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ERFASSEN WIRTSCHAFTLICHER VORGÄNGE<br />

IM UNTERNEHMEN<br />

DAS VERMÖGEN IM UNTERNEHMEN<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält rechtliche Regelungen für Kaufleute und wird auf<br />

Rechtsgeschäfte angewandt, bei denen mindestens ein Vertragspartner ein Kaufmann<br />

ist.<br />

§ 238 (1) HGB Buchführungspflicht<br />

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte<br />

und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

ersichtlich zu machen.“<br />

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)<br />

Alle Aufzeichnungen müssen wahr, klar und übersichtlich sein.<br />

Die Geschäftsfälle sind fortlaufend und lückenlos zu <strong>erfassen</strong>.<br />

Für alle Buchungen müssen Belege vorhanden sein (Belegzwang).<br />

Es ist verboten, den ursprünglichen Buchungsinhalt unleserlich zu machen, z. B.<br />

durch radieren, Tintenkiller.<br />

Alle Buchungen müssen mit Tinte, dokumentenechtem Kugelschreiber oder in<br />

Maschinenschrift ausgeführt sein (kein Bleistift).<br />

Zwischen den Buchungen dürfen keine Leerzeilen enthalten sein (Entwertung<br />

durch „Buchhalternase“ oder „Buchungsriegel“).<br />

Angabe der Beträge in €-Währung.<br />

Die Aufbewahrungspflicht für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Belege und Geschäftsbriefe<br />

beträgt 10 Jahre.<br />

DIE INVENTUR<br />

Um die Lage des Unternehmens darstellen zu können, müssen alle Vermögenswerte<br />

und alle Schulden genau erfasst werden. Dies geschieht durch die Inventur.<br />

Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögens- und<br />

Schuldenteile eines Unternehmens.<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 1 von 1


DAS INVENTAR<br />

§ 240 (1) HGB Inventar<br />

„Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine<br />

Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen<br />

Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden anzugeben.“<br />

Die in der Inventur festgestellten Zahlen werden in einem Inventar zusammengestellt.<br />

Ein Inventar muss<br />

• bei Gründung eines Unternehmens<br />

• am Geschäftsjahresende und<br />

• bei der Auflösung eines Unternehmens<br />

erstellt werden.<br />

Das Inventar ist <strong>das</strong> ausführliche Bestandsverzeichnis aller Vermögenswerte, der<br />

Schulden und des Rein<strong>vermögen</strong>s in Staffelform.<br />

Das Bestandsverzeichnis ist in eine Vorspalte und in eine Hauptspalte gegliedert. Die<br />

Vorspalte n<strong>im</strong>mt die Summen aller Einzelpositionen der Vermögens- und Schuldenwerte<br />

auf. Diese Zwischenergebnisse werden in der Hauptspalte zu jeweils einer Größe für<br />

• Anlage<strong>vermögen</strong>,<br />

• Umlauf<strong>vermögen</strong>,<br />

• langfristige Schulden und<br />

• kurzfristige Schulden<br />

addiert.<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 2 von 2


Beispiel für die Gliederung eines Inventars:<br />

Gliederung nach<br />

A. Vermögen<br />

I. Anlage<strong>vermögen</strong> Anlagedauer<br />

1. Grundstücke<br />

2. Gebäude<br />

3. Maschinen und Anlagen<br />

4. Fuhrpark<br />

a) Lkw PAN-FX 25<br />

b) Lkw PAN-HB 35<br />

c) Pkw PAN-OK 45<br />

5. Büromaschinen<br />

6. Büroausstattung<br />

II. Umlauf<strong>vermögen</strong><br />

Grad der Liquidität<br />

1. Vorräte<br />

2. Forderungen an Kunden<br />

3. Bankguthaben<br />

4. Kassenbestand<br />

B. Schulden Fälligkeit<br />

I. Langfristige Schulden<br />

1. langfristige Bankverbindlichkeiten<br />

II. Kurzfristige Schulden<br />

1. kurzfristige Bankverbindlichkeiten<br />

2. Verbindlichkeiten an den Lieferer<br />

C. Ermittlung des Rein<strong>vermögen</strong>s<br />

Summe des Vermögens<br />

- Summe der Schulden<br />

= Rein<strong>vermögen</strong> (Eigenkapital)<br />

Aufgabe:<br />

Erstelle mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms ein Inventar zum<br />

