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Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Arnold Schacht<br />
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
International<br />
Unterlagen<br />
zu Lehrgang und Prüfung<br />
Waffensachkunde<br />
§ 7 WaffG i.V. § 3 AWaffV<br />
Deutsche Sicherheits- Service-Gruppe<br />
Oberstraße 9<br />
34471 Volkmarsen<br />
Tel.: 05693 91 54 24<br />
Mobil.: 0172 67 321 60<br />
Mail: info@dssg-as.de<br />
Web: www.dssg-as.de<br />
Copyright A. Schacht Seite 1
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Informationsunterlagen zum Vorbereitungslehrgang zur Ablegung der<br />
Waffensachkunde-Prüfung<br />
1. Autoren<br />
A. Schacht<br />
‣ Ehemaliger Polizeibeamter, POK a.D., Ausbilder für Eigensicherung/ Schießen an der<br />
Hessischen Polizeischule,<br />
‣ Ausbilder für Schießausbilder der Polizei<br />
‣ Trainer C-Lizenz Sportschießen<br />
‣ anerkannter Schießstandsachverständiger<br />
‣ Ausbilder und Prüfungskommissionsvorsitzender in Lehrgängen zum Erwerb der Sachkunde<br />
gem. Waffengesetz<br />
‣ Fachbuchautor<br />
W. Spengler<br />
‣ anerkannter Waffensammler<br />
‣ Sachkundiger für Amerikanische und Europäische Hand- und Faustfeuerwaffen 1830 bis<br />
1980<br />
‣ Munitionssammler<br />
‣ Mitglied Schützenverein Sprendlingen<br />
‣ Handwerksmeister und Geschäftsführer<br />
‣ Referent und Prüfer in Lehrgängen zur Waffensachkunde gem. WaffG<br />
‣ Inhaber Sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse<br />
Von diesem wurden uns freundlicherweise auch ein Teil der abgebildeten Waffen zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Dieses Script ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich mit vorheriger<br />
Genehmigung des Autors A. Schacht vervielfältigt, elektronisch aufgearbeitet oder benutzt<br />
werden.<br />
Die Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Gewähr kann nicht<br />
übernommen werden<br />
Copyright A. Schacht Seite 2
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
2. Inhaltsverzeichnis<br />
1. Autoren ........................................................................................................................ 2<br />
A. Schacht .................................................................................................................... 2<br />
W. Spengler ................................................................................................................. 2<br />
2. Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................ 3<br />
3. Einleitung - Waffensachkundeprüfung – erarbeitet Schritt für Schritt .......................... 4<br />
4. Die Vorbereitung auf die Ausbildung zur Sachkundeprüfung ...................................... 5<br />
5. Rechtsgrundlagen der Waffensachkundeprüfung ........................................................ 6<br />
6. Texte Strafgesetzbuch zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ........................... 9<br />
7. Informationen zur Sachkundeprüfung, Bereich Waffentechnik .................................. 16<br />
8. Vorgehensweise bei unbekannten Waffen (sichere Handhabung) ............................ 31<br />
8.1 PISTOLE: ............................................................................................................. 31<br />
8.2 Schema Pistole in unbekanntem Zustand: ........................................................... 36<br />
8.3 REVOLVER: ........................................................................................................ 37<br />
8.4 Schema Revolver in unbekanntem Zustand: ....................................................... 41<br />
8.5 Die Signalpistole .................................................................................................. 42<br />
8.6 Das Magazin ........................................................................................................ 43<br />
8.7 Langwaffen .......................................................................................................... 44<br />
8.8 Kombinationen bei Langwaffen ............................................................................ 49<br />
8.9 Das Schloss ......................................................................................................... 51<br />
8.10 Die Handhabung von Langwaffen ...................................................................... 52<br />
8.10.1 Die Handhabung eines Repetierers ............................................................. 52<br />
8.10.2 Die Handhabung von Kipplaufwaffen .......................................................... 54<br />
9. Sonstige (auch getarnte) Schusswaffen .................................................................... 55<br />
10. Sicherungen ............................................................................................................ 56<br />
11. Munition ................................................................................................................... 59<br />
11.1 Durchschlagsleistung und Energieabgabe verschiedener Patronen .................. 65<br />
11.2 Abkürzungen der Geschossarten: ...................................................................... 66<br />
11.3 Farbliche Kennzeichnung von Munition ............................................................. 67<br />
11.4 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Patronenhülsen ........................................ 68<br />
11.5 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Zündhütchen ............................................ 68<br />
11.6 Die wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich . 69<br />
11.7 Kaliberbezeichnungen ........................................................................................ 70<br />
11.8 Hülsenformen ..................................................................................................... 71<br />
11.9 Die Signalpatrone............................................................................................... 72<br />
12. Beschusspflicht und Beschusszeichen .................................................................... 73<br />
13. Orts und Zulassungszeichen Deutschland .............................................................. 78<br />
14. Verbotene Gegenstände .......................................................................................... 79<br />
15. Aufbewahren von Waffen ........................................................................................ 82<br />
16 Schießen .................................................................................................................. 87<br />
16.1 Grundelemente des Schießens mit Kurzwaffe ................................................... 87<br />
16.2 Standardformen offener Visierungen ................................................................. 91<br />
16.3 Visierbilder ......................................................................................................... 92<br />
16.4 Das Absehen bei Ziehfernrohren ....................................................................... 94<br />
17. Anträge und Dokumente .......................................................................................... 95<br />
Copyright A. Schacht Seite 3
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
3. Einleitung - Waffensachkundeprüfung – erarbeitet Schritt für Schritt<br />
Warum diese Unterlage über die einzelnen Schritte zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />
gemäß § 7 Waffengesetz?<br />
Selbstverständlich ist uns klar, dass es bereits einige Werke zu diesem Thema gibt. Wir sind<br />
jedoch der Meinung, dass sich nicht nur die Anforderungen bei der Sachkundeprüfung analog<br />
zum Waffengesetz geändert haben, sondern auch die „Neugier“ der Prüfungsprobanten<br />
zugenommen hat und über die bisher üblichen Inhalte der Vorbereitungslehrgänge hinausgeht.<br />
Hinzu kommt eine relativ häufige Ergänzung oder Abänderung der gesetzlichen Vorgaben, der<br />
Auslegung durch Gerichte oder Behörden an Hand der Verwaltungsvorschriften, wodurch diese<br />
einem ständigen Wandel unterliegen.<br />
Eine Themenerweiterung in den Vorbereitungslehrgängen bedingt selbstverständlich auch<br />
einen größeren Zeitansatz, welcher aus Gründen der Planung (mehr Aufwand für die<br />
Lehrgangsteilnehmer und zusätzliche oder aber verlängerte Unterrichtstermine) und der<br />
erheblichen finanziellen Mehraufwendungen nur bei den wenigsten Vereinen,<br />
Lehrgangsausrichtern oder privaten Sicherheitsdiensten realisiert wird.<br />
Der Gesetzgeber schreibt jedoch genau vor, bei wem wie viele Unterrichtseinheiten für die<br />
Unterrichtung der Sachkunde aufzuwenden sind und gibt auch deren Inhalte und die<br />
Durchführung der Prüfung exakt vor.<br />
Da die vorgegebene Zeitspanne für die Unterrichtungen jedoch niemals ausreichend erscheint,<br />
kommt der Vor- bzw. Nachbereitung der Stoffgebiete im Heimstudium eine erhöhte Bedeutung<br />
zu. Wer der Meinung ist, einfache Anwesenheit bei den Vorbereitungslehrgängen genüge um<br />
die von einer durch die zuständigen Behörden eingesetzte oder von ihnen amtlich anerkannte<br />
Prüfungskommission abzunehmende Prüfung zu bestehen, unterliegt einem schwerwiegenden<br />
und durch die erforderliche Widerholung auch teurem Irrtum. Sinn und Zweck der Prüfung der<br />
Sachkunde gem. Waffengesetz ist es, unzuverlässigen Personen (Führungszeugnis) oder<br />
Leuten, die weder theoretisch mit den gesetzlichen Bestimmungen noch praktisch mit der<br />
Handhabung der von ihnen noch zu beantragenden Waffen, den Zugang zu eben diesen<br />
Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Wer ohne die umfangreichen<br />
Einschränkungen der Waffenanwendung im Notwehrfall zu kennen oder sicher mit seiner Waffe<br />
umgehen zu können diese einsetzt, stellt eine ganz erhebliche Gefahr für seine Mitmenschen<br />
dar.<br />
Solche Risiken sind unwägbar und insbesondere kaum zu versichern. Bei den kommerziellen<br />
Sicherheitsunternehmen, deren Mitarbeiter aus behördlich überprüften und genehmigten<br />
Gründen mit Waffen ausgerüstet werden, ist auch die Schädigung des Rufs und Ansehens der<br />
Firma mit allen negativen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Der Waffenträger selbst ist<br />
zudem auf dem Wege der Zivilklage im Falle eines Fehlverhaltens auch privat für den<br />
entstandenen Schaden bis hin zu Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen haftbar zu machen.<br />
Bei den von uns durchgeführten Lehrgängen kam immer wieder die Frage auf, ob wir nicht die<br />
von uns zusammengestellten Unterlagen um unsere mündlichen Erklärungen ergänzen und in<br />
„gebundener“ Form zur Verfügung stellen könnten. Diesem Wunsch sind wir hiermit<br />
nachgekommen. Weder haben wir das Rad neu erfunden, noch meinen wir mehr zu wissen als<br />
andere. Wir haben uns lediglich bemüht eine anständige und umfassende Stoffsammlung zu<br />
Copyright A. Schacht Seite 4
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
betreiben und diese in eine Form zu bringen, die es ermöglicht, sich so gut und umfassend wie<br />
möglich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten ohne unnötigen Ballast mitzuschleppen oder<br />
gar „Schräubchenkunde“ zu betreiben. Es ist jedoch klar, dass die noch so intensive<br />
Beschäftigung mit einer Unterlage niemals die verbale Aufbereitung und Information durch<br />
einen oder mehrere Referenten ersetzen kann. Es kann lediglich eine Ergänzung darstellen und<br />
die Möglichkeit, im Alltagsgeschäft auftretende Fragen nachzubereiten und eventuell<br />
befriedigende Antworten zu bekommen. Wichtig ist auch, zu Fachleuten unterschiedlicher<br />
Gebiete Kontakte aufzubauen um spezielle Fragen rechtlich einwandfrei und verbindlich<br />
beantwortet zu bekommen. Hier sind insbesondere die Arbeitgeber im Sicherheitsbereich<br />
gefordert ihren Mitarbeitern die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Diese<br />
Investition kommt nicht zuletzt den betreuten Kunden zugute und untermauert wie auch der<br />
Nachweis ständiger Fortbildung den seriösen und professionellen Charakter eines<br />
Dienstleistenden Betriebes.<br />
4. Die Vorbereitung auf die Ausbildung zur Sachkundeprüfung<br />
Es ist davon auszugehen, dass niemand die Ausbildung zur Prüfung des Nachweises der<br />
Sachkunde gem. Waffengesetz beginnt, ohne sich bereits vorher zumindest mit Teilbereichen<br />
der Materie auseinandergesetzt zu haben. Wer Mitglied in einem Schützenverein oder als<br />
Angestellter eines Sicherheitsunternehmens tätig ist, kommt mit dem Thema Waffen, Munition<br />
und Zubehör sowie den gesetzlichen Einschränkungen ganz automatisch in Kontakt. Wie<br />
meistens eins zum anderen führt, kommt es über den Kontakt mit bewaffneten Kollegen,<br />
Schützenbrüdern oder dem Schießsport verhafteter Verwandtschaft zur Lektüre von<br />
mannigfaltig vorhandenen Zeitschriften und es wächst der Wunsch, entweder aus finanziellen<br />
Überlegungen heraus (Waffenrechtliche Erlaubnisinhaber werden fast immer bevorzugt<br />
eingestellt und besser bezahlt), aus Interesse an der reinen Technik (Waffensammlung) oder<br />
Lust am Schießsport selbst eine Waffe zu erwerben. Der alleinige Gang zur<br />
Genehmigungsbehörde genügt dazu schon lange nicht mehr. Es bietet sich also an, das<br />
Wissen und die Bereitschaft der Bekannten dieses zu teilen und weiterzugeben, zu nutzen und<br />
sich schlau zu machen. Es gibt wie so oft keine dummen Fragen, höchstens ab und zu dumme<br />
Antworten. Hat man durch Fragen und ganz wichtig bei der Handhabung von Waffen durch<br />
Beobachtung (auch Negativbeispiele bringen Lernerfolge) erste Kenntnisse erworben, wird es<br />
Zeit, sich in professionelle Hände zu begeben um ein Optimum zwischen Kosten, Zeit und<br />
Ergebnis zu realisieren.<br />
Copyright A. Schacht Seite 5
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
5. Rechtsgrundlagen der Waffensachkundeprüfung<br />
Das Waffengesetz verlangt für Waffenrechtliche Genehmigungen den Nachweis der<br />
Sachkunde. Dieser Nachweis unterscheidet sich in den Anforderungen durch den Gesetzgeber<br />
erheblich zwischen den Forderungen an einen Sportschützen und denen die an einen<br />
beruflichen Waffenträger in den Sicherheitsdiensten gestellt werden. Die Sachkunde für beide<br />
Gruppen wird normalerweise durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung vor einem durch die<br />
zuständige Behörde berufenen Prüfungsausschuss erlangt. Andere Verfahren sind jedoch<br />
theoretisch möglich, wenn die Behörde anderweitige Nachweise anerkennt. Diese Anerkennung<br />
kann unter anderem durch die Art der ausgeübten Tätigkeit oder eine absolvierte Ausbildung<br />
z.B. bei der Polizei erlangt werden. Nachzulesen sind diese Voraussetzungen in § 3 Allgemeine<br />
