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STADT HEMMOOR<br />

SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />

- 8. ÄNDERUNG -<br />

Begründung<br />

- Entwurf -


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

<strong>INHALT</strong><br />

1. EINFÜHRUNG 2<br />

2. PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3<br />

3. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG 4<br />

4. STÄDTEBAULICHES KONZEPT 5<br />

4.1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 5<br />

4.2 STÄDTEBAULICHE GESAMTSITUATION 5<br />

4.3 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 6<br />

5. STÄDTEBAULICHE <strong>INHALT</strong>E 7<br />

5.1 VEKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG 7<br />

5.2 BAULICHE NUTZUNG, BAUWEISE UND BAUGRENZEN 8<br />

5.4 GRÜNSTRUKTUREN 10<br />

5.5 STÄDTEBAULICHE FLÄCHENBILANZ 10<br />

6. IMMISSIONSSCHUTZ 10<br />

7. UMWELTBERICHT 10<br />

SEITE<br />

7.1 ZIELE UND <strong>INHALT</strong>E DER VERBINDLICHEN BAULEITPLANUNG 11<br />

7.2 ÜBERSICHT ÜBER DAS PLANGEBIET 11<br />

7.3 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND VON NATUR UND LANDSCHAFT 12<br />

7.4 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER 16<br />

PLANUNG<br />

7.5 ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON NATUR UND<br />

16<br />

LANDSCHAFT DURCH DIE VORGESEHENE PLANUNG<br />

7.6 GEPRÜFTE PLANUNGSVARIANTEN 18<br />

7.7 VORKEHRUNGEN ZUR VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG SOWIE ZUM AUSGLEICH<br />

18<br />

ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />

7.8 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZ 18<br />

7.9 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER 22<br />

DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT<br />

7.10 ZUSAMMENFASSUNG 22<br />

8. DENKMALPFLEGE 22<br />

9. BELANGE DER FORSTWIRTSCHAFT 23<br />

10. ALTABLAGERUNGEN UND ALTSTANDORTE 23<br />

11. VER- UND ENTSORGUNG 23<br />

12. BODENORDNUNG 24<br />

13. VERFAHREN 24<br />

14. ANHANG 26<br />

• PLANZEICHNUNG DER 8. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />

(AUSZUG)<br />

• PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />

• TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE<br />

Stand: 10.09.2009<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 1


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

1. EINFÜHRUNG<br />

Die Stadt Hemmoor hat sich zur erneuten Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />

entschlossen, um mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Einkaufszentrum“ vorhandene<br />

innerstädtische Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen und die mittelzentralen Funktionen<br />

der Stadt Hemmoor durch die Einzelhandelsentwicklung zu stärken.<br />

Dem Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 der Stadt Hemmoor liegen das<br />

Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Niedersächsische<br />

Gemeindeordnung (NGO) in der jeweils gültigen Fassung, zugrunde.<br />

ÜBERSICHTSKARTE MIT DARSTELLUNG DES PLANGEBIETES<br />

ohne Maßstab<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 2


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

2. PLANUNGSRELEVANTE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

Regionales Raumordnungsprogramm<br />

Die vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) den Zielen der Raumordnung anzupassen.<br />

Die Stadt Hemmoor ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreises Cuxhaven<br />

(RROP) als Mittelzentrum mit Schwerpunkt für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und<br />

Arbeitsstätten festgelegt worden. Im Mittelzentrum Hemmoor ist der vorhandene Ansatz der<br />

zentralörtlichen Einrichtungen zu sicher und zu entwickeln. Als Schwerpunktbereich für die Sicherung<br />

und Entwicklung von Arbeitsstätten muss die Stadt überdies ein möglichst umfangreiches<br />

Angebot an Arbeitsstätten bereitstellen. Für den Planbereich selbst sind keine weiteren<br />

zeichnerischen oder textlichen Darstellungen im RROP enthalten.<br />

Die Ausweisung des geplanten Sondergebietes (SO) „Einkaufszentrum“ erfolgt zur Entwicklung des<br />

Stadtzentrums und zur Stärkung der mittelzentralen Funktion der Stadt Hemmoor, so dass die Planung<br />

den Zielen der Raumordnung entspricht.<br />

Die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung von Wald<br />

sowie zum Waldabstand stehen der Inanspruchnahme der im südöstlichen Teil des Änderungsbereiches<br />

existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen, da diese als Schutzpflanzung (Vorkehrungen<br />

zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />

Nr. H 2 „Am Bahnhof“ festgesetzt ist.<br />

Rechtsverbindliche Bauleitpläne<br />

Für den Änderungsbereich sind der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ aus<br />

dem Jahr 1987 sowie die 2005 rechtsverbindliche gewordene 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2<br />

derzeit maßgeblich.<br />

Auszug aus dem<br />

rechtsverbindlichen B-<br />

Plan Nr. H 2 „Am<br />

Bahnhof“<br />

Der rechtsgültige B-Plan Nr. H 2 „Am<br />

Bahnhof“ setzt für den nördlichen<br />

Teil des Plangebietes ein<br />

Mischgebiet sowie ein Sondergebiet<br />

für den großflächigen Einzelhandel<br />

fest. Innerhalb des Mischgebietes<br />

sind eine eingeschossige Bebauung<br />

in offener Bauweise und eine<br />

maximale GRZ von 0,4 zulässig,<br />

während im SO-Gebiet Gebäude<br />

mit zwei Vollgeschossen und abweichender<br />

Bauweise möglich sind.<br />

Die GRZ ist im Sondergebiet auf 0,8<br />

festgesetzt. Die Baugrenzen halten<br />

zu den seitlichen Grenzen der<br />

festgesetzten Baugebiete in der<br />

Regel einen Abstand von 3,0 m ein,<br />

so dass keine durchgängige<br />

Baufläche besteht. Im östlichen Teil<br />

des Plangebietes ist im B-Plan Nr.<br />

H 2 überdies eine Fläche für<br />

Vorkehrungen gegen schädliche<br />

Umwelteinwirkungen (Schutzpflanzung)<br />

festgesetzt.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 3


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

In der 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2 ist für den südwestlichen Bereich des Plangebietes ein<br />

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ dargestellt. Dabei ist die Nutzungspalette<br />

durch eine textliche Festsetzung auf Lagerräume, Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbebetriebe<br />

beschränkt. Die Herstellung und der Verkauf von Gütern jeglicher Art sowie die Lagerung<br />

von Lebensmitteln sind ausgeschlossen worden. Möglich ist hier eine zweigeschossige Bebauung,<br />

wobei an der Südwestfassade aus städtebaulichen Gründen Öffnungen mit Ausnahme<br />

von Fluchttüren und feststehenden Verglasungen unzulässig sind.<br />

Auszug aus der 6. Änderung<br />

des B-Planes Nr. H 2<br />

„Am Bahnhof“<br />

3. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor weist für das zu beplanende<br />

Gebiet im nördlichen Teil gemischte Bauflächen (M), im Süden Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und im Südwesten ein sonstiges<br />

Sondergebiet „Einkaufszentrum“ aus.<br />

Für die geplante Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und Fachmärkte ist daher<br />

eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor mit dem<br />

Ziel Ausweisung von Sonderbauflächen (S) mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“<br />

vorgesehen.<br />

Aufgrund der im Parallelverfahren durchgeführten 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist<br />

davon auszugehen, dass die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ gemäß<br />

§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor entwickelt<br />

wird.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 4


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

AUSZUG AUS DEM WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

DER SAMTGEMEINDE HEMMOOR MIT ABGRENZUNG DES PLANBEREICHES<br />

ohne Maßstab<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 5


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

4. STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />

4.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />

der Stadt Hemmoor umfasst das Flurstück 134/27 sowie Teilflächen der Flurstücke 134/35,<br />

134/36, 134/32, 143/13 und 143/17.<br />

Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 hat insgesamt<br />

eine Flächengröße von rund 1,92 ha.<br />

4.2 Städtebauliche Gesamtsituation<br />

Der Änderungsbereich liegt im Zentrum der Stadt Hemmoor südlich der Otto-Peschel-Straße und<br />

westlich des Ziegeleiweges.<br />

Dieser Innenstadtbereich ist seit Kurzem durch die Realisierung eines größeren Verbrauchermarktzentrum<br />

auf dem ehemaligen MGH-Gelände südöstlich der B 495, die Ansiedlung eines<br />

Lebensmittemarktes nordwestlich des Plangebietes sowie die Neuerrichtung eines Seniorenzentrums<br />

zwischen Klinkerbogen und Otto-Peschel-Straße in den Fokus der städtebaulichen<br />

Entwicklung gerückt. Die Otto-Peschel-Straße hat dabei wesentlich durch die 2006 fertig gestellte<br />

Bahnquerung profitiert, da dadurch eine wesentliche räumliche und funktionale Barriere<br />

im Innenstadtbereich aufgehoben wurde und mit dem Durchgangsverkehr auch eine höhere<br />

