Ihr macht Gute Arbeit! - Jusos Greifswald
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Forderungen für studentische Beschäftigte
Die Juso-Hochschulgruppen sind der Studierendenverband der<br />
<strong>Jusos</strong> und der SPD. Bundesweit gibt es mehr als 70 aktive Gruppen,<br />
die in den örtlichen Studierendenvertretungen mitarbeiten,<br />
in der Sozialberatung aktiv sind oder die Studierenden in den<br />
Gremien der Hochschule vertreten. Mit dem Anspruch, auch<br />
die SPD zu bewegen, entwickeln wir in vielen politischen Fragen<br />
eigene Positionen.<br />
Die Juso-Hochschulgruppen sind ein offener Treffpunkt für alle,<br />
die Hochschulpolitik vor Ort mitgestalten möchten.<br />
www.jusohochschulgruppen.de<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>macht</strong> <strong>Gute</strong> <strong>Arbeit</strong>!<br />
Unterschreibt unseren Forderungskatalog unter<br />
www.ihr-<strong>macht</strong>-gute-arbeit.de<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>macht</strong> <strong>Gute</strong> <strong>Arbeit</strong> – und habt<br />
dafür was Besseres verdient<br />
Eine Stelle als studentischeR BeschäftigteR an der Uni, der<br />
Fachhochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung<br />
erscheint vielen Studierenden als der Traumjob schlechthin;<br />
gerade wenn sie ohnehin etwas suchen, um sich etwas dazu<br />
verdienen zu können. Man muss keinen zusätzlichen Weg<br />
zum <strong>Arbeit</strong>splatz zurücklegen und hat die Möglichkeit, erste<br />
Einblicke in den Wissenschaftsbetrieb zu gewinnen, die im<br />
Studium erworbenen Fähigkeiten zu erproben und vielleicht<br />
auch das eine oder andere persönliche Gespräch mit der<br />
Dozentin oder dem Dozenten zu führen. Doch bei näherer Betrachtung<br />
sieht die Realität weit weniger rosig aus. Studentischen<br />
Beschäftigten werden oft die für jedes <strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />
elementaren Rechte vorenthalten, wie Urlaubsanspruch und<br />
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Krankheit werden sie<br />
oft aufgefordert, ihre <strong>Arbeit</strong>szeit mit Kolleginnen und Kollegen<br />
zu tauschen oder ausgefallene Stunden nachzuarbeiten.<br />
Für Urlaub werden sie oft auf die Zeiten verwiesen, in denen<br />
die Professorin oder der Professor selbst ohnehin wegzufahren<br />
beabsichtigt, obwohl ihnen ein gesetzlich festgeschriebener<br />
Anspruch darauf zusteht. Hinzu kommt in vielen Fällen eine<br />
Bezahlung, die des Namens nicht wert ist.
Prekäre Beschäftigung an deutschen<br />
Hochschulen<br />
In ganz Deutschland arbeiten ca. 100.000 Studierende als<br />
studentische Beschäftigte, 27 Prozent aller Studierenden<br />
haben diesen Job einmal während ihres Studiums ausgeübt.<br />
<strong>Ihr</strong>e Tätigkeiten an der Hochschule und in den verschiedenen<br />
Forschungseinrichtungen sind mannigfaltig: Sie verdingen<br />
sich als Tutorinnen und Tutoren und sammeln dort in Ergänzungsveranstaltungen<br />
zu Vorlesungen oder Seminaren ihre<br />
ersten Lehrerfahrungen. Oder sie unterstützen die Professorin<br />
oder den Professor bei der wissenschaftlichen Recherche und<br />
bei anderen anfallenden Aufgaben. Sie können aber auch in<br />
der Verwaltung eingesetzt werden und dort beispielsweise die<br />
EDV betreuen oder die Aufsicht in Rechenzentren und Bibliotheken<br />
übernehmen.<br />
Auch wenn diese Tätigkeiten sie eindeutig als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />
ausweisen, werden sie oft nicht dementsprechend<br />
behandelt. Sie stehen mit ihrer Situation oft alleine da, weil<br />
Nach der Marburger Studie „Man muss es sich<br />
leisten können …“ vom Dezember 2004 über die<br />
<strong>Arbeit</strong>sbedingungen von studentischen Beschäftigten an<br />
der Uni Marburg haben 77,3 Prozent der Befragten einen<br />
<strong>Arbeit</strong>svertrag mit einer Laufzeit von maximal einem<br />
Semester, 52 Prozent sind nur bis zu vier Monate angestellt.<br />
Auch in Marburg spielt Stellenvergabe „unter der<br />
Hand“ eine große Rolle: Die Hälfte der studentischen<br />
Beschäftigten ist von ihrer Chefin/ihrem Chef<br />
angesprochen worden. Nach einer ähnlichen, im August<br />
