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WERBERICHTLINIEN - Super RTL

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<strong>WERBERICHTLINIEN</strong><br />

der <strong>RTL</strong> DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG<br />

Stand: 12.01.2005<br />

A . V o r w o r t<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV<br />

V<br />

VI<br />

Diese Werberichtlinien von <strong>RTL</strong> DISNEY gelten für das von <strong>RTL</strong> DISNEY veranstaltete<br />

Fernseh-Programm sowie für den von <strong>RTL</strong> DISNEY betriebenen Medien-/Teledienst<br />

(Internet/online).<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY hält diese freiwilligen Werbebeschränkungen für erforderlich, da sich das<br />

Unterhaltungs-Angebot von <strong>RTL</strong> DISNEY vornehmlich an Kinder/Jugendliche richtet. Den<br />

jüngeren Nutzern der Unterhaltungsmarke "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" soll dabei nicht nur dann Rechnung<br />

getragen werden, wenn das Angebot zeitlich ausschließlich auf sie ausgerichtet ist, sondern<br />

auch in den Momenten eines Tages, in denen Kinder oder Jugendliche gemeinsam im Kreise<br />

der Familie die Angebote in Anspruch nehmen.<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY behält sich das Recht vor, diese Werberichtlinien nach eigenem Ermessen zu<br />

ändern. Eine Ablehnung von Werbematerial ist über die Bestimmungen dieser<br />

Werberichtlinien hinaus auch möglich in Fällen der Gefährdung der kinder- und<br />

familienorientierten Positionierung von <strong>RTL</strong> DISNEY. Über die Gefährdung entscheidet<br />

neben dem Programmbeauftragten im Zweifel auch die Jugendschutzbeauftragte.<br />

Sämtliche Werbematerialien unterliegen vor ihrer Veröffentlichung in den Angeboten von<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY der Überprüfung durch den jeweiligen Vermarkter von <strong>RTL</strong> DISNEY<br />

(Vorsichtung) und <strong>RTL</strong> DISNEY selbst. <strong>RTL</strong> DISNEY wird Werbematerial, das offenkundig<br />

geeignet ist, Zuschauer oder Nutzer zu täuschen oder zu beirren, oder sonst wie nicht im<br />

Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen steht, nicht veröffentlichen. Besondere<br />

Aufmerksamkeit wird all den Szenen in Werbematerialien gewidmet, die thematisch<br />

Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Alter, Glauben, kirchliche Institutionen und Gebräuche und<br />

nationale oder ethnische Andersartigkeit behandeln. Sofern Werbematerial in den<br />

Angeboten von <strong>RTL</strong> DISNEY veröffentlich wird, bedeutet dies nicht, dass die Abnahme der<br />

Werbematerialien gleichsam eine rechtliche Billigung darstellt; die Inhalte werden nicht auf<br />

ihre rechtliche Zulässigkeit hin abgenommen.<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY blendet in seinem TV-Programm "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" während der Werbezeit die<br />

Corner-Grafik (Logo "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" in der oberen Ecke des Bildschirms) aus. Den<br />

Werbetreibenden- Fernsehkunden wird mit Rücksicht auf die Förderung der<br />

Medienkompetenz von Kindern empfohlen, in ihren für das Kinderumfeld beabsichtigten<br />

Werbematerialien ebenfalls von einer Corner/Grafik bzw. Logo-Einblendung an der<br />

genannten Stelle abzusehen. Die Programm unterbrechende Fernseh-Werbung im<br />

Kinderumfeld wird darüber hinaus von <strong>RTL</strong> DISNEY durch die akustische und grafische<br />

Ankündigung "Werbung" und die akustische Abkündigung "Werbung Ende" gekennzeichnet.<br />

Im Medien-/Teledienst (Internet) von <strong>RTL</strong> DISNEY wird nach besten Möglichkeiten ebenso<br />

Werbung durch den optischen Hinweis "Werbung" kenntlich gemacht, im Übrigen werden<br />

Inhalte von angebotener Werbung eindeutig getrennt sein.<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY ist berechtigt, die Veröffentlichung einer Werbebotschaft abzulehnen, ohne<br />

hierüber Gründe darlegen zu müssen. Sofern der Werbetreibende Kunde trotz Bedenken<br />

der <strong>RTL</strong> DISNEY auf der Veröffentlichung seiner Werbebotschaft in unveränderter Form<br />

bestehen sollte, ist <strong>RTL</strong> DISNEY berechtigt, die Veröffentlichung von der Unterzeichnung<br />

einer Freistellungserklärung abhängig zu machen.