01. Januar 200* für die <strong>im</strong> Unterricht behandelte Firma.<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 3 von 3


DIE BILANZ<br />

§ 242 HGB, Pflicht zur Aufstellung<br />

(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines<br />

jeden Geschäftsjahres einen <strong>das</strong> Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden<br />

darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen...<br />

§243 HGB, Aufstellungsgrundsatz<br />

(1) Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung<br />

aufzustellen.<br />

(2) Er muss klar und übersichtlich sein.<br />

(3) Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigem Geschäftsgang<br />

entsprechenden Zeit aufzustellen.<br />

Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögenswerten (Aktiva) und<br />

Vermögensquellen (Passiva) und vermittelt wie <strong>das</strong> Inventar ein Bild des augenblicklichen<br />

Vermögensstandes. Die Bilanz muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen<br />

werden.<br />

Beispiel für eine Bilanz:<br />

Aktiva<br />

Bilanz<br />

Musterfirma H. Huber<br />

zum 01. Januar 200*<br />

Passiva<br />

Anlage<strong>vermögen</strong> Eigenkapital 1.197.000,00 €<br />

Bebaute Grundstücke 200.000,00 € Fremdkapital<br />

Betriebs- und Verwaltungsgeb. 400.000,00 € Langfristige Schulden<br />

Maschinen und Anlagen 1.075.000,00 € Langfr. Bankverbindlichkeiten 750.000,00 €<br />

Fuhrpark 172.000,00 € Kurzfristige Schulden<br />

Büromaschinen 133.000,00 € Kurzfr. Bankverbindlichkeiten 401.000,00 €<br />

Büroausstattung 230.000,00 € Verbindlichkeiten an Lieferer 261.000,00 €<br />

Umlauf<strong>vermögen</strong><br />

Vorräte 75.000,00 €<br />

Forderungen an Kunden 210.000,00 €<br />

Bankguthaben 110.000,00 €<br />

Kassenbestand 4.500,00 €<br />

2.609.500,00 € 2.609.500,00 €<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 4 von 4


Vergleich zwischen Bilanz und Inventar:<br />

Inventar<br />

ausführliche Darstellung der einzelnen<br />

Vermögenswerte und Schulden<br />

nach Art, Wert und Menge<br />

Staffelform<br />

Bilanz<br />

kurzgefasste Darstellung des Vermögens<br />

und der Schulden mit den jeweiligen<br />

Gesamtwerten<br />

T-Kontenform<br />

Die Bilanz zeigt auf der<br />

Aktivseite<br />

• die Verwendung der Mittel<br />

• die Form des Vermögens<br />

• die Art der Investur<br />

Passivseite<br />

• die Herkunft der Mittel<br />

• die Quellen des Kapitals<br />

• die Art der Finanzierung<br />

Kapitalverwendungsseite<br />

(Vermögenswerte)<br />

Kapitalbeschaffungsseite<br />

(Vermögensquellen)<br />

Aktiva = Passiva (Bilanzgleichung)<br />

ERÖFFNUNG DER BUCHFÜHRUNG<br />

AUFLÖSUNG DER BILANZ IN KONTEN<br />

Da die Bilanz Auskunft über die momentanen wirtschaftlichen Verhältnisse gibt, würde<br />

jede Änderung der Vermögensverhältnisse (z. B. Kauf eines Firmenwagens) eine Änderung<br />

der Bilanz verursachen. Da dies mit einem großen Aufwand verbunden ist, obwohl<br />

nur ein kleiner Bereich der Bilanz betroffen ist, muss <strong>im</strong> betrieblichen Rechnungswesen<br />

in Konten gebucht werden.<br />

Die Bilanz ist so gegliedert, <strong>das</strong>s auf der Aktivseite die so genannten aktiven Bestandskonten<br />

