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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B V 3.3.2 Eching, Garching, Unterschleißheim:<br />

Die Gemeinden fordern, dass die Umsetzung von Projekten der Geothermie<br />

zur Sicherung des Bedarfs an Nahwärmeversorgung an geeigneten Standorten<br />

unterstützt werden soll. Die Kommunen sollen für den Ausbau und die<br />

Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur ausreichende Mittel erhalten.<br />

B V 4.2 Altomünster:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbrennung von Klärschlamm die<br />

entsprechenden Verbrennungskapazitäten und eine akzeptable Preisgestaltung<br />

voraus setzt.<br />

B V 4.2 Berglern, Wartenberg:<br />

Das Ziel soll gestrichen werden. Begründung: Klärschlamm enthält wichtige<br />

Nährstoffe für die Felder. Klärschlammverbrennung hätte erhebliche Erhöhung<br />

der Abfallgebühren zur Folge.<br />

B V 4.2 Moorenweis:<br />

Die Beendigung der landwirtschaftlichen, gärtnerischen und landschaftsbaulichen<br />

Verwertung des Klärschlamms soll genauer festgelegt werden,<br />

da die Angabe „baldmöglichst“ zu ungenau erscheine. Begründung: große<br />

ökonomische Bedeutung für Gemeinden mit eignen Abwasserbeseitigungsanlagen.,<br />

für AZV und für Kläranlagenbetreiber.<br />

B V 6 Eitting, Freising, Marzling, Oberding:<br />

Die Gemeinden heben die Bedeutung des Lärmschutzes insbesondere im<br />

Umland des Flughafens München hervor. Nach ihrer Ansicht stehen dem<br />

sehr wichtigen Ziel B V 6, besonders die Verringerung des Lärms durch<br />

Maßnahmen an den Lärmquellen, die Ziele B V 1.6.1 und 1.6.3 entgegen.<br />

B V 6 Finsing:<br />

Die Gemeinde hebt die Bedeutung des Lärmschutzes insbesondere im<br />

Umland des Flughafens München hervor und spricht sich gegen die Nachtflugregelung<br />

aus. Sie weißt darauf hin, dass die Flugkorridore nicht eingehalten<br />

werden.<br />

B V 6 Ottenhofen:<br />

Beim Ausbau der FTO ist ein wirksamer und nachhaltiger Lärmschutz vorzusehen.<br />

Begründung: Bauliche Entwicklung ist wegen Natur- und Landschaftsschutz<br />

nur nach Norden und Nordwesten in Richtung FTO möglich.<br />

B V 6.4 Hallbergmoos:<br />

Das Ziel B V 6.4 soll wie folgt ergänzt werden: „Der Betreiber einer Anlage<br />

hat hierbei den Beweis zu erbringen, dass die von der Anlage ausgehenden<br />

Immissionen die Zumutbarkeisschwelle nicht überschreiten (Beweislastumkehr)“.<br />

Begründung: Bisher müssen betroffene Bürger den Beweis erbringen,<br />

dass die Zumutbarkeitsschwelle überschritten ist.<br />

B V 6.4.1 Erding:<br />

Die Stadt behält sich gesonderte Stellungnahme zu diesem Punkt vor, da<br />

sie noch keine Kenntnis von der Form der neu zu berechnenden Lärmschutzbereiche<br />

hat nehmen können.<br />

B V 6.4.1 Eitting, Fahrenzhausen, Freising, Gauting, Hallbergmoos, LRA FS, Oberding,<br />

Weßling:<br />

Die Gemeinden und das Landratsamt behalten sich gesonderte Stellungnahmen<br />

zu diesem Punkt vor, da sie noch keine Kenntnis von der Form der<br />

neu zu berechnenden Lärmschutzbereiche haben nehmen und auch ansonsten<br />

die Auswirkungen der geänderten Dezibelwerte noch nicht abschätzen<br />

können.<br />

B V 6.4.1 Haimhausen:<br />

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rücknahme der Lärm-<br />

Geothermie wird im <strong>LEP</strong> nirgends thematisiert. Angesichts<br />

der Bedeutung des Themas Energieversorgung<br />

für die Nachhaltigkeit spielen im <strong>LEP</strong> erneuerbare bzw.<br />

alternative Energieträger eine zu geringe Rolle.<br />

- 34 -<br />

Die Energieversorgung durch erneuerbare bzw.<br />

alternative Energieträger sollte entsprechend ihrer<br />

herausragenden Bedeutung für eine nachhaltige<br />

Entwicklung im <strong>LEP</strong> stärker thematisiert werden.<br />

Insbesondere sollte die vorgenannte Forderung<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der Hinweis sollte berücksichtigt werden. B V 4.2 soll um einen 3. Satz ergänzt werden:<br />

„Dazu sind erforderliche Verbrennungskapazitäten,<br />

die eine preisgünstige Verbrennung des Klärschlamms<br />

ermöglichen, zu schaffen.“<br />

Die gesundheitliche Bedenklichkeit der Klärschlammausbringung<br />

ist mittlerweile allgemein anerkannt. Bezüglich<br />

der Kosten siehe Kommentar bei Altomünster.<br />

Siehe Empfehlung bei Altomünster.<br />

Der Einwand sollte berücksichtigt werden. Die Begründung zu B V 4.2 soll im Sinne der<br />

vorgenannten Forderung ergänzt werden.<br />

− −<br />

Die Nachtflugregelung für den Flughafen München und<br />

die Einhaltung der Flugkorridore sind nicht Gegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>.<br />

Bestimmten Lärmschutzmaßnahmen sind kein Regelungsgegenstand<br />

des <strong>LEP</strong>. Die Forderungen nach solchen<br />

Maßnahmen können unter Bezugnahme auf B V 6<br />

im PFV geltend gemacht werden.<br />

Diese Forderung kann wohl nur Gegenstand einer<br />

spezialgesetzlichen Regelung sein, etwa des BImSchG,<br />

und nicht in einem <strong>LEP</strong> verankert werden. Hinzu<br />

kommt, dass z. B. das BImSchG ein Bundesgesetz ist.<br />

− −<br />

− −<br />

− −<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

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