Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
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Risiken vermeiden – Vorteile nutzen!<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>
Inhaltsübersicht<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />
Voraussetzungen | Vorteile 7<br />
Anmeldung<br />
Haushaltsscheck-Verfahren | Zahlung der Beiträge | Nichtanmeldung 11<br />
Sozialversicherungsrecht<br />
Versicherungsrecht | Krankenversicherung | Rentenversicherung | Unfallversicherung 13<br />
Abgaben 16<br />
Beitragsrecht | Arbeitsentgelt | Beitragstragung 19<br />
Mehrere Beschäftigungen | Rentenbezug | Arbeitslosengeldbezug | Hauptbeschäftigung | Gleicher Arbeitgeber 20<br />
Kurzfristige Beschäftigungen 21<br />
M<strong>in</strong>ijobber aus dem Ausland 21<br />
Arbeitsrecht<br />
Arbeitsvertrag | Entgeltfortzahlung | Erholungsurlaub | Kündigungsfristen 23<br />
Unfallversicherung<br />
Unfallversicherungsschutz | Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung 27<br />
Steuerrecht<br />
E<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer | <strong>in</strong>dividuelle Lohnsteuererhebung | Steuerermäßigung für Arbeitgeber |<br />
Steuerermäßigung bei K<strong>in</strong>derbetreuung | Besche<strong>in</strong>igung für das F<strong>in</strong>anzamt 29<br />
Service 31<br />
Haushaltsscheck zum Ausfüllen
Liebe Leser<strong>in</strong>, lieber Leser,<br />
vielen Familien, S<strong>in</strong>gles oder Alle<strong>in</strong>erziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten<br />
selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter<br />
Unterstützung. E<strong>in</strong>kaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und<br />
Bügeln s<strong>in</strong>d mehr als „e<strong>in</strong> bisschen Haushalt“. Hier kann e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />
entlasten, entweder für e<strong>in</strong> paar Stunden <strong>in</strong> der Woche, halbtags oder sogar<br />
für den ganzen Tag.<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> werden vom Gesetzgeber besonders gefördert.<br />
Deutlich ermäßigte Abgaben und Steuervorteile sowie die e<strong>in</strong>fache Anmeldung<br />
im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren erleichtern die Entscheidung,<br />
e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />
Dabei wird dem Arbeitgeber im Privathaushalt die Anmeldung der Haushaltshilfe<br />
so bequem wie möglich gemacht. So kann die Anmeldung auch<br />
onl<strong>in</strong>e abgegeben werden: www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />
Ihr Ansprechpartner für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> ist die M<strong>in</strong>ijob<br />
Zentrale. Wir übernehmen e<strong>in</strong>en Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten<br />
sowie die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung.<br />
Sichern Sie sich ab, bei m<strong>in</strong>imalen Kosten und<br />
maximalen Vorteilen. Anmeldung auch e<strong>in</strong>fach<br />
unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />
Mit dieser <strong>Broschüre</strong> wollen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen<br />
zum Thema <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> geben. Erfahren Sie, welche<br />
Vorteile, z. B. steuerlich, die Anmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe hat und wie<br />
e<strong>in</strong>fach sie ist.<br />
Ihre M<strong>in</strong>ijob-Zentrale
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d so genannte ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigungen,<br />
bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat<br />
die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 450 Euro nicht<br />
übersteigt. Diese Beschäftigungen s<strong>in</strong>d versicherungsfrei <strong>in</strong><br />
der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der<br />
Rentenversicherung s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber grundsätzlich versicherungspflichtig.<br />
Dies gilt allerd<strong>in</strong>gs nur für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, die nach<br />
dem 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.<br />
Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013<br />
begonnen haben, s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> allen Sozialversicherungszweigen<br />
- also auch <strong>in</strong> der Rentenversicherung - versicherungsfrei.<br />
Dies gilt, solange der Verdienst regelmäßig im Monat<br />
400 Euro nicht überschreitet. Erhöht der Arbeitgeber das<br />
regel mäßige monatliche Entgelt auf e<strong>in</strong>en Betrag von 400,01<br />
Euro bis maximal 450 Euro, tritt auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „alten“ M<strong>in</strong>ijob<br />
Rentenversicherungspflicht e<strong>in</strong>.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es auch <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, bei denen es nicht auf<br />
die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ankommt, sondern<br />
auf die Dauer der Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen<br />
s<strong>in</strong>d im Regelfall versicherungsfrei, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Kalenderjahres von vornhere<strong>in</strong> auf zwei Monate oder 50<br />
Arbeitstage begrenzt s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, egal ob mit e<strong>in</strong>em regelmäßigen Arbeitsentgelt<br />
bis 450 Euro oder aufgrund ihrer ger<strong>in</strong>gen Dauer, s<strong>in</strong>d bei der<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />
Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen haben - für alle<br />
Beteiligten. Melden Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe an.<br />
Warum sich die Anmeldung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnt – Alle Vorteile auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />
M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d offiziell unfallversichert!<br />
Niedrige Pauschalabgaben für Arbeitgeber <strong>in</strong> Höhe von nur 14,44 %!<br />
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für M<strong>in</strong>ijobber!<br />
Steuervorteile für Arbeitgeber!<br />
Arbeitgeber vermeiden e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu 5.000 Euro!<br />
Voller Schutz <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung für M<strong>in</strong>ijobber!
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> 7<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />
Wann liegt e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijob vor?<br />
Verrichtet e<strong>in</strong>e Person Tätigkeiten für e<strong>in</strong>en Privathaushalt,<br />
die normalerweise Familienmitglieder erledigen, handelt es<br />
sich um e<strong>in</strong> Beschäftigungsverhältnis, wenn die Erzielung von<br />
Arbeitsentgelt im Vordergrund steht. Beträgt die Entlohnung<br />
solcher Beschäftigungen regelmäßig im Monat maximal 450<br />
Euro, handelt es sich um <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>. Hierzu<br />
zählen haushalts nahe Dienstleistungen wie Kochen, Putzen,<br />
Wäsche waschen, Bügeln, E<strong>in</strong>kaufen und Gartenarbeit. Auch<br />
die Betreuung von K<strong>in</strong>dern, Kranken, alten und pflegebedürftigen<br />
Menschen gehört dazu.<br />
Können Familienangehörige im eigenen<br />
Privathaushalt beschäftigt werden?<br />
Auch e<strong>in</strong> naher Verwandter kann e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob ausüben, der<br />
bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu melden ist. Allerd<strong>in</strong>gs wird dann<br />
überprüft, ob der Arbeitsvertrag nur zum Sche<strong>in</strong> abgeschlossen<br />
wurde oder die Tätigkeit lediglich e<strong>in</strong>e familienhafte<br />
Mithilfe darstellt. E<strong>in</strong> entgeltliches Beschäftigungsverhältnis<br />
unter Ehegatten ist <strong>in</strong> der Regel nicht möglich. Gleiches gilt<br />
für K<strong>in</strong>der, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange<br />
sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten<br />
werden.<br />
Haben Sie auch e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe, die Sie regelmäßig unterstützt?<br />
Handwerkerarbeiten, die üblicherweise Unternehmen durchführen,<br />
beispielsweise Maurer- oder Elektrikerarbeiten, zählen<br />
nicht dazu.<br />
Wer kann e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber beschäftigen?<br />
Arbeitgeber von <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> können ausschließlich<br />
natürliche Personen se<strong>in</strong>, die dem Haushalt<br />
angehören. Deshalb zählen beispielsweise Dienstleistungsagenturen,<br />
Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften und Hausverwaltungen<br />
nicht dazu.<br />
S<strong>in</strong>d Personen, die e<strong>in</strong>en pflegebedürftigen<br />
Menschen betreuen, als M<strong>in</strong>ijobber<br />
anzumelden?<br />
Bei der Beurteilung der Frage, ob e<strong>in</strong>e Pflegetätigkeit als<br />
M<strong>in</strong>ijob anzumelden ist, kommt es darauf an, wer den Pflegebedürftigen<br />
pflegt.<br />
Wird die Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte<br />
übernommen, handelt es sich nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob, auch<br />
wenn der Pflegebedürftige se<strong>in</strong>en Angehörigen hierfür bezahlt.<br />
Wird die Pflege <strong>in</strong> der häuslichen Umgebung durch anerkannte<br />
Pflegepersonen im S<strong>in</strong>ne der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
oder durch sonstige Personen wie Nachbarn oder Bekannte
Anmeldung 9<br />
ausgeführt, handelt es sich ebenfalls nicht um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob,<br />
solange die Entlohnung das Pflegegeld von der Pflegekasse<br />
nicht übersteigt.<br />
Erhält die Pflegeperson neben dem Pflegegeld weitere Zahlungen<br />
von Pflegebedürftigen, ist die Beschäftigung als M<strong>in</strong>ijob<br />
bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden, wenn die Vergütung<br />
<strong>in</strong>sgesamt im Monat 450 Euro nicht übersteigt.<br />
Warum lohnt es sich, M<strong>in</strong>ijobber anzumelden?<br />
Arbeitgeber, die e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber im Privathaushalt beschäftigen<br />
und diesen anmelden, haben viele Vorteile:<br />
Vere<strong>in</strong>fachtes Beitrags-und Meldeverfahren<br />
Die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale mit dem sogenannten<br />
Haushaltsscheck, e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>seitigen Formular, geht<br />
e<strong>in</strong>fach und schnell. Das Melde- und Beitragsverfahren zur<br />
Sozialversicherung zwischen Privathaushalt und M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale funktioniert damit ganz unkompliziert.<br />
Ger<strong>in</strong>ge Abgaben<br />
Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob lediglich niedrige<br />
Pauschalabgaben von <strong>in</strong>sgesamt 14,44 Prozent an die<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, vgl. Seite 6.<br />
Unfallversicherungsschutz<br />
M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die Anmeldung<br />
zur Unfallversicherung übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale. Der Arbeitgeber braucht sich hierum nicht zu<br />
kümmern. Der Beitrag zur Unfallversicherung ist <strong>in</strong> den<br />
Abgaben von maximal 14,44 Prozent bereits enthalten.<br />
Steuerermäßigung<br />
E<strong>in</strong>kommensteuerpflichtige Arbeitgeber können 20 Prozent<br />
sämtlicher Kosten e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> (maximal 510 Euro pro<br />
Jahr) bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen,<br />
vgl. Seite 30.<br />
Erstattung aus Arbeitgeberversicherung<br />
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen<br />
lang das Gehalt des angemeldeten M<strong>in</strong>ijobbers weiter. Die<br />
Arbeitgeberversicherung erstattet davon 80 Prozent.
