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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 1.2.1 Ottenhofen:<br />

Forderung nach verbindlichen Aussagen über zeitnahe Verwirklichung der<br />

Verbesserungen im ÖPNV. Begründung: Stärkung des ÖPNV findet tatsächlich<br />

nicht statt.<br />

B V 1.2.4 SWM:<br />

Dieses Ziel sollte wie folgt gefasst werden: Das Wort „Wettbewerb“ sollte<br />

durch „neuen rechtlichen Ordnungsrahmen“ ersetzt werden.<br />

Satz 1 der Begründung zu diesem Ziel soll wie folgt formuliert werden:<br />

„Soweit die wettbewerbliche Öffnung des ÖPNV rechtlich zwingend ist oder<br />

durch Entscheidung des zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgers zur Anwendung<br />

kommen soll, soll sie zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung<br />

genutzt werden.“ Begründung: Wettbewerb im ÖPNV findet nur unter<br />

bestimmten rechtlichen Voraussetzungen statt.<br />

B V 1.2.5 und B V 1.2.9 MVV:<br />

In der Begründung zu Ziel B V 1.2.5 und im Ziel B V 1.2.9 sollte erwähnt<br />

werden, dass insbesondere ein Gemeinschaftstarif maßgeblich zu einer<br />

Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beiträgt.<br />

B V 1.2.8 Grafing, (ähnlich LH München, LRA EBE):<br />

Nach Ansicht der Stadt, wird dem Problem der Umsteigeplätze nicht das<br />

nötige Gewicht beigemessen. Begründung: Nur bei besonderem Augenmerk<br />

auf die Schnittstellen kann die Inanspruchnahme des ÖPNV, besonders<br />

des SPNV, gesteigert werden.<br />

B V 1.2.9 Garching, Hallbergmoos, Ismaning, Oberschleißheim:<br />

Die Gemeinden fordern, dass das Wort ‚einheitlich‘ durch die Worte<br />

„gerecht und preisgünstig“ ersetzt wird. Begründung: Nur durch eine entsprechende<br />

Akzeptanz der Nutzer kann der ÖPNV eine ernstzunehmende<br />

Alternative zum MIV werden. Dies kann durch eine gerechte und<br />

preisgünstige besser als durch eine einheitliche Tarifgestaltung erreichtet<br />

werden.<br />

B V 1.3 LRA DAH:<br />

Das regionale Schienennetz sollte nicht nur erhalten, sondern bei entsprechender<br />

Nachfrage auch ausgebaut werden. Begründung: Die S-Bahn-<br />

Linie A bildet mit der S 2 das Verkehrsrückgrat des Lkr. Dachau. Der<br />

Ausbau dieser Strecke ist dringend erforderlich.<br />

B V 1.3.5 Walpertskirchen:<br />

Bei einem zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke (München – Mühldorf) ist<br />

im Ortsbereich ein ausreichender Lärmschutz vorzusehen.<br />

B V 1.3.6 Moosburg:<br />

Der Ausbau des Schienenverkehrs mit direkter Anbindung des Raumes<br />

Landshut / Regensburg wird unter der Voraussetzung begrüßt, dass der<br />

Bahnhof Moosburg als Haltestelle einbezogen wird. Es ist sicherzustellen,<br />

dass die bisherige Schienenanbindung der Stadt über Freising zum Hbf.<br />

München in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.<br />

B V 1.3.7 i. V. m. B V<br />

1.3.9<br />

Ottenhofen:<br />

Forderung nach zweigleisigem Ausbau der S-Bahn-Strecke S 6 und des<br />

Ringschluss der S 6 zum Flughafen. Begründung: Ausbau schon seit 10<br />

Jahren versprochen.<br />

B V 1.3.8 IHK:<br />

Das Ziel soll wie folgt formuliert werden: „Der Einsatz der Neigetechnik soll<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden.<br />

- 24 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

− Der Wortlaut des Ziels B V 1.2.4 und seiner<br />

Begründung sollte entsprechend des vorgenannten<br />

Einwandes nochmals überprüft werden.<br />

− Der Wortlaut der Begründung zu Ziels B V 1.2.5<br />

sollte entsprechend des vorgenannten Einwandes<br />

nochmals überprüft werden.<br />

Das Thema wird im <strong>LEP</strong> angesichts seiner zentralen<br />

Bedeutung für den ÖPNV und die Nachhaltigkeit des<br />

Verkehrs insgesamt nicht ausreichend behandelt.<br />

– –<br />

Diese Forderung wird mit B V 1.3.1, B V 1.3.7 und B V<br />

1.3.11 hinreichend Rechnung getragen. Der Ausbau<br />

der S-Bahn-Strecke A ist als projektbezogenes Ziel im<br />

<strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine überregionale Bedeu-<br />

tung hat.<br />

Bestimmten Lärmschutzmaßnahmen sind kein Regelungsgegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>. Die Forderungen nach solchen<br />

Maßnahmen können unter Bezugnahme auf B V 6<br />

im PFV geltend gemacht werden.<br />

Die Frage der Bedienung einzelner Haltepunkt ist nicht<br />

Gegenstand des <strong>LEP</strong>. Diese Forderung kann bei der<br />

Fortschreibung des Regionalplans geltend gemacht und<br />

ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Der zweigleisige Ausbau der S-Bahn-Strecke S 6 ist als<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da er keine<br />

überregionale Bedeutung hat. Diese Forderung kann<br />

bei der Fortschreibung des Regionalplans geltend<br />

gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Der Ringschluss der S 6 zum Flughafen ist von überregionaler<br />

Bedeutung und sollte aufgenommen werden.<br />

– –<br />

Die Begründung zu B V 1.2.8 sollte im Sinne des<br />

vorgenannten Einwandes erheblich erweitert werden.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding

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