Jahresbericht 2011 - BEV
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Bereich Recht und Ressourcen<br />
Die gesamte Belegschaft bewerkstelligte alle drei Übersiedlungsphasen<br />
mit größtem persönlichem Einsatz, lediglich<br />
beim Transport des Büro- und Archivmobiliars erhielt sie professionelle<br />
Unterstützung von außen.<br />
lichen Engagements des Eichamts-Teams konnte die Räumung<br />
des alten Standortes und der gleichzeitige Umzug in<br />
die neuen Räumlichkeiten in diesem kurzen Zeitraum bewältigt<br />
werden. Die Übergabe des alten Eichamtes im Backsteinbau<br />
an die Bundesimmobilien-Gesellschaft<br />
erfolgte am 5. April <strong>2011</strong>.<br />
Das <strong>BEV</strong> stellt den Bediensteten der<br />
beiden Dienststellen nunmehr helle,<br />
freundliche und ergonomisch gestaltete<br />
Arbeitsplätze sowie ein angenehmes<br />
Arbeitsumfeld zur Verfügung.<br />
Die Flächenkonsolidierung erbrachte<br />
eine Reduktion der angemieteten Flächen<br />
von rd. 1 370 m² auf 890 m², das<br />
sind rd. 480 m² weniger.<br />
Die große Herausforderung für das Vermessungsamt lag darin,<br />
trotz der umfassenden Umbauarbeiten im Hause einen<br />
geregelten Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Waren der<br />
Architekt und die bauausführenden Firmen noch so bemüht<br />
– die Lärm- und Staubbelästigung war natürlich nicht zu vermeiden<br />
und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweise<br />
schier unerträglich. Nur dank der unerschöpfl ichen Geduld<br />
und dem Verständnis der Bediensteten konnte diese schwierige<br />
Bauphase durchgestanden werden, verbunden mit der<br />
Aussicht auf modernere und besser ausgestattete Büroräume<br />
und damit auch auf verbesserte Arbeitsbedingungen.<br />
Zwischen 10. und 31. März <strong>2011</strong> übersiedelte das Eichamt<br />
in die neuen Räumlichkeiten. Auf Grund des großen persönv.l.n.r.:<br />
DI Karl Kast/Leiter des VA, DI Hans-Peter Weiss/BIG, Andrea Fraunschiel/<br />
Bürgermeisterin von Eisenstadt, LH Hans Niessl, Präsident DI August Hochwartner/<br />
Leiter des <strong>BEV</strong>, Ing. Christian Kalab/Leiter des EA<br />
Die Eröffnung<br />
Den krönenden Abschluss der Sanierungsarbeiten<br />
bildete der Festakt am<br />
22. Juni <strong>2011</strong>, zu dem der Leiter des<br />
<strong>BEV</strong>, Präsident DI August Hochwartner,<br />
der Geschäftsführer der Bundesimmobilien-Gesellschaft,<br />
DI Hans-<br />
Peter Weiss, der Leiter des Eichamtes,<br />
Ing. Christian Kalab, und der Leiter<br />
des Vermessungsamtes, DI Karl Kast,<br />
eine Reihe von Ehrengästen aus Politik,<br />
Verwaltung und Wirtschaft begrüßen<br />
konnten. Es war ein Zeichen besonderer Wertschätzung<br />
für unser Haus, dass sowohl der Landeshauptmann des<br />
Burgenlandes, Hans Niessl, als auch die (damalige) Bürgermeisterin<br />
der Freistadt Eisenstadt, Andrea Fraunschiel, ihre<br />
Grußworte überbrachten, in denen sie ihre Verbundenheit mit<br />
dem <strong>BEV</strong> und dessen Dienststellen betonten.<br />
Durch die gute und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />
sowie den großen persönlichen Einsatz der Bediensteten<br />
vor Ort in allen Phasen des Projektes wurde die „Vision<br />
Eisenstadt“ Wirklichkeit.<br />
Gertrude Gold, Christian Kalab, Karl Kast<br />
Die Änderung der Vermessungsgebührenverordnung<br />
Das <strong>BEV</strong> verrechnet Vermessungsgebühren auf Grund von<br />
§ 47 des Vermessungsgesetzes (VermG) für Amtshandlungen<br />
und für Produkte, die im Rahmen der Hoheitsverwaltung<br />
abgegeben werden. Diese Gebühren wurden seit<br />
1994 (Vermessungsgebührenverordnung 1994, BGBl. Nr.<br />
753/1994) inhaltlich und betragsmäßig nicht mehr geändert.<br />
Bei der Novelle BGBl. II Nr. 58/2002 wurden anlässlich der<br />
Euroumstellung zwar die Tarife von Schilling- in Eurobeträge<br />
umgerechnet, eine Infl ationsanpassung erfolgte jedoch nicht.<br />
Auch in der Zeit nach der Euroeinführung war eine Erhöhung<br />
der Tarife politisch nicht möglich.<br />
Gemäß § 47 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes sind die Vermessungsgebühren<br />
kostendeckend zu kalkulieren. Bei Änderungen<br />
des Aufwandes um mehr als 20 % ist eine Anpassung durchzuführen.<br />
Es wurde daher nunmehr einerseits eine Anpassung der<br />
Gebührenansätze an die Inflation vorgenommen, andererseits<br />
war eine Neukalkulation des Personal- und Sachaufwandes erforderlich,<br />
da sich innerhalb der letzten zehn Jahre technische<br />
Neuerungen in den Verfahren und Änderungen in den organisatorischen<br />
Abläufen ergeben hatten. Die Tarife wurden um durchschnittlich<br />
35,42 % angehoben, wobei andererseits Tarife – wie<br />
z.B. für Grundstücksvereinigungen – auch gesenkt wurden.<br />
Leistungsbericht <strong>2011</strong> 11