Informationen zur Eheschließung - Verbandsgemeinde Wallhalben
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Standesamt <strong>Wallhalben</strong><br />
Hauptstraße 26<br />
66917 <strong>Wallhalben</strong><br />
Telefon 06375 – 921 131<br />
Telefax 06375 – 921 182<br />
E-mail: standesamt@wallhalben.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo – Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr, Mo, Di. Do 13:30 – 14:00 Uhr, Mi 13:30. – 18:00 Uhr.<br />
Heiraten in <strong>Wallhalben</strong><br />
Anmeldung<br />
Wenn Sie heiraten möchten, ist die <strong>Eheschließung</strong> zunächst beim Standesamt Ihres<br />
Hauptswohnsitzes oder Nebenwohnsitzes anzumelden.<br />
Die eigentliche <strong>Eheschließung</strong> kann jedoch auch bei einem anderen Standesamt Ihrer<br />
Wahl in Deutschland stattfinden; Ihre Anmeldeunterlagen werden dorthin verschickt.<br />
Die Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Eheschließung</strong> kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin<br />
erfolgen (sie ist 6 Monate gültig).<br />
Für die Anmeldung sollten Sie zusammen mit Ihrem Partner/Partnerin beim Standesamt<br />
vorsprechen, damit alle Fragen gemeinsam geklärt werden können. In Ausnahmefällen<br />
kann ein Partner auch den andern schriftlich beauftragen die <strong>Eheschließung</strong><br />
auch in seinem Namen anzumelden. Schließlich ist es auch in Einzelfällen möglich,<br />
dass beide Partner die <strong>Eheschließung</strong> schriftlich anmelden; dies macht jedoch vermehrt<br />
Rückfragen notwendig.<br />
Für die Reservierung eines Anmeldetermins empfehlen wir die tel. Voranmeldung,<br />
um Ihnen evtl. Aufklärung über die beizubringenden Unterlagen geben zu können<br />
und Ihnen Wartezeiten zu ersparen.<br />
Zur Anmeldung müssen alle Unterlagen komplett und in Ordnung sein.<br />
Vorzulegende Unterlagen<br />
Bitte bedenken Sie, dass alle Dokumente und Urkunden im Original vorgelegt werden<br />
müssen. Sie sollen neueren Datums sein, damit auch zwischenzeitlich evtl. eingetretene<br />
Änderungen berücksichtigt sind. Ausländische Urkunden müssen in die<br />
deutsche Sprache von einem ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer übertragen<br />
sein und benötigen meist noch eine Apostille oder Legalisation (Echtheitsbescheinigungen).<br />
Wenn Sie<br />
volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch nicht verheiratet waren,<br />
bisher keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und keine<br />
minderjährigen Kinder haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:
1. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass<br />
2. Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.<br />
Diese wird speziell für die Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Eheschließung</strong> ausgestellt und<br />
sollte deshalb nicht älter als 1 Woche sein.<br />
3. Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister jeweils erhältlich bei Standesamt<br />
Ihres Geburtsortes, wenn Sie nicht in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Wallhalben</strong><br />
geboren sind.<br />
Bei Brautpaaren,<br />
- von denen mindestens einer schon einmal verheiratet war oder<br />
- von denen mindestens einer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
besitzt oder<br />
- von denen mindestens einer als Kind adoptiert ist oder<br />
- die minderjährige Kinder haben (gemeinsame oder Kinder eines Partners)<br />
oder<br />
- von denen ein Teil selbst noch minderjährig ist,<br />
raten wir dringend zu einem Vorgespräch im Standesamt, um die erforderlichen Papiere<br />
auf diesen Einzelfall abzustimmen.<br />
Hochzeitstermine<br />
werden zwischen Ihnen und Standesamt abgesprochen. Grundsätzlich können an<br />
