Tagesordnung<br />
der Gesellschafterversammlung in den Jahren 2016, 2017<br />
und 2018 muss zusätzlich folgende Punkte zwingend enthalten:<br />
a) Im Jahre 2016: eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
zur Auflösung der Kommanditgesellschaft zum<br />
31.12.2016 (Verkürzung gegenüber der geplanten Laufzeit<br />
gem. § 19 Abs. 1). Diesbezüglich hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu erstellen und in<br />
diesem Zusammenhang einen sachgerechten, begründeten<br />
Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />
b) Im Jahre 2017: eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
zur Auflösung der Kommanditgesellschaft zum<br />
31.12.2017 (Verkürzung gegenüber der geplanten Laufzeit<br />
gem. § 19 Abs. 1). Diesbezüglich hat die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu erstellen und in<br />
diesem Zusammenhang einen sachgerechten, begründeten<br />
Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />
c) Im Jahre 2018: die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
betreffend die Fortsetzung der Gesellschaft über<br />
das in § 19 Abs. 1 dieses Gesellschaftsvertrages vorgesehene<br />
Ablaufdatum (31.12.2018) hinaus. Diesbezüglich hat die<br />
geschäftsführende Kommanditistin eine Beschlussvorlage zu<br />
erstellen und in diesem Zusammenhang einen sachgerechten,<br />
begründeten Vorschlag abzugeben, wie vorzugehen ist.<br />
5) Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch die Treuhänderin, andere Gesellschafter, Ehegatten,<br />
den Vermittler ihres Kommanditkapitals oder durch zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtete Personen vertreten zu lassen.<br />
Sie sind berechtigt, den Bevollmächtigten für die gesamte Laufzeit<br />
ihrer Beteiligung Dauervollmachten zu erteilen.<br />
6) Sämtliche Vertreter haben in der Gesellschafterversammlung eine<br />
schriftliche Vollmacht vorzulegen. Soweit die Treuhänderin Anteile<br />
für ihre Treugeber hält, ist sie verpflichtet, den Treugebern auf Verlangen<br />
eine Stimmrechtsvollmacht zu erteilen, damit diese selbst<br />
ihr Stimmrecht in Höhe ihrer Beteiligung ausüben können.<br />
7) Auf einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst<br />
werden, wenn die Komplementärin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin anwesend sind und mehr als 50 % des gezeichneten<br />
<strong>Kapital</strong>s der Gesellschaft anwesend oder durch schriftliche<br />
Vollmacht oder mittelbar durch die Treuhänderin vertreten sind. Ist<br />
eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben, ist die Gesellschafterversammlung<br />
zu vertagen und mit derselben Tagesordnung erneut zu<br />
laden. Diese Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, unabhängig<br />
von der Höhe des anwesenden oder vertretenen <strong>Kapital</strong>s.<br />
8) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin oder eine von ihr bevollmächtigte Person.<br />
Über den Verlauf der Gesellschafterversammlung hat die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ein Protokoll zu erstellen oder<br />
erstellen zu lassen.<br />
98 | Die Verträge
§ 12 Jahresabschluss<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat Jahresabschluss und Lagebericht<br />
binnen der gesetzlichen Frist aufzustellen. Eine Kurzfassung<br />
des Jahresabschlusses und der Geschäftsbericht sind den Gesellschaftern<br />
spätestens mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
in Kopie zu übersenden.<br />
§ 13 Wettbewerbsverbot<br />
Die Komplementärin und die Kommanditisten, ihre Geschäftsführer<br />
und ihre Organe sind von dem Wettbewerbsverbot des § 112 HGB<br />
befreit.<br />
§ 14 Kosten und Vergütungen<br />
1) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,1 % (in Worten: nullkommaeins<br />
von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />
der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />
Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />
(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />
Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />
2) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,05 % (in Worten: nullkommanullfünf<br />
von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />
der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />
Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />
(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />
Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />
3) Die Treuhandgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung<br />
nach Maßgabe des jeweiligen Treuhandvertrags.<br />
4) Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,03 % der Einlage eines jeden Gesellschafters<br />
inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist einmalig<br />
fällig jeweils am Ende eines Monats auf Basis der Summe der<br />
in dem vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen. Entfällt der<br />
Anspruch auf die Vergütung nachträglich ganz oder teilweise, z. B.<br />
durch den Widerruf einer Beitrittserklärung, so ist die Vergütung<br />
insofern zurückzuzahlen. Die Rückzahlung kann durch Verrechnung<br />
mit der Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs für<br />
das folgende Quartal vorgenommen werden.<br />
5) Die Verteilung der in Abs. 1 bis Abs. 4 genannten Vergütungen und<br />
anderen Verbindlichkeiten obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
nachdem die laufenden Kosten in Höhe von 0,25 %<br />
(in Worten: nullkommazweifünf von Hundert) des Kommanditkapitals<br />
nach Maßgabe der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft<br />
zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer pro Quartal an die<br />
geschäftsführende Kommanditistin gezahlt worden sind.<br />
6) Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine anderslautende<br />
Regelung getroffen worden ist, sind anfallende Kosten (z. B.<br />
für Konzeption, Marketing und Vertrieb sowie die Vergütung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs gem. Abs. 4) aus der Kostenpauschale<br />
gem. § 6 Abs. 5 zu begleichen.<br />
7) Sämtliche vorstehenden Vergütungen sind handelsrechtlich als<br />
Aufwand zu qualifizieren.<br />
§ 15 Vermögen der Gesellschaft, Gewinn und Verlust<br />
1) Am Vermögen sowie am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sind die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung am <strong>Kapital</strong><br />
der Gesellschaft zum 31.12. eines jeden Jahres, unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihres Beitrittes, beteiligt. Maßgebend ist das tatsächlich<br />
eingezahlte <strong>Kapital</strong>.<br />
2) Kommanditisten, die im Jahr 2013 der Gesellschaft zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten beitreten oder ihre Einlage erhöhen,<br />
sind im Rahmen der Ergebnisverteilung für dieses Jahr – soweit<br />
dies steuerlich zulässig ist – insgesamt im Verhältnis ihrer eingezahlten<br />
Einlagen zum Jahresende gleichzustellen („relative Gleichstellung“).<br />
Insoweit gelten die steuerlichen Maßnahmen auch handelsrechtlich.<br />
Die Erhöhung einer Kommanditeinlage gilt in diesem<br />
Sinne als Beitritt. Sofern eine relative Gleichstellung im Sinne der<br />
vorgenannten Regelung zum Ende des Jahres 2013 nicht erreicht<br />
werden kann, wird diese relative Gleichstellung in den folgenden<br />
Geschäftsjahren herbeigeführt. Nach einer vollständigen (relativen)<br />
Gleichstellung wird das Ergebnis auf die Gesellschafter nach<br />
der Höhe der übernommenen Kommanditeinlagen (<strong>Kapital</strong>konto I)<br />
verteilt.<br />
3) Die Verteilung des Liquidationsergebnisses erfolgt wie folgt:<br />
a) alle Gesellschafter erhalten zunächst einen Anteil am Ergebnis<br />
in Höhe von 126 % bezogen auf ihre geleistete Pflichteinlage;<br />
an die Gesellschafter bereits geleistete Auszahlungen<br />
werden angerechnet. Sofern das Liquidationsergebnis nicht<br />
ausreicht, um allen Gesellschaftern einen Betrag in der vorgenannten<br />
Höhe zuzuweisen, erfolgt die Verteilung entsprechend<br />
dem Verhältnis der <strong>Kapital</strong>konten I zueinander;<br />
b) von dem darüber hinaus verbleibenden Betrag erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin vorab 20 %, die verbleibenden<br />
