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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Anlage 2 - Synopse<br />

<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

– Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Übersicht der Träger öffentlicher Belange, die sich im Beteiligungsverfahren geäußert haben<br />

Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit eigenen Einwendungen Kreisangehörige Städte und Gemeinden ohne eigene Einwendungen<br />

Stadt / Gemeinde Landkreis Stadt / Gemeinde Landkreis<br />

Allershausen Freising Andechs Starnberg<br />

Altomünster Dachau Aying München<br />

Anzing Ebersberg Berg Starnberg<br />

Aschheim München Dachau Dachau<br />

Attenkirchen Freising Egenhofen Fürstenfeldbruck<br />

Berglern Erding Eichenau Fürstenfeldbruck<br />

Bockhorn Erding Fuchstal Landsberg<br />

Brunnthal München Gilching Starnberg<br />

Dießen Landsberg Haag an der Amper Freising<br />

Ebersberg Ebersberg Inning Starnberg<br />

Eching Freising Karlsfeld Dachau<br />

Eitting Erding Kirchseeon Ebersberg<br />

Erding Erding Krailling München<br />

Eresing Landsberg Markt Schwaben Ebersberg<br />

Fahrenzhausen Freising Moosinning Erding<br />

Feldafing Starnberg Neubiberg München<br />

Finning Landsberg Neuching Erding<br />

Finsing Erding Neuried München<br />

Forstern Erding Oberhaching München<br />

Forstinning Ebersberg Olching Fürstenfeldbruck<br />

Fraunberg Erding Ottobrunn München<br />

Freising Freising Pliening Ebersberg<br />

Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck Taufkirchen München<br />

Garching München Tutzing Starnberg<br />

Gauting Starnberg Unterdießen Landsberg<br />

Geltendorf Landsberg Unterhaching München<br />

Germering Fürstenfeldbruck Vierkirchen Dachau<br />

Gräfelfing München Wolfersdorf Freising<br />

- 1 -


Grafing Ebersberg<br />

Gröbenzell Fürstenfeldbruck<br />

Haimhausen Dachau<br />

Hallbergmoos Freising<br />

Hohenbrunn München<br />

Hohenlinden Ebersberg<br />

Isen Erding<br />

Ismaning München<br />

Kirchdorf Freising<br />

Kirchheim München<br />

Landsberg Landsberg<br />

Langenbach Freising<br />

Lengdorf Erding<br />

Maisach Fürstenfeldbruck<br />

Markt Indersdorf Dachau<br />

Marzling Freising<br />

Moorenweis Fürstenfeldbruck<br />

Moosburg Freising<br />

Neufahrn Freising<br />

Oberding Erding<br />

Oberschleißheim München<br />

Ottenhofen Erding<br />

Pastetten Erding<br />

Planegg München<br />

Poing Ebersberg<br />

Putzbrunn München<br />

Sauerlach München<br />

Schäftlarn München<br />

St. Wolfgang Erding<br />

Taufkirchen (Vils) Erding<br />

Türkenfeld Fürstenfeldbruck<br />

Unterföhring München<br />

Unterschleißheim München<br />

Utting Landsberg<br />

Vaterstetten Ebersberg<br />

Walpertskirchen Erding<br />

Wartenberg Erding<br />

Weßling Starnberg<br />

- 2 -


Windach Landsberg<br />

Wörth Erding<br />

Wörthsee Starnberg<br />

Zolling Freising<br />

• Bayerischer Gemeindetag (Gemeindetag – Die Gemeinden Aying, Krailling und Schäftlarn schließen inhaltlich sich an.)<br />

• Bündnis der Gemeinden (Ostbündnis, davon Region München: Bockhorn, Dorfen, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Isen, Kirchberg, Lengdorf,<br />

St. Wolfgang, Steinkirchen und Taufkirchen (Vils); Bockhorn, Fraunberg, Isen, Lengdorf, St. Wolfgang und Taufkirchen (Vils) haben sich auch einzeln<br />

gesondert geäußert (siehe oben))<br />

• Flughafen München GmbH (Flughafen M), mit der Bitte um Fristverlängerung<br />

• Handwerkskammer München (HWK)<br />

• Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK)<br />

• Landeshauptstadt München (LH München)<br />

• Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e. V. (LBE)<br />

• Landratsamt Dachau (LRA DAH)<br />

• Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)<br />

• Landratsamt Freising (LRA FS)<br />

• Landratsamt Landsberg (LRA LL)<br />

• Landratsamt München (LRA MÜ)<br />

• Landratsamt Starnberg (LRA STA – Die Gemeinden Andechs, Inning und Tutzing schließen inhaltlich sich an.)<br />

• Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)<br />

• Stadtwerke München (SWM)<br />

- 3 -


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Allgemeine Einwendungen zum <strong>LEP</strong><br />

Betreff Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Erweiterung der Zuständigkeit<br />

der Regionalen<br />

Planungsverbände<br />

(RPV)<br />

Kommunale<br />

Kooperationen<br />

Konkretisierung landesplanerischer<br />

Ziele in den<br />

Regionalplänen<br />

HWK, LH München, LRA EBE:<br />

Die Erweiterung der Zuständigkeit der Regionalen Planungsverbände<br />

(RPV) wird begrüßt.<br />

Gemeindetag, HWK, IHK, LBE:<br />

Es wird begrüßt, dass dieser Ansatz durch bestimmte Festsetzungen ins<br />

neue <strong>LEP</strong> Eingang gefunden hat. Die IHK kritisiert jedoch, dass im <strong>Entwurf</strong><br />

Hinweise, wie dieser Ansatz in der Praxis umgesetzt werden soll, fehlen.<br />

Ebersberg, Eitting, Finsing, Gemeindetag, Oberding:<br />

Gegen die grundsätzliche Vorgabe an die Regionalplanung, in den Regionalplänen<br />

weitergehende, die Ziele des <strong>LEP</strong> konkretisierende Festlegungen<br />

zu treffen, bestehen Bedenken. Begründung: Die Gestaltungsmöglichkeit<br />

der Gemeinden in der Bauleitplanung werden zum Teil erheblich eingeschränkt.<br />

Monitoring Gemeindetag, LH München:<br />

Es wird begrüßt, dass dieser Ansatz durch bestimmte Festsetzungen ins<br />

neue <strong>LEP</strong> Eingang gefunden hat.<br />

Nachhaltigkeit Gemeindetag, (ähnlich LBE):<br />

Es wird festgestellt, dass der <strong>Entwurf</strong> des <strong>LEP</strong> hinsichtlich der Nachhaltigkeit<br />

nur selten konkrete Schlussfolgerungen zieht oder praktische Umsetzungsmaßnahmen<br />

vorschlägt. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

Regionalisierte Ziele und<br />

Indikatoren<br />

Unterscheidung von<br />

Grundsätzen und Zielen<br />

Verschlankungsmöglichkeiten<br />

Landsberg, LRA EBE, Utting:<br />

Es wird gebeten, regionalisierte Ziele vorzugeben und die Regionalplanung<br />

anzuhalten, alle 4 bis 5 Jahre einen indikatorgestützten Regionalbericht<br />

vorzulegen.<br />

Gemeindetag, Grafing, LRA MÜ:<br />

Es wird kritisiert, dass die Unterscheidung von Grundsätzen und Zielen im<br />

<strong>LEP</strong> nicht vorgenommen wird, obwohl § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG dies ausdrücklich<br />

fordert. Begründung: Mittlerweile Allgemeingut in Raumordnungsplänen,<br />

Eindeutigkeit, verbesserte Rechtssicherheit.<br />

Grafing, LRA MÜ (ähnlich LH München, LRA STA):<br />

Die Stadt und das Landratsamt kritisieren, dass eine Vielzahl an<br />

Planungsaussagen über den raumrelevanten Kern hinausgehen.<br />

− −<br />

− −<br />

Mit dieser Regelung entspricht das <strong>LEP</strong> der Novellierung<br />

des ROG.<br />

− −<br />

− −<br />

Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr schwer umsetzbar.<br />

Die Einwände zu dieser grundsätzlichen rechtlichen<br />

Problematik werden zur Kenntnis genommen.<br />

- 4 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Es sollte angeregt werden, diese aufgeworfenen<br />

rechtlichen Frage nochmals eingehend zu prüfen.<br />

Diese grundsätzliche Kritik sollte berücksichtigt werden. Weitere Verschlankungsmöglichkeiten sollten geprüft<br />

werden.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil A des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

A I 1.1 Eitting, Finsing, Oberding:<br />

Die Beibehaltung dieses Ziels wird ausdrücklich begrüßt. Es wird jedoch<br />

festgestellt, dass im Umland des Flughafens München einzelne Ziele<br />

diesem Leitziel widersprechen.<br />

A I 1.1 Marzling:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A I 1.2 HWK, (ähnlich LBE):<br />

Es wird kritisiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Ökologie der<br />

Vorrang eingeräumt werden soll. Begründung: Für kleine und mittlere Gewerbebetriebe<br />

ist nicht akzeptabel, dass die Zulässigkeit aller Planungen an<br />

der ökologischen Vertretbarkeit gemessen wird. Das Ziel schränkt die Möglichkeiten<br />

der Gemeinden ein.<br />

A I 1.2 IHK:<br />

Dieses Ziel wird stark kritisiert. Begründung: Mit dem „Ökologievorrang“ ist<br />

das Zielgleichgewicht verletzt. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

A I 1.2 LH München:<br />

Die Landeshauptstadt kritisiert hinsichtlich Satz 3, dass die konkrete Anwendungsmöglichkeit<br />

der Regelung mangels Bewertungskriterien für den<br />

Konfliktfall in der Planungspraxis von eingeschränkter Bedeutung bleiben<br />

wird.<br />

A I 1.2 Begründung Marzling:<br />

Gegen die in der Begründung vertretene Auffassung, dass der Vorrang der<br />

Ökologie nur gelten soll, wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, bestehen<br />

Bedenken. Begründung: Dies entspricht nicht dem Tenor der Festlegung<br />

und es besteht die Gefahr, das bestimmte Projekte nach momentaner Gefälligkeit<br />

bewertet werden.<br />

A I 1.3 Grafing:<br />

Es wird bezweifelt, dass dieses Ziel einen raumbedeutsamen Bezug hat.<br />

A I 1.3 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A I 1.4 Begründung Marzling:<br />

Gegen den in Absatz 2 der Begründung geforderten Umbau der Kulturlandschaft<br />

bestehen Bedenken. Einem Umbau kann nur zugestimmt werden,<br />

wenn dieser eine organische Entwicklung nimmt. Begründung: Ansonsten<br />

ist die Identität der Bevölkerung in Gefahr.<br />

A I 1.5 i. V. m. B II<br />

5.2.1.3<br />

A I 1.5 i. V. m. B II<br />

5.2.1.3<br />

IHK:<br />

Diesen Zielen, insbesondere der Aussage, dass Deutschland kein klassisches<br />

Einwanderungsland ist, wird nicht zugestimmt. Begründung: Die Aussage<br />

ist weder historisch noch faktisch begründet. Ausführliche Begründung<br />

siehe Anhang 1 und 2 des Schreibens.<br />

LH München:<br />

Der Begriff Zuwanderung ist zu eng gefasst. Es fehlt hier der bevölkerungsstrukturelle<br />

Aspekt. Auch sollte hier der Aspekt der Integration eingebaut<br />

werden. Begründung: Die LH München ist zur Erhaltung ihres Bevölke-<br />

− −<br />

− −<br />

Es entspricht ja gerade dem Prinzip der Nachhaltigkeit,<br />

dass die Zulässigkeit aller Planungen (auch) an der<br />

ökologischen Vertretbarkeit gemessen wird. Dabei fordert<br />

aber A I 1.2 ausdrücklich, dass die Belange von<br />

Ökologie, Ökonomie und Sozialem/Kulturellem bei Entscheidungen<br />

zur Raumnutzung gleichrangig eingestellt<br />

werden. Nur wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung<br />

der natürlichen Lebensgrundlagen durch<br />

einzelne Ansprüche an die Raumnutzung droht, ist den<br />

ökologischen Belangen der Vorrang einzuräumen.<br />

Siehe Kommentar bei HWK. Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

- 5 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Das Ziel sollte im Sinne des vorgenannten Einwandes<br />

nochmals geprüft werden.<br />

Eine Aufweichung des eigentlichen Ziels durch die<br />

Begründung sollte nicht erfolgen.<br />

− −<br />

− −<br />

Die Bedenken sind unbegründet. Zum einen ist im Absatz<br />

2 nur von einer zeitgemäßen Gestaltung die Rede.<br />

Zum anderen wird in Absatz 1 die gestiegene Bedeutung<br />

der Identität der Bevölkerung besonders hervorge-<br />

hoben.<br />

Die Begründung sollte im Sinne des vorgenannten<br />

Einwandes nochmals geprüft werden.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Die Ziele sollte im Sinne der vorgenannten Forderungen<br />

nochmals geprüft werden.<br />

− Siehe oben: Empfehlung bei IHK


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

rungsstandes auf überregionale Zuwanderungen angewiesen. Das Ausmaß<br />

der Zuwanderung aus dem Ausland muss im Verhältnis zur Integrationsfähigkeit<br />

der Stadtgesellschaft, zu den vorhandenen Wohnungen und den<br />

Bedürfnissen der Wirtschaft, aber auch zu den internationalen Regelungen<br />

(EU) gesehen werden.<br />

A I 1.5 (Begründung) Marzling:<br />

Die Gemeinde kann der Begründung nicht folgen, wenn unter einer nachhaltigen<br />

Planung (der Zuwanderung) nur die Sicherung des ökonomischen<br />

Gewichts verstanden wird.<br />

A I 1.6 Marzling:<br />

Die Gemeinde unterstützt das Ziel.<br />

A I 1.7 Gauting, LBE, LRA EBE:<br />

Das Ziel der Stärkung der mittelständischen Wirtschaftsstruktur soll im <strong>LEP</strong><br />

erhalten bleiben.<br />

A I 1.7 HWK:<br />

Das Ziel des <strong>LEP</strong> 1994 (A I 7). „Die mittelständischen Wirtschaftsstruktur<br />

soll erhalten und gestärkt werden.“ soll unabhängig von B II 2 im <strong>LEP</strong><br />

erhalten bleiben.<br />

A I 1.7 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung (und Verteilung) neuer<br />

Technologien durch Marktprozesse gesteuert werden.<br />

A I 1.10 IHK, LBE, LH München:<br />

Dieses Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A I 2.5 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhinderung einseitiger Schwerpunktbildungen<br />

der realen Entwicklung und der herrschenden Meinung in<br />

Forschung und Lehre widerspricht (Clusterbildung). Es wird empfohlen,<br />

starke Regionen noch stärker zu machen, damit sich wirtschaftliche Aktivitäten<br />

stärker auf periphere Gebiete ausweiten.<br />

A II HWK:<br />

Die Ziele A II 2.2.2, A II 2.2.5, A II 3.1.4 und A II 3.2.3 werden begrüßt.<br />

A II 1.1 IHK:<br />

Die „Konkurrenzfähigkeit“ sollte nicht nur gesichert sondern muss weiter<br />

verbessert werden.<br />

A II 1.2 LH München:<br />

Die LH München kritisiert, dass die Zuordnung der Gemeinden zu einer<br />

bestimmten Gebietskategorie in Einzelfällen nicht nachvollziehbar ist.<br />

A II 1.2 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt kritisiert, dass die Kriterien Bevölkerungsdichte und Siedlungsflächenanteil<br />

jeder nachvollziehbaren Plausibilität entbehren, da sie<br />

auf reinen Zufälligkeiten beruhen. Ausführliche Erläuterung siehe Schreiben<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Kirchdorf:<br />

Gemeinde fordert Wiederaufnahme in den Verdichtungsraum München.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Feldafing:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in die Äußere Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum ab und beantragt, dem Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume zugeordnet zu bleiben. Begründung: Z. Z.<br />

wird ein Konzept zur Entwicklung eines Leitbildes für die Gemeinde erstellt.<br />

− −<br />

− −<br />

Unter B II 2 wird diesem Thema zwar ein eigenes<br />

Unterkapitel gewidmet. Die Bedeutung der mittelständischen<br />

Wirtschaftsstruktur sollte jedoch schon in den<br />

Leitzielen gewürdigt werden.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Gauting, LBE und LRA<br />

EBE.<br />

− −<br />

− −<br />

- 6 -<br />

Die Forderung sollte berücksichtigt werden.<br />

Siehe oben: Empfehlung bei Gauting, LBE und LRA<br />

EBE.<br />

Dieser Einwand ist plausibel. Das Ziel A I 2.5 sollte im Sinne des Einwandes<br />

nochmals eingehend geprüft werden.<br />

− −<br />

Dieser Einwand ist plausibel. Das Ziel A II 1.1 sollte im Sinne des Einwandes<br />

geändert werden.<br />

− Die Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten<br />

Gebietskategorie, insbesondere zur Zuordnung<br />

zum Stadt- und Umlandbereich sollte grundlegend<br />

überprüft werden.<br />

− Siehe Empfehlung bei LH München<br />

Kirchdorf gehört nach wie vor zum Ländlichen Teilraum<br />

im Umfeld der großen Verdichtungsräume, war also<br />

noch nie dem Verdichtungsraum München zugeordnet<br />

und erfüllt dafür offensichtlich auch nicht die 4 Kriterien<br />

gemäß der Begründung zu A II 1.2.<br />

Die Gemeinde gehört im <strong>LEP</strong> 1994 zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Offenbar werden die Kriterien für die Zuordnung zur<br />

Äußeren Verdichtungszone erfüllt.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Das Ergebnis der Diskussion der Bürger muss abgewartet werden.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Geltendorf:<br />

Gemeinde fordert die Zuordnung zur Äußeren Verdichtungszone im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: sehr positive Entwicklung der letzten Jahre,<br />

besondere Entwicklungsperspektiven durch Festsetzungen im Regionalplan<br />

München.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Sauerlach:<br />

Gemeinde fordert die Wiederaufnahme in die Äußere Verdichtungszone.<br />

Begründung: gleiche Gegebenheiten wie bei Aying und Brunnthal, nachweislich<br />

werden 2 der 4 Kriterien erfüllt, günstige Lage, gute Verkehrsanbindung<br />

(„strategisch wichtige Verkehrsdrehscheibe“), vor allem Anbindung<br />

an den SPNV, intensive gegenseitige funktionale Verflechtung mit<br />

dem Stadt- und Umlandbereich München, intensive Pendlerbeziehungen,<br />

aktuelle Entwicklung.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Weßling:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in die Äußere Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum ab und beantragt, dem Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume zugeordnet zu bleiben. Begründung: Ländliche<br />

Prägung, schwache Infrastruktur, große Wohngebietsausweisungen<br />

fast nicht möglich.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Wörthsee:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in die Äußere Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum ab und beantragt, dem Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume zugeordnet zu bleiben. Begründung: landschaftliche<br />

Gegebenheiten, Ortstruktur, eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten<br />

durch Lärmschutzbereiche und Grünzüge, Bevölkerung will kein<br />

überdurchschnittliches Wachstum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Anzing:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: starker Ansiedlungsdruck, funktionale Verflechtung<br />

mit dem Verdichtungsraum München, günstige Lage im überörtlichen<br />

Straßennetz und sehr gute Verkehrsanbindung. Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Berglern:<br />

Die Gemeinde stellt Antrag auf Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich<br />

im Verdichtungsraum, wenn Wartenberg dem Stadt- und Umlandbereich zu<br />

geordnet wird. Begründung: Einheitliche Zuordnung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Wartenberg.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Brunnthal:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: intensive gegenseitige funktionale Verflechtung<br />

mit dem Stadt- und Umlandbereich München, aktuelle Entwicklung.<br />

Geltendorf gehört nach wie vor zum Ländlichen Teilraum<br />

im Umfeld der großen Verdichtungsräume. Es ist<br />

fraglich, ob die Gemeinde für die geforderte Zuordnung<br />

die 4 Kriterien gemäß der Begründung zu A II 1.2 erfüllt.<br />

Geltendorf liegt an keiner Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung. Im Gemeindegebiet sind 2<br />

Zugangsstellen zum SPNV vorhanden. Hier verläuft die<br />

St 2054. Der Haltepunkt Geltendorf ist ein wichtiger<br />

Verknüpfungspunkt im ÖPNV-Netz<br />

Sauerlach ist dem Ländlichen Teilraum im Umfeld der<br />

großen Verdichtungsräume zugeordnet, gehört aber im<br />

<strong>LEP</strong> 1994 der Äußeren Verdichtungszone an. Die Argumentation<br />

der Gemeinde ist schlüssig, da sie mind. 2<br />

der 4 Kriterien gemäß Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Im<br />

