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DIE NUTZUNG VON ALPWEIDEN IM WANDEL - ETH Zürich

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Eidgenössische<br />

Technische Hochschule<br />

<strong>Zürich</strong><br />

Ecole polytechnique fédérale de Zurich<br />

Politecnico federale di Zurigo<br />

Swiss Federal Institute of Technology Zurich<br />

Professur Forstpolitik und Forstökonomie<br />

<strong>DIE</strong> N UTZUNG <strong>VON</strong> A LPWEIDEN <strong>IM</strong> <strong>WANDEL</strong><br />

Fallstudie Brischern<br />

Autoren:<br />

Volken, Thomas, dipl. Forsting., lic. oec. publ.<br />

Kissling-Näf, Ingrid, Prof. Dr.<br />

Zimmermann, Willi, Prof. Dr.<br />

<strong>Zürich</strong>, November 2002


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung _____________________________________________________________ 4<br />

2 Beschreibung der Alpe Brischern __________________________________________ 6<br />

3 Entstehung der Alpgenossenschaft Brischern________________________________ 10<br />

4 Analyseraster__________________________________________________________ 14<br />

5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950____________________________________ 16<br />

5.1 Nutzung der Alp __________________________________________________________ 16<br />

5.1.1 Alpweiden ___________________________________________________________________ 16<br />

5.1.2 Mähmatten __________________________________________________________________ 18<br />

5.1.3 Alphütten____________________________________________________________________ 18<br />

5.2 Akteure__________________________________________________________________ 19<br />

5.3 Erklärungsvariablen _______________________________________________________ 22<br />

5.3.1 Gesellschaftliches Umfeld_______________________________________________________ 22<br />

5.3.2 Landwirtschaftspolitik__________________________________________________________ 23<br />

5.3.3 Naturschutzpolitik _____________________________________________________________ 24<br />

5.4 Fazit ____________________________________________________________________ 24<br />

6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970__________________ 25<br />

6.1 Nutzung der Alp __________________________________________________________ 25<br />

6.1.1 Alpweiden ___________________________________________________________________ 25<br />

6.1.2 Mähmatten __________________________________________________________________ 27<br />

6.1.3 Alphütten____________________________________________________________________ 27<br />

6.2 Akteure__________________________________________________________________ 27<br />

6.3 Erklärungsvariablen _______________________________________________________ 28<br />

6.3.1 Gesellschaftliches Umfeld_______________________________________________________ 28<br />

6.3.2 Landwirtschaftspolitik__________________________________________________________ 31<br />

6.3.3 Naturschutzpolitik _____________________________________________________________ 33<br />

6.4 Fazit ____________________________________________________________________ 33<br />

7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970 bis 2000___ 35<br />

7.1 Nutzung der Alp __________________________________________________________ 35<br />

7.1.1 Alpweiden ___________________________________________________________________ 35<br />

7.1.2 Mähmatten __________________________________________________________________ 38<br />

7.1.3 Alphütten____________________________________________________________________ 38<br />

7.2 Akteure__________________________________________________________________ 41<br />

7.3 Erklärungsvariablen _______________________________________________________ 44<br />

7.3.1 Gesellschaftliches Umfeld_______________________________________________________ 44<br />

7.3.2 Landwirtschaftspolitik 1970 bis 2000 ______________________________________________ 50<br />

7.3.3 Naturschutzpolitik _____________________________________________________________ 57<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

7.4 Befragung im Untersuchungsgebiet___________________________________________ 63<br />

7.4.1 Motivation für Schafhaltung im Allgemeinen________________________________________ 64<br />

7.4.2 Motivation für die Sömmerung der Schafe auf Brischern_______________________________ 64<br />

7.4.3 Handel von Alprechten _________________________________________________________ 65<br />

7.4.4 Auflagen des Tierschutzes ______________________________________________________ 65<br />

7.4.5 Szenarien einer restriktiveren Subventionspolitik_____________________________________ 66<br />

7.4.6 Die Zukunft der Alpe Brischern aus Sicht der Schäfer _________________________________ 66<br />

7.5 Fazit ____________________________________________________________________ 66<br />

8 Ausblick: quo vadis? ____________________________________________________ 69<br />

9 Schlussbemerkungen und Zusammenfassung _______________________________ 76<br />

Literatur _________________________________________________________________ 79<br />

Anhang __________________________________________________________________ 82<br />

3


1 Einleitung<br />

Zahlreiche natürliche Ressourcen im Alpenraum werden als Gemeinschaftsgüter, so<br />

genannte common-property-Güter, genutzt (Mathieu 1998: 147). Nutzungsgemeinschaften<br />

bestehen in vielen Fällen bereits seit dem Mittelalter und haben bis in unsere Zeit Bestand.<br />

Während sich die gemeinsame Nutzung von Ressourcen in der Agrargesellschaft aus<br />

ökonomischen Zwängen bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts aufdrängte 1 , ist die<br />

Bearbeitung und Nutzung der Alpweiden heute selten existentiell motiviert. Zudem sehen<br />

sich die Gemeinschaften in der heutigen Zeit einer Vielzahl unterschiedlicher Interessen von<br />

aussen konfrontiert. Mit dem Wandel zur Industrie- und Kommunikationsgesellschaft hat sich<br />

in den letzten Jahrzehnten eine massive Veränderung vollzogen. Sie bezieht sich auf die Art<br />

der Nutzung, die Intensität der Nutzung, die Zusammensetzung der Nutzergruppe und deren<br />

Motivation. Ausserhalb des engen Kreises von nutzungsberechtigten Genossenschaftern<br />

entsteht ein grösser werdender Kreis unterschiedlichster Interessengruppen. Die Interessen<br />

können sich auf unterschiedlichen Ebenen artikulieren und schliesslich als eigenständige<br />

Policy oder als Teil davon Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung der Nutzung. Der Wandel<br />

bewirkt somit eine Rückkoppelung auf die Ressource selber, wobei das ökologische,<br />

ökonomische und soziale Umfeld der Ressourcennutzung beeinflusst wird.<br />

In der vorliegenden Fallstudie wird der Wandel, den viele landwirtschaftlich geprägten<br />

Nutzungsregime typischerweise im zwanzigsten Jahrhundert durchgemacht haben, am<br />

Beispiel der Alpe Brischern 2 untersucht. Das Gewicht wird auf Güter und Leistungen der<br />

Ressource Alp sowie auf die jeweils relevanten Akteure gelegt. Die Tätigkeiten des<br />

Menschen zeigen dabei Spuren in der Natur (z.B. Zusammensetzung der Pflanzenarten), in<br />

der Gestaltung der ökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. Regelung der Nutzungsrechte)<br />

und wirken auf sein Verhalten und seine Gewohnheiten zurück (z.B. Verlust an Identität und<br />

Verbundenheit der Dorfbevölkerung mit dem eigenen Land). Diese Auswirkungen werden<br />

anhand der Alpe Brischern analysiert. Mit Hilfe von Erklärungsvariablen wird versucht, den<br />

Ursachen des Wandels auf den Grund zu gehen. Spezielles Gewicht wird dem<br />

gesellschaftlichen Umfeld beigemessen und den verschiedenen Policyfeldern, die in<br />

irgendeiner Art und Weise Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung der Nutzungsformen. Es<br />

wird die Hypothese vertreten, dass eine bis in die heutige Zeit überwiegend<br />

landwirtschaftliche Nutzung der Alpe Brischern durch die Landwirtschaftspolitik am meisten<br />

1<br />

2<br />

Gemäss Mathieu (1998:147) brauchen gemeinsame Nutzungs- und Besitzformen nicht soziale Vorzüge<br />

aufzuweisen oder besonders alt zu sein, sondern sind aus einer rein ökonomischen Perspektive Ausdruck des<br />

extensiven Charakters der Berglandwirtschaft.<br />

Je nach Quelle werden für die untersuchte Alp unterschiedliche Ausprägungen des Namens verwendet:<br />

Brischeru, Brischeren, Brischernalp oder Brischern. Der Autor verwendet in der vorliegenden Arbeit ohne<br />

Begründung einheitlich letztere Form.<br />

4


1 Einleitung<br />

beeinflusst wurde und beeinflusst wird und deshalb als Erklärungsvariable von zentraler<br />

Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der heutigen Nutzung werden rechtliche,<br />

ökonomische, soziale und institutionelle Probleme dargestellt, mit denen sich die heutige<br />

Organisations- und Bewirtschaftungsform konfrontiert sieht. Im Sinne eines Ausblicks auf<br />

eine zukünftige Entwicklung der Alpnutzung ist das letzte Kapitel verfasst.<br />

5


2 Beschreibung der Alpe Brischern<br />

Die Alpe Brischern steht im Zentrum der vorliegenden Fallstudie. Die Wahl lässt sich primär<br />

mit den vorhandenen Ortskenntnissen am Lehrstuhl Forstpolitik und Forstökonomie der <strong>ETH</strong><br />

<strong>Zürich</strong> begründen, andererseits wurde aus den Vorkenntnissen geschlossen, dass die<br />

Entwicklung auf der Alp Brischern kein Einzelfall darstellt. Die geographische Nähe zweier<br />

unabhängiger Alpgenossenschaften, nämlich Brischern eggerbergerseits und Brischern<br />

munderseits, sollte zudem Vergleichsmöglichkeiten bieten.<br />

Die Alpe Brischern befindet sich zwar vollständig auf dem Gemeindegebiet von Mund, der<br />

Nachbargemeinde von Eggerberg, ist aber seit 1871 nach mehrmaligen Zwistigkeiten in den<br />

westlichen Eggerbergerteil und in den östlichen Munderteil getrennt worden 3 . Das Dorf<br />

Eggerberg ist eng verbunden mit der Alp Brischern und seiner Entwicklung. Es befindet sich<br />

im oberen Teil des Wallis, ein Kanton im Südwesten der Schweiz.<br />

Abbildung 1: Übersicht über das Untersuchungsgebiet der Fallstudie<br />

Quelle: Bratt 1995 (links) und Sonnige Halden am Lötschberg, Tourismusbroschüre.<br />

Eggerberg befindet sich rund 200m über dem Talgrund, oberhalb der drittgrössten<br />

Oberwalliser Gemeinde Visp. Das Dorf fügt sich heute aus dreizehn Weilern zusammen. Der<br />

Dorfkern liegt auf rund 850m ü.M., der am höchsten gelegene bewohnte Weiler befindet sich<br />

3<br />

Früher nannte man den Munderteil der Alpe Brischern „Kurzstafel“ und der Stafel eggerbergerseits wurde in<br />

den oberen „Langstafel“ und den unteren „Lorustafel“ unterteilt (Jossen 1989: 155).<br />

6


2 Beschreibung der Alpe Brischern<br />

auf rund 1150m ü.M. 4 . Visp und Umgebung gehört mit durchschnittlich 500 bis 600mm<br />

Jahresniederschlag zu den trockensten Regionen der Schweiz.<br />

Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich auf ersteren Teil der Alpe. Die<br />

Bewirtschaftung der Westalp ist eng mit der Gemeinde Eggerberg verknüpft. So<br />

konzentrieren sich die Alpnutzungsrechte zum überwiegenden Teil auf Einwohner und<br />

Burger von Eggerberg 5 .<br />

Das Weidegebiet von Brischern oberhalb von Eggerberg breitet sich zur Hauptsache<br />

oberhalb der Waldzone in einer Höhenlage von ca. 2000-2500m ü.M. und auf einer Fläche<br />

von rund 165ha (95ha munderseits, 70ha eggerbergerseits (EVD1969b: Anhang) 6 aus. Die<br />

Vegetationszeit dauert höchstens 80 bis 100 Tage. Das Gelände ist süd-/südwestlich<br />

exponiert und damit stark der Trockenheit ausgesetzt. Die Niederschlagsmenge pro Jahr<br />

beträgt nur gerade 600 bis 800mm. Das mehrheitlich üppige Futterangebot ist teilweise mit<br />

steinigen, felsigen Partien durchsetzt. Während im Munderteil zwischen einer Kuhalp und<br />

einer Rinderalp unterschieden wird, besteht eggerbergerseits nur ein Alpteil (Schmidhalter<br />

1998: 3). Schafe und Geissen werden strikt von den Kuhalpen getrennt in den höheren<br />

Lagen der Alp gehalten 7 . Zur Alp gehört auch ein ausgedehntes Waldweidegebiet mit einer<br />

Fläche von 30ha eggerbergerseits und 15ha munderseits 8 . Der Zugang zur Alp erfolgt bis<br />

Chastler (vgl. Abbildung 1) auf einer asphaltierten Strasse und von dort weg auf einem<br />

befestigten Weg, der nur noch mittels geländegängiger Fahrzeuge zu bewältigen ist. Zu Fuss<br />

wird etwa eine Stunde benötigt, um vom Chastler auf die Alp zu gelangen.<br />

Die folgende, stark simplifizierende Zeichnung soll die Verhältnisse auf der Alpe Brischern<br />

verdeutlichen:<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

Vgl. Landeskarte der Schweiz 1:25'000, Blatt 1288 (Raron), Wabern 1987.<br />

Vgl. Archiv Brischern, Aufteilung Kuhrechte Alpe Brischern – Eggerbergerseite 1997, Dokument Nr. 37.<br />

Neuere Schätzungen gehen von insgesamt 110ha aus, davon sind 95ha Weideland und 15ha Waldweide<br />

(http://www.alporama.ch, 4.1.2002). Die Reduktion geht einerseits auf die geringere Nutzung zurück,<br />

andererseits auf den Einwuchs, der sich vom Burgerwald langsam Richtung Mähmatten hinauf zieht.<br />

Mündl. Mitteilung Anna Zimmermann-In-Albon, eine der ältesten Einwohnerinnen von Eggerberg und Mutter<br />

von Willi Zimmermann, und Elisa Theler-In-Albon, Schwester von Anna Zimmermann-In-Albon und Sennerin<br />

auf Brischern bis 1947/48, 16.3.2000.<br />

Vgl. EVD (1969b), Anhang.<br />

7


2 Beschreibung der Alpe Brischern<br />

Abbildung 2: Skizze der Verhältnisse auf der Alpe Brischern<br />

Kleinviehalp<br />

(common property)<br />

Grossviehalp<br />

(common property)<br />

Alpe<br />

Brischern<br />

munderseits<br />

Alpe Brischern<br />

eggerbergerseits<br />

Alphütten<br />

(private property)<br />

„Bachtola“ = Alpgrenze<br />

Mähmatten<br />

(private/common property)<br />

Burgerwald<br />

(common property)<br />

Quelle: eigene Darstellung und Antonietti<br />

1988: 100.<br />

Ausgehend von der Ressource Alp kann folgende Unterteilung gemacht werden:<br />

• Alpweiden: Sie befinden sich oberhalb der Alphütten und sind im Besitz der<br />

Geteilschaft 9 . Die Grossvieh- und Kleinviehalp werden klar abgegrenzt 10 .<br />

• Alphütten: Sie ziehen sich entlang des Flurweges, der den Eggerberger- und<br />

Munderteil miteinander verbindet. Die Alphütten sind allesamt in<br />

Privatbesitz, der Boden jedoch, auf dem sie stehen, ist<br />

Gemeinschaftsbesitz.<br />

• Mähmatten: Sie befinden sich unterhalb der Alphütten. Die Geteilen erhalten ein<br />

Servitut, das sie zur ausschliesslichen, einmal jährlich stattfindenden<br />

9<br />

Alpgeteilschaft und Alpgenossenschaft werden in der vorliegenden Studie als identische Begriffe verwendet.<br />

Wir halten uns dabei an Arnold (1987: 88f), der darauf hinweist, dass im Walliser Recht die<br />

genossenschaftlichen Formen oft als „Geteilschaften“ oder französisch „consortages“ bezeichnet wurden und<br />

werden. Verbreitet sei nun auch der Terminus „Genossenschaft“. Eine Alpgeteilschaft bezeichnet eine<br />

Nutzergruppe, die sich über den Besitz von Alprechten definiert und Nutzungsanspruch an einer Alp hat. Sie<br />

stellt eine Selbstorganisation dar, die sowohl die operationellen als auch die kollektiven Regeln festlegt.<br />

10 Zu den Statuten von 1998 existiert ein beiliegender Plan, der die Unterteilung in Kuhalp und Schaf-/Ziegenalp<br />

schriftlich festhält (vgl. Art. 2 Statuten Alpgenossenschaft Brischern Eggerbergerseite, 1998).<br />

8


2 Beschreibung der Alpe Brischern<br />

Heuernte auf einem sogenannten „Blätz“ berechtigt. Ein Blätz ist wenige<br />

Quadratmeter gross. Nach der Heuernte werden die Mähmatten Teil des<br />

Weidezyklus und somit zum gemeinsam genutzten Gut.<br />

Der Wald, der südlich an die Mähmatten anschliesst, ist im Besitz der Burgergemeinden<br />

Mund und Eggerberg und hat direkt nichts mit der Alpgenossenschaft zu tun. Deshalb gilt im<br />

Folgenden das Augenmerk ausschliesslich der Alp, bestehend aus Weiden, Alphütten und<br />

Mähmatten.<br />

Bevor aber die Alpnutzung in all ihren Facetten in einem zeitlichen Abriss beschrieben wird,<br />

soll in einem kurzen historischen Exkurs bis in die Entstehungszeit der Alpgenossenschaft<br />

zurückgeschaut werden.<br />

9


3 Entstehung der Alpgenossenschaft Brischern<br />

Wie und unter welchen Umständen die Alpgenossenschaft Brischern im Detail entstanden<br />

ist, kann den Archiven leider nicht entnommen werden 11 . Es soll hier deshalb kurz auf die<br />

generelle Entstehungsgeschichte von Allmendgenossenschaften hingewiesen werden 12 , wie<br />

sie mit grosser Wahrscheinlichkeit auch für den Fall Brischern zutrifft. Soweit von der<br />

Datenlage her möglich, wird die Verbindung zu Brischern geschaffen.<br />

Abgesehen von der Bildung städtischer Agglomerationen gehen die heutigen<br />

Siedlungsstrukturen der Schweiz im Wesentlichen auf den mittelalterlichen Landesausbau<br />

zurück (Schuler 1998: 3.5/1). In dieser Zeit sind im Flachland und in den Tälern grosse<br />

Waldflächen gerodet worden, im Alpengebiet wurden hochgelegene Weideflächen nutzbar<br />

gemacht. Mit dem Fortschreiten des Landesausbaus entstanden neue politische und soziale<br />

Strukturen.<br />

Die mittelalterliche Gesellschaft ist durch das Grundherrschaftssystem geprägt. Die<br />

Grundherren hatten die Verfügungsgewalt über den Grundbesitz und zusätzlich die<br />

Herrschaftsrechte über die auf diesem Besitz lebenden Personen. Diese Leute gehörten fast<br />

ausschliesslich dem Bauernstand an und wirtschafteten in einem bipartiten System:<br />

Einerseits bearbeiteten sie ihre Felder und Weiden in eigener Regie, zu ihren Rechten<br />

gehörte auch die Benutzung gemeinschaftlicher Anlagen wie Weiden oder<br />

Bewässerungseinrichtungen, andererseits waren sie zur Leistung von Frondiensten auf dem<br />

Betrieb des Grundherren (sog. Dinghof) verpflichtet.<br />

Wälder, die gerodet wurden, waren nicht herrenlos, sondern gehörten zur Grundherrschaft<br />

oder waren im Eigentum des Königs. Wollte der Grundherr oder der König zusätzlich Land<br />

nutzbar machen, war er auf die Hilfe der Bauern angewiesen. Humankapital war aber trotz<br />

dem beachtlichen Bevölkerungswachstum im Mittelalter knapp. Infolgedessen mussten den<br />

Bauern als Gegenleistung gewisse Freiheiten zugestanden werden. Was war unter<br />

Freiheiten genau zu verstehen? Die wichtigste Freiheit war wohl das Recht, das neu<br />

gewonnene Land an die Kinder weiterzugeben. Damit verbunden war das Recht der Teilung<br />

und der Veräusserung. Übertragen wurden bestimmte Freiheiten auch an die Gruppe, in der<br />

meist eine prinzipielle Gleichstellung der Mitglieder bestand. Dazu gehörte das Recht auf<br />

eigene Gerichtsbarkeit oder eine Ermässigung auf Abgaben und Zinsen. Mit dieser<br />

Entwicklung einher ging eine Aushöhlung der grundherrschaftlichen Macht und damit der<br />

Übergang zum spätmittelalterlichen Territorialstaat. Dass die Initiative nicht selten vom<br />

Landesherrn oder König selber ausging, ist insofern verständlich, dass dadurch der<br />

Einflussbereich der Fürsten und des Adels beschnitten wurde und die Untertanen direkt ihm<br />

unterstellt waren.<br />

11 Gemäss mündlicher Mitteilung von Frau Bornet, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kantonsarchiv in Sitten,<br />

vom 30.7.2001 fehlen im Archiv sämtliche alten Statuten der Alpgenossenschaft Brischern eggerbergerseits.<br />

Diese Tatsache erstaunt, da eine Kopie der Statuten, die vom Staatsrat homologiert werden, im<br />

Kantonsarchiv abgelegt werden muss. Sowohl die Anfragen an die Gemeinde Eggerberg (14.2.2000) als auch<br />

an die Kommission der Alpgenossenschaft (Norbert Zimmermann, aktueller Kommissionspräsident, 10.5.2000<br />

und Josef Hutter, Alt-Kommissionspräsident, 13.4.2001) wurden negativ beantwortet.<br />

12 Ich beziehe mich in diesem Kapitel vorwiegend auf Arnold (1987) und Schuler (1998).<br />

10


3 Entstehung der Alpgenossenschaft Brischern<br />

Die mit den neuen Freiheiten ausgestatteten Bauern organisierten sich immer häufiger in<br />

Gemeinschaften, so genannten Dorfbauernzünften. Die Bildung von Genossenschaften<br />

wurde von den Grundherren oft begünstigt, denn die Selbstorganisation der Bauern ersparte<br />

ihnen zahlreiche Auseinandersetzungen. Fürs Oberwallis von Bedeutung ist die<br />

Gegebenheit, dass Weiden und Alpen häufig durch Zulosen durch die Dorfbauernzünfte an<br />

eine Mehrzahl von Bauern aufgeteilt wurden. Die Ausgelosten bekamen damit ein zeitlich<br />

befristetes Nutzungsrecht (z.B. 30 Jahre). Die Nutzungsberechtigten hatten grosses<br />

Interesse daran, für möglichst stabile Verhältnisse zu sorgen und die getätigten<br />

Bewirtschaftungsverbesserungen auch selber zu nutzen. Der Zusammenhang wurde<br />

deshalb immer enger, so dass in vielen Fällen gar auf eine Neuverlosung verzichtet wurde 13 .<br />

Mit der Entstehung der ersten Nutzungsgemeinschaften geht im wirtschaftlichen Bereich der<br />

Übergang zur Dreifelderwirtschaft einher. Das zugeteilte oder zugeloste Land wird aufgeteilt<br />

in Dorf, Feldflur und Allmend. Allmend bezeichnet den nicht aufgeteilten Rest des<br />

Territoriums 14 und steht damit im Gegensatz zum Begriff des Privateigentums.<br />

Schon früh wird unterschieden zwischen Dorfbauernzünften, die Sachherrschaft (Eigentum)<br />

ausüben über Allmenden, Alpen, Wälder und Wasserrechte, und rein wirtschaftlichen<br />

Bauernzünften. Letztere werden Sonderallmendgenossenschaften genannt und entwickeln<br />

sich immer weiter weg von den Dorfbauernzünften, die ihrerseits vermehrt öffentliche<br />

Funktionen (z.B. Vormundschaft, Armenunterstützung) wahrnehmen und sich allmählich zu<br />

politischen Körperschaften entwickeln. Die Trennung ist aber nicht immer scharf. Bei den<br />

Sonderallmendgenossenschaften handelt sich vorwiegend um Alp-, Wald- und<br />

Wassergeteilschaften. Besonders wo Alpen auf das Gebiet zweier Territorialgemeinden zu<br />

liegen kommen, werden häufig Sondergenossenschaften eingerichtet, ebenso in<br />

Gemeinden, die überzählige Alpkapazität aufweisen. Dies dürfte wohl für die Gemeinde<br />

Mund und die Alp Brischern zutreffen.<br />

Die mit dem Bevölkerungswachstum im 14. Jahrhundert einhergehende Intensivierung der<br />

Landwirtschaft erhöht den Druck auf die sich verknappende Allmend. Rechtsansprüche an<br />

Allmendressourcen werden vermehrt schriftlich festgehalten, und zwar in Form von Statuten.<br />

Die erste schriftlich bekannte Randung der Alpe Brischern datiert aus dem Jahre 1491: Die<br />

Alpe war in sechs Lose eingeteilt, die Randung 15 erfolgte mit 151 Kühen (Jossen 1989: 155).<br />

Zu dieser Zeit existiert bereits ein Alpreglement. Hauptelemente des Reglementes sind die<br />

13 Neben dem historischen Erklärungsansatz für das Entstehen von Genossenschaften, der hier gewählt wurde,<br />

kann deren Gründung auch mit ökonomischen Argumenten unterlegt werden. Stichworte sind:<br />

Risikoverteilung/-verminderung, Reduktion der Transaktionskosten, Einsparung von Produktions-<br />

/Betriebskosten, wohlfahrtsökonomische Verteilung etc. (vgl. dazu Picht 1988).<br />

14 Unterschieden werden kann zwischen innerer und äusserer Allmend. Erstere bezeichnet bspw. gemeinsame<br />

Gebäude, Strassen, Wege, Stege, Plätze, Wasserfuhren, Brunnen und Bäche. Die äussere Allmend bezieht<br />

sich auf kulturfähige Liegenschaften (Wiesen, Weiden, Alpen, Wälder, Rebberge), nicht oder nur gering<br />

kulturfähige Liegenschaften (Moose, Moore, Eyen, Ried- und Standböden, Torf- und Streuländereien,<br />

Runsen, Felsen, Berge, Geröllhalden und Steinbrüche, Lehm- und Kiesgruben), Wasservorkommen (Seen,<br />

Bäche, Brunnen) und bauliche Einrichtungen (Wasserleitungen, Wuhren, Wälle, Schwellen, Strassen, Wege<br />

und Brücken) (Arnold 1987: 2-3).<br />

15 Die Randung der Alp wurde aufgrund einer auf langjähriger Erfahrung basierenden Schätzung des<br />

durchschnittlichen Ertrags festgelegt. Dieses Mass an gesamter Nutzung wurde fixiert und auf die in diesem<br />

Zeitpunkt Nutzungsberechtigten verteilt. So konnte die Gefahr der Übernutzung gebannt werden. Das<br />

Nutzungsrecht kommt im Kuhrecht zum Ausdruck (vgl. Aktie heute). Es handelt sich also nur um eine<br />

Aufteilung in ideelle Anteilsrechte. Wenn nicht besondere Umstände es erforderten, konnte die einmal fixierte<br />

Zahl der Rechte nicht mehr erhöht werden.<br />

11


3 Entstehung der Alpgenossenschaft Brischern<br />

Aufzählung der Nutzungsberechtigten, der Nutzungsausschluss von Nichtgeteilen, Regelung<br />

des Alpaufzugs und des Weidgangs. Auch von der Randung 1559 und 1568 sind schriftliche<br />

Zeitzeugen vorhanden (Jossen 1989: 155). So teilten sich 1568 die 152 Kuhrechte auf 213<br />

Geteilen auf. Sie stammten aus Mund und Eggerberg selber, aber auch aus den<br />

umliegenden Dörfern. Zu finden ist ebenfalls eine klare Regelung, was gealpt werden darf<br />

und was nicht.<br />

In Zeiten stärkeren Bevölkerungswachstums kann häufig eine Verschärfung der Regeln<br />

beobachtet werden. Die Nutzung wird erschwert 16 und die Allmendnutzungsgemeinschaften<br />

schliessen sich allmählich nach aussen ab. Dies zeigt sich in der Beschränkung des Handels<br />

mit Allmendnutzungsrechten und Veräusserungsverboten an Nicht-Geteilen. Die<br />

Sonderallmendgenossenschaften wandeln sich damit zu eigentlichen<br />

Personalgenossenschaften um.<br />

In der Neuzeit sind vor dem Hintergrund eines immer kleiner werdenden Nutzerkreises die<br />

gemeinsam genutzten Güter in vielen Fällen unter den Genossenschaftern verteilt worden.<br />

Im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft löst die Einzelwirtschaft die<br />

Dreifelderwirtschaft ab. Der Ackerbau gewinnt an Bedeutung und gegenseitige Weiderechte<br />

werden teilweise zugunsten von Privateigentum aufgehoben. Verschont bleiben diejenigen<br />

Bereiche, in denen eine individuelle Nutzung wirtschaftlich nicht möglich ist, vor allem Alpen<br />

und Wälder.<br />

Mit der Gründung des Rechtsstaates sind Allmendgenossenschaften schliesslich als<br />

juristische Personen anerkannt worden 17 . Die Verfassung übt aber keinen Einfluss auf die<br />

Allmendgenossenschaften aus.<br />

Die Alp Brischern ist 1871 zwischen den Geteilen von Mund und jenen von Eggerberg,<br />

Lalden, Baltschieder, Ausserberg geteilt worden. Der Grund liegt in den im Laufe der Zeit<br />

immer wieder aufkeimenden Zwistigkeiten zwischen den beiden Parteien, beispielsweise<br />

wegen der Atzung im Burgerwald. Zudem war Mund, im Gegensatz zu Eggerberg, reich mit<br />

Alpweiden gesegnet und konnte somit die Teilung mit geringen wirtschaftlichen Einbussen<br />

verkraften. Die Teilungsurkunde enthält genaue Grenzangaben, Regelungen betreffend den<br />

Weidgang (wo darf wann geweidet werden, wo darf man die Tiere auftreiben) und der<br />

Nutzung des Wassers (Tränken für das Vieh) 18 . In den fünfziger Jahren des letzten<br />

Jahrhunderts kam es erneut zu Streitigkeiten zwischen Mund und Eggerberg aufgrund von<br />

unklaren Formulierungen über das Abatzungsrecht im Burgerwald. Heute steht das Interesse<br />

an einer genauen Klärung nicht mehr auf der Prioritätenliste.<br />

Seit 1871 besitzen die beiden Geteilschaften ihre eigenen Statuten und Organe. Die neusten<br />

Statuten eggerbergerseits stammen aus dem Jahre 1998 und enthalten als Anhang<br />

16 Nicht selten wurde das Nutzungsquantum beschränkt. Die geschah beispielsweise durch die Anwendung des<br />

Winterungsprinzips, d.h. dass nur dasjenige Vieh gesömmert werden durfte, das im Dorf mit eigenem Heu<br />

überwinterte.<br />

17 Eugen Huber hat bei der Redaktion des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) 1907, der bisherigen<br />

Gesetzgebung folgend, die Rechtsträger in zwei Gruppen unterteilt: die natürlichen Personen und die<br />

juristischen Personen (Tuor et al. 1995: 67).<br />

18 Teilungsurkunde der Alpe Brischern vom 30. Juli 1871, Dokument Nr. 3 Archiv Alpgenossenschaft Brischern<br />

eggerbergerseits.<br />

12


3 Entstehung der Alpgenossenschaft Brischern<br />

zusätzlich ein Wasser-, Alp- und Hüttenreglement. Brischern eggerbergerseits ist heute mit<br />

etwas mehr als 90 Kuhrechten gerandet 19 .<br />

In den folgenden Kapiteln soll die Nutzung der Alp Brischern in unterschiedlichen zeitlichen<br />

Phasen beschrieben und die Veränderungen des Regimes herauskristallisiert werden.<br />

19 Schmidhalter (1998: 3) spricht von 96 Kuhrechten, ebenfalls von 96 Alprechten ist in den Statuten 1998 in<br />

Artikel 3 die Rede, gemäss Alpenbuch teilen sich 131 Eigentümer jedoch 92 Alprechte.<br />

13


4 Analyseraster<br />

Abbildung 3: Schema für die vorliegende Fallstudie<br />

zu erklärende Variable:<br />

Nutzung<br />

• Alpweiden<br />

• Mähmatten<br />

• Alphütten<br />

Akteure<br />

erklärende Variablen:<br />

gesell./wirtsch.<br />

Umfeld<br />

Policyfelder<br />

• Landwirtschaft<br />

• Naturschutz<br />

Im Zentrum der Untersuchung steht die Nutzung der Alpe Brischern. Sie stellt die zu<br />

erklärende Variable dar. Die Nutzung soll für verschiedene Perioden beschrieben werden.<br />

Abgrenzungskriterium der zeitlichen Phasen ist nicht ein eigentlicher Regimewechsel,<br />

sondern ein Bruch in den bisherigen Nutzungsgewohnheiten bezüglich der Alpweiden,<br />

Mähmatten und Alphütten, die alle Teil der Ressource Alp sind. Infolgedessen können drei<br />

Phasen unterschieden werden:<br />

1. Phase: Sie kann mit dem Begriff „Selbstversorgerwirtschaft“ umschrieben werden. Den<br />

Anfang der Periode bildet das Jahr 1871, weil erst nach dem Teilungsakt die<br />

Eggerbergerseite über eigene Statuten verfügt. Das Regime wird sich aber auch<br />

vor 1871 nicht wesentlich von den Verhältnissen bis 1950 unterschieden haben.<br />

2. Phase: Sie umfasst die Jahre 1950 bis 1970 und kann mit dem Stichwort „Niedergang“<br />

auf einen Punkt gebracht werden. Trotz formellem Weiterbestand der<br />

Genossenschaft vollzieht sich informell eine gewaltige Anpassung an rasant sich<br />

verändernde Rahmenbedingungen.<br />

3. Phase: Die dritte Phase reicht von 1970 bis 2000 und kann mit „Pacht“ und<br />

„Wiederbelebung“ zusammengefasst werden.<br />

In der Beschreibung der drei Phasen integriert finden sich auch die für die jeweilige Nutzung<br />

relevanten Akteure.<br />

Mit Hilfe von Erklärungsvariablen werden nach Möglichkeit Antworten auf Fragen bezüglich<br />

des Wandels geliefert. Sie gliedern sich in das gesellschaftliche/wirtschaftliche Umfeld und<br />

die für die Nutzung der Alp relevanten Policyfelder Landwirtschaftspolitik und<br />

Naturschutzpolitik.<br />

14


4 Analyseraster<br />

Wo das Studium der Literatur Lücken offen lässt, werden mittels Experteninterviews<br />

mündliche Informationen eingeholt. Im Anhang findet sich eine Liste der interviewten<br />

Personen. Weitere Informationen sind zusätzlich über Telefonanrufe, elektronischen<br />

Postverkehr und persönliche Gespräche gesammelt worden.<br />

15


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

5.1 Nutzung der Alp<br />

Das Nutzungsregime, wie es sich seit der Trennung der Alp Brischern 1871 bis in die<br />

fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts präsentierte, kann als traditionelle Nutzung<br />

der Alp bezeichnet werden. Über all die Jahre wurde das „common knowledge“ der<br />