Verordnung zum Waffengesetz. Hiernach ist die Sachkunde insbesondere nachgewiesen bei<br />
vorliegen folgender Voraussetzungen:<br />
Nachweis der Fachkunde gem. § 7 Waffengesetz i. V. mit §§ 1, 2, 3 AWaffV durch:<br />
<br />
die Prüfung für gewerbsmäßige Waffenhersteller und –händler,<br />
<br />
eine nachgewiesene Tätigkeit von mindestens 3 Jahren Dauer als Vollzeitkraft im<br />
Handel mit Schusswaffen und Munition<br />
<br />
bestandene Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk<br />
<br />
bestandene Jägerprüfung oder die Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das<br />
Schießwesen über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang zur Ablegung der<br />
Jägerprüfung<br />
<br />
behördlich oder staatlich anerkannte Ausbildung oder als Sportschütze mit<br />
entsprechender Ausbildung, z.B. Übungsleiter-/Trainerlizenzen im Bereich<br />
Sportschießen<br />
Bei allen diesen Voraussetzungen ist wichtig, dass die Tätigkeit oder Ausbildung ihrer Art nach<br />
geeignet war, dem Antragsteller die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Lediglich die<br />
Teilnahme an der Grundausbildung oder der Dienst bei der Bundeswehr ist nicht ausreichend.<br />
Im Gegenzug dazu muss bei einem ausgebildeten und im Dienst befindlichen Polizeibeamten<br />
davon ausgegangen werden, dass durch die Art und den Umfang der Ausbildung insbesondere<br />
auch auf rechtlichem Gebiet die Sachkunde nahezu optimal vermittelt wurde und somit keine<br />
weitere Prüfung erforderlich ist. Dies ist im „neuen“ WaffG explizit aufgeführt.<br />
Die Anerkennung der Ausbildung oder Berufstätigkeit kann auch nur für bestimmte Gebiete<br />
erfolgen.<br />
Antragsteller mit den genannten Voraussetzungen können bzw müssen demnach von einer<br />
weiteren Überprüfung ihrer Sachkunde befreit werden da diese per Gesetz als anerkannt gilt.<br />
Copyright A. Schacht Seite 6
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Die Anforderungen an die Sachkundenachweise sind in den letzten Jahren ständig gestiegen.<br />
Gemäß § 1. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) werden bei der Überprüfung<br />
der Kandidaten mindestens ausreichende Kenntnisse verlangt über<br />
Handhabung von Schusswaffen und Umgang mit Munition einschließlich<br />
ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen<br />
auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und<br />
Munition hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik,<br />
Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen,<br />
die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die<br />
Reichweite<br />
die wichtigsten Vorschriften und Regelungen bezüglich des Umganges mit<br />
Waffen und Munition<br />
Die Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der<br />
Notwehr und des Notstands<br />
Als Erleichterung für den Prüfungskandidaten gibt es die Einschränkung, dass er nur<br />
Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten nachweisen muss, für die er eine<br />
behördliche Genehmigung beantragt hat oder beantragen will.<br />
Antragsteller für die nichtgewerbliche Herstellung müssen eine durch Kenntnisse über<br />
waffentechnische, innerballistische und Werkstoffe erweiterte Sachkundeprüfung ablegen. Wie<br />
weit diese zusätzlich geforderten Kenntnisse in Art und Umfang auszusehen haben, ist im<br />
Detail nicht vorgegeben sondern offen gelassen. Der Prüfling sollte sich jedoch auch mit<br />
folgenden Themenbereichen vertraut machen:<br />
Einfuhr (Verbringen) von Waffen und Munition (§ 29 WaffG)<br />
Überlassen von Waffen und Munition an Dritte (§ 34 WaffG)<br />
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und<br />
Versammlungen (§ 42 WaffG und § 2 Versammlungsgesetz)<br />
Erlaubnispflicht bei der nichtgewerblichen Herstellung von Waffen (§ 41 WaffG)<br />
Sicherungsvorschriften gegen das Abhandenkommen von Waffen und Munition<br />
(§ 36 WaffG)<br />
Pflicht zur Anzeige beim Abhandenkommen von Waffen und Munition (§ 37<br />
WaffG)<br />
Pflicht zur Anzeige beim Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden (§ 37/2<br />
WaffG)<br />
Genehmigungspflicht beim Schießen mit Schusswaffen oder Böllern außerhalb<br />
von Schießstätten (§§ 16, 42 WaffG).<br />
<br />
Auch hier gilt, dass nur die Kenntnisse abverlangt werden, welche für die Art der beantragten<br />
Erlaubnisse und den entsprechenden Waffentyp für den Prüfling relevant sind.<br />
Copyright A. Schacht Seite 7
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Da eine vor dem Erwerb der Waffenbesitzkarte bestandene Sachkundeprüfung auch die<br />
Sachkunde für einen Munitionserwerbsschein, eines Waffenscheines und einer<br />
Schiesserlaubnis beinhaltet, ist die Sachkundeprüfung so anzulegen als ob alle genannten<br />
Erlaubnisse beantragt worden wären. Eine Einschränkung gibt es lediglich dahingehend, dass<br />
es sich um vergleichbare Schusswaffenarten (vergleichbar mit den beantragten Waffenarten)<br />
handeln muss.<br />
Bei nicht bestehen der Sachkundeprüfung kann diese, notfalls auch mehrfach, wiederholt<br />
werden. Die Prüfungskommission bestimmt, ob eventuell eine Frist bis zur erneuten Zulassung<br />
zur Prüfung einzuhalten ist.<br />
Wichtig ist noch die gesetzliche Vorgabe, dass die Sachkunde für Sportschützen NICHT<br />
geeignet ist die für einen beruflichen Umgang mit Schusswaffen geforderten Voraussetzungen<br />
zu erfüllen. Dies ist jedoch nicht im Gesetz verankert, soindern wird von den<br />
Verwaltungsbehörden auf Grund einer internen Verwaltungsvorschrift gerne so gefordert.<br />
Die Prüfungskommission wird durch die vor Ort zuständige Behörde eingesetzt. Der<br />
Kommission gehören ein Vorsitzender sowie zwei Beisitzer an. Diese haben selbstverständlich<br />
ebenfalls sachkundig zu sein und maximal ein Mitglied darf im Bereich des Waffenhandels oder<br />
der Waffenherstellung tätig sein.<br />
Über das Bestehen oder Durchfallen des Prüfungsaspiranten wird mit Stimmenmehrheit<br />
entschieden.<br />
Der die Prüfung bestandene Prüfling erhält über das Ergebnis eine Bescheinigung welche vom<br />
Vorsitzenden der Kommission zu unterzeichnen ist. Gleichfalls zu fertigen ist ein Protokoll über<br />
die Prüfung, deren wesentlichen Inhalt sowie das Ergebnis. Dieses Protokoll ist der zuständigen<br />
Behörde zuzuleiten. Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung allein<br />
Sache der zuständigen Behörde.<br />
Gleichgestellt sind die von den Genehmigungsbehörden staatlich anerkannten<br />
Prüfungskommissionsvorsitzenden, die eine eigene Prüfungskommission unter den gleichen<br />
Voraussetzungen wie die Behörde zusammenstellen und die Prüfungen selbst abnehmen<br />
können.<br />
Diese Prüfungen werden unter einem auf dem Nachweis ersichtlichen Aktenzeichen im<br />
gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes anerkannt.<br />
Copyright A. Schacht Seite 8
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
6. Texte Strafgesetzbuch zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />
Wichtige Kenntnisse aus dem Strafgesetzbuch:<br />
Die reinen Gesetzestexte sind der besseren Erkennbarkeit wegen in Kursivschrift geschrieben,<br />
die Erläuterungen in Normalschrift.<br />
§ 32 StGB (Notwehr), Gesetzestext:<br />
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.<br />
Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen<br />
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.<br />
Bei einer Notwehrhandlung muss sich der Betroffene objektiv in einer Situation befinden, in der<br />
ein Angriff gegenwärtig und rechtswidrig gegen ihn ausgeführt wird.<br />
Von einem Angriff spricht man, wenn ein Rechtsgut des Angegriffenen wie sein Leib, sein<br />
Leben, seine Ehre, Eigentum oder sein Hausrecht verletzt bzw. bedroht werden. Diese<br />
beispielhafte Aufzählung ist nicht abschließend. Die Verletzung des Rechtsgutes muss<br />
gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehen oder noch nicht abgeschlossen sein, also<br />
andauern. Dabei ist es egal, ob der Angreifer durch sein Tun die Verletzung des Rechtsgutes<br />
bewusst herbeiführen will. Der Terminus Angreifer beinhaltet, dass die rechtswidrige Bedrohung<br />
durch einen Menschen erfolgen muss, da Tiere nicht rechtswidrig handeln können. Der Angriff<br />
kann nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen erfolgen, wenn der<br />
Unterlassende eine Verpflichtung zum Einschreiten hat.<br />
Die Gegenwärtigkeit des Angriffes ist gegeben, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat<br />
oder noch andauert. Noch andauert bedeutet auch, dass die Wiederholung eines erfolgten<br />
Angriffes unmittelbar zu befürchten ist. Hierbei ist auch der zeitliche Zusammenhang von<br />
Bedeutung. Im Klartext bedeutet dies, dass Notwehr nicht mehr geltend gemacht werden kann<br />
wenn ich einem Angreifer begegne, der mich vor zwei Tagen überraschend niedergeschlagen<br />
hat. Hier ist durch den fehlenden unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Angriff und<br />
Verteidigung Notwehr nicht mehr möglich.<br />
Die erforderliche Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn der Angreifer keine Befugnis für sein<br />
Handeln hat. Ohne diese Befugnis (z.B. bei der Festnahme durch Polizeibeamte gegeben)<br />
muss der Angegriffene die Verletzung seiner geschützten Rechtsgüter nicht dulden und darf<br />
sich in Notwehr verteidigen.<br />
Eine wichtige Einschränkung besteht auch darin, dass Notwehr gegen Notwehr nicht zulässig<br />
ist.<br />
Verteidigung sind alle Handlungen die den Angriff abwehren und die bestehende Gefahr für<br />
eines oder mehrere der geschützten Rechtsgüter endgültig beseitigen. Zu diesem Zweck ist<br />
sowohl die reine Abwehr (Schutzabwehr) als auch die Durchführung eines Gegenangriffes, die<br />
so genannte Trutzwehr, erlaubt. Daraus ergibt sich, dass selbstverständlich auch eine<br />
Bedrohung des Angreifers zur Abwehr erfolgen darf.<br />
Die Abwehr (Notwehr) kann im Extremfall bis zur Tötung des Angreifers führen.<br />
Copyright A. Schacht Seite 9
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Die Erforderlichkeit zur Abwehr eines Angriffs ergibt sich aus der Geeignetheit und<br />
ausreichenden Dosierung der Abwehrhandlung, die während des stattfindenden Angriffs diesen<br />
beendet oder deutlich abschwächt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder die Relation<br />
zwischen Mittel und Zweck sind bei jeder Abwehrhandlung zu beachten. Die Art und Schwere<br />
des Angriffs entscheiden über die Wahl der Mittel zur Verteidigung.<br />
Bei einem Angriff gegen Leib oder Leben ist der Einsatz einer Schusswaffe eher geboten als<br />
bei einer Verletzung der Ehre. Trotz der Beachtungspflicht der Verhältnismäßigkeit wird die<br />
Flucht oder die Aufgabe bedrohter Rechtsgüter dem Angegriffenen nicht zugemutet. Etwas<br />
anders sieht die Sache bei einem Angriff durch Kinder oder offensichtlich Geisteskranke aus.<br />
Hier wird vom Angegriffenen erwartet, dass er die Situation verbal oder durch Meidbewegungen<br />
zu bereinigen versucht.<br />
Dies beinhaltet trotzdem die Möglichkeit, in extremen Fällen auch bei einem Angriff durch<br />
Kinder oder geistig kranke Menschen, die eigene Verteidigung mit allen zur Verfügung<br />
stehenden Mitteln durchzuführen.<br />
Wenn zwischen der Schwere des Angriffs und den Auswirkungen der Verteidigung die<br />
Verhältnismäßigkeit nicht beachtet beziehungsweise offensichtlich verletzt wird, ist die<br />
Verteidigungshandlung nicht geboten. Dies bedeutet, dass in einen solchen Falle der<br />
Verteidiger einen Rechtsmissbrauch begeht.<br />
Der ebenfalls erforderliche Verteidigungswille liegt nicht vor, wenn der Angreifer z.B. vom<br />
„Verteidiger“ vor dem Angriff provoziert wurde um den Angreifer dann zu verletzen. Bejaht wird<br />
der Verteidigungswille hingegen, wenn die Verteidigungshandlung einzig darauf abzielt den<br />
stattfindenden Angriff abzuwehren.<br />
Neben dem Schutz der eigenen Person und Rechtsgüter erstreckt sich die Notwehrmöglichkeit<br />
auch auf die Abwehr eines Angriffs gegen Dritte. Deren Verteidigungswille muss artikuliert<br />
oder bekannt (erkennbar) sein. Bei dieser Abwehr eines Angriffs gegen Dritte spricht man von<br />
Nothilfe.<br />
Wer aus eigenem Interesse zu den obigen Aussagen und Definitionen weitergehende<br />
Informationen haben möchte, kann sich mit den Kommentaren zu den genannten<br />
Gesetzestexten (ebenfalls im Buchhandel erhältlich) beschäftigen. Für die Ablegung der<br />
Sachkundeprüfung ist dies jedoch nicht erforderlich.<br />
§ 33 StGB (Überschreitung der Notwehr), Gesetzestext:<br />
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so<br />
wird er nicht bestraft.<br />
Die Grenzen der Notwehr überschreiten bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, die über das zur<br />
Abwehr erforderliche Maß hinausgehen und somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br />
verletzen. Wird dieser Notwehrexzess aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken begangen,<br />
erlaubt der Gesetzgeber dieses überzogene Handeln zwar nicht, duldet bzw. entschuldigt es<br />
jedoch. Aus dieser Entschuldigung des stattgefundenen Handelns ergibt sich der so genannte<br />
Copyright A. Schacht Seite 10
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Schuldausschließungsgrund. Dadurch bleibt das eigentlich als Fehlverhalten des Verteidigers<br />
zu bezeichnende Abwehren eines Angriffs ohne die sonst üblichen Rechtsfolgen.<br />
§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), Gesetzestext:<br />
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,<br />
Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem<br />
anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden<br />
Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden<br />
Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch<br />
nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.<br />
Eine Notstandslage liegt vor, wenn nur durch die Verletzung/Beeinträchtigung eines<br />
Rechtsgutes des Angreifers/Verursachers die Gefährdung eines eigenen Rechtsgutes<br />
abgewendet werden kann. Hierbei muss sich der Verteidiger in einer objektiven<br />
Notstandssituation befinden.<br />
Die Handlung oder Tat des Verteidigers muss zur Abwendung der Gefahr in angemessenem<br />
Verhältnis stehen. Gefahr bedeutet dabei, dass ein ungewöhnlicher Zustand vorliegt, der den<br />
Eintritt eines Schadens für ein geschütztes Rechtsgut wahrscheinlich erscheinen lässt. Hierbei<br />
ist als Maßstab die normale und vernünftige Lebenserfahrung heranzuziehen. Eine<br />
Besonderheit besteht darin, dass die Gefährdung eines oder mehrerer Rechtsgüter auch durch<br />
vorangegangenes Handeln des Verteidigers verursacht worden sein kann.<br />