Kundenfrequenz entstanden ist. Mit der Eröffnung neuer Läden und Verbrauchermärkte ist in<br />

der Folge eine von Seiten der Stadt städtebaulich geförderte Konzentration von Einzelhandel<br />

am Standort Otto-Peschel-Straße erfolgt.<br />

Aufgrund dieser Entwicklung findet sich auch im Norden des Plangebietes ein kürzlich errichteter<br />

Lebensmitteldiscounter mit Stellplatzflächen. Des Weiteren existiert im Südwesten eine ältere, gewerblich<br />

nutzbare Lagerhalle. Südöstlich dieser Bebauung existiert ein Siedlungsgehölz, das bis<br />

zum Ziegeleiweg reicht. Die ursprüngliche Funktion der Gehölzstruktur als Schutzpflanzung ist jedoch<br />

aufgrund des Alters der Gehölze nicht mehr vorhanden. Gegenwärtig schirmt die Gehölzstruktur<br />

den Einzelhandelsstandort gegenüber der südöstlich liegenden Wohnbebauung am<br />

Ziegeleiweg nur noch visuell ab. Die Funktion als innerstädtischer Naherholungsbereich ist ü-<br />

berdies durch die fortgeschrittene Bebauung der Flächen südlich der Otto-Peschel-Straße sowie<br />

die eingeschränkte Erschließung erheblich beeinträchtigt.<br />

Während das Wohngebiet südöstlich des Plangebietes durch eine aufgelockerte eingeschossige<br />

Bebauung mit zugehörenden Gartenbereichen geprägt ist, wird der Verbraucher- und Fachmarktbereich<br />

nordwestlich des Änderungsbereiches durch mehrere größere, funktionale gestaltete<br />

Gebäude und einen großflächig versiegelten Parkplatz gekennzeichnet. Durch die Anordnung<br />

der Gebäude und der Stellplätze sind sowohl im Bereich des Plangebietes als auch nordwestlich<br />

davon, platzähnliche Situationen entstanden. Baustile, Dachformen und verwendete Materialien<br />

sind der Einzelhandelsnutzung angepasst, variieren aber in größerer Bandbreite. Lediglich die<br />

vorhandene Lagerhalle im Plangebiet hebt sich derzeit durch die Nutzung und die geringe Gliederung<br />

und Gestaltung der Fassaden optisch ab.<br />

Städtebaulich zu beachten sind ferner die gewerblichen und industriellen Nutzungen südwestlich<br />

bzw. westlich des Änderungsbereiches, wobei insbesondere der Standort einer im unmittelbaren<br />

Nahbereich liegende Metallgießerei hervorzuheben ist.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt derzeit hauptsächlich über die Otto-Peschel-Straße im<br />

Norden. Allerdings ist auch eine Anbindung von Flächen aus östlicher Richtung über den Ziegeleiweg<br />

möglich. Darüber hinaus wird die Lagerhalle im Süden des Plangebietes derzeit aus nordwestlicher<br />

Richtung über die Zufahrtsflächen des dort vorhandenen Einkaufszentrums erschlossen.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 6


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

4.3 Ziel und Zweck der Planung<br />

Die Stadt Hemmoor nimmt als Mittelzentrum wichtige zentralörtliche Funktionen für den östlichen<br />

Teil des Landkreises Cuxhaven wahr. Die Stadt Hemmoor muss sich somit auch künftig<br />

als attraktiver Standort mit hoher Wohn- und Lebensqualität positionieren und als Impulsgeber<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung der Region wirksam sein.<br />

Im Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzept (ISEK) hat die Stadt Hemmoor<br />

die Entwicklung des Stadtzentrums entlang der Leitlinie Zentrumstraße - Otto-Peschel-Straße -<br />

Bahnhofstraße als vorrangige Maßnahme zur Stärkung des Mittelzentrums festgelegt. Die Attraktivitätssteigerung<br />

sowie die Belebung des Stadtzentrums durch die Neuansiedlung von Unternehmen<br />

sowie von gehobenem Facheinzelhandel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des<br />

Entwicklungskonzeptes. Die Stadt Hemmoor geht davon aus, dass über die angestrebte Entwicklung<br />

des Stadtmittelpunktes neue Kundenpotenziale generiert werden können und damit<br />

eine Reduzierung der Kaufkraftabflüsse (vgl. MR-Gesellschaft für Regionalberatung 2003: Handlungskonzept<br />

zur Stärkung des Mittelzentrums Hemmoor) erreicht wird. Die Otto-Peschel-Straße<br />

besitzt als „Scharnier“ zudem eine wichtige Vernetzungsfunktion zwischen der Bahnhofstraße<br />

und der Zentrumstraße und weist durch die noch vorhandenen Freiflächen ein hohes Potenzial<br />

für die Ansiedlung von zentrumsrelevanten Versorgungsstrukturen auf.<br />

Zur Stärkung des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen der Stadt Hemmoor sollen<br />

daher in diesem für die Entwicklung des Mittelzentrums wichtigen Innenstadtbereich die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und<br />

Fachmärkten (z. B. Drogeriemarkt, Mode- und Schuhmarkt, Elektrofachmarkt etc.) sowie ergänzender<br />

Handwerks- und Dienstleitungsangebote (Friseur, Apotheke, Gastronomie etc.) geschaffen<br />

werden. Darüber hinaus ist es Ziel, den genehmigten und bereits realisierten Lebensmitteldiscounter<br />

im Norden des Plangebietes sowie die zugeordneten Stellplätze abzusichern und für diesen<br />

Standort gewisse Erweiterungsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

Um die genannte Zielsetzung zu erreichen, werden im Plangebiet daher Sondergebiete (SO)<br />

mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ festgesetzt. Die Gliederung Sondergebiete mit<br />

Festsetzung der zulässigen Betriebe bzw. Nutzungen sowie der Verkaufs- und Geschossflächen<br />

erfolgt, um die Attraktivität des Planbereiches zu erhöhen.<br />

Der südwestliche Teil der rechtsverbindlichen 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2 wird in die vorliegende<br />

Planung einbezogen, da die im SO3-Gebiet festgesetzten Nutzungen die hier geplante<br />

Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Form eines Fachmarktzentrums nicht zulassen. Das<br />

vorhandene Lagergebäude wird dabei überplant und durch einen Neubau ersetzt.<br />

Die immissionsschutzrechtlicher Belange sowie die Belange angrenzender Nutzungen werden in<br />

der Bauleitplanung berücksichtigt.<br />

5. STÄDTEBAULICHE <strong>INHALT</strong>E<br />

5.1 Verkehrliche Erschließung<br />

Die Erschließung der Flächen des Plangebietes erfolgt ausgehend von der nördlich verlaufenden<br />

Otto-Peschel-Straße (öffentliche Straßenverkehrsfläche) über die dort vorhandene Zufahrt sowie<br />

die anschließenden Stellplatzflächen. Lediglich für das SO 2 im Süden soll auch eine Zufahrtsmöglichkeit<br />

aus nordwestlicher Richtung über Flächen des Einkaufzentrums am ehemaligen<br />

MGH-Standort zulässig sein.<br />

Eine Zufahrt vom Ziegeleiweg zu dem geplanten Einzelhandelsstandort wird durch die Festsetzung<br />

eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze aus-<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 7


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

geschlossen, so dass einer möglichen Beeinträchtigung der östlich des Plangebietes existierenden<br />

Wohnbebauung durch den Zu- und Abfahrtsverkehr zum Einzelhandels- und Fachmarktzentrum<br />

vorgebeugt wird. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist der Standort der Versorgungsanlage:<br />

Gas bzw. der Abfallentsorgungsstandort.<br />

Die für die vorgesehene Nutzungen erforderlichen Stellplätze werden im Plangebiet bereitgestellt<br />

und planungsrechtlich gesichert. Die Stellplatzflächen sind zu durchgrünen.<br />

Über die Otto-Peschel-Straße ist eine direkte Anbindung an die B 495 und den ÖPNV (Bahnhof)<br />

vorhanden.<br />

5.2 Bauliche Nutzung, Bauweise und Baugrenzen<br />

Der Zielsetzung des Bebauungsplanes entsprechend werden für die Bauflächen als Sondergebiete<br />

(SO) mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) festgesetzt.<br />

Auf der Grundlage eines mit der Stadt Hemmoor abgestimmten Bau- und Nutzungskonzeptes<br />

erfolgt eine Gliederung der Sondergebiete in drei Teilbereiche, wobei das SO 1 den Bereich des<br />

im Norden existierenden Lebensmitteldiscounters umfasst. Im SO 2 soll das geplante Fachmarktzentrum<br />

mit Einzelhandelsbetrieben und angegliederten Handwerks- und Dienstleistungsangeboten<br />

neu errichtet werden. Das SO 3 dient der Erweiterung des Einzelhandelstandortes durch die<br />

Ansiedlung weiterer Einzelhandels, Handwerks-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe.<br />

