INHALT
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STADT HEMMOOR<br />
SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />
- 8. ÄNDERUNG -<br />
Begründung<br />
- Entwurf -
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
<strong>INHALT</strong><br />
1. EINFÜHRUNG 2<br />
2. PLANUNGSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 3<br />
3. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG 4<br />
4. STÄDTEBAULICHES KONZEPT 5<br />
4.1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 5<br />
4.2 STÄDTEBAULICHE GESAMTSITUATION 5<br />
4.3 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 6<br />
5. STÄDTEBAULICHE <strong>INHALT</strong>E 7<br />
5.1 VEKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG 7<br />
5.2 BAULICHE NUTZUNG, BAUWEISE UND BAUGRENZEN 8<br />
5.4 GRÜNSTRUKTUREN 10<br />
5.5 STÄDTEBAULICHE FLÄCHENBILANZ 10<br />
6. IMMISSIONSSCHUTZ 10<br />
7. UMWELTBERICHT 10<br />
SEITE<br />
7.1 ZIELE UND <strong>INHALT</strong>E DER VERBINDLICHEN BAULEITPLANUNG 11<br />
7.2 ÜBERSICHT ÜBER DAS PLANGEBIET 11<br />
7.3 GEGENWÄRTIGER ZUSTAND VON NATUR UND LANDSCHAFT 12<br />
7.4 PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER 16<br />
PLANUNG<br />
7.5 ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON NATUR UND<br />
16<br />
LANDSCHAFT DURCH DIE VORGESEHENE PLANUNG<br />
7.6 GEPRÜFTE PLANUNGSVARIANTEN 18<br />
7.7 VORKEHRUNGEN ZUR VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG SOWIE ZUM AUSGLEICH<br />
18<br />
ERHEBLICHER BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON NATUR UND LANDSCHAFT<br />
7.8 EINGRIFFS-AUSGLEICHS-BILANZ 18<br />
7.9 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN DER 22<br />
DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT<br />
7.10 ZUSAMMENFASSUNG 22<br />
8. DENKMALPFLEGE 22<br />
9. BELANGE DER FORSTWIRTSCHAFT 23<br />
10. ALTABLAGERUNGEN UND ALTSTANDORTE 23<br />
11. VER- UND ENTSORGUNG 23<br />
12. BODENORDNUNG 24<br />
13. VERFAHREN 24<br />
14. ANHANG 26<br />
• PLANZEICHNUNG DER 8. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />
(AUSZUG)<br />
• PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />
• TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE<br />
Stand: 10.09.2009<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 1
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
1. EINFÜHRUNG<br />
Die Stadt Hemmoor hat sich zur erneuten Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />
entschlossen, um mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Einkaufszentrum“ vorhandene<br />
innerstädtische Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen und die mittelzentralen Funktionen<br />
der Stadt Hemmoor durch die Einzelhandelsentwicklung zu stärken.<br />
Dem Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 der Stadt Hemmoor liegen das<br />
Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Niedersächsische<br />
Gemeindeordnung (NGO) in der jeweils gültigen Fassung, zugrunde.<br />
ÜBERSICHTSKARTE MIT DARSTELLUNG DES PLANGEBIETES<br />
ohne Maßstab<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 2
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
2. PLANUNGSRELEVANTE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
Regionales Raumordnungsprogramm<br />
Die vorbereitenden und verbindlichen Bauleitpläne sind gemäß § 1 Abs. 4 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) den Zielen der Raumordnung anzupassen.<br />
Die Stadt Hemmoor ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2002 des Landkreises Cuxhaven<br />
(RROP) als Mittelzentrum mit Schwerpunkt für die Sicherung und Entwicklung von Wohn- und<br />
Arbeitsstätten festgelegt worden. Im Mittelzentrum Hemmoor ist der vorhandene Ansatz der<br />
zentralörtlichen Einrichtungen zu sicher und zu entwickeln. Als Schwerpunktbereich für die Sicherung<br />
und Entwicklung von Arbeitsstätten muss die Stadt überdies ein möglichst umfangreiches<br />
Angebot an Arbeitsstätten bereitstellen. Für den Planbereich selbst sind keine weiteren<br />
zeichnerischen oder textlichen Darstellungen im RROP enthalten.<br />
Die Ausweisung des geplanten Sondergebietes (SO) „Einkaufszentrum“ erfolgt zur Entwicklung des<br />
Stadtzentrums und zur Stärkung der mittelzentralen Funktion der Stadt Hemmoor, so dass die Planung<br />
den Zielen der Raumordnung entspricht.<br />
Die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung von Wald<br />
sowie zum Waldabstand stehen der Inanspruchnahme der im südöstlichen Teil des Änderungsbereiches<br />
existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen, da diese als Schutzpflanzung (Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />
Nr. H 2 „Am Bahnhof“ festgesetzt ist.<br />
Rechtsverbindliche Bauleitpläne<br />
Für den Änderungsbereich sind der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ aus<br />
dem Jahr 1987 sowie die 2005 rechtsverbindliche gewordene 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2<br />
derzeit maßgeblich.<br />
Auszug aus dem<br />
rechtsverbindlichen B-<br />
Plan Nr. H 2 „Am<br />
Bahnhof“<br />
Der rechtsgültige B-Plan Nr. H 2 „Am<br />
Bahnhof“ setzt für den nördlichen<br />
Teil des Plangebietes ein<br />
Mischgebiet sowie ein Sondergebiet<br />
für den großflächigen Einzelhandel<br />
fest. Innerhalb des Mischgebietes<br />
sind eine eingeschossige Bebauung<br />
in offener Bauweise und eine<br />
maximale GRZ von 0,4 zulässig,<br />
während im SO-Gebiet Gebäude<br />
mit zwei Vollgeschossen und abweichender<br />
Bauweise möglich sind.<br />
Die GRZ ist im Sondergebiet auf 0,8<br />
festgesetzt. Die Baugrenzen halten<br />
zu den seitlichen Grenzen der<br />
festgesetzten Baugebiete in der<br />
Regel einen Abstand von 3,0 m ein,<br />
so dass keine durchgängige<br />
Baufläche besteht. Im östlichen Teil<br />
des Plangebietes ist im B-Plan Nr.<br />
H 2 überdies eine Fläche für<br />
Vorkehrungen gegen schädliche<br />
Umwelteinwirkungen (Schutzpflanzung)<br />
festgesetzt.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 3
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
In der 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2 ist für den südwestlichen Bereich des Plangebietes ein<br />
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ dargestellt. Dabei ist die Nutzungspalette<br />
durch eine textliche Festsetzung auf Lagerräume, Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbebetriebe<br />
beschränkt. Die Herstellung und der Verkauf von Gütern jeglicher Art sowie die Lagerung<br />
von Lebensmitteln sind ausgeschlossen worden. Möglich ist hier eine zweigeschossige Bebauung,<br />
wobei an der Südwestfassade aus städtebaulichen Gründen Öffnungen mit Ausnahme<br />
von Fluchttüren und feststehenden Verglasungen unzulässig sind.<br />
Auszug aus der 6. Änderung<br />
des B-Planes Nr. H 2<br />
„Am Bahnhof“<br />
3. VORBEREITENDE BAULEITPLANUNG<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor weist für das zu beplanende<br />
Gebiet im nördlichen Teil gemischte Bauflächen (M), im Süden Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und im Südwesten ein sonstiges<br />
Sondergebiet „Einkaufszentrum“ aus.<br />
Für die geplante Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe und Fachmärkte ist daher<br />
eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hemmoor mit dem<br />
Ziel Ausweisung von Sonderbauflächen (S) mit Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“<br />
vorgesehen.<br />
Aufgrund der im Parallelverfahren durchgeführten 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist<br />
davon auszugehen, dass die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ gemäß<br />
§ 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor entwickelt<br />
wird.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 4
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
AUSZUG AUS DEM WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
DER SAMTGEMEINDE HEMMOOR MIT ABGRENZUNG DES PLANBEREICHES<br />
ohne Maßstab<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 5
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
4. STÄDTEBAULICHES KONZEPT<br />
4.1 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />
der Stadt Hemmoor umfasst das Flurstück 134/27 sowie Teilflächen der Flurstücke 134/35,<br />
134/36, 134/32, 143/13 und 143/17.<br />
Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 hat insgesamt<br />
eine Flächengröße von rund 1,92 ha.<br />
4.2 Städtebauliche Gesamtsituation<br />
Der Änderungsbereich liegt im Zentrum der Stadt Hemmoor südlich der Otto-Peschel-Straße und<br />
westlich des Ziegeleiweges.<br />
Dieser Innenstadtbereich ist seit Kurzem durch die Realisierung eines größeren Verbrauchermarktzentrum<br />
