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Ihr macht Gute Arbeit! - Jusos Greifswald

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Forderungen für studentische Beschäftigte


Die Juso-Hochschulgruppen sind der Studierendenverband der<br />

<strong>Jusos</strong> und der SPD. Bundesweit gibt es mehr als 70 aktive Gruppen,<br />

die in den örtlichen Studierendenvertretungen mitarbeiten,<br />

in der Sozialberatung aktiv sind oder die Studierenden in den<br />

Gremien der Hochschule vertreten. Mit dem Anspruch, auch<br />

die SPD zu bewegen, entwickeln wir in vielen politischen Fragen<br />

eigene Positionen.<br />

Die Juso-Hochschulgruppen sind ein offener Treffpunkt für alle,<br />

die Hochschulpolitik vor Ort mitgestalten möchten.<br />

www.jusohochschulgruppen.de<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>macht</strong> <strong>Gute</strong> <strong>Arbeit</strong>!<br />

Unterschreibt unseren Forderungskatalog unter<br />

www.ihr-<strong>macht</strong>-gute-arbeit.de<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>macht</strong> <strong>Gute</strong> <strong>Arbeit</strong> – und habt<br />

dafür was Besseres verdient<br />

Eine Stelle als studentischeR BeschäftigteR an der Uni, der<br />

Fachhochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung<br />

erscheint vielen Studierenden als der Traumjob schlechthin;<br />

gerade wenn sie ohnehin etwas suchen, um sich etwas dazu<br />

verdienen zu können. Man muss keinen zusätzlichen Weg<br />

zum <strong>Arbeit</strong>splatz zurücklegen und hat die Möglichkeit, erste<br />

Einblicke in den Wissenschaftsbetrieb zu gewinnen, die im<br />

Studium erworbenen Fähigkeiten zu erproben und vielleicht<br />

auch das eine oder andere persönliche Gespräch mit der<br />

Dozentin oder dem Dozenten zu führen. Doch bei näherer Betrachtung<br />

sieht die Realität weit weniger rosig aus. Studentischen<br />

Beschäftigten werden oft die für jedes <strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />

elementaren Rechte vorenthalten, wie Urlaubsanspruch und<br />

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Krankheit werden sie<br />

oft aufgefordert, ihre <strong>Arbeit</strong>szeit mit Kolleginnen und Kollegen<br />

zu tauschen oder ausgefallene Stunden nachzuarbeiten.<br />

Für Urlaub werden sie oft auf die Zeiten verwiesen, in denen<br />

die Professorin oder der Professor selbst ohnehin wegzufahren<br />

beabsichtigt, obwohl ihnen ein gesetzlich festgeschriebener<br />

Anspruch darauf zusteht. Hinzu kommt in vielen Fällen eine<br />

Bezahlung, die des Namens nicht wert ist.


Prekäre Beschäftigung an deutschen<br />

Hochschulen<br />

In ganz Deutschland arbeiten ca. 100.000 Studierende als<br />

studentische Beschäftigte, 27 Prozent aller Studierenden<br />

haben diesen Job einmal während ihres Studiums ausgeübt.<br />

<strong>Ihr</strong>e Tätigkeiten an der Hochschule und in den verschiedenen<br />

Forschungseinrichtungen sind mannigfaltig: Sie verdingen<br />

sich als Tutorinnen und Tutoren und sammeln dort in Ergänzungsveranstaltungen<br />

zu Vorlesungen oder Seminaren ihre<br />

ersten Lehrerfahrungen. Oder sie unterstützen die Professorin<br />

oder den Professor bei der wissenschaftlichen Recherche und<br />

bei anderen anfallenden Aufgaben. Sie können aber auch in<br />

der Verwaltung eingesetzt werden und dort beispielsweise die<br />

EDV betreuen oder die Aufsicht in Rechenzentren und Bibliotheken<br />

übernehmen.<br />

Auch wenn diese Tätigkeiten sie eindeutig als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />

ausweisen, werden sie oft nicht dementsprechend<br />

behandelt. Sie stehen mit ihrer Situation oft alleine da, weil<br />

Nach der Marburger Studie „Man muss es sich<br />

leisten können …“ vom Dezember 2004 über die<br />

<strong>Arbeit</strong>sbedingungen von studentischen Beschäftigten an<br />

der Uni Marburg haben 77,3 Prozent der Befragten einen<br />

<strong>Arbeit</strong>svertrag mit einer Laufzeit von maximal einem<br />

Semester, 52 Prozent sind nur bis zu vier Monate angestellt.<br />

Auch in Marburg spielt Stellenvergabe „unter der<br />

Hand“ eine große Rolle: Die Hälfte der studentischen<br />

Beschäftigten ist von ihrer Chefin/ihrem Chef<br />

angesprochen worden. Nach einer ähnlichen, im August<br />

2007 veröffentlichten Studie zur besonderen Situation<br />

von studentischen Beschäftigten in Berlin sind es dort<br />

23 Prozent.<br />

es niemanden – etwa einen Personalrat – gibt, der sie bei der<br />

Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützt. Und<br />

sie selber trauen sich oft nicht, ihrer Chefin oder ihrem Chef<br />

zu widersprechen, die oder der später ihre Prüferin oder ihr<br />

Prüfer sein könnte. Aufgrund dieser <strong>Arbeit</strong>sbedingungen begreifen<br />

sich einige studentische Hilfskräfte zudem oft selbst<br />

nicht mehr als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen, sondern in erster Linie<br />

als Studierende und stellen folglich weder ihre <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

noch ihre Entlohnung in Frage. <strong>Ihr</strong>e Vergütung ist<br />

bis heute in keinem Tarifvertrag geregelt, wie ansonsten bei<br />

allen <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen im öffentlichen Dienst. Stattdessen<br />

ist die Maximalhöhe der Entlohnung in je einer Richtlinie der<br />

Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die alten (für Unis<br />

8,02 EUR und für Fachhochschulen 5,58 EUR) und die neuen<br />

Bundesländer (ab dem 1. Mai 2008 für Unis 6,62 EUR und für<br />

Fachhochschulen 4,62 EUR) festgelegt. Das heißt es gab vorher<br />

keinerlei Verhandlungen zwischen den beiden Tarifparteien der<br />

<strong>Arbeit</strong>geberinnen und <strong>Arbeit</strong>geber einerseits und der <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />

andererseits, sondern die <strong>Arbeit</strong>sbedingungen


In Marburg drückt sich soziale Selektivität innerhalb<br />

studentischer Beschäftigung an der Uni besonders stark<br />

aus: Der Anteil von <strong>Arbeit</strong>erInnenkindern liegt hier bei<br />

etwa vier Prozent. In Berlin ist er ähnlich niedrig.<br />

wurden von ersteren einseitig diktiert. Das hat dazu geführt,<br />

dass die studentischen Beschäftigten 1993 trotz Inflation von<br />

den Lohnerhöhungen entkoppelt wurden und ihre Vergütung<br />

seitdem stagniert. Währenddessen sind die Tariflöhne<br />

im öffentlichen Dienst um mehr als 15 Prozent gestiegen. In<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hamburg und<br />

Rheinland-Pfalz mussten die studentischen Beschäftigten seit<br />

2004 sogar eine Lohnsenkung um bis zu 8,4 Prozent hinnehmen.<br />

Urlaubsgeld wird nicht gewährt. Im Saarland wird mit<br />

8,35 EUR an der Uni der höchste Stundenlohn gezahlt. Nach<br />

unten sind keine Grenzen gesetzt. Jüngst scheiterte eine Initiative<br />

der KultusministerInnenkonferenz zur Abschaffung der<br />

Obergrenzen am Widerstand der LandesfinanzministerInnen.<br />

Dementsprechend ist eine Marburger Studie aus dem Jahr<br />

2005, die die Situation der studentischen Beschäftigten am<br />

dortigen Hochschulstandort untersucht, betitelt: „Man muss<br />

es sich leisten können …“ Fehlende Planbarkeit und Absicherung<br />

machen es eben nicht möglich, sich auf diese Jobs als<br />

Einnahmequelle zu verlassen.<br />

Dass angemessene Stundenlöhne unabdingbar sind, beweist<br />

auch die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks:<br />

63 Prozent aller Studierenden arbeiten nebenher und fast die<br />

Hälfte von ihnen ist auf das verdiente Geld angewiesen. Damit<br />

würde eine gerechte Bezahlung studentischer Beschäftigter,<br />

die es ermöglicht, einen Teil des Lebensunterhalts zu finanzieren,<br />

auch dazu dienen, die soziale Selektivität des Hochschulzugangs<br />

in Deutschland etwas abzubauen. Die Aussicht auf<br />

einen gut bezahlten Job an der jeweiligen Hochschule würde<br />

unter Umständen mehr junge Menschen motivieren, ein Studium<br />

aufzunehmen.<br />

Unterbezahlung untermauert soziale<br />

Selektivität<br />

Nach all diesen Zahlen erscheint eine Beschäftigung an der<br />

Hochschule oder einem Forschungsinstitut schon eher als<br />

Luxus denn als Finanzierungsquelle des Lebensunterhalts.<br />

Sowohl in Marburg als auch an den Berliner Hochschulen<br />

erhalten 14 Prozent der studentischen Beschäftigten BAföG.<br />

Dies sind deutlich weniger als der Durchschnitt aller<br />

Studierenden von etwa 27 Prozent.