allen Werktagen während der Öffnungszeiten Termine vereinbart werden. In besonderen<br />
Fällen sind auch Trauungen am Freitagnachmittag und auch an Samstagen<br />
(nicht an Feiertagen) möglich.<br />
Trauungen können sowohl im Trauzimmer der Verwaltung als auch in unserer Außenstelle,<br />
in der Traukammer bei der Landgrafen-Mühle in <strong>Wallhalben</strong>, stattfinden.<br />
Für größere Gesellschaften kann unser Trauzimmer erweitert werden so dass bis zu<br />
80 Personen Ihre <strong>Eheschließung</strong> mitfeiern können.<br />
Kosten und Gebühren<br />
Für die Anmeldung der <strong>Eheschließung</strong>, die <strong>Eheschließung</strong> selbst und eine Eheurkunde<br />
beträgt die Gebühr 75,00 Euro.<br />
Zusätzliche Gebühren fallen z.B. dann an, wenn<br />
- ausländisches Recht zu beachten ist, 25 – 75 Euro,<br />
- Sie außerhalb der Dienstzeiten heiraten wollen, 100 Euro,<br />
- Sie die Außenstelle (Traukammer in der Landgrafen-Mühle) wählen, 80 Euro,<br />
- Sie außerhalb der Dienstzeiten die Außenstelle wählen, 150 Euro,<br />
- Sie für eine größere Gesellschaft die Erweiterung unseres Trauzimmers<br />
wünschen, 75 Euro,<br />
- Sie ein Stammbuch erwerben möchten, bis zu ca 50 Euro.<br />
Weitere Kosten entstehen Ihnen wenn<br />
wenigstens einer der Brautleute oder der Trauzeugen die deutsche Sprache nicht<br />
ausreichend versteht, für einen Dolmetscher, der sowohl für die Eheanmeldung als<br />
auch für die Trauung selbst anwesend sein muss und, sofern die Traukammer gewählt<br />
wird, Kosten für Dekoration und Reinigung, sofern kein Festarrangement im<br />
Mühlenrestaurant in Anspruch genommen wird.<br />
Diese weiteren Kosten sind mit dem Dolmetscher bzw. den Betreibern der Landgrafen-Mühle<br />
(Tel. 06375 – 9 94 53-0 oder mail: info@landgrafenmuehle.de) von Ihnen<br />
direkt ab<strong>zur</strong>echnen.
Urkunden, Namenserklärungen, Kirchenaustritt<br />
Urkunden<br />
Urkunden aus Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern sollten Sie möglichst persönlich<br />
beim Standesamt abholen.<br />
Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder) können - ohne Vollmacht -<br />
von Ihnen beauftragt werden.<br />
Sonstige Personen brauchen eine schriftliche Vollmacht.<br />
Alle Personen müssen sich ausweisen können.<br />
Urkunden können auch schriftlich angefordert werden. Vergessen Sie nicht Ihre ge<br />
naue Postadresse und den Verwendungszweck der Urkunde (wegen der Gebührenfestsetzung)<br />
anzugeben.<br />
Die Gebühren je Urkunde oder beglaubigter Abschrift eines Eintrages betragen 10,00<br />
Euro; Mehrausfertigungen 5,00 Euro.<br />
Namenserklärungen<br />
Das Standesamt ist zuständig wenn Sie<br />
nach Eheauflösung Ihren Geburts- oder früheren Familiennamen wieder annehmen<br />
wollen,<br />
Ihrem Ehenamen Ihren Geburtsnamen hinzufügen oder eine frühere Hinzufügung<br />
widerrufen wollen,<br />
erstmals einen Ehenamen bestimmen wollen, weil Sie bei der <strong>Eheschließung</strong> Ihre<br />
Namen beibehalten oder im Ausland geheiratet hatten,<br />
Sie nach Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine<br />
Namensangleichung an deutsches Recht vornehmen wollen.<br />
Die Gebühren hierfür betragen 20,00 Euro<br />
Wir empfehlen dringend eine telefonische Terminabsprache. Hierbei kann auch geklärt<br />
werden welche weiteren Unterlagen Sie evtl. mitbringen müssen.<br />
Kirchenaustritt<br />
Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Eine persönliche Vorsprache unter<br />
Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist notwendig. Ihre Erklärung<br />
wird beurkundet und am folgenden Tag wirksam. Die Beurkundungsgebühr beträgt<br />
z.Zt. 20,45 Euro.<br />
Für den Wiedereintritt oder den Wechsel (nach erfolgtem Austritt der bisherigen Religionszugehörigkeit)<br />
ist das Pfarramt zuständig.