Antrag auf Eröffnung eines ebase Depots - FondsClever.de
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7. Vollmachten<br />
Wer<strong>de</strong>n für ein Investment Depot Vollmachten erteilt, so kann je<strong>de</strong>r Bevollmächtigte<br />
allein über dieses Investment Depot verfügen, sofern vom<br />
Depotinhaber keine abweichen<strong>de</strong> Weisung erteilt wor<strong>de</strong>n ist. Der Bevollmächtigte<br />
ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten<br />
zu erteilen. Bei einem Gemeinschafts<strong>de</strong>pot muss die Vollmachtserteilung<br />
von allen Depotinhabern gemeinschaftlich erfolgen. Der<br />
Name, <strong>de</strong>r Geburtsname, die Adresse, das Geburtsdatum, <strong>de</strong>r Geburtsort,<br />
die Staatsangehörigkeit sowie die Legitimationsprüfung <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Bevollmächtigten<br />
zu Lebzeiten sind nach gesetzlichen Bestimmungen von<br />
<strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht kann nur erfasst wer<strong>de</strong>n,<br />
wenn keine Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>r vorgeschriebenen<br />
Texte erfolgen. Die Vollmacht erlischt mit Wi<strong>de</strong>rruf durch <strong>de</strong>n Depotinhaber,<br />
bei einem Gemeinschafts<strong>de</strong>pot durch Wi<strong>de</strong>rruf auch nur <strong>eines</strong> Depotmitinhabers.<br />
Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich und aus<br />
Beweisgrün<strong>de</strong>n möglichst schriftlich zu unterrichten.<br />
8. Investment <strong>Depots</strong> für Min<strong>de</strong>rjährige<br />
Der Min<strong>de</strong>rjährige wird durch die gesetzlichen Vertreter nach Maßgabe<br />
<strong>de</strong>r bei Depoteröffnung getroffenen Regelung vertreten. Für Min<strong>de</strong>rjährige<br />
wer<strong>de</strong>n grundsätzlich nur Einzel<strong>de</strong>pots geführt. Bis zur Volljährigkeit<br />
<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rjährigen ist je<strong>de</strong>r von mehreren gesetzlichen Vertretern bis<br />
zu einem zulässigen Wi<strong>de</strong>rruf <strong>eines</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen Vertreter allein<br />
verfügungsberechtigt. Wi<strong>de</strong>rruft nur ein gesetzlicher Vertreter die Alleinvertretungsbefugnis<br />
<strong>eines</strong> an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Vertreters, so können<br />
ab <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rruf nur noch sämtliche gesetzliche Vertreter gemeinsam<br />
verfügen. Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich und aus Beweisgrün<strong>de</strong>n<br />
möglichst schriftlich zu unterrichten. Das Erfor<strong>de</strong>rnis etwaiger<br />
vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung bleibt unberührt. Alle<br />
Mitteilungen wer<strong>de</strong>n bei Min<strong>de</strong>rjährigen<strong>de</strong>pots im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsverbindungen<br />
von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> an <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rjährigen, zu Hän<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r gesetzlichen Vertreter, adressiert. Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> eine<br />
Bankverbindung lautend <strong>auf</strong> einen/bei<strong>de</strong> gesetzliche(n) Vertreter o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rjährigen vorliegt, wer<strong>de</strong>n evtl. Steuererstattungen zugunsten<br />
<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rjährigen von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> an diese Bankverbindung ausgezahlt.<br />
Evtl. Steuernachzahlungen zulasten <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>rjährigen wird die <strong>ebase</strong><br />
von <strong>de</strong>r genannten Bankverbindung lautend <strong>auf</strong> einen/bei<strong>de</strong> gesetzliche(n)<br />
Vertreter o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>rjährigen abbuchen.<br />
9. Ausschüttungen<br />
Soweit die Fonds ausschütten, wer<strong>de</strong>n die Ausschüttungen, ggf. unter<br />
Abzug von einzubehalten<strong>de</strong>n Steuern, zu <strong>de</strong>m Börsentag, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r<br />
<strong>ebase</strong> alle erfor<strong>de</strong>rlichen Daten vorliegen o<strong>de</strong>r spätestens am dar<strong>auf</strong><br />
folgen<strong>de</strong>n Börsentag automatisch zum betreffen<strong>de</strong>n Anteilwert in Anteile<br />
<strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Fonds wie<strong>de</strong>rangelegt. Die Wie<strong>de</strong>ranlage erfolgt zum<br />
Anteilwert, wenn die an <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>ranlage beteiligten Investmentfonds<br />
von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> zum Anteilwert erworben wer<strong>de</strong>n können. Ausschüttungen<br />
in von EUR abweichen<strong>de</strong>r Währung wer<strong>de</strong>n zunächst von <strong>de</strong>r Empfängerbank<br />
anhand <strong>de</strong>s jeweils gültigen Umrechnungskurses in EUR<br />
umgerechnet und dann bearbeitet. Der EUR-Betrag wird mit <strong>de</strong>m Devisenkurs<br />
<strong>de</strong>r Empfängerbank umgerechnet. Der Depotinhaber kann <strong>de</strong>r<br />
Wie<strong>de</strong>ranlage schriftlich wi<strong>de</strong>rsprechen. Der schriftliche Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
muss min<strong>de</strong>stens acht Bankarbeitstage vor <strong>de</strong>m Ausschüttungstermin<br />
bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> eingegangen sein. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r Depotinhaber<br />
die <strong>ebase</strong> schriftlich damit be<strong>auf</strong>tragen, seinen Ausschüttungsbetrag in<br />
EUR auszuzahlen.<br />
10. Entnahmeplan<br />
Der Depotinhaber kann gemäß Depoteröffnungsantrag o<strong>de</strong>r durch eine<br />
geson<strong>de</strong>rt zu treffen<strong>de</strong> schriftliche Vereinbarung mit <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> bestimmen,<br />
dass bei entsprechen<strong>de</strong>m Depotguthaben regelmäßig bestimmte<br />
Beträge überwiesen wer<strong>de</strong>n (Entnahmeplan). Hierzu wer<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong><br />
Anteile aus <strong>de</strong>m Investment Depot <strong>de</strong>s Depotinhabers veräußert.<br />
Wenn <strong>de</strong>r Depotbestand für einen Entnahmeplan nicht ausreicht,<br />
wird automatisch ein Restverk<strong>auf</strong> vorgenommen. In diesem Fall<br />
wird <strong>de</strong>r Entnahmeplan nicht gelöscht, d. h., bei <strong>de</strong>r nächsten Ausführung<br />
kann <strong>de</strong>r Entnahmeplan nur dann ausgeführt wer<strong>de</strong>n, wenn ausreichend<br />