Ausnahme Berlin<br />

Es gibt nur einen Ort im ganzen Bundesgebiet, an dem angemessene<br />

<strong>Arbeit</strong>sbedingungen gelten. In Berlin existiert<br />

seit 1969 eine eigene Personalvertretung für studentische<br />

Beschäftigte und seit 1979 ein mit Hilfe eines gut organisierten<br />

<strong>Arbeit</strong>skampfes durchgesetzter Tarifvertrag. Er gilt für<br />

alle studentischen Beschäftigten an den staatlichen Berliner<br />

Hochschulen und an den wissenschaftlichen Einrichtungen.<br />

Dank ihm erhalten sie einheitlich 10,98 EUR pro Stunde, Lohnfortzahlung<br />

im Krankheitsfall, 31 Tage Urlaub im Jahr (zum<br />

Vergleich: in den restlichen Bundesländern steht den Beschäftigten<br />

der aus der Anzahl der gearbeiteten Stunden ermittelte<br />

Anteil von vier Wochen zu, der dann von den Einzelpersonen<br />

aber noch durchgesetzt werden muss), Kündigungsschutz von<br />

sechs Wochen bis zum Monatsende (in den anderen Ländern<br />

überhaupt nicht vorhanden) und eine Vertragslaufzeit von<br />

mindestens vier Semestern mit mindestens 40 Stunden im<br />

Monat. Weihnachtsgeld gibt es hier jedoch wie überall anders<br />

seit 2003 auch nicht mehr.<br />

Doch auch diese Insel nahezu paradiesischer <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

sieht sich mehr und mehr Angriffen ausgesetzt. Der<br />

Tarifvertrag kann jedes Jahr gekündigt werden, wenn sich die<br />

Hochschulen darauf einigen. Diese Option ist in letzter Zeit des<br />

Öfteren schon zur Sprache gebracht worden. Die Charité, das<br />

Berliner Universitätsklinikum, hat den Ausstieg für sich selbst<br />

schon vollzogen. Eine weitere Möglichkeit, den Bestimmungen<br />

des Tarifvertrags auszuweichen, besteht darin, Studierende<br />

mit Werkverträgen anzustellen. Einige Fachbereiche der<br />

Freien Universität schrecken mittlerweile sogar nicht mehr<br />

vor der Dreistigkeit zurück, Stellen für TutorInnen gänzlich<br />

ohne Entlohnung auszuschreiben. Schließlich gelange man<br />

so in engen Kontakt zu seiner Dozentin oder seinem Dozenten<br />

und könne mit ihr oder ihm fachlich zusammenarbeiten,<br />

was an Massenunis wie den Berlinern nun doch einen nicht<br />

ganz unerheblichen Vorteil gegenüber den KommilitonInnen<br />

darstelle. Immerhin wird das Ausstellen eines Zeugnisses und<br />

einer Praktikumsbescheinigung angeboten.<br />

Auch in Marburg kann man von einer Beschäftigung<br />

an der Uni nicht leben: Nur 7,8 Prozent der Befragten<br />

gaben an, ihr größtenteils oder vollständig über diese<br />

Stelle zu finanzieren. In Berlin sind dies aufgrund des<br />

höheren Stundensatzes von 10,98 EUR 48 Prozent. 27,3<br />

Prozent der Marburger Beschäftigten sehen in der<br />

Vergütung nur „ein Taschengeld“, in Berlin sind dies<br />

acht Prozent. Dennoch ergaben sowohl die Marburger<br />

als auch die Berliner Studie übereinstimmend, dass für<br />

90 Prozent das verdiente Geld eine wichtige Motivation<br />

für die <strong>Arbeit</strong> an der Hochschule darstellt. Aber auch<br />

die gesammelten Erfahrungen und Referenzen spielen<br />

eine große Rolle.