und auf der Passivseite die passiven Bestandskonten ausgewiesen sind.<br />

Aktive Bestandskonten<br />

Passive Bestandskonten<br />

UGR Unbebaute Grundstücke KBKV Kurzfr. Bankverbindlichkeiten<br />

BGR Bebaute Grundstücke LBKV Langfr. Bankverbindlichkeiten<br />

BVG Betriebs- und Verwaltungsgeb. VE Verbindlichkeiten an Lieferer<br />

MA Maschinen und Anlagen UST Umsatzsteuer<br />

FP Fuhrpark EK Eigenkapital<br />

BM Büromaschinen<br />

BA Büroausstattung<br />

FO Forderungen an Kunden<br />

BK Bank<br />

KA Kasse<br />

VORST Vorsteuer<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 5 von 5


Im Gegensatz zur Bilanz heißt die linke Seite eines Kontos „Soll“ und die rechte Seite<br />

„Haben“. Sie werden nach folgendem Schema gebucht:<br />

S aktive Bestandskonten H S passive Bestandskonten H<br />

Anfangsbestand Minderungen Minderungen Anfangsbestand<br />

Mehrungen Schlussbestand Schlussbestand Mehrungen<br />

Der Anfangsbestand ergibt sich <strong>im</strong>mer aus dem Wert, der in der Bilanz (Eröffnungsbilanz)<br />

ausgewiesen ist. Veränderungen während des Jahres werden durch sog. Geschäftsfälle<br />

hervorgerufen.<br />

Beispiel: Der Anfangsbestand <strong>im</strong> Konto „Fuhrpark“ beträgt 265.000,00 €, <strong>das</strong> Konto<br />

„Bank“ weist einen Anfangsbestand von 64.000,00 € aus. Die Firmenleitung entschließt<br />

sich zum Kauf eines Firmenwagens gegen Überweisung, 45.000,00 €.<br />

1. Frage: Welche Konten sind betroffen?<br />

a) Konto Fuhrpark (FP) b) Konto Bank (BK)<br />

2. Frage: Um welche Art von Konto handelt es sich?<br />

a) aktives Bestandskonto b) aktives Bestandskonto<br />

3. Frage: Wie hoch ist die Veränderung in €<br />

a) + 45.000,00 € b) - 45.000,00 €<br />

Das Konto Fuhrpark muss also mit einem Betrag von 45.000,00 € <strong>im</strong> Soll gebucht werden,<br />

<strong>das</strong> Konto Bank mit 45.000,00 € <strong>im</strong> Haben.<br />

S FP H S BK H<br />

AB 265.000,00 AB 64.000,00 45.000,00<br />

45.000,00<br />

⇒ Da hier zwei Aktivkonten betroffen sind, muss die Mehrung des einen Kontos durch<br />

eine Minderung des anderen Kontos ausgeglichen werden (Bilanzgleichung). Man nennt<br />

dies auch „Aktivtausch“.<br />

⇒ Sind zwei Passivkonten betroffen, muss ebenfalls die Minderung des einen durch die<br />

Mehrung des anderen Kontos ausgeglichen werden. Man nennt dies „Passivtausch“.<br />

Beispiel: Umwandlung eines kurzfristigen in einen langfristigen Kredit, 30.000,00 €.<br />

LBKV 30.000,00 € <strong>im</strong> Haben (+)<br />

KBKV 30.000,00 € <strong>im</strong> Soll (-)<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 6 von 6


⇒ Ist sowohl ein Aktiv als auch ein Passivkonto betroffen, so müssen entweder beide<br />

Konten gemehrt oder beide Konten gemindert werden (= Aktiv-/Passiv-Mehrung bzw.<br />

Aktiv-/Passiv-Minderung)<br />

Beispiel: Für den Kauf einer Fertigungsmaschine wird ein langfristiges Darlehen in Höhe<br />

von 55.000,00 € aufgenommen.<br />

MA 55.000,00 € <strong>im</strong> Soll (+)<br />

LBKV 55.000,00 € <strong>im</strong> Haben (+)<br />

Beispiel: Rückzahlung eines Teils des kurzfristigen Kredits durch Überweisung vom<br />