Innerhalb der festgesetzten Sondergebiete (SO) sind daher folgende Betriebe und Nutzungen<br />

zulässig:<br />

Im Sondergebiet SO 1:<br />

• Lebensmitteldiscounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 m²<br />

Im Sondergebiet SO 2:<br />

• Einzelhandelsbetriebe (einschl. Fachmärkte und Discounter) im Non-Food-Bereich mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von zusammen 1.900 m²<br />

• Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen<br />

200 m²<br />

• Die Herstellung und die Lagerung von Lebensmitteln sind grundsätzlich nicht zulässig. Der<br />

Verkauf von Lebensmitteln ist nur zulässig, soweit es sich um ein Randsortiment mit einer<br />

Verkaufsfläche von bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche des zulässigen Betriebes handelt.<br />

Im Sondergebiet SO 3:<br />

• Einzelhandelsbetriebe (einschl. Fachmärkte und Discounter) im Non-Food-Bereich mit einer<br />

maximalen Verkaufsfläche von zusammen 2.000 m². Der Verkauf von Lebensmitteln ist<br />

hier nur zulässig, soweit es sich um ein Randsortiment mit einer Verkaufsfläche von bis zu<br />

10 % der Gesamtverkaufsfläche des zulässigen Betriebes handelt.<br />

• Bistro- und Gastronomiebetriebe bis zu einer maximalen Geschossfläche von zusammen<br />

300 m²<br />

• Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen<br />

200 m²<br />

• Stellplätze für die zugelassenen Nutzungen<br />

Mit der Festsetzung im SO 1 wird insbesondere der vorhandene Lebensmitteldiscounter abgesichert<br />

und eine Erweiterungsmöglichkeit für diesen Einzelhandelsstandort geschaffen. Im SO 2 und<br />

SO 3 wird auf eine beschränkende Festsetzung der Sortimentsbereiche weitgehend verzichtet,<br />

um für die verfügbare Fläche eine nachhaltige und flexible Einzelhandelsnutzung zu erreichen<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 8


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BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

und damit eine Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen und Nachfragepotenziale<br />

zu ermöglichen. Allerdings wird hier der Sortimentsbereich Lebensmittel beschränkt, da<br />

diesbezüglich eine ausreichende Versorgung in der Stadt Hemmoor existiert und somit die Ansiedlung<br />

weiterer Lebensmittelmärkte nicht zulässig sein soll. Durch die Ansiedlung von Handwerks-<br />

, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben soll die vorgesehene Entwicklung als Einzelhandelsstandort<br />

unterstützen und die Attraktivität des Standortes gefördert werden. Zugleich dient die<br />

Beschränkung der Verkaufs- und Geschossflächen für diese Nutzungen dazu, einer erheblichen<br />

Veränderung des Gebietscharakters vorzubeugen und die Fläche für Einzelhandelsbetriebe vorzuhalten.<br />

Die Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln ist im SO 2 aus Gründen des Immissionsschutzes<br />

nicht zu lässig. Aus diesem Grund dürfen Lebensmittel im SO auch nur als Randsortiment geführt<br />

werden.<br />

Die Maße baulicher Nutzung sowie die Bauweise und die Baugrenzen sind unter Berücksichtigung<br />

des Baukonzeptes für das geplante Fachmarktzentrum im Süden, der vorhandenen Gebäudestrukturen<br />

im Norden des Plangebietes sowie der geplanten baulichen Weiterentwicklung des<br />

Standortes festgesetzt worden. Um den Standort städtebaulich zu steuern, hat die Stadt Hemmoor<br />

allerdings über die Festsetzung der zulässigen Nutzungen und Betriebe hinaus auch eine<br />

Festsetzung der Verkaufs- und Geschossflächen in den Sondergebieten vorgenommen.<br />

Die Festsetzung der zu bebauenden Grundfläche (GR) ist entsprechend dem erkennbaren nutzungsbedingten<br />

Bedarf erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte Grundfläche<br />

durch die in § 19 Abs. 1 BauNVO genannten Anlagen um maximal 50 % überschritten werden.<br />

Damit sich künftige Neubauten in den städtebaulichen Gesamtzusammenhang einfügen, wird<br />

zudem die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH) auf 11,00 m im SO 1 sowie im SO 2 und SO 3<br />

auf 12,50 m beschränkt. Ausgenommen von dieser Höhenbeschränkung sind Gebäudeteile<br />

geringer Grundfläche wie Schornsteine, Masten, Antennen etc.. Bezugspunkt für die Festsetzung<br />

der maximalen Höhe baulicher Anlagen ist die Höhenlage der Oberkante der zur Erschließung<br />

der Baugrundstücke dienenden öffentlichen Erschließungsstraße (Einfahrtsbereich an der Otto-<br />

Peschel-Straße), gemessen mittig vor der Einfahrt. Die Zahl der Vollgeschosse wird im Hinblick auf<br />

die Bauhöhenbeschränkung nicht festgesetzt.<br />

Angesichts der heutigen Anforderungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe an den Standort und<br />

die Gebäudegrößen ist in den Sondergebiete eine abweichende Bauweise (a) vorgesehen, die<br />

durch die Zulässigkeit von Gebäudelängen über 50 m eine funktionsgerechte und zielgerichtete<br />

Bebauung der verfügbaren Flächen ermöglicht.<br />

Die Baugrenzen im SO 1 sind so festgesetzt worden, dass eine Absicherung und Erweiterung des<br />

Lebensmitteldiscounters möglich ist. Dabei bleibt im Osten und Norden der Abstand der Baugrenzen<br />

zu den Verkehrsflächen entsprechend dem rechtsverbindlichen B-Plan Nr. H 2 erhalten.<br />

Im SO 2 und SO 3 sind die überbaubaren Grundstücksflächen so bemessen worden, dass zum<br />

einen ein ausreichender Gestaltungsspielraum für die Errichtung neuer Gebäude vorhanden ist<br />

und in Verbindung mit den nördlich liegenden Gebäudestrukturen eine Platzsituation entsteht.<br />

Zum anderen halten die Baugrenzen zur südwestlichen Geltungsbereichsgrenze einen Abstand<br />

von 15,0 m ein, wobei die Festsetzung die südwestliche Gebäudeflucht des nordwestlich liegenden<br />

Fachmarktzentrums aufnimmt.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 9


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

5.4 Grünstrukturen<br />

Im Südwesten des Geltungsbereiches ist zur Gliederung des Siedlungsbereiches sowie als Abstandsfläche<br />

zu den südwestlich angrenzenden Industrie- und Gewerbenutzungen eine 8,0 m<br />

breite private Grünfläche festgesetzt. Darüber hinaus sind neu zu errichtende Stellplatzflächen<br />

durch die Anpflanzung von Laubbäumen zu durchgrünen.<br />

Durch die Bauflächen sowie die festgesetzten Stellplatzflächen wird ferner ein Teil der im rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplan Nr. 2 „Am Bahnhof“ festgesetzten Schutzpflanzung in Anspruch<br />

genommen. Die Funktion der Schutzpflanzung als Vorkehrung vor gewerblichen Lärmimmissionen<br />

ist bedingt durch das Alter der Gehölze mittlerweile allerdings verloren gegangen. Insofern<br />

möchte das Mittelzentrum Hemmoor das vorhandene Flächenpotenzial im Innenstadtbereich<br />

für die wichtige Belebung und Entwicklung des Stadtzentrums nutzen.<br />

5.6 Städtebauliche Flächenbilanz<br />

Flächengröße*<br />

Sondergebiete (SO1, SO 2, SO 3) „Einkaufszentrum“ 11.871 m²<br />

Stellplatzflächen 5.533 m²<br />

private Grünfläche 1.634 m²<br />

Fläche für Versorgungsanlagen und die Abfallentsorgung 182 m²<br />

Gesamt 19.220 m²<br />

∗ Angaben gerundet auf Grundlage der Plankarte (M. 1: 1.000) zum Bebauungsplan<br />

6. IMMISSIONSSCHUTZ<br />

Südwestlich bzw. westlich des Plangebietes existiert ein Industriebetrieb (Metallgießerei), dessen<br />

Bestandsschutz, Betriebsausübung und Betriebsentwicklung sowie dessen Lage im Industriegebiet<br />

in der hier in Rede stehenden Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.<br />

Um Beeinträchtigungen für den Standort und die betriebliche Entwicklung dieses Industriebetriebes<br />

zu vermeiden, sind sowohl das besonders schutzbedürftige Wohnen einschl. Betriebsleiterwohnungen<br />

im Plangebiet insgesamt als auch die Herstellung und die Lagerung von Lebensmitteln<br />

im SO 2 ausgeschlossen und der Lebensmittelverkauf nur als Randsortiment zugelassen worden.<br />

Des Weiteren hält die Neubebauung im SO 2 und SO 3 aufgrund der festgesetzten Baugrenzen<br />

und einer zu bepflanzenden privaten Grünfläche einen Abstand von mind. 15,0 m zur<br />

südwestlichen Grundstücksgrenze ein. Des Weiteren ist festgesetzt, dass im SO 2 an der südwestlichen<br />

