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Informationen zur Eheschließung - Verbandsgemeinde Wallhalben

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Standesamt <strong>Wallhalben</strong><br />

Hauptstraße 26<br />

66917 <strong>Wallhalben</strong><br />

Telefon 06375 – 921 131<br />

Telefax 06375 – 921 182<br />

E-mail: standesamt@wallhalben.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo – Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr, Mo, Di. Do 13:30 – 14:00 Uhr, Mi 13:30. – 18:00 Uhr.<br />

Heiraten in <strong>Wallhalben</strong><br />

Anmeldung<br />

Wenn Sie heiraten möchten, ist die <strong>Eheschließung</strong> zunächst beim Standesamt Ihres<br />

Hauptswohnsitzes oder Nebenwohnsitzes anzumelden.<br />

Die eigentliche <strong>Eheschließung</strong> kann jedoch auch bei einem anderen Standesamt Ihrer<br />

Wahl in Deutschland stattfinden; Ihre Anmeldeunterlagen werden dorthin verschickt.<br />

Die Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Eheschließung</strong> kann frühestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin<br />

erfolgen (sie ist 6 Monate gültig).<br />

Für die Anmeldung sollten Sie zusammen mit Ihrem Partner/Partnerin beim Standesamt<br />

vorsprechen, damit alle Fragen gemeinsam geklärt werden können. In Ausnahmefällen<br />

kann ein Partner auch den andern schriftlich beauftragen die <strong>Eheschließung</strong><br />

auch in seinem Namen anzumelden. Schließlich ist es auch in Einzelfällen möglich,<br />

dass beide Partner die <strong>Eheschließung</strong> schriftlich anmelden; dies macht jedoch vermehrt<br />

Rückfragen notwendig.<br />

Für die Reservierung eines Anmeldetermins empfehlen wir die tel. Voranmeldung,<br />

um Ihnen evtl. Aufklärung über die beizubringenden Unterlagen geben zu können<br />

und Ihnen Wartezeiten zu ersparen.<br />

Zur Anmeldung müssen alle Unterlagen komplett und in Ordnung sein.<br />

Vorzulegende Unterlagen<br />

Bitte bedenken Sie, dass alle Dokumente und Urkunden im Original vorgelegt werden<br />

müssen. Sie sollen neueren Datums sein, damit auch zwischenzeitlich evtl. eingetretene<br />

Änderungen berücksichtigt sind. Ausländische Urkunden müssen in die<br />

deutsche Sprache von einem ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzer übertragen<br />

sein und benötigen meist noch eine Apostille oder Legalisation (Echtheitsbescheinigungen).<br />

Wenn Sie<br />

volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch nicht verheiratet waren,<br />

bisher keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben und keine<br />

minderjährigen Kinder haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:


1. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass<br />

2. Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.<br />

Diese wird speziell für die Anmeldung <strong>zur</strong> <strong>Eheschließung</strong> ausgestellt und<br />

sollte deshalb nicht älter als 1 Woche sein.<br />

3. Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister jeweils erhältlich bei Standesamt<br />

Ihres Geburtsortes, wenn Sie nicht in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Wallhalben</strong><br />

geboren sind.<br />

Bei Brautpaaren,<br />

- von denen mindestens einer schon einmal verheiratet war oder<br />

- von denen mindestens einer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

besitzt oder<br />

- von denen mindestens einer als Kind adoptiert ist oder<br />

- die minderjährige Kinder haben (gemeinsame oder Kinder eines Partners)<br />

oder<br />

- von denen ein Teil selbst noch minderjährig ist,<br />

raten wir dringend zu einem Vorgespräch im Standesamt, um die erforderlichen Papiere<br />

auf diesen Einzelfall abzustimmen.<br />

Hochzeitstermine<br />

werden zwischen Ihnen und Standesamt abgesprochen. Grundsätzlich können an<br />

allen Werktagen während der Öffnungszeiten Termine vereinbart werden. In besonderen<br />

Fällen sind auch Trauungen am Freitagnachmittag und auch an Samstagen<br />

(nicht an Feiertagen) möglich.<br />

Trauungen können sowohl im Trauzimmer der Verwaltung als auch in unserer Außenstelle,<br />

in der Traukammer bei der Landgrafen-Mühle in <strong>Wallhalben</strong>, stattfinden.<br />