Guthaben vorhan<strong>de</strong>n ist. Wenn <strong>de</strong>r Entnahmeplan zum zweiten<br />
Mal <strong>auf</strong>grund fehlen<strong>de</strong>n Guthabens nicht ausgeführt wur<strong>de</strong>, wird dieser<br />
von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> automatisch gelöscht.<br />
11. Stornobuchungen<br />
Die <strong>ebase</strong> kann Fehlbuchungen je<strong>de</strong>rzeit rückgängig machen, sofern<br />
<strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> ein Rückübertragungsanspruch gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n zusteht<br />
(Stornobuchung). Der Kun<strong>de</strong> kann in diesem Fall nicht einwen<strong>de</strong>n, dass<br />
er bereits über eine fehlerhafte Gutschrift verfügt hat. Über Stornobuchungen<br />
wird die <strong>ebase</strong> <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich informieren. Die Stornierungen<br />
nimmt die <strong>ebase</strong> rückwirkend zu <strong>de</strong>m Tag vor, an <strong>de</strong>m die<br />
fehlerhafte Buchung durchgeführt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
Die <strong>ebase</strong> ist ebenso berechtigt, Stornobuchungen <strong>auf</strong>grund von Korrekturmeldungen<br />
bzw. bei Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r einzelnen Kapitalanlage-/<br />
Investmentgesellschaften durchzuführen. Hierbei hat die <strong>ebase</strong> das<br />
Recht, eine Kulanzgrenze pro Geschäftsvorfall anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
12. Fonds<strong>auf</strong>lösung bzw. -fusion<br />
Wird <strong>de</strong>r Fonds, <strong>de</strong>ssen Anteile im Investment Depot verwaltet wer<strong>de</strong>n,<br />
durch die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft <strong>auf</strong>gelöst o<strong>de</strong>r ist bei<br />
einem L<strong>auf</strong>zeitfonds das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r L<strong>auf</strong>zeit erreicht, so ist die <strong>ebase</strong><br />
berechtigt, die verwahrten Anteile und Anteilbruchteile <strong>de</strong>s Fonds, falls<br />
kein abweichen<strong>de</strong>r Vorschlag <strong>de</strong>r Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
erfolgt, am letzten Bewertungstag in Anteile <strong>eines</strong> geldmarktnahen<br />
Fonds o<strong>de</strong>r Geldmarktfonds dieser Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
umzuschichten, sofern keine gegenteilige Weisung <strong>de</strong>s Depotinhabers<br />
vorliegt. Bei einer gegenteiligen Weisung <strong>de</strong>s Depotinhabers<br />
zur Fondsumschichtung in einen an<strong>de</strong>ren Fonds wird die <strong>ebase</strong> diese<br />
Weisung nach Erhalt <strong>de</strong>s Liquidationserlöses vornehmen. Hat die jeweilige<br />
Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft keinen Geldmarktfonds bzw.<br />
geldmarktnahen Fonds o<strong>de</strong>r kann dieser bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> nicht verwahrt<br />
wer<strong>de</strong>n, wird <strong>de</strong>r Liquidationserlös <strong>auf</strong> das Konto bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong>, sofern<br />
ein solches besteht, bzw. <strong>auf</strong> die bekannte externe Bankverbindung<br />
ausgezahlt. An<strong>de</strong>rnfalls erhält <strong>de</strong>r Depotinhaber über <strong>de</strong>n Liquidationserlös<br />
einen Verrechnungsscheck per normaler Post zugesandt.<br />
Bei einer Fondsfusion erfolgt die Umschichtung zu <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
veröffentlichten Fusionspreis in <strong>de</strong>n<br />
durch die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft vorgegebenen Zielfonds.<br />
Sofern die <strong>ebase</strong> erst nach <strong>de</strong>r Fonds<strong>auf</strong>lösung o<strong>de</strong>r Fondsfusion<br />
über diese Fonds<strong>auf</strong>lösung o<strong>de</strong>r Fondsfusion Kenntnis von <strong>de</strong>r Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
erhält, steht die <strong>ebase</strong> für daraus evtl.<br />
entstehen<strong>de</strong> Verzögerungen bzw. Nichtausführung und/o<strong>de</strong>r zu einem<br />
späteren Zeitpunkt ausgeführte Geschäfte nicht ein und wird <strong>de</strong>m Depotinhaber<br />
auch keinen daraus entstehen<strong>de</strong>n Nachteil bzw. Scha<strong>de</strong>n<br />
ersetzen.<br />
Bei Fonds<strong>auf</strong>lösungen erfolgt die Abrechnung am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r L<strong>auf</strong>zeit<br />
bzw. am Liquidationstermin zum errechneten Liquidationserlös inkl. <strong>de</strong>r<br />
Ertragsanteile.<br />
Bei Fondsfusionen wer<strong>de</strong>n die beteiligten Fonds über diesen Fusionsstichtag<br />
hinaus bis zur vollständigen Übertragung <strong>de</strong>r Anteile bei <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Lagerstelle für Transaktionen gesperrt. Der <strong>ebase</strong> müssen<br />
jedoch alle für die <strong>ebase</strong> zur Abrechnung notwendigen Informationen/<br />
Unterlagen etc. vorliegen, um eine entsprechen<strong>de</strong> Buchung im Investment<br />
Depot vorzunehmen.<br />
13. Veräußerungsbeschränkung<br />
Der K<strong>auf</strong> von Investmentanteilen, bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Gegenwert durch Zahlung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n im Wege <strong>de</strong>s Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahrens<br />
durch die <strong>ebase</strong> eingezogen wird, unterliegt für die Dauer einer<br />
Frist von sechs Wochen nach Belastung <strong>de</strong>s Kontos <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n einer<br />
Verfügungsbeschränkung (ausgenommen Umschichtung). Der Depotinhaber<br />
darf während dieser Zeit die durch die <strong>ebase</strong> für ihn mittlerweile<br />
angeschafften und durch die Zahlung per Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahren<br />
gezahlten Investmentanteile im Investment Depot nicht<br />
veräußern.<br />
Wenn eine Lastschrift mangels Deckung bzw. wegen unberechtigten<br />
Wi<strong>de</strong>rrufs nicht eingelöst wer<strong>de</strong>n kann, so ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, <strong>de</strong>n<br />
bereits erfolgten Fondsanteilk<strong>auf</strong> zu stornieren. Der Depotinhaber wird<br />
hierüber unverzüglich informiert. In Erfüllung <strong>de</strong>s Lastschrift<strong>auf</strong>trags bereits<br />
erworbene Fondsanteile wird die <strong>ebase</strong> nach Stornierung <strong>de</strong>s Auftrags<br />
wie<strong>de</strong>r veräußern. Der Depotinhaber haftet <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> für <strong>de</strong>n hieraus<br />
entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re für eine sich aus <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlich<br />
