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Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

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Anmeldung 9<br />

ausgeführt, handelt es sich ebenfalls nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob,<br />

solange die Entlohnung das Pflegegeld von der Pflegekasse<br />

nicht übersteigt.<br />

Erhält die Pflegeperson neben dem Pflegegeld weitere Zahlungen<br />

von Pflegebedürftigen, ist die Beschäftigung als M<strong>in</strong>ijob<br />

bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden, wenn die Vergütung<br />

<strong>in</strong>sgesamt im Monat 450 Euro nicht übersteigt.<br />

Warum lohnt es sich, M<strong>in</strong>ijobber anzumelden?<br />

Arbeitgeber, die e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber im Privathaushalt beschäftigen<br />

und diesen anmelden, haben viele Vorteile:<br />

Vere<strong>in</strong>fachtes Beitrags-und Meldeverfahren<br />

Die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale mit dem sogenannten<br />

Haushaltsscheck, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>seitigen Formular, geht<br />

e<strong>in</strong>fach und schnell. Das Melde- und Beitragsverfahren zur<br />

Sozialversicherung zwischen Privathaushalt und M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale funktioniert damit ganz unkompliziert.<br />

Ger<strong>in</strong>ge Abgaben<br />

Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob lediglich niedrige<br />

Pauschalabgaben von <strong>in</strong>sgesamt 14,44 Prozent an die<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, vgl. Seite 6.<br />

Unfallversicherungsschutz<br />

M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die Anmeldung<br />

zur Unfallversicherung übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale. Der Arbeitgeber braucht sich hierum nicht zu<br />

kümmern. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist <strong>in</strong> den<br />

Abgaben von maximal 14,44 Prozent bereits enthalten.<br />

Steuerermäßigung<br />

E<strong>in</strong>kommensteuerpflichtige Arbeitgeber können 20 Prozent<br />

sämtlicher Kosten e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> (maximal 510 Euro pro<br />

Jahr) bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen,<br />

vgl. Seite 30.<br />

Erstattung aus Arbeitgeberversicherung<br />

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen<br />

lang das Gehalt des angemeldeten M<strong>in</strong>ijobbers weiter. Die<br />

Arbeitgeberversicherung erstattet davon 80 Prozent.

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