Anmeldung 11<br />
Anmeldung<br />
Wie wird die Haushaltshilfe bei der M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale angemeldet?<br />
Die An- bzw. Abmeldung der Haushaltshilfe erfolgt mit dem<br />
sogenannten Haushaltsscheck. E<strong>in</strong> Exemplar bef<strong>in</strong>det sich auf<br />
der Umschlagseite dieser <strong>Broschüre</strong>. Hierauf werden neben den<br />
Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers auch der Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n<br />
sowie das monatliche Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>getragen.<br />
Das auf dem Haushaltsscheck e<strong>in</strong>getragene Arbeitsentgelt<br />
dient der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale als Berechnungsgrundlage der<br />
Abgaben. Diese zieht die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale halbjährlich im<br />
Lastschriftverfahren e<strong>in</strong>.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Für M<strong>in</strong>ijobber, deren Beschäftigung im Privathaushalt<br />
bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat, verwenden<br />
Sie bitte weiterh<strong>in</strong> den Haushaltsscheck mit der Kennziffer<br />
05 (die H<strong>in</strong>tergrundfarbe des Vordrucks ist beige).<br />
Für Beschäftigungen mit e<strong>in</strong>em Beg<strong>in</strong>n ab dem 1. Januar<br />
2013 nutzen Sie bitte den Haushaltsscheck mit der Kennziffer<br />
06 (blaue H<strong>in</strong>tergrundfarbe).<br />
Die Kennziffer bef<strong>in</strong>det sich oben l<strong>in</strong>ks auf dem Haushaltsscheck.<br />
Der Haushaltsscheck ist schnell ausgefüllt. Sie können ihn auf mehreren Wegen an<br />
die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale weiterleiten.<br />
Der Haushaltsscheck kann auch unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />
als PDF-Datei heruntergeladen und am Computer ausgefüllt<br />
werden. Auch e<strong>in</strong>e direkte Onl<strong>in</strong>e-Anmeldung ist möglich. Mit<br />
der Schritt für Schritt Anleitung geht das e<strong>in</strong>fach und schnell.<br />
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Haushaltsscheck unter<br />
der Telefonnummer 0355 2902-70799 bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
anzufordern. Den ausgefüllten Haushaltsscheck schicken Sie<br />
bitte an folgende Adresse:<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
45115 Essen<br />
Kann auch e<strong>in</strong> kurzfristiger M<strong>in</strong>ijob mit dem<br />
Haushaltsscheck angemeldet werden?<br />
Ja. Dann bitte auf dem Haushaltsscheck handschriftlich die<br />
Wörter „kurzfristige Beschäftigung“ vermerken.<br />
Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgeber<br />
rechnen, wenn der M<strong>in</strong>ijobber nicht<br />
angemeldet wird?<br />
Die unterlassene Anmeldung der Beschäftigung bei der<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale stellt e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit dar. Sowohl<br />
das Sozialgesetzbuch als auch die Abgabenordnung sehen<br />
dafür Geldbußen bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von 5.000 Euro vor.
Sozialversicherungsrecht 13<br />
Sozialversicherungsrecht<br />
Ger<strong>in</strong>ger Aufwand für ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungen – mit angemeldetem M<strong>in</strong>ijob wird Arbeit zu e<strong>in</strong>er sicheren Sache.<br />
Wie ist die Haushaltshilfe bei e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>ijob<br />
abgesichert?<br />
Krankenversicherung<br />
Arbeitgeber zahlen für e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijobber e<strong>in</strong>en Pauschalbeitrag<br />
zur Krankenversicherung <strong>in</strong> Höhe von 5 Prozent, sofern der<br />
M<strong>in</strong>ijobber z.B. aufgrund e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung oder e<strong>in</strong>er<br />
Familienversicherung Mitglied e<strong>in</strong>er gesetzlichen Krankenkasse<br />
ist. Der M<strong>in</strong>ijob begründet ke<strong>in</strong>en Krankenversicherungsschutz.<br />
Rentenversicherung<br />
Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n ab dem 1. Januar 2013<br />
M<strong>in</strong>ijobber, die e<strong>in</strong>e Beschäftigung ab dem 1. Januar 2013<br />
aufnehmen, können e<strong>in</strong> monatliches Arbeitsentgelt von bis<br />
zu 450 Euro verdienen und s<strong>in</strong>d versicherungspflichtig <strong>in</strong> der<br />
Rentenversicherung. Sie haben damit den vollen Schutz der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Der Arbeitgeber zahlt für e<strong>in</strong>en rentenversicherungspflichtigen<br />
M<strong>in</strong>ijobber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung <strong>in</strong><br />
Höhe von 5 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Die<br />
Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung<br />
und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zahlt der M<strong>in</strong>ijobber.<br />
Der Eigenanteil beträgt 13,9 Prozent. Der Arbeit geber<br />
behält den Eigenanteil vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale zieht den Betrag mit den übrigen Abgaben vom Konto<br />
des Arbeitgebers e<strong>in</strong>.<br />
Liegt das monatliche Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers unter 175<br />
Euro,<br />
06<br />
erfolgt die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge<br />
HausHaltsscHeck<br />
unter besonderen Gesichtspunkten (vgl. Seite 18).<br />
Arbeitgeber<br />
Name, Haben Vorname, Titel M<strong>in</strong>ijobber die Möglichkeit, sich von der<br />
Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen?<br />
Straße und Hausnummer<br />
M<strong>in</strong>ijobber können sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht<br />
befreien lassen. Die Befreiung gilt für alle gleichzeitig<br />
bestehenden <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> und kann ab dem Antragsmonat<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort<br />
nur mit Wirkung für die Zukunft beantragt werden. Außerdem<br />
Beschäftigte/-r<br />
gilt der Befreiungsantrag bis zum Beschäftigungsende und<br />
Name, Vorname, Titel<br />
kann nicht widerrufen werden. Wünscht der Beschäftigte die<br />
Befreiung Straße und Hausnummer von der Rentenversicherungspflicht, ist auf dem<br />
Haushaltsscheck (Formular 06) der Punkt 10 „Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />
beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungs<br />
Land<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort<br />
pflicht“ anzukreuzen.<br />
7<br />
Versicherungsnummer der / des Beschäftigten<br />
Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe...<br />
hat mehrere 8<br />
Beschäftigungen.<br />
Auszug Dauer aus der Beschäftigung<br />
dem Haushaltsscheckformular<br />
Nur ausfüllen zur An- und / oder Abmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe<br />
Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung am:<br />
nur für PrivatHausHalt<br />
Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung ab 2<br />
Per Fax: 0201 - 384 97 97 97 Per Post: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • M<strong>in</strong>ijob-Zentra<br />
Welche der folgenden Aussagen trifft auf Ihre Haushaltshilfe zu?<br />
ist nicht gesetzlich 9<br />
beantragt die Befreiung 10<br />
krankenversichert.<br />
von der Rentenversicherungspflicht.<br />
(Bitte Frist beachten!)<br />
12<br />
Telef<br />
Betr<br />
Steu<br />
Telef<br />
Gebu<br />
Gebu<br />
Gebu<br />
T<br />
Beschäftigun<br />
T T M M J J J J T T M<br />
Arbeitsentgelt<br />
Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt:<br />
Bei monatlic<br />
ab 13<br />
Bitte Monat
Sozialversicherungsrecht 15<br />
Ab wann wirkt die Befreiung?<br />
Welche Vorteile hat die Versicherungspflicht <strong>in</strong><br />
S<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> unfallversi-<br />
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt ab Be<br />
der Rentenversicherung für den M<strong>in</strong>ijobber?<br />
chert?<br />
g<strong>in</strong>n des Kalendermonats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unter<br />
Die Pflichtbeiträge werden <strong>in</strong> vollem Umfang für die Erfüllung<br />
Ja. M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> erhalten dieselben<br />
schrieben wird, frühestens ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n. Hierfür<br />
Können M<strong>in</strong>ijobber mit Beg<strong>in</strong>n der Beschäfti-<br />
verschiedener Warte- oder Vorversicherungszeiten für Leistun<br />
Leistungen aus der Unfallversicherung wie Arbeitnehmer<br />
muss der Haushaltsscheck <strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen Frist von<br />
gung vor dem 1. Januar 2013 Pflichtbeiträge zur<br />
gen der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt.<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung. Im Falle e<strong>in</strong>es Arbeits- oder<br />
sechs Wochen (42 Kalendertagen) nachdem der M<strong>in</strong>ijobber un<br />
Rentenversicherung zahlen?<br />
Wegeunfalls gewährt die Unfallversicherung die erforderlichen<br />
terschrieben hat, bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />
Ja, sie können den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auf den<br />
Daraus können sich für den M<strong>in</strong>ijobber folgende Vorteile<br />
Sachleistun gen im Regelfall zuzahlungsfrei (ambulante und<br />
Anderenfalls wirkt die Befreiung erst mit Beg<strong>in</strong>n des über<br />
vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Voraussetzung<br />
ergeben:<br />
stationäre Behandlung, Hilfsmittel, Fahrkosten etc.). Darüber<br />
nächsten Kalendermonats nachdem der Haushaltsscheck bei<br />
ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt 400 Euro im Monat<br />
e<strong>in</strong> früherer Rentenbeg<strong>in</strong>n,<br />
