WERBERICHTLINIEN - Super RTL
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<strong>WERBERICHTLINIEN</strong><br />
der <strong>RTL</strong> DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG<br />
Stand: 12.01.2005<br />
A . V o r w o r t<br />
I<br />
II<br />
III<br />
IV<br />
V<br />
VI<br />
Diese Werberichtlinien von <strong>RTL</strong> DISNEY gelten für das von <strong>RTL</strong> DISNEY veranstaltete<br />
Fernseh-Programm sowie für den von <strong>RTL</strong> DISNEY betriebenen Medien-/Teledienst<br />
(Internet/online).<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY hält diese freiwilligen Werbebeschränkungen für erforderlich, da sich das<br />
Unterhaltungs-Angebot von <strong>RTL</strong> DISNEY vornehmlich an Kinder/Jugendliche richtet. Den<br />
jüngeren Nutzern der Unterhaltungsmarke "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" soll dabei nicht nur dann Rechnung<br />
getragen werden, wenn das Angebot zeitlich ausschließlich auf sie ausgerichtet ist, sondern<br />
auch in den Momenten eines Tages, in denen Kinder oder Jugendliche gemeinsam im Kreise<br />
der Familie die Angebote in Anspruch nehmen.<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY behält sich das Recht vor, diese Werberichtlinien nach eigenem Ermessen zu<br />
ändern. Eine Ablehnung von Werbematerial ist über die Bestimmungen dieser<br />
Werberichtlinien hinaus auch möglich in Fällen der Gefährdung der kinder- und<br />
familienorientierten Positionierung von <strong>RTL</strong> DISNEY. Über die Gefährdung entscheidet<br />
neben dem Programmbeauftragten im Zweifel auch die Jugendschutzbeauftragte.<br />
Sämtliche Werbematerialien unterliegen vor ihrer Veröffentlichung in den Angeboten von<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY der Überprüfung durch den jeweiligen Vermarkter von <strong>RTL</strong> DISNEY<br />
(Vorsichtung) und <strong>RTL</strong> DISNEY selbst. <strong>RTL</strong> DISNEY wird Werbematerial, das offenkundig<br />
geeignet ist, Zuschauer oder Nutzer zu täuschen oder zu beirren, oder sonst wie nicht im<br />
Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen steht, nicht veröffentlichen. Besondere<br />
Aufmerksamkeit wird all den Szenen in Werbematerialien gewidmet, die thematisch<br />
Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Alter, Glauben, kirchliche Institutionen und Gebräuche und<br />
nationale oder ethnische Andersartigkeit behandeln. Sofern Werbematerial in den<br />
Angeboten von <strong>RTL</strong> DISNEY veröffentlich wird, bedeutet dies nicht, dass die Abnahme der<br />
Werbematerialien gleichsam eine rechtliche Billigung darstellt; die Inhalte werden nicht auf<br />
ihre rechtliche Zulässigkeit hin abgenommen.<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY blendet in seinem TV-Programm "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" während der Werbezeit die<br />
Corner-Grafik (Logo "<strong>Super</strong> <strong>RTL</strong>" in der oberen Ecke des Bildschirms) aus. Den<br />
Werbetreibenden- Fernsehkunden wird mit Rücksicht auf die Förderung der<br />
Medienkompetenz von Kindern empfohlen, in ihren für das Kinderumfeld beabsichtigten<br />
Werbematerialien ebenfalls von einer Corner/Grafik bzw. Logo-Einblendung an der<br />
genannten Stelle abzusehen. Die Programm unterbrechende Fernseh-Werbung im<br />
Kinderumfeld wird darüber hinaus von <strong>RTL</strong> DISNEY durch die akustische und grafische<br />
Ankündigung "Werbung" und die akustische Abkündigung "Werbung Ende" gekennzeichnet.<br />
Im Medien-/Teledienst (Internet) von <strong>RTL</strong> DISNEY wird nach besten Möglichkeiten ebenso<br />
Werbung durch den optischen Hinweis "Werbung" kenntlich gemacht, im Übrigen werden<br />
Inhalte von angebotener Werbung eindeutig getrennt sein.<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY ist berechtigt, die Veröffentlichung einer Werbebotschaft abzulehnen, ohne<br />
hierüber Gründe darlegen zu müssen. Sofern der Werbetreibende Kunde trotz Bedenken<br />
der <strong>RTL</strong> DISNEY auf der Veröffentlichung seiner Werbebotschaft in unveränderter Form<br />
bestehen sollte, ist <strong>RTL</strong> DISNEY berechtigt, die Veröffentlichung von der Unterzeichnung<br />
einer Freistellungserklärung abhängig zu machen.