2007 veröffentlichten Studie zur besonderen Situation<br />
von studentischen Beschäftigten in Berlin sind es dort<br />
23 Prozent.<br />
es niemanden – etwa einen Personalrat – gibt, der sie bei der<br />
Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützt. Und<br />
sie selber trauen sich oft nicht, ihrer Chefin oder ihrem Chef<br />
zu widersprechen, die oder der später ihre Prüferin oder ihr<br />
Prüfer sein könnte. Aufgrund dieser <strong>Arbeit</strong>sbedingungen begreifen<br />
sich einige studentische Hilfskräfte zudem oft selbst<br />
nicht mehr als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen, sondern in erster Linie<br />
als Studierende und stellen folglich weder ihre <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
noch ihre Entlohnung in Frage. <strong>Ihr</strong>e Vergütung ist<br />
bis heute in keinem Tarifvertrag geregelt, wie ansonsten bei<br />
allen <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen im öffentlichen Dienst. Stattdessen<br />
ist die Maximalhöhe der Entlohnung in je einer Richtlinie der<br />
Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die alten (für Unis<br />
8,02 EUR und für Fachhochschulen 5,58 EUR) und die neuen<br />
Bundesländer (ab dem 1. Mai 2008 für Unis 6,62 EUR und für<br />
Fachhochschulen 4,62 EUR) festgelegt. Das heißt es gab vorher<br />
keinerlei Verhandlungen zwischen den beiden Tarifparteien der<br />
<strong>Arbeit</strong>geberinnen und <strong>Arbeit</strong>geber einerseits und der <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />
andererseits, sondern die <strong>Arbeit</strong>sbedingungen
In Marburg drückt sich soziale Selektivität innerhalb<br />
studentischer Beschäftigung an der Uni besonders stark<br />
aus: Der Anteil von <strong>Arbeit</strong>erInnenkindern liegt hier bei<br />
etwa vier Prozent. In Berlin ist er ähnlich niedrig.<br />
wurden von ersteren einseitig diktiert. Das hat dazu geführt,<br />
dass die studentischen Beschäftigten 1993 trotz Inflation von<br />
den Lohnerhöhungen entkoppelt wurden und ihre Vergütung<br />
seitdem stagniert. Währenddessen sind die Tariflöhne<br />
im öffentlichen Dienst um mehr als 15 Prozent gestiegen. In<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hamburg und<br />
Rheinland-Pfalz mussten die studentischen Beschäftigten seit<br />
2004 sogar eine Lohnsenkung um bis zu 8,4 Prozent hinnehmen.<br />
Urlaubsgeld wird nicht gewährt. Im Saarland wird mit<br />
8,35 EUR an der Uni der höchste Stundenlohn gezahlt. Nach<br />
unten sind keine Grenzen gesetzt. Jüngst scheiterte eine Initiative<br />
der KultusministerInnenkonferenz zur Abschaffung der<br />
Obergrenzen am Widerstand der LandesfinanzministerInnen.<br />
Dementsprechend ist eine Marburger Studie aus dem Jahr<br />
2005, die die Situation der studentischen Beschäftigten am<br />
dortigen Hochschulstandort untersucht, betitelt: „Man muss<br />
es sich leisten können …“ Fehlende Planbarkeit und Absicherung<br />
machen es eben nicht möglich, sich auf diese Jobs als<br />
Einnahmequelle zu verlassen.<br />
Dass angemessene Stundenlöhne unabdingbar sind, beweist<br />
auch die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks:<br />
63 Prozent aller Studierenden arbeiten nebenher und fast die<br />
Hälfte von ihnen ist auf das verdiente Geld angewiesen. Damit<br />
würde eine gerechte Bezahlung studentischer Beschäftigter,<br />
die es ermöglicht, einen Teil des Lebensunterhalts zu finanzieren,<br />
auch dazu dienen, die soziale Selektivität des Hochschulzugangs<br />
in Deutschland etwas abzubauen. Die Aussicht auf<br />
einen gut bezahlten Job an der jeweiligen Hochschule würde<br />
unter Umständen mehr junge Menschen motivieren, ein Studium<br />
aufzunehmen.<br />
Unterbezahlung untermauert soziale<br />
Selektivität<br />
Nach all diesen Zahlen erscheint eine Beschäftigung an der<br />
Hochschule oder einem Forschungsinstitut schon eher als<br />
Luxus denn als Finanzierungsquelle des Lebensunterhalts.<br />
Sowohl in Marburg als auch an den Berliner Hochschulen<br />
erhalten 14 Prozent der studentischen Beschäftigten BAföG.<br />
Dies sind deutlich weniger als der Durchschnitt aller<br />
Studierenden von etwa 27 Prozent.
