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privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest

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ARTIKEL 7 VERWALTUNGSGEBÜHR, ERSATZ VON AUFWENDUNGEN,<br />

ABWICKLUNGSGEBÜHR<br />

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die zum 15.08.2012 bestehenden Anteilsgattungen für ihre Verwaltungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,00 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung, die<br />

auf Grund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird.<br />

Für ab dem 16.08.2012 neu auszugebende Anteilsgattungen erhält die Verwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit<br />

eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,25 vH des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung,<br />

die auf Grund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird.<br />

Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen.<br />

Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen.<br />

Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise<br />

der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt.<br />

Bei Abwicklung des <strong>Invest</strong>mentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens.<br />

Nähere Angaben finden sich im Prospekt.<br />

PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 39

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