B . A b s o l u t e W e r b e v e r b o t e<br />

Folgende Produkte oder Präsentationstechniken werden von <strong>RTL</strong> DISNEY nicht beworben:<br />

• Werbung für Filme freigegeben für Zuschauer ab 18 Jahren;<br />

• Party-, Confession-, Date- und Chatlines;<br />

• Politische Werbung, es sei denn, <strong>RTL</strong> DISNEY ist hierzu gesetzlich verpflichtet;<br />

• Lotterien, es sei denn, es handelt sich augenscheinlich um zulässige staatliche Lotterien;<br />

• Darstellung strafbarer Handlungen, Anleitungen zu strafbaren Handlungen oder sonstigen<br />

Fehlverhaltens, durch das Personen gefährdet sind oder ihnen geschadet werden kann,<br />

insbesondere wenn dies als nachahmens- oder billigenswert vermittelt wird;<br />

• Darstellung von Jugendlichen oder Kindern als Sexualobjekte;<br />

• Darstellung von Gewalt, Obszönität, Pornografie, Volksverhetzung, Extremistischen<br />

Gedankengutes;<br />

Hinweis: strafbewährte Inhalte, insbesondere die Darstellung von Gewalt gegenüber Kindern, werden<br />

sofort per Strafanzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet. Dies gilt auch in den Fällen, in<br />

denen per Technik zu entsprechenden Inhalten verlinkt wird. Im Falle einer Verlinkung wird auch<br />

derjenige zur Anzeige gebracht, der die (technische) Unterbindung von fremden (strafbewährten<br />

Inhalten) unterlässt, obwohl er Kenntnis von diesen hat und ihm eine Unterbindung technisch möglich<br />

und zumutbar wäre.<br />

• Werbung für indizierte PC-Spiele oder für PC-Spiele mit den vorgenannten<br />

Präsentationstechniken<br />

C . S o n s t i g e W e r b e b e s c h r ä n k u n g e n<br />

C.A Kinderumfeld<br />

Im Umfeld von Inhalten für Kinder (Bsp.: TV-Bereich: Kindersendungen, Internet; Rubrik<br />

Formatwelten) sind darüber hinaus bestimmte Produkte, Dienstangebote oder<br />

Präsentationstechniken unzulässig. Unter Kinderinhalten werden solche verstanden, die sich nach<br />

Inhalt, Form oder Veröffentlichungszeit überwiegend an unter 14jährige wenden. Das Fernseh<br />

Programm von <strong>RTL</strong> DISNEY stellt ab 18.00 Uhr in der Regel auf die gesamte Familie ab, wobei <strong>RTL</strong><br />

DISNEY dennoch in Einzelfällen sich eine besondere Überprüfung für die Fälle vorbehält, in denen<br />

ein Familien-Format nach 18.00 Uhr sich dennoch überwiegend an die Zielgruppe<br />

Kinder/Jugendliche richtet. Von Kinderinhalten oder Kindersendungen kann regelmäßig dann<br />

ausgegangen werden, wenn der Inhalt oder die Sendung auf die kindliche Wahrnehmung<br />

zugeschnitten ist, z.B. durch die Charaktere, den Schnitt oder die Musik. Weitere Indizien für eine<br />

Kindersendung oder Kinderinhalte (nachfolgend auch "Contents" genannt) sind: Abstellen des<br />

Inhalts auf die Erlebnis- und Sprachwelt der Kinder, kindgerechte Ansprache ("Du"), Darbietung<br />

von spielerischen Elementen, bei den Hauptpersonen handelt es sich um Kinder, die kindgerechte<br />