Für größere Gesellschaften kann unser Trauzimmer erweitert werden so dass bis zu<br />

80 Personen Ihre <strong>Eheschließung</strong> mitfeiern können.<br />

Kosten und Gebühren<br />

Für die Anmeldung der <strong>Eheschließung</strong>, die <strong>Eheschließung</strong> selbst und eine Eheurkunde<br />

beträgt die Gebühr 75,00 Euro.<br />

Zusätzliche Gebühren fallen z.B. dann an, wenn<br />

- ausländisches Recht zu beachten ist, 25 – 75 Euro,<br />

- Sie außerhalb der Dienstzeiten heiraten wollen, 100 Euro,<br />

- Sie die Außenstelle (Traukammer in der Landgrafen-Mühle) wählen, 80 Euro,<br />

- Sie außerhalb der Dienstzeiten die Außenstelle wählen, 150 Euro,<br />

- Sie für eine größere Gesellschaft die Erweiterung unseres Trauzimmers<br />

wünschen, 75 Euro,<br />

- Sie ein Stammbuch erwerben möchten, bis zu ca 50 Euro.<br />

Weitere Kosten entstehen Ihnen wenn<br />

wenigstens einer der Brautleute oder der Trauzeugen die deutsche Sprache nicht<br />

ausreichend versteht, für einen Dolmetscher, der sowohl für die Eheanmeldung als<br />

auch für die Trauung selbst anwesend sein muss und, sofern die Traukammer gewählt<br />

wird, Kosten für Dekoration und Reinigung, sofern kein Festarrangement im<br />

Mühlenrestaurant in Anspruch genommen wird.<br />

Diese weiteren Kosten sind mit dem Dolmetscher bzw. den Betreibern der Landgrafen-Mühle<br />

(Tel. 06375 – 9 94 53-0 oder mail: info@landgrafenmuehle.de) von Ihnen<br />

direkt ab<strong>zur</strong>echnen.


Urkunden, Namenserklärungen, Kirchenaustritt<br />

Urkunden<br />

Urkunden aus Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern sollten Sie möglichst persönlich<br />

beim Standesamt abholen.<br />

Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder) können - ohne Vollmacht -<br />

von Ihnen beauftragt werden.<br />

Sonstige Personen brauchen eine schriftliche Vollmacht.<br />

Alle Personen müssen sich ausweisen können.<br />

Urkunden können auch schriftlich angefordert werden. Vergessen Sie nicht Ihre ge<br />

naue Postadresse und den Verwendungszweck der Urkunde (wegen der Gebührenfestsetzung)<br />

anzugeben.<br />

Die Gebühren je Urkunde oder beglaubigter Abschrift eines Eintrages betragen 10,00<br />

Euro; Mehrausfertigungen 5,00 Euro.<br />

Namenserklärungen<br />

Das Standesamt ist zuständig wenn Sie<br />

nach Eheauflösung Ihren Geburts- oder früheren Familiennamen wieder annehmen<br />

wollen,<br />

Ihrem Ehenamen Ihren Geburtsnamen hinzufügen oder eine frühere Hinzufügung<br />

widerrufen wollen,<br />

erstmals einen Ehenamen bestimmen wollen, weil Sie bei der <strong>Eheschließung</strong> Ihre<br />

Namen beibehalten oder im Ausland geheiratet hatten,<br />

Sie nach Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine<br />

Namensangleichung an deutsches Recht vornehmen wollen.<br />

Die Gebühren hierfür betragen 20,00 Euro<br />

Wir empfehlen dringend eine telefonische Terminabsprache. Hierbei kann auch geklärt<br />

werden welche weiteren Unterlagen Sie evtl. mitbringen müssen.<br />

Kirchenaustritt<br />

Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Eine persönliche Vorsprache unter<br />

Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist notwendig. Ihre Erklärung<br />

wird beurkundet und am folgenden Tag wirksam. Die Beurkundungsgebühr beträgt<br />

z.Zt. 20,45 Euro.<br />

Für den Wiedereintritt oder den Wechsel (nach erfolgtem Austritt der bisherigen Religionszugehörigkeit)<br />

ist das Pfarramt zuständig.

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