80 % werden auf alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Beteiligung verteilt.<br />
Die Verträge | 99
§ 16 Entnahmen<br />
1) Die in § 14 genannten Vergütungen können abweichend von Abs. 2<br />
von den jeweils Berechtigten entnommen werden, ohne dass es<br />
insoweit eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
2) Die Entscheidung über Auszahlungen (Entnahmen) obliegt im<br />
Übrigen der Gesellschafterversammlung. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, Vorabauszahlungen an die Gesellschafter<br />
unter Berücksichtigung des § 14 vorzunehmen, soweit<br />
entsprechende Liquidität zur Verfügung steht und dies im Hinblick<br />
auf den weiteren Geschäftsverlauf der Gesellschaft nach Einschätzung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin als vertretbar erscheint.<br />
Auf das mögliche Wiederaufleben der Haftung gem. § 172<br />
Abs. 4 HGB durch Auszahlungen (Entnahmen) wird hingewiesen.<br />
3) Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in CAD.<br />
Jeder Gesellschafter hat jedoch die Option die Auszahlungen statt<br />
in CAD in EUR zu wählen. Die Option kann mit Wirkung für künftige<br />
Auszahlungen erstmalig in der Beitrittserklärung ausgeübt werden<br />
und mit Wirkung für künftige Auszahlungen jederzeit schriftlich<br />
widerrufen werden. In dem Fall, in dem ein Gesellschafter die Auszahlung<br />
in EUR statt in CAD wählt, erfolgt der Umtausch des auf<br />
diesen Gesellschafter entfallenden Auszahlungsanteils von CAD in<br />
EUR am 10. Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung an<br />
die Gesellschafter erfolgt. Ist der 10. Kalendertag dieses Monats<br />
kein Bankarbeitstag, erfolgt der Umtausch am ersten darauffolgenden<br />
Bankarbeitstag. Der Umtausch erfolgt zum Devisenreferenzkurs<br />
des vorgenannten Bankarbeitstages.<br />
4) Da durch die Auszahlungen die Haftung der Kommanditisten wieder<br />
aufleben könnte, besteht für jeden Kommanditisten das Einzelrecht,<br />
die Auszahlung abzulehnen. Sollte die bedungene Einlage<br />
eines Kommanditisten noch nicht voll erbracht sein, sind die ihm<br />
zustehenden Auszahlungsbeträge zunächst mit der ausstehenden<br />
Einlage zu verrechnen.<br />
§ 17 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1) Die teilweise oder vollständige Übertragung von Geschäftsanteilen<br />
bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Als wichtiger<br />
Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Gesellschaft fällige<br />
Ansprüche gegen den verfügungswilligen Kommanditisten oder den<br />
Übertragungsempfänger zustehen oder der Übertragungsempfänger<br />
im Wettbewerb zu der Gesellschaft steht oder berechtigte<br />
Zweifel an der Bonität des Übertragungsempfängers bestehen.<br />
2) Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann jeweils nur zum<br />
Quartalsende erfolgen. Im Falle der teilweisen Übertragung eines<br />
Geschäftsanteils müssen der übertragene Teilgeschäftsanteil<br />
und der bei dem Übertragenden verbleibende Teilgeschäftsanteil<br />
jeweils mindestens CAD 10.000 betragen und durch 100<br />
ohne Rest teilbar sein. Die Kosten der Übertragung eines Geschäftsanteils<br />
trägt der den Geschäftsanteil übertragende Gesellschafter.<br />
3) Die Übertragung eines Geschäftsanteils kann jeweils nur zusammen<br />
mit der Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag erfolgen. Wird der Erwerber<br />
unmittelbarer Beteiligter, so hat er der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
gleichzeitig eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
gem. § 5 Abs. 9 dieses Vertrages auszuhändigen.<br />
4) Steht mehreren Personen ein Gesellschaftsanteil zu, so können<br />
die Rechte aus dem Geschäftsanteil nur gemeinschaftlich ausgeübt<br />
werden. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist,<br />
ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil.<br />
§ 18 Ausscheiden der Komplementärin oder eines<br />
Gesellschafters<br />
1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn über<br />
sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn der Gesellschaftsanteil<br />
eines Gesellschafters oder sonstige Ansprüche des Gesellschafters<br />
gegenüber der Gesellschaft von einem Gläubiger gepfändet<br />
werden und diese Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht binnen<br />
vier Wochen aufgehoben werden. Die Gesellschaft wird in jedem<br />
Falle von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.<br />
2) Beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod wird das Gesellschaftsverhältnis<br />
mit dessen Erben oder Vermächtnisnehmern<br />
fortgesetzt.<br />
3) Scheiden die Komplementärin oder die geschäftsführende Kommanditistin<br />
aus der Gesellschaft aus, so treffen die verbleibenden<br />
Gesellschafter durch einen mit einfacher Mehrheit zu fassenden<br />
Gesellschafterbeschluss eine Regelung über die Rechtsnachfolge,<br />
mit dem die Gesellschaft ohne Liquidation fortgesetzt wird.<br />
4) Scheidet die Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, ohne dass<br />
der Bestand der von ihr als Treuhänderin gehaltenen Kommanditbeteiligungen<br />
davon wirtschaftlich berührt werden soll, so bestellen<br />
die Treugeber auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
einen neuen Treuhänder, mit dem die Gesellschaft ohne<br />
Auseinandersetzung fortgesetzt wird.<br />
§ 19 Dauer der Gesellschaft und Kündigung<br />
1) Die Gesellschaft hat eine geplante Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />
2018. Nach Ablauf dieses Datums wird die Gesellschaft<br />
ohne Auflösungsbeschluss liquidiert. Dies gilt nicht, soweit die<br />
Gesellschaftsversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft<br />
beschließt (§ 11 Abs. 4 c)). Im Falle der Liquidation weist die<br />
100 | Die Verträge
geschäftsführende Kommanditistin die Zielgesellschaft an, sämtliche<br />
Vermögensgegenstände zu veräußern.<br />
2) Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Geschäftsjahres kündigen,<br />
erstmals zum 31. Dezember 2018. Die Kündigung bedarf<br />
der Schriftform und ist an die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu richten.<br />
3) Die vorstehenden Kündigungsregelungen gelten entsprechend für<br />
die Treugeber der Treuhandgesellschaft mit der Maßgabe, dass<br />
die Kündigung gegenüber der Treuhandgesellschaft zu erklären<br />
ist, welche die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten hat. Die<br />
Treuhandgesellschaft scheidet anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung<br />
aus der Gesellschaft aus, den sie treuhänderisch für<br />
den jeweils betroffenen Treugeber hält.<br />
4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Die Verschlechterung der Vermögenslage des Gesellschafters<br />
oder der Gesellschaft oder die Verwirklichung der mit der Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft verbundenen Risiken stellen<br />
keine wichtigen Gründe i.S.d. Satz 1 dar.<br />
5) Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Einhaltung der in Absatz 2<br />
genannten Frist ihre Kommanditanteile auch teilweise zu kündigen,<br />
sofern und soweit Treugeber ihr gegenüber die Umwandlung<br />
ihrer treuhänderischen Beteiligung in eine gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Gesellschaft als Kommanditist verlangt haben.<br />
6) Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirksamwerden der<br />
Kündigung aus der Gesellschaft aus, die Gesellschaft wird ohne<br />
den kündigenden Gesellschafter fortgeführt.<br />
§ 20 Auseinandersetzung<br />
1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus und findet<br />
eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit seinem<br />
Rechtsnachfolger nicht statt, so ist an den ausscheidenden Gesellschafter<br />
eine Abfindung zu zahlen. Die Abfindung bemisst sich<br />
grundsätzlich nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
abzgl. eines Sicherheitsabschlags von 20 %. Ein etwaiger<br />
Firmenwert bleibt bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />
außer Betracht. Der Verkehrswert der Beteiligung ist durch einen<br />
unabhängigen und durch die geschäftsführende Kommanditistin<br />
zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer zu ermitteln. Alle hierdurch<br />