Gemeindegebiet gibt es eine Zugangsstelle zum SPNV.<br />

Hier verlaufen A 8, B 13 und St 2070.<br />

Die Gemeinde gehört im <strong>LEP</strong> 1994 zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Offenbar werden trotz der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten<br />

die Kriterien für die Zuordnung zur<br />

Äußeren Verdichtungszone erfüllt.<br />

Die Gemeinde gehört im <strong>LEP</strong> 1994 zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Offenbar werden trotz der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten<br />

die Kriterien für die Zuordnung zur<br />

Äußeren Verdichtungszone erfüllt.<br />

Anzing gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde für<br />

die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Hier herrscht jedoch eine<br />

ähnliche Situation wie in den zum SUB gehörenden<br />

Gemeinden im Flughafenumland. Anzing gehört schon<br />

im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an und liegt an<br />

einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung.<br />

Im Gemeindegebiet ist keine Zugangsstelle zum<br />

SPNV vorhanden. Hier verlaufen jedoch A 94 und St<br />

2081.<br />

Die Gemeinde ist ebenso wie Wartenberg dem Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume<br />

zugeordnet. Eine Zuordnung Wartenbergs zum<br />

Stadt- und Umlandbereich ist nicht vorgesehen.<br />

Brunnthal gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde für<br />

die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Brunnthal gehört schon<br />

im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an und liegt an<br />

einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeu-<br />

- 7 -<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Eine nochmalige Prüfung zum Verbleib in der<br />

Äußeren Verdichtungszone wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

−<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

tung. Im Gemeindegebiet ist keine Zugangsstelle zum<br />

SPNV vorhanden. Hier verlaufen jedoch A 8, A 99, St<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Ebersberg:<br />

Die Stadt weißt darauf hin, dass die ausschließliche Heranziehung statistischer<br />

Werte vergangener Jahre zur Feststellung der Stadt- und Umlandbereiche<br />

nicht geeignet erscheint. Begründung: Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Grafing, (ähnlich LRS EBE):<br />

Die Stadt fordert, die bisherigen Kriterien für die Zuordnung zum Stadt- und<br />

Umlandbereich zu korrigieren. Begründung: Die Zuordnung beruht auf<br />

statistischen Kenngrößen der Vergangenheit. Damit kann keine qualifizierte<br />

und vorausschaubare Entwicklungsplanung geleistet werden. Der funktionale<br />

Verflechtungsbereich wird nicht ausreichend berücksichtigt.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Erding:<br />

Die Stadt begrüßt ihre Aufnahme in den Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Fahrenzhausen:<br />

Die Gemeinde beantragt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum, obwohl die 4 Kriterien nur teilweise erfüllt werden. Begründung:<br />

kein Unterschied zu anderen Gemeinden des Lkr. Freising im<br />

Stadt- und Umlandbereich, hohe Entwicklungsdynamik in Vergangenheit<br />

und in Zukunft.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Eitting, Finsing, Oberding:<br />

Die Gemeinden begrüßen die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Forstinning:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: günstige Lage und gute Verkehrsanbindung.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Freising:<br />

Die Stadt begrüßt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Grafing:<br />

Die Stadt fordert die Einordnung in den Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: Bedeutendster Schienenknotenpunkt der Region,<br />

ähnliche Entwicklungsdynamik wie die Gemeinden im Umland des<br />

Flughafen München.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Langenbach:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: Überdurchschnittliche Entwicklungsdynamik im<br />

2070, St 2078 und St 2367.<br />

− Die Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten<br />

Gebietskategorie, insbesondere zur Zuordnung<br />

zum Stadt- und Umlandbereich sollten grundlegend<br />

überprüft werden.<br />

− Siehe Empfehlung bei Ebersberg<br />

− −<br />

Fahrenzhausen gehört zur Äußeren Verdichtungszone<br />

im Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde<br />

für die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Die Gemeinde gehört<br />

schon im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an.<br />

Fahrenzhausen liegt an keiner Entwicklungsachse. Eine<br />

Zugangsstelle zum SPNV ist nicht vorhanden. Hier<br />

verlaufen jedoch A 9 und B 13.<br />

− −<br />

Forstinning gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde für<br />

die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Hier herrscht jedoch eine<br />

ähnliche Situation wie in den zum SUB gehörenden<br />

Gemeinden im Flughafenumland. Forstinning gehört<br />

schon im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an. Die<br />

Gemeinde liegt aber an keiner Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung. Im Gemeindegebiet ist keine<br />

Zugangsstelle zum SPNV vorhanden. Hier verlaufen<br />

jedoch A 94, B 12, St 2080 und St 2332.<br />

− −<br />

Grafing gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Stadt für die<br />

geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der Begründung<br />

zu A II 1.2 erfüllt. Grafing gehört schon im<br />

<strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an und liegt an einer<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Im<br />

Stadtgebiet ist ein wichtiger Schienenknotenpunkt vor-<br />

handen. Hier verlaufen die St 2080, 2089 und St 2351.<br />

Langenbach gehört zum Ländlichen Teilraum im<br />

Umfeld der großen Verdichtungsräume, war aber zuvor<br />

dem Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum<br />

- 8 -<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Umfeld des Flughafens, Lage auf Entwicklungsachse. Freising zugeordnet. Im Gemeindegebiet ist eine<br />

Zugangsstelle zum SPNV vorhanden. Hier verläuft die<br />

B 11.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 LRA EBE:<br />

Der Landkreis beantragt, Ebersberg und Grafing dem Stadt- und Umlandbereich<br />

im Verdichtungsraum zuzuordnen. Begründung: Die Voraussetzungen<br />

liegen vor (Bevölkerungsdichte, Pendlerbeziehungen), gleiche Gegebenheiten<br />

wie bei anderen Gemeinden im SUB, Lage auf Entwicklungsachse,<br />

sehr gute Verkehrsanbindung.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 LRA EBE:<br />

Die Anträge von Anzing und Forstinning zur Aufnahme Stadt- und Umlandbereich<br />

im Verdichtungsraum werden <strong>vom</strong> Landkreis unterstützt. Ebersberg<br />

und Grafing dem zuzuordnen. Begründung: gleiche Gegebenheiten wie bei<br />

anderen Gemeinden im SUB, überdurchschnittliche Entwicklungsdynamik<br />

im Umfeld des Flughafens, vorhandene Infrastruktur und erwartetes<br />

Wachstum. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Maisach:<br />

Maisach beantragt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum. Verweis auf gemeindliches Schreiben <strong>vom</strong> 22.08.2001.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Markt Indersdorf:<br />

Die Gemeinde beantragt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum. Begründung: vorhandene Infrastruktur und erwartetes<br />

Wachstum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Marzling:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in den Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum ab. Begründung: Die Aufnahme in den Verdichtungsraum<br />

würde zu einer überproportionalen Zuwanderung führen, die die ausgewogene<br />

Alters- und Sozialstruktur der Gemeinde zerstört und ein Missverhältnis<br />

in den Bevölkerungs- und Arbeitsplatzstrukturen erzeugt. Die<br />

soziale Infrastruktur kann bei einem überorganischen Wachstum nicht<br />

finanziert werden. Die Aufnahme ist ein Zielkonflikt zu A I 1.5, A I 1.8, A II<br />

2.1.2, A II 2.1.3, B III 2, B VI 1.3, B VI 1.4 und widerspricht dem Finanzie-<br />

rungsvorbehalt der Präambel. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Ottenhofen:<br />

Die Gemeinde begrüßt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum, verbindet sie jedoch mit bestimmten Forderungen (siehe<br />

unten).<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Pastetten:<br />

Die Gemeinde beantragt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum. Begründung: Ähnlich ländlich geprägte Gemeinden im<br />

Lkr. Erding sind auch im Stadt- und Umlandbereich.<br />

Ebersberg gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Stadt für die<br />

geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der Begründung<br />

zu A II 1.2 erfüllt. Ebersberg gehört schon im<br />

<strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an und liegt an einer<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Im<br />

Stadtgebiet ist eine Zugangsstelle zum SPNV vorhanden.<br />

Hier verlaufen die B 304, St 2080 und St 2086.<br />

- 9 -<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Siehe oben: Kommentare bei Anzing und Forstinning. Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Maisach gehört zur Äußeren Verdichtungszone im Verdichtungsraum.<br />

Es ist fraglich, ob die Gemeinde für die<br />

geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Maisach gehört im <strong>LEP</strong><br />

1994 zum Ländlichen Teilraum im Umfeld der großen<br />

Verdichtungsräume. Maisach ist Unterzentrum und liegt<br />

an einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung.<br />

Im Gemeindegebiet sind 3 Zugangsstellen zum<br />

SPNV vorhanden. Hier verlaufen St 2054 und St 2345.<br />

Markt Indersdorf gehört nach wie vor zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume. Es<br />

ist fraglich, ob die Gemeinde für die geforderte Zuordnung<br />

die 4 Kriterien gemäß der Begründung zu A II 1.2<br />

erfüllt. Die Gemeinde liegt an keiner Entwicklungsachse<br />

von überregionaler Bedeutung. Im Gemeindegebiet<br />

sind 2 Zugangsstellen zum SPNV vorhanden. Hier verlaufen<br />

die St 2050 und die St 2054.<br />

Die Gemeinde ist im <strong>LEP</strong> 1994 dem Stadt- und Umlandbereich<br />

im ländlichen Raum Freising zugeordnet.<br />

Im Gemeindegebiet ist eine Zugangsstelle zum SPNV<br />

vorhanden. Hier verlaufen A 92, B 11 und St 2084. Die<br />

Bedenken der Gemeinden sind begründet.<br />

− −<br />

Pastetten gehört nach wie vor zum Ländlichen Teilraum<br />

im Umfeld der großen Verdichtungsräume. Es ist fraglich,<br />

ob die Gemeinde für die geforderte Zuordnung die<br />

4 Kriterien gemäß der Begründung zu A II 1.2 erfüllt.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Die Gemeinde liegt an keiner Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung. Im Gemeindegebiet ist keine<br />

Zugangsstelle zum SPNV vorhanden. Hier verlaufen die<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Schäftlarn:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: 24 andere Gemeinden des Lkr. München gehören<br />

auch dazu.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Wörth:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in den Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum ab und beantragt eine entsprechende Änderung des<br />

<strong>Entwurf</strong>s des <strong>LEP</strong>. Sie möchte im Ländlichen Teilraum im Umfeld der<br />

großen Verdichtungsräume verbleiben. Begründung: Die Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme sind nicht gegeben. Z. B. fehlen die Ertüchtigung der S 6,<br />

die Verwirklichung des Ringschlusses über Erding, der Ausbau der<br />

Bahnlinie München – Mühldorf sowie der Ausbau der FTO und der A 94.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Zolling:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: Gemeinde erfüllt 2 der 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2, Nichterfüllung der anderen 2 Kriterien statistisches<br />

Problem, günstige Lage und gute Verkehrsanbindung.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3 Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Die Untergliederung des Bündnisgebiets in mehrere Untergruppen der Gebietskategorie<br />

der ländlicher Raum wird abgelehnt. Es wird gefordert stattdessen<br />

alle Bündnisgemeinden dem Ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung<br />

in besonderem Maße gestärkt werden soll, zuzuordnen. Begründung:<br />

Die Gemeinden gehören einem homogenen strukturschwachen Raum an<br />

und liegen im Spannungsfeld starker Entwicklungsbereiche.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.1 Dießen:<br />

Die Gemeinde ist der Auffassung, dass die Zuordnung zum Allgemeinen<br />

ländlichen Raum statt zum Ländlichen Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume<br />

sinnvoller wäre. Begründung: Furcht vor negativen Auswirkungen<br />

durch den Verdichtungsraum und Behinderungen für die Entwicklung<br />

der Gemeinde.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.1 Lengdorf:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Allgemeinen ländlichen Raum. Begründung:<br />

erhöhter Siedlungsdruck, hohe landschaftliche Attraktivität, gute<br />

Verkehrsanbindung, ausgeprägte Pendlerbeziehungen nach München,<br />

günstige Entwicklung der letzten Jahre.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.1 LRA LL:<br />

Das Landratsamt fordert die Zuordnung aller Gemeinden des Lkr. Landsberg<br />

zum Allgemeinen ländlichen Raum. Begründung: Trotz unverwechselbaren<br />

Charakters einzelner Gemeinden relativ homogene Struktur im gesamten<br />

Landkreis.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.3 Forstern:<br />

Die Gemeinde begrüßt die Zuordnung zum Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume<br />

St 2331 und die St 2332.<br />

Schäftlarn ist wie im <strong>LEP</strong> 1994 der Äußeren Verdichtungszone<br />

im Verdichtungsraum zugeordnet. Es ist<br />

fraglich, ob die Gemeinde für die geforderte Zuordnung<br />

die 4 Kriterien gemäß der Begründung zu A II 1.2 erfüllt.<br />

Schäftlarn ist Kleinzentrum und liegt an einer<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Im<br />

Gemeindegebiet gibt es 2 Zugangsstellen zum SPNV.<br />

Hier verlaufen A 95, B 11 und St 2071.<br />

Die Gemeinde gehört im <strong>LEP</strong> 1994 zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Trotz der Tatsache, dass die genannten Projekte schon<br />

lange ihrer Verwirklichung harren, hat die Gemeinde in<br />

den letzten eine überdurchschnittliches Wachstum in<br />

allen maßgebenden Bereichen (4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2) erlebt.<br />

Zolling gehört zum Ländlichen Teilraum im Umfeld der<br />

großen Verdichtungsräume, war aber zuvor dem Stadtund<br />

Umlandbereich im ländlichen Raum Freising zugeordnet.<br />

Im Gemeindegebiet ist eine Zugangsstelle zum<br />

SPNV vorhanden, wird aber z. Z. nicht bedient. Hier<br />

verlaufen die B 301 und St 2054.<br />

Der Lkr. Erding hat in den vergangenen Jahren eine<br />

sehr positive Entwicklung genommen, von der auch die<br />

Gemeinden des Ostbündnisses profitiert haben. Die<br />

Tatsache, dass diese Gemeinden dem Ländlichen Teilraum,<br />

dessen Entwicklung in besonderem Maße<br />

gestärkt werden soll, nicht zugeordnet wurden, unterstreicht<br />

nur diese positive Entwicklung.<br />

- 10 -<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Es sollte nochmals geprüft werden, ob die Bündnisgemeinden<br />

ein und derselben Gebietskategorie<br />

zugeordnet werden können.<br />

− Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

Lengdorf gehört zum Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume. Auch die Argumentation<br />

der Gemeinde spricht eher dafür, dass sie die 4<br />

Kriterien für diese Zuordnung gemäß der Begründung<br />

zu A II 1.2 erfüllt. (Die Forderung steht im Widerspruch<br />

zur Forderung des Ostbündnisses.)<br />

Die Gemeinden des Landkreises gehören 3 verschiedenen<br />

Gebietskategorien an. Grundsätzlich unterscheiden<br />

sich die Gemeinden in ihrer Entwicklungsdynamik<br />

deutlich.<br />

− −<br />

Nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung der<br />

Bündnisgemeinden zu einer Gebietskategorie wird<br />

empfohlen.<br />

Nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

einzelner Gemeinden zu einer bestimmten Gebietskategorie<br />

wird empfohlen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.4 Bockhorn, Fraunberg, St. Wolfgang:<br />

Gemeinden fordern Zuordnung zum ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung<br />

in besonderem Maße gestärkt werden soll. Begründung: Strukturschwäche<br />

der Gemeinde.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 3.4 Isen:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung<br />

in besonderem Maße gestärkt werden soll. Begründung: Die Zuordnung<br />

von Isen zum ländlichen Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume<br />

wird der Stellung, der Funktion, der bisherigen Entwicklung und den<br />

zukünftigen Aufgaben Isens nicht gerecht.<br />

A II 1.5 i. V. m. A II 2.1.3 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A II 2.1.1 Garching, Landsberg, LH München:<br />

Im 8. Anstrich (betrifft Ausbau ÖPNV) soll vorzugsweise durch vorrangig<br />

ersetzt werden.<br />

A II 2.1.2 IHK:<br />

Der Aussage des Ziels wird zugestimmt.<br />

A II 2.1.2 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Es soll jedoch, wie im <strong>LEP</strong> 1994, bei<br />

der Hervorhebung der LH München bleiben, weil an ihr der Metropolencharakter<br />

festzumachen ist.<br />

A II 2.1.4 IHK:<br />

Die Entwicklung der Verdichtungsräume zu sichern, ist im Hinblick auf die<br />

globale Konkurrenzsituation zu wenig. Es müssen eindeutige Entwicklungsziele<br />

definiert werden.<br />

A II 2.1.4 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass<br />

für die erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels Instrumente entwickelt werden<br />

müssten, wie z. B. ein finanzieller Nutzen- und Lastenausgleich.<br />

A II 2.2 Hallbergmoos:<br />

Es soll ein weiteres Ziel 2.2.6 mit folgender Fassung aufgenommen werden:<br />

„Zur Umsetzung von Ziel 2.2.5 soll zwischen den Gebietskörperschaften,<br />

insbesondere den Gebietskörperschaften im ländlichen Raum, ein interkommunaler<br />

Finanzausgleich vorgenommen werden. Begründung: Bessere<br />

Verteilung der Gewerbesteuereinnahmen. Ausführliche Begründung siehe<br />

Schreiben.<br />

A II 3 Bockhorn, Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Die Leitlinien zur Entwicklung des ländlichen Raums werden begrüßt.<br />

A II 3.1.4 IHK:<br />

Der Ausbau der IuK-Technologien im ländlichen Raum widerspricht der<br />

Realität. Es besteht die Gefahr, dass am Markt vorbei agiert wird.<br />

A II 3.1.7 Gemeindetag:<br />

Die Forderung in Satz 2 ist relativ pauschal und wird den örtlichen Gegebenheiten<br />

nicht immer gerecht.<br />

A II 4.3 Gauting:<br />

Die Ermächtigung der Regionalplanung, in den Regionalplänen eigene Entwicklungs-<br />

und Ordnungsziele aufzustellen sowie bei Bedarf weitergehende<br />

Festlegungen zu treffen, ist nicht in das <strong>LEP</strong> zu übernehmen.<br />

A II 4.3 und A II 4.4 LBE:<br />

Es wird angemerkt, dass die Spielräume einzelner Kommunen nicht zu<br />

stark beschnitten werden dürfen.<br />

Die Gemeinden gehören zum Ländlichen Teilraum im<br />

Umfeld der großen Verdichtungsräume. Siehe oben:<br />

Kommentar bei Ostbündnis.<br />

Die Gemeinde gehört zum Ländlichen Teilraum im<br />

Umfeld der großen Verdichtungsräume. Siehe oben:<br />

Kommentar bei Ostbündnis.<br />

− −<br />

Im <strong>LEP</strong> 1994 hieß es ebenfalls „vorrangig“ und korrespondiert<br />

entsprechend besser mit B V 1.2.1 Satz 4.<br />

− −<br />

− −<br />

- 11 -<br />

Siehe oben: Empfehlung bei Ostbündnis.<br />

Siehe oben: Empfehlung bei Ostbündnis.<br />

Das Ziel sollte im Sinne des vorgenannten Einwandes<br />

geändert werden.<br />

Dieser Einwand ist plausibel. Das Ziel A II 2.1.4 sollte im Sinne des Einwandes<br />

geändert werden.<br />

− −<br />

− −<br />

− −<br />

− −<br />

Flächensparende Bauweisen sind für den ländlichen<br />

Raum genauso relevant, wie für alle anderen Teilräume.<br />

Die Umsetzung dieser Forderung bleibt ohnehin<br />

Aufgabe der Bauleitplanung.<br />

Die Aufwertung der Regionalplanung durch zusätzliche<br />

Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und<br />

lässt sich aus höherrangigen Normen ableiten (Novel-<br />

lierung des ROG, Subsidiaritätsprinzip u.a.).<br />

− −<br />

A II 4.3 und A II 4.4 IHK, LH München: − −<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Die Ziele werden ausdrücklich begrüßt.<br />

A III 1.1 Gemeindetag, Unterföhring:<br />

Die Beibehaltung dieses Ziels wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A III 1.3 Gemeindetag:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Die Raumbedeutsamkeit wird in Frage<br />

gestellt.<br />

A III 2 Gemeindetag, (ähnlich LBE):<br />

Es bestehen Bedenken gegen die Ermächtigung der Regionalplanung, in<br />

den Regionalplänen künftig auch Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte<br />

auszuweisen, weil befürchtet wird, dass es im Zusammenhang mit der<br />

Ausweisung von großflächigem Einzelhandel zu einer Inflation insbesondere<br />

der Unterzentren kommen wird. Ausführliche Begründung siehe<br />

Schreiben.<br />

A III 2 Grafing:<br />

Kritik an der Delegation der Bestimmung der Nahbereich für Unterzentren<br />

und Siedlungsschwerpunkte. Begründung: Leitziel A I 1.1 wird insbesondere<br />

hinsichtlich der Versorgungsstruktur im Einzelhandel nicht gewahrt.<br />

A III 2.1 (insbesondere<br />

Tabelle auf S. 200 in der<br />

Begründung)<br />

Forstern:<br />

Die Einstufungskriterien sollten um die bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen<br />

der jeweiligen Gemeinden ergänzt werden. Begründung: Die<br />

Einrichtungen sollten wegen ihrer sozialen Bedeutung beibehalten werden.<br />

A III 2.1.2.3 Grafing:<br />

Regelung greift in die kommunale Planungshoheit ein.<br />

A III 2.1.2.3 LH München:<br />

Dieses Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Nach Auffassung der LH München<br />

