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Stellungnahme des Regionsbeauftragten - Regionaler ...

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Anlage zu Drucksache Nr. 02/02<br />

175. Sitzung, 05.02.2002<br />

Der Regionsbeauftragte<br />

für die Region München<br />

bei der Regierung von Oberbayern<br />

<strong>Regionaler</strong> Planungsverband<br />

München<br />

Uhlandstr. 5<br />

80336 München<br />

Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom<br />

Bitte bei Antwort angeben<br />

Unser Aktenzeichen<br />

801-8302-<br />

Tel. (089) 21 76 - Fax (089) 21 76 - Zimmer München,<br />

2499 2858 4415 18.01.2002<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Alexander Doebler<br />

E-mail: alexander.doebler@reg-ob.bayern.de<br />

Raumordnungsverfahren für den Bau einer Magnetschnellbahn München Hbf – Flughafen<br />

München<br />

Mitwirkung <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> München gemäß § 15 Abs. 4 ROG<br />

TOP 1b der 175. Sitzung <strong>des</strong> PA am 05.02.2002<br />

Der Regionsbeauftragte für die Region München gibt auf Anforderung der Geschäftsstelle <strong>des</strong><br />

Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> München gemäß Art. 5 Abs. 2 BayLplG zu o. g. Vorhaben folgende<br />

gutachtliche Äußerung ab:<br />

1. Projektbeschreibung<br />

Für eine Magnetschnellbahn-Verbindung München Hbf – Flughafen München (MSB) werden 2 Varianten<br />

untersucht. Zum einen die Trassenvariante Ost mit einer Länge von 42,07 km und 2 Zwischenhalten<br />

(Ostbahnhof, Messe) und zum anderen die Trassenvariante West mit einer Länge von 36,84<br />

km und ohne Zwischenhalte. Die Fahrtzeit soll bei der Trassenvariante Ost 15 min. (mit Zwischenhalt<br />

Ostbahnhof) bzw. 17 min. (mit Zwischenhalt Ostbahnhof und Messe) und bei der Trassenvariante<br />

West 10 min. betragen. Es ist je nach Tageszeit ein 10- bis 20-Minuten-Takt vorgesehen.<br />

Der Fahrweg wird entsprechend den Anforderungen an die landschaftliche und städtebauliche Einbindung<br />

in Abhängigkeit von der Gradientenlage in verschiedenen Bauformen ausgeführt: Trägerfahrwerk<br />

bei Hochlage, Plattenfahrwerk bei Niveau- und Einschnittslage.<br />

Für die MSB wurde eine betriebliche Höchstgeschwindigkeit von 400 km/h angenommen. Für die Tunnelabschnitte,<br />

zwischen Borstei und Feldmoching sowie im Bereich <strong>des</strong> Isartals wird die Höchstgeschwindigkeit<br />

auf 250 km/h begrenzt. Für die Beschleunigung von 0 auf 250 km/h benötigt die MSB<br />

etwa 2,0 min. / 4,0 km; für die Beschleunigung von 0 auf 400 km/h benötigt die sie etwa 3,8 min. / 14,2<br />

km. Für eine Komfortbremsung von 250 auf 0 km/h werden etwa 1,7 min / 3,0 km gebraucht, von 400<br />

auf 0 km/h etwa 2,5 min. / 8,0 km. Diese Werte sind Näherungswerte und können in Abhängigkeit vom<br />

Streckenprofil stark schwanken.<br />

Die Strecke wird 2-spurig ausgelegt. Die Breite der Fahrweges ist abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit<br />

und beträgt zwischen 10,1 m (v max = 300 km/h) und 11,4 m (v max = 400 km/h). Die<br />

Gesamtbreite der Trasse ist abhängig von der Höhenlage <strong>des</strong> Fahrweges und kann einschließlich der<br />

notwendigen Einfriedungen (Schutzmauern, Zäune) 10 m bis 40 m (bei tieferen Einschnitten)<br />

betragen. Für die Bündelung der MSB mit Autobahnen oder Bun<strong>des</strong>straßen wird im Falle <strong>des</strong><br />

ebenerdigen Fahrweges in der Regel ein Schutzwall von etwa 3,5m Höhe angeordnet. Zu einer 6-<br />

spurigen Autobahn z. B. ergibt sich daher ein Regelachsabstand von 40 m.<br />

Briefanschrift Besuchszeiten Dienstgebäude<br />

Regierung von Oberbayern Mo - Do: 8.30 - 12.00 Uhr Hauptgebäude Elsenheimerstraße 41 - 43 Hörselbergstr. 3<br />

80534 München 13.00 - 15.00 Uhr Maximilianstraße 39 (= E, s. oben Zimmer-Nr.) (= H, s. oben Zimmer-Nr.)<br />

Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr 80538 München 80687 München 81677 München<br />

U4/U5 Haltestelle Lehel U4/U5 Haltestelle Westendstraße U4 Haltestelle Böhmerwaldplatz<br />

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de ! Vermittlung (0 89) 21 76 - 0 ! Vermittlung (0 89) 21 76 - 0 ! Vermittlung (0 89) 21 76 - 0<br />

Internet: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de Telefax (0 89) 21 76 - 29 14 Telefax (0 89) 21 76 - 31 23 Telefax (0 89) 21 76 - 38 57<br />

...


- 2 -<br />

Für die Instandhaltung der Fahrzeuge ist an der westlichen Grenze <strong>des</strong> Flughafens ein Instandsetzungswerk<br />

vorgesehen.<br />

Die prognostizierte Nachfrage beträgt bei beiden Varianten 7 – 8 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Das<br />

Mehraufkommen bei der Trassenvariante Ost durch den zusätzlichen Halt am Ostbahnhof wird durch<br />

das Minderaufkommen in Folge der Verlängerung der Fahrtzeit weitestgehend ausgeglichen. Das<br />

zusätzliche Aufkommen <strong>des</strong> Messeverkehrs beträgt weniger als 2 % <strong>des</strong> Gesamtaufkommens der<br />

MSB. Der Messehalt soll in Richtung Flughafen auf den Zeitraum nach 14:00 Uhr und in Richtung<br />

Hauptbahnhof auf den Zeitraum vor 14:00 Uhr beschränkt werden.<br />

2. Streckenverlauf, Nutzungsverhältnisse<br />

2.1 Trassenvariante Ost<br />

Die Trassenvariante Ost beginnt am Hauptbahnhof. Sie verläuft von hier zunächst nach Südosten und<br />

später nach Nordosten in einer Tunnelröhre unter der Münchner Innenstadt (Bahnhofsviertel,<br />

Glockenbachviertel, Au) und dann parallel zur Eisenbahnstrecke München-Mühldorf bzw. München-<br />

Rosenheim. Bei km 4,5 wird der Ostbahnhof passiert; hier ist ein Zwischenhalt geplant. Bei km 5,5<br />

taucht die Trasse auf, überquert den Leuchtenbergring (km 5,7) und führt dann in östlicher Richtung<br />

meist in Hochlage quer über den Rangierbahnhof (km 5,8 – km 8,0). Dann kreuzt die Trasse den<br />