entstehenden Kosten sind durch den ausscheidenden Gesellschafter<br />
zu tragen.<br />
2) Ein Auseinandersetzungsguthaben gem. Abs. 1 ist unverzinslich und<br />
in drei gleichen Jahresraten an den ausgeschiedenen Kommanditisten<br />
zu zahlen, erstmals ein Jahr nach dessen Ausscheiden. Die<br />
Gesellschaft kann Ratenzahlung aussetzen, wenn die Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft eine Ratenzahlung nicht zulässt oder Darlehen<br />
zwecks Ratenzahlung aufgenommen werden müssten.<br />
3) Ergibt sich für den ausscheidenden Kommanditisten ein negatives<br />
Auseinandersetzungsguthaben, kann die Gesellschaft keinen Ausgleich<br />
verlangen. Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese an<br />
die Gesellschaft unverzüglich zurückzuzahlen, soweit sie die handelsrechtlichen<br />
Gewinnanteile des Kommanditisten übersteigen.<br />
4) Der ausscheidende Kommanditist kann eine Sicherheitsleistung<br />
für ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben nicht verlangen.<br />
5) Ermäßigt sich die Beteiligung der Treuhandgesellschaft durch Beendigung<br />
eines Treuhandverhältnisses, gelten die vorstehenden<br />
Bestimmungen entsprechend, soweit die entsprechende Kommanditbeteiligung<br />
nicht auf den Treugeber oder einen Übernehmer<br />
übertragen wird.<br />
6) Scheidet ein Kommanditist gem. § 5 Abs. 11 aus der Kommanditgesellschaft<br />
aus, bestimmt sich sein Abfindungsanspruch abweichend<br />
von den vorstehenden Regelungen nach dem Buchwert<br />
seiner Beteiligung im Zeitpunkt seines Ausscheidens, beschränkt<br />
jedoch auf den Nennwert seiner geleisteten Einlage. Die Regelungen<br />
zu vorstehend 2. – 5. finden entsprechende Anwendung.<br />
§ 21 Liquidation<br />
1) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft führt die geschäftsführende<br />
Kommanditistin als Liquidatorin die Auseinandersetzung durch.<br />
Sie hat sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und<br />
sämtliche Gläubiger zu befriedigen. Das hiernach verbleibende<br />
Gesellschaftsvermögen ist an die Gesellschafter unter Berücksichtigung<br />
des § 15 Abs. 3 auszukehren.<br />
2) Zu den Verbindlichkeiten der Gesellschaft zählen auch die beschlossenen<br />
und nicht entnommenen Auszahlungen an die Gesellschafter.<br />
3) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre Tätigkeit bei<br />
der Auflösung der Gesellschaft Ersatz ihrer Auslagen einschließlich<br />
von ihr getätigter Aufwendungen für Beauftragte. Die Regelung<br />
des § 14 Abs. 1 (Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin)<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
§ 22 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und<br />
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag oder<br />
aufgrund dieses Vertrages ergebenden Ansprüche ist – soweit gesetzlich<br />
zulässig – Hamburg.<br />
Die Verträge | 101
§ 23 Salvatorische Klausel<br />
Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />
berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In diesem Fall gilt<br />
eine solche Regelung als vereinbart, die der von den Parteien beabsichtigten<br />
Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am<br />
nächsten kommt.<br />
Hamburg, den 06.03.2013<br />
<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong><br />
gez. Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />
gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />
Anlage I zum Gesellschaftsvertrag<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Kaufpreis für alle Geschäftsanteile<br />
an der Zielgesellschaft<br />
<strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
Kaufpreis für alle Geschäftsanteile<br />
an dem Vollhafter<br />
<strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
Konzeption, steuerliche und rechtliche<br />
Beratung<br />
Prospekterstellung, Druckkosten,<br />
Marketing<br />
CAD in % vom<br />
Gesamt aufwand<br />
13.949.000 92,99 %<br />
1.000 0,01 %<br />
85.500 0,57 %<br />
210.000 1,40 %<br />
Eigenkapitaleinwerbung* 750.000 5,00 %<br />
Mittelverwendungskontrolle 4.500 0,03 %<br />
Gesamt 15.000.000 100,00 %<br />
*zzgl. 5 % Agio<br />
Finanzierungsplan (Prognose)<br />
CAD in % vom<br />
Gesamtaufwand<br />
Kommanditkapital 15.000.000 100,00 %<br />
Gründungsgesellschafter 1.300 0,01 %<br />
Neu aufzunehmende Gesellschafter* 14.998.700 99,99 %<br />
Gesamt 15.000.000 100,00 %<br />
*zzgl. 5 % Agio<br />
102 | Die Verträge
Anlage II zum Gesellschaftsvertrag<br />
Investitions- und Finanzierungsplan der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.<br />
(Zielgesellschaft)<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Grundstückserwerbe<br />
inkl. Nebenkosten<br />
Grundstücksaufbereitung,<br />
Vorerschließung, Parzellierung,<br />
Vermessung,<br />
CAD % vom Gesamtaufwand<br />
/ Eigenkapital<br />
13.195.000 94,59 %<br />
558.000 4,00 %<br />
Liquiditätsreserve 196.000 1,41 %<br />
Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />
Finanzierungsplan (Prognose)<br />
Einlage der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
CAD %<br />
13.949.000 100,00 %<br />
Gesamt 13.949.000 100,00 %<br />
Anlage III zum Gesellschaftsvertrag<br />
Investitionskriterien der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P.:<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin wird die Gesellschaft u. a. im<br />
Rahmen des mittelbaren Erwerbes von Grundbesitz durch den Erwerb<br />
von Anteilen an der kanadischen Zielgesellschaft vertreten. Insoweit<br />
ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet (vgl. § 9 Abs. 3)<br />
folgende Grundsätze für den Kauf von Grundstücken zu beachten und<br />
hat die Zielgesellschaft eingehend zu verpflichten:<br />
1) Es dürfen nur Grundstücke der kanadischen Provinz Nova Scotia<br />
erworben werden.<br />
2) Die Grundstücke müssen frei von Rechten Dritter sein.<br />
3) Es sollen Grundstücke erworben werden, die vermessen sind. Ist<br />
dies nicht der Fall, hat eine Vermessung zwingend zu erfolgen.<br />
4) Es sollen nur Grundstücke erworben werden, die in das regionale<br />
Grundbuch eingetragen sind.<br />
5) Die Mindestgrundstücksgröße soll 25 Acres betragen (1 acre =<br />
4.4046,85642 m²).<br />
6) Die Grundstücke müssen entsprechend ihrer Nutzung infrastrukturellen<br />
Mindestanforderungen genügen. Diese betreffen insbesondere<br />
die Straßenanbindung und Stromversorgung. Liegen diese<br />
Mindestanforderungen nicht vor, sind sie zwingend zu schaffen.<br />
7) Zur Risikostreuung ist geplant, Grundstücke mit verschiedenen<br />
Nutzungsarten (z. B. forstwirtschaftliche Nutzung und Freizeitgrundstücke)<br />
zu erwerben.<br />
8) Bei jedem Grundstückskauf ist eine bei der Zielgesellschaft zu bildende<br />
angemessene Liquiditätsreserve für Parzellierung und die<br />
dafür notwenige Erschließung etc. zu berücksichtigen.<br />
9) Eine Abweichung von diesen Kriterien bedarf einer Entscheidung<br />
der Gesellschafterversammlung der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit 75 % Mehrheit.<br />
Die Verträge | 103
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
für die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
zwischen<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade – nachfolgend „Treuhänderin“<br />
genannt<br />
und<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Hamburg – nachfolgend<br />
„Beteiligungsgesellschaft“ oder „Gesellschaft“ genannt<br />
sowie<br />
dem einzelnen, der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG treugeberisch<br />
beitretenden Gesellschafter – nachfolgend „Treugeber“ genannt.<br />
Präambel<br />
Die Treuhänderin ist Kommanditistin der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Hamburg. Nach § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist die Treuhänderin<br />
berechtigt, durch treuhänderische Übernahme von Kommanditkapital<br />
ihre Kommanditeinlage auf bis zu CAD 14.999.350 (zzgl. 5 % Agio)<br />
zu erhöhen, in jedem Falle jedoch bis das Kommanditkapital in Höhe<br />
des von der geschäftsführenden Kommanditistin gem. § 5 Abs. 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft beschlossenen<br />
Be trages in voller Höhe erreicht ist.<br />
Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhänderin für<br />
