01.11.2013 Aufrufe

Arbeitnehmer - ravenspat.de

Arbeitnehmer - ravenspat.de

Arbeitnehmer - ravenspat.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Das Recht auf das Patent<br />

IHK Bo<strong>de</strong>nsee Oberschwaben<br />

Gewerbliche Schutzrechte<br />

§ 6 [Recht <strong>de</strong>s Erfin<strong>de</strong>rs]<br />

Das Recht auf das Patent hat <strong>de</strong>r Erfin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r sein<br />

Rechtsnachfolger. Haben mehrere gemeinsam eine<br />

Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht auf das<br />

Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die<br />

Erfindung unabhängig ngig voneinan<strong>de</strong>r gemacht, so steht<br />

das Recht <strong>de</strong>m zu, <strong>de</strong>r die Erfindung zuerst beim<br />

Patentamt angemel<strong>de</strong>t hat.<br />

Erfin<strong>de</strong>r<br />

Rechtsnachfolger<br />

9. Oktober 2008<br />

Patentanwälte<br />

Eisele, Otten, Roth und Dobler<br />

contact@<strong>ravenspat</strong>.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!