Broschüre: Minijobs in Privathaushalten
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Arbeitsrecht 23<br />
Arbeitsrecht<br />
Raumpflege, Waschen, E<strong>in</strong>kaufen und vieles mehr – <strong>in</strong> privaten Haushalten fällt<br />
e<strong>in</strong>e Menge Arbeit an.<br />
Gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen auch für<br />
<strong>M<strong>in</strong>ijobs</strong>?<br />
Ja, denn ger<strong>in</strong>gfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen wegen<br />
der ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung nicht schlechter behandelt<br />
werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer<br />
(§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)<br />
Wozu sollte e<strong>in</strong> Arbeitsvertrag abgeschlossen<br />
werden?<br />
Das Arbeitsverhältnis wird durch den Abschluss e<strong>in</strong>es Arbeitsvertrages<br />
begründet. Mit dem Arbeitsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die wesentlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
der Beschäftigung mite<strong>in</strong>ander. Zweckmäßigerweise sollten im<br />
Arbeitsvertrag Vere<strong>in</strong>barungen zur Arbeitszeit, zu der Höhe des<br />
Arbeitsentgelts oder zum Urlaubsanspruch getroffen werden.<br />
E<strong>in</strong> Musterarbeitsvertrag ist bei der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale erhältlich,<br />
unter anderem im Internet unter www.m<strong>in</strong>ijob-zentrale.de.<br />
Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsunfähigkeit e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />
Ja. M<strong>in</strong>ijobber, die unverschuldet <strong>in</strong>folge Krankheit arbeitsunfähig<br />
s<strong>in</strong>d oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen,<br />
haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes<br />
durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt<br />
wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne<br />
Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären<br />
(§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG). Darüber h<strong>in</strong>aus ist<br />
der Arbeitgeber verpflichtet, M<strong>in</strong>ijobber<strong>in</strong>nen im Rahmen der<br />
Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) während der<br />
Zeit der Mutterschutzfristen und e<strong>in</strong>es Beschäftigungsverbots<br />
Entgelt fortzuzahlen.<br />
Weitere Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung f<strong>in</strong>den<br />
Sie auf der Seite 17.<br />
Haben M<strong>in</strong>ijobber bei Arbeitsausfall an Feiertagen<br />
Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<br />
Ja. Der Arbeitgeber hat dem M<strong>in</strong>ijobber auch für die Arbeitszeit,<br />
die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt<br />
zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten<br />
hätte (§ 2 EFZG). E<strong>in</strong> Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage<br />
besteht, wenn an e<strong>in</strong>em Tag, an dem der Arbeitnehmer<br />
sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt<br />
für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass<br />
der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an e<strong>in</strong>em sonst<br />
arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.