Dorfspritze Ausgabe 24 1 - Feuerwehr Cham
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Geschosse und Boden<br />
Diese zwei Ausdrücke führen immer wieder zu Diskussionen und<br />
Verwechslungen. Das <strong>Feuerwehr</strong>-Reglement sagt: Wenn in einem<br />
Gebäude die Geschosse bezeichnet sind, gelten diese Bezeichnungen<br />
auch für die <strong>Feuerwehr</strong>. Sofern nichts bezeichnet<br />
ist, gelten die Begriffe «Boden» und «Untergeschoss».<br />
Von Urs Amrein<br />
Die Praxis hat gezeigt, dass diese Regelung<br />
trotzdem zu Verwirrung und Unsicherheit<br />
führt. Für die <strong>Feuerwehr</strong>en <strong>Cham</strong> und Steinhausen<br />
gilt Folgendes:<br />
Grundsätzlich werden die Bezeichnungen<br />
„Boden“ und „Untergeschosse“ verwendet.<br />
Ausnahmen, das heisst das Verwenden von<br />
bezeichneten Geschossen, werden vom<br />
Einsatzleiter klar befohlen.<br />
Auch dies ist nicht immer klar. Was ist ein gefangener<br />
Raum?<br />
Ein Raum, mit oder ohne Fenster,<br />
ohne direkte Türverbindung zu Gang,<br />
Treppenhaus oder ins Freie.<br />
Die <strong>Dorfspritze</strong> Seite 4