Geschichte wird in gezeichnete (Trick-) Bilderfolgen eingebettet oder die<br />

Dekoration/Ausstattung/Grafik bzw. grafische Oberfläche ist in Form einer farbenfrohen Kinderwelt.<br />

Zu den bestimmten unzulässigen Produkten, Dienstangeboten oder Präsentationstechniken zählen:<br />

I. Produkte<br />

• Bier, Wein, Schaumwein;<br />

• Kondome, anrüchig aufgemachte Intimprodukte<br />

• Diätetische Arzneimittel, Arzneimittel, Arzneiverfahren, Arzneigegenstände oder -mittel (§<br />

11 Ziffer 12 HWG);<br />

• Elektronische Spiele mit obszönen oder gewalttätigen Inhalten;<br />

• PC-Spiele mit der USK-Bewertungen USK 16" oder "USK 18"<br />

II. Dienstangebote<br />

• 0190- oder 0900- Hotlines;<br />

• sonstige Infolines, es sei denn, der Anruf bei der Infoline ist gebührenfrei und die Infoline<br />

dient nicht dem Verkauf eines Produktes;<br />

III. Präsentationstechniken<br />

• Dauerwerbesendungen<br />

Dauerwerbesendungen sind TV-Sendungen von mindestens 90 Sekunden Dauer. Sie sind<br />

als "Werbesendung" oder "Dauerwerbesendung" während ihres gesamten Verlaufs zu


kennzeichnen. Dauerwerbesendungen zeichnen sich nicht durch Rufnummern oder<br />

Bestellnummern aus (vgl. "Glücksrad");<br />

• Teleshopping-Sendungen/-spots /- fenster; DRTV (Direct Response Television)<br />

Um Teleshopping und DRTV im Fernsehen handelt es sich, wenn der Zuschauer die<br />

Möglichkeit erhält die im Werbematerial gezeigte Ware unter einer eingeblendeten<br />

Telefonnummer direkt zu bestellen. Diese Spots müssen [im Erwachsenenumfeld] ab einer<br />

Länge von 90 Sekunden während ihrer gesamten Dauer als "Werbesendung" oder<br />

"Verkaufssendungen" gekennzeichnet werden. Ein Teleshopping-Fenster zeichnet sich<br />

durch seine Dauer von mindestens 15 Minuten aus. Der DRTV-Spot liegt zeitlich in der<br />

Regel unter 90 Sekunden.<br />

Hinweis: Werbematerialien dieser Art sind im Familienumfeld, sofern sie den Namen, die<br />

Telefonnummer, die Adresse, Stadt und PLZ, sowie die Bestelladresse des Werbetreibenden deutlich<br />

angeben, gestattet. Der voraussichtlich vom Besteller für das Produkt zu zahlende Gesamtbetrag sowie<br />

eine detaillierte Auflistung aller weiterer Gebühren (Porto- und Versand, etc.) ist zwingend im Spot<br />

auszuweisen.<br />

V. Inhalte<br />

• Werbung für Filme, die für Zuschauer ab 16 Jahren freigegeben sind;<br />

• Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet und direkte ("Kauf dir jetzt", "Hole<br />

dir", "Greif zu" u.v.a.) oder indirekte ("willst du cool sein, dann brauchst du", "den musst<br />

du haben", "...kannst du haben", "teste jetzt") Kaufaufforderungen, Aufforderungen zur<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistungen ("wähle ... und bestelle", "du zahlst nur ... für dein<br />

Handy- hole dir jetzt ..."), oder den Abschluss von Verträgen enthält und/oder ihre Eltern<br />

oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistung<br />

veranlasst. Unter Dienstleistungsangebote fallen dabei auch Hinweise, über den Medien-<br />

