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privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Fonds nicht von Staatsbürgern der oder Unternehmen<br />

mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika oder von dort steuerpflichtigen Personen bzw. Unternehmen<br />

erworben werden darf.<br />

2. Ausgabeaufschlag<br />

Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Wert eines Anteiles zur Abgeltung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft<br />

ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden.<br />

Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5,00% des Wertes eines Anteiles. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird<br />

der sich ergebende Betrag aufgerundet.<br />

Der maximale Ausgabeaufschlag sowie die Rundungsregel für den Ausgabepreis der jeweiligen Anteilsgattung ist<br />

unter I. Allgemeines ersichtlich.<br />

Der Ausgabeaufschlag kann bei kurzer Anlagedauer die Performance reduzieren oder sogar ganz aufzehren. Aus<br />

diesem Grund empfiehlt sich beim Erwerb von Anteilscheinen eine längere Anlagedauer.<br />

3. Abrechnungsstichtag<br />

Aufträge für die Ausgabe von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. jeden Monats (bzw. vorhergehender<br />

Bankarbeitstag), 14.30 Uhr MEZ, erteilt werden.<br />

Das Anteilscheingeschäft wird am 21. des darauf folgenden Monats (bzw. nächstfolgender Bankarbeitstag) mit<br />

dem Ultimopreis jenes Monats, in welchem der Auftrag erteilt wurde, abgerechnet.<br />

Die Wertstellung der Belastung des Abrechnungsbetrages erfolgt zwei Bankarbeitstage nach dem Abrechnungstag.<br />

Die Annahmeschlusszeiten für Anteilscheingeschäfte beziehen sich auf das Einlangen der Kaufaufträge bei<br />

der Depotbank und / oder einer Zahlstelle des Fonds. Abhängig von Ihrer tatsächlichen Orderannahmestelle<br />

sind Weiterleitungszeiten einzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Kundenbetreuer.<br />

VIII. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme der Anteile<br />

Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann<br />

1. Rücknahme von Anteilen<br />

Die Rücknahme von Anteilen erfolgt (gemäß Art 4 der Fondsbestimmungen) einmal monatlich per Monatsultimo.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem abgerundeten<br />

Wert eines Anteiles entspricht, zurückzunehmen.<br />

Die Rundungsregel für den Rücknahmepreis der jeweiligen Anteilsgattung ist unter I. Allgemeines ersichtlich.<br />

Die Auszahlung des Rückgabepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises kann<br />

unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung vorübergehend<br />

unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Fonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses<br />

abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter<br />

Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der<br />

Anteilscheine ist ebenfalls der FMA mitzuteilen und den Anteilinhabern mittels Veröffentlichung bekannt zu geben.<br />

2. Rücknahmeabschlag<br />

Bei der Rücknahme der Anteilscheine ist kein Rücknahmeabschlag zu bezahlen.<br />

3. Abrechnungsstichtag<br />

Aufträge für die Rücknahme von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. jeden Monats (bzw. vorhergehender<br />

Bankarbeitstag), 14.30 Uhr MEZ, erteilt werden.<br />

PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 11

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