Eisenbahn-Nordring (km 8,5) und die Eisenbahnstrecke München-Mühldorf (km 9,2). Ab hier folgt sie<br />

der A 94 südlich der Autobahn und passiert das Gelände der Neuen Messe München (km 10,7 –<br />

km12,2); bei km 12,0 ist ein Zwischenhalt geplant. Danach schwenkt die Trasse nach Nordosten ab<br />

und überquert die A 94 (km 12,4), die St 2082 (km 12,8) und die Eisenbahnstrecke München-Mühldorf<br />

(km 13,4). Während die Trasse zwischen km 5,5 und km 13,0 überwiegend an Gewerbebau- und<br />

Bahnflächen vorbeiführt, kommt sie zwischen km 13,5 und km 15,0 (geplanten) Wohnbauflächen recht<br />

nahe. Die B 471 bei km 14,6 wird unterquert. Vorbei an Heimstettener See und Frachtpostzentrum<br />

(km 15,7) führt die Trasse nun nach Norden und überquert die St 2082 (km 16,1), die A 99 in Höhe<br />

Aschheim (km 17,1 – km 17,5) und den Abfanggraben (km 18,1). Von hier verläuft sie, immer noch in<br />

Hochlage, ungebündelt über landwirtschaftliche Flächen und folgt ab km 20,9 der B 471. Dann überquert<br />

die Trasse die Fischteiche und den Isarkanal (km 21,0 – km 21,6) und tangiert, nunmehr ebenerdig,<br />

den Osten der Ortslage Ismaning (km 23,3 – km 24,3). Zwischen km 24,0 und km 26,0 verläuft<br />

sie wiederum ungebündelt über landwirtschaftliche Flächen, um danach östlich der S 8 und eng mit ihr<br />

gebündelt in nördliche Richtung zu führen. Dabei wird Fischerhäuser (OT von Ismaning) berührt (km<br />

26,0 – km 27,0). Die B 388n (km 26,5) und die FS 12 (km 33,1) werden unterquert, die FS 44 (km<br />

38,1) und die S 1/S 8 (km 38,5) werden überquert. Etwa bei km 38,7 trifft die Trasse auf die<br />

Trassenvariante West. Dann wird der S-Bahnhof Besucherpark passiert (km 40,2). Ab km 40,7 führt<br />

die Trasse im Tunnel unter dem Terminalbereich zum Flughafen-Center und endet am S-Bahnhof<br />

Flughafen.<br />

2.2 Trassenvariante West<br />

Die Trassenvariante West beginnt am Hauptbahnhof. Sie verläuft von hier nach Nordwesten in einer<br />

Tunnelröhre (größtenteils unter der Dachauer Straße) bis zur Landshuter Allee und taucht dort bei km<br />

4,0 in Höhe Borstei auf. Die Trasse führt nun oberirdisch nach Norden parallel zu Landshuter Allee<br />

und Gütergleisen am Lerchenauer See vorbei. Hierbei überquert sie den Georg-Brauchle-Ring (km<br />

4,5), die Triebstraße (km 5,6), den Eisenbahn-Nordring (km 5,9) und die Lerchenauer Straße (km 7,4)<br />

und passiert eine Reihe von Wohn- und Gewerbebau-, Gemeinbedarfs- und Grünflächen (Kleingartenanlagen).<br />

Von km 7,8 bis km 9,6 verläuft die Trasse wieder in einem Tunnel parallel zur Eisenbahnstrecke<br />

München-Landshut. Dabei unterquert sie bei km 8,7 den S- und U-Bahnhof Feldmoching.<br />

Nördlich von Feldmoching taucht die Trasse westlich der Bahnanlagen wieder auf und geht in einen<br />

340 m langen Trog über. Die A 99 beim AD Feldmoching wird bei km 10,0 unterquert. Im weiteren<br />

Verlauf geht die Trasse als Trägerfahrweg ungebündelt über landwirtschaftliche Flächen und überquert<br />

die St 2342 (km 10,5) und den Würmkanal (km 11,0). Ab km 12,1 verläuft sie als Plattenfahrweg<br />

westlich der A 92 und eng mit ihr gebündelt in nordöstliche Richtung. Die B 471 (km 13,1), die B 13


- 3 -<br />

(km 19,2), die FS 5 (km 22,3), die A 9 beim AK Neufahrn (km 23, 2), die St 2341 (km 25,4) und die B<br />

11 (km 29,5) werden unterquert; die Eisenbahnstrecke München-Landshut (km 27,6) wird überquert.<br />

Die Trasse streift etwa bei km 15,0 Riedmoos (OT von Unterschleißheim), bei km 17,5 den Unterschleißheimer<br />

See, bei km 18,5 Inhausermoos (OT von Haimhausen) und bei km 26,0 die Neufahrner<br />

Mühlseen. Bei km 30,7 werden die Isar und bei km 32,0 die A 92 überquert. Durch das Isartal wird die<br />

Trasse als Trägerfahrweg geführt. Ab km 32,8 folgt sie wieder als Plattenfahrweg dem Flughafenzubringer<br />

und der S-Bahn. Bei km 32,9 wird die FS 44 unterquert. Etwa bei km 33,5 trifft die Trasse<br />

auf die Trassenvariante Ost. Dann wird der S-Bahnhof Besucherpark passiert (km 35,0). Ab km 35,5<br />

führt die Trasse im Tunnel unter dem Terminalbereich zum Flughafen-Center und endet am S-Bahnhof<br />

Flughafen.<br />

3. Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

3.1 Allgemeine Auswirkungen<br />

3.1.1 Bauphase<br />

Die Technologie und der Ablauf zur Herstellung <strong>des</strong> Fahrweges und der Betriebsanlagen ist in weiten<br />

Bereichen vergleichbar mit dem Bau von Fernstraßen oder Eisenbahnstrecken. Wesentliche Kennzeichen<br />

sind Wanderbaustellen entlang der Trasse und Transportvorgänge von den Fertigungsstätten<br />

der Fahrwegträger zu den Einbauorten. Während der Bauphase muss eine etwa 6 m breite Baustraße<br />

entlang der Trasse angelegt werden.<br />

Als wesentliche Auswirkungen während der Bauphase werden erwartet: Abgas-, Schall- und Staubimmissionen<br />

sowie Erschütterungen durch Gründungsarbeiten und Baustellenverkehr, temporäre<br />

Eingriffe in Grundwasser und Oberflächengewässer, Störungen <strong>des</strong> Bodenprofils.<br />

Die bei der Bauausführung anfallenden Erdmassen werden soweit wie möglich in den geplanten Erdkörpern<br />

eingebaut. Trotzdem ergeben sich insbesondere aus den langen Tunnelstrecken, die auf<br />

Deponien für Erdstoffe abgefahren werden müssen.<br />

3.1.2 Schallimmissionen<br />

Maßgebend für die Auswirkungen <strong>des</strong> Schalls sind die Emissionspegel. Er ist definiert als Mittelungspegel<br />

über den Beurteilungszeitraum tags/nachts in 25 m Abstand von der Achse <strong>des</strong> betrachteten<br />

Verkehrsweges bei freier Schallausbreitung in einer Höhe von 3,5 m über Grund. Der Emissionspegel<br />

ist ein Maß für die Schallbelastung, die von einer Strecke ausgeht, unabhängig von der Topografie<br />

und den örtlichen Gegebenheiten. Er wird wesentlich bestimmt durch Anzahl und Geschwindigkeit der<br />

verkehrenden Fahrzeuge. Der Emissionspegel gibt also nicht den Lärm von Einzelereignissen an<br />

sondern den Dauerschallpegel.<br />

Nach bisherigen Vorstellungen sollen zwischen 6 bis 22 Uhr (Tageszeitraum) 192 Züge und zwischen<br />