die Beteiligungsgesellschaft die Verwaltung des Fondskapitals sowie<br />
die Betreuung der Investoren.<br />
§ 1 Abschluss und Gegenstand des Vertrages<br />
1) Das Treuhandverhältnis kommt dadurch zustande, dass der<br />
Treugeber eine Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterzeichnet und die<br />
Treuhänderin diese Beitrittserklärung durch Gegenzeichnung annimmt.<br />
Der Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber ist für<br />
das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.<br />
2) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin,<br />
den Treugebern untereinander und zwischen den Treugebern<br />
und der Beteiligungsgesellschaft richten sich nach diesem<br />
Vertrag und – soweit er für diese Rechtsverhältnisse von Bedeutung<br />
ist – in entsprechender Anwendung nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Die Treuhänderin ist von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
3) Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber eine<br />
Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe des<br />
im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält diese treuhänderisch<br />
im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung<br />
des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische Beteiligung<br />
nach Maßgabe dieses Vertrages und des Gesellschafts vertrages<br />
für den Treugeber uneigennützig zu halten und zu verwalten.<br />
4) Mit Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin erfolgt<br />
gleichzeitig die mittelbare Aufnahme des Treugebers in die<br />
Beteiligungsgesellschaft. Der Treugeber ist zunächst atypisch<br />
stiller Gesellschafter, der Beitritt als Kommanditist wird entweder<br />
mit direkter Eintragung des Treugebers als Kommanditist oder mit<br />
der Abgabe der Erklärung über die Einlagenerhöhung durch die<br />
Treuhänderin und die Eintragung der Erhöhung im Handelsregister<br />
wirksam.<br />
5) Die Treuhänderin trägt dafür Sorge, dass die Einlage des Treugebers<br />
nur zur Erbringung ihrer nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
erhöhten Kommanditeinlage verwendet wird.<br />
6) Die Treuhänderin ist berechtigt, gleichlautende Treuhand- und Verwaltungsverträge<br />
mit anderen Treugebern zu schließen, die sich<br />
ebenfalls als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. Sie<br />
ist berechtigt, sich neben dieser Treuhandschaft auch an anderen<br />
Gesellschaften treuhänderisch oder für eigene Rechnung zu<br />
beteiligen. Die Treuhänderin wird die Kommanditbeteiligung des<br />
Treugebers zusammen mit den Beteiligungen anderer Treugeber<br />
im Außenverhältnis als eine einheitliche Kommanditbeteiligung an<br />
der Beteiligungsgesellschaft halten. Im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft<br />
handelt die Treuhänderin ausschließlich im Auftrag<br />
und auf Rechnung des jeweiligen Treugebers. Wirtschaftlich wird<br />
der Treugeber wie ein Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />
behandelt, er allein hat die sich aus der Beteiligung ergebenden<br />
steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen zu tragen.<br />
7) Die Treuhänderin wird den Treugeber über die Verhältnisse der Gesellschaft<br />
und das treuhänderisch gehaltene Treugut sowie über<br />
alle wesentlichen wirtschaftlichen Entwicklungen der Gesellschaft<br />
unterrichtet halten.<br />
8) Der Auftrag und die Bevollmächtigung der Treuhänderin gelten<br />
auch für den Fall, dass der Treugeber in der Beitrittserklärung gem.<br />
Abs. 1 unmittelbare Eintragung in das Handelsregister wünscht. In<br />
diesem Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung<br />
des Treugebers in offener Stellvertretung bei entsprechender Anwendung<br />
der Bestimmungen dieses Treuhandvertrages. Der Treugeber<br />
trägt sämtliche in Verbindung mit der Einräumung seiner<br />
handelsrechtlichen Kommanditistenstellung stehenden Kosten<br />
und hat diese der Treuhänderin ggf. zu erstatten. Der Vergütungsanspruch<br />
der Treuhänderin bleibt unberührt.<br />
104 | Die Verträge
§ 2 Einlagen<br />
1) Der Treugeber ist verpflichtet, nach Maßgabe der Beitrittserklärung<br />
bei Fälligkeit Einlage und Agio in der in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Höhe auf das Treuhandkonto einzuzahlen. Der Treugeber<br />
ist verpflichtet die Einlage in kanadischen Dollar (CAD) zu<br />
leisten.<br />
2) Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, über die auf das<br />
Treuhandkonto eingezahlten Beträge nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
zu verfügen.<br />
§ 3 Rechte und Pflichten, Weisungsrechte<br />
1) Der Treugeber ist berechtigt, der Treuhänderin jederzeit schriftliche<br />
Weisungen bezüglich der Beteiligung sowie in Hinblick auf die<br />
Ausübung von Rechten nach dem Gesellschaftsvertrag zu erteilen.<br />
2) Die Treuhänderin ist verpflichtet, rechtzeitig vor jeder Gesellschafterversammlung<br />
dem Treugeber einen Vorschlag zur Abstimmung<br />
über die zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkte zu<br />
unterbreiten. Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht keinen<br />
Gebrauch und erteilt der Treugeber der Treuhänderin nicht bis<br />
eine Woche vor dem Datum der Gesellschafterversammlung eine<br />
Weisung zu einem bestimmten Abstimmungsvorschlag, so gilt die<br />
Treuhänderin als angewiesen, über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand<br />
entsprechend ihres schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages<br />
zu stimmen.<br />
3) Die Treuhänderin ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und<br />
sich zur Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen<br />
zu bedienen.<br />
§ 4 Abtretung<br />
Die Treuhänderin tritt hiermit – an Erfüllungs Statt – im Voraus dem<br />
Treugeber alle gegen die Beteiligungsgesellschaft und die übrigen Gesellschafter<br />
und Treugeber gerichteten bestehenden und künftigen<br />
Forderungen und Rechte aus der Beteiligung ab, soweit sie auf den für<br />
den Treugeber gehaltenen Anteil entfallen. Der Treugeber nimmt die<br />
Abtretung hiermit an.<br />
§ 5 Auslagen und Verbindlichkeiten, Vergütung<br />
1) Der Treugeber ist verpflichtet, die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten<br />
und Kosten freizuhalten, die der Treuhänderin aus der<br />
anteilig gehaltenen Kommanditbeteiligung entstehen. Er übernimmt<br />
mit Abschluss dieses Vertrages die auf seine mittelbare Beteiligung<br />
entfallenden Verbindlichkeiten der Treuhänderin gegenüber<br />
der Gesellschaft, insbesondere die Beitragsschuld (Einlage<br />
und Agio), mit der Wirkung, dass er als Schuldner an die Stelle der<br />
Treuhänderin tritt, §§ 414, 415 BGB.<br />
2) Die Treuhänderin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft<br />
eine quartalsweise Vergütung in Höhe von 0,1 % (in Worten: nullkommaeins<br />
von Hundert) des Kommanditkapitals nach Maßgabe<br />
der festen <strong>Kapital</strong>konten der Gesellschaft zzgl. der geltenden<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend ist jeweils der Stand per<br />
Quartalsende eines jeden Quartals bzw. das Datum der Vollbeendigung<br />
(Beendigung der Abwicklungsphase) der Gesellschaft. Die<br />
Vergütung ist erstmals fällig für das 3. Quartal 2013.<br />
§ 6 Haftung<br />
1) Eine Haftung der Treuhänderin für Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,<br />
wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nur einfache<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt, ausgenommen<br />
a) Fälle der Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit,<br />
b) Fälle der Haftung für die Verletzung von Vertragspflichten,<br />
die das Erreichen des Vertragszwecks gefährden („Kardinalpflichten“).<br />
2) Die Treuhänderin hat die Vertriebsunterlagen keiner eigenen Prüfung<br />
unterzogen. Sie haftet nicht für den Inhalt von Vertriebsunterlagen<br />
und Prospekten, den Eintritt angestrebter Steuervorteile<br />
oder für die Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit der Beteiligung.<br />
3) Ein etwaiger Haftungsanspruch des Treugebers gegen die Treuhänderin<br />
erlischt, wenn der Treugeber den Anspruch nicht innerhalb<br />
einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nachdem er von<br />
den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat,<br />
durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Treuhänderin geltend<br />
gemacht hat, es sei denn, gesetzlich ist zwingend etwas anderes<br />
vorgeschrieben.<br />
§ 7 Rechtsnachfolge<br />
1) Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung in entsprechender<br />
Anwendung von § 17 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit vorheriger Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin auf einen Dritten zu übertragen, wenn gleichzeitig<br />
die Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag auf den<br />
Übernehmer wirksam übertragen werden. Dies gilt auch, wenn<br />
nach Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister<br />
statt eines Treuhandverhältnisses eine Verwaltungstreuhand<br />
besteht. Einer Zustimmung der anderen Gesellschafter<br />
oder Treugeber bedarf es für eine Übertragung der Beteiligung des<br />
Treugebers auf einen Dritten nicht.<br />
Die Verträge | 105
2) Beim Ableben eines Treugebers wird der Treuhandvertrag mit<br />
seinen Erben bzw. Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Der Rechtsnachfolger<br />
hat der Treuhänderin auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />
gem. § 5 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der<br />
Beteiligungsgesellschaft zu erteilen, sofern er sich unmittelbar<br />
gesellschaftsrechtlich als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt.<br />
3) Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden, so haben diese einen<br />
bevollmächtigten Vertreter zu bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />
ruhen die Pflichten der Treuhänderin.<br />
§ 8 Vertragsbeendigung, Verwaltungstreuhand<br />
1) Der Treuhandvertrag ist für die Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />
geschlossen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn<br />
sein Zweck erreicht – z. B. im Falle der Beendigung der Liquidation<br />
der Beteiligungsgesellschaft – oder fortgefallen – z. B. im Falle<br />
der Kündigung des Gesellschaftsvertrages oder der Ausschließung<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft – ist.<br />
2) Der Treugeber ist berechtigt, mit einer Frist von drei Monaten jeweils<br />
zum 31. Dezember eines Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditist<br />
zu verlangen. Das Umwandlungsverlangen ist der Treuhänderin<br />
gegenüber schriftlich zu erklären.<br />
3) Für den Fall, dass der Treugeber die Umwandlung seiner Beteiligung<br />
verlangt, bietet die Treuhänderin bereits hiermit die Übertragung<br />
der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Beteiligung<br />
an der Beteiligungsgesellschaft unmittelbar auf den Treugeber an.<br />
Der Treugeber nimmt dieses bedingte Angebot durch die Übermittlung<br />
des Umwandlungsverlangens an. Die Wirksamkeit der<br />
Übertragung ist im Außenverhältnis aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung des Treugebers als Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft<br />
in das Handelsregister. Mit dem Eintritt dieser Bedingung<br />
besteht das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft<br />
fort. Dieses kann vom Treugeber nur aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der<br />
Treugeber aus der Gesellschaft ausscheidet. Die durch die Beendigung<br />
oder Umwandlung des Treuhandverhältnisses verursachten<br />
Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren)<br />
trägt der Treugeber.<br />
4) Im Falle der Fortführung des Vertragsverhältnisses als Verwaltungstreuhand<br />
gelten die in diesem Vertrag geregelten Rechte<br />
und Pflichten entsprechend weiter fort, soweit sich nicht daraus<br />
etwas anderes ergibt, dass der Treugeber nunmehr unmittelbar<br />
als Kommanditist an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist.<br />
Der Treugeber hat der Treuhänderin im Falle der Umwandlung<br />
seiner Beteiligung auf seine Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />
gem. § 5 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages zu erteilen.<br />
Die Treuhandvergütung der Treuhänderin bestimmt sich auch im<br />
Falle der Verwaltungstreuhand nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages.<br />
5) Neben der Umwandlung der Beteiligung in eine unmittelbare gesellschaftsrechtliche<br />
Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
als Kommanditist ist während der Dauer der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine ordentliche Kündigung dieses Treuhandvertrages<br />
ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen.<br />
Die Kündigung des Treugebers ist schriftlich an die<br />
Treuhänderin zu richten.<br />
6) Der Treuhandvertrag endet im Übrigen, wenn ein Treugeber seine<br />
im Zeichnungsschein abgegebenen Willenserklärungen zulässig<br />
und rechtswirksam widerrufen hat. Abfindungsansprüche stehen<br />
dem Treugeber in diesem Fall über die Rückzahlung der geleisteten<br />
<strong>Kapital</strong>einlage (zzgl. Agio) hinaus nicht zu.<br />
7) Scheidet die Treuhänderin aus der Beteiligungsgesellschaft aus,<br />
wird das Treuhandverhältnis mit einer auf Vorschlag der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin von den Treugebern neu gewählten<br />
Treuhänderin fortgesetzt. Bis zur Neubestellung nehmen die Treugeber<br />
ihre Gesellschafterrechte unmittelbar selbst wahr.<br />
§ 9 Mitwirkungspflichten, Datenschutz<br />
1) Die Treuhänderin hat über sämtliche Treugeber ein Register mit<br />
Namen, Anschrift, übernommener Beteiligungssumme Bankverbindung<br />
und Steuernummer zu führen. Der Treugeber ist damit<br />
einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Wege<br />
der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und dass die<br />
in die Verwaltung und Betreuung der Beteiligungen einbezogenen<br />
Personen über die Verhältnisse der Beteiligungsgesellschaft und<br />
die Person des Treugebers informiert werden.<br />
2) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der im Treugeberregister<br />
eingetragenen Angaben und Änderungen betreffend die rechtliche<br />
Inhaberschaft der Beteiligung der Treuhänderin unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 10 Schlussbestimmungen<br />
1) Schriftliche Mitteilungen an den Treugeber erfolgen an die letzte<br />
der Treuhänderin schriftlich mitgeteilte Kommunikationsadresse.<br />
2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies<br />
gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />
3) Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />
berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. In die-<br />
106 | Die Verträge
sem Fall gilt eine solche Regelung als vereinbart, die der von den<br />
Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise<br />
wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss<br />
des Internationalen Privatrechts (IPR). Als Gerichtsstand<br />
wird Hamburg vereinbart.<br />
Stade, den 06.03.2013<br />
TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, Stade<br />
gez. Timo Engelbrecht, Lars Jagemann (Geschäftsführer)<br />
Hamburg, den 06.03.2013<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG, Hamburg<br />
gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
Die Verträge | 107
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen der<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(im Folgenden „Gesellschaft“ genannt)<br />
und der<br />
Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(im Folgenden: „Beauftragter“ genannt)<br />
Präambel<br />
Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie<br />
der Erwerb von Geschäftsanteilen an kanadischen Personengesellschaften,<br />
deren Zweck in der Bewirtschaftung von kanadischem<br />
Grundbesitz liegt. Gegenstand der vorgenannten Zielgesellschaft ist<br />
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz.<br />
Das Gesellschaftskapital soll durch Aufnahme neuer Kommanditisten<br />
auf maximal CAD 15 Mio. erhöht werden. Ferner kann die<br />
geschäftsführende Kommanditistin die Erhöhung des Gesellschaftskapitals<br />
auf einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag beschließen. Die<br />