h<strong>in</strong>aus besteht bei länger andauernder verletzungsbed<strong>in</strong>gter<br />
der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegangen ist. Beispielsweise wirkt die<br />
nicht übersteigt. Die M<strong>in</strong>ijobber werden versicherungspflichtig<br />
Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation,<br />
Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong> Anspruch auf Verletztengeld und bei<br />
Befreiung erst ab dem 1. Mai, wenn der verspätet e<strong>in</strong>gereichte<br />
<strong>in</strong> der Rentenversicherung. Sie haben damit den vollen Schutz<br />
Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaß<br />
dauer hafter Erwerbsm<strong>in</strong>derung <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Arbeits-/Wege<br />
Haushaltsscheck im März bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegan<br />
<strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
nahmen der gesetzlichen Rentenversicherung,<br />
unfalls Anspruch auf Verletztenrente. Den Beitrag zur Un<br />
gen ist. Bis zum 30. April besteht Rentenversicherungspflicht.<br />
Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf e<strong>in</strong>e<br />
fallversicherung <strong>in</strong> Höhe von 1,6 Prozent zahlt ausschließlich<br />
Wünscht der Beschäftigte die Zahlung voller Rentenversiche<br />
Rente wegen Erwerbsm<strong>in</strong>derung,<br />
der Arbeitgeber. Weitere Informationen f<strong>in</strong>den Sie im Kapitel<br />
Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n vor dem 1. Januar 2013<br />
rungsbeiträge, ist auf dem Haushaltsscheck (Formular 05) im<br />
Anspruch auf Entgeltumwandlung für e<strong>in</strong>e betriebliche<br />
Unfallversicherung, Seite 27.<br />
Begann die Beschäftigung im Privathaushalt vor dem 1. Januar<br />
Punkt 10 „Möchte Ihre Haushaltshilfe auf den vollen Beitrag<br />
Alterversorgung sowie,<br />
2013, bleibt der M<strong>in</strong>ijobber versicherungsfrei <strong>in</strong> der Renten<br />
zur Rentenversicherung aufstocken“ das Feld „Ja“ anzukreuzen<br />
Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für e<strong>in</strong>e private<br />
versicherung, wenn nicht bereits auf den vollen Rentenver<br />
und e<strong>in</strong> Beg<strong>in</strong>ndatum e<strong>in</strong>zutragen.<br />
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.<br />
sicherungsbeitrag aufgestockt wird. Voraussetzung ist, dass<br />
das regelmäßige Arbeitsentgelt die bis zum 31. Dezember 2012<br />
Das Aufstocken auf den vollen Beitrag ist nur für die Zukunft<br />
E<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Beratung, wie sich die Versicherungspflicht<br />
gültige Verdienstgrenze der <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> von 400 Euro weiterh<strong>in</strong><br />
möglich und kann bis zum Beschäftigungsende nicht mehr<br />
auswirkt, erhalten M<strong>in</strong>ijobber bei den Auskunfts- und Bera<br />
nicht überschreitet. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber den<br />
widerrufen werden. Zudem erstreckt sich die Versicherungs<br />
tungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.<br />
Pauschalbeitrag <strong>in</strong> Höhe von 5 Prozent zur Rentenversicherung;<br />
pflicht auf jeden weiteren M<strong>in</strong>ijob, den die Haushaltshilfe<br />
der M<strong>in</strong>ijobber muss ke<strong>in</strong>en Eigenanteil zahlen.<br />
ausübt oder zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt aufnimmt.
Sozialversicherungsrecht 17<br />
Abgaben<br />
Wann und wie s<strong>in</strong>d die Abgaben zu zahlen?<br />
Die Abgaben können nur im Lastschrifte<strong>in</strong>zugsverfahren an die<br />
Welche Aufwendungen werden erstattet und <strong>in</strong><br />
welcher Höhe?<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale gezahlt werden. Das bedeutet, die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Die Erstattung für den Privathaushalt beträgt 80 Prozent des<br />
Welche Abgaben s<strong>in</strong>d für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> Privathaus-<br />
Zentrale zieht die Abgaben halbjährlich jeweils am 15. Juli für<br />
im Krankheitsfall an den Arbeitnehmer fortgezahlten Brutto<br />
halten zu zahlen?<br />
Liegt das monatliche Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers unter 175<br />
die zurückliegende Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni sowie<br />
arbeitsentgelts.<br />
Arbeitgeber, die <strong>in</strong> Ihrem Privathaushalt e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe<br />
Euro, erfolgt die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge<br />
am 15. Januar für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember<br />
ger<strong>in</strong>gfügig entlohnt beschäftigen, haben <strong>in</strong> der Regel folgen<br />
unter besonderen Gesichtspunkten (vgl. Seite 18).<br />
des vergangenen Jahres vom Konto des Arbeitgebers e<strong>in</strong>. Die<br />
Die nach dem MuSchG anfallenden Aufwendungen des Arbeit<br />
de Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu zahlen (Berechnungs<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale <strong>in</strong>formiert die Arbeitgeber vor dem Last<br />
gebers<br />
grundlage ist das monatliche Brutto-Arbeitsentgelt):<br />
Die Höhe der Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale sowie die Ermä<br />
schrifte<strong>in</strong>zug über die Höhe der Abgaben.<br />
bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn) und<br />
5 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Arbeitnehmer<br />
ßigung der E<strong>in</strong>kommensteuer lassen sich mit dem Haushalts<br />
während der Schutzfristen (Arbeitgeberzuschuss zum<br />
gesetzlich krankenversichert ist,<br />
scheck-Rechner unter<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Mutterschaftsgeld)<br />
5 Prozent zur Rentenversicherung,<br />
www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale/haushaltsscheck-rechner<br />
werden zu 100 Prozent ausgeglichen.<br />
1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung,<br />
e<strong>in</strong>fach ermitteln.<br />
Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht nicht nur die vom Arbeitgeber<br />
0,7 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen<br />
zu zahlenden Abgaben e<strong>in</strong>. Bei rentenversicherungspflich-<br />
Die Erstattungsanträge f<strong>in</strong>den Sie im Formular-Center auf<br />
dungen bei Krankheit (U1),<br />
Wer zahlt die Abgaben?<br />
tigen M<strong>in</strong>ijobbern wird auch der vom Arbeitnehmer zu<br />
unserer Internetseite:<br />
0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen<br />
Der Privathaushalt zahlt die Abgaben an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale.<br />
tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag mit<br />
www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de/downloadcenter.<br />
dungen bei Mutterschaft (U2) und<br />
Ist der M<strong>in</strong>ijobber rentenversicherungspflichtig, zahlt er<br />
abgerechnet, vgl. Seite 13.<br />
Außerdem können Sie diese <strong>in</strong> unserem Service-Center unter<br />
2 Prozent e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer oder die Lohnsteuer wird<br />
e<strong>in</strong>en Eigenanteil. Diesen Anteil berechnet der Arbeitgeber<br />
der Rufnummer 0355 2902-70799 anfordern.<br />
nach den Lohnsteuermerkmalen erhoben, die dem zustän<br />
und behält ihn vom monatlichen Brutto-Arbeitsentgelt des<br />
digen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen.<br />
M<strong>in</strong>ijobbers e<strong>in</strong>. Die weiteren Abgaben s<strong>in</strong>d nicht vom Brutto-<br />
Umlagen zum Ausgleich von Krankheit und<br />
Nähere Informationen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen<br />
Arbeitsentgelt abzuziehen. Wird die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />
Mutterschaft<br />
dungen bei Krankheit und Mutterschaft erhalten Sie <strong>in</strong> unserer<br />
Für den Privathaushalt betragen die Abgaben maximal 14,44<br />
<strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent gezahlt, kann diese auf den M<strong>in</strong>ijobber<br />
M<strong>in</strong>ijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krank<br />
<strong>Broschüre</strong> „Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber“ sowie unter<br />
Prozent des Arbeitsentgelts.<br />
abgewälzt werden. Zu den Fälligkeitsterm<strong>in</strong>en (15. Januar/<br />
heitsfall sowie auf f<strong>in</strong>anzielle Absicherung bei Mutterschaft<br />
www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />
15. Juli) zieht die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale die <strong>in</strong>sgesamt zu zahlenden<br />
nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).<br />
M<strong>in</strong>ijobber, die rentenversicherungspflichtig s<strong>in</strong>d, zahlen die<br />
Abgaben - e<strong>in</strong>schließlich des Arbeitnehmeranteils am Renten<br />
Hierfür muss der Arbeitgeber aufkommen. Da dies gerade für<br />
Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung<br />
versicherungsbeitrag - vom Konto des Privathaushaltes e<strong>in</strong>.<br />
Privathaushalte e<strong>in</strong>e erhebliche Belastung darstellt, hat der<br />
und dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Der Eigenanteil<br />
Gesetzgeber e<strong>in</strong> Ausgleichsverfahren für die vom Arbeitgeber<br />
beträgt 13,9 Prozent. Der Arbeitgeber behält den Eigenanteil<br />
zu tragenden Aufwendungen vorgesehen. Aus diesem Grund<br />
vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht den Betrag<br />
zahlen Arbeitgeber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krank<br />
mit den übrigen Abgaben vom Konto des Arbeitgebers e<strong>in</strong>.<br />
heit und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft.