Die vom Verteidiger vorgenommene Handlung darf ausschließlich der Gefahrenabwehr von<br />
sich oder einem anderen dienen, nur dann liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.<br />
Von besonderer Bedeutung ist, dass das Interesse/Rechtsgut des Verteidigers das verletzte<br />
Rechtsgut des Angreifers wesentlich überwiegen muss.<br />
Unter Notstandshandlung versteht man ein Handeln des Betroffenen, das zur Abwehr der<br />
Gefahr in angemessenem Verhältnis steht. Dazu muss die Handlung geeignet und zweckmäßig<br />
sein um die Gefahr zu bannen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass das angewandte Mittel<br />
das einzige zur Verfügung stehende ist. Unangemessenheit liegt aber z.B. vor, wenn ein<br />
Polizeibeamter oder eine Sicherheitskraft auf Grund ihres Berufes eine über das normale Maß<br />
hinausgehende Gefährdung während der Dienstausübung hinnehmen muss.<br />
Die Handlung besteht in einer Interessenkollision, da der Notstandshandelnde zur Abwehr der<br />
Gefahr für ein Rechtsgut ein anderes Rechtsgut verletzt.<br />
Copyright A. Schacht Seite 11
Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />
Der Rettungswille kann nur bejaht werden, wenn das Handeln ausschließlich der Abwehr einer<br />
Gefahr für eine eigenes oder das Rechtsgut eines anderen dient. Dieser andere (Dritte) muss<br />
seine Einwilligung zur Gefahrenbeseitigung gegeben haben oder würde sie vermutlich erteilen,<br />
wenn er könnte.<br />
Richtet sich das Handeln nicht ausschließlich auf die Gefahrenabwehr oder liegt die<br />
erforderliche (vermeintliche) Einwilligung des Dritten nicht vor, liegt kein Rechtfertigungsgrund<br />
vor und der Verteidiger begeht als rechtswidrig handelnder Täter eine strafbare vollendete Tat<br />
im Sinne des Strafgesetzbuches.<br />
Die Güterabwägung muss zum Ergebnis haben, das dass geschützte und zu verteidigende<br />
Rechtsgut/Interesse das im Falle der Verteidigung zu verletzende Rechtsgut wesentlich<br />
überwiegt. Bei dieser Prüfung ist nicht nur die Abwägung der Güter gegeneinander, sondern<br />
auch der Grad der zu erwartenden Gefährdung in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die<br />
Wertigkeit der Rechtgüter kann im § 34 StGB und aus der Strafandrohung für die einzelnen<br />
Taten ersehen werden.<br />
§ 35 StGB (Entschuldigender Notstand), Gesetzestext:<br />
(1)Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit<br />
eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen<br />
ihm nahe stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.<br />
Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst<br />
verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden<br />
konnte, die Gefahr hinzunehmen. Die Strafe kann jedoch nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert<br />
werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr<br />
hinzunehmen hatte.<br />
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Abs. 1<br />
entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die<br />
Strafe ist nach § 49 (1) zu mildern.<br />
Wie der Name schon vermuten lässt, wird in § 35 StGB bei Vorliegen bestimmter<br />
Voraussetzungen ein Handeln entschuldigt, welches eigentlich strafbar ist. § 35 StGB stellt<br />
keine Befugnis, sondern lediglich einen Entschuldigungsgrund zur Verteidigung dar.<br />
Die Definitionen der einzelnem Merkmale sind bis auf die folgenden Beschreibungen mit denen<br />
der vorausgegangenen §§ des StGB identisch.<br />
Um eine entschuldigende Notstandslage in Anspruch nehmen zu können, muss der<br />
Betroffene objektiv in einer Notstandslage sein, das heißt, die Gefahr für Leben, Leib oder<br />
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Freiheit ist gegenwärtig und kann nur durch eine rechtswidrige Tat abgewendet werden. Wie<br />
man sieht, sind hier ganz klar nur die drei wichtigsten Rechtsgüter erfass, eine entschuldigende<br />
Notstandslage kann ergo nicht bei einer Gefährdung z.B. der Ehre oder des Hausrechts in<br />
Anspruch genommen werden!<br />
Gefahr ist der nach den konkreten Umständen wahrscheinlich erscheinende Schadensfall.<br />
Anders als in § 34 StGB muss die Gefahr nicht nur einem der aufgeführten Rechtsgüter drohen,<br />
sondern die zu erwartende Verletzung muss schwerwiegenden Charakter besitzen. Dies<br />
bedeutet, dass bei einer Verletzung des Rechtsgutes Leben Todesgefahr, bei Leib schwere<br />
Körperverletzung und bei Bedrohung der Freiheit die Einschränkung der freien körperlichen<br />
Fortbewegung drohen. Weitere Rechtsgüter sind in § 35 StGB nicht erfasst, eine Gefährdung<br />
z.B. des Eigentums ist hinzunehmen. Die Ursache der auftretenden Gefährdung ist nur von<br />
Belang, wenn der Täter (Verteidiger) sie selbst verursacht hat. Hier greift der Begriff der<br />
Gefahrenhinnahme, wonach der Schuldausschließungsgrund verneint wird, wenn die Gefahr<br />
auf Grund eines besonderen Rechtsverhältnisses zumutbar ist oder der Täter sie selbst<br />
verursacht hat.<br />
Die Notstandshandlung wird definiert als Begehung einer rechtswidrigen Tat zur<br />
Gefahrenabwehr. Die Entschuldigung greift, wenn der Täter durch die Gefahrensituation einem<br />
solchen psychischen Druck ausgesetzt ist, dass er sich nicht mehr normgerecht verhalten<br />
konnte bzw. ein solches Verhalten nicht mehr zumutbar war.<br />
Der erforderliche Rettungswille liegt vor, wenn die Abwehrhandlung allein und zielgerichtet der<br />
Abwehr einer Gefahr für ein geschütztes Interesse/Rechtsgut des Täters selbst oder einem<br />
Angehörigen beziehungsweise einer ihm nahe stehenden Person dient.<br />
Analog zu § 32 StGB (Nothilfe) darf eine Hilfeleistung nicht „unaufgefordert“ durchgeführt<br />
werden, zumindest die mutmaßliche Einwilligung des Bedrohten muss vorliegen.<br />
Definition Angehörige gem. § 11 Abs. 1 StGB:<br />
- Verwandte gerader Linie z.B. Eltern, Geschwister, nicht jedoch Geschwisterkinder<br />
(Nichten/Neffen) und die Geschwister der Eltern<br />
(Tanten/Onkel).<br />
- Verschwägerte gerader Linie Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefvater, Stiefmutter,<br />
Stiefkinder usw.<br />
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-Ehegatte<br />
das Verhältnis von Ehegatten wird durch Scheidung,<br />
Aufhebung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe nicht<br />
geändert.<br />
-Verlobte<br />
Bei Verlobten ist erforderlich, dass ein „ernst gemeintes und<br />
nicht unsittliches“ Eheversprechen vorliegt.<br />
-Geschwister<br />
Zu den Geschwistern gehören auch Halbgeschwister<br />
(halbbürtig)<br />
-Ehegatten der Geschwister<br />
Diese zählen auch dann zum genannten Angehörigenkreis,<br />
wenn die Beziehung durch nichteheliche Geburt entstanden,<br />
die Ehe die der Beziehung zugrunde lag geschieden oder<br />
wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist<br />
Geschwister der Ehegatten<br />
Pflegeeltern/Pflegekinder<br />
ein tatsächliches Verhältnis, das wie das natürliche Eltern-<br />
/Kindschaftsverhältnis auf Dauer ausgelegt ist. Stiefeltern<br />
können selbstverständlich auch Pflegeeltern werden.<br />
Andere nahe stehende Person<br />
Hier sind Menschen gemeint, deren Gefährdung auch der<br />
Täter als Druck gegenüber seiner Person versteht. Dies<br />
kann z.B. zutreffen auf Verwandte, die nicht Angehörige sind<br />
(Onkel/Tante/Nichten/Neffen), Lebensgefährten, nahe<br />
Freunde, enge Hausgenossen, langjährige<br />
Mitarbeiter/Bedienstete.<br />
Eine psychische Ausnahmesituation (Druck) wird nicht greifen, wenn dem Täter/Verteidiger die<br />
Hinnahme der Gefahr und der damit verbundene Schaden zugemutet werden kann, weil er sie<br />
selbst verursacht hat oder sie wegen einem bestehenden besonderen Rechtsverhältnis<br />
hinzunehmen ist.<br />
Auch hier ist eine Abwägung der Handlung vorzunehmen, Gefährdungen also bis zu einem<br />
bestimmten Punkt zu akzeptieren bzw. hinzunehmen ohne jedoch in einen Bereich<br />
vorzustoßen, der nur noch als Heldenmut bezeichnet werden kann.<br />
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Bei der Selbstverschuldung der auftretenden Gefahr (Verteidigungs- oder Abwehrhandlung)<br />
genügt z.B. schon Leichtfertigkeit bei der Herbeiführung einer Situation die eine<br />
Abwehrhandlung zur Folge hat.<br />
Ein bereits mehrfach genanntes besonderes Rechtsverhältnis liegt in der Regel bei Polizisten,<br />
Feuerwehrleuten (und Personen in ähnlichen Berufen wie Bergwacht pp.), Soldaten und<br />
Seeleuten vor, die die für ihre Arbeit typische Gefährdung akzeptieren müssen. Auch diesem<br />
Personenkreis kann jedoch nicht zugemutet werden, in den sicheren Tod zu gehen um ihre<br />
Aufgabe wahrzunehmen.<br />
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7. Informationen zur Sachkundeprüfung, Bereich Waffentechnik<br />
Aus welchen Komponenten besteht eine Patrone<br />
Hülse<br />
Zündeinrichtung (Zündhütchen, Zündmasse)<br />
Treibladung<br />
Geschoss<br />
Komponenten einer Patrone<br />
Aus welchen Teilen besteht die Visiereinrichtung einer Waffe<br />
Normaleweise aus der Kimme und einem Korn, bei Flinten meist nur aus einem Korn. Vermehrt<br />
haben sich auch optische Zielhilfen etabliert, hier sind zu nennen Zielfernrohre und<br />
Lichtpunktzielgeräte. Auch ein beleuchtetes Absehen ist erlaubt.<br />
Siehe hierzu auch Kapitel 16.2, 16.3 und 16.4<br />
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Kimme und Korn (Standard)<br />
Zielfernrohr mit beleuchtbarem Absehen<br />
Leuchtpunkt-Zielgerät<br />
Leuchtpunkt-Zielgerät<br />
Die Gefahrenbereiche für Geschosse folgender Munitionsarten betragen:<br />
4 mm M 20 300 m<br />
.22 lfB .....................1500 m<br />
7,65 .....................1400 m<br />
9 mm x 19 .....................2000 m<br />
.357 Mag. .....................2000 m<br />
.44 Rem. Magnum 2000 m<br />
.38 Spec. .....................1500 m<br />
Flintenlaufgeschosse.............. .....1200 m<br />
.223 Remington 4300 m<br />
.308 Win./7.62 x 51 5000 m<br />
.300 Win.Magnum 5000 m<br />
Infanteriegeschosse.....................5000 - 6000 m<br />
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Die wesentlichen Teile einer Schusswaffe.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
der Lauf<br />
der Verschluss<br />
das Kartuschen- oder Patronenlager, wenn dieses nicht Bestandteil des Laufes ist, z.B.<br />
bei Revolvertrommeln<br />
das Griffstück oder diejenigen Waffenteile, die bei Kurzwaffen zur Aufnahme des<br />
Auslösemechanismus bestimmt sind<br />
Lauf Patronenlager Verschluss<br />
Griffstück mit Abzugseinrichtung<br />
Was ist beim Schießen mit Selbstladewaffen hinsichtlich der Schussbereitschaft zu beachten<br />
Sobald man den Abzug betätigt und einen Schuss gelöst hat, ist die Waffe wieder feuerbereit,<br />
da sich erneut eine Patrone im Lauf befindet<br />
Was ist ein Schalldämpfer<br />
Vorrichtung/en, die für Schusswaffen bestimmt sind und den Mündungsknall dämpfen<br />
MP Akram mit Schalldämpfer<br />
Schalldämpfer zum anschrauben<br />
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Was sind Geschosse im Sinne des Gesetzes<br />
<br />
<br />
feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote)<br />
gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus<br />
Schusswaffen bestimmt sind<br />
Einzelgeschoss (Blei) 4,5 mm<br />
Schrotgarbe in Hülse<br />
Filzgeschoss in Hülse (mit Zündhütchen) ohne<br />
Treibladungspulver<br />
Was überprüfen sie zuerst, wenn sie mit einer Waffe hantieren wollen<br />
Ob die Sicherheit gewährleistet ist (z.B. Aufsuchen der Ladeecke, ob sich Personen im<br />
Gefahrenbereich befinden, Gehörschutz der Anwesenden usw.)<br />
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Zustand der Waffe (geladen, gesichert, entspannt, Magazin eingeführt?)<br />
Welche Faktoren bestimmen die sog. Aufhaltekraft / Stoppwirkung (Energieabgabe des<br />
Geschosses im Zielkörper)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bewegungsenergie des Geschosses<br />
Größe des Geschosses<br />
Form und Beschaffenheit des Geschosses (Material, Eigenarten wie z.B. Hohlspitze,<br />
Deformationsverhalten)<br />
Entfernung zum Zielobjekt<br />
Beschaffenheit des Zielkörpers (Material, ballistischer Schutz)<br />
Welche Kennzeichen trägt normalerweise eine Schusswaffe<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Name, Name der Firma oder das eingetragene Warenzeichen des Waffenherstellers<br />
oder des Waffenhändlers, der eine gewerbliche Niederlassung in Geltungsbereich des<br />
Waffengesetzes hat<br />
Bezeichnung und Kaliber der für diese Waffe vorgesehenen Munition<br />
Seriennummer oder andere fortlaufende Nummer<br />
das Beschusszeichen eines Beschussamtes<br />
Seriennummer, Kaliber, Modellangabe<br />
Hersteller und Herstellungsland<br />
Welche Teile der Waffe müssen mit einem Beschusszeichen versehen sein<br />
Hierüber gibt es keine Vorschriften, die Waffe muss lediglich über ein Beschusszeichen<br />
verfügen. Wo sich dieses befindet, ist unterschiedlich, z.B. bei Revolvern kann es nur bei<br />
geöffneter Trommel, bei Kipplaufwaffen in geöffnetem Zustand sichtbar sein. Genaue Kontrolle<br />
ist demnach unerlässlich.<br />
Welche Zündungsarten gibt es bei herkömmlicher moderner Patronenmunition<br />
Randfeuerzündung<br />
Zentralfeuerzündung, hier unterscheidet man zwischen Boxerzündung und<br />
Berdanzündung<br />
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Zündmasse im Auszieherrand integriert<br />
Zündmasse im separaten Zündhütchen<br />
Schematische Darstellung von Boxer- und Berdanzündung sowie Zündhütchen<br />
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Veraltete Stiftfeuerpatrone bei der die<br />
Treibladung durch hineinschlagen des<br />
Zündstiftes gezündet wird.<br />
Welches sind die typischen Merkmale einer Selbstladepistole<br />
die Munitionsbevorratung erfolgt in einem Magazin, das sich üblicherweise im Griffstück oder<br />
vor der Abzugseinheit befindet. Das Magazin kann auch fest eingebaut sein und das<br />
aufmunitionieren erfolgt z.B. durch so genannte Ladestreifen direkt in das Magazin<br />
Durch Lösen des Schusses und den damit verbundenen Rückstoß wird der<br />
Selbstlademechanismus initiiert, der die abgefeuerte Hülse auszieht, auswirft und durch die<br />
kinetische Energie des Verschlusses eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager<br />
einführt. Gleichzeitig kann bei diesem Vorgang der Schlagbolzen gespannt werden<br />
Pistole, Magazin, zurücklaufender Verschluss<br />
spannt die Waffe, vorlaufender führt neue<br />
Patrone ein<br />
Welches sind die typischen Merkmale eines Revolversystems<br />
<br />
<br />
Revolver sind mehrschüssige Waffen, deren Magazin als drehbare Trommel ausgeführt<br />
ist<br />
Patronenlager (Trommel) und Lauf sind getrennt<br />
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Revolver mit geöffneter Trommel (gleichzeitig<br />