auf dem ehemaligen MGH-Gelände südöstlich der B 495, die Ansiedlung eines<br />
Lebensmittemarktes nordwestlich des Plangebietes sowie die Neuerrichtung eines Seniorenzentrums<br />
zwischen Klinkerbogen und Otto-Peschel-Straße in den Fokus der städtebaulichen<br />
Entwicklung gerückt. Die Otto-Peschel-Straße hat dabei wesentlich durch die 2006 fertig gestellte<br />
Bahnquerung profitiert, da dadurch eine wesentliche räumliche und funktionale Barriere<br />
im Innenstadtbereich aufgehoben wurde und mit dem Durchgangsverkehr auch eine höhere<br />
Kundenfrequenz entstanden ist. Mit der Eröffnung neuer Läden und Verbrauchermärkte ist in<br />
der Folge eine von Seiten der Stadt städtebaulich geförderte Konzentration von Einzelhandel<br />
am Standort Otto-Peschel-Straße erfolgt.<br />
Aufgrund dieser Entwicklung findet sich auch im Norden des Plangebietes ein kürzlich errichteter<br />
Lebensmitteldiscounter mit Stellplatzflächen. Des Weiteren existiert im Südwesten eine ältere, gewerblich<br />
nutzbare Lagerhalle. Südöstlich dieser Bebauung existiert ein Siedlungsgehölz, das bis<br />
zum Ziegeleiweg reicht. Die ursprüngliche Funktion der Gehölzstruktur als Schutzpflanzung ist jedoch<br />
aufgrund des Alters der Gehölze nicht mehr vorhanden. Gegenwärtig schirmt die Gehölzstruktur<br />
den Einzelhandelsstandort gegenüber der südöstlich liegenden Wohnbebauung am<br />
Ziegeleiweg nur noch visuell ab. Die Funktion als innerstädtischer Naherholungsbereich ist ü-<br />
berdies durch die fortgeschrittene Bebauung der Flächen südlich der Otto-Peschel-Straße sowie<br />
die eingeschränkte Erschließung erheblich beeinträchtigt.<br />
Während das Wohngebiet südöstlich des Plangebietes durch eine aufgelockerte eingeschossige<br />
Bebauung mit zugehörenden Gartenbereichen geprägt ist, wird der Verbraucher- und Fachmarktbereich<br />
nordwestlich des Änderungsbereiches durch mehrere größere, funktionale gestaltete<br />
Gebäude und einen großflächig versiegelten Parkplatz gekennzeichnet. Durch die Anordnung<br />
der Gebäude und der Stellplätze sind sowohl im Bereich des Plangebietes als auch nordwestlich<br />
davon, platzähnliche Situationen entstanden. Baustile, Dachformen und verwendete Materialien<br />
sind der Einzelhandelsnutzung angepasst, variieren aber in größerer Bandbreite. Lediglich die<br />
vorhandene Lagerhalle im Plangebiet hebt sich derzeit durch die Nutzung und die geringe Gliederung<br />
und Gestaltung der Fassaden optisch ab.<br />
Städtebaulich zu beachten sind ferner die gewerblichen und industriellen Nutzungen südwestlich<br />
bzw. westlich des Änderungsbereiches, wobei insbesondere der Standort einer im unmittelbaren<br />
Nahbereich liegende Metallgießerei hervorzuheben ist.<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt derzeit hauptsächlich über die Otto-Peschel-Straße im<br />
Norden. Allerdings ist auch eine Anbindung von Flächen aus östlicher Richtung über den Ziegeleiweg<br />
möglich. Darüber hinaus wird die Lagerhalle im Süden des Plangebietes derzeit aus nordwestlicher<br />
Richtung über die Zufahrtsflächen des dort vorhandenen Einkaufszentrums erschlossen.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 6
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
4.3 Ziel und Zweck der Planung<br />
Die Stadt Hemmoor nimmt als Mittelzentrum wichtige zentralörtliche Funktionen für den östlichen<br />
Teil des Landkreises Cuxhaven wahr. Die Stadt Hemmoor muss sich somit auch künftig<br />
als attraktiver Standort mit hoher Wohn- und Lebensqualität positionieren und als Impulsgeber<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung der Region wirksam sein.<br />
Im Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzept (ISEK) hat die Stadt Hemmoor<br />
die Entwicklung des Stadtzentrums entlang der Leitlinie Zentrumstraße - Otto-Peschel-Straße -<br />
Bahnhofstraße als vorrangige Maßnahme zur Stärkung des Mittelzentrums festgelegt. Die Attraktivitätssteigerung<br />
sowie die Belebung des Stadtzentrums durch die Neuansiedlung von Unternehmen<br />
sowie von gehobenem Facheinzelhandel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des<br />
Entwicklungskonzeptes. Die Stadt Hemmoor geht davon aus, dass über die angestrebte Entwicklung<br />
des Stadtmittelpunktes neue Kundenpotenziale generiert werden können und damit<br />
eine Reduzierung der Kaufkraftabflüsse (vgl. MR-Gesellschaft für Regionalberatung 2003: Handlungskonzept<br />
zur Stärkung des Mittelzentrums Hemmoor) erreicht wird. Die Otto-Peschel-Straße<br />
besitzt als „Scharnier“ zudem eine wichtige Vernetzungsfunktion zwischen der Bahnhofstraße<br />
und der Zentrumstraße und weist durch die noch vorhandenen Freiflächen ein hohes Potenzial<br />
für die Ansiedlung von zentrumsrelevanten Versorgungsstrukturen auf.<br />
Zur Stärkung des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen der Stadt Hemmoor sollen<br />
daher in diesem für die Entwicklung des Mittelzentrums wichtigen Innenstadtbereich die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben und<br />
Fachmärkten (z. B. Drogeriemarkt, Mode- und Schuhmarkt, Elektrofachmarkt etc.) sowie ergänzender<br />
Handwerks- und Dienstleitungsangebote (Friseur, Apotheke, Gastronomie etc.) geschaffen<br />
werden. Darüber hinaus ist es Ziel, den genehmigten und bereits realisierten Lebensmitteldiscounter<br />
im Norden des Plangebietes sowie die zugeordneten Stellplätze abzusichern und für diesen<br />
Standort gewisse Erweiterungsmöglichkeiten zu eröffnen.<br />
Um die genannte Zielsetzung zu erreichen, werden im Plangebiet daher Sondergebiete (SO)<br />
mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ festgesetzt. Die Gliederung Sondergebiete mit<br />
Festsetzung der zulässigen Betriebe bzw. Nutzungen sowie der Verkaufs- und Geschossflächen<br />
erfolgt, um die Attraktivität des Planbereiches zu erhöhen.<br />
Der südwestliche Teil der rechtsverbindlichen 6. Änderung des B-Planes Nr. H 2 wird in die vorliegende<br />
Planung einbezogen, da die im SO3-Gebiet festgesetzten Nutzungen die hier geplante<br />
Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in Form eines Fachmarktzentrums nicht zulassen. Das<br />
vorhandene Lagergebäude wird dabei überplant und durch einen Neubau ersetzt.<br />
Die immissionsschutzrechtlicher Belange sowie die Belange angrenzender Nutzungen werden in<br />
der Bauleitplanung berücksichtigt.<br />
5. STÄDTEBAULICHE <strong>INHALT</strong>E<br />
5.1 Verkehrliche Erschließung<br />
Die Erschließung der Flächen des Plangebietes erfolgt ausgehend von der nördlich verlaufenden<br />
Otto-Peschel-Straße (öffentliche Straßenverkehrsfläche) über die dort vorhandene Zufahrt sowie<br />
die anschließenden Stellplatzflächen. Lediglich für das SO 2 im Süden soll auch eine Zufahrtsmöglichkeit<br />
aus nordwestlicher Richtung über Flächen des Einkaufzentrums am ehemaligen<br />
MGH-Standort zulässig sein.<br />
Eine Zufahrt vom Ziegeleiweg zu dem geplanten Einzelhandelsstandort wird durch die Festsetzung<br />
eines Bereiches ohne Ein- und Ausfahrt entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze aus-<br />
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STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
geschlossen, so dass einer möglichen Beeinträchtigung der östlich des Plangebietes existierenden<br />
Wohnbebauung durch den Zu- und Abfahrtsverkehr zum Einzelhandels- und Fachmarktzentrum<br />
vorgebeugt wird. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist der Standort der Versorgungsanlage:<br />
Gas bzw. der Abfallentsorgungsstandort.<br />
Die für die vorgesehene Nutzungen erforderlichen Stellplätze werden im Plangebiet bereitgestellt<br />
und planungsrechtlich gesichert. Die Stellplatzflächen sind zu durchgrünen.<br />
Über die Otto-Peschel-Straße ist eine direkte Anbindung an die B 495 und den ÖPNV (Bahnhof)<br />
vorhanden.<br />
5.2 Bauliche Nutzung, Bauweise und Baugrenzen<br />
Der Zielsetzung des Bebauungsplanes entsprechend werden für die Bauflächen als Sondergebiete<br />
(SO) mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ gem. § 11 Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) festgesetzt.<br />
Auf der Grundlage eines mit der Stadt Hemmoor abgestimmten Bau- und Nutzungskonzeptes<br />
erfolgt eine Gliederung der Sondergebiete in drei Teilbereiche, wobei das SO 1 den Bereich des<br />
im Norden existierenden Lebensmitteldiscounters umfasst. Im SO 2 soll das geplante Fachmarktzentrum<br />
mit Einzelhandelsbetrieben und angegliederten Handwerks- und Dienstleistungsangeboten<br />
neu errichtet werden. Das SO 3 dient der Erweiterung des Einzelhandelstandortes durch die<br />
Ansiedlung weiterer Einzelhandels, Handwerks-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe.<br />
