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privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest

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Organismen für gemeinsame Anlagen gem. § 166 Abs 1 Z 3 InvFG, die für den Fonds erworben werden, können in<br />

Hinblick auf die Rücknahme ihrer Anteile, aber auch hinsichtlich der Häufigkeit ihrer Bewertung eingeschränkt<br />

sein. Aus diesem Grund ist mit dem Erwerb von Anteilen solcher <strong>Invest</strong>ments, die Gefahr verbunden, dass diese<br />

nicht rechtzeitig zurückgegeben und liquidiert werden können.<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen zudem auch Vermögensgegenstände erwerben, die nicht an einer<br />

Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb solcher Vermögensgegenstände<br />

ist mit der Gefahr verbunden, dass solche Positionen nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis liquidiert<br />

oder glattgestellt werden können.<br />

Weiters kommt es vor, dass bei Rücklösung eines Subfonds nicht der gesamte Erlös umgehend ausgezahlt wird,<br />

sondern beispielsweise 90% des geschuldeten Betrags. Die Differenz wird als Forderung im Fonds verbucht, wobei<br />

keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die gesamte Forderung beglichen wird.<br />

i) das Risiko des Verlustes von Vermögensgegenständen, die auf Depot liegen, durch Insolvenz, Fahrlässigkeit<br />

oder betrügerische Handlung der Depotbank oder der Sub-Depotbank (Verwahrrisiko)<br />

Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen des Fonds ist ein mögliches Verlustrisiko verbunden, das durch<br />

Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unter-<br />

Verwahrers verursacht werden kann. Insbesondere der Einsatz eines Prime Brokers kann unter Umständen nicht<br />

die gleiche Sicherheit gewährleisten, wie ein als Depotstelle eingesetztes Kreditinstitut.<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen, in die der Fonds als Zielfonds veranlagt, bzw. die Vermögensgegenstände<br />

in die diese Zielfonds veranlagen, können einem erhöhten Verwahrrisiko unterliegen.<br />

j) die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind (Performancerisiko)<br />

Für den Fonds erworbene Vermögensgegenstände können eine andere Wertentwicklung erfahren, als im Zeitpunkt<br />

des Erwerbs zu erwarten war. Somit kann eine positive Wertentwicklung nicht zu gesagt werden, außer im<br />

Fall einer Garantiegewährung durch eine dritte Partei, wobei die konkreten Garantiebedingungen zu beachten<br />

sind.<br />

k) die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind (Konzentrationsrisiko)<br />

Zusätzliche Risiken können dadurch verursacht werden, dass eine Konzentration der Veranlagung in bestimmte<br />

Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.<br />

l) die Information über die Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber (Garantieausfallrisiko)<br />

Je nach der Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber erhöht oder vermindert sich das Risiko des <strong>Invest</strong>ments.<br />

Unter anderem kann eine Insolvenz des Garantiegebers dazu führen, dass die Garantie nicht bzw. nicht mehr in<br />

voller Höhe greift.<br />

m) das Risiko der Inflexibilität, bedingt sowohl durch das Produkt selbst als auch durch Einschränkungen<br />

beim Wechsel zu anderen <strong>Invest</strong>mentfonds (Inflexibilitätsrisiko)<br />

Das Risiko der Inflexibilität kann sowohl durch das Produkt selbst als auch durch Einschränkungen beim Wechsel<br />

zu anderen <strong>Invest</strong>mentfonds bedingt sein.<br />

Bei Organismen für gemeinsame Anlagen gem. § 166 Abs 1 Z 3 InvFG ist unter Umständen keine tägliche Bewertung<br />

und Rücknahme von Anteilen an diesen Instrumenten möglich. Außerdem kann die Ausgabe und Rücknahme<br />

des Fonds selbst Beschränkungen unterliegen.<br />

n) Inflationsrisiko<br />

Der Ertrag einer <strong>Invest</strong>ition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden. Das angelegte Geld<br />

kann einerseits infolge der Geldentwertung einem Kaufkraftverlust unterliegen, andererseits kann die Inflationsentwicklung<br />

einen direkten (negativen) Einfluss auf die Kursentwicklung von Vermögensgegenständen haben.<br />

PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 23

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