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Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

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Risiken vermeiden – Vorteile nutzen!<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>


Inhaltsübersicht<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />

Voraussetzungen | Vorteile 7<br />

Anmeldung<br />

Haushaltsscheck-Verfahren | Zahlung der Beiträge | Nichtanmeldung 11<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Versicherungsrecht | Krankenversicherung | Rentenversicherung | Unfallversicherung 13<br />

Abgaben 16<br />

Beitragsrecht | Arbeitsentgelt | Beitragstragung 19<br />

Mehrere Beschäftigungen | Rentenbezug | Arbeitslosengeldbezug | Hauptbeschäftigung | Gleicher Arbeitgeber 20<br />

Kurzfristige Beschäftigungen 21<br />

M<strong>in</strong>ijobber aus dem Ausland 21<br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitsvertrag | Entgeltfortzahlung | Erholungsurlaub | Kündigungsfristen 23<br />

Unfallversicherung<br />

Unfallversicherungsschutz | Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung 27<br />

Steuerrecht<br />

E<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer | <strong>in</strong>dividuelle Lohnsteuererhebung | Steuerermäßigung für Arbeitgeber |<br />

Steuerermäßigung bei K<strong>in</strong>derbetreuung | Besche<strong>in</strong>igung für das F<strong>in</strong>anzamt 29<br />

Service 31<br />

Haushaltsscheck zum Ausfüllen


Liebe Leser<strong>in</strong>, lieber Leser,<br />

vielen Familien, S<strong>in</strong>gles oder Alle<strong>in</strong>erziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten<br />

selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter<br />

Unterstützung. E<strong>in</strong>kaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und<br />

Bügeln s<strong>in</strong>d mehr als „e<strong>in</strong> bisschen Haushalt“. Hier kann e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />

entlasten, entweder für e<strong>in</strong> paar Stunden <strong>in</strong> der Woche, halbtags oder sogar<br />

für den ganzen Tag.<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> werden vom Gesetzgeber besonders gefördert.<br />

Deutlich ermäßigte Abgaben und Steuervorteile sowie die e<strong>in</strong>fache Anmeldung<br />

im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren erleichtern die Entscheidung,<br />

e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />

Dabei wird dem Arbeitgeber im Privathaushalt die Anmeldung der Haushaltshilfe<br />

so bequem wie möglich gemacht. So kann die Anmeldung auch<br />

onl<strong>in</strong>e abgegeben werden: www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />

Ihr Ansprechpartner für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> ist die M<strong>in</strong>ijob­<br />

Zentrale. Wir übernehmen e<strong>in</strong>en Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten<br />

sowie die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung.<br />

Sichern Sie sich ab, bei m<strong>in</strong>imalen Kosten und<br />

maximalen Vorteilen. Anmeldung auch e<strong>in</strong>fach<br />

unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />

Mit dieser <strong>Broschüre</strong> wollen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen<br />

zum Thema <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> geben. Erfahren Sie, welche<br />

Vorteile, z. B. steuerlich, die Anmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe hat und wie<br />

e<strong>in</strong>fach sie ist.<br />

Ihre M<strong>in</strong>ijob-Zentrale


<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d so genannte ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigungen,<br />

bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat<br />

die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 450 Euro nicht<br />

übersteigt. Diese Beschäftigungen s<strong>in</strong>d versicherungsfrei <strong>in</strong><br />

der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der<br />

Rentenversicherung s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber grundsätzlich versicherungspflichtig.<br />

Dies gilt allerd<strong>in</strong>gs nur für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, die nach<br />

dem 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.<br />

Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013<br />

begonnen haben, s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> allen Sozialversicherungszweigen<br />

- also auch <strong>in</strong> der Rentenversicherung - versicherungsfrei.<br />

Dies gilt, solange der Verdienst regelmäßig im Monat<br />

400 Euro nicht überschreitet. Erhöht der Arbeitgeber das<br />

regel mäßige monatliche Entgelt auf e<strong>in</strong>en Betrag von 400,01<br />

Euro bis maximal 450 Euro, tritt auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „alten“ M<strong>in</strong>ijob<br />

Rentenversicherungspflicht e<strong>in</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es auch <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, bei denen es nicht auf<br />

die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ankommt, sondern<br />

auf die Dauer der Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen<br />

s<strong>in</strong>d im Regelfall versicherungsfrei, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Kalenderjahres von vornhere<strong>in</strong> auf zwei Monate oder 50<br />

Arbeitstage begrenzt s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, egal ob mit e<strong>in</strong>em regelmäßigen Arbeitsentgelt<br />

bis 450 Euro oder aufgrund ihrer ger<strong>in</strong>gen Dauer, s<strong>in</strong>d bei der<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />

Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen haben - für alle<br />

Beteiligten. Melden Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe an.<br />

Warum sich die Anmeldung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnt – Alle Vorteile auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />

M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d offiziell unfallversichert!<br />

Niedrige Pauschalabgaben für Arbeitgeber <strong>in</strong> Höhe von nur 14,44 %!<br />

Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für M<strong>in</strong>ijobber!<br />

Steuervorteile für Arbeitgeber!<br />

Arbeitgeber vermeiden e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu 5.000 Euro!<br />

Voller Schutz <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung für M<strong>in</strong>ijobber!


<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> 7<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />

Wann liegt e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijob vor?<br />

Verrichtet e<strong>in</strong>e Person Tätigkeiten für e<strong>in</strong>en Privathaushalt,<br />

die normalerweise Familienmitglieder erledigen, handelt es<br />

sich um e<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis, wenn die Erzielung von<br />

Arbeitsentgelt im Vordergrund steht. Beträgt die Entlohnung<br />

solcher Beschäftigungen regelmäßig im Monat maximal 450<br />

Euro, handelt es sich um <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>. Hierzu<br />

zählen haushalts nahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen,<br />

Wäsche waschen, Bügeln, E<strong>in</strong>kaufen und Gartenarbeit. Auch<br />

die Betreuung von K<strong>in</strong>dern, Kranken, alten und pflegebedürftigen<br />

Menschen gehört dazu.<br />

Können Familienangehörige im eigenen<br />

Privathaushalt beschäftigt werden?<br />

Auch e<strong>in</strong> naher Verwandter kann e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob ausüben, der<br />

bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu melden ist. Allerd<strong>in</strong>gs wird dann<br />

überprüft, ob der Arbeitsvertrag nur zum Sche<strong>in</strong> abgeschlossen<br />

wurde oder die Tätigkeit lediglich e<strong>in</strong>e familienhafte<br />

Mithilfe darstellt. E<strong>in</strong> entgeltliches Beschäftigungsverhältnis<br />

unter Ehegatten ist <strong>in</strong> der Regel nicht möglich. Gleiches gilt<br />

für K<strong>in</strong>der, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange<br />

sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten<br />

werden.<br />

Haben Sie auch e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe, die Sie regelmäßig unterstützt?<br />

Handwerkerarbeiten, die üblicherweise Unternehmen durchführen,<br />

beispielsweise Maurer- oder Elektrikerarbeiten, zählen<br />

nicht dazu.<br />

Wer kann e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber beschäftigen?<br />

Arbeitgeber von <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> können ausschließlich<br />

natürliche Personen se<strong>in</strong>, die dem Haushalt<br />

angehören. Deshalb zählen beispielsweise Dienstleistungsagenturen,<br />

Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften und Hausverwaltungen<br />

nicht dazu.<br />

S<strong>in</strong>d Personen, die e<strong>in</strong>en pflegebedürftigen<br />

Menschen betreuen, als M<strong>in</strong>ijobber<br />

anzumelden?<br />

Bei der Beurteilung der Frage, ob e<strong>in</strong>e Pflegetätigkeit als<br />

M<strong>in</strong>ijob anzumelden ist, kommt es darauf an, wer den Pflegebedürftigen<br />

pflegt.<br />

Wird die Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte<br />

übernommen, handelt es sich nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob, auch<br />

wenn der Pflegebedürftige se<strong>in</strong>en Angehörigen hierfür bezahlt.<br />

Wird die Pflege <strong>in</strong> der häuslichen Umgebung durch anerkannte<br />

Pflegepersonen im S<strong>in</strong>ne der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

oder durch sonstige Personen wie Nachbarn oder Bekannte


Anmeldung 9<br />

ausgeführt, handelt es sich ebenfalls nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob,<br />

solange die Entlohnung das Pflegegeld von der Pflegekasse<br />

nicht übersteigt.<br />

Erhält die Pflegeperson neben dem Pflegegeld weitere Zahlungen<br />

von Pflegebedürftigen, ist die Beschäftigung als M<strong>in</strong>ijob<br />

bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden, wenn die Vergütung<br />