Innerhalb der festgesetzten Sondergebiete (SO) sind daher folgende Betriebe und Nutzungen<br />
zulässig:<br />
Im Sondergebiet SO 1:<br />
• Lebensmitteldiscounter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 m²<br />
Im Sondergebiet SO 2:<br />
• Einzelhandelsbetriebe (einschl. Fachmärkte und Discounter) im Non-Food-Bereich mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von zusammen 1.900 m²<br />
• Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen<br />
200 m²<br />
• Die Herstellung und die Lagerung von Lebensmitteln sind grundsätzlich nicht zulässig. Der<br />
Verkauf von Lebensmitteln ist nur zulässig, soweit es sich um ein Randsortiment mit einer<br />
Verkaufsfläche von bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche des zulässigen Betriebes handelt.<br />
Im Sondergebiet SO 3:<br />
• Einzelhandelsbetriebe (einschl. Fachmärkte und Discounter) im Non-Food-Bereich mit einer<br />
maximalen Verkaufsfläche von zusammen 2.000 m². Der Verkauf von Lebensmitteln ist<br />
hier nur zulässig, soweit es sich um ein Randsortiment mit einer Verkaufsfläche von bis zu<br />
10 % der Gesamtverkaufsfläche des zulässigen Betriebes handelt.<br />
• Bistro- und Gastronomiebetriebe bis zu einer maximalen Geschossfläche von zusammen<br />
300 m²<br />
• Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe mit einer maximalen Verkaufsfläche von zusammen<br />
200 m²<br />
• Stellplätze für die zugelassenen Nutzungen<br />
Mit der Festsetzung im SO 1 wird insbesondere der vorhandene Lebensmitteldiscounter abgesichert<br />
und eine Erweiterungsmöglichkeit für diesen Einzelhandelsstandort geschaffen. Im SO 2 und<br />
SO 3 wird auf eine beschränkende Festsetzung der Sortimentsbereiche weitgehend verzichtet,<br />
um für die verfügbare Fläche eine nachhaltige und flexible Einzelhandelsnutzung zu erreichen<br />
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und damit eine Anpassung an sich verändernde wirtschaftliche Bedingungen und Nachfragepotenziale<br />
zu ermöglichen. Allerdings wird hier der Sortimentsbereich Lebensmittel beschränkt, da<br />
diesbezüglich eine ausreichende Versorgung in der Stadt Hemmoor existiert und somit die Ansiedlung<br />
weiterer Lebensmittelmärkte nicht zulässig sein soll. Durch die Ansiedlung von Handwerks-<br />
, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben soll die vorgesehene Entwicklung als Einzelhandelsstandort<br />
unterstützen und die Attraktivität des Standortes gefördert werden. Zugleich dient die<br />
Beschränkung der Verkaufs- und Geschossflächen für diese Nutzungen dazu, einer erheblichen<br />
Veränderung des Gebietscharakters vorzubeugen und die Fläche für Einzelhandelsbetriebe vorzuhalten.<br />
Die Herstellung und Lagerung von Lebensmitteln ist im SO 2 aus Gründen des Immissionsschutzes<br />
nicht zu lässig. Aus diesem Grund dürfen Lebensmittel im SO auch nur als Randsortiment geführt<br />
werden.<br />
Die Maße baulicher Nutzung sowie die Bauweise und die Baugrenzen sind unter Berücksichtigung<br />
des Baukonzeptes für das geplante Fachmarktzentrum im Süden, der vorhandenen Gebäudestrukturen<br />
im Norden des Plangebietes sowie der geplanten baulichen Weiterentwicklung des<br />
Standortes festgesetzt worden. Um den Standort städtebaulich zu steuern, hat die Stadt Hemmoor<br />
allerdings über die Festsetzung der zulässigen Nutzungen und Betriebe hinaus auch eine<br />
Festsetzung der Verkaufs- und Geschossflächen in den Sondergebieten vorgenommen.<br />
Die Festsetzung der zu bebauenden Grundfläche (GR) ist entsprechend dem erkennbaren nutzungsbedingten<br />
Bedarf erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO darf die festgesetzte Grundfläche<br />
durch die in § 19 Abs. 1 BauNVO genannten Anlagen um maximal 50 % überschritten werden.<br />
Damit sich künftige Neubauten in den städtebaulichen Gesamtzusammenhang einfügen, wird<br />
zudem die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH) auf 11,00 m im SO 1 sowie im SO 2 und SO 3<br />
auf 12,50 m beschränkt. Ausgenommen von dieser Höhenbeschränkung sind Gebäudeteile<br />
geringer Grundfläche wie Schornsteine, Masten, Antennen etc.. Bezugspunkt für die Festsetzung<br />
der maximalen Höhe baulicher Anlagen ist die Höhenlage der Oberkante der zur Erschließung<br />
der Baugrundstücke dienenden öffentlichen Erschließungsstraße (Einfahrtsbereich an der Otto-<br />
Peschel-Straße), gemessen mittig vor der Einfahrt. Die Zahl der Vollgeschosse wird im Hinblick auf<br />
die Bauhöhenbeschränkung nicht festgesetzt.<br />
Angesichts der heutigen Anforderungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe an den Standort und<br />
die Gebäudegrößen ist in den Sondergebiete eine abweichende Bauweise (a) vorgesehen, die<br />
durch die Zulässigkeit von Gebäudelängen über 50 m eine funktionsgerechte und zielgerichtete<br />
Bebauung der verfügbaren Flächen ermöglicht.<br />
Die Baugrenzen im SO 1 sind so festgesetzt worden, dass eine Absicherung und Erweiterung des<br />
Lebensmitteldiscounters möglich ist. Dabei bleibt im Osten und Norden der Abstand der Baugrenzen<br />
zu den Verkehrsflächen entsprechend dem rechtsverbindlichen B-Plan Nr. H 2 erhalten.<br />
Im SO 2 und SO 3 sind die überbaubaren Grundstücksflächen so bemessen worden, dass zum<br />
einen ein ausreichender Gestaltungsspielraum für die Errichtung neuer Gebäude vorhanden ist<br />
und in Verbindung mit den nördlich liegenden Gebäudestrukturen eine Platzsituation entsteht.<br />
Zum anderen halten die Baugrenzen zur südwestlichen Geltungsbereichsgrenze einen Abstand<br />
von 15,0 m ein, wobei die Festsetzung die südwestliche Gebäudeflucht des nordwestlich liegenden<br />
Fachmarktzentrums aufnimmt.<br />
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5.4 Grünstrukturen<br />
Im Südwesten des Geltungsbereiches ist zur Gliederung des Siedlungsbereiches sowie als Abstandsfläche<br />
zu den südwestlich angrenzenden Industrie- und Gewerbenutzungen eine 8,0 m<br />
breite private Grünfläche festgesetzt. Darüber hinaus sind neu zu errichtende Stellplatzflächen<br />
durch die Anpflanzung von Laubbäumen zu durchgrünen.<br />
Durch die Bauflächen sowie die festgesetzten Stellplatzflächen wird ferner ein Teil der im rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplan Nr. 2 „Am Bahnhof“ festgesetzten Schutzpflanzung in Anspruch<br />
genommen. Die Funktion der Schutzpflanzung als Vorkehrung vor gewerblichen Lärmimmissionen<br />
ist bedingt durch das Alter der Gehölze mittlerweile allerdings verloren gegangen. Insofern<br />
möchte das Mittelzentrum Hemmoor das vorhandene Flächenpotenzial im Innenstadtbereich<br />
für die wichtige Belebung und Entwicklung des Stadtzentrums nutzen.<br />
5.6 Städtebauliche Flächenbilanz<br />
Flächengröße*<br />
Sondergebiete (SO1, SO 2, SO 3) „Einkaufszentrum“ 11.871 m²<br />
Stellplatzflächen 5.533 m²<br />
private Grünfläche 1.634 m²<br />
Fläche für Versorgungsanlagen und die Abfallentsorgung 182 m²<br />
Gesamt 19.220 m²<br />
∗ Angaben gerundet auf Grundlage der Plankarte (M. 1: 1.000) zum Bebauungsplan<br />
6. IMMISSIONSSCHUTZ<br />
Südwestlich bzw. westlich des Plangebietes existiert ein Industriebetrieb (Metallgießerei), dessen<br />
Bestandsschutz, Betriebsausübung und Betriebsentwicklung sowie dessen Lage im Industriegebiet<br />
in der hier in Rede stehenden Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.<br />
Um Beeinträchtigungen für den Standort und die betriebliche Entwicklung dieses Industriebetriebes<br />
zu vermeiden, sind sowohl das besonders schutzbedürftige Wohnen einschl. Betriebsleiterwohnungen<br />
im Plangebiet insgesamt als auch die Herstellung und die Lagerung von Lebensmitteln<br />
im SO 2 ausgeschlossen und der Lebensmittelverkauf nur als Randsortiment zugelassen worden.<br />
Des Weiteren hält die Neubebauung im SO 2 und SO 3 aufgrund der festgesetzten Baugrenzen<br />
und einer zu bepflanzenden privaten Grünfläche einen Abstand von mind. 15,0 m zur<br />
südwestlichen Grundstücksgrenze ein. Des Weiteren ist festgesetzt, dass im SO 2 an der südwestlichen<br />
Gebäudefassade auf ganzer Länge Öffnungen wie Türen, Fenster oder Tore (ausgenommen<br />
feststehende Verglasungen wie z. B. Lichtbänder und Fluchtwege) nicht zulässig sind.<br />
Mit den o. g. Festsetzungen wird möglichen Immissionskonflikten vorgebeugt und den betrieblichen<br />
Belangen der südwestlich existierenden Gewerbe- und Industriebetriebe Rechnung getragen.<br />
7. UMWELTBERICHT<br />
Um die Belange von Natur und Landschaft den gesetzlichen Anforderungen (BauGB, UVPG<br />
NNatG) entsprechend in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen, ist der vorliegende<br />
Umweltbericht nach § 2 a BauGB erarbeitet worden. Inhaltlich umfasst der Bericht neben<br />