Alpgeteilen von Generation zu Generation praktisch unverändert weitergegeben.<br />

5.1.1 Alpweiden<br />

Das Recht, Alpweiden zu nutzen, ist auf Geteilschaftsalpen oder Genossenschaftsalpen<br />

unmittelbar an den Besitz von Alprechten geknüpft; dies im Gegensatz zu den<br />

Burgerschaftsalpen, auf denen im Prinzip jedem Burger das Nutzungsrecht eingeräumt<br />

wird 20 . Geteilschaftsalpen haben in Zeiten grosser Nachfrage den Vorteil, dass die<br />

Nutzungsintensität strikt festgelegt ist (sog. Randung) und damit eine Übernutzung in der<br />

Regel verhindert werden kann. Wie vorgängig bereits erwähnt, geht aus dem ältesten<br />

schriftlichen Dokument von 1491 hervor, dass die Alpe Brischern mit insgesamt 151<br />

Alprechten gerandet war. Im 19. Jahrhundert betrug die Zahl der Alprechte 270. Es ist<br />

anzunehmen, dass aus Gründen der Existenzsicherung einer wachsenden Bevölkerung die<br />

Alpweiden ausgedehnt worden sind oder innerhalb der ursprünglichen Grenzen bis an die<br />

Kapazitätsgrenzen genutzt wurde. Die Alprechte wurden etwa im Verhältnis 3/7 zu 4/7 auf<br />

die Eggerbergerseite und Munderseite aufgeteilt (150 munderseits/120 eggerbergerseits) 21 .<br />

Nach Grenzstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Mund und Finnen (heute eine Voralpe<br />

der Eggerberger), die 1819 begannen, wurden die Alprechte auf 210 gekürzt (120<br />

munderseits/90 eggerbergerseits) 22 . 1871 ist die Alp in zwei unabhängige Geteilschaften<br />

getrennt worden.<br />

Die Alpstatistik des Jahres 1891 sah für die Eggerbergerseite wie folgt aus:<br />

Kühe Rinder/Kälber Stiere Schafe Ziegen Schweine<br />

56 25 1 100 40 9<br />

Quelle: Jossen 1989: 150.<br />

Zu der Anzahl Schafe (100) gilt es zu bemerken, dass sie nicht auf der Alpe Brischern<br />

gesömmert wurden, sondern während den Monaten April und Mai 23 einen Zwischenhalt<br />

20 Burgeralpen sind typisch für den rechtsufrigen Teil des Rhonetals oberhalb von Brig (mündl. Mitteilung<br />

Edmund Hutter, Alt-Gemeindepräsident Mund, 17.3.2000).<br />

21 Vgl. Dokument Nr. 42, Archiv Alpe Brischern. Dieses Verhältnis ist bei später ausgeführten Werken, bei<br />

welchen beide Alpteile involviert waren, beibehalten worden, etwa als Verteilungsschlüssel für die Kosten der<br />

Wasserversorgung (mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 17.3.2000).<br />

22 Schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, Alprechtsbesitzer auf Brischern eggerbergerseits, Ortskenner und Chronist,<br />

5.8.2000.<br />

23 Gemäss Art. 6 der Statuten Alpgeteilschaft Brischern munderseits von 1933 durften vom 20. Mai bis zum 1.<br />

September weder Schafe noch Ziegen auf der Rinderalpe weiden.<br />

16


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

einlegten, um dann weiter Richtung Baltschieder- und Gredetschtal (vgl. Abbildung 1)<br />

getrieben zu werden. Während den Sommermonaten standen die Alpweiden dem Grossvieh,<br />

die höher gelegenen Partien den Geissen zur Verfügung 24 . Dass Brischern keine Schafalp<br />

war, lässt sich auch aus den Statuten von 1933 herauslesen. In Art. 11 werden die Beträge<br />

aufgeführt, die für jedes aufgetriebene Vieh an die Geteilschaft zu entrichten waren.<br />

Unterschieden wird nur zwischen Rindvieh (vier Franken) und Ziegen (50 Rappen).<br />

Ein Alprecht entspricht einem Kuhrecht, d.h. dem Anspruch auf einen Sömmerungsplatz für<br />

eine Grossvieheinheit 25 . Wer wieviele Rechte besass, war schriftlich im Alpbuch festgehalten.<br />

Zusätzlich wurde der Besitz von Alprechten bis ins 20. Jahrhundert hinein durch sogenannte<br />

„Alpknebel“ symbolisiert. Das sind Holzstäbe, auf denen neben dem jeweiligen Hauszeichen<br />

der nutzungsberechtigten Familie die Anzahl Alprechte in Form von Strichen eingeschnitzt<br />

waren 26 . Mitglied der Genossenschaft und damit nutzungsberechtigt sind alle natürlichen<br />

Personen, welche Alprecht auf Brischern besitzen. Der Mindestanteil wurde in den dreissiger<br />

Jahren auf 1 Klaue (entspricht 1/8 Kuhrecht) festgelegt 27 . Die Kuhrechte konnten durch Kauf<br />

oder Erbschaft übertragen werden. Die Möglichkeit des Kaufs von Alprechten spielt für die<br />

Gemeinde Eggerberg eine eminent wichtige Rolle. Auf dem Territorium der Gemeinde<br />

Eggerberg befanden sich überhaupt keine Alpweiden 28 . Die Bewohner sahen sich deshalb<br />

gezwungen, ihr Vieh auf auswärtigen Alpen zu sömmern. In erster Linie wurden die<br />

Alprechte auf nahegelegenen Alpen erworben. Doch der Bedarf nach zusätzlichen<br />

Alprechten liess sie oft Geteilen an noch weiter entfernten Alpen werden.<br />

Die Alpweiden wurden in der Regel von Ende Juni bis Anfang September bestossen (EVD<br />

1969a: 30). Das genaue Datum der Alpfahrt wurde zwischen den Alpvögten von Mund und<br />

Eggerberg gemeinsam festgelegt 29 . Befanden sich unter den aufgetriebenen Tieren auch<br />

Eringer, eine autochthone Walliserrasse (vgl. Kap. 7.3.2), fand am Tag des Aufzugs das<br />

sogenannte „Stechen“ statt, bei welchem die Kühe mittels Kampf untereinander die Leitkuh<br />

für den bevorstehenden Sommer auserkoren 30 . Der Tag der Alpabfahrt liess sich nicht zum<br />

voraus bestimmen, da er sehr stark von den Witterungsbedingungen (v.a. Trockenheit und<br />

Wintereinbruch) abhängig war 31 .<br />

24 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 2.10.2001.<br />

25 Eine Kuh oder ein „geschaufeltes“ Rind (ein Rind gilt als geschaufelt, wenn die zwei vorderen Zähne<br />

ausgefalllen sind und die neuen Zähne stossen (schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000)) gilt als ein<br />

Kuhrecht oder ein Stoss, für ein jüngeres Tier wird ein halbes Kuhrecht oder Stoss berechnet (Schmidhalter<br />

1998: 3).<br />

26 Antonietti 1988: 98.<br />

27 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 17.3.2000.<br />

Gemäss Antonietti (1988: 98) wurden die Alprechte vor dieser Regelung sogar bis auf 1/32 ausgerechnet.<br />

Diese Kleinstaufteilung, die auch bei anderen Gütern beobachtet werden kann (z.B. alte Speicher) sind<br />

Ausfluss des alten Walliser Erbrechts, nach welchem der Besitz auf sämtliche Nachkommen gleichmässig zu<br />

verteilen war. Derart kleine Anteile wurden oft zusammengelegt, so dass man auf ein halbes oder ganzes<br />

Kuhrecht kam. Die untere Limite von 1/8 Alprecht hat heute noch Bestand (Statuten der Alpgenossenschaft<br />

Brischern 1998, Art. 3).<br />

28 Antonietti 1988: 120.<br />

29 Vgl. Statuten der Alpe Brischern munderseits von 1933, Art. 4e.<br />

30 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

31 Mündl. Mitteilung Anna Zimmermann-In-Albon und Elisa Theler-In-Albon, 16.3.2000.<br />

17


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

5.1.2 Mähmatten<br />

Die Mäh- oder Alpmatten stellen innerhalb des genossenschaftlich genutzten Perimeters ein<br />

interessantes Detail dar. Sie befinden sich unterhalb der Alphütten in deren unmittelbarer<br />

Nähe, was deren Bewirtschaftung und Düngung erleichtert hat. Zwar gehören sie zur<br />

Genossenschaft, stellen also eine Common-Pool-Ressource (CPR) dar, die<br />

Nutzungsberechtigten besitzen jedoch ein Servitut, das den jeweiligen Inhaber zur<br />

exklusiven Heuernte berechtigt 32 . In dieser Zeitspanne gilt somit das Prinzip der<br />

Ausschliessbarkeit und der Rivalität, womit die Kriterien für ein privates Gut gegeben sind 33 .<br />

Die Grenzen der einzelnen Parzellen wurden durch Holzpflöcke, auf denen die jeweiligen<br />

Familienzeichen eingebrannt waren, markiert 34 . Ausserhalb der Mäh- und Heuzeit wurden<br />

die Mähwiesen wieder zu einem CPR-Gut und durch das Vieh aller Alprechtsbesitzer<br />

beweidet. Die Aufteilung der Alprechte zwischen Munder- und Eggerbergerseite von 4/7 zu<br />

3/7 gilt für die Aufteilung der „Blätza“ nicht. Die Mähmatten mehrerer Munder befanden sich<br />

auf dem westlichen Teil der Alpe Brischern.<br />

Jeweils am 26. Juli (bei jedem Wetter!) wurden sämtliche Alpmatten von den jeweiligen<br />

Besitzern gemäht. Die zeitliche Koordination des Mähens hatte einen wichtigen Hintergrund,<br />

nämlich die gegenseitige Kontrolle. Das Heu der Mähwiesen war als Beifütterung für den<br />

Sommer sehr gefragt 35 und dessen unkoordinierte Nutzung hätte wohl zu zahlreichen<br />

Auseinandersetzungen geführt. Das am Mähtag um 16 Uhr noch stehende Heu war für die<br />

Fütterung des Alpstiers reserviert 36 . Vor dem 26. Juli war jegliche Nutzung untersagt,<br />

höchstens den Sennerinnen war es erlaubt, Grünfutter („Ihanni“) für das Vieh von den<br />

Mähwiesen zu entnehmen, wobei zu beachten war, dass das Vieh eines Besitzers mit dem<br />

Heu "seiner" Alpmatten versorgt wurde. Im Laufe der Zeit, bedingt durch mehrfache<br />

Erbteilung, ist ein kleinparzelliertes Mosaik von Mähmatten (sogenannte „Blätza“)<br />

entstanden, zahlreiche davon kleiner als 50 Quadratmeter 37 .<br />

5.1.3 Alphütten<br />

Auf Brischern erfolgte die Bewirtschaftung trotz der genossenschaftlichen Eigentumsform<br />

immer privat 38 , weshalb hier kleine Alpdörfchen mit privaten Alphütten und Ställen<br />

entstanden sind. Der Boden hingegen, auf dem sie standen, gehörte der Alpgeteilschaft.<br />

Meist erfüllten die Alphütten vier Funktionen: sie dienten als Stall, wo die Kühe abends<br />

gemolken wurden und die Nacht verbrachten, ein Teil wurde zu Milchverarbeitungszwecken<br />

32 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 17.3.2000.<br />

33 Ob nun die Mähmatten Allgemeingut mit exklusivem Nutzungsrecht (Servitut) oder Privatgut waren, darüber<br />

existieren heute divergierende Meinungen. Gemäss Karl In-Albon sind die Parzellen dem Privateigentum<br />

zuzuordnen. Die einzelnen Parzellen (mit genauer Ortsangabe) wurden in Teilungsurkunden immer speziell<br />

erwähnt. Herr In-Albon ist ebenfalls auf Kaufakte gestossen, worin für eine spezielle Parzelle ein fester Betrag<br />

bezahlt wurde. Wenn auch nicht im Grundbuch eingetragen, so waren die Leute damals der Meinung, die<br />

Parzellen seien Bestandteil ihres Eigentums (schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000).<br />

34 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

35 Karl In-Albon kann sich erinnern, dass in den vierziger Jahren für einen „Wisch“ Heu, das ist soviel Heu, wie<br />

man mit einem Holzrechen zusammentragen kann, ein Franken bezahlt wurde (mündl. Mitteilung 4.1.2000).<br />

36 Schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000.<br />

37 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

38 Dies im Gegensatz zu Alpen mit Gemeinschaftstallungen und gemeinsamem Senntum. Als Beispiel kann die<br />

Kühbodenalp, eine Alpe der Burgerschaft Fiesch, angefügt werden.<br />

18


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

genutzt, ein Teil diente der Lagerung des Heus zur Beifütterung und ein vierter Teil, meist<br />

der obere Stock, war als Wohn- und Schlafstätte für Sennerin und Hirte vorgesehen. Von<br />

den heute 14 bestehenden Hütten eggerbergerseits sind sieben zwischen 1854 und 1925<br />

entstanden 39 , die andere Hälfte bestand wahrscheinlich schon vorher, da nach 1925 keine<br />

neuen Bauten entstanden sind. Die rege Bautätigkeit lässt auf ein zunehmendes<br />

Nutzungsinteresse schliessen und ist wohl auch mit dem starken Bevölkerungswachstum zu<br />

erklären 40 . Obwohl die Alpgebäude im Grundbuch eingetragen sind, müssen sie vom<br />

rechtlichen Standpunkt aus eigentlich als Fahrnisbauten betrachtet werden 41 . Für die<br />

Käseproduktion wurde der Sennerin Lokalität und Inventar überlassen, wenn sie als<br />

Gegenleistung das Vieh des Hütteneigentümers übernahm 42 .<br />

5.2 Akteure<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten Akteure im Zusammenhang mit der traditionellen<br />

Nutzung und ihr jeweiliger Aufgabenbereich aufgelistet. Es wird zwischen der strategischen<br />

und operativen Ebene unterschieden. Zur strategischen Ebene gehören die<br />

Verwaltungsorgane der Genossenschaft:<br />

General- oder Urversammlung<br />

Die Generalversammlung stellt das oberste und zentrale Organ der Genossenschaft dar. Sie<br />

tritt einmal pro Jahr zusammen. Alle Alprechtsbesitzer werden dazu eingeladen. Alle vier<br />

Jahre steht die Wahl der Alpkommission an. Abgestimmt wird über Teil- oder Totalrevision<br />

der Statuten. Die Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

gefasst. Zur gemeinsamen Versammlung waren alle Alprechtsbesitzer eingeladen, sie war<br />

jedoch reine Männerangelegenheit 43 . Erstaunlich ist vor allem die Tatsache, dass die<br />

Sennerinnen als eigentliche Betriebsleiterinnen keinen Zugang zur Versammlung hatten.<br />

Alpkommission<br />

Die Alpkommission bildet das geschäftsführende Organ der Geteilschaft. An ihrer Spitze<br />

waltet der Kommissionspräsident, ihm zur Seite steht der Vizepräsident und der Schreiber.<br />

Sie sind für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Zu den Aufgaben der Kommission<br />

gehören die Vorbereitung und Einberufung der GV, das Führen des Kassabuches, des<br />

Protokolls und des Alpbuches, die Anstellung und Entlassung des Alppersonals, die<br />

Festsetzung des Zeitpunktes der Bestossung der Alpe sowie der Entalpung, Organisation<br />

und Überwachung des Alpbetriebes und die Durchsetzung des Alpreglementes. Sie trifft<br />

zudem die nötigen Massnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Alpe und deren<br />

Anlagen.<br />

39 Schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000.<br />

40 Die Walliser Bevölkerung hat sich im Zeitraum 1800 bis 1928 von 60'000 auf 128'000 Einwohner mehr als<br />

verdoppelt (Créttol 1998: 6).<br />

41 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 17.3.2000.<br />

42 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

43 Mündl. Mitteilung Anna Zimmermann-In-Albon und Elisa Theler-In-Albon, 16.3.2000.<br />

19


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

Die operative Ebene setzt sich aus denjenigen Akteuren zusammen, die für die eigentliche<br />

Nutzung der Alp verantwortlich sind.<br />

Alpvögte<br />

Von der Alpkommission gewählt, stellt der Alpvogt das eigentliche Kontrollorgan dar. Am<br />

Bestossungstag hat er die Zahl der aufgetriebenen Tiere zu kontrollieren und mit den<br />

jeweiligen Alprechten zu vergleichen. Wenn jemand irrtümlich zuviel getrieben hatte, musste<br />

er dafür bezahlen oder das überzählige Vieh wieder zurücknehmen. Der Alpvogt unterzog<br />

am Alpauffahrtstag jedes Tier einer groben gesundheitlichen Kontrolle. Während der<br />

gesamten Sömmerungszeit schaute er, dass der Alpbetrieb mit rechten Dingen zu und her<br />

ging. Ein wichtiger Posten seines Aufgabenheftes war die Organsation des alljährlich<br />

stattfindenden "Gmeiwärchs". In seine Zuständigkeitsbereich fiel auch noch die Verwaltung<br />

der Kapitalien, die immer zu fünf Prozent ausgeliehen wurden 44 .<br />

Sennerinnen<br />

Würde man den modernen Sprachgebrauch auf die alte Zeit anwenden, könnte man im Falle<br />

der Sennerinnen von Chief Executive Officers des Alpbetriebes sprechen, d.h. ihnen kam die<br />

gesamte operative Führung zuteil 45 . Auf der Alp Brischern eggerbergerseits waren es in der<br />

Regel fünf bis sieben Frauen (getrennt nach Herkunft der Alpgeteilen, d.h. Eggerberger<br />

haben Eggerberger Sennerinnen, Ausserberger Ausserberger Sennerinnen usw.) 46 , die<br />

neben den eigenen Tieren auch Vieh von Drittpersonen entgegennahmen. Es war allein ihre<br />

Entscheidung, von wem sie Vieh annehmen wollten. In der Regel wurde zuerst das eigene<br />

Vieh berücksichtigt, dann die Tiere von Bauern aus dem Verwandtenkreis und, falls noch<br />

freie Kapazitäten vorhanden waren, Vieh von Dritten. Die aufwandmässige Obergrenze lag<br />

etwa bei 30 Tieren 47 . Warum ausschliesslich Frauen für diesen Job in Frage kamen, ist nicht<br />

etwa als Vorläufer der Emanzipationsbewegung zu interpretieren. Vielmehr lässt sich die<br />

Frauenarbeit mit der Knappheit an Arbeitskräften und der speziellen Bewirtschaftungsform<br />

(sog. Stufenwirtschaft 48 ) erklären, die eine derartige Arbeitsteilung unumgänglich machte.<br />

Während die Frauen für den Alpbetrieb besorgt waren, blieb der Mann im Dorf und brachte<br />

den Heuvorrat für den Winter ein. Ein Ausschnitt aus dem Pflichtenheft der Sennerinnen<br />

lässt die enormen Strapazen des damaligen Älplerlebens erahnen: Anordnung des<br />

Weidegangs, Melken und Verarbeitung der Milch zu Käse, Butter und Ziger an Ort und<br />

Stelle 49 , Stallarbeit, Frischfutter von den Mähmatten besorgen, Herbeischaffen von<br />

44 Schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000.<br />

45 Die Bedeutung der Sennerinnen wird deutlich durch die Tatsache, dass mit dem „Aussterben“ des<br />

Sennerinnenberufes auch der geregelte Alpbetrieb zu Ende geht (vgl. Kap. 6.2).<br />

46 Mündl. Mitteilung Anna Zimmermann-In-Albon und Elisa Theler-In-Albon (Sennerin bis 1947/48), 16.3.2000.<br />

47 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

48 Vgl. EVD (1969a: 6).<br />

49 Anfänglich musste die Milch für jeden Geteilen separat verwertet werden, was nicht gerade heutigen<br />

Vorstellungen eines rationellen Arbeitsablaufs entspricht. Später war es den Sennerinnen erlaubt, den<br />

Milchertrag eines Tages gemeinsam zu verarbeiten. Damit der Ertrag Ende Alpsommer gerecht unter die<br />

Bauern verteilt werden konnte, war aber eine tägliche Messung und genaue Buchführung notwendig. Noch<br />

später wurde die Milch nur einmal wöchentlich gemessen (schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000).<br />

20


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

Brennholz und Wasser 50 , Kinderbetreuung (oft nicht nur die eigenen), Nachtragen von Speis<br />

und Trank für die Hirten. Dabei war die Entlohnung anfänglich äusserst spärlich. Neben<br />

Speis und Trank bestand der Lohn aus der Käsemilch (sog. Abmilch) und dem selber<br />

produzierten Ziger. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es üblich, für jedes gesömmerte<br />

Kalb einen Betrag von 5 bis 20 Franken zu verlangen, da diese ja keine Milch gaben 51 . War<br />

der Sommer gut und die Bauern mit dem Vieh und dem Ertrag zufrieden, wurden die<br />

Sennerinnen mit einem Bonus in Form von Naturalien (etwa ein Kopftuch) für ihren Einsatz<br />

entschädigt 52 .<br />

Hirten<br />

Gemäss alter Statuten der Alpgeteilschaft Brischern munderseits von 1933 (Punkt 4g)<br />

gehörte es zu den Aufgaben des Alpvogtes, die Viehherden unter Aufsicht guter Hirten zu<br />

stellen; sicher konnten die Sennerinnen auch selber mitbestimmen, wen sie als Hirt oder<br />

Hirtin verpflichteten 53 . Normalerweise arbeiteten ein bis zwei Hirten im schulpflichtigen Alter<br />

pro Sennerin. In ihrer Verantwortung lag es, den von den Sennerinnen vorgegebenen<br />

Weidgang möglichst einzuhalten. Sie trieben das Vieh morgens an die vorgesehene Stelle<br />

und abends wieder zurück in den Stafel, damit die Kühe gemolken werden konnten. Vor<br />

allem die Aufgabe der Geisshirten gestaltete sich nicht immer als einfach, musste doch um<br />

jeden Preis verhindert werden, dass die Geissen in die Kuhalp eindrangen. Entlohnt wurden<br />

die Hirten mit Kost 54 und Logis.<br />

Beteiligte am "Gmeiwärch"<br />

Im Laufe eines Jahres standen auf einer Alp immer wieder Arbeiten an, die nur durch<br />

gemeinsame Anstrengung sämtlicher Alprechtsbesitzer ausgeführt werden konnten. Deshalb<br />

wurde mindestens einmal pro Jahr das sogenannte „Gmeiwärch“ oder „Alpwärch“ vollzogen.<br />

Durchgeführt wurde es vor der Bestossung der Alp, meist im Mai/Juni, je nach Wetter und<br />

Schneeschmelze. Zur Teilnahme verpflichtet waren alle, die Kühe auf Brischern sömmerten.<br />

Für ein Alpwerk wurden zwei bis drei Franken angerechnet. Wer nicht erschien, wurde mit<br />

diesem Betrag bestraft. Das gemeinsame Vorgehen war vielleicht weniger eine Frage des<br />

genossenschaftlichen Geistes als vielmehr eine Frage der Notwendigkeit. Deshalb stand es<br />

eigentlich auch ausserhalb jeglicher Diskussion, dass nicht jeder Nutzniesser seinen Beitrag<br />

leistete 55 . Zu den jährlich wiederkehrenden Arbeiten gehörten etwa: Dung verteilen, Räumen<br />

der Alpweiden, Herausziehen von Sträuchern und Stauden, Steine herauslesen, Zäune<br />

reparieren, Nadelstreu zusammenrechen. Der Unterhalt der Alphütten und Mähmatten war<br />

hingegen Privatangelegenheit. Auch die Sennerinnen beteiligten sich am Alpwerk.<br />

50 In den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gab es nur einen Brunnen in der „Lärchtola“ für die<br />

Eggerbergerseite und einen Brunnen in der „Bachtola“ für Mensch und Vieh auf der Munderseite (mündl.<br />

Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001).<br />

51 Mündl. Mitteilung Anna Zimmermann-In-Albon und Elisa Theler-In-Albon, 16.3.2000.<br />

52 Schriftl. Mitteilung Karl In-Albon, 5.8.2000.<br />

53 Bei Antonietti (1988: 98) ist nachzulesen, dass jede Familie, die alpte, für einen Hirten sorgen musste.<br />

54 Den Hirten stand die sogenannte „Sonntagsmilch“ zu, d.h. der Milchertrag des Sonntags (mündl. Mitteilung<br />

Karl In-Albon, 14.9.2001).<br />

55 Wohl wäre auch die soziale Ächtung bei Verweigerung des eigenen Arbeitseinsatzes in einer derart engen<br />

Dorfgemeinschaft unerträglich gewesen.<br />

21


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

Teilmann<br />

Der Teilmann war zuständig für die korrekte Verteilung des Alpertrages (Käse) unter den<br />

Bauern, die Vieh auf der Alp gesömmert hatten. Die Eggerberger Bauern bestimmten dabei<br />

ihren Teilmann selber, ebenso hatten die Bauern aus anderen Dörfern ihren eigenen<br />

Teilmann.<br />

Flurhüter<br />

Ein Akteur ausserhalb der Genossenschaft stellt der Flurhüter dar. Er wurde vom<br />

Gemeinderat gewählt und war von der (politischen) Gemeinde angestellt. Brischern<br />

eggerbergerseits fiel deshalb in den Zuständigkeitsbereich des Flurhüters von Mund. Trieb<br />

es die Schafe oder Geissen aufgrund misslicher Witterungsbedingungen oder ungenügender<br />

Aufsicht durch die Hirten in die tiefer liegenden Kuhalpen, wurde der Flurhüter gerufen. Er<br />

brachte die Tiere hinunter ins Dorf und quartierte sie im sogenannten „Pfentustall“ ein.<br />

Gegen Bezahlung eines Pfands konnte der Besitzer seine Tiere wieder „freikaufen“ 56 .<br />

Frauen/Männer<br />

Die Arbeit auf der Alp wurde während des Sommers ab und zu von Frauen und Männern, die<br />

im Dorf blieben, unterstützt. Dies galt vor allem für körperlich sehr schwere Arbeiten wie etwa<br />

das Ziehen des mit Dung beladenen Schlittens bei der Düngung der Mähmatten.<br />

5.3 Erklärungsvariablen<br />

5.3.1 Gesellschaftliches Umfeld<br />

Die Landwirtschaft vor 1850 kann als reine Selbstversorgerwirtschaft bezeichnet werden. Die<br />

Bevölkerung war praktisch zu 100% im Agrarbereich tätig, Handwerker und<br />

Gewerbetreibende gab es keine oder nur solche, die für den agrarischen Erwerb absolut<br />

unentbehrlich waren (Kaufmann 1965: 15). Demzufolge existierte auch kein Handel von<br />

landwirtschaftlichen Gütern. Die Antwort der Menschen auf die schwierigen natürlichen<br />

Verhältnisse ist ein Mehrzweck-Kleinbauerntum mit Viehwirtschaft, Ackerbau, Waldnutzung,<br />

Wein- und Obstbau. Dank der Entwicklung genossenschaftlicher Organisations- und<br />

Bewirtschaftungsformen konnte der Ertrag des knappen Bodens gesteigert werden und<br />

durch die Nutzung auswärtiger Güter wie der Alpweiden auf Brischern erweiterte man die<br />

landwirtschaftliche Produktionsfläche der Gemeinde (Antonietti 1988: 59). Die für das Wallis<br />

typische Stufenwirtschaft trifft auch im Falle von Eggerberg zu, da sich die meisten Betriebe<br />

aus Heim-, Voralpen- und Alpengütern zusammensetzen (EVD 1969a: 6). Diese<br />

Betriebsform auf unterschiedlichen Höhenstufen zwingt zu einer Art Nomadenleben, dem<br />

sich meist nur ein Teil der Familie unterzieht 57 . Die Menschen folgen dem Vegetationsstand<br />

und den diversen Arbeitsgängen der Vieh-, Acker- und Rebpflege und der Bewässerung.<br />

Das Vieh geht zum Futter und nicht umgekehrt. Die Alpbewirtschaftung als oberste Stufe ist<br />

somit ein unentbehrlicher Teil im landwirtschaftlichen Jahreszyklus.<br />

56 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

57 Die gestreute Lage von Wiesen, Äcker und Weiden erforderten einen enormen Aufwand an täglichen Wegen.<br />

So betrug der Weg zu den Voralpen oft eine Stunde und mehr, zu der Alp Brischern waren schon zwei bis drei<br />

22


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

Grundsätzlich ändert sich an den Bewirtschaftungsformen um die Jahrhundertwende bis zum<br />

Zweiten Weltkrieg nichts. Jedoch vermag die Selbstversorgungslandwirtschaft immer<br />

weniger eine wachsende Bevölkerung zu ernähren 58 . Der aufstrebende Industriezweig zieht<br />

Leute aus der Landwirtschaft ab 59 , andere entscheiden sich für die Auswanderung 60 . Der<br />

Zweite Weltkrieg stoppt den Niedergang der Landwirtschaft vorübergehend. Die Rolle der<br />

Bergregionen für die Nahrungsmittelproduktion zur Selbstversorgung des Landes wird<br />

erkannt. Indiz dafür ist die stattliche Zahl von mehr als 100 Stück Grossvieh, die während<br />

dieser Zeit auf der Alp Brischern eggerbergerseits gesömmert werden.<br />

5.3.2 Landwirtschaftspolitik<br />

1893 tritt das erste Landwirtschaftsgesetz in Kraft. Es kann als Subventionsgesetz für das<br />

landwirtschaftliche Forschungs- und Unterrichtswesen angesehen werden. Für die<br />

Landwirtschaft in den Alpen bringt es nichts Wesentliches. Dessen Umsetzung bewirkt<br />

jedoch, dass die Preise für Agrarprodukte langsam ansteigen (Rieder 1991: 5).<br />

Die Phase zwischen beiden Weltkriegen ist gekennzeichnet durch dramatische<br />

Preiszusammenbrüche, besonders stark betroffen ist das Berggebiet. Allgemeine<br />

Resignation macht sich breit. Bereits 1924 verlangt deshalb Nationalrat Baumberger mittels<br />

Motion Hilfen zugunsten des Berggebietes (Brugger et al. 1984: 411). 1930 stützt der Bund<br />

erstmals aktiv den Agrarmarkt.<br />

Während dem Zweiten Weltkrieg ist die Landwirtschaft in der Schweiz geprägt durch<br />

Anbauplanung und Lebensmittelrationierung. In den Bergtälern breitet sich Ackerbau (v.a.<br />

Kartoffel und Gerste) wieder stark aus (Rieder 1991: 5). Es wächst die Einsicht und<br />

Erkenntnis, dass benachteiligte Regionen unterstützt werden müssen. Auch die Bergbauern<br />

selber beginnen sich zu organisieren. 1943 gründen sie die Schweizerische<br />

Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) 61 die zum Sprachrohr für die Anliegen des<br />

Berggebietes und dessen Bevölkerung wird (Brugger et al. 1984: 411).<br />

Die Nachkriegszeit ist gekennzeichnet durch wachsende Disparitäten innerhalb der<br />

Landwirtschaft. Immer stärker kristallisiert sich eine Zweiteilung in eine Tal- und<br />

Berggebietslandwirtschaft ab. Charakterisiert werden kann diese Aufspaltung durch<br />

Disparitäten bezüglich des Einkommens, der Arbeitsbelastung und der sozialen<br />

Anerkennung (Landwirtschaftliche Forschungskommission 1984: 93). Als Ursache für dieses<br />

Stunden notwendig (Antonietti 1988, S. 59). Der alte Baubestand an Scheunen und Ställen steht genau<br />

entlang des alten Wegnetzes.<br />

58 Dies trifft vor allem für Phasen starken Bevölkerungswachstums zu wie bspw. in der ersten Hälfte des 19.<br />

Jahrhunderts (1816 zählt Eggerberg 128 Einwohner, 1850 sind es 217) oder um die Mitte des 20.<br />

Jahrhunderts (Antonietti 1988, S. 60).<br />

59 Die Grundpfeiler der industriellen Entwicklung im Wallis heissen Eisenbahnbau, Rhonekorrektur, Wasserkraft<br />

und Fremdenverkehr (Kaufmann 1965). Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass auf die<br />

Selbstversorgung direkt das Fabrikzeitalter folgte, dass also die Stufe der Hausindustrie und Manufaktur<br />

übersprungen wurde.<br />

60 Während bis 1859 ein Auskommen vor allem in fremden Söldnerdiensten gesucht wurde (zwischen 1820 und<br />

1850 waren es sechs Männer aus Eggerberg), löste die Auswanderung nach Übersee die fremden Dienste ab<br />

(registriert sind vier Familien mit Destination Argentinien) (Antonietti 1988, S. 60-61).<br />

61 Die SAB ist ein Verein. Mitglieder sind alle Bergkantone, Berggemeinden, landwirtschaftliche und<br />

Selbsthilfeorganisationen, Berggebietsregionen (IHG-Regionen) und weitere Körperschaften im Berggebiet<br />

sowie zahlreiche Einzelpersonen (http://www.sab.ch).<br />

23


5 Selbstversorgerwirtschaft: 1871 bis 1950<br />

Gefälle kann die technische Entwicklung erwähnt werden. Die Technologie von den<br />

Talgebieten wird erst zeitlich verzögert in die Berggebiete transferiert. Eine<br />

Übermechanisierung vieler Kleinbetriebe ist die Folge, ist dies doch der einzige mögliche<br />

Weg, um eine Arbeitserleichterung herbeizuführen und gleichzeitig pro Arbeitskraft mehr zu<br />

produzieren. Flächen werden nun unterteilt in zwei Kategorien: mechanisch bearbeitbare und<br />

mechanisch nicht bearbeitbare. Die mechanisch nicht bearbeitbaren Flächen machen im<br />

Berggebiet einen wesentlich grösseren Anteil aus als im Talgebiet.<br />

5.3.3 Naturschutzpolitik<br />

In der betrachteten Zeitphase spielt der Naturschutz innerhalb der schweizerischen Politik<br />

noch keine Rolle. Die Naturschutzpolitik scheidet deshalb als Erklärungsvariable aus.<br />

5.4 Fazit<br />

Das traditionelle Nutzungssystem kann als ein System von "checks and balances"<br />

bezeichnet werden. Sehr auffällig sind die Kontrollmechanismen, die schon seit jeher<br />

statutarisch verankert sind und die gemeinschaftliche Nutzung bis ins kleinste Detail prägen.<br />

Sie sind Ausdruck für die starke Abhängigkeit einer auf Gedeih und Verderb mit der<br />

Berglandwirtschaft verbundenen Gesellschaft. Auf jedes Grashälmchen wird geschaut. Die<br />

Alpgeteilschaft beruht durch den Einsatz demokratischer Elemente auf einen breit<br />

abgestützten Konsens. Die strikte Organisation mit Generalversammlung, Alpkommission<br />

und Alpvögten garantiert eine Gewaltenteilung im kleinen Rahmen. Interessant zu<br />

beobachten ist, wie sich die Selbstorganisation auf die Einheit Dorf konzentriert und wie stark<br />

das Misstrauen gegenüber allem "Ausserdorflichen" ist.<br />

Eine Landwirtschaftspolitik ist zwar im Entstehen begriffen, ihr Impact auf die<br />