Gebäudefassade auf ganzer Länge Öffnungen wie Türen, Fenster oder Tore (ausgenommen<br />

feststehende Verglasungen wie z. B. Lichtbänder und Fluchtwege) nicht zulässig sind.<br />

Mit den o. g. Festsetzungen wird möglichen Immissionskonflikten vorgebeugt und den betrieblichen<br />

Belangen der südwestlich existierenden Gewerbe- und Industriebetriebe Rechnung getragen.<br />

7. UMWELTBERICHT<br />

Um die Belange von Natur und Landschaft den gesetzlichen Anforderungen (BauGB, UVPG<br />

NNatG) entsprechend in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen, ist der vorliegende<br />

Umweltbericht nach § 2 a BauGB erarbeitet worden. Inhaltlich umfasst der Bericht neben<br />

der Darlegung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung, eine allgemeine Übersicht über<br />

das Plangebiet, eine Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtig existierenden Zu-<br />

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BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

standes von Natur und Landschaft, eine Analyse der aufgrund der Planung möglichen negativen<br />

Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Darlegung der<br />

Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />

Bei der Beschreibung der Schutzgüter wird auf die verwendeten Informationsquellen, die<br />

durchgeführten Bestandserfassung sowie ggf. fehlende Datengrundlagen hingewiesen.<br />

7.1 Ziele und Inhalte der verbindlichen Bauleitplanung<br />

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ ist es durch die Festsetzung von<br />

Sondergebietsflächen und Stellplatzbereichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Stadtzentrum zu schaffen und einen vorhandenen<br />

Lebensmitteldiscounter mit den zugehörenden Stellplatzflächen abzusichern. Im Folgenden<br />

sind die wesentlichen städtebaulichen Parameter der verbindlichen Bauleitplanung<br />

dargelegt:<br />

Größe des Geltungsbereiches: - 1,9220 ha<br />

Maßgebliche verbindliche - Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ und 6. Änderung des<br />

Bauleitpläne:<br />

B-Planes Nr. H 2<br />

Art der baulichen Nutzung: - Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 mit Zweckbestimmung<br />

„Einkaufszentrum“ – Flächengröße gesamt: ca. 1,187 ha<br />

Bauweisen und Baudichten: - abweichende Bauweise<br />

- Gebäudehöhe 11,0 m bzw. 12,50 m<br />

Verkehrserschließung: - die Erschließung erfolgt ausschließlich über die Otto-<br />

Peschel-Straße sowie die anschließenden privaten Zufahrtund<br />

Stellplatzflächen<br />

- lediglich die vorhandene Versorgungsanlage wird über<br />

den Ziegeleiweg angebunden<br />

- Flächen für Stellplätze – Flächengröße: ca. 0,533 ha<br />

Ökologische Aspekte: - Festsetzung einer 8,0 m breiten privaten Grünfläche im<br />

Südwesten und naturraumtypische Bepflanzung der Fläche<br />

– Größe: 0,1634 ha<br />

- Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen des Siedlungsbereiches,<br />

die im rechtskräftigen B-Plan Nr. H 2 als Schutzpflanzung<br />

festgesetzt sind.<br />

- Durchgrünung neu entstehender Stellplatzflächen<br />

- Versickerung des anfallenden nicht schädlich verunreinigten<br />

Oberflächenwassers<br />

- Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Teilflächen<br />

der ursprünglich vorhandene Gehölzstruktur für die Stellplatzflächen<br />

des im Norden des Plangebietes angesiedelten<br />

Discounters<br />

- Bereitstellung von externen ökologischen Ausgleichsflächen<br />

Sonstiges: - Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen und die<br />

Abfallentsorgung – Größe: 0,0182 ha – Absicherung eines<br />

vorhandenen Standortes<br />

7.2 Übersicht über das Plangebiet<br />

Räumliche Lage: Das Plangebiet liegt im Zentrum der Stadt Hemmoor südlich der Otto-Peschel-<br />

Straße und westlich des Ziegeleiweges.<br />

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Landschaftsraum: Das Plangebiet gehört naturräumlich zum Bereich der „Cuxhavener - Bremerhavener<br />

Geest, die der übergeordneten Region Stader Geest zuzuordnen ist.<br />

Flächennutzungen und Siedlungsstruktur: Im Plangebiet existieren ein kürzlich errichteter Lebensmitteldiscounter<br />

mit Stellplatzflächen im Norden und eine ältere, gewerblich nutzbare Lagerhalle<br />

im Süden. Südöstlich dieser Bebauung befindet sich ein Siedlungsgehölz, das bis zum Ziegeleiweg<br />

reicht. Nordwestlich grenzen weitere großflächige Einzelhandelsbetriebe an, während östlich<br />

ein Wohngebiet sowie unbebaute Flächen zu finden sind. Unmittelbar südwestlich und westlich<br />

grenzen gewerbliche und industrielle Nutzungen an den Änderungsbereich an.<br />

Relief: Das Gelände im Plangebiet fällt ausgehend von der Otto-Peschel-Straße leicht nach<br />

Südwesten ab. Innerhalb der Gehölzstruktur findet sich zudem ein mäßig ausgeprägtes Kleinrelief.<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Bebauungsstrukturen liegen aufgrund von Bodenaufschüttungen<br />

überdies etwas höher als das gewachsene Terrain.<br />

Denkmale: Innerhalb des Plangebietes sind keine Boden- und Baudenkmale sowie sonstige<br />

archäologisch wertvollen Elemente verzeichnet.<br />

Naturschutzfachliche Schutzgebiete, Schutzobjekte und besonders geschützte Biotope: Im<br />

Plangebiet kommen weder Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturparkfläche,<br />

geschützte Landschaftsbestandteile noch besonders geschützte Biotope nach § 28 a<br />

NNatG oder besonders geschütztes Feuchtgrünland nach § 28 b NnatG vor. Darüber hinaus<br />

sind weder Biotope der „Erfassung für den Naturschutz wertvollen Bereiche“ (LRP Landkreis Cuxhaven<br />

2000) noch Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete vorhanden.<br />

Der Bereich des Plangebietes liegt weder in einem FFH-Gebiet noch in einem Europäischen<br />

Vogelschutzgebiet, einen Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung oder einem Gemeinschaftlich<br />

bedeutsamen Vogellebensraum (LRP Landkreis Cuxhaven 2000).<br />

7.3 Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft<br />

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Informationsquellen /Methodik<br />

Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven (2000), Landschaftsplan<br />

der Samtgemeinde Hemmoor (2000), Biotope der Samtgemeinde Hemmoor (Vogt 1987)<br />

Die Biotoptypenkartierung erfolgte anhand des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V. DRACHENFELS<br />

2004). Auf eine faunistische Bestandsaufnahme ist aufgrund des erheblichen Wertverlustes der im Plangebiet anzutreffenden<br />

Biotopstrukturen verzichtet worden.<br />

Das innerhalb des Innenstadtbereiches liegende Plangebiet ist durch einen Einzelhandelsbetrieb<br />

mit umfangreichen Stellplatz- und Zufahrtsflächen, eine gewerbliche genutzte Lagerhalle,<br />

den Standort einer Ver- und Entsorgungsanlage sowie durch eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches<br />

(Schutzpflanzung) mit angrenzender Ruderalflur gekennzeichnet. Angrenzend finden<br />

sich Verkehrsflächen, weitere Einzelhandelsstandorte sowie Wohnnutzungen und eine Seniorenwohnanlage.<br />

Die gewerblich genutzte Lagerhalle im Südwesten des Plangebietes sowie der Einzelhandelsstandort<br />

im Norden sind durch größere, funktional gestaltete Gebäude, einen hohen Versiegelungsgrad,<br />

wenig strukturierte Außenanlagen und artenarme Grünflächen geprägt, so dass hier<br />

nur eine geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften vorhanden ist. Die Bebauung<br />

ist über die rechtsverbindliche Bauleitplanung sowie entsprechende Baugenehmigungen<br />

abgesichert.<br />

Die zum Lebensmitteldiscounter gehörenden Stellplatzflächen, die die innerhalb des Plangebietes<br />

liegenden Teilbereiche der Flurstücke 134/34 und 134/36 umfassen, besitzen aufgrund<br />

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der vollständigen Versiegelung nur eine sehr geringe ökologische Bedeutung. Darüber hinaus<br />

ist durch die Anlage der Stellplatzflächen ein Teil der ursprünglich vorhandenen Schutzpflanzung<br />

(Siedlungsgehölz) verloren gegangen.<br />

Im Südosten des Plangebietes findet sich eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches (Schutzpflanzung).<br />

Der Gehölzbestand setzt sich aus Kiefern, Ahorn, Sandbirke und Stieleiche zusammen.<br />