Magazin und Patronenlager). Drehkranz<br />
transportiert beim Abziehen neue Patrone vor<br />
den Lauf<br />
Wie wird Munition nach dem metrischen System grundsätzlich bezeichnet und angesprochen<br />
In Europa meist z.B. 9 mm (Kaliber) x 19 (Hülsenlänge), oder 8 X 57<br />
Woran ist die Sicherung einer Waffe meistens erkennbar<br />
An einer beweglichen Vorrichtung (Knopf- oder Hebel- bzw. Schieberfunktion) welche mit der<br />
Schusshand leicht zu erreichen ist und verschiedene Markierungen aufweisen kann. Dies<br />
können insbesondere farbliche Markierungen (Rot = entsichert, weiß = gesichert),<br />
Buchstaben F = Feuer, Fire, frei oder S = Sicher, Save oder Zahlen (0 = gesichert, 1 =<br />
feuerbereit/entsichert/Einzelschussmodus, 3,5,10 usw. = entsichert, Feuerstoß oder<br />
Reihenfeuermodus gewählt) sein. Auch die Symbolische Kennzeichnung mit z.B. =, 1<br />
Patrone, 3 oder mehr Geschossdarstellungen ist möglich.<br />
Auch werden so genannte Griff- oder Handballensicherungen eingesetzt, die meist zusätzlich<br />
zu den geschilderten Sicherungen vorhanden sind, über keine Kennzeichnung verfügen und die<br />
entsicherte Waffe erst durch den Zugriff der Schusshand feuerbereit werden lassen.<br />
Sicherung mit Hebelmechanik<br />
Hebelsicherung ohne Kennzeichnung<br />
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Hebelsicherung mit Buchstaben- und<br />
Farbkennung<br />
Schiebesicherung beschriftet<br />
Hebelsicherung mit Zahlenkennung<br />
Griffspanner (ungedrückt ist Waffe sicher)<br />
Wie kann der Verschluss einer Pistole in hinterster Stellung gehalten werden<br />
<br />
<br />
durch Betätigen des Verschlussfanghebels wenn der Verschluss in die hinterste Stellung<br />
gezogen wird und<br />
durch ein eingeführtes leeres Magazin und zurückziehen des Verschlusses(Waffe bleibt<br />
offen für Magazinwechsel)<br />
Bei zurückgezogenem Verschluss<br />
Verschlussfanghebel feststellen<br />
Bei geschlossener Waffe leeres Magazin<br />
einführen und Verschluss öffnen =<br />
Feststellung hinten<br />
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Wodurch unterscheiden sich normale Läufe/Rohre und Polygon-Läufe<br />
<br />
<br />
Normale Rohre verfügen über Züge und Felder um die Geschossführung und die<br />
Rotation um die Längsachse zu gewährleisten<br />
Polygonrohre haben so genannte Führungsflanken, die weniger ausgeprägt als die<br />
scharfkantigen Züge/Felder sind und damit einen gleichmäßigeren Gasschlupf<br />
gewährleisten. Auch der Verschleiß von Polygonrohren ist geringer als bei<br />
herkömmlichen Läufen<br />
Lauf mit Zügen und Feldern<br />
Polygonlauf mit Führungsflanken (Vieleck)<br />
Was besagt die Munitionsbezeichnung „Magnum“<br />
Magnum steht für die verstärkte Treibladung einer Patrone, welche nur aus dafür vorgesehenen<br />
Waffen verschossen werden darf. Beispiel: Kal. .38 und Kal. .357 Mag. sind kaliberidentisch,<br />
.357 Mag. verfügt aber über eine verstärkte Ladung, die aus normalen Waffen Kal. .38 nicht<br />
verschossen werden darf<br />
Patrone Kal. .38<br />
Patrone Kal. .357 Magnum<br />
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Kal. .38 und Kal. .357 Magnum im Schnitt und direktem Größen- und Treibladungsvergleich<br />
Welche Aufgabe erfüllt der Verschluss einer Schusswaffe<br />
die Verriegelung der Waffe während der Schussabgabe, so dass eine Schützengefährdung<br />
durch nach hinten/oben austretende Treibladungsgase oder Hülsenpartikel ausgeschlossen ist.<br />
Gleichzeitig bewirkt ein geschlossener Verschluss eine effektivere Umsetzung der<br />
freiwerdenden Treibladungsenergie<br />
Welche Ausformungen kann eine Sicherungseinrichtung an Schusswaffen haben<br />
Hebel-, Knopf- oder Schiebermechanik, Spannvorrichtung<br />
Sicherung als Hebelmechanismus<br />
Sicherung als Druckknopf<br />
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Sicherung als Schiebemechanismus<br />
Weitere Beispiele siehe auch Kapitel 10<br />
Was ist ein Einstecklauf<br />
Ein Lauf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Originallaufes entspricht, der<br />
jedoch ein kleineres Kaliber als dieser besitzt. Dadurch können aus großkalibrigen Waffen<br />
schwächere, kleinkalibrigere Munitionssorten verschossen werden. Es gibt auch so genannte<br />
Reduzierhülsen, die außen über Form und Kaliber der Originalpatrone verfügen, jedoch als<br />
Patronenlager für kleinkalibrigere Munition dienen. Hier sind insbesondere 4 mm und<br />
Kleinkaliber-Patronen zu nennen. Im Gegensatz zum regulären Einstecklauf ist die Führung des<br />
Kleinkalibrigen Geschosses in der Reduzierhülse jedoch sehr kurz und die Präzision daher<br />
nicht mit Einsteckläufen oder dem originalkalibrigen Lauf zu vergleichen, weil sehr viel geringer.<br />
Reduzierhülse von Kal. 12 auf Kal. 16<br />
(Schrotflinte)<br />
Woran erkennen Sie die Art der Munition oder Geschosse, welche aus der betreffenden Waffe<br />
verschossen werden dürfen<br />
Aus der Kaliberangabe des Herstellers auf der Waffe<br />
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Kaliberangabe der zugelassenen Munition auf<br />
der Waffe<br />
Was besagt die Bezeichnung KALIBER<br />
Kaliber bezeichnet den Innendurchmesser des Laufes und somit gleichzeitig den Durchmesser<br />
der Einzelgeschosse für die die betreffende Waffe zugelassen ist.<br />
Die Unterscheidung zwischen Zug- und Feldkaliber ist für den Schützen bedeutungslos<br />
Siehe auch Kapitel 11.7<br />
Warum genügt die reine Kaliberangabe auf Schusswaffen nicht<br />
Bei Kaliberidentischer Munition könnte es sonst zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn z.B.<br />
eine Patrone Kal. 9 mm x 19 mit Gewalt in eine für das Kaliber 9 mm X 18 gefertigte Waffe (z.B.<br />
Makarov) eingeführt wird.<br />
Was ist beim Schießen mit Revolvern hinsichtlich deren Schussbereitschaft zu beachten<br />
Nach dem ersten Schuss wird durch manuelles Spannes des Hahnes (Single Action) eine neue<br />
Patrone durch die beim Spannen erfolgende Drehung der Trommel vor den Lauf befördert. Bei<br />
Double-Action Waffen geschieht dieser Vorgang durch ein erneutes betätigen des Abzuges.<br />
Was ist nach dem Versagen eines Schusses zu beachten<br />
Es kann sich um einen so genannten Zündverzögerer handeln, also die Waffe weiterhin auf das<br />
Ziel gerichtet lassen und einen Moment abwarten, ob sich der Schuss noch löst (Sofern noch<br />
Zeit vorhanden ist und man nicht in einer lebensbedrohenden Situation die Waffe einsetzt).<br />
Was bewirkt der so genannte Drall bei Schusswaffen mit gezogenen Läufen<br />
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Drall ist der gewundene (Schraubenförmige) Verlauf der Züge und Felder in einem Lauf. Durch<br />
den schraubenförmigen Verlauf, welcher je nach Hersteller nach rechts oder links erfolgen<br />
kann, wird das Geschoss in eine Rotation um seine Längsachse versetzt und so in der<br />
Flugphase stabilisiert.<br />
Drall = Gewindeförmiger Verlauf der Züge und<br />
Felder im Lauf<br />
Welche Arten von Langwaffen werden wodurch unterschieden<br />
Flinten<br />
Büchsen<br />
Waffen mit meist glatten Läufen, jedoch gibt es auch Flinten die Züge<br />
und Felder aufweisen für den Verschluss von Flintenlaufgeschossen<br />
(Flinten = Schrotschuss)<br />
Waffen mit gezogenen Läufen Büchsen = Kugelschuss)<br />
Kombinierte Waffen<br />
Waffen, die über mehrere, meist in verschiedenen Kalibern gehaltene<br />
Läufe sowohl für Kugel- als auch Schrotmunition verfügen. Nahezu<br />
alle Kombinationen sind auf dem Markt erhältlich.<br />
(siehe auch Kapitel 8.8)<br />
Woraus ergibt sich die Kaliberangabe bei Flinten<br />
Aus der Anzahl gleichgroßer Rundkugeln, die sich aus einem englischen Pfund Blei (454 g)<br />
gießen lassen und dem Durchmesser des verwendeten Laufes entsprechen.<br />
z.B. ergeben zwölf Rundkugeln von je 18,2 mm Durchmesser ein Pfund englisches Blei, somit<br />
hat ein Schrotlauf Kal. 12 einen Innendurchmesser von cirka 18,2 mm.<br />
Was bedeutet der Begriff „Single-Action“<br />
Der Abzug löst lediglich den gespannten Hammer oder das Schlagstück aus der Rast. Mit dem<br />
Abzug wird die Waffe nicht gespannt. Bei Pistolen wird durch den Repetiervorgang nach dem<br />
ersten Schuss nicht nur die Hülse ausgeworfen und eine neue Patrone zugeführt, sondern auch<br />
der Hammer/das Schlagstück wieder in seiner Rast gefangen. Dadurch ist die Pistole für den<br />
zweiten Schuss bereits gespannt.<br />
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Bei Revolvern muss vor jedem weiteren Schuss der Hammer erneut gespannt und damit<br />
gleichzeitig eine neue Patrone vor den Lauf transportiert werden.<br />
Was bedeutet der Begriff „Double-Action“<br />
Durch das Betätigen des Abzuges wird das Schlagstück gespannt und anschließend wieder<br />
gelöst, so dass die Patrone gezündet wird. Nach dem Schuss ist die Waffe wieder geladen<br />
(durch die Bewegung des Verschlusses) und gespannt, der Abzug löst beim erneuten Betätigen<br />
das Schlagstück.<br />
Beim Revolver wird durch die Abzugsbetätigung gleichzeitig die Trommel transportiert, der<br />
Schlaghahn wieder gespannt und gelöst.<br />
Aus welchen Angaben besteht die Bezeichnung handelsüblicher Munition<br />
Aus Geschossdurchmesser und Hülsenlänge, evtl. noch mit Bezeichnung der Geschossart, z.B.<br />
9mm X 19 VMR.<br />
Dies bedeutet einen Geschossdurchmesser von 9 mm bei einer Hülsenlänge von 19 mm in<br />
Verbindung mit einem Vollmantel-Rundkopf Geschoss.<br />
Welche Ummantelungsarten unterscheidet man bei Einzelgeschossarten<br />
Vollmantel, Teilmantel oder die Angabe der Beschichtung, z.B. Teflon.<br />
So genannte Sintox-Geschosse umschließen den Geschosskern komplett, indem der<br />
Geschossboden durch ein Plättchen gegen das Abschmelzen von Geschossmaterial geschützt<br />
ist.<br />
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8. Vorgehensweise bei unbekannten Waffen (sichere Handhabung)<br />
Die Angst vor Waffen jeder Art, angefangen bei einem Stein der Hand des Angreifers, ist eine<br />
zutiefst menschliche Reaktion. Ein Sachkundiger ist aber nicht nur selbst Waffenbenutzer,<br />
sondern sollte eine Waffe auch als das sehen, was sie ist - ein Gegenstand aus verschiedenen<br />
Materialien. Erst der Benutzer, seine Absichten und Aktionen können eine Waffe gefährlich<br />
machen. Dies nicht nur durch den direkten Gebrauch, sondern auch durch technische<br />
Manipulationen, die von außen nicht sofort erkennbar sind. Aus den genannten Gründen sollte<br />
daher jede Fremdwaffe (auch die Dienstwaffe eines Kollegen oder Sportwaffe eines anderen<br />
Schützen) äußerst vorsichtig behandelt werden. Da man nicht alle Waffen und deren<br />
Funktionsweise kennen geschweige denn beherrschen kann, sollte man unter allen Umständen<br />
Handhabungen an einer Waffe nur in/an der Ladeecke durchführen. Sollte sich dort einmal ein<br />
Schuss lösen, wird kein Schaden entstehen. Erstes Ziel aber muss es sein, die Waffe ohne<br />
Abgabe eines Schusses zu entladen. Da sich auch ohne Fehlbedienung immer ein Schuss<br />
lösen kann, sollte vor Beginn der Arbeit an/mit der Waffe für Gehörschutz aller anwesenden<br />
gesorgt werden. Diese an sich selbstverständlichen Sicherheitsvorkehrungen erfahren in der<br />
Realität ( z.B. Waffenfund bei der Verfolgung eines Einbrechers) jedoch sehr schnell eine<br />
erhebliche Einschränkung. Wo bitte, befindet ich in einem Kleingartengelände oder einer<br />
Fabrikhalle die Ladeecke?<br />
Aus Gründen der Realitätsnähe sind hier die Sachkunde und der gesunde Menschenverstand<br />
des Handelnden gefragt und der beste Schutz vor vermeidbaren Unfällen.<br />
Beschrieben werden anschließend allgemeingültige Hinweise für Revolver und Pistolen.<br />
Exotische Waffen oder Eigenbauten engagierter Bastler können damit jedoch nicht abgedeckt<br />
werden.<br />
Im Zweifelsfalle können Kollegen, welche Waffenkenner oder Jäger sind, eventuell Hilfestellung<br />
geben. Sie sind bestimmt auch in ihrer Freizeit bereit, bei diesbezüglichen Problemen zu helfen.<br />
Für Langwaffen siehe Kapitel 8.10.<br />
8.1 PISTOLE:<br />
Als erste Maßnahme ist zu festzustellen, ob die Pistole über eine außen liegende Sicherung<br />
verfügt. Diese Sicherung wird entweder beschriftet (S/F) oder farblich markiert sein. Steht der<br />
Sicherungsflügel so, dass ein "S" (Sicher/Safe) oder farbiger Punkt (außer der Farbe rot) zu<br />
sehen ist, dürfte die Pistole gesichert sein. Ist ein "F" (Fire/Feuer) oder ein roter<br />
Markierungspunkt zu erkennen, sollte die Waffe zunächst gesichert werden. Generell gilt, dass<br />
ein roter Punkt oder rote Markierung Gefahr signalisiert.<br />
Eine auf „Sicher“ gestellte Sicherungseinrichtung garantiert aber auf keinen Fall auch<br />
tatsächlich hundertprozentige Sicherheit. Technische Veränderungen/Basteleien an der Waffe<br />
oder mechanische Defekte sind selten sofort erkennbar!<br />
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Waffe gesichert<br />
(rote Markierung sichtbar)<br />
Waffe entsichert<br />
Bei Pistolen ohne außen liegende Sicherungseinrichtung sollte überprüft werden, ob die Waffe<br />
gespannt oder entspannt ist. Zu erkennen ist dies bei den meisten Pistolen an einem<br />
vorgespannten Schlaghahn. Ist die Waffe gespannt, beginnt die Suche nach dem<br />
Entspannhebel. Dieser ist im Normalfall Bedienerfreundlich so angebracht, dass er mit dem<br />
Daumen der Schießhand erreicht werden kann. Ist die Waffe entspannt, gilt es als nächstes den<br />
Munitionsnachschub (automatischer Ladevorgang) zu unterbinden.<br />
Hierzu wird das evtl. eingeführte Magazin entnommen. Eine Magazinarretierung befindet sich<br />
entweder am unteren Ende des Griffstückes (insbesondere bei älteren Behörden- oder<br />
Militärwaffenwaffen) oder aber wieder in Reichweite des Daumens der Schusshand.<br />
Magazinlöseknopf betätigen<br />
Ist die Magazinsperre gelöst, fällt das Magazin aus dem Griffstück oder lässt sich zumindest<br />
leicht herausziehen.<br />
Magazin entnehmen<br />
Nachdem das Magazin entfernt worden ist, sollte man das Patronenlager kontrollieren.<br />
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Verschluss öffnen, Patronenlager kontrollieren<br />
Dazu muss der Verschluss zurückgezogen und somit geöffnet werden (Waffenausrichtung<br />
beachten!). Sollte sich eine Patrone im Patronenlager befinden, müsste sie bei einwandfreier<br />
Funktion der Waffe ausgezogen und ausgeworfen werden. Verfügt die Pistole über keine<br />
eindeutig identifizierbare Schlittenfangvorrichtung, gibt es eine weitere Möglichkeit, den<br />
zurückgezogenen Schlitten zu arretieren.<br />
Das entnommene Magazin wird entleert (Vorsicht, die Patronen könnten Spurenträger sein,<br />
entsprechende Maßnahmen ergreifen und Patronen sofort in geeignetes Behältnis geben)<br />
Patronen in geeignetes Behältnis geben<br />