Landwirtschaftsbetriebe, im Speziellen auf Bergbetriebe, und auf die landwirtschaftliche<br />

Nutzung ist aber nur sehr marginal. Förderinstrumente existieren noch nicht.<br />

Preisstützungsmassnahmen können zwar als erste Anzeichen einer zukünftigen Förderpolitik<br />

angesehen werden, sie kommen aber vor allem den rationeller wirtschaftenden Talbetrieben<br />

zugute. Die Bauern im Berggebiet betreiben die Landwirtschaft in einer Art und Weise, wie<br />

sie ihnen von den Vätern vorgelebt und weitergegeben wurde.<br />

24


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

6.1 Nutzung der Alp<br />

Die sich aufdrängenden Strukturanpassungen der schweizerischen Landwirtschaft, die durch<br />

das „Kriegsintermezzo“ verzögert worden sind, brechen nun in den fünfziger Jahren<br />

endgültig durch. Der Anpassungsprozess macht vor dem Berggebiet nicht Halt. Die<br />

Entwicklung der Alpnutzung als fester Bestandteil im jährlichen Nutzungsrhythmus<br />

widerspiegelt die veränderten Rahmenbedingungen.<br />

6.1.1 Alpweiden<br />

Die Landwirtschaft in Eggerberg zieht sich zurück. Damit einher geht erwartungsgemäss<br />

auch eine abnehmende Bedeutung der Alpbewirtschaftung auf Brischern. Die folgende<br />

Tabelle zeigt dies anhand des Rückgangs der Bestossungszahl auf der Grossviehalp:<br />

Tabelle 1: Bestossung der Alpe Brischern eggerbergerseits<br />

Jahr Anzahl Grossvieh Quelle<br />

1891 56 Jossen 1989: 150<br />

1900 82 Schweizerische Alpstatistik 1900<br />

1940 ~100 Alpkataster 1968<br />

~1945 112-115 Karl In-Albon, Alphirt auf Brischern 62<br />

1968 23 Alpkataster 1968<br />

1996 7 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1997 10 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1998 13 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1999 8 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

2001 10 http://www.alporama.ch<br />

An der Gesamtzahl der Alprechte hat sich von 1950 bis 1970 nichts mehr verändert.<br />

Angesichts der sinkenden Bestossungszahlen verwundert dies nicht weiter. Die Gefahr der<br />

Übernutzung hat sich somit für die Kuhalp nie gestellt. In den sechziger Jahren wurde der<br />

Versuch unternommen, mittels Alpmeliorationsprojekt die Attraktivität der Alp zu steigern 63 .<br />

Die 1871 organisatorisch getrennten Alpen sollten wieder vereinigt werden. Vorgesehen war<br />

zudem die Errichtung eines Senntums und einer Berieselungsanlage für die Mähmatten. Für<br />

die Nutzung der Mähmatten wäre gar eine Entschädigung von 1.30 Franken pro<br />

Quadratmeter an die Alprechtsbesitzer vorgesehen gewesen. Das Projekt ist von der<br />

Munderseite schliesslich verworfen worden, da die Kosten relativ zum Nutzen als zu hoch<br />

beurteilt wurden.<br />

62 Mündl. Mitteilung Karl In-Albon, 14.9.2001.<br />

63 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 28.3.2001.<br />

25


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

In den sechziger/siebziger Jahren, mit dem Übergang vom Vollzeitbauerntum zum Arbeiterund<br />

Freizeitbauerntum und dem damit verbundenen Übergang von Rindvieh- zu<br />

Schafhaltung hat auch ein Generationenwechsel stattgefunden. Zu diesem Zweck sind<br />

zahlreiche Alprechtsanteile an die Nachfolgegeneration verkauft oder vererbt worden 64 .<br />

Durch diese Mutationen sind Anteile aber nicht etwa zusammengefasst worden, sondern der<br />

Kreis der Nutzungsberechtigten hat sich eher noch vergrössert. Ein Grund kann sein, dass<br />

der Besitz von Alprechten weiterhin einen ideellen Wert besitzt, der in keinem Verhältnis zum<br />

effektiven materiellen Nutzen steht 65 . Deshalb war die Bereitschaft, Alprechte abzutreten,<br />

nicht sehr gross 66 .<br />

In einem kleinen Exkurs soll an dieser Stelle auf die Handelbarkeit von Alprechten<br />

eingegangen werden. An der freien Handelbarkeit der Alprechte ändert sich nichts, wenn<br />

eine Alpgenossenschaft sich auf das Obligationenrecht (Art. 828ff OR) oder Zivilgesetzbuch<br />

(Art. 59 Abs. 3 ZGB) stützt. Gemäss Art. 839 Abs. 1 OR können jederzeit neue Mitglieder<br />

aufgenommen werden. Ebenso besteht die Freiheit des Austritts (Art. 842 Abs. 1 OR). In den<br />

Statuten können Beitrittskriterien formuliert werden, sie dürfen aber den Beitritt nicht<br />

übermässig erschweren (Art. 839 Abs. 2 OR). Beruft sich eine Alpgenossenschaft auf das<br />

Zivilgesetzbuch bzw. auf kantonaler Ebene auf das Einführungsgesetz zum Schweizerischen<br />

Zivilgesetzbuch (EG), ist der Zu- und Abgang grundsätzlich frei. Im Kanton Wallis ist das<br />

Verfügungsrecht im Art. 131 EG geregelt. Gemäss Absatz 1 verfügt jeder Gesellschafter frei<br />

über seinen Anteil. Gesetzliche und statutarische Einschränkungen sind, ähnlich dem OR,<br />

jedoch möglich.<br />

Eine direkte Auswirkung der abnehmenden Grossvieh- und zunehmenden<br />

Kleinviehbestände ist die zunehmende Öffnung der Alp für Schafe. Schafbesitzer waren nun<br />

berechtigt, ihre Tiere auch während den Sommermonaten auf Brischern zu sömmern.<br />

Anfänglich war die Berechtigung an den Besitz von Alprechten gekoppelt, später wurde<br />

diese Restriktion aufgehoben. Die ursprüngliche Kleinviehalp Brischern, die sich bis in sehr<br />

unwegsames Gelände erstreckte, wäre für die weniger geländegängigen Schafe nicht<br />

geeignet gewesen. Die obere Grenze der Grossviehalp verschob sich deshalb nach unten.<br />

All diese Veränderungen vollzogen sich kontinuierlich und auf informeller Ebene 67 .<br />

Seit den fünfziger Jahren besteht bezüglich der Statuten grosse Unsicherheit. Während der<br />

Zeit des Niedergangs werden wahrscheinlich Statuten aus den dreissiger Jahren<br />

massgebend gewesen sein 68 . Leider konnten diese Statuten nicht mehr ausfindig gemacht<br />

64 Mit ein Grund für den regen Besitzwechsel von Alprechten und Teilen davon mag auch die Spekulation sein,<br />

die Kuhalp Brischern werde zu einer reinen Schafalp umfunktioniert (mündl. Mitteilung Edmund Hutter,<br />

28.3.2001).<br />

65 Nur so lässt sich erklären, warum Alprechte für mehr als 3000 Franken gehandelt worden sind (mündl.<br />

Mitteilung Edmund Hutter, 6.4.2001).<br />

66 Die Walliser Bevölkerung hat heute noch ein sehr spezielles Verhältnis zu Grund und Boden und damit<br />

verbundenen Rechten. Ausdruck dafür sind bspw. die jahrelangen Prozeduren bei Güterzusammenlegungen.<br />

Für viele Walliserinnen und Walliser dürfte der Ausspruch „nihil solidum nisi solum“ von Kaspar Jodok<br />

Stockalper (1609-1691), Schlossherr, Monopolist und bedeutender Handelsmann aus Brig, immer noch<br />

Geltung haben.<br />

67 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 2.10.2001.<br />

68 Auf der Munderseite wurde die Statutenrevision an der Versammlung vom 5. Juni 1932 genehmigt und am 26.<br />

Mai 1933 vom Staatsrat homologiert (vgl. Archiv Brischern, Dokument Nr. 94). Es ist davon auszugehen, dass<br />

die Statuten jeweils parallel auch auf der Eggerbergerseite angepasst worden sind.<br />

26


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

werden 69 . Inhaltlich sind sie jedoch vergleichbar mit den Statuten von Brischern munderseits.<br />

Da die Revision in der Zwischenkriegszeit stattgefunden hat, sind die einzelnen Artikel<br />

ausschliesslich auf die traditionelle Nutzung ausgerichtet. Sie werden sich inhaltlich deshalb<br />

auch kaum von vorhergehenden Versionen unterscheiden. Angepasst worden sind sicher<br />

sämtliche Geldwerte, die zur Nutzungsberechtigung oder als Strafe zu entrichten waren.<br />

Im landwirtschaftlichen Produktionskataster der Gemeinde Mund aus dem Jahre 1968 wird<br />

das Alpwerk auf Brischern eggerbergerseits noch hervorgehoben. Pro aufgetriebenes Stück<br />

Vieh war ein Tag Arbeit zu leisten. Es wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass bei den<br />

kleinen Besatzzahlen die Räumungs- und Säuberungsarbeiten zu kurz kämen (EVD<br />

1969b: 30). Seit dem Ende des geregelten Alpbetriebes durch Sennerinnen ist das Alpwerk<br />

gar nicht mehr durchgeführt worden 70 . Während dieser Zeit ist die Alp nicht vollständig<br />

vergandet, da eine kontinuierliche Nutzung gewährleistet war und die nötigsten Arbeiten<br />

durch die Nutzer in Eigeninitiative getätigt wurden. Dennoch ist ein grosser Teil der Weiden<br />

aufgrund der seit den fünfziger Jahren tiefen Besatzstärke mit Sträuchern und Stauden<br />

eingewachsen. Gemäss dem Bericht über die Alpung (Schmidhalter 1998: 5) haben diese<br />

Weiden als Futterflächen einen geringen Wert und können höchstens noch als extensive<br />

Rinder- oder Schafweiden dienen.<br />

6.1.2 Mähmatten<br />

Von 1950 an bis zum Regimewechsel anfangs der siebziger Jahre sind die Mähmatten in<br />

traditioneller Weise genutzt worden 71 . Mähtag blieb der 26. Juli. Mit abnehmender Zahl der<br />

Alpnutzer sank jedoch auch die Zahl der Heuer, und die „Blätza“ wurden kostenlos<br />

denjenigen überlassen, die noch Vieh auftrieben. Die genaue Vermarchung der einzelnen<br />

Mähmatten verlor an Bedeutung, so dass die zu Abgrenzungszwecken gesetzten<br />

Holzpflöcke mit der Zeit verschwanden.<br />

6.1.3 Alphütten<br />

Die Alphütten, die zum alleinigen Zweck der landwirtschaftlichen Nutzung und Verarbeitung<br />

der Alpprodukte erstellt worden sind, scheinen für deren Besitzer Ende der sechziger Jahre<br />

nutzlos geworden zu sein. Notwendige Renovationsarbeiten, die unter diesen klimatischen<br />

Verhältnissen häufig anfallen, werden nicht mehr ausgeführt. 1968 müssen sich die<br />

Alphütten dem Verantwortlichen des landwirtschaftlichen Produktionskatasters in einem<br />

desolaten Zustand präsentiert haben. Er schreibt: „Manche Gebäude sind derart verlottert,<br />

dass sie nicht mehr brauchbar sind.“ (EVD 1969b: 29).<br />

6.2 Akteure<br />

Die abnehmende Bedeutung der Landwirtschaft seit Mitte des letzten Jahrhunderts macht<br />

sich auch beim Alppersonal bemerkbar. In den Kriegsjahren kümmerten sich sechs bis<br />

sieben Sennerinnen um das Vieh auf der Eggerberger Seite der Alp. 1966 besass die Alp<br />

69 Übereinstimmende mündl. Mitteilung von Treuhold Berchtold, Norbert Zimmermann und Karl In-Albon,<br />

6.4.2001.<br />

70 Mündl. Mitteilung Norbert Zimmermann, 11.5.2000.<br />

71 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 4.9.2001.<br />

27


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

gerade noch ein Senntum, 1968 alpte ein einziger Betrieb von Eggerberg auf Brischern,<br />

1969 verbrachte die letzte Sennerin einen Sommer lang auf Brischern (Jossen 1989: 158;<br />

EVD 1969a: 12). Sie stammte aus Eggerberg und hielt den Alpbetrieb mit der Unterstützung<br />

von Hirten aufrecht. Für Fremdvieh, das sie entgegen nahm, war pro Tier fünfzig Franken zu<br />

bezahlen (EVD 1969a: 30). Während den folgenden zwei Sommern mietete sich ein<br />

Burgersenntum der Munder auf der Eggerbergerseite ein 72 . Paul Stupf, Alprechtsbesitzer auf<br />

der Munderseite, amtete als Senn. Opposition erwuchs dieser vorübergehenden<br />

„Vereinnahmung“ durch die Munder nicht. Das Interesse an einem Fortbestand des<br />

Alpbetriebes überwog.<br />

Trotz der sozialen und wirtschaftlichen Umgestaltung der Gesellschaft während den<br />

betrachteten 20 Jahren haben sich die Eigentumsstrukturen der Alpe Brischern grundsätzlich<br />

nicht verändert. Die Alpgeteilschaft Brischern eggerbergerseits waltete während den Zeiten<br />

des starken Wandels weiterhin über die Alp, wenn auch die Genossenschaft eher auf dem<br />

Papier existierte. Versammlungen wurden nur noch unregelmässig abgehalten 73 . Die<br />

Zusammensetzung der Alpkommission aus den fünfziger Jahren wurde bis 1970 nicht mehr<br />

verändert. Die Kommission garantierte die Weiterführung des Rechnungs- und Alpbuches 74 .<br />

Die organisatorischen Tätigkeiten beschränkten sich auf das Nachführen von<br />

Alprechtsmutationen und dem Inkasso der Beiträge der Schafhalter, die über das Ausstellen<br />

der Passierscheine eingezogen wurden 75 .<br />

6.3 Erklärungsvariablen<br />

6.3.1 Gesellschaftliches Umfeld<br />

Nach dem Krieg löst die Industrialisierung die Landwirtschaft endgültig ab. Im Berggebiet<br />

setzt der Wasserkraftwerkbau, im Talgebiet ein starkes Industriewachstum ein. In den<br />

sechziger Jahren erfolgt mit dem Aufkommen des Wintertourismus im Berggebiet ein neuer<br />

Schub, der neue, attraktive Arbeitsplätze schafft 76 .<br />

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Bevölkerungszahl von Eggerberg und der<br />

Rindvieh- und Schafhaltung der in Eggerberg ansässigen Landwirte, soweit Daten<br />

vorhanden sind:<br />

72 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 28.3.2001.<br />

73 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

74 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

75 Die Regel lautet: ½ der Sömmerungsbeiträge darf an den Eigentümer (hier: Alpgeteilschaft) gehen, ½ muss<br />

an den Viehhalter gehen. Damit soll die Anreizwirkung für die Alpsömmerung gesichert werden (mündl.<br />

Mitteilung Peter Rieder, 8.6.2001).<br />

76 Rieder (1991: 6) spricht von einer dreiteiligen Klassifikation der Bergdörfer als Folge der industriellen und<br />

touristischen Entwicklung: Industriedörfer, Tourismusdörfer und Bauerndörfer.<br />

28


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

Abbildung 4: Bevölkerung, Rindvieh- und Schafbestand von 1900 bis 1999 in Eggerberg<br />

1000<br />

Bevölkerung bzw. Bestand<br />

900<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

Bevölkerung<br />

Rindviehbestand<br />

Schafbestand<br />

0<br />

1900 1920 1940 1960 1980 2000<br />

Jahr<br />

Quelle: Amt für Viehwirtschaft,<br />

Châteauneuf (div. Jahrgänge)<br />

und Treuhand Zimmermann<br />

1996.<br />

Zwischen 1950 und 1970 kann in der Gemeinde Eggerberg ein kontinuierliches Wachstum<br />

der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Entwicklung scheint nicht ganz dem gängigen<br />

Bild des Exodus aus den Bergdörfern zu entsprechen. Dank der geografischen Nähe zum<br />

Industrie- und Dienstleistungszentrum Visp, dem Bahnanschluss an die Lötschberglinie, der<br />

Strasse ins Tal ab 1967 und einem regelmässig verkehrenden Postautokurs ab 1968 (EVD<br />

1969a: 3) konnten die Landwirte ohne Wohnortswechsel einen anderen Beruf aufnehmen.<br />

Der Viehbestand zeigt einen kontinuierlichen Rückgang. Die Zahl der Schafe konnte immer<br />

etwa bei 200 bis 300 Tieren gehalten werden.<br />

Waren 1900 die 224 Bewohner (Stebler 1913: 17) von Eggerberg fast ausschliesslich in der<br />

Landwirtschaft tätig, verliert der Agrarsektor in den fünfziger Jahren rapid an Bedeutung. Das<br />

Vollzeitbauerntum weicht dem Arbeiterbauerntum 77 . Wer in der Landwirtschaft weiterhin sein<br />

Auskommen sucht, ist einem grossen Rationalisierungsdruck ausgesetzt 78 . Die folgende<br />

77 Darunter sind Bauersleute zu verstehen, die als Saisonangestellte in den Hotels einige Wochen lang Arbeit<br />

und Verdienst oder vorwiegend als Handlanger und Schichtarbeiter in einer Fabrik eine Erwerbstätigkeit<br />

fanden, gleichzeitig aber den von den Eltern vererbten Teil des Gutsbetriebes weiterführten, wenn auch in<br />

reduziertem Masse. So wurden nur noch sehr wenige Grossvieheinheiten gehalten und es kann eine Abkehr<br />

vom unrentablen Ackerbau beobachtet werden. Die fehlende Arbeitskraft auf dem Gutsbetrieb musste durch<br />

die Ehefrau kompensiert werden, die daneben noch die Haushaltsarbeit und Kindererziehung zu<br />

bewerkstelligen hatte. Warum Männer und Frauen diese Doppelbelastung auf sich genommen haben,<br />

versuchen Soziologen mit einem „inneralpinen Autarkie-Komplex“, also dem Drang zur Selbstversorgung der<br />

Grossfamilien, und mit „persönlicher Zuneigung“ zu erklären (Lerjen 1998, S. 22).<br />

78 Gemäss Gallusser et al. (1977: 186) kann die Rationalisierung in den fünfziger Jahren folgendermassen<br />

charakterisiert werden: Rückgang der Landwirtschaftsbetriebe bei einer höheren Landausstattung pro Betrieb,<br />

Arbeitsüberlastung, Mechanisierung der Betriebe, Produktionssteigerung, Brachlegung unrentabler<br />

Nutzflächen und Leerstellung überflüssiger Gebäude.<br />

29


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

Tabelle stellt die Resultate der Eidgenössischen Betriebszählungen von 1965 und 1990 für<br />

die Gemeinde Eggerberg dar und macht einen Vergleich mit der benachbarten Gemeinde<br />

Mund:<br />

Tabelle 2: Entwicklung der Betriebszahlen in Eggerberg und Mund<br />

Gemeinde Jahr HE NE Anteil NE Total Differenz<br />

(%)<br />

Eggerberg 1965 1 53 98% 54<br />

1990 2 35 95% 37<br />

-31%<br />

Mund 1965 14 65 82% 79<br />

1990 4 70 95% 74<br />

-6%<br />

HE: Haupterwerb; NE: Nebenerwerb<br />

Quelle: Lerjen 1998: 39.<br />

Gemäss Betriebszählung von 1965 wurde von den 54 Landwirtschaftsbetrieben in Eggerberg<br />

nur noch ein einziger von einem hauptberuflichen Landwirt bewirtschaftet. 1965 scheint<br />

somit zumindest in der Gemeinde Eggerberg der Umstieg auf die<br />

Nebenerwerbslandwirtschaft bereits komplett vollzogen zu sein. In Mund dauert dieser<br />

Prozess länger an. Ein Grund mag der im Gegensatz zu Eggerberg fehlende Anschluss an<br />

die BLS-Bahnlinie 79 und der später erfolgte Bau einer Strassenverbindung mit dem Talgrund<br />

sein. Ein Blick weiter zurück verdeutlicht die rasante Entwicklung. 1930 lebten in Eggerberg<br />

noch 51.8% der Bevölkerung ausschliesslich von den Erträgen aus der Landwirtschaft.<br />

Bereits 1960 betrug der Anteil noch 17.3% und fünf Jahre später nur noch 2% (Mund 1941:<br />

75.7%; 1960: 33%) 80 . Mit über 90% Anteil der Nebenerwerbslandwirtschaft liegen die beiden<br />

Gemeinden wie auch das gesamte Einzugsgebiet des Chemiewerks deutlich über dem<br />

Walliser Durchschnitt (Lerjen 1998: 37).<br />

Landtwing (1979: 62-66) hat in seiner Dissertation 128 Lonza-Fabrikarbeiter nach ihren<br />

Motiven für den Betrieb einer Nebenerwerbslandwirtschaft befragt. Gemäss seinen<br />

Ergebnissen wird der Entschluss zur Doppelbelastung, Schichtarbeit in der Lonza/Führen<br />

eines Landwirtschaftsbetriebes, vorwiegend durch zwei Faktoren geprägt:<br />

• durch die Unmöglichkeit der Expansion und<br />

• durch Tradition und Erziehung.<br />

An der erschwerten Expansionsmöglichkeiten schuld ist der arg parzellierte Bodenbesitz, ein<br />

Ausfluss des Walliser Erbrechtes 81 , nach welchem der Besitz des Verstorbenen gleichmässig<br />

auf seine Nachkommen verteilt werden sollte 82 . Die Bedingungen für eine Rationalisierung<br />

waren daher schon von vornherein erschwert. Da die Väter der Arbeiterbauern vielfach noch<br />

79 Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn.<br />

80 Vgl. EVD (1969a: 4) sowie EVD (1969b: 4).<br />

81 Man spricht in diesem Zusammenhang von der sogenannten Realteilung. Die Erbanteile der Begünstigten<br />

mussten dabei nicht nur gleich gross, sondern auch gleichwertig sein. Jedes Kind musste also Güter und<br />

Rechte auf allen Nutzungsstufen erben (Antonietti 1988, S. 71).<br />

82 Die Betriebszählung von 1965 berechnete für einen durchschnittlichen Betrieb in Eggerberg eine Anzahl von<br />

15 Parzellen zu 13 Aren (∅ Wallis: 15 Parzellen zu 14 Aren) (EVD 1969a: 6.).<br />

30


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

vollständig von den Erzeugnissen ihres Landwirtschaftsbetriebes abhängig waren und daher<br />

eine besondere Wertschätzung zum Boden hatten, wurde dessen Nutzung von den Söhnen<br />

geradezu als moralische Verpflichtung gegenüber ihren Eltern empfunden (Landtwing 1979:<br />

65). Weil das Gut da ist, nutzt man es auch. In die Arbeiten sind die Kinder von früh an<br />

integriert. Von Seiten der Eltern wird dieses „Anpacken-Lernen“ als wichtiger Bestandteil der<br />

Erziehung betrachtet. Als weitere Motive können die materielle und soziale Absicherung und<br />

der finanzielle Zuschuss angefügt werden. Wieviel der Anreiz der Selbstversorgung und den<br />

anfänglich spärlich fliessenden Beitragszahlungen ausmacht, kann in Franken und Rappen<br />

nicht beziffert werden. Sicher ist, dass der Speiseplan zahlreicher Grossfamilien ohne eigene<br />

Produkte und dem Fabriklohn als einziger Einkommensquelle wesentlich abgespeckt hätte<br />

werden müssen.<br />

Eine wichtige Rolle im Arbeiterbauertum spielt die Frau. Sie stellt häufig die einzige<br />

vollbeschäftigte Arbeitskraft im Betrieb. Ohne ihre Mithilfe im Stall ist die Haltung von<br />

Grossvieh überhaupt nicht möglich (Landtwing 1979: 63).<br />

Im Übergang der Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft wendet sich die<br />

junge Generation vom Arbeiterbauerntum ab. Wer sich nebenberuflich weiterhin für die<br />

Landwirtschaft begeistern lässt, betreibt sie als Hobby 83 , man spricht vom sogenannten<br />

Freizeitbauerntum (Lerjen 1998: 22). Nicht mehr die Selbstversorgung der Grossfamilien<br />

steht im Vordergrund, sondern die Identifikation des Betreibers selber. Für Tiere zu sorgen<br />

und den eigenen Boden zu nutzen wird als Prestige angesehen. Der Freizeitbauer hat<br />

Freude an seiner Arbeit, Freude an der Natur, dies im Gegensatz zum Arbeiterbauern, der<br />

den Betrieb der Landwirtschaft eher als notwendiges Übel betrachtet.<br />

Der Übergang zum Freizeitbauerntum ist gekennzeichnet durch den Rückzug der Frau aus<br />

der Stallarbeit, was gleichzeitig die Auflösung der Grossviehhaltung und Substitution durch<br />

Kleinvieh bedeutet, die Sicherung der familiären Basisbedürfnisse und der Wandel von der<br />

Grossfamilie zur Kleinfamilie 84 .<br />

6.3.2 Landwirtschaftspolitik<br />

Bei der Suche nach Erklärungsvariablen für den Übergang von der Haupt- zur<br />

Nebenerwerbslandwirtschaft kann über die Landwirtschaftspolitik nicht hinweggesehen<br />

werden, denn die fünfziger Jahre können als eigentlicher Startpunkt der schweizerischen<br />

Landwirtschaftspolitik bezeichnet werden. Der Berglandwirtschaft wird von Beginn an ein<br />

besonderer Platz eingeräumt. Von besonderem Interesse sind Aspekte betreffend die<br />

Alpsömmerung. Der Alpbetrieb als Bestandteil des landwirtschaftlichen Jahreszyklus ist eng<br />

verbunden mit den Talbetrieben. Infolgedessen kann die Alpwirtschaftspolitik nicht losgelöst<br />

von der Tallandwirtschaftspolitik betrachtet werden.<br />

Das Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und Erhaltung des Bauernstandes<br />

vom 3. Oktober 1951 (Landwirtschaftsgesetz, LwG) berücksichtigt in Art. 2 Abs. 1 schwierige<br />

83 Hottes (1967: 55) in Landtwing (1979:65) weist darauf hin, dass der Begriff Hobby nicht ganz korrekt ist.<br />

Nebenerwerbslandwirtschaft ist mehr als ein Hobby, weil man einem Hobby nicht dauernd nachzugehen<br />

braucht, eine Landwirtschaft hingegen ständig „betrieben“ werden muss.<br />

84 Zwischen 1970 und 1980 hat Eggerberg zwar um 20 Familien zugenommen, bevölkerungsmässig aber nur<br />

um zwei Personen (Antonietti 1988: 163).<br />

31


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

Produktions- und Lebensbedingungen. Dieser Grundsatz, der dem Berggebiet einen<br />

besonderen Schutz billigt, wurde aber anfangs von Art. 29 LwG über die Gewährung<br />

kostendeckender Preise für Inlandprodukte überschattet 85 . Erst mit zunehmenden<br />

ökonomischen und sozialen Disparitäten zwischen Tal- und Berggebiet kommt es Ende<br />

fünfziger/Anfang sechziger Jahre zur Realisierung differenzierter Massnahmen. Eine<br />

wichtige Grundlage dazu bildet die Einteilung in drei Bergzonen 86 .<br />

Eine erste konkrete Massnahme zum Disparitätenabbau bildet die Einführung von<br />

Kostenbeiträgen zur Abgeltung der erschwerten Produktionsbedingungen im Berggebiet mit<br />

eigener gesetzlicher Grundlage (Kostenbeitragsgesetz) ab 1964. Die folgende Darstellung<br />

gibt quantitativ eine Idee über die Höhe der Kostenbeiträge, und zwar bezogen auf den<br />

Kanton Wallis:<br />

Abbildung 5: Kostenbeiträge Kanton Wallis<br />

25000<br />

Beitrag in 1000 Fr. bzw.<br />

Betriebszahl<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

Total Kostenbeiträge<br />

Anzahl Betriebe<br />

0<br />

1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998<br />

Jahr<br />

Quelle: Statistische Erhebungen und<br />

Schätzungen über Landwirtschaft<br />

und Ernährung, Jahrgänge 1978-<br />

1999.<br />

Die Kostenbeiträge werden erst ab 1977 nach Kantonen unterteilt aufgelistet. Die<br />

Darstellung zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Kostenbeiträge bei kontinuierlichem<br />

Rückgang der Betriebszahlen. Umfangmässig können die Beiträge als bedeutend eingestuft<br />

85 Der Landwirt wird begünstigt in Abhängigkeit der Quantität, die er mit seiner Fläche, seinen Tieren und<br />

technischen Einrichtungen pro Arbeitskraft produzieren kann. Diese Garantie dominierte bis 1992 die<br />

Agrarpolitik. Marktüberschüsse bei Milch, Milchprodukten und Fleisch waren Impact dieser Politik. Die<br />

agrarpolitische Reaktion darauf waren verschiedene Produktions- und Absatzbegrenzungen wie die<br />

Milchkontingentierung, die Festlegung von Höchsttierbeständen, Stallbaubewilligungspflicht etc. (vgl. SAB<br />

1989: 5).<br />

86 1958 wurden drei Bergzonen nach Viehwirtschaftskataster geschaffen die später weiter verfeinert und<br />

ausdifferenziert wurden: Voralpine Hügelzone (1971), Bergzone IV (1980), im Talgebiet die ackerbaulich<br />

relevante Übergangszone (1977) und die erweiterte Übergangszone (1982) (Rieder 1991: 10).<br />

32


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

werden, dies im Gegensatz zu Beiträgen gestützt auf die Tierzuchtverordnung und dem<br />

Viehabsatzgesetz. Beide Erlasse fallen ebenfalls in die „Gründerzeit“ der differenzierten<br />

Massnahmen 87 . Mit dem Viehabsatzgesetz vom 15. Juni 1962 sollte der Absatz von Zuchtund<br />

Nutzvieh, Pferden und Schafwolle gefördert werden.<br />

6.3.3 Naturschutzpolitik<br />

Die Schweiz der fünfziger Jahre wird geprägt durch ein sprunghaftes Ansteigen der<br />

Bevölkerungszahl. Die wachsende Bevölkerung führt zu steigendem Konsum und zu einem<br />

gesteigerten „Verbrauch“ von Landschaft. Anfangs der sechziger Jahre wächst deshalb das<br />

Bedürfnis nach neuen Regeln zum Schutz und zur Planung des schweizerischen<br />

Lebensraums. Zu Beginn des Natur- und Heimatschutzes steht die Bewahrung des<br />

besonders schönen und wertvollen Natur- und Kulturerbes als kulturelle Aufgabe im<br />

Vordergrund (Keller et al. 1997: 5). Die Grundlage der Schweizerischen Naturschutzpolitik<br />

bildet seit 1962 Art. 78 der Bundesverfassung (Art. 24 sexies aBV). Der Natur- und<br />

Heimatschutz ist grundsätzlich Sache der Kantone (Abs. 1). Bei der Erfüllung seiner<br />

Aufgaben ist der Bund verpflichtet, die Interessen des Natur- und Heimatschutzes zu<br />

berücksichtigen (Abs. 2). Als Vollzugsinstrumente kommen beispielsweise Inventare in<br />

Frage. Der Bund kann Schutzbestrebungen durch Finanzhilfen unterstützen sowie<br />

Naturreservate, geschichtliche Stätten und Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung<br />

vertraglich oder durch Enteignung selbst erwerben oder sichern (Abs. 3). Für den Schutz der<br />

einheimischen Tier- und Pflanzenwelt hat der Bund die umfassende<br />

Gesetzgebungskompetenz. Sie umfasst nicht nur den Schutz der Arten selber, sondern auch<br />

der Biotope (Abs. 4).<br />

Von einer eigenständigen Naturschutzpolitik kann in der Schweiz seit dem<br />

Gesetzgebungsprozess zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz 88 gesprochen<br />

werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1966 in Kraft.<br />

6.4 Fazit<br />

Der enorme Wandel im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext, den Eggerberg - wie<br />

viele andere Dörfer - seit den fünfziger Jahren erlebt haben, geht auch an der Nutzung der<br />

Alpe Brischern nicht spurlos vorüber. Der Rückgang der Nutzung auf Brischern und damit<br />

der gesellschaftlichen Bedeutung kann als einschneidend bezeichnet werden. Bis Ende der<br />

sechziger Jahre kann ein einigermassen geregelter Alpbetrieb aufrechterhalten werden 89 .<br />

Eine grundlegende Veränderung erfährt die Alpnutzung mit der sukzessiven Reduktion der<br />

Zahl der Sennerinnen. Die Schliessung des Alpbetriebes ist unmittelbar gekoppelt an die<br />

87 Eine weitere Massnahme zugunsten des Berggebietes mit sozialpolitischem Hintergrund bilden die<br />

Familienzulagen an Bergbauern, die ab 1952 ausgeschüttet wurden. Sie machten 1998 rund 4% der<br />

Direktzahlungen aus (Statistische Erhebungen und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung 1999:<br />

152).<br />

88 NHG vom 1. Juli 1966, SR 451.<br />

89 Dass das Nutzungsinteresse kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs noch relativ gross war, zeigt ein<br />

Disput zwischen den Alpgeteilen der Munder- und Eggerbergerseite. Grund war das Abatzungsrecht im<br />

Burgerwald, welches im Teilungsvertrag von 1871 zweideutig formuliert war. Die Munder stritten dieses Recht<br />

den Eggerbergern ab, wobei der Streit beinahe zu einem Prozess ausartete. Mit abnehmendem Interesse<br />

seitens der Eggerberger an der Kuhalpe auf Brischern legten sich die Wogen allmählich (Jossen 1989: 157).<br />

33


6 Der Niedergang des traditionellen Alpbetriebes: 1950 bis 1970<br />

Tatsache, dass niemand mehr für die Führung des Alpbetriebes bereit ist. Indirekt ist dies<br />

natürlich nur ein Ausdruck fehlender Nachfrage nach Sömmerungsplätzen und damit<br />

wiederum Abbild der abnehmenden Bedeutung der Landwirtschaft in Eggerberg. Es ist eher<br />

zufälligen Gegebenheiten zuzuschreiben, dass in den nachfolgenden Jahren überhaupt eine<br />

landwirtschaftliche Nutzung stattgefunden hat. Von der organisatorischen Seite her haben<br />

sich die Aktivitäten auf das absolute Minimum reduziert. Auch hier ist es eher glücklichen<br />

Umständen zu verdanken, dass die Kommission bereit war, die notwendigsten Arbeiten<br />

weiterzuführen. Die Bedeutung der Statuten wurde während dieser Periode in den<br />