/oder Teledienst (Internet/Online) Produkte oder Dienste beziehen zu können (Bsp.: "Oder<br />

bestellt jetzt unter www.anbieter.de");<br />

• Werbung, die aleatorische Werbemittel (z.B. Verlosungen, Preisausschreibungen etc.) in<br />

einer Art und Weise einsetzt, die geeignet ist, irrezuführen, durch übermäßige Vorteile<br />

anzulocken, Spielleidenschaften auszunutzen oder anreißerisch zu belästigen. Die<br />

Ausstrahlung von rechtmäßigen Gewinnspielen kann von <strong>RTL</strong> DISNEY abgelehnt werden,<br />

wenn in der Ausschreibung nicht auf die parallele Teilnahme per Postkarte oder Email<br />

hingewiesen wird;<br />

• Werbung, die den Interessen von Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren<br />

Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit ausnutzen;<br />

• Werbung, die besondere Vorteile oder Eigenarten eines Produkts enthält, die nicht den<br />

natürlichen Lebensäußerungen der Kinder entsprechen;<br />

• Werbung mit rachsüchtigen oder übermäßig aggressiven Darstellungen;<br />

• Werbung, die angsteinflößende, gewalttätige oder verunsichernde Szenen enthält;<br />

• Werbung, in der unzureichend realitätsnahe Inhalte aufbereitet sind, die im Lebenskontext<br />

von Kindern besonders angstvoll erlebt werden (z.B. Familienkonflikte);<br />

• Werbung, die Gewalt als erfolgreichen Ersatz von Kommunikation darstellt;<br />

• Werbung für Identifikationsfiguren mit gewalttätigen oder anderen sozial<br />

unverantwortlichen Verhaltensmustern;<br />

• Werbung, aus denen eine Befürwortung von Kriegsgeschehen hervorgeht;<br />

• Polemische Werbung<br />

IV. Sonstiges<br />

Folgende Werbematerialien werden gesondert seitens der Geschäftsführung und der<br />

Jugendschutzbeauftragten von <strong>RTL</strong> DISNEY überprüft:<br />

• Werbung für Filme, die für Zuschauer ab 12 Jahren freigegeben sind;<br />

• Werbung für PC-Spiele, die für Zuschauer ab 12 Jahren ("USK 12") freigegeben sind;<br />

• Sponsoringhinweise<br />

Sponsoring ist nur derjenigen natürlichen oder juristischen Person gestattet, die selbst keinen<br />

Beitrag zur Herstellung/Produktion der zu unterstützenden Inhalte bzw. Sendungen geleistet hat.<br />

Aus dem Sponsoringhinweis muss die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung der<br />

Inhalte/Sendungen durch den Sponsor hervorgehen ("Mit freundlicher Unterstützung von",<br />

"powered by", "viel Spaß wünscht" usw.). Der Hinweis auf die Finanzierung dient dabei gleichzeitig<br />

der Förderung des Namens, der Marke, dem Erscheinungsbild der den Leistungen des Sponsors.<br />

Der Sponsorhinweis hat in vertretbarer Kürze (7-9 Sekunden) zu Beginn oder am Ende des Inhalts<br />

bzw. der Sendung zu erfolgen, der Reminder (zw. 5-7 Sekunden) ist in Verbindung mit der


Ankündigung der gesponsorten Sendung zu platzieren. Der Hinweis auf die Finanzierung durch den<br />

Sponsor kann in Bewegtbildern erfolgen, wobei der Sponsor und/oder dessen Firmenemblem,<br />

Marke oder erläuternder Zusatz ("Slogan" aus der Werbekampagne) genannt werden darf.<br />

Verboten ist beim Sponsoring-Hinweis die vorrangige Präsentation werblicher Effekte für Produkte,<br />

Marken oder Firmenembleme des Sponsors;<br />

• Schaltung und Platzierung von sog. "Tag Ons" (Schalttafeln im direkten Anschluss an den<br />

Abspann eines Formats oder Inhalts);<br />

• Werbung mit strittigen oder politischen Themen oder die zeitliche Platzierung dessen;<br />

Folgende Platzierung von Werbung bedarf der besonderen Aufmerksamkeit, denn<br />