gewor<strong>de</strong>nen Veräußerungsgeschäft ergeben<strong>de</strong> nachteilige<br />
Fondskursdifferenz.<br />
14. Veräußerung von Investmentanteilen zum Zwecke evtl. anfallen<strong>de</strong>r<br />
Steuern<br />
Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, Investmentanteile aus <strong>de</strong>m Investment Depot<br />
<strong>de</strong>s Depotinhabers zum Zwecke evtl. anfallen<strong>de</strong>r Steuern zu veräußern.<br />
1<br />
Stand 01/2004<br />
15. Entgelte<br />
Die <strong>ebase</strong> kann für die Depotführung und sonstige Leistungen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Depotführung, die im Auftrag <strong>de</strong>s Depotinhabers o<strong>de</strong>r in seinem<br />
mutmaßlichen Interesse erbracht wer<strong>de</strong>n, ein <strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n angemessenes<br />
Entgelt berechnen und alle Nebenkosten bzw. Auslagen in<br />
Rechnung stellen; die <strong>ebase</strong> bestimmt das Entgelt nach billigem Ermessen<br />
(§ 315 Bürgerliches Gesetzbuch). Die Höhe <strong>de</strong>r Entgelte für die<br />
üblichen Leistungen sowie die Höhe und Fälligkeit <strong>de</strong>r zu entrichten<strong>de</strong>n<br />
Entgelte, Kosten, Nebenkosten und Auslagen ergeben sich aus <strong>de</strong>m jeweils<br />
aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, das <strong>auf</strong> Anfrage<br />
zugesandt wird.<br />
Die <strong>ebase</strong> behält sich eine Anpassung <strong>de</strong>r Entgelte vor und wird dies<br />
min<strong>de</strong>stens sechs Wochen vorher schriftlich mitteilen (z. B. durch Andruck<br />
<strong>auf</strong> <strong>de</strong>m Depotauszug). Bei einer Erhöhung <strong>de</strong>s Depotführungsentgelts<br />
kann <strong>de</strong>r Depotinhaber innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe<br />
<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt <strong>de</strong>r<br />
Depotinhaber, so wird das erhöhte Depotführungsentgelt für die gekündigte<br />
Geschäftsbeziehung nicht zugrun<strong>de</strong> gelegt. Die <strong>ebase</strong> wird zur<br />
Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.<br />
Bei Verk<strong>auf</strong> <strong>de</strong>s gesamten Depotbestands hat die <strong>ebase</strong> das Recht, das<br />
Depotführungsentgelt für das l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr gemäß <strong>de</strong>m jeweils<br />
aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis einzubehalten.<br />
16. Hinweis <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Erhalt und die Weiterleitung und die Auskehr<br />
von Provisionen/Zuwendungen<br />
Der Depotinhaber wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> ausdrücklich dar<strong>auf</strong> hingewiesen,<br />
dass die <strong>ebase</strong> neben <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Depotinhaber gezahlten Vertriebsprovision<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Depotführung und <strong>de</strong>r Abwicklung<br />
von Aufträgen <strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Grundlage von Vertriebsverträgen eine<br />
zeitanteilige Vergütung von <strong>de</strong>n die jeweiligen Fonds <strong>auf</strong>legen<strong>de</strong>n Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften<br />
erhält, solange die Fondsanteile<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n (l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong> Vertriebsprovision). Die maximale Vertriebsprovision<br />
entspricht höchstens <strong>de</strong>m Prozentsatz <strong>de</strong>s im aktuellen Verk<strong>auf</strong>sprospekt<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Fonds angegebenen maximal gültigen<br />
Ausgabe<strong>auf</strong>schlages. Die Höhe <strong>de</strong>r l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Vertriebsprovision berechnet<br />
sich als prozentualer Anteil <strong>de</strong>s jeweiligen Wertes <strong>de</strong>r verwahrten<br />
Fondsanteile und beträgt – je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
und Art <strong>de</strong>s Fonds – <strong>de</strong>rzeit bis zu einer im jeweils aktuell gültigen<br />
Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Höhe. Dem Depotinhaber<br />
entstehen aus <strong>de</strong>r l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Vertriebsprovision keine zusätzlichen<br />
Kosten, da diese aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m jeweiligen Fonds belasteten Verwaltungsvergütung<br />
an die <strong>ebase</strong> gezahlt wird. Nähere Einzelheiten zu <strong>de</strong>n von<br />
<strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> erhaltenen Vergütungen sind <strong>auf</strong> Anfrage bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> zu<br />
erfahren.<br />
Der Depotinhaber wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> ausdrücklich dar<strong>auf</strong> hingewiesen,<br />
dass die <strong>ebase</strong> neben <strong>de</strong>r vom Depotinhaber gezahlten Vertriebsprovision<br />
<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Grundlage von Vertriebsverträgen eine zeitanteilige<br />
Vergütung (l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong> Vertriebsprovision) ganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>n Vermittler/Vertriebspartner<br />
<strong>de</strong>s Depotinhabers für seine Vermittlungstätigkeit<br />
bzw. an <strong>de</strong>ssen Vertriebsorganisation gewährt, solange die Fondsanteile<br />
gehalten wer<strong>de</strong>n. Die maximale Vertriebsprovision entspricht<br />
höchstens <strong>de</strong>m Prozentsatz <strong>de</strong>s im aktuellen Verk<strong>auf</strong>sprospekt <strong>de</strong>s jeweiligen<br />
Fonds angegebenen maximal gültigen Ausgabe<strong>auf</strong>schlages<br />
und wird von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> teilweise o<strong>de</strong>r ganz an <strong>de</strong>n Vermittler/Vertriebspartner<br />
<strong>de</strong>s Depotinhabers bzw. an <strong>de</strong>ssen Vertriebsorganisation weitergegeben.<br />
Die Höhe <strong>de</strong>r l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Vertriebsprovision berechnet sich als<br />
prozentualer Anteil <strong>de</strong>s jeweiligen Wertes <strong>de</strong>r verwahrten Fondsanteile<br />
und beträgt – je nach Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft und Art <strong>de</strong>s<br />
Fonds – <strong>de</strong>rzeit bis zu einer im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis<br />
genannten Höhe. Dem Depotinhaber entstehen aus<br />
<strong>de</strong>r l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Vertriebsprovison keine zusätzlichen Kosten, da diese<br />
aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m jeweiligen Fonds belasteten Verwaltungsvergütung an die<br />