<strong>in</strong>sgesamt im Monat 450 Euro nicht übersteigt.<br />

Warum lohnt es sich, M<strong>in</strong>ijobber anzumelden?<br />

Arbeitgeber, die e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber im Privathaushalt beschäftigen<br />

und diesen anmelden, haben viele Vorteile:<br />

Vere<strong>in</strong>fachtes Beitrags-und Meldeverfahren<br />

Die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale mit dem sogenannten<br />

Haushaltsscheck, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>seitigen Formular, geht<br />

e<strong>in</strong>fach und schnell. Das Melde- und Beitragsverfahren zur<br />

Sozialversicherung zwischen Privathaushalt und M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale funktioniert damit ganz unkompliziert.<br />

Ger<strong>in</strong>ge Abgaben<br />

Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob lediglich niedrige<br />

Pauschalabgaben von <strong>in</strong>sgesamt 14,44 Prozent an die<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, vgl. Seite 6.<br />

Unfallversicherungsschutz<br />

M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die Anmeldung<br />

zur Unfallversicherung übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale. Der Arbeitgeber braucht sich hierum nicht zu<br />

kümmern. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist <strong>in</strong> den<br />

Abgaben von maximal 14,44 Prozent bereits enthalten.<br />

Steuerermäßigung<br />

E<strong>in</strong>kommensteuerpflichtige Arbeitgeber können 20 Prozent<br />

sämtlicher Kosten e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> (maximal 510 Euro pro<br />

Jahr) bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen,<br />

vgl. Seite 30.<br />

Erstattung aus Arbeitgeberversicherung<br />

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen<br />

lang das Gehalt des angemeldeten M<strong>in</strong>ijobbers weiter. Die<br />

Arbeitgeberversicherung erstattet davon 80 Prozent.


Anmeldung 11<br />

Anmeldung<br />

Wie wird die Haushaltshilfe bei der M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale angemeldet?<br />

Die An- bzw. Abmeldung der Haushaltshilfe erfolgt mit dem<br />

sogenannten Haushaltsscheck. E<strong>in</strong> Exemplar bef<strong>in</strong>det sich auf<br />

der Umschlagseite dieser <strong>Broschüre</strong>. Hierauf werden neben den<br />

Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auch der Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n<br />

sowie das monatliche Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>getragen.<br />

Das auf dem Haushaltsscheck e<strong>in</strong>getragene Arbeitsentgelt<br />

dient der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale als Berechnungsgrundlage der<br />

Abgaben. Diese zieht die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale halbjährlich im<br />

Lastschriftverfahren e<strong>in</strong>.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Für M<strong>in</strong>ijobber, deren Beschäftigung im Privathaushalt<br />

bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat, verwenden<br />

Sie bitte weiterh<strong>in</strong> den Haushaltsscheck mit der Kennziffer<br />

05 (die H<strong>in</strong>tergrundfarbe des Vordrucks ist beige).<br />

Für Beschäftigungen mit e<strong>in</strong>em Beg<strong>in</strong>n ab dem 1. Januar<br />

2013 nutzen Sie bitte den Haushaltsscheck mit der Kennziffer<br />

06 (blaue H<strong>in</strong>tergrundfarbe).<br />

Die Kennziffer bef<strong>in</strong>det sich oben l<strong>in</strong>ks auf dem Haushaltsscheck.<br />

Der Haushaltsscheck ist schnell ausgefüllt. Sie können ihn auf mehreren Wegen an<br />

die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale weiterleiten.<br />

Der Haushaltsscheck kann auch unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />

als PDF-Datei heruntergeladen und am Computer ausgefüllt<br />

werden. Auch e<strong>in</strong>e direkte Onl<strong>in</strong>e-Anmeldung ist möglich. Mit<br />

der Schritt für Schritt Anleitung geht das e<strong>in</strong>fach und schnell.<br />

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Haushaltsscheck unter<br />

der Telefonnummer 0355 2902-70799 bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

anzufordern. Den ausgefüllten Haushaltsscheck schicken Sie<br />

bitte an folgende Adresse:<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

45115 Essen<br />

Kann auch e<strong>in</strong> kurzfristiger M<strong>in</strong>ijob mit dem<br />

Haushaltsscheck angemeldet werden?<br />

Ja. Dann bitte auf dem Haushaltsscheck handschriftlich die<br />

Wörter „kurzfristige Beschäftigung“ vermerken.<br />

Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgeber<br />

rechnen, wenn der M<strong>in</strong>ijobber nicht<br />

angemeldet wird?<br />

Die unterlassene Anmeldung der Beschäftigung bei der<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale stellt e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl<br />

das Sozialgesetzbuch als auch die Abgabenordnung sehen<br />

dafür Geldbußen bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 5.000 Euro vor.


Sozialversicherungsrecht 13<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Ger<strong>in</strong>ger Aufwand für ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungen – mit angemeldetem M<strong>in</strong>ijob wird Arbeit zu e<strong>in</strong>er sicheren Sache.<br />

Wie ist die Haushaltshilfe bei e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>ijob<br />

abgesichert?<br />

Krankenversicherung<br />

Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber e<strong>in</strong>en Pauschalbeitrag<br />

zur Krankenversicherung <strong>in</strong> Höhe von 5 Prozent, sofern der<br />

M<strong>in</strong>ijobber z.B. aufgrund e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung oder e<strong>in</strong>er<br />

Familienversicherung Mitglied e<strong>in</strong>er gesetzlichen Krankenkasse<br />

ist. Der M<strong>in</strong>ijob begründet ke<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz.<br />

Rentenversicherung<br />

Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n ab dem 1. Januar 2013<br />

M<strong>in</strong>ijobber, die e<strong>in</strong>e Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013<br />

aufnehmen, können e<strong>in</strong> monatliches Arbeitsentgelt von bis<br />

zu 450 Euro verdienen und s<strong>in</strong>d versicherungspflichtig <strong>in</strong> der<br />

Rentenversicherung. Sie haben damit den vollen Schutz der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Der Arbeitgeber zahlt für e<strong>in</strong>en rentenversicherungspflichtigen<br />

M<strong>in</strong>ijobber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung <strong>in</strong><br />

Höhe von 5 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Die<br />

Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung<br />

und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zahlt der M<strong>in</strong>ijobber.<br />

Der Eigenanteil beträgt 13,9 Prozent. Der Arbeit geber<br />

behält den Eigenanteil vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale zieht den Betrag mit den übrigen Abgaben vom Konto<br />

des Arbeitgebers e<strong>in</strong>.<br />

Liegt das monatliche Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers unter 175<br />

Euro,<br />

06<br />

erfolgt die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge<br />

HausHaltsscHeck<br />

unter besonderen Gesichtspunkten (vgl. Seite 18).<br />

Arbeitgeber<br />

Name, Haben Vorname, Titel M<strong>in</strong>ijobber die Möglichkeit, sich von der<br />

Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen?<br />

Straße und Hausnummer<br />

M<strong>in</strong>ijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht<br />

befreien lassen. Die Befreiung gilt für alle gleichzeitig<br />

bestehenden <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> und kann ab dem Antragsmonat<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort<br />

nur mit Wirkung für die Zukunft beantragt werden. Außerdem<br />

Beschäftigte/-r<br />

gilt der Befreiungsantrag bis zum Beschäftigungsende und<br />

Name, Vorname, Titel<br />

kann nicht widerrufen werden. Wünscht der Beschäftigte die<br />

Befreiung Straße und Hausnummer von der Rentenversicherungspflicht, ist auf dem<br />

Haushaltsscheck (Formular 06) der Punkt 10 „Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />

beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungs­<br />

Land<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort<br />

pflicht“ anzukreuzen.<br />

7<br />

Versicherungsnummer der / des Beschäftigten<br />

Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe...<br />

hat mehrere 8<br />

Beschäftigungen.<br />

Auszug Dauer aus der Beschäftigung<br />

dem Haushaltsscheckformular<br />

Nur ausfüllen zur An- und / oder Abmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe<br />

Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung am:<br />

nur für PrivatHausHalt<br />

Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung ab 2<br />

Per Fax: 0201 - 384 97 97 97 Per Post: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • M<strong>in</strong>ijob-Zentra<br />