und wieder in das Griffstück eingeführt. Bei allen Selbstladepistolen wird nach dem letzten<br />
Schuss, also geleertem Magazin, der Verschluss in hinterster Stellung gefangen. Durch das<br />
nun eingeführte leere Magazin, müsste sich der Verschluss beim zurückziehen ebenfalls<br />
fangen, also offen bleiben. Nun kann das Patronenlager kontrolliert werden.<br />
Nach dem Entladen der Waffe sollte diese so präpariert werden, dass auch für jeden anderen<br />
Kollegen klar ersichtlich ist, in welchem Zustand sich die Waffe befindet (sonst geht das Spiel<br />
von vorne los). Hierzu kann nicht nur der Verschluss geöffnet bleiben, man kann auch z.B.<br />
einen weichen Bleistift oder einen Filzstift so in das Griffstück einführen, dass er oben aus dem<br />
Verschluss herausragt. Lässt man dann den Verschluss vor gleiten (nicht schnellen), wird der<br />
Stift eingeklemmt und für jedermann ist ersichtlich, dass mit dieser Waffe nichts mehr passieren<br />
kann. Sollte die Waffe als Spurenträger nicht in Frage kommen, kann sie z.B. auch auseinander<br />
genommen und die Einzelteile dann mit Klebeband zusammen fixiert werden. Wenn jemand<br />
öfters mit gefundenen Waffen zu tun hat, empfiehlt es sich, z.B. einige Stücke (ca. 20 cm lang)<br />
rote oder orange Plastikleine (Freischneiderschnur) bei sich zu haben. Diese kann sehr gut<br />
durch den geöffneten Verschluss und das Rohr geführt werden. Wird der Verschluss dann<br />
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geschlossen, ist die Schnur vom Verschluss eingeklemmt und schaut sowohl vorne aus dem<br />
Rohr als auch oben aus dem Verschluss heraus. Die Signalwirkung (nichts im<br />
Rohr/Patronenlager, Verschluss nicht ganz verriegelt) ist eindeutig und von jedem weiteren<br />
Bearbeiter klar erkennbar.<br />
Nachfolgend dazu einige bebilderte Beispiele um die Handhabung zu erleichtern:<br />
Makarov<br />
1 Magazinlöseknopf<br />
2 Sicherung<br />
3 Verschlussfanghebel<br />
4 Zur Demontage den<br />
Abzugsbügel nach unten<br />
herausziehen und seitlich<br />
abschwenken<br />
Single-Action-Pistole<br />
1 Magazinlöseknopf<br />
2 Sicherung<br />
3 Verschlussfanghebel<br />
4 Handballensicherung<br />
P7/P7 M13<br />
1 zwei Möglichkeiten des<br />
Magazinlöseknopfes, ja nach<br />
Baujahr/Verwendung<br />
2 Griffstückspanner<br />
3 Knopf zur Demontage des<br />
Schlittens<br />
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P 5<br />
1 zwei Möglichkeiten des<br />
Magazinlöseknopfes, ja nach<br />
Baujahr<br />
2 Entspannhebel und<br />
Verschlussfanghebel<br />
3 Hebel zur Demontage des<br />
Verschlusses<br />
P6/P226<br />
1 Magazinlöseknopf<br />
2 Entspannhebel<br />
3 Verschlussfanghebel<br />
4 Hebel zur Demontage des<br />
Schlittens<br />
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8.2 Schema Pistole in unbekanntem Zustand:<br />
Pistole ohne<br />
Sicherung<br />
gespannt<br />
Pistole mit<br />
Sicherung<br />
gespannt<br />
entspannen<br />
sichern und<br />
entspannen<br />
Magazin lösen<br />
Magazin entnehmen<br />
Magazin entnehmen<br />
Verschluss öffnen und<br />
feststellen<br />
Patronenlager kontrollieren<br />
Munition aus Magazin<br />
entfernen und sicher<br />
verwahren<br />
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8.3 REVOLVER:<br />
Im Gegensatz zur Pistole findet die Bevorratung der Munition beim Revolver nicht in einem<br />
separaten Magazin statt, sondern in einer Trommel mit einer nach Hersteller und Kaliber<br />
unterschiedlichen Anzahl von Bohrungen.<br />
Hat man einen solchen Revolver in der Hand, beginnt auch bei diesem Waffentyp die Aktion mit<br />
der Suche nach einer Sicherung. Die meisten Revolver haben keine von außen erkennbare<br />
Sicherung.<br />
Daraus folgt, dass man zuerst versuchen muss, die Trommel zu öffnen um die Patronen zu<br />
entnehmen.<br />
Trommel öffnen<br />
Zum Öffnen der Trommel gibt es verschiedenste Möglichkeiten:<br />
Die meisten Fabrikate haben auf einer der Seiten einen Entriegelungsmechanismus. Dieser<br />
kann in eine je nach Hersteller unterschiedliche Richtung gezogen oder gedrückt werden. Nach<br />
dem dadurch erfolgten Entriegeln der Trommel ist deren Ausschwenken ohne Probleme<br />
möglich.<br />
verschiedene Öffnungsmechanismen<br />
(Beispiele)<br />
Speziell bei älteren Modellen kann sich statt der seitlichen Trommelarretierung unter dem Lauf<br />
eine dünnere Achse befinden. Diese kann entweder gegen einen Federdruck nach vorn<br />
gezogen und dann mitsamt der Trommel seitlich aus dem Rahmen geschwenkt werden oder<br />
aber sie ist durch losschrauben zu entriegeln/zu entfernen.<br />
Eine weitere Variante stellen die Kipplaufrevolver dar. Bei dieser Bauart wird nach dem<br />
Betätigen einer meist recht großflächigen Verriegelung die fest installierte Trommel mitsamt<br />
dem Lauf in einem Gelenk nach vorn abkippen und so den Zugriff auf die Patronen<br />
ermöglichen.<br />
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In den Trommeln befinden sich so genannte Auswerfersterne, die durch Druck auf die<br />
Trommelachse oder beim Kipplaufrevolver über ein Steuerstück beim Abklappen, die in der<br />
Trommel befindlichen Patronen um ein gutes Stück anheben, um so die Entnahme zu<br />
erleichtern.<br />
Wenn alle Trommelbohrungen entleert wurden, ist die Waffe ungefährlich. Bei den Revolvern<br />
sollten Sie die ausgeschwenkte oder Abgeklappte Trommel durch Klebeband fixieren um so<br />
den Zustand der Waffe sofort für jedermann erkennbar zu machen.<br />
Für alle entfernten Patronen gilt: Nicht lose in einer Schachtel transportieren, sondern so<br />
sichern, dass ein Anschlagen eventuell überempfindlicher Zündhütchen ausgeschlossen ist.<br />
Immer auch an Selbstlaborate durch Wiederlader denken!<br />
Patronen in geeignetes Behältnis geben<br />
Wird der Revolver mit gespanntem Schlaghahn übernommen, ist in diesem Zustand ein<br />
Ausschwenken der Trommel nicht möglich.<br />
Waffe mit gespanntem Schlaghahn<br />
Solche Waffen sind mit noch größerer Vorsicht zu behandeln, niemand kann wissen, in<br />
welchem Maße sie technisch manipuliert wurden und ob nicht schon ein leichter Schlag<br />
ausreicht, um einen Schuss zu lösen.<br />
Da Revolver keine separate Entspannvorrichtung aufweisen, muss über den Abzug entspannt<br />
werden. Hierzu macht man sich eine Sicherheitseinrichtung der Revolver zu Nutze, das so<br />
genannte Rückspringschloss. Dieses Schloss bewirkt, dass nur bei betätigtem Abzug der<br />
Schlaghahn/Schlagbolzen das Zündhütchen der Patrone erreichen kann. Lässt man den Abzug<br />
los, springt der Hahn etwas zurück in eine Ruherast.<br />
Muss nun ein gespannter Revolver entspannt werden, hält man den Schlaghahn mit Daumen<br />
und Finger der freien Hand fest, betätigt kurz den Abzug und lässt ihn nach wenigen Millimetern<br />
Vorgleiten des Schlaghahnes wieder los. Jetzt kann man den Schlaghahn vorsichtig bis in die<br />
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Ruherast gleiten lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass einem nicht der Schlaghahn beim<br />
Betätigen des Abzuges entgleitet und dann die Patrone gezündet wird. Den Revolver auf jeden<br />
Fall immer fest umfassen mit der Haltehand und einen Platz mit sicherem<br />
(Rückpraller/Abpraller/Durchschüsse) Geschoßfang suchen! Sollte sich trotz aller Vorsicht ein<br />
Schuss in die Ladeecke/Geschossfang lösen, ist der Revolver dann zumindest entspannt und<br />
die Trommel kann geöffnet werden.<br />
Eine weitere Spezialität sind Single-Aktion Revolver mit Laderast und Ladeöffnung. Bei diesen<br />
Revolvern kann die Trommel nicht wie sonst üblich ausgeschwenkt oder abgekippt werden. Das<br />
Laden oder Entladen erfolgt hier über eine Ladeklappe, die jeweils eine Trommelbohrung<br />
zugänglich macht. Hinter dieser Ladeklappe befindet sich ein Ausstosserstift, mit dem jede<br />
einzelne Patrone oder Hülse ausgestoßen wird.<br />
Die Besonderheit dieser Revolver ist die Laderast, eine Halbrast zwischen entspanntem und<br />
gespanntem Schlaghahn. Nur in dieser Hahnposition lässt sich die Trommel von Hand drehen<br />
und somit eine Trommelbohrung nach der anderen vor die Ladeöffnung transportieren um die<br />
jeweils enthaltene Patrone auszustoßen.<br />
Bei den Single-Aktion Waffen lässt sich ein Schuss durch Betätigen des Abzuges nur auslösen,<br />
wenn vorher der Schlaghahn per Hand vorgespannt wurde. Bei Single-Action Pistolen ist der<br />
Hahn durch den erfolgenden Repetiervorgang jeweils nach dem ersten Schuss automatisch<br />
wieder gespannt, bei den Single-Action Revolvern muss vor jedem weiteren Schuss erneut per<br />
Hand vorgespannt werden.<br />
SA-Pistole nach dem ersten Schuss,<br />
Schlaghebel wurde durch Repetiervorgang<br />
gespannt<br />
SA-Revolver, vor jedem Schuss muss der<br />
Schlaghahn erneut gespannt werden<br />
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Beispiele:<br />
Revolver<br />
1 Trommelarretierung (nach vorne schieben<br />
oder nach hinten ziehen)<br />
2 wenn 1 fehlt, die Trommelachse (2) nach<br />
vorne ziehen oder herausdrehen<br />
Enfield Kipplaufrevolver<br />
1 Lösemechanismus für den Kipplauf<br />
2 Drehpunkt des Kipplaufes (wenn der Lauf<br />
stark abgekippt wird, werden die Hülsen<br />
durch den Auswerferstern aus der<br />
Trommel gehoben)<br />
3 Auswerferstern<br />
Single-Action-Revolver<br />
1 Schlaghahn, er muss in die Laderast (Rast<br />
zwischen entspanntem Schlaghahn und<br />
gespanntem Schlaghahn) gebracht<br />
werden, um die Trommel zum Entladen<br />
drehen zu können<br />
2 Ladeklappe, hier muss Patrone für Patrone<br />
mit dem Ausstoßer entfernt werden<br />
Bild 021 Single-Action-Revolver (andere<br />
Seite der Waffe)<br />
1 Hülsenausstoßer<br />
2 Trommelachse<br />
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8.4 Schema Revolver in unbekanntem Zustand:<br />
Revolver gespannt<br />
Kipplaufrevolver<br />
Waffe entspannen,<br />
sonst öffnen der<br />
Trommel nicht<br />
möglich<br />
Trommelöffnungsmechanismus<br />
betätigen<br />
Lauf abkippen<br />
Trommel öffnen<br />
hier z.B. unterschiedliche Anzahl<br />
Trommelbohrungen (Zahl der zur<br />
Verfügung stehenden Patronen)<br />
Trommel weiter<br />
abkippen, Ejektor schiebt Patronen aus<br />
der Trommel<br />
Munition<br />
entfernen und<br />
sicher verwahren<br />
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8.5 Die Signalpistole<br />
Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm)<br />
Signalpistolen haben, wie ihr Name schon vermuten lässt, ausschließlich die Aufgabe Signale<br />
zu setzen oder die Beleuchtung eines bestimmten Bereiches zu ermöglichen. Insbesondere bei<br />
Militärischen Einrichtungen und in der Seefahrt finden sie Verwendung bzw. sind sie als<br />
Ausrüstungsgegenstand vorgeschrieben.<br />
Da Signalpistolen erst unmittelbar vor Schussabgabe geladen werden, verfügen nur wenige der<br />
am häufigsten anzutreffenden Signalpistolen Kal. 4 über eine Sicherung. Diese wäre in<br />
bestimmten Notsituationen sogar hinderlich. Aus diesem Grund und wegen der zu<br />
verschießenden Munition mit brennbarem Inhalt sind die Signalpistolen mit besonderer Vorsicht<br />
zu handhaben. Die Herstellerangaben sind unbedingt zu beachten und jeder Nutzer sollte eine<br />
intensive Unterweisung erhalten. Die Probleme gehen schon damit los, dass man diese Waffen<br />
tunlichst nicht mit gestrecktem Arm abfeuern und auch beim Schießen nicht nach oben sehen<br />
sollte. Durch den heftigen Rückdruckimpuls werden Handgelenk und Ellenbogen sonst<br />
schmerzhaft belastet und die beim Schuss austretenden heißen Partikel brennen sich<br />
regelrecht in die Gesichts- und Kopfhaut ein. Eine Kappe lernt der Anwender daher sehr schnell<br />
schätzen.<br />
Zur Beleuchtung werden weiße Signalpatronen, zur Abgabe von Notsignalen rote benutzt.<br />
Weitere Farben dienen der Übermittlung von festgelegten Signalen insbesondere im<br />
militärischen Bereich.<br />
Für den privaten Schützen sind diese Waffen normalerweise kein Thema, man sollte aber<br />
zumindest wissen, wie sie funktionieren und welche Risiken sie bergen. Für die Erwerber<br />
maritimer Erlaubnisse sind durch die vorgeschriebene Ausrüstung mit Signalmitteln diese<br />
Kenntnisse jedoch Voraussetzung für ihre Prüfungen.<br />
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8.6 Das Magazin<br />
Mehrlader sind einläufige Waffen, aus denen ohne direktes nachladen (Einführen einer neuen<br />
Patrone ins Patronenlager per Hand) mehrere Patronen nacheinander abgefeuert werden<br />
können. Um dies zu erreichen, benötigt man eine mit der Waffe verbundene Vorrichtung, in der<br />
mehrere Patronen bevorratet werden können.<br />
Diese „Vorrichtung“ wird als Magazin bezeichnet.<br />
Bei den Magazinen unterscheidet man zwischen den verschiedenen (hier nur schematisch<br />
dargestellten) Typen:<br />
Reihenmagazin/einreihiges Magazin<br />
Hier werden mehrere Patronen, je nach Verwendung der<br />
Waffe eine mehr oder weniger große Anzahl (diese ist auch<br />
von den Waffenrechtlichen Voraussetzungen abhängig),<br />
„aufeinander“ oder „übereinander“ angeordnet im Magazin<br />
aufbewahrt.<br />
Doppelreihiges Magazin<br />
Auch hier werden die Patronen „übereinander/aufeinander“<br />
bevorratet, jedoch werden sie durch die größere Breite/Bauart<br />
des Magazins nicht in einer geraden Linie, sondern in einer<br />
„Zick-Zack-Stapelung“ im Magazin gehalten.<br />
Oft ist für diese Magazinart auch die Bezeichnung „Zick-Zack<br />
Magazin“ anzutreffen.<br />
Röhrenmagazin<br />
Das Röhrenmagazin befindet sich meist unter dem Lauf, kann<br />
sich jedoch auch im Schaft einer Waffe befinden. Hier werden<br />
die Patronen hintereinander (Geschossspitze auf<br />
Patronenboden) aufbewahrt. Ein hier auftretendes Problem<br />
war bei älteren Waffen die Geschossform, da durch<br />
ungünstige Konstellation zwischen Geschossspitze und<br />
Auflage dieser auf dem Zündhütchen der vorn liegenden<br />
Patrone Probleme auftreten können.<br />
Meist wird diese Magazinform bei Unterhebel- Repetierern und<br />
Vorderschaft-Repetierflinten verwendet.<br />
Trommelmagazin<br />
Im Trommelmagazin werden die Patronen in einer Kreisform unter dem Verschluss aufbewahrt.<br />
Bei Revolvern ist die Trommel Teil des Verschlusses, sie kann ebenso wie das<br />
Trommelmagazin von Langwaffen eine unterschiedliche Anzahl von Patronen aufnehmen.<br />
Selbst Schrotflinten sind mit Trommelmagazinen ausgerüstet, ebenso einige ältere<br />
Maschinenpistolen.<br />
Trommel eines Revolvers<br />
Trommelmagazin eines Repetierers<br />
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8.7 Langwaffen<br />
Da nicht nur Faustfeuerwaffen sondern auch Langwaffen bearbeitet werden müssen,<br />
nachfolgend auch dazu einige allgemeine Hinweise:<br />
