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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

attraktiven Personenverkehr bestellt. derung kann bei der Fortschreibung des Regionalplans<br />

geltend gemacht und ggf. entsprechend berücksichtigt<br />

B V 1.3.13 IHK:<br />

Das Ziel soll wie folgt ergänzt werden: „Der regionale Schienengüterverkehr<br />

soll gestärkt werden, um die Straße zu entlasten.“<br />

B V 1.4 IHK:<br />

Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass ein weiterer bedarfsgerechter<br />

Ausbau der (Straßen-)Verkehrsinfrastruktur vor allem im Hinblick auf die<br />

Öffnung und Integration der MOE-Staaten langfristig in <strong>Bayern</strong> unverzichtbar<br />

ist.<br />

B V 1.4 LH München:<br />

Es wird angeregt, die Forderung aus dem Ziel B X 4.1 des <strong>LEP</strong> 1994 zur<br />

Erhaltung und Sanierung der Bundesfernstraßen beizubehalten. Begründung:<br />

Auf Grund der zunehmenden Länge und Beanspruchung des Bundesfernstraßennetzes<br />

kommt der Erhaltung und ggf. Sanierung eine verstärkte<br />

Bedeutung zu.<br />

B V 1.4.1 Haimhausen:<br />

Bei einem künftige (vierspurigen) Ausbau der B 13 soll eine ausreichende<br />

Anbindung eines möglichen Gewerbegebietes (in Haimhausen) eingeplant<br />

werden.<br />

B V 1.4.2 Hallbergmoos:<br />

Dieses Ziel soll wie folgt ergänzt werden: „...die Verkehrsengpässe zum<br />

Flughafen München II zu beseitigen.“ Begründung: Die Verkehrswege zum<br />

Flughafen sind nicht überlastet. Dadurch entsteht Schleichverkehr.<br />

B V 1.4.3 Ebersberg:<br />

Für die Stadt ist es ein Widerspruch zu A III 1.1, dass hier die Südumfahrung<br />

der Stadt im Zuge der B 304 nicht erwähnt wird. Begründung: Die<br />

Verlagerung des überörtlichen Verkehrs ist notwendig, um die Planungshoheit<br />

ausschöpfen und insbesondere die Stärkung der Innenstadt durch<br />

Innenentwicklung vorantreiben zu können.<br />

B V 1.4.3 Hallbergmoos:<br />

Absatz 4 dieses Ziels soll wie folgt ergänzt werden: “...B 388a Ismaning –<br />

FS 44.“ Begründung: Die B 388a soll den wichtigen Anschluss des Münchner<br />

Ostens und der Messe in Riem ermöglichen und ist daher vordringlich.<br />

B V 1.4.3 Hohenbrunn, Putzbrunn:<br />

Bei Satz 2 soll auch der südliche Ringschluss der A 99 aufgeführt werden.<br />

Begründung: Forderung etlicher Ostgemeinden.<br />

Zu Satz 3: Die A 99 (0st) soll <strong>vom</strong> AK München-Nord bis zum AK München-<br />

Süd (AK Brunnthal) achtspurig ausgebaut werden.<br />

werden.<br />

– Das B V 1.3.13 sollte im Sinne der vorgenannten<br />

Anregung nochmals überprüft werden.<br />

– Das B V 1.4 sollte im Sinne der vorgenannten Anregung<br />

nochmals überprüft werden.<br />

– Das B V 1.4 sollte im Sinne der vorgenannten Anregung<br />

nochmals überprüft werden.<br />

Der (vierspurige) Ausbau der B 13 ist kein Ziel des <strong>LEP</strong>.<br />

Die Anbindung einzelner Gewerbegebiete kann ohnehin<br />

nicht Gegenstand des <strong>LEP</strong> sein, sondern nur auf nach-<br />

geordneten Planungsebenen geklärt werden.<br />

Dieser speziellen Forderung wird durch Ziel B V 1.6.2<br />

schon hinreichend entsprochen.<br />

Die Umfahrung von Ebersberg und Grafing im Zuge der<br />

B 304 und der St 2080 ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung erlangt.<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Weiterführung der B 388a Ortsteil Fischerhäuser –<br />

Hallbergmoos (FS 44) ist als einzeln herausgestelltes<br />

projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> nicht sinnvoll, da sie für<br />

sich genommen keine überregionale Bedeutung hat.<br />

Diese Forderung kann bei der Fortschreibung des<br />

Regionalplans geltend gemacht und ggf. entsprechend<br />

berücksichtigt werden. Im Übrigen ist diese sog.<br />

Isarparallele in der Begründung zu B V 1.6.2 aufgeführt.<br />

Zu Satz 2: −<br />

Zu Satz 3: Der achtstreifige Ausbau der A 99 zwischen<br />

dem AK München-Nord und dem AK München-Süd ist<br />

als projektbezogenes Ziel im <strong>LEP</strong> sinnvoll, da dieser<br />

Autobahnabschnitt internationale Bedeutung hat, aber<br />

seine Kapazitätsgrenze erreicht hat.<br />

- 26 -<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Satz 3 ist folgendermaßen zu ändern: „Für die...<br />

sind folgende Strecken vorrangig sechs- bzw. achtstreifig<br />

auszubauen:<br />

• ... (sechsstreifiger Ausbau)<br />

• A 99 (Ost) AK München-Nord − AK München-<br />

Süd (achtstreifiger Ausbau)“<br />

B V 1.4.3 Poing:<br />

Es wird angeregt, den südlichen Ringschluss der A 99 aufzunehmen.<br />

− −<br />

B V 1.4.3 Lengdorf, (ähnlich Walpertskirchen):<br />

Im betreffenden ROV ist sowohl die Trassenführung Bei Satz 2 des Ziels B V 1.4.3 sollte im Sinne der<br />

Bei Satz 2 soll beim Anstrich „A 94 München-Simbach-Pocking...“ der Zu- über Dorfen als auch die über Haag als raumverträglich vorgenannten Forderung nochmals überprüft wersatz<br />

„...auf der Trassenführung über Dorfen“ gestrichen werden. Begrün- bewertet worden. Das PFV für die Dorfener Trasse ist den.dung:<br />

Trassenführung über Haag sei die bessere Lösung, Festlegung einer<br />

bestimmten Trasse sei Verstoß gegen die Gewaltenteilung.<br />

noch nicht abgeschlossen.

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