Welche der folgenden Aussagen trifft auf Ihre Haushaltshilfe zu?<br />

ist nicht gesetzlich 9<br />

beantragt die Befreiung 10<br />

krankenversichert.<br />

von der Rentenversicherungspflicht.<br />

(Bitte Frist beachten!)<br />

12<br />

Telef<br />

Betr<br />

Steu<br />

Telef<br />

Gebu<br />

Gebu<br />

Gebu<br />

T<br />

Beschäftigun<br />

T T M M J J J J T T M<br />

Arbeitsentgelt<br />

Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt:<br />

Bei monatlic<br />

ab 13<br />

Bitte Monat


Sozialversicherungsrecht 15<br />

Ab wann wirkt die Befreiung?<br />

Welche Vorteile hat die Versicherungspflicht <strong>in</strong><br />

S<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> unfallversi-<br />

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt ab Be­<br />

der Rentenversicherung für den M<strong>in</strong>ijobber?<br />

chert?<br />

g<strong>in</strong>n des Kalendermonats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unter­<br />

Die Pflichtbeiträge werden <strong>in</strong> vollem Umfang für die Erfüllung<br />

Ja. M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> erhalten dieselben<br />

schrieben wird, frühestens ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n. Hierfür<br />

Können M<strong>in</strong>ijobber mit Beg<strong>in</strong>n der Beschäfti-<br />

verschiedener Warte- oder Vorversicherungszeiten für Leistun­<br />

Leistungen aus der Unfallversicherung wie Arbeitnehmer<br />

muss der Haushaltsscheck <strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen Frist von<br />

gung vor dem 1. Januar 2013 Pflichtbeiträge zur<br />

gen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung. Im Falle e<strong>in</strong>es Arbeits- oder<br />

sechs Wochen (42 Kalendertagen) nachdem der M<strong>in</strong>ijobber un­<br />

Rentenversicherung zahlen?<br />

Wegeunfalls gewährt die Unfallversicherung die erforderlichen<br />

terschrieben hat, bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

Ja, sie können den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auf den<br />

Daraus können sich für den M<strong>in</strong>ijobber folgende Vorteile<br />

Sachleistun gen im Regelfall zuzahlungsfrei (ambulante und<br />

Anderenfalls wirkt die Befreiung erst mit Beg<strong>in</strong>n des über­<br />

vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Voraussetzung<br />

ergeben:<br />

stationäre Behandlung, Hilfsmittel, Fahrkosten etc.). Darüber<br />

nächsten Kalendermonats nachdem der Haushaltsscheck bei<br />

ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat<br />

e<strong>in</strong> früherer Rentenbeg<strong>in</strong>n,<br />

h<strong>in</strong>aus besteht bei länger andauernder verletzungsbed<strong>in</strong>gter<br />

der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegangen ist. Beispielsweise wirkt die<br />

nicht übersteigt. Die M<strong>in</strong>ijobber werden versicherungspflichtig<br />

Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,<br />

Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong> Anspruch auf Verletztengeld und bei<br />

Befreiung erst ab dem 1. Mai, wenn der verspätet e<strong>in</strong>gereichte<br />

<strong>in</strong> der Rentenversicherung. Sie haben damit den vollen Schutz<br />

Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaß­<br />

dauer hafter Erwerbsm<strong>in</strong>derung <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Arbeits-/Wege­<br />

Haushaltsscheck im März bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegan­<br />

<strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

nahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

unfalls Anspruch auf Verletztenrente. Den Beitrag zur Un­<br />

gen ist. Bis zum 30. April besteht Rentenversicherungspflicht.<br />

Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf e<strong>in</strong>e<br />

fallversicherung <strong>in</strong> Höhe von 1,6 Prozent zahlt ausschließlich<br />

Wünscht der Beschäftigte die Zahlung voller Rentenversiche­<br />

Rente wegen Erwerbsm<strong>in</strong>derung,<br />

der Arbeitgeber. Weitere Informationen f<strong>in</strong>den Sie im Kapitel<br />

Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n vor dem 1. Januar 2013<br />

rungsbeiträge, ist auf dem Haushaltsscheck (Formular 05) im<br />

Anspruch auf Entgeltumwandlung für e<strong>in</strong>e betriebliche<br />

Unfallversicherung, Seite 27.<br />

Begann die Beschäftigung im Privathaushalt vor dem 1. Januar<br />

Punkt 10 „Möchte Ihre Haushaltshilfe auf den vollen Beitrag<br />

Alterversorgung sowie,<br />

2013, bleibt der M<strong>in</strong>ijobber versicherungsfrei <strong>in</strong> der Renten­<br />

zur Rentenversicherung aufstocken“ das Feld „Ja“ anzukreuzen<br />

Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für e<strong>in</strong>e private<br />

versicherung, wenn nicht bereits auf den vollen Rentenver­<br />

und e<strong>in</strong> Beg<strong>in</strong>ndatum e<strong>in</strong>zutragen.<br />

Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.<br />

sicherungsbeitrag aufgestockt wird. Voraussetzung ist, dass<br />

das regelmäßige Arbeitsentgelt die bis zum 31. Dezember 2012<br />

Das Aufstocken auf den vollen Beitrag ist nur für die Zukunft<br />

E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Beratung, wie sich die Versicherungspflicht<br />

gültige Verdienstgrenze der <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> von 400 Euro weiterh<strong>in</strong><br />

möglich und kann bis zum Beschäftigungsende nicht mehr<br />

auswirkt, erhalten M<strong>in</strong>ijobber bei den Auskunfts- und Bera­<br />

nicht überschreitet. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber den<br />

widerrufen werden. Zudem erstreckt sich die Versicherungs­<br />

tungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.<br />

Pauschalbeitrag <strong>in</strong> Höhe von 5 Prozent zur Rentenversicherung;<br />

pflicht auf jeden weiteren M<strong>in</strong>ijob, den die Haushaltshilfe<br />

der M<strong>in</strong>ijobber muss ke<strong>in</strong>en Eigenanteil zahlen.<br />

ausübt oder zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt aufnimmt.


Sozialversicherungsrecht 17<br />

Abgaben<br />

Wann und wie s<strong>in</strong>d die Abgaben zu zahlen?<br />

Die Abgaben können nur im Lastschrifte<strong>in</strong>zugsverfahren an die<br />

Welche Aufwendungen werden erstattet und <strong>in</strong><br />

welcher Höhe?<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale gezahlt werden. Das bedeutet, die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Die Erstattung für den Privathaushalt beträgt 80 Prozent des<br />

Welche Abgaben s<strong>in</strong>d für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> Privathaus-<br />

Zentrale zieht die Abgaben halbjährlich jeweils am 15. Juli für<br />

im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer fortgezahlten Brutto­<br />

halten zu zahlen?<br />

Liegt das monatliche Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers unter 175<br />

die zurückliegende Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni sowie<br />

arbeitsentgelts.<br />

Arbeitgeber, die <strong>in</strong> Ihrem Privathaushalt e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />

Euro, erfolgt die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge<br />

am 15. Januar für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember<br />

ger<strong>in</strong>gfügig entlohnt beschäftigen, haben <strong>in</strong> der Regel folgen­<br />

unter besonderen Gesichtspunkten (vgl. Seite 18).<br />

des vergangenen Jahres vom Konto des Arbeitgebers e<strong>in</strong>. Die<br />

Die nach dem MuSchG anfallenden Aufwendungen des Arbeit­<br />

de Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu zahlen (Berechnungs­<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale <strong>in</strong>formiert die Arbeitgeber vor dem Last­<br />

gebers<br />

grundlage ist das monatliche Brutto-Arbeitsentgelt):<br />

Die Höhe der Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale sowie die Ermä­<br />

schrifte<strong>in</strong>zug über die Höhe der Abgaben.<br />

bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn) und<br />

5 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Arbeitnehmer<br />

ßigung der E<strong>in</strong>kommensteuer lassen sich mit dem Haushalts­<br />

während der Schutzfristen (Arbeitgeberzuschuss zum<br />

gesetzlich krankenversichert ist,<br />

scheck-Rechner unter<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Mutterschaftsgeld)<br />

5 Prozent zur Rentenversicherung,<br />

www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale/haushaltsscheck-rechner<br />

werden zu 100 Prozent ausgeglichen.<br />

1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung,<br />

e<strong>in</strong>fach ermitteln.<br />

Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht nicht nur die vom Arbeitgeber<br />

0,7 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen­<br />

zu zahlenden Abgaben e<strong>in</strong>. Bei rentenversicherungspflich-<br />

Die Erstattungsanträge f<strong>in</strong>den Sie im Formular-Center auf<br />

dungen bei Krankheit (U1),<br />

Wer zahlt die Abgaben?<br />

tigen M<strong>in</strong>ijobbern wird auch der vom Arbeitnehmer zu<br />

unserer Internetseite:<br />

0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen­<br />

Der Privathaushalt zahlt die Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale.<br />

tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag mit<br />

www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de/downloadcenter.<br />

dungen bei Mutterschaft (U2) und<br />

Ist der M<strong>in</strong>ijobber rentenversicherungspflichtig, zahlt er<br />

abgerechnet, vgl. Seite 13.<br />

Außerdem können Sie diese <strong>in</strong> unserem Service-Center unter<br />

2 Prozent e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer oder die Lohnsteuer wird<br />

e<strong>in</strong>en Eigenanteil. Diesen Anteil berechnet der Arbeitgeber<br />

der Rufnummer 0355 2902-70799 anfordern.<br />

nach den Lohnsteuermerkmalen erhoben, die dem zustän­<br />

und behält ihn vom monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt des<br />

digen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen.<br />

M<strong>in</strong>ijobbers e<strong>in</strong>. Die weiteren Abgaben s<strong>in</strong>d nicht vom Brutto-<br />