22 und 6 Uhr (Nachtzeitraum) 32 Züge fahren, wobei zwischen 24 und 4 Uhr eine Betriebspause vorgesehen<br />

ist. Somit ergeben sich für unterschiedliche Geschwindigkeiten folgende Emissionspegel (in<br />

dB(A)): bei 200 km/h tags 53,5, nachts 48,7; bei 250 km/h 56,2 bzw. 51,4; bei 300 km/h 58,9 bzw.<br />

54,2; bei 350 km/h 66,7 bzw. 61,9; bei 400 km/h 69,4 bzw. 64,6.<br />

Im Vergleich zu schienengebundenen Fahrzeugen liegen die Pegel bei gleicher Geschwindigkeit erheblich<br />

niedriger. Im höheren Geschwindigkeitsbereich dominieren zunehmend aerodynamische<br />

Geräusche, so dass bei 450 km/h der Vorbeifahrpegel etwa denen eines ICE-Zuges bei 300 km/h entsprechen.<br />

Der Schallpegel eines 400 km/h schnellen MSB-Zuges beträgt in 25 m Abstand 92 dB(A).<br />

3.1.3 Schadstoffimmissionen<br />

Entlang <strong>des</strong> Fahrweges der MSB sollen keinerlei Schadstoffemissionen auftreten.<br />

3.1.4 Elektromagnetische Immissionen<br />

Da die MSB keine einphasige Fahrleitung zur Energieübertragung, sondern ausschließlich geschirmte<br />

Kabel verwendet, treten die bei elektrischen Bahnen vorhandenen magnetischen Felder entlang der


- 4 -<br />

Trasse nicht auf. Lediglich im Bereich der Freileitungen und Schaltanlagen zur Energieversorgung der<br />

Unterwerke treten die anlagentypischen Werte der elektrischen und magnetischen Feldstärken auf.<br />

Messungen haben ergeben, dass an allen Messorten und bei allen Betriebs- und Fahrzuständen die<br />

Grenzwerte weit unterschritten werden. Eine Gefährdung der Gesundheit <strong>des</strong> Personals und der<br />

Fahrgäste durch elektrische und magnetische Felder wird nach dem gegenwärtigen Stand der gesicherten<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgeschlossen.<br />

3.1.5 Erschütterungen<br />

Bei der Vorbeifahrt eines MSB-Zuges entstehen im Bereich der Fahrweggründung und der Tunnel<br />

Bodenschwingungen. Diese werden durch den Untergrund übertragen und können ggf. in benachbarten<br />

Gebäuden wahrgenommen werden. Darüber hinaus werden durch die schwingenden Bauteile<br />

Schallwellen abgestrahlt und als tieffrequente Geräusche, sog. sekundärer Luftschall, wahrgenommen.<br />

Erschütterungen aus dem Betrieb der MSB können nicht die Größenordnung erreichen, bei der<br />

Gebäu<strong>des</strong>chäden zu befürchten wären.<br />

3.1.6 Optische Wirkungen<br />

Die anlagebedingte Wirkung durch den Fahrweg ist die wichtigste optische Wirkung vor allem hinsichtlich<br />

Landschafts- und Ortsbild. Die Wirkungsintensität <strong>des</strong> Fahrweges hängt von seiner Höhe über der<br />

Erdoberfläche ab – je höher der sog. Fahrwegtisch über der Geländeoberkante liegt, <strong>des</strong>to leichter<br />

kann eine Trasse eingesehen werden.<br />

Die optischen Wirkungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge sind komplexer Art und werden vom<br />

Menschen subjektiv unterschiedlich empfunden. Bei einem Min<strong>des</strong>tachsabstand von 40 m bei Autobahnen<br />

wird eine visuelle Beeinflussung von Kraftfahrern durch überholende oder entgegenkommende<br />

Züge weitestgehend ausgeschlossen. Für örtliche Situationen, bei denen die MSB unerwartet<br />

auftauchen kann, z. B. an Kreuzungsbauwerken, empfehlen sich Sichtschutzmaßnahmen.<br />

Im Bereich der Fauna können Störwirkungen durch optische Reize zu Beunruhigung, Reduzierung<br />

<strong>des</strong> Bruterfolgs und Vertreibung führen.<br />

3.2 Vergleich Trassenvariante Ost / Trassenvariante West<br />

3.2.1 Schutzgut Mensch<br />

Im Untersuchungsraum der Trassenvariante Ost (im Stadtgebiet München 500 m, außerhalb der Stadt<br />

1.000 m zu beiden Seiten der Strecke) sind etwa 40.000 Einwohner, im Untersuchungsraum der<br />

Trassenvariante West etwa 30.000 Einwohner betroffen. Auf Grund der hohen Vorbelastungen ist der<br />

Grad der zusätzlichen Lärmbelastungen bei beiden Trassenvarianten relativ gering. Bei Verwirklichung<br />

der vorgeschlagenen aktiven Schallschutzmaßnahmen kommt es nur in Einzelfällen zu Überschreitungen<br />

der Grenzwerte (gemäß MSB-Lärmschutzverordnung), die passive Schallschutzmaßnahmen<br />

(bei der Trassenvariante West insgesamt 3.100 m Wände bzw. Wall-/Wandkombinationen)<br />

erforderlich machen. Bei der Trassenvariante Ost betrifft das eine Kleingartenanlage in Riem und<br />

einzelne Häuser nördlich von Ismaning. Bei der Trassenvariante West betrifft das ein Gebäude <strong>des</strong><br />

ehemaligen Olympia-Pressezentrums, 3 Wohnhäuser in Riedmoos und ein Gebäude in Inhausermoos.<br />

Zu beachten ist jedoch, dass die o. g. Grenzwerte deutlich über den üblichen Vorsorgewerten<br />

gemäß DIN 18005 liegen.<br />

3.2.2 Schutzgüter Tiere und Pflanzen<br />

Die Trassenvariante Ost beansprucht nach dem Verlassen <strong>des</strong> Tunnels am Leuchtenbergring in erster<br />

Linie Bahngelände und straßenbegleitende Grünflächen. Vor allem in den Randbereichen <strong>des</strong> Bahngelän<strong>des</strong><br />

sind häufig von der Stadtbiotopkartierung erfasste Biotope vorhanden. Nördlich der Neuen<br />

Messe München wird ein Kleingartenbetrieb mit altem Baumbestand gequert. Im weiteren Verlauf wird<br />

ein Kiesabbaugebiet mit einer großen Kolonie Uferschwalben und ein als Landschaftsbestandteil<br />

geschützter, alter Bahndamms durchschnitten. Der Korridor der Osttrasse durchzieht anschließend<br />

einen Raum, der vor allem durch bedeutende faunistische Funktionen und Funktionsbeziehungen


- 5 -<br />

sowie entsprechende Artenvorkommen und überwiegend weitläufige Strukturen gekennzeichnet ist.<br />

Südlich <strong>des</strong> Speichersees werden bedeutsame Lebensräume für Vögel durchschnitten und zerstört.<br />

Die Trasse nähert sich hier einem Naturschutzgebiet auf 200 m. Das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) am<br />