Langwaffen sind in der Regel wegen der verwendeten Munition wesentlich gefährlicher bei der<br />
Handhabung als Kurzwaffen. So wird in den wenigsten Fällen die normalerweise vorhandene<br />
Ladeecke ausreichen, um das abgefeuerte Projektil einer Langwaffe sicher zu halten. Die<br />
Durchschlagsleistung einer Gewehrpatrone kann ein Vielfaches der von Faustfeuerwaffen<br />
erreichen. Dadurch steigt die Gefahr von Durchschüssen stark an und es erhöht sich ebenfalls<br />
die Gefährdung der Anwesenden durch Abpraller, Rückpraller oder Splitter.<br />
Auch bei Langwaffen kann die Bevorratung der Munition auf verschiedene Weise erfolgen. Da<br />
nicht alle Waffen einzeln dargestellt werden können, sind im nachfolgenden einige der<br />
wichtigsten anhand von Beispielen dargestellt.<br />
System Mauser (K 98)<br />
1 Sicherungsflügel<br />
2 Repetierhebel<br />
3 wenn der Verschluss geöffnet ist, sind hier<br />
die im Magazin befindlichen Patronen<br />
sichtbar<br />
System Mauser (K98) von oben<br />
Doppelflinte<br />
1 Sicherung<br />
2 Hebel zum Öffnen der Flinte (Läufe klappen<br />
nach vorne ab)<br />
3 Vorderschaft - Arretierung (ist diese gelöst,<br />
kann die Waffe durch Öffnen der Nr. 2<br />
demontiert werden)<br />
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Pump-Action (Vorderschaft-Repetier-Flinte)<br />
1 Sicherung (entweder wie hier auf dem<br />
Kolbenhals oder am Abzugsbügel)<br />
2 Ladeöffnung<br />
3 Röhrenmagazin<br />
4 Vorderschaft (wird zum Laden und Entladen<br />
vor und zurück bewegt)<br />
Kipplaufflinte Baikal<br />
1 Druckkopfsicherung<br />
2 Öffnungsmechanismus<br />
3 Löseknopf für den Vorderschaft<br />
Unterhebelrepetierer<br />
1Sicherungsstift<br />
2 Unterhebel (Repetierhebel)<br />
3 Ladeöffnung<br />
4 Röhrenmagazin unter dem Lauf<br />
AK 47<br />
1 Sicherung und Feuerwahlschalter<br />
2 Magazinlösehebel<br />
3 Verschlussspannhebel<br />
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UZI-Maschinenpistole<br />
1 Magazinlöseknopf<br />
2 Sicherung<br />
3 Verschlussspannhebel<br />
4 Arretierung der Verschlussabdeckung<br />
(durch Zurückschieben dieser<br />
federbelasteten Sperre kann das Oberteil<br />
abgenommen und der Verschluss<br />
ausgebaut werden).<br />
5 Handballensicherung<br />
Beretta – MP<br />
1 Sicherung<br />
2 Abzug Einzelfeuer<br />
3 Abzug Dauerfeuer<br />
4 Verschlusshebel<br />
5 Magazinlöseknopf<br />
6 Verschlussarretierung (durch Abschrauben<br />
– Bajonettverriegelung – lässt sich der<br />
Verschluss entnehmen)<br />
M16<br />
1 Sicherung<br />
2 Magazinlöseknopf<br />
3 Verschlussspannhebel<br />
4 Auswurföffnung<br />
M16<br />
1 Sicherung<br />
2 Magazinlöseknopf<br />
3 Verschlussspannhebel<br />
4 Auswurföffnung<br />
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Automatische Schrotflinte<br />
1 Sicherung<br />
2 Ladeöffnung<br />
3 Röhrenmagazin unter dem Lauf<br />
4 Verschlussspannhebel<br />
5 Verschlusslöseknopf<br />
Neben den hier vorgestellten und beschriebenen Waffen gibt es natürlich noch jede Menge<br />
anderer Waffen und gefährlicher Gegenstände, deren Beschreibung aber ein gesondertes Buch<br />
füllen würde, ohne alle erfassen zu können. So gibt es etwa Maschinenpistolen, die von Laien<br />
als Waffen zuerst gar nicht erkannt werden können, es gibt Schrotflinten mit Trommel- oder<br />
Kastenmagazinen und optischen Zielhilfen, es gibt getarnte Schießgeräte und normale, in so<br />
genannten Containern verdeckt getragene Schusswaffen. Fällt der Verdacht auf eine dieser<br />
Waffentypen, sollte auf jeden Fall ein Experte hinzugezogen werden. Es ist davon auszugehen,<br />
dass, wenn an einer Waffe nicht hantiert wird und sie nur am Griffstück erfasst wird, sich bei<br />
vorsichtiger Handhabung (Fall/Stoß) kein Schuss aus dieser Waffe lösen wird. Dabei ist es<br />
normalerweise egal, ob die Waffe geladen, gespannt und entsichert ist. Auf jeder „Dienststelle“<br />
wird es Kollegen geben, die sich auch privat mit Waffen beschäftigen, Sportschützen oder<br />
Jäger bzw. Schießausbilder sind oder eine weitergehende Ausbildung genossen haben. Es ist<br />
keine Schande, sondern zeugt von Professionalität, wenn bei eigener Unsicherheit diese<br />
Kollegen zu Rate gezogen werden.<br />
Um zu zeigen, dass es auch noch andere (wie bereits zuvor erwähnt) Schießgeräte gibt, soll<br />
hier exemplarisch noch der so genannte "Schießkugelschreiber oder Schießstift" vorgestellt<br />
werden.<br />
Bei diesem meist in Heimarbeit, aber in etlichen Ländern auch fabrikmäßig produziertem Gerät,<br />
handelt es sich um ein dem äußeren Schein nach harmloses, in Wirklichkeit aber sehr<br />
gefährliches „Schreibgerät“.<br />
Die meisten Schießstifte sind in kleinen Kalibern, etwas .22 lfB, hergestellt. Dieses "kleine"<br />
Kaliber sollte nicht täuschen, auch damit können sehr schnell tödliche Verletzungen beigebracht<br />
werden.<br />
Diese Schießstifte verfügen meist über ein relativ primitives Auslösesystem. Ein unter<br />
Federdruck sitzender Schlagbolzen wird mit Hilfe eines an ihm befestigten Riegels in eine<br />
Sicherungsrast oder sofort in die Spannrast gebracht. Ist der Riegel in einer Sicherungsrast<br />
gefangen, muss er zur Schussabgabe erst einmal in die Spannrast gebracht werden. Wird dann<br />
der Schlagbolzen mittels seines Riegels gelöst, wird er durch den Federdruck nach vorn<br />
geschnellt und zündet die im Patronenlager befindliche Patrone.<br />
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Um einen solchen Schießstift gefahrlos zu entladen, sollte zuerst der Schlagbolzen(sein außen<br />
sichtbarer Riegel), egal in welcher Position er sich gerade befindet, durch Klebeband sicher<br />
fixiert werden. Anschließend ist meist der vordere Teil des "Kugelschreibers", dieser beinhaltet<br />
das Patronenlager, abschraubbar. Nach Abschrauben dieses Teiles kann die darin befindliche<br />
Patrone entnommen werden. Beim Schießstift sollten anschließend beide Teile getrennt bleiben<br />
und durch Klebeband aneinander fixiert werden. Dann ist auch hier für jeden Transporteur<br />
sofort erkennbar, dass keine Gefahr mehr droht.<br />
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8.8 Kombinationen bei Langwaffen<br />
Mündungsansichten verschiedener Langwaffen/Kombinationswaffen<br />
Flinte – ein Schrotlauf<br />
Doppelflinte/Querflinte – zwei<br />
Schrotläufe nebeneinander<br />
Doppelflinte/Bockdoppelflinte<br />
– zwei Schrotläufe<br />
übereinander<br />
Schrotdrilling – drei<br />
Schrotläufe<br />
Büchse – ein Kugellauf<br />
Doppelbüchse – zwei<br />
Kugelläufe nebeneinander<br />
Bockdoppelbüchse – zwei<br />
Kugelläufe übereinander<br />
Waldläufer – Kleinkalibriger<br />
Kugellauf in der Laufschiene<br />
einer Doppelflinte<br />
Bockbüchsflinte – mit oben<br />
liegendem Kugellauf über<br />
Schrotlauf<br />
Bockbüchsflinte - mit unten<br />
liegendem Kugellauf, so<br />
genannte Normalausführung<br />
Büchsflinte – Schrot- und<br />
Kugellauf nebeneinander<br />
Bockdoppelbüchsdrilling –<br />
zwei nebeneinander liegende<br />
Schrotläufe mit einem zentral<br />
darunter liegendem Kugellauf<br />
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Kombinierte Waffe - mit zwei<br />
nebeneinander liegenden<br />
Kugelläufen und einem<br />
zentral darunter<br />
angebrachtem Schrotlauf<br />
Kugeldrilling – drei Kugelläufe Büchs- oder Kugeldrilling -<br />
andere Form<br />
Waagerecht-Kugeldrilling –<br />
drei Kugelläufe<br />
nebeneinander, meist<br />
gleichen Kalibers. Auch<br />
Kombination verschiedener<br />
Kaliber möglich<br />
Drilling mit übereinander<br />
liegenden Läufen – hier je ein<br />
Kugellauf über und unter dem<br />
zentralen Schrotlauf<br />
Kombination von Schrot- und<br />
zwei Kugelläufen in anderer<br />
Form<br />
Bockdoppelbüchse mit<br />
verstellbarem Kugellauf<br />
Bergstutzen – zwei<br />
unterschiedliche Kugelkaliber<br />
übereinander<br />
Bergstutzen mit verstellbarem<br />
Kugellauf (kleines Kaliber)<br />
Vierling – zwei Schrot- und<br />
zwei Kugelläufe (unterschiedliche<br />
Kaliber)<br />
Vierling T-Form – entsteht<br />
dadurch, dass nicht wie üblich<br />
der kleine Kugellauf in der<br />
Schiene über den<br />
Schrotläufen, sondern auch<br />
darunter angebracht wird<br />
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8.9 Das Schloss<br />
Durch das Schloss einer Waffe wird mittels mechanischer Einwirkung auf die<br />
Zündvorrichtung/das Zündhütchen der sich im Patronenlager des Laufes befindlichen Patrone<br />
deren Zündsatz initiiert und der Schuss ausgelöst.<br />
Um diesen mechanischen Ablauf zu gewährleisten sind vier einzelne Bestandteile des<br />
Schlosses notwendig.<br />
Diese sind<br />
- der Hahn (außen liegend) oder das Schlagstück (innen liegend) mit dem Schlagbolzen<br />
(kann als Einheit oder getrennte Komponenten ausgeführt sein). Der Schlagbolzen führt<br />
durch seinen Schlag auf das Zündhütchen zur Zündung der Treibladungsmasse und<br />
durch deren Umsetzung/Expansion zur Schussauslösung.<br />
- eine Schlagbolzenfeder/Schlagfeder, welche den erforderlichen Druck auf<br />
Hahn/Schlaghahn oder Schlagstück ausübt,<br />
- eine Abzugsstange welche das Schlagstück in der gespannten Stellung arretiert und<br />
wieder freigibt,<br />
- der Abzug, der über eine Bewegung der Abzugsstange das Schlagstück/den Schlaghahn<br />
wieder freigibt.<br />
Man unterscheidet zwischen Handspanner- und Selbstspannerschlossen.<br />
Handspannerschlosse werden über einen außen liegenden Hahn/Schlaghahn oder bei innen<br />
liegendem Schlagstück mittels Spannhebel oder Spannschieber gespannt. Der<br />
Spanhebel/Spannschieber befindet sich entweder auf dem Kolbenhals (bei den meisten<br />
Kipplaufwaffen) oder bei Repetieren am Kammerende.<br />
Selbstspannerschlosse werden, auch wenn sie über einen außen liegenden Hahn/Schlaghahn<br />
verfügen, während des Ladevorganges mechanisch gespannt.<br />
Dies erfolgt<br />
- über den Rückdruckimpuls bedingt durch den sich aufbauenden Gasdruck bei den<br />
Selbstladewaffen, kann jedoch auch hier manuell durch das Zurückziehen des<br />
Verschlusses geschehen<br />
- beim Entriegeln/Verriegeln des Verschlusses von Waffen mit Vorderschaftrepetierung,<br />
bei Unterhebelrepetieren oder bei Waffen mit einem Blockverschluss<br />
- beim Abkippen der Läufe/des Laufes über den Spannhebel bei Kipplaufwaffen<br />
- durch das Entriegeln/Verriegeln des Verschlusses bei Repetierwaffen.<br />
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8.10 Die Handhabung von Langwaffen<br />
Eine sichere Waffenhandhabung ist (nicht nur) nach dem Waffengesetz unabdingbare<br />
Voraussetzung jeder Erwerbsberechtigung um eine Waffe besitzen und führen zu dürfen.<br />
Nur absolute Handhabungssicherheit hilft Gefährdungen, Unfälle oder auch Beschädigungen an<br />
der Waffe möglichst zu vermeiden.<br />
Wegen der ständigen, oft auch „Trends“ unterworfenen Neu- und Weiterentwicklungen der auf<br />
dem Markt befindlichen Waffen ist die Modellvielfalt mittlerweile so groß, dass man hier gar<br />
nicht jede Waffe beschreiben kann. Es wird immer wieder auch Fachleuten passieren, dass sie<br />
eine Waffe in die Hände bekommen, bei der konzentriert nachgesehen, überlegt und vielleicht<br />
auch erst mal probiert werden muss, bis die Funktionen bekannt ist und die Handhabung sicher<br />
vonstatten geht.<br />
Um hier einen groben Überblick zu geben, wird nur die übliche Handhabung eines Repetierers<br />
und einer Kipplaufwaffe beschrieben.<br />
Am wichtigsten ist bei allen Waffen, vor Beginn irgendwelcher Handhabungen den Zustand der<br />
Waffe zu überprüfen und sich über die Funktionsweise möglichst umfassend zu informieren.<br />
Auch bei Langwaffen gilt, dass jede Waffe so zu behandeln ist, als ob sie geladen und<br />
entsichert oder gespannt ist. Es ist ein sicherer Platz (Ladeecke/Geschoßfang aufzusuchen, es<br />
dürfen sich niemals Menschen vor oder im Bereich der Mündung befinden und die Mündung<br />
sollte immer in einen gesicherten Bereich gerichtet werden. Ist die Waffe total unbekannt und<br />
man weiß nichts über den Zustand oder die Funktionsweise, empfiehlt sich in jedem Falle ein<br />
Gehörschutz, falls sich doch mal ein Schuss in die Ladeecke (muss die Geschoßenergie von<br />
Langwaffen sicher aufnehmen!!) löst. Eine entsprechende Warnung/Hinweis an eventuell im<br />
selben Raum befindliche Personen versteht sich von selbst.<br />
8.10.1 Die Handhabung eines Repetierers<br />
Laden:<br />
Verfügt die Repetierwaffe über ein herausnehmbares Magazin, wird dieses mit Patronen<br />
bestückt und in den Magazinschacht eingeführt bis es eingerastet ist.<br />
Ist ein fest eingebautes Magazin vorhanden, wird die Kammer geöffnet und die einzelnen<br />
Patronen von oben in das Magazin gedrückt oder ein mit Patronen bestückter Ladestreifen<br />
eingesetzt und die Patronen in das Magazin hineingedrückt. Durch anschließendes Repetieren<br />
wird die oberste Patrone ins Patronenlager eingeführt und der Verschluss verriegelt.<br />
Nun ist die Waffe geladen/gespannt und muss gesichert werden.<br />
Entladen:<br />
Verfügt die Waffe über ein System welches das Öffnen der Kammer in gesichertem Zustand<br />
zulässt, kann durch wiederholtes Repetieren die in der Waffe befindliche Munition ausgeworfen<br />
werden.<br />
Ist ein herausnehmbares Magazin vorhanden, wird es gelöst und der gesicherten Waffe<br />
entnommen. Die eventuell noch im Patronenlager befindliche Patrone oder Hülse wird durch<br />
Repetieren entfernt.<br />
Befindet sich der Magazindeckel eines fest eingebauten Magazins auf der Unterseite der Waffe,<br />
wird er geöffnet und die Patronen können entnommen werden. Durch Repetieren wird eine im<br />
Patronenlager befindliche Patrone oder Hülse entfernt.<br />
Ist weder ein Magazindeckel noch ein herausnehmbares Magazin vorhanden, wird die<br />
Patrone/Hülse aus dem Patronenlager herausrepetiert. Alle weiteren Patronen müssen dann<br />
entweder durch erneutes Repetieren einzeln entfernt werden oder sie werden bei aufhebbarer<br />
Sperre bei offener Kammer durch die Magazinfeder herausgedrückt.<br />
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Sichern und Entsichern:<br />
Wurde eine Waffe geladen, ist sie unbedingt sofort zu sichern.<br />
Nur wenige Ausnahmen unterlaufen diese Regel. Diverse Möglichkeiten der Bauart oder<br />
unterschiedlichen Ausführung von Sicherungseinrichtungen sind im vorderen Bereich der<br />
Unterlagen durch Bildmaterial dargestellt worden.<br />
Vorstechen/Einstechen:<br />
Stecher verringern durch ihren mechanischen Aufbau in eingestochenem Zustand deutlich das<br />
Abzugsgewicht und den Abzugsweg, verringern also die Gefahr, dass ein Abzugsfehler zu<br />
einem Fehlschuss führt.<br />
So genannte Stecherabzüge oder besser Abzüge mit Stecher werden über den beim<br />