Ausnahme Berlin<br />
Es gibt nur einen Ort im ganzen Bundesgebiet, an dem angemessene<br />
<strong>Arbeit</strong>sbedingungen gelten. In Berlin existiert<br />
seit 1969 eine eigene Personalvertretung für studentische<br />
Beschäftigte und seit 1979 ein mit Hilfe eines gut organisierten<br />
<strong>Arbeit</strong>skampfes durchgesetzter Tarifvertrag. Er gilt für<br />
alle studentischen Beschäftigten an den staatlichen Berliner<br />
Hochschulen und an den wissenschaftlichen Einrichtungen.<br />
Dank ihm erhalten sie einheitlich 10,98 EUR pro Stunde, Lohnfortzahlung<br />
im Krankheitsfall, 31 Tage Urlaub im Jahr (zum<br />
Vergleich: in den restlichen Bundesländern steht den Beschäftigten<br />
der aus der Anzahl der gearbeiteten Stunden ermittelte<br />
Anteil von vier Wochen zu, der dann von den Einzelpersonen<br />
aber noch durchgesetzt werden muss), Kündigungsschutz von<br />
sechs Wochen bis zum Monatsende (in den anderen Ländern<br />
überhaupt nicht vorhanden) und eine Vertragslaufzeit von<br />
mindestens vier Semestern mit mindestens 40 Stunden im<br />
Monat. Weihnachtsgeld gibt es hier jedoch wie überall anders<br />
seit 2003 auch nicht mehr.<br />
Doch auch diese Insel nahezu paradiesischer <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
sieht sich mehr und mehr Angriffen ausgesetzt. Der<br />
Tarifvertrag kann jedes Jahr gekündigt werden, wenn sich die<br />
Hochschulen darauf einigen. Diese Option ist in letzter Zeit des<br />
Öfteren schon zur Sprache gebracht worden. Die Charité, das<br />
Berliner Universitätsklinikum, hat den Ausstieg für sich selbst<br />
schon vollzogen. Eine weitere Möglichkeit, den Bestimmungen<br />
des Tarifvertrags auszuweichen, besteht darin, Studierende<br />
mit Werkverträgen anzustellen. Einige Fachbereiche der<br />
Freien Universität schrecken mittlerweile sogar nicht mehr<br />
vor der Dreistigkeit zurück, Stellen für TutorInnen gänzlich<br />
ohne Entlohnung auszuschreiben. Schließlich gelange man<br />
so in engen Kontakt zu seiner Dozentin oder seinem Dozenten<br />
und könne mit ihr oder ihm fachlich zusammenarbeiten,<br />
was an Massenunis wie den Berlinern nun doch einen nicht<br />
ganz unerheblichen Vorteil gegenüber den KommilitonInnen<br />
darstelle. Immerhin wird das Ausstellen eines Zeugnisses und<br />
einer Praktikumsbescheinigung angeboten.<br />
Auch in Marburg kann man von einer Beschäftigung<br />
an der Uni nicht leben: Nur 7,8 Prozent der Befragten<br />
gaben an, ihr größtenteils oder vollständig über diese<br />
Stelle zu finanzieren. In Berlin sind dies aufgrund des<br />
höheren Stundensatzes von 10,98 EUR 48 Prozent. 27,3<br />
Prozent der Marburger Beschäftigten sehen in der<br />
Vergütung nur „ein Taschengeld“, in Berlin sind dies<br />
acht Prozent. Dennoch ergaben sowohl die Marburger<br />
als auch die Berliner Studie übereinstimmend, dass für<br />
90 Prozent das verdiente Geld eine wichtige Motivation<br />
für die <strong>Arbeit</strong> an der Hochschule darstellt. Aber auch<br />
die gesammelten Erfahrungen und Referenzen spielen<br />
eine große Rolle.