• Werbung, die sich auch an Kinder richtet, ist unzulässig<br />

- wenn für Produkte, die selbst Gegenstand von Kindersendungen sind, vor oder nach einer<br />

Sendung in einem Werbeblock Werbung geschaltet wird;<br />

- wenn sie prägende Elemente (wie Moderator, Titel, Haupt-Charaktere, Filmmusik usw.)<br />

enthält, die auch Bestandteil der Kindersendung vor oder nach dem Werbeblock sind.<br />

Einer besonderen Überprüfung wird neben den oben genannten Werbeformen der<br />

Platzierung folgender Vorhaben, bei denen es sich nicht unbedingt um Fremd-Werbung<br />

handeln muss, gewidmet:<br />

• Schaltung von Trailern/Spots/TagOns über Begleitmaterial zum Programm (sog.<br />

"programmvertiefendes" Material, wie "Video zur Serie", "Buch zum Film", "CD zur<br />

Musiksendung"; branchenübliche Kooperation zwischen 2 Medien-Unternehmen);<br />

• Schaltung von Merchandising-Hinweisen (Gegenstand sind hier in der Regel nicht-mediale<br />

Produkte wie Spielzeug, Puppen, Figuren, die dem Programm nachempfunden sind; z.B.<br />

das Plüschtür "Alf" zur gleichnamigen Serie)<br />

C.B Familienumfeld<br />

Werbung für folgende Produkte, Dienstangebote und Präsentationstechniken unterliegt<br />

den nachfolgenden Beschränkungen:<br />

• Werbung für hochprozentige Alkoholika ist verboten;<br />

• Werbung für Kondome oder sonstiger Verhütungsmittel ist in nicht anrüchiger<br />

Darstellungsform allenfalls im Verlauf des späteren Abends möglich. Intimpflegprodukte<br />

sind grundsätzlich zulässig, wobei aber im Einzelfall geprüft wird, ob die Darstellung<br />

zumutbar ist;<br />

• Infolines über Kreditkarteninformationen, Kino- und Filmwerbung, Preisausschreiben und<br />

Gewinnspiele oder Auskunftsdienste ist nach 18.00 Uhr oder in Erwachsenen-Rubriken<br />

gestattet, es sei denn, <strong>RTL</strong> DISNEY stellt fest, dass die zu der Zeit ausgestrahlten Formate<br />

oder veröffentlichten Familienrubriken eines von <strong>RTL</strong> DISNEY angebotenen Dienstes im<br />

wesentlichen auf Kinder oder Jugendliche abstellt;<br />

• Virtuelle Werbung ist lediglich soweit gestattet, als der Gesamteindruck der Sendung oder<br />

Inhalte nicht verfälscht wird. Der Einsatz virtueller Werbung außerhalb von sonstiger<br />

Werbung/Teleshopping ist durch geeignete optische Mittel während der Dauer gesondert zu<br />

kennzeichnen;<br />

• Teleshopping oder DRTV-Angebote unterliegen der oben unter C.A. III. genannten<br />

inhaltlichen Einschränkung;<br />

• 0190- Nummern: werden diese Nummern zum Zwecke eines Gewinnspiels (Verbot:<br />

Lotterie, vgl. oben) eingesetzt, so sind die Kosten für den Anrufer exakt auszuweisen,<br />

wobei offen zulegen ist, wem die Gebühren aus dem Anruf zufließen (Bsp.: 0,30 € an<br />

Telefondienstanbieter, 0,25 € an Auslobende Firma). Darüber hinaus ist der über die<br />

parallele Teilnahme mittels Postkarte oder Email zu informieren;<br />

• Prämien/Angebote: soweit Werbematerial die Ausschreibung einer Prämie zum Inhalt hat,<br />

soll diese Ausschreibung nur maximal zur Hälfte der Dauer des Werbematerials ausmachen.<br />

Die Prämie soll deutlich in einen Zusammenhang gestellt werden, der keine unrealistischen<br />

Erwartungen erweckt. Wesentliche Informationen wie Preis, Fristen und Bedingungen, die<br />

für die Erzielung der Prämie wichtig sind, sollen im Spot genannt werden.<br />

Folgende Werbematerialien werden gesondert seitens der Geschäftsführung und der<br />

Jugendschutzbeauftragten von <strong>RTL</strong> DISNEY überprüft:<br />

• Werbung für PC-Spiele, die für Zuschauer ab 16 oder 18 Jahren ("USK 16", "USK 18")<br />

freigegeben sind, wobei ein Spot einer USK-16 Freigabe allenfalls nach 22:00 Uhr<br />

geschaltet werden kann, USK-18 nach 23:00 Uhr.