− −<br />

− −<br />

Die Aufwertung der Regionalplanung durch zusätzliche<br />

Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und<br />

lässt sich aus höherrangigen Normen ableiten (Novellierung<br />

des ROG, Subsidiaritätsprinzip u.a.). Angesichts<br />

der dynamischen Entwicklung in einigen Regionen kann<br />

der inflationären Ausweisung von Unterzentren nur mit<br />

einer Verschärfung der Einstufungskriterien begegnet<br />

werden.<br />

Die Aufwertung der Regionalplanung durch zusätzliche<br />

Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und<br />

lässt sich aus höherrangigen Normen ableiten (Novel-<br />

lierung des ROG, Subsidiaritätsprinzip u.a.).<br />

- 12 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Das Vorhandensein bestimmter Infrastruktureinrich- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

tungen ist Voraussetzung für die Einstufung einer<br />

Gemeinde als zentraler Ort einer bestimmten Stufe. Die<br />

zentralen Orte sollen die mit ihrer jeweiligen Einstufung<br />

verbundenen Versorgungsaufgaben dauerhaft wahrnehmen<br />

können.<br />

Dieses Ziel ist sinnvoll und geeignet, die Siedlungsent- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

wicklung in den zentralen Orten im Sinne der Nachhaltigkeit<br />

zu steuern, ohne dabei unangemessen in die<br />

Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.<br />

− −<br />

A III 2.1.2.4<br />

wird es aber durch Ziel B II 1.2.1.5 konterkariert.<br />

HWK:<br />

Das Ziel wird begrüßt.<br />

− −<br />

A III 2.1.3.1 Eresing, Finning, Windach:<br />

Die Gemeinden liegen im Landkreis Landsberg und ge- Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuord-<br />

Die Gemeinden erheben Bedenken hinsichtlich ihrer Zuordnung zum Mittelhören im <strong>LEP</strong> 1994 zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck. nung der Gemeinden wird empfohlen.<br />

bereich Fürstenfeldbruck. Sie fordern Zuordnung zum Landkreis Landsberg. Es ist möglich, dass die Gemeinden nun überwiegend<br />

Begründung: Die Gemeinden sind seit jeher nach Landsberg ausgerichtet. auf den Mittelzentrum Landsberg ausgerichtet sind.<br />

A III 2.1.3.1 IHK:<br />

Die neuen Kriterien zur Auswahl zentraler Orte und die restriktivere Handhabung<br />

von Aufstufungen wird begrüßt.<br />

− −<br />

A III 2.1.3.1 LRA LL, (ähnlich Geltendorf):<br />

Die Gemeinden liegen im Landkreis Landsberg und ge- Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuord-<br />

Das Landratsamt fordert, dass die Gemeinden Eching, Eresing, Finning, hören im <strong>LEP</strong> 1994 zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck.<br />

Greifenberg, Schondorf, Utting und Windach dem Mittelbereich Landsberg Es ist möglich, dass die Gemeinden nun überwiegend<br />

zugeordnet werden. Begründung: Die Versorgungsbeziehungen zwischen auf den Mittelzentrum Landsberg ausgerichtet sind.<br />

diesen 7 Gemeinden und der Stadt Landsberg sind jetzt wesentlich intensiver.<br />

Gerade durch die A 96 ist Landberg über das Straßennetz jetzt<br />

wesentlich leichter zu erreichen.<br />

nung der Gemeinden wird empfohlen.<br />

A III 2.1.3.1 Landsberg:<br />

Die betroffenen Gemeinden liegen im Landkreis Nochmalige Prüfung wird empfohlen.<br />

Die Stadt fordert, den Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Landsberg Landsberg und gehören schon im <strong>LEP</strong> 1994 zum<br />

den Gebietsgrenzen des Landkreises Landsberg anzupassen.<br />

Mittelbereich Fürstenfeldbruck. Es ist fraglich, ob diese<br />

Gemeinden überwiegend zum Mittelzentrum Landsberg<br />

ausgerichtet sind.<br />

A III 2.1.3.1 Utting: Utting liegt im Landkreis Landsberg und gehört schon Nochmalige Prüfung wird empfohlen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

A III 2.1.3.1 i. V. m. A III<br />

2.1.6<br />

Die Gemeinde fordert, dem Mittelbereich von Landsberg zugeordnet zu<br />

werden.<br />

Erding:<br />

In der Karte zur Begründung zu A III 2.1.3.1 sollten die Verflechtungsbereiche<br />

(mögliche Mittelbereiche) der möglichen Mittelzentren aufgezeigt<br />

werden, um den Einfluss dieser möglichen Mittelzentren auf die bestehen-<br />

den Mittelzentren darzulegen.<br />

A III 2.1.3.3 Gemeindetag, IHK:<br />

Es wird bedauert, dass sich die Kooperationsansätze weitestgehend auf<br />

den Bereich der Doppel- und Mehrfachzentren beschränken. Es wird angeregt<br />

Kooperationsüberlegungen auch in anderen Bereichen zu verankern.<br />

Die IHK regt eine Gesamtevaluierung des <strong>LEP</strong> an, um es jeweils unter<br />

Effizienzgesichtspunkten fortschreiben zu können.<br />

A III 2.1.4 Hohenlinden:<br />

Gemeinde stellt Antrag auf Einstufung als Kleinzentrum. Begründung:<br />

zentrale Lage<br />

A III 2.1.4.3 und A III<br />

2.1.5.3<br />

Gemeindetag:<br />

Es wird angeregt, die gegenüber dem <strong>LEP</strong> 1994 weggefallenen zur Einstufung<br />

als Klein- oder Unterzentren notwendigen Infrastruktureinrichtungen<br />

als Kriterium beizubehalten. Begründung: Soziale Bedeutung dieser Einrichtungen.<br />

A III 2.1.5 Vaterstetten:<br />

Gemeinde stellt Antrag auf Einstufung als Unterzentrum. Begründung:<br />

Vaterstetten versorgt einen größeren Nahbereich im Sinne von A III 2.1.5.1<br />

und erfüllt auch ansonsten die entsprechenden Kriterien.<br />

A III 2.1.5.2 IHK:<br />

Es wird befürchtet, dass durch die Ermächtigung der RPV zur Ausweisung<br />

von Unterzentren, immer mehr Kleinzentren aufgestuft werden und es<br />

dadurch zu einer Verwässerung und Nivellierung des Zentrale-Orte-Prinzips<br />

kommt.<br />

A III 2.1.6 Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Das Bündnis begrüßt die Aufstufung von Dorfen zum möglichen Mittelzentrum.<br />

A III 2.1.7 i. V. m. A III<br />

2.1.2.6<br />

Moosburg:<br />

Die Stadt fordert die Beibehaltung der Ausweisung von Moosburg als bevorzugt<br />

zu entwickelndes Mittelzentrum.<br />

A III 2.2 Unterschleißheim:<br />

Die Stadt schlägt vor, Siedlungsschwerpunkte anders zu bezeichnen, z. B.<br />

als „Entwicklungsorte“ oder „Zentrum im Stadtumlandbereich“. Begründung:<br />

Der Begriff ist von den Bürgern schwer zu verstehen.<br />

A III 2.2.1.1 Begründung<br />

i. V. m. A III 2.2.1.2<br />

HWK:<br />

Die Festlegung der Verflechtungsbereiche (für Siedlungsschwerpunkte)<br />

muss dringend konkretisiert werden.<br />

im <strong>LEP</strong> 1994 zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck. Es ist<br />

fraglich, ob diese Gemeinde überwiegend zum Mittelzentrum<br />

Landsberg ausgerichtet sind.<br />

Gemäß A III 2.1.6 sollen mögliche Mittelzentren<br />

gestärkt und weiterentwickelt werden, sofern die<br />

Funktionsfähigkeit mittelzentraler Einrichtungen in<br />

benachbarten Mittelzentren nicht beeinträchtigt wird.<br />

Kooperationen sind auch außerhalb des Bereichs der<br />

Doppel- und Mehrfachzentren im Sinne der Nachhaltigkeit<br />

sinnvoll.<br />

Gemäß A IV 1.4.2 <strong>LEP</strong> 1994 bzw. A III 2.1.4.2 <strong>LEP</strong><br />

2001 kann dieser Antrag ggf. Gegenstand einer<br />

Fortschreibung des RP München werden.<br />

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diese Kriterien<br />

weggefallen sind.<br />

Gemäß A III 2.1.3.5 sollen in den Stadt- und Umland- −<br />

bereichen der großen Verdichtungsräume Unterzentren<br />

nur dann ausgewiesen werden, wenn ihre Arbeitsplatz<br />

und Versorgungszentralität erhöhten Anforderungen<br />

genügt und ein Nahbereich ganz oder teilweise abgegrenzt<br />

werden kann. Dies ist z. B. dann gegeben, wenn<br />

Gemeinden außerhalb des Verdichtungsraums versorgt<br />

werden. Gemäß A III 2.1.5.2 <strong>LEP</strong> 2001 kann dieser<br />

Antrag nunmehr ggf. Gegenstand einer Fortschreibung<br />

des RP München werden.<br />

− −<br />

− −<br />

Der Lkr. Freising hat in den vergangenen Jahren eine<br />

sehr positive Entwicklung genommen, von der auch die<br />

Stadt Moosburg profitiert hat. Die Tatsache, dass Moosburg<br />

nunmehr als normales und nicht als bevorzugt zu<br />

entwickelndes Mittelzentrum ausgewiesen wurde, unterstreicht<br />

nur diese positive Entwicklung.<br />

− −<br />

− −<br />

- 13 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine nochmalige Überprüfung im Sinne der vorgenannten<br />

Anregungen wird empfohlen.<br />

−<br />

Eine nochmalige Überprüfung im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung wird empfohlen.<br />

Die Ausweisung von Moosburg als „normales“<br />

Mittelzentrum sollte nochmals überprüft werden.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

A III 2.2.1.2 Unterschleißheim:<br />

Die Stadt fordert, dass in geeigneten Ausnahmen die Einstufung als Siedlungsschwerpunkt<br />

auch unter der Prämisse, dass die Versorgung gemäß<br />

den Anforderungen für Kleinzentren bzw. gemäß Ziel A III 2.1.3 und 2.1.4<br />

gewährleistet ist, erfolgen können soll. Begründung: Unter bestimmten<br />

Umständen kann es sinnvoll sein, die Kriterien für die Einstufung als Siedlungsschwerpunkt<br />

weniger restriktiv zu handhaben. Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

A III 2.2.2.1 i. V. m. A III<br />

2.1.5<br />

Aschheim:<br />

Gemeinde stellt Antrag auf Einstufung als Siedlungsschwerpunkt. Begründung:<br />

Aschheim erfüllt die entsprechenden Kriterien.<br />

A III 3 Geltendorf:<br />

Die Bahnlinie München – (Buchloe) – Lindau soll als Entwicklungsachse<br />

aufgenommen werden. Begründung: Im Westen von München sind im<br />

Wesentlichen die Autobahnen und Schnellstraßen als Entwicklungsachsen<br />

eingearbeitet worden. Damit werden die an den Knotenpunkten dieser<br />

Bahnlinie liegenden Gemeinden von einer wichtigen Entwicklungsmöglichkeit<br />

abgekoppelt, obwohl diese Bahnlinie gemäß B V 1.3.6 besonders<br />

auszubauen ist.<br />

A III 3 Bockhorn, Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Es wird die Beibehaltung des Ziels A IV 2.5 <strong>LEP</strong> 1994 gefordert. Begründung:<br />

Zur Strukturverbesserung im Bündnisgebiet soll die Funktion der<br />

Entwicklungsachsen beibehalten werden.<br />

Diese Forderung widerspricht anderen Äußerungen,<br />

wonach die Einstufung von zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten<br />

inflationär ist. Durch eine weitere<br />

Aufweichung der Kriterien z. B. für Siedlungsschwerpunkte<br />

wird das Prinzip der dezentralen Konzentration<br />

obsolet.<br />

Aschheim hat keinen direkten Zugang zum SPNV. Der<br />

Bhf. Feldkirchen ist ca. 3 km <strong>vom</strong> Ortszentrum entfernt.<br />

Der Bhf. Riem liegt an der Gemeindegrenze, ist aber<br />

nur aus dem OT Dornach-West fußläufig zu erreichen.<br />

Gemäß A III 2.2.2.1 <strong>LEP</strong> 2001 kann dieser Antrag<br />

nunmehr ggf. Gegenstand einer Fortschreibung des RP<br />

München werden.<br />

Zumindest zwischen von Landsberg a. L. und Fürstenfeldbruck<br />

liegt die Bahnlinie München – Lindau abseits<br />

einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung.<br />

Dem Einwand kann mit Verweis auf B V 1.3.6<br />

insoweit gefolgt werden.<br />

Dass die Gemeinden, die zwar an der Bahnlinie aber<br />

abseits von Entwicklungsachsen liegen, von wichtigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten abgekoppelt sein sollen, ist<br />

mit Hinweis auf B VI 1.10 (und auch analog B VI 1.2)<br />

nicht nachzuvollziehen<br />

Die Funktion der Entwicklungsachsen hat sich grundsätzlich<br />

nicht verändert. Der Aufgabenkatalog wurde im<br />

<strong>LEP</strong> nur gestrafft. Weiterhin ist in geeigneten Gemeinden<br />

im Bereich von Entwicklungsachsen eine überorganische<br />

Siedlungsentwicklung möglich (Vgl. B VI 1.4).<br />

- 14 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

−<br />

Es sollte überprüft werden, ob zwischen den<br />

Mittelzentren Fürstenfeldbruck und Landsberg am<br />

Lech in der Strukturkarte Anhang 12 (c) eine<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung<br />

bestimmt werden kann.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel I des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B I Neuried:<br />

Die Gemeinde begrüßt die inhaltliche Erweiterung des <strong>LEP</strong>, insbesondere<br />

zu Natur und Landschaft, zur Wasserwirtschaft und die Beibehaltung des<br />

Instruments der regionalen Grünzüge.<br />

B I 2 LRA EBE:<br />

Der Landkreis begrüßt, dass in den Regionalplänen Landschaftliche Vorbehaltsgebiete,<br />

Vorbehaltsgebiete für den Trinkwasserschutz und Vorranggebiete<br />

für den Hochwasserabfluss bestimmt werden können.<br />

B I 2.2.10.3 Gauting, Gemeindetag:<br />

Satz 2 soll durch den Zusatz: „Zur Erreichung des Ziels sollen geeignete<br />

Rechtsinstrumente geschaffen werden.“ ergänzt werden.<br />

B I 3.2.2 und B I 3.2.2.5 Ebersberg, Forstern, Gemeindetag, Unterföhring:<br />

Es wird gewünscht, dass das <strong>LEP</strong> ein eindeutiges Bekenntnis für die<br />

Beibehaltung der kommunalen Wasserversorgung enthält.<br />

B I 3.3.1.2 Fahrenzhausen, Gemeindetag:<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für den Hochwasserabfluss und –<br />

rückhalt in den Regionalplänen wird entschieden abgelehnt. Begründung:<br />

neue Schutzkategorie, die unter Umgehung wasserrechtlicher Verfahren<br />

andere Nutzungen nahezu ausschließt; eine ausreichende „Warnfunktion“<br />

in potenziell hochwassergefährdete Bereiche kann in den Regionalplänen<br />

auch mittels wasserwirtschaftlicher Vorbehaltsgebiete erreicht werden;<br />

Ausweisung sollte nur aufgrund gesicherter Datenlage erfolgen.<br />

B I 3.3.1.2 Gauting:<br />

Die Formulierung des Ziels soll folgendermaßen geändert werden: „Potenziell<br />

hochwassergefährdete Bereiche sind als wasserwirtschaftliche Vorbehaltsgebiete<br />

in den Regionalplänen und im Übrigen nur dort, wo die Vorraussetzungen<br />

für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gegeben<br />

sind, auszuweisen.“<br />

− −<br />

− −<br />

Diese Forderung kann gemäß § 3 ROG kein Ziel des<br />

<strong>LEP</strong> sein. Im Übrigen bestehen z. B. mit dem PFV ge-<br />

eignete Rechtsinstrumente.<br />

In der Begründung zu B I 3.2.2.5 wird hinreichend darauf<br />

Bezug genommen.<br />

Die Absicherung einer weitergehenden Hochwasservorsorge<br />

in den Regionalplänen soll ganz bewusst über<br />

das Instrument der wasserrechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete<br />

hinausgehen, um noch vorhandene<br />

hochwasserbedingte Risiken zu minimieren. Für<br />

diese Absicherung ist das Instrument des Vorranggebiets<br />

am besten geeignet. Als Vorranggebiet sollten<br />

aber tatsächlich nur potenziell hochwassergefährdete<br />

Bereiche in Betracht gezogen werden.<br />

Die Absicherung einer weitergehenden Hochwasservorsorge<br />

in den Regionalplänen soll ganz bewusst über<br />

das Instrument der wasserrechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete<br />

hinausgehen, um noch vorhandene<br />

hochwasserbedingte Risiken zu minimieren. Für<br />

diese Absicherung ist das Instrument des Vorranggebiets<br />

am besten geeignet. Als Vorranggebiet sollten<br />

aber tatsächlich nur potenziell hochwassergefährdete<br />

Bereiche in Betracht gezogen werden.<br />

- 15 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Formulierung des Ziels sollte so geändert werden,<br />

dass für die Adressaten deutlicher wird, dass<br />

in den Regionalplänen als Vorranggebiete für den<br />

Hochwasserabfluss und –rückhalt nur potenziell<br />

hochwassergefährdete Bereiche in Frage kommen,<br />

für die eine gesicherte Datenlage vorliegt.<br />

Die Formulierung des Ziels sollte so geändert werden,<br />

dass für die Adressaten deutlicher wird, dass<br />

in den Regionalplänen als Vorranggebiete für den<br />

Hochwasserabfluss und –rückhalt nur potenziell<br />

hochwassergefährdete Bereiche in Frage kommen,<br />

für die eine gesicherte Datenlage vorliegt.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel II des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B II LRA EBE:<br />

Der Landkreis begrüßt die Zielsetzungen zu B II 1.1 und B II 5.<br />

− −<br />

B II 1 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass durch das Zusammenwirken von wissensintensiven<br />

Dienstleistungen und traditionellen Industriezweigen sich<br />

eine Verbesserung der Branchenstruktur in der jeweiligen Region herbeiführen<br />

lässt.<br />

B II 1.1.1 IHK:<br />

− Das Ziel B II 1.1.1. sollte im Sinne der vorge-<br />

Die IHK regt an, hier die Einführung eines „Monitorings“ vorzusehen, um<br />

kritisch anzusehende Rohstoffkonzepte einzelner Regionen unter dem Gesichtspunkt<br />

der mittel- bis langfristigen Versorgungssicherheit überprüfen zu<br />

können.<br />

nannten Anregung geprüft werden.<br />

B II 1.1.1.3 Eching:<br />

Im Regionalplan München werden für die Folgenutzung Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Bei geeigneten Abbauflächen in Verdichtungsräumen soll die Rekultivierung<br />

vorrangig den Zwecken von Naturschutz und (Nah-)Erholung dienen. Auf<br />

eine Verfüllung von Kiesgruben im Nassabbau soll weitgehend verzichtet<br />

werden.<br />

der Abbauflächen Aussagen getroffen.<br />

B II 1.1.2 IHK.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B II 1.1.2 soll im Sinne des<br />

Die IHK kritisiert dieses Ziel, als zu unkonkret. Siehe Schreiben.<br />

vorgenannten Einwandes geprüft werden.<br />

B II 1.1.2 Unterschleißheim:<br />

− Der Wortlaut des Ziels B II 1.1.2 soll im Sinne der<br />

In Satz 3 soll es „...Industrie- und Gewerbegebiete...“ heißen. Begründung:<br />