In Berlin haben 13 Prozent der Befragten schon<br />
Mobbingerfahrungen ge<strong>macht</strong> bzw. Mobbing bei<br />
KollegInnen beobachtet.<br />
Mutwillen – oft nicht umsetzen, braucht es dann nur noch ein<br />
bisschen Mut, um die Hochschule auf eine Behandlung nach<br />
dem Tarifvertrag der Länder zu verklagen. Damit existieren zurzeit<br />
de facto zwei Klassen von studentischen Beschäftigten.<br />
Der Berliner Tarifvertrag steht seit nunmehr 28 Jahren allein<br />
in weiter Flur und mittlerweile selbst auf einem wackligen<br />
Sockel. Es muss weiter dafür gekämpft werden, dass er aufgrund<br />
von Sparmaßnahmen nicht noch weiter ausgehöhlt<br />
wird und irgendwann nur noch als eine Ruine seiner selbst<br />
zurückbleibt.<br />
BeschäftigteR in Forschung und Lehre ist nicht<br />
gleich BeschäftigteR in der Verwaltung<br />
Die einzigen studentischen Beschäftigen, die mit eigener Kraft<br />
in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags gelangen können,<br />
sind bisher diejenigen, die technische und/oder Verwaltungstätigkeiten<br />
ausüben, d.h. die beispielsweise in Bibliotheken,<br />
Rechenzentren, Uni-Kliniken oder Hochschulverwaltungen<br />
arbeiten. Sie unterliegen seit dem 1. Januar 2002 qua definitionem<br />
dem Tarifvertrag der Länder und haben damit einen<br />
Anspruch auf bessere Bezahlung, längeren Urlaub und die gleiche<br />
soziale Absicherung wie ihre fest angestellten KollegInnen<br />
auch. Da die Hochschulen dies jedoch – aus Unwissenheit oder<br />
Es bleibt viel zu tun<br />
Für die weitere Entwicklung ist es wichtig, dass sich die in<br />
Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen tätigen<br />
Studierenden ihrer Stellung als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen bewusst<br />
werden, deren Existenz nicht auf einem Gnadenakt der Professorin<br />
oder des Professors beruht, sondern denen bestimmte,<br />
gesetzlich festgeschriebene Rechte zustehen und die für ihre<br />
<strong>Arbeit</strong> eine gerechte Bezahlung verdienen.<br />
Um Verbesserungen in der<br />
Situation von studentischen<br />
Beschäftigten an<br />
deutschen Hochschulen zu<br />
erzielen, stellen wir als Juso-<br />
Hochschulgruppen folgende<br />
Forderungen auf:
Wir fordern …<br />
Mindeststandards<br />
für studentische<br />
Beschäftigung!<br />
… den Abschluss von Tarifverträgen durch die Länder, die für<br />
alle studentischen Beschäftigten sowohl an Universitäten<br />
als auch an Fachhochschulen innerhalb eines Landes eine<br />
angemessene Vergütung in gleicher Höhe gewährleisten.<br />
Dabei müssen in Zusammenarbeit von Bund und Ländern<br />
bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden. Ein<br />
Stundenlohn für studentische Beschäftigte darf nicht unter<br />
11 Euro liegen! Auch muss er an die Vergütungsentwicklung<br />
im übrigen öffentlichen Dienst gekoppelt sein, um auch die<br />
studentischen Beschäftigten an ausgehandelten Lohnsteigerungen<br />
teilhaben zu lassen.<br />
Um von vornherein zu verhindern, dass die Studierenden<br />
bei den jährlichen Lohnrunden „vergessen“ werden, sollen<br />
sie künftig statt aus den Sachmitteln flächendeckend aus<br />
den Personaletats der Hochschulen entlohnt werden.<br />
… die Wahl eines Personalrats, damit auch studentische<br />
Beschäftigte gegenüber ihren <strong>Arbeit</strong>geberInnen eine demokratische<br />
Vertretung haben, die die Einhaltung arbeitsrechtlicher<br />
Grundlagen gewährleistet. Dies ist gerade im<br />