Hintergrund gestellt. Zwischen tatsächlicher Nutzung und statutarischen Bestimmungen<br />

begann ein grosser Graben zu klaffen. Dennoch sind Anpassungen nicht für notwendig<br />

gehalten worden. Statuten sind vor den Zeiten des gesellschaftlichen Umbruchs aufgestellt<br />

worden als Instrument zum wohlfahrtsoptimierenden Umgang mit knappen Ressourcen.<br />

Konkret heisst das, dass jede Art der Übernutzung mittels Rechtstitel, Kontrolle und Strafe zu<br />

verhindern versucht wurde. Die markante Abnahme des Viehbestandes führte dazu, dass die<br />

Ressource nur zu einem Bruchteil ihrer eigentlichen Kapazität genutzt wurde. Von Knappheit<br />

kann nicht mehr gesprochen werden. Der Stellenwert der Statuten variiert damit parallel mit<br />

der Bedeutung der Nutzung, d.h. mit der Abhängigkeit von Gütern und Dienstleistungen der<br />

Ressource Alp.<br />

In der Landwirtschaft wachsen die Disparitäten zwischen Berg- und Talregionen und<br />

zwischen Berg- und Mittellandregionen. Die Politik reagiert mit differenzierenden<br />

Massnahmen. Voraussetzung dazu ist die Zoneneinteilung, welche Rücksicht nimmt auf die<br />

Bewirtschaftungserschwernisse. Die Periode markiert den Beginn der Strukturerhaltungspolitik<br />

in der schweizerischen Landwirtschaft.<br />

Der Naturschutz erhält in den sechziger Jahren eine gesetzliche Grundlage. Die<br />

unterschiedlichen Policyfelder sind aber noch wenig „verfilzt“, so dass Signale an die<br />

Landwirtschaft und im Speziellen an die Alpbewirtschaftung noch kaum auszumachen sind.<br />

34


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der<br />

Strukturen: 1970 bis 2000<br />

7.1 Nutzung der Alp<br />

Zu Beginn der siebziger Jahre ist der grosse Strukturschub in der Berglandwirtschaft<br />

vollzogen. Für die gänzlich von einer Nebenerwerbslandwirtschaft getragene Nutzung<br />

scheint die Alp Brischern nicht mehr unentbehrlich zu sein. Die bäuerliche Nutzung hängt an<br />

einem seidenen Faden. Jedoch eröffnen sich neue Nutzungsmöglichkeiten, die dank dem<br />

Aufkommen der Freizeitlandwirtschaft nicht nur touristischer, sondern auch<br />

landwirtschaftlicher Natur sein können. Der Tourismus spielt jedoch die Rolle des<br />

Zugpferdes für die Belebung der Strukturen, die sich durch eine Neubesetzung der<br />

Alpkommission und neue Statuten und Reglemente 1998 bemerkbar macht.<br />

7.1.1 Alpweiden<br />

Tabelle 1 zeigt, dass neben der Reduktion der Grossvieheinheiten direkt nach dem<br />

Kriegsende ein weiterer Einbruch erfolgt, und zwar mit dem Ende der Milchverarbeitung<br />

durch Sennerinnen auf Brischern Ende sechziger Jahre. Seit 1970 schwankt die Anzahl<br />

Kühe um die zehn Stück.<br />

Auf der Kleinviehalpe sieht die Situation anders aus:<br />

Tabelle 3: Anzahl Schafe und Geissen auf der Alpe Brischern eggerbergerseits<br />

Jahr Schafe Geissen Quelle<br />

1900 100 90 40 Schweizerische Alpstatistik 1900<br />

1978 108 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1988 78 57 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1990 110 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1992 105 17 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1994 119 16 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1996 108 48 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1998 109 58 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

1999 71 27 Sömmerungsbeitragsgesuch<br />

2000<br />

90 Karl In-Albon, der gegen Ende des Zweiten Weltkrieges als Hirt auf Brischern tätig war, kann sich nicht<br />

erinnern, dass zu seiner Zeit auf Brischern Schafe gehalten wurden. Diese Aussage deckt sich mit der mündl.<br />

Mitteilung von Josef Hutter vom 2.10.2001 (vgl. Kap. 6.1.1). Es ist ihm auch nicht bekannt, dass seine Eltern<br />

davon gesprochen haben. Die Schafe von Eggerberg wurden seiner Meinung nach immer Richtung<br />

Baltschiedertal getrieben, und zwar auf die beiden Alpen „Erl“ und „Hohnalpa“ (mündl. Mitteilung vom<br />

14.9.2001). Diese Aussage steht somit in Widerspruch zur Alpstatistik von 1900, die für den sogenannten<br />

„Langstafel“ einen Bestand von 100 Schafen aufweist. Gemäss Jossen (1989: 155) bezeichnet Langstafel den<br />

oberen Teil des Stafels von Brischern eggerbergerseits. Es ist denkbar, dass die Ortsnamen nicht einheitlich<br />

verwendet wurden.<br />

35


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Die Zahl der Schafe auf der Alp Brischern konnte über die letzten dreissig Jahre trotz<br />

markantem Anstieg der Gesamtschafzahl in Eggerberg mehr oder weniger konstant gehalten<br />

werden. Die Zahl der Ziegen ist in den letzten Jahren eher rückläufig. Die Entwicklung<br />

widerspricht damit dem schweizweit zu beobachtenden Trend 91 . Dank dieser extensiven<br />

Alpbewirtschaftung hat zu keinem Zeitpunkt eine Übernutzung der Schafweide<br />

stattgefunden. Da aber immer wieder Schafe von benachbarten Alpen einwandern, wird im<br />

Bericht über die Alpung (Schmidhalter 1998: 11) gefordert, dass die Bestossung besser<br />

geregelt werden soll. Die Alpkommission soll die Bestossung überwachen, um eine<br />

Übernutzung zu verhindern. Im Alpreglement wird dieser Forderung mit dem Artikel 4<br />

Rechnung getragen. Demzufolge kann die Alpkommission bei zu starker Auslastung der Alp<br />

Beschränkungen der Viehzahlen vornehmen.<br />

Mit Art. 2 der Statuten inklusive beiliegendem Plan und Art. 5 des Alpreglements wird der bis<br />

anhin informell vollzogenen Trennung in eine Grossvieh- und Kleinviehalp formell Rechnung<br />

getragen.<br />

Dank Sorgfalt und Kontrolle seitens der Alpkommission konnte dem Druck auf die Schafalpe<br />

entgegengehalten werden. Es muss auch betont werden, dass wohl genügend<br />

Sömmerungsalternativen zu Brischern existieren. Grössere Transportkosten werden dabei<br />

scheinbar ohne grösseres Aufsehen in Kauf genommen.<br />

Was die Eigentums- und Nutzungsrechte an den Alpweiden betrifft, kam es während den<br />

siebziger und anfangs achtziger Jahre durch Verkauf, Kauf und Erbteilung zu zahlreichen<br />

Handänderungen. In den letzten Jahren ist es jedoch wieder ruhiger geworden. Seit 1996<br />

sind gemäss Aussagen des jetzigen Alpbuchführers 20 bis 25 Handänderungen<br />

vorgenommen worden. Nur 5 bis 6 Handänderungen betrafen jedoch Anteile, die gekauft<br />

bzw. verkauft wurden 92 . Anhand des Alpbuches können die Handänderungen leider nicht<br />

mehr zeitlich zugeordnet werden, da sämtliche Änderungen ohne Datumsangabe<br />

eingetragen sind. Mit den neuen Statuten sind Besitz und Handel der Alprechte explizit<br />

geregelt worden, während etwa in den Statuten von 1933 munderseits nur steht, dass die<br />

Mitgliedschaft an Kauf oder Erbschaft von Alprechten gebunden ist und der Austritt mittels<br />

Verkauf der Alprechte erfolgt (vgl. Präambel der Statuten Alpgeteilschaft Brischern<br />

munderseits). So sind gemäss neuster Fassung Hüttenbesitzer, die mindestens einen Anteil<br />

von 1/8 der Wohneinheit einer Hütte besitzen, ebenfalls Genossenschafter. Vom<br />

Alpvermögen sind sie jedoch ausgeschlossen (Art. 3). Jede Übertragung von Alprechten<br />

muss innert 30 Tagen durch deren Veräusserer im Alpregister eingetragen werden (Art. 4).<br />

Bedingung bei jeder Handänderung ist, im Gegensatz zu früher, ein schriftlicher Vertrag 93 .<br />

Genossenschafter, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, können ihre Alprechte verlieren.<br />

Diese fallen dann der Alpe Brischern zu (Art. 6). Die Verpachtung von Alprechten wird<br />

ausgeschlossen (Art. 5). Einen Schritt weiter gehen die Bestimmungen der Munderseite.<br />

Art. 7 Bst. b (vgl. Statuten der Alpgenossenschaft Brischern munderseits von 1998) weist<br />

darauf hin, dass nur Alprechte kaufen kann, wer in Mund wohnhaft ist. Falls kein<br />

91 Vgl. EVD 2000, Presserohstoff zur neuen Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV).<br />

92 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 6.4.2001.<br />

93 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 3.3.2000.<br />

36


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

einheimischer Interessent gefunden werden kann, steht der Alpgenossenschaft das<br />

Erwerbsrecht zu. Zur Anwendung kommt hier Art. 131 EG 94 , der gesetzliche und<br />

statutarische Einschränkungen des Verfügungsrechts der Genossenschafter zulässt.<br />

Es fällt auf, dass allgemeine Bestimmungen betreffend den Alpbetrieb, bspw. Trennung der<br />

Grossvieh- und Kleinviehalpe oder Bestossungsdaten, von den Statuten ins Alpreglement<br />

übertragen worden sind. Das Reglement kann als Verordnung zu den Statuten angesehen<br />

werden. Mit dieser klareren Trennung erspart man sich Anpassungen der Statuten. Im<br />

Gegensatz zu Verordnungen verhält es sich bei den Reglementen aber nicht so, dass<br />

Änderungen durch Kommissionsbeschluss durchgeführt werden können. Es gelten die<br />

gleichen Bedingungen wie bei Statutenänderungen, nämlich Mehrheitsbeschluss durch die<br />

Anwesenden der Generalversammlung 95 . Neu ist die ausdrückliche Erwähnung im<br />

Alpreglement, dass die Grossviehalpe auf Milchwirtschaft und Käseproduktion ausgerichtet<br />

ist (Art. 9 Alpreglement) 96 . Es wird dem Alpbetreiber das Recht eingeräumt, zusätzlich Vieh<br />

zuzumieten, wobei das Futterangebot nicht überstrapaziert werden darf. Einerseits kann<br />

darin eine Anpassung an die vorherrschenden Verhältnisse gesehen werden, andererseits<br />

widerspiegelt sich darin auch der unbedingte Wunsch der Erhaltung der Grossviehalp.<br />

Die Bestimmungen bezüglich des Alpwerkes (Art. 10 Alpreglement), das dem Unterhalt und<br />

der Verbesserung der Alpe dient, scheinen noch etwas an die Vergangenheit angelehnt zu<br />

sein. Danach ist jede Person, die Vieh auf Brischern sömmert, zum „Gmeiwärch“ verpflichtet.<br />

Pro Kuh sind vier Stunden zu leisten, pro sieben Schafe eine Stunde. Letztere Bestimmung,<br />

dass Schafhalter ebenfalls zum Alpwerk verpflichtet sind, wurde an der Generalversammlung<br />

vom 22. Juni 2001 gestrichen, mit der Begründung, dass das Alpwerk vorwiegend der<br />

Grossviehalp zugute kommt 97 . Der alleinige Kuhhalter auf Brischern eggerbergerseits<br />

bekommt daher nur noch Unterstützung von den Alphüttenbesitzern (vgl. Kap. 7.1.3).<br />

Seitens der Kommission wird aber ausdrücklich betont, dass sämtliche Alpgeteilen am<br />

„Gmeiwärchstag“ willkommen sind 98 . Eine Anpassung an die Realitäten bildet die<br />

Bestimmung, wonach Ersatzbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden zu entrichten sind.<br />

Im Unterschied zu Bussen 99 wird der Alpgeteile damit nicht bestraft, sondern er kann wählen<br />

zwischen Sich-Beteiligen oder Sich-nicht-Beteiligen. Da der Gemeinschaftssinn angesichts<br />

der schrumpfenden wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzung nicht mehr so stark ausgeprägt<br />

ist, möchte man mit dieser Möglichkeit diejenigen, die dem Alpwerk fernbleiben, nicht<br />

bestrafen und damit eventuell bewirken, dass sie sich in Zukunft überhaupt nicht mehr<br />

beteiligen. Die zu zahlenden Beiträge variieren von 3 Franken pro Kleinvieh bis 80 Franken<br />

pro Kuh.<br />

94 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24.3.1998 (SGS 211.1), Kanton Wallis.<br />

95 Mündl. Mitteilung Norbert Zimmermann, 8.8.2001.<br />

96 Dies steht im Widerspruch zur Einstufung der Alp Brischern eggerbergerseits durch die Verantwortlichen des<br />

Projektes Alporama (vgl. Kapitel 8).<br />

97 Mündl. Mitteilung Norbert Zimmermann, 8.8.2001.<br />

98 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 3.3.2000.<br />

99 Interessant scheint die Feststellung, dass Verstösse gegen das Alp-, Wasser- und Hüttenreglement auf<br />

Munderseite bis doppelt so hoch wie auf Eggerbergerseite bestraft werden können (1000 statt maximal 500<br />

Franken) (vgl. z.B. Art. 12 Alpreglement eggerbergerseits und Art. 13 Alpreglement munderseits).<br />

37


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

7.1.2 Mähmatten<br />

Das Nutzungsrecht, das mit dem Pachtvertrag übertragen worden ist, schliesst die Heuernte<br />

auf den Mähmatten mit ein. Dafür ist kein spezieller Beitrag zu entrichten. Bis 1999 sind die<br />

Alpmatten von der Pächterfamilie regelmässig gemäht worden. Im Sommer 2000 ist die<br />

Heuernte zum ersten Mal nicht mehr durchgeführt worden 100 . Das Trockenfutter zur<br />

Überbrückung von Futterengpässen oder Stallfütterung wurde vom Tal heraufgebracht. Die<br />

Alpmatten wurden in den Weidezyklus integriert. Wegen der abnehmenden<br />

Nutzungsintensität zeigt sich heute bereits eine Tendenz zur Vergandung 101 .<br />

Interessanterweise finden die Mähmatten weder in den Statuten von 1933 noch in den neuen<br />

Statuten Erwähnung. Ob auf den Mähmatten gemäht und geweidet wird oder nur geweidet,<br />

scheint für die Genossenschaft nicht von Bedeutung zu sein. Anders würde sich die Situation<br />

möglicherweise präsentieren, wenn es sich bei den ursprünglichen Rechten nicht nur um<br />

Servitute sondern um Eigentumsrechte mit Grundbucheintrag gehandelt hätte.<br />

7.1.3 Alphütten<br />

In den siebziger und achtziger Jahren findet eine eigentliche Renaissance der Alphütten und<br />

des Alphüttenlebens statt. Zahlreiche Hütten werden renoviert, aber nicht etwa zu<br />

bäuerlichen Bewirtschaftungszwecken, sondern als Ferien- und<br />

Wochenendaufenthaltsstätte. Mit Hilfe der folgende Zusammenstellung der Baugesuche<br />

betreffend Bauvorhaben an den Alphütten auf der Alpe Brischern kann diese Entwicklung<br />

nachgezeichnet werden:<br />

Tabelle 4: Überblick über die Baugesuche betreffend die Alp Brischern 1970-2000<br />

Jahr<br />

Gegenstand des Baugesuches<br />

1976 Bau einer Alphütte<br />

1978 Neubedachung der Alphütte<br />

1979 Umdecken der Alphütte mit Eternit<br />

1982 • Ausbau der Alphütte<br />

• Neubau von Scheune und Stall<br />

1984 Umbau der Alphütte, Bedachung mit Blech<br />

1986 Ausbessern des Alpweges für landwirtschaftliche Fahrzeuge<br />

1987 • Renovation Alphütte<br />

• Renovation Alphütte<br />

• Renovation der Alphütte und Erhöhung um 80cm<br />

1988 Abriss und Wiederaufbau eines Kleinviehstalles, Anbau Süd/Südost an bestehende<br />

Alphütte<br />

1990 • Renovation Owlighütte, Holzwerk bleibt bestehen, Kellerhöhe wird gemauert<br />

100 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

101 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 28.3.2001.<br />

38


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

• Erstellen eines Schweinestalles<br />

• Verkleiden der Alphütte mit Eternit<br />

1991 Um- und Ausbau der bestehenden Alphütte<br />

1993 Erweitern des Einganges auf der Südost-Seite<br />

1994 • Sanierung der Grundmauern und Neubedachung sowie Anbau eines Trocken-WC‘s<br />

• Anbau WC<br />

1995 • Ersetzen und Vergrössern eines Fensters<br />

• Umbau des bestehenden Schweinestalls in eine Schäferhütte<br />

1996 • Umbau und Renovation der Alphütte<br />

• Aufstockung auf bestehendes Erdgeschoss<br />

Quelle: Sitzungsprotokolle des<br />

Gemeinderates von Mund 1970-<br />

2000.<br />

Zur Tabelle gilt es anzumerken, dass der Richtungswechsel im Nutzungszweck nur<br />

ungenügend aufgezeigt werden kann, da für Innenausbauten in der Regel kein Baugesuch<br />

eingereicht wurde. Die aufkeimenden Interessen der Hütten- oder Hüttenanteilseigentümer<br />

auf der Alpe Brischern sind nicht ein Einzelfall. Vielerorts werden Anteile an Alphütten<br />

gekauft und die häufig in desolatem Zustand befindlichen Gebäudesubstanzen renoviert und<br />

für Ferienzwecke eingerichtet 102 . Obwohl Feriendestinationen nicht genügend weit weg von<br />

Zuhause gewählt werden können, kristallisiert sich ein neuer Trend heraus, der Hand in<br />

Hand mit dem „Do-it-yourself-Trend“ einher geht. Angesichts des Ausbaustandards, den die<br />

meisten Hütten heute aufweisen, kommt als Motivation nicht so sehr die Suche nach einer<br />

einfacheren Lebensweise in Frage. In den meisten Fällen sind die Eigentümer nicht bereit,<br />

auf Annehmlichkeiten des zivilisierten Lebens, wie etwa fliessendes Wasser, Strom oder<br />

Heizung, zu verzichten. Ähnlich wie durch das Halten von Schafen oder Eringerkühen wird<br />

mit dem instand stellen und Bewohnen von Alphütten vielmehr eine nähere Bindung mit der<br />

eigenen Landschaft und dem eigenen Boden gesucht. Andere werden es einfach als „chic“<br />

empfinden, über eine nicht alltägliche Variante zu verfügen, um den Kollegenkreis zu<br />

pflegen. Es kann deshalb der Schluss gezogen werden, dass der zweite Frühling, den die<br />

Alpgeteilschaft Brischern seit 1996 erlebt, nicht nur auf rein landwirtschaftliche Interessen<br />

zurückzuführen ist. Von Seiten der Alpgeteilschaft wird dem Erhalt der Alphütten seit jeher<br />

ein grosser Wert beigemessen. Mit den Statuten aus dem Jahre 1998 werden die<br />

Hüttenbesitzer, die mindestens einen Anteil von 1/8 der Wohneinheit einer Hütte besitzen,<br />

102 Als Beleg für die gesteigerte Attraktivität von Alphütten kann das Beispiel Ayer im Unterwallis aufgeführt<br />

werden. Die Burgerschaft von Ayer schreibt per Zeitungsinserat zerfallene Alphütten aus. Wer in der Auswahl<br />

durch den Gemeinderat berücksichtigt wird, muss die Hütte gemäss Richtlinien wieder instand stellen und darf<br />

sie für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren bewohnen. Die jährliche Pacht beträgt 100 Franken. Die Gemeinde<br />

schlägt damit zwei Fliegen auf einen Schlag. Wie die Nachfrage zeigt, deckt sie damit offenbar ein breites<br />

Bedürfnis ab, andererseits sichert sie sich damit den Erhalt einer als schützenswert einzustufenden<br />

Bausubstanz (vgl. Le Temps vom 14.7.2001).<br />

39


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

explizit zu Genossenschaftern 103 . Ihr Recht beschränkt sich jedoch auf die Teilnahme an der<br />

Versammlung, sie haben keinerlei Anteil am Alpvermögen (Art. 3). Art. 15 der aktuellen<br />

Statuten formuliert die Pflicht für Eigentümer, ihre Alpgebäude in gutem Zustand zu erhalten.<br />

Im Unterschied zu früher ist aber nicht mehr der Alpvogt mit der Durchsetzung<br />

entsprechender Massnahmen beauftragt, sondern die Alpkommission. Mit der Verfassung<br />

eines Hüttenreglementes, das seit dem 14. Juli 1998 in Kraft ist, hinkt die<br />

Genossenschaftspolitik den Realitäten etwas hinten nach, da 1998 die meisten<br />

Umnutzungsvorhaben abgeschlossen gewesen sein dürften. Die wichtigsten Bestimmungen<br />

sollen kurz aufgezählt werden:<br />

• Die Alpkommission kann zu jedem Baugesuch Stellung nehmen (Art. 1).<br />

• Hüttenbesitzer müssen am Alpwerk Hand anlegen oder finanziellen Ersatz leisten<br />

(Art. 3).<br />

• Bei Um- und Neubauten sind Klärgruben vorzusehen (Art. 6).<br />

• Es besteht Sanierungspflicht bei Baufälligkeit der Gebäude (Art. 7).<br />

Mit dem Reglement werden die Kompetenzen der Alpkommission ausgedehnt und im<br />

Gegenzug die Privatrechte der Hütteneigentümer beschnitten.<br />

1995 sind im Rahmen der Hinweisinventarisierung von Bauten in der Erhaltungzone<br />

sämtliche Alphütten der Alpe Brischern inklusive Kapelle durch ein Architekturbüro<br />

aufgenommen und bewertet worden (vgl. Mund / Hinweisinventar zu den Sonderzonen,<br />

Erhaltungszone „Brischeru“ 1996). Damit eine Zuordnung zur Erhaltungszone zulässig ist,<br />

sind gewisse Kriterien bezüglich geographischer Lage, Landschaft, Siedlung und<br />

Infrastruktur zu erfüllen. Die Zone muss sich beispielsweise oberhalb des Dorfes befinden,<br />

es darf sich nicht um bestockte Flächen handeln, es braucht einen bestimmten Anteil<br />

traditioneller Gebäude, und es dürfen keine touristischen Anlagen vorkommen, die dem<br />

traditionellen Charakter der Maiensässe widersprechen. Dem Inventar ist zu entnehmen,<br />

dass von den 35 Gebäuden munder- und eggerbergerseits 11 ausschliesslich Wohnzwecken<br />

dienen, 17 landwirtschaftlich genutzt werden und 7 Mischgebäude sind. Fünf Gebäude<br />

werden als erneuert angesehen und gut 4/5 können als traditionelle Gebäude mit<br />

unverfremdeter Typologie bezeichnet werden. Jede einzelne Bausubstanz wird wiederum mit<br />

Hilfe einer Reihe von Kriterien beurteilt, um schlussendlich einen Situations- und Eigenwert<br />

zu eruieren. Insgesamt 14 Gebäude werden als sanierungsbedürftig eingestuft,<br />

bezeichnenderweise sind rund 80% davon rein (zumindest traditionell) landwirtschaftlich<br />

genutzte Gebäude.<br />

Eng in Zusammenhang mit der Nutzung der Alphütten steht ein Ausbauvorhaben des<br />

bestehenden Alpweges auf Brischern. Im Jahre 1988 war innerhalb des generellen<br />

Erschliessungsprojektes Mund – Eggerberg, bei der vor allem die Verbindung Mund-<br />

Eggerberg im Vordergrund stand, eine Verbesserung der Zugänglichkeit nach Brischern<br />

geplant, wenngleich mit geringer Priorität 104 . Begründet wird der Zweck der besseren<br />

103 Vor den fünfziger Jahren wird sich kaum die Situation eingestellt haben, dass ein Alphüttenbesitzer nicht auch<br />

Alprechte auf Brischern besass und Vieh unter die Aufsicht von Sennerinnen gab. Deshalb ist dieser Passus<br />

in alten Statuten (z.B. Brischern munderseits aus dem Jahre 1933) nicht anzutreffen.<br />

104 Vorgesehen war ein Maschinenweg von 2100m Länge. Im Budget steht dieser Posten mit 735'000 Fr. zu<br />

Buche (vgl. Bericht zum generellen Forststrassennetz „Mund – Eggerberg“ vom 19. Mai 1989).<br />

40


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Alperschliessung im beiliegenden Bericht nicht. Interessen der Hüttenbesitzer dürften aber<br />

wohl ausschlaggebend gewesen sein. Ausgeführt worden sind die Arbeiten jedoch nicht, da<br />

seitens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), des<br />

Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und der Dienststelle für Wald und<br />

Landschaft des Kantons Wallis diverse Änderungen gewünscht wurden. Bedenken wurden<br />

vor allem im Hinblick auf den drohenden (touristischen) Durchgangsverkehr zwischen Mund<br />

und Eggerberg geäussert. Der Strassenaus- und -neubau im Projektperimeter wurde<br />

daraufhin zwar in ein Waldbauprojekt integriert, innerhalb dieses Projektes aber als reines<br />

Erschliessungsvorhaben behandelt. Die geplante Erschliessung von 1988 wurde<br />

überarbeitet und redimensioniert 105 . Der bestehende Alpweg sollte nach dem Ausbau für<br />

allradangetriebene Fahrzeuge befahrbar sein, wobei es folgende Auflagen der ENHK 106 zu<br />

berücksichtigen gilt:<br />

• Bausubstanz und Linienführung sind beizubehalten, bescheidene Korrekturen, vor allem<br />

aus Sicherheitsgründen sind aber zulässig;<br />

• keine Zweckentfremdungen an Alpe und Zufahrt, d.h. bspw. keine fremde Zufuhr von<br />

Dünger, keine Jauche, kein Klärschlamm, keine motorisierte touristische Nutzung, keine<br />

Deltasegler und Gleitschirmflieger;<br />

• Erstellen von Barrieren.<br />

Der Zugang, wie er sich heute präsentiert, ist mit allradangetriebenen Fahrzeugen bei<br />

trockenen Witterungsbedingungen gewährleistet.<br />

7.2 Akteure<br />

Mit dem Ende der Milchverarbeitung durch das Senntum drohte auch das Ende der<br />

Alpnutzung. Seitens der Alpgeteilen war ein starker Wille zu spüren, die Alp trotzdem zu<br />

erhalten 107 . Nur so ist zu erklären, warum die Mehrheit der Genossenschafter schlussendlich<br />

bereit waren, die Alpweiden zu verpachten 108 . Der mündliche Pachtvertrag besteht seit 1971<br />

zwischen der Alpgeteilschaft und einer Familie aus dem Nachbardorf Mund und wurde auf<br />

unbestimmte Zeit festgelegt. Obwohl faktisch allen Alprechtsbesitzern das Nutzungsrecht<br />

weiterhin zusteht, berechtigt der Vertrag den Vertragspartner zur ausschliesslichen Nutzung.<br />

Im betreffenden Fall ist der Nutzer selber nicht Alprechtsbesitzer. Als Entgelt hat die Familie<br />

deshalb jährlich einen Pachtzins zu bezahlen, der jedoch angesichts des kleinen Betrages<br />

eher symbolischen Charakter hat 109 . Die Familie verkäst die Milch vorwiegend zu<br />

105 Man sprach jetzt von einem sanften Ausbau des bestehenden Alpweges auf einer Länge von 650m,<br />

vorgesehen im Zeitraum 2005 bis 2006. Budgetiert sind 32‘500 Fr., also rund 4.5% der ursprünglich<br />

vorgesehenen Summe (vgl. Waldbauprojekt Mund, Erschliessung, Vorstudie vom Juli 1997).<br />

106 Die BLN- (ehemals KLN) Gebiete bilden räumlich gesehen den wichtigsten Zuständigkeitsbereich der ENHK.<br />

Diese muss bei allen Vorhaben im Rahmen der Bundesaufgaben beigezogen werden, welche eine Landschaft<br />

des BLN tangieren (vgl. http://www.buwal.ch/bulletin/1999/d2a20s01.htm).<br />

107 In einem Brief, der nach Abschluss des Pachtvertrages an den Pächter adressiert wurde, kommt dieser<br />

Wunsch der Alpgeteilschaft deutlich zum Ausdruck: "...möchte ich Ihnen nochmals bestens gratulieren und<br />

danken, dass Sie mithelfen um die Alpe vor dem Untergang zu retten." (Archiv Brischern, Dokument 39/13<br />

vom 26. Mai 1971).<br />

108 Mündl. Mitteilung Norbert Zimmermann, 11.5.2000.<br />

109 Vgl. Abrechnungen 95/96 Alpe Brischern Eggerbergerseite.<br />

41


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Selbstversorgungszwecken 110 . Den letzten Sommer verbrachte der Pächter altershalber<br />

bereits nicht mehr auf Brischern, die Aufsicht des Viehs übernahmen die Viehzüchter<br />

teilweise selber 111 , teilweise war sie durch den Sohn des Pächters gewährleistet.<br />

Die Zusammensetzung der Alpkommission aus den fünfziger Jahren wurde bis 1997 nicht<br />

mehr verändert. Anfang der neunziger Jahre bestand die Kommission aus einem Mitglied 112 ,<br />

das die Fortführung des Alpbuchs sicherstellte. Zu den organisatorischen Tätigkeiten kam<br />

das Inkasso des Pachtzinses dazu. An finanziellen Mitteln flossen weiterhin die Beiträge der<br />

Schafhalter. Spezielle operative Tätigkeiten während der langen Amtszeit des einzelnen<br />

Kommissionsmitglieds waren einerseits eine Verbesserung des Weges 113 auf die Alp und das<br />

Ersetzen der alten Wassertröge durch neue aus Metall 114 . Letzteres wurde über eine<br />

1. August-Schoggitaler-Aktion finanziert.<br />

Die in den Jahren 1950 bis 1970 immer spärlicher abgehaltenen Versammlungen der<br />

Genossenschaft wurden ab den siebziger Jahren gar nicht mehr gehalten 115 .<br />

Eine eigentliche Wiederbelebung der Strukturen kam erst mit der Diskussion um eine neue<br />

Wasserversorgung auf 116 . Da auch munderseits die Strukturen zumindest in der Realität im<br />

Argen lagen und sich eine Wasserversorgung nur gemeinsam realisieren liess, wurde<br />

beidseits im Jahre 1996 eine Kommission aus je drei Mitgliedern gebildet. Der<br />

Konstitutionszeitpunkt wurde nicht nur aufgrund der anstehenden Meliorationsprojekte als<br />

günstig erachtet, er drängte sich angesichts der langen Dienstzeit des Alt-<br />

Kommissionspräsidenten praktisch auf. Die Initiative ging denn auch vom Präsidenten und<br />

einzigen Kommissionsmitglied aus 117 . Er übergab das Alpbuch 118 und die<br />

Geteilschaftskasse 119 an den Registerhalter der Gemeinde Eggerberg. Das Alpbuch wurde<br />

110 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 3.3.2000.<br />

111 Mündl. Mitteilung Edmund Hutter, 28.3.2001.<br />

112 Durch Todesfall ausscheidende Mitglieder der Kommission wurden nicht ersetzt (mündl. Mitteilung Josef<br />

Hutter, 13.4.2001).<br />

113 Es handelte sich dabei um den Ausbau des bestehenden Fussweges zu einem für landwirtschaftliche<br />

Maschinen befahrbaren Weg im Jahre 1985/86. Die Finanzierung erfolgte durch Gelder des Heimatschutzes<br />

und des Bauernverbandes (vgl. Archiv Alpe Brischern, Dokument Nr. 29, 30, 31).<br />

114 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

115 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

116 Gemäss Vorschriften des Meliorationsamtes werden Subventionen aus kantonaler und eidgenössischer Hand<br />

nur in Aussicht gestellt, wenn das Wasserprojekt in den Rahmen einer umfassenden Alpmelioration gestellt<br />

wird. Zu diesem Zweck erhielt die Dienststelle für Landwirtschaft, Sektion Visp, den Auftrag, eine<br />

Meliorationsstudie zu erarbeiten (vgl. Schmidhalter 1998). 1999 wurden die Arbeiten zur neuen<br />

Wasserversorgung in Angriff genommen. Es galt, das an zahlreichen Stellen durchlässige<br />

Wasserversorgungssystem aus dem Jahre 1911 zu ersetzen. Zusätzlich wurden zwei neue Quellfassungen<br />

mit Reservoir oberhalb des Eggerberger- und Munderstafels errichtet. Die Sekundenleistung reicht damit aus,<br />

um die insgesamt 25 Hütten zu speisen. Gespiesen werden primär aber die vier gemeinschaftlich genutzten<br />

Brunnen. Am 22. Juli 2000 fand die Einweihung statt (WB vom 24.7.2000). In einer zweiten Etappe geht es<br />

um einen Wiederaufbau der Alpgebäude auf der Munderseite. Eingerichtet wird eine kleine Käserei, ein<br />

Melkstand und eine Güllengrube (vgl. Kostenzusammenstellung zur Alpverbesserung Brischeralp, Mund,<br />

Meliorationsamt Visp, 11.3.1998).<br />

117 Mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001.<br />

118 Das Alpbuch ist dermassen gegliedert, dass für jeden Alprechtsbesitzer eine Seite vorgesehen ist. Auf der<br />

gleichen Seite sind sämtliche Mutationen (Erbteilung, Kauf, Verkauf) erfasst. Leider sind die Mutationen ohne<br />

Datumsangabe (Einsicht des Alpbuches am 6.4.2001).<br />

119 Immerhin konnte der neugewählten Kommission 1997 ein ansehnliches „Startkapital“ von rund 13'000<br />

Franken mit auf den Weg gegeben werden (mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 6.4.2001).<br />

42


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

nachgeführt und anhand von Erbteilverträgen kontrolliert 120 . Für die alten Dokumente<br />

betreffend die Alp Brischern eggerbergerseits wurde bei der Gemeinde Eggerberg ein Archiv<br />

eingerichtet. Karl In-Albon, ein passionierter Chronist, aus Eggerberg stammend, hat das<br />

Archiv durch Leihgaben ergänzt und inventarisiert.<br />

Mit zwei weiteren Mitgliedern konnte die Kommission komplettiert werden. An die<br />

Versammlung zur offiziellen Bestätigung der neuen Kommission kamen trotz öffentlicher<br />

Bekanntmachung nur wenige Leute. Es wurde dabei als notwendig angesehen, auch den<br />

Statuten einen neuen Schliff zu geben. Einige Artikel der alten Statuten sind angesichts der<br />

schwindenden Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung hinfällig geworden. So wurde<br />

etwa die Bestimmung, wonach nur ein Alpgeteile Vieh pachten dürfe, um die Alp zu nutzen,<br />

obsolet. Neue Statuten wurden formuliert 121 , hinzu kamen, im Hinblick auf die geplanten<br />