Unter dem Aspekt der flächensparenden Siedlungsentwicklung gewinnt die<br />

Umstrukturierung von Gewerbebrachen an Bedeutung.<br />

vorgenannten Forderung geprüft werden.<br />

B II 1.2.1 HWK:<br />

Die Ziele B II 1.2.1.3 und B II 1.2.1.4werden begrüßt.<br />

− −<br />

B II 1.2.1 LH München:<br />

Die Ziele B II 1.2.1.1, B II 1.2.1.2, B II 1.2.1.3 und B II 1.2.1.4 werden<br />

begrüßt.<br />

− −<br />

B II 1.2.1.5 Altomünster:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gemeindliches Schreiben <strong>vom</strong> 20.08.2001<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Ebersberg:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gesonderte Stellungnahme der Stadt.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Fahrenzhausen:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Das Ziel soll so gefasst werden, dass auch in mittleren und kleineren Gemeinden<br />

die Möglichkeit besteht EHGP anzusiedeln, auch wenn eine<br />

ÖPNV-Anbindung nicht möglich ist. Begründung: Derzeitige Regelung ist<br />

Benachteiligung der Bürger des flachen Landes, die so gezwungen sind,<br />

weite Strecken zu fahren.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Forstern:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Gemeinde sieht erhebliche Beeinträchtigungen der einheimischen Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

mittelständischen Gewerbe- und Handelsbetriebe, wenn die Zulassung von<br />

Einzelhandelsgroßprojekten von sog. punktuellen Randbedingungen abhängig<br />

gemacht und nicht eine ganzheitliche Betrachtung der Eignung des<br />

Standortes vorgenommen wird.<br />

B II 1.2.1.5 Gauting:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Gemeinde lehnt dieses Ziel ab. Begründung: Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Gemeindetag: Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner<br />

- 16 -


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Der Gemeindetag äußert nochmals ausführlich seine Bedenken zu diesem<br />

Ziel. Siehe Schreiben.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Germering:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Stadt steht diesem Ziel äußerst kritisch gegenüber und verweist auf das<br />

städtische Schreiben <strong>vom</strong> 28.09.2001.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Grafing:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gesonderte Stellungnahme der Stadt <strong>vom</strong> 27.08.2001. Es wird<br />

nochmals mit Nachdruck angeregt, die geplanten Standortvorgaben bei der<br />

Neufassung aufzugeben bzw. auf raumbedeutsame Größenordnung zu beschränken.<br />

Begründung: Die Gemeinden werden gehindert, ihre Standortfaktoren<br />

zur Sicherung bestehender und zur Ansiedlung neuer Betrieb zu<br />

verbessern und entsprechend den aktuellen Anforderungen anzupassen.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 HWK:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Auf die gesonderte Stellungnahme zu diesem Ziel wird hingewiesen. Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 IHK:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Dieses Ziel bedarf einer weiteren Überarbeitung.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 LH München:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Landeshauptstadt verweist auf den Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong> 24.10.2001<br />

und bekräftigt die Forderung, dass die Sonderfortschreibung zu Ziel B II<br />

1.2.1.5 dringend einer Überarbeitung bedarf.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 LRA DAH:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Auf gesonderte Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.10.2001 wird verwiesen. Die Anregungen<br />

und Bedenken werden wiederholt. Begründung: Der Wortlaut des<br />

Ziels hat sich nicht verändert.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 LRA EBE:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Das Landratsamt erneuert die Ablehnung dieses Ziels.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Markt Indersdorf:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gemeindliche Schreiben <strong>vom</strong> 11.09. und 23.10.2001<br />

Die umliegenden Gemeinden sollen in den Verflechtungsbereich aufgenommen<br />

werden. Begründung: zentrale Lage des Marktes im Landkreis Dachau<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Oberhaching:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gesonderte gemeindliche Stellungnahme.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Bockhorn, Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gesondertes Schreiben des Bündnisses <strong>vom</strong> 27.09.2001. Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Türkenfeld:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Gemeinde erhebt große Bedenken gegen die Ansiedlung von Fabrikverkaufszentren<br />

(FOC).<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Unterschleißheim:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Die Stadt äußert nochmals ausführlich ihre Bedenken zu diesem Ziel. Siehe<br />

Schreiben.<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.2.1.5 Vaterstetten:<br />

Siehe Beschluss des Planungsausschusses auf seiner −<br />

Verweis auf gemeindliches Schreiben <strong>vom</strong> 17.09.2001<br />

Sitzung <strong>vom</strong> 06.11.2001 zu TOP 6.<br />

B II 1.3 IHK:<br />

− Das Ziel B II 1.3 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Dem Ziel wird weitestgehend zugestimmt. Ergänzt werden muss, dass die<br />

„Buchbarkeit“ des Angebots verbessert wird. Siehe Schreiben.<br />

Anregung nochmals überprüft werden.<br />

B II 1.3.2 Bockhorn, Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Wenn im gesamten Bündnisgebiet Ansatzpunkte von Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuord-<br />

Es wird die Aufnahme der im Lkr. Erding gelegenen Bündnisgemeinden in vorhandenem und entwicklungsfähigem Urlaubstourisnung zu Tourismusgebieten wird empfohlen.<br />

die Kategorie der Tourismusgebiete gefordert. Begründung: Aufgrund mus gegeben sind, sollten die Gemeinden aufgenom-<br />

landschaftlichen Potenzials und der Umstrukturierung in der Landwirtschaft<br />

liegt eine mögliche Entwicklungschance des Bündnisses im Tourismus.<br />

men werden.<br />

B II 1.3.8 IHK:<br />

In den Fällen, in denen große Beherbergungsanlagen Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Hierzu wird angemerkt, dass die Verweildauer der Gäste immer kürzer wird. eine überörtliche Raumbedeutsamkeit erlangen kön-<br />

Gleichzeitig erfolgt eine Polarisierung der Standortwahl einerseits in Rich- nen, wird ein ROV durchgeführt.<br />

- 17 -


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

tung Stadttourismus und andererseits in Richtung Naturlandschaft. Folglich<br />

muss bei großen Beherbergungsanlagen im Vorfeld abgeklärt werden, ob<br />

sie raumverträglich sind.<br />

B II 1.3.9 HWK:<br />

Die HWK weist darauf hin, dass Freizeitgroßprojekte (FZGP) auch unter<br />

dem Aspekt der zunehmenden Verknüpfung von Freizeit und Handel zu<br />

sehen sind. Die HWK fordert das FZGP sich ähnlich wie EHGP in die<br />

Zentrenstruktur einfügen müssen, dass FZGP auf der grünen Wiese vermieden<br />

werden und nur an durch den ÖPNV gut erreichbaren Standorten in<br />

Frage kommen sollen. (Weitere Anmerkungen dazu siehe Schreiben.)<br />

Begründung: FZGP erzeugen ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und beanspruchen<br />

freie Flächen fernab von Siedlungen. Sie unterliegen einem Lebenszyklus<br />

(Frage der Nachnutzung) und beinhalten oftmals Handelsein-<br />

richtungen, die in Konkurrenz zu Handelsstrukturen in Innenstädten treten.<br />

B II 1.3.9 IHK:<br />

Dieses Ziel wird begrüßt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Lebenszyklus<br />

von Freizeitgroßprojekten kurz sein kann.<br />

B II 1.3.9 LBE:<br />

Der LBE weist darauf hin, dass Freizeitgroßprojekte (FZGP) auch unter<br />

dem Aspekt der zunehmenden Verknüpfung von Freizeit und Handel zu<br />

sehen sind und hält daher restriktivere Vorgaben für erforderlich.<br />

B II 2 IHK.<br />

Die IHK kritisiert dieses Ziel, als zu unkonkret. Ferner merkt sie an, dass<br />

Kooperationen und Netzwerke unternehmensorientierter mittelständischer<br />

Dienstleister das Entwicklungspotenzial eines Raumes entscheidend mit<br />

bestimmen. Siehe Schreiben.<br />

B II 2 LBE:<br />

Der LBE wünscht spezifische Aussagen auch im Aus- und Weiterbildungsbereich<br />

und im Bereich Existenzgründungen.<br />

B II 3 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die ausgewogene Verteilung von Hochschulen<br />

und Forschungseinrichtungen nicht den ökonomischen Realitäten<br />

widersprechen darf. Forschungseinrichtungen werden dort benötigt, wo sich<br />

auch die wirtschaftlichen Aktivitäten abspielen.<br />

B II 4 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt fordert eine Zielaussage zur steigenden Bedeutung der<br />

Messe München.<br />

B II 4.1 Ismaning:<br />

Gegen Satz 2 (Vorsorge für einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur) bestehen<br />

Bedenken. Begründung: Es bestehen Zweifel, dass bei Intensivierung<br />

des Messe- und Ausstellungswesen angesichts der beschränkten finanziellen<br />

Mittel die erforderlich Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden kann.<br />

Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur (in der Region München) ist schon<br />

jetzt durch die Neue Messe Riem völlig überlastet. Dadurch haben angrenzende<br />

Gemeinden unzumutbare Verkehrssituationen zu ertragen.<br />

B II 4.1 Unterföhring:<br />

Gegen Satz 2 (Vorsoge für einen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur) bestehen<br />

Bedenken. Begründung: Die finanziellen Mittel der Straßenbaulastträger<br />

sind zu knapp, um dies entsprechend zu realisieren. Dadurch haben<br />

angrenzende Gemeinden unzumutbare Verkehrssituationen zu ertragen.<br />

Die Forderungen sind plausibel und sollten berücksichtigt<br />

werden.<br />

- 18 -<br />

Nochmalige Prüfung des Ziels B II 1.3.9 im Sinne<br />

der vorgenannten Forderungen wird empfohlen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei HWK. Siehe oben: Empfehlung bei HWK.<br />

Siehe oben. Kommentar bei HWK. Siehe oben: Empfehlung bei HWK.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B II 1.1.2 soll im Sinne des<br />

vorgenannten Einwandes geprüft werden.<br />

− Eine nochmalige Prüfung des Kapitels B II 2 im Sinne<br />

des vorgenannten Einwandes wird empfohlen.<br />

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind wichtige<br />

sog. harte Standortfaktoren, die dazu beitragen<br />

können, dass sich Unternehmen gezielt an Standorten<br />

ansiedeln, an denen sich solche Einrichtungen etabliert<br />

haben. Im Sinne von A I 1.1 sollten sie eben gerade<br />

deshalb nicht nur an wenigen Standorten konzentriert<br />

werden.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Eine nochmalige Prüfung des Kapitels B II 4 im Sinne<br />

der vorgenannten Forderung wird empfohlen.<br />

Der Ausbau des Messe- und Ausstellungswesen ist für<br />

<strong>Bayern</strong> von großer wirtschaftlichen Bedeutung und trägt<br />

somit indirekt zur Finanzierung der dafür benötigten<br />

Verkehrsinfrastruktur zu einem großen Teil selbst bei.<br />

Eine Verbesserung der Anbindung der Neue Messe<br />

Riem kann als Forderung bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

berücksichtigt werden.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Ismaning Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

B II 4.2 IHK: − −


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Es wird angemerkt, dass sich gerade im regionalen Bereich Fachmessen<br />

etablieren lassen.<br />

B II 5.1 IHK:<br />

Die Forderung nach einer „besseren räumlichen Verteilung der Wachstumskräfte<br />

der Wirtschaft und der Einkommen“ sollte entfallen. Begründung: Die<br />

Forderung widerspricht dem Prinzip unserer Wirtschaftsordnung, da die<br />

Marktkräfte zu einer Optimierung des Faktoreinsatzes im Raum führen.<br />

B II 5.2.1.3 LH München:<br />

Es wird angeregt, Satz 3 folgendermaßen zu ergänzen: „...sowie des Weiteren<br />

für einen möglichen Zuzug von Fachkräften aus EU-Beitrittsländern für<br />

den Fall von arbeitsmarktpolitischen Engpässen in bestimmten Branchen.“<br />

B II 5.2.1.3 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt regt an, neben der Zuwanderung von Arbeitskräften zur<br />

Stärkung des Wirtschaftsstandortes eine deutlich großzügigere Bleiberegelung<br />

für bereits seit Jahren in den örtlichen Arbeitsprozess eingegliederte<br />

ausländische Mitbürger einzuführen. Begründung: Immer mehr, vor allem<br />

mittelständische Betriebe in ernsthafte Schwierigkeiten, wenn gutintegrierte<br />

Arbeitskräfte plötzlich das Land verlassen müssen.<br />

B II 5.2.2.1 LH München:<br />

Der erste Absatz soll um folgenden Satz ergänzt werden: „Die Anpassungsfähigkeit<br />

sowohl von Beschäftigten und Beschäftigungssuchenden als auch<br />

von Unternehmen zur Behebung von Ungleichgewichten ist unter Nutzung<br />

des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials zu fördern.<br />

B II 5.2.2.1 Begründung LH München:<br />

Der fünfte Absatz soll um folgenden Satz ergänzt werden: „Seitens der<br />

Unternehmen sind hierzu ergänzende Organisations- und Arbeitszeitmodelle<br />

zu entwickeln.“<br />

B II 5.2.2.2 Begründung LH München:<br />

In Absatz 1 Satz 2 der Begründung sollte statt „Erwerbsneigung“ das Wort<br />

„Erwerbsorientierung“ verwendet werden.<br />

Der Einwand ist plausibel. Der 3. Anstrich des Ziels sollte im Sinne des vorgenannten<br />

Einwandes überprüft werden.<br />

− Das Ziel B II 5.2.1.3 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung nochmals eingehend geprüft werden.<br />

− Siehe oben: Empfehlung bei LH München.<br />

− Das Ziel B II 5.2.2.1 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung nochmals überprüft werden.<br />

− Die Begründung zu Ziel B II 5.2.2.1 sollte im Sinne<br />

der vorgenannten Anregung nochmals überprüft<br />

werden.<br />

− Die Begründung zu Ziel B II 5.2.2.2 sollte im Sinne<br />

der vorgenannten Anregung nochmals überprüft<br />

werden.<br />

- 19 -


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel III des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B III Forstern:<br />

Die Gemeinde stimmt dem Kapitel zu.<br />

− −<br />

B III Neuried:<br />

Die Aufnahme dieses neuen Kapitels, das den sozialen Belangen deutlich<br />

mehr Raum und Gewicht einräumt, wird ausdrücklich gutgeheißen.<br />

− −<br />

B III 1 Dießen:<br />

Das neue <strong>LEP</strong> hebt die Bedeutung nachhaltiger Erho- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Ziele dürfen nicht zu Lasten erholungssuchender Bürger gehen. lungsformen besonders hervor. Dadurch lassen sich<br />

aber gewisse Einschränkungen für bestimmte Formen<br />

der Erholung nicht vermeiden, da eben nicht alle Erholungsformen<br />

den Anforderungen an eine nachhaltige<br />

Raumentwicklung gerecht werden.<br />

B III 1.1 LRA EBE:<br />

Das Ziel wird begrüßt. Begründung: Naturräume von hoher landschaftlicher<br />

und ökologischer Bedeutung beginnen durch den starken Erholungsdruck<br />

Schaden zu nehmen.<br />

− −<br />

B III 1.2 Gauting:<br />

Dieser Forderung wird durch die Ziele unter B III 1.2 Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Das Ziel der angemessenen Erreichbarkeit und Wohnungsnähe von Erholungseinrichtungen<br />

ist zu beizubehalten.<br />

bereits hinreichend Rechnung getragen.<br />

B III 1.2 Utting:<br />

Die Gemeinde regt an, die bisherige Regelung zur Erreichbarkeit der<br />

Erholungsgebiete mittels ÖPNV beizubehalten.<br />

Die Regelung hat sich nicht geändert. −<br />

B III 1.2.6 LRA EBE:<br />

Das Ziel wird begrüßt.<br />

− −<br />

B III 2 LH München:<br />

Es soll ein Ziel aufgenommen werden, wonach die „Hilfe zur Selbsthilfe“<br />

durch finanzielle und organisatorische Ansätze institutionalisiert werden<br />

sollte.<br />

− −<br />

B III 2.1.2 LH München:<br />

− Das Ziel B III 2.1.2 sollte im Sinne der vorgenann-<br />

Hier sollten nicht nur Kindergärten und Kinderhorte erwähnt werden sondern<br />

auch Kinderkrippen. Die Fachziele sollten stärker auf die Situation „unvollständiger<br />

Familien“ eingehen. Begründung: Die Forderung nach Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf ist nur durch ein altersübergreifendes Betreuungsangebot,<br />

das bereits vor der Kindergartenzeit greift, zu erfüllen. Die<br />

traditionelle sog. „vollständige Familie“ verliert an Bedeutung.<br />

ten Anregung nochmals überprüft werden.<br />

B III 2.1.2.1 Hallbergmoos:<br />

− Das Ziel B III 2.1.2.1 sollte im Sinne der vorgenann-<br />

Das Ziel B III 2.1.2.1 Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: „Es ist für jedes<br />

Kind im Kindergartenalter, dessen Eltern dies Wünschen, ein Kinderbetreuungsplatz<br />

bereitzustellen.“ Begründung: Bundesgesetzlicher Rechtsanspruch<br />

auf Kindergartenplatz. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

ten Forderung nochmals eingehend geprüft werden.<br />

B III 2.1.2.2 Begründung LH München:<br />

− Die Begründung zu Das Ziel B III 2.1.2.2 sollte im<br />

Nach Satz 1 sollte eingefügt werden: „Als Planungsgrundlage wird die<br />

Sinne der vorgenannten Anregung nochmals über-<br />

Versorgung von 3,5 Jahrgängen angesetzt, wie sie bereits in den Kindergartenbedarfsplänen<br />

ausgewiesen ist.“<br />

Satz 3 soll wie folgt geändert werden: „Der landesweite Ausbau des Kindergartenwesens<br />

wird von den Kommunen, den freien Trägern und dem Freistaat<br />

bis zur Erreichung des Planungsziels fortgesetzt.“<br />

prüft werden.<br />

B III 2.1.2.3 Begründung LH München:<br />

− Die Begründung zu Das Ziel B III 2.1.2.3 sollte im<br />

Der letzte Satz soll ersetzt werden durch: „Um Kindern und Eltern gleich-<br />

Sinne der vorgenannten Anregung nochmals über-<br />

- 20 -


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

wertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu ermöglichen, sind –<br />

entsprechend der ständig steigenden Nachfrage – landesweit verstärkt<br />

weitere Kinderhorte bedarfsgerecht und in angemessener Erreichbarkeit<br />

einzurichten.“<br />

B III 2.2.1 Hallbergmoos:<br />

Es soll ein weiteres Ziel 2.2.1.4 mit folgender Fassung aufgenommen werden:<br />

„Teil- und vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen sollen möglichst<br />

auch von privaten Trägern bereitgestellt werden. Die Landkreise und kreisfreien<br />

Gemeinden sollen bei der Umsetzung dieses Zieles mitwirken.“<br />

Begründung: Durch die Bereitstellung von teil- und vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen<br />

sollen durch private Träger werden die Landkreise und<br />

kreisfreien Gemeinden entlastet.<br />

B III 3.1.1 Hallbergmoos:<br />

Dem Ziel soll folgender Satz hinzugefügt werden: „Die regionale Situation<br />

und Entwicklungstendenzen in Ballungsräumen sind hierbei besonders zu<br />

berücksichtigen.“ Begründung: Sondersituation in Ballungsräumen. Ausführliche<br />

Begründung siehe Schreiben.<br />

B III 4.1.3 Hallbergmoos:<br />

Die Gemeinde fordert, dass dieses Ziel folgenden Zusatz erhält: „In der Region<br />

München, insbesondere im Umfeld des Flughafen München, können<br />

entgegen der vorstehenden Standortaussagen in den Gemeinden weiterführende<br />

Schulen errichtet werden.“ Begründung: Die Sondersituation in<br />

der Region München ist in nicht ausreichender Form berücksichtigt.<br />

B III 4.1.3 Ismaning:<br />

Die Gemeinde fordert das dieses Ziel folgenden Zusatz erhält: „Im Großraum<br />

München und der Region München können entgegen den o. g.<br />

Standortaussagen in den Gemeinden weiterführende Schulen errichtet<br />

werden, in denen die sonstigen Kriterien hinsichtlich der Erweiterung bzw.<br />

Neuerrichtung erfüllt werden können.“ Begründung: Die Sondersituation in<br />

der Region München ist in nicht ausreichender Form berücksichtigt.<br />

B III 4.1.4 Grafing:<br />

Die Stadt begrüßt insbesondere Satz 2 dieses Ziels. Sie befürchtet jedoch,<br />

dass die Gemeinden in der Pflicht stehen derartige Einrichtungen zu errichten<br />

und zu finanzieren.<br />

B III 4.1.4 Hallbergmoos, Ismaning, Oberschleißheim:<br />

Die Gemeinden fordern für Satz 2 folgenden neuen Wortlaut: „Darüber<br />

hinaus soll auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen ganztägiger<br />

schulischer Betreuungsformen hingewirkt werden.“ Begründung: Es wird<br />

befürchtet, dass die Gemeinden in der Pflicht stehen derartige Einrichtungen<br />

zu errichten und zu finanzieren.<br />

B III 4.1.4 (Begründung) Landsberg:<br />

Die Formen der ganztägigen Betreuung sollen sich dabei auf alle Bereiche<br />

erstrecken, eine Beschränkung auf Einrichtungen in den Verdichtungsräumen<br />

und den sozialen Brennpunkten ist abzulehnen.<br />

B III 4.3.2 Eching:<br />

Die Inbetriebnahme des Forschungsreaktors in Garching wird abgelehnt.<br />

Begründung: Die Gemeinde befürchtet nach wie vor Belastungen für die<br />

Bevölkerung und gemeindliche Einrichtungen. Sie sieht sich in ihrer<br />

Planungshoheit eingeschränkt.<br />

B III 6.1.2 Grafing:<br />

Hier wird gefordert, dass Ziel dahingehend zu ergänzen, dass gleichzeitig<br />

die Finanzzuweisungen an die Gemeinden anzupassen sind. Begründung:<br />

Erhebliches Missverhältnis zwischen Aufgabenzuweisung und Mittelersatz.<br />

- 21 -<br />

prüft werden.<br />

− Das Ziel B III 2.2.1 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Forderung nochmals überprüft werden.<br />

