Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick 5<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> im Überblick<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong> s<strong>in</strong>d so genannte ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte Beschäftigungen,<br />
bei denen der Verdienst regelmäßig im Monat<br />
die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von 450 Euro nicht<br />
übersteigt. Diese Beschäftigungen s<strong>in</strong>d versicherungsfrei <strong>in</strong><br />
der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der<br />
Rentenversicherung s<strong>in</strong>d M<strong>in</strong>ijobber grundsätzlich versicherungspflichtig.<br />
Dies gilt allerd<strong>in</strong>gs nur für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, die nach<br />
dem 31. Dezember 2012 aufgenommen werden.<br />
Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013<br />
begonnen haben, s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen <strong>in</strong> allen Sozialversicherungszweigen<br />
- also auch <strong>in</strong> der Rentenversicherung - versicherungsfrei.<br />
Dies gilt, solange der Verdienst regelmäßig im Monat<br />
400 Euro nicht überschreitet. Erhöht der Arbeitgeber das<br />
regel mäßige monatliche Entgelt auf e<strong>in</strong>en Betrag von 400,01<br />
Euro bis maximal 450 Euro, tritt auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em „alten“ M<strong>in</strong>ijob<br />
Rentenversicherungspflicht e<strong>in</strong>.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es auch <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, bei denen es nicht auf<br />
die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ankommt, sondern<br />
auf die Dauer der Beschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen<br />
s<strong>in</strong>d im Regelfall versicherungsfrei, wenn sie <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Kalenderjahres von vornhere<strong>in</strong> auf zwei Monate oder 50<br />
Arbeitstage begrenzt s<strong>in</strong>d.<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>, egal ob mit e<strong>in</strong>em regelmäßigen Arbeitsentgelt<br />
bis 450 Euro oder aufgrund ihrer ger<strong>in</strong>gen Dauer, s<strong>in</strong>d bei der<br />
M<strong>in</strong>ijob-Zentrale anzumelden.<br />
Schon die kle<strong>in</strong>ste Unachtsamkeit im Haushalt kann böse Folgen haben - für alle<br />
Beteiligten. Melden Sie deshalb Ihre Haushaltshilfe an.<br />
Warum sich die Anmeldung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer lohnt – Alle Vorteile auf e<strong>in</strong>en Blick!<br />
M<strong>in</strong>ijobber s<strong>in</strong>d offiziell unfallversichert!<br />
Niedrige Pauschalabgaben für Arbeitgeber <strong>in</strong> Höhe von nur 14,44 %!<br />
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für M<strong>in</strong>ijobber!<br />
Steuervorteile für Arbeitgeber!<br />
Arbeitgeber vermeiden e<strong>in</strong>e Geldbuße von bis zu 5.000 Euro!<br />
Voller Schutz <strong>in</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung für M<strong>in</strong>ijobber!