der Darlegung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung, eine allgemeine Übersicht über<br />
das Plangebiet, eine Bestandsaufnahme und Bewertung des gegenwärtig existierenden Zu-<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 10
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
standes von Natur und Landschaft, eine Analyse der aufgrund der Planung möglichen negativen<br />
Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie die Darlegung der<br />
Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.<br />
Bei der Beschreibung der Schutzgüter wird auf die verwendeten Informationsquellen, die<br />
durchgeführten Bestandserfassung sowie ggf. fehlende Datengrundlagen hingewiesen.<br />
7.1 Ziele und Inhalte der verbindlichen Bauleitplanung<br />
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ ist es durch die Festsetzung von<br />
Sondergebietsflächen und Stellplatzbereichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Stadtzentrum zu schaffen und einen vorhandenen<br />
Lebensmitteldiscounter mit den zugehörenden Stellplatzflächen abzusichern. Im Folgenden<br />
sind die wesentlichen städtebaulichen Parameter der verbindlichen Bauleitplanung<br />
dargelegt:<br />
Größe des Geltungsbereiches: - 1,9220 ha<br />
Maßgebliche verbindliche - Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ und 6. Änderung des<br />
Bauleitpläne:<br />
B-Planes Nr. H 2<br />
Art der baulichen Nutzung: - Sondergebiete SO 1, SO 2 und SO 3 mit Zweckbestimmung<br />
„Einkaufszentrum“ – Flächengröße gesamt: ca. 1,187 ha<br />
Bauweisen und Baudichten: - abweichende Bauweise<br />
- Gebäudehöhe 11,0 m bzw. 12,50 m<br />
Verkehrserschließung: - die Erschließung erfolgt ausschließlich über die Otto-<br />
Peschel-Straße sowie die anschließenden privaten Zufahrtund<br />
Stellplatzflächen<br />
- lediglich die vorhandene Versorgungsanlage wird über<br />
den Ziegeleiweg angebunden<br />
- Flächen für Stellplätze – Flächengröße: ca. 0,533 ha<br />
Ökologische Aspekte: - Festsetzung einer 8,0 m breiten privaten Grünfläche im<br />
Südwesten und naturraumtypische Bepflanzung der Fläche<br />
– Größe: 0,1634 ha<br />
- Inanspruchnahme von Gehölzstrukturen des Siedlungsbereiches,<br />
die im rechtskräftigen B-Plan Nr. H 2 als Schutzpflanzung<br />
festgesetzt sind.<br />
- Durchgrünung neu entstehender Stellplatzflächen<br />
- Versickerung des anfallenden nicht schädlich verunreinigten<br />
Oberflächenwassers<br />
- Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Teilflächen<br />
der ursprünglich vorhandene Gehölzstruktur für die Stellplatzflächen<br />
des im Norden des Plangebietes angesiedelten<br />
Discounters<br />
- Bereitstellung von externen ökologischen Ausgleichsflächen<br />
Sonstiges: - Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen und die<br />
Abfallentsorgung – Größe: 0,0182 ha – Absicherung eines<br />
vorhandenen Standortes<br />
7.2 Übersicht über das Plangebiet<br />
Räumliche Lage: Das Plangebiet liegt im Zentrum der Stadt Hemmoor südlich der Otto-Peschel-<br />
Straße und westlich des Ziegeleiweges.<br />
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STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
Landschaftsraum: Das Plangebiet gehört naturräumlich zum Bereich der „Cuxhavener - Bremerhavener<br />
Geest, die der übergeordneten Region Stader Geest zuzuordnen ist.<br />
Flächennutzungen und Siedlungsstruktur: Im Plangebiet existieren ein kürzlich errichteter Lebensmitteldiscounter<br />
mit Stellplatzflächen im Norden und eine ältere, gewerblich nutzbare Lagerhalle<br />
im Süden. Südöstlich dieser Bebauung befindet sich ein Siedlungsgehölz, das bis zum Ziegeleiweg<br />
reicht. Nordwestlich grenzen weitere großflächige Einzelhandelsbetriebe an, während östlich<br />
ein Wohngebiet sowie unbebaute Flächen zu finden sind. Unmittelbar südwestlich und westlich<br />
grenzen gewerbliche und industrielle Nutzungen an den Änderungsbereich an.<br />
Relief: Das Gelände im Plangebiet fällt ausgehend von der Otto-Peschel-Straße leicht nach<br />
Südwesten ab. Innerhalb der Gehölzstruktur findet sich zudem ein mäßig ausgeprägtes Kleinrelief.<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Bebauungsstrukturen liegen aufgrund von Bodenaufschüttungen<br />
überdies etwas höher als das gewachsene Terrain.<br />
Denkmale: Innerhalb des Plangebietes sind keine Boden- und Baudenkmale sowie sonstige<br />
archäologisch wertvollen Elemente verzeichnet.<br />
Naturschutzfachliche Schutzgebiete, Schutzobjekte und besonders geschützte Biotope: Im<br />
Plangebiet kommen weder Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturparkfläche,<br />
geschützte Landschaftsbestandteile noch besonders geschützte Biotope nach § 28 a<br />
NNatG oder besonders geschütztes Feuchtgrünland nach § 28 b NnatG vor. Darüber hinaus<br />
sind weder Biotope der „Erfassung für den Naturschutz wertvollen Bereiche“ (LRP Landkreis Cuxhaven<br />
2000) noch Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete vorhanden.<br />
Der Bereich des Plangebietes liegt weder in einem FFH-Gebiet noch in einem Europäischen<br />
Vogelschutzgebiet, einen Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung oder einem Gemeinschaftlich<br />
bedeutsamen Vogellebensraum (LRP Landkreis Cuxhaven 2000).<br />
7.3 Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft<br />
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Informationsquellen /Methodik<br />
Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven (2000), Landschaftsplan<br />
der Samtgemeinde Hemmoor (2000), Biotope der Samtgemeinde Hemmoor (Vogt 1987)<br />
Die Biotoptypenkartierung erfolgte anhand des „Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V. DRACHENFELS<br />
2004). Auf eine faunistische Bestandsaufnahme ist aufgrund des erheblichen Wertverlustes der im Plangebiet anzutreffenden<br />
Biotopstrukturen verzichtet worden.<br />
Das innerhalb des Innenstadtbereiches liegende Plangebiet ist durch einen Einzelhandelsbetrieb<br />
mit umfangreichen Stellplatz- und Zufahrtsflächen, eine gewerbliche genutzte Lagerhalle,<br />
den Standort einer Ver- und Entsorgungsanlage sowie durch eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches<br />
(Schutzpflanzung) mit angrenzender Ruderalflur gekennzeichnet. Angrenzend finden<br />
sich Verkehrsflächen, weitere Einzelhandelsstandorte sowie Wohnnutzungen und eine Seniorenwohnanlage.<br />
Die gewerblich genutzte Lagerhalle im Südwesten des Plangebietes sowie der Einzelhandelsstandort<br />
im Norden sind durch größere, funktional gestaltete Gebäude, einen hohen Versiegelungsgrad,<br />
wenig strukturierte Außenanlagen und artenarme Grünflächen geprägt, so dass hier<br />
nur eine geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften vorhanden ist. Die Bebauung<br />
ist über die rechtsverbindliche Bauleitplanung sowie entsprechende Baugenehmigungen<br />
abgesichert.<br />
Die zum Lebensmitteldiscounter gehörenden Stellplatzflächen, die die innerhalb des Plangebietes<br />
liegenden Teilbereiche der Flurstücke 134/34 und 134/36 umfassen, besitzen aufgrund<br />
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der vollständigen Versiegelung nur eine sehr geringe ökologische Bedeutung. Darüber hinaus<br />
ist durch die Anlage der Stellplatzflächen ein Teil der ursprünglich vorhandenen Schutzpflanzung<br />
(Siedlungsgehölz) verloren gegangen.<br />
Im Südosten des Plangebietes findet sich eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches (Schutzpflanzung).<br />
Der Gehölzbestand setzt sich aus Kiefern, Ahorn, Sandbirke und Stieleiche zusammen.<br />
Zerstreut treten Hasel, Vogelbeeren, Espen und Traubenkirschen auf. Vereinzelt sind abgestorbene<br />
oder abgebrochene Bäume und Baumteile vorhanden. Die relativ dichte Strauchund<br />
Krautschicht wird von Brombeeren, Waldgeißblatt, Klettenlabkraut, Brennnesseln und<br />
Schöllkraut dominiert. In Lichtungsbereichen treten überdies Vogelmiere, Giersch, Gundermann,<br />
Löwenzahn und Knäuelgras auf. Ein Vorkommen gefährdete oder geschützter Pflanzenarten<br />
ist nicht festgestellt worden. Der Gehölzbereich wird zudem von schmalen Trampelpfaden<br />
durchzogen, entlang deren sich fast überall Müll findet. Darüber hinaus wird fast der<br />
gesamte Bereich für die Ablagerung von Gartenabfällen genutzt, wodurch eine erhebliche<br />
Störung des Standortes entsteht. Der östliche Randbereich der Gehölzstruktur ist zudem teilweise<br />
durch die Nutzung als Kfz-Parkplatz und die Anlage der Versorgungsstation zurückgedrängt<br />
worden. In den letzten Jahren hat die Gehölzstruktur vor allem durch die erhebliche Verringerung<br />
der Flächengröße infolge zulässiger Bebauungen im Plangebiet sowie in angrenzenden<br />
Bereichen (Gewerbe- und Wohnbebauung, Verbrauchermärkte, Stellplätze) sowie der damit<br />