Kommanditanteile werden von der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH<br />
(Treuhänderin) im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung<br />
der Investoren übernommen. Beteiligen sich Investoren direkt als<br />
Kommanditisten an der Gesellschaft, so verwaltet die Treuhänderin die<br />
Kommanditbeteiligung dieser Investoren in offener Stellvertretung. Zur<br />
Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der von den Investoren<br />
zu leistenden Einlagen und des Agios wird dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
geschlossen.<br />
§ 2 Durchführung der Mittelverwendung<br />
1) Der Beauftragte ist berechtigt und verpflichtet, einer Auszahlung<br />
vom Mittelverwendungskonto zuzustimmen, wenn diese Zahlung<br />
der gesellschaftsvertraglichen Regelung des § 6 Abs. 5 entspricht.<br />
2) Dispositionen zur Zwischenanlage von Liquidität dürfen nur unter<br />
der Voraussetzung erfolgen, dass Ausfall- und Kursrisiken durch<br />
eine Einlagensicherungseinrichtung abgesichert sind und dass<br />
über die bei in- oder ausländischen Instituten geführten Konten<br />
und Depots, die zur Zwischenanlage dienen, sowie über die zur<br />
Zwischenanlage angeschafften Gegenstände nur mit Zustimmung<br />
des Beauftragten verfügt werden kann.<br />
§ 3 Vergütung des Beauftragten<br />
Der Beauftragte erhält für die Übernahme der Mittelverwendungskontrolle<br />
gem. § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,03 % der Einlage eines jeden<br />
Gesellschafters inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist<br />
fällig jeweils am Ende eines Monats auf Basis der Summe der in dem<br />
vorangegangenen Monat geleisteten Einlagen.<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag endet, wenn das auf dem Mittelverwendungskonto vorhandene<br />
Guthaben bis auf eine nach dem Gesellschaftsvertrag zulässige<br />
von der Gesellschaft gebildete Liquiditätsreserve gem. § 2 dieses<br />
Vertrages verwendet wurde und weitere Eingänge auf dem Mittelverwendungskonto<br />
nicht mehr in Betracht kommen, spätestens jedoch<br />
ein Jahr nach Fälligkeit der letzten Einlagerate. Im Übrigen kann der<br />
Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.<br />
§ 1 Einlagen<br />
Beitretende Gesellschafter leisten die auf sie entfallende Einlage zuzüglich<br />
eines Aufgeldes (Agio) in Höhe von 5 % ihrer Einlage auf ein von<br />
der Treuhänderin zu diesem Zweck zu errichtendes Konto Kontonummer<br />
7 113 632 00 bei der Commerzbank Wiesbaden BLZ 510 400 38<br />
(Treuhandkonto).<br />
Die Treuhänderin als Inhaberin des Treuhandkontos wird Auszahlungen<br />
zugunsten eines Kontos der Fondsgesellschaft mit der Kontonummer<br />
5 188 081 00 bei der Commerzbank Wiesbaden BLZ 510 400 38 –<br />
nachfolgend auch Mittelverwendungskonto genannt – zum mittelbaren<br />
Erwerb von Grundbesitz durch den Erwerb von Anteilen an der kanadischen<br />
Zielgesellschaft, <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P., i.S. d. § 9 Abs. 3<br />
des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft vornehmen, sobald<br />
der Beitritt der Anleger rechtswirksam begründet sowie die Einlage in<br />
voller Höhe eingezahlt worden ist. Über das Mittelverwendungskonto<br />
kann die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit dem Beauftragten verfügen.<br />
§ 5 Haftung<br />
1) Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />
in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag übernommenen Aufgaben.<br />
Eine Überwachung des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, der Treuhänderin oder der Investitionen<br />
über den in § 2 beschriebenen Umfang hinaus ist nicht Gegenstand<br />
dieses Vertrages.<br />
2) Im Übrigen gelten für die Durchführung dieses Vertrages und die<br />
Haftung des Beauftragten, auch gegenüber Dritten, die Allgemeinen<br />
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom 01. Januar 2002, die<br />
diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind.<br />
108 | Die Verträge
§ 6 Schlussbestimmungen<br />
1) Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />
3) Eine unwirksame Bestimmung dieses Vertrages oder eine Vertragslücke<br />
berühren seine Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien<br />
verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksamen Bestimmungen<br />
und / oder Vertragslücken durch eine solche Regelung zu ersetzen<br />
oder auszufüllen, die der von ihnen beabsichtigten Regelung<br />
in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />
4) Erfüllungsort ist Hamburg.<br />
Hamburg, den 06.03.2013<br />
<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong><br />
gez. Marc A. Beyer, Karsten Dümmler, Robert Vitye (Geschäftsführer)<br />
Gooßen & Heuermann <strong>GmbH</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Rigo Gooßen, Hans-Ulrich Heuermann, Jörg Bardenhagen<br />
(Geschäftsführer)<br />
Die Verträge | 109
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />
Verbraucherinformationen für den Investor nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />
(BGB-InfoV)<br />
1. Identität und ladungsfähige Anschriften des Unternehmers<br />
und anderer für die Geschäftsbeziehung mit dem<br />
Verbraucher maßgeblicher Personen<br />
(1) <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG (Amtsgericht<br />
Hamburg, HRA 115497), vertreten durch die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107912), vertreten durch die<br />
Geschäftsführer Marc A. Beyer, Karsten Dümmler und Robert<br />
Vitye; Sitz beider Gesellschaften: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />
(2) <strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107913), vertreten<br />
durch die Geschäftsführer Karsten Dümmler, Robert Vitye;<br />
Sitz: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />
(3) TRESTA Treuhandgesellschaft mbH (Amtsgericht Tostedt, HRB<br />
101246), vertreten durch die Geschäftsführer Timo Engelbrecht<br />
und Lars Jagemann; Sitz: An der Werft 5, 21680 Stade.<br />
(4) <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> (Amtsgericht Hamburg, HRB 107912),<br />
vertreten durch die Geschäftsführer Marc A. Beyer, Karsten<br />
Dümmler und Robert Vitye; Sitz: Friesenstr. 1, 20097 Hamburg.<br />
2. Wesentliche Vertragsmerkmale der <strong>Kapital</strong>anlage<br />
Der <strong>Verkaufsprospekt</strong> zum Beteiligungsangebot <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden<br />
Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG vom 04.07.2013 sowie die Beitrittserklärung<br />
enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse, auf die<br />
nachfolgend verwiesen wird.<br />
Mit Annahme der Beitrittserklärung kommt zwischen dem Investor<br />
und der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zustande, auf dessen Grundlage sich der Investor mittelbar<br />
treugeberisch zunächst als atypisch stiller Gesellschafter an der<br />
<strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG beteiligt. Der Beitritt als<br />
Kommanditist wird entweder mit direkter Eintragung des Treugebers<br />
als Kommanditist oder mit der Abgabe der Erklärung über die Einlagenerhöhung<br />
durch die Treuhänderin und die Eintragung der Erhöhung<br />
im Handelsregister wirksam (vgl. Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />
S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie die Beitrittserklärung). Nach<br />
erfolgtem Beitritt kann sich der Investor auch unmittelbar als Kommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lassen (vgl. Gesellschaftsvertrag,<br />
S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es). Zu diesem Zweck kann er<br />
durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten jeweils<br />
zum 31. Dezember eines Jahres die Umwandlung von der Treuhänderin<br />
verlangen. Macht der Investor von diesem Recht Gebrauch, besteht<br />
das Treuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandschaft fort (vgl. Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag, S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />
Der Investor kann sich auch von vornherein unmittelbar an der Gesellschaft<br />
