Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
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(zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />
Kirchensteuer) oder die <strong>in</strong>dividuelle<br />
Besteuerung entscheiden. Nähere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrem<br />
zuständigen F<strong>in</strong>anzamt.<br />
Gibt es Steuerervorteile<br />
für den Arbeitgeber?<br />
Um e<strong>in</strong>en zusätzlichen Anreiz<br />
für die E<strong>in</strong>richtung von Beschäftigungsverhältnissen<br />
im<br />
Privathaushalt zu schaffen,<br />
wurde neben der günstigen<br />
Abgabenlast auch e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung e<strong>in</strong>geführt.<br />
Die E<strong>in</strong>kommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für<br />
haushaltsnahe ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungsverhältnisse, die<br />
im Haushaltsscheck-Verfahren zu melden s<strong>in</strong>d, um 20 Prozent<br />
der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr).<br />
Diese gesetzliche Regelung f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs nur Anwendung,<br />
soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten<br />
oder außergewöhnliche Belastungen darstellen und sie<br />
nicht als Dienstleistungen zur Betreuung e<strong>in</strong>es zum Haushalt<br />
gehörenden K<strong>in</strong>des bei der Ermittlung der E<strong>in</strong>künfte bzw. Sonderausgaben<br />
abzugsfähig s<strong>in</strong>d.<br />
Welche Steuerermäßigungen gibt es für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />
zur K<strong>in</strong>derbetreuung?<br />
Umfasst die Hilfe im Privathaushalt ausschließlich die<br />
Betreu ung e<strong>in</strong>es zum Haushalt gehörenden K<strong>in</strong>des, kann der<br />
steuerpflichtige Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit dieser<br />
Dienstleistung entstehenden Aufwendungen geltend machen.<br />
Als Sonderausgabe s<strong>in</strong>d 2/3 der gesamten Betreuungskosten<br />
absetzbar, jedoch höchstens 4000 Euro pro K<strong>in</strong>d.<br />
Für die Anerkennung als Sonderausgabe ist Voraussetzung,<br />
dass das zum Haushalt gehörende K<strong>in</strong>d das 14. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat. Soweit Betreuungskosten als<br />
Sonderausgabe geltend gemacht werden können, entfällt die<br />
Möglichkeit, die E<strong>in</strong>kommenssteuer um 20 Prozent (maximal<br />
510 Euro pro Jahr) zu m<strong>in</strong>dern.<br />
Wie weist der Arbeitgeber dem F<strong>in</strong>anzamt nach,<br />
dass er Abgaben im Haushaltsscheck-Verfahren<br />
geleistet hat?<br />
Der Privathaushalt erhält zu Jahresbeg<strong>in</strong>n von der M<strong>in</strong>ijob-<br />
Zentrale e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung für das vergangene Kalenderjahr<br />
zur Vorlage beim F<strong>in</strong>anzamt. Sie be<strong>in</strong>haltet den Zeitraum<br />
und die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die darauf<br />
entfallenden Abgaben.