Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
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Anmeldung 9<br />
ausgeführt, handelt es sich ebenfalls nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob,<br />
solange die Entlohnung das Pflegegeld von der Pflegekasse<br />
nicht übersteigt.<br />
Erhält die Pflegeperson neben dem Pflegegeld weitere Zahlungen<br />
von Pflegebedürftigen, ist die Beschäftigung als M<strong>in</strong>ijob<br />
bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden, wenn die Vergütung<br />
<strong>in</strong>sgesamt im Monat 450 Euro nicht übersteigt.<br />
Warum lohnt es sich, M<strong>in</strong>ijobber anzumelden?<br />
Arbeitgeber, die e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber im Privathaushalt beschäftigen<br />
und diesen anmelden, haben viele Vorteile:<br />
Vere<strong>in</strong>fachtes Beitrags-und Meldeverfahren<br />
Die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale mit dem sogenannten<br />
Haushaltsscheck, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>seitigen Formular, geht<br />
e<strong>in</strong>fach und schnell. Das Melde- und Beitragsverfahren zur<br />
Sozialversicherung zwischen Privathaushalt und M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale funktioniert damit ganz unkompliziert.<br />
Ger<strong>in</strong>ge Abgaben<br />
Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob lediglich niedrige<br />
Pauschalabgaben von <strong>in</strong>sgesamt 14,44 Prozent an die<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, vgl. Seite 6.<br />
Unfallversicherungsschutz<br />
M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die Anmeldung<br />
zur Unfallversicherung übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale. Der Arbeitgeber braucht sich hierum nicht zu<br />
kümmern. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist <strong>in</strong> den<br />
Abgaben von maximal 14,44 Prozent bereits enthalten.<br />
Steuerermäßigung<br />
E<strong>in</strong>kommensteuerpflichtige Arbeitgeber können 20 Prozent<br />
sämtlicher Kosten e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> (maximal 510 Euro pro<br />
Jahr) bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen,<br />
vgl. Seite 30.<br />
Erstattung aus Arbeitgeberversicherung<br />
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen<br />
lang das Gehalt des angemeldeten M<strong>in</strong>ijobbers weiter. Die<br />
Arbeitgeberversicherung erstattet davon 80 Prozent.