Zerstreut treten Hasel, Vogelbeeren, Espen und Traubenkirschen auf. Vereinzelt sind abgestorbene<br />

oder abgebrochene Bäume und Baumteile vorhanden. Die relativ dichte Strauchund<br />

Krautschicht wird von Brombeeren, Waldgeißblatt, Klettenlabkraut, Brennnesseln und<br />

Schöllkraut dominiert. In Lichtungsbereichen treten überdies Vogelmiere, Giersch, Gundermann,<br />

Löwenzahn und Knäuelgras auf. Ein Vorkommen gefährdete oder geschützter Pflanzenarten<br />

ist nicht festgestellt worden. Der Gehölzbereich wird zudem von schmalen Trampelpfaden<br />

durchzogen, entlang deren sich fast überall Müll findet. Darüber hinaus wird fast der<br />

gesamte Bereich für die Ablagerung von Gartenabfällen genutzt, wodurch eine erhebliche<br />

Störung des Standortes entsteht. Der östliche Randbereich der Gehölzstruktur ist zudem teilweise<br />

durch die Nutzung als Kfz-Parkplatz und die Anlage der Versorgungsstation zurückgedrängt<br />

worden. In den letzten Jahren hat die Gehölzstruktur vor allem durch die erhebliche Verringerung<br />

der Flächengröße infolge zulässiger Bebauungen im Plangebiet sowie in angrenzenden<br />

Bereichen (Gewerbe- und Wohnbebauung, Verbrauchermärkte, Stellplätze) sowie der damit<br />

verbundenen Verinselung und Beeinträchtigungen an ökologischem Wert verloren. Die Bedeutung<br />

für Arten und Lebensgemeinschaften ist heute nur noch als mittel einzustufen, wobei insbesondere<br />

im Nahbereich der Bebauung aufgrund anthropogener Störungen nur eine geringe<br />

Lebensraumfunktion vorhanden sein wird.<br />

Zwischen der Gehölzstruktur und der gewerblich genutzten Lagerhalle findet sich eine feuchte<br />

Ruderalflur, die durch Flatterbinsen, Wiesenrispengras, Schilf, Brombeeren, kleine Espen und<br />

Birken geprägt wird. Vor allem die aufgewachsenen Gehölze sowie die Brombeeren weisen<br />

dabei auf die zunehmende Verbuschung der Fläche hin. Durch die unmittelbar angrenzenden<br />

gewerblichen Nutzungen sind Störungen der Lebensraumfunktionen zudem nicht auszuschließen,<br />

so dass die Ruderalflur unter Berücksichtigung der Artenzusammensetzung insgesamt eine<br />

mittlere bis geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist.<br />

Die 1987 im Rahmen einer Bestandserfassung der „Biotope der Samtgemeinde Hemmoor“ (L.<br />

Vogt) im Bereich „Ziegelkamp“ (südlich und nördlich der Otto-Peschel-Straße, östlich des Ziegeleiweges)<br />

festgestellten gefährdeten und geschützten Pflanzenarten und ökologisch hochwertigen<br />

Biotopstrukturen sind aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung der Flächen südlich der<br />

B 495 sowie nördlich und südlich der Otto-Peschel-Straße, der Anlage von Straßenverkehrsflächen,<br />

der Sanierung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie der Erhöhung der Nutzungsintensität<br />

nicht mehr vorhanden. Der Standort einer Borstgrasheide mit Waldhyazinthen unmittelbar<br />

südlich des ehemaligen MGH-Geländes ist aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.<br />

H 2 mittlerweile durch einen Verbrauchermarkt überbaut. Die Magerrasen- und Trockenrasenbereiche<br />

nördlich der Otto-Peschel-Straße sowie östlich des Ziegeleiweges sind durch genehmigte<br />

Wohn- und Gewerbebauten ersetzt worden oder im Rahmen der Bahnquerung sowie<br />

der Erweiterung der Park+Ride-Anlage verloren gegangen. Zugleich sind damit auch die 1987<br />

erfassten Orchideenstandorte überbaut worden. Im Plangebiet selbst konnten keine der noch<br />

in der Bestandserfassung von 1987 kartierten Pflanzenarten der Roten Liste festgestellt werden.<br />

Standorte der Roten Waldameise sind nicht angetroffen worden.<br />

Die Ver- und Entsorgungsanlage im Osten des Plangebietes zeichnet sich aufgrund der Bebauung<br />

und der angrenzenden Lagerflächen durch eine geringe Bedeutung für Arten- und<br />

Lebensgemeinschaften aus.<br />

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Schutzgut Boden<br />

Informationsquellen<br />

Bodenkundliche Übersichtskarte Standortkarte 1 : 50.000 (NLfB), Bodenkundliche Standortkarte 1 : 200.000 (NLfB 1974),<br />

Gründungsempfehlung und Versickerungsfähigkeit BV ALDI- und Kombi-Markt - Gutachten Dr. U. Lade (2008), eigene<br />

Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), eigene örtliche Erhebungen, Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven<br />

(2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />

Im Planbereich sind aufgrund der Lage auf der Geest Podsol-Böden aus schwach schluffigen<br />

Feinsanden und Mittelsanden anzutreffen. Partiell sind im Oberboden auch Auffüllungen mit<br />

Ziegelbruch oder Bauschutt vorhanden. Im Landkreis Cuxhaven sind Podsolböden hinsichtlich<br />

der regionalen Verbreitung als „sehr häufig“ eingestuft, so dass nicht von einem seltenen Vorkommen<br />

auszugehen ist. Die Natürlichkeit der Böden ist in den versiegelten und gewerblich<br />

genutzten Bereichen, zu denen die Lagerhalle im Süden und der Lebensmitteldiscounter im<br />

Norden gehören, als sehr gering zu bewerten. Im Bereich der Gehölzstrukturen ist dagegen von<br />

einer überwiegend mittleren Natürlichkeit auszugehen, da hier die anthropogene Einflussnahme<br />

geringer ist. Die Wasserdurchlässigkeit der im Plangebiet anzutreffenden sandigen Böden<br />

ist als relativ gut einzustufen (kf-Wert 10 -4 bis 10 -5 ).<br />

Schutzgut Wasser<br />

Informationsquellen<br />

Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), eigene örtliche Erhebungen, Gründungsempfehlung und Versickerungsfähigkeit<br />

BV ALDI- und Kombi-Markt - Gutachten Dr. U. Lade (2008), Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven<br />

(2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000), Karte des Naturraumpotentials v. Niedersachen<br />

u. Bremen, Grundwasser (NLfB 1978)<br />

Fließ- und Stillgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Grundwasserspiegel liegt im<br />

Mittel mehr als 4,90 m unter der Geländeoberfläche (Dr. U. Lade 2008). Die mittlere natürliche<br />

Grundwasserneubildung liegt bei 300 bis 350 mm/Jahr und ist damit als hoch zu bewerten.<br />

Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich sowie im Hinblick auf vorhandene Bodenversiegelungen<br />

ist allerdings von einer erheblichen Verringerung der natürlichen Grundwasserneubildung<br />

auszugehen. Die Wasserdurchlässigkeit der Böden ist als relativ gut zu beurteilen (kf-Wert 10 -4<br />

bis 10- 5 ).<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

Informationsquellen<br />

Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), topographische Karten, Landschaftsrahmenplan Landkreis<br />

Cuxhaven (2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />

Der Änderungsbereich wird aufgrund der räumlichen Lage im Innenstadtbereich, der vorhandenen<br />

großvolumigen Bebauung im Plangebiet und der näheren Umgebung und dem erheblichen<br />

Umfang der versiegelten Flächen durch ein Stadtklima geprägt. Eine besondere Bedeutung<br />

für die Kalt- und Frischluftentstehung besitzt der Bereich daher nicht. Die südöstlich<br />

existierenden Gehölzstrukturen tragen jedoch über Luftfilterung und Beschattung zur Verbesserung<br />

des Lokalklimas bei. Insofern sind in geringem Umfang positive Ausgleichswirkungen für<br />

die angrenzende Nutzungen zu erwarten.<br />

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild<br />

Informationsquellen<br />

Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), örtliche Erhebungen, topographische Karten, Landschaftsrahmenplan<br />

Landkreis Cuxhaven (2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />

Das Ortsbild im Plangebiet wird bedingt durch die Lage im Zentrum der Stadt Hemmoor durch<br />

eine relativ hohe Bebauungsdichte und Urbanität gekennzeichnet. Prägend sind dabei vor<br />

allem die im Süden des Plangebietes existierende großvolumige, wenig gegliederte Lagerhalle,<br />

das Gebäude eines Discounters im Norden, das aus mehreren Baukörpern bestehende<br />

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Einkaufszentrum nordwestlich des Plangebietes sowie die großflächigen, die Gebäude verbindenden<br />

Parkplatz- und Zufahrtsflächen. Darüber hinaus finden sich Wohnbebauungen im Osten<br />

und Gewerbe- und Industriebetriebe im Südwesten, so dass der gesamte Planbereich von<br />