verbundenen Verinselung und Beeinträchtigungen an ökologischem Wert verloren. Die Bedeutung<br />
für Arten und Lebensgemeinschaften ist heute nur noch als mittel einzustufen, wobei insbesondere<br />
im Nahbereich der Bebauung aufgrund anthropogener Störungen nur eine geringe<br />
Lebensraumfunktion vorhanden sein wird.<br />
Zwischen der Gehölzstruktur und der gewerblich genutzten Lagerhalle findet sich eine feuchte<br />
Ruderalflur, die durch Flatterbinsen, Wiesenrispengras, Schilf, Brombeeren, kleine Espen und<br />
Birken geprägt wird. Vor allem die aufgewachsenen Gehölze sowie die Brombeeren weisen<br />
dabei auf die zunehmende Verbuschung der Fläche hin. Durch die unmittelbar angrenzenden<br />
gewerblichen Nutzungen sind Störungen der Lebensraumfunktionen zudem nicht auszuschließen,<br />
so dass die Ruderalflur unter Berücksichtigung der Artenzusammensetzung insgesamt eine<br />
mittlere bis geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften aufweist.<br />
Die 1987 im Rahmen einer Bestandserfassung der „Biotope der Samtgemeinde Hemmoor“ (L.<br />
Vogt) im Bereich „Ziegelkamp“ (südlich und nördlich der Otto-Peschel-Straße, östlich des Ziegeleiweges)<br />
festgestellten gefährdeten und geschützten Pflanzenarten und ökologisch hochwertigen<br />
Biotopstrukturen sind aufgrund der fortgeschrittenen Bebauung der Flächen südlich der<br />
B 495 sowie nördlich und südlich der Otto-Peschel-Straße, der Anlage von Straßenverkehrsflächen,<br />
der Sanierung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie der Erhöhung der Nutzungsintensität<br />
nicht mehr vorhanden. Der Standort einer Borstgrasheide mit Waldhyazinthen unmittelbar<br />
südlich des ehemaligen MGH-Geländes ist aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.<br />
H 2 mittlerweile durch einen Verbrauchermarkt überbaut. Die Magerrasen- und Trockenrasenbereiche<br />
nördlich der Otto-Peschel-Straße sowie östlich des Ziegeleiweges sind durch genehmigte<br />
Wohn- und Gewerbebauten ersetzt worden oder im Rahmen der Bahnquerung sowie<br />
der Erweiterung der Park+Ride-Anlage verloren gegangen. Zugleich sind damit auch die 1987<br />
erfassten Orchideenstandorte überbaut worden. Im Plangebiet selbst konnten keine der noch<br />
in der Bestandserfassung von 1987 kartierten Pflanzenarten der Roten Liste festgestellt werden.<br />
Standorte der Roten Waldameise sind nicht angetroffen worden.<br />
Die Ver- und Entsorgungsanlage im Osten des Plangebietes zeichnet sich aufgrund der Bebauung<br />
und der angrenzenden Lagerflächen durch eine geringe Bedeutung für Arten- und<br />
Lebensgemeinschaften aus.<br />
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Schutzgut Boden<br />
Informationsquellen<br />
Bodenkundliche Übersichtskarte Standortkarte 1 : 50.000 (NLfB), Bodenkundliche Standortkarte 1 : 200.000 (NLfB 1974),<br />
Gründungsempfehlung und Versickerungsfähigkeit BV ALDI- und Kombi-Markt - Gutachten Dr. U. Lade (2008), eigene<br />
Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), eigene örtliche Erhebungen, Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven<br />
(2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />
Im Planbereich sind aufgrund der Lage auf der Geest Podsol-Böden aus schwach schluffigen<br />
Feinsanden und Mittelsanden anzutreffen. Partiell sind im Oberboden auch Auffüllungen mit<br />
Ziegelbruch oder Bauschutt vorhanden. Im Landkreis Cuxhaven sind Podsolböden hinsichtlich<br />
der regionalen Verbreitung als „sehr häufig“ eingestuft, so dass nicht von einem seltenen Vorkommen<br />
auszugehen ist. Die Natürlichkeit der Böden ist in den versiegelten und gewerblich<br />
genutzten Bereichen, zu denen die Lagerhalle im Süden und der Lebensmitteldiscounter im<br />
Norden gehören, als sehr gering zu bewerten. Im Bereich der Gehölzstrukturen ist dagegen von<br />
einer überwiegend mittleren Natürlichkeit auszugehen, da hier die anthropogene Einflussnahme<br />
geringer ist. Die Wasserdurchlässigkeit der im Plangebiet anzutreffenden sandigen Böden<br />
ist als relativ gut einzustufen (kf-Wert 10 -4 bis 10 -5 ).<br />
Schutzgut Wasser<br />
Informationsquellen<br />
Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), eigene örtliche Erhebungen, Gründungsempfehlung und Versickerungsfähigkeit<br />
BV ALDI- und Kombi-Markt - Gutachten Dr. U. Lade (2008), Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven<br />
(2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000), Karte des Naturraumpotentials v. Niedersachen<br />
u. Bremen, Grundwasser (NLfB 1978)<br />
Fließ- und Stillgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Grundwasserspiegel liegt im<br />
Mittel mehr als 4,90 m unter der Geländeoberfläche (Dr. U. Lade 2008). Die mittlere natürliche<br />
Grundwasserneubildung liegt bei 300 bis 350 mm/Jahr und ist damit als hoch zu bewerten.<br />
Aufgrund der Lage im Siedlungsbereich sowie im Hinblick auf vorhandene Bodenversiegelungen<br />
ist allerdings von einer erheblichen Verringerung der natürlichen Grundwasserneubildung<br />
auszugehen. Die Wasserdurchlässigkeit der Böden ist als relativ gut zu beurteilen (kf-Wert 10 -4<br />
bis 10- 5 ).<br />
Schutzgut Klima und Luft<br />
Informationsquellen<br />
Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), topographische Karten, Landschaftsrahmenplan Landkreis<br />
Cuxhaven (2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />
Der Änderungsbereich wird aufgrund der räumlichen Lage im Innenstadtbereich, der vorhandenen<br />
großvolumigen Bebauung im Plangebiet und der näheren Umgebung und dem erheblichen<br />
Umfang der versiegelten Flächen durch ein Stadtklima geprägt. Eine besondere Bedeutung<br />
für die Kalt- und Frischluftentstehung besitzt der Bereich daher nicht. Die südöstlich<br />
existierenden Gehölzstrukturen tragen jedoch über Luftfilterung und Beschattung zur Verbesserung<br />
des Lokalklimas bei. Insofern sind in geringem Umfang positive Ausgleichswirkungen für<br />
die angrenzende Nutzungen zu erwarten.<br />
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild<br />
Informationsquellen<br />
Eigene Biotoptypenkartierung (Mai 2007, August 2009), örtliche Erhebungen, topographische Karten, Landschaftsrahmenplan<br />
Landkreis Cuxhaven (2000), Landschaftsplan der Samtgemeinde Hemmoor (2000)<br />
Das Ortsbild im Plangebiet wird bedingt durch die Lage im Zentrum der Stadt Hemmoor durch<br />
eine relativ hohe Bebauungsdichte und Urbanität gekennzeichnet. Prägend sind dabei vor<br />
allem die im Süden des Plangebietes existierende großvolumige, wenig gegliederte Lagerhalle,<br />
das Gebäude eines Discounters im Norden, das aus mehreren Baukörpern bestehende<br />
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Einkaufszentrum nordwestlich des Plangebietes sowie die großflächigen, die Gebäude verbindenden<br />
Parkplatz- und Zufahrtsflächen. Darüber hinaus finden sich Wohnbebauungen im Osten<br />
und Gewerbe- und Industriebetriebe im Südwesten, so dass der gesamte Planbereich von<br />
Siedlungsstrukturen begrenzt wird. Gegliedert und durchgrünt wird der Siedlungsbereich durch<br />
die im Südosten des Plangebietes vorkommende Gehölzstruktur, die auch eine visuelle Abschirmung<br />
der vorhandenen Wohnbebauung gegenüber dem Einzelhandelsstandort bewirkt.<br />
Die Funktion als innerstädtischer Naherholungsbereich hat dieser Grünbereich bedingt durch<br />
die Verinselung und die fortgeschrittene Bebauung der Flächen südlich der Otto-Peschel-<br />
Straße sowie die Ablagerung von Abfällen jedoch weitgehend verloren.<br />
Insgesamt ist die Bedeutung des Plangebietes für die Eigenart, Vielfalt und Schönheit des Ortsund<br />
Landschaftsbildes aufgrund der dichten Bebauung sowie der funktionalen Gestaltung der<br />
gewerblich genutzten Gebäude und Verbrauchermärkte, der Eingrenzung mit Siedlungsstrukturen<br />
und der zum Teil geringen Durchgrünung als gering zu bewerten. Lediglich der Bereich der<br />
Gehölzstruktur ist aufgrund der gliedernden und durchgrünenden Wirkung als mittel zu bewerten.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Informationsquellen<br />
Eigene örtliche Erhebungen, topographische Karten, Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven (2000)<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch sind derzeit nicht vorhanden. Jedoch<br />
sind an der südwestlichen Grenze des Plangebietes Immissionen, die von der angrenzenden<br />
industriellen Nutzung ausgehen, nicht auszuschließen. Diesbezüglich sind derzeit jedoch keine<br />
negativen Auswirkungen zu erwarten, da im Südwesten des Plangebietes keine schutzbedürftigen<br />
Nutzungen vorhanden sind.<br />
7.4 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist zu erwarten, dass die derzeitige intensive Nutzung als<br />