Speichersee wird im Westteil gebündelt mit der B 471 gequert. Trotzdem ergibt sich auf Grund der<br />

Hochlage der Trasse erhöhte Kollisionsgefahr für Vögel und Fledermäuse. Nördlich von Ismaning<br />

werden sehr bedeutende Lebensräume von Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel und Wechselkröte zerschnitten<br />

und gestört. Zwischen Fischerhäuser und Hallbergmoos wird ein Schwerpunktgebiet für den Naturschutz<br />

zur Verbindung von Isarauen und Erdinger Moos durchquert. Dadurch werden bedeutsame<br />

Wechselbeziehungen mit erhöhter Gefahr von Vogelkollisionen und sehr bedeutende Lebensräume<br />

von Vögeln gestört.<br />

Die Trassenvariante West nutzt nach dem Tunnel unter der Dachauer Straße eine Bahntrasse zum<br />

früheren Gaswerk bzw. zum ehem. Olympiabahnhof und die alte Bahnschneise zum Bahnhof Feldmoching.<br />

Diese Bereiche sind überwiegend durch angelegte Grünflächen und Sukzessionsflächen mit<br />

Gehölzen bedeckt. Dabei werden auch ökologische Vorrangflächen (gemäß FNP) tangiert und ein geschützter<br />

Landschaftsbestandteil aus Gehölzen nordöstlich <strong>des</strong> Lerchenauer Sees nahezu vollständig<br />

beansprucht. Außerhalb <strong>des</strong> Stadtgebiets von München ist der Korridor der Westtrasse vor allem<br />

gekennzeichnet durch einen lockeren Wechsel von intensiven Agrarflächen, Wald- bzw. Gehölzflächen<br />

und Restflächen von Feuchtgebieten <strong>des</strong> Dachauer und Freisinger Mooses. Nördlich der A 99<br />

wird am Würmkanal ein naturnaher Feuchtwald gequert. Hier entsteht eine große Inselfläche zwischen<br />

MSB und A 92. Südlich der B 471 erfolgt die randliche Überbauung eines wertvollen Magerrasens. Bei<br />

Unterschleißheim muss die Moosach im Biotopkomplex Inhauser Moos verlegt werden. Mit der nahezu<br />

durchgängigen Bündelung mit der A 92 wird durch die Westtrasse aber eine bestehende Landschaftszäsur<br />

genutzt. Bedeutende ökologische Funktionsbeziehungen und Tiervorkommen werden<br />

nur ganz vereinzelt angetroffen. Dennoch ist das Gebiet fast vollständig als Landschaftsschutzgebiet<br />

ausgewiesen. Konfliktschwerpunkt bei der Westtrasse ist die Querung der Isarauen. Hier wird ein sehr<br />

bedeutender Lebensraum von Vögeln gequert. Es besteht erhöhte Gefahr von Vogelkollisionen.<br />

Darüber hinaus erfolgt eine randliche Beanspruchung von Bannwald, LSG und FFH durch Aufwuchsbeschränkungen.<br />

Hinsichtlich der Schutzgüter Tiere und Pflanzen gehen von der Trassenvariante Ost erhebliche<br />

Konflikte aus. Sie schneidet damit deutlich schlechter als die Trassenvariante West ab.<br />

3.2.3 Schutzgut Boden<br />

Bei der Trassenvariante West ist der Bündelungsanteil mit anderen bandartigen Infrastruktureinrichtungen<br />

höher. Insbesondere verläuft sie zu einem großen Teil an der A 92. Dort kann von einer starken<br />

Vorbelastung auf die Böden durch den Kfz-Verkehr ausgegangen werden. Diese Vorbelastung<br />

wirkt sich mindernd auf die Bewertung der betroffenen Bodeneinheiten aus.<br />

Insgesamt werden bei der Osttrasse 71,5 ha und bei der Westtrasse 67,7 ha Boden beansprucht. Zu<br />

beachten ist dabei, dass es durch die Bündelung mit anderen bandartigen Infrastruktureinrichtungen<br />

zu zahlreichen Flächenverinselungen kommt. Eine Reihe dieser Inselflächen können wegen ihrer geringen<br />

Größe nicht mehr wie bisher genutzt werden. Inselflächen tauchen in der Flächenbilanz aber<br />

nicht auf. Auch aus diesem Grund wird der flächenmäßig geringe Vorteil der Trassenvariante West<br />

durch die bündelungsspezifischen Aspekte mit der Autobahn verstärkt.<br />

Der einzige Konfliktschwerpunkt ergibt sich im Bereich der Westtrasse durch die Isarquerung. Dort<br />

wären naturnahe, empfindliche Moorböden betroffen.<br />

3.2.4 Schutzgut Wasser<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Korridors der Osttrasse befindet sich ein Trinkwasserschutzgebiet der Gemeinde<br />

Ismaning. Südlich Erchings liegen vier Brunnenstandorte eines geplanten Trinkwasserschutzgebiets.<br />

In den Korridor der Westtrasse ragen eine Trinkwasserschutzzone III (Wasserversorgung für Oberund<br />

Unterschleißheim) und eine Trinkwasserschutzzone II (Wasserversorgung für Freising).<br />

Bestehende wie auch geplante Trinkwasserschutzgebiete werden bei keiner der Trassenvarianten<br />

beeinträchtigt.


- 6 -<br />

3.2.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

Durch die MSB kommt es zu Zerschneidungen klimatisch wirksamer Wälder. Die Trassenvariante<br />

West zerschneidet deutlich mehr Wälder. Grund dafür ist die Querung <strong>des</strong> Isartals, bei der allein rund<br />

1.120 qm Isarauwald betroffen sind.<br />

Betroffen sind aber auch Freiflächen, die hinsichtlich der Verbesserung <strong>des</strong> Bioklimas und zur<br />

Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches von Bedeutung sind. Hier gehen von der Osttrasse<br />

die größeren negativen Wirkungen aus.<br />

3.2.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild<br />

Die negativen Wirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild sind auf Grund der weitestgehenden<br />

Bündelung mit anderen bandartigen Infrastruktureinrichtungen als nicht gravierend einzuschätzen. Im<br />

Vergleich erzeugt die Trassenvariante Ost die höheren Auswirkungen, weil sie deutlich länger als die<br />

Trassenvariante West in Hochlage geführt wird. Schwerer wiegende Konflikte ergeben sich bei der<br />

Trassenvariante Ost nur durch die Querung der Fischteiche westlich <strong>des</strong> Speichersees und eines als<br />

Landschaftsbestandteil geschützten, alten Bahndamms. Bei Trassenvariante West ist vor allem die<br />

Querung <strong>des</strong> Isartals problematisch.<br />

3.2.7 Kultur- und Sachgüter<br />

Überregional oder regional bedeutsame Baudenkmäler sind durch Überbauung bei beiden Trassenvarianten<br />

nicht betroffen. Wirkungen ergeben sich lediglich in visueller Hinsicht durch Veränderung<br />

<strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong> (z. B. ist das Wasserschloss Erching nur etwa 230 m von der Osttrasse entfernt). Beide<br />

Trassenvarianten durchqueren Bereiche mit Häufungen von zumeist vermuteten, seltener bekannten<br />

Bodendenkmalen. Die Unterschiede zwischen beiden Varianten sind vergleichsweise gering.<br />