Bankkonto, 2.000,00 €<br />

KBKV 2.000,00 € <strong>im</strong> Soll (-)<br />

BK 2.000,00 € <strong>im</strong> Haben (-)<br />

DER EINFACHE BUCHUNGSSATZ<br />

Der Buchungssatz ist eine kurzgefasste Buchungsanweisung, die <strong>im</strong>mer lautet:<br />

Konto Soll €-Betrag an Konto Haben €-Betrag<br />

Der Sollbuchung muss <strong>im</strong>mer eine Habenbuchung in gleicher Höhe gegenüberstehen.<br />

Beispiel: Einzahlung auf <strong>das</strong> betriebliche Bankkonto in Höhe von 250,00 € in bar.<br />

Buchungssatz (BS):<br />

BK 250,00 € an KA 250,00 €<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 7 von 7


ZIELGESCHÄFTE<br />

Kaufleute kaufen häufig „auf Ziel“ ein, d. h. die gekauften Waren müssen vom Käufer<br />

nicht sofort bezahlt werden, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, dem so genannten<br />

Zahlungsziel.<br />

Der Unternehmer unterscheidet<br />

eine Rechnung<br />

an seinen Kunden<br />

von seinem Lieferer<br />

Ausgangsrechnung (AR)<br />

Eingangsrechnung (ER)<br />

Konto „Forderungen“ (FO)<br />

Konto „Verbindlichkeiten“ (VE)<br />

stellen Geldmittel dar, die der Verkäufer<br />

vom Kunden noch erhält<br />

sind Schulden, die der Käufer an den Lieferer<br />

zu zahlen hat<br />

Aktivseite der Bilanz<br />

Passivseite der Bilanz<br />

BELEGE<br />

Für jeden Geschäftsfall, der <strong>das</strong> Unternehmen betrifft, gibt es ein Schriftstück. Damit<br />

kann der Geschäftsfall nachvollzogen (belegt) werden. Deshalb nennt man dieses<br />

Schriftstück Beleg.<br />

GRUNDSATZ: Keine Buchung ohne Beleg<br />

1. Belegarten<br />

a) natürliche Belege<br />

externe Belege (= Fremdbelege)<br />

sind alle von fremden Firmen und Behörden<br />

eingegangenen Schriftstücke<br />

• Eingangsrechnung (ER)<br />

• Kontoauszüge<br />

• Quittungen<br />

• Gutschriften vom Lieferer<br />

• Frachtbriefe<br />

interne Belege (= Eigenbelege)<br />

sind alle <strong>im</strong> Unternehmen erstellten Schriftstücke,<br />

Kopien und Durchschläge<br />

• Ausgangsrechnung (AR)<br />

• Gutschriften an den Kunden<br />

• Bestellungen<br />

• Lohnlisten, Lohnabrechnungen<br />

• Geschäftsbriefe<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 8 von 8


) künstliche Belege<br />

Wenn der Originalbeleg abhanden gekommen ist bzw. zerstört wurde, muss ein künstlicher<br />

Beleg erstellt werden.<br />

2. Bedeutung von Belegen<br />

Belege sind <strong>im</strong> Sinne des Handels- und Steuerrechts Urkunden. Sie sind Voraussetzung<br />

für die Beweiskraft der Eintragungen in den Büchern.<br />

a) Der Beleg als Datenträger<br />

Er enthält alle unerlässlichen Daten wie Tag, Geschäftsvorgang, Höhe des Betrags usw.<br />

und er stellt <strong>das</strong> Bindeglied zwischen Geschäftsfall und Buchung dar.<br />

b) Der Beleg als Anweisungsträger<br />

Der Buchhalter findet auf dem Beleg alle für die Buchung notwendigen Hinweise, die für<br />

ihn Anweisungen enthalten, so und nicht anders zu buchen.<br />

c) Der Beleg als unentbehrlicher Informationsträger<br />

Nur der Beleg enthält alle Informationen ungekürzt. Mit Hilfe des Belegs können die Buchungen<br />