Einzelhandels- und Gewerbestandort weitergeführt wird und die Gehölzstrukturen erhalten bleiben.<br />
Somit dürften sich bei Nicht-Durchführung der Planung keine wesentlichen Änderungen<br />
des Umweltzustandes ergeben.<br />
7.5 Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
durch die vorgesehene Planung<br />
Ausgehend von der ökologischen Bedeutung des Plangebietes, den existierenden Belastungen<br />
des Naturhaushaltes und des Landschafts- und Ortsbildes sowie der städtebaulichen Konzeption<br />
können die Eingriffsfolgen für Natur und Landschaft wie folgt beurteilt werden.<br />
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Durch die im Plangebiet vorgesehene Neubebauung geht der überwiegende Teil der vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen sowie die Ruderalfläche verloren, so dass Bereiche mit überwiegend<br />
mittlerer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften betroffen sind. Des Weiteren ist durch<br />
die Anlage der Stellplatzflächen für den Lebensmitteldiscounter (rd. 1.860 m²) bereits im Vorwege<br />
dieser Planung ein Teil der Gehölzstruktur in Anspruch genommen und überbaut worden.<br />
Da diese Flächen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. H 2 als Schutzpflanzung festgesetzt<br />
sind, ist dieser Verlust des Gehölzbestandes ebenfalls als Eingriff zu berücksichtigen. Die<br />
planungsrechtliche Absicherung des vorhandenen Lebensmitteldiscounters im Norden des<br />
Plangebietes ist dagegen nicht eingriffsrelevant. Durch die vorgesehene bauliche Erweiterung<br />
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dieses Standortes werden überdies nur Freiflächen mit geringer ökologischer Bedeutung betroffen.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften sind<br />
aufgrund der geplanten Neubebauung im Bereich der gewerblich genutzten Lagerhalle<br />
einschl. Freiflächen nicht zu erwarten. Dies auch unter dem Aspekt, dass hier aufgrund des<br />
rechtskräftigen B-Planes bereits Baurechte bestehen.<br />
Planungsbedingt werden weder Natur- u. Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturparkfläche,<br />
geschützte Landschaftsbestandteile noch besonders geschützte Biotope nach §<br />
28 a NNatG oder besonders geschütztes Feuchtgründland nach § 28 b NNatG, Biotope der<br />
„Erfassung für den Naturschutz wertvollen Bereiche“ oder Wasser-/ Heilquellenschutzgebiete<br />
betroffen.<br />
Die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung von Wald<br />
sowie zum Waldabstand stehen der Inanspruchnahme der im südlichen Teil des Änderungsbereiches<br />
existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen, da diese als Schutzpflanzung (Vorkehrungen<br />
zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) im rechtsverbindlichen Bebauungsplan<br />
Nr. H 2 „Am Bahnhof“ festsetzt ist.<br />
Schutzgut Boden<br />
Die Bodenstrukturen und -funktionen werden durch Versiegelungen im Bereich der Neubebauung,<br />
durch die bauliche Erweiterung des Lebensmitteldiscounters und der Anlage von Parkplatzflächen<br />
und Zufahrten stark gestört. Des Weiteren ist zu erwarten, dass im Südosten des<br />
Plangebietes Bodenauffüllungen durchgeführt werden, um das vorhandene Geländeniveau zu<br />
erreichen. Der Umfang der Auffüllungen ist dabei abhängig von der Gebäude- und Erschließungsplanung.<br />
Bei der Ermittlung des Eingriffsumfanges in das Schutzgut Boden werden die aufgrund rechtskräftiger<br />
Planungen bereits zulässigen Eingriffe in Abzug gebracht.<br />
Flächengröße<br />
Umfang der bebaubaren Grundflächen in den SO-Gebieten (GR + 50 11.100 m²<br />
% gem. § 19 Abs. 4 BauNVO) der 8. Änderung des B-Planes Nr. H 2<br />
Festgesetzte Stellplatzflächen in der 8. Änderung des B-Planes Nr. H 2 + 5.533 m²<br />
Bebaute Fläche des vorhandenen Lebensmitteldiscounters - 1.700 m²<br />
Festgesetzte Grundfläche im SO 3 der 6. Änderung B-Plan H 2 - 3.400 m²<br />
Neu hinzukommende Versiegelung insgesamt: 11.533 m²<br />
Planungsbedingt kann eine Fläche von rd. 1,153 ha neu versiegelt werden. Darin enthalten ist<br />
die bereits durchgeführte Anlage von Parkplatzflächen für den Lebensmitteldiscounter in einer<br />
Größenordnung von rd. 0,186 ha.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Mit der Versiegelung verliert der Boden, die Fähigkeit Niederschlagswasser aufzunehmen und<br />
über die Sickerung dem Grundwasser zuzuführen. Folglich kann die durch die geplante Neubebauung<br />
hervorgerufene Flächenversiegelung zu einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses<br />
und zu einer Verringerung der Grundwasserneubildung führen, wenn keine Vermeidungsvorkehrungen<br />
(z. B. Versickerung des Oberflächenwassers) getroffen würden. Da die Bedeutung<br />
des Plangebietes für die Grundwasserneubildung durch vorhandene Versiegelungen<br />
bereits reduziert ist, sind die Eingriffsfolgen in das Schutzgut Wasser jedoch zu relativieren. Fließund<br />
Stillgewässer sind planungsbedingt nicht betroffen.<br />
Schutzgut Klima<br />
Durch die geplante Neubebauung wird ein Bereich mit geringer Bedeutung für die Kalt- und<br />
Frischluftproduktion in Anspruch genommen, so dass sich planungsbedingt keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima ergeben werden. Allerdings sind gewisse Verände-<br />
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rungen des Mikroklimas aufgrund des Verlustes der Siedlungsgehölzstrukturen nicht auszuschließen.<br />
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild<br />
Mit der Planung wird sich das gegenwärtig wahrnehmbare Ortsbild durch die vorgesehene<br />
Neubebauung verändern. Ursächlich hiefür sind insbesondere der weitgehenden Verlust der im<br />
Plangebiet vorhandenen, gliedernden Siedlungsgehölzstrukturen sowie die mögliche Errichtung<br />
größerer Gebäude. Die Veränderung des Ortsbildes ist jedoch zu relativieren, da der Planbereich<br />
durch die angrenzenden großvolumigen Verbrauchermärkte und die wenig strukturierte<br />
Lagerhalle wesentlich geprägt wird. Darüber hinaus wird ein Teilstück der Gehölzstruktur südlich<br />
des Plangebietes erhalten, so dass eine gewisse Eingrünung sowie eine visuelle Abschirmung<br />
des Einzelhandelsstandortes in südöstliche Richtung erhalten bleiben.<br />
Schutzgut Mensch<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch wären möglicherweise zu erwarten,<br />
wenn im Südwesten des Plangebietes in unmittelbarer Nähe der vorhandenen industriellen<br />
Nutzung schützbedürftige Nutzungen wie Wohnbebauung oder Lebensmittelverarbeitung oder<br />
Lebensmittellagerung zugelassen und damit im Einflussbereich möglicher industriell bedingter<br />
Immissionen liegen würden.<br />
Fazit<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die angestrebte städtebauliche Entwicklung<br />
des Plangebietes Veränderungen in der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Modifikationen<br />
des Ortsbildes eintreten werden. Kompensationsmaßnahmen sind daher erforderlich.<br />
7.6 Geprüfte Planungsvarianten<br />
Im Rahmen der vorliegenden Planung sind folgende Planungsvarianten geprüft worden:<br />
- Eine Ausdehnung des Plangebietes nach Südosten ist als nicht sinnvoll bewertet worden, da<br />
der damit verbundene Verlust weiterer Gehölzbestände dazu führen würde, dass die visuelle<br />
Abschirmung des Einzelhandelsstandortes gegenüber der östlich des Ziegeleiweges vorhandenen<br />
Wohnbebauung verloren gehen würde.<br />
- Eine Erschließung des Plangebietes über den Ziegeleiweg ist ausgeschlossen worden, um<br />
einer möglichen Beeinträchtigung der Wohnbebauung am Ziegeleiweg durch den Zu- und<br />
Abfahrtsverkehr zu den Fach- und Verbrauchermärkten vorzubeugen.<br />
- Einer Reduzierung der bebaubaren Flächen ist entgegen zuhalten, dass das Mittelzentrum<br />
Hemmoor zur Stärkung des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen das vorhandene<br />
Flächenpotenzial dieses innerstädtischen Bereiches nutzen möchte und die bereits<br />
begonnene Konzentration von Einzelhandelsbetrieben und die Ansiedlung von Facheinzelhandel<br />
fortsetzen will.<br />
7.7 Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft<br />
Nachfolgend werden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umweltauswirkungen der<br />
Planung geeignete Vorkehrungen zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und<br />
Landschaft beschrieben.<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung und Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />
• Das im Plangebiet anfallende, nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser soll auf den<br />
privaten Baugrundstücken versickert werden. Ziel: Durch die Versickerung des anfallenden<br />