B . A b s o l u t e W e r b e v e r b o t e<br />
Folgende Produkte oder Präsentationstechniken werden von <strong>RTL</strong> DISNEY nicht beworben:<br />
• Werbung für Filme freigegeben für Zuschauer ab 18 Jahren;<br />
• Party-, Confession-, Date- und Chatlines;<br />
• Politische Werbung, es sei denn, <strong>RTL</strong> DISNEY ist hierzu gesetzlich verpflichtet;<br />
• Lotterien, es sei denn, es handelt sich augenscheinlich um zulässige staatliche Lotterien;<br />
• Darstellung strafbarer Handlungen, Anleitungen zu strafbaren Handlungen oder sonstigen<br />
Fehlverhaltens, durch das Personen gefährdet sind oder ihnen geschadet werden kann,<br />
insbesondere wenn dies als nachahmens- oder billigenswert vermittelt wird;<br />
• Darstellung von Jugendlichen oder Kindern als Sexualobjekte;<br />
• Darstellung von Gewalt, Obszönität, Pornografie, Volksverhetzung, Extremistischen<br />
Gedankengutes;<br />
Hinweis: strafbewährte Inhalte, insbesondere die Darstellung von Gewalt gegenüber Kindern, werden<br />
sofort per Strafanzeige der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet. Dies gilt auch in den Fällen, in<br />
denen per Technik zu entsprechenden Inhalten verlinkt wird. Im Falle einer Verlinkung wird auch<br />
derjenige zur Anzeige gebracht, der die (technische) Unterbindung von fremden (strafbewährten<br />
Inhalten) unterlässt, obwohl er Kenntnis von diesen hat und ihm eine Unterbindung technisch möglich<br />
und zumutbar wäre.<br />
• Werbung für indizierte PC-Spiele oder für PC-Spiele mit den vorgenannten<br />
Präsentationstechniken<br />
C . S o n s t i g e W e r b e b e s c h r ä n k u n g e n<br />
C.A Kinderumfeld<br />
Im Umfeld von Inhalten für Kinder (Bsp.: TV-Bereich: Kindersendungen, Internet; Rubrik<br />
Formatwelten) sind darüber hinaus bestimmte Produkte, Dienstangebote oder<br />
Präsentationstechniken unzulässig. Unter Kinderinhalten werden solche verstanden, die sich nach<br />
Inhalt, Form oder Veröffentlichungszeit überwiegend an unter 14jährige wenden. Das Fernseh<br />
Programm von <strong>RTL</strong> DISNEY stellt ab 18.00 Uhr in der Regel auf die gesamte Familie ab, wobei <strong>RTL</strong><br />
DISNEY dennoch in Einzelfällen sich eine besondere Überprüfung für die Fälle vorbehält, in denen<br />
ein Familien-Format nach 18.00 Uhr sich dennoch überwiegend an die Zielgruppe<br />
Kinder/Jugendliche richtet. Von Kinderinhalten oder Kindersendungen kann regelmäßig dann<br />
ausgegangen werden, wenn der Inhalt oder die Sendung auf die kindliche Wahrnehmung<br />
zugeschnitten ist, z.B. durch die Charaktere, den Schnitt oder die Musik. Weitere Indizien für eine<br />
Kindersendung oder Kinderinhalte (nachfolgend auch "Contents" genannt) sind: Abstellen des<br />
Inhalts auf die Erlebnis- und Sprachwelt der Kinder, kindgerechte Ansprache ("Du"), Darbietung<br />
von spielerischen Elementen, bei den Hauptpersonen handelt es sich um Kinder, die kindgerechte<br />
Geschichte wird in gezeichnete (Trick-) Bilderfolgen eingebettet oder die<br />
Dekoration/Ausstattung/Grafik bzw. grafische Oberfläche ist in Form einer farbenfrohen Kinderwelt.<br />
Zu den bestimmten unzulässigen Produkten, Dienstangeboten oder Präsentationstechniken zählen:<br />
I. Produkte<br />
• Bier, Wein, Schaumwein;<br />