Umlagen zum Ausgleich von Krankheit und<br />

Nähere Informationen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen­<br />

Arbeitsentgelt abzuziehen. Wird die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />

Mutterschaft<br />

dungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten Sie <strong>in</strong> unserer<br />

Für den Privathaushalt betragen die Abgaben maximal 14,44<br />

<strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent gezahlt, kann diese auf den M<strong>in</strong>ijobber<br />

M<strong>in</strong>ijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krank­<br />

<strong>Broschüre</strong> „Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber“ sowie unter<br />

Prozent des Arbeitsentgelts.<br />

abgewälzt werden. Zu den Fälligkeitsterm<strong>in</strong>en (15. Januar/<br />

heitsfall sowie auf f<strong>in</strong>anzielle Absicherung bei Mutterschaft<br />

www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />

15. Juli) zieht die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale die <strong>in</strong>sgesamt zu zahlenden<br />

nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).<br />

M<strong>in</strong>ijobber, die rentenversicherungspflichtig s<strong>in</strong>d, zahlen die<br />

Abgaben - e<strong>in</strong>schließlich des Arbeitnehmeranteils am Renten­<br />

Hierfür muss der Arbeitgeber aufkommen. Da dies gerade für<br />

Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung<br />

versicherungsbeitrag - vom Konto des Privathaushaltes e<strong>in</strong>.<br />

Privathaushalte e<strong>in</strong>e erhebliche Belastung darstellt, hat der<br />

und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Der Eigenanteil<br />

Gesetzgeber e<strong>in</strong> Ausgleichsverfahren für die vom Arbeitgeber<br />

beträgt 13,9 Prozent. Der Arbeitgeber behält den Eigenanteil<br />

zu tragenden Aufwendungen vorgesehen. Aus diesem Grund<br />

vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht den Betrag<br />

zahlen Arbeitgeber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krank­<br />

mit den übrigen Abgaben vom Konto des Arbeitgebers e<strong>in</strong>.<br />

heit und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft.


Sozialversicherungsrecht 19<br />

Beitragsrecht<br />

Was ist bei der Abgabenberechnung zu<br />

beachten?<br />

Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale berechnet die Abgaben und bucht sie per<br />

Lastschriftverfahren vom Konto des Arbeitgebers ab. Die Höhe<br />

der Abgaben bestimmt sie anhand des im Haushaltsscheck<br />

e<strong>in</strong>getragenen Arbeitsentgelts.<br />

E<strong>in</strong>e besondere Berechnung erfolgt bei rentenversicherungspflichtigen<br />

M<strong>in</strong>ijobbern, deren monatliches Arbeitsentgelt<br />

unter 175 Euro liegt:<br />

Der volle Rentenversicherungsbeitrag (18,9 Prozent) muss<br />

m<strong>in</strong>destens von e<strong>in</strong>em Betrag <strong>in</strong> Höhe von 175 Euro gezahlt<br />

werden. Monatlich s<strong>in</strong>d also m<strong>in</strong>destens 33,08 Euro fällig. Der<br />

Arbeitgeberanteil beträgt dabei stets 5 Prozent des tatsächlichen<br />

Arbeitsentgelts. Den verbleibenden Eigenanteil des<br />

M<strong>in</strong>ijobbers zahlt der Arbeitgeber nicht aus, sondern behält<br />

diesen e<strong>in</strong>.<br />

Beispiel<br />

Bei e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>ijobber, der e<strong>in</strong> monatliches Arbeitsentgelt<br />

von 100 Euro erzielt und versicherungspflichtig <strong>in</strong> der Rentenversicherung<br />

ist, berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag<br />

wie folgt:<br />

Gesamtbeitrag (18,9 Prozent von 175 Euro) 33,08 Euro<br />

- Arbeitgeberanteil ( 5,0 Prozent von 100 Euro) 5,00 Euro<br />

= Arbeitnehmeranteil 28,08 Euro<br />

Den vom M<strong>in</strong>ijobber zu leistenden Beitragsanteil <strong>in</strong> Höhe von<br />

monatlich 28,08 Euro zieht der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt<br />

ab. Reicht das Arbeitsentgelt hierfür nicht aus, erstattet der<br />

M<strong>in</strong>ijobber dem Arbeitgeber den Restbetrag.<br />

Wie ermittle ich als Arbeitgeber das regelmäßige<br />

Arbeitsentgelt?<br />

Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts<br />

s<strong>in</strong>d alle für e<strong>in</strong> Jahr zu erwartenden E<strong>in</strong>nahmen zu<br />

berücksichtigen. Hierzu zählen auch vertraglich zugesicherte<br />

E<strong>in</strong>malzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Im<br />

Durchschnitt darf das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro<br />

nicht überschreiten, damit es sich um e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />

Beschäftigung handelt. Übersteigt das regelmäßige<br />

monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 450 Euro, handelt<br />

es sich bei der Beschäftigung nicht mehr um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im<br />

Privathaushalt. In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Beiträge an die zuständige<br />

Krankenkasse zu entrichten. Das Haushaltsscheck-Verfahren<br />

f<strong>in</strong>det dann ke<strong>in</strong>e Anwendung mehr.<br />

Beispiel<br />

für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts:<br />

Laufendes monatliches Arbeitsentgelt: 300 Euro<br />

Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld: 240 Euro<br />

300 Euro x 12 Monate + 240 Euro<br />

regelmäßiges<br />

= 320 Euro = monatliches<br />

12 Monate<br />

Arbeitsentgelt<br />

H<strong>in</strong>weis: Sachbezüge (z. B. kostenlose Verpflegung)<br />

werden nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet.<br />

Kann e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />

neben e<strong>in</strong>ander ausüben?<br />

E<strong>in</strong>e Person kann auch mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ausüben, allerd<strong>in</strong>gs<br />

nicht bei demselben Arbeitgeber. Werden mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />

ausgeübt, darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus<br />

diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen. Ergibt sich<br />

aufgrund der Zusammenrechnung mit e<strong>in</strong>er weiteren Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong> Gesamtarbeitsentgelt von mehr als 450 Euro,<br />

f<strong>in</strong>det das Haushaltsscheck-Verfahren mit se<strong>in</strong>en besonderen<br />

Vergünstigungen für alle Beschäftigungen ke<strong>in</strong>e Anwendung<br />

mehr. In diesem Fall muss die Person sozialversicherungspflichtig<br />

bei der für sie zuständigen Krankenkasse angemeldet<br />

werden.<br />

Beachte:<br />

Übt der M<strong>in</strong>ijobber e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigung<br />

aus, die bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat<br />

(M<strong>in</strong>ijob 1), ist diese für die gesamte Beschäftigungsdauer<br />

rentenversicherungsfrei. Nimmt der M<strong>in</strong>ijobber nach dem<br />

31. Dezember 2012 e<strong>in</strong>en weiteren M<strong>in</strong>ijob auf (M<strong>in</strong>ijob 2),<br />

s<strong>in</strong>d die Arbeitsentgelte aus M<strong>in</strong>ijob 1 und M<strong>in</strong>ijob 2 zu<br />

addieren. Je nach Ergebnis ist Folgendes zu beachten:<br />

Die Summe der Arbeitsentgelte übersteigt 400 Euro nicht:<br />

Der M<strong>in</strong>ijob 1 bleibt rentenversicherungsfrei. M<strong>in</strong>ijob 2<br />

ist rentenversicherungspflichtig.<br />

Die Summe der Arbeitsentgelte übersteigt 400 Euro und<br />

beträgt höchstens 450 Euro:<br />

Beide <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d rentenversicherungspflichtig. E<strong>in</strong>e<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht ist e<strong>in</strong>heitlich für<br />

beide <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> möglich.


