privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest
privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest
privatportfolio ai - Spängler IQAM Invest
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Organismen für gemeinsame Anlagen gem. § 166 Abs 1 Z 3 InvFG, die für den Fonds erworben werden, können in<br />
Hinblick auf die Rücknahme ihrer Anteile, aber auch hinsichtlich der Häufigkeit ihrer Bewertung eingeschränkt<br />
sein. Aus diesem Grund ist mit dem Erwerb von Anteilen solcher <strong>Invest</strong>ments, die Gefahr verbunden, dass diese<br />
nicht rechtzeitig zurückgegeben und liquidiert werden können.<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen zudem auch Vermögensgegenstände erwerben, die nicht an einer<br />
Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind. Der Erwerb solcher Vermögensgegenstände<br />
ist mit der Gefahr verbunden, dass solche Positionen nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis liquidiert<br />
oder glattgestellt werden können.<br />
Weiters kommt es vor, dass bei Rücklösung eines Subfonds nicht der gesamte Erlös umgehend ausgezahlt wird,<br />
sondern beispielsweise 90% des geschuldeten Betrags. Die Differenz wird als Forderung im Fonds verbucht, wobei<br />
keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die gesamte Forderung beglichen wird.<br />
i) das Risiko des Verlustes von Vermögensgegenständen, die auf Depot liegen, durch Insolvenz, Fahrlässigkeit<br />
oder betrügerische Handlung der Depotbank oder der Sub-Depotbank (Verwahrrisiko)<br />
Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen des Fonds ist ein mögliches Verlustrisiko verbunden, das durch<br />
Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unter-<br />
Verwahrers verursacht werden kann. Insbesondere der Einsatz eines Prime Brokers kann unter Umständen nicht<br />
die gleiche Sicherheit gewährleisten, wie ein als Depotstelle eingesetztes Kreditinstitut.<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen, in die der Fonds als Zielfonds veranlagt, bzw. die Vermögensgegenstände<br />
in die diese Zielfonds veranlagen, können einem erhöhten Verwahrrisiko unterliegen.<br />
j) die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind (Performancerisiko)<br />
Für den Fonds erworbene Vermögensgegenstände können eine andere Wertentwicklung erfahren, als im Zeitpunkt<br />
des Erwerbs zu erwarten war. Somit kann eine positive Wertentwicklung nicht zu gesagt werden, außer im<br />
Fall einer Garantiegewährung durch eine dritte Partei, wobei die konkreten Garantiebedingungen zu beachten<br />
sind.<br />
k) die Risiken, die auf eine Konzentration auf bestimmte Anlagen oder Märkte zurückzuführen sind (Konzentrationsrisiko)<br />
Zusätzliche Risiken können dadurch verursacht werden, dass eine Konzentration der Veranlagung in bestimmte<br />
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.<br />
l) die Information über die Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber (Garantieausfallrisiko)<br />
Je nach der Leistungsfähigkeit allfälliger Garantiegeber erhöht oder vermindert sich das Risiko des <strong>Invest</strong>ments.<br />
Unter anderem kann eine Insolvenz des Garantiegebers dazu führen, dass die Garantie nicht bzw. nicht mehr in<br />
voller Höhe greift.<br />
m) das Risiko der Inflexibilität, bedingt sowohl durch das Produkt selbst als auch durch Einschränkungen<br />
beim Wechsel zu anderen <strong>Invest</strong>mentfonds (Inflexibilitätsrisiko)<br />
Das Risiko der Inflexibilität kann sowohl durch das Produkt selbst als auch durch Einschränkungen beim Wechsel<br />
zu anderen <strong>Invest</strong>mentfonds bedingt sein.<br />
Bei Organismen für gemeinsame Anlagen gem. § 166 Abs 1 Z 3 InvFG ist unter Umständen keine tägliche Bewertung<br />
und Rücknahme von Anteilen an diesen Instrumenten möglich. Außerdem kann die Ausgabe und Rücknahme<br />
des Fonds selbst Beschränkungen unterliegen.<br />
n) Inflationsrisiko<br />
Der Ertrag einer <strong>Invest</strong>ition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden. Das angelegte Geld<br />
kann einerseits infolge der Geldentwertung einem Kaufkraftverlust unterliegen, andererseits kann die Inflationsentwicklung<br />
einen direkten (negativen) Einfluss auf die Kursentwicklung von Vermögensgegenständen haben.<br />
PrivatPortfolio AI Ausgabe 02/2013 23