Infrastrukturprojekte, ein Hütten- und ein Wasserreglement. Die Statuten wurden 1998 von<br />

den Geteilen gut geheissen und sind im Jahre 2000 vom Walliser Regierungsrat (Staatsrat)<br />

genehmigt worden 122 .<br />

Beim Vergleich der gesetzlichen Basis der Statuten der „neuen“ Alpgenossenschaft<br />

Brischern eggerbergerseits mit jener der Munderseite stellt sich heraus, dass die beiden<br />

Körperschaften 123 trotz praktisch identischen Inhalts der Statuten unterschiedliche Wege<br />

eingeschlagen haben. Eggerbergerseits stützt man sich auf das Obligationenrecht (Art.<br />

828 ff OR). Gemäss Arnold (1987: 89) kann in diesem Fall, juristisch gesehen, nicht mehr<br />

von einer Allmendgenossenschaft oder ähnlichen Körperschaft (Geteilschaft) gesprochen<br />

werden. Die Begriffe Geteilschaft oder Geteilen sind denn auch aus den Statuten<br />

verschwunden, es ist ausschliesslich die Rede von Genossenschaft und Genossenschaftern.<br />

Die Genossenschaft munderseits definiert sich über das kantonale Recht und macht somit<br />

Gebrauch von Art. 59 Abs. 3 ZGB 124 . Auf kantonaler Ebene massgebend ist Art. 126 des<br />

Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch 125 . Bereits im Titel der Statuten<br />

von Mund wird der Begriff Alpgeteilen verwendet. Die Bezeichnungen<br />

Alpgeteilschaft/Genossenschaft und Alpgeteile/Genossenschafter wechseln sich quer durch<br />

die Artikel hindurch ab. Die Differenzierung aufgrund des gesetzlichen Rahmens ist jedoch<br />

begrifflicher Art und zieht, betrachtet man die Inhalte der beiden Statuten, keine wesentlichen<br />

Unterschiede mit sich.<br />

120 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 6.4.2001.<br />

121 Da Vorlagen alter Statuten fehlten, orientierte sich die Kommission bei der Erarbeitung der neuen Statuten vor<br />

allem an den Statuten der Alpgeteilschaft Brischern munderseits und anderer Alpgenossenschaften im<br />

Oberwallis und ergänzte sie aufgrund eigener Bedürfnisse (mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 8.8.2001).<br />

122 Mündl. Mitteilung Treuhold Berchtold, 3.3.2000.<br />

123 Zur besseren Einordnung soll kurz auf die Systematik von Körperschaften eingegangen werden:<br />

Körperschaften sind juristische Personen des Privatrechts und stützen sich entweder auf Bundesrecht oder<br />

kantonales Recht (Art. 59 Abs. 3 ZGB). Erstere können wiederum gegliedert werden in Körperschaften des<br />

ZGB oder des OR. Der Unterschied liegt darin, dass Körperschaften des ZGB grundsätzlich<br />

nichtwirtschaftliche, ideale Ziele verfolgen und bei Körperschaften des OR wirtschaftliche Ziele im<br />

Vordergrund stehen. Erstere werden als Vereine bezeichnet, letztere unterteilen sich in Aktiengesellschaften,<br />

Kommandit-Aktiengesellschaften, GmBH’s und Genossenschaften (Riemer 1995: 158).<br />

124 Um eine Körperschaft als juristische Person im Sinne von Art. 59 Abs. 3 ZGB zu determinieren, müssen<br />

gewisse Mindestanforderungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts erfüllt sein. Ziel ist die<br />

Verwaltung und Nutzung eines primär land- oder forstwirtschaftlichen Vermögens (Arnold 1987: 89).<br />

Die Berufung auf das ZGB bzw. EG zum ZGB scheint nicht konsequent durchgezogen worden sein.<br />

Jedenfalls bezieht sich Art. 10 der Munder Statuten, es geht um Haftungsfragen, auf Art. 868 OR.<br />

43


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Die Generalversammlung wird seit 1996 wieder regelmässig, jeweils im ersten Trimester des<br />

Jahres abgehalten. Der Position und den Pflichten der Generalversammlung wird in den<br />

Statuten von 1998 mehr Platz eingeräumt, als dies in älteren Statuten der Fall war (Art. 8<br />

und 9).<br />

Als zusätzliches Organ ist mit den neuen Statuten die Revisionsstelle eingerichtet worden.<br />

Gemäss Art. 13 kontrollieren die Revisoren die Jahresrechnung und stellen der<br />

Generalversammlung Antrag, während diese Aufgabe traditionellerweise dem Alpvogt<br />

zugeteilt wurde. Die Alpgeteilschaft folgt hier einem allgemeinen betriebswirtschaftlichen<br />

Trend, nämlich die Überprüfung der Buchführung durch eine separate Stelle ausserhalb des<br />

Verwaltungsrates. Ob diese Stelle extern oder intern besetzt wird, geht aus den Statuten<br />

nicht hervor.<br />

Die Alpvögte, es kann auch nur einer sein, wie das aktuell der Fall ist, maximal aber zwei,<br />

werden nur noch für die Kleinviehalp gewählt (Art. 12). Sie nehmen die Anmeldungen der<br />

Tiere entgegen, unterziehen sie einer gesundheitlichen Kontrolle, leiten die Anzahl der<br />

gesömmerten Tiere an die Kommission weiter und überwachen den Sommerbetrieb. Die<br />

Alpvögte könnten als operatives Management der Genossenschaft bezeichnet werden. Die<br />

Organisation des Alpwerkes oder „Gmeiwärch“ ist jedoch aus ihrem angestammten<br />

Aufgabenbereich gestrichen worden und der Alpkommission übertragen worden (Art. 14).<br />

Am Alpwerk haben auch die Hüttenbesitzer beizutragen.<br />

Die dreiköpfige Alpkommission, deren Amtsdauer keinen Limiten unterworfen ist (Art. 10),<br />

kann mit dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft verglichen werden. Während sie in<br />

alten Statuten (Munder Statuten von 1933) kaum Erwähnung findet, wird ihr<br />

Aufgabenbereich in den Statuten von 1998 klar abgegrenzt. Gestrichen worden ist die<br />

Aufgabe, zum Alpgebiet gehörende Waldungen unter die Aufsicht eines patentierten Försters<br />

zu stellen. Diese Aufgabe ist von der Gemeinde übernommen worden. Zuständig ist die<br />

Kommission aber für die Einberufung der Generalversammlung, für die Führung des<br />

Kassabuches, des Protokolles und des Alpbuches. Des weiteren gehört die Wahl des<br />

Alppersonals in ihren Verantwortungsbereich. Bis in die fünfziger Jahre war dies teilweise<br />

Aufgabe der Familien, die Vieh in Brischern auftrieben. Die Kommission behält sich<br />

Beschränkungen der Tierzahl bei Anzeichen einer Übernutzung vor (Art. 4 Alpreglement).<br />

7.3 Erklärungsvariablen<br />

7.3.1 Gesellschaftliches Umfeld<br />

Werfen wir nochmals einen Blick auf<br />

125 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG) vom 24. März 1998 (SGS 211.1).<br />

44


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 4. Die Bevölkerungszahl der Gemeinde Eggerberg sinkt in den achtziger Jahren<br />

noch leicht ab, steigt dann aber wieder an und pendelt sich seit 1993 bei 400 Einwohnern<br />

ein 126 . Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Sektoren die werktätigen Bewohner von<br />

Eggerberg 1996 beschäftigt waren:<br />

Tabelle 5: Beschäftigungsstruktur der Gemeinde Eggerberg 1996<br />

Primärsektor Landwirtschaft 0<br />

Gewerbe und Industrie Bauberufe 16<br />

Metallverarbeitung 12<br />

Holzverarbeitung 11<br />

Elektrobranche 2<br />

Chemiebranche 25<br />

Diverse 12<br />

Handel und Dienstleistungen Kaufm. Branche 15<br />

Bahnen 1<br />

PTT-Angestellte 6<br />

Tourismus 11<br />

Gemeindeangestellte, Staat 7<br />

Bundesangestellte 1<br />

Diverse 34<br />

Quelle: Treuhand Zimmermann 1996<br />

Die erwerbstätige Bevölkerung der Gemeinde Eggerberg ist gleichmässig auf den Sekundärund<br />

Tertiärsektor verteilt. Gross ist die Absorption von Arbeitskräften in der Chemiebranche.<br />

Es zeigt sich die enorme Bedeutung, welche die Lonza in Visp immer noch hat.<br />

Eindrücklicher zeigt sich diese Abhängigkeit in Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche<br />

Beschäftigte in der Bau-, Metallbearbeitungs- und Elektrobranche direkt oder indirekt am<br />

Rockzipfel des Chemiewerkes hängen. Im Tertiärsektor fällt der relativ hohe Anteil im<br />

Tourismus- und Restaurationsbereich auf, obwohl Eggerberg keine eigentliche<br />

Tourismusstation ist. Im näheren Umfeld befinden sich aber mit den Vispertälern (Visper-,<br />

Zermatter- und Saastal) und der Augstbordregion bekannte Feriendestinationen. 10% der<br />

Erwerbstätigen gehen einem Beruf in der kaufmännischen Branche nach, zum<br />

überwiegenden Teil im Banken- und Versicherungszentrum Visp.<br />

Es fällt auf, dass kein Bewohner der Gemeinde mehr seinen Lebensunterhalt ausschliesslich<br />

im Primärsektor verdient. Der Umstellungsprozess vom Haupt- zum Nebenerwerbsbetrieb<br />

hat sich seit 1970 also weiter fortgesetzt. Ganz unbedeutend ist die Landwirtschaft in<br />

Eggerberg aber dennoch nicht. Die folgende Zusammenstellung verdeutlicht dies:<br />

126 Diese Entwicklung ist typisch für viele kleine Dörfer im Oberwallis in den vergangenen achtziger und<br />

neunziger Jahren. Dank der verbesserten Mobilitätsbedingungen entscheiden sich vermehrt junge Familien<br />

für eine Niederlassung an den Talflanken des Wallis. Einerseits besitzen viele Familien Boden in den kleinen<br />

Gemeinden, andererseits passt die Streubauweise gut ins Bild eines zunehmenden Individualismus. Die<br />

Förderung des Wachstums der Bevölkerung mittels Rückwanderung ist ein erklärtes Ziel der Gemeinde<br />

Eggerberg (vgl. Treuhand N. Zimmermann, Visp, 1996).<br />

45


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Tabelle 6: Tierbestände der Gemeinde Eggerberg 2000<br />

Gattung Rindvieh Pferde Schweine Schafe Ziegen<br />

Anzahl Tierhalter 3 3 0 19 3<br />

Anzahl Tiere 43 7 0 643 23<br />

Quelle: Amt für Viehwirtschaft,<br />

Châteauneuf 2001.<br />

Es ist anzunehmen, dass gewisse Überschneidungen bei den Tierhaltern vorkommen, d.h.<br />

ein Schafthalter wird möglicherweise nebenbei auch noch ein paar Ziegen halten. Dennoch<br />

scheint ihre Zahl gemessen an der Bevölkerung bemerkenswert hoch. Die Tierhalter<br />

betreiben die Landwirtschaft ausschliesslich als Nebenerwerb. Die Landwirtschaft stellt somit<br />

einen nicht vernachlässigbaren Zweig der Dorfökonomie dar.<br />

Der hohe Anteil der Nebenerwerbslandwirtschaft ist ein Phänomen, das charakteristisch ist<br />

für die gesamte Walliser Landwirtschaft. Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der<br />

Betriebszahlen über eine Periode von fünfzig Jahren:<br />

Abbildung 6: Entwicklung der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe im Wallis von 1955 bis<br />

1996<br />

25000<br />

Anzahl Betriebe<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

21'549<br />

39%<br />

61%<br />

15'740<br />

83%<br />

Nebenerwerb<br />

Haupterwerb<br />

9'625<br />

77%<br />

8'769<br />

76%<br />

6'895<br />

74%<br />

0<br />

17%<br />

23%<br />

24%<br />

26%<br />

1955 1969 1985 1990 1996<br />

46<br />

Quelle: Lehmann et al. 2000: 33.<br />

Rund drei Viertel aller Betriebe im Wallis sind heute dieser Betriebsart zuzuordnen, es<br />

bestehen aber grosse regionale Unterschiede. Eher unerwartet nimmt der prozentuale Anteil<br />

der Haupterwerbsbauern in den achtziger Jahren wieder zu, wobei diese Entwicklung in den<br />

neunziger Jahren sogar noch beschleunigt wird.<br />

Bezüglich der Bedeutung der Landwirtschaft sind diese Zahlen noch wenig aussagekräftig,<br />

da im gleichen Zeitraum durch Zusammenlegungen die Betriebsfläche zugenommen haben<br />

könnte. Ein Blick auf die Entwicklung der unterschiedlichen Betriebsgrössenklassen ist<br />

deshalb unumgänglich:


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 7: Entwicklung der Anzahl Betriebe, unterteilt nach Betriebsklassen, im Wallis<br />

Anzahl Betriebe<br />

10000<br />

8000<br />

6000<br />

4000<br />

2000<br />

204<br />

498<br />

2286<br />

6637<br />

264<br />

593<br />

2521<br />

5391<br />

> 20 ha<br />

10 - 20 ha<br />

3 - 10 ha<br />

0 - 3 ha<br />

375<br />

706<br />

2430<br />

3384<br />

0<br />

1985 1990 1996<br />

Quelle: Lehmann et al. 2000: 33.<br />

Es zeigt sich, dass die Entwicklung der Betriebszahlen sehr stark abhängig ist von deren<br />

Grösse. Zu den eigentlichen Verlierern gehören eindeutig die Kleinstbetriebe, die innerhalb<br />

von 10 Jahren die Hälfte ihres Bestandes eingebüsst haben, dies auf Kosten der Betriebe<br />

zwischen 10 und 20 ha (+40%) und der Betriebe mit mehr als 20 ha (+80%). Kleinflächig<br />

produzierende Intensiv-Betriebe geraten zusehends unter Druck. Einerseits kann über die<br />

Menge der produzierten Güter immer weniger eingelöst werden, andererseits verfügen<br />

derartige Betriebe nicht über genügend Grösse, um die Einkommenseinbussen über<br />

Direktzahlungen zu kompensieren. Bessere Chancen werden den Grossbetrieben<br />

eingeräumt. Sie verfügen über die „kritische Masse“, d.h. sie können einen Teil ihrer<br />

Produktionsfläche extensiver nutzen und sich somit Ökobeiträge „verdienen“. Ebenfalls gute<br />

Karten besitzen die Nebenerwerbsbetriebe, die auf ein sicheres Basiseinkommen aus einer<br />

anderen Branche zählen können. Da häufig noch intrinsische Motive im Spiel sind, erweisen<br />

sie sich gegenüber Einkommensschwankungen wesentlich robuster als vergleichbare<br />

Haupterwerbsbetriebe 127 .<br />

Zwei Entwicklungen, die einerseits vom schweizerischen Durchschnitt abweichen,<br />

andererseits aber typisch sind für zahlreiche Walliser Gemeinden, können in Eggerberg sehr<br />

schön beobachtet werden (vgl.<br />

127 Vgl. Broggi et al. (1997: 64).<br />

47


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 4):<br />

• die Substitution der Kuhbestände durch Schafbestände und<br />

• das Wiederaufleben der Grossviehhaltung (Eringer) in den Neunzigern.<br />

Wie Abbildung 4 zeigt, beginnt der Wandel von der Kuh zum Schaf in Eggerberg bereits in<br />

den sechziger Jahren. Von einem Schafboom, wie dieses Phänomen von Lerjen (1998: 38)<br />

bezeichnet wird, kann aber erst in den achtziger und neunziger Jahren gesprochen werden.<br />

Er bewirkte, dass die Zahl der Grossvieheinheiten im Untersuchungsgebiet mehr oder<br />

weniger konstant gehalten werden konnte (1 Schaf entspricht 0.17 Grossvieheinheiten). Die<br />

Gründe für die Substitution sind mannigfaltig:<br />

• Die Väter der heutigen Nebenerwerbsbauern waren zum grossen Teil noch von der<br />

Landwirtschaft und ihren Produkten abhängig. Wie bereits in Kapitel 6 ausgeführt,<br />

werden sich viele Söhne dazu verpflichtet gesehen haben, das väterliche Gut nicht<br />

brachliegen zu lassen. Die Söhne hatten nun zwar Freizeit, für das Halten von Kühen war<br />

sie aber zu knapp, zumal sich ja die Frau aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit<br />

zurückzog. Deshalb wurde auf die pflegeleichteren Schafe umgestellt.<br />

• Eine gewisse Faszination und Verbundenheit mit diesen Tieren spielt ebenfalls eine<br />

wichtige Rolle. Aspekte wie Prestige, Liebhaberei, Suche nach Identität, soziale<br />

Einbettung 128 , Ausgleich zum Alltag sind aber sicher erst in den letzten 20 Jahren als<br />

Argumente dazugekommen.<br />

• Die durchwegs akzeptable Ertragslage der Schafhaltung wird nicht so sehr einen Grund<br />

für die Substitution von Kuh zu Schaf liefern als vielmehr einen Erklärungsansatz, warum<br />

sich der Nebenerwerb über 50 Jahre hindurch halten konnte.<br />

Was die Schafhaltung betrifft, das betont auch Lerjen (1998: 49), kann kaum mit der<br />

ökonomischen Rationalität der Schäfer argumentiert werden. Es ist ihnen zwar viel daran<br />

gelegen, dass die Kosten ihrer Freizeitbeschäftigung herausgeschlagen werden. Doch wird<br />

kaum ein Schäfer die effektiven Kosten dem Ertrag gegenüberstellen.<br />

Die zweite Entwicklung setzt Ende der achtziger Jahre beim Grossvieh ein. Vermehrt ist auf<br />

Tal- und Alpweiden die schwarze Bergrasse der Eringer zu entdecken. Gemäss Lerjen<br />

(1998: 45) ist der Tierbestand an Eringerkühen in den letzten Jahren im Oberwallis von rund<br />

350 auf 1800 bis 2000 Tiere angestiegen. In Eggerberg kann diese Entwicklung für die<br />

letzten zehn Jahre ebenfalls beobachtet werden, wobei sich die zugrundeliegenden Zahlen<br />

auf die Gesamtrindviehzahlen, unabhängig von der Rasse beziehen:<br />

128 Die soziale Bedeutung wird von Auf der Maur (1996) in einem Zeitschriftenartikel (in: Lerjen 1998: 56) treffend<br />

dargestellt: „[ ] denn das Schaf öffnet im Wallis die Herzen, liefert Gesprächsstoff, es bringt die Männer<br />

einander näher. Die Schafzüchter, zahlreich und gut organisierte, sind eine politische Realität im Wallis.“<br />

48


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 8: Rindviehbestand und Anzahl Rindviehhalter der Gemeinde Eggerberg<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

Anzahl Rindviehhalter<br />

Anzahl Rindvieh<br />

10<br />

0<br />

1989 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999<br />

Quelle: Amt für Viehwirtschaft,<br />

Châteauneuf 2000.<br />

Eine Giederung der Rindviehhaltung nach Rassen erfolgt in der Statistik des Amtes für<br />

Viehwirtschaft erst ab 1995. Ihr ist zu entnehmen, dass von den Kühen in Eggerberg<br />

maximal eine einzige der Braunviehrasse angehört. Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass dieses eindeutige Verhältnis seit den achtziger Jahren Gültigkeit hat. Mitte der<br />

neunziger Jahre nimmt die Zahl der Rindviehhalter von drei auf sechs zu. Dieser Anstieg<br />

geht allein auf das Konto von Eringerkuh-Eigentümern. Die Wurzeln dieser Entwicklung<br />

gründen, ähnlich der Schafhaltung, im geringen Pflegeaufwand und dem mit der Zucht<br />

verbundenen Prestige. Anders aber als bei den Schafen steht nicht so sehr das Äussere der<br />

Tiere im Vordergrund, sondern ihre Kraft im direkten Zweikampf. Die Kampfrituale spielen in<br />

der Motivation zur Aufzucht der Eringerrasse heute die zentrale Rolle. Der Titel einer<br />

„Stechkönigin“ kann als Krönung einer erfolgreichen Zuchtarbeit gewertet werden. Mit der<br />

Wiederbelebung von Ringkuhkämpfen, vor allem im Mittelwallis, hat sich neben dem<br />

freizeitgestalterischen Aspekt zusätzlich ein sportlicher Aspekt hinzu gesellt. Die Attraktivität<br />

der Wettkämpfe, die grosse Scharen an Publikum anziehen, hat dazu geführt, dass sich<br />

jüngere Leute für die Eringerhaltung begeistern liessen und lassen. Dass für erfolgreiche<br />

Kühe heute mehrere zehntausend Franken hinzublättern sind, hat deren Bedeutung noch<br />

erhöht. Lerjen (1998: 46) meint, dass die Eringerzucht dem Kleinbauerntum ermöglicht hat,<br />

mit der Selbstversorgertradition zu brechen und eine zeitgemässe bäuerliche Kultur<br />

aufzubauen. Auf der einen Seite werden Bedürfnisse der heutigen Generation abgedeckt,<br />

andererseits entspricht die extensive Nutzung heute einem breiten öffentlichen<br />

Grundkonsens. Lerjen (1998: 45) sieht die Eringerkuh deshalb möglicherweise als die<br />

Grossviehrasse der Zukunft im Berggebiet.<br />

49


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

7.3.2 Landwirtschaftspolitik 1970 bis 2000<br />

Allgemeine Tendenzen<br />

Ende der siebziger Jahre setzt der Trend hin zu flächenabhängigen Beiträgen ein. Beiträge<br />

sollen pro Fläche ausgerichtet werden, unabhängig davon, was darauf produziert wird.<br />

Bemessungskriterium für die sogenannten Direktzahlungen ist nicht mehr das Produkt auf<br />

dem Markt, sondern die Produktionsfaktoren im Betrieb. Die Flächen müssen Bedingungen<br />

bezüglich Steilheit und geordneter Nutzung erfüllen. Warum dieser Richtungswechsel? Seit<br />

den siebziger Jahren tauchten auf dem Markt für Landwirtschaftsprodukte Überschüsse auf.<br />

Gründe waren einerseits die dank verstärktem Maschineneinsatz rationellere Produktion und<br />

der technische Fortschritt, andererseits aber auch garantierte Preise und garantierte<br />

Abnahmemengen und die produktbezogene Förderpolitik des Bundes (König 1995: 71).<br />

Politisch Gegensteuer gegeben wurde mittels Einführung von betrieblichen<br />

Kontingentierungen 1976 und mittels Inkraftsetzen des Flächenbeitragsgesetzes 129 1979.<br />

Erstmals wurde damit eine Trennung in eine Einkommens- und Preispolitik geschaffen. Ziel<br />

der Einkommenspolitik ist es, ein minimales bäuerliches Einkommen zu garantieren. Das<br />

Flächenbeitragsgesetz beinhaltet auch die so genannten Sömmerungsbeiträge, die in<br />

unserem Kontext von besonderem Interesse sind. Sie sind 1980 erstmals ausgeschüttet<br />

worden. Über die Milchkontingentierung wurde das Berggebiet insofern gefördert, als dass<br />

für Käufer von Rindern aus dem Berggebiet das Kontingent erhöht wurde<br />

(Milchwirtschaftsbeschluss vom 7. Oktober 1977, Art. 7).<br />

Zu Beginn der neunziger Jahre setzt eine eigentliche Ökologisierungs- und<br />

Marktöffnungswelle in der Landwirtschaft ein. Die Gründe sind sowohl innerhalb als auch<br />

ausserhalb der schweizerischen Landwirtschaft zu suchen. Zu den internen Faktoren<br />

gehören kaum finanzierbare Marktüberschüsse, die umweltgefährdende Intensivierung der<br />

Produktion sowie interventionistisch bedingte Einkommensdisparitäten, vor allem zwischen<br />

Berg-/Talgebiet und Gross-/Kleinbetrieben. Die externen Ursachen lassen sich mit folgenden<br />

Stichworten beschreiben: internationale Agrarmarktüberschüsse infolge Agrarprotektionismus<br />

in den Industrieländern und Preiszusammenbruch auf den Agrarmärkten in den<br />

achtziger Jahren, zunehmende Armut in den Entwicklungsländern und Zusammenbruch der<br />

Zentralwirtschaftssysteme (Rieder 1998: 5).<br />

Auf der politischen Bühne reagiert man mit Reformen des Landwirtschaftsgesetzes (LwG)<br />

und dem Beitritt zum WTO/GATT-Vertrag. Mit Art. 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes<br />

von 1992 wurde die Grundlage zur Ausrichtung von Flächen-, Betriebs- und Ökobeiträgen<br />

geschaffen und die Trennung der Einkommens- und Preispolitik für die ganze Landwirtschaft<br />

konsequent vollzogen. Die Direktzahlungen wuchsen zum zentralen Instrumentarium der<br />

landwirtschaftlichen Einkommenspolitik heran 130 . Die folgende Tabelle gibt einen Überblick<br />

über die aktuellen Direktzahlungen in der Schweiz:<br />

129 Bundesgesetz über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen<br />

vom 14. Dezember 1979. AS 1980 679<br />

130 Angesichts der grossen Vielfalt von Beiträgen kann die Schweiz als das Land bezeichnet werden, das<br />

alpenweit über die ausgeprägteste Bergbauernförderung verfügt (vgl. Broggi et al. 1997, S. 44).<br />

50


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Tabelle 7: Einteilung der bestehenden Direktzahlungen<br />

Intrasektorale<br />

Ausgleichszahlungen<br />

Intersektorale<br />

Ausgleichszahlungen<br />

Produktionslenkungsbeiträge<br />

Ökologische<br />

Ausgleichszahlungen<br />

faktorgebunden betriebsgebunden produktgebunden auflagengebunden<br />

– Kostenbeiträge<br />

– Hangprämien<br />

– Flächenbeiträge<br />

– Sömmerungsbeiträge<br />

– Betriebsbeiträge<br />

Tierhalterbeiträge<br />

– Anbauprämien<br />

– Kuhhalterbeiträge<br />

– Ausmerzbeiträge<br />

Bewirtschaftungsbeitäge<br />

für<br />

Trockenstandorte,<br />

Riedwiesen und<br />

Magerwiesen<br />

Quelle: Anwander et al. (1990: 3) und<br />

Broggi et al.(1997: 78).<br />

Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 131 basiert auf dem neuen Verfassungsartikel,<br />

der am 9. Juni 1996 vom Volk mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% angenommen wurde.<br />

Insbesondere werden darin mehr ökologische Auflagen für Direktzahlungen und eine<br />

straffere Marktausrichtung verlangt. Das Gesetz ist zentraler Bestandteil der Agrarpolitik<br />

(AP2002). Eine wichtige Rolle im neuen Gesetz spielen die Instrumente, die auf dem Prinzip<br />

der Freiwilligkeit beruhen. Darunter zu nennen sind: Ökobeiträge und Ökolabels. Der Bund<br />

fördert besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen und deren<br />

Ausdehnung mit Ökobeiträgen (Art. 76 Abs. 1 LwG). Insbesondere fördert er in Ergänzung<br />

zum NHG die natürliche Artenvielfalt, indem er für die Förderung eines angemessenen<br />

ökologischen Ausgleichs auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche Beiträge gewährt (Art. 76<br />

Abs. 3 LwG). Die Implementierung von Ökolabels ist grundsätzlich Sache der Wirtschaft. Die<br />

Landwirtschaftsgesetzgebung koppelt aber die Anerkennung von Richtlinien privater<br />

Organisationen mit materiellen Ansprüchen, denen solche Produkte genügen müssen (Art.<br />

15 Abs. 1-3 LwG) 132 . Biolabels können nicht nur zur Förderung der Ökologie in der<br />

Landwirtschaft eingesetzt werden. Es ist aufgrund von Art. 15 LwG und der Verordnung über<br />

die biologische Landwirtschaft und die entsprechende Kennzeichnung der pflanzlichen<br />

Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung, SR 910.18) auch denkbar, bei Produkten<br />

aus Biosphärenreservaten oder Naturparks mittels Label auf die spezielle Herkunft<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Sömmerungsbeiträge<br />

Der Zweck der Förderung der Sömmerung geht aus dem Kommentar des Eidgenössischen<br />

Volkswirtschaftsdepartements zum Entwurf der Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) 133<br />

hervor: „Die Sömmerungsbeiträge dienen der Sicherung der Bewirtschaftung des<br />

Sömmerungsgebietes ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche im engeren Sinn. Sie<br />

leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Pflege und damit zur Erhaltung der<br />

charakteristischen Kulturlandschaft dieser Gebiete.“ (Arbeitsgruppe nachhaltige Schafalpung<br />

1999: 9). Die folgende Darstellung zeigt die Entwicklung der Beiträge im Kanton Wallis.<br />

131 SR 910.1.<br />

132 BUWAL 2000, S. 28.<br />

133 Verordnung über Sömmerungsbeiträge, SöBV vom 29. März 2000, SR 910.133.<br />

51


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 9: Sömmerungsbeiträge im Kanton Wallis (Einführung 1980, separat aufgeführt<br />

werden sie jedoch erst ab 1987)<br />

Beitrag in 1000 Fr.<br />

7000<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998<br />

Jahr<br />

Quelle: Statistische Erhebungen und<br />

Schätzungen über Landwirtschaft<br />

und Ernährung, Jahrgänge 1987-<br />

1999.<br />

Markant erscheint der Anstieg ab 1993. 1994 wurde der Ansatz für gemolkene Kühe um 35%<br />

angehoben (von 170 auf 230 Fr. je Tier), 1996 nochmals um 30% (von 230 auf 300 Fr. je<br />

Tier). Für Milchschafe kam der Schafhalter 1985 in den Genuss einer Erhöhung von 25%<br />

(von 20 auf 25 Franken je Tier), 1988 20%, 1990 17%, 1992 14% und 1996 betrug der<br />

Aufschlag ganze 50% (von 40 auf 60 Franken). Der Ansatz für übrige Schafe erfuhr 1996<br />

eine Erhöhung um 43% (von 7 auf 10 Franken). Vor allem sollte damit der Ausdehnung von<br />

Brachland Einhalt geboten werden 134 . Im Vergleich zu den Kostenbeiträgen etwa nehmen<br />

sich die Beiträge in ihrer Gesamtsumme aber immer noch sehr bescheiden aus.<br />

Im Landwirtschaftsgesetz (LwG) vom 29. April 1998 werden die Sömmerungsbeiträge<br />

ausdrücklich den ökologischen Massnahmen zugeordnet. In deren Bemessung sind<br />

demnach Nachhaltigkeitskriterien zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die<br />

Revision der SöBV vom 29. März 2000 (Inkrafttreten 1. Mai 2000) zu verstehen. Angesichts<br />

des Rückgangs der Viehbestände und Problemen im Zusammenhang mit der Schafalpung<br />

(Übernutzung vor allem an Standorten mit Standweide und als Folge davon Erosion,<br />

Übertragung von Krankheiten auf Wildarten) ist die Verordnung revidiert worden:<br />

• Ausrichtung der Beiträge erfolgt nicht mehr pro Tier, sondern pro Betrieb.<br />

• Die Sömmerungsbeiträge nehmen innerhalb eines Rahmens nicht ab, wenn die Zahl der<br />

gesömmerten Tiere zurückgeht. Referenzwert ist der Normalbesatz. Er entspricht dem<br />

Durchschnitt der in den Jahren 1996-1998 aufgetriebenen Tiere. Damit ergibt sich ein<br />

Pauschalbeitrag pro Betrieb und der Spielraum wird für den Bewirtschafter ausgedehnt.<br />

134 Gemäss Lehmann et al. (2000: 22) ist die Fläche der bewirtschafteten Alpen im Wallis von 1990 bis 1996 um<br />

5.2% zurückgegangen.<br />

52


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

• Der Normalbesatz wird in Normalstössen (1 Grossvieheinheit während 100 Tagen)<br />

festgelegt. Damit fliesst die Sömmerungsdauer als Bemessungsgrundlage mit ein.<br />

Der Beitrag beträgt grundsätzlich 260 Franken pro Normalstoss. Die Abstufung sieht gemäss<br />

Art. 4 SöBV wie folgt aus:<br />

Tabelle 8: Sömmerungsbeiträge gemäss SöBV<br />

Gesömmerte Tiere<br />

Schafe (ohne Milchschafe)<br />

Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen<br />

(Sömmerungsdauer bis 56 Tage)<br />

Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen<br />

(Sömmerungsdauer 56 bis 115 Tage)<br />

Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen<br />

(Sömmerungsdauer über 115 Tage)<br />

Übrige Rauhfutter verzehrende Tiere<br />

Beitrag pro Jahr<br />

120 Fr./Normalstoss<br />

260 Fr./Normalstoss<br />

300 Fr./Rauhfutter verzehrende Grossvieheinheit<br />

(RGVE)<br />

260 Fr./Normalstoss<br />

260 Fr./Normalstoss<br />

Damit die neuen Ansätze mit den früheren Zahlen (vgl. oben) verglichen werden können,<br />

müssen sie umgerechnet werden 135 . Bei den gemolkenen Kühen ergibt sich keine Änderung,<br />

sofern sie während mindestens 100 Tagen gealpt werden. Für Rindvieh ist der Beitrag von<br />

200 auf 260 Franken angehoben worden (Annahme: 100 Tage Alpung). Ein Schafhalter<br />

erhält mit den neuen Ansätzen für ein Milchschaf (=0.25 GVE) zwischen 65 und 75 Franken,<br />

für ein „normales“ Schaf (=0.17 GVE) rund 20 Franken. Im Vergleich mit den 60 Franken pro<br />

Milchschaf und 10 Franken pro übriges Schaf (SöBV Art. 4 Abs. 2 und 3) aus der Zeit vor der<br />

neuen SöBV sind diese Erhöhungen erneut bemerkenswert.<br />

Trotz des starken Anstiegs der Ansätze für die ausgerichteten Sömmerungsbeiträge (vgl.<br />

Abbildung 9) in den neunziger Jahren kann dem Vergleich der Flächenstatistik von 1979/85<br />

und 1992/97 entnommen werden, dass die Alpfläche im Kanton Wallis von 77'425 ha auf<br />

73'378 ha oder um 5.2% gesunken ist (Lehmann et al. 2000: 27).<br />

Anders als bei den Direktzahlungen, die direkt strukturerhaltend wirken, kommt den<br />

Sömmerungsbeiträgen reine Ergänzungsfunktion zu. Sie sollen die Bewirtschaftung der<br />

Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleisten und eine<br />

geordnete Nutzung im Sinne des Art. 5 LwG garantieren (EVD 2000: 1). Es muss hier aber<br />

nochmals betont werden, dass der Alpbetrieb nicht unabhängig von den Talbetrieben<br />

betrachtet werden kann und die Entwicklung der Talbetriebe massgebenden Einfluss auf die<br />