− Das Ziel B III 3.1.1 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Forderung nochmals überprüft werden.<br />

− −<br />

− −<br />

Siehe unten: Kommentar bei Hallbergmoos, Ismaning,<br />

Oberschleißheim.<br />

Siehe unten: Empfehlung bei Hallbergmoos, Ismaning,<br />

Oberschleißheim.<br />

Die Forderung ist plausibel. Der Wortlaut von Ziel B III 4.1.4 sollte im Sinne der<br />

vorgenannten Forderung geprüft werden.<br />

Die Forderung ist plausibel. Die Begründung zu B III 4.1.4 sollte im Sinne des<br />

vorgenannten Einwandes geändert werden.<br />

Der Forschungsreaktor in Garching ist für <strong>Bayern</strong> von<br />

großer wirtschaftlichen Bedeutung. Sein Betrieb wurde<br />

im ROV als raumverträglich eingeschätzt.<br />

− −<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel IV des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B IV Ebersberg, Gemeindetag, IHK:<br />

Es wird kritisiert, dass die Neuorientierung im ländlichen Raum, die durch<br />

den Strukturwandel in der Landwirtschaft weiter voranschreitet, nicht genügend<br />

thematisiert wird.<br />

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft mit allen<br />

seinen Problemen betrifft auch die Region München in<br />

besonderem Maße. Auf die Lösung dieser Probleme<br />

wird im <strong>LEP</strong> nur am Rande eingegangen.<br />

- 22 -<br />

In diesem Kapitel sollten die Anforderungen an die<br />

räumliche Entwicklung, die sich aus der Neuorientierung<br />

im ländlichen Raum auf Grund des Strukturwandels<br />

in der Landwirtschaft ergeben, stärker<br />

hervor gehoben und präzisiert werden.<br />

B IV Forstern:<br />

Die Gemeinde stimmt dem Kapitel zu.<br />

− −<br />

B IV LRA EBE:<br />

Das Landratsamt unterstützt die Forderung nach Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe.<br />

In der Bauleitplanung sollten die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

bäuerlicher Betriebe großzügiger gehandhabt werden.<br />

− −<br />

B IV 2 LH München:<br />

Siehe oben: Kommentar bei Ebersberg, Gemeindetag, Siehe oben: Empfehlung bei Ebersberg, Gemeinde-<br />

Es sollte größeres Augenmerk auf die Bedeutung der Landwirtschaft in den<br />

Ballungsräumen gelegt werden. Bei der Landwirtschaft sind neben der Nahrungsmittelerzeugung<br />

die Funktionen Gestaltung der Kulturlandschaft, Naherholung,<br />

Klimatische Ausgleichsfunktion, Umweltpädagogik und Verbraucheraufklärung<br />

zu berücksichtigen.<br />

IHK.<br />

tag, IHK.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel V des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 1 LH München:<br />

Die LH München weist darauf hin, dass der notwendige Kfz-Verkehr mit<br />

verkehrslenkenden Maßnahmen für überörtliche und innerstädtische<br />

Verbindungen sowie einen verstärkten Telematik-Einsatz zur besseren<br />

Verkehrssteuerung stadtverträglich organisiert werden muss.<br />

– –<br />

B V 1 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt fordert eine Zielaussage dahingehend, dass die Regionalpläne<br />

im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung bestimmte Entwicklungsziele<br />

für den ÖPNV/SPNV und den Individualverkehr mit Priorität für<br />

den ÖPNV enthalten.<br />

– –<br />

B V 1.1.1 Hohenbrunn, IHK, Putzbrunn:<br />

Satz 2 des Ziels ist offenbar nur schwer verständlich. Die Begründung zu B V 1.1.1 sollte im Sinne des<br />

Der Begriff „entbehrlicher Verkehr“ ist völlig unbestimmt.<br />

vorgenannten Einwandes präzisiert werden.<br />

B V 1.1.1 LH München:<br />

Zu Satz 1: Siehe Kommentar bei Hohenbrunn und Zu Satz 1: Siehe Empfehlung bei Hohenbrunn und<br />

Satz 2 des Ziels wird begrüßt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Putzbrunn<br />

Putzbrunn.<br />

ÖPNV ebenso nachhaltig gestärkt werden muss. Auch der Radverkehr ist Zu Satz 2 und 3: ÖPNV und Radverkehr sollten auf Zu Satz 2 und 3: Das Ziel B V 1.1.1 sollte im Sinne<br />

ein umweltfreundlicher Verkehrsträger, der gestärkt werden sollte.<br />

Grund ihrer Bedeutung für die Nachhaltigkeit des<br />

Verkehrs schon in B V 1.1.1 erwähnt werden.<br />

dieser Einwendungen ergänzt werden.<br />

B V 1.1.5 i. V. m. B V Hohenbrunn, Putzbrunn:<br />

Grundsätzlich, besonders jedoch im ÖPNV, sollte den B V 1.1.5 soll um einen 3. Satz ergänzt werden:<br />

1.1.4 und 1.1.6<br />

Die notwendigen Tangentialverbindungen im Ballungsraum München sollen tangentialen Verkehrsbeziehungen in den großen Ver- „In den großen Verdichtungsräumen sollen auch die<br />

aufgeführt werden.<br />

dichtungsräumen ein höheres Gewicht beigemessen tangentialen Verkehrsbeziehungen besonders im<br />

werden.<br />

ÖPNV stärker berücksichtigt werden.“<br />

B V 1.2 Eitting:<br />

Diese Forderung entspricht den Zielen unter B V 1.2. Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Gemeinde fordert eine bessere Einbindung in das ÖPNV-Netz Erding – Die Umsetzung dieser Ziele ist vor allem Sache der<br />

Flughafen – Freising<br />

Träger des ÖPNV, wie z. B. den Landkreisen.<br />

B V 1.2 Finsing, Oberding:<br />

Die bestehenden Ziele zum ÖPNV schließen diese For- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Der ÖPNV soll zumindest in den Morgen- und Abendstunden ausgebaut derung mit ein. Diese Forderung kann auch bei der<br />

und insbesondere auch am Wochenende sichergestellt werden.<br />

Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht und<br />

ggf. besser berücksichtigt werden.<br />

B V 1.2 Gauting:<br />

Grundsätzlich, besonders jedoch im ÖPNV, sollte den B V 1.1.5 soll um einen 3. Satz ergänzt werden:<br />

Zur Verlagerung des Verkehrs <strong>vom</strong> MIV auf den ÖPNV soll die Schaffung tangentialen Verkehrsbeziehungen in den großen Ver- „In den großen Verdichtungsräumen sollen auch die<br />

tangentialer öffentlicher Verkehrsverbindungen im Stadt- und Umlandbedichtungsräumen ein höheres Gewicht beigemessen tangentialen Verkehrsbeziehungen besonders im<br />

reich der Verdichtungsräume als zusätzliches Ziel aufgenommen werden. werden.<br />

ÖPNV stärker berücksichtigt werden.“<br />

B V 1.2 Walpertskirchen:<br />

Die Frage des Zugtaktes ist nicht Gegenstand des <strong>LEP</strong>. –<br />

Es wird gefordert, die Einbindung des Haltepunkts Walpertskirchen durch Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Einführung eines Stundentaktes zu verbessern.<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden.<br />

B V 1.2.1 Fürstenfeldbruck:<br />

Dieses Ziel beinhaltet ja gerade den vorrangigen Aus- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Stadt regt an, dass im Hinblick auf die negativen Auswirkungen der bau des ÖPNV-Netzes in Verdichtungsräumen. Die<br />

Verdichtungsfolgen nicht auf einen Ausbau des ÖPNV-Netzes verzichtet Forderung nach einem 10-Minuten-Takt bei der S-Bahn<br />

werden kann, insbesondere auf eine Einführung des 10-Minuten-Taktes bei ist als projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da<br />

der S-Bahn.<br />

die Frage des Zugtaktes bei der S-Bahn keine überregionale<br />

Bedeutung hat. Diese Forderung kann bei der<br />

Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht und<br />

ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

B V 1.2.1 IHK:<br />

Eine einseitige Betonung des S-Bahn-Verkehrs ist nicht Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Absatz 2 Satz 2 soll wie folgt formuliert werden: Zu diesem Zweck soll der<br />

öffentliche Nahverkehr, insbesondere der S-Bahn-Verkehr in den Ballungsräumen,<br />

quantitativ und qualitativ ausgebaut werden.<br />

sinnvoll.<br />

- 23 -


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 1.2.1 Ottenhofen:<br />

Forderung nach verbindlichen Aussagen über zeitnahe Verwirklichung der<br />

Verbesserungen im ÖPNV. Begründung: Stärkung des ÖPNV findet tatsächlich<br />

nicht statt.<br />

B V 1.2.4 SWM:<br />

Dieses Ziel sollte wie folgt gefasst werden: Das Wort „Wettbewerb“ sollte<br />

durch „neuen rechtlichen Ordnungsrahmen“ ersetzt werden.<br />

Satz 1 der Begründung zu diesem Ziel soll wie folgt formuliert werden:<br />

„Soweit die wettbewerbliche Öffnung des ÖPNV rechtlich zwingend ist oder<br />

durch Entscheidung des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers zur Anwendung<br />

kommen soll, soll sie zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung<br />

genutzt werden.“ Begründung: Wettbewerb im ÖPNV findet nur unter<br />

bestimmten rechtlichen Voraussetzungen statt.<br />

B V 1.2.5 und B V 1.2.9 MVV:<br />

In der Begründung zu Ziel B V 1.2.5 und im Ziel B V 1.2.9 sollte erwähnt<br />

werden, dass insbesondere ein Gemeinschaftstarif maßgeblich zu einer<br />

Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beiträgt.<br />

B V 1.2.8 Grafing, (ähnlich LH München, LRA EBE):<br />

Nach Ansicht der Stadt, wird dem Problem der Umsteigeplätze nicht das<br />

nötige Gewicht beigemessen. Begründung: Nur bei besonderem Augenmerk<br />

auf die Schnittstellen kann die Inanspruchnahme des ÖPNV, besonders<br />

des SPNV, gesteigert werden.<br />

B V 1.2.9 Garching, Hallbergmoos, Ismaning, Oberschleißheim:<br />

Die Gemeinden fordern, dass das Wort ‚einheitlich‘ durch die Worte<br />

„gerecht und preisgünstig“ ersetzt wird. Begründung: Nur durch eine entsprechende<br />

Akzeptanz der Nutzer kann der ÖPNV eine ernstzunehmende<br />

Alternative zum MIV werden. Dies kann durch eine gerechte und<br />

preisgünstige besser als durch eine einheitliche Tarifgestaltung erreichtet<br />

werden.<br />

B V 1.3 LRA DAH:<br />

Das regionale Schienennetz sollte nicht nur erhalten, sondern bei entsprechender<br />

Nachfrage auch ausgebaut werden. Begründung: Die S-Bahn-<br />

Linie A bildet mit der S 2 das Verkehrsrückgrat des Lkr. Dachau. Der<br />

Ausbau dieser Strecke ist dringend erforderlich.<br />

B V 1.3.5 Walpertskirchen:<br />

Bei einem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke (München – Mühldorf) ist<br />

im Ortsbereich ein ausreichender Lärmschutz vorzusehen.<br />

B V 1.3.6 Moosburg:<br />

Der Ausbau des Schienenverkehrs mit direkter Anbindung des Raumes<br />

Landshut / Regensburg wird unter der Voraussetzung begrüßt, dass der<br />

Bahnhof Moosburg als Haltestelle einbezogen wird. Es ist sicherzustellen,<br />

dass die bisherige Schienenanbindung der Stadt über Freising zum Hbf.<br />

München in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.<br />

B V 1.3.7 i. V. m. B V<br />

1.3.9<br />

Ottenhofen:<br />

Forderung nach zweigleisigem Ausbau der S-Bahn-Strecke S 6 und des<br />

Ringschluss der S 6 zum Flughafen. Begründung: Ausbau schon seit 10<br />

Jahren versprochen.<br />

B V 1.3.8 IHK:<br />

Das Ziel soll wie folgt formuliert werden: „Der Einsatz der Neigetechnik soll<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden.<br />

- 24 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B V 1.2.4 und seiner<br />

Begründung sollte entsprechend des vorgenannten<br />

Einwandes nochmals überprüft werden.<br />

− Der Wortlaut der Begründung zu Ziels B V 1.2.5<br />

sollte entsprechend des vorgenannten Einwandes<br />

nochmals überprüft werden.<br />

Das Thema wird im <strong>LEP</strong> angesichts seiner zentralen<br />

Bedeutung für den ÖPNV und die Nachhaltigkeit des<br />

Verkehrs insgesamt nicht ausreichend behandelt.<br />

– –<br />

Diese Forderung wird mit B V 1.3.1, B V 1.3.7 und B V<br />

1.3.11 hinreichend Rechnung getragen. Der Ausbau<br />

der S-Bahn-Strecke A ist als projektbezogenes Ziel im<br />

<strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine überregionale Bedeu-<br />

tung hat.<br />

Bestimmten Lärmschutzmaßnahmen sind kein Regelungsgegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>. Die Forderungen nach solchen<br />

Maßnahmen können unter Bezugnahme auf B V 6<br />

im PFV geltend gemacht werden.<br />

Die Frage der Bedienung einzelner Haltepunkt ist nicht<br />

Gegenstand des <strong>LEP</strong>. Diese Forderung kann bei der<br />

Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht und<br />

ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke S 6 ist als<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine<br />

überregionale Bedeutung hat. Diese Forderung kann<br />

bei der Fortschreibung des Regionalplans geltend<br />

gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Der Ringschluss der S 6 zum Flughafen ist von überregionaler<br />

Bedeutung und sollte aufgenommen werden.<br />

– –<br />

Die Begründung zu B V 1.2.8 sollte im Sinne des<br />

vorgenannten Einwandes erheblich erweitert werden.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

in zeitlicher Nähe mit dem entsprechenden Infrastrukturausbau verstärkt<br />

werden.<br />

B V 1.3.9 (Begründung) Attenkirchen:<br />

Nach Ansicht der Gemeinde, weckt die Formulierung der Begründung den<br />

Eindruck, dass bei der Verbindung Flughafen München – München Hbf. als<br />

einer von drei Maßnahmen zum Anschluss des Flughafens an den Fernverkehr<br />

der Errichtung einer Magnetschwebebahn höchste Priorität<br />

eingeräumt wird. Die Gemeinde hält die einseitige Festlegung auf ein<br />

bestimmtes Verkehrsmittel für falsch. Mögliche realistische und machbare<br />

Alternativen (z. B. Express-S-Bahn, U-Bahn) sind genauso aufzuführen.<br />

B V 1.3.9 (Begründung) Bockhorn:<br />

Die Gemeinde fordert, dass die Fernbahnanbindung von der Mühldorfer<br />

Bahnlinie nicht über das Gemeindegebiet verlaufen darf. Begründung: Zerschneidung<br />

des Gemeindegebiets, Vernichtung hochwertiger landwirt-<br />

schaftlicher Flächen<br />

B V 1.3.9 (Begründung) Eitting:<br />

Die Gemeinde lehnt die „Marzlinger Spange“ zur Fernbahn-Anbindung des<br />

Flughafens München ab. Begründung: Diese Planung würde den Ortsteil<br />

Eittingermoos durchschneiden.<br />

B V 1.3.9 (Begründung) Freising:<br />

Die Stadt lehnt die „Marzlinger Spange“ zur Fernbahn-Anbindung des Flughafens<br />

München ab. Begründung: Zielkonflikt zu B V 1.1.4. Ausführliche<br />

Begründung siehe Schreiben.<br />

B V 1.3.9 Hallbergmoos:<br />

Das Ziel B V 1.3.9 soll folgende Fassung erhalten: „Der Flughafen München<br />

soll an das Fernbahnnetz und das U-Bahn-Netz des MVV angeschlossen<br />

werden. Der Flughafen München soll zudem mit einer Express-S-Bahn<br />

erschlossen werden. Der S-Bahn-Ringschluss <strong>vom</strong> Flughafen München<br />

nach Erding ist herzustellen. Die Strecke S 8 ist als Voraussetzung für<br />

einen 10-Minuten-Takt und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung<br />

zweigleisig auszubauen. Begründung: Durch diese Maßnahmen kann eine<br />

Entlastung des Flughafenumlandes <strong>vom</strong> MIV erreicht werden.<br />

B V 1.3.9 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt fordert eine baldige Herstellung des S-Bahn-Ringschlusses<br />

<strong>vom</strong> Flughafen München nach Erding. Begründung: Besondere Bedeutung.<br />

B V 1.3.9 i .V. m. B V<br />

1.3.5<br />

Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Das Bündnis fordert eine entsprechende Einordnung der Anbindung des<br />

Flughafens München und eine Festlegung, wonach diese Strecke auch für<br />

den Nahverkehr zu sichern ist. Begründung: Die Anbindung des Flughafens<br />

München ist ebenso wichtig wie der Ausbau der Strecke München –<br />

Mühldorf. Auf der Magistrale Paris – Budapest muss auch Nahverkehr möglich<br />

sein.<br />

B V 1.3.11 IHK:<br />

Absatz 2 des Ziels soll wie folgt ergänzt werden: „Technische Betriebsprobleme<br />

im S-Bahn-Verkehr sind umgehend zu lösen.“<br />

B V 1.3.11 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt fordert eine Zielaussage aufzunehmen, wonach der Freistaat<br />

auf der Strecke Grafing Bahnhof – Wasserburg auf Dauer einen<br />

Der Einwand ist nur teilweise zutreffend, weil für die<br />

Verbindung Flughafen München – München Hbf. neben<br />

der Magnetschwebebahn auch der Ausbau der Strecke<br />

Hbf. – Pasing – Neufahrn – (Flughafen) aufgeführt wird.<br />

Zur besseren Verständlichkeit sollten aber der Begriff<br />

„Express-S-Bahn“ ebenso wie die „Verlängerung U 6“<br />

als dritte Möglichkeit für die Verbindung Flughafen<br />

München – München Hbf. genannt werden. Als konkrete<br />

projektbezogene Ziele kann diese Forderung bei<br />

der Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht<br />

und ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Die Raumverträglichkeit einer Variante der Walpertskirchener<br />

Spange, die auch das Gemeindegebiet von<br />

Bockhorn berührt, wurde in einem ROV festgestellt.<br />

In der Begründung wurde sich auf keine der Varianten<br />

zur Fernbahn-Anbindung des Flughafens München aus<br />

Nordostbayern festgelegt.<br />

In der Begründung wurde sich auf keine der Varianten<br />

zur Fernbahn-Anbindung des Flughafens München aus<br />

Nordostbayern festgelegt.<br />

Zur besseren Verständlichkeit sollten in der Begründung<br />

zu B V 1.3.9 der Begriff „Express-S-Bahn“ ebenso<br />

wie die „Verlängerung U 6“ als dritte Möglichkeit für die<br />

Verbindung Flughafen München – München Hbf.<br />

genannt werden. Der Ringschluss der S 6 zum Flughafen<br />

sollte ebenfalls aufgenommen werden. Als konkrete<br />

projektbezogene Ziele können diese Forderungen<br />

bei der Fortschreibung des Regionalplans geltend<br />

gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

In die Begründung zu B V 1.3.9 sollte der Ringschluss<br />

der S 6 zum Flughafen sollte aufgenommen werden.<br />

Als konkretes projektbezogenes Ziel kann diese Forderung<br />

bei der Fortschreibung des Regionalplans geltend<br />

gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

In der Begründung zu B V 1.3.9 wird die Walpertskirchener<br />

Spange genannt. Die Sicherung des Nahverkehrs<br />

auf der Magistrale Paris – Budapest kann durch<br />

Ziele im Regionalplan erfolgen.<br />

Eine einseitige Betonung des S-Bahn-Verkehrs ist nicht<br />

sinnvoll.<br />

Der Forderung wird durch Ziel B V 1.3.11 ausreichend<br />

Rechnung getragen. Die Frage der Bedienung einzelner<br />

Strecken ist nicht Gegenstand des <strong>LEP</strong>. Diese For-<br />

- 25 -<br />

Der 1. Anstrich der Begründung zu B V 1.3.9 soll<br />

ergänzt werden um:<br />

„...(Express-S-Bahn) bzw. Verlängerung der U 6<br />

Garching – Flughafen – Freising,“<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Der 1. Anstrich der Begründung zu B V 1.3.9 soll<br />

ergänzt werden um:<br />

„...(Express-S-Bahn) bzw. Verlängerung der U 6<br />

Garching – Flughafen – Freising,“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

attraktiven Personenverkehr bestellt. derung kann bei der Fortschreibung des Regionalplans<br />

geltend gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt<br />

B V 1.3.13 IHK:<br />

Das Ziel soll wie folgt ergänzt werden: „Der regionale Schienengüterverkehr<br />

soll gestärkt werden, um die Straße zu entlasten.“<br />

B V 1.4 IHK:<br />

Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass ein weiterer bedarfsgerechter<br />