Durch die Osttrasse werden mehr Flächen, die für die Landwirtschaft von Bedeutung sind, beansprucht<br />

als bei der Westtrasse. Bei der Osttrasse kommt es um Aschheim, südlich <strong>des</strong> Speichersees<br />

und nordöstlich von Ismaning zur Zerschneidung landwirtschaftlicher Nutzflächen, bei der Westtrasse<br />

nur südlich und nördlich der A 99.<br />

4. Erfordernisse der Raumordnung<br />

Zur Beurteilung <strong>des</strong> Vorhabens werden die Ziele <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramms Bayern (LEP<br />

1994), die in Aufstellung befindlichen Ziele der Gesamtfortschreibung <strong>des</strong> LEP (LEP 2001) und die<br />

Grundsätze und Ziele <strong>des</strong> Regionalplans für die Region München herangezogen.<br />

4.1 Aussagen <strong>des</strong> LEP<br />

Die Verdichtungsräume sollen als Bevölkerungsschwerpunkte und als Räume hoher wirtschaftlicher<br />

und kultureller Aktivität funktionsfähig erhalten werden (A II 2.4.1 LEP 1994). Sie sollen so geordnet<br />

und entwickelt werden, dass sie u. A. als leistungsfähige Wirtschaftsstandorte im großräumigen Wettbewerb<br />

bestehen können und den besonderen Anforderungen an die Bewältigung von Massenverkehrsaufkommen,<br />

insbesondere durch einen vorrangig auszubauenden leistungsfähigen ÖPNV,<br />

Rechnung tragen können. Die großen Verdichtungsräume sollen in die Lage versetzt werden, ihre<br />

besonderen Aufgaben zur Sicherung <strong>des</strong> Wirtschaftsstandortes Bayern wahrnehmen zu können (A II<br />

2.4.4 LEP 1994). Im großen Verdichtungsraum München sollen der ÖPNV bedarfsgerecht ausgebaut<br />

und in seiner Leistungsfähigkeit und Attraktivität gesteigert und die Einbindung in das großräumige<br />

Verkehrsnetz gewährleistet werden.<br />

Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktion und ihrem Zusammenwirken<br />

als natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig gesichert werden (B I 1.1 LEP 1994). Einwirkungen<br />

auf Naturhaushalt und Klima, die zu nachhaltigen ungünstigen Veränderungen führen, sollen<br />

vermieden werden. Großflächige, bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur<br />

beeinträchtigte Lebensräume sollen, soweit möglich und vertretbar, nicht zerschnitten werden<br />

(B I 3.10.1 LEP 1994). Zur Minderung <strong>des</strong> Landschaftsverbrauchs und der weiteren Durchschneidung


- 7 -<br />

der Landschaft sollen vorrangig vorhandene Einrichtungen der Bandinfrastruktur ausgebaut werden<br />

(B I 3.10.2 LEP 1994). Möglichkeiten der Bündelung von Trassen sollen, wenn die Trennwirkung<br />

dadurch nicht erheblich verstärkt wird, soweit möglich und vertretbar, genutzt werden.<br />

Gemäß B VIII 2.1 LEP 1994 sollen Erholungseinrichtungen von schädlichen und störenden Immissionen<br />

möglichst freigehalten werden. Die Erholungsfunktion bestehender Gewässer soll erhalten werden<br />

(B VIII 2.3 LEP 1994).<br />

Die Verkehrsverhältnisse in den Verdichtungsräumen sollen verbessert werden, insbesondere durch<br />

Stärkung <strong>des</strong> öffentlichen Verkehrs (B X 1.6 LEP 1994). Beim Verkehrsausbau und bei der Verkehrsbedienung<br />

sollen Erfordernisse <strong>des</strong> Naturschutzes, der Landschaftspflege und <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

berücksichtigt werden (B X 1.10 LEP 1994). Der Flächenverbrauch durch den Verkehrsausbau soll<br />

möglichst gering gehalten werden. In den Verdichtungsräumen soll der ÖPNV vorrangig ausgebaut<br />

werden (B X 2.1 LEP 1994). Zur Bewältigung <strong>des</strong> Personenverkehrs innerhalb und zu den Kernstädten<br />

der großen Verdichtungsräume (München) soll dem Schienenschnellverkehr mit möglichst<br />

kurzer Zugfolge Vorrang vor anderen Beförderungsarten eingeräumt werden (B X 2.1.1 LEP 1994).<br />

Gemäß B V 1.2.1 LEP 2001 soll vom Verkehrszuwachs ein größtmöglicher Anteil auf öffentliche<br />

Verkehrsmittel verlagert werden. Laut B V 1.3.9 LEP 2001 soll der Flughafen München (durch die<br />

Errichtung einer Magnetschnellbahn vom Hauptbahnhof bzw. Ausbau der Strecke Hauptbahnhof –<br />

Pasing – Neufahrn) an das Fernbahnnetz angeschlossen werden. Die Anbindung <strong>des</strong> Verkehrsflughafens<br />

München über eine bedarfsgerechte und funktionale Schienenverkehrserschließung ist sicherzustellen<br />

(B V 1.6.2 LEP 2001).<br />

Auf den Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen durch Lärm und Erschütterungen soll<br />

durch Maßnahmen <strong>des</strong> Schallschutzes in erster Linie an der Lärmquelle und, soweit nötig, durch Vorkehrungen<br />

an Einwirkungsort hingewirkt werden (B XIII 3 LEP 1994). Ein weiteres Anwachsen der<br />

Lärmbelastung der Bevölkerung soll in Bereichen, die überwiegend dem Wohnen und der Erholung<br />

dienen, verhindert werden (B XIII 3.1 LEP 1994).<br />

4.2 Aussagen <strong>des</strong> RP München<br />

4.2.1 Grundsätze zur nachhaltigen Entwicklung der Raumstruktur<br />

Nach A I G 1.1 soll die Region München als attraktiver Lebensraum und leistungsfähiger Wirtschaftsraum<br />

gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu soll u. A. die Bedeutung der Region als europäische<br />

Metropolregion im nationalen und internationalen Wettbewerb gestärkt werden und ihre Impulse<br />

für wirtschaftliche Entwicklungen nach außen ausbauen.<br />

Gemäß A I G 1.2.6 soll die Erreichbarkeit der Region und ihrer Teilräume umweltschonend und<br />

sozialverträglich, insbesondere durch den Ausbau <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),<br />

verbessert werden.<br />

Der Stadt- und Umlandbereich München soll gemäß A I G 2.1.1.1 so entwickelt werden, dass er seine<br />

Funktionen als zentraler Wohnstandort und Arbeitsmarkt, als Wirtschaftsschwerpunkt, als Bildungsund<br />

Ausbildungszentrum und als Verkehrsverflechtungsraum unter Berücksichtigung der ökologischen<br />

Belange und der Belange der Erholungsvorsorge auch künftig nachhaltig erfüllen kann. Die Standortattraktivität<br />

soll <strong>des</strong>halb u. A. durch Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, die Sicherung<br />

und Verbesserung der Wohnqualität und durch die Gestaltung von attraktiven Wohnumfeldbereichen<br />

und Naherholungsräumen sowie naturnahen Flächen weiter ausgebaut und verbessert werden.<br />

4.2.1 Grundsätze und Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche<br />

Gemäß B I 1.1 soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein zusammenhängen<strong>des</strong> Netz von<br />

Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden. In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten<br />

soll die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> gewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden<br />

(B I 1.2.1.2). Laut B I 1.3.1.2 soll der Speichersee bei Ismaning als NSG gesichert werden. Die<br />

offenen Fluren der Regionen, insbesondere südlich <strong>des</strong> Ismaninger Speichersees, sollen durchgrünt<br />

und ökologisch stabilisiert werden (B I 1.4.1). Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders<br />

sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden (B I 1.4.5).