Sozialversicherungsrecht 21<br />

Kurzfristige Beschäftigungen<br />

entnehmen Sie bitte dem Kapitel Steuerrecht, S. 29. Die<br />

Mehrere Beschäftigungen<br />

E<strong>in</strong>e kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäfti­<br />

Pauschal steuer <strong>in</strong> Höhe von 25 Prozent ist nicht an die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale, sondern an das Betriebsstättenf<strong>in</strong>anzamt abzuführen.<br />

Können mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> neben e<strong>in</strong>er Haupt-<br />

gung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei<br />

Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Beschäftigungen, die<br />

M<strong>in</strong>ijobber aus dem Ausland<br />

beschäftigung ausgeübt werden?<br />

unbefristet ausgeübt werden, haben nicht den Charakter e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong> Arbeitnehmer, der bereits e<strong>in</strong>er versicherungspflichtigen<br />

kurzfristigen Beschäftigung, weil sie auf Dauer bzw. regelmä­<br />

Für ausländische Haushaltshilfen, die <strong>in</strong> Deutschland wohnen<br />

Hauptbeschäftigung nachgeht, kann daneben e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gfü­<br />

Was müssen M<strong>in</strong>ijobber beachten, die e<strong>in</strong>e<br />

ßige Wiederkehr angelegt s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch dann, wenn die<br />

und arbeiten, gilt <strong>in</strong> der Regel das deutsche Sozialversiche­<br />

gig entlohnten M<strong>in</strong>ijob ausüben. Der zweite und jeder weitere<br />

Rente beziehen und e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob ausüben?<br />

Zeitdauer von 50 Arbeitstagen im Laufe e<strong>in</strong>es Kalenderjahres<br />

rungsrecht. Sie s<strong>in</strong>d meist bereits <strong>in</strong> Deutschland kranken- und<br />

M<strong>in</strong>ijob s<strong>in</strong>d sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann,<br />

Personen, die e<strong>in</strong>e Vollrente wegen Alters oder e<strong>in</strong>e Rente<br />

nicht überschritten wird.<br />

rentenversichert und müssen bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale ange­<br />

wenn die Entgelte aus den neben e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung<br />

wegen voller Erwerbsm<strong>in</strong>derung beziehen, können e<strong>in</strong>en<br />

meldet werden.<br />

ausgeübten <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> zusammengerechnet 450 Euro im<br />

M<strong>in</strong>ijob ausüben, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Den<br />

Wie hoch s<strong>in</strong>d die Abgaben für e<strong>in</strong>e kurzfristige<br />

Monat nicht übersteigen. Die Meldung und Beitragszahlung<br />

Empfängern von anderen Rentenleistungen und den Beziehern<br />

Beschäftigung im Privathaushalt?<br />

Wenn die Haushaltshilfe im Ausland versichert ist oder<br />

zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

von Ruhegehältern nach beamtenrechtlichen Vorschriften wird<br />

dort arbeitet, sollte jedoch geklärt werden, ob das deutsche<br />

erfolgt <strong>in</strong> diesem Fall an die für den Arbeitnehmer zuständige<br />

empfohlen, sich bei dem zuständigen Rentenversicherungs­<br />

Für e<strong>in</strong>e kurzfristige Beschäftigung im Privathaushalt<br />

Sozialversicherungsrecht gilt und der M<strong>in</strong>ijob bei der M<strong>in</strong>ijob-<br />

Krankenkasse.<br />

träger bzw. der Zahlstelle über ihre <strong>in</strong>dividuelle H<strong>in</strong>zuver­<br />

fallen folgende Abgaben an:<br />

Zentrale anzumelden ist. Für diese Überprüfung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

dienstgrenze zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen erste Ansprech­<br />

Kann e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijobber mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> bei<br />

1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />

partner. Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, sollten sich an<br />

e<strong>in</strong>em Arbeitgeber ausüben?<br />

Können arbeitslose Personen <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> Privat-<br />

ggf. 0,7 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeit-<br />

ihren Träger der Sozialversicherung im Heimatland wenden.<br />

Ja, es handelt sich dann aber nicht mehr um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im<br />

haushalten ausüben?<br />

geberaufwendungen bei Krankheit (U1),<br />

Wenn diese Stellen feststellen, dass das deutsche Sozialversi­<br />

Privathaushalt. Beschäftigt beispielsweise e<strong>in</strong> Arzt als E<strong>in</strong>zel­<br />

Personen, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II<br />

0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-<br />

cherungsrecht gilt, ist die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

unternehmer e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe sowohl <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Privathaus­<br />

beziehen, müssen bei Aufnahme e<strong>in</strong>er Nebenbeschäftigung<br />

aufwendungen bei Mutterschaft (U2) und<br />

mit dem Haushaltsscheck vorzunehmen. Wenn e<strong>in</strong>e Beschei­<br />

halt als auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Arztpraxis als Re<strong>in</strong>igungskraft, handelt<br />

E<strong>in</strong>kommensgrenzen beachten, damit die Leistung nicht<br />

Besteuerung nach den Lohnsteuermerkmalen, die<br />

nigung darüber ausgestellt wird, dass das deutsche Sozialver­<br />

es sich nicht um zwei getrennte Beschäftigungen, sondern um<br />

gekürzt wird. Als Faustformel gilt, dass für Bezieher von<br />

dem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen, bzw.<br />

sicherungsrecht nicht anzuwenden ist, darf ke<strong>in</strong>e Anmeldung<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Beschäftigungsverhältnis. Da die Beschäfti­<br />

Arbeitslosengeld I 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosen­<br />

pauschale Versteuerung mit 25 Prozent zuzüglich<br />

bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erfolgen. In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Sozi­<br />

gung nicht ausschließlich durch den Privathaushalt begründet<br />

geld II 100 Euro monatlicher Nebenverdienst grundsätzlich<br />

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das<br />

alversicherungsträger des jeweils anderen Staates zuständig.<br />

wird, liegt ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt vor. Sofern <strong>in</strong>sge­<br />

anrechnungsfrei s<strong>in</strong>d. In jedem Fall empfehlen wir, weiterge­<br />

F<strong>in</strong>anzamt.<br />

samt die monatliche Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro e<strong>in</strong>ge­<br />

hende Auskünfte bei der Agentur für Arbeit e<strong>in</strong>zuholen, der<br />

H<strong>in</strong>weis:<br />

halten wird, werden die Beschäftigungen zusammengerechnet<br />

jede Art von Nebenbeschäftigung durch den Leistungsbezieher<br />

Die U1 ist nur dann zu zahlen, wenn die kurzfristige Beschäfti­<br />

Durch die Ausübung e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> und der damit verbun­<br />

und es gelten die Regelungen für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im gewerblichen<br />

mitzuteilen s<strong>in</strong>d.<br />

gung länger als 4 Wochen dauert. Die U2 ist immer zu zahlen,<br />

denen Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Krankenver­<br />

Bereich.<br />

auch für männliche Beschäftigte. Informationen zur steuer­<br />

sicherung entsteht ke<strong>in</strong> eigener Krankenversicherungs­<br />

rechtlichen Behandlung kurzfristiger Beschäftigungen<br />

schutz <strong>in</strong> Deutschland.


Arbeitsrecht 23<br />

Arbeitsrecht<br />

Raumpflege, Waschen, E<strong>in</strong>kaufen und vieles mehr – <strong>in</strong> privaten Haushalten fällt<br />

e<strong>in</strong>e Menge Arbeit an.<br />

Gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen auch für<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>?<br />

Ja, denn ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen<br />

der ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt<br />

werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer<br />

(§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)<br />

Wozu sollte e<strong>in</strong> Arbeitsvertrag abgeschlossen<br />

werden?<br />

Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrages<br />

begründet. Mit dem Arbeitsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

der Beschäftigung mite<strong>in</strong>ander. Zweckmäßigerweise sollten im<br />

Arbeitsvertrag Vere<strong>in</strong>barungen zur Arbeitszeit, zu der Höhe des<br />

Arbeitsentgelts oder zum Urlaubsanspruch getroffen werden.<br />

E<strong>in</strong> Musterarbeitsvertrag ist bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erhältlich,<br />

unter anderem im Internet unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />

Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />

Ja. M<strong>in</strong>ijobber, die unverschuldet <strong>in</strong>folge Krankheit arbeitsunfähig<br />

s<strong>in</strong>d oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen,<br />

haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes<br />

durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt<br />

wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne<br />

Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären<br />

(§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />

der Arbeitgeber verpflichtet, M<strong>in</strong>ijobber<strong>in</strong>nen im Rahmen der<br />

Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) während der<br />

Zeit der Mutterschutzfristen und e<strong>in</strong>es Beschäftigungsverbots<br />

Entgelt fortzuzahlen.<br />

Weitere Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung f<strong>in</strong>den<br />

Sie auf der Seite 17.<br />

Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsausfall an Feiertagen<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />

Ja. Der Arbeitgeber hat dem M<strong>in</strong>ijobber auch für die Arbeitszeit,<br />

die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt<br />

zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten<br />

hätte (§ 2 EFZG). E<strong>in</strong> Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage<br />

besteht, wenn an e<strong>in</strong>em Tag, an dem der Arbeitnehmer<br />

sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt<br />

für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass<br />

der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an e<strong>in</strong>em sonst<br />

arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.


