privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Fonds nicht von Staatsbürgern der oder Unternehmen<br />
mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder von dort steuerpflichtigen Personen bzw. Unternehmen<br />
erworben werden darf.<br />
2. Ausgabeaufschlag<br />
Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Wert eines Anteiles zur Abgeltung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft<br />
ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden.<br />
Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5,00% des Wertes eines Anteiles. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird<br />
der sich ergebende Betrag aufgerundet.<br />
Der maximale Ausgabeaufschlag sowie die Rundungsregel für den Ausgabepreis der jeweiligen Anteilsgattung ist<br />
unter I. Allgemeines ersichtlich.<br />
Der Ausgabeaufschlag kann bei kurzer Anlagedauer die Performance reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Aus<br />
diesem Grund empfiehlt sich beim Erwerb von Anteilscheinen eine längere Anlagedauer.<br />
3. Abrechnungsstichtag<br />
Aufträge für die Ausgabe von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. jeden Monats (bzw. vorhergehender<br />
Bankarbeitstag), 14.30 Uhr MEZ, erteilt werden.<br />
Das Anteilscheingeschäft wird am 21. des darauf folgenden Monats (bzw. nächstfolgender Bankarbeitstag) mit<br />
dem Ultimopreis jenes Monats, in welchem der Auftrag erteilt wurde, abgerechnet.<br />
Die Wertstellung der Belastung des Abrechnungsbetrages erfolgt zwei Bankarbeitstage nach dem Abrechnungstag.<br />
Die Annahmeschlusszeiten für Anteilscheingeschäfte beziehen sich auf das Einlangen der Kaufaufträge bei<br />
der Depotbank und / oder einer Zahlstelle des Fonds. Abhängig von Ihrer tatsächlichen Orderannahmestelle<br />
sind Weiterleitungszeiten einzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kundenbetreuer.<br />
VIII. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme der Anteile<br />
Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann<br />
1. Rücknahme von Anteilen<br />
Die Rücknahme von Anteilen erfolgt (gemäß Art 4 der Fondsbestimmungen) einmal monatlich per Monatsultimo.<br />
Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem abgerundeten<br />
Wert eines Anteiles entspricht, zurückzunehmen.<br />
Die Rundungsregel für den Rücknahmepreis der jeweiligen Anteilsgattung ist unter I. Allgemeines ersichtlich.<br />
Die Auszahlung des Rückgabepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises kann<br />
unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung vorübergehend<br />
unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Fonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses<br />
abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter<br />
Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der<br />
Anteilscheine ist ebenfalls der FMA mitzuteilen und den Anteilinhabern mittels Veröffentlichung bekannt zu geben.<br />
2. Rücknahmeabschlag<br />
Bei der Rücknahme der Anteilscheine ist kein Rücknahmeabschlag zu bezahlen.<br />
3. Abrechnungsstichtag<br />
Aufträge für die Rücknahme von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. jeden Monats (bzw. vorhergehender<br />
Bankarbeitstag), 14.30 Uhr MEZ, erteilt werden.<br />
PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 11