<strong>ebase</strong> bzw. von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> an <strong>de</strong>n Vermittler/Vertriebspartner <strong>de</strong>s Depotinhabers<br />
bzw. an <strong>de</strong>ssen Vertriebsorganisation gezahlt wird. Darüber<br />
hinaus gewährt die <strong>ebase</strong> <strong>de</strong>m Vermittler/Vertriebspartner <strong>de</strong>s Depotinhabers<br />
bzw. <strong>de</strong>ssen Vertriebsorganisation unter Umstän<strong>de</strong>n geldwerte<br />
Zuwendungen in Form von Sachleistungen in Höhe von jährlich maximal<br />
8,00 EUR, bezogen <strong>auf</strong> die Anzahl <strong>de</strong>r jeweils vermittelten Investment<br />
<strong>Depots</strong>. Nähere Einzelheiten zu <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> gewährten Vergütungen<br />
sind <strong>auf</strong> Anfrage bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> zu erfahren.<br />
Der Depotinhaber ist mit diesen Provisionszahlungsflüssen einverstan<strong>de</strong>n<br />
und verzichtet <strong>auf</strong> seine aus <strong>de</strong>n oben dargestellten Provisionszahlungsflüssen<br />
(l<strong>auf</strong>en<strong>de</strong>n Vertriebsprovisionen) herrühren<strong>de</strong>n jetzigen<br />
und zukünftigen Ansprüche, von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> und/o<strong>de</strong>r seinem Vermittler/<br />
Vertriebspartner und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertriebsorganisation diese, vorbehaltlich<br />
einer an<strong>de</strong>ren vertraglich abweichen<strong>de</strong>n Vereinbarung, herauszuverlangen.<br />
17. Verrechnungsklausel<br />
Die <strong>ebase</strong> ist berechtigt, fällige Entgelte, Kosten, Nebenkosten und Auslagen<br />
mit Ausschüttungen <strong>auf</strong> Anteile o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Zahlungen zu<br />
verrechnen sowie ggf. durch <strong>de</strong>n Verk<strong>auf</strong> von Anteilen bzw. Anteilbruchstücken<br />
in entsprechen<strong>de</strong>r Höhe zu <strong>de</strong>cken. Die Höhe und Fälligkeit<br />
richten sich nach <strong>de</strong>m jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis,<br />
das <strong>auf</strong> Anfrage zugesandt wird.<br />
18. Ermächtigung zur Speicherung kun<strong>de</strong>nbezogener Daten und<br />
Weitergabe <strong>de</strong>r Daten zur Kun<strong>de</strong>nbetreuung/Auftragsdatenverarbeitung<br />
Die <strong>ebase</strong> wird personenbezogene Daten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n erheben, verarbeiten<br />
und nutzen, soweit dies zur zweckentsprechen<strong>de</strong>n Durchführung<br />
<strong>de</strong>r Geschäftsverbindung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes in <strong>de</strong>r jeweils gültigen<br />
Fassung wer<strong>de</strong>n beachtet.<br />
Die <strong>ebase</strong> kann <strong>de</strong>m jeweiligen Vermittler/Vertriebspartner bzw. <strong>de</strong>r Vertriebsorganisation<br />
und <strong>de</strong>ren IT-Dienstleister zur weiteren Anlagenberatung<br />
und Betreuung <strong>de</strong>s Depotinhabers <strong>auf</strong> Wunsch Auskünfte über<br />
Einzelheiten (z. B. <strong>de</strong>n aktuellen Stand) <strong>de</strong>s Investment <strong>Depots</strong> und die<br />
Kun<strong>de</strong>ndaten zur Verfügung stellen. Des Weiteren willigt <strong>de</strong>r Depotinhaber<br />
ein, dass seine Daten von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> und <strong>de</strong>m jeweiligen Vermittler/<br />
Vertriebspartner bzw. <strong>de</strong>r Vertriebsorganisation ausschließlich zu Service-<br />
und Marketingzwecken verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n dürfen. Zu diesem<br />
Zweck ist die <strong>ebase</strong> berechtigt, diese Daten <strong>de</strong>m jeweiligen Vermittler/<br />
Vertriebspartner bzw. <strong>de</strong>r Vertriebsorganisation bzw. <strong>de</strong>ren IT-Dienstleistern<br />
weiterzuleiten. Zusätzlich willigt <strong>de</strong>r Depotinhaber ein, dass die<br />
<strong>ebase</strong> berechtigt ist, aggregierte Kun<strong>de</strong>n- und Depotdaten einzelnen<br />
Kapitalanlage-/Investmentgesellschaften, <strong>de</strong>ren Fondsanteile in einem<br />
Investment Depot bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> verwahrt wer<strong>de</strong>n, <strong>auf</strong> Wunsch zu Service-<br />
und Marketingzwecken zur Verfügung zu stellen. Je<strong>de</strong>r Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft<br />
wer<strong>de</strong>n dabei nur Daten zu Anteilscheinen<br />
<strong>de</strong>r von ihr jeweils <strong>auf</strong>gelegten Investmentfonds zur Verfügung gestellt.<br />
Diese Einwilligung kann <strong>de</strong>r Depotinhaber je<strong>de</strong>rzeit für die Zukunft<br />
gegenüber <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> wi<strong>de</strong>rrufen. Über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf ist die <strong>ebase</strong> unverzüglich<br />
und aus Beweisgrün<strong>de</strong>n möglichst schriftlich zu unterrichten.<br />
Der Depotinhaber willigt zu<strong>de</strong>m ein, dass seine Daten von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong><br />
ausschließlich im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung an zuverlässige<br />
Drittunternehmen übertragen wer<strong>de</strong>n dürfen. Die <strong>ebase</strong> stellt durch<br />
vertragliche Vereinbarungen mit <strong>de</strong>n Drittunternehmen sicher, dass<br />
sämtliche für die <strong>ebase</strong> gelten<strong>de</strong>n und anwendbaren Datenschutzbestimmungen<br />
sowie das Bankgeheimnis in gleicher Weise für diese Drittunternehmen<br />
gelten. Der <strong>ebase</strong> steht ein je<strong>de</strong>rzeitiges und ungehin<strong>de</strong>rtes<br />
Überwachungs- und Überprüfungsrecht bezüglich <strong>de</strong>r Einhaltung<br />
sämtlicher Datenschutzbestimmungen und <strong>de</strong>s Bankgeheimnisses zu.<br />
19. Automatische Löschung <strong>de</strong>s Investment <strong>Depots</strong><br />
Ein Investment Depot kann von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> automatisch 15 Monate nach<br />
<strong>de</strong>m Zeitpunkt gelöscht wer<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>m das Investment Depot keinen<br />
Anteilbestand <strong>auf</strong>weist. Gleiches gilt, wenn für ein neu eröffnetes Investment<br />
Depot innerhalb von sechs Monaten keine Einzahlungen vorgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Depotinhaber wird hierüber nicht informiert.<br />
20. Sonstige Regelungen<br />
Es gelten für die Depotführung ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
<strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> für Privatanleger sowie ggf. die Bedingungen für<br />
<strong>de</strong>n Wertpapier-Sparvertrag für Privatanleger und die Bedingungen für<br />