- 8 -<br />

Nach B II Z 2.3 werden in der Region Bereiche festgelegt, die für die Siedlungsentwicklung besonders<br />

in Betracht kommen. Der Lenkung der Siedlungsentwicklung in diese Bereiche kommt ein besonderes<br />

Gewicht zu. Dort soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung<br />

zulässig sein. Gemäß B II Z 4.2.1 soll die Siedlungsentwicklung durch ein überörtliches,<br />

vernetztes Konzept der regionalen Grünzüge und Trenngrüns als Grundgerüst eines räumlichen<br />

Verbundsystems zur Freiraumsicherung und -entwicklung geordnet und gegliedert werden. Regionale<br />

Grünzüge sollen zur Verbesserung <strong>des</strong> Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches,<br />

zur Gliederung der Siedlungsräume und zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und<br />

siedlungsnahen Bereichen dienen (B II Z 4.2.2). Sie sollen durch größere Infrastrukturmaßnahmen<br />

nicht unterbrochen werden. Trenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen<br />

vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten<br />

erhalten und sichern (B II Z 4.2.3). Gemäß B II G 5.2.3 sollen Standorte mit Schienenanschluss für<br />

überörtlich bedeutsame Transport-, Lager-, Großhandels- und Zulieferbetriebe mit hohem Flächenbedarf<br />

sowie Güterverteil- und Entsorgungsanlagen mit hohem Wirtschaftsverkehrsaufkommen<br />

gesichert und entwickelt werden.<br />

In der gesamten Region ist die Funktionsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu sichern (B III<br />

1.1.1). In der engeren Verdichtungszone <strong>des</strong> Verdichtungsraums München sollen Flächen mit<br />

günstigen Ertragsbedingungen soweit wie möglich für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten werden<br />

(B III 1.1.2). Gemäß. B III 1.3.3 sollen bestimmte Waldgebiete in der Region, wie z. B. die flussbegleitenden<br />

Wälder der Isar nördlich von München und Waldreste zwischen Dachau und Oberschleißheim<br />

zu Bannwald erklärt werden.<br />

Das vorhandene Freizeit- und Erholungsangebot sowie die attraktive Erholungslandschaft der Region<br />

München sollen nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden (B VII G 1.1 – in Aufst. befindlich).<br />

Gemäß B IX 1.2 soll ein deutlich höherer Anteil <strong>des</strong> gesamten Verkehrs im Umweltverbund abgewickelt<br />

werden. Der ÖPNV ist auszubauen (B IX 1.3). Insbesondere in den dicht besiedelten Bereichen<br />

soll der MIV auf das notwendige Maß beschränkt und dem ÖPNV der Vorrang eingeräumt werden.<br />

Die Erreichbarkeit der Ortskerne für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel soll verbessert werden. (B IX<br />

1.5). Eine Ergänzung <strong>des</strong> S-Bahn-Netzes über den Nordring soll offengehalten werden (B IX 2.2.5).<br />

Der Flughafen München soll durch attraktive und leistungsfähige Schnellbahn-Stichverbindungen<br />

erschlossen werden (B IX 2.2.6). Dabei soll angestrebt werden, möglichst viele Personenfahrten von<br />

und zum Flughafen im ÖPNV in möglichst kurzen Reisezeiten abzuwickeln. Die Anbindung <strong>des</strong><br />

Flughafens München an den Fernreiseverkehr soll ermöglicht werden (B IX 3.4). Die Bahnstrecke<br />

München-Freising-Landshut soll ausgebaut werden (B IX 3.5). Die vorhandenen Stückgutbahnhöfe<br />

sollen erhalten werden (B IX 3.7).<br />

Gemäß B XII 2.1 soll die Bevölkerung vor schädlichen und belästigenden Einwirkungen durch Lärmimmissionen<br />

und Erschütterungen geschützt werden. Beeinträchtigungen der Böden, der Pflanzenund<br />

Tierwelt sowie Schädigungen von Sachgütern sind auf das dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend<br />

unvermeidliche Maß zu beschränken. Durch Lärm mitverursachte Raumnutzungskonflikte<br />

sind insbesondere in den hochverdichteten Siedlungsräumen der Region zu entschärfen (B XII 2.2).<br />

Unzumutbaren verkehrsbedingten Lärmbeeinträchtigungen ist besonders dort zu begegnen, wo die<br />

Funktion von Wohngebieten gefährdet ist. Bei der Trassenplanung der Verkehrswege ist auf eine<br />

möglichst geringe Belastung der Bevölkerung durch Lärmimmissionen hinzuwirken (B XII 2.4). Beim<br />

Neubau, Ausbau und Umbau der Verkehrswege soll durch geeignete Schutzmaßnahmen für einen<br />

ausreichenden Lärmschutz der betroffenen Bevölkerung gesorgt werden.<br />

5. Beschlusslage <strong>des</strong> Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> München<br />

In der 169. Sitzung <strong>des</strong> Planungsausschusses, gleichzeitig 145. Sitzung <strong>des</strong> Planungsbeirats, <strong>des</strong><br />

Regionalen Planungsverban<strong>des</strong> München am 21.11.2000 erging folgender Beschluss:<br />

1. ...<br />

2. Die Region München unterstützt nachdrücklich die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum<br />

Bau einer Magnetschnellbahn München – Flughafen München.<br />

3. Der Planungsausschuss fordert:


- 9 -<br />

• Eine Machbarkeitsstudie (und anschließende Entscheidung) über die Planungen und den<br />

Bau einer Magnetschnellbahn München Hauptbahnhof – Flughafen München darf nicht<br />

isoliert für die in Frage stehenden Trassen vorgenommen werden. Sie muss sich vielmehr<br />

auch mit einer sinnvollen Integration dieses zusätzlichen Verkehrsmittels in das bestehende<br />

ÖPNV-System und in das bestehende und geplante System der Flughafenanbindung<br />

durch die Fernverkehrsstrecken der Bahn beschäftigen.<br />

• Die Maßnahmen für den Transrapid dürfen nicht zu Lasten<br />

" der S-Bahn, insbesondere<br />

$ der zügigen Umsetzung <strong>des</strong> sog. 520-Mio-DM-Paketes (Ertüchtigung der Stammstrecke<br />

und Einführung <strong>des</strong> 10-Minuten-Takts auf drei West- und zwei Oststrecken<br />

bis zum Jahr 2004)<br />

$ <strong>des</strong> S-Bahn-Ringschlusses Erding,<br />

" sowie <strong>des</strong> Ausbaus der Strecke München – Mühldorf - Freilassing und ihres Anschlusses<br />

an den Flughafen für den Personen- und Güterfernverkehr gehen.<br />

• Bis zur Entscheidung über die Realisierung einer Magnetschnellbahn muss die Option für<br />

die Express-S-Bahn weiter verfolgt werden.<br />

• Hinsichtlich <strong>des</strong> Verkehrserfordernisses für die Magnetschnellbahnstrecke müssen die<br />

