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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

unverträglich und damit inakzeptabel für eine vernünftige organische<br />

Entwicklung des Flughafenumlandes.<br />

B V 1.6.1 Eitting, Erding, Freising, Hallbergmoos, LRA FS, Neufahrn, Oberding:<br />

Die Gemeinden und das Landratsamt haben erhebliche Bedenken gegen<br />

die Entwicklung des Verkehrsflughafens München zu einem „Drehkreuz von<br />

europäischem Rang“. Das Landratsamt fordert, B V 1.6.1 zu streichen. Begründung:<br />

Dies entspricht nicht der ursprünglichen Intention des Flughafenbaus.<br />

Bei einem Ausbau wäre das Flughafenumland einer Belastung<br />

ausgesetzt, die es nicht verkraften kann.<br />

B V 1.6.1 Eitting, Finsing, Hallbergmoos, Marzling, Oberding:<br />

Die Gemeinden sprechen sich gegen einen Ausbau des Flughafens<br />

München aus. Begründung: Durch einen Ausbau können gleichwertige und<br />

gesunde Arbeits- und Lebensbedingungen und das Schutzbedürfnis vor<br />

Lärm der ansässigen Bevölkerung nicht aufrecht erhalten werden.<br />

B V 1.6.2 Eching, (ähnlich Oberschleißheim, Unterschleißheim):<br />

Die Gemeinde lehnt die Trassensicherung für die MSB gemäß Anhang 14<br />

ab. Begründung: Eine Festlegung so konkreter Trassen soll vor der Durchführung<br />

von UVP, ROV und PFV und der damit verbundenen Abwägung<br />

öffentlicher und privater Belange unterbleiben. Die Gemeinde sieht sich in<br />

ihrer Planungshoheit eingeschränkt.<br />

B V 1.6.2 Eitting:<br />

Bei der verkehrlichen Erschließung des Flughafens wurde die Anbindung<br />

von Osten bislang völlig vernachlässigt. Die Gemeinde begrüßt die Fertigstellung<br />

der FTO. Begründung: Die Verkehr von und zum Flughafen geht<br />

stark zu Lasten der Bürger in den Ortschaften.<br />

B V 1.6.2 Erding:<br />

Die bisherigen Straßenbaumaßnahmen dienen vorwiegend der Erschliessung<br />

des Flughafens von Westen. Nachdem die Entwicklung jedoch auch<br />

starke Auswirkungen auf den Osten des Flughafens hat, sind hier vermehrt<br />

Straßenneu- und -ausbauten zu beschleunigen. Dazu ist die Verwirklichung<br />

der Nordumfahrung i. V. m. der OU B 388 um Erding ins <strong>LEP</strong> aufzunehmen.<br />

B V 1.6.2 Finsing:<br />

Bei der verkehrlichen Erschließung des Flughafens wurde die Anbindung<br />

von Osten bislang völlig vernachlässigt. Die Gemeinde fordert die Fertigstellung<br />

der FTO. Begründung: Die Verkehrswege von und zum Flughafen,<br />

vor allem zwischen Flughafen und Neue Messe Riem, insbesondere die<br />

St 2082 in Neufinsing, sind total überlastet.<br />

B V 1.6.2 und B V 1.3.9 Erding:<br />

Die Anbindung des Flughafens München an eine Magnetschwebebahn darf<br />

nicht dazu führen, dass die (direkte) Anbindung des Flughafens an das<br />

Fernbahnnetz vernachlässigt wird bzw. eine andere Priorität erhält. Der S-<br />

Bahn-Ringschluss über Erding verbunden mit dem zweigleisigen Ausbau<br />

verbunden sind und die unmittelbar betroffenen Gemeinden<br />

weitere Belastungen nur schwer verkraften<br />

können.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Attenkirchen Siehe oben: Empfehlung bei Attenkirchen<br />

Siehe oben: Kommentar bei Attenkirchen Siehe oben: Empfehlung bei Attenkirchen<br />

Ziel B V 1.6.2 hat (lediglich) die Trassenfreihaltung für<br />

eine mögliche Anbindung des Flughafens München an<br />

eine Magnetschwebebahn zum Ziel. Diese Festlegung<br />

soll verhindern, dass durch bestimmte Maßnahmen,<br />

insbesondere Baumaßnahmen, eine Realisierung der<br />

MSB auf einer in Betracht gezogenen Trasse verhindert<br />

oder weiter erschwert wird. Daher können im Rahmen<br />

der Anhörung zum <strong>LEP</strong> nur Einwände hinsichtlich der<br />

von der Trassenfreihaltung ausgehenden Wirkungen<br />

behandelt werden. Für die Auswirkungen des Baus und<br />

Betriebs der MSB müssen bzw. werden andere Verfahren,<br />

wie UVP, ROV und PFV durchgeführt, im Rahmen<br />

derer die Gemeinden ihre darauf bezogenen Einwände<br />

geltend machen können. (Das ROV zum Bau und<br />

Betrieb der MSB ist ja bereits angelaufen.)<br />

Die Fertigstellung der FTO ist als projektbezogenes Ziel<br />

im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dies überregionale Bedeutung hat.<br />

Die Verwirklichung der Nordumfahrung i. V. m. der OU<br />

B 388 um Erding ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung hat.<br />

Sie soll aber bei der Fortschreibung des RP München<br />

berücksichtigt werden. Im Übrigen ist die Maßnahme in<br />

der Begründung zu B V 1.6.2 aufgeführt.<br />

Die Fertigstellung der FTO ist als projektbezogenes Ziel<br />

im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dies überregionale Bedeutung hat.<br />

Während B V 1.6.2 (lediglich) die Trassenfreihaltung für<br />

eine mögliche Anbindung des Flughafens München an<br />

eine Magnetschwebebahn zum Ziel hat, wird in B V<br />

1.3.9 explizit die Anbindung des Flughafens an das<br />

Fernbahnnetz gefordert.<br />

- 28 -<br />

−<br />

B V 1.6.2 soll um einen 5. Satz ergänzt werden:<br />

„Für die Verbesserung der Anbindung des Flughafens<br />

München sind folgende Strecken rasch zu<br />

verwirklichen bzw. fertig zu stellen:<br />

• Flughafentangente Ost“<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

B V 1.6.2 soll um einen 5. Satz ergänzt werden:<br />

„Für die Verbesserung der Anbindung des Flughafens<br />

München sind folgende Strecken rasch zu<br />

verwirklichen bzw. fertig zu stellen:<br />

• Flughafentangente Ost“<br />

Die Begründung zu B V 1.3.9 soll um einen 4.<br />

Anstrich ergänzt werden:<br />

- Verwirklichung des Ringschlusses über Erding

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