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Dorfspritze Ausgabe 24 1 - Feuerwehr Cham

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Geschosse und Boden<br />

Diese zwei Ausdrücke führen immer wieder zu Diskussionen und<br />

Verwechslungen. Das <strong>Feuerwehr</strong>-Reglement sagt: Wenn in einem<br />

Gebäude die Geschosse bezeichnet sind, gelten diese Bezeichnungen<br />

auch für die <strong>Feuerwehr</strong>. Sofern nichts bezeichnet<br />

ist, gelten die Begriffe «Boden» und «Untergeschoss».<br />

Von Urs Amrein<br />

Die Praxis hat gezeigt, dass diese Regelung<br />

trotzdem zu Verwirrung und Unsicherheit<br />

führt. Für die <strong>Feuerwehr</strong>en <strong>Cham</strong> und Steinhausen<br />

gilt Folgendes:<br />

Grundsätzlich werden die Bezeichnungen<br />

„Boden“ und „Untergeschosse“ verwendet.<br />

Ausnahmen, das heisst das Verwenden von<br />

bezeichneten Geschossen, werden vom<br />

Einsatzleiter klar befohlen.<br />

Auch dies ist nicht immer klar. Was ist ein gefangener<br />

Raum?<br />

Ein Raum, mit oder ohne Fenster,<br />

ohne direkte Türverbindung zu Gang,<br />

Treppenhaus oder ins Freie.<br />

Die <strong>Dorfspritze</strong> Seite 4

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