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LEP Bayern, Gesamtfortschreibung, Entwurf vom 24.06.2001

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Betroffene Ziele Inhalt der Stellungnahmen Kommentar des Regionsbeauftragten Empfehlung<br />

rungsstandes auf überregionale Zuwanderungen angewiesen. Das Ausmaß<br />

der Zuwanderung aus dem Ausland muss im Verhältnis zur Integrationsfähigkeit<br />

der Stadtgesellschaft, zu den vorhandenen Wohnungen und den<br />

Bedürfnissen der Wirtschaft, aber auch zu den internationalen Regelungen<br />

(EU) gesehen werden.<br />

A I 1.5 (Begründung) Marzling:<br />

Die Gemeinde kann der Begründung nicht folgen, wenn unter einer nachhaltigen<br />

Planung (der Zuwanderung) nur die Sicherung des ökonomischen<br />

Gewichts verstanden wird.<br />

A I 1.6 Marzling:<br />

Die Gemeinde unterstützt das Ziel.<br />

A I 1.7 Gauting, LBE, LRA EBE:<br />

Das Ziel der Stärkung der mittelständischen Wirtschaftsstruktur soll im <strong>LEP</strong><br />

erhalten bleiben.<br />

A I 1.7 HWK:<br />

Das Ziel des <strong>LEP</strong> 1994 (A I 7). „Die mittelständischen Wirtschaftsstruktur<br />

soll erhalten und gestärkt werden.“ soll unabhängig von B II 2 im <strong>LEP</strong><br />

erhalten bleiben.<br />

A I 1.7 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung (und Verteilung) neuer<br />

Technologien durch Marktprozesse gesteuert werden.<br />

A I 1.10 IHK, LBE, LH München:<br />

Dieses Ziel wird ausdrücklich begrüßt.<br />

A I 2.5 IHK:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhinderung einseitiger Schwerpunktbildungen<br />

der realen Entwicklung und der herrschenden Meinung in<br />

Forschung und Lehre widerspricht (Clusterbildung). Es wird empfohlen,<br />

starke Regionen noch stärker zu machen, damit sich wirtschaftliche Aktivitäten<br />

stärker auf periphere Gebiete ausweiten.<br />

A II HWK:<br />

Die Ziele A II 2.2.2, A II 2.2.5, A II 3.1.4 und A II 3.2.3 werden begrüßt.<br />

A II 1.1 IHK:<br />

Die „Konkurrenzfähigkeit“ sollte nicht nur gesichert sondern muss weiter<br />

verbessert werden.<br />

A II 1.2 LH München:<br />

Die LH München kritisiert, dass die Zuordnung der Gemeinden zu einer<br />

bestimmten Gebietskategorie in Einzelfällen nicht nachvollziehbar ist.<br />

A II 1.2 LRA EBE:<br />

Das Landratsamt kritisiert, dass die Kriterien Bevölkerungsdichte und Siedlungsflächenanteil<br />

jeder nachvollziehbaren Plausibilität entbehren, da sie<br />

auf reinen Zufälligkeiten beruhen. Ausführliche Erläuterung siehe Schreiben<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Kirchdorf:<br />

Gemeinde fordert Wiederaufnahme in den Verdichtungsraum München.<br />

A II 1.2 i. V. m. A II 2.1 Feldafing:<br />

Die Gemeinde lehnt ihre Aufnahme in die Äußere Verdichtungszone im<br />

Verdichtungsraum ab und beantragt, dem Ländlichen Teilraum im Umfeld<br />

der großen Verdichtungsräume zugeordnet zu bleiben. Begründung: Z. Z.<br />

wird ein Konzept zur Entwicklung eines Leitbildes für die Gemeinde erstellt.<br />

− −<br />

− −<br />

Unter B II 2 wird diesem Thema zwar ein eigenes<br />

Unterkapitel gewidmet. Die Bedeutung der mittelständischen<br />

Wirtschaftsstruktur sollte jedoch schon in den<br />

Leitzielen gewürdigt werden.<br />

Siehe oben: Kommentar bei Gauting, LBE und LRA<br />

EBE.<br />

− −<br />

− −<br />

- 6 -<br />

Die Forderung sollte berücksichtigt werden.<br />

Siehe oben: Empfehlung bei Gauting, LBE und LRA<br />

EBE.<br />

Dieser Einwand ist plausibel. Das Ziel A I 2.5 sollte im Sinne des Einwandes<br />

nochmals eingehend geprüft werden.<br />

− −<br />

Dieser Einwand ist plausibel. Das Ziel A II 1.1 sollte im Sinne des Einwandes<br />

geändert werden.<br />

− Die Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten<br />

Gebietskategorie, insbesondere zur Zuordnung<br />

zum Stadt- und Umlandbereich sollte grundlegend<br />

überprüft werden.<br />

− Siehe Empfehlung bei LH München<br />

Kirchdorf gehört nach wie vor zum Ländlichen Teilraum<br />

im Umfeld der großen Verdichtungsräume, war also<br />

noch nie dem Verdichtungsraum München zugeordnet<br />

und erfüllt dafür offensichtlich auch nicht die 4 Kriterien<br />

gemäß der Begründung zu A II 1.2.<br />

Die Gemeinde gehört im <strong>LEP</strong> 1994 zum Ländlichen<br />

Teilraum im Umfeld der großen Verdichtungsräume.<br />

Offenbar werden die Kriterien für die Zuordnung zur<br />

Äußeren Verdichtungszone erfüllt.<br />

Eine Änderung des <strong>Entwurf</strong>s sollte nicht erfolgen.<br />

Eine nochmalige Prüfung hinsichtlich der Zuordnung<br />

der Gemeinde wird empfohlen.

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