beteiligen (vgl. Gesellschaftsvertrag, S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es,<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag, S. 104 ff des<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie die Beitrittserklärung). In diesem Fall nimmt<br />
die Treuhänderin die Rechte des Investors nur als Verwaltungstreuhänderin<br />
nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wahr<br />
(vgl. ebenda).<br />
Die mittelbare Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erfolgt dergestalt,<br />
dass die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH von ihrem Recht<br />
Gebrauch macht, ihre Einlage ein- oder mehrmals auf insgesamt<br />
CAD14.999.350 zu erhöhen (vgl. den Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />
S. 104 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie den Gesellschaftsvertrag,<br />
S. 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />
auf einen CAD 15 Mio. übersteigenden Betrag zu beschließen (vgl. Gesellschaftsvertrag,<br />
Seiten 94 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />
Der Anlagebetrag wird verwendet zum mittelbaren Erwerb von kanadischen<br />
Grundstücken sowie zur Begleichung der Kosten aller hiermit<br />
in Verbindung stehender Nebengeschäfte. Der Investor partizipiert an<br />
den wirtschaftlichen Ergebnissen der Gesellschaft (vgl. Kapitel „Das<br />
Beteiligungskonzept im Detail“ auf S. 38 des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />
Dem Investor steht ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der<br />
Treuhänderin auch und gerade in Bezug auf die Ausübung der auf die<br />
Beteiligung des Investors entfallenden Stimmrechte zu. Soweit der Investor<br />
der Treuhänderin zu den jeweiligen Abstimmungspunkten keine<br />
Weisungen erteilt, ist die Treuhänderin verpflichtet, über den jeweiligen<br />
Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres schriftlich angekündigten<br />
Abstimmungsvorschlages zu stimmen (vgl. den Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />
S. 104 ff des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es).<br />
3. Laufzeit der Beteiligung<br />
Gemäß § 19 des Gesellschaftsvertrages hat die Beteiligung eine geplante<br />
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018.<br />
4. Leistungsvorbehalte<br />
Da es sich bei der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG um<br />
einen geschlossenen Fonds handelt, können Beteiligungen hieran nur<br />
erworben werden, so lange die Gesellschaft noch nicht geschlossen<br />
ist. Im Übrigen bestehen nach Annahme der Beitrittserklärung durch<br />
die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH keine Leistungsvorbehalte.<br />
5. Gesamtpreis der Beteiligung, ggf. zusätzlich anfallende<br />
Steuern und Kosten, die nicht über den Unternehmer<br />
abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden<br />
Der Investor bestimmt die Höhe seiner Einlage in der Beitrittserklärung.<br />
Hierauf ist ein Agio in Höhe von 5 % der Einlage zu zahlen. Als<br />
110 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz
weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle Beurkundung<br />
einer Handelsregistervollmacht sowie bei Umwandlung<br />
der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als Kommanditist<br />
weitere Notarkosten und Handelsregistergebühren anfallen. Daneben<br />
können Schenkungs-, Erbschafts- und / oder weitere Steuern anfallen.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Investor wird<br />
auf die Ausführungen im <strong>Verkaufsprospekt</strong> (insbesondere „Wesentliche<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage“<br />
auf S. 62 ff.) verwiesen, zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für den Investor im Einzelnen wird die Beratung durch einen<br />
Angehörigen der steuerberatenden Berufe empfohlen.<br />
kein Indikator für zukünftige Erträge. Da sich nicht alle denkbaren Risiken<br />
versichern lassen, ist ein Totalverlust der Beteiligung theoretisch<br />
möglich. Bei einem niedrigen Verkaufserlös der von der Gesellschaft<br />
gehaltenen Grundstücke kann die aus dem Verkauf resultierende und<br />
quotal auf den einzelnen Investor zu veranlassende Auszahlung niedriger<br />
als geplant ausfallen oder ausbleiben. Ferner sind Fondsanteile<br />
als langfristige Investition zu verstehen. Eine vorzeitige Veräußerung ist<br />
jederzeit möglich, aber mit Kosten für den Investor verbunden, die den<br />
Verkaufserlös schmälern. Bezüglich der Risiken der Beteiligung wird<br />
auf die ausführliche Darstellung der Risiken ab S. 15 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es<br />
verwiesen.<br />
6. Zahlung und Erfüllung<br />
Die Zahlung der Einlage nebst Agio erfolgt durch Überweisung auf das<br />
Treuhandkontokonto der TRESTA Treuhandgesellschaft mbH. Einzelheiten<br />
hierzu enthält die Beitrittserklärung. Geht die Zahlung der Beteiligungssumme<br />
und / oder des Agios – soweit fällig – nicht binnen zwei<br />
Wochen nach Absendung eines Aufforderungsschreibens der Treuhänderin<br />
vollständig auf dem Treuhandkonto ein, ist die Treuhänderin oder<br />
die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Für den Fall,<br />
dass der Investor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist<br />
die Treuhänderin oder die Gesellschaft ferner berechtigt, nach Ablauf<br />
einer angemessenen Nachfrist gem. § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten<br />
und daneben gem. § 325 BGB Schadensersatz zu verlangen (vgl.<br />
die Beitrittserklärung).<br />
7. Widerrufs- und Rückgaberechte<br />
Dem Investor steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu.<br />
Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, seiner Ausübung und Rechtsfolgen<br />
ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung.<br />
8. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />
Informationen<br />
Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />
Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />
sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />
auf den Stand Februar 2013.<br />
9. Risiken der Anlage<br />
Die Beteiligung an der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die im Wesentlichen an<br />
den wirtschaftlichen Ergebnissen der erworbenen Grundstücke (z. B.<br />
Wertsteigerung durch Parzellierung, Entwicklung der Holzpreise) partizipiert.<br />
Die Ertragslage der Gesellschaft kann sich durch negative<br />
Entwicklungen der erworbenen Grundstücke verschlechtern. Der Preis<br />
von Grundstücken unterliegt Schwankungen, auf die die Gesellschaft<br />
keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind<br />
10. Vertragliche Kündigungsbedingungen<br />
Der Investor kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin<br />
mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum 31. Dezember eines<br />
Jahres die Umwandlung seiner treuhänderischen Beteiligung in eine<br />
gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft als<br />
Kommanditist verlangen. Mit Eintrag des Investors als Kommanditist<br />
in das Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine<br />
Verwaltungstreuhandschaft um. Diese kann nur aus wichtigem Grund<br />
gekündigt werden. Im Übrigen endet der Treuhandvertrag, wenn die<br />
Gesellschafterstellung des Investors endet.<br />
Die dem Investor zur Verfügung gestellten Informationen gelten bis zur<br />
Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Aussagen zu steuerlichen und<br />
sonstigen in den Vertragswerken genannten Grundlagen beziehen sich<br />
auf den Stand Februar 2013.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem<br />
Fall unberührt.<br />
Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist zu richten an die <strong>SOLIT</strong><br />
Management <strong>GmbH</strong>, Friesenstr. 1, 20097 Hamburg, die Kündigung des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages bzw. das Umwandlungsbegehr an<br />
die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, An der Werft 5, 21680 Stade.<br />
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
Sowohl der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als auch der Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG unterliegen<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch<br />
für die Aufnahme vorvertraglicher Beziehungen zum Investor. Soweit<br />