• Kondome, anrüchig aufgemachte Intimprodukte<br />
• Diätetische Arzneimittel, Arzneimittel, Arzneiverfahren, Arzneigegenstände oder -mittel (§<br />
11 Ziffer 12 HWG);<br />
• Elektronische Spiele mit obszönen oder gewalttätigen Inhalten;<br />
• PC-Spiele mit der USK-Bewertungen USK 16" oder "USK 18"<br />
II. Dienstangebote<br />
• 0190- oder 0900- Hotlines;<br />
• sonstige Infolines, es sei denn, der Anruf bei der Infoline ist gebührenfrei und die Infoline<br />
dient nicht dem Verkauf eines Produktes;<br />
III. Präsentationstechniken<br />
• Dauerwerbesendungen<br />
Dauerwerbesendungen sind TV-Sendungen von mindestens 90 Sekunden Dauer. Sie sind<br />
als "Werbesendung" oder "Dauerwerbesendung" während ihres gesamten Verlaufs zu
kennzeichnen. Dauerwerbesendungen zeichnen sich nicht durch Rufnummern oder<br />
Bestellnummern aus (vgl. "Glücksrad");<br />
• Teleshopping-Sendungen/-spots /- fenster; DRTV (Direct Response Television)<br />
Um Teleshopping und DRTV im Fernsehen handelt es sich, wenn der Zuschauer die<br />
Möglichkeit erhält die im Werbematerial gezeigte Ware unter einer eingeblendeten<br />
Telefonnummer direkt zu bestellen. Diese Spots müssen [im Erwachsenenumfeld] ab einer<br />
Länge von 90 Sekunden während ihrer gesamten Dauer als "Werbesendung" oder<br />
"Verkaufssendungen" gekennzeichnet werden. Ein Teleshopping-Fenster zeichnet sich<br />
durch seine Dauer von mindestens 15 Minuten aus. Der DRTV-Spot liegt zeitlich in der<br />
Regel unter 90 Sekunden.<br />
Hinweis: Werbematerialien dieser Art sind im Familienumfeld, sofern sie den Namen, die<br />
Telefonnummer, die Adresse, Stadt und PLZ, sowie die Bestelladresse des Werbetreibenden deutlich<br />
angeben, gestattet. Der voraussichtlich vom Besteller für das Produkt zu zahlende Gesamtbetrag sowie<br />
eine detaillierte Auflistung aller weiterer Gebühren (Porto- und Versand, etc.) ist zwingend im Spot<br />
auszuweisen.<br />
V. Inhalte<br />
• Werbung für Filme, die für Zuschauer ab 16 Jahren freigegeben sind;<br />
• Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet und direkte ("Kauf dir jetzt", "Hole<br />
dir", "Greif zu" u.v.a.) oder indirekte ("willst du cool sein, dann brauchst du", "den musst<br />
du haben", "...kannst du haben", "teste jetzt") Kaufaufforderungen, Aufforderungen zur<br />
Inanspruchnahme von Dienstleistungen ("wähle ... und bestelle", "du zahlst nur ... für dein<br />
Handy- hole dir jetzt ..."), oder den Abschluss von Verträgen enthält und/oder ihre Eltern<br />
oder Dritte zum Kauf der beworbenen Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistung<br />
veranlasst. Unter Dienstleistungsangebote fallen dabei auch Hinweise, über den Medien-<br />
/oder Teledienst (Internet/Online) Produkte oder Dienste beziehen zu können (Bsp.: "Oder<br />
bestellt jetzt unter www.anbieter.de");<br />
• Werbung, die aleatorische Werbemittel (z.B. Verlosungen, Preisausschreibungen etc.) in<br />
einer Art und Weise einsetzt, die geeignet ist, irrezuführen, durch übermäßige Vorteile<br />
anzulocken, Spielleidenschaften auszunutzen oder anreißerisch zu belästigen. Die<br />
Ausstrahlung von rechtmäßigen Gewinnspielen kann von <strong>RTL</strong> DISNEY abgelehnt werden,<br />
wenn in der Ausschreibung nicht auf die parallele Teilnahme per Postkarte oder Email<br />
hingewiesen wird;<br />