Ausbau der (Straßen-)Verkehrsinfrastruktur vor allem im Hinblick auf die<br />

Öffnung und Integration der MOE-Staaten langfristig in <strong>Bayern</strong> unverzichtbar<br />

ist.<br />

B V 1.4 LH München:<br />

Es wird angeregt, die Forderung aus dem Ziel B X 4.1 des <strong>LEP</strong> 1994 zur<br />

Erhaltung und Sanierung der Bundesfernstraßen beizubehalten. Begründung:<br />

Auf Grund der zunehmenden Länge und Beanspruchung des Bundesfernstraßennetzes<br />

kommt der Erhaltung und ggf. Sanierung eine verstärkte<br />

Bedeutung zu.<br />

B V 1.4.1 Haimhausen:<br />

Bei einem künftige (vierspurigen) Ausbau der B 13 soll eine ausreichende<br />

Anbindung eines möglichen Gewerbegebietes (in Haimhausen) eingeplant<br />

werden.<br />

B V 1.4.2 Hallbergmoos:<br />

Dieses Ziel soll wie folgt ergänzt werden: „...die Verkehrsengpässe zum<br />

Flughafen München II zu beseitigen.“ Begründung: Die Verkehrswege zum<br />

Flughafen sind nicht überlastet. Dadurch entsteht Schleichverkehr.<br />

B V 1.4.3 Ebersberg:<br />

Für die Stadt ist es ein Widerspruch zu A III 1.1, dass hier die Südumfahrung<br />

der Stadt im Zuge der B 304 nicht erwähnt wird. Begründung: Die<br />

Verlagerung des überörtlichen Verkehrs ist notwendig, um die Planungshoheit<br />

ausschöpfen und insbesondere die Stärkung der Innenstadt durch<br />

Innenentwicklung vorantreiben zu können.<br />

B V 1.4.3 Hallbergmoos:<br />

Absatz 4 dieses Ziels soll wie folgt ergänzt werden: “...B 388a Ismaning –<br />

FS 44.“ Begründung: Die B 388a soll den wichtigen Anschluss des Münchner<br />

Ostens und der Messe in Riem ermöglichen und ist daher vordringlich.<br />

B V 1.4.3 Hohenbrunn, Putzbrunn:<br />

Bei Satz 2 soll auch der südliche Ringschluss der A 99 aufgeführt werden.<br />

Begründung: Forderung etlicher Ostgemeinden.<br />

Zu Satz 3: Die A 99 (0st) soll <strong>vom</strong> AK München-Nord bis zum AK München-<br />

Süd (AK Brunnthal) achtspurig ausgebaut werden.<br />

werden.<br />

– Das B V 1.3.13 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung nochmals überprüft werden.<br />

– Das B V 1.4 sollte im Sinne der vorgenannten Anregung<br />

nochmals überprüft werden.<br />

– Das B V 1.4 sollte im Sinne der vorgenannten Anregung<br />

nochmals überprüft werden.<br />

Der (vierspurige) Ausbau der B 13 ist kein Ziel des <strong>LEP</strong>.<br />

Die Anbindung einzelner Gewerbegebiete kann ohnehin<br />

nicht Gegenstand des <strong>LEP</strong> sein, sondern nur auf nach-<br />

geordneten Planungsebenen geklärt werden.<br />

Dieser speziellen Forderung wird durch Ziel B V 1.6.2<br />

schon hinreichend entsprochen.<br />

Die Umfahrung von Ebersberg und Grafing im Zuge der<br />

B 304 und der St 2080 ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung erlangt.<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Weiterführung der B 388a Ortsteil Fischerhäuser –<br />

Hallbergmoos (FS 44) ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung hat.<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden. Im Übrigen ist diese sog.<br />

Isarparallele in der Begründung zu B V 1.6.2 aufgeführt.<br />

Zu Satz 2: −<br />

Zu Satz 3: Der achtstreifige Ausbau der A 99 zwischen<br />

dem AK München-Nord und dem AK München-Süd ist<br />

als projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dieser<br />

Autobahnabschnitt internationale Bedeutung hat, aber<br />

seine Kapazitätsgrenze erreicht hat.<br />

- 26 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Satz 3 ist folgendermaßen zu ändern: „Für die...<br />

sind folgende Strecken vorrangig sechs- bzw. achtstreifig<br />

auszubauen:<br />

• ... (sechsstreifiger Ausbau)<br />

• A 99 (Ost) AK München-Nord − AK München-<br />

Süd (achtstreifiger Ausbau)“<br />

B V 1.4.3 Poing:<br />

Es wird angeregt, den südlichen Ringschluss der A 99 aufzunehmen.<br />

− −<br />

B V 1.4.3 Lengdorf, (ähnlich Walpertskirchen):<br />

Im betreffenden ROV ist sowohl die Trassenführung Bei Satz 2 des Ziels B V 1.4.3 sollte im Sinne der<br />

Bei Satz 2 soll beim Anstrich „A 94 München-Simbach-Pocking...“ der Zu- über Dorfen als auch die über Haag als raumverträglich vorgenannten Forderung nochmals überprüft wersatz<br />

„...auf der Trassenführung über Dorfen“ gestrichen werden. Begrün- bewertet worden. Das PFV für die Dorfener Trasse ist den.dung:<br />

Trassenführung über Haag sei die bessere Lösung, Festlegung einer<br />

bestimmten Trasse sei Verstoß gegen die Gewaltenteilung.<br />

noch nicht abgeschlossen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 1.4.3 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt begrüßt die Zielaussage, wonach die A 94 München-<br />

Simbach-Pocking auf der Trassenführung über Dorfen als Lücke im Autobahnnetz<br />

geschlossen werden soll.<br />

B V 1.4.3 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt wiederholt die Forderung, beim Ausbau der B 15 neu<br />

zwischen (geplanter) A 94 und Rosenheim die geschützten Landschaftsteile,<br />

besonders das Atteltal, zu umgehen.<br />

B V 1.4.3 Oberschleißheim:<br />

Die Stadt fordert, im Rahmen des Aktionsprogramms Straßenerschließung<br />

Flughafen den sechsspurigen Ausbau der A 92 zwischen A 99 und Kreuz<br />

München-Nord.<br />

B V 1.4.5 i. V. m. B V<br />

1.4.6 und 1.4.7<br />

Hohenbrunn, Putzbrunn:<br />

Die Paralleltrasse zur A 99 von Aschheim nach Putzbrunn und die Trasse<br />

von Putzbrunn nach Hofolding sollten wegen ihrer immensen Raumbedeutung<br />

unbedingt erwähnt werden.<br />

B V 1.4.5 LRA MÜ:<br />

Das Landratsamt beantragt folgende Ergänzung des Ziels: Im Range unter<br />

den Bundesautobahnen stehende Straßen dürfen nicht errichtet werden,<br />

wenn der auf ihnen zu erwartende Verkehr mindestens zur Hälfte von Autobahnen<br />

abgezogen würde und sie damit in erster Linie zur Entlastung der<br />

Autobahnen dienen sollen.<br />

B V 1.4.7 i. V. m. B V 6 Garching:<br />

Die Verbesserung des Schutzes der von Straßenimmissionen betroffenen<br />

Bevölkerung sollte in die Zielformulierung einfließen. Begründung: Dieser<br />

Aspekt hat im Rahmen der Nachhaltigkeit große Bedeutung.<br />

B V 1.5 Fraunberg:<br />

Das Ziel wird begrüßt. Die Gemeinde weist aber darauf hin, dass sie seit<br />

nunmehr 12 Jahren die seit 8 Jahren in Aussicht gestellten straßenbegleitenden<br />

Maßnahmen an der St 2082 sowie deren Ausbau insgesamt fordert.<br />

B V 1.5 LH München:<br />

Es wird angeregt, das Kapitel B V 1.5 „Radverkehr“ zu bezeichnen. Begründung:<br />

Nicht nur auf Radwegen findet Radverkehr statt.<br />

B V 1.5 Moosburg:<br />

Die Stadt begrüßt die Erweiterung des überörtlichen Radwegenetzes und<br />

erwartet eine höchstmögliche Förderung durch den Freistaat.<br />

B V 1.5 Ottenhofen:<br />

Forderung nach zeitnahem Bau einer Geh- und Radwegeverbindung von<br />

Ottenhofen nach Markt Schwabing. Begründung: Ausbau schon seit Jahren<br />

versprochen.<br />

B V 1.6 Oberschleißheim:<br />

Die Gemeinde fordert die Aufnahme eines Nachtflugverbots ins <strong>LEP</strong>.<br />

Begründung: Notwendig für Sicherung der Lebensqualität.<br />

B V 1.6.1 Attenkirchen:<br />

Die Gemeinde beantragt, die Aussage, dass für den Verkehrsflughafen<br />

München „als Drehkreuz von europäischem Rang ... langfristig Vorsorge zu<br />

tragen“ ist, zu streichen. Begründung: zu überdimensioniert angelegt, völlig<br />

Siehe oben: Kommentar bei Lengdorf. Siehe oben: Empfehlung bei Lengdorf.<br />

Die in Rede stehende Trasse ist bereits 1979 linienbestimmt<br />

worden. Auf Grund der langen Zeitdauer, die<br />

inzwischen vergangen ist, und geänderter<br />

Beurteilungsgrundlagen muss diese Linienbestimmung<br />

eventuell wiederholt werden. Dann könnte das<br />

Landratsamt seine Einwendungen geltend machen.<br />

Der sechsstreifige Ausbau der A 92 zwischen der A 99<br />

und dem AK München-Nord erscheint auf Grund zu<br />

geringen Verkehrsaufkommens grundsätzlich nicht<br />

sinnvoll.<br />

Obwohl die B 471, die M 11 und die M 27 in verkehrsstarken<br />

Zeiten und bei Unfällen auf der A 99 stark<br />

belastet sind, kommt ihnen als Straßen keine über-<br />

regionale Verbindungsfunktion zu.<br />

- 27 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B V 1.4.5 sollte entsprechend<br />

des vorgenannten Einwandes nochmals<br />

überprüft werden.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B V 1.4.7 sollte entsprechend<br />

des vorgenannten Einwandes nochmals<br />

überprüft werden.<br />

Der Bau einer Radwegeverbindung entlang der St 2082<br />

als projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> ist nicht sinnvoll, da<br />

er keine überregionale Bedeutung erlangt. Diese Forderung<br />

kann bei der Fortschreibung des Regionalplans<br />

geltend gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt<br />

werden.<br />

− −<br />

− −<br />

Der Bau einer Geh- und Radwegeverbindung von<br />

Ottenhofen nach Markt Schwabing als projektbezogenes<br />

Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine überregionale<br />

Bedeutung hat. Diese Forderung kann bei der<br />

Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht und<br />

ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Flugrechtliche Genehmigungen sind nicht Gegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>.<br />

Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens ist unbestritten.<br />

Die vorgebrachten Bedenken gegen einen<br />

weiteren Ausbau bringen jedoch zum Ausdruck, dass<br />

mit dem Flughafen jetzt schon erhebliche Belastungen<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

−<br />

Eine nochmalige Prüfung der Forderung nach Vorsorge<br />

für den Ausbau des Flughafens, insbesondere<br />

„als Drehkreuz von europäischem Rang...“,<br />

sollte unbedingt erfolgen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

unverträglich und damit inakzeptabel für eine vernünftige organische<br />

Entwicklung des Flughafenumlandes.<br />

B V 1.6.1 Eitting, Erding, Freising, Hallbergmoos, LRA FS, Neufahrn, Oberding:<br />

Die Gemeinden und das Landratsamt haben erhebliche Bedenken gegen<br />

die Entwicklung des Verkehrsflughafens München zu einem „Drehkreuz von<br />

europäischem Rang“. Das Landratsamt fordert, B V 1.6.1 zu streichen. Begründung:<br />

Dies entspricht nicht der ursprünglichen Intention des Flughafenbaus.<br />

Bei einem Ausbau wäre das Flughafenumland einer Belastung<br />

ausgesetzt, die es nicht verkraften kann.<br />

B V 1.6.1 Eitting, Finsing, Hallbergmoos, Marzling, Oberding:<br />

Die Gemeinden sprechen sich gegen einen Ausbau des Flughafens<br />

München aus. Begründung: Durch einen Ausbau können gleichwertige und<br />

gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen und das Schutzbedürfnis vor<br />

Lärm der ansässigen Bevölkerung nicht aufrecht erhalten werden.<br />

B V 1.6.2 Eching, (ähnlich Oberschleißheim, Unterschleißheim):<br />

Die Gemeinde lehnt die Trassensicherung für die MSB gemäß Anhang 14<br />

ab. Begründung: Eine Festlegung so konkreter Trassen soll vor der Durchführung<br />

von UVP, ROV und PFV und der damit verbundenen Abwägung<br />

öffentlicher und privater Belange unterbleiben. Die Gemeinde sieht sich in<br />

ihrer Planungshoheit eingeschränkt.<br />

B V 1.6.2 Eitting:<br />

Bei der verkehrlichen Erschließung des Flughafens wurde die Anbindung<br />

von Osten bislang völlig vernachlässigt. Die Gemeinde begrüßt die Fertigstellung<br />

der FTO. Begründung: Die Verkehr von und zum Flughafen geht<br />

stark zu Lasten der Bürger in den Ortschaften.<br />

B V 1.6.2 Erding:<br />

Die bisherigen Straßenbaumaßnahmen dienen vorwiegend der Erschliessung<br />

des Flughafens von Westen. Nachdem die Entwicklung jedoch auch<br />

starke Auswirkungen auf den Osten des Flughafens hat, sind hier vermehrt<br />

Straßenneu- und -ausbauten zu beschleunigen. Dazu ist die Verwirklichung<br />

der Nordumfahrung i. V. m. der OU B 388 um Erding ins <strong>LEP</strong> aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 Finsing:<br />

Bei der verkehrlichen Erschließung des Flughafens wurde die Anbindung<br />

von Osten bislang völlig vernachlässigt. Die Gemeinde fordert die Fertigstellung<br />

der FTO. Begründung: Die Verkehrswege von und zum Flughafen,<br />

vor allem zwischen Flughafen und Neue Messe Riem, insbesondere die<br />

St 2082 in Neufinsing, sind total überlastet.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Erding:<br />

Die Anbindung des Flughafens München an eine Magnetschwebebahn darf<br />

nicht dazu führen, dass die (direkte) Anbindung des Flughafens an das<br />

Fernbahnnetz vernachlässigt wird bzw. eine andere Priorität erhält. Der S-<br />

Bahn-Ringschluss über Erding verbunden mit dem zweigleisigen Ausbau<br />

verbunden sind und die unmittelbar betroffenen Gemeinden<br />

weitere Belastungen nur schwer verkraften<br />

können.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Attenkirchen Siehe oben: Empfehlung bei Attenkirchen<br />

Siehe oben: Kommentar bei Attenkirchen Siehe oben: Empfehlung bei Attenkirchen<br />

Ziel B V 1.6.2 hat (lediglich) die Trassenfreihaltung für<br />

eine mögliche Anbindung des Flughafens München an<br />

eine Magnetschwebebahn zum Ziel. Diese Festlegung<br />

soll verhindern, dass durch bestimmte Maßnahmen,<br />

insbesondere Baumaßnahmen, eine Realisierung der<br />

MSB auf einer in Betracht gezogenen Trasse verhindert<br />

oder weiter erschwert wird. Daher können im Rahmen<br />

der Anhörung zum <strong>LEP</strong> nur Einwände hinsichtlich der<br />

von der Trassenfreihaltung ausgehenden Wirkungen<br />

behandelt werden. Für die Auswirkungen des Baus und<br />

Betriebs der MSB müssen bzw. werden andere Verfahren,<br />

wie UVP, ROV und PFV durchgeführt, im Rahmen<br />

derer die Gemeinden ihre darauf bezogenen Einwände<br />

geltend machen können. (Das ROV zum Bau und<br />

Betrieb der MSB ist ja bereits angelaufen.)<br />

Die Fertigstellung der FTO ist als projektbezogenes Ziel<br />

im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dies überregionale Bedeutung hat.<br />

Die Verwirklichung der Nordumfahrung i. V. m. der OU<br />

B 388 um Erding ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung hat.<br />

Sie soll aber bei der Fortschreibung des RP München<br />

berücksichtigt werden. Im Übrigen ist die Maßnahme in<br />

der Begründung zu B V 1.6.2 aufgeführt.<br />

Die Fertigstellung der FTO ist als projektbezogenes Ziel<br />

im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dies überregionale Bedeutung hat.<br />

Während B V 1.6.2 (lediglich) die Trassenfreihaltung für<br />

eine mögliche Anbindung des Flughafens München an<br />

eine Magnetschwebebahn zum Ziel hat, wird in B V<br />

1.3.9 explizit die Anbindung des Flughafens an das<br />

Fernbahnnetz gefordert.<br />

- 28 -<br />

−<br />

B V 1.6.2 soll um einen 5. Satz ergänzt werden:<br />

„Für die Verbesserung der Anbindung des Flughafens<br />

München sind folgende Strecken rasch zu<br />

verwirklichen bzw. fertig zu stellen:<br />

• Flughafentangente Ost“<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

B V 1.6.2 soll um einen 5. Satz ergänzt werden:<br />

„Für die Verbesserung der Anbindung des Flughafens<br />

München sind folgende Strecken rasch zu<br />

verwirklichen bzw. fertig zu stellen:<br />

• Flughafentangente Ost“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

der Bahntrasse zwischen Markt Schwaben und Erding ist als vorrangiges<br />

Ziel in das <strong>LEP</strong> aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Forstern:<br />

Die Anbindung des Flughafens München an eine Magnetschwebebahn fin-<br />

det keine Zustimmung.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Fraunberg:<br />

Die Gemeinde ist vehement gegen die Anbindung des Flughafens an eine<br />

Magnetschwebebahn. Begründung: Die beiden alternativen Trassenfüh-<br />

rungen verlaufen über weite Strecken durch regionale Grünzüge.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Freising:<br />

Bezüglich des Korridors West der möglichen Anbindung des Flughafens<br />

durch eine Magnetschwebebahn merkt die Stadt an, dass der Lärmschutz<br />

für den OT Achering sicherzustellen ist. Durch die Trassenführung dürfen<br />

andere Schienentrassen von Freising zum Flughafen nicht verhindert werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Korridor West das FFH-Gebiet<br />

Isarauen und den Regionalen Grünzug Isarauen durchschneidet.<br />

Die Stadt fordert, bevorzugt eine Express-S-Bahn zu realisieren sowie eine<br />

Verlängerung der U 6 von Garching nach Freising zu untersuchen.<br />

B V 1.6.2 Freising:<br />

Die Aufnahme der OU der B 301 in das Aktionsprogramm wird begrüßt. Die<br />

Stadt erwartet, dass die weitere Planung mit erster Priorität betrieben wird.<br />

B V 1.6.2 (Begründung) Garching:<br />

Die Stadt fordert, bei der Aufzählung der im Aktionsprogramm Straßenerschließung<br />

Flughafen genannten Maßnahmen ausdrücklich auch die Westumfahrung<br />

der B 11 von Garching aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 Haimhausen:<br />

Die Gemeinde ist vehement gegen die Westvariante der Anbindung des<br />

Flughafens an eine Magnetschwebebahn. Begründung: Der dafür erforderliche<br />

Eingriff in den Naturraum sowie die zusätzlichen Verkehrsbelastungen<br />

der Anwohner des Ortsteils Inhausermoor stehen in keinem Verhältnis zu<br />

einem möglichen wirtschaftlichen / politischen Nutzen.<br />

B V 1.6.2 Hallbergmoos:<br />

Das Ziel soll wie folgt geändert werden: „Das Ziel B V 1.3.9 soll zeitnah umgesetzt<br />

werden. Der Flughafen ist durch eine unterirdische Magnetschwebebahn<br />

(Tunnellösung) zu erschließen.“ Begründung: Ein Tunnel ist konfliktärmer<br />

und somit einfacher zu realisieren.<br />

B V 1.6.2 Ismaning:<br />

Die Gemeinde fordert, die Weiterführung der B 388a <strong>vom</strong> Ortsteil Fischerhäuser<br />

nach Hallbergmoos. Begründung: Der Zustand der St 2053 ist nicht<br />

mehr zeitgemäß. Auch hinsichtlich der Schienenanbindung werden konkrete<br />

Aussagen getroffen.<br />

B V 1.6.2 Ismaning:<br />

Die Gemeinde lehnt die Trassenfreihaltung für den Korridor Ost der Anbindung<br />

des Flughafens an eine Magnetschwebebahn ab. Die Formulierung in<br />

Satz 2 suggeriert, dass unbebaute Trassenkorridore vorhanden sind.<br />

Begründung: Die Trasse führt unmittelbar an bebautem Gemeindegebiet<br />

vorbei und verhindert somit jegliche Entwicklungschancen. Eine Tunnel-<br />

Der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke S 6 ist als<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine<br />