Sozialversicherungsrecht 19<br />
Beitragsrecht<br />
Was ist bei der Abgabenberechnung zu<br />
beachten?<br />
Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale berechnet die Abgaben und bucht sie per<br />
Lastschriftverfahren vom Konto des Arbeitgebers ab. Die Höhe<br />
der Abgaben bestimmt sie anhand des im Haushaltsscheck<br />
e<strong>in</strong>getragenen Arbeitsentgelts.<br />
E<strong>in</strong>e besondere Berechnung erfolgt bei rentenversicherungspflichtigen<br />
M<strong>in</strong>ijobbern, deren monatliches Arbeitsentgelt<br />
unter 175 Euro liegt:<br />
Der volle Rentenversicherungsbeitrag (18,9 Prozent) muss<br />
m<strong>in</strong>destens von e<strong>in</strong>em Betrag <strong>in</strong> Höhe von 175 Euro gezahlt<br />
werden. Monatlich s<strong>in</strong>d also m<strong>in</strong>destens 33,08 Euro fällig. Der<br />
Arbeitgeberanteil beträgt dabei stets 5 Prozent des tatsächlichen<br />
Arbeitsentgelts. Den verbleibenden Eigenanteil des<br />
M<strong>in</strong>ijobbers zahlt der Arbeitgeber nicht aus, sondern behält<br />
diesen e<strong>in</strong>.<br />
Beispiel<br />
Bei e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>ijobber, der e<strong>in</strong> monatliches Arbeitsentgelt<br />
von 100 Euro erzielt und versicherungspflichtig <strong>in</strong> der Rentenversicherung<br />
ist, berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag<br />
wie folgt:<br />
Gesamtbeitrag (18,9 Prozent von 175 Euro) 33,08 Euro<br />
- Arbeitgeberanteil ( 5,0 Prozent von 100 Euro) 5,00 Euro<br />
= Arbeitnehmeranteil 28,08 Euro<br />
Den vom M<strong>in</strong>ijobber zu leistenden Beitragsanteil <strong>in</strong> Höhe von<br />
monatlich 28,08 Euro zieht der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt<br />
ab. Reicht das Arbeitsentgelt hierfür nicht aus, erstattet der<br />
M<strong>in</strong>ijobber dem Arbeitgeber den Restbetrag.<br />
Wie ermittle ich als Arbeitgeber das regelmäßige<br />
Arbeitsentgelt?<br />
Bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts<br />
s<strong>in</strong>d alle für e<strong>in</strong> Jahr zu erwartenden E<strong>in</strong>nahmen zu<br />
berücksichtigen. Hierzu zählen auch vertraglich zugesicherte<br />
E<strong>in</strong>malzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Im<br />
Durchschnitt darf das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro<br />
nicht überschreiten, damit es sich um e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />
Beschäftigung handelt. Übersteigt das regelmäßige<br />
monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 450 Euro, handelt<br />
es sich bei der Beschäftigung nicht mehr um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im<br />
Privathaushalt. In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Beiträge an die zuständige<br />
Krankenkasse zu entrichten. Das Haushaltsscheck-Verfahren<br />
f<strong>in</strong>det dann ke<strong>in</strong>e Anwendung mehr.<br />
Beispiel<br />
für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts:<br />
Laufendes monatliches Arbeitsentgelt: 300 Euro<br />
Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld: 240 Euro<br />
300 Euro x 12 Monate + 240 Euro<br />
regelmäßiges<br />
= 320 Euro = monatliches<br />
12 Monate<br />
Arbeitsentgelt<br />
H<strong>in</strong>weis: Sachbezüge (z. B. kostenlose Verpflegung)<br />
werden nicht dem Arbeitsentgelt zugerechnet.<br />
Kann e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />
neben e<strong>in</strong>ander ausüben?<br />
E<strong>in</strong>e Person kann auch mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ausüben, allerd<strong>in</strong>gs<br />
nicht bei demselben Arbeitgeber. Werden mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />
ausgeübt, darf das monatliche Gesamtarbeitsentgelt aus<br />
diesen Beschäftigungen 450 Euro nicht übersteigen. Ergibt sich<br />
aufgrund der Zusammenrechnung mit e<strong>in</strong>er weiteren Beschäftigung<br />
e<strong>in</strong> Gesamtarbeitsentgelt von mehr als 450 Euro,<br />
f<strong>in</strong>det das Haushaltsscheck-Verfahren mit se<strong>in</strong>en besonderen<br />
Vergünstigungen für alle Beschäftigungen ke<strong>in</strong>e Anwendung<br />
mehr. In diesem Fall muss die Person sozialversicherungspflichtig<br />
bei der für sie zuständigen Krankenkasse angemeldet<br />
werden.<br />
Beachte:<br />
Übt der M<strong>in</strong>ijobber e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigung<br />
aus, die bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen hat<br />
(M<strong>in</strong>ijob 1), ist diese für die gesamte Beschäftigungsdauer<br />
rentenversicherungsfrei. Nimmt der M<strong>in</strong>ijobber nach dem<br />
31. Dezember 2012 e<strong>in</strong>en weiteren M<strong>in</strong>ijob auf (M<strong>in</strong>ijob 2),<br />
s<strong>in</strong>d die Arbeitsentgelte aus M<strong>in</strong>ijob 1 und M<strong>in</strong>ijob 2 zu<br />
addieren. Je nach Ergebnis ist Folgendes zu beachten:<br />
Die Summe der Arbeitsentgelte übersteigt 400 Euro nicht:<br />
Der M<strong>in</strong>ijob 1 bleibt rentenversicherungsfrei. M<strong>in</strong>ijob 2<br />
ist rentenversicherungspflichtig.<br />
Die Summe der Arbeitsentgelte übersteigt 400 Euro und<br />
beträgt höchstens 450 Euro:<br />
Beide <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d rentenversicherungspflichtig. E<strong>in</strong>e<br />
Befreiung von der Versicherungspflicht ist e<strong>in</strong>heitlich für<br />
beide <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> möglich.
