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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

A III 2.2.1.2 Unterschleißheim:<br />

Die Stadt fordert, dass in geeigneten Ausnahmen die Einstufung als Siedlungsschwerpunkt<br />

auch unter der Prämisse, dass die Versorgung gemäß<br />

den Anforderungen für Kleinzentren bzw. gemäß Ziel A III 2.1.3 und 2.1.4<br />

gewährleistet ist, erfolgen können soll. Begründung: Unter bestimmten<br />

Umständen kann es sinnvoll sein, die Kriterien für die Einstufung als Siedlungsschwerpunkt<br />

weniger restriktiv zu handhaben. Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

A III 2.2.2.1 i. V. m. A III<br />

2.1.5<br />

Aschheim:<br />

Gemeinde stellt Antrag auf Einstufung als Siedlungsschwerpunkt. Begründung:<br />

Aschheim erfüllt die entsprechenden Kriterien.<br />

A III 3 Geltendorf:<br />

Die Bahnlinie München – (Buchloe) – Lindau soll als Entwicklungsachse<br />

aufgenommen werden. Begründung: Im Westen von München sind im<br />

Wesentlichen die Autobahnen und Schnellstraßen als Entwicklungsachsen<br />

eingearbeitet worden. Damit werden die an den Knotenpunkten dieser<br />

Bahnlinie liegenden Gemeinden von einer wichtigen Entwicklungsmöglichkeit<br />

abgekoppelt, obwohl diese Bahnlinie gemäß B V 1.3.6 besonders<br />

auszubauen ist.<br />

A III 3 Bockhorn, Ostbündnis, Taufkirchen (Vils):<br />

Es wird die Beibehaltung des Ziels A IV 2.5 <strong>LEP</strong> 1994 gefordert. Begründung:<br />

Zur Strukturverbesserung im Bündnisgebiet soll die Funktion der<br />

Entwicklungsachsen beibehalten werden.<br />

Diese Forderung widerspricht anderen Äußerungen,<br />

wonach die Einstufung von zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten<br />

inflationär ist. Durch eine weitere<br />

Aufweichung der Kriterien z. B. für Siedlungsschwerpunkte<br />

wird das Prinzip der dezentralen Konzentration<br />

obsolet.<br />

Aschheim hat keinen direkten Zugang zum SPNV. Der<br />

Bhf. Feldkirchen ist ca. 3 km <strong>vom</strong> Ortszentrum entfernt.<br />

Der Bhf. Riem liegt an der Gemeindegrenze, ist aber<br />

nur aus dem OT Dornach-West fußläufig zu erreichen.<br />

Gemäß A III 2.2.2.1 <strong>LEP</strong> 2001 kann dieser Antrag<br />

nunmehr ggf. Gegenstand einer Fortschreibung des RP<br />

München werden.<br />

Zumindest zwischen von Landsberg a. L. und Fürstenfeldbruck<br />

liegt die Bahnlinie München – Lindau abseits<br />

einer Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung.<br />

Dem Einwand kann mit Verweis auf B V 1.3.6<br />

insoweit gefolgt werden.<br />

Dass die Gemeinden, die zwar an der Bahnlinie aber<br />

abseits von Entwicklungsachsen liegen, von wichtigen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten abgekoppelt sein sollen, ist<br />

mit Hinweis auf B VI 1.10 (und auch analog B VI 1.2)<br />

nicht nachzuvollziehen<br />

Die Funktion der Entwicklungsachsen hat sich grundsätzlich<br />

nicht verändert. Der Aufgabenkatalog wurde im<br />

<strong>LEP</strong> nur gestrafft. Weiterhin ist in geeigneten Gemeinden<br />

im Bereich von Entwicklungsachsen eine überorganische<br />

Siedlungsentwicklung möglich (Vgl. B VI 1.4).<br />

- 14 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

−<br />

Es sollte überprüft werden, ob zwischen den<br />

Mittelzentren Fürstenfeldbruck und Landsberg am<br />

Lech in der Strukturkarte Anhang 12 (c) eine<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung<br />

bestimmt werden kann.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.

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