Postenpo sch t Nr. 151 Dezember 2012 - OLG Thun
Postenpo sch t Nr. 151 Dezember 2012 - OLG Thun
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J+S-Weiterbildungspflicht alle 2 Jahre<br />
-Wer im 2013 eine Weiterbildung absolviert, ist bis Ende 2015 "gültiger" J+S-Leiter.<br />
-Wer die rechtzeitige Weiterbildung verpasst, erhält den Status "weggefallen" (bisher<br />
"sistiert").<br />
-Der Status "weggefallen" bleibt maximal 4 Jahre bestehen. In dieser Zeit kann mit dem<br />
Besuch eines Weiterbildungsmoduls wieder den Status "gültig" erlangen.<br />
-Nach dieser Zeit erhält man den Status "weggefallen archiviert", und kann dann mit<br />
einem Wiedereinstiegsmodul sowie einem Weiterbildungsmodul wieder den gültigen<br />
Status bekommen.<br />
-Die Weiterbildung muss für Kindersport und Jugendsport separat getätigt werden!<br />
Es sind nur anerkannte J+S-Leitende ent<strong>sch</strong>ädigungsberechtigt! Darum die<br />
Weiterbildung nicht verpassen!<br />
Die Anmeldung zur Leiterausbildung und zur Weiterbildung muss vom Coach ans J+S-<br />
Amt weitergeleitet werden, meldet euch bitte rechtzeitig bei mir.<br />
P.S.<br />
Die <strong>OLG</strong> <strong>Thun</strong> übernimmt die Kurskosten für Aus- und Weiterbildung;<br />
Bedingung: Tätigkeit als Leiter / Leiterin in Kursen der <strong>OLG</strong> <strong>Thun</strong>.<br />
Im Team der bisherigen J+S-Leiter möchte ich neu Felix Haller als jüngster <strong>OLG</strong> <strong>Thun</strong><br />
Leiter begrüssen sowie die Wiedereinsteiger Fredi Müller, Sämi Nyfeler und Jeanine<br />
Messerli.<br />
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