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Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

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<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d so genannte ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigungen,<br />

bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat<br />

die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 450 Euro nicht<br />

übersteigt. Diese Beschäftigungen s<strong>in</strong>d versicherungsfrei <strong>in</strong><br />

der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der<br />

Rentenversicherung s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber grundsätzlich versicherungspflichtig.<br />

Dies gilt allerd<strong>in</strong>gs nur für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, die nach<br />

dem 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.<br />

Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013<br />

begonnen haben, s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> allen Sozialversicherungszweigen<br />

- also auch <strong>in</strong> der Rentenversicherung - versicherungsfrei.<br />

Dies gilt, solange der Verdienst regelmäßig im Monat<br />

400 Euro nicht überschreitet. Erhöht der Arbeitgeber das<br />

regel mäßige monatliche Entgelt auf e<strong>in</strong>en Betrag von 400,01<br />

Euro bis maximal 450 Euro, tritt auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „alten“ M<strong>in</strong>ijob<br />

Rentenversicherungspflicht e<strong>in</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es auch <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, bei denen es nicht auf<br />

die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ankommt, sondern<br />

auf die Dauer der Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen<br />

s<strong>in</strong>d im Regelfall versicherungsfrei, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Kalenderjahres von vornhere<strong>in</strong> auf zwei Monate oder 50<br />

Arbeitstage begrenzt s<strong>in</strong>d.<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, egal ob mit e<strong>in</strong>em regelmäßigen Arbeitsentgelt<br />

bis 450 Euro oder aufgrund ihrer ger<strong>in</strong>gen Dauer, s<strong>in</strong>d bei der<br />

M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />

Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen haben - für alle<br />

Beteiligten. Melden Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe an.<br />

Warum sich die Anmeldung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnt – Alle Vorteile auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />

M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d offiziell unfallversichert!<br />

Niedrige Pauschalabgaben für Arbeitgeber <strong>in</strong> Höhe von nur 14,44 %!<br />

Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für M<strong>in</strong>ijobber!<br />

Steuervorteile für Arbeitgeber!<br />

Arbeitgeber vermeiden e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu 5.000 Euro!<br />

Voller Schutz <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung für M<strong>in</strong>ijobber!

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