die Internet-Nutzung für das Investment Depot für Privatanleger. In Bezug<br />
<strong>auf</strong> die Investmentanteile sind die allein verbindlichen Grundlagen<br />
<strong>de</strong>r jeweils gültige Verk<strong>auf</strong>sprospekt <strong>de</strong>s Fonds (vereinfachter und/o<strong>de</strong>r<br />
ausführlicher Verk<strong>auf</strong>sprospekt bei <strong>de</strong>n unter das Investmentgesetz fallen<strong>de</strong>n<br />
Fonds), die Vertragsbedingungen, <strong>de</strong>r zuletzt veröffentlichte Jahresbericht<br />
und – sofern veröffentlicht – <strong>de</strong>r letzte Halbjahresbericht <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>n Fonds <strong>auf</strong>legen<strong>de</strong>n Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft sowie<br />
das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis. Den Verk<strong>auf</strong>sprospekt<br />
(vereinfachter und/o<strong>de</strong>r ausführlicher Verk<strong>auf</strong>sprospekt<br />
bei <strong>de</strong>n unter das Investmentgesetz fallen<strong>de</strong>n Fonds), <strong>de</strong>n Jahresbericht<br />
und <strong>de</strong>n Halbjahresbericht kann <strong>de</strong>r Depotinhaber bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Fonds<br />
<strong>auf</strong>legen<strong>de</strong>n Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft kostenlos anfor<strong>de</strong>rn,<br />
das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong>.<br />
21. Hinweise zum Wi<strong>de</strong>rrufsrecht für <strong>de</strong>n Erwerb <strong>de</strong>utscher und<br />
ausländischer Fonds gemäß § 126 Investmentgesetz – InvG<br />
Wenn <strong>de</strong>r K<strong>auf</strong> von Investmentanteilen <strong>auf</strong>grund mündlicher Verhandlungen<br />
außerhalb <strong>de</strong>r ständigen Geschäftsräume <strong>de</strong>sjenigen, <strong>de</strong>r die<br />
Anteile verk<strong>auf</strong>t o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verk<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Anteile vermittelt hat, zustan<strong>de</strong><br />
kommt, ohne dass <strong>de</strong>r Verkäufer zu <strong>de</strong>n Verhandlungen vom Käufer <strong>auf</strong>gefor<strong>de</strong>rt<br />
wor<strong>de</strong>n ist, so ist <strong>de</strong>r Käufer gemäß § 126 InvG berechtigt,<br />
seine K<strong>auf</strong>erklärung zu wi<strong>de</strong>rrufen (Wi<strong>de</strong>rrufsrecht). Der Wi<strong>de</strong>rruf hat<br />
innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich gegenüber <strong>de</strong>r Gesellschaft<br />
(European Bank for Fund Services GmbH (<strong>ebase</strong>), 85537 Haar<br />
b. München o<strong>de</strong>r Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar b. München) zu<br />
erfolgen. Auszug aus <strong>de</strong>m § 126 Abs. 2 InvG: Zur Wahrung <strong>de</strong>r Frist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung <strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rrufs. Der L<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Frist beginnt<br />
vorbehaltlich <strong>de</strong>s Satzes 3 erst, wenn <strong>de</strong>r ausführliche Verk<strong>auf</strong>sprospekt<br />
<strong>de</strong>m Käufer nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 121 Abs. 1 Satz 1 InvG angeboten<br />
wor<strong>de</strong>n ist. Der L<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Frist von zwei Wochen für <strong>de</strong>n schriftlichen<br />
Wi<strong>de</strong>rruf beginnt beim Erwerb von EG-Investmentanteilen erst,<br />
wenn die Durchschrift <strong>de</strong>s <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong> Vertragsabschluss <strong>de</strong>m Käufer<br />
ausgehändigt wor<strong>de</strong>n ist o<strong>de</strong>r ihm eine K<strong>auf</strong>abrechnung übersandt<br />
wur<strong>de</strong>. Ist streitig, ob o<strong>de</strong>r zu welchem Zeitpunkt <strong>de</strong>r ausführliche Verk<strong>auf</strong>sprospekt<br />
angeboten o<strong>de</strong>r die Durchschrift <strong>de</strong>s <strong>Antrag</strong>s <strong>de</strong>m Käufer<br />
ausgehändigt wur<strong>de</strong>, so trifft die Beweislast <strong>de</strong>n Verkäufer.<br />
Das Wi<strong>de</strong>rrufsrecht besteht nicht, wenn ein Gewerbetreiben<strong>de</strong>r die Anteile<br />
für sein Betriebsvermögen erworben hat.<br />
Hat <strong>de</strong>r Käufer vor <strong>de</strong>m Wi<strong>de</strong>rruf bereits Zahlungen geleistet, so sind<br />
ihm von <strong>de</strong>r Verwaltungsgesellschaft gegen Rückgabe <strong>de</strong>r erworbenen<br />
Anteile <strong>de</strong>r Wert <strong>de</strong>r bezahlten Anteile (§ 126 Abs. 4 InvG) am Tag nach<br />
<strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r Wi<strong>de</strong>rrufserklärung sowie die bezahlten Kosten zu erstatten.<br />
II. Bedingungen für <strong>de</strong>n Wertpapier-Sparvertrag gemäß<br />
Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger (nachfolgend<br />
„Bedingungen für <strong>de</strong>n Wertpapier-Sparvertrag“ genannt)<br />
1. Vertragsart<br />
Bei <strong>de</strong>m Wertpapier-Sparvertrag han<strong>de</strong>lt es sich um eine Anlage nach<br />
<strong>de</strong>m Vermögensbildungsgesetz. Auf <strong>de</strong>n Vertrag können <strong>de</strong>rzeit bis zu<br />
400,00 EUR 1 pro Jahr vermögenswirksam angelegt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>m<br />
Vertrag geht <strong>de</strong>r Depotinhaber die Verpflichtungen ein, die sich aus <strong>de</strong>m<br />
gelten<strong>de</strong>n Recht, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Vermögensbildungsgesetz, ergeben.<br />
Der Wertpapier-Sparvertrag kann nur <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Namen <strong>eines</strong> Arbeitnehmers<br />
eröffnet bzw. unter diesem geführt wer<strong>de</strong>n (Einzel<strong>de</strong>pot). Zusammen<br />
mit <strong>de</strong>r Bestätigung <strong>de</strong>s Wertpapier-Sparvertrages erhält <strong>de</strong>r<br />
Depotinhaber von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> einen „Auftrag an <strong>de</strong>n Arbeitgeber“, <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Depotinhaber ausgefüllt und unterschrieben an <strong>de</strong>n Arbeitgeber<br />
weiterleiten muss.<br />
2. Sperrfristen<br />
Die gesetzliche Sperrfrist für die erworbenen Anteile beginnt mit <strong>de</strong>m<br />
Tag, an <strong>de</strong>m die erste vermögenswirksame Leistung bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> eingeht.<br />
Danach können sechs Jahre lang Zahlungen geleistet wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Sperrfrist en<strong>de</strong>t am letzten Kalen<strong>de</strong>rtag <strong>de</strong>s siebten Jahres. Für weitere<br />
vermögenswirksame Leistungen beginnt die Sperrfrist neu.<br />
3. Zahlungen<br />
