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privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest

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w) Risiko bei Immobilienfonds<br />

Der Ertrag von Immobilienfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende<br />

und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Wertes des Immobilienfonds zusammen<br />

und kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist von der in<br />

den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik, der Marktentwicklung, den einzelnen im Fonds (Wertpapiere,<br />

Bankguthaben) abhängig. Immobilienfonds sind einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte<br />

ausgesetzt. Probleme der Erstvermietung können sich vor allem dann ergeben, wenn der Immobilienfonds eigene<br />

Bauprojekte durchführt. Leerstände können entsprechend negative Auswirkungen auf den Wert des Immobilienfonds<br />

haben und auch zu Ausschüttungskürzungen führen.<br />

Immobilienfonds legen liquide Anlagemittel neben Bankguthaben auch in anderen Anlageformen, insbesondere<br />

verzinslichen Wertpapieren, an. Diese Teile des Fondsvermögens unterliegen dann den speziellen Risiken die für<br />

die gewählte Anlageform gelten. Wenn Immobilienfonds in Auslandsprojekte außerhalb des Euro Währungsraumes<br />

investieren, ist der Anteilinhaber zusätzlich Währungsrisiken ausgesetzt.<br />

Zu beachten ist weiters, dass bei Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilscheinen Beschränkungen unterliegen<br />

kann. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des<br />

Immobilienfonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden. Die Fondsbestimmungen<br />

können insbesondere vorsehen, dass nach größeren Rückgaben von Anteilscheinen die Rücknahme auch für<br />

einen längeren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden kann. In einem solchen Fall ist eine Auszahlung<br />

des Rücknahmepreises während dieses Zeitraums nicht möglich.<br />

x) Risiko bei derivativen Finanzinstrumenten<br />

Die Verwaltungsgesellschaft darf im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung für einen Fonds unter bestimmten<br />

Voraussetzungen und Beschränkungen derivative Finanzinstrumente gemäß InvFG erwerben, sofern dies in<br />

den Fondsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist.<br />

Hinzuweisen ist darauf, dass mit derivativen Produkten folgende Risiken verbunden sein können:<br />

a) Die erworbenen befristeten Rechte können verfallen oder eine Wertminderung erleiden.<br />

b) Das Verlustrisiko kann nicht bestimmbar sein und auch über etw<strong>ai</strong>ge geleistete Sicherheiten hinausgehen.<br />

c) Geschäfte, mit denen Risiken ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise<br />

nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden.<br />

d) Das Verlustrisiko kann sich erhöhen, wenn die Verpflichtung aus derartigen Geschäften oder die hieraus<br />

zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung lautet.<br />

Bei Geschäften mit OTC-Derivaten können folgende zusätzliche Risiken auftreten:<br />

a) Probleme bei der Veräußerung der am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente an Dritte können<br />

auftreten, da bei diesen ein organisierter Markt fehlt; eine Glattstellung eingegangener Verpflichtungen<br />

kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig oder mit erheblichen Kosten verbunden<br />

sein (Liquiditätsrisiko).<br />

b) Der wirtschaftliche Erfolg des OTC-Geschäftes kann durch den Ausfall des Kontrahenten gefährdet sein<br />

(Kontrahentenrisiko).<br />

PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 25

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