überregionale Bedeutung hat. Er soll aber bei der Fortschreibung<br />

des RP München berücksichtigt werden.<br />

Der Ringschluss der S 6 zum Flughafen ist von überregionaler<br />

Bedeutung und sollte aufgenommen werden.<br />

Es ist unwahrscheinlich, dass das Gemeindegebiet von<br />

Forstern durch die Trassenfreihaltungen für die MSB<br />

unmittelbar betroffen ist.<br />

Durch die Trassenfreihaltungen für die MSB werden<br />

keine regionalen Grünzüge beeinträchtigt. Siehe oben:<br />

Kommentar bei Eching.<br />

Zu Absatz 1. Siehe oben: Kommentar bei Eching<br />

Zu Absatz 2: Siehe oben: Kommentar bei Hallbergmoos<br />

unter B V 1.3.9<br />

− −<br />

- 29 -<br />

−<br />

−<br />

Der 1. Anstrich der Begründung zu B V 1.3.9 soll<br />

ergänzt werden um:<br />

„...(Express-S-Bahn) bzw. Verlängerung der U 6<br />

Garching – Flughafen – Freising,“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding<br />

− Die Begründung zu B V 1.6.2 sollte im Sinne der<br />

vorgenannten Forderung nochmals überprüft werden.<br />

Durch die Trassenfreihaltung für den Korridor West der<br />

MSB wird grundsätzlich nicht wesentlich in Naturraum<br />

eingegriffen. Ebenso entstehen keine zusätzlichen Verkehrsbelastungen<br />

der Anwohner des Ortsteils Inhausermoor.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Eching.<br />

Eine unterirdische Transrapid-Verbindung zwischen der<br />

LH München und dem Flughafen ist völlig unrealistisch,<br />

weil viel zu teuer. Siehe oben: Kommentar bei Eching.<br />

Die Weiterführung der B 388a Ortsteil Fischerhäuser –<br />

Hallbergmoos (FS 44) ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung hat.<br />

Sie soll aber bei der Fortschreibung des RP München<br />

berücksichtigt werden. Im Übrigen ist diese sog.<br />

Isarparallele in der Begründung zu B V 1.6.2 aufgeführt.<br />

Es ist fraglich, inwieweit durch die Trassenfreihaltung<br />

selbst Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde eingeschränkt<br />

werden. Siehe oben: Kommentar bei Eching<br />

−<br />

−<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

variante wird (im Bereich Ismaning) nicht in Betracht gezogen. Die Trasse<br />

kollidiert mit vorhandenen und geplanten Verkehrswegen.<br />

B V 1.6.2 Kirchheim:<br />

Die Gemeinde äußert erhebliche Bedenken gegen die nordöstliche Anbindung<br />

des Flughafens durch eine Magnetschwebebahn (Korridor Ost).<br />

Begründung: Trassenkorridor würde Erholungsgebiet Heimstettener See<br />

erheblich durch Immissionen beeinträchtigen, Trassenkorridor berührt in<br />

Planung befindliche Straßenführung der B 471 neu, Trenngrün (Nr. 16) als<br />

Ziel der Regionalplanung wird nicht beachtet.<br />

B V 1.6.2 LH München:<br />

Das Ziel wird grundsätzlich begrüßt. Auf den Stadtratsbeschluss <strong>vom</strong><br />

26.09.2001 wird verwiesen.<br />

B V 1.6.2 LRA DAH:<br />

Der Bau der Westvariante der MSB darf sich auf die angrenzende Gemeinde<br />

Haimhausen nicht strukturell negativ auswirken.<br />

B V 1.6.2 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt fordert, bei der Aufzählung der im Aktionsprogramm<br />

Straßenerschließung Flughafen genannten Maßnahmen ausdrücklich auch<br />

den sechsstreifigen Ausbau der A 94 Kreuz München-Ost bis Einmündung<br />

FTO, den beschleunigten Ausbau der FTO (St 2080/2580), beschleunigter<br />

Bau der Bahnunterführung in Markt Schwaben (St 2332) und die beschleunigte<br />

Erneuerung der Bahnüberführung zw. Markt Schwaben und Ottenhofen<br />

(St 2080) aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 LRA FS:<br />

Die MSB ist keine Lösung für die Verkehrsproblematik im Umland des Flughafens<br />

München. Das Ziel greift massiv in die Planungshoheit der Gemeinden<br />

ein. Andere Überlegungen, wie Ringschluss Erding, Ausbau S-Bahn<br />

oder Verlängerung U 6 müssen angestellt werden.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Marzling:<br />

Die Gemeinde weißt darauf hin, dass sie von den geplanten Maßnahmen<br />

zur Straßen- und Schienenverkehrserschließung des Flughafens (B 301 OU<br />

Freising, Marzlinger Spange) unmittelbar betroffen ist. Marzling lehnt die<br />

„Marzlinger Spange“ zur Fernbahn-Anbindung des Flughafens München ab.<br />

Begründung: Zielkonflikt zu A I 1.4, A I 1.6, B I 2.2, B VI 1 <strong>LEP</strong> sowie § 6 ff<br />

BayNatSchG. Zerschneidung eines wertvollen Landschaftsraums. Ausführliche<br />

Begründung siehe Schreiben.<br />

B V 1.6.2 (Begründung) Moosburg:<br />

Die Stadt bittet, bei der Aufzählung der bedeutenden Straßenanbindungen<br />

des Flughafens ausdrücklich die Westumfahrung von Moosburg als Verbindung<br />

zwischen B 11 und St 2085 aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Neufahrn:<br />

Die Gemeinde lehnt die Trassenfreihaltung für den Korridor West der<br />

Anbindung des Flughafens an eine Magnetschwebebahn ab und fordert<br />

eine unterirdische Transrapid-Verbindung zwischen der LH München und<br />

dem Flughafen.<br />

B V 1.6.2 Oberding:<br />

Bei der verkehrlichen Erschließung des Flughafens wurde die Anbindung<br />

von Osten bislang völlig vernachlässigt. Die Gemeinde fordert die Fertigstellung<br />

der FTO und regt an, alle Vorkehrungen zu treffen, damit eine vier-<br />

Durch die Trassenfreihaltungen an sich sind Beeinträchtigungen<br />

des Erholungsgebiets Heimstettener See,<br />

der Straßenführung der B 471 neu und des Trenngrüns<br />

Nr. 16 als auch das Trenngrüns Nr. 17 nicht zu erwarten.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Eching.<br />

− −<br />

Siehe oben: Kommentar bei Eching. −<br />

− Die Begründung zu B V 1.6.2 sollte im Sinne der<br />

vorgenannten Forderungen nochmals überprüft<br />

werden.<br />

Zur besseren Verständlichkeit sollten in der Begründung<br />

zu B V 1.3.9 der Begriff „Express-S-Bahn“ ebenso<br />

wie die „Verlängerung U 6“ als dritte Möglichkeit für die<br />

Verbindung Flughafen München – München Hbf.<br />

genannt werden. Der Ringschluss der S 6 zum Flughafen<br />

sollte ebenfalls aufgenommen werden. Als konkrete<br />

projektbezogene Ziele sollen diese Maßnahmen<br />

bei der Fortschreibung des RP München berücksichtigt<br />

werden. Siehe oben: Kommentar bei Eching.<br />

In der Begründung wurde sich auf keine der Varianten<br />

zur Fernbahn-Anbindung des Flughafens München aus<br />

Nordostbayern festgelegt.<br />

- 30 -<br />

−<br />

Der 1. Anstrich der Begründung zu B V 1.3.9 soll<br />

ergänzt werden um:<br />

„...(Express-S-Bahn) bzw. Verlängerung der U 6<br />

Garching – Flughafen – Freising,“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding<br />

− Die Begründung zu B V 1.6.2 sollte im Sinne des<br />

vorgenannten Einwandes nochmals überprüft werden.<br />

Eine unterirdische Transrapid-Verbindung zwischen der<br />

LH München und dem Flughafen ist völlig unrealistisch,<br />

weil viel zu teuer. Siehe oben: Kommentar bei Eching.<br />

Die Fertigstellung der FTO ist als projektbezogenes Ziel<br />

im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dies überregionale Bedeutung hat.<br />

Die Ergänzung des Straßennetzes im östlichen Flughafenbereich<br />

hat keine überregionale Bedeutung.<br />

−<br />

−<br />

B V 1.6.2 soll um einen 5. Satz ergänzt werden:<br />

„Für die Verbesserung der Anbindung des Flughafens<br />

München sind folgende Strecken rasch zu<br />

verwirklichen bzw. fertig zu stellen:


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

spuriger Ausbau ohne erhebliche Umbaumaßnahmen möglich ist. Des<br />

Weiteren fordert sie die Fertigstellung des Ringschlusses der S 6 zum Flughafen<br />

und die Ergänzung des Straßennetzes im östlichen Flughafenbereich.<br />

Begründung: Die Verkehr von und zum Flughafen geht stark zu<br />

Lasten der Bürger in den Ortschaften.<br />

B V 1.6.3 Allershausen:<br />

Eine Erweiterung des Flughafens München über den bisher planfestgestellten<br />

Bereich soll nicht erfolgen. Das Vorranggebiet Flughafenentwicklung<br />

soll gestrichen werden. Begründung: Es wird befürchtet, dass diese Fläche<br />

für eine dritte Start- und Landebahn verwendet werden soll.<br />

B V 1.6.3 Altomünster:<br />

Bei Erweiterung des Flughafens sollen Beeinträchtigungen für das Gemeindegebiet<br />

durch zusätzlichen An- und Abflugverkehr minimiert werden.<br />

B V 1.6.3 Berglern, Wartenberg:<br />

Die Ausweisung des Vorranggebiets Flughafenerweiterung wird abgelehnt.<br />

Kritik an Doppelrolle des Staats als Hauptgesellschafter der FMG. Begründung:<br />

Kein Bedarf, Erweiterung des Flughafens bedeutet zusätzliche Lärmund<br />

Abgasbelastungen und beeinträchtigt die Lebensqualität im Flughafenumland<br />

erheblich, Eingriff in die Planungshoheit<br />

B V 1.6.3 Eching:<br />

Eching hält die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung a)<br />

für nicht notwendig und b) für total überdimensioniert. Darüber hinaus hat<br />

sie Bedenken wegen der Lage im Regionalen Grünzug Nr. 11. Eching lehnt<br />

die Ausweisung entschieden ab, wenn sie einer 3. Start- und Landebahn<br />

dienen soll. Begründung: Um den Flughafen in seinem Bestand dauerhaft<br />

zu sichern, steht mit den Lärmschutzzonen ein geeignetes planerisches<br />

Instrument zur Verfügung. Es bleibt unklar, welche Funktionen die 1.000 ha<br />

große zusätzliche Fläche für den Flughafen haben soll.<br />

B V 1.6.3 Eitting:<br />

Die Gemeinde lehnt die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

ab, die Ausweisung soll gestrichen werden. Begründung: Der<br />

bisher planfestgestellte Bereich bietet dem Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Eine Erweiterung des Flughafens bedeutet zusätzliche<br />

Lärm- und Abgasbelastungen. Bei einer 3. Start- und Landebahn<br />

müsste der Ortsteil Eittingermoos abgesiedelt werden. Die Fläche macht 15<br />

% der nicht bewaldeten Gemeindefläche aus und ist für die Gemeinde von<br />

existenzieller Bedeutung. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

B V 1.6.3 Erding:<br />

Die Stadt hält die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

Zwar soll das Vorranggebiet Flughafenentwicklung (nur)<br />

zur dauerhaften Standortsicherung und zur Sicherung<br />

der langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens<br />

dienen. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens<br />

wird es aber trotzdem abgelehnt. Aus Sicht der unmittelbar<br />

betroffenen Kommunen bietet der planfestgestellte<br />

Bereich dem Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Für sie kommt eine 3. Start- und<br />

Landebahn nicht in Frage. Die Lärm- und Abgasbelastungen<br />

durch den Flugverkehr und den Verkehr<br />

von und zum Flughafen haben für die Kommunen im<br />

Flughafenumland die Grenzen der Verträglichkeit erreicht.<br />

Eine weitere größere Entwicklung des Flughafens<br />

könnte zu einer Überlastung dieses Teilraums führen<br />

und sich dauerhaft negativ auswirken. Das Vorranggebiet<br />

beansprucht zu einem erheblichen Teil Flächen,<br />

die im Regionalplan als regionaler Grünzug und als<br />

landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wurden<br />

- 31 -<br />

• Flughafentangente Ost“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding<br />

Das Ziel B V 1.6.3 sollte gestrichen werden.<br />

und insbesondere klimaökologische Bedeutung haben.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

für nicht notwendig. Begründung: Die vorhandenen Instrumente landesplanerische<br />

Beurteilung, ROV und PFV reichen aus. Der bisher planfestgestellte<br />

Bereich bietet dem Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglich-<br />

keiten.<br />

B V 1.6.3 Fahrenzhausen:<br />

Die Gemeinde lehnt die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

ab, die Ausweisung soll gestrichen werden. Begründung: Eine Erweiterung<br />

des Flughafens bedeutet zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen,<br />

auch die verkehrliche Belastungsgrenze für die Flughafenregion ist<br />

bereits erreicht.<br />

B V 1.6.3 Fraunberg:<br />

Die Gemeinde ist vehement gegen die Ausweisung eines Vorranggebiets<br />

Flughafenerweiterung. Begründung: Lage des Gebiets im landschafts- und<br />

klimaökologischen Ausgleichsraum Erdinger Moos.<br />

B V 1.6.3 Haimhausen:<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass das <strong>LEP</strong> den Bau einer 3. Landebahn<br />

vorsieht.<br />

B V 1.6.3 Hallbergmoos:<br />

Die Gemeinde lehnt die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

ab. Begründung: Der bisher planfestgestellte Bereich bietet dem<br />

Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Das Vorranggebiet<br />

verletzt die Planungshoheit der Gemeinden.<br />

B V 1.6.3 Langenbach:<br />

Die Ausweisung des Vorranggebiets Flughafenerweiterung wird abgelehnt.<br />

Begründung: Eine Erweiterung des Flughafens bedeutet zusätzliche Lärmund<br />

Abgasbelastungen. Die Flughafenerschließung hat nicht den entsprechenden<br />

Stand. Bei einem Ausbau müssten die Gemeinden weitere<br />

Infrastruktur bereit stellen, die sie aber nicht finanzieren können.<br />

B V 1.6.3 LH München:<br />

Der LH München erscheint die Sicherung der langfristigen räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

des Flughafens München gerechtfertigt.<br />

B V 1.6.3 Freising, Marzling:<br />

Die Gemeinden lehnen die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

ab. Begründung: Der bisher planfestgestellte Bereich bietet dem<br />

Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung des<br />

Flughafens bedeutet zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen und steht<br />

dem Erhalt der Kulturlandschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen entgegen.<br />

Die Flughafenerweiterung, die nach Ansicht der Gemeinden nur einer<br />

3. Start- und Landebahn und der Ansiedlung flughafenaffinen Gewerbes<br />

dienen kann, steht in Widerspruch zu A I 1.2, A I 1.4, A I 1.6, B V 5, B V 6<br />

und zu Planungen der Gemeinden sowie zum Regionalplan und verletzt<br />

damit das Gegenstromprinzip. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

B V 1.6.3 LRA FS, Neufahrn, (ähnlich Moosburg):<br />

Die Ausweisung des Vorranggebiets Flughafenerweiterung wird abgelehnt.<br />

Begründung: Der bisher planfestgestellte Bereich bietet dem Flughafen<br />

ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung des Flughafens<br />

bedeutet zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen und beeinträchtigt die<br />

Lebensqualität im Flughafenumland erheblich.<br />

B V 1.6.3 Oberding:<br />

Die Gemeinde lehnt die Ausweisung eines Vorranggebiets Flughafenerweiterung<br />

ab. Begründung: Der bisher planfestgestellte Bereich bietet dem<br />

Flughafen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Erweiterung des<br />

Flughafens bedeutet zusätzliche Lärm- und Abgasbelastungen. Bei einer 3.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

− −<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

- 32 -


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Start- und Landebahn müsste der Ortsteil Schwaigermoos abgesiedelt<br />

werden. Die Zielsetzung, die in Rede stehende Fläche von Bebauung<br />

freizuhalten kann mittels Bauleitplanung erreicht werden. Oberding fordert<br />

ferner, dass die Ausweitung von Gewerbeflächen im Norden von Schwaig<br />

auch künftig gewährleistet ist. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

B V 1.6.3 Walpertskirchen:<br />

Das Ziel wird abgelehnt.<br />

B V 1.6.6 IHK:<br />

Das Ziel soll wie folgt ergänzt werden: „Die zivile Mitbenutzung oder Übernahme<br />

vorhandener Militärflugplätze durch die Allgemeine Luftfahrt ist zu<br />

fördern.<br />

B V 1.6.6 (Begründung) Maisach:<br />

Die Gemeinde fordert, in der Begründung zu B V 1.6.6 den Militärflugplatz<br />

Fürstenfeldbruck aus der Aufzählung derjenigen Militärflugplätze, die für<br />

eine zivile Mitbenutzung bzw. eine zivile (fliegerische) Nachnutzung insbesondere<br />

in Betracht kommen, zu streichen.<br />

B V 2.1 Altomünster:<br />

Verweis auf die möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Einrichtungen<br />

der Information und Telekommunikation.<br />

B V 2.1 Fürstenfeldbruck:<br />

Die Stadt regt an, dass bei der Planung von Maststandorten verstärkt auf<br />

den Schutzbereich von reinen Wohngebieten, Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen,<br />

Altenheimen etc. eingegangen werden muss.<br />

B V 2.1.1 Gräfelfing:<br />

Die Standortfindung der Mobilfunkanlagen soll in Abstimmung mit den betr.<br />

Gemeinden erfolgen. Der Schutz d. Bevölkerung vor negativen gesundheitlichen<br />

Auswirkungen von Mobilfunkanlagen muss sichergestellt werden.<br />

B V 2.1.1 Gröbenzell:<br />

Die Gemeinde fordert, dass in Bereichen, in denen sich verstärkt Kinder für<br />

eine längere Zeit aufhalten, besondere Schutzvorkehrungen zu treffen sind,<br />

um gesundheitsgefährdende Strahlenbelastungen auszuschließen. In<br />

B V 2.1.1<br />

reinen und allgemeinen Wohngebieten soll die Errichtung von Mobilfunkanlagen<br />

unterbleiben.<br />

Hallbergmoos, Ismaning, Unterföhring:<br />

Die Gemeinden kritisieren, dass Kriterien fehlen, was als umwelt- und sozialverträglich<br />

zu verstehen ist. Sie regen an, eine Ergänzung insbesondere<br />

dahingehend vorzunehmen, dass das Umfeld von Kindergärten, Schulen,<br />

Altenheimen u. Ä. als nicht umwelt- und sozialverträglich eingestuft wird.<br />

B V 2.1.1 IHK:<br />

Satz 2 soll wie folgt lauten: „Der bedarfsgerechte Ausbau der Mobilfunknetze<br />

ist ein wichtiger Standortfaktor; er soll umwelt- und sozialverträglich<br />

erfolgen.<br />

B V 3.2.3 Altomünster, Hallbergmoos, Ismaning, Unterföhring:<br />

Die Gemeinden erheben Bedenken gegen die Festlegung, dass von der<br />

Regionalplanung Gebiete bestimmt werden können, die für die Errichtung<br />

von Windkraftanlagen in Betracht kommen. Begründung: Eingriff in die<br />

kommunale Planungshoheit.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Allershausen. Siehe oben: Empfehlung bei Allershausen.<br />

− −<br />

Der RPV hat diese Problematik mehrmals behandelt,<br />

zuletzt in der PA-Sitzung am 17.09.1996 Drucksache<br />

27/96 und nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

(Phase 1) einer zivilen Mitbenutzung zugestimmt. Zur<br />

Phase 2 wurde <strong>vom</strong> RPV kein endgültiger Beschluss<br />

gefasst. Die landespl. Überprüfung wurde mit<br />

Maßgaben positiv abgeschlossen.<br />

Dieser Belang ist in der Begründung zu B V 2.1.1 bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Die genannten Einrichtungen verdienen eine erhöhte<br />