In Berlin haben 13 Prozent der Befragten schon<br />

Mobbingerfahrungen ge<strong>macht</strong> bzw. Mobbing bei<br />

KollegInnen beobachtet.<br />

Mutwillen – oft nicht umsetzen, braucht es dann nur noch ein<br />

bisschen Mut, um die Hochschule auf eine Behandlung nach<br />

dem Tarifvertrag der Länder zu verklagen. Damit existieren zurzeit<br />

de facto zwei Klassen von studentischen Beschäftigten.<br />

Der Berliner Tarifvertrag steht seit nunmehr 28 Jahren allein<br />

in weiter Flur und mittlerweile selbst auf einem wackligen<br />

Sockel. Es muss weiter dafür gekämpft werden, dass er aufgrund<br />

von Sparmaßnahmen nicht noch weiter ausgehöhlt<br />

wird und irgendwann nur noch als eine Ruine seiner selbst<br />

zurückbleibt.<br />

BeschäftigteR in Forschung und Lehre ist nicht<br />

gleich BeschäftigteR in der Verwaltung<br />

Die einzigen studentischen Beschäftigen, die mit eigener Kraft<br />

in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags gelangen können,<br />

sind bisher diejenigen, die technische und/oder Verwaltungstätigkeiten<br />

ausüben, d.h. die beispielsweise in Bibliotheken,<br />

Rechenzentren, Uni-Kliniken oder Hochschulverwaltungen<br />

arbeiten. Sie unterliegen seit dem 1. Januar 2002 qua definitionem<br />

dem Tarifvertrag der Länder und haben damit einen<br />

Anspruch auf bessere Bezahlung, längeren Urlaub und die gleiche<br />

soziale Absicherung wie ihre fest angestellten KollegInnen<br />

auch. Da die Hochschulen dies jedoch – aus Unwissenheit oder<br />

Es bleibt viel zu tun<br />

Für die weitere Entwicklung ist es wichtig, dass sich die in<br />

Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen tätigen<br />

Studierenden ihrer Stellung als <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen bewusst<br />

werden, deren Existenz nicht auf einem Gnadenakt der Professorin<br />

oder des Professors beruht, sondern denen bestimmte,<br />

gesetzlich festgeschriebene Rechte zustehen und die für ihre<br />

<strong>Arbeit</strong> eine gerechte Bezahlung verdienen.<br />

Um Verbesserungen in der<br />

Situation von studentischen<br />

Beschäftigten an<br />

deutschen Hochschulen zu<br />

erzielen, stellen wir als Juso-<br />

Hochschulgruppen folgende<br />

Forderungen auf:


Wir fordern …<br />

Mindeststandards<br />

für studentische<br />

Beschäftigung!<br />

… den Abschluss von Tarifverträgen durch die Länder, die für<br />

alle studentischen Beschäftigten sowohl an Universitäten<br />

als auch an Fachhochschulen innerhalb eines Landes eine<br />

angemessene Vergütung in gleicher Höhe gewährleisten.<br />

Dabei müssen in Zusammenarbeit von Bund und Ländern<br />

bundeseinheitliche Regelungen geschaffen werden. Ein<br />

Stundenlohn für studentische Beschäftigte darf nicht unter<br />

11 Euro liegen! Auch muss er an die Vergütungsentwicklung<br />

im übrigen öffentlichen Dienst gekoppelt sein, um auch die<br />

studentischen Beschäftigten an ausgehandelten Lohnsteigerungen<br />

teilhaben zu lassen.<br />

Um von vornherein zu verhindern, dass die Studierenden<br />

bei den jährlichen Lohnrunden „vergessen“ werden, sollen<br />

sie künftig statt aus den Sachmitteln flächendeckend aus<br />

den Personaletats der Hochschulen entlohnt werden.<br />

… die Wahl eines Personalrats, damit auch studentische<br />

Beschäftigte gegenüber ihren <strong>Arbeit</strong>geberInnen eine demokratische<br />