Deutschen Stecher hinter dem Abzug liegenden Stecher eingestochen. Dies geschieht, indem<br />
der ebenfalls wie ein Abzug geformte Stecher bis zu seinem Einrasten zurückgezogen wird.<br />
Waffen mit vor dem Abzug liegendem Stecher werden durch nach vorne drücken des Stechers<br />
eingestochen. Bei im Abzug integriertem Stecher wird zum Einstechen der Abzug ebenfalls<br />
nach vorne gedrückt.<br />
Entstechen:<br />
Ist die Waffe eingestochen, sollte sie vor dem Entstechen immer gesichert werden. Der<br />
Stecherabzug des Deutschen Stechers ist durchzuziehen, anschließend wird der Abzug<br />
zurückgezogen und beide, Abzug und Stecherabzug, behutsam in ihre Ruhestellung<br />
zurückgeführt.<br />
Der Rückstecher wird mit Daumen und Zeigefinger umfasst und sehr vorsichtig zurückgeführt.<br />
Bei allen Handhabungen ist insbesondere darauf zu achten, dass bei einer ungewollten<br />
Schussauslösung vom sich lösenden Schuss keinerlei Gefährdung ausgeht.<br />
Spannen:<br />
Bis auf wenige Ausnahmen sind Repetierer Selbstspanner.<br />
Entspannen:<br />
Generell sollte nur in entladenem/ungeladenem Zustand eine Entspannung vorgenommen<br />
werden.<br />
Die Kammer wird geöffnet, der Abzug durchgezogen und dann festgehalten während die<br />
Kammer wieder geschlossen wird.<br />
Zerlegen:<br />
Das Zerlegen einer Waffe über den für die Reinigung erforderlichen Zustand hinaus sollte nur in<br />
Ausnahmefällen durchgeführt werden. Hierzu sind die Büchsenmacher prädestiniert. Ohne<br />
Werkzeug kann bei fast allen Repetierern lediglich die Kammer entnommen werden. Für die<br />
Reinigung der Waffe ist dies vollkommen ausreichend. Die Zerlegung einer Waffe sollte immer<br />
in ungeladenem/entladenem Zustand erfolgen!<br />
Will man die Kammer vollständig aus der Kammerhülse herausziehen, ist eine Sperre<br />
aufzuheben die dies verhindert. Dazu wird meist der Abzug betätigt und dann in hinterster<br />
Stellung festgehalten.<br />
Zusammenbauen:<br />
Auch beim Zusammenbau muss zuerst wieder die Sperre wie beim Zerlegen aufgehoben<br />
werden. Ablauf siehe oben.<br />
Anschließend die Kammer von hinten in die Kammerhülse einschieben.<br />
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8.10.2 Die Handhabung von Kipplaufwaffen<br />
Laden:<br />
Das Laden einer Kipplaufwaffe ist nur bei abgekipptem Lauf/Läufen möglich. Erst wenn der Lauf<br />
oder die Läufe abgekippt wurden, lassen sich die Patronen in die Patronenlager einführen..<br />
Nachdem die Waffe durch wieder einklappen der Läufe/des Laufs geschlossen wurde, ist sie<br />
geladen und sollte/muss gesichert werden.<br />
Entladen:<br />
Die Waffe ist gesichert und wird durch Abkippen der Läufe/des Laufs geöffnet. Die Patrone/n<br />
werden einzeln mit der Hand entnommen oder durch Ejektoren ausgeworfen<br />
Sichern/Entsichern:<br />
Sichern und Entsichern einer Kipplaufwaffe geschieht fast ausnahmslos über einen<br />
Schiebemechanismus, dieser befindet sich meist auf dem Kolbenhals. Manchmal erfolgt das<br />
Sichern der Waffe auch automatisch durch das Betätigen des Oberhebels.<br />
Stechen/Entstechen:<br />
Stechen und Entstechen erfolgen mit der gleichen Prozedur wie bei einem Repetierer.<br />
Spannen:<br />
Das Spannen von Kipplaufwaffen erfolgt fast immer durch das Abkippen der Läufe/des Laufs.<br />
Weitere Möglichkeiten bestehen durch das Betätigen von Spannhebeln, Hähnen (außen<br />
liegend) und Schiebern, mittels derer per Hand die Schlosse gespannt werden können.<br />
Entspannen:<br />
Eine Waffe sollte nur in entladenem Zustand entspannt werden. Handelt es sich um einen<br />
Handspanner, kann auf das Entladen verzichtet werden sofern beim Entspannen kein<br />
Schlagbolzen auf den Patronenboden drücken kann.<br />
Zum Entspannen wird der Hahn (außen liegend) festgehalten, der Schieber zurückgenommen<br />
und der entsprechende Abzug (vorderer Abzug/ rechter Hahn, hinterer Abzug/ linker Hahn)<br />
betätigt und festgehalten. Dann kann der Hahn vorsichtig in seine Ruhestellung gebracht<br />
werden.<br />
Bei Selbstspannern werden die Abzüge durchgezogen und die Waffen dann vorsichtig<br />
geschlossen. Bei Waffen mit Ejektoren sollte dies vermieden werden, bei automatischen<br />
Sicherungen ist es nicht machbar.<br />
Waffen mit Umschaltung der Läufe lassen es nicht zu, alle Schlosse gleichzeitig zu entspannen.<br />
Hier ist gemäß den Vorgaben des Herstellers zu verfahren.<br />
Ist nicht bekannt wie eine bestimmte Waffe entspannt werden kann, sollte man so genannte<br />
Pufferpatronen oder zur Not leere Hülsen einführen. Leere Hülsen sind nur ein allerletztes<br />
Mittel, da immer eine Verwechselungsgefahr mit scharfen Patronen besteht! Hat man<br />
keine andere Möglichkeit, sollte ein entsprechender Hinweis an der Waffe angebracht werden.<br />
Pufferpatronen siehe Kapitel Munition.<br />
Zerlegen:<br />
Bei Kipplaufwaffen können Läufe meist ohne Werkzeugzeugeinsatz aus der Basküle<br />
genommen werden.<br />
Nach Entriegelung wird der Vorderschaft entfernt oder bei einigen Modellen nach vorn<br />
verschoben. Die Läufe/der Lauf werden gehalten, der Oberhebel betätigt, der/die Läufe<br />
abgekippt und aus der Basküle heraus genommen+.<br />
Zusammensetzen:<br />
Der Lauf/die Läufe werden im richtigen Winkel in die Basküle eingesetzt. Während Auszieher<br />
oder Ejektoren nach hinten gedrückt werden, wird die Waffe geschlossen. Anschließend wird<br />
der Vorderschaft wieder eingesetzt oder zurückgeführt und richtig verriegelt.<br />
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9. Sonstige (auch getarnte) Schusswaffen<br />
Schiesskugelschreiber<br />
1 Sicherungsrast<br />
2 Spannrast<br />
3 Spannknopf<br />
4 Patronenlager (hier kann der Stift<br />
meistens mittels eines Gewindes durch<br />
Aufschrauben getrennt werden)<br />
Schießender Spazierstock<br />
1 Laufverschraubung mit Patronenlager<br />
2 Ausklappbarer Abzug<br />
Bolzenschussgerät<br />
1 Verschraubung<br />
2 Spannstift<br />
3 Auslösehebel<br />
Eigenbau Schrotstab Kal. 12<br />
1 Verschraubung mit Patronenlager<br />
2 Spann- und Auslösestift<br />
Vorderlader Perkussionswaffe<br />
1 Pistonhalter (Zündkanal)<br />
2 demontierbarer Schlaghahn<br />
(Befestigungsschraube herausdrehen)<br />
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10. Sicherungen<br />
Die folgenden Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt aus der Vielzahl der<br />
Sicherungsmöglichkeiten und Kennzeichnungen.<br />
Walther PP - Hebelsicherung mit<br />
Farbmarkierung<br />
Colt - Hebelsicherung ohne Markierung<br />
Valtro - Sicherungsflügel mit Farbmarkierung<br />
Signalpistole Kal. 4 ohne Sicherung<br />
Hebelsicherung mit Farbmarkierung<br />
„Derringer“ ohne Sicherung<br />
FN - Sicherungsflügel ohne Markierung<br />
Röhm Hebelsicherung mit<br />
Buchstabenkennzeichnung<br />
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Perkussionswaffe ohne Sicherung –<br />
Sicherungsrast/Ruherast<br />
Perkussionswaffe ohne Sicherung - Spannrast<br />
MP Akram - Sicherung mit Buchstaben und<br />
Zahlenkennzeichnung<br />
MP 5 Sicherungsflügel mit Buchstaben- und<br />
Farbmarkierung<br />
MP Skorpion - Sicherungseinrichtung mit<br />
Zahlenmarkierung<br />
MP UZI - Sicherungsschieber mit Buchstabenund<br />
Zahlenmarkierung<br />
Flinte SPAS -Sicherungsschieber mit Farbund<br />
Buchstabenkennzeichnung<br />
Jagdwaffe mit Sicherungsschieber ohne<br />
Kennzeichnung<br />
ERMA - Sicherungsflügel mit<br />
Farbkennzeichnung<br />
BAIKAL-Flinte - Druckknopfsicherung mit<br />
Farbkennzeichnung<br />
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Büchse - Schiebesicherung mit<br />
Farbmarkierung<br />
Kalaschnikov - Flügelsicherung mit<br />
Buchstabenkennzeichnung<br />
System Mauser - Flügelsicherung ohne<br />
Kennzeichnung<br />
Unterhebelrepetierer - Sicherungsstift ohne<br />
Kennzeichnung<br />
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11. Munition<br />
Nachfolgend werden zum besseren Verständnis einige Munitionssorten, verschiedene Kaliber<br />
und spezielle Patronen abgebildet.<br />
Munition selbst ist nicht umsonst ein eigenständiges Sammelgebiet, sämtliche Patronen und<br />
Munitionssorten hier aufzulisten bzw. abzubilden ist schier ein Ding der Unmöglichkeit. Die<br />
gezeigten Beispiele sollen lediglich einen kurzen Überblick verschaffen.<br />
Diabolo, Munition ohne Treibladung und<br />
Zündhütchen für Luftdruckwaffen<br />
Kaliber . 22 kurz (Kleinkaliber)<br />
Kaliber . 22 lang (LfB/Lang für Büchsen)<br />
Gegenüberstellung . 22 kurz und .22 lfB<br />
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Gegenüberstellung (Schnittmodell) Kal. .22<br />
Randfeuer und Kal. 9 mm Zentralfeuer<br />
Kal. 7,65 VMR<br />
Kal. 9 mm x 19 VMR<br />
Kal. 9 mm x 19 Übungspatrone(ÜB) oder<br />
Exerzierpatrone ohne Zündhütchen und<br />
Treibladung, einteilig<br />
Kal 9 mm x 19 Platzpatrone/Manöverpatrone<br />
Kal. 9 mm x 19 Filz (Plastikhülse mit<br />
Zündhütchen und Filzpfropfen-Geschoss),<br />
wieder verwendbar zu Übungszwecken. Kein<br />
automatischer Nachlagevorgang wegen<br />
fehlender Treibladung<br />
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Kal. 9 mm x 19 VMF Vollmantel-Flachkopf<br />
Kl. 9 mm Knallpatrone (Kartuschenmunitionkein<br />
Geschoss)<br />
Kal. 9 mm x 19 Arcane-Geschoss<br />
Kal. 9 mm x 19 mit Action 1 Geschoss<br />
Vollgeschoss mit durchgehender Hohlspitze,<br />
Im Handel nicht erhältlich<br />
Kal. 9 mm x 19 Action 3 Geschoss<br />
Messing mit Hohlspitze, im Handel nicht<br />
erhältlich<br />
Kal. 9 mm x 19 mit KTW-Geschoss<br />
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Kal. .38 Spezial VMF<br />
Kal. .38 Sp. Wadcutter<br />
Bleigeschoss speziell für Wettkampf<br />
Gegenüberstellung Kal. .38 und .357 Mag.<br />
Gegenüberstellung ) 9 mm x 19 Kurzwaffenund<br />
Langwaffenpatrone<br />
Gewehrpatrone 7,62 x 39 Kal. 30 M 1<br />
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Gegenüberstellung verschiedener<br />
Gewehrpatronen unterschiedlicher Kaliber<br />
Gewehrpatrone Kal. .50<br />
(Länge ca. 13,8 cm)<br />
Schrotpatrone Kal. 12/67,5<br />
Schrot Kal. 12/70 starke Ladung (Bodenhülse)<br />
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Schrot Kal. 12/76 Magnum<br />
Kal. 12 Pufferpatrone<br />
Reduzierhülse Kal. 12 auf Kal. 16<br />
Verschiedene Schrotkaliber<br />
(Flintenlaufgeschosse)<br />
Signalpatrone Kal. 4 (26,5 mm)<br />
Signalpatrone Kal. 40 mm (MZP)<br />
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11.1 Durchschlagsleistung und Energieabgabe verschiedener Patronen<br />
A<br />
B<br />
C<br />
D<br />
E<br />
F<br />
G<br />
H<br />
Patronenbezeichnung<br />
Geschossart<br />
Geschossgewicht<br />
Schussentfernung<br />
Blechregister Anzahl der durchschlagenen Bleche<br />
Beule im X. Blech<br />
Gelatineblock: Energie beim Zieleintritt in Joule<br />
angegebene Energie an das Ziel<br />
A B C D E F G H<br />
07,65 mm x 17 - VMR 4,7 15 3 4 200 119<br />
07,65 mm x 18 -KTW- MsF/T 4,6 15 4 5<br />
9 mm x 18 VMR 6,1 15 4 5 303 237<br />
9 mm x 19 VMR 8,0 15 7 8 504 284<br />
9 mm x 19 -KTW- FeF/T 6,5 15 9 10<br />
9 mm x 19 CuR/PSp 5,6 15 5 6 482 482<br />
CuR/CuH<br />
.45 ACP VMR 14,9 15 4 5 462 257<br />
.38 Spezial PbR/MK 10,2 15 3 4 254 132<br />
.38 Spezial PbWC 9,6 15 0 1 198 180<br />
.38 Spezial -KTW- FeS/T 5,8 15 6 7<br />
.357 Magnum PbS/MK 10,2 15 7 8 625 341<br />
.357 Magnum PbS/WC 10,2 15 4 5 717 605<br />
.357 Magnum FeS/T 5,8 15 7 8 728 654<br />
7,62 mm x 51 VMR 9,45 100 12 13 2845 615<br />
7,62 mm x 52 VMR/HK 9,7 100 14 15<br />
Kal. 12/67,5 mm Flintenlaufgesch. 30,7 15 7 8 2786 2199<br />
Die Bleche bestehen aus Qualitätsfeinblech mit Sondertiefziehgüte vom 1 mm Stärke.<br />
Die Energieberechnung (Joule) erfolgte aufgrund des Beschusses eines Gelantineblockes.<br />
Beschusswinkel: 90 o<br />
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11.2 Abkürzungen der Geschossarten:<br />
B<br />
B-RK<br />
B-SWC<br />
B-Kst<br />
FK<br />
FMJ<br />
High Sp<br />
HP<br />
HP-BT<br />
K<br />
K-SWC<br />
K-TM<br />
K-TM-FK<br />
KS<br />
KSt<br />
RK<br />
Sp<br />
SG<br />
SWC<br />
TC<br />
TM<br />
TM-FK<br />
TM-RK<br />
TM-Sp<br />
VM<br />
VMR<br />
VMF/VM-FK<br />
VMSp<br />
VMSWC<br />
VMR/HK<br />
VMSp/HK<br />
PbR/MK<br />
PbS/MK<br />
MsF/T<br />
MsS/T<br />
FeF/T<br />
FeS/T<br />
AlWC<br />
PbR/PbRK<br />
PbF/PbFK<br />
PbSWC<br />
PbHSp<br />
PbWC<br />
CuR/PSp<br />
CuR/CuH<br />
- Blei<br />
- Blei-Rundkopf<br />
- Blei-Semi-Wadcutter<br />
- Blei-Kegelstumpf<br />
- Flachkopf<br />
- Full-Metal-Jacket (Vollmantel)<br />
- High Speed (Hochgeschwindigkeit)<br />
- Hollow Point (Hohlspitz-Gechoß<br />
- Hollow Point-Boat Tail (Hohlspitz-Bootsheck)<br />
- Kupfer<br />
- Kupfer-Semi-Wadcutter<br />
- Kupfer-Teilmantel<br />
- Kupfer-Teilmantel-Flachkopf<br />
- Kegelspitz<br />
- Kegelstumpf<br />
- Rundkopf<br />
- Spitz<br />
- Scheiben-Geschoß<br />
- Semi-Wadcutter<br />
- Trunctated Cone (Kegelstumpf)<br />
- Teilmantel<br />
- Teilmantel-Flachkopf<br />
- Teilmantel-Rundkopf<br />
- Teilmantel-Spitzgeschoß<br />
- Vollmantel<br />
- Vollmantel-Rundkopfgeschoß<br />
- Vollmantel-Flachkopfgeschoß<br />
- Vollmantel-Spitzkopfgeschoß<br />
- Vollmantel-Semiwadcuttergeschoß<br />
- Vollmantel-Rundkopfgeschoß mit Hartkern<br />
- Vollmantel-Spitzkopfgeschoß mit Hartkern<br />
- Bleirundkopfgeschoß mit Matallkappe<br />
- Bleispitzgeschoß mit Metallkappe<br />
- Vollmessinggeschoß mit Flachkopf-Teflonbeschichtet<br />
- Vollmessinggeschoß mit Spitzkopf-Teflonbeschichtet<br />
- Vollstahlgeschoß mit Flachkopf-Teflonbeschichtet<br />
- Vollstahlgeschoß mit Spitzkopf-Teflonbeschichtet<br />
- Vollaluminiumgeschoß-Wadcutter<br />
- Vollbleigeschoß mit Rundkopf<br />
- Vollbleigeschoß mit Flachkopf<br />
- Vollbleigeschoß-Semiwadcutter<br />
- Vollbleigeschoß mit Hohlspitze<br />
- Vollbleigeschoß-Wadcutter<br />
- Vollkupfer-Rundkopfgeschoß mit Plastikspitze<br />
- Vollkupfer-Rundkopfgeschoß mit Kupferhaube<br />
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11.3 Farbliche Kennzeichnung von Munition<br />
1.1 Munition bis 13,2 mm (6 mm breiter Rand an den Geschossen)<br />
Weichkern<br />
keine farbliche Kennzeichnung<br />
Leuchtspur<br />
rot<br />
Hartkern<br />
schwarz<br />
Brandgeschoß<br />
hellblau<br />
Beobachtungsgeschoß<br />
gelb<br />
1.2 Kombinationen (2x6 mm breite Streifen a. Geschoß)<br />
Hartkern/Leuchtspur<br />
rot/schwarz<br />
Hartkern/Brand<br />
silberbronce<br />
Hartkern/Brand/Leuchtspur rot/silberbronce<br />
2. Munition von 20 mm aufwärts<br />
(Grundanstrich der Hülse oder der Geschosse olivgrün)<br />
Brisanzmunition<br />
olivgrün<br />
Übungsmunition<br />
hellblau<br />
Sprengstoff enthalten<br />
gelb<br />
Farbrauch und Nebel<br />
hellgrün<br />
chem. Kampfstoffe<br />
grau<br />
Brandmunition<br />
rot<br />
Reizstoffe<br />
hellrot<br />