Vorsorge für den Schutz vor Auswirkungen elektromagnetischer<br />

Felder.<br />

Hinsichtlich des ersten Einwandes wird auf die einschlägigen<br />

Regelungen des BauGB verwiesen.<br />

Zum zweiten Einwand: Dieser Belang ist in der Begrün-<br />

ung zu B V 2.1.1 bereits berücksichtigt.<br />

- 33 -<br />

-<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Begründung zu B V 2.1.1 sollte dahingehend<br />

ergänzt werden, dass bei der Planung von Maststandorten<br />

auf den Schutzbereich von reinen<br />

Wohngebieten, Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen,<br />

Altenheimen etc. verstärkt zu achten ist.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Bereiche, in denen sich verstärkt Kinder für eine Die Begründung zu B V 2.1.2 sollte dahingehend<br />

längere Zeit aufhalten, verdienen eine erhöhte Vorsorge ergänzt werden, dass bei der Planung von Mast-<br />

für den Schutz vor Auswirkungen elektromagnetischer standorten auf den Schutzbereich von Kinder-<br />

Felder. Für die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen in gärten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen u. Ä.<br />

Wohngebieten sind die Bestimmungen des BauGB und verstärkt zu achten ist.<br />

der BauNVO maßgebend.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Gröbenzell. Siehe oben: Empfehlung bei Gröbenzell.<br />

− Das Ziel B V 2.1.1 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung nochmals überprüft werden.<br />

Da Windkraftanlagen i.d.R. überörtl. Raumbedeutsamkeit<br />

erlangen und es aus verschiedenen Gründen<br />

sinnvoll ist, diese Anlagen an ausgewählten Standorten<br />

zu konzentrieren, kann eine Bestimmung, welche<br />

Standorte für die Errichtung von Windkraftanl. geeignet<br />

sind nur auf überörtl. Ebene erfolgen, z. B. im Rahmen<br />

der Fortschreibung von Regionalplänen. Dabei ist die<br />

Beteiligung der Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 3.3.2 Eching, Garching, Unterschleißheim:<br />

Die Gemeinden fordern, dass die Umsetzung von Projekten der Geothermie<br />

zur Sicherung des Bedarfs an Nahwärmeversorgung an geeigneten Standorten<br />

unterstützt werden soll. Die Kommunen sollen für den Ausbau und die<br />

Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur ausreichende Mittel erhalten.<br />

B V 4.2 Altomünster:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbrennung von Klärschlamm die<br />

entsprechenden Verbrennungskapazitäten und eine akzeptable Preisgestaltung<br />

voraus setzt.<br />

B V 4.2 Berglern, Wartenberg:<br />

Das Ziel soll gestrichen werden. Begründung: Klärschlamm enthält wichtige<br />

Nährstoffe für die Felder. Klärschlammverbrennung hätte erhebliche Erhöhung<br />

der Abfallgebühren zur Folge.<br />

B V 4.2 Moorenweis:<br />

Die Beendigung der landwirtschaftlichen, gärtnerischen und landschaftsbaulichen<br />

Verwertung des Klärschlamms soll genauer festgelegt werden,<br />

da die Angabe „baldmöglichst“ zu ungenau erscheine. Begründung: große<br />

ökonomische Bedeutung für Gemeinden mit eignen Abwasserbeseitigungsanlagen.,<br />

für AZV und für Kläranlagenbetreiber.<br />

B V 6 Eitting, Freising, Marzling, Oberding:<br />

Die Gemeinden heben die Bedeutung des Lärmschutzes insbesondere im<br />

Umland des Flughafens München hervor. Nach ihrer Ansicht stehen dem<br />

sehr wichtigen Ziel B V 6, besonders die Verringerung des Lärms durch<br />

Maßnahmen an den Lärmquellen, die Ziele B V 1.6.1 und 1.6.3 entgegen.<br />

B V 6 Finsing:<br />

Die Gemeinde hebt die Bedeutung des Lärmschutzes insbesondere im<br />

Umland des Flughafens München hervor und spricht sich gegen die Nachtflugregelung<br />

aus. Sie weißt darauf hin, dass die Flugkorridore nicht eingehalten<br />

werden.<br />

B V 6 Ottenhofen:<br />

Beim Ausbau der FTO ist ein wirksamer und nachhaltiger Lärmschutz vorzusehen.<br />

Begründung: Bauliche Entwicklung ist wegen Natur- und Landschaftsschutz<br />

nur nach Norden und Nordwesten in Richtung FTO möglich.<br />

B V 6.4 Hallbergmoos:<br />

Das Ziel B V 6.4 soll wie folgt ergänzt werden: „Der Betreiber einer Anlage<br />

hat hierbei den Beweis zu erbringen, dass die von der Anlage ausgehenden<br />

Immissionen die Zumutbarkeisschwelle nicht überschreiten (Beweislastumkehr)“.<br />

Begründung: Bisher müssen betroffene Bürger den Beweis erbringen,<br />

dass die Zumutbarkeitsschwelle überschritten ist.<br />

B V 6.4.1 Erding:<br />

Die Stadt behält sich gesonderte Stellungnahme zu diesem Punkt vor, da<br />

sie noch keine Kenntnis von der Form der neu zu berechnenden Lärmschutzbereiche<br />

hat nehmen können.<br />

B V 6.4.1 Eitting, Fahrenzhausen, Freising, Gauting, Hallbergmoos, LRA FS, Oberding,<br />

Weßling:<br />

Die Gemeinden und das Landratsamt behalten sich gesonderte Stellungnahmen<br />

zu diesem Punkt vor, da sie noch keine Kenntnis von der Form der<br />

neu zu berechnenden Lärmschutzbereiche haben nehmen und auch ansonsten<br />

die Auswirkungen der geänderten Dezibelwerte noch nicht abschätzen<br />

können.<br />

B V 6.4.1 Haimhausen:<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rücknahme der Lärm-<br />

Geothermie wird im <strong>LEP</strong> nirgends thematisiert. Angesichts<br />

der Bedeutung des Themas Energieversorgung<br />

für die Nachhaltigkeit spielen im <strong>LEP</strong> erneuerbare bzw.<br />

alternative Energieträger eine zu geringe Rolle.<br />

- 34 -<br />

Die Energieversorgung durch erneuerbare bzw.<br />

alternative Energieträger sollte entsprechend ihrer<br />

herausragenden Bedeutung für eine nachhaltige<br />

Entwicklung im <strong>LEP</strong> stärker thematisiert werden.<br />

Insbesondere sollte die vorgenannte Forderung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der Hinweis sollte berücksichtigt werden. B V 4.2 soll um einen 3. Satz ergänzt werden:<br />

„Dazu sind erforderliche Verbrennungskapazitäten,<br />

die eine preisgünstige Verbrennung des Klärschlamms<br />

ermöglichen, zu schaffen.“<br />

Die gesundheitliche Bedenklichkeit der Klärschlammausbringung<br />

ist mittlerweile allgemein anerkannt. Bezüglich<br />

der Kosten siehe Kommentar bei Altomünster.<br />

Siehe Empfehlung bei Altomünster.<br />

Der Einwand sollte berücksichtigt werden. Die Begründung zu B V 4.2 soll im Sinne der<br />

vorgenannten Forderung ergänzt werden.<br />

− −<br />

Die Nachtflugregelung für den Flughafen München und<br />

die Einhaltung der Flugkorridore sind nicht Gegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>.<br />

Bestimmten Lärmschutzmaßnahmen sind kein Regelungsgegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>. Die Forderungen nach solchen<br />

Maßnahmen können unter Bezugnahme auf B V 6<br />

im PFV geltend gemacht werden.<br />

Diese Forderung kann wohl nur Gegenstand einer<br />

spezialgesetzlichen Regelung sein, etwa des BImSchG,<br />

und nicht in einem <strong>LEP</strong> verankert werden. Hinzu<br />

kommt, dass z. B. das BImSchG ein Bundesgesetz ist.<br />

− −<br />

− −<br />

− −<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Nochmalige Prüfung wird empfohlen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

schutzgrenze von den Randzonen der Haimhauser Bebauung geplant ist.<br />

B V 6.4.1 Hallbergmoos:<br />

Das Ziel soll wie folgt ergänzt werden: In Zone A sollen ausnahmsweise<br />

auch andere gewerbliche Flächen und Betriebsleiterwohnungen möglich<br />

sein. In Zone B sollen auch Betriebsleiterwohnungen möglich sein. Ausnahmsweise<br />

können in der Zone B auch Bauflächen mit Wohnnutzung in<br />

FNP bzw. BP zur Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung erfolgen.<br />

Begründung: Die Lärmschutzbereich werden erst in den Regionalplänen<br />

ausgewiesen.<br />

B V 9 Planegg:<br />

Es werden Bedenken vorgebracht, dass das <strong>LEP</strong> einseitig auf eine<br />

bestimmte Technologie (Gentechnik, grüne Gentechnik) setzt. Begründung:<br />

Zu einer sinnvollen Landesentwicklung sollte ein ausgewogenes Verhältnis<br />

aller Technologien angestrebt werden.<br />

B V 9 Türkenfeld:<br />

Die Gemeinde erhebt große Bedenken gegen den Ausbau der Gentechnik<br />

für die Anwendung in der Medizin und in der Landwirtschaft.<br />

B V 9.4 Freising:<br />

Das Ziel wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte jedoch durch die Bezeichnung<br />

Freising-Weihenstephan der Bezug zur Stadt Freising hergestellt<br />

werden.<br />

Die angesprochenen Regelungen (B V 6.4.1 Abs. 2)<br />

sollten nicht aufgeweicht werden, da in den betroffenen<br />

Bereichen ausreichend Alternativ-Flächen zur Verfügung<br />

stehen. In atypischen Einzelfällen kann von dieser<br />

Regelung ohnehin abgewichen werden.<br />

− −<br />

− −<br />

- 35 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Der Einwand ist plausibel. Der Wortlaut des Ziels sollte im Sinne des vorgenannten<br />

Einwandes nochmals überprüft werden.


<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel VI des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B VI Neuried:<br />

Die Gemeinde begrüßt die Aussagen dieses Kapitels, da die Lenkung der<br />

Siedlungsentwicklung unter Nachhaltigkeitsaspekten erheblich an Bedeutung<br />

gewonnen hat.<br />

B VI 1 Gauting:<br />

Das Ziel B II 1.11 aus dem <strong>LEP</strong> 1994 (Erfordernisse eines sparsamen und<br />

umweltfreundlichen Energieverbrauchs bei der Siedlungsentwicklung) soll<br />

beibehalten werden.<br />

B VI 1 LBE:<br />

Eine spezifische Formulierung zur Erhaltung und Stärkung der Multifunktionalität<br />

der Innenstädte sollte hier aufgenommen werden.<br />

B VI 1.1 Fahrenzhausen:<br />

Das Ziel soll dahingehend ergänzt werden, dass eine Neuausweisung von<br />

Bauflächen auch in Orten, die nicht über die erforderlichen Einrichtungen,<br />

dann zulässig ist, wenn diese Neuausweisungen für den direkten Bedarf<br />

des Ortes erfolgen. Begründung: Auch in kleineren Orten sollen für Nachkommen<br />

dieser Orte Baulandausweisungen direkt am Ort möglich sein.<br />

B VI 1.1 und B VI 2.8 Forstern:<br />

Die Ziele werden begrüßt. Die Gemeinden stellt fest, dass die Wahl der<br />

Mittel, um diese Ziele zu erreichen, der gemeindlichen Planungshoheit<br />

unterliegen.<br />

B VI 1.1 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

B VI 1.3 Ebersberg:<br />

Dieses Ziel, das allen Gemeinden in der Regel eine organische Entwicklung<br />

der Siedlungstätigkeit gewährleistet, soll gestrichen, die konkreten Anforderungen<br />

an die Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten nochmals<br />

überprüft werden. Begründung: Einschränkung des gemeindlichen Gestaltungsspielraums.<br />

Was eine angemessene Bevölkerungsentwicklung und<br />

was zur Strukturverbesserung der Gemeinde notwendig ist, soll der Planungshoheit<br />

der Gemeinde überlassen bleiben.<br />

B VI 1.3 Fahrenzhausen:<br />

Dieses Ziel soll umformuliert werden. Begründung: Was eine angemessene<br />

Bevölkerungsentwicklung und was zur Strukturverbesserung der Gemeinde<br />

notwendig ist, soll der Planungshoheit der Gemeinde überlassen bleiben.<br />

B VI 1.3 Gauting, (ähnlich Gemeindetag):<br />

Dieses Ziel soll nicht beibehalten werden. Begründung: Was eine angemessene<br />

Bevölkerungsentwicklung und was zur Strukturverbesserung der<br />

Gemeinde notwendig ist, soll der Planungshoheit der Gemeinde überlassen<br />

bleiben.<br />

B VI 1.3 HWK:<br />

Das Ziel wird begrüßt.<br />

B VI 1.3 IHK:<br />

Dieses Ziel wird als problematisch angesehen. Begründung: Wenn alle<br />

− −<br />

Auf Grund der großen Aktualität und Bedeutung dieses<br />

Themas gerade für die Nachhaltigkeit sollte die Berücksichtigung<br />

eines sparsamen und umweltfreundlichen<br />

Energieverbrauchs bei der Siedlungsentwicklung weiter<br />

ausdrücklich Ziel im <strong>LEP</strong> bleiben.<br />

- 36 -<br />

Das Ziel: „Bei der Siedlungsentwicklung sollen in<br />

allen Gemeinden die Erfordernisse eines sparsamen<br />

und umweltfreundlichen Energieverbrauchs<br />

besonders berücksichtigt werden.“ soll beibehalten<br />

werden.<br />

− Das Kapitel B VI 1 sollte im Sinne des vorgenannten<br />

Forderung nochmals überprüft werde.<br />

Die Bedenken sind unbegründet, weil in dem betroffenen<br />

Satz 2 „insbesondere an“ und nicht etwa „ausschließlich<br />

an“ steht. Siehe auch B VI 1.3, 1.5, 2.1 und<br />

2.3 <strong>LEP</strong>.<br />

Das Gemeinde ist von B VI 2.8 nicht unmittelbar<br />

betroffen.<br />

− −<br />

Dieses Ziel findet sich schon im <strong>LEP</strong> 1994. Es ist<br />

sinnvoll und geeignet, die Siedlungsentwicklung auf<br />

Landesebene im Sinne der Nachhaltigkeit zu steuern,<br />

ohne dabei unangemessen in die Planungshoheit der<br />

Gemeinden einzugreifen. Ebersberg, als zentraler Ort,<br />

darf ohnehin eine überorganische Siedlungsentwicklung<br />

nehmen. Im RP München ist der Begriff organische<br />

Siedlungsentwicklung nicht übernommen worden.<br />

Dieses Ziel findet sich schon im <strong>LEP</strong> 1994. Es ist<br />

sinnvoll und geeignet, die Siedlungsentwicklung auf<br />

Landesebene im Sinne der Nachhaltigkeit zu steuern,<br />

ohne dabei unangemessen in die Planungshoheit der<br />

Gemeinden einzugreifen. Im RP München ist der Begriff<br />

organische Siedlungsentwicklung nicht übernommen<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

worden.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Fahrenzhausen Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− −<br />

Siehe oben: Kommentar bei Fahrenzhausen Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.


Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Entwicklungen nur noch nach der Grundversorgung und Strukturverbesserung<br />

ausgerichtet werden sollen, werden Kreativität, Innovation und Wachs-<br />

tum bewusst eingeschränkt.<br />

B VI 1.5 IHK:<br />

Das Ziel wird abgelehnt. Begründung: Eingriff in die kommunale Planungshoheit.<br />

Wirtschaftliches Wachstum lässt sich räumlich nicht verteilen.<br />

Bauflächenmangel tritt ja gerade in den Teilräumen auf, Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

die besonders stark wirtschaftlich wachsen, und behindert<br />

somit dieses Wachstum. Das Ziel ist sinnvoll und<br />

greift nicht unangemessen in die kommunale Planungshoheit<br />

ein.<br />

− −<br />

B VI 1.10 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

B VI 2.3 IHK:<br />

Dieses Ziel wird abgelehnt.<br />

− −<br />

B VI 2.6 und B VI 2.8 Eching:<br />

Eine derartige Konkretisierung ist vor allem auf der An den Zielen B VI 2.6 und B VI 2.8 sollte<br />

Diese Ziele sollen konkretisiert werden, a) hinsichtlich der Abstim- Ebene der Flächennutzungsplanung vorzunehmen. grundsätzlich festgehalten werden. Allerdings<br />

mungsbereichs, der innerhalb einer Gemeinde kaum realisierbar erscheint Dabei können interkommunale bzw. regionale Abkom- sollten einige der Inhalte und deren Formulierung<br />

und nicht zu Lasten einer Nachbargemeinde erfolgen darf, b) hinsichtlich men zukünftig von stärkerer Bedeutung sein (siehe A II nochmals eingehend geprüft werden. Insbesondere<br />

der Frage, wie die bestehenden Verhältnisse von Wohnen und Gewerbe bei 2.2.5).<br />

sollte eine weitere Differenzierung der Inhalte erfol-<br />

der künftig anzustrebenden Harmonisierung zu berücksichtigen sind.<br />

gen.<br />

B VI 2.6 und B VI 2.8 Fahrenzhausen:<br />

Eine Änderung im Sinne der vorgenannten Forderung Siehe Empfehlung bei Eching<br />

Diese Ziele sollen so geändert werden, dass eine Ausweisung von Gewer- wäre vor allem aus verkehrlichen Gründen sinnvoll und<br />

begebieten ohne die gleichzeitige Ausweisung von Wohngebieten möglich dient somit ähnlichen Intentionen, wie die bisherigen<br />

ist bei Gemeinden, die einen hohen Auspendleranteil haben und die Ausweisung<br />

von gewerblichen Siedlungsflächen überwiegend der Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen zur Reduzierung des Auspendleranteils dient.<br />

Ziele.<br />

B VI 2.6 und B VI 2.8 Gauting, Gemeindetag, (ähnlich Grafing, LBE):<br />

Diese Ziele soll nicht beibehalten werden. Begründung: Das ‚Harmonisierungsgebot‘<br />

bedeutet Einschränkung der gemeindlichen Planungshoheit.<br />

Problematische Justiziabilität.<br />

Die Einwendungen sind plausibel. Siehe Empfehlung bei Eching<br />

B VI 2.6 und B VI 2.8 IHK:<br />

Gegen Ziel B VI 2.6 bestehen keine Einwände. Ziel B VI 2.8 wird abgelehnt.<br />

Begründung: „Planungsbremse“ für den wichtigsten bayerischen Wirtschaftsraum.<br />

Die Mehrzahl der Betriebsansiedlungen induziert keine zusätzliche<br />

Wohnungsnachfrage, langwierige Planungsverfahren, Benachteiligung<br />

für Unternehmen mit hohem Flächenbedarf, Eingriff in kommunale<br />

Planungshoheit u. A.. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

Die Einwendungen sind plausibel. Siehe Empfehlung bei Eching<br />

B VI 2.6 und B VI 2.8 Neufahrn:<br />

Diese Ziele werden abgelehnt. Begründung: Einschränkung der gemeindlichen<br />

Planungshoheit; Ziele werden den jeweiligen Besonderheiten der<br />

Gemeinden nicht gerecht (Verhältnis Auspendler/Einpendler); Anrechenbarkeit<br />

des vorhandenen Wohnraums ist nicht möglich; Nachweis von neuen<br />

Wohnbauflächen, wenn tatsächlich kein zusätzlicher Wohnbedarf hervorgerufen<br />

wird; ist Benachteiligung von Gemeinden, die in der Vergangenheit<br />

eine maßvolle Gewerbeflächenausweisung betrieben haben; es wird nicht<br />

gewährleistet, dass raumbedeutsame Maßnahmen, die einer Gewerbegebietsausweisung<br />

gleichkommen (z. B: Flughafen), wenn die finanzielle<br />

Beteiligung der Maßnahmeträger an der Ausweisung von Wohnbauflächen<br />

und der Sicherstellung des Wohnungsbaus gewährleistet ist.<br />

Die Einwendungen sind plausibel. Siehe Empfehlung bei Eching<br />

B VI 2.8 Grafing:<br />

Die Änderung von Satz 1 (gegenüber B II 2.6 <strong>LEP</strong> 1994) wird begrüßt.<br />

− −<br />

B VI 2.8 LH München:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Es sollte jedoch durch geeignete Maßnahmen<br />

sichergestellt werden, dass dieses Ziel künftig auch beachtet wird.<br />

Das entsprechende Ziel des <strong>LEP</strong> 1994 erwies sich als weitgehend unwirk-<br />

Die Einwendungen sind plausibel. Siehe Empfehlung bei Eching<br />

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

sam, da es nicht durchgesetzt werden konnte.<br />

B VI 2.11 LBE:<br />

Dieses Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

− −<br />

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