Die vermögenswirksamen Leistungen müssen vom Arbeitgeber direkt an<br />
die <strong>ebase</strong> <strong>auf</strong> das genannte Konto überwiesen wer<strong>de</strong>n. Die Überweisung<br />
muss nicht in festen Raten erfolgen. Wenn aber <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
für ein volles Kalen<strong>de</strong>rjahr keine Zahlungen leistet und die Erträge nicht<br />
wie<strong>de</strong>rangelegt wer<strong>de</strong>n, gilt <strong>de</strong>r Vertrag als unterbrochen. Für weitere<br />
Zahlungen beginnt dann die Sperrfrist neu. Eigene Einzahlungen sind<br />
je<strong>de</strong>rzeit möglich. Die dafür erworbenen Investmentanteile sind nicht gesperrt.<br />
Eine Arbeitnehmer-Sparzulage kann für eigene Einzahlungen<br />
nicht beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Verkäufe<br />
Wenn <strong>de</strong>r Depotinhaber nach Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Sperrfrist durch einen schriftlichen<br />
Verk<strong>auf</strong>s<strong>auf</strong>trag über sein Anteilguthaben verfügt, erhält er von<br />
<strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> eine Überweisung an die im Auftrag angegebene externe<br />
Bankverbindung o<strong>de</strong>r einen Verrechnungsscheck zugesandt. Verfügungen,<br />
die während <strong>de</strong>r Sperrfrist getroffen wer<strong>de</strong>n, haben – falls die gesetzlichen<br />
Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – <strong>de</strong>n Verlust <strong>de</strong>r<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge. Außer<strong>de</strong>m gilt bei einer vorzeitigen<br />
Verfügung (auch Teilverfügung) <strong>de</strong>r Sparvertrag als <strong>auf</strong>gelöst. Eine Veräußerung<br />
<strong>de</strong>r Investmentanteile vor Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r Sperrfrist zum Erwerb<br />
an<strong>de</strong>rer Investmentanteile ist nicht möglich. Die Rechte aus <strong>de</strong>m Wertpapier-Sparvertrag<br />
können nicht abgetreten o<strong>de</strong>r verpfän<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Pfandrecht gemäß Ziffer „Pfandrecht und Aufrechnung“ <strong>de</strong>r Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> für Privatanleger gilt nicht für<br />
die – während <strong>de</strong>r Festlegungsfrist gesperrten – Fondsanteile.<br />
5. Sparzulage<br />
Die Sparzulage ist vom Depotinhaber jährlich beim zuständigen Finanzamt<br />
zu beantragen. Hierzu erhält <strong>de</strong>r Depotinhaber von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> jährlich<br />
mit <strong>de</strong>r Jahres<strong>de</strong>pot<strong>auf</strong>stellung eine VL-Bescheinigung. Eine evtl.<br />
vom Finanzamt gewährte Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei Abl<strong>auf</strong> <strong>de</strong>r<br />
Sperrfrist an die <strong>ebase</strong> überwiesen und <strong>de</strong>m Vertrag zum Anteilpreis<br />
<strong>de</strong>s jeweiligen Fonds gutgeschrieben. Besteht zum Auszahlungszeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Wertpapier-Sparvertrag nicht mehr, erhält <strong>de</strong>r Depotinhaber<br />
über <strong>de</strong>n Gegenwert einen Verrechnungsscheck o<strong>de</strong>r eine Überweisung<br />
<strong>auf</strong> das Konto bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong>, sofern ein solches besteht, bzw. <strong>auf</strong> die<br />
bekannte externe Bankverbindung.<br />
6. Fonds<strong>auf</strong>lösung bzw. -fusion<br />
Wird ein Fonds, <strong>de</strong>ssen gesperrte Anteile in einem vermögenswirksamen<br />
Wertpapier-Sparvertrag angelegt sind, mit einem an<strong>de</strong>ren VL-fähigen<br />
Fonds fusioniert, so erfolgt eine Übertragung <strong>de</strong>r VL-Vertragsdaten<br />
<strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Zielfonds (vgl. auch I. Ziffer „Fonds<strong>auf</strong>lösung bzw. -fusion“ <strong>de</strong>r<br />
Bedingungen für das Investment Depot). Wird ein Fonds fusioniert und<br />
die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft gibt keinen VL-fähigen Zielfonds<br />
an, dann wird <strong>de</strong>r vermögenswirksame Wertpapier-Sparvertrag<br />
vorzeitig prämienschädlich <strong>auf</strong>gelöst.<br />
Wird ein Fonds, <strong>de</strong>ssen gesperrte Anteile in einem vermögenswirksamen<br />
Wertpapier-Sparvertrag angelegt sind, hingegen liquidiert, gilt dies<br />
immer als vorzeitige prämienschädliche Auflösung.<br />
7. Mitteilungen bei einem Wertpapier-Sparvertrag<br />
Bei einem Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz<br />
braucht die <strong>ebase</strong> grundsätzlich die Ausführung regelmäßiger Anteilkäufe<br />
und die Verschaffung <strong>de</strong>s Miteigentums an einem Sammelbestand<br />
nur jährlich innerhalb von 13 Monaten mitzuteilen, wenn Anteile<br />
jeweils <strong>auf</strong>grund einer vertraglich vereinbarten gleich bleiben<strong>de</strong>n monatlichen,<br />
zweimonatlichen o<strong>de</strong>r vierteljährlichen Zahlung erworben wer<strong>de</strong>n<br />
und diese Zahlungen jährlich das Dreifache <strong>de</strong>s höchsten Betrages<br />
nicht übersteigen, bis zu <strong>de</strong>m nach <strong>de</strong>m Vermögensbildungsgesetz in<br />
<strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung vermögenswirksame Leistungen geför<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n; das sind zurzeit 1.410 EUR 1 (§ 24 Abs. 3 Depotgesetz).<br />
Für <strong>de</strong>n Depotinhaber gelten die Pflichten <strong>de</strong>r Prüfung gemäß I. Ziffer<br />
„Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong>“ <strong>de</strong>r Bedingungen<br />
für das Investment Depot.<br />
8. Sonstige Regelungen<br />
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> für<br />
Privatanleger sowie die Bedingungen für das Investment Depot und die<br />
Bedingungen für die Internet-Nutzung für das Investment Depot für Privatanleger.<br />
III. Bedingungen für die Internet-Nutzung für das Investment Depot<br />
für Privatanleger (nachfolgend „Bedingungen für die Internet-<br />
Nutzung für das Investment Depot“ genannt)<br />
1. Begriffs<strong>de</strong>finition<br />
Mit <strong>ebase</strong> online stellt die <strong>ebase</strong> <strong>de</strong>m Depotinhaber die Depotführung<br />
per Internet zur Verfügung. <strong>ebase</strong> online wird in zwei Ausprägungen angeboten.<br />
„Online-Zugang“ stellt die Basisleistung dar, „Online-Zugang<br />
mit Transaktion“ die Erweiterung um die Berechtigung zum Online-<br />
Transaktionsabschluss.<br />
In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Beschreibung <strong>de</strong>s Leistungsangebots gibt die <strong>ebase</strong><br />
die Dienstleistungsarten bekannt, die <strong>de</strong>r Depotinhaber im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