gesetzlich zulässig ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.<br />
Die Investoren der Beteiligungsgesellschaft haben die Möglichkeit –<br />
unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen – im Falle von<br />
Streitigkeiten über die Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus<br />
der Anwendung des § 676h BGB die bei der Deutschen Bundesbank<br />
eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 111
den Zugang zu der Schlichtungsstelle sind in der Schlichtungsverfahrensordnung<br />
geregelt. Diese sowie ein Merkblatt zu dem Verfahren<br />
ist bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche<br />
Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 11 12 31, 60047 Frankfurt<br />
am Main, Tel.: 069 / 23 88-19 07 / 19 06 / 19 08, Fax: 069 / 23 88-<br />
19 19, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de.<br />
12. Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen und die<br />
Verbraucherinformationen mitgeteilt werden, sowie<br />
Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet,<br />
mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation<br />
während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen<br />
Sämtliche Vertragsbedingungen und sonstige Informationen werden<br />
dem Interessenten / Investor in deutscher Sprache mitgeteilt, die auch<br />
für die Kommunikation während der Vertragslaufzeit und für die Auslegung<br />
von Klauseln maßgeblich ist.<br />
13. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und zuständige<br />
Aufsichtsbehörde (Hinterlegungsstelle)<br />
Die Hauptgeschäftstätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen ergibt<br />
sich aus den Seiten 38 ff. des <strong>Verkaufsprospekt</strong>es sowie aus dem<br />
§ 2 des Gesellschaftsvertrages und der Präambel des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages. Die Tätigkeit der unter Nr. 1 genannten Unternehmen<br />
unterliegt gegenwärtig keiner aufsichtsbehördlichen Zulassung.<br />
112 | Verbraucherinformationen für den Fernabsatz
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz | 113
Glossar<br />
Acre (ac)<br />
Kanadisches Flächenmaß. Umrechnungsverhältnis 1 acre =<br />
4.046,85642 m².<br />
Anbieter<br />
Derjenige für das öffentliche Angebot der Vermögensanlage Verantwortliche.<br />
Assessment Value<br />
Die Grundsteuer richtet sich in Kanada nach dem sog. „Assessment<br />
Value“. Dieser wird jährlich von den jeweiligen Bezirken<br />
(County) neu festgelegt. Der Assessment Value liegt bei nicht<br />
bebauten Landarealen zumeist deutlich unter dem Verkehrswert.<br />
Blind-Pool<br />
Eine Beteiligungsform, bei der die konkreten Projekte der Vermögensanlage<br />
zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht feststehen.<br />
Wenn beispielsweise im Rahmen einer Vermögensanlage der Erwerb<br />
von Grundbesitz geplant ist, aber die konkret zu erwerbenden<br />
Grundstücke noch nicht feststehen, spricht man von einem<br />
„Blind Pool“.<br />
Beteiligungsgesellschaft / Fondsgesellschaft<br />
Bei der Beteiligungsgesellschaft / Fondsgesellschaft handelt es<br />
sich um die <strong>SOLIT</strong> Grund & Boden Kanada <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
Due Diligence<br />
Risikoprüfung, die i. d. R. durch einen Käufer beim Kauf von<br />
Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen<br />
(sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche<br />
Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts<br />
sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige<br />
Rolle bei der Wertfindung des Objektes.<br />
Emittentin<br />
Emittentin ist diejenige, welche eine Vermögensanlage erstmalig<br />
auf den Markt bringt und für ihre Rechnung unmittelbar oder<br />
durch Dritte öffentlich zum Erwerb anbietet.<br />
General Partner (GP)<br />
Der General Partner einer Limited Partnership (L.P.) ist vergleichbar<br />
mit dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär)<br />
einer deutschen Kommanditgesellschaft. General Partner<br />
der <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. ist die <strong>SOLIT</strong> Canada GP Ltd.<br />
Harmonized Sales Tax (HST)<br />
Die HST ist eine kanadische Umsatzsteuer. Kanada hat eine 2-teilige<br />
Umsatzsteuer: auf Staatsebene wird eine allgemeine Umsatzsteuer<br />
erhoben, die „Goods and Services Tax“, auf Ebene der<br />
Provinz Nova Scotia wird eine provinzielle Umsatzsteuer erhoben,<br />
die „Provincial Sales Tax“. Beide werden zusammengefasst in der<br />
HST „Harmonized Sales Tax“.<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Die BaFin wurde am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der<br />
Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, den Wertpapierhandel<br />
und das Versicherungswesen gegründet. Die BaFin hat ihren<br />
Sitz in Frankfurt am Main und Bonn und beaufsichtigt im Rahmen<br />
einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)<br />
Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem<br />
Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem<br />
Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ziel des Vertrages<br />
ist die Vermeidung einer doppelten Besteuerung von natürlichen<br />
und juristischen Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen.<br />
IDW S 4<br />
Vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebener Standard<br />
über die „Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von<br />
<strong>Verkaufsprospekt</strong>en über öffentlich angebotene Vermögensanlagen“<br />
mit Stand vom 18.05.2006.<br />
Internal Rate of Return (IRR) / Interner Zinsfuß<br />
Die Interne-Zinsfuß-Methode (englisch: IRR – Internal Rate of<br />
Return) ist ein Verfahren, der dynamischen Investitionsrechnung<br />
mit deren Hilfe eine (theoretische) Rendite für Investitionen oder<br />
<strong>Kapital</strong>anlagen, bei denen im Zeitablauf ungleichmäßige und<br />
schwankende Erträge anfallen, berechnet werden kann. Die Interne-Zins-Methode<br />
geht von einer sofortigen Wiederanlage aller<br />
frei werdender Zahlungsströme einer Investition zu dem ermittelten<br />
internen Zins aus. Da dies in der Praxis nicht immer möglich<br />
114 | Glossar
ist, ist die Methode wiederholt wissenschaftlich kritisiert worden.<br />
Sie ist im besten Fall geeignet, Zahlungsströme gleicher Struktur<br />
miteinander zu vergleichen. Allgemein ist jedoch keine geeignetere<br />
Methode bekannt. Die ausgewiesenen Werte der IRR, beziehungsweise<br />
des Internen Zinsfußes, sind mit der Rendite von<br />
festverzinslichen Wertpapieren nicht vergleichbar.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Mittelherkunft- und Mittelverwendungsrechnung<br />
<strong>Kapital</strong>konto<br />
Dient dem Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften<br />
individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen<br />
der <strong>Kapital</strong>einzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile und<br />
Auszahlungen bzw. weiterer Einlagen wider.<br />
Limited (Ltd.)<br />
Rechtsform: Die kanadische Limited ist eine <strong>Kapital</strong>gesellschaft.<br />
Diese Gesellschaftsform ist mit der deutschen Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung (<strong>GmbH</strong>) vergleichbar.<br />
Limited Partnership (L.P.) / Limited Partner<br />
Rechtsform: Die kanadische Limited Partnership ist grundsätzlich<br />
mit einer deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar. Die<br />
Limited Partnership besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern,<br />
dem General Partner (persönlich haftender Gesellschafter), der<br />
die Geschäfte führt, und mindestens einem Limited Partner, der<br />
grundsätzlich nur mit seiner <strong>Kapital</strong>einlage haftet und von der<br />
Geschäftsführung ausgeschlossen ist.<br />
Treuhänderin<br />
Natürliche oder juristische Person, die fremdes Eigentum in eigenem<br />
Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.<br />
Zielgesellschaft<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Property Canada L.P. ist die Zielgesellschaft in der<br />
Rechtform einer kanadischen Limited Partnership.<br />
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