04.11.2013 Aufrufe

Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

Broschüre: Minijobs in Privathaushalten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitsrecht 23<br />

Arbeitsrecht<br />

Raumpflege, Waschen, E<strong>in</strong>kaufen und vieles mehr – <strong>in</strong> privaten Haushalten fällt<br />

e<strong>in</strong>e Menge Arbeit an.<br />

Gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen auch für<br />

<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>?<br />

Ja, denn ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen<br />

der ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt<br />

werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer<br />

(§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)<br />

Wozu sollte e<strong>in</strong> Arbeitsvertrag abgeschlossen<br />

werden?<br />

Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrages<br />

begründet. Mit dem Arbeitsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

der Beschäftigung mite<strong>in</strong>ander. Zweckmäßigerweise sollten im<br />

Arbeitsvertrag Vere<strong>in</strong>barungen zur Arbeitszeit, zu der Höhe des<br />

Arbeitsentgelts oder zum Urlaubsanspruch getroffen werden.<br />

E<strong>in</strong> Musterarbeitsvertrag ist bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erhältlich,<br />

unter anderem im Internet unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />

Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />

Ja. M<strong>in</strong>ijobber, die unverschuldet <strong>in</strong>folge Krankheit arbeitsunfähig<br />

s<strong>in</strong>d oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen,<br />

haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes<br />

durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt<br />

wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne<br />

Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären<br />

(§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />

der Arbeitgeber verpflichtet, M<strong>in</strong>ijobber<strong>in</strong>nen im Rahmen der<br />

Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) während der<br />

Zeit der Mutterschutzfristen und e<strong>in</strong>es Beschäftigungsverbots<br />

Entgelt fortzuzahlen.<br />

Weitere Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung f<strong>in</strong>den<br />

Sie auf der Seite 17.<br />

Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsausfall an Feiertagen<br />

Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />

Ja. Der Arbeitgeber hat dem M<strong>in</strong>ijobber auch für die Arbeitszeit,<br />

die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt<br />

zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten<br />

hätte (§ 2 EFZG). E<strong>in</strong> Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage<br />

besteht, wenn an e<strong>in</strong>em Tag, an dem der Arbeitnehmer<br />

sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt<br />

für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass<br />

der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an e<strong>in</strong>em sonst<br />

arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!