Vertretung haben, die die Einhaltung arbeitsrechtlicher<br />

Grundlagen gewährleistet. Dies ist gerade im<br />

Hinblick auf die doppelte Abhängigkeit von studentischen<br />

Beschäftigten von ihrer Professorin/ihrem Professor, die/<br />

der oftmals gleichzeitig PrüferIn und ChefIn ist, essentiell. Es<br />

muss eine Instanz geben, die die studentischen Beschäftigten<br />

organisiert und wenn nötig auch ihre Interessen vor der/<br />

dem Vorgesetzten vertritt.<br />

… die Einhaltung gesetzlich garantierter Rechte, d.h. die tatsächliche<br />

Gewährung von Urlaub mindestens in der gesetzlich<br />

geregelten Höhe. Diese ist anteilig auf die von jeder/<br />

jedem studentischen Beschäftigten gearbeiteten Stunden<br />

umzurechnen.<br />

Zu den gesetzlich garantierten Rechten gehören auch die<br />

Anrechnung der gesetzlichen Feiertage, die Gewährung von<br />

Mutterschutz, die Zahlung von Nacht- und Feiertagszuschlägen<br />

sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Studentische<br />

Beschäftigte sind keine TagelöhnerInnen, die das Risiko für<br />

den Ausfall ihrer <strong>Arbeit</strong>skraft vollständig alleine schultern<br />

müssen.<br />

Darüber hinaus soll Weihnachtsgeld in Form eines 13.<br />

Monatsgehalts gezahlt werden. Die momentane sporadische<br />

Gewährung an studentische Beschäftigte in einigen<br />

wenigen Ländern verstößt nicht nur gegen den allgemeinen


Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern ist auch Ausdruck<br />

schierer Willkür.<br />

… die Einhaltung vereinbarter <strong>Arbeit</strong>szeiten, d.h. ein Lohnoder<br />

Freizeitausgleich bei geleisteten Überstunden sowie<br />

insbesondere die regelmäßige Verteilung der <strong>Arbeit</strong>szeiten<br />

gemäß <strong>Arbeit</strong>svertrag. Es muss aber auch Sonderurlaub<br />

während Prüfungsphasen, Engagement in Tarifverhandlungen<br />

oder aus wichtigen familiären Gründen geben.<br />

… eine reguläre Vertragsdauer von mindestens vier Semestern.<br />

Mit den so genannten Kettenverträgen, bei denen immer<br />

nur <strong>Arbeit</strong>sverträge für ein paar Monate oder ein Semester<br />

abgeschlossen und dann wieder verlängert werden, werden<br />

Dauerarbeitsverhältnisse umgangen und den studentischen<br />

Beschäftigten damit Planbarkeit und Verlässlichkeit auf eine<br />

Einnahmequelle vorenthalten. Auch muss der damit erzeugte<br />

permanente Druck von den Studierenden genommen<br />

werden, der sie zur Hinnahme jeglicher <strong>Arbeit</strong>s bedingungen<br />

veranlasst, wenn sie ihren Job behalten wollen.<br />

… eine transparente Stellenbesetzung. Die Einstellung von<br />

studentischen Beschäftigten muss durch öffentliche Ausschreibungen<br />

und unter Beteiligung des studentischen<br />

Personalrats erfolgen, damit eine Stellenvergabe aufgrund<br />

persönlicher Kontakte, politischer Ansichten oder besonderer<br />

Unterwürfigkeit ausgeschlossen wird.<br />

… einen Anspruch auf Weiterbildung, wie<br />

er auch für andere Beschäftigte<br />

im öffentlichen Dienst besteht<br />

und sich aus der Tätigkeit der<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerInnen ergibt.<br />

… die Vergütung der geleisteten<br />

<strong>Arbeit</strong> in Geld und nicht durch Leistungspunkte.<br />

Studentische Beschäftigungsverhältnisse<br />

sind <strong>Arbeit</strong>sverhältnisse,<br />

durch die man einen Anspruch<br />

auf eine Vergütung in Geld erwirbt,<br />

statt nach Gutdünken der Professorin/des<br />

Professors eine paar<br />

gute Noten „hingeworfen“<br />

zu bekommen.


Deine Rechte im Job<br />

Als studentischeR BeschäftigteR bist du <strong>Arbeit</strong>nehmerIn wie<br />

jedeR andere auch. D.h. dir stehen die gesetzlichen Rechte in<br />

vollem Umfang zu. Das sind im Einzelnen:<br />

Der Urlaubsanspruch:<br />

Studentische Beschäftigte haben wie alle <strong>Arbeit</strong>nehmerInnen<br />

einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, der sich aus<br />

§ 3 Bundesurlaubsgesetz ergibt. Darin ist ein Mindestmaß<br />

von 24 bzw. 20 Tagen geregelt (die 24 Tage beziehen sich auf<br />

eine Sechs-Tage-Woche, d.h. es gelten 20 Tage für eine Fünf-<br />

Tage-Woche). Dies ist auf die von jeder/jedem studentischen<br />

Beschäftigten durchschnittlich gearbeitete Zeit anteilig umzurechnen.<br />

Zuständig für die Berechnung und die Genehmigung<br />

ist die Personalstelle bzw. deinE ChefIn direkt.<br />

Der Urlaubsanspruch bezieht sich nicht auf die Zeit in den<br />

Semesterferien, wo du mal nicht arbeiten musst, sondern ist<br />

von deiner im <strong>Arbeit</strong>svertrag festgelegten <strong>Arbeit</strong>szeit abzuziehen.<br />

