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Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

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(zuzüglich Solidaritätszuschlag und<br />

Kirchensteuer) oder die <strong>in</strong>dividuelle<br />

Besteuerung entscheiden. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie bei Ihrem<br />

zuständigen F<strong>in</strong>anzamt.<br />

Gibt es Steuerervorteile<br />

für den Arbeitgeber?<br />

Um e<strong>in</strong>en zusätzlichen Anreiz<br />

für die E<strong>in</strong>richtung von Beschäftigungsverhältnissen<br />

im<br />

Privathaushalt zu schaffen,<br />

wurde neben der günstigen<br />

Abgabenlast auch e<strong>in</strong>e Steuerermäßigung e<strong>in</strong>geführt.<br />

Die E<strong>in</strong>kommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für<br />

haushaltsnahe ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigungsverhältnisse, die<br />

im Haushaltsscheck-Verfahren zu melden s<strong>in</strong>d, um 20 Prozent<br />

der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr).<br />

Diese gesetzliche Regelung f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs nur Anwendung,<br />

soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten<br />

oder außergewöhnliche Belastungen darstellen und sie<br />

nicht als Dienstleistungen zur Betreuung e<strong>in</strong>es zum Haushalt<br />

gehörenden K<strong>in</strong>des bei der Ermittlung der E<strong>in</strong>künfte bzw. Sonderausgaben<br />

abzugsfähig s<strong>in</strong>d.<br />

Welche Steuerermäßigungen gibt es für <strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong><br />

zur K<strong>in</strong>derbetreuung?<br />

Umfasst die Hilfe im Privathaushalt ausschließlich die<br />

Betreu ung e<strong>in</strong>es zum Haushalt gehörenden K<strong>in</strong>des, kann der<br />

steuerpflichtige Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit dieser<br />

Dienstleistung entstehenden Aufwendungen geltend machen.<br />

Als Sonderausgabe s<strong>in</strong>d 2/3 der gesamten Betreuungskosten<br />

absetzbar, jedoch höchstens 4000 Euro pro K<strong>in</strong>d.<br />

Für die Anerkennung als Sonderausgabe ist Voraussetzung,<br />

dass das zum Haushalt gehörende K<strong>in</strong>d das 14. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat. Soweit Betreuungskosten als<br />

Sonderausgabe geltend gemacht werden können, entfällt die<br />

Möglichkeit, die E<strong>in</strong>kommenssteuer um 20 Prozent (maximal<br />

510 Euro pro Jahr) zu m<strong>in</strong>dern.<br />

Wie weist der Arbeitgeber dem F<strong>in</strong>anzamt nach,<br />

dass er Abgaben im Haushaltsscheck-Verfahren<br />

geleistet hat?<br />

Der Privathaushalt erhält zu Jahresbeg<strong>in</strong>n von der M<strong>in</strong>ijob-<br />

Zentrale e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung für das vergangene Kalenderjahr<br />

zur Vorlage beim F<strong>in</strong>anzamt. Sie be<strong>in</strong>haltet den Zeitraum<br />

und die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts sowie die darauf<br />

entfallenden Abgaben.

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