Alpbewirtschaftung ausübt.<br />

Innerhalb der 20 Jahre, in denen Beiträge für die Sömmerung ausgeschüttet werden, sind<br />

einige unbeabsichtigte Wirkungen aufgetreten, die je nach Verhältnissen diametral<br />

zueinander stehen. Kriterium für die Höhe der Beitragszahlung ist die Anzahl<br />

Grossvieheinheiten. Dadurch ist ein sowohl agrarpolitisch wie auch ökologisch<br />

unerwünschter Intensivierungsanreiz geschaffen worden. Dieser Effekt manifestiert sich<br />

135 Zu beachten ist, dass sich ein Normalstoss auf 1 GVE (=1 RGVE) bezieht und dass ein Schaf gemolken 0.25<br />

GVE, andere Schafte über einjährig 0.17 GVE entsprechen (SBV 2000: 43).<br />

53


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

weniger beim Grossvieh als vielmehr bei den Schafen. Gesamtschweizerisch sind die<br />

gesömmerten Schafbestände in den letzten 20 Jahren um 42% angestiegen (Arbeitsgruppe<br />

nachhaltige Schafalpung 1999: 6). Lokal ist es zu Übernutzungen und unkontrollierter<br />

Schafalpung gekommen. Damit verbunden sind folgende Probleme: Schädigung der<br />

Vegetation bis zur Erosionsgefährdung 136 , Verminderung der Artenvielfalt, Verdrängung der<br />

Wildtiere und Übertragung von Krankheiten auf Wildtiere (Arbeitsgruppe nachhaltige<br />

Schafalpung 1999: 19-25). Andere Alpen sind in den letzten Jahren mit gegenteiligen<br />

Entwicklungen konfrontiert worden. Die Viehbestände sind auf einigen Alpen rückläufig, so<br />

dass deren Bewirtschaftung mittelfristig gefährdet ist. Für die Sömmerung auf einer Alp kann<br />

somit kaum der Sömmerungsbeitrag allein ausschlaggebend sein. Vielmehr sind die<br />

Faktoren von Bedeutung, welche über Sein oder Nicht-Sein eines Landwirtschaftsbetriebes<br />

im Tal entscheiden.<br />

Landwirtschaftliche Strukturpolitik<br />

Es stellt sich nun die brennende Frage, was denn diese Landwirtschaftspolitik überhaupt für<br />

Auswirkungen auf die Betriebszahlen und –strukturen gehabt hat. Ziel der Politik nach dem<br />

Zweiten Weltkrieg war es, der dramatischen Abnahme der Bauernbetriebe, vor allem im<br />

Berggebiet, mit finanziellen Anreizen entgegenzuwirken. Die Abbildung 6 zeigt auf, dass der<br />

Wandel in der Landwirtschaft nicht gestoppt, höchstens verzögert werden konnte, und dies,<br />

obwohl die Beitragszahlungen an Vielfalt und Volumen zugenommen haben. Es ist davon<br />

auszugehen, dass sich die Betriebszahlen ohne Zuschüsse des Bundes auf einem tieferen<br />

Niveau bewegen würden.<br />

In der schweizerischen Agrarpolitik wird der Nebenerwerbsbetrieb im vierten<br />

Landwirtschaftsbericht (1969) als Betriebstyp offiziell anerkannt (Theler 1992: 13) und ist<br />

damit, was die Anerkennung und Unterstützung des Bundes anbetrifft, den<br />

Haupterwerbsbetrieben faktisch gleichgestellt 137 . Unterschiede bestehen aber weiterhin, was<br />

die finanzielle Unterstützung beim Bau landwirtschaftlicher Gebäude anbelangt 138 . Für das<br />

„Sterben“ der Klein- und Mittelbetriebe (vgl. Abbildung 7) sind gemäss Lehmann et al. (2000:<br />

32) hauptsächlich zwei Faktoren verantwortlich: einerseits die Minimalanforderungen, die an<br />

Direktzahlungsempfänger gestellt werden 139 und andererseits die gesetzlichen<br />

136 Besonders umstritten ist die sogenannte „Chromuwirtschaft“, bei welcher die Schafe als Standtier gehalten<br />

werden und in einer geschlossenen Weide treiben (Lerjen 1998: 56f).<br />

137 Das Landwirtschaftsgesetz von 1951 ist noch davon ausgegangen, dass ein Berufstätiger seinem Beruf die<br />

volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Nebenerwerb wird mit Überforderung und Ungenügen in<br />

Verbindung gebracht. Daraus wurde die einseitige strukturpolitische Förderung des landwirtschaftlichen<br />

Vollerwerbsbetriebes abgeleitet. Diese Politik hat einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb praktisch<br />

verunmöglicht und die Bewirtschaftung in Grenzlagen zum grossen Teil zum Verschwinden gebracht.<br />

„Faktisch“ muss hier deshalb betont werden, weil gemäss Theler (1992: 14) der Nebenerwerbslandwirtschaft<br />

in den Leitlinien des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) wie auch des Bundesamtes für Landwirtschaft<br />

(BLW) vielfach keine oder nur geringe Bedeutung innerhalb der Landwirtschaft zugestanden wird. So fordert<br />

die SAB (1989: 21), dass „...Zu- und Nebenerwerbsbetriebe gleichen Stellenwert wie Vollerwerbsbetriebe<br />

erhalten [sollen], [falls] die bergbäuerliche Substanz auch in Zukunft erhalten bleiben [soll].“ Begründet wird<br />

diese Forderung damit, dass das Einkommen der Bergbauern infolge kurzer Vegetationsdauer und<br />

ungünstiger Topographie 30 bis 40% hinter dem Einkommen mittlerer Talbetriebe zurückliege. Nicht<br />

berücksichtigt werde die Herstellung des Produktes „Landschaftspflege“.<br />

138 Mündl. Mitteilung Michael Schmidhalter, 11.10.2001.<br />

139 Die wesentlichen Anforderungen lauten: mindestens 1 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. 0.5 ha bei<br />

Betrieben mit Spezialkulturen bzw. 0.3 ha mit Reben in Steil- und Terrassenlagen und der Betrieb hat einen<br />

Mindestarbeitsbedarf von 0.3 Standardarbeitskräften aufzuweisen (SBV 2000: 9).<br />

54


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Anforderungen bezüglich Gewässerschutz und Tierhaltung. Die Entwicklung scheint somit<br />

sehr eng mit dem Gesinnungswandel in der Landwirtschaftspolitik korreliert zu sein. Aus<br />

Abbildung 7 kann ebenfalls der Schluss gezogen werden, dass die Agrarpolitik des Bundes<br />

neben der Erhaltung des Bauernstandes und der Sicherung des bäuerlichen Einkommens<br />

wenn nicht explizit so doch implizit auch betriebsstrukturpolitische Ziele verfolgt hat, und<br />

zwar schon vor dem Beitritt zum WTO/GATT-Vertrag.<br />

Einfluss der Agrarpolitik auf die Substitution Kuh-Schaf<br />

Der Einfluss der Agrarpolitik auf den Wechsel von der Kuh- zur Schafhaltung kann als<br />

minimal beurteilt werden. Die Beitragszahlungen, die sich am Tierbestand orientieren,<br />

werden anhand der Zahl der Grossvieheinheiten bemessen. Alle beitragsberechtigten Tiere<br />

werden einheitlich in GVE (Grossvieheinheiten) umgerechnet. Zusätzliche Beiträge für<br />

Schafhalter können höchstens unter dem Titel „Beiträge für das Halten von Tieren unter<br />

erschwerten Bedingungen“ einkassiert werden (Lehmann et al. 2000: 188). Der Bund verfolgt<br />

innerhalb der Agrarpolitik im allgemeinen nicht eine tierartenspezifische, sondern eine<br />

regionenspezifische Politik.<br />

Möglicherweise sind gewisse Anreize vom Fleischmarkt gesetzt worden. Die Schweizerische<br />

Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF, heute Proviande 140 )<br />

garantiert die Abnahme zu einem festgelegten Preis (Lerjen 1998: 52). Lerjen (1998: 162)<br />

bezeichnet den Schaffleischmarkt gar als Glücksfall für die Freizeitbauern. Er stellt fest, dass<br />

das Aufkommen der Nebenerwerbslandwirtschaft zeitlich zusammenfällt mit der Einführung<br />

von Preis- und Absatzgarantien.<br />

140 Mündl. Mitteilung Michael Schmidhalter, 11.10.2001, siehe auch http://www.proviande.ch).<br />

55


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Abbildung 10: Entwicklung des Schaffleischpreises, der dem Produzenten bezahlt wird<br />

7.5<br />

Fr. pro kg Lebendgewicht<br />

7<br />

6.5<br />

6<br />

5.5<br />

5<br />

1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998<br />

Quelle: Lehmann et al. 2000: 188.<br />

Ein Blick auf die Entwicklung der Schaffleischpreise zeigt tatsächlich einen kontinuierlichen<br />

Anstieg der nominellen Preise bis ins Jahr 1990. Für den einzelnen Landwirt mag dieser<br />

Anstieg ein zusätzlicher Anreiz sein, um auf Schafhaltung umzustellen, er vermag aber als<br />

Erklärungsvariable nicht zu überzeugen. Denn trotz sinkender Tendenz des Preises ab 1990<br />

ist der Schafbestand im Wallis von 1990 bis 1996 um 19.8% angestiegen (Lehmann et al.<br />

2000: 22).<br />

Der Markt für Schafwolle ist bereits seit längerem ausgetrocknet. Die Inlandwollzentrale, die<br />

vom Schweizerischen Schaftzuchtverband betrieben wird, garantiert zwar die Abnahme der<br />

Wolle und bezahlt einen fixen Preis 141 , die Schur als Massnahme zur Pflege der Tiere ist<br />

jedoch zu einem Kostenfaktor geworden 142 . Die Preise für vorsortierte Wolle bewegten sich<br />

im Jahre 2000 (Herbstschur) zwischen 2.10 und 1.40 Franken pro Kilogramm. Der Bund<br />

unterstützt den Wollabsatz mit einem jährlichen Beitrag, welcher zur Stützung der<br />

Produzentenpreise und zur Deckung der Betriebskosten der IWZ dient. Im neuen<br />

Landwirtschaftsgesetz soll dieser Beitrag abgeschafft werden. Die folgende Tabelle zeigt die<br />

stufenweise Reduktion der Beiträge:<br />

141 Vgl. Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 7. Juli 1971 (SR 916.361)<br />

142 Mündl. Mitteilung Michael Schmidhalter, 11.10.2001 und http://www.schweizerbauer.ch (28.11.2000).<br />

56


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Tabelle 9: Bundesbeiträge an die Inlandwolle<br />

Jahr<br />

Beitrag in Franken<br />

bis 1998<br />

1'500‘000<br />

1999/2000 1'000‘000<br />

2001/2002 800‘000<br />

2003 600‘000<br />

ab 2004 0<br />

Quelle: http://www.schweizerbauer.ch (28.11.2000)<br />

Die Vermarktung von Fleisch und Wolle fällt somit als erklärende Variable für die Zunahme<br />

der Schafzucht aus.<br />

Es kann festgehalten werden, dass die Agrarpolitik auf die Substitution von Grossvieh zu<br />

Kleinvieh nur sehr geringfügigen Einfluss hatte.<br />

Einfluss der Agrarpolitik auf das Aufkommen der Eringerzucht<br />

Der Einfluss der Agrarpolitik kann nur beschränkt für die Renaissance der<br />

Schwarzviehhaltung verantwortlich gemacht werden. Eringerkühe gelten in der Haltung als<br />

wesentlich pflegeleichter und „sparsamer“ als beispielsweise Fleckvieh 143 . Mit dem<br />

Paradigmenwechsel in der Agrarpolitik weg von einer produktionsorientierten hin zu einer<br />

flächenorientierten Ausschüttung von Subventionen ist ein finanziell günstigeres Umfeld<br />

geschaffen worden für die Haltung von Eringerkühen.<br />

7.3.3 Naturschutzpolitik<br />

Die Naturschutzpolitik beginnt ab den siebziger Jahren Wirkung zu entfalten. Das Alpgebiet<br />

kommt vor allem mit dem Instrument der Inventare in Berührung mit dem Natur- und<br />

Heimatschutz.<br />

Nationale Naturschutzpolitik<br />

In den siebziger Jahren tritt im Gleichschritt mit der Raumplanungsgesetzgebung der<br />

Gedanke der flächenhaften räumlichen Ordnung hervor. Die Raumordnung wird zu einem<br />

wichtigen Instrument für die Umsetzung der Ziele des NHG. In den achtziger Jahren findet<br />

eine weitere Schwerpunktverschiebung statt. Im Zentrum des Natur- und Heimatschutzes<br />

steht der Naturhaushalt, die Prozesse und die Regenerierung von Natur und Landschaft.<br />

Abbild dieses „Richtungswechsels“ ist bspw. der Ausbau des Biotopschutzes und die<br />

Einführung des ökologischen Ausgleichs (Keller et al. 1997: 6). Initiiert durch die<br />

Rothenthurminitiative 1987 erhält der Moorschutz im Art. 78 Abs. 5 BV (Art. 24 sexies Abs. 5<br />

aBV) eine Verfassungsgrundlage. Er stellt direkt anwendbares Verfassungsrecht dar. Auf<br />

143 Eringervieh, das kleiner gebaut ist als Fleckvieh, frisst rund die Hälfte von dem, was Fleckvieh benötigt. Dafür<br />

ist die Milchleistung entsprechend geringer (Lerjen 1998: 45).<br />

57


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Gesetzesstufe wird dem Moorschutz mit der Revision des NHG 1987 und der Hochmoor- 144 ,<br />

Flachmoor 145 - und Moorlandschaftsverordnung 146 Platz eingeräumt (Bloetzer 2000: 114). Das<br />

Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) aus dem Jahre 1966 wird 1983, 1987 und 1991 einer<br />

Teilrevision unterzogen. 1991 wird auch die zum Gesetz gehörende Verordnung (NHV) 147<br />

revidiert (Bloetzer 2000: 109).<br />

Im Zusammenhang mit der Alpe Brischern sind vor allem die Instrumente des Natur- und<br />

Heimatschutzes von Interesse. Für den besonderen Schutz von Objekten, Landschaften und<br />

Arten stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung:<br />

• Erwerb oder Sicherung durch Vertrag (Art. 15 NHG) 148<br />

• Konzepte und Sachpläne der Raumplanung 149<br />

• Begutachtung 150<br />

• Beschwerderecht (Art. 12 NHG) 151<br />

• Biosphärenreservate / Naturparks 152<br />

• Waldreservatspolitik 153<br />

• Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt<br />

• Bewilligungspflicht für das Sammeln und Fangen zu Erwerbszwecken gemäss kantonaler<br />

Regelung (Art. 18 NHG) 154<br />

144 Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung vom 21. Januar 1991<br />

(SR 451.32).<br />

145 Verordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung vom 7. September 1994 (SR 451.33).<br />

146 Verordnung über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung<br />

(SR 451.35).<br />

147 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 (SR 451.1).<br />

148 Direkte Massnahme des Bundes zum Schutz von Naturlandschaften, geschichtlichen Stätten und Natur- und<br />

Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung; sinnvoll bei geringer Zahl von Vertragspartnern (Bsp. Konzept<br />

des Nationalparkgesetzes).<br />

149 Gemäss Raumplanungsgesetz (RPG, SR 700) erarbeitet der Bund zur Erfüllung seiner raumwirksamen<br />

Aufgaben Konzepte und Sachpläne, die auch für die Erstellung der Richtpläne und Nutzungspläne auf Stufe<br />

Kanton massgebend sind. Konzepte leisten vor allem dort Schrittmacherdienste, wo es nicht um Naturschutz,<br />

sondern um Landschaftsschutz geht, im Zusammenhang mit der Ausscheidung von Waldreservaten oder mit<br />

freiwilligen Sicherungsinstrumenten. Sachpläne werden vor allem als Vorstufe zur Sicherung grosser<br />

Naturschutzgebiete angesehen, da ihnen keine eigentümerverbindliche Wirkung zukommt.<br />

150 Falls im Zusammenhang mit der Erfüllung von Bundesaufgaben Objekte von nationaler Bedeutung in<br />

irgendeiner Art und Weise beeinträchtigt werden, muss ein Gutachten erstellt werden. Dies erfolgt durch die<br />

ENHK (Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission) oder durch die EKD (Eidg. Kommission für<br />

Denkmalpflege).<br />

151 Zur Wahrung der Interessen des Natur- und Heimatschutzes können gesamtschweizerische Vereinigungen,<br />

Gemeinden, Kantone und Bundesämter Beschwerde einreichen gegen Verfügungen von Bundesbehörden<br />

bzw. von Kantonen in Ausführung von Bundesrecht.<br />

152 Sie dienen in erster Linie dem Landschaftsschutz, weshalb deren Schutz aufgrund der verfassungsrechtlichen<br />

Kompetenzverteilung nicht von Bundesrechts wegen erfolgen kann, sondern primär Sache der Kantone ist.<br />

Die Unterschutzstellung kann jedoch mit besonderen Ökobeiträgen für die Landwirtschaft sowie mit Ökolabels<br />

für die Landwirtschaft und für den Tourismus gefördert werden.<br />

153 Grundsätzliche Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone. Vertragliche Ebene. Die Kantone können nach<br />

Art. 20 Abs. 4 WaG angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden, dies zur Erhaltung der<br />

Artenvielfalt von Fauna und Flora. Keine bundesrechtliche Verpflichtung aber Förderung durch den Bund<br />

(Bund leistet Finanzhilfen an die Kosten von Schutz- und Unterhaltsmassnahmen).<br />

58


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

• Inventare<br />

Inventare stellen ein effizientes Mittel des Biotop- bzw. des Natur- und Moorlandschaftsschutzes<br />

dar. Im Zusammenhang mit der Alpe Brischern sind sie von besonderer<br />

Bedeutung 155 .<br />

1977 erscheint das erste „Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von<br />

nationaler Bedeutung“ (BLN) 156 . Im Rahmen der ersten Revision 1983 wird unter anderem<br />

das Gebiet „Aletsch-Bietschhorn“ als Objekt von nationaler Bedeutung vorgeschlagen.<br />

Gemäss diesem Bundesratsbeschluss vom 19.12.1983 liegt die Alpe Brischern vollständig<br />

innerhalb des BLN-Perimeters 157 . Der Grenzverlauf wurde 1987 nochmals angepasst, weil<br />

die betroffenen Gemeinden sich vom raschen und - aus ihrer Sicht – willkürlichen Vorgehen<br />

übergangen fühlten. Die dazu verfasste Studie nahm auf raumplanerische, wirtschaftliche<br />

oder touristische Aspekte bewusst nicht Rücksicht, sondern versuchte, sich von Kriterien des<br />

Natur- und Landschaftsschutzes leiten zu lassen. Die Alp Brischern wurde von den<br />

Änderungsvorschlägen jedoch nicht tangiert 158 .<br />

Es stellt sich nun die Frage, was sich durch die Aufnahme ins BLN-Inventar für die Alp und<br />

deren Bewirtschaftung verändert hat. Welche Konsequenzen sind damit verbunden?<br />

Mit der Aufnahme in den „Club“ der BLN-Objekte hat sich für die Alp Brischern grundsätzlich<br />

nichts verändert. Bloetzer (1993: 2) betont im Überblick zu den Stellungnahmen denn auch,<br />

dass BLN-Gebiete keine Reservate sind 159 . Traditionelle landwirtschaftliche Nutzungen,<br />

Bauten im typischen Ortsstil und Waldpflege sind nicht verboten, sondern sogar erwünscht.<br />

Zonenkonforme Bauten sind auch innerhalb von BLN-Gebieten jederzeit möglich. Das<br />

154 Bezüglich der bedrohten Tierarten und seltenen Pflanzen können generelle Verbote des Bundes und der<br />

Kantone ausgesprochen werden (Art. 20 NHG). Förderungskompetenz des Bundes für die Wiederansiedlung<br />

von ausgestorbenen oder bedrohten Arten (Art. 18 Abs. 3 NHG).<br />

155 Deshalb soll an dieser Stelle kurz auf dieses Instrument eingegangen werden. Unterschieden werden können<br />

folgende Inventare:<br />

Biotopinventare (Aueninventar, Hochmoorinventar, Flachmoorinventar): Gemäss Art. 18a Abs. 1 NHG<br />

bezeichnet der Bundesrat die Biotope von nationaler Bedeutung, bestimmt deren Lage und legt die<br />

Schutzziele fest. Bei der Bestimmung des genauen Grenzverlaufs müssen die betroffenen Grundeigentümer<br />

durch die Kantone angehört werden. Biotopinventare des Bundes sind eigentümerverbindlich. Die Kantone<br />

sind verpflichtet, ihre Raumpläne diesen Bundesinventaren anzupassen 155 . Schutz und Unterhalt sind<br />

durchsetzbar (bis zu Enteignung). Für die Bezeichnung der Biotope von nationaler Bedeutung kommt der<br />

Bund vollständig auf, für die Finanzierung der Schutz- und Unterhaltsmassnahmen stehen hohe<br />

Bundessubventionen zur Verfügung (60-90%).<br />

Moorlandschaftsinventar: es gilt das oben Gesagte. Die Mitwirkungsrechte der Kantone sind jedoch stärker.<br />

Sie müssen bezüglich Bezeichnung und Lage der Objekte die betroffenen Grundeigentümer anhören.<br />

Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate: Gemäss Art. 11 Abs. 1 JSG scheidet der Bundesrat Wasserund<br />

Zugvogelreservate von internationaler Bedeutung aus. Zudem scheidet der Bundesrat, einzig aufgrund<br />

von nationalem Recht, Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung aus (Art. 11 Abs. 2 JSG).<br />

156 Bloetzer 1993: 1.<br />

157 Vgl. Übersichtsplan Bloetzer 1993.<br />

158 Der Grenzverlauf unterhalb Brischern wurde gemäss Stellungnahme der Gemeinde Mund im<br />

Vernehmlassungsverfahren sogar noch nach unten gezogen, so dass der Wald unterhalb der Alp ebenfalls<br />

zum BLN-Perimeter gehört (vgl. Übersichtsplan Bloetzer 1993). Begründet wurde der neue Vorschlag mit<br />

einem besseren Schutz dieses Waldes und einem logischeren Verlauf der Grenzlinie, da diese neu entlang<br />

einer Bewässerungsleitung gezogen wird und damit auch eine Bewirtschaftungsgrenze markiert. Die Grenze<br />

deckt sich zudem weitgehend mit dem kantonalen Landschaftsschutzgebiet (vgl. Vernehmlassung zu<br />

Grenzziehung BLN 1706, Vorschlag 1988, S. 26).<br />

159 Dies ganz im Gegensatz zur landläufigen Meinung zahlreicher Gemeinden, die schon ihre Felle davon<br />

schwimmen sahen (vgl. Übersicht über die Stellungnahmen, Bloetzer 1993: 3-6).<br />

59


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Weiterführen der differenzierten Nutzungen ist für diese Landschaften eine wesentliche<br />

Voraussetzung für den Schutz. Auch touristische Entwicklungen sind nicht zum vornherein<br />

unmöglich.<br />

Für die Gemeinden besteht aber vor allem aufgrund der zahlreichen Bauten ausserhalb der<br />

Bauzone die Pflicht, Nutzungspläne zu erstellen. Manche Gemeinden kommen der Pflicht<br />

besser nach, andere schlechter 160 . Eine Anfrage bei der Gemeinde Mund, auf deren<br />

Territorium die Alpe Brischern ja vollständig steht, ergab, dass für den oberen Teil des<br />

Dorfes inklusive Brischern kein Nutzungsplan existiert 161 .<br />

Internationale Naturschutzpolitik<br />

Seit Anfang der neunziger Jahre wird diskutiert, die Region Jungfrau–Aletsch–Bietschhorn 162<br />

ins UNESCO-Weltnaturerbe aufzunehmen. Da dieser Prozess für die Region und auch für<br />

die Schweiz neu ist, soll im Folgenden vertieft darauf eingegangen werden.<br />

Die Idee, das Kultur- und Naturerbe der Welt zu schützen 163 , geht auf eine Konferenz der<br />

UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) im Jahre 1965<br />

zurück 164 . 1972 wurde die entsprechende „Konvention zum Schutz des Kultur- und<br />

Naturerbes der Welt“ von der Generalversammlung der UNESCO verabschiedet. Die<br />

Konvention wurde von der Bundesversammlung 1975 genehmigt, im gleichen Jahr ratifiziert<br />

und ist seit dem 17.12.1975 in Kraft 165 . Zweck des Übereinkommens ist es, den oft<br />

ungenügenden nationalen Schutz der Kultur- und Naturobjekte mit weltweiter Bedeutung zu<br />

ergänzen und zu stärken 166 . Gemäss Schweizerischem Recht ist der Bund zuständig für die<br />

Ausführung und Einhaltung der Konvention. Eines der Instrumente, um der<br />

Welterbekonvention Leben zu verschaffen, ist die Welterbeliste. Sie bezeichnet die Güter,<br />

welche im Sinne der Konvention aussergewöhnlichen universellen Wert haben und für<br />

dessen Schutz zwar primär die Vertragsstaaten, auf dessen Hoheitsgebiet sie sich befinden,<br />

zuständig sind, sekundär aber auch die internationale Staatengemeinschaft<br />

zusammenarbeiten muss 167 .<br />

Den Stein ins Rollen gebracht haben die Gemeinden im Aletsch-Jungfrau-Gebiet. Anfänglich<br />

stand das Objekt Aletschgletscher im Zentrum der Diskussion 168 . Im Verlaufe der weiteren<br />

Verhandlungen schälte sich aber der Wunsch heraus, nicht nur ein einzelnes Objekt,<br />

sondern die gesamte Region als UNESCO-Gebiet auszuscheiden. 1997 wurde der<br />

160 Mündl. Mitteilung Dario Steiner, Heimatschutzkommission Kanton Wallis, 23.4.2001.<br />

161 Mündl. Mitteilung Gemeinde Mund, 3.5.2001.<br />

162 Der Gesamtperimeter umfasst eine Fläche von 539.33 km 2 . Davon liegen rund 23% auf dem Hoheitsgebiet<br />

des Kantons Bern und 77% auf dem Hoheitsgebiet des Kantons Wallis (vgl.<br />

http://www.weltnaturerbe.org/perimeter.php).<br />

163 Die Konvention verbindet Natur- und Denkmalschutz miteinander. Bei den Objekten der Welterbeliste (World<br />

Heritage List) werden deshalb Kultur- und Naturgüter unterschieden (vgl. http://www.unesco.de).<br />

164 Sie war direkte Folge des Ab- und Wiederaufbaus der Tempel von Abu Simbel und Philae, die dem Assuan-<br />

Staudamm weichen mussten.<br />

165 SR 0.451.41.<br />

166 Vgl. Botschaft BBl 1974 II 550.<br />

167 Walliser Bote 28.11.2001, S. 9.<br />

168 Dienststelle für Wald und Landschaft des Kantons Wallis 1995.<br />

60


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Bundesrat mittels Interpellation 169 angefragt, ob er bereit sei, sich für eine Aufnahme der<br />

Region ins UNESCO-Weltnaturerbe im Rahmen seiner diplomatischen Möglichkeiten<br />

einzusetzen. Der Bundesrat begrüsste die Initiative mit der Begründung, die Liste der<br />

Weltnaturgüter enthalte bisher weder ein Schweizer Objekt noch ein Naturgut aus dem<br />

Alpenraum. Während der Grenzverlauf eines möglichen Schutzgebiets auf Berner Seite<br />

bereits anfangs 2000 feststand, war sich die Walliser Regierung noch im Unklaren, ob sie<br />

beim Bund zunächst nur die Aletschregion oder das Aletsch-Bietschhorngebiet gleich als<br />

Gesamtpaket für die Aufnahme beantragen sollte. Letzteres wurde zwar als sinnvoller<br />

betrachtet, es musste jedoch mit einer Verzögerung gerechnet werden, da die Zustimmung<br />

sämtlicher betroffener Gemeinden notwendig ist. Die Zeit drängte, da andere Projekte im<br />

Alpenbogen ebenfalls Anträge zur Aufnahme stellten 170 . Am 9. Mai 2000 fällte die Walliser<br />

Kantonsregierung schlussendlich den Entscheid, den Perimeter des Unesco-Gebietes um<br />

das Bietschhorngebiet (113 km 2 ) zu ergänzen 171 . Mit dieser Grenzziehung, die im Gebiet<br />

Eggerberg/Mund identisch ist mit den BLN-Grenzen 172 , ist nun auch die Alpe Brischern<br />

Bestandteil der Weltnaturerbekandidatur. Der Bundesrat hat den Antrag am 28. Juni 2000<br />

bei der UNESCO in Paris deponiert. Nach einer Evaluation durch die Internationale<br />

Naturschutzorganisation IUCN 173 hat das welterbekomitee der UNESCO in ihrer Sitzung vom<br />

13. Dezember 2001 in Helsinki die Aufnahme des Jungfrau-Aletsch-Bietschhorngebietes in<br />

die World Heritage List (Welterbe-Liste) beschlossen 174 . Es ist damit das erste<br />

Weltnaturerbegebiet der Schweiz und der Alpen überhaupt. Für das Management des<br />

Gebietes zuständig ist ein Verein, der am 5. Juli 2002 gegründet worden ist. Es handelt sich<br />

dabei um ein Netzwerk der Gemeinden im Perimeter des Welterbes, dem auch die beiden<br />

Kantone Bern und Wallis sowie der Bund angehören. Für die Umsetzung des<br />

Managementplanes stehen vorderhand 2.16 Mio. Franken für die nächsten drei Jahre zur<br />

Verfügung. An den Kosten beteiligt sich der Bund zur Hälfte, die andere Hälfte wird von den<br />

Kantonen und Gemeinden im Perimeter getragen 175 . Am 6. Juli 2002 ist die offizielle Urkunde<br />

und das Gütezeichen im Rahmen einer Feier auf der Bettmeralp von Verantwortlichen der<br />

UNESCO übergeben worden 176 .<br />

Was bedeutet die Aufnahme in die Naturerbeliste der UNESCO für die Alp Brischern? Was<br />

bedeutet die Überlagerung von BLN- und UNESCO-Gebiet? Grundsätzlich erhöht die<br />

Aufnahme solcher Objekte ins UNESCO-Inventar die Verpflichtung zum Schutz dieser<br />

Gebiete. Da als Objekte des Welterbes praktisch nur Objekte in Frage kommen, die in den<br />

Bundesinventaren erfasst und durch das Landesrecht geschützt werden, gilt grundsätzlich<br />

der gleiche Schutzstatus wie für das BLN-Gebiet. Durch die Aufnahme in die Liste des<br />

Welterbes werden keine neuen Bestimmungen eingeführt. Es handelt sich vielmehr um eine<br />

169 Interpellation Günter (Nationalrat BE/SP) 97.3436: Jungfrau-Aletsch: World Heritage List der UNESCO.<br />

170 Walliser Bote 1.4.2000.<br />

171 Walliser Bote 10.5.2000, S. 13.<br />

172 An der Urversammlung der Gemeinde Eggerberg vom 31. März 2000 wurde verlangt, die Grenzen des BLN-<br />

Gebietes und des UNESCO-Gebietes gleichzuziehen, da im Bereich Finnen und Wyer Abweichungen<br />

bestanden (vgl. Walliser Bote 31. März 2000, S. 16).<br />

173 Walliser Bote 28.3.2001, S.11.<br />

174 Vgl. http://www.weltnaturerbe.org/aktuell.php.<br />

175 Vgl. http://www.weltnaturerbe.org/aktuell.php.<br />

176 Walliser Bote 8.7.2002, S. 5.<br />

61


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

nochmalige Bekräftigung der Bedeutung der Landschaft und der Verpflichtung, diese<br />

nachkommenden Generationen ungeschmälert weiterzugeben 177 . Bloetzer (Dienststelle für<br />

Wald und Landschaft 1995: 3) betont aber bei der praktischen Bedeutung, dass „[d]ie<br />

zukünftige Bewilligung von touristischen Einrichtungen innerhalb eines UNESCO-Objektes<br />

realistischerweise ausgeschlossen werden [muss]“. Dies könnte für Brischern höchstens im<br />

Sinne einer touristischen Neuausrichtung von Bedeutung sein. Möglich bleiben<br />

Einrichtungen, die für die Erhaltung des Objektes notwendig sind oder deren Funktion mit<br />

den Schutzzielen übereinstimmen. Der Neu- oder Ausbau einer Hütte, die<br />

landwirtschaftlichen Nutzungszwecken dient, sollte mit den notwendigen Bewilligungen auch<br />

weiterhin möglich sein.<br />

Die Alpenkonvention 178 stellt einen weiteren Aspekt der internationalen Naturschutzpolitik<br />

dar. Sie ist ein völkerrechtliches Abkommen, in dem sich die Unterzeichnerstaaten 179 zu einer<br />

ganzheitlichen Politik zur Erhaltung und zum Schutz der Alpen bei umsichtiger und<br />

nachhaltiger Nutzung der Ressourcen verpflichten 180 . Entstanden ist die Konvention aus der<br />

Überzeugung, dass gewisse Probleme nicht an den Grenzen eines Landes Halt machen.<br />

Initiiert wurde die Alpenkonvention 1986 durch die Internationale Alpenschutzkommission<br />

(CIPRA). Zur Zeit ist die Rahmenkonvention von 9 Vertragspartnern unterzeichnet. Die<br />

Alpenkonvention besteht neben der Rahmenkonvention aus 7 Protokollen zu einzelnen<br />

Schwerpunktthemen (Berglandwirtschaft, Verkehr, Tourismus, Raumplanung,<br />

Naturschutz/Landschaftspflege, Energie/Wasser, Bergwald/Bodenschutz).<br />

Das Protokoll Berglandwirtschaft hat zum Ziel, die standortgerechte und umweltverträgliche<br />

Berglandwirtschaft so zu erhalten und zu fördern, dass ihr wesentlicher Beitrag zur<br />

Besiedlung und nachhaltigen Bewirtschaftung, insbesondere durch Erzeugung von typischen<br />

Qualitätsprodukten, zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, zum Schutz vor den<br />

Naturgefahren, zur Wahrung der Schönheit und des Erholungswertes der Natur- und<br />

Kulturlandschaft sowie zur Kultur im Alpenraum dauerhaft anerkannt und gewährleistet<br />

wird 181 . Die Bedeutung der Berglandwirtschaft wird erkannt und durch ein Massnahmenpaket<br />

entsprechend gefördert. Das Protokoll beschränkt sich bisher auf die Formulierung rein<br />

qualitativer Ziele. Damit sollte für die europäische Alpenpolitik eine gemeinsame Basis<br />

geschaffen werden. Die quantitative Konkretisierung soll in einer zweiten Generation von<br />

Protokollen erfolgen.<br />

Die konkrete Bedeutung für die Alpe Brischern kann als marginal bezeichnet werden.<br />