Sozialversicherungsrecht 21<br />
Kurzfristige Beschäftigungen<br />
entnehmen Sie bitte dem Kapitel Steuerrecht, S. 29. Die<br />
Mehrere Beschäftigungen<br />
E<strong>in</strong>e kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäfti<br />
Pauschal steuer <strong>in</strong> Höhe von 25 Prozent ist nicht an die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale, sondern an das Betriebsstättenf<strong>in</strong>anzamt abzuführen.<br />
Können mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> neben e<strong>in</strong>er Haupt-<br />
gung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei<br />
Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Beschäftigungen, die<br />
M<strong>in</strong>ijobber aus dem Ausland<br />
beschäftigung ausgeübt werden?<br />
unbefristet ausgeübt werden, haben nicht den Charakter e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong> Arbeitnehmer, der bereits e<strong>in</strong>er versicherungspflichtigen<br />
kurzfristigen Beschäftigung, weil sie auf Dauer bzw. regelmä<br />
Für ausländische Haushaltshilfen, die <strong>in</strong> Deutschland wohnen<br />
Hauptbeschäftigung nachgeht, kann daneben e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gfü<br />
Was müssen M<strong>in</strong>ijobber beachten, die e<strong>in</strong>e<br />
ßige Wiederkehr angelegt s<strong>in</strong>d. Dies gilt auch dann, wenn die<br />
und arbeiten, gilt <strong>in</strong> der Regel das deutsche Sozialversiche<br />
gig entlohnten M<strong>in</strong>ijob ausüben. Der zweite und jeder weitere<br />
Rente beziehen und e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob ausüben?<br />
Zeitdauer von 50 Arbeitstagen im Laufe e<strong>in</strong>es Kalenderjahres<br />
rungsrecht. Sie s<strong>in</strong>d meist bereits <strong>in</strong> Deutschland kranken- und<br />
M<strong>in</strong>ijob s<strong>in</strong>d sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch dann,<br />
Personen, die e<strong>in</strong>e Vollrente wegen Alters oder e<strong>in</strong>e Rente<br />
nicht überschritten wird.<br />
rentenversichert und müssen bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale ange<br />
wenn die Entgelte aus den neben e<strong>in</strong>er Hauptbeschäftigung<br />
wegen voller Erwerbsm<strong>in</strong>derung beziehen, können e<strong>in</strong>en<br />
meldet werden.<br />
ausgeübten <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> zusammengerechnet 450 Euro im<br />
M<strong>in</strong>ijob ausüben, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Den<br />
Wie hoch s<strong>in</strong>d die Abgaben für e<strong>in</strong>e kurzfristige<br />
Monat nicht übersteigen. Die Meldung und Beitragszahlung<br />
Empfängern von anderen Rentenleistungen und den Beziehern<br />
Beschäftigung im Privathaushalt?<br />
Wenn die Haushaltshilfe im Ausland versichert ist oder<br />
zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
von Ruhegehältern nach beamtenrechtlichen Vorschriften wird<br />
dort arbeitet, sollte jedoch geklärt werden, ob das deutsche<br />
erfolgt <strong>in</strong> diesem Fall an die für den Arbeitnehmer zuständige<br />
empfohlen, sich bei dem zuständigen Rentenversicherungs<br />
Für e<strong>in</strong>e kurzfristige Beschäftigung im Privathaushalt<br />
Sozialversicherungsrecht gilt und der M<strong>in</strong>ijob bei der M<strong>in</strong>ijob-<br />
Krankenkasse.<br />
träger bzw. der Zahlstelle über ihre <strong>in</strong>dividuelle H<strong>in</strong>zuver<br />
fallen folgende Abgaben an:<br />
Zentrale anzumelden ist. Für diese Überprüfung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
dienstgrenze zu <strong>in</strong>formieren.<br />
Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen erste Ansprech<br />
Kann e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijobber mehrere <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> bei<br />
1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung<br />
partner. Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, sollten sich an<br />
e<strong>in</strong>em Arbeitgeber ausüben?<br />
Können arbeitslose Personen <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> Privat-<br />
ggf. 0,7 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeit-<br />
ihren Träger der Sozialversicherung im Heimatland wenden.<br />
Ja, es handelt sich dann aber nicht mehr um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im<br />
haushalten ausüben?<br />
geberaufwendungen bei Krankheit (U1),<br />
Wenn diese Stellen feststellen, dass das deutsche Sozialversi<br />
Privathaushalt. Beschäftigt beispielsweise e<strong>in</strong> Arzt als E<strong>in</strong>zel<br />
Personen, die Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II<br />
0,14 Prozent Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeber-<br />
cherungsrecht gilt, ist die Anmeldung bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
unternehmer e<strong>in</strong>e Haushaltshilfe sowohl <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Privathaus<br />
beziehen, müssen bei Aufnahme e<strong>in</strong>er Nebenbeschäftigung<br />
aufwendungen bei Mutterschaft (U2) und<br />
mit dem Haushaltsscheck vorzunehmen. Wenn e<strong>in</strong>e Beschei<br />
halt als auch <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Arztpraxis als Re<strong>in</strong>igungskraft, handelt<br />
E<strong>in</strong>kommensgrenzen beachten, damit die Leistung nicht<br />
Besteuerung nach den Lohnsteuermerkmalen, die<br />
nigung darüber ausgestellt wird, dass das deutsche Sozialver<br />
es sich nicht um zwei getrennte Beschäftigungen, sondern um<br />
gekürzt wird. Als Faustformel gilt, dass für Bezieher von<br />
dem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen, bzw.<br />
sicherungsrecht nicht anzuwenden ist, darf ke<strong>in</strong>e Anmeldung<br />
e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitliches Beschäftigungsverhältnis. Da die Beschäfti<br />
Arbeitslosengeld I 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosen<br />
pauschale Versteuerung mit 25 Prozent zuzüglich<br />
bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erfolgen. In diesem Fall s<strong>in</strong>d die Sozi<br />
gung nicht ausschließlich durch den Privathaushalt begründet<br />
geld II 100 Euro monatlicher Nebenverdienst grundsätzlich<br />
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das<br />
alversicherungsträger des jeweils anderen Staates zuständig.<br />
wird, liegt ke<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt vor. Sofern <strong>in</strong>sge<br />
anrechnungsfrei s<strong>in</strong>d. In jedem Fall empfehlen wir, weiterge<br />
F<strong>in</strong>anzamt.<br />
samt die monatliche Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro e<strong>in</strong>ge<br />
hende Auskünfte bei der Agentur für Arbeit e<strong>in</strong>zuholen, der<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
halten wird, werden die Beschäftigungen zusammengerechnet<br />
jede Art von Nebenbeschäftigung durch den Leistungsbezieher<br />
Die U1 ist nur dann zu zahlen, wenn die kurzfristige Beschäfti<br />
Durch die Ausübung e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> und der damit verbun<br />
und es gelten die Regelungen für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im gewerblichen<br />
mitzuteilen s<strong>in</strong>d.<br />
gung länger als 4 Wochen dauert. Die U2 ist immer zu zahlen,<br />
denen Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Krankenver<br />
Bereich.<br />
auch für männliche Beschäftigte. Informationen zur steuer<br />
sicherung entsteht ke<strong>in</strong> eigener Krankenversicherungs<br />
rechtlichen Behandlung kurzfristiger Beschäftigungen<br />
schutz <strong>in</strong> Deutschland.
Arbeitsrecht 23<br />
Arbeitsrecht<br />
Raumpflege, Waschen, E<strong>in</strong>kaufen und vieles mehr – <strong>in</strong> privaten Haushalten fällt<br />
e<strong>in</strong>e Menge Arbeit an.<br />
Gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen auch für<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>?<br />
Ja, denn ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen<br />
der ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt<br />
werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer<br />
(§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)<br />
Wozu sollte e<strong>in</strong> Arbeitsvertrag abgeschlossen<br />
werden?<br />
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrages<br />
begründet. Mit dem Arbeitsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
der Beschäftigung mite<strong>in</strong>ander. Zweckmäßigerweise sollten im<br />
Arbeitsvertrag Vere<strong>in</strong>barungen zur Arbeitszeit, zu der Höhe des<br />
Arbeitsentgelts oder zum Urlaubsanspruch getroffen werden.<br />
E<strong>in</strong> Musterarbeitsvertrag ist bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erhältlich,<br />
unter anderem im Internet unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />
Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />
Ja. M<strong>in</strong>ijobber, die unverschuldet <strong>in</strong>folge Krankheit arbeitsunfähig<br />
s<strong>in</strong>d oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen,<br />
haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes<br />
durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt<br />
wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne<br />
Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären<br />
(§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />
der Arbeitgeber verpflichtet, M<strong>in</strong>ijobber<strong>in</strong>nen im Rahmen der<br />
Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) während der<br />
Zeit der Mutterschutzfristen und e<strong>in</strong>es Beschäftigungsverbots<br />
Entgelt fortzuzahlen.<br />
Weitere Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung f<strong>in</strong>den<br />
Sie auf der Seite 17.<br />
Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsausfall an Feiertagen<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />
Ja. Der Arbeitgeber hat dem M<strong>in</strong>ijobber auch für die Arbeitszeit,<br />
die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt<br />
zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten<br />
hätte (§ 2 EFZG). E<strong>in</strong> Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage<br />
besteht, wenn an e<strong>in</strong>em Tag, an dem der Arbeitnehmer<br />
sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt<br />
für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass<br />
der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an e<strong>in</strong>em sonst<br />
arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Arbeitsrecht 25<br />
Haben M<strong>in</strong>ijobber Anspruch auf Erholungsurlaub?<br />
Ja, auch M<strong>in</strong>ijobber haben e<strong>in</strong>en Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.<br />
Dieser beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz<br />
jährlich m<strong>in</strong>destens 24 Werktage. Da das Bundesurlaubsgesetz<br />
jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss<br />
der Urlaub auf die entsprechend vere<strong>in</strong>barten Werktage umgerechnet<br />
werden. Als Faustformel gilt hier, dass dem Arbeitnehmer<br />
4 Wochen Urlaub zustehen. Dabei ist jedoch ausschließlich<br />
relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche<br />
arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.<br />
E<strong>in</strong>em Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet,<br />
stehen 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur 20 Stunden die<br />
Woche <strong>in</strong>sgesamt arbeitet. E<strong>in</strong>em Arbeitnehmer, der diese 20<br />
Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen nicht<br />
20 Werk tage, sondern 8 Werktage zur Verfügung.<br />
Berechnung des Urlaubsanspruchs<br />
<strong>in</strong>dividuelle Arbeitstage pro Woche<br />
x 24 (Urlaubsanspruch <strong>in</strong> Werktagen) Anzahl der<br />
= Urlaubstage<br />
6 (übliche Arbeitstage, Montag bis Samstag)<br />
Gelten Kündigungsfristen auch für M<strong>in</strong>ijobber?<br />
Ja, für M<strong>in</strong>ijobber <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong> gelten die gesetzlichen<br />
Kündigungsfristen. In der Regel kann das Arbeitsverhältnis von<br />
beiden Parteien mit e<strong>in</strong>er Frist von vier Wochen zum 15. des<br />
Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Wer haftet für Schäden im Haushalt?<br />
Für Schäden, welche bei der Ausübung des <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> entstehen,<br />
kann die Haushaltshilfe <strong>in</strong> der Regel nicht haftbar gemacht<br />
werden. Vielmehr trägt der Arbeitgeber das Schadensrisiko<br />
selbst, wie auch bei allen anderen beruflichen Tätigkeiten. Die<br />
Haushaltshilfe kann nur haftbar gemacht werden, wenn sie<br />
den Schaden schuldhaft verursacht hat. Arbeitgeber sollten<br />
den Arbeitnehmer daher auf mögliche Gefahren aufmerksam<br />
machen und so dafür sorgen, dass e<strong>in</strong> Schaden erst gar nicht<br />
entsteht.<br />
Ob Ihr M<strong>in</strong>ijobber im Haushalt<br />
Fluch oder Segen ist, liegt ganz<br />
bei Ihnen.<br />
Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen<br />
haben – für alle Beteiligten. Denn e<strong>in</strong>e nicht angemeldete Haushaltshilfe<br />
arbeitet illegal und Unfälle passieren schnell. Sichern<br />
Sie sich ab, bei m<strong>in</strong>imalen Kosten und maximalen Vorteilen.<br />
Deshalb <strong>in</strong>formieren und anmelden ganz e<strong>in</strong>fach unter<br />
www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de oder 0355 2902 70799.