Arbeitsrecht 25<br />

Haben M<strong>in</strong>ijobber Anspruch auf Erholungsurlaub?<br />

Ja, auch M<strong>in</strong>ijobber haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.<br />

Dieser beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />

jährlich m<strong>in</strong>destens 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz<br />

jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss<br />

der Urlaub auf die entsprechend vere<strong>in</strong>barten Werktage umgerechnet<br />

werden. Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer<br />

4 Wochen Urlaub zustehen. Dabei ist jedoch ausschließlich<br />

relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche<br />

arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.<br />

E<strong>in</strong>em Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet,<br />

stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die<br />

Woche <strong>in</strong>sgesamt arbeitet. E<strong>in</strong>em Arbeitnehmer, der diese 20<br />

Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen nicht<br />

20 Werk tage, sondern 8 Werktage zur Verfügung.<br />

Berechnung des Urlaubsanspruchs<br />

<strong>in</strong>dividuelle Arbeitstage pro Woche<br />

x 24 (Urlaubsanspruch <strong>in</strong> Werktagen) Anzahl der<br />

= Urlaubstage<br />

6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)<br />

Gelten Kündigungsfristen auch für M<strong>in</strong>ijobber?<br />

Ja, für M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> gelten die gesetzlichen<br />

Kündigungsfristen. In der Regel kann das Arbeitsverhältnis von<br />

beiden Parteien mit e<strong>in</strong>er Frist von vier Wochen zum 15. des<br />

Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Wer haftet für Schäden im Haushalt?<br />

Für Schäden, welche bei der Ausübung des <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> entstehen,<br />

kann die Haushaltshilfe <strong>in</strong> der Regel nicht haftbar gemacht<br />

werden. Vielmehr trägt der Arbeitgeber das Schadensrisiko<br />

selbst, wie auch bei allen anderen beruflichen Tätigkeiten. Die<br />

Haushaltshilfe kann nur haftbar gemacht werden, wenn sie<br />

den Schaden schuldhaft verursacht hat. Arbeitgeber sollten<br />

den Arbeitnehmer daher auf mögliche Gefahren aufmerksam<br />

machen und so dafür sorgen, dass e<strong>in</strong> Schaden erst gar nicht<br />

entsteht.<br />

Ob Ihr M<strong>in</strong>ijobber im Haushalt<br />

Fluch oder Segen ist, liegt ganz<br />

bei Ihnen.<br />

Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen<br />

haben – für alle Beteiligten. Denn e<strong>in</strong>e nicht angemeldete Haushaltshilfe<br />

arbeitet illegal und Unfälle passieren schnell. Sichern<br />

Sie sich ab, bei m<strong>in</strong>imalen Kosten und maximalen Vorteilen.<br />

Deshalb <strong>in</strong>formieren und anmelden ganz e<strong>in</strong>fach unter<br />

www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de oder 0355 2902 70799.


Unfallversicherung 27<br />

Unfallversicherung<br />

Ke<strong>in</strong>e bösen Überraschungen bei Arbeitsunfällen. Schützen Sie sich vor<br />

f<strong>in</strong>anziellen Ansprüchen.<br />

Unfallversicherungsschutz für M<strong>in</strong>ijobber<br />

Haushaltshilfen s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche<br />

Unfallversicherung schützt Arbeitgeber vor Ansprüchen<br />

der Haushaltshilfe im Falle e<strong>in</strong>es Unfalles. Arbeitgeber selbst<br />

haften nur bei e<strong>in</strong>em vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten<br />

Unfall.<br />

Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale <strong>in</strong>formiert, sobald der Haushaltsscheck<br />

für die Haushaltshilfe e<strong>in</strong>geht. Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht<br />

zweimal im Jahr mit den übrigen Abgaben auch den e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Unfallversicherungsbeitrag e<strong>in</strong> und leitet diesen an<br />

den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter. Träger der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist jeweils<br />

die Unfallkasse oder der Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />

des Wohngebietes, <strong>in</strong> dem sich der Privathaushalt bef<strong>in</strong>det.<br />

Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale teilt Arbeitgebern mit, welcher Unfallversicherungsträger<br />

für sie zuständig ist. Jeder Arbeitsunfall,<br />

bei dem ärztliche Hilfe <strong>in</strong> Anspruch genommen wurde, muss<br />

dem Unfallversicherungsträger unter Angabe der zugeteilten<br />

Betriebsnummer gemeldet werden.<br />

Wann besteht Unfallversicherungsschutz?<br />

Haushaltshilfen s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert<br />

bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,<br />

auf allen damit zusammenhängenden Wegen und<br />

auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und<br />

zurück.<br />

Nicht versichert s<strong>in</strong>d private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.<br />

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?<br />

Ist e<strong>in</strong> Arbeitsunfall, e<strong>in</strong> Arbeitswegeunfall oder e<strong>in</strong>e Berufskrankheit<br />

e<strong>in</strong>getreten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung<br />

unter anderem Kosten für<br />

die Behandlung beim Arzt/Zahnarzt, im Krankenhaus oder<br />

<strong>in</strong> Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließlich der notwendigen<br />

Fahrt- und Transportkosten,<br />

Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,<br />

die Pflege zu Hause und <strong>in</strong> Heimen sowie<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilnahme<br />

am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft (z. B. berufsfördernde<br />

Leistungen, Wohnungshilfe).<br />

Außerdem zahlt die Unfallversicherung z. B.<br />

Verletztengeld bei Verdienstausfall,<br />

Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />

Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden<br />

und<br />

Renten an H<strong>in</strong>terbliebene (z. B. Waisenrenten).<br />

Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und<br />

zum Versicherungsschutz <strong>in</strong>formieren die Unfallversicherungsträger<br />

sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berl<strong>in</strong>-Mitte, (www.dguv.de).<br />

Die unterlassene Anmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe bei der<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale kann bei e<strong>in</strong>em Arbeits- oder Wegeunfall<br />

dazu führen, dass der Arbeitgeber für die Behandlungskosten<br />

<strong>in</strong> Regress genommen wird.


Steuerrecht 29<br />

Steuerrecht<br />

Nicht vergessen: Die Kosten für Ihren M<strong>in</strong>ijobber bei der nächsten<br />

Steuererklärung geltend machen und Steuervorteile nutzen!<br />

S<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber steuerpflichtig?<br />

Ja. Das Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ist stets steuerpflichtig.<br />

Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer<br />

vom Arbeitsentgelt entweder pauschal oder nach den<br />

<strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuermerkmalen zu erheben. Für Privathaushalte<br />

empfiehlt sich die unkomplizierte und e<strong>in</strong>fache Zahlung<br />

der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale.<br />

Was ist die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer?<br />

Mit der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent des<br />

Arbeitsentgelts haben Privathaushalte die Möglichkeit, auf<br />

e<strong>in</strong>fache Weise die Lohnsteuer <strong>in</strong>klusive Kirchensteuer und<br />

Solidaritätszuschlag abzuführen. Die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />

wird zusammen mit den übrigen Abgaben von der M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale berechnet und e<strong>in</strong>gezogen. Für den Privathaushalt<br />

entsteht ke<strong>in</strong> weiterer Aufwand.<br />

Im Gegensatz zu den Beiträgen zur Kranken-, Renten- und<br />

Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, die e<strong>in</strong>heitliche<br />

Pauschsteuer vom Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers e<strong>in</strong>zubehalten.<br />

Gibt es neben der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer<br />

e<strong>in</strong>e andere Möglichkeit der Lohnsteuererhebung?<br />

Ja. Alternativ zur e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer kann der Arbeitgeber<br />

die Lohnsteuer nach den <strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuermerkmalen<br />

des M<strong>in</strong>ijobbers an das F<strong>in</strong>anzamt abführen. Die Höhe<br />

des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse<br />

des M<strong>in</strong>ijobbers ab. Liegen die Lohnsteuerklassen I bis IV vor,<br />

fällt für das Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ke<strong>in</strong>e Lohnsteuer an.<br />