• Werbung, die den Interessen von Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren<br />
Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit ausnutzen;<br />
• Werbung, die besondere Vorteile oder Eigenarten eines Produkts enthält, die nicht den<br />
natürlichen Lebensäußerungen der Kinder entsprechen;<br />
• Werbung mit rachsüchtigen oder übermäßig aggressiven Darstellungen;<br />
• Werbung, die angsteinflößende, gewalttätige oder verunsichernde Szenen enthält;<br />
• Werbung, in der unzureichend realitätsnahe Inhalte aufbereitet sind, die im Lebenskontext<br />
von Kindern besonders angstvoll erlebt werden (z.B. Familienkonflikte);<br />
• Werbung, die Gewalt als erfolgreichen Ersatz von Kommunikation darstellt;<br />
• Werbung für Identifikationsfiguren mit gewalttätigen oder anderen sozial<br />
unverantwortlichen Verhaltensmustern;<br />
• Werbung, aus denen eine Befürwortung von Kriegsgeschehen hervorgeht;<br />
• Polemische Werbung<br />
IV. Sonstiges<br />
Folgende Werbematerialien werden gesondert seitens der Geschäftsführung und der<br />
Jugendschutzbeauftragten von <strong>RTL</strong> DISNEY überprüft:<br />
• Werbung für Filme, die für Zuschauer ab 12 Jahren freigegeben sind;<br />
• Werbung für PC-Spiele, die für Zuschauer ab 12 Jahren ("USK 12") freigegeben sind;<br />
• Sponsoringhinweise<br />
Sponsoring ist nur derjenigen natürlichen oder juristischen Person gestattet, die selbst keinen<br />
Beitrag zur Herstellung/Produktion der zu unterstützenden Inhalte bzw. Sendungen geleistet hat.<br />
Aus dem Sponsoringhinweis muss die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung der<br />
Inhalte/Sendungen durch den Sponsor hervorgehen ("Mit freundlicher Unterstützung von",<br />
"powered by", "viel Spaß wünscht" usw.). Der Hinweis auf die Finanzierung dient dabei gleichzeitig<br />
der Förderung des Namens, der Marke, dem Erscheinungsbild der den Leistungen des Sponsors.<br />
Der Sponsorhinweis hat in vertretbarer Kürze (7-9 Sekunden) zu Beginn oder am Ende des Inhalts<br />
bzw. der Sendung zu erfolgen, der Reminder (zw. 5-7 Sekunden) ist in Verbindung mit der
Ankündigung der gesponsorten Sendung zu platzieren. Der Hinweis auf die Finanzierung durch den<br />
Sponsor kann in Bewegtbildern erfolgen, wobei der Sponsor und/oder dessen Firmenemblem,<br />
Marke oder erläuternder Zusatz ("Slogan" aus der Werbekampagne) genannt werden darf.<br />
Verboten ist beim Sponsoring-Hinweis die vorrangige Präsentation werblicher Effekte für Produkte,<br />
Marken oder Firmenembleme des Sponsors;<br />
• Schaltung und Platzierung von sog. "Tag Ons" (Schalttafeln im direkten Anschluss an den<br />
Abspann eines Formats oder Inhalts);<br />
• Werbung mit strittigen oder politischen Themen oder die zeitliche Platzierung dessen;<br />
Folgende Platzierung von Werbung bedarf der besonderen Aufmerksamkeit, denn<br />
• Werbung, die sich auch an Kinder richtet, ist unzulässig<br />
- wenn für Produkte, die selbst Gegenstand von Kindersendungen sind, vor oder nach einer<br />
Sendung in einem Werbeblock Werbung geschaltet wird;<br />
- wenn sie prägende Elemente (wie Moderator, Titel, Haupt-Charaktere, Filmmusik usw.)<br />
enthält, die auch Bestandteil der Kindersendung vor oder nach dem Werbeblock sind.<br />