Unfallversicherung 27<br />
Unfallversicherung<br />
Ke<strong>in</strong>e bösen Überraschungen bei Arbeitsunfällen. Schützen Sie sich vor<br />
f<strong>in</strong>anziellen Ansprüchen.<br />
Unfallversicherungsschutz für M<strong>in</strong>ijobber<br />
Haushaltshilfen s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche<br />
Unfallversicherung schützt Arbeitgeber vor Ansprüchen<br />
der Haushaltshilfe im Falle e<strong>in</strong>es Unfalles. Arbeitgeber selbst<br />
haften nur bei e<strong>in</strong>em vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten<br />
Unfall.<br />
Der zuständige Unfallversicherungsträger wird von der<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale <strong>in</strong>formiert, sobald der Haushaltsscheck<br />
für die Haushaltshilfe e<strong>in</strong>geht. Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zieht<br />
zweimal im Jahr mit den übrigen Abgaben auch den e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Unfallversicherungsbeitrag e<strong>in</strong> und leitet diesen an<br />
den zuständigen Unfallversicherungsträger weiter. Träger der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist jeweils<br />
die Unfallkasse oder der Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband<br />
des Wohngebietes, <strong>in</strong> dem sich der Privathaushalt bef<strong>in</strong>det.<br />
Die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale teilt Arbeitgebern mit, welcher Unfallversicherungsträger<br />
für sie zuständig ist. Jeder Arbeitsunfall,<br />
bei dem ärztliche Hilfe <strong>in</strong> Anspruch genommen wurde, muss<br />
dem Unfallversicherungsträger unter Angabe der zugeteilten<br />
Betriebsnummer gemeldet werden.<br />
Wann besteht Unfallversicherungsschutz?<br />
Haushaltshilfen s<strong>in</strong>d gesetzlich unfallversichert<br />
bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,<br />
auf allen damit zusammenhängenden Wegen und<br />
auf dem direkten Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit und<br />
zurück.<br />
Nicht versichert s<strong>in</strong>d private Tätigkeiten während der Arbeitszeit.<br />
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?<br />
Ist e<strong>in</strong> Arbeitsunfall, e<strong>in</strong> Arbeitswegeunfall oder e<strong>in</strong>e Berufskrankheit<br />
e<strong>in</strong>getreten, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung<br />
unter anderem Kosten für<br />
die Behandlung beim Arzt/Zahnarzt, im Krankenhaus oder<br />
<strong>in</strong> Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>schließlich der notwendigen<br />
Fahrt- und Transportkosten,<br />
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,<br />
die Pflege zu Hause und <strong>in</strong> Heimen sowie<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilnahme<br />
am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft (z. B. berufsfördernde<br />
Leistungen, Wohnungshilfe).<br />
Außerdem zahlt die Unfallversicherung z. B.<br />
Verletztengeld bei Verdienstausfall,<br />
Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,<br />
Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden<br />
und<br />
Renten an H<strong>in</strong>terbliebene (z. B. Waisenrenten).<br />
Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und<br />
zum Versicherungsschutz <strong>in</strong>formieren die Unfallversicherungsträger<br />
sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
(DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berl<strong>in</strong>-Mitte, (www.dguv.de).<br />
Die unterlassene Anmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe bei der<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale kann bei e<strong>in</strong>em Arbeits- oder Wegeunfall<br />
dazu führen, dass der Arbeitgeber für die Behandlungskosten<br />
<strong>in</strong> Regress genommen wird.
Steuerrecht 29<br />
Steuerrecht<br />
Nicht vergessen: Die Kosten für Ihren M<strong>in</strong>ijobber bei der nächsten<br />
Steuererklärung geltend machen und Steuervorteile nutzen!<br />
S<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber steuerpflichtig?<br />
Ja. Das Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ist stets steuerpflichtig.<br />
Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer<br />
vom Arbeitsentgelt entweder pauschal oder nach den<br />
<strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuermerkmalen zu erheben. Für Privathaushalte<br />
empfiehlt sich die unkomplizierte und e<strong>in</strong>fache Zahlung<br />
der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale.<br />
Was ist die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer?<br />
Mit der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent des<br />
Arbeitsentgelts haben Privathaushalte die Möglichkeit, auf<br />
e<strong>in</strong>fache Weise die Lohnsteuer <strong>in</strong>klusive Kirchensteuer und<br />
Solidaritätszuschlag abzuführen. Die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />
wird zusammen mit den übrigen Abgaben von der M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale berechnet und e<strong>in</strong>gezogen. Für den Privathaushalt<br />
entsteht ke<strong>in</strong> weiterer Aufwand.<br />
Im Gegensatz zu den Beiträgen zur Kranken-, Renten- und<br />
Unfallversicherung besteht die Möglichkeit, die e<strong>in</strong>heitliche<br />
Pauschsteuer vom Arbeitsentgelt des M<strong>in</strong>ijobbers e<strong>in</strong>zubehalten.<br />
Gibt es neben der e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer<br />
e<strong>in</strong>e andere Möglichkeit der Lohnsteuererhebung?<br />
Ja. Alternativ zur e<strong>in</strong>heitlichen Pauschsteuer kann der Arbeitgeber<br />
die Lohnsteuer nach den <strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuermerkmalen<br />
des M<strong>in</strong>ijobbers an das F<strong>in</strong>anzamt abführen. Die Höhe<br />
des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse<br />
des M<strong>in</strong>ijobbers ab. Liegen die Lohnsteuerklassen I bis IV vor,<br />
fällt für das Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>es <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> ke<strong>in</strong>e Lohnsteuer an.<br />
Bei den Lohnsteuerklassen V und VI ist <strong>in</strong> der Regel Lohnsteuer<br />
abzuführen. Arbeitgeber, die sich für die aufwändigere Form<br />
der <strong>in</strong>dividuellen Lohnsteuererhebung entscheiden, müssen<br />
monatlich die e<strong>in</strong>zuhaltende Lohnsteuer (<strong>in</strong>klusive Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer) über Steuertabellen ermitteln,<br />
gegebenenfalls vom Lohn des M<strong>in</strong>ijobbers abziehen und an<br />
das zuständige F<strong>in</strong>anzamt überweisen. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie beim F<strong>in</strong>anzamt.<br />
Kann die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer auch für<br />
kurzfristige Beschäftigungen gezahlt werden?<br />
Ne<strong>in</strong>. Die e<strong>in</strong>fache Möglichkeit, die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer<br />
an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zu zahlen, besteht nur für 450-Euro-<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>. Bei kurzfristigen Beschäftigungen muss der Arbeitgeber<br />
die Steuern an das zuständige F<strong>in</strong>anzamt abführen. Er<br />
kann sich unter bestimmten Voraussetzungen entweder für<br />
e<strong>in</strong>e pauschale Lohnsteuererhebung <strong>in</strong> Höhe von 25 Prozent
(zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
Kirchensteuer) oder die <strong>in</strong>dividuelle<br />
Besteuerung entscheiden. Nähere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrem<br />
zuständigen F<strong>in</strong>anzamt.<br />
Gibt es Steuerervorteile<br />
für den Arbeitgeber?<br />
Um e<strong>in</strong>en zusätzlichen Anreiz<br />
für die E<strong>in</strong>richtung von Beschäftigungsverhältnissen<br />
im<br />
Privathaushalt zu schaffen,<br />
wurde neben der günstigen<br />
Abgabenlast auch e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung e<strong>in</strong>geführt.<br />
Die E<strong>in</strong>kommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für<br />