Bei den Lohnsteuerklassen V und VI ist <strong>in</strong> der Regel Lohnsteuer<br />

abzuführen. Arbeitgeber, die sich für die aufwändigere Form<br />

der <strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuererhebung entscheiden, müssen<br />

monatlich die e<strong>in</strong>zuhaltende Lohnsteuer (<strong>in</strong>klusive Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer) über Steuertabellen ermitteln,<br />

gegebenenfalls vom Lohn des M<strong>in</strong>ijobbers abziehen und an<br />

das zuständige F<strong>in</strong>anzamt überweisen. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie beim F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Kann die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer auch für<br />

kurzfristige Beschäftigungen gezahlt werden?<br />

Ne<strong>in</strong>. Die e<strong>in</strong>fache Möglichkeit, die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />

an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu zahlen, besteht nur für 450-Euro-<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>. Bei kurzfristigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber<br />

die Steuern an das zuständige F<strong>in</strong>anzamt abführen. Er<br />

kann sich unter bestimmten Voraussetzungen entweder für<br />

e<strong>in</strong>e pauschale Lohnsteuererhebung <strong>in</strong> Höhe von 25 Prozent


(zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

Kirchensteuer) oder die <strong>in</strong>dividuelle<br />

Besteuerung entscheiden. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Gibt es Steuerervorteile<br />

für den Arbeitgeber?<br />

Um e<strong>in</strong>en zusätzlichen Anreiz<br />

für die E<strong>in</strong>richtung von Beschäftigungsverhältnissen<br />

im<br />

Privathaushalt zu schaffen,<br />

wurde neben der günstigen<br />

Abgabenlast auch e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung e<strong>in</strong>geführt.<br />

Die E<strong>in</strong>kommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für<br />

haushaltsnahe ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungsverhältnisse, die<br />

im Haushaltsscheck-Verfahren zu melden s<strong>in</strong>d, um 20 Prozent<br />

der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr).<br />

Diese gesetzliche Regelung f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs nur Anwendung,<br />

soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten<br />

oder außergewöhnliche Belastungen darstellen und sie<br />

nicht als Dienstleistungen zur Betreuung e<strong>in</strong>es zum Haushalt<br />

gehörenden K<strong>in</strong>des bei der Ermittlung der E<strong>in</strong>künfte bzw. Sonderausgaben<br />

abzugsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

Welche Steuerermäßigungen gibt es für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />

zur K<strong>in</strong>derbetreuung?<br />

Umfasst die Hilfe im Privathaushalt ausschließlich die<br />

Betreu ung e<strong>in</strong>es zum Haushalt gehörenden K<strong>in</strong>des, kann der<br />

steuerpflichtige Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit dieser<br />

Dienstleistung entstehenden Aufwendungen geltend machen.<br />

Als Sonderausgabe s<strong>in</strong>d 2/3 der gesamten Betreuungskosten<br />

absetzbar, jedoch höchstens 4000 Euro pro K<strong>in</strong>d.<br />

Für die Anerkennung als Sonderausgabe ist Voraussetzung,<br />

dass das zum Haushalt gehörende K<strong>in</strong>d das 14. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat. Soweit Betreuungskosten als<br />

Sonderausgabe geltend gemacht werden können, entfällt die<br />

Möglichkeit, die E<strong>in</strong>kommenssteuer um 20 Prozent (maximal<br />

510 Euro pro Jahr) zu m<strong>in</strong>dern.<br />

Wie weist der Arbeitgeber dem F<strong>in</strong>anzamt nach,<br />

dass er Abgaben im Haushaltsscheck-Verfahren<br />

geleistet hat?<br />

Der Privathaushalt erhält zu Jahresbeg<strong>in</strong>n von der M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung für das vergangene Kalenderjahr<br />

zur Vorlage beim F<strong>in</strong>anzamt. Sie be<strong>in</strong>haltet den Zeitraum<br />

und die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die darauf<br />

entfallenden Abgaben.


Service<br />

Wo gibt es Stellenangebote?<br />

Wenn Sie e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt oder selbst e<strong>in</strong>e<br />

Haushaltshilfe suchen, f<strong>in</strong>den Sie Stellenangebote und -gesuche<br />

bei der Agentur für Arbeit, <strong>in</strong> zahlreichen Angeboten im<br />

Internet oder auch <strong>in</strong> diversen Tageszeitungen. Auch <strong>in</strong> den<br />

örtlichen Geme<strong>in</strong>debriefen der Kirchen oder an „Schwarzen<br />

Brettern“ werden Stellen für Haushaltshilfen angeboten.<br />

Unser Service für Sie<br />

Alle Informationen rund um das Thema der <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />

stehen Ihnen unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de zur<br />

Verfügung. Oder rufen Sie uns e<strong>in</strong>fach an. Wir beraten Sie<br />

gerne persönlich.<br />

Unser Service-Center erreichen Sie unter der Telefonnummer<br />

0355 2902 70799 montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr.<br />

Fax 0201 384-979797<br />

E-Mail m<strong>in</strong>ijob@m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de


06<br />

Haushaltsscheck<br />

nur für Privathaushalte 1<br />

Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung ab 2013<br />

Per Fax: 0201 - 384 97 97 97 Per Post: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • M<strong>in</strong>ijob-Zentrale • 45115 Essen<br />

Erstanmeldung<br />

2<br />

Folgescheck (auch bei Abmeldung)<br />

Für die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

Arbeitgeber<br />

Name, Vorname, Titel<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl<br />

Beschäftigte/-r<br />

Wohnort<br />

Telefonnummer<br />

Betriebsnummer als Privathaushalt<br />

Steuernummer<br />

6<br />

3<br />

4<br />

Pauschsteuer<br />

Ja<br />

Ne<strong>in</strong><br />

5<br />

Name, Vorname, Titel<br />

Telefonnummer<br />

3<br />

Straße und Hausnummer<br />

Geburtsort<br />

Land<br />

Postleitzahl<br />

Wohnort<br />

Geburtsname<br />

Versicherungsnummer der / des Beschäftigten<br />

7<br />

Geburtsdatum<br />

Männlich Weiblich<br />

Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe...<br />

hat mehrere 8<br />

Beschäftigungen.<br />

Welche der folgenden Aussagen trifft auf Ihre Haushaltshilfe zu?<br />

ist nicht gesetzlich 9<br />

beantragt die Befreiung 10<br />

krankenversichert.<br />

von der Rentenversicherungspflicht.<br />

(Bitte Frist beachten!)<br />

T T M M J J J J<br />

bezieht e<strong>in</strong>e Vollrente wegen Alters<br />

11<br />

bezieht e<strong>in</strong>e vergleichbare Leistung nach<br />

Erreichen e<strong>in</strong>er Altersgrenze (z. B. Pension).<br />

Dauer der Beschäftigung<br />

Nur ausfüllen zur An- und / oder Abmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe<br />

Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung am:<br />

12<br />

Beschäftigung wurde / wird beendet am:<br />

T T M M J J J J<br />

T T M M J J J J<br />

Arbeitsentgelt<br />

Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt:<br />

ab 13<br />

Bitte Monat und Jahr e<strong>in</strong>tragen (z. B. 052013 für Mai 2013)<br />

14<br />

T T M M J J J J<br />

Monatliches Arbeitsentgelt<br />

(volle Eurobeträge) 15<br />

oder<br />

Bei monatlich wechselndem Arbeitsentgelt<br />

M M J J J J<br />

Arbeitsentgelt im gemeldeten Monat<br />

(volle Eurobeträge) 15<br />

bis auf Weiteres Euro Euro<br />

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben<br />

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben<br />

16 16<br />

Datum und Unterschrift Arbeitgeber<br />

Datum und Unterschrift Beschäftigte/-r<br />

Vordr. 19904B 12. 12 – VII.1 – 100 000 – 3797<br />

17<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigung – gemäß § 28a Abs. 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) zw<strong>in</strong>gend erforderlich –<br />

Hiermit ermächtige ich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / M<strong>in</strong>ijob-Zentrale als zentrale E<strong>in</strong>zugsstelle für ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungen<br />

widerruflich, die Abgaben im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens von me<strong>in</strong>em Konto mittels Lastschrift e<strong>in</strong>zuziehen. Wenn me<strong>in</strong> Konto die erforderliche<br />

Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geld<strong>in</strong>stituts ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zur E<strong>in</strong>lösung.<br />

Name, Vorname<br />

Geld<strong>in</strong>stitut<br />

Kontonummer<br />

Oder, wenn bekannt:<br />

IBAN<br />

Bankleitzahl<br />

Bitte beachten Sie, dass die Angabe von IBAN (International Bank Account Number - Internationale Bankleitzahl gemäß ISO 9362) und BIC (Bank Identifier Code - Internationale Kontonummer<br />

gemäß ISO 13066) zum 1. Februar 2014 verpflichtend für Sie ist und die bisherige E<strong>in</strong>zugsermächtigung automatisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong> SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt wird.<br />

Datum / Unterschrift<br />

BIC


Haushaltsscheck – was Sie beachten sollten!<br />

Aufgrund der Reform der M<strong>in</strong>ijob-Regelungen wurde für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>, die ab 1. Januar 2013 beg<strong>in</strong>nen, e<strong>in</strong> neuer Haushaltsscheck aufgelegt.<br />