(auch nachträglich) nachvollzogen werden.<br />

3. Aufbewahrungsfristen<br />

Alle Belege, Bücher, Bilanzen oder Inventare müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.<br />

DER ZUSAMMENGESETZTE BUCHUNGSSATZ<br />

Be<strong>im</strong> zusammengesetzten Buchungssatz können beliebig viele Konten sowohl auf der<br />

Soll- als auch auf der Habenseite gebucht werden. Beide Seiten müssen aber unbedingt<br />

betragsmäßig gleich groß sein.<br />

Geschäftsfall (GF): Wir begleichen eine Eingangsrechnung (ER) über 3.000,00 € durch<br />

Barzahlung in Höhe von 500,00 €, den Rest überweisen wir.<br />

BS: VE 3.000,00 an BK 2.500,00<br />

KA 500,00<br />

GF: Kauf einer Fräse <strong>im</strong> Wert von 25.000,00 € und eines Computers <strong>im</strong> Wert von<br />

8.000,00 € auf Ziel.<br />

BS: BM 8.000,00<br />

MA 25.000,00 an VE 33.000,00<br />

GF: Zum Kauf einer Grundstückes mit dazugehöriger Werkstatt <strong>im</strong> Wert von<br />

350.000,00 € (davon Grundstückswert 100.000,00 €) nehmen wir eine Hypothek über<br />

300.000,00 € auf. Den Rest bezahlen wir per Banküberweisung.<br />

BS: BGR 100.000,00 €<br />

BVG 250.000,00 € an LBKV 300.000,00 €<br />

BK 50.000,00 €<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 9 von 9


DIE UMSATZSTEUER<br />

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist <strong>das</strong> vereinbarte Nettoentgelt (Nettoeinkaufspreis<br />

bzw. Nettoverkaufspreis).<br />

⇒<br />

⇒<br />

⇒<br />

Der Regelsteuersatz beträgt 16 %. Er gilt für alle Lieferungen und Leistungen <strong>im</strong><br />

Inland, dem Eigenverbrauch (Entnahme und Nutzung von Gegenständen für Privatzwecke)<br />

und die Wareneinfuhr.<br />

Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % und gilt für Nahrungsmittel, Zeitungen/Bücher<br />

und Museumsbesuche.<br />

Steuerfrei sind Ausfuhrlieferungen, Umsätze von Banken und Leistungen der Post<br />

oder von Ärzten.<br />

Auf Rechnungen (ER + AR) müssen Warenwert und Umsatzsteuer getrennt voneinander<br />

ausgewiesen werden.<br />

Umsatzsteuer<br />

Vorsteuer (VORST)<br />

Umsatzsteuer (UST)<br />

Eingangsrechnung (ER)<br />

Ausgangsrechnung (AR)<br />

Nettowarenwert 3.000,00 €<br />

+ Vorsteuer 16 % 480,00 €<br />

= Rechnungsbetrag 3.480,00 €<br />

Nettowarenwert 5.000,00 €<br />

+ Umsatzsteuer 16 % 800,00 €<br />

= Rechnungsbetrag 5.800,00 €<br />

MERKE: Die an den Lieferer zu zahlende<br />

Steuer nennt man Vorsteuer.<br />

MERKE: Die vom Kunden erhaltene Steuer<br />

nennt man Umsatzsteuer.<br />

GF: Kauf eines Kopierers, netto 2.400,00 € gegen Barzahlung.<br />

BS: BM 2.400,00 €<br />

VORST 384,00 € an KA 2.784,00 €<br />

GF: Verkauf einer Fertigungsmaschine, brutto 76.560,00 € gegen Bankscheck.<br />

BS: BK 76.560,00 € an MA 66.000,00 €<br />

UST 10.560,00 €<br />

Arbeitskreis am ISB Erfassen <strong>wirtschaftlicher</strong> Vorgänge Seite 10 von 10

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