haushaltsnahe ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungsverhältnisse, die<br />
im Haushaltsscheck-Verfahren zu melden s<strong>in</strong>d, um 20 Prozent<br />
der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr).<br />
Diese gesetzliche Regelung f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs nur Anwendung,<br />
soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten<br />
oder außergewöhnliche Belastungen darstellen und sie<br />
nicht als Dienstleistungen zur Betreuung e<strong>in</strong>es zum Haushalt<br />
gehörenden K<strong>in</strong>des bei der Ermittlung der E<strong>in</strong>künfte bzw. Sonderausgaben<br />
abzugsfähig s<strong>in</strong>d.<br />
Welche Steuerermäßigungen gibt es für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />
zur K<strong>in</strong>derbetreuung?<br />
Umfasst die Hilfe im Privathaushalt ausschließlich die<br />
Betreu ung e<strong>in</strong>es zum Haushalt gehörenden K<strong>in</strong>des, kann der<br />
steuerpflichtige Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit dieser<br />
Dienstleistung entstehenden Aufwendungen geltend machen.<br />
Als Sonderausgabe s<strong>in</strong>d 2/3 der gesamten Betreuungskosten<br />
absetzbar, jedoch höchstens 4000 Euro pro K<strong>in</strong>d.<br />
Für die Anerkennung als Sonderausgabe ist Voraussetzung,<br />
dass das zum Haushalt gehörende K<strong>in</strong>d das 14. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat. Soweit Betreuungskosten als<br />
Sonderausgabe geltend gemacht werden können, entfällt die<br />
Möglichkeit, die E<strong>in</strong>kommenssteuer um 20 Prozent (maximal<br />
510 Euro pro Jahr) zu m<strong>in</strong>dern.<br />
Wie weist der Arbeitgeber dem F<strong>in</strong>anzamt nach,<br />
dass er Abgaben im Haushaltsscheck-Verfahren<br />
geleistet hat?<br />
Der Privathaushalt erhält zu Jahresbeg<strong>in</strong>n von der M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung für das vergangene Kalenderjahr<br />
zur Vorlage beim F<strong>in</strong>anzamt. Sie be<strong>in</strong>haltet den Zeitraum<br />
und die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die darauf<br />
entfallenden Abgaben.
Service<br />
Wo gibt es Stellenangebote?<br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob im Privathaushalt oder selbst e<strong>in</strong>e<br />
Haushaltshilfe suchen, f<strong>in</strong>den Sie Stellenangebote und -gesuche<br />
bei der Agentur für Arbeit, <strong>in</strong> zahlreichen Angeboten im<br />
Internet oder auch <strong>in</strong> diversen Tageszeitungen. Auch <strong>in</strong> den<br />
örtlichen Geme<strong>in</strong>debriefen der Kirchen oder an „Schwarzen<br />
Brettern“ werden Stellen für Haushaltshilfen angeboten.<br />
Unser Service für Sie<br />
Alle Informationen rund um das Thema der <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong><br />
stehen Ihnen unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de zur<br />
Verfügung. Oder rufen Sie uns e<strong>in</strong>fach an. Wir beraten Sie<br />
gerne persönlich.<br />
Unser Service-Center erreichen Sie unter der Telefonnummer<br />
0355 2902 70799 montags bis freitags von 7.00 bis 19.00 Uhr.<br />
Fax 0201 384-979797<br />
E-Mail m<strong>in</strong>ijob@m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de
06<br />
Haushaltsscheck<br />
nur für Privathaushalte 1<br />
Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung ab 2013<br />
Per Fax: 0201 - 384 97 97 97 Per Post: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See • M<strong>in</strong>ijob-Zentrale • 45115 Essen<br />
Erstanmeldung<br />
2<br />
Folgescheck (auch bei Abmeldung)<br />
Für die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
Arbeitgeber<br />
Name, Vorname, Titel<br />
Straße und Hausnummer<br />
Postleitzahl<br />
Beschäftigte/-r<br />
Wohnort<br />
Telefonnummer<br />
Betriebsnummer als Privathaushalt<br />
Steuernummer<br />
6<br />
3<br />
4<br />
Pauschsteuer<br />
Ja<br />
Ne<strong>in</strong><br />
5<br />
Name, Vorname, Titel<br />
Telefonnummer<br />
3<br />
Straße und Hausnummer<br />
Geburtsort<br />
Land<br />
Postleitzahl<br />
Wohnort<br />
Geburtsname<br />
Versicherungsnummer der / des Beschäftigten<br />
7<br />
Geburtsdatum<br />
Männlich Weiblich<br />
Me<strong>in</strong>e Haushaltshilfe...<br />
hat mehrere 8<br />
Beschäftigungen.<br />
Welche der folgenden Aussagen trifft auf Ihre Haushaltshilfe zu?<br />
ist nicht gesetzlich 9<br />
beantragt die Befreiung 10<br />
krankenversichert.<br />
von der Rentenversicherungspflicht.<br />
(Bitte Frist beachten!)<br />
T T M M J J J J<br />
bezieht e<strong>in</strong>e Vollrente wegen Alters<br />
11<br />
bezieht e<strong>in</strong>e vergleichbare Leistung nach<br />
Erreichen e<strong>in</strong>er Altersgrenze (z. B. Pension).<br />
Dauer der Beschäftigung<br />
Nur ausfüllen zur An- und / oder Abmeldung e<strong>in</strong>er Haushaltshilfe<br />
Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung am:<br />
12<br />
Beschäftigung wurde / wird beendet am:<br />
T T M M J J J J<br />
T T M M J J J J<br />
Arbeitsentgelt<br />
Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt:<br />
ab 13<br />
Bitte Monat und Jahr e<strong>in</strong>tragen (z. B. 052013 für Mai 2013)<br />
14<br />
T T M M J J J J<br />
Monatliches Arbeitsentgelt<br />
(volle Eurobeträge) 15<br />
oder<br />
Bei monatlich wechselndem Arbeitsentgelt<br />
M M J J J J<br />
Arbeitsentgelt im gemeldeten Monat<br />
(volle Eurobeträge) 15<br />
bis auf Weiteres Euro Euro<br />
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben<br />
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben<br />
16 16<br />
Datum und Unterschrift Arbeitgeber<br />
Datum und Unterschrift Beschäftigte/-r<br />
Vordr. 19904B 12. 12 – VII.1 – 100 000 – 3797<br />
17<br />
E<strong>in</strong>zugsermächtigung – gemäß § 28a Abs. 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) zw<strong>in</strong>gend erforderlich –<br />
Hiermit ermächtige ich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / M<strong>in</strong>ijob-Zentrale als zentrale E<strong>in</strong>zugsstelle für ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungen<br />
widerruflich, die Abgaben im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens von me<strong>in</strong>em Konto mittels Lastschrift e<strong>in</strong>zuziehen. Wenn me<strong>in</strong> Konto die erforderliche<br />
Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geld<strong>in</strong>stituts ke<strong>in</strong>e Verpflichtung zur E<strong>in</strong>lösung.<br />
Name, Vorname<br />
Geld<strong>in</strong>stitut<br />
Kontonummer<br />
Oder, wenn bekannt:<br />
IBAN<br />
Bankleitzahl<br />
Bitte beachten Sie, dass die Angabe von IBAN (International Bank Account Number - Internationale Bankleitzahl gemäß ISO 9362) und BIC (Bank Identifier Code - Internationale Kontonummer<br />
gemäß ISO 13066) zum 1. Februar 2014 verpflichtend für Sie ist und die bisherige E<strong>in</strong>zugsermächtigung automatisch <strong>in</strong> e<strong>in</strong> SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt wird.<br />
Datum / Unterschrift<br />
BIC
Haushaltsscheck – was Sie beachten sollten!<br />
Aufgrund der Reform der M<strong>in</strong>ijob-Regelungen wurde für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> <strong>in</strong> <strong>Privathaushalten</strong>, die ab 1. Januar 2013 beg<strong>in</strong>nen, e<strong>in</strong> neuer Haushaltsscheck aufgelegt.<br />
Er trägt oben l<strong>in</strong>ks die Kennziffer „06“ (anstelle der bisherigen „05“).<br />
1<br />
2<br />
Privathaushalte. Für das Haushaltsscheck-Verfahren kommen nur natürliche Personen als Arbeitgeber <strong>in</strong> Betracht. Bei Beschäftigungsverhältnissen <strong>in</strong><br />
privaten Haushalten, die mit Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaften oder Hausverwaltungen geschlossen werden, kann der<br />
Haushaltsscheck nicht genutzt werden. E<strong>in</strong> M<strong>in</strong>ijobber kann nur dann mit dem Haushaltsscheck angemeldet werden, wenn er für denselben Arbeitgeber<br />
ke<strong>in</strong>e weiteren Arbeiten, wie z. B. <strong>in</strong> den dem Privathaushalt angeschlossenen Geschäftsräumen, erbr<strong>in</strong>gt.<br />