D. Tele-/Mediendienst (Internet, Online)<br />

D.A Inhalte<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY behält sich gegenüber dem Werbetreibenden Internet-Kunden das Recht vor, Banner,<br />

Links oder sonst gängige Werbeformen (nachfolgend insgesamt "Werbebotschaft" genannt) des<br />

Dienstes abzulehnen, wenn die Werbebotschaften den bereits benannten Bestimmungen nicht<br />

entsprechen.<br />

D.B Technik/ Verlinkung<br />

Der werbetreibende Internetkunde hat darüber hinaus Sorge dafür zu tragen, dass mittels seiner<br />

Werbebotschaft nicht mittel- oder unmittelbar zu rechtsoder sittenwidrigen oder sonstigen Kinderoder<br />

Jugendgefährdenden Inhalten bzw. Contents anderer verlinkt wird, wobei Maßstab für die<br />

Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen die vorbenannten Grundsätze sind. Der werbetreibende<br />

Internetkunde wird dem Wohl von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen und alles<br />

unterlassen, was Kinder- oder Jugendlichen zum Kauf von Produkten oder der Bestellung von<br />

Dienstleistungen anhalten könnte.<br />

D.C Verteildienste<br />

Angebote für Verteildienste (Warenabsatz mittels Teleshopping, Verbreitung Text/Bild mittels<br />

Datentransfer, Fernsehtext, Radiotext usw.), die geeignet sind, das geistige, körperliche oder<br />

seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen auch dann nicht<br />

verbreitet werden, wenn der werbetreibende Internetkunde aufgrund der Sendezeit oder auf<br />

andere Weise Vorsorge treffen könnte, dass Kinder oder Jugendlich die Sendung (üblicherweise)<br />

nicht wahrnehmen oder wenn er sein Angebot durch optische Mittel in rechtlich zulässigen<br />

Ausstrahlungszeiten kenntlich machen könnte.<br />

D.E Gegendarstellung<br />

Wird ein Dritter durch Behauptung eines Anbieters in seinen Rechten verletzt, ist der<br />

Werbetreibende verpflichtet, an gleicher Stelle ohne Kosten für den Betroffenen eine<br />

Gegendarstellung aufzunehmen.<br />

D. F Datenschutz / Cookies<br />

Im übrigen wird der werbetreibende Internetkunde dem Schutzgedanken des Code Of Conduct von<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY nach besten Können Rechnung tragen und darauf achten, dass insbesondere die<br />

Datennutzung oder Schaltung von Cookies auf seinen Websites mit dieser Standardvorstellung<br />

vereinbar ist.<br />

"CODE OF CONDUCT ONLINE MEDIEN" der <strong>RTL</strong> DISNEY Fern. GmbH & Co. KG<br />

Stand: 16.02.2001<br />

Vertrauenserklärung Datenschutz<br />

Das Vertrauen der Nutzer in den korrekten Umgang mit ihren Daten ist eine wichtige<br />

Voraussetzung für den Erfolg von Onlinediensten. Daher ist dem Datenschutz eine große<br />

Bedeutung beizumessen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist für uns<br />

selbstverständlich. Unsere Grundsätze über das Speichern und Verarbeiten von Daten wird hiermit<br />

erläutert.<br />

Nur wann werden Daten gespeichert?<br />

Zunächst sind zwei Gruppen von Daten zu unterscheiden. Bei personenbezogenen Daten handelt es<br />

sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa der Name, die Anschrift oder das<br />