Hinblick auf die doppelte Abhängigkeit von studentischen<br />
Beschäftigten von ihrer Professorin/ihrem Professor, die/<br />
der oftmals gleichzeitig PrüferIn und ChefIn ist, essentiell. Es<br />
muss eine Instanz geben, die die studentischen Beschäftigten<br />
organisiert und wenn nötig auch ihre Interessen vor der/<br />
dem Vorgesetzten vertritt.<br />
… die Einhaltung gesetzlich garantierter Rechte, d.h. die tatsächliche<br />
Gewährung von Urlaub mindestens in der gesetzlich<br />
geregelten Höhe. Diese ist anteilig auf die von jeder/<br />
jedem studentischen Beschäftigten gearbeiteten Stunden<br />
umzurechnen.<br />
Zu den gesetzlich garantierten Rechten gehören auch die<br />
Anrechnung der gesetzlichen Feiertage, die Gewährung von<br />
Mutterschutz, die Zahlung von Nacht- und Feiertagszuschlägen<br />
sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Studentische<br />
Beschäftigte sind keine TagelöhnerInnen, die das Risiko für<br />
den Ausfall ihrer <strong>Arbeit</strong>skraft vollständig alleine schultern<br />
müssen.<br />
Darüber hinaus soll Weihnachtsgeld in Form eines 13.<br />
Monatsgehalts gezahlt werden. Die momentane sporadische<br />
Gewährung an studentische Beschäftigte in einigen<br />
wenigen Ländern verstößt nicht nur gegen den allgemeinen
Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern ist auch Ausdruck<br />
schierer Willkür.<br />
… die Einhaltung vereinbarter <strong>Arbeit</strong>szeiten, d.h. ein Lohnoder<br />
Freizeitausgleich bei geleisteten Überstunden sowie<br />
insbesondere die regelmäßige Verteilung der <strong>Arbeit</strong>szeiten<br />
gemäß <strong>Arbeit</strong>svertrag. Es muss aber auch Sonderurlaub<br />
während Prüfungsphasen, Engagement in Tarifverhandlungen<br />
oder aus wichtigen familiären Gründen geben.<br />
… eine reguläre Vertragsdauer von mindestens vier Semestern.<br />
Mit den so genannten Kettenverträgen, bei denen immer<br />
nur <strong>Arbeit</strong>sverträge für ein paar Monate oder ein Semester<br />
abgeschlossen und dann wieder verlängert werden, werden<br />
Dauerarbeitsverhältnisse umgangen und den studentischen<br />
Beschäftigten damit Planbarkeit und Verlässlichkeit auf eine<br />
Einnahmequelle vorenthalten. Auch muss der damit erzeugte<br />
permanente Druck von den Studierenden genommen<br />
werden, der sie zur Hinnahme jeglicher <strong>Arbeit</strong>s bedingungen<br />
veranlasst, wenn sie ihren Job behalten wollen.<br />
… eine transparente Stellenbesetzung. Die Einstellung von<br />
studentischen Beschäftigten muss durch öffentliche Ausschreibungen<br />
und unter Beteiligung des studentischen<br />
Personalrats erfolgen, damit eine Stellenvergabe aufgrund<br />
persönlicher Kontakte, politischer Ansichten oder besonderer<br />
Unterwürfigkeit ausgeschlossen wird.<br />
… einen Anspruch auf Weiterbildung, wie<br />
er auch für andere Beschäftigte<br />
im öffentlichen Dienst besteht<br />
und sich aus der Tätigkeit der<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerInnen ergibt.<br />
… die Vergütung der geleisteten<br />
<strong>Arbeit</strong> in Geld und nicht durch Leistungspunkte.<br />
Studentische Beschäftigungsverhältnisse<br />
sind <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse,<br />
durch die man einen Anspruch<br />
auf eine Vergütung in Geld erwirbt,<br />
statt nach Gutdünken der Professorin/des<br />
Professors eine paar<br />
gute Noten „hingeworfen“<br />
zu bekommen.