Einer besonderen Überprüfung wird neben den oben genannten Werbeformen der<br />
Platzierung folgender Vorhaben, bei denen es sich nicht unbedingt um Fremd-Werbung<br />
handeln muss, gewidmet:<br />
• Schaltung von Trailern/Spots/TagOns über Begleitmaterial zum Programm (sog.<br />
"programmvertiefendes" Material, wie "Video zur Serie", "Buch zum Film", "CD zur<br />
Musiksendung"; branchenübliche Kooperation zwischen 2 Medien-Unternehmen);<br />
• Schaltung von Merchandising-Hinweisen (Gegenstand sind hier in der Regel nicht-mediale<br />
Produkte wie Spielzeug, Puppen, Figuren, die dem Programm nachempfunden sind; z.B.<br />
das Plüschtür "Alf" zur gleichnamigen Serie)<br />
C.B Familienumfeld<br />
Werbung für folgende Produkte, Dienstangebote und Präsentationstechniken unterliegt<br />
den nachfolgenden Beschränkungen:<br />
• Werbung für hochprozentige Alkoholika ist verboten;<br />
• Werbung für Kondome oder sonstiger Verhütungsmittel ist in nicht anrüchiger<br />
Darstellungsform allenfalls im Verlauf des späteren Abends möglich. Intimpflegprodukte<br />
sind grundsätzlich zulässig, wobei aber im Einzelfall geprüft wird, ob die Darstellung<br />
zumutbar ist;<br />
• Infolines über Kreditkarteninformationen, Kino- und Filmwerbung, Preisausschreiben und<br />
Gewinnspiele oder Auskunftsdienste ist nach 18.00 Uhr oder in Erwachsenen-Rubriken<br />
gestattet, es sei denn, <strong>RTL</strong> DISNEY stellt fest, dass die zu der Zeit ausgestrahlten Formate<br />
oder veröffentlichten Familienrubriken eines von <strong>RTL</strong> DISNEY angebotenen Dienstes im<br />
wesentlichen auf Kinder oder Jugendliche abstellt;<br />
• Virtuelle Werbung ist lediglich soweit gestattet, als der Gesamteindruck der Sendung oder<br />
Inhalte nicht verfälscht wird. Der Einsatz virtueller Werbung außerhalb von sonstiger<br />
Werbung/Teleshopping ist durch geeignete optische Mittel während der Dauer gesondert zu<br />
kennzeichnen;<br />
• Teleshopping oder DRTV-Angebote unterliegen der oben unter C.A. III. genannten<br />
inhaltlichen Einschränkung;<br />
• 0190- Nummern: werden diese Nummern zum Zwecke eines Gewinnspiels (Verbot:<br />
Lotterie, vgl. oben) eingesetzt, so sind die Kosten für den Anrufer exakt auszuweisen,<br />
wobei offen zulegen ist, wem die Gebühren aus dem Anruf zufließen (Bsp.: 0,30 € an<br />
Telefondienstanbieter, 0,25 € an Auslobende Firma). Darüber hinaus ist der über die<br />
parallele Teilnahme mittels Postkarte oder Email zu informieren;<br />
• Prämien/Angebote: soweit Werbematerial die Ausschreibung einer Prämie zum Inhalt hat,<br />
soll diese Ausschreibung nur maximal zur Hälfte der Dauer des Werbematerials ausmachen.<br />
Die Prämie soll deutlich in einen Zusammenhang gestellt werden, der keine unrealistischen<br />
Erwartungen erweckt. Wesentliche Informationen wie Preis, Fristen und Bedingungen, die<br />
für die Erzielung der Prämie wichtig sind, sollen im Spot genannt werden.<br />
Folgende Werbematerialien werden gesondert seitens der Geschäftsführung und der<br />
Jugendschutzbeauftragten von <strong>RTL</strong> DISNEY überprüft:<br />
• Werbung für PC-Spiele, die für Zuschauer ab 16 oder 18 Jahren ("USK 16", "USK 18")<br />
freigegeben sind, wobei ein Spot einer USK-16 Freigabe allenfalls nach 22:00 Uhr<br />
geschaltet werden kann, USK-18 nach 23:00 Uhr.