Oberflächenwassers im Plangebiet soll eine Verringerung der Grundwasserneubildung und<br />
damit eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser vermieden werden.<br />
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• Erhalt der Gehölzstrukturen südwestlich des Plangebietes. Ziel: Verminderung von negativen<br />
Auswirkungen auf das Ortsbild, Erhalt der abschirmenden Wirkung gegenüber der östlich<br />
des Ziegeleiweges liegenden Wohnbebauung.<br />
• Erforderliche Rodungen von Bäumen und Sträuchern sind möglichst in der Zeit zwischen<br />
dem 1. Oktober und dem 1. März durchzuführen. Ziel: Durch die zeitliche Festlegung sollen<br />
Beeinträchtigung von Brutvögeln vermieden werden. (Vermeidungsvorkehrung für den Artenschutz).<br />
• Neu zu schaffende Kfz-Stellplatzanlagen mit mehr als 10 Kfz-Stellplätzen sind zu durchgrünen,<br />
wobei pro 6 Pkw-Einstellplätze ein heimischer Laubbaum als Hochstamm zu pflanzen<br />
und dauerhaft zu erhalten ist. Für die Pflanzung eignen sich Feldahorn, Spitzahorn, Stieleiche,<br />
Vogelbeere, Hainbuche, Rotbuche und Sandbirke. Gehölze sind bei Abgang durch<br />
Neupflanzung derselben Art zu ersetzen. Ziel: Das Plangebiet zu durchgrünen, das Ortsbild<br />
zu gestalten und das Entstehen von klimatischen Belastungen durch Beschattung und Luftfilterung<br />
durch die Bäume zu verhindern.<br />
• Einhaltung eines Abstandes von 15,0 m zur südwestlichen Grundstücksgrenze, Ausschluss<br />
von schutzbedürftigen Wohnnutzungen im gesamten Plangebiet, Festsetzungen zur Gestaltung<br />
der südwestlichen Gebäudefassade im SO 2. Ziel: Vermeidung von Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Mensch durch mögliche industrielle Immissionen, Sicherung des ordnungsgemäßen<br />
Betriebsablaufes und der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten des<br />
südwestlich existierenden Industriebetriebes.<br />
• Anlage und naturraumtypische Bepflanzung einer 8,0 m breiten privaten Grünfläche im<br />
Südwesten des Plangebietes. Ziel: Durchgrünung des Siedlungsbereiches zur Verringerung<br />
der Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Landschafts- und Ortsbild“.<br />
7.8 Eingriffs-Ausgleichsbilanz<br />
Ausgehend vom beschriebenen Zustand von Natur und Landschaft einschl. der Beeinträchtigungen,<br />
den Eingriffsfolgen sowie den Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Eingriffe<br />
soll nachfolgend die Ausgleichbarkeit der Eingriffsfolgen aufgezeigt werden.<br />
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Beurteilung der Kompensationsmaßnahmen<br />
erfolgt im Rahmen einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung anhand des Bewertungsmaßstabes<br />
des "Osnabrücker Modells". Planungsbedingt werden die in der Tabelle „Biotopbestand“<br />
aufgeführten Biotoptypen betroffen. In der Eingriffsermittlung wird auch die bereits erfolgte<br />
Anlage von Parkplätzen für den Lebensmittelsdiscounter und die damit verbundene Inanspruchnahme<br />
von Gehölzbeständen berücksichtigt. Bei rechtskräftig festgesetzten Bauflächen entstehen<br />
Eingriffsfolgen nur, wenn die Neubebauung das bereits zulässige Maß überschreitet.<br />
Biotopbestand Fläche (ha) x Wert (WE) Summe (WE)<br />
Verlust der Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches durch 0,6600 x 2,1 1,3860<br />
die Neubebauung und die Anlage von Stellplatzflächen<br />
Bereits erfolgter Verlust eines Teils der Gehölzstruktur durch 0,1860 x 2,1 0,3906<br />
die bereits erfolgte Anlage von Parkplatzflächen für den<br />
Lebensmitteldiscounter<br />
Verlust der Ruderalflur aufgrund von Neubebauung 0,1680 x 1,6 0,2688<br />
Inanspruchnahme von sonstigen Freiflächen und artenarmen<br />
Grünflächen durch Erweiterung der bebaubaren<br />
Grundflächen<br />
0,1393 x 0,7 0,0975<br />
Eingriffswert 2,1429<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 19
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
Planung Fläche (ha) x Wert (WE) Summe (WE)<br />
Anlage und naturraumtypische Bepflanzung einer Grünfläche<br />
0,165 x 1,1 0,1815<br />
Kompensationswert 0,1815<br />
Eingriff-Ausgleichs-Bilanz<br />
Eingriffswert<br />
2,1429 WE<br />
- Kompensationswert - 0,1815 WE<br />
Summe (Kompensationsdefizit)<br />
1,9614 WE<br />
WE = Werteinheit<br />
Innerhalb des Plangebietes verbleibt ein Kompensationsdefizit von 1,9614 Werteinheiten, da<br />
die planungsbedingten Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, das<br />
Schutzgut Boden und das Ortsbild innerhalb des Plangebietes nur bedingt ausgeglichen werden<br />
können. Durch die Maßnahmen zur Sicherung des Wasserhaushaltes sowie durch die vorbeugenden<br />
Maßnahmen zum Immissionsschutz können Beeinträchtigungen für die Schutzgüter<br />
„Wasser“ und „Mensch vermieden werden. Erhebliche Eingriffsfolgen für das Klima sind planungsbedingt<br />
nicht zu erwarten.<br />
Der erforderliche Ausgleich der verbleibenden Eingriffsfolgen erfolgt über den Kompensationsflächenpool<br />
„Hafen Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor, der eine Flächengröße von rd.<br />
16,62 ha aufweist.<br />
Für den Flächenpool, der etwa 2,0 km nordwestlich des Änderungsbereiches liegt, ist 2004 ein<br />
Pflege- und Entwicklungsplan erstellt worden, in dem diverse ökologische Maßnahmen zur<br />
Steigerung der naturhaushaltlichen Leistungsfähigkeit, zur ökologischen Aufwertung des Bereiches<br />
und zur Verbesserung des Landschaftsbildes beschrieben worden sind. Innerhalb des<br />
Kompensationsflächenpools sind neben der Aufweitung von Gräben insbesondere die Entwicklung<br />
von Extensivgrünlandflächen, von Weidenwäldern, Gehölzstrukturen und Sukzessionsbereichen<br />
vorgesehen, so dass eine Kompensation der planungsbedingten Eingriffsfolgen möglich<br />
ist.<br />
Von den im Bereich des Flächenpools „Hafen Schwarzenhütten“ zur Verfügung stehenden<br />
Werteinheiten (gesamt: 8,393 WE) ist bislang lediglich ein Anteil von 0,1458 Werteinheiten<br />
durch andere Bauleitplanungen der Stadt Hemmoor belegt worden, so dass insgesamt noch<br />
8,247 Werteinheiten bereitstehen, die u. a. für die hier in Rede stehende Planung genutzt werden<br />
sollen.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 20
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
Kompensationsflächenpool „Hafen Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor<br />
ohne Maßstab<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 21
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
7.9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der<br />
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />
Für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen bei der Durchführung der Planung<br />
sollten folgende Maßnahmen seitens der Stadt Hemmoor ergriffen werden:<br />
• Prüfung der Bauantragsunterlagen auf Einhaltung der städtebaulichen und grünordnerischen<br />
Festsetzungen<br />
• Prüfung, ob auf den privaten Grundstücksflächen die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen<br />
entsprechend den Festsetzungen durchgeführt worden sind.<br />
7.10 Zusammenfassung<br />
Die Stadt Hemmoor führt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ durch,<br />
um die planungsrechtlichen Voraussetzung für die weitere Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben<br />
und ergänzenden Handwerks- und Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Ziel ist die Stärkung<br />
des Stadtzentrums und der mittelzentralen Funktionen der Stadt Hemmoor. Des Weiteren<br />
soll ein bereits vorhandener Lebensmitteldiscounter einschl. Stellplatzflächen abgesichert werden.<br />
Innerhalb des Plangebietes sind auf der Grundlage rechtskräftiger Bebauungspläne bereits<br />
überbaubare Flächen festgesetzt, die hinsichtlich der zulässigen Nutzungsart, der überbaubaren<br />
Flächen sowie des zulässigen Umfanges der Bebauung modifiziert werden.<br />
Planungsbedingt werden eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches sowie eine Ruderalflur mit<br />
überwiegend mittlerer Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften betroffen, so dass mit<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Arten- und Lebensgemeinschaften zu rechnen ist. Die<br />
Inanspruchnahme von sonstigen Freiflächen mit geringer ökologischer Bedeutung ist dagegen<br />
nicht mit erheblich negativen Auswirkungen verbunden. Böden mit hoher Natürlichkeit werden<br />
planungsbedingt nicht beansprucht. Allerdings sind erhebliche Eingriffe in den Boden durch<br />
die Überbauung bislang unversiegelter Flächen sowie eine mögliche Geländenivellierung zu<br />
erwarten. Veränderungen werden sich auch im Bereich des Ortsbildes durch den Verlust der im<br />
Plangebiet vorhandenen Gehölzbestände und die Neubebauung ergeben. Geringe Beeinträchtigungen<br />