Deine Rechte im Job<br />
Als studentischeR BeschäftigteR bist du <strong>Arbeit</strong>nehmerIn wie<br />
jedeR andere auch. D.h. dir stehen die gesetzlichen Rechte in<br />
vollem Umfang zu. Das sind im Einzelnen:<br />
Der Urlaubsanspruch:<br />
Studentische Beschäftigte haben wie alle <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />
einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, der sich aus<br />
§ 3 Bundesurlaubsgesetz ergibt. Darin ist ein Mindestmaß<br />
von 24 bzw. 20 Tagen geregelt (die 24 Tage beziehen sich auf<br />
eine Sechs-Tage-Woche, d.h. es gelten 20 Tage für eine Fünf-<br />
Tage-Woche). Dies ist auf die von jeder/jedem studentischen<br />
Beschäftigten durchschnittlich gearbeitete Zeit anteilig umzurechnen.<br />
Zuständig für die Berechnung und die Genehmigung<br />
ist die Personalstelle bzw. deinE ChefIn direkt.<br />
Der Urlaubsanspruch bezieht sich nicht auf die Zeit in den<br />
Semesterferien, wo du mal nicht arbeiten musst, sondern ist<br />
von deiner im <strong>Arbeit</strong>svertrag festgelegten <strong>Arbeit</strong>szeit abzuziehen.<br />
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:<br />
Zeiten, die man krank ist, muss man auch als studentischeR<br />
BeschäftigteR nicht nacharbeiten, sondern sie werden<br />
gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen<br />
lang ganz normal vergütet. Voraussetzungen dafür ist<br />
selbstverständlich eine ordnungsgemäße Abmeldung bei<br />
der <strong>Arbeit</strong>geberin/dem <strong>Arbeit</strong>geber, ab drei Tagen Krankheit<br />
auch ein ärztliches Attest.<br />
Die Lohnfortzahlung an Feiertagen:<br />
Gleiches wie für Krankheit gilt auch für Feiertage: Sie müssen<br />
weder vor- noch nachgearbeitet und entlohnt werden.<br />
Dies wird in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festgelegt.<br />
Wenn du unregelmäßig arbeitest, muss ein Feiertag anteilig<br />
von deiner durchschnittlichen Wochenarbeitszeit abgezogen<br />
werden.<br />
Der Mutterschutz und die Elternzeit:<br />
Auch wenn du als studentischeR BeschäftigteR Mutter oder<br />
Vater werden solltest, hast du einen Anspruch auf Mutterschutz<br />
und Elternezeit. Das ist im einzelnen im Mutterschutz-,<br />
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt.<br />
Das Vereinigungs- und Streikrecht:<br />
Damit steht dir als <strong>Arbeit</strong>nehmerIn auch das Recht zu, dich<br />
gemeinsam mit anderen Betroffenen in einer Gewerkschaft<br />
zu organisieren und für die Verbesserung eurer <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
zu streiken.
Das könnt ihr tun<br />
Sprecht andere studentische Beschäftigte auf ihre <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
an.<br />
Geht zusammen zu eurer Chefin/eurem Chef bzw. zu eurer<br />
Personalabteilung, um diese auf die euch zustehenden Rechte<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Organisiert gemeinsam Veranstaltungen, die studentische<br />
Beschäftigte, aber auch andere Studierende und Interessierte<br />
über die prekäre Situation und die bestehenden Rechte<br />
aufklären.<br />
Wendet euch an die Gewerkschaften vor Ort, deren Mitglieder<br />
im Personalrat eurer Hochschule aktiv sind. Sie können euch<br />
Unterstützung und Ratschläge für das weitere Vorgehen<br />
gegen die Personalverwaltung geben, euch aber auch bei<br />
der Organisation einer Veranstaltung oder anderen Aktionen<br />
behilflich sein.<br />
Wendet euch per Brief, Mail oder telefonisch an eureN Landtagsabgeordneten<br />
und tragt ihr/ihm die schlechten <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />
vor. Denn die Länder sind auf <strong>Arbeit</strong>geber Innenseite<br />
zuständig für die Aushandlung von Tarifverträgen.<br />
Geht auf www.ihr-<strong>macht</strong>-gute-arbeit.de und unterschreibt<br />
unseren Forderungskatalog. Je mehr Unterschriften wir haben,<br />
desto größeren Druck können wir auf die EntscheidungsträgerInnen<br />
ausüben, damit sich endlich eine Verbesserung der<br />
Situation einstellt.<br />
Wichtig: Nach dem Grundgesetz steht euch ein Recht zur<br />
Vereinigung und zur Durchsetzung eurer Rechte<br />
zu. Keine der hier vorgeschlagenen Maßnahmen ist<br />
illegal!<br />
Impressum<br />
V.i.S.d.P.: Ernest Hammerschmidt • Juso-Hochschulgruppen<br />
Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Materialbestellungen:<br />
Artikelnummer: 7031596<br />
SPD-Shop<br />
Willy-Brandt-Haus<br />
10911 Berlin<br />
vertrieb@spd.de<br />
www.spd-shop.de