Er trägt oben l<strong>in</strong>ks die Kennziffer „06“ (anstelle der bisherigen „05“).<br />

1<br />

2<br />

Privathaushalte. Für das Haushaltsscheck-Verfahren kommen nur natürliche Personen als Arbeitgeber <strong>in</strong> Betracht. Bei Beschäftigungsverhältnissen <strong>in</strong><br />

privaten Haushalten, die mit Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften oder Hausverwaltungen geschlossen werden, kann der<br />

Haushaltsscheck nicht genutzt werden. E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijobber kann nur dann mit dem Haushaltsscheck angemeldet werden, wenn er für denselben Arbeitgeber<br />

ke<strong>in</strong>e weiteren Arbeiten, wie z. B. <strong>in</strong> den dem Privathaushalt angeschlossenen Geschäftsräumen, erbr<strong>in</strong>gt.<br />

Erstanmeldung / Folgescheck. Bitte kennzeichnen Sie, ob die Beschäftigung erstmals angemeldet oder e<strong>in</strong>e Änderung (z. B. des Arbeitsentgelts, der<br />

Adresse oder der Bankverb<strong>in</strong>dung) im Rahmen der bereits angemeldeten Beschäftigung vorgenommen wird (Folgescheck). Bitte nutzen Sie den Folgescheck<br />

auch, wenn Sie uns das Beschäftigungsende (siehe Punkt 12) mitteilen möchten.<br />

3<br />

4<br />

Telefonnummer. Die Angabe ist freiwillig, beschleunigt aber den Kontakt bei eventuellen Rückfragen.<br />

Betriebsnummer. Wenn Sie schon e<strong>in</strong>e Betriebsnummer als Privathaushalt haben, dann tragen Sie diese bitte e<strong>in</strong>. Falls nicht, legen wir e<strong>in</strong>e für Sie an.<br />

5<br />

6<br />

Pauschsteuer. Ja, wenn Sie die Lohnsteuer als sogenannte e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von zwei Prozent des Arbeitsentgelts an die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale zahlen möchten. Ne<strong>in</strong>, wenn Sie die Lohnsteuer nach den Lohnsteuermerkmalen erheben, die dem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen.<br />

Steuernummer. Nur e<strong>in</strong>tragen, wenn Sie die Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von zwei Prozent des Arbeitsentgelts an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zahlen möchten (siehe<br />

Punkt 5). Die Steuernummer entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Steuerbescheid.<br />

7<br />

Versicherungsnummer. Nicht bekannt? Bitte Geburtsort, Geburtsname, Geburtsdatum und Geschlecht der / des Beschäftigten e<strong>in</strong>tragen.<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

Mehrere Beschäftigungen. Nur ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe mehrere Arbeitsplätze hat. Dazu zählt auch e<strong>in</strong>e versicherungspflichtige<br />

(Haupt-)Beschäftigung.<br />

Ke<strong>in</strong>e gesetzliche Krankenversicherung. Nur ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe nicht gesetzlich krankenversichert ist. Der weit überwiegende Teil der<br />

Bevölkerung <strong>in</strong> Deutschland ist bei e<strong>in</strong>er gesetzlichen Krankenkasse pflicht-, freiwillig oder familienversichert.<br />

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Nur ankreuzen, wenn sich Ihre Haushaltshilfe von der Versicherungspflicht <strong>in</strong> der Rentenversicherung<br />

befreien lassen möchte, um nicht an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt zu werden. E<strong>in</strong> gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die<br />

Befreiung gilt als erteilt, wenn die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach E<strong>in</strong>gang des Haushaltsschecks widerspricht. Die Befreiung ist unwiderruflich<br />

und wirkt grundsätzlich ab Beg<strong>in</strong>n des Kalendermonats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unterschrieben wird, frühestens ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n.<br />

Sollten Sie es versäumen, den Haushaltsscheck <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) nach dem Datum der Unterschrift an die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale zu übermitteln, wirkt die Befreiung nicht rückwirkend ab Beg<strong>in</strong>n des Monats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unterschrieben wurde. Die Befreiung<br />

wirkt dann erst mit Beg<strong>in</strong>n des übernächsten Kalendermonats, nachdem der Haushaltsscheck bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegangen ist (z. B. Befreiung<br />

ab 1. Mai, wenn der verspätet e<strong>in</strong>gereichte Haushaltsscheck im Monat März bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>geht). Liegt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />

Mehrfachbeschäftigung vor, gilt die Befreiung für alle zeitgleich ausgeübten <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>.<br />

Achtung: Die Befreiung ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n setzt somit e<strong>in</strong>e Unterschrift im Monat des Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>ns und e<strong>in</strong>e zeitnahe Zusendung des<br />

Haushaltsschecks an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale voraus!<br />

Ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d bei Beschäftigungsaufnahme ab 1. Januar 2013 kraft Gesetzes versicherungspflichtig <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Der volle Rentenversicherungsbeitrag ist m<strong>in</strong>destens von 175 Euro zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt im Haushaltsscheck-Verfahren<br />

fünf Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Die Haushaltshilfe trägt die Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung und dem<br />

Arbeitgeberanteil. Diesen Beitragsanteil halten Sie vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Den vollen Rentenversicherungsbeitrag ziehen wir zum Fälligkeitsterm<strong>in</strong> von<br />

Ihrem Konto e<strong>in</strong>.<br />

Vollrente wegen Alters oder vergleichbare Leistung. Bitte ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe e<strong>in</strong>e der genannten Leistungen bezieht, zum Beispiel<br />

auch Beamtenpension wegen Erreichens e<strong>in</strong>er Altersgrenze.<br />

Dauer der Beschäftigung. Hier geben Sie den Beg<strong>in</strong>n bzw. das Ende der Beschäftigung an. Den Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung bitte nur zur Anmeldung<br />

e<strong>in</strong>tragen (auch bei erneuter Beschäftigung nach e<strong>in</strong>er Unterbrechung von mehr als e<strong>in</strong>em vollen Monat). Das Ende der Beschäftigung kann bei e<strong>in</strong>em<br />

befristeten Beschäftigungsverhältnis gleichzeitig mit der Anmeldung e<strong>in</strong>getragen werden.<br />

13<br />

Ab-Datum. Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt. In dem Feld darunter bitte das konstante monatliche Entgelt e<strong>in</strong>tragen.<br />

14<br />

15<br />

Monat und Jahr. Bei monatlich schwankendem Arbeitsentgelt. Im Feld darunter bitte das schwankende Entgelt für den jeweiligen Beschäftigungsmonat<br />

e<strong>in</strong>tragen. Die Arbeitsentgelte für weitere Monate melden Sie bitte mit monatlichen Folgeschecks. Alternativ stellen wir Ihnen automatisch e<strong>in</strong>en Halbjahresscheck<br />

zur Verfügung.<br />

Arbeitsentgelt. Das ist das vere<strong>in</strong>barte Bruttoentgelt, also der Betrag vor Abzug von eventuell e<strong>in</strong>behaltenen Steuern (siehe Punkt 5) und des Beitragsanteils<br />

des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung (siehe Punkt 10). Sachbezüge (beispielsweise kostenlose Verpflegung) werden nicht dem Arbeitsentgelt<br />

zugerechnet.<br />

16<br />

Datum und Unterschriften. Von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe.<br />

17<br />

E<strong>in</strong>zugsermächtigung. Ist nur bei erstmaliger Anmeldung oder bei Änderung der Bankverb<strong>in</strong>dung zu erteilen. Bitte auch hier die Unterschrift nicht<br />

vergessen! Hiermit ermächtigen Sie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung<br />

(Beitragsanteile von Ihnen und bei Rentenversicherungspflicht auch vom Arbeitnehmer), die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen<br />

zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer von Ihrem Konto<br />

e<strong>in</strong>zuziehen.


kontaktdaten zur m<strong>in</strong>ijob-zentrale<br />

Service-Telefon: 0355 2902-70799<br />

montags - freitags 7.00 bis 19.00 Uhr<br />

Fax: 0201 384 979797<br />

m<strong>in</strong>ijob@m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />

www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />

impressum<br />

Herausgeber:<br />

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See<br />

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Market<strong>in</strong>g<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher<br />

Genehmigung des Herausgebers gestattet.<br />

Bildnachweis fotolia.com:<br />

S. 4, 6, 12, 28 © Picture-Factory,<br />

S. 10 © WavebreakmediaMicro, S. 26 © Jürgen Fälchle<br />

Stand: April 2013<br />

Vordr. 19905 03. 13 – VII.1 – 30 000 – 672

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