Auswirkungen auf die Reisezeiten einzelner Personengruppen sowie die Vorteile für regional<br />

wichtige Standorte zwischen Flughafen München und Kernstadt München aufgezeigt<br />

werden.<br />

• In den Untersuchungen sind insbesondere die Auswirkungen der östlichen Trassenvariante<br />

für eine verbesserte Anbindung der Messe an den Flughafen und die Innenstadt eingehend<br />

darzustellen und zu bewerten.<br />

4. Der Regionale Planungsverband München ist bei weiteren Verfahrensschritten zur Planung<br />

oder Realisierung der Magnetschnellbahn München Hauptbahnhof – Flughafen München zu<br />

beteiligen.<br />

6. Regionalplanerische Beurteilung<br />

6.1 Allgemeines<br />

Zunächst kann festgestellt werden, dass der Bau einer MSB zwischen München Hbf und Flughafen,<br />

insbesondere denjenigen Erfordernissen der Raumordnung entspricht, die die Erhaltung der Funktionsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Verdichtungsraums München, die Stärkung der Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Wirtschaftsstandortes<br />

München im großräumigen Wettbewerb und den Ausbau <strong>des</strong> ÖPNV zur besseren Bewältigung<br />

von Massenverkehrsaufkommen fordern (A II 2.4.1, 2.4.4 LEP 1994; A I G 1.1, G 1.2.6 RP<br />

München).<br />

6.2 Trassenvariante Ost<br />

Ein Konfliktpunkt der Trassenvariante Ost mit Zielsetzungen <strong>des</strong> Regionalplans entsteht durch die<br />

zusätzliche Verlärmung von Siedlungsflächen, hier in erster Linie Gewerbebauflächen, und Bereichen,<br />

die (nach B II Z 2.3 RP München) für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen. Dies<br />

betrifft insbesondere Bereiche in Riem, nördlich von Feldkirchen, um Aschheim, östlich von Ismaning<br />

und westlich von Hallbergmoos. In Feldkirchen, Ismaning und Hallbergmoos liegen diese Bereiche zu<br />

dem in fußläufiger Entfernung zu Haltepunkten <strong>des</strong> SPNV, die gemäß B II Z 3.3 RP für eine stärkere<br />

Siedlungsentwicklung geeignet sind. Wenn diese potenziellen Siedlungsflächen auf Grund ihrer<br />

Verlärmung nicht mehr oder nicht in dem vorgesehenen Umfang als Wohnbauflächen in Frage<br />

kommen, kann aus regionalplanerischer Sicht eine Nutzungskonkurrenz entstehen, zumal angesichts<br />

<strong>des</strong> akuten Wohnungsmangels im Verdichtungsraum München eine Verbesserung dieser Situation<br />

anzustreben ist (A I G 2.1.1.1 RP). In diesem Zusammenhang und mit Bezug auf B XIII 3.1 LEP 1994<br />

und B XII 2.1, 2.2 und 2.4 RP München ist darauf hinzuweisen, dass die Verwirklichung der Trassenvariante<br />

Ost nur dann mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen ist,<br />

wenn alle angedachten aktiven Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.


- 10 -<br />

Ein weiteres bedeutsames Konfliktfeld zwischen der Trassenvariante Ost und dem Regionalplan ergibt<br />

sich aus der Tatsache, dass die Trasse in nicht unerheblichen Maße durch regionale Grünzüge (B II Z<br />

4.2.2 RP), landschaftliche Vorbehaltsgebiete (B I 1.2 RP) und Trenngrüns (B II Z 4.2.3 RP) führt.<br />

Betroffen sind die regionalen Grünzüge 11 (Flughafen, Erdinger Moos, Speichersee, Grüngürtel München-Nordost)<br />

und 16 (Grüngürtel Messestadt Riem), das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Speichersee<br />

und die Trenngrüns 16 (zwischen Aschheim und Kirchheim) und 17 (zwischen Aschheim und<br />

Feldkirchen). Während die Trenngrüns in ihrer Funktion dem Vorhaben nicht grundsätzlich entgegenstehen,<br />

wird das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Speichersee als international bedeutsames Rastund<br />

Brutbiotop nicht unwesentlich beeinträchtigt. Der Speichersee soll laut B I 1.3.1.2 RP auch als<br />

NSG gesichert werden. Die regionalen Grünzüge 11 und 16 werden hinsichtlich ihrer Funktion zur<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches sowie zur<br />

Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen gestört, vor allem weil die<br />

Trasse hier in Hochlage verläuft. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese Störungen<br />

nicht so stark sind, dass die genannten Funktionen der Grünzüge dem Vorhaben gänzlich entgegenstehen.<br />

Dies betrifft insbesondere den Bereich zwischen Fischerhäuser und Hallbergmoos, da die<br />

Trassenvariante Ost dort mit der S-Bahn-Linie S 8 gebündelt wird. Allerdings ist die Vorbelastung<br />

durch die S-Bahn weniger gravierend als etwa die Vorbelastungen durch die A 92 für die hiervon<br />

betroffenen Grünzüge. Darüber hinaus führt die Osttrasse östlich von Aschheim durch ein Waldstück,<br />

das zu Bannwald erklärt werden soll. Hier ist bereits eine starke Vorbelastung durch die A 99<br />

gegeben.<br />

Standorte mit Schienenanschluss für überörtlich bedeutsame Transport-, Lager-, Großhandels- und<br />

Zulieferbetriebe mit hohem Flächenbedarf sowie Güterverteil- und Entsorgungsanlagen mit hohem<br />

Wirtschaftsverkehrsaufkommen sollen gesichert und entwickelt werden (B II G 5.2.3 RP). Die<br />

Beanspruchung von Flächen <strong>des</strong> ehemaligen Rangierbahnhofs Berg am Laim und <strong>des</strong><br />

Umschlagbahnhofs Riem durch die Osttrasse darf daher nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung<br />

der Funktionen dieser Infrastruktureinrichtungen führen.<br />

Konflikte zu Belangen der Erholung (B VIII 2.1, 2.3 LEP 1994 sowie B VII G 1.1 RP) werden durch die<br />

zusätzliche Verlärmung <strong>des</strong> Wasserschlosses Erching und <strong>des</strong> Isartals hervorgerufen. Das Naherholungsgebiet<br />

Heimstettener See wird durch den Verlauf der Osttrasse zwar zusätzlich beeinträchtigt, ist<br />

aber durch die A 99, die B 471, die St 2082 und die Bahnlinie München-Mühldorf schon erheblich<br />

vorbelastet.<br />

Im Sinne von B X 1.6, 2.1, 2.1.1 LEP 1994, B V 1.2.1 LEP 2001 sowie B IX 1.3 RP München ist<br />

sicherzustellen, dass für den Bau der MSB keine Flächen in Anspruch genommen werden, die für den<br />

mehrgleisigen Ausbau der S-Bahn-Linien S 5, S 6, S 8 und die Ertüchtigung der Fernbahnlinie<br />

München-Mühldorf benötigt werden.<br />

6.3 Trassenvariante West<br />

Die zusätzliche Verlärmung von Siedlungsflächen und Bereichen, die (nach B II Z 2.3 RP München)<br />

für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, ist bei der Trassenvariante West<br />

weniger problematisch als bei der Trassenvariante Ost. Hier sind vor allem Wohn- und Gewerbebauflächen<br />

am Olympia-Einkaufszentrum und um den Lerchenauer See betroffen. In Inhausermoos und<br />