Siedlungsstrukturen begrenzt wird. Gegliedert und durchgrünt wird der Siedlungsbereich durch<br />

die im Südosten des Plangebietes vorkommende Gehölzstruktur, die auch eine visuelle Abschirmung<br />

der vorhandenen Wohnbebauung gegenüber dem Einzelhandelsstandort bewirkt.<br />

Die Funktion als innerstädtischer Naherholungsbereich hat dieser Grünbereich bedingt durch<br />

die Verinselung und die fortgeschrittene Bebauung der Flächen südlich der Otto-Peschel-<br />

Straße sowie die Ablagerung von Abfällen jedoch weitgehend verloren.<br />

Insgesamt ist die Bedeutung des Plangebietes für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Ortsund<br />

Landschaftsbildes aufgrund der dichten Bebauung sowie der funktionalen Gestaltung der<br />

gewerblich genutzten Gebäude und Verbrauchermärkte, der Eingrenzung mit Siedlungsstrukturen<br />

und der zum Teil geringen Durchgrünung als gering zu bewerten. Lediglich der Bereich der<br />

Gehölzstruktur ist aufgrund der gliedernden und durchgrünenden Wirkung als mittel zu bewerten.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Informationsquellen<br />

Eigene örtliche Erhebungen, topographische Karten, Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven (2000)<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch sind derzeit nicht vorhanden. Jedoch<br />

sind an der südwestlichen Grenze des Plangebietes Immissionen, die von der angrenzenden<br />

industriellen Nutzung ausgehen, nicht auszuschließen. Diesbezüglich sind derzeit jedoch keine<br />

negativen Auswirkungen zu erwarten, da im Südwesten des Plangebietes keine schutzbedürftigen<br />

Nutzungen vorhanden sind.<br />

7.4 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist zu erwarten, dass die derzeitige intensive Nutzung als<br />

Einzelhandels- und Gewerbestandort weitergeführt wird und die Gehölzstrukturen erhalten bleiben.<br />

Somit dürften sich bei Nicht-Durchführung der Planung keine wesentlichen Änderungen<br />

des Umweltzustandes ergeben.<br />

7.5 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

durch die vorgesehene Planung<br />

Ausgehend von der ökologischen Bedeutung des Plangebietes, den existierenden Belastungen<br />

des Naturhaushaltes und des Landschafts- und Ortsbildes sowie der städtebaulichen Konzeption<br />

können die Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft wie folgt beurteilt werden.<br />

Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Durch die im Plangebiet vorgesehene Neubebauung geht der überwiegende Teil der vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen sowie die Ruderalfläche verloren, so dass Bereiche mit überwiegend<br />

mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften betroffen sind. Des Weiteren ist durch<br />

die Anlage der Stellplatzflächen für den Lebensmitteldiscounter (rd. 1.860 m²) bereits im Vorwege<br />

dieser Planung ein Teil der Gehölzstruktur in Anspruch genommen und überbaut worden.<br />

Da diese Flächen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. H 2 als Schutzpflanzung festgesetzt<br />

sind, ist dieser Verlust des Gehölzbestandes ebenfalls als Eingriff zu berücksichtigen. Die<br />

planungsrechtliche Absicherung des vorhandenen Lebensmitteldiscounters im Norden des<br />

Plangebietes ist dagegen nicht eingriffsrelevant. Durch die vorgesehene bauliche Erweiterung<br />

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dieses Standortes werden überdies nur Freiflächen mit geringer ökologischer Bedeutung betroffen.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften sind<br />

aufgrund der geplanten Neubebauung im Bereich der gewerblich genutzten Lagerhalle<br />

einschl. Freiflächen nicht zu erwarten. Dies auch unter dem Aspekt, dass hier aufgrund des<br />

rechtskräftigen B-Planes bereits Baurechte bestehen.<br />

Planungsbedingt werden weder Natur- u. Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturparkfläche,<br />

geschützte Landschaftsbestandteile noch besonders geschützte Biotope nach §<br />

28 a NNatG oder besonders geschütztes Feuchtgründland nach § 28 b NNatG, Biotope der<br />

„Erfassung für den Naturschutz wertvollen Bereiche“ oder Wasser-/ Heilquellenschutzgebiete<br />

betroffen.<br />

Die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung von Wald<br />

sowie zum Waldabstand stehen der Inanspruchnahme der im südlichen Teil des Änderungsbereiches<br />

existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen, da diese als Schutzpflanzung (Vorkehrungen<br />

zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />

Nr. H 2 „Am Bahnhof“ festsetzt ist.<br />

Schutzgut Boden<br />

Die Bodenstrukturen und -funktionen werden durch Versiegelungen im Bereich der Neubebauung,<br />

durch die bauliche Erweiterung des Lebensmitteldiscounters und der Anlage von Parkplatzflächen<br />

und Zufahrten stark gestört. Des Weiteren ist zu erwarten, dass im Südosten des<br />

Plangebietes Bodenauffüllungen durchgeführt werden, um das vorhandene Geländeniveau zu<br />

erreichen. Der Umfang der Auffüllungen ist dabei abhängig von der Gebäude- und Erschließungsplanung.<br />

Bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges in das Schutzgut Boden werden die aufgrund rechtskräftiger<br />

Planungen bereits zulässigen Eingriffe in Abzug gebracht.<br />

Flächengröße<br />

Umfang der bebaubaren Grundflächen in den SO-Gebieten (GR + 50 11.100 m²<br />

% gem. § 19 Abs. 4 BauNVO) der 8. Änderung des B-Planes Nr. H 2<br />

Festgesetzte Stellplatzflächen in der 8. Änderung des B-Planes Nr. H 2 + 5.533 m²<br />

Bebaute Fläche des vorhandenen Lebensmitteldiscounters - 1.700 m²<br />

Festgesetzte Grundfläche im SO 3 der 6. Änderung B-Plan H 2 - 3.400 m²<br />

Neu hinzukommende Versiegelung insgesamt: 11.533 m²<br />

Planungsbedingt kann eine Fläche von rd. 1,153 ha neu versiegelt werden. Darin enthalten ist<br />

die bereits durchgeführte Anlage von Parkplatzflächen für den Lebensmitteldiscounter in einer<br />

Größenordnung von rd. 0,186 ha.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Mit der Versiegelung verliert der Boden, die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen und<br />

über die Sickerung dem Grundwasser zuzuführen. Folglich kann die durch die geplante Neubebauung<br />

hervorgerufene Flächenversiegelung zu einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />

und zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung führen, wenn keine Vermeidungsvorkehrungen<br />

(z. B. Versickerung des Oberflächenwassers) getroffen würden. Da die Bedeutung<br />

des Plangebietes für die Grundwasserneubildung durch vorhandene Versiegelungen<br />

bereits reduziert ist, sind die Eingriffsfolgen in das Schutzgut Wasser jedoch zu relativieren. Fließund<br />

Stillgewässer sind planungsbedingt nicht betroffen.<br />

Schutzgut Klima<br />

Durch die geplante Neubebauung wird ein Bereich mit geringer Bedeutung für die Kalt- und<br />

Frischluftproduktion in Anspruch genommen, so dass sich planungsbedingt keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima ergeben werden. Allerdings sind gewisse Verände-<br />

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rungen des Mikroklimas aufgrund des Verlustes der Siedlungsgehölzstrukturen nicht auszuschließen.<br />

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild<br />

Mit der Planung wird sich das gegenwärtig wahrnehmbare Ortsbild durch die vorgesehene<br />

Neubebauung verändern. Ursächlich hiefür sind insbesondere der weitgehenden Verlust der im<br />

Plangebiet vorhandenen, gliedernden Siedlungsgehölzstrukturen sowie die mögliche Errichtung<br />

größerer Gebäude. Die Veränderung des Ortsbildes ist jedoch zu relativieren, da der Planbereich<br />

durch die angrenzenden großvolumigen Verbrauchermärkte und die wenig strukturierte<br />

Lagerhalle wesentlich geprägt wird. Darüber hinaus wird ein Teilstück der Gehölzstruktur südlich<br />

des Plangebietes erhalten, so dass eine gewisse Eingrünung sowie eine visuelle Abschirmung<br />

des Einzelhandelsstandortes in südöstliche Richtung erhalten bleiben.<br />

Schutzgut Mensch<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch wären möglicherweise zu erwarten,<br />

wenn im Südwesten des Plangebietes in unmittelbarer Nähe der vorhandenen industriellen<br />

Nutzung schützbedürftige Nutzungen wie Wohnbebauung oder Lebensmittelverarbeitung oder<br />

Lebensmittellagerung zugelassen und damit im Einflussbereich möglicher industriell bedingter<br />

Immissionen liegen würden.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die angestrebte städtebauliche Entwicklung<br />

des Plangebietes Veränderungen in der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Modifikationen<br />

des Ortsbildes eintreten werden. Kompensationsmaßnahmen sind daher erforderlich.<br />