Erstanmeldung / Folgescheck. Bitte kennzeichnen Sie, ob die Beschäftigung erstmals angemeldet oder e<strong>in</strong>e Änderung (z. B. des Arbeitsentgelts, der<br />
Adresse oder der Bankverb<strong>in</strong>dung) im Rahmen der bereits angemeldeten Beschäftigung vorgenommen wird (Folgescheck). Bitte nutzen Sie den Folgescheck<br />
auch, wenn Sie uns das Beschäftigungsende (siehe Punkt 12) mitteilen möchten.<br />
3<br />
4<br />
Telefonnummer. Die Angabe ist freiwillig, beschleunigt aber den Kontakt bei eventuellen Rückfragen.<br />
Betriebsnummer. Wenn Sie schon e<strong>in</strong>e Betriebsnummer als Privathaushalt haben, dann tragen Sie diese bitte e<strong>in</strong>. Falls nicht, legen wir e<strong>in</strong>e für Sie an.<br />
5<br />
6<br />
Pauschsteuer. Ja, wenn Sie die Lohnsteuer als sogenannte e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von zwei Prozent des Arbeitsentgelts an die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale zahlen möchten. Ne<strong>in</strong>, wenn Sie die Lohnsteuer nach den Lohnsteuermerkmalen erheben, die dem zuständigen F<strong>in</strong>anzamt vorliegen.<br />
Steuernummer. Nur e<strong>in</strong>tragen, wenn Sie die Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von zwei Prozent des Arbeitsentgelts an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale zahlen möchten (siehe<br />
Punkt 5). Die Steuernummer entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Steuerbescheid.<br />
7<br />
Versicherungsnummer. Nicht bekannt? Bitte Geburtsort, Geburtsname, Geburtsdatum und Geschlecht der / des Beschäftigten e<strong>in</strong>tragen.<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
Mehrere Beschäftigungen. Nur ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe mehrere Arbeitsplätze hat. Dazu zählt auch e<strong>in</strong>e versicherungspflichtige<br />
(Haupt-)Beschäftigung.<br />
Ke<strong>in</strong>e gesetzliche Krankenversicherung. Nur ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe nicht gesetzlich krankenversichert ist. Der weit überwiegende Teil der<br />
Bevölkerung <strong>in</strong> Deutschland ist bei e<strong>in</strong>er gesetzlichen Krankenkasse pflicht-, freiwillig oder familienversichert.<br />
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Nur ankreuzen, wenn sich Ihre Haushaltshilfe von der Versicherungspflicht <strong>in</strong> der Rentenversicherung<br />
befreien lassen möchte, um nicht an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung beteiligt zu werden. E<strong>in</strong> gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die<br />
Befreiung gilt als erteilt, wenn die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach E<strong>in</strong>gang des Haushaltsschecks widerspricht. Die Befreiung ist unwiderruflich<br />
und wirkt grundsätzlich ab Beg<strong>in</strong>n des Kalendermonats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unterschrieben wird, frühestens ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n.<br />
Sollten Sie es versäumen, den Haushaltsscheck <strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) nach dem Datum der Unterschrift an die M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale zu übermitteln, wirkt die Befreiung nicht rückwirkend ab Beg<strong>in</strong>n des Monats, <strong>in</strong> dem der Haushaltsscheck unterschrieben wurde. Die Befreiung<br />
wirkt dann erst mit Beg<strong>in</strong>n des übernächsten Kalendermonats, nachdem der Haushaltsscheck bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gegangen ist (z. B. Befreiung<br />
ab 1. Mai, wenn der verspätet e<strong>in</strong>gereichte Haushaltsscheck im Monat März bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>geht). Liegt e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>sgesamt ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />
Mehrfachbeschäftigung vor, gilt die Befreiung für alle zeitgleich ausgeübten <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>.<br />
Achtung: Die Befreiung ab Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>n setzt somit e<strong>in</strong>e Unterschrift im Monat des Beschäftigungsbeg<strong>in</strong>ns und e<strong>in</strong>e zeitnahe Zusendung des<br />
Haushaltsschecks an die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale voraus!<br />
Ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d bei Beschäftigungsaufnahme ab 1. Januar 2013 kraft Gesetzes versicherungspflichtig <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Der volle Rentenversicherungsbeitrag ist m<strong>in</strong>destens von 175 Euro zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil beträgt im Haushaltsscheck-Verfahren<br />
fünf Prozent vom tatsächlichen Arbeitsentgelt. Die Haushaltshilfe trägt die Differenz zwischen dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung und dem<br />
Arbeitgeberanteil. Diesen Beitragsanteil halten Sie vom Arbeitsentgelt e<strong>in</strong>. Den vollen Rentenversicherungsbeitrag ziehen wir zum Fälligkeitsterm<strong>in</strong> von<br />
Ihrem Konto e<strong>in</strong>.<br />
Vollrente wegen Alters oder vergleichbare Leistung. Bitte ankreuzen, wenn Ihre Haushaltshilfe e<strong>in</strong>e der genannten Leistungen bezieht, zum Beispiel<br />
auch Beamtenpension wegen Erreichens e<strong>in</strong>er Altersgrenze.<br />
Dauer der Beschäftigung. Hier geben Sie den Beg<strong>in</strong>n bzw. das Ende der Beschäftigung an. Den Beg<strong>in</strong>n der Beschäftigung bitte nur zur Anmeldung<br />
e<strong>in</strong>tragen (auch bei erneuter Beschäftigung nach e<strong>in</strong>er Unterbrechung von mehr als e<strong>in</strong>em vollen Monat). Das Ende der Beschäftigung kann bei e<strong>in</strong>em<br />
befristeten Beschäftigungsverhältnis gleichzeitig mit der Anmeldung e<strong>in</strong>getragen werden.<br />
13<br />
Ab-Datum. Bei monatlich gleichbleibendem Arbeitsentgelt. In dem Feld darunter bitte das konstante monatliche Entgelt e<strong>in</strong>tragen.<br />
14<br />
15<br />
Monat und Jahr. Bei monatlich schwankendem Arbeitsentgelt. Im Feld darunter bitte das schwankende Entgelt für den jeweiligen Beschäftigungsmonat<br />
e<strong>in</strong>tragen. Die Arbeitsentgelte für weitere Monate melden Sie bitte mit monatlichen Folgeschecks. Alternativ stellen wir Ihnen automatisch e<strong>in</strong>en Halbjahresscheck<br />
zur Verfügung.<br />
Arbeitsentgelt. Das ist das vere<strong>in</strong>barte Bruttoentgelt, also der Betrag vor Abzug von eventuell e<strong>in</strong>behaltenen Steuern (siehe Punkt 5) und des Beitragsanteils<br />
des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung (siehe Punkt 10). Sachbezüge (beispielsweise kostenlose Verpflegung) werden nicht dem Arbeitsentgelt<br />
zugerechnet.<br />
16<br />
Datum und Unterschriften. Von Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe.<br />
17<br />
E<strong>in</strong>zugsermächtigung. Ist nur bei erstmaliger Anmeldung oder bei Änderung der Bankverb<strong>in</strong>dung zu erteilen. Bitte auch hier die Unterschrift nicht<br />
vergessen! Hiermit ermächtigen Sie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / M<strong>in</strong>ijob-Zentrale, die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung<br />
(Beitragsanteile von Ihnen und bei Rentenversicherungspflicht auch vom Arbeitnehmer), die Unfallversicherungsbeiträge, die Umlagen<br />
zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft sowie gegebenenfalls die e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer von Ihrem Konto<br />
e<strong>in</strong>zuziehen.
kontaktdaten zur m<strong>in</strong>ijob-zentrale<br />
Service-Telefon: 0355 2902-70799<br />
montags - freitags 7.00 bis 19.00 Uhr<br />
Fax: 0201 384 979797<br />
m<strong>in</strong>ijob@m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />
www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de<br />
impressum<br />
Herausgeber:<br />
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See<br />
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Market<strong>in</strong>g<br />
<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher<br />
Genehmigung des Herausgebers gestattet.<br />
Bildnachweis fotolia.com:<br />
S. 4, 6, 12, 28 © Picture-Factory,<br />
S. 10 © WavebreakmediaMicro, S. 26 © Jürgen Fälchle<br />
Stand: April 2013<br />
Vordr. 19905 03. 13 – VII.1 – 30 000 – 672