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:<br />

Zeiten, die man krank ist, muss man auch als studentischeR<br />

BeschäftigteR nicht nacharbeiten, sondern sie werden<br />

gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen<br />

lang ganz normal vergütet. Voraussetzungen dafür ist<br />

selbstverständlich eine ordnungsgemäße Abmeldung bei<br />

der <strong>Arbeit</strong>geberin/dem <strong>Arbeit</strong>geber, ab drei Tagen Krankheit<br />

auch ein ärztliches Attest.<br />

Die Lohnfortzahlung an Feiertagen:<br />

Gleiches wie für Krankheit gilt auch für Feiertage: Sie müssen<br />

weder vor- noch nachgearbeitet und entlohnt werden.<br />

Dies wird in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festgelegt.<br />

Wenn du unregelmäßig arbeitest, muss ein Feiertag anteilig<br />

von deiner durchschnittlichen Wochenarbeitszeit abgezogen<br />

werden.<br />

Der Mutterschutz und die Elternzeit:<br />

Auch wenn du als studentischeR BeschäftigteR Mutter oder<br />

Vater werden solltest, hast du einen Anspruch auf Mutterschutz<br />

und Elternezeit. Das ist im einzelnen im Mutterschutz-,<br />

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt.<br />

Das Vereinigungs- und Streikrecht:<br />

Damit steht dir als <strong>Arbeit</strong>nehmerIn auch das Recht zu, dich<br />

gemeinsam mit anderen Betroffenen in einer Gewerkschaft<br />

zu organisieren und für die Verbesserung eurer <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

zu streiken.


Das könnt ihr tun<br />

Sprecht andere studentische Beschäftigte auf ihre <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

an.<br />

Geht zusammen zu eurer Chefin/eurem Chef bzw. zu eurer<br />

Personalabteilung, um diese auf die euch zustehenden Rechte<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Organisiert gemeinsam Veranstaltungen, die studentische<br />

Beschäftigte, aber auch andere Studierende und Interessierte<br />

über die prekäre Situation und die bestehenden Rechte<br />

aufklären.<br />

Wendet euch an die Gewerkschaften vor Ort, deren Mitglieder<br />

im Personalrat eurer Hochschule aktiv sind. Sie können euch<br />

Unterstützung und Ratschläge für das weitere Vorgehen<br />

gegen die Personalverwaltung geben, euch aber auch bei<br />

der Organisation einer Veranstaltung oder anderen Aktionen<br />

behilflich sein.<br />

Wendet euch per Brief, Mail oder telefonisch an eureN Landtagsabgeordneten<br />

und tragt ihr/ihm die schlechten <strong>Arbeit</strong>sbedingungen<br />

vor. Denn die Länder sind auf <strong>Arbeit</strong>geber Innenseite<br />

zuständig für die Aushandlung von Tarifverträgen.<br />

Geht auf www.ihr-<strong>macht</strong>-gute-arbeit.de und unterschreibt<br />

unseren Forderungskatalog. Je mehr Unterschriften wir haben,<br />

desto größeren Druck können wir auf die EntscheidungsträgerInnen<br />

ausüben, damit sich endlich eine Verbesserung der<br />

Situation einstellt.<br />

Wichtig: Nach dem Grundgesetz steht euch ein Recht zur<br />

Vereinigung und zur Durchsetzung eurer Rechte<br />

zu. Keine der hier vorgeschlagenen Maßnahmen ist<br />

illegal!<br />

Impressum<br />

V.i.S.d.P.: Ernest Hammerschmidt • Juso-Hochschulgruppen<br />

Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin


Materialbestellungen:<br />

Artikelnummer: 7031596<br />

SPD-Shop<br />

Willy-Brandt-Haus<br />

10911 Berlin<br />

vertrieb@spd.de<br />

www.spd-shop.de

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