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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

tung. Im Gemeindegebiet ist keine Zugangsstelle zum<br />

SPNV vorhanden. Hier verlaufen jedoch A 8, A 99, St<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Ebersberg:<br />

Die Stadt weißt darauf hin, dass die ausschließliche Heranziehung statistischer<br />

Werte vergangener Jahre zur Feststellung der Stadt- und Umlandbereiche<br />

nicht geeignet erscheint. Begründung: Ausführliche Begründung<br />

siehe Schreiben.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Grafing, (ähnlich LRS EBE):<br />

Die Stadt fordert, die bisherigen Kriterien für die Zuordnung zum Stadt- und<br />

Umlandbereich zu korrigieren. Begründung: Die Zuordnung beruht auf<br />

statistischen Kenngrößen der Vergangenheit. Damit kann keine qualifizierte<br />

und vorausschaubare Entwicklungsplanung geleistet werden. Der funktionale<br />

Verflechtungsbereich wird nicht ausreichend berücksichtigt.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Erding:<br />

Die Stadt begrüßt ihre Aufnahme in den Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Fahrenzhausen:<br />

Die Gemeinde beantragt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum, obwohl die 4 Kriterien nur teilweise erfüllt werden. Begründung:<br />

kein Unterschied zu anderen Gemeinden des Lkr. Freising im<br />

Stadt- und Umlandbereich, hohe Entwicklungsdynamik in Vergangenheit<br />

und in Zukunft.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Eitting, Finsing, Oberding:<br />

Die Gemeinden begrüßen die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im<br />

Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Forstinning:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: günstige Lage und gute Verkehrsanbindung.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Freising:<br />

Die Stadt begrüßt die Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Grafing:<br />

Die Stadt fordert die Einordnung in den Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: Bedeutendster Schienenknotenpunkt der Region,<br />

ähnliche Entwicklungsdynamik wie die Gemeinden im Umland des<br />

Flughafen München.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.2 Langenbach:<br />

Gemeinde fordert Zuordnung zum Stadt- und Umlandbereich im Verdichtungsraum.<br />

Begründung: Überdurchschnittliche Entwicklungsdynamik im<br />

2070, St 2078 und St 2367.<br />

− Die Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten<br />

Gebietskategorie, insbesondere zur Zuordnung<br />

zum Stadt- und Umlandbereich sollten grundlegend<br />

überprüft werden.<br />

− Siehe Empfehlung bei Ebersberg<br />

− −<br />

Fahrenzhausen gehört zur Äußeren Verdichtungszone<br />

im Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde<br />

für die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Die Gemeinde gehört<br />

schon im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an.<br />

Fahrenzhausen liegt an keiner Entwicklungsachse. Eine<br />

Zugangsstelle zum SPNV ist nicht vorhanden. Hier<br />

verlaufen jedoch A 9 und B 13.<br />

− −<br />

Forstinning gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Gemeinde für<br />

die geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der<br />

Begründung zu A II 1.2 erfüllt. Hier herrscht jedoch eine<br />

ähnliche Situation wie in den zum SUB gehörenden<br />

Gemeinden im Flughafenumland. Forstinning gehört<br />

schon im <strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an. Die<br />

Gemeinde liegt aber an keiner Entwicklungsachse von<br />

überregionaler Bedeutung. Im Gemeindegebiet ist keine<br />

Zugangsstelle zum SPNV vorhanden. Hier verlaufen<br />

jedoch A 94, B 12, St 2080 und St 2332.<br />

− −<br />

Grafing gehört zur Äußeren Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum. Es ist fraglich, ob die Stadt für die<br />

geforderte Zuordnung die 4 Kriterien gemäß der Begründung<br />

zu A II 1.2 erfüllt. Grafing gehört schon im<br />

<strong>LEP</strong> 1994 dem Verdichtungsraum an und liegt an einer<br />

Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung. Im<br />

Stadtgebiet ist ein wichtiger Schienenknotenpunkt vor-<br />

handen. Hier verlaufen die St 2080, 2089 und St 2351.<br />

Langenbach gehört zum Ländlichen Teilraum im<br />

Umfeld der großen Verdichtungsräume, war aber zuvor<br />

dem Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum<br />

- 8 -<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,<br />

Neuching und Pliening)<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.<br />

(Vgl. Zuordnung von Eitting, Finsing, Moosinning,

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