7.6 Geprüfte Planungsvarianten<br />

Im Rahmen der vorliegenden Planung sind folgende Planungsvarianten geprüft worden:<br />

- Eine Ausdehnung des Plangebietes nach Südosten ist als nicht sinnvoll bewertet worden, da<br />

der damit verbundene Verlust weiterer Gehölzbestände dazu führen würde, dass die visuelle<br />

Abschirmung des Einzelhandelsstandortes gegenüber der östlich des Ziegeleiweges vorhandenen<br />

Wohnbebauung verloren gehen würde.<br />

- Eine Erschließung des Plangebietes über den Ziegeleiweg ist ausgeschlossen worden, um<br />

einer möglichen Beeinträchtigung der Wohnbebauung am Ziegeleiweg durch den Zu- und<br />

Abfahrtsverkehr zu den Fach- und Verbrauchermärkten vorzubeugen.<br />

- Einer Reduzierung der bebaubaren Flächen ist entgegen zuhalten, dass das Mittelzentrum<br />

Hemmoor zur Stärkung des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen das vorhandene<br />

Flächenpotenzial dieses innerstädtischen Bereiches nutzen möchte und die bereits<br />

begonnene Konzentration von Einzelhandelsbetrieben und die Ansiedlung von Facheinzelhandel<br />

fortsetzen will.<br />

7.7 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft<br />

Nachfolgend werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umweltauswirkungen der<br />

Planung geeignete Vorkehrungen zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und<br />

Landschaft beschrieben.<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />

• Das im Plangebiet anfallende, nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser soll auf den<br />

privaten Baugrundstücken versickert werden. Ziel: Durch die Versickerung des anfallenden<br />

Oberflächenwassers im Plangebiet soll eine Verringerung der Grundwasserneubildung und<br />

damit eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vermieden werden.<br />

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• Erhalt der Gehölzstrukturen südwestlich des Plangebietes. Ziel: Verminderung von negativen<br />

Auswirkungen auf das Ortsbild, Erhalt der abschirmenden Wirkung gegenüber der östlich<br />

des Ziegeleiweges liegenden Wohnbebauung.<br />

• Erforderliche Rodungen von Bäumen und Sträuchern sind möglichst in der Zeit zwischen<br />

dem 1. Oktober und dem 1. März durchzuführen. Ziel: Durch die zeitliche Festlegung sollen<br />

Beeinträchtigung von Brutvögeln vermieden werden. (Vermeidungsvorkehrung für den Artenschutz).<br />

• Neu zu schaffende Kfz-Stellplatzanlagen mit mehr als 10 Kfz-Stellplätzen sind zu durchgrünen,<br />

wobei pro 6 Pkw-Einstellplätze ein heimischer Laubbaum als Hochstamm zu pflanzen<br />

und dauerhaft zu erhalten ist. Für die Pflanzung eignen sich Feldahorn, Spitzahorn, Stieleiche,<br />

Vogelbeere, Hainbuche, Rotbuche und Sandbirke. Gehölze sind bei Abgang durch<br />

Neupflanzung derselben Art zu ersetzen. Ziel: Das Plangebiet zu durchgrünen, das Ortsbild<br />

zu gestalten und das Entstehen von klimatischen Belastungen durch Beschattung und Luftfilterung<br />

durch die Bäume zu verhindern.<br />

• Einhaltung eines Abstandes von 15,0 m zur südwestlichen Grundstücksgrenze, Ausschluss<br />

von schutzbedürftigen Wohnnutzungen im gesamten Plangebiet, Festsetzungen zur Gestaltung<br />

der südwestlichen Gebäudefassade im SO 2. Ziel: Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Mensch durch mögliche industrielle Immissionen, Sicherung des ordnungsgemäßen<br />

Betriebsablaufes und der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten des<br />

südwestlich existierenden Industriebetriebes.<br />

• Anlage und naturraumtypische Bepflanzung einer 8,0 m breiten privaten Grünfläche im<br />

Südwesten des Plangebietes. Ziel: Durchgrünung des Siedlungsbereiches zur Verringerung<br />

der Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Landschafts- und Ortsbild“.<br />

7.8 Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />

Ausgehend vom beschriebenen Zustand von Natur und Landschaft einschl. der Beeinträchtigungen,<br />

den Eingriffsfolgen sowie den Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Eingriffe<br />

soll nachfolgend die Ausgleichbarkeit der Eingriffsfolgen aufgezeigt werden.<br />

Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Beurteilung der Kompensationsmaßnahmen<br />

erfolgt im Rahmen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung anhand des Bewertungsmaßstabes<br />

des "Osnabrücker Modells". Planungsbedingt werden die in der Tabelle „Biotopbestand“<br />

aufgeführten Biotoptypen betroffen. In der Eingriffsermittlung wird auch die bereits erfolgte<br />

Anlage von Parkplätzen für den Lebensmittelsdiscounter und die damit verbundene Inanspruchnahme<br />

von Gehölzbeständen berücksichtigt. Bei rechtskräftig festgesetzten Bauflächen entstehen<br />

Eingriffsfolgen nur, wenn die Neubebauung das bereits zulässige Maß überschreitet.<br />

Biotopbestand Fläche (ha) x Wert (WE) Summe (WE)<br />

Verlust der Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches durch 0,6600 x 2,1 1,3860<br />

die Neubebauung und die Anlage von Stellplatzflächen<br />

Bereits erfolgter Verlust eines Teils der Gehölzstruktur durch 0,1860 x 2,1 0,3906<br />

die bereits erfolgte Anlage von Parkplatzflächen für den<br />

Lebensmitteldiscounter<br />

Verlust der Ruderalflur aufgrund von Neubebauung 0,1680 x 1,6 0,2688<br />

Inanspruchnahme von sonstigen Freiflächen und artenarmen<br />

Grünflächen durch Erweiterung der bebaubaren<br />

Grundflächen<br />

0,1393 x 0,7 0,0975<br />

Eingriffswert 2,1429<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 19


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

Planung Fläche (ha) x Wert (WE) Summe (WE)<br />

Anlage und naturraumtypische Bepflanzung einer Grünfläche<br />

0,165 x 1,1 0,1815<br />

Kompensationswert 0,1815<br />

Eingriff-Ausgleichs-Bilanz<br />

Eingriffswert<br />

2,1429 WE<br />

- Kompensationswert - 0,1815 WE<br />

Summe (Kompensationsdefizit)<br />

1,9614 WE<br />

WE = Werteinheit<br />

Innerhalb des Plangebietes verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1,9614 Werteinheiten, da<br />

die planungsbedingten Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, das<br />

Schutzgut Boden und das Ortsbild innerhalb des Plangebietes nur bedingt ausgeglichen werden<br />

können. Durch die Maßnahmen zur Sicherung des Wasserhaushaltes sowie durch die vorbeugenden<br />

Maßnahmen zum Immissionsschutz können Beeinträchtigungen für die Schutzgüter<br />

„Wasser“ und „Mensch vermieden werden. Erhebliche Eingriffsfolgen für das Klima sind planungsbedingt<br />

nicht zu erwarten.<br />

Der erforderliche Ausgleich der verbleibenden Eingriffsfolgen erfolgt über den Kompensationsflächenpool<br />

„Hafen Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor, der eine Flächengröße von rd.<br />

16,62 ha aufweist.<br />

Für den Flächenpool, der etwa 2,0 km nordwestlich des Änderungsbereiches liegt, ist 2004 ein<br />

Pflege- und Entwicklungsplan erstellt worden, in dem diverse ökologische Maßnahmen zur<br />

Steigerung der naturhaushaltlichen Leistungsfähigkeit, zur ökologischen Aufwertung des Bereiches<br />

und zur Verbesserung des Landschaftsbildes beschrieben worden sind. Innerhalb des<br />

Kompensationsflächenpools sind neben der Aufweitung von Gräben insbesondere die Entwicklung<br />

von Extensivgrünlandflächen, von Weidenwäldern, Gehölzstrukturen und Sukzessionsbereichen<br />

vorgesehen, so dass eine Kompensation der planungsbedingten Eingriffsfolgen möglich<br />

ist.<br />

Von den im Bereich des Flächenpools „Hafen Schwarzenhütten“ zur Verfügung stehenden<br />

Werteinheiten (gesamt: 8,393 WE) ist bislang lediglich ein Anteil von 0,1458 Werteinheiten<br />

durch andere Bauleitplanungen der Stadt Hemmoor belegt worden, so dass insgesamt noch<br />

8,247 Werteinheiten bereitstehen, die u. a. für die hier in Rede stehende Planung genutzt werden<br />

sollen.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 20


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

Kompensationsflächenpool „Hafen Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor<br />

ohne Maßstab<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 21


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

7.9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der<br />

Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />

Für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung<br />

sollten folgende Maßnahmen seitens der Stadt Hemmoor ergriffen werden:<br />

• Prüfung der Bauantragsunterlagen auf Einhaltung der städtebaulichen und grünordnerischen<br />