D. Tele-/Mediendienst (Internet, Online)<br />
D.A Inhalte<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY behält sich gegenüber dem Werbetreibenden Internet-Kunden das Recht vor, Banner,<br />
Links oder sonst gängige Werbeformen (nachfolgend insgesamt "Werbebotschaft" genannt) des<br />
Dienstes abzulehnen, wenn die Werbebotschaften den bereits benannten Bestimmungen nicht<br />
entsprechen.<br />
D.B Technik/ Verlinkung<br />
Der werbetreibende Internetkunde hat darüber hinaus Sorge dafür zu tragen, dass mittels seiner<br />
Werbebotschaft nicht mittel- oder unmittelbar zu rechtsoder sittenwidrigen oder sonstigen Kinderoder<br />
Jugendgefährdenden Inhalten bzw. Contents anderer verlinkt wird, wobei Maßstab für die<br />
Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen die vorbenannten Grundsätze sind. Der werbetreibende<br />
Internetkunde wird dem Wohl von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen und alles<br />
unterlassen, was Kinder- oder Jugendlichen zum Kauf von Produkten oder der Bestellung von<br />
Dienstleistungen anhalten könnte.<br />
D.C Verteildienste<br />
Angebote für Verteildienste (Warenabsatz mittels Teleshopping, Verbreitung Text/Bild mittels<br />
Datentransfer, Fernsehtext, Radiotext usw.), die geeignet sind, das geistige, körperliche oder<br />
seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen auch dann nicht<br />
verbreitet werden, wenn der werbetreibende Internetkunde aufgrund der Sendezeit oder auf<br />
andere Weise Vorsorge treffen könnte, dass Kinder oder Jugendlich die Sendung (üblicherweise)<br />
nicht wahrnehmen oder wenn er sein Angebot durch optische Mittel in rechtlich zulässigen<br />
Ausstrahlungszeiten kenntlich machen könnte.<br />
D.E Gegendarstellung<br />
Wird ein Dritter durch Behauptung eines Anbieters in seinen Rechten verletzt, ist der<br />
Werbetreibende verpflichtet, an gleicher Stelle ohne Kosten für den Betroffenen eine<br />
Gegendarstellung aufzunehmen.<br />
D. F Datenschutz / Cookies<br />
Im übrigen wird der werbetreibende Internetkunde dem Schutzgedanken des Code Of Conduct von<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY nach besten Können Rechnung tragen und darauf achten, dass insbesondere die<br />
Datennutzung oder Schaltung von Cookies auf seinen Websites mit dieser Standardvorstellung<br />
vereinbar ist.<br />
"CODE OF CONDUCT ONLINE MEDIEN" der <strong>RTL</strong> DISNEY Fern. GmbH & Co. KG<br />
Stand: 16.02.2001<br />
Vertrauenserklärung Datenschutz<br />
Das Vertrauen der Nutzer in den korrekten Umgang mit ihren Daten ist eine wichtige<br />
Voraussetzung für den Erfolg von Onlinediensten. Daher ist dem Datenschutz eine große<br />
Bedeutung beizumessen. Die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist für uns<br />
selbstverständlich. Unsere Grundsätze über das Speichern und Verarbeiten von Daten wird hiermit<br />
erläutert.<br />
Nur wann werden Daten gespeichert?<br />
Zunächst sind zwei Gruppen von Daten zu unterscheiden. Bei personenbezogenen Daten handelt es<br />
sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa der Name, die Anschrift oder das<br />
Geburtsdatum. Derartige Daten fallen nur an, wenn diese benötigt werden, um einen bestimmten<br />