sind dagegen für das Schutzgut Klima zu erwarten, da das Plangebiet keine<br />
besonderen klimatischen Funktionen besitzt. Erheblich negative Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Mensch sind nicht zu erwarten. Durch die Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers<br />
können die Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser vermieden werden. Die verbleibenden<br />
Eingriffsfolgen in das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften, den Boden und das<br />
Ortsbild werden durch externe Kompensationsmaßnahmen im Bereich des Flächenpools „Hafen<br />
Schwarzenhütten“ der Stadt Hemmoor ausgeglichen.<br />
8. DENKMALPFLEGE<br />
Im Hinblick auf den Bodendenkmalschutz ist der nachfolgende Hinweis, der vorsorglich in die<br />
Planung aufgenommen wurde, zu beachten:<br />
Sollten bei den geplanten Bau- u. Erdarbeiten ur- o. frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a.<br />
sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und<br />
Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gem. § 14<br />
Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen<br />
Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven, Museum Burg Bederkesa Tel: 04745 – 94390,<br />
unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer.<br />
Bodenfunde u. Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf v. 4 Werktagen nach der<br />
Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 22
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
9. BELANGE DER FORSTWIRTSCHAFT<br />
Im südöstlichen Bereich des Plangebietes existiert eine Gehölzstruktur des Siedlungsbereiches.<br />
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. H 2 „Am Bahnhof“ der Stadt Hemmoor setzt diesen<br />
Bereich sowie das südlich angrenzenden Areal explizit als Schutzpflanzung (Vorkehrung zum<br />
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) fest.<br />
Daher stehen die im Regionalen Raumordnungsprogramm enthaltenen Maßgaben zur Erhaltung<br />
von Wald sowie zum Waldabstand der geplanten Inanspruchnahme der im südlichen Teil<br />
des Änderungsbereiches existierenden Gehölzstruktur nicht entgegen. Insofern sind weder eine<br />
Ersatzaufforstung noch ein Waldausgleich erforderlich.<br />
10. ALTABLAGERUNG UND ALTSTANDORTE<br />
Der Stadt Hemmoor sind für den Bereich des Plangebietes keine Altablagerungen und Altstandorte<br />
bekannt. Sollten bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen Hinweise auf schädliche<br />
Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gefunden werden,<br />
ist unverzüglich der Landkreis Cuxhaven als untere Bodenschutzbehörde zu informieren.<br />
11. VER- UND ENTSORGUNG<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Die Beseitigung des im Plangebiet anfallenden Abwassers wird über eine Schmutzwasserkanalisation<br />
mit Anschluss an die Kläranlage der Samtgemeinde Hemmoor erfolgen. Die freie Kapazität<br />
der Kläranlage der Samtgemeinde Hemmoor von etwa 3.700 Einwohnerwerten reicht aus,<br />
um das im Plangebiet anfallende, unbelastete Abwasser aufzunehmen.<br />
Auf die Einhaltung der maßgeblichen technischen Bestimmungen und Regelwerke zur Abwasserbeseitigung<br />
bei gewerblichen Nutzungen wird vorsorglich hingewiesen.<br />
Oberflächenwasserbewirtschaftung<br />
Das im Plangebiet auf den privaten Flächen anfallende nicht schädlich verunreinigte Oberflächenwasser<br />
ist auf diesen Grundstücksflächen zu versickern, um eine ordnungsgemäße Oberflächenwasserbewirtschaftung<br />
zur gewährleisten. Zum Schutz des Grundwassers sind Stellplätze<br />
und Zufahrten aus flüssigkeitsdichten Materialien herzustellen und so zu gestalten, dass das<br />
anfallende Oberflächenwasser seitlich ablaufen und dann in breitflächigen Mulden und/oder<br />
Rigolen versickern kann. Die entsprechenden Versickerungsanlagen sind dabei auf dem Privatgrundstück<br />
anzulegen und gemäß dem Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung<br />
zu bemessen und zu gestalten.<br />
Sollte nutzungsbedingt evtl. schädlich verunreinigtes Oberflächenwasser anfallen, ist dies durch<br />
geeignete Anlagen zu behandeln.<br />
Trink- und Löschwasserversorgung<br />
Die Trinkwasserversorgung wird durch den Anschluss an das vorhandene Trinkwassernetz sichergestellt.<br />
Träger der Trinkwasserversorgung ist der Wasserbeschaffungsverband Wingst.<br />
Die Löschwasserversorgung erfolgt über die vorhandenen Hydranten. Sie ist im Einvernehmen<br />
mit dem örtlich zuständigen Ortsbrandmeister sicherzustellen.<br />
PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE 23
STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
Strom- und Gasversorgung<br />
Das Baugebiet ist an die Strom- und Gasversorgung angeschlossen. Notwendige Erweiterungen<br />
des Leitungsnetzes werden zur Sicherung der Energieversorgung durch den Träger der<br />
Strom- und Gasversorgung durchgeführt. Versorgungsunternehmen ist die EWE Aktiengesellschaft.<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass vorhandene Versorgungsleitungen<br />
(Strom, Gas, Telekommunikation) nicht beeinträchtigt werden.<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die für die Versorgung des Baugebietes<br />
notwendigen Versorgungsleitungen unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen<br />
Vorschriften bzw. Regelwerke und in Abstimmung mit dem Versorgungsträger zu errichten<br />
sind. Grundlage für die Leitungstrasse ist die DIN 1998 „Unterbringung von Leitungen und<br />
Anlagen in öffentlichen Flächen“. Die Leitungstrasse ist so zu planen, dass die geforderten Mindestabstände<br />
gemäß VDE und DVGW-Regelwerke eingehalten werden.<br />
Darüber hinaus sind Oberflächenbefestigungen im Bereich von Versorgungsleitungen so zu<br />
planen und auszuführen, dass die Herstellung von Hausanschlüssen, Störungsbeseitigungen,<br />
Rohrnetzkontrollen usw. problemlos möglich ist. Eine eventuelle Bepflanzung darf nur mit flachwurzelnden<br />
Gehölzen ausgeführt werden, um eine Beschädigung der Versorgungsleitungen<br />
auszuschließen.<br />
Die im Nordosten des Plangebietes vorhandene Gasstation wird erhalten und als Vorsorgungsfläche<br />
mit Zweckbestimmung Gas zeichnerisch festgesetzt.<br />
Abfallentsorgung<br />
Die Abfallentsorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Cuxhaven und wird durch<br />
diesen bzw. dessen Auftragnehmern sichergestellt.<br />
Der im Nordosten des Plangebietes existierende Standort für die Abfallentsorgung (Wertstoffe) wird<br />
erhalten und zeichnerisch festgesetzt.<br />
12. BODENORDNUNG<br />
Bodenordnerische Maßnahmen sind zur Realisierung dieses Bebauungsplanes nicht erforderlich.<br />
13. VERFAHREN<br />
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hemmoor hat in seiner Sitzung am ……….2009 den Aufstellungsbeschluss<br />
gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2<br />
„Am Bahnhof“ gefasst. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
……….. 2009 beschlossen, den Entwurf der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung<br />
des Bebauungsplanes Nr. H 2 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />
hat am …………..2009 stattgefunden.<br />
Für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“ der Stadt Hemmoor ist die<br />
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ………………… bis<br />
……………….. durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1<br />
und § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden.<br />
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STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
Der Rat der Stadt Hemmoor hat die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. H 2 „Am Bahnhof“<br />
nach abschließender Prüfung aller Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken in seiner Sitzung<br />
am ………………………. als Satzung beschlossen.<br />
Hemmoor, den .......................<br />
…… ....................................... ..........................................<br />
Stadtdirektor<br />
Bürgermeister<br />
erarbeitet durch:<br />
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ARCHITEKTUR • STÄDTEBAU • ÖKOLOGIE<br />
AM HEUBERG 22 • 21755 HECHTHAUSEN<br />
TEL. 04774- 991153 • FAX 04774- 991154<br />
Hechthausen, den ………………<br />
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STADT HEMMOOR<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. H 2 „AM BAHNHOF“, 8. ÄNDERUNG<br />
14. ANHANG<br />
−<br />
−<br />
−<br />
PLANZEICHNUNG DER 8. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. H 2 „AM BAHNHOF“<br />
(AUSZUG)<br />
PLANZEICHENERKLÄRUNG<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN UND HINWEISE<br />
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