<strong>ebase</strong> online in <strong>de</strong>n jeweiligen Ausprägungen nutzen kann.<br />
2. Leistungsangebot <strong>ebase</strong> online<br />
Mit <strong>de</strong>r Depoteröffnung o<strong>de</strong>r nachträglich über „www.<strong>ebase</strong>.com“ kann<br />
<strong>de</strong>r Depotinhaber ggf. unter Mitwirkung <strong>de</strong>s Vermittlers/Vertriebspartners<br />
die Teilnahme an <strong>ebase</strong> online beantragen. Der Depotinhaber und<br />
die <strong>ebase</strong> vereinbaren, dass Willenserklärungen im Rahmen von Bankgeschäften<br />
auch über Internet und über proprietäre Onlinedienste (z. B.<br />
T-Online, AOL) abgegeben wer<strong>de</strong>n können.<br />
2.1. Die Berechtigung zum „Online-Zugang“ ermöglicht <strong>de</strong>m Depotinhaber,<br />
seine Depotbestän<strong>de</strong>, Depotumsätze und Online-Depotauszüge<br />
einzusehen, herunterzula<strong>de</strong>n, auszudrucken und <strong>auf</strong> seinem PC zu<br />
archivieren. Der Depotinhaber kann mit <strong>de</strong>r Berechtigung zum „Online-<br />
Zugang“ über <strong>ebase</strong> online keine Transaktionen durchführen, die zu<br />
Geldbewegungen <strong>auf</strong> seinem Investment Depot führen, wie z. B. K<strong>auf</strong>,<br />
Verk<strong>auf</strong>, Umschichtung, Termin<strong>auf</strong>träge, Limit<strong>auf</strong>träge o<strong>de</strong>r die Einrichtung<br />
und Än<strong>de</strong>rung von Spar- und Entnahmeplänen. Der Depotinhaber<br />
kann solche Aufträge erteilen, die nicht zu Geldbewegungen führen, wie<br />
z. B. die Konfiguration von Online-Depotauszügen, die Einrichtung von<br />
Benachrichtigungen bei Überschreitung von Fondspreislimits und<br />
Stammdatenän<strong>de</strong>rungen nach Maßgabe <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> (<strong>de</strong>rzeit die Telefonnummer<br />
und die E-Mail-Adresse).<br />
Weiterhin kann <strong>de</strong>r Depotinhaber mit „Online-Zugang“ seinem Vermittler/<br />
Vertriebspartner entsprechen<strong>de</strong> Vollmachten zur Depotumschichtung<br />
über <strong>ebase</strong> online erteilen.<br />
Vom Vermittler/Vertriebspartner für <strong>de</strong>n Depotinhaber vorgeschlagene<br />
Transaktionen, zu <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Vermittler/Vertriebspartner eine Beratungsleistung<br />
getätigt hat und die <strong>de</strong>r Vermittler/Vertriebspartner für <strong>de</strong>n Depotinhaber<br />
in <strong>ebase</strong> online <strong>de</strong>s Depotinhabers eingestellt hat, können<br />
vom Depotinhaber mit <strong>de</strong>r Berechtigung „Online-Zugang“ anstatt <strong>eines</strong><br />
schriftlichen Auftrags über <strong>ebase</strong> online freigegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Erstellung <strong>de</strong>r Aufträge sowie <strong>de</strong>r Umfang und <strong>de</strong>r Zeitpunkt <strong>de</strong>r<br />
Aufträge wer<strong>de</strong>n vom Vermittler/Vertriebspartner festgelegt.<br />
2.2. Die Berechtigung zum „Online-Zugang mit Transaktion“ ermöglicht<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n zusätzlich zu <strong>de</strong>n unter 2.1. genannten Punkten, Transaktionen<br />
durchzuführen, die zu Geldbewegungen <strong>auf</strong> seinem Investment<br />
Depot führen, wie z. B. K<strong>auf</strong>, Verk<strong>auf</strong>, Umschichtung, Termin<strong>auf</strong>träge,<br />
Limit<strong>auf</strong>träge sowie das Löschen von Aufträgen bis zur <strong>ebase</strong><br />
Cut-off-Zeit <strong>de</strong>s jeweiligen Fonds, die bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> erfragt wer<strong>de</strong>n kann<br />
und/o<strong>de</strong>r je<strong>de</strong>rzeit unter „www.<strong>ebase</strong>.com“ abgerufen wer<strong>de</strong>n kann, o<strong>de</strong>r<br />
die Einrichtung und Än<strong>de</strong>rung von Spar- und Entnahmeplänen. Alle<br />
Transaktionen wer<strong>de</strong>n ausschließlich zugunsten bzw. zulasten <strong>de</strong>r vom<br />
Depotinhaber genannten externen Bankverbindung durchgeführt.<br />
2.3. Anerkennung von elektronischen Depotauszügen<br />
Die <strong>ebase</strong> übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Depotinhaber<br />
gespeicherten o<strong>de</strong>r ausgedruckten Depotauszüge von Dritten (z. B.<br />
Finanzbehör<strong>de</strong>n, Wirtschaftsprüfer) anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Voraussetzung für <strong>ebase</strong> online<br />
3.1. Zur Teilnahme an <strong>ebase</strong> online berechtigt sind natürliche Personen,<br />
die nicht Staatsbürger <strong>de</strong>r USA o<strong>de</strong>r <strong>eines</strong> Embargolan<strong>de</strong>s sind. Der<br />
Depotinhaber ist verpflichtet, sofern er nicht <strong>de</strong>utscher Staatsangehöriger<br />
ist, sich anhand <strong>de</strong>r Verk<strong>auf</strong>sprospekte <strong>de</strong>s jeweiligen Fonds über<br />
etwaige Vertriebs-/Verk<strong>auf</strong>sbeschränkungen in seinem Heimatland zu<br />
informieren.<br />
3.2. Zur Nutzung von <strong>ebase</strong> online mit <strong>de</strong>r Ausprägung „Online-Zugang“<br />
muss <strong>de</strong>r Depotinhaber eine persönliche I<strong>de</strong>ntifikations-Nummer,<br />
nachfolgend „PIN“ genannt, mit <strong>de</strong>r Depoteröffnung o<strong>de</strong>r über<br />
„www.<strong>ebase</strong>.com“ mittels Angabe <strong>de</strong>r Depotnummer und weiterer i<strong>de</strong>ntifizieren<strong>de</strong>r<br />
Merkmale beantragen. Nach <strong>de</strong>r Beantragung <strong>de</strong>r PIN wird<br />
<strong>de</strong>m Depotinhaber die PIN von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> durch briefliche Mitteilung per<br />
Post zugesandt. Aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n behält sich die <strong>ebase</strong> das<br />
Recht vor, vom Depotinhaber eine Empfangsbestätigung zu verlangen.<br />
Die <strong>ebase</strong> behält sich vor, <strong>de</strong>n Generierungsprozess <strong>de</strong>r PIN je<strong>de</strong>rzeit<br />
zu än<strong>de</strong>rn.<br />
3.3. Im Falle, dass <strong>de</strong>r Depotinhaber die Ausprägung „Online-Zugang<br />
mit Transaktion“ nicht mit Ankreuzen im Depoteröffnungsantrag gewählt<br />
hat, ist es erfor<strong>de</strong>rlich, für die Nutzung von <strong>ebase</strong> online mit <strong>de</strong>r Ausprägung<br />
„Online-Zugang mit Transaktion“ zusätzlich über „www.<strong>ebase</strong>.com“<br />
<strong>de</strong>n <strong>Antrag</strong> zum „Online-Zugang mit Transaktion“ zu stellen und die<br />
Empfangsbestätigung über <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r „Informationen zu Vertragsabschlüssen<br />
und zu <strong>de</strong>n damit verbun<strong>de</strong>nen Dienstleistungen online-geführter<br />