Geburtsdatum. Derartige Daten fallen nur an, wenn diese benötigt werden, um einen bestimmten<br />

(vom Nutzer gewünschten) Zweck zu erfüllen, z.B. in dem Fall, dass der Nutzer einen Vertrag<br />

abschließen will, oder er durch seine Teilnahme an einem Gewinnspiel den Preis des Gewinnspiels<br />

zugestellt erhalten möchten, der Nutzer Geburtstagsgrüße übermitteln will oder sich eine E-Mail-<br />

Adresse einrichten lässt.<br />

Diese persönlichen Informationen werden nur innerhalb des Unternehmens genutzt, dem<br />

gegenüber der Nutzer seine Daten offen legt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht,


es sei denn, es liegt das ausdrückliche Einverständnis des Nutzers vor. Neben diesen persönlichen<br />

Informationen fallen bei dem Aufruf einer Web-Site Daten an, die keine Rückschlüsse auf eine<br />

individuelle Person zulassen. Derartige Daten werden getrennt von personenbezogen Informationen<br />

gespeichert, um z.B. ein Serviceangebot zu optimieren und es auf die Interessen eines Nutzers<br />

abzustimmen. Derartige Daten bzw. Datenergebnisse können auch dem Anzeigenkunden zur<br />

Verfügung gestellt werden, damit dieser die gewünschte Zielgruppe genau ansprechen kann<br />

(Beispiel: die Datenrecherche ergibt, dass gerade gegen Mittag viele Schulkinder die Webpages<br />

über Hausaufgaben-Hilfen anklicken.<br />

Hier kann ein Hinweis eines Werbetreibenden, gerichtet an Eltern, über Nachhilfe-<br />

Unterrichtsstätten in der Umgebung erfolgen). Durch diese Anstrengungen erhöht sich für den<br />

Nutzer der Nutzwert eines Online-Angebotes, ohne dass seine Privatsphäre beeinträchtigt wird.<br />

Nur wie werden Cookies eingesetzt?<br />

Cookies sind Informationen, die ein Server an einen Browser sendet. Die von <strong>RTL</strong> DISNEY<br />

verwendeten Cookies enthalten keine Informationen über Nutzer, sondern nur eine bestimmte<br />

Kennzahl. Aufgrund dieser Zahl kann - in anonymisierter Form - analysiert werden, wie Nutzer das<br />

Angebot verwenden. Diese Kenntnisse ermöglichen es, das Angebot besser auf die Bedürfnisse<br />

eines Kunden abzustimmen. Weiterhin ermöglichen Cookies eine komfortablere Internet-Nutzung,<br />

da der Nutzer sich im Laufe einer Sitzung weiterhin frei bewegen kann, ohne dass seine Daten<br />

verloren gehen. Wenn der Nutzer die Vorteile von Cookies nicht nutzen möchte, kann der Browser<br />

so eingestellt werden, dass er keine Cookies akzeptiert.<br />

Korrektur oder Widerruf der Daten<br />

Sollte ein Nutzer aus irgendeinem Grund die Befürchtung haben, Daten über seine Person seien<br />

unzutreffend gespeichert oder wünscht der Nutzer die Entfernung seiner Daten, muss ihm dies<br />

über eine unschwer zugängliche, eingerichtete und betriebene Adresse ermöglicht werden.<br />

Keine Haftung für Partner-Seiten<br />

<strong>RTL</strong> DISNEY hält es für erforderlich, Nutzer darauf hinzuweisen, dass über die Angebote von <strong>RTL</strong><br />

DISNEY im Internet -trotz eingehender Prüfungen oder anderweitiger Vorkehrungen auch<br />

unerwünschte Web-Sites eröffnet werden können, die nicht an die <strong>RTL</strong> DISNEY Werberichtlinienoder<br />

Datenschutzpraxis gebunden sind bzw. sich dieser verbunden fühlen. Der Nutzer wird für<br />

solche Fälle gebeten, sich über die jeweiligen Richtlinien oder Grundsätze der Datenschutzpraxis<br />

derartiger Unternehmen zu informieren.

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