Gemäss einem NZZ-Artikel vom 28. April 2001 steht die Alpenkonvention als Gesamtwerk<br />

isoliert im politischen Raum und besitzt keine wirkliche Priorität. Die Alpenkonvention könnte<br />

jedoch in Zusammenhang mit der Definition von Makroregionen einen völlig neuen<br />

177 Vgl. Mitteilungen der Gemeinde Naters, Nr.1/ 2000, S. 511.<br />

178 Vgl. Broggi et at. (1997: 45).<br />

179 Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Slowenien, Monaco, Fürstentum Lichtenstein und die Schweiz.<br />

180 Die Schweiz hat die Rahmenkonvention am 7.11.1991 unterzeichnet, ratifiziert wurde sie am 28.1.1999. Die<br />

Protokolle zu Energie und Verkehr wurden am 31.10.2000, die übrigen am 16.10.1999 unterzeichnet. Keines<br />

der Protokolle ist bisher ratifiziert worden, weder durch die Schweiz noch durch die anderen Staaten<br />

(Hasslacher 2000: 13-16).<br />

181 Vgl. Broggi et al. (1997: 91).<br />

62


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Stellenwert erlangen. Die Europäische Union verabschiedete im Mai 1999 ihr Europäisches<br />

Raumentwicklungskonzept (Eurek), in dem sie die Idee von transnationalen Gebieten<br />

entwickelte. Für jede Makroregion sollen jeweils spezifische integrierte<br />

Raumentwicklungsstrategien erarbeitet werden. Mit der Verabschiedung des Eurek ist die<br />

EU und die Alpenkonvention näher zusammengerückt. Die Alpen stellen mit der<br />

Alpenkonvention keinen Sonderfall mehr dar, denn in ganz Europa sollen flächendeckend<br />

ähnliche Makroregionen entstehen, die ihre eigene Entwicklung nachhaltig gestalten. Die<br />

Alpenkonvention kann in diesem Prozess bereits sehr viel Wissen mitbringen. Es stellt sich<br />

die Frage, wie die Schweiz, die im Alpenkonventions-Prozess stark engagiert ist, vom EU-<br />

Prozess tangiert wird, wenn sie weiterhin abseits der EU steht.<br />

7.4 Befragung im Untersuchungsgebiet<br />

Um die theoretischen Erklärungsansätze zu verifizieren, wurde am 12./13. Oktober 2001<br />

eine kleine Umfrage bei Nebenerwerbslandwirten, die einen Teil ihrer Schafe 182 auf Brischern<br />

sömmern, durchgeführt 183 . Die Auswahl der Befragten wurde aufgrund der Mitgliederliste der<br />

Schafzuchtgenossenschaft Eggerberg 184 getroffen. Insgesamt wird Brischern durch Schafe<br />

von neun Genossenschaftern bestossen. Aus diesen neun wurden fünf ausgewählt. Bei der<br />

Auswahl wurde darauf geachtet, dass die unterschiedlichen Alter der Schafhalter möglichst<br />

abgedeckt sind.<br />

Tabelle 10: Auswahl der Interviewpartner<br />

Name Alter Anzahl Schafe Anzahl Alprechte auf Brischern<br />

eggerbergerseits<br />

Emil In-Albon 75 18-20 2.75<br />

Mario In-Albon 46 40-50<br />

Helmut Berchtold 39 20<br />

Michel Wyssen 30 55-60 (Vater mit 1/8 Alprecht)<br />

André Bittel 17 keine eigenen Schafe,<br />

gemeinsame Zucht mit<br />

dem Vater<br />

Diese Schafhalter wurden vorgängig schriftlich informiert und dann vom Autor einzeln in<br />

einem etwa halbstündigen Interview befragt. Befragt wurden die Schafhalter zu folgenden<br />

Punkten:<br />

• Motivation für die Schafhaltung allgemein<br />

• Motivation für die Schafhaltung auf Brischern<br />

• Alprechtshandel<br />

182 Die übrigen Schafe der Befragten verbringen den Sommer im Baltschiedertal, auf der Hohnalpe, in<br />

Zwischbergen (alles Oberwallis), im Zinal und auf anderen Alpen im Unterwallis.<br />

183 Diese Umfrage diente auch noch der Beantwortung anderer Fragen, die im Laufe der Arbeit aufgetaucht<br />

waren. Deshalb werden in dieser Arbeit an mehreren Stellen Ergebnisse aus dieser Umfrage präsentiert.<br />

184 Schriftl. Mitteilung Anton In-Albon, 20.9.2001.<br />

63


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

• Gesetzliche Auflagen des Tierschutzes<br />

• Szenarien bei Kürzung der Subventionen<br />

• Szenarien einer weiteren Nutzung der Alpe.<br />

7.4.1 Motivation für Schafhaltung im Allgemeinen<br />

In einer ersten Frage sollte also die Motivation für die Schafhaltung bzw. den Betrieb der<br />

Landwirtschaft im Nebenerwerb heraus gefiltert werden. Zu den Ergebnissen lässt sich im<br />

Allgemeinen sagen, dass sich die unter 7.3.2 aufgeführten Argumente in den Antworten der<br />

Schafhalter praktisch eins zu eins wieder finden.<br />

• Der Bezug zur Landwirtschaft und zur Schafzucht ist bei allen bereits seit Kindheit an<br />

gegeben. Entweder kümmerte/kümmert sich bereits der Vater oder eine verwandte<br />

Person um die Zucht von Schafen 185 . Nach Ansicht der Befragten gilt ein früher Bezug zu<br />

den Schafen als Voraussetzung für eine erfolgreiche Zucht. Ein grosser<br />

Erfahrungsschatz ist insbesondere bei der Schwarznasenrasse zentral.<br />

• Eine wichtige „Motivationsspritze“ bildet, wider Erwarten des Interviewers, das<br />

Wettkampfelement, d.h. die Schwarznasenausstellung im Februar, der Widdermarkt im<br />

März und die Ortsschauen im Herbst. Das Tier mit seinen äusseren Merkmalen ist<br />

prioritär. Mit zunehmendem Alter ist der Wettkampf zwar immer noch wichtig, die<br />

Kollegschaft 186 unter den Züchtern und im Pensionsalter die Beschäftigung („aus dem<br />

Haus kommen“) rücken aber in den Vordergrund.<br />

• Ebenfalls betont wird die Freude an den Schafen, die Verbundenheit mit dem Boden und<br />

den Tieren. Einer sieht sich als Landschaftsgärtner. Er betont, dass er das Heu auch<br />

einkaufen könnte. Hier spielt die intrinsische Motivation eine nicht ganz unwichtige Rolle.<br />

• Der Zeitaufwand wird einstimmig als hoch bezeichnet. Das Hobby Schafzucht lässt kaum<br />

Raum für andere Freizeitbeschäftigungen. Als praktisch aber nicht zwingend erweist sich<br />

die Kombination mit Schichtarbeit im Haupterwerb.<br />

7.4.2 Motivation für die Sömmerung der Schafe auf Brischern<br />

Die Motivation zur Sömmerung der Schafe auf Brischern kann durch den besonderen Bezug<br />

der Schäfer zur Alp hergeleitet werden. Der Bezug ist entweder rechtlicher, emotioneller oder<br />

praktischer Art. Den befragten Schafzüchtern sind die Alprechte von ihren Vätern bzw. vom<br />

Grossvater an den Vater übertragen worden oder sie besitzen einen Anteil an einer Hütte.<br />

Der emotionelle Bezug ergibt sich aus der Tatsache, dass bereits die Väter auf Brischern<br />

sömmerten oder sie selbst als Hirte eingesetzt wurden. Zudem spielt die Kollegschaft<br />

untereinander eine nicht unwesentliche Rolle. Dies gilt insbesondere für die Tage vor dem<br />

185 Alle befragten Schafhalter züchten das Schwarznasenschaf, eine autochthone Rasse aus dem Wallis. Aus<br />

den Gesprächen heraus lässt sich eine gewisse Rivalität gegenüber den Züchtern des Weissen Alpenschafes<br />

feststellen, die jedoch in Eggerberg nicht gehalten werden. Das Alpenschaf wird von Züchtern bevorzugt, für<br />

welche die Fleischproduktion im Vordergrund steht. Die Zucht schöner Tiere ist dann eher sekundär.<br />

186 Zwei der Befragten bilden eine Betriebsgemeinschaft. Sie arbeiten mit zwei anderen Interviewpartnern eng<br />

zusammen. Jeden Herbst verbringen sie ein paar Tage zusammen in der Schäferhütte auf Brischern. Das<br />

Kollegiale wird somit aktiv gepflegt.<br />

64


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Schäfertag im Herbst, die meist gemeinsam auf der Alp verbracht werden. Der praktische<br />

Grund liegt in der geographischen Nähe zum Dorf Eggerberg. Dies reduziert den Aufwand<br />

für den etwa wöchentlich durchgeführten Kontrollgang 187 und die Abgabe von Kraftfutter. Ein<br />

weiterer Grund ist die allgemeine Knappheit an Sömmerungsplätzen für Schafe bzw. eine<br />

Übernachfrage nach qualitativ hochstehenden Futterangeboten. Man ist deshalb froh, mit der<br />

Alpe Brischern über eine Ausweichmöglichkeit für nichttragende und ältere Tiere zu<br />

verfügen. Die im Herbst zu prämierenden Tiere verbringen den Sommer auf vergleichsweise<br />

ertragsreicheren Alpen.<br />

7.4.3 Handel von Alprechten<br />

Der Handel mit Alprechten scheint von Sklerose befallen zu sein. „Rien ne va plus“, oder<br />

kaum jemand ist bereit, zu verkaufen bzw. zu kaufen. Die horrenden Preise, für ein Achtel<br />

Alprecht müssten gut und gerne 1000 bis 2000 Franken hingeblättert werden, sind Ausdruck<br />

einer sehr hohen ideellen Wertschätzung des Alprechteigentums, denn der materielle<br />

Gegenwert scheint in keiner Art und Weise diesem Preis zu entsprechen. Da andererseits<br />

heute kein Zusammenhang mehr besteht zwischen Anzahl Tieren und Anzahl Alprechten,<br />

scheint auch auf der potentiellen Käuferseite kaum ein Anreiz vorhanden zu sein, aktiv zu<br />

werden. Ein schwaches Interesse kann jedoch bei den Schäfern geortet werden, die mit<br />

grossen Unsicherheiten konfrontiert sind bezüglich der Sömmerung auf anderen Alpen ohne<br />

Alprecht.<br />

7.4.4 Auflagen des Tierschutzes<br />

Anpassungen zugunsten des Tierschutzes mussten in den Ställen aller Befragten<br />

durchgeführt werden. Es handelte sich dabei vor allem um die Verbesserung der Licht- und<br />

Platzverhältnisse. Dahinter steckt das Verhindern von Krankheiten im Tierbestand der<br />

Züchter. Der Aufwand, das bestätigen alle Aussagen, hielt sich im Rahmen, da es sich<br />

vielfach um ehemalige Kuhställe handelt, die zur Schafhaltung umgenutzt wurden. In zwei<br />

Fällen, wo Neubauten errichtet wurden, mussten die strengeren Vorschriften bereits in die<br />

Planung mit einbezogen werden. Es wird jedoch befürchtet, dass weitere Vorschriften die<br />

Reihen der Schafzüchter in beschleunigtem Masse lichten dürften. Was die Nutzung der<br />

Weiden und die Tierhaltung betrifft produzieren alle befragten Betriebe nach den Vorschriften<br />

der Integrierten Produktion (IP) und den Grundsätzen von RAUS 188 . Kritisiert wird bei all<br />

diesen Nutzungsauflagen der administrative Aufwand und dass teilweise falsche Prioritäten<br />

gesetzt werden. Was den Tieren verfüttert wird, findet bspw. nicht Eingang in die<br />

Nutzungsauflagen.<br />

187 Wo Betriebsgemeinschaften bestehen, werden die Kontrollgänge aufgeteilt.<br />

188 Das RAUS-Programm läuft bei den Direktzahlungen unter „weitere Ökoprogramme“ und verlangt, dass die<br />

Nutztiere in der Vegetationsperiode an mindestens 26 Tagen pro Monat auf die Weide geführt werden und in<br />

der Winterfütterungsperiode Auslauf an mindestens 13 Tagen pro Monat haben. Für Schafe und Ziegen<br />

betragen die Abgeltungen 180 Franken pro GVE und Jahr. Grundlage bildet die Verordnung vom 7. Dezember<br />

1998 über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) (Bundesamt für<br />

Landwirtschaft (2002).<br />

65


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

7.4.5 Szenarien einer restriktiveren Subventionspolitik<br />

Die staatlichen Beiträge sind laut Aussage der Schäfer heute so bemessen, dass die<br />

Auslagen in etwa gedeckt werden. Die Auswirkungen einer strengeren Subventionspolitik,<br />

bspw. eine Verschärfung des minimalen Standardarbeitskräftekriteriums (SAK), werden von<br />

den Befragten sehr gegensätzlich prognostiziert. Während die einen als Reaktion ein<br />

vermehrtes Zusammenschliessen von Betrieben sehen, zeichnen die anderen ein<br />

pessimistischeres Bild der Zukunft. Ihrer Ansicht nach wird es unvermeidlich sein, dass die<br />

Zucht reduziert oder gar aufgegeben wird. Hintergrund dieser Ambivalenz scheint die Höhe<br />

des investierten Kapitals zu sein. Züchter mit relativ grossen Neubauten können sich einen<br />

Abbau schlicht und einfach nicht leisten. Jedoch ist man sich auch in dieser Gruppe bewusst,<br />

dass weitere Zusammenschlüsse nur schwierig realisierbar sind. Ob eventuell auf das<br />

wirtschaftlich lukrativere Alpenschaft gesetzt würde, scheint eine Glaubensfrage zu sein.<br />

7.4.6 Die Zukunft der Alpe Brischern aus Sicht der Schäfer<br />

Einig sind sich alle Befragten, dass die Alpe Brischern sicher nicht ungenutzt bleibt. Einigkeit<br />

herrscht überdies darin, dass eigentlich nur eine landwirtschaftliche Nutzung als realistisch<br />

gesehen wird. Die Frage, und hier gehen die Meinungen auseinander, ist, ob sich Brischern<br />

zu einer reinen Schafalp oder weiterhin als gemischte Alp genutzt wird. Von beiden Seiten<br />

bestehen rege Interessen. Am Weiterbestand einer Kuhalp Interesse hat ein Viehzüchter aus<br />

Eggerberg, der ausschliesslich die Rasse der Eringer hält. Bereits während dem Sommer<br />

2001 sömmerten zwei seiner Tiere auf Brischern. Eine Alternative dazu wird in der<br />

Verpachtung an einen Bauern aus dem Nachbardorf Mund gesehen. Dieser bewirtschaftet<br />

heute den grössten Teil der Munderseite. Nach Ansicht der Schäfer würde ihm<br />

wahrscheinlich die Nutzung der vom Futterangebot her attraktiven Mähmatten bereits<br />

genügen, so dass oberhalb der Alphütten weiterhin Schafe gehalten werden könnten.<br />

Notwendig wird es dann aber sein, die Gross- und Kleinviehalp durch einen Zaun klar zu<br />

trennen. Andere Szenarien der Schäfer gehen in Richtung Vermietung an Rinderzüchter,<br />

eventuell auch von auswärts. Eine verstärkte touristische Nutzung, unter dem UNESCO-<br />

Welterbe-Label bspw., wäre nicht im Interesse der Schäfer.<br />

7.5 Fazit<br />

Die Vergleiche Schweiz – Wallis – Eggerberg/Brischern bezüglich Landwirtschaft mit ihren<br />

teilweise gegenläufigen Tendenzen machen deutlich, dass die gesamtwirtschaftliche<br />

Entwicklung für den Wandel in der Berglandwirtschaft einschneidender sein kann als<br />

Änderungen der politischen Rahmenbedingungen. Im Wallis spielt der industrielle<br />

Nachholbedarf in der Nachkriegszeit mit seinem gewaltigen Sog nach Arbeitskräften die<br />

entscheidende Rolle für die zunehmende Marginalisierung des landwirtschaftlichen Sektors.<br />

Ein mehr oder weniger autonomer technischer und biologischer Fortschritt mit beachtlichen<br />

Produktivitätssteigerungen kommt auf die Berglandwirtschaft zu. Sie stellt sich als zu<br />

kleinstrukturiert dar, als dass sie mit Grossbetrieben mithalten könnte. Dank der<br />

Beitragszahlungen und später der Direktzahlungen kann der Niedergang zwar abgebremst<br />

aber nicht abgewendet werden. Subventionen können eine vorwiegend von<br />

Nebenerwerbslandwirten getragene, extensive Nutzung der Weiden gewährleisten.<br />

Direktzahlungen ziehen ihre Berechtigung in zunehmendem Masse aus ökologischen<br />

66


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Bedürfnissen der Öffentlichkeit. Ob eine konkrete Alp dann genutzt wird oder nicht, hängt<br />

wieder vom Zusammenspiel eher zufälliger Faktoren ab: Wie sicher ist das Einkommen aus<br />

dem Haupterwerb? Existiert eine funktionierende Alpnutzungsorganisation? Gibt es Leute,<br />

die auch nach ihrer Pensionierung noch bereit sind, sich der Landwirtschaft zu widmen? Gibt<br />

es im Dorf genügend junge Leute, die als Nebenerwerbslandwirte das Werk ihrer Eltern<br />

weiterführen oder neu einsteigen? Gibt es im Dorf eine Schaf- oder Eringer-Züchtertradition?<br />

Gibt es „Angefressene“ sowohl was die Erhaltung der Alp als auch das Halten von Tieren<br />

anbelangt? Bestehen öffentliche Interessen an der Erhaltung einer Alp? Mit welchem<br />

Zusatznutzen ist die landwirtschaftliche Nutzung einer Alp verbunden? etc. Viele dieser<br />

Faktoren sind psychologischer Art und von einem rein rationalen Standpunkt aus nicht<br />

erklärbar.<br />

Die Tatsache, dass ein Pachtvertrag zustande kam, wirft die Frage auf, wie es möglich war,<br />

dass sich alle Alprechtsbesitzer auf dieses Nutzungsregime einigten. Ökonomisch kann man<br />

argumentieren, dass Investitionsanreize für den einzelnen nur solange gegeben sind, wie<br />

sein Planungshorizont unendlich ist, d.h. auch seine Nachfolgegenerationen davon<br />

profitieren können. Da der Glaube an die Zukunft der Berglandwirtschaft aber definitv im<br />

Schwinden begriffen war, entfiel auch der Anreiz, sich in irgendeiner Art und Weise für die<br />

Nutzung der Alp zu engagieren. Rechtlich gesehen bewegt sich die Genossenschaft in<br />

einem Graubereich. Unklar ist beispielsweise, ob der Pachtvertrag und die darin<br />

zugestandenen Nutzungsrechte dem Nutzungsrecht der Alprechtsinhaber unter- oder<br />

übergeordnet sind. Eine Veränderung zeichnet sich einerseits mit der Wiederinstandstellung<br />

von Alphütten und deren Umnutzung, andererseits mit dem absehbaren Ende des<br />

Pachtverhältnisses, ab.<br />

Am Beispiel der Naturschutzpolitik ist zu erkennen, dass das Feld der „stakeholder“ immer<br />

weitere Kreise zieht. Vermehrt müssen Bedürfnisse der Öffentlichkeit auf regionaler,<br />

nationaler und transnationaler Ebene abgedeckt werden. Im vorliegenden Fall der Alpe<br />

Brischern tritt die grösste Veränderung mit dem Ausscheiden des BLN-Gebietes ein. Die<br />

damit verbundenen Nutzungsauflagen betreffen in erster Linie die Alphütten. Bei Um- und<br />

Neubauten ist eine Begutachtung durch die ENHK unumgänglich. Nutzungseinschränkungen<br />

bestehen bezüglich Umnutzung der gesamten Alp, zu denken wäre etwa an eine touristische<br />

Infrastruktur. Solche Ideen sind jedoch dem Reich der Phantasien zuzuordnen und für die<br />

Alp und deren Genossenschaft nicht von Bedeutung.<br />

Die Überlagerung durch internationale Politiken, UNESCO-Welterbe und Alpenkonvention,<br />

bringt, entgegen weitläufiger Befürchtungen, keine weiteren Beschneidungen der<br />

Genossenschaftsrechte. Im Hinblick auf die Schaffung eines UNESCO-Gebietes bestehen<br />

durchaus auch Chancen für die Zukunft. So ist es denkbar, dass die gesamte Region das<br />

Marketinginstrument des Labels in Anspruch nehmen könnte, um so die Besucher auf die<br />

besondere Attraktivität aufmerksam zu machen. Ansätze dazu bestehen in der Schweiz noch<br />

nicht. Damit das Qualitätsmanagement funktioniert, müssten entsprechende Kriterien<br />

erarbeitet und ein Prüfsystem eingeführt werden. Die Initiative könnte durchaus von privater<br />

Seite kommen, etwa aus der Zusammenarbeit von Tourismusverbänden und<br />

Umweltschutzorganisationen.<br />

67


7 Alpbewirtschaftung in Pacht und Wiederbelebung der Strukturen: 1970bis 2000<br />

Am Schluss der Beschreibung der drei zeitlichen Phasen kann versucht werden, die<br />

Entwicklung des Nutzungsregimes der Alpe Brischern nach Picht (1988) zu typologisieren.<br />

Picht (1988:6) hat Regelwerke, welche in der Schweiz für das Management von Alpweiden<br />

im Gemeinschaftseigentum existieren, beschrieben und kategorisiert. Sie kommt dabei auf<br />

folgende Typologisierung:<br />

Joint operation system:<br />

Dispersed unit system:<br />

Rental system:<br />

Sämtliche Tätigkeiten werden von der Gemeinschaft organisiert.<br />

Weideflächen werden gemeinschaftlich genutzt, Alphütten sind<br />

jedoch von den Nutzungsberechtigten gepachtet oder in deren<br />

Eigentum, und jeder schaut zu seinen eigenen Tieren.<br />

Entweder wird das ganze Territorium einem Pächter zur Nutzung<br />

übergeben, oder das Territorium wird aufgeteilt und an mehrere<br />

Nutzer verpachtet.<br />

Die ursprünglichste Form der Nutzung auf Brischern kann mit einem Dispersed unit system<br />

am ehesten verglichen werden. Nur dank der Synergieeffekte innerhalb der Gemeinschaft<br />

kann eine Nutzung aufrechterhalten werden. Die Alphütten sind in Privatbesitz und werden<br />

den Sennerinnen für die Milchverarbeitung überlassen. Sie sind nie in Gemeinschaftseigentum<br />

gewesen. Ein reines Joint operation system hat es auf Brischern deshalb nie<br />

gegeben. Zwar muss nicht jeder Viehbesitzer um seine eigenen Tiere besorgt sein, diese<br />

Aufgabe wird durch die Sennerinnen und Hirten/Hirtinnen übernommen. Jeder Bauer ist aber<br />

dafür verantwortlich, dass er sein Vieh bei einer Sennerin unterbringt. In den siebziger<br />

Jahren des letzten Jahrhunderts schlussendlich kann das Nutzungsregime auf der<br />

Eggerbergerseite de facto als Rental system bezeichnet werden, obwohl de jure immer noch<br />

die Geteilschaft für das Alpmanagement zuständig ist und die Geteilen ihre Alprechte<br />

behalten. Ein einzelner Landwirt bewirtschaftet mit eigenem und fremdem Vieh einen<br />

Grossteil der ursprünglichen Alpweiden. Obwohl die zukünftige Entwicklung offen ist, wird<br />

wohl das Rental system für die Alpe Brischern wegweisend sein, auch wenn im Hintergrund<br />

noch am Dispersed unit system festgehalten wird.<br />

68


8 Ausblick: quo vadis?<br />

Im folgenden Abschnitt sollen kurz die Entwicklungsperspektiven und -möglichkeiten der<br />

Alpe Brischern aus dem Blickwinkel der Autoren dargelegt werden.<br />

Grundsätzlich stellt sich für die zukünftige Nutzung der Alpe Brischern die Frage:<br />

Landwirtschaft ja/nein? Auf der einen Seite gibt es Anzeichen dafür, dass die<br />

landwirtschaftliche Nutzung dem baldigen Ende entgegen sieht:<br />

• Es ist absehbar, dass auch die letzte Familie, die bereits heute keine eigenen Kühe mehr<br />

versorgt, den Sommer nicht mehr auf Brischern verbringt. Der Pächter ist in<br />

fortgeschrittenem Alter und jüngere Leute, welche die Alpsömmerung übernehmen<br />

würden, sind nicht in Sicht. Für den Alpsommer 2001 und 2002 war zwar der Sohn des<br />

Pächters, Herr Nanzer René, zuständig, der selber Eigentümer von Eringerkühen und<br />

Schafen ist und zusätzliches Fremdvieh angenommen hat 189 . Diese Variante scheint<br />

jedoch eher von kurzfristiger Dauer zu sein. Herr Nanzer verbrachte den Alpsommer<br />

nicht permanent auf Brischern, sondern ging nur etwa jeden zweiten Abend auf die Alp,<br />

um nach dem Rechten zu sehen 190 .<br />

• Wegen der engen Verbindung des Alpbetriebes mit den Talbetrieben muss auch deren<br />

Situation betrachtet werden. In diesem Zusammenhang scheint ein Blick auf die<br />

Alterssituation der Nebenerwerbsbauern von besonderem Interesse. Die folgende Grafik<br />

bezieht sich auf die Mitglieder der Schafzuchtgenossenschaft Eggerberg. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass der grösste Teil der Schafhalter von Eggerberg in der<br />

Genossenschaft Mitglied sind. Sechs von insgesamt 35 Genossenschaftern sind nicht<br />

ortsansässig.<br />

189 Mündl. Mitteilung Michael Schmidhalter, 11.10.2001.<br />

190 Mündl. Mitteilung Helmut Berchtold, 12.10.2001.<br />

69


8 Ausblick: quo vadis?<br />

Abbildung 11: Altersverteilung der Mitglieder der Schafzuchtgenossenschaft Eggerberg 2001<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

15 bis 20 20 bis 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 65 65 und älter<br />

Alter<br />

Quelle: schriftl. Mitteilung Anton In-Albon,<br />

20.9.2001.<br />

Die Verteilung weist einen Überhang auf der rechten Seite auf, d.h. bei den Personen im<br />

Alter von 40 und älter. Bei den unter 40-jährigen befinden sich 12 Schäfer. Da<br />

erfahrungsgemäss mit Späteinsteigern ins „Schafbusiness“ kaum zu rechnen ist 191 , eine<br />

gewisse Affinität muss in den jungen Jahren schon gegeben sein, muss damit gerechnet<br />

werden, dass in den nächsten 50 Jahren das Nebenerwerbsbauerntum in Eggerberg<br />

altersbedingt stark reduziert wird. Eine landwirtschaftliche Minimalnutzung scheint jedoch<br />

auf längere Zeit gesichert zu sein.<br />

• Im Sinne einer artgerechten Tierhaltung werden die Auflagen ständig verschärft. Die<br />

Ställe, die in vielen Fällen seit dem Zweiten Weltkrieg keine Veränderungen erfahren<br />

haben, genügen den Anforderungen nicht mehr. Die Platz- und Lichtverhältnisse<br />

entsprechen nicht mehr heutigen Bedürfnissen des Tier- und Gewässerschutzes. Für<br />

Nebenerwerbsbauern liegt die Investitionshürde meist zu hoch 192 .<br />

• Die beratende Kommission Landwirtschaft möchte die Direktzahlungen in Zukunft nicht<br />

mehr an die Fläche oder an den Tierbestand binden, sondern einzig an den<br />

Betriebsaufwand über das Arbeitsaufkommen 193 . Der Grund: der Bund möchte den<br />

Strukturwandel beschleunigen. Gemäss Aussagen von Herrn Rieder, Professor am<br />

191 Die Aussagen der Schafhalter in den Experteninterviews (vgl. Kapitel 7.4) lassen erkennen, dass mit der<br />

Schafhaltung aufgewachsen sein muss, wer eine erfolgreiche Zucht betreiben möchte. Insbesondere gilt dies<br />

für die Haltung der Schwarznasen.<br />

192 Mit dem Beschluss vom 5. Februar 1996 betreffend die Erteilung eines Rahmenkredites zugunsten der<br />

Sanierung land- und alpwirtschaftlicher Gebäude kam der Kanton Wallis den Landwirten mittels Subvention<br />

entgegen, und zwar für Umbauprojekte, die keine Bundeshilfe erlangen (Art. 2). Die Subvention wurde GVEabhängig<br />

ausgeschüttet und betrug maximal 150'000 Franken pro Objekt (Art. 4). Der ursprüngliche<br />

Beschluss sollte Ende 2000 erlöschen, wurde aber durch Änderung vom 18. Juni 1997 um ein Jahr verlängert.<br />

Insgesamt betrug der Kreditrahmen sechs Millionen Franken.<br />

193 Vgl. WalliserBote 29.5.2001.<br />

70


8 Ausblick: quo vadis?<br />

Institut für Agrarwirtschaft der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>, präsentiert sich die Situation heute so, dass<br />

expansionswillige Haupterwerbslandwirte an der Ausdehnung ihrer Betriebsfläche<br />

gehindert werden, weil Kleinbauern, im Speziellen Nebenerwerbslandwirte, nicht bereit<br />

sind, ihren Boden abzutreten 194 . Bereits heute existiert der Begriff Standardarbeitskraft<br />

(SAK) als Ausschüttungskriterium für Direktzahlungen. Die untere Grenze liegt heute bei<br />

0.3 SAK, sie soll aber im Zuge der Strukturanpassung auf 0.5 SAK erhöht werden 195 . Das<br />

Bundesamt für Landwirtschaft ist sich bewusst, dass die Berglandwirtschaft und<br />

arbeitsextensive Betriebe zu den Verlierern gehören werden 196 . Im Kanton Wallis wird der<br />

Anteil der Landwirtschaftsbetriebe mit einem SAK-Wert von 0.3 bis 0.5 auf rund 22%<br />

geschätzt, wobei darunter eine grosse Zahl von Weinbauern zu zählen ist. Die<br />

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB) fordert deshalb eine<br />

Anpassung der SAK-Berechnung. Die Waldarbeit, die Arbeiten auf den Alpen und die<br />

Verarbeitung von Produkten müssten einbezogen werden 197 .<br />

Andererseits gibt es auch Signale, die eher für einen Weiterbestand einer vorwiegend<br />

landwirtschaftlichen Nutzung sprechen:<br />

• Die neuen Statuten der Alpgenossenschaft Brischern eggerbergerseits lassen nicht im<br />

Mindesten daran zweifeln, dass auf Brischern auch in Zukunft Vieh gehalten werden soll.<br />

An der ausdrücklichen Trennung in eine Gross- und Kleinviehalp kann der deutliche<br />

Wunsch nach dem Erhalt der Grossviehalp abgelesen werden.<br />

• Die wachsenden Eringerviehbestände in Eggerberg lassen den Schluss zu, dass ein<br />

zukünftiges Vertragsverhältnis zwischen diesen Viehbesitzern und der<br />

Alpgenossenschaft in Frage kommt 198 . Sämtliche Eringervieheigentümer besitzen jedoch<br />

kein Alprecht auf Brischern.<br />

• Im Nachbardorf Mund garantieren drei, aus Sicht der regionalen Verhältnisse,<br />

Grossbauern mit modernen Ökonomiegebäuden den Fortbestand einer Haupterwerbslandwirtschaft.<br />

Sie alpen ihr Vieh teilweise auf Brischern munderseits. Dass die<br />

Eggerbergerseite ebenfalls durch die Munder genutzt werden könnte, stellt eine mögliche<br />

Option dar 199 . So hat Herr Schnydrig aus Mund bereits seit längerer Zeit einzelne Kühe<br />

auf der Eggerbergerseite gesömmert. Dazu wurde ihm ein Nutzungsrecht eingeräumt, für<br />

194 Mündl. Mitteilung Peter Rieder, 8.6.2001.<br />

195 Ein kleines Beispiel zeigt auf, welche Konsequenzen damit verbunden sind (vgl. SBV 2000: 42). Nehmen wir<br />

an, ein Nebenerwerbsbauer bewirtschafte zwei Hektaren in Hanglage. Um in den Genuss von<br />

Direktzahlungen zu kommen, müssen nach alter Ordnung (0.3 SAK) 23 Schafe gehalten werden. Rechnen wir<br />

mit dem verschärften Kriterium (0.5 SAK), so müsste besagter Nebenerwerbslandwirt 46 Schafe halten. Als<br />

Vergleich: die 19 Schafhalter von Eggerberg kümmerten sich 2000 im Schnitt um 34 Tiere (Jung- und Alttiere)<br />

(vgl. Tierbestände der Gemeinde Eggerberg, Amt für Viehwirtschaft des Kantons Wallis, 2001).<br />

196 Vgl. Schweizer Bauer 2.6.2001.<br />

197 Vgl. Schweizer Bauer 2.6.2001.<br />

198 Bereits während dem Alpsommer 2000 waren in der Viehherde des Pächters Paul Nanzer auch Eringer<br />

auszumachen.<br />

199 Einer dieser Bauern besitzt Alprechte auf der Eggerbergerseite (vgl. Tabelle Aufteilung Kuhrechte, Alpe<br />

Brischern – Eggerbergerseite, Dokument im Archiv Alpe Brischern). Ein Pachtzins müsste demzufolge um die<br />

Anzahl Alprechte reduziert werden (mündl. Mitteilung Josef Hutter, 13.4.2001).<br />

71


8 Ausblick: quo vadis?<br />

das er bezahlen musste 200 . Besonders die ertragsreichen Mähmatten gelten als sehr<br />

attraktive Weideflächen.<br />

• In den letzten Jahren konnte man in den Lokalzeitungen des Öfteren auf Annoncen<br />

stossen, in welchen Landwirte aus angrenzenden Kantonen Sömmerungsmöglichkeiten<br />

für ihr Vieh suchten 201 . Der Fortbestand eines Pachtverhältnisses mit ausserkantonalen<br />

Bauern könnte zu einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung führen und<br />

eventuell auch finanziell interessant sein. Es würde sich jedoch sicher die Frage nach<br />

einem Ausbau der Infrastruktur (z.B. Ställe, Zufahrt) stellen. Sollte jedoch die im<br />

Zusammenhang mit der Öffnung der Agrarmärkte diskutierte Aufhebung der<br />

Milchkontingentierung verwirklicht werden, wird Brischern an Attraktivität für die<br />

Sömmerung von Milchkühen verlieren. Hochgezüchtete Milchkühe verlangen nach einem<br />

üppigen Futterangebot und nach einer intensiven Betreuung durch Alppersonal 202 .<br />

• Können die Schafbestände trotz entgegengesetzer Tendenz auf dem bestehenden<br />

Niveau gehalten werden und kommt eine Grossviehsömmerung nicht zustande, besteht<br />

die Möglichkeit der Ausdehnung der Kleinviehalp nach unten. Eine Statutenänderung<br />

wäre jedoch notwendig.<br />

• Die noch folgenden Etappen der Alpmelioration, innerhalb derer bereits die<br />

