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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

Die Ziele werden ausdrücklich begrüßt.<br />

A III 1.1 Gemeindetag, Unterföhring:<br />

Die Beibehaltung dieses Ziels wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A III 1.3 Gemeindetag:<br />

Das Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Die Raumbedeutsamkeit wird in Frage<br />

gestellt.<br />

A III 2 Gemeindetag, (ähnlich LBE):<br />

Es bestehen Bedenken gegen die Ermächtigung der Regionalplanung, in<br />

den Regionalplänen künftig auch Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte<br />

auszuweisen, weil befürchtet wird, dass es im Zusammenhang mit der<br />

Ausweisung von großflächigem Einzelhandel zu einer Inflation insbesondere<br />

der Unterzentren kommen wird. Ausführliche Begründung siehe<br />

Schreiben.<br />

A III 2 Grafing:<br />

Kritik an der Delegation der Bestimmung der Nahbereich für Unterzentren<br />

und Siedlungsschwerpunkte. Begründung: Leitziel A I 1.1 wird insbesondere<br />

hinsichtlich der Versorgungsstruktur im Einzelhandel nicht gewahrt.<br />

A III 2.1 (insbesondere<br />

Tabelle auf S. 200 in der<br />

Begründung)<br />

Forstern:<br />

Die Einstufungskriterien sollten um die bereits bestehenden Infrastruktureinrichtungen<br />

der jeweiligen Gemeinden ergänzt werden. Begründung: Die<br />

Einrichtungen sollten wegen ihrer sozialen Bedeutung beibehalten werden.<br />

A III 2.1.2.3 Grafing:<br />

Regelung greift in die kommunale Planungshoheit ein.<br />

A III 2.1.2.3 LH München:<br />

Dieses Ziel wird ausdrücklich begrüßt. Nach Auffassung der LH München<br />

− −<br />

− −<br />

Die Aufwertung der Regionalplanung durch zusätzliche<br />

Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und<br />

lässt sich aus höherrangigen Normen ableiten (Novellierung<br />

des ROG, Subsidiaritätsprinzip u.a.). Angesichts<br />

der dynamischen Entwicklung in einigen Regionen kann<br />

der inflationären Ausweisung von Unterzentren nur mit<br />

einer Verschärfung der Einstufungskriterien begegnet<br />

werden.<br />

Die Aufwertung der Regionalplanung durch zusätzliche<br />

Aufgaben ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und<br />

lässt sich aus höherrangigen Normen ableiten (Novel-<br />

lierung des ROG, Subsidiaritätsprinzip u.a.).<br />

- 12 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Das Vorhandensein bestimmter Infrastruktureinrich- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

tungen ist Voraussetzung für die Einstufung einer<br />

Gemeinde als zentraler Ort einer bestimmten Stufe. Die<br />

zentralen Orte sollen die mit ihrer jeweiligen Einstufung<br />

verbundenen Versorgungsaufgaben dauerhaft wahrnehmen<br />

können.<br />

Dieses Ziel ist sinnvoll und geeignet, die Siedlungsent- Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

wicklung in den zentralen Orten im Sinne der Nachhaltigkeit<br />

zu steuern, ohne dabei unangemessen in die<br />

Planungshoheit der Gemeinden einzugreifen.<br />

− −<br />

A III 2.1.2.4<br />

wird es aber durch Ziel B II 1.2.1.5 konterkariert.<br />

HWK:<br />

Das Ziel wird begrüßt.<br />

− −<br />

A III 2.1.3.1 Eresing, Finning, Windach:<br />

Die Gemeinden liegen im Landkreis Landsberg und ge- Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuord-<br />

Die Gemeinden erheben Bedenken hinsichtlich ihrer Zuordnung zum Mittelhören im <strong>LEP</strong> 1994 zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck. nung der Gemeinden wird empfohlen.<br />

bereich Fürstenfeldbruck. Sie fordern Zuordnung zum Landkreis Landsberg. Es ist möglich, dass die Gemeinden nun überwiegend<br />

Begründung: Die Gemeinden sind seit jeher nach Landsberg ausgerichtet. auf den Mittelzentrum Landsberg ausgerichtet sind.<br />

A III 2.1.3.1 IHK:<br />

Die neuen Kriterien zur Auswahl zentraler Orte und die restriktivere Handhabung<br />

von Aufstufungen wird begrüßt.<br />

− −<br />

A III 2.1.3.1 LRA LL, (ähnlich Geltendorf):<br />

Die Gemeinden liegen im Landkreis Landsberg und ge- Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuord-<br />

Das Landratsamt fordert, dass die Gemeinden Eching, Eresing, Finning, hören im <strong>LEP</strong> 1994 zum Mittelbereich Fürstenfeldbruck.<br />

Greifenberg, Schondorf, Utting und Windach dem Mittelbereich Landsberg Es ist möglich, dass die Gemeinden nun überwiegend<br />

zugeordnet werden. Begründung: Die Versorgungsbeziehungen zwischen auf den Mittelzentrum Landsberg ausgerichtet sind.<br />

diesen 7 Gemeinden und der Stadt Landsberg sind jetzt wesentlich intensiver.<br />

Gerade durch die A 96 ist Landberg über das Straßennetz jetzt<br />

wesentlich leichter zu erreichen.<br />

nung der Gemeinden wird empfohlen.<br />

A III 2.1.3.1 Landsberg:<br />

Die betroffenen Gemeinden liegen im Landkreis Nochmalige Prüfung wird empfohlen.<br />

Die Stadt fordert, den Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Landsberg Landsberg und gehören schon im <strong>LEP</strong> 1994 zum<br />

den Gebietsgrenzen des Landkreises Landsberg anzupassen.<br />

Mittelbereich Fürstenfeldbruck. Es ist fraglich, ob diese<br />

Gemeinden überwiegend zum Mittelzentrum Landsberg<br />

ausgerichtet sind.<br />

A III 2.1.3.1 Utting: Utting liegt im Landkreis Landsberg und gehört schon Nochmalige Prüfung wird empfohlen.

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