(vom Nutzer gewünschten) Zweck zu erfüllen, z.B. in dem Fall, dass der Nutzer einen Vertrag<br />
abschließen will, oder er durch seine Teilnahme an einem Gewinnspiel den Preis des Gewinnspiels<br />
zugestellt erhalten möchten, der Nutzer Geburtstagsgrüße übermitteln will oder sich eine E-Mail-<br />
Adresse einrichten lässt.<br />
Diese persönlichen Informationen werden nur innerhalb des Unternehmens genutzt, dem<br />
gegenüber der Nutzer seine Daten offen legt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht,
es sei denn, es liegt das ausdrückliche Einverständnis des Nutzers vor. Neben diesen persönlichen<br />
Informationen fallen bei dem Aufruf einer Web-Site Daten an, die keine Rückschlüsse auf eine<br />
individuelle Person zulassen. Derartige Daten werden getrennt von personenbezogen Informationen<br />
gespeichert, um z.B. ein Serviceangebot zu optimieren und es auf die Interessen eines Nutzers<br />
abzustimmen. Derartige Daten bzw. Datenergebnisse können auch dem Anzeigenkunden zur<br />
Verfügung gestellt werden, damit dieser die gewünschte Zielgruppe genau ansprechen kann<br />
(Beispiel: die Datenrecherche ergibt, dass gerade gegen Mittag viele Schulkinder die Webpages<br />
über Hausaufgaben-Hilfen anklicken.<br />
Hier kann ein Hinweis eines Werbetreibenden, gerichtet an Eltern, über Nachhilfe-<br />
Unterrichtsstätten in der Umgebung erfolgen). Durch diese Anstrengungen erhöht sich für den<br />
Nutzer der Nutzwert eines Online-Angebotes, ohne dass seine Privatsphäre beeinträchtigt wird.<br />
Nur wie werden Cookies eingesetzt?<br />
Cookies sind Informationen, die ein Server an einen Browser sendet. Die von <strong>RTL</strong> DISNEY<br />
verwendeten Cookies enthalten keine Informationen über Nutzer, sondern nur eine bestimmte<br />
Kennzahl. Aufgrund dieser Zahl kann - in anonymisierter Form - analysiert werden, wie Nutzer das<br />
Angebot verwenden. Diese Kenntnisse ermöglichen es, das Angebot besser auf die Bedürfnisse<br />
eines Kunden abzustimmen. Weiterhin ermöglichen Cookies eine komfortablere Internet-Nutzung,<br />
da der Nutzer sich im Laufe einer Sitzung weiterhin frei bewegen kann, ohne dass seine Daten<br />
verloren gehen. Wenn der Nutzer die Vorteile von Cookies nicht nutzen möchte, kann der Browser<br />
so eingestellt werden, dass er keine Cookies akzeptiert.<br />
Korrektur oder Widerruf der Daten<br />
Sollte ein Nutzer aus irgendeinem Grund die Befürchtung haben, Daten über seine Person seien<br />
unzutreffend gespeichert oder wünscht der Nutzer die Entfernung seiner Daten, muss ihm dies<br />
über eine unschwer zugängliche, eingerichtete und betriebene Adresse ermöglicht werden.<br />
Keine Haftung für Partner-Seiten<br />
<strong>RTL</strong> DISNEY hält es für erforderlich, Nutzer darauf hinzuweisen, dass über die Angebote von <strong>RTL</strong><br />
DISNEY im Internet -trotz eingehender Prüfungen oder anderweitiger Vorkehrungen auch<br />
unerwünschte Web-Sites eröffnet werden können, die nicht an die <strong>RTL</strong> DISNEY Werberichtlinienoder<br />
Datenschutzpraxis gebunden sind bzw. sich dieser verbunden fühlen. Der Nutzer wird für<br />
solche Fälle gebeten, sich über die jeweiligen Richtlinien oder Grundsätze der Datenschutzpraxis<br />
derartiger Unternehmen zu informieren.