Wasserversorgung durchgeführt worden ist, lassen auf einen in Zukunft gesteigerten<br />

landwirtschaftlichen Wert der Alp schliessen. Mit der noch anstehenden Anpassung der<br />

Baustruktur auf Munderseite, vor allem was die Milchverarbeitung 203 anbelangt, werden<br />

die Verarbeitungsmöglichkeiten auf der Alp verbessert. Ob damit eine Intensivierung der<br />

Nutzung einher geht, kann heute noch nicht abgeschätzt werden. Abzuklären wäre, ob<br />

diese Anzeichen mit dem Schutzgedanken des BLN- bzw. UNESCO-Gebietes vereinbar<br />

sind.<br />

• Seit dem 1. Januar 1996 kennt Eggerberg ein sogenanntes Reglement zur Verhinderung<br />

der Vergandung. Laut Artikel 4 dieser Bestimmung ist „[j]eder Grundeigentümer [ ]<br />

persönlich verantwortlich, dass seine Wiesen berieselt werden und der Pflanzenwuchs<br />

geerntet oder abgeweidet wird.“ Es liegt im Kompetenzbereich der Gemeinde, die<br />

Grundeigentümer für die Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen in die Pflicht zu nehmen<br />

und, falls notwendig, die Arbeiten selber auszuführen und dem Eigentümer in Rechnung<br />

zu stellen. Dieser Nutzungszwang kann eventuell einen Einfluss haben auf eine minimale<br />

landwirtschaftliche Nutzung in der Gemeinde Eggerberg. Denkbar wäre beispielsweise,<br />

dass Nebenerwerbslandwirte vermehrt Dienstleistungen für Dritte anbieten würden. Ein<br />

gewisser Tierbestand wäre gesichert und mit ihm die Nachfrage nach<br />

Sömmerungsplätzen auf Alpweiden. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schäfer heute<br />

tatsächlich mit zahlreichen Anfragen konfrontiert werden von Wiesenbesitzern, die keinen<br />

Verwendungszweck für ihre Güter mehr sehen. In vielen Fällen ist der Aufwand für<br />

Zäunung und Bewässerung oder Berieselung jedoch zu gross. Die Schäfer tendieren<br />

eher dazu, auf Anfragen zurückhaltend zu reagieren und Flächen, die bewirtschaftet<br />

200 Mündl. Mitteilung Mario In-Albon, 12.10.2001.<br />

201 Vgl. z.B. Dokument Nr. 86, Archiv Brischern eggerbergerseits.<br />

202 Mündl. Mitteilung Michael Schmidhalter, 11.10.2001.<br />

203 Mündl. Mitteilung Amandus Schnydrig, Meliorationsamt Visp, 23.4.2001.<br />

72


8 Ausblick: quo vadis?<br />

werden, sauber zu nutzen 204 . Die Schäfer glauben denn auch nicht, dass sich das<br />

Vergandungsreglement in der Landwirtschaftszone exekutierbar ist.<br />

Werden die Faktoren, die gegen eine landwirtschaftliche Nutzung der Alp Brischern<br />

sprechen, in Zukunft überwiegen, kann eine rein touristische Nutzung im Vordergrund<br />

stehen. Die Alphütten weisen bereits heute einen sehr guten Ausbaustandard auf. Ein Blick<br />

auf das Hinweisinventar zeigt, dass insgesamt 22 Gebäude unterhalten werden und sich<br />

dementsprechend in einem guten Zustand befinden. 10 von diesen 22 Gebäude davon<br />

dienen ausschliesslich Wohnungszwecken, 5 sowohl Wohnungs- als auch<br />

landwirtschaftlichen Zwecken (vgl. Hinweisinventar zu den Sonderzonen / Mund,<br />

Erhaltungszone „Brischeru“ 1996). Diverse Bestimmungen im Hütten- und Wasserreglement<br />

weisen darauf hin, dass eine touristische Nutzung zumindest als wichtige Co-Nutzung der<br />

Alplandwirtschaft gesehen werden. Gemäss Art. 6 des Hüttenreglementes ist bei Neu- und<br />

Umbauten eine den Normen entsprechende Klärgrube zu erstellen. Die Alpbetriebe haben<br />

bezüglich der Wassernutzung zwar Vorrang (Art. 1 Wasserreglement), das Reglement ist<br />

jedoch auf die Bedürfnisse einer touristischen Nutzung zugeschnitten und kann teilweise als<br />

reglementarischer Nachvollzug von bestehenden Sachverhalten betrachtet werden. Für<br />

Anschlüsse an das Leitungsnetz ist ein Anschlussgesuch einzureichen (Art. 3) und die<br />

Hausinstallationen sind in ordnungsgemässem Zustand zu erhalten (Art. 5). Für den<br />

Anschluss ist eine einmalige Anschlussgebühr an die Genossenschaft zu entrichten 205 . Sie<br />

wird ergänzt durch eine jährlich zu entrichtende Gebühr (Art. 7). Der Ausbau der<br />

Wasserversorgung für die beiden Alpen dient zwar vorwiegend landwirtschaftlichen Zwecken<br />

und ist folgerichtig auch in ein landwirtschaftliches Meliorationsprojekt eingebettet worden.<br />

Es ist jedoch zu vermuten, dass die Unterstützung für das Projekt und die notwendigen<br />

organisatorischen Anpassungen ohne den touristischen Hintergrund auf beiden Seiten der<br />

Alp auf weniger Gegenliebe gestossen wäre.<br />

Um die touristische Seite der Alpwirtschaft zu stärken, ist im Oberwallis das sogenannte Alp-<br />

Agro-Tour-Projekt lanciert worden 206 . Es baut auf den drei Säulen Direktvermarktung,<br />

Wandertourismus und Ferien auf der Alp. Die Idee stammt aus Norditalien, wo ein Projekt im<br />

Rahmen von INTERREG 207 läuft. In der Schweiz sucht die Beratungsorganisation für<br />

Regionen und Gemeinden (BEREG) nach möglichen Partnern. Im Sommer 2001 wurden 48<br />

Alpen im Oberwallis besucht und Daten erhoben. Diese Datenbasis dient der Kreation<br />

konkreter agrotouristischer Angebote, die teilweise bereits für den Sommer 2002 bereit<br />

gestanden haben. Gemäss den drei Säulen ist das Marketing von Alpprodukten und die<br />

Vermietung von Alpgebäuden an Feriengäste vorgesehen, oder es werden Lehrpfade<br />

eingerichtet, die beispielsweise das Wissen über typische Walliser Tierarten vermitteln. Als<br />

Brückenschlag zwischen Alpbewirtschafter und Touristen kann auch das Projekt SAMI<br />

(Schweizerische Alpbetriebe-Marketing-Inventar) angesehen werden. Im Sinne einer<br />

204 Mündl. Mitteilung Michel Wyssen, 12.10.2001.<br />

205 Es handelt sich um einen Stufentarif, der in Abhängigkeit vom Ausbaustandard gesetzt wurde. Mit Dusche ist<br />

bspw. ein Betrag von 800 Franken zu entrichten, für ein WC 600 und für fliessendes Wasser 200 Franken<br />

(vgl. Wasserreglement Alpgenossenschaft Brischern eggerbergerseits, Art. 6).<br />

206 Vgl. Walliser Bote vom 6.10.2001.<br />

207 INTERREG unterstützt seit 1990 in der EU und in der Schweiz Projekte in den Randregionen. Durch eine<br />

grenzüberschreitende Zusammenarbeit sollen die Nachteile von Randgebieten überwunden werden.<br />

INTERREG ist eine Initiative der Europäischen Union (vgl. http://www.interreg.ch).<br />

73


8 Ausblick: quo vadis?<br />

Fortsetzung der Alpkataster aus den sechziger Jahren soll eine Datenbank erstellt werden,<br />

die um touristische Hinweise ergänzt werden soll 208 .<br />

Angesichts der dualen Nutzung der Alp, Landwirtschaft und Tourismus, stellt sich die Frage,<br />

inwieweit beide Nutzungstypen interagieren. Inwieweit würde also das Verbringen der<br />

Freizeit auf Brischern an Attraktivität verlieren, wenn keine Kühe und Schafe mehr weiden<br />

würden? Welche externen Effekte übt die Landwirtschaft auf den Tourismus aus und<br />

umgekehrt? Hier stellt sich postwendend die Kosten/Nutzen-Frage, sollte sich die<br />

Landwirtschaft von Brischern zurückziehen. Was ist den Ferienleuten der Anblick von<br />

genutzten Weiden wert? Wieviel Wert hat der Anblick von Vieh oder das Geläute von<br />

Glocken? Die Beantwortung derartiger Fragen könnte schliesslich bei der Entscheidung<br />

hilfreich sein, eine landwirtschaftliche Nutzung zu unterstützen oder durch Dritte zu<br />

gewährleisten. Zu denken wäre etwa, wie das unten im Dorf mit den Anstrengungen gegen<br />

eine Vergandung der Landschaft bereits der Fall ist, an ein zweimaliges Mähen durch<br />

Angestellte der Gemeinde oder eine private Firma.<br />

Ein anderer Fragenkomplex wird mit der Eingliederung der Alp Brischern ins BLN-Gebiet und<br />

ins UNESCO-Welterbe angeschnitten. Wie verträgt sich eine landwirtschaftliche Nutzung mit<br />

den Zielen dieser Schutzgebiete? Kann die mit der Verwirklichung des Meliorationsprojektes<br />

verbundene Intensivierung den Ansprüchen von naturschützerischer Seite her noch gerecht<br />

werden? Es ist davon auszugehen, dass trotz Melioration eine extensive Nutzung<br />

gewährleistet ist. Gemäss Broschüre zur UNESCO-Kandidatur der Jungfrau-Aletsch-<br />

Bietschhorn-Region ist diese Landschaft ein bedeutender Lebensraum zur Erhaltung der<br />

Artenvielfalt. Der Schutz der biologischen Diversität ist ein zentrales Anliegen des<br />

Welterbeprogramms. Ist nun eine Landwirtschaft, extensiv betrieben, vereinbar mit den<br />

Schutzzielen der UNESCO? Während im Mittelland die Auswirkungen der Landwirtschaft auf<br />

die Artenvielfalt gut dokumentiert sind, existieren nur wenige Untersuchungen für das<br />

Berggebiet 209 . Erste Ergebnisse aus dem Projekt „Primalp“ 210 der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> zeigen, dass<br />

mit zunehmender Höhe die durch die Nutzung bedingten Einflüsse auf die Vegetation an<br />

Bedeutung verlieren. Oberhalb von 1600m ü.M. konnte auf den Versuchsflächen im<br />

Waadtland über eine Zeitperiode von 30 Jahren kein Rückgang der Artenvielfalt beobachtet<br />

werden. Wie weit die Ergebnisse auf andere Regionen des Alpenraums übertragen werden<br />

können, muss sich im Laufe weiterer Forschungsarbeiten 211 noch herausstellen.<br />

Unbestrittener ist der Beitrag der Berglandwirtschaft zum Schutz vor Erosion, Rutschungen<br />

und Lawinen, zur dezentralen Besiedlung der Schweiz und zur Bewahrung ästhetischer<br />

Reize des Alpenraums. Im Bewusstsein dieser öffentlichen Güter, die durch die<br />

Berglandwirtschaft bereit gestellt werden können, lässt sich auch ein stärkeres Engagement<br />

208 Die Informationen sind unter http://www.alporama.ch abrufbar. Es existiert eine Seite zur Alpe Brischern<br />

eggerbergerseits und munderseits.<br />

209 Vgl. NZZ vom 3.10.2001, S. 72.<br />

210 „Primalp“ ist ein interdisziplinäres Projekt an der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> und setzt sich zum Ziel, wissenschaftliche<br />

Grundlagen zu erarbeiten für eine langfristige Gestaltung des schweizerischen Alpenraums. Konkret geht es<br />

um die Entwicklung eines mathematischen Modells, mit Hilfe dessen die Entscheidungsprozesse beschleunigt<br />

und transparenter gestaltet werden sollen (vgl. http://www.primalp.ethz.ch).<br />

211 Ergebnisse in diesem Kontext sind etwa auch vom Nationalfonds-Projekt NFP 48, Landschaften und<br />

Lebensräume der Alpen, zu erwarten. Der Ausführungsplan ist im Oktober 2000 durch die Vorsteherin des<br />

EDI genehmigt worden. Die Forschungsarbeiten werden 2002 starten und sich über die kommenden fünf<br />

Jahre erstrecken (vgl. Ausführungsplan zum NFP 48).<br />

74


8 Ausblick: quo vadis?<br />

des Staates fürs Berggebiet und die Berglandwirtschaft im Speziellen in Zukunft<br />

rechtfertigen. Konkrete Ansätze bestehen. So wird aus Sicht der Landwirtschaftspolitik der<br />

Alpsömmerung zukünftig vermehrt Rechnung getragen. Bereits durch das Parlament<br />

abgesegnet worden ist der Bundesbeschluss vom 18. Juni 1999 über die finanziellen Mittel<br />

für die Landwirtschaft in den Jahren 2000-2003. Er sieht eine Erhöhung der Beitragssumme<br />

von 65 auf 90 Millionen pro Jahr vor. Sömmerungsbeiträge werden aber auch mit dieser<br />

Erhöhung weiterhin nur Ergänzungszahlungscharakter haben können.<br />

75


9 Schlussbemerkungen und Zusammenfassung<br />

Schon sehr früh hat sich in sozialen Gesellschaften die Einsicht durchgesetzt, dass<br />

gemeinsame Regeln der Anarchie und dem Chaos vorzuziehen sind, vor allem wenn ein<br />

Schleier der Unwissenheit über der zukünftigen Situation jedes einzelnen Mitglieds der<br />

Gesellschaft liegt. Aus zunächst nachbarschaftlichen Vorstufen wächst deshalb bereits im<br />

Frühmittelalter ein vorwiegend wirtschaftlicher Nutzungsverband, die Dorfgenossenschaft,<br />

heran. Wo die Eigentumsrechte an Grund und Boden übertragen werden, entwickeln sich<br />

aus den Dorfgenossenschaften zwischen dem Hochmittelalter und dem Ende des Ancien<br />

Régime allmählich Burgerschaften oder (politische) Dorfgemeinden. Anders verhält es sich<br />

bei den Genossenschaften, denen die Eigentumsrechte nicht übertragen werden, die aber<br />

mit einem Nutzungsrecht ausgestattet werden. Dieses kann sich auf den Wald oder auf<br />

Alpweiden oder auf Wasser etc. beziehen, Güter also, deren Nutzung nur im Kollektiv<br />

möglich ist. Man nennt Gemeinschaften mit derartigen Nutzungsrechten bis in die heutige<br />

Zeit Genossenschaften oder Geteilschaften. Sie zeichnen sich meist durch sehr stabile<br />

Strukturen und Regeln aus, die seit ihrer Einführung nur sehr marginalen Änderungen<br />

unterworfen wurden. Die in dieser Fallstudie vorgestellte Alp Brischern im Oberwallis gehört<br />

in diese Kategorie.<br />

Die traditionelle Nutzung der Alp kann bis etwa 1950 beobachtet werden. Diese erste Phase,<br />

sie wurde in der vorliegenden Arbeit nur von 1871, dem Jahr der Trennung in zwei<br />

Alpgeteilschaften West (eggerbergerseits) und Ost (munderseits), an beschrieben, zeichnet<br />

sich durch eine grosse Abhängigkeit der Bevölkerung von den Erträgen der Landwirtschaft<br />

aus. Was produziert wird, dient dem eigenen Konsum (Subsistenzwirtschaft). Die Alpnutzung<br />

ist fester Bestandteil des bäuerlichen Jahreszyklus und Teil der Überlebenssicherung. Nebst<br />

all den institutionellen Regeln, die auch für andere nachhaltig genutzte Güter festgestellt<br />

werden können, scheint diese wirtschaftliche Abhängigkeit vom Bauernbetrieb verantwortlich<br />

zu sein, dass alle Nutzer der Alp am gleichen Strick gezogen haben. Kontrollmechanismen,<br />

Festlegung der Grenzen, Akzeptanz durch die übergeordnete Ebene sind zwar absolut<br />

notwendig für einen geregelten Alpbetrieb und zur Verhinderung einer Übernutzung der<br />

Weidressourcen. Ist das wirtschaftliche Interesse aber nicht vorhanden, kann die gesamte<br />

Nutzung trotz geschriebener und ungeschriebener Regeln völlig kollabieren. Dies zeigt sich<br />

in der zweiten Phase zwischen den fünfziger und siebziger Jahren. Interessant ist, wie rasch<br />

sich dieser Wandel vollzogen hat und ist ein Indiz dafür, wie schnell die industrielle<br />

Entwicklung, man könnte gar von industrieller Revolution sprechen, im Alpengebiet Einzug<br />

gehalten hat. Innerhalb von wenigen Jahren können über Jahrhunderte gewachsene und<br />

bewährte Traditionen über den Haufen geworfen werden. Aus einem Problem der<br />

Übernutzung und der Begrenzung dieses Problems mittels Fixierung der Nutzungsrechte<br />

wird ein Problem der Unternutzung, dessen Auswirkungen sich aber erst später<br />

manifestieren.<br />

In der Phase ab den siebziger Jahren zeichnet sich eine Akzentverschiebung ab. Die<br />

Nutzung der Alp scheint plötzlich wieder auf Interesse zu stossen. Für einen Betrieb der Alp<br />

müssen nicht mehr zwingendermassen wirtschaftliche Abhängigkeiten vorhanden sein. Die<br />

Leute verfügen über Zeit und Geld, die es erlauben, das relativ kosten- und zeitintensive<br />

Hobby Landwirtschaft zu betreiben. Im Vordergrund steht nicht mehr die Ernährung der<br />

76


9 Schlussbemerkungen und Zusammenfassung<br />

eigenen Familie, dazu dient das Haupterwerbseinkommen, sondern die Gestaltung der<br />

Freizeit und damit die Selbstverwirklichung. Dazu gesellt sich die Kameradschaft in einer<br />

vorwiegend männerdominierten Subgruppe, Nostalgie und ein Konkurrenzanreiz, sei es über<br />

das Äussere der Tiere oder ihre Bewährung im Zweikampf. Die Gesellschaft bietet mit<br />

entsprechenden Anlässen (z.B. Prämierungen, Wettkämpfe) und der zugeteilten<br />

Aufmerksamkeit (z.B. Medien, Ringkuhkämpfe als Publikumsmagneten) die notwendigen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Eine vielleicht nicht dominierende aber doch wichtige Rolle spielt in dieser Entwicklung die<br />

Landwirtschaftspolitik und innerhalb dieser vor allem die Subventionspolitik. In der ersten<br />

Phase bis 1950 beginnt sich die Landwirtschaftspolitik langsam zu etablieren. Die Bauern<br />

organisieren sich, ihr politisches Gewicht nimmt zu. Die Subventionierung bäuerlicher<br />

Betriebe führt in dieser frühen Phase zunächst zu grossen Disparitäten zwischen Flachland<br />

und Berggebiet. Sie sind gleichzeitig Anstoss für die Einführung von Direktzahlungen. Auf die<br />

Abwanderung der Landwirte in Industrie- und Tourimuszweige ab den fünfziger Jahren<br />

reagiert der Staat mit Strukturerhaltungspolitik. Ziel ist es, eine möglichst grosse Zahl von<br />

Betrieben zu erhalten. Sie kann sich diese Politik leisten, denn Landwirtschaftssubventionen<br />

sind gesellschaftlich kaum umstritten. Instrumente dieser Politik sind Produktesubventionen,<br />

Absatzgarantien (z.B. Milchkontingentierung) und die Gewährleistung der Produktevermarktung<br />

(z.B. Käseunion) 212 . In der Zwischenzeit, bedingt durch Engpässe in der<br />

Bundeskasse und durch die teilweise Öffnung der Agrarmärkte, wird der Ruf nach mehr<br />

Marktorientierung und verstärkter „Ökologisierung“ immer lauter. Die Massnahmen werden<br />

zunehmend produktionsneutraler ausgestaltet und an Bedingungen geknüpft. Zudem sind<br />

sie heute stark einkommensorientiert, was eine Antwort auf die ungleiche<br />

Einkommensverteilung in der Landwirtschaft ist. Nebenwerbsbetriebe werden, zumindest de<br />

iure, den Haupterwerbsbetrieben gleichgestellt. Damit wird das Hobby zu einem Teil durch<br />

den Staat finanziert, auf der anderen Seite bieten die Nebenerwerbslandwirte mit ihrer<br />

Tätigkeit Leistungen an, die den Charakter öffentlicher Güter haben. Durch den Weidgang<br />

und die Heuernte kann bspw. der fortschreitenden Vergandung dorfnaher und entfernterer<br />

Wiesen und Weiden Einhalt geboten werden. Im Reglement gegen die Verwilderung der<br />

landwirtschaftlichen Flächen der Gemeinde Eggerberg zeigt sich der Wille der Bevölkerung<br />

zur Eindämmung des Einwuchses. Derartige Bestrebungen eröffnen der Landwirtschaft, vor<br />

allem der Nebenerwerbslandwirtschaft, neue Perspektiven.<br />

Die Naturschutzpolitik kommt als weitere Erklärungsvariable der beschriebenen Entwicklung<br />

auf der Alp Brischern erst ab den sechziger Jahren in Frage. Vor dieser Zeit ist Naturschutz<br />

landesweit praktisch kein Thema. Die natürliche Umwelt gilt auf der einen Seite als<br />

unerschöpfliche Quelle natürlicher Ressourcen und verfügt auf der anderen Seite über<br />

unbeschränkte Absorptionskapazitäten für Abfallstoffe. In den sechziger und siebziger<br />

Jahren wird diese Sichtweise angesichts zunehmender Schwächeanzeichen der Natur und<br />

Irreversibilitäten (z.B. Rohstoffknappheit, Aussterben von Pflanzen- und Tierarten) revidiert.<br />

Die wirtschaftliche Tätigkeit wird nun als Bestandteil eines Kreislaufes mit<br />

Rückkopplungseffekten verstanden. Hauptsächlich mit dem Instrument der Inventare wird<br />

versucht, seltene und schützenswerte Elemente der Natur vor deren Beeinträchtigung und<br />

Zerstörung zu schützen. In der vorliegenden Fallstudie steht die Aufnahme des<br />

212 Vgl. Broggi et al. (1997: 43).<br />

77


9 Schlussbemerkungen und Zusammenfassung<br />

Fallstudienperimeters in die Liste der BLN-Objekte im Mittelpunkt. Konsequenzen, sowohl<br />

finanzieller Art (z.B. zusätzliche Beiträge) wie auch aus Sicht der Nutzungsoptionen oder<br />

Nutzungseinschränkungen, ergeben sich daraus kaum, da mit grosser Wahrscheinlichkeit<br />

keine grossen Nutzungsänderungen in Zukunft anstehen, die diametral zu den Zielsetzungen<br />

in BLN-Gebieten liegen würden. Mit dem Einbezug ins UNESCO-Welterbe Jungfrau-Aletsch-<br />

Bietschhorn verstärken sich die Schutzbestrebungen noch, wobei sich keine konkreten<br />

Nutzungsauflagen direkt daraus ableiten lassen. Chancen ergeben sich aber aus dem<br />

höheren touristischen Potential.<br />

Für die Zukunft der Alpe Brischern kommen mehrere Optionen in Frage. Die Altersverteilung<br />

der Nebenerwerbslandwirte lässt vermuten, dass auch das Hobby-Bauerntum, zumindest in<br />

Eggerberg, langsam aussterben wird. Für die Alpbewirtschaftung muss dies aber nicht eine<br />

vollständige Aufgabe bedeuten. In der Nachbargemeinde existieren landwirtschaftliche<br />

Haupterwerbsbetriebe, die durchaus Interesse an einer Ausweitung des Weidgangs auf die<br />

Westseite hätten. Eine weitere Verpachtung der Alp, auch an Auswärtige, stellt somit eine<br />

mögliche Option dar. Mit diesem Szenario verbunden ist jedoch die Frage, inwieweit die<br />

Aufrechterhaltung der Genossenschaftsstruktur noch Sinn macht. Bereits heute äussern sich<br />

einige Stimmen kritisch dazu, dass für Alpmeliorationen sämtliche Alprechtsbesitzer zur<br />

Kasse gebeten werden, der Nutzen aber nur einer kleinen Gruppe zugute kommt. Zudem<br />

überschneiden sich hier Pächterrechte und Geteilenrechte.<br />

Eine touristische Umnutzung der Alp wird sich nur im Rahmen einer sanften Entwicklung<br />

realisieren lassen. Die Innenausbauten der meisten Hütten auf Brischern lassen auf ein<br />

gesteigertes touristisches Interesse schliessen. Eventuell liesse sich die<br />

Kapazitätsauslastung der Hütten, die heute praktisch nur durch die Eigentümer selbst und<br />

ihre Angehörigen genutzt werden, durch ein entsprechendes Angebot für Touristen erhöhen.<br />

Würde die landwirtschaftliche Nutzung der Alpe Brischern vollständig eingehen, der Wunsch<br />

der Erhaltung der Weiden aus touristischem Blickwinkel aber bspw. weiterhin bestehen,<br />

müsste diskutiert werden, ob die Nutzung der Alp durch einen Gemeindedienst sicher<br />

gestellt werden müsste.<br />

78


Literatur<br />

Antonietti, Thomas (1988): Eggerberg und sein Triel – ein bäuerliches Gerät in der dörflichen<br />

Erinnerung. Visp, Mengis Druck und Verlag: 167 S.<br />

Anwander, Sibyl; Buergi, Stefan; Cavegn, Gion; Meyer, Leo; Rieder, Peter; Salmini, Jörg<br />

(1990): Direktzahlungen an die Berglandwirtschaft – Eine Gesetzesevaluation.<br />

<strong>Zürich</strong>, Verlag der Fachvereine: 195 S.<br />

Arbeitsgruppe nachhaltige Schafalpung (1999): Nachhaltige Schafalpung – Bericht der<br />

Arbeitsgruppe „Nachhaltige Schafalpung“. Bern: 31 S.<br />

Arnold, Martin (1987): Die privatrechtlichen Allmendgenossenschaften und ähnlichen<br />

Körperschaften (Art. 59 Abs. 3 ZGB) nach dem Recht des Bundes und des Kantons<br />

Wallis. Fribourg, Universitätsverlag: 222 S.<br />

Bloetzer, Gotthard (2000): Waldrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht, Jagdrecht.<br />

Grundlagen und Materialien 00/1, Professur Forstpolitik und Forstökonomie, <strong>ETH</strong><br />

<strong>Zürich</strong>: 164 S.<br />

Bloetzer, Gotthard (1993): Grenzbereinigung BLN-Objekt „Aletsch-Bietschhorn“. Bericht der<br />

Dienststelle für Wald und Landschaft, Sitten: 7 S.<br />

Bratt, Guy (1995): The Bisses of Valais: Man-made watercourses in Switzerland.<br />

Buckinghamshire, Eigenverlag des Autors: 144 S.<br />

Broggi, Mario F.; Kusstatscher, Kurt; Sutter, Roman (1997): Ökologisch motivierte<br />

Direktzahlungen in der Berglandwirtschaft des Alpenbogens. Berlin/Wien, Blackwell<br />

Wissenschafts-Verlag: 223 S.<br />

Brugger, Ernst A.; Furrer, Gerhard; Messerli, Bruno; Messerli, Paul (Hrsg.) (1984): Umbruch<br />

im Berggebiet – Les régions de montagne en mutation. Bern/Stuttgart, Paul Haupt:<br />

1097 S.<br />

Bundesamt für Landwirtschaft (2002): Direktzahlungen 2002 an die Landwirtschaft im<br />

Überblick. http://www.blw.admin.ch, Referenz 205.10-02-004: 12 S.<br />

BUWAL (2000): Rechtliche Möglichkeiten der Sicherung von Grossschutzgebieten. Bern,<br />

Schriftenreihe Umwelt Nr. 321, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: 38 S.<br />

BUWAL (1999): Gesellschaftliche Ansprüche an den Schweizer Wald – Meinungsumfrage.<br />

Bern, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: 151 S.<br />

Dienststelle für Wald und Landschaft des Kantons Wallis (1995): Bericht zur Anfrage<br />

betreffend die Aufnahme des Aletschgletschers in die Liste des Welt-Naturerbes<br />

(UNESCO-Übereinkommen von 1972). Sion: 3 S.<br />

EVD (1969a): Landwirtschaftlicher Produktionskataster der Gemeinde Eggerberg. Eidg.<br />

Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, Bern: 21 S.<br />

EVD (1969b): Landwirtschaftlicher Produktionskataster der Gemeinde Mund. Eidg.<br />

Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Landwirtschaft, Bern: 35 S.<br />

79


Literatur<br />

EVD (2000): Neue Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) – Presserohstoff. Eidg.<br />

Volkswirtschaftsdepartement, Presse- und Informationsdienst, Bern: 7 S.<br />

Gallusser, W.A.; Kessler, H.; Leimgruber, W. (1977): Zur gegenwärtigen Dynamik der<br />

ländlichen Schweiz. In: Mitteilungen der Österreichischen Geographischen<br />

Gesellschaft (Wien), 119/2, S. 183-209.<br />

Gemeinde Naters (2000): Mitteilungen 2000 – UNESCO-Gebiet, Jungfrau-Aletsch-<br />

Bietschhorn. Nr.1/200: 509-512.<br />

Hasslacher, Peter (2000): Die Alpenkonvention – eine Dokumentation. Fachbeiträge des<br />

Österreichischen Alpenvereins, Serie: Alpine Raumordnung, Nr. 17: 151 S.<br />

IG Kandidatur UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn (Hrsg.) (2001):<br />

Kandidat UNESCO-Weltnaturerbe Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn. Naters, 24 S.<br />

Jossen, Erwin (1989): Mund – das Safrandorf im Wallis. Brig, Rotten-Verlag: 423 S.<br />

Kaufmann, Beat (1965): Die Entwicklung des Wallis vom Agrar- zum Industriekanton. <strong>Zürich</strong>,<br />

Polygraphischer Verlag AG: 173 S.<br />

Keller, Peter M.; Zufferey, Jean-Baptiste; Fahrländer, Karl Ludwig (Hrsg.) (1997): Kommentar<br />

zum Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Schulthess Polygraphischer<br />

Verlag, <strong>Zürich</strong>: 624 S.<br />

König, Peter (1995): Alpsommer: Ein Unterländer wird Senn. <strong>Zürich</strong>, Vontobel-Stiftung: 76 S.<br />

Landtwing, Karl Josef (1979): Die Arbeiterbauern des Lonza-Werkes Visp und ihre<br />

Kulturlandschaft. Zug, Kalt-Zehnder: 152 S.<br />

Landwirtschaftliche Forschungskommission (1984): Die Berglandwirtschaft im<br />

Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie. Kolloquium MAB,<br />

wissenschaftliche Beilage zum Landwirtschaftlichen Jahrbuch der Schweiz, Bern:<br />

87-102.<br />

Lehmann, Bernard; Stucki, Erwin W.; Claeyman, Nelly; Miéville-Ott, Valérie; Réviron, Sophie;<br />

Rognon, Pierre (2000): Vers une agriculture valaisanne durable. Service cantonal<br />

de l’agriculture, Sion: 306 S.<br />

Lerjen, Hans-Peter (1998): Vom Arbeiter- zum Freizeitbauern: Sozialgeographische<br />

Annäherung an ein Oberwalliser Phänomen im Einzugsgebiet der Chemischen<br />

Industrie in Visp 1970-1994. Diplomarbeit am Geographischen Institut der<br />

Universität Bern: 182 S.<br />

Mathieu, Jon (1998): Geschichte der Alpen 1500-1900: Umwelt, Entwicklung, Gesellschaft.<br />

Wien/Köln/Weimar, Böhlau Verlag: 253 S.<br />

NZZ (2001): Der neue Status der Alpen als Makroregion. Neue Zürcher Zeitung vom 28./29.<br />

April, Nr. 98: S. 97.<br />

Picht, Christine (1988): Common Property Rights in Swiss Alpine Pastures. Workshop in<br />

Political Theory and Policy Analysis, Indiana University, Bloomington: 30 S.<br />

Rieder, Peter (1991): Die Erhaltung der bäuerlichen Kulturlandschaft der Alpen – Agrar- und<br />

gesellschaftspolitische Instrumente und Hindernisse. Schriftenreihe 1991/2, Institut<br />

für Agrarwirtschaft, <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>: 31 S.<br />

80


Literatur<br />

Riemer, Hans Michael (1995): Personenrecht des ZGB – Studienbuch und<br />

Bundesgerichtspraxis. Bern, Verlag Stämpfli: 662 S.<br />

SAB (1989): Das Einkommen der Bergbauern. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die<br />

Bergbevölkerung, Brugg, SAB-Verlag: 105 S.<br />

SBV (2000): Direktzahlungen und Beiträge für Landwirte in der Schweiz 2000 – Leitfaden für<br />

die Agrarpolitik 2002. Schweizerischer Bauernverband, Brugg: 48 S.<br />

Schmidhalter, Michael (1998): Alpe Brischern – Bericht über die Alpung. Dienststelle für<br />

Landwirtschaft, Amt für Betriebsberatung, Sektion Visp: 14 S.<br />

Schuler, Anton (1998): Wald- und Forstgeschichte. Skript (provisorische Fassung) zur<br />

Vorlesung Forstgeschichte, Professur für Forsteinrichtung und Waldwachstum, <strong>ETH</strong><br />

<strong>Zürich</strong>.<br />

Stebler, Friedrich Gottlieb (1913): Sonnige Halden am Lötschberg. <strong>Zürich</strong>. Monographien<br />

aus den Schweizer Alpen, Band 49: 118 S.<br />

Theler, Christoph (1992): Analyse der Agrarstrukturen der Nebenerwerbsbetriebe.<br />

Diplomarbeit am Institut für Agrarwirtschaft, <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>: 142 S.<br />

Tuor, Peter; Schnyder, Bernhard; Schmid, Jörg (1995): Das Schweizerische Zivilgesetzbuch.<br />

<strong>Zürich</strong>, Schulthess Polygraphischer Verlag: 1003 S.<br />

81


Anhang<br />

Liste der Interviewpartner/Interviewpartnerinnen<br />

Vorname, Nachname „Funktion“ Datum des Interviews<br />

Anna, Zimmermann-In-Albon Ortskennerin 16. März 2000<br />

Elisa, Theler-In-Albon<br />

Ortskennerin und ehemalige 16. März 2000<br />

Sennerin auf der Alp Brischern<br />

Emil, In-Albon Schafzüchter in Eggerberg 12. Oktober 2001<br />

Mario, In-Albon Schafzüchter in Eggerberg 12. Oktober 2001<br />

Helmut, Berchtold Schafzüchter in Eggerberg 12. Oktober 2001<br />

Michel, Wyssen Schafzüchter in Eggerberg 12. Oktober 2001<br />

André, Bittel Schafzüchter in Eggerberg 13. Oktober 2001<br />

82

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