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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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<strong>LEP</strong> <strong>Bayern</strong>, <strong>Gesamtfortschreibung</strong>, <strong>Entwurf</strong> <strong>vom</strong> <strong>24.06.2001</strong><br />

Anlage 2 – Auswertung der Stellungnahmen der Mitglieder des RPV München<br />

Einwendungen zum Teil B Kapitel III des <strong>LEP</strong><br />

Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

B III Forstern:<br />

Die Gemeinde stimmt dem Kapitel zu.<br />

− −<br />

B III Neuried:<br />

Die Aufnahme dieses neuen Kapitels, das den sozialen Belangen deutlich<br />

mehr Raum und Gewicht einräumt, wird ausdrücklich gutgeheißen.<br />

− −<br />

B III 1 Dießen:<br />

Das neue <strong>LEP</strong> hebt die Bedeutung nachhaltiger Erho- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Die Ziele dürfen nicht zu Lasten erholungssuchender Bürger gehen. lungsformen besonders hervor. Dadurch lassen sich<br />

aber gewisse Einschränkungen für bestimmte Formen<br />

der Erholung nicht vermeiden, da eben nicht alle Erholungsformen<br />

den Anforderungen an eine nachhaltige<br />

Raumentwicklung gerecht werden.<br />

B III 1.1 LRA EBE:<br />

Das Ziel wird begrüßt. Begründung: Naturräume von hoher landschaftlicher<br />

und ökologischer Bedeutung beginnen durch den starken Erholungsdruck<br />

Schaden zu nehmen.<br />

− −<br />

B III 1.2 Gauting:<br />

Dieser Forderung wird durch die Ziele unter B III 1.2 Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Das Ziel der angemessenen Erreichbarkeit und Wohnungsnähe von Erholungseinrichtungen<br />

ist zu beizubehalten.<br />

bereits hinreichend Rechnung getragen.<br />

B III 1.2 Utting:<br />

Die Gemeinde regt an, die bisherige Regelung zur Erreichbarkeit der<br />

Erholungsgebiete mittels ÖPNV beizubehalten.<br />

Die Regelung hat sich nicht geändert. −<br />

B III 1.2.6 LRA EBE:<br />

Das Ziel wird begrüßt.<br />

− −<br />

B III 2 LH München:<br />

Es soll ein Ziel aufgenommen werden, wonach die „Hilfe zur Selbsthilfe“<br />

durch finanzielle und organisatorische Ansätze institutionalisiert werden<br />

sollte.<br />

− −<br />

B III 2.1.2 LH München:<br />

− Das Ziel B III 2.1.2 sollte im Sinne der vorgenann-<br />

Hier sollten nicht nur Kindergärten und Kinderhorte erwähnt werden sondern<br />

auch Kinderkrippen. Die Fachziele sollten stärker auf die Situation „unvollständiger<br />

Familien“ eingehen. Begründung: Die Forderung nach Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf ist nur durch ein altersübergreifendes Betreuungsangebot,<br />

das bereits vor der Kindergartenzeit greift, zu erfüllen. Die<br />

traditionelle sog. „vollständige Familie“ verliert an Bedeutung.<br />

ten Anregung nochmals überprüft werden.<br />

B III 2.1.2.1 Hallbergmoos:<br />

− Das Ziel B III 2.1.2.1 sollte im Sinne der vorgenann-<br />

Das Ziel B III 2.1.2.1 Satz 2 soll folgende Fassung erhalten: „Es ist für jedes<br />

Kind im Kindergartenalter, dessen Eltern dies Wünschen, ein Kinderbetreuungsplatz<br />

bereitzustellen.“ Begründung: Bundesgesetzlicher Rechtsanspruch<br />

auf Kindergartenplatz. Ausführliche Begründung siehe Schreiben.<br />

ten Forderung nochmals eingehend geprüft werden.<br />

B III 2.1.2.2 Begründung LH München:<br />

− Die Begründung zu Das Ziel B III 2.1.2.2 sollte im<br />

Nach Satz 1 sollte eingefügt werden: „Als Planungsgrundlage wird die<br />

Sinne der vorgenannten Anregung nochmals über-<br />

Versorgung von 3,5 Jahrgängen angesetzt, wie sie bereits in den Kindergartenbedarfsplänen<br />

ausgewiesen ist.“<br />

Satz 3 soll wie folgt geändert werden: „Der landesweite Ausbau des Kindergartenwesens<br />

wird von den Kommunen, den freien Trägern und dem Freistaat<br />

bis zur Erreichung des Planungsziels fortgesetzt.“<br />

prüft werden.<br />

B III 2.1.2.3 Begründung LH München:<br />

− Die Begründung zu Das Ziel B III 2.1.2.3 sollte im<br />

Der letzte Satz soll ersetzt werden durch: „Um Kindern und Eltern gleich-<br />

Sinne der vorgenannten Anregung nochmals über-<br />

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