Investment <strong>Depots</strong> bzw. Konten für <strong>de</strong>n Verbraucher einschließlich<br />
Wi<strong>de</strong>rrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht“ im Original unterschrieben<br />
einzureichen. Bis zum Eingang <strong>de</strong>r genannten Unterlagen wird das<br />
Investment Depot vorerst für <strong>de</strong>n „Online-Zugang“ freigeschaltet.<br />
Mit <strong>de</strong>m <strong>Antrag</strong> zum „Online-Zugang mit Transaktion“ muss <strong>de</strong>r Depotinhaber<br />
eine externe Bankverbindung angeben, die <strong>auf</strong> <strong>de</strong>n Namen min<strong>de</strong>stens<br />
<strong>eines</strong> Depotinhabers lautet. Die externe Bankverbindung muss<br />
bei einem inländischen Kreditinstitut bzw. bei ausgewählten ausländischen<br />
Kreditinstituten, welche bei <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> erfragt wer<strong>de</strong>n können, geführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die externe Bankverbindung kann nur durch einen schriftlichen,<br />
im Original unterschriebenen Auftrag an die <strong>ebase</strong> geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
3.4. Der „Online-Zugang mit Transaktion“ ist für Min<strong>de</strong>rjährigen<strong>de</strong>pots<br />
nicht möglich.<br />
3.5. Der „Online-Zugang mit Transaktion“ ist nur für Gemeinschafts<strong>de</strong>pots<br />
mit Einzelverfügungsberechtigung („O<strong>de</strong>r-<strong>Depots</strong>“) möglich. Je<strong>de</strong>r<br />
Depotinhaber kann somit allein mit Erfüllungswirkung für <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren<br />
Depotinhaber über das Investment Depot online verfügen. Mit Wi<strong>de</strong>rruf<br />
einer Einzelverfügungsberechtigung bei Gemeinschafts<strong>de</strong>pots wird <strong>de</strong>r<br />
„Online-Zugang mit Transaktion“ für das jeweilige Investment Depot gesperrt.<br />
Für <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf gelten die Regelungen gemäß I. Ziffer „Gemeinschafts<strong>de</strong>pot“<br />
<strong>de</strong>r Bedingungen für das Investment Depot. Der<br />
„Online-Zugang mit Transaktion“ ist für Gemeinschafts<strong>de</strong>pots mit Gemeinschaftsverfügungsberechtigung<br />
(„Und-<strong>Depots</strong>“), Firmen<strong>de</strong>pots mit<br />
Gemeinschaftsverfügungsberechtigung („Und-<strong>Depots</strong>“) und für Investment<br />
<strong>Depots</strong> mit gesperrten Anteilen nicht möglich. Die <strong>ebase</strong> behält<br />
sich vor, die Zugangswege für das Log-in zu verän<strong>de</strong>rn.<br />
3.6. Der Depotinhaber muss die Benutzerführung am Bildschirm und die<br />
Verfahrensanleitung in <strong>ebase</strong> online beachten. Für <strong>ebase</strong> online benötigt<br />
<strong>de</strong>r Depotinhaber einen geeigneten PC mit aktuellem Browser und Zugang<br />
zum Internet. Der Depotinhaber verpflichtet sich, die mit <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong><br />
vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate<br />
einzuhalten.<br />
3.7. Über <strong>ebase</strong> online können keine wesentlichen Än<strong>de</strong>rungen und Erklärungen<br />
zum Investment Depot, wie z. B. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r externen<br />
Bankverbindung, vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Ausschluss <strong>de</strong>r Beratung<br />
Die <strong>ebase</strong> wen<strong>de</strong>t sich mit <strong>ebase</strong> online nur an in Wertpapiergeschäften<br />
erfahrene Kun<strong>de</strong>n. Vor Auftragserteilung per Internet erfolgt keine Beratung<br />
und Risiko<strong>auf</strong>klärung <strong>de</strong>s Depotinhabers durch die <strong>ebase</strong>. Aufgrund<br />
seiner eigenen umfangreichen Informationen und Kenntnisse trifft<br />
<strong>de</strong>r Depotinhaber Anlageentscheidungen für das Investmentgeschäft <strong>auf</strong><br />
<strong>de</strong>m Wege <strong>de</strong>s <strong>ebase</strong> online nach Rücksprache mit seinem Vermittler/<br />
Vertriebspartner eigenverantwortlich. Für einen evtl. entstehen<strong>de</strong>n Anlagescha<strong>de</strong>n,<br />
insbeson<strong>de</strong>re für Kursverluste bei <strong>de</strong>n im Fonds enthaltenen<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r beim Fonds selbst, ist eine Haftung <strong>de</strong>r<br />
<strong>ebase</strong> wegen unterlassener Information, Aufklärung o<strong>de</strong>r Beratung ausgeschlossen.<br />
Das Risiko und die Verantwortung für seine Online-Geschäfte<br />
trägt <strong>de</strong>r Depotinhaber in vollem Umfang selbst.<br />
5. Informationen<br />
Die systemseitig zur Verfügung gestellten Informationen, Wertpapierstammdaten<br />
und Wertpapierkurse bezieht die <strong>ebase</strong> aus öffentlich zugänglichen<br />
Quellen und von Dritten, die sie für zuverlässig hält. Eine<br />
Garantie für die Richtigkeit o<strong>de</strong>r Vollständigkeit <strong>de</strong>r Angaben kann die<br />
<strong>ebase</strong> nicht übernehmen. Eine Haftung <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> für die zur Verfügung<br />
gestellten Informationen, Wertpapierstammdaten und Wertpapierkurse<br />
ist ausgeschlossen, es sei <strong>de</strong>nn, die <strong>ebase</strong> han<strong>de</strong>lt diesbezüglich vorsätzlich<br />
o<strong>de</strong>r grob fahrlässig. Des Weiteren garantiert die <strong>ebase</strong> nicht<br />
die je<strong>de</strong>rzeitige Verfügbarkeit dieser Informationen, Daten o<strong>de</strong>r Wertpapierkurse.<br />
6. Transaktionen<br />
6.1. Bei <strong>de</strong>r Erfassung von Transaktionen über <strong>ebase</strong> online mit „Online-<br />
Zugang mit Transaktion“ legt <strong>de</strong>r Depotinhaber <strong>de</strong>n Fonds, die Transaktionsart<br />
sowie <strong>de</strong>n Umfang fest. Diese Erfassung und Festlegung entfällt<br />
für <strong>de</strong>n Depotinhaber mit „Online-Zugang“ bei vom Vermittler/Vertriebspartner<br />
für <strong>de</strong>n Depotinhaber vorgeschlagenen Transaktionen. In<br />
diesem Fall legt <strong>de</strong>r Vermittler/Vertriebspartner <strong>de</strong>n Fonds, die Transaktionsart<br />
sowie <strong>de</strong>n Umfang fest und diese können vom Depotinhaber<br />
nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.2. Aufträge für Transaktionen können über <strong>ebase</strong> online nur in <strong>de</strong>m<br />
von <strong>de</strong>r <strong>ebase</strong> angebotenen Verfügungsrahmen ausgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Transaktionen über <strong>de</strong>m festgelegten Höchstbetrag bedürfen <strong>eines</strong><br />
schriftlichen Auftrags.<br />
6.3. Der Depotinhaber hat die Verpflichtung, sich vor je<strong>de</strong>r Transaktion<br />
über die Ausführungsbestimmungen <strong>de</strong>s jeweiligen Fonds (z. B. <strong>ebase</strong>