Riedmoos werden jedoch Teilbereiche von Siedlungsflächen so stark verlärmt, dass trotz passiver<br />

Lärmschutzmaßnahmen die diesbezüglichen Grenzwerte überschritten werden. In diesem Zusammenhang<br />

und mit Bezug auf B XIII 3.1 LEP 1994 und B XII 2.1, 2.2 und 2.4 RP München ist darauf<br />

hinzuweisen, dass die Verwirklichung der Trassenvariante West nur dann mit den Erfordernissen der<br />

Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen ist, wenn alle angedachten aktiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt werden.<br />

Die Trassenvariante West führt auf mehreren Kilometern durch regionale Grünzüge (B II Z 4.2.2 RP)<br />

und landschaftliche Vorbehaltsgebiete (B I 1.2 RP). Betroffen sind die regionalen Grünzüge 5<br />

(Dachauer Moos, Freisinger Moos, Grüngürtel München-Nordwest) und 7 (Isartal) sowie die landschaftlichen<br />

Vorbehaltsgebiete Hebertshauser und Inhauser Moos einschließlich der Moosgebiete um<br />

Badersfeld und Riedmoos und Gebiete zwischen München und Freising. Auf Grund der engen<br />

Bündelung der Westtrasse mit der A 92 sind die zusätzlichen Beeinträchtigungen insbesondere für die<br />

regionalen Grünzüge als eher gering einzuschätzen. Einzig im Bereich <strong>des</strong> Isartals kommt es wegen


- 11 -<br />

der Hochlage der Trasse zu weiteren deutlichen Beeinträchtigungen der Funktionen dieses Grünzuges<br />

vor allem hinsichtlich Bioklima und Luftaustausch. Des Weiteren streift die Westtrasse im<br />

Bereich <strong>des</strong> Schleißheimer Kanals ein Waldstück, das zu Bannwald erklärt werden soll. Die Eingriffe<br />

in dieses Waldstück können aber verhältnismäßig gering gehalten werden.<br />

Im Sinne von B II G 5.2.3 und B IX 3.7 RP ist sicherzustellen, dass die Gütergleise im Abschnitt<br />

Nordring – Feldmoching nicht überbaut werden, sondern weiterhin für den Transport von Gütern auf<br />

der Schiene zur Verfügung stehen.<br />

Ein Konflikt der Westtrasse zu Belangen der Erholung (B VIII 2.1, 2.3 LEP 1994 sowie B VII G 1.1 RP)<br />

ergibt sich durch den Verlauf der Trasse in der Nähe der Naherholungsgebiete Lerchenauer See,<br />

Unterschleißheimer See und Neufahrner Mühlseen. Während letztere durch die A 92 schon erheblich<br />

vorbelastet sind, ist der Lerchenauer See bislang nur wenig verlärmt und würde durch die MSB in<br />

seiner Funktion als Naherholungsgebiet erheblich beeinträchtigt werden. Im Sinne von B XII 2.2 und<br />

2.4 RP München ist dafür Sorge zu tragen, dass die Beeinträchtigungen so gering wie möglich bleiben.<br />

Ggf. müssten auch in diesem Abschnitt der Westtrasse aktive Lärmschutzmaßnahmen erfolgen.<br />

Gemäß B X 1.6, 2.1, 2.1.1 LEP 1994, B V 1.2.1 LEP 2001 sowie B IX 1.3 und 3.5 RP München sollen<br />

beim Bau der MSB keine Flächen in Anspruch genommen werden, die für den Ausbau der S-Bahn-<br />

Linien S 1 und die Ertüchtigung der Fernbahnlinie München-Freising-Landshut benötigt werden.<br />

7. Zusammenfassung<br />

Zunächst kann festgestellt werden, dass beide Trassenvarianten der MSB keine gravierenden Konflikte<br />

zu entgegenstehenden Belangen hervorrufen. Der Bau beider Varianten kann aus regionalplanerischer<br />

Sicht als raumverträglich eingeschätzt werden. Insgesamt wird er als wichtiger Beitrag für<br />

die Erhaltung der Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> Verdichtungsraums und die Stärkung der Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsstandortes München im großräumigen Wettbewerb gesehen.<br />

Konflikte ergeben sich durch zusätzliche Verlärmung von Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten.<br />

Hier ist die Betroffenheit bei der Trassenvariante Ost höher als bei der Trassenvariante West einzuschätzen,<br />

weil sie insgesamt ein Drittel mehr Einwohner und zahlreiche Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung<br />

besonders in Betracht kommen, beeinträchtigt. Die durch die Anbindung der Messe<br />

an den Flughafen entstehenden positiven Effekte der Osttrasse werden durch die Tatsache relativiert,<br />

dass das zusätzliche Aufkommen <strong>des</strong> Messeverkehrs voraussichtlich weniger als 2 % <strong>des</strong> Gesamtaufkommens<br />

der MSB beträgt. An Einzelpunkten ruft allerdings auch die Trassenvariante West<br />

größere Konflikte zu Wohn- und Erholungsgebieten hervor. Es wird daher die Forderung bekräftigt,<br />

alle in den ROV-Unterlagen dargestellten aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim Bau der MSB<br />

umzusetzen.<br />

Weitere Konflikte ergeben sich zu den Belangen <strong>des</strong> Natur- und Landschaftsschutzes. Obwohl die<br />

Westtrasse auch hier nicht unwesentliche Konflikte, insbesondere im Bereich <strong>des</strong> Isartals, hervorruft,<br />

schneidet sie doch deutlich besser als die Osttrasse ab. Negativ ins Gewicht fallen bei dieser vor<br />

allem die zusätzliche Durchschneidung <strong>des</strong> Speichersees und weiterer Lebensräume bedrohter Arten,<br />

in erster Linie von Vögeln, die Schwerpunktgebiete für den Naturschutz sind. Auch die Inanspruchnahme<br />

von Boden und die Entstehung von Inselflächen sind bei der Trassenvariante Ost höher. In<br />

den Teilbereichen, in denen landschaftliche Vorbehaltsgebiete berührt werden, ist den Belangen <strong>des</strong><br />

Natur- und Landschaftsschutzes in den weiteren Verfahren besonderes Gewicht beizumessen.<br />

Bei beiden Trassenvarianten besteht die Gefahr, dass durch den Bau der MSB Flächen in Anspruch<br />

genommen werden, die für den Ausbau der S-Bahn und die Ertüchtigung von Fernbahnlinien benötigt<br />

werden. Diese Konflikte sind aus Sicht der Regionalplanung in den weiteren Verfahren<br />

auszuschließen. Allerdings ist auch grundsätzlich zu befürchten, dass die Maßnahmen für den<br />

Transrapid zu Lasten <strong>des</strong> für die Region dringend erforderlichen Ausbaus <strong>des</strong> ÖPNV-Systems führen.<br />

In diesem Zusammenhang sei nochmals auf die Beschlusslage <strong>des</strong> RPV (siehe 5.) verwiesen.<br />

Zu Gunsten der Trassenvariante West sprechen die deutlich kürzere Streckenführung und die sich<br />

daraus ergebende Fahrtzeitverkürzung und Verringerung der Bauzeit.<br />

Walter Kufeld<br />

Oberregierungsrat

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