Festsetzungen<br />

• Prüfung, ob auf den privaten Grundstücksflächen die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen<br />

entsprechend den Festsetzungen durchgeführt worden sind.<br />

7.10 Zusammenfassung<br />

Die Stadt Hemmoor führt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ durch,<br />

um die planungsrechtlichen Voraussetzung für die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben<br />

und ergänzenden Handwerks- und Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Ziel ist die Stärkung<br />

des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen der Stadt Hemmoor. Des Weiteren<br />

soll ein bereits vorhandener Lebensmitteldiscounter einschl. Stellplatzflächen abgesichert werden.<br />

Innerhalb des Plangebietes sind auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne bereits<br />

überbaubare Flächen festgesetzt, die hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart, der überbaubaren<br />

Flächen sowie des zulässigen Umfanges der Bebauung modifiziert werden.<br />

Planungsbedingt werden eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches sowie eine Ruderalflur mit<br />

überwiegend mittlerer Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften betroffen, so dass mit<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften zu rechnen ist. Die<br />

Inanspruchnahme von sonstigen Freiflächen mit geringer ökologischer Bedeutung ist dagegen<br />

nicht mit erheblich negativen Auswirkungen verbunden. Böden mit hoher Natürlichkeit werden<br />

planungsbedingt nicht beansprucht. Allerdings sind erhebliche Eingriffe in den Boden durch<br />

die Überbauung bislang unversiegelter Flächen sowie eine mögliche Geländenivellierung zu<br />

erwarten. Veränderungen werden sich auch im Bereich des Ortsbildes durch den Verlust der im<br />

Plangebiet vorhandenen Gehölzbestände und die Neubebauung ergeben. Geringe Beeinträchtigungen<br />

sind dagegen für das Schutzgut Klima zu erwarten, da das Plangebiet keine<br />

besonderen klimatischen Funktionen besitzt. Erheblich negative Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Mensch sind nicht zu erwarten. Durch die Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers<br />

können die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser vermieden werden. Die verbleibenden<br />

Eingriffsfolgen in das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, den Boden und das<br />

Ortsbild werden durch externe Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Flächenpools „Hafen<br />

Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor ausgeglichen.<br />

8. DENKMALPFLEGE<br />

Im Hinblick auf den Bodendenkmalschutz ist der nachfolgende Hinweis, der vorsorglich in die<br />

Planung aufgenommen wurde, zu beachten:<br />

Sollten bei den geplanten Bau- u. Erdarbeiten ur- o. frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a.<br />

sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und<br />

Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gem. § 14<br />

Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen<br />

Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven, Museum Burg Bederkesa Tel: 04745 – 94390,<br />

unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer.<br />

Bodenfunde u. Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf v. 4 Werktagen nach der<br />

Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 22


STADT HEMMOOR<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

9. BELANGE DER FORSTWIRTSCHAFT<br />

Im südöstlichen Bereich des Plangebietes existiert eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches.<br />

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ der Stadt Hemmoor setzt diesen<br />

Bereich sowie das südlich angrenzenden Areal explizit als Schutzpflanzung (Vorkehrung zum<br />

Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) fest.<br />

Daher stehen die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung<br />

von Wald sowie zum Waldabstand der geplanten Inanspruchnahme der im südlichen Teil<br />

des Änderungsbereiches existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen. Insofern sind weder eine<br />

Ersatzaufforstung noch ein Waldausgleich erforderlich.<br />

10. ALTABLAGERUNG UND ALTSTANDORTE<br />

Der Stadt Hemmoor sind für den Bereich des Plangebietes keine Altablagerungen und Altstandorte<br />

bekannt. Sollten bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen Hinweise auf schädliche<br />

Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gefunden werden,<br />

ist unverzüglich der Landkreis Cuxhaven als untere Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />

11. VER- UND ENTSORGUNG<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Abwassers wird über eine Schmutzwasserkanalisation<br />

mit Anschluss an die Kläranlage der Samtgemeinde Hemmoor erfolgen. Die freie Kapazität<br />

der Kläranlage der Samtgemeinde Hemmoor von etwa 3.700 Einwohnerwerten reicht aus,<br />

um das im Plangebiet anfallende, unbelastete Abwasser aufzunehmen.<br />

Auf die Einhaltung der maßgeblichen technischen Bestimmungen und Regelwerke zur Abwasserbeseitigung<br />

bei gewerblichen Nutzungen wird vorsorglich hingewiesen.<br />

Oberflächenwasserbewirtschaftung<br />

Das im Plangebiet auf den privaten Flächen anfallende nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser<br />

ist auf diesen Grundstücksflächen zu versickern, um eine ordnungsgemäße Oberflächenwasserbewirtschaftung<br />

zur gewährleisten. Zum Schutz des Grundwassers sind Stellplätze<br />

und Zufahrten aus flüssigkeitsdichten Materialien herzustellen und so zu gestalten, dass das<br />

anfallende Oberflächenwasser seitlich ablaufen und dann in breitflächigen Mulden und/oder<br />

Rigolen versickern kann. Die entsprechenden Versickerungsanlagen sind dabei auf dem Privatgrundstück<br />

anzulegen und gemäß dem Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung<br />

zu bemessen und zu gestalten.<br />

Sollte nutzungsbedingt evtl. schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser anfallen, ist dies durch<br />

geeignete Anlagen zu behandeln.<br />

Trink- und Löschwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung wird durch den Anschluss an das vorhandene Trinkwassernetz sichergestellt.<br />

Träger der Trinkwasserversorgung ist der Wasserbeschaffungsverband Wingst.<br />

Die Löschwasserversorgung erfolgt über die vorhandenen Hydranten. Sie ist im Einvernehmen<br />

mit dem örtlich zuständigen Ortsbrandmeister sicherzustellen.<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 23


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BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

Strom- und Gasversorgung<br />

Das Baugebiet ist an die Strom- und Gasversorgung angeschlossen. Notwendige Erweiterungen<br />

des Leitungsnetzes werden zur Sicherung der Energieversorgung durch den Träger der<br />

Strom- und Gasversorgung durchgeführt. Versorgungsunternehmen ist die EWE Aktiengesellschaft.<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass vorhandene Versorgungsleitungen<br />

(Strom, Gas, Telekommunikation) nicht beeinträchtigt werden.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die für die Versorgung des Baugebietes<br />

notwendigen Versorgungsleitungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen<br />

Vorschriften bzw. Regelwerke und in Abstimmung mit dem Versorgungsträger zu errichten<br />

sind. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und<br />

Anlagen in öffentlichen Flächen“. Die Leitungstrasse ist so zu planen, dass die geforderten Mindestabstände<br />

gemäß VDE und DVGW-Regelwerke eingehalten werden.<br />

Darüber hinaus sind Oberflächenbefestigungen im Bereich von Versorgungsleitungen so zu<br />

planen und auszuführen, dass die Herstellung von Hausanschlüssen, Störungsbeseitigungen,<br />

Rohrnetzkontrollen usw. problemlos möglich ist. Eine eventuelle Bepflanzung darf nur mit flachwurzelnden<br />

Gehölzen ausgeführt werden, um eine Beschädigung der Versorgungsleitungen<br />

auszuschließen.<br />

Die im Nordosten des Plangebietes vorhandene Gasstation wird erhalten und als Vorsorgungsfläche<br />

mit Zweckbestimmung Gas zeichnerisch festgesetzt.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Cuxhaven und wird durch<br />

diesen bzw. dessen Auftragnehmern sichergestellt.<br />

Der im Nordosten des Plangebietes existierende Standort für die Abfallentsorgung (Wertstoffe) wird<br />

erhalten und zeichnerisch festgesetzt.<br />

12. BODENORDNUNG<br />

Bodenordnerische Maßnahmen sind zur Realisierung dieses Bebauungsplanes nicht erforderlich.<br />

13. VERFAHREN<br />

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hemmoor hat in seiner Sitzung am ……….2009 den Aufstellungsbeschluss<br />

gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2<br />

„Am Bahnhof“ gefasst. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

……….. 2009 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. H 2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />

hat am …………..2009 stattgefunden.<br />

Für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ der Stadt Hemmoor ist die<br />

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis<br />

……………….. durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1<br />

und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden.<br />

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BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

Der Rat der Stadt Hemmoor hat die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />

nach abschließender Prüfung aller Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken in seiner Sitzung<br />

am ………………………. als Satzung beschlossen.<br />

Hemmoor, den .......................<br />

…… ....................................... ..........................................<br />

Stadtdirektor<br />

Bürgermeister<br />

erarbeitet durch:<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR<br />

ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE<br />

AM HEUBERG 22 • 21755 HECHTHAUSEN<br />

TEL. 04774- 991153 • FAX 04774- 991154<br />

Hechthausen, den ………………<br />

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BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />

14. ANHANG<br />

−<br />

−<br />

−<br />

PLANZEICHNUNG DER 8. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />

(AUSZUG)<br />

PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE<br />

PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 26

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