Giftkampfstoffe<br />
dunkelgrün<br />
Explosivstoff, der nicht detoniert braun<br />
Atommunition oder<br />
radioaktive Stoffe enthalten violett oder magenta<br />
panzerbrechende Munition schwarz<br />
Leucht- und Signalmunition weiß<br />
Progagandamunition<br />
silberbronce<br />
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11.4 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Patronenhülsen<br />
CCI<br />
Fed.<br />
HP<br />
R-P<br />
Win.<br />
W-W<br />
RWS<br />
- Cascade Cartridge Inc.<br />
- Federal<br />
- Hirtenberger<br />
- Remington<br />
- Winchester<br />
- WinchesterWestern<br />
- Rhein.-Westfäl. Sprengstoff-AG<br />
11.5 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Zündhütchen<br />
SP<br />
LP<br />
SR<br />
LR<br />
Mag<br />
BR<br />
- Small Pistol<br />
- Large Pistol<br />
- Small Rifle<br />
- Large Rifle<br />
- Magnum<br />
- Brenchrest<br />
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11.6 Die wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich<br />
Gewichte<br />
1 g - 15,432 grs. (grains)<br />
1 kg - 2,2046 lbs. (englisches Pfund)<br />
1 gr. - 0,0648 g<br />
1 lb. - 0,4536 kg (7000 grs)<br />
1 g - 0,035274 oz. (ounce/Unzen)<br />
1 oz. - 28,35 g<br />
Längen<br />
1 mm - 0,03937 in. (Inches)<br />
1 m - 3,2808 ft (feet)<br />
1 m - 1,0936 yds. (yards)<br />
1 in. - 25,40 mm (USA = 1 Zoll)<br />
1 ft. - 30,48 cm<br />
1yd. - 91,44 cm<br />
Gasdrücke<br />
1 bar - 14,5036 psi<br />
1 psi - 0,06895 bar<br />
Energie<br />
1 Joule - 0,73757 ft. lbs.<br />
1 ft. lb. - 1,3558 Joule<br />
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11.7 Kaliberbezeichnungen<br />
Mit Kaliber wird der Innendurchmesser eines Laufes bezeichnet. Dieses Maß entspricht dem<br />
Durchmesser eines Geschosses der für die Waffe zugelassenen Munition. Bei gezogenen<br />
Läufen wird das Kaliber zusätzlich unterschieden zwischen Feldkaliber und Zugkaliber. Unter<br />
Zugkaliber versteht man den zwischen den Zügen, unter Feldkaliber den zwischen den Feldern<br />
zu messenden Durchmesser des Laufes.<br />
Züge und Felder verlaufen nicht geradlinig innerhalb eines Laufes, sondern sind schraubenoder<br />
gewindeförmig ausgeführt. Die dadurch entstehende Drehung wird als Drall bezeichnet<br />
und kann als Rechts- oder Linksdrall geschnitten sein. Der Drall versetzt das Geschoß in eine<br />
Rotation um seine Längsachse und stabilisiert es so während der Flugphase. Der Drall kann in<br />
verschiedenen Längen ausgeführt sein, dies ist die Strecke, die für eine vollständige Drehung<br />
des Dralls benötigt wird. Sie liegt je nach Waffe und Verwendungszweck zwischen etwa 20 und<br />
40 cm.<br />
In Europa werden die Kaliber gezogener Läufe durch zwei Zahlen bezeichnet, die erste benennt<br />
das Geschosskaliber, die zweite die Hülsenlänge der Munition. Kaliber 9 mm x 19 bedeutet<br />
demnach, dass das Geschoss einen Durchmesser von 9 mm und die Hülse eine Länge von 19<br />
mm aufweist. Bei Patronen für Faustfeuerwaffen ist die Angabe der Hülsenlänge oftmals durch<br />
eine Zusatzbezeichnung wie Para oder Luger ersetzt.<br />
Bei den Patronen von Langwaffen können zusätzlich noch Großbuchstaben zur genaueren<br />
Unterscheidung ähnlicher Patronen hinzugefügt werden, zum Beispiel 8 x 57 I, 8 x 57 IS oder 8<br />
x 57 IR.<br />
England und Amerika definieren die Büchsenkaliber durch Angaben in hundertstel oder<br />
tausendstel Zoll, wobei diese zum Teil abgerundet werden.<br />
Um die mm-Maße anglo-amerikanischer Munition zu ermitteln, können die Angaben aus der<br />
Tabelle 14.6 mit den wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich<br />
herangezogen werden.<br />
Für weitergehende Recherchen empfehlen sich die auf dem Markt befindlichen Spezialtabellen<br />
der diversen Hersteller oder die Nachfrage bei einem Büchsenmacher beziehungsweise einem<br />
anerkannten Munitionssachverständigen.<br />
Copyright A. Schacht Seite 70
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11.8 Hülsenformen<br />
Nachfolgend werden die wichtigsten Hülsenformen zur Information abgebildet.<br />
Randhülse Halbrandhülse Randlose Hülse<br />
Hülse mit eingezogenem Rand<br />
Gürtelhülse<br />
Von der Gesamtform her werden im Normalfall drei Hülsenarten unterschieden:<br />
Konische Hülse Flaschenhülse Zylindrische Hülse<br />
Bezeichnungen der einzelnen Hülsenteile<br />
Hülsenmund<br />
Hals<br />
Schulter<br />
Mittelteil<br />
Hülsenboden<br />
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11.9 Die Signalpatrone<br />
Der schematische Aufbau einer Signalpatrone Kal. 4 (26,5 mm) mit Fallschirm<br />
Signalpatronen sind prinzipiell aufgebaut wie jede andere Patrone auch, weisen aber einige<br />
Besonderheiten auf.<br />
Zum einen besteht die Treibladung aus Schwarzpulver, nicht wie sonst heute üblich aus<br />
Nitrozellulosepulver. Das Geschoss gliedert sich in den Leuchtsatz aus üblicherweise<br />
Magnesium, den Verzögerungssatz sowie den Fallschirm bei länger schwebenden<br />
Geschossen. Der Magnesiumleuchtsatz wird mit verschiedenen Beigaben versehen, der<br />
Verzögerungssatz bewirkt, dass die Leuchteinheit des Geschosses nicht bereits in der Waffe,<br />
sondern erst Zeitverzögert außerhalb des Laufes zu brennen beginnt.<br />
Der Fallschirm sorgt in Verbindung mit seiner Ausstoßladung dafür, dass der Leuchtsatz<br />
langsam schwebend (Windempfindlich mit Gefahr des Abtreibens) aus der maximalen<br />
Steighöhe zu Boden sinkt. Die Gefahr beim Einsatz der Signalpatronen besteht unter anderem<br />
darin, dass man beim Abtreiben der Leuchtsätze ein niedergehen in brennbares Material nicht<br />
verhindern kann.<br />
Die Farbe des Leuchtsatzes einer Patrone erkennt man an der Einfärbung des vorderen<br />
Patronenabschlusses/Abschlussbecher. Zusätzlich sind insbesondere die hauptsächlich beim<br />
Militär Verwendung findenden Patronen Kal. 4 sowie die neueren Entwicklungen wie MZP<br />
(Mehrzweckeinsatzpistole) im Kal. 40 mm mit einer auch im Dunklen fühlbaren Markierung des<br />
Patronenrandes durch Einkerbungen versehen. Die wichtigste Signalfarbe Rot (Rettungssignal)<br />
ist rundum mit den Einkerbungen versehen, andere Farben sind glatt oder haben einen nur zur<br />
Hälfte gezahnten Rand. Da nicht alle Fabrikate diese oftmals wichtige Orientierungshilfe bei<br />
Dunkelheit bieten, sollte man die manchmal lebenswichtigen Signalpatronen auch nach diesem<br />
Kriterium auswählen und lieber einen etwas höheren Preis für sehr gute Ware bezahlen.<br />
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12. Beschusspflicht und Beschusszeichen<br />
Die Beschusspflicht im Sinne des Waffengesetzes ist eine vorgeschriebene Einzelprüfung von<br />
Schusswaffen. Genau genommen handelt es sich um eine Sicherheitsüberprüfung einzelner<br />
Waffenteile, die für die Sicherheit des Schützen oder seiner Umgebung relevant sind. Sicherheit<br />
bezieht sich in diesem Zusammenhang nicht auf z.B. Sicherungseinrichtungen, sondern auf die<br />
physikalischen Belastungen, denen Teile der Waffe bei der Schussabgabe ausgesetzt sind. Es<br />
werden die Lauf- und Lagermaße, die Verschlusseinrichtung und die Sicherung nach den<br />
Vorgaben des Gesetzes überprüft. Zur Beschussprüfung werden mit spezieller, mit wesentlich<br />
höherem Gasdruck (30% stärker als der höchstzulässige Gebrauchs-Gasdruck) arbeitender<br />
Beschussmunition ein oder mehrere Schüsse abgegeben. Daraus ergibt sich eine Überprüfung<br />
der Haltbarkeit, Handhabungssicherheit, der Maßhaltigkeit und Kennzeichnung der Waffe<br />
Die Prozedur des Beschusses selbst ist bis ins Detail vorgeschrieben<br />
Gemäß Waffengesetz wird die Beschusspflicht wie folgt geregelt:<br />
Auszüge aus dem<br />
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen<br />
zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen -<br />
Beschussgesetz (BeschG):<br />
§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller<br />
(1) Wer Feuerwaffen, Böller, sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit<br />
ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />
verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu<br />
lassen.<br />
Satz 1 gilt nicht für Gasböller, die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 in ihrer Bauart und Bezeichnung<br />
zugelassen sind. Wird eine Feuerwaffe aus bereits geprüften höchstbeanspruchten Teilen<br />
zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung<br />
der Nacharbeit bedürfen oder nicht mit dem für diese Waffe vorgeschriebenen<br />
Beschussgasdruck beschossen sind.<br />
(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein<br />
höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand<br />
erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren<br />
höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle<br />
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höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck<br />
beschossen worden sind.<br />
§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht<br />
(1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:<br />
1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung<br />
bedarf,<br />
2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner<br />
als 6 mm und einer Länge kleiner als 7 mm sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte<br />
höchstbeanspruchte Teile von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die<br />
Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf,<br />
3. Feuerwaffen, die<br />
a) zu Prüf-, und Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen<br />
und Behörden, Waffen- oder Munitionsherstellern bestimmt sind,<br />
b) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,<br />
c) aa) vorübergehend nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des WaffG oder<br />
bb) zur Lagerung in einem verschlossenen Zolllager<br />
in den Geltungsbereich dieses Gesetzes mitgenommen werden oder<br />
d) für die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank, die<br />
Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen<br />
Streitkräfte, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie die Zollverwaltung<br />
hergestellt und ihnen überlassen werden, wenn die nach diesem Gesetz erforderliche<br />
Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist,<br />
4. höchstbeanspruchte Teile von im Fertigungsprozess befindlichen Feuerwaffen nach §<br />
3 Abs. 1 sowie vorgearbeitete höchstbeanspruchte Teile und Laufrohlinge.<br />
(2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte<br />
Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige<br />
Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.<br />
(3) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht er Zustimmung des<br />
Bundesrates bedarf, eine dem Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe d entsprechende Regelung<br />
für sonstige Dienststellen des Bundes treffen. Die Bundesregierung kann die Befugnis<br />
nach Abs. 1 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates<br />
bedarf, auf eine andere Bundesbehörde übertragen.<br />
(4) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung eine dem Absatz 3 Satz 1<br />
entsprechende Regelung für Dienststellen des Landes treffen. Die Landesregierungen<br />
können die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden<br />
übertragen.<br />
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§ 11 Zulassung sonstiger Munition<br />
(1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum<br />
Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie<br />
ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist.<br />
(2) Absatz 1 gilt nicht für<br />
1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart<br />
ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt,<br />
2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- oder<br />
Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des WaffG) oder für eine<br />
solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler<br />
oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf, Mess- oder Forschungszwecke<br />
hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird.<br />
(3). Die Zulassung ist zu versagen, wenn<br />
1. der Antragsteller oder ein von ihm beauftragtes Fachinstitut nicht die zur Ermittlung der<br />
Maße, des Gebrauchsgasdrucks oder der Vergleichswerte erforderlichen Geräte besitzt,<br />
2. der Antragsteller oder ein von ihm beauftragtes Fachinstitut nicht über das zur Bedienung der<br />
Prüfgeräte erforderliche Fachpersonal verfügt oder<br />
3. die Prüfung der Munition ergibt, dass ihre Maße, ihr Gasdruck, die in ihr enthaltenen Reizoder<br />
Wirkstoffe und ihre Bezeichnung nicht den Anforderungen einer Rechtsverordnung<br />
nach § 14 Abs. 3 entsprechen.<br />
Die Zulassung wird nach Satz 1 Nr. q und 2 nicht versagt, wenn der Antragsteller die<br />
Überwachung der Herstellung der zuständigen Behörde übertragen hat.<br />
§ 22 Übergangsvorschriften<br />
(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetztes erteilte Zulassung im Sinne der §§ 7 bis 11 gilt im<br />
bisherigen Umfang als Zulassung nach diesem Gesetz.<br />
(2) Ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteiltes oder anerkanntes Prüfzeichen gilt als<br />
Prüfzeichen im Sinne dieses Gesetzes.<br />
………<br />
(4) § 8 Abs. 1 findet auf Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer<br />
Geschosse nach dem 30. Juni 2004 Anwendung.<br />
Für den normalen Waffenbesitzer/Benutzer ergibt sich aus den Vorschriften zur Beschusspflicht<br />
im Normalfall keinerlei Verpflichtung, da diese Gesetzesvorgaben automatisch bei der Einfuhr<br />
oder der Herstellung durch den Händler/Hersteller erfüllt werden. Es ist lediglich zu prüfen, ob<br />
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bei Neuerwerb oder gravierenden, im Gesetz wie oben festgelegten Umbauten das<br />
Beschusszeichen angebracht wurde. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, so kann auch<br />
mal ein Prüfstempel vergessen werden.<br />
Auch Munition unterliegt der Beschusspflicht, auch hier müssen die vorgeschriebenen Prüfbzw.<br />
Beschusszeichen angebracht sein. Das Auffinden der Beschusszeichen gestaltet sich oft<br />
schwierig, da sie nicht immer sofort einsehbar angebracht sind. Bei Kipplaufwaffen muss z.B.<br />
oft der Lauf/das Laufbündel abgekippt oder abgenommen werden, um die Zeichen sehen zu<br />
können<br />
Der Vollständigkeit halber sind nachfolgend die bisher zugelassenen Beschusszeichen, die<br />
nunmehr neuen Beschusszeichen und ihre Bedeutung aufgelistet.<br />
Fazit: Alle bisher (vor Inkrafttreten des neuen WaffG bzw. BeschG zulässigen Beschusszeichen<br />
behalten ihre Gültigkeit!<br />
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13. Orts und Zulassungszeichen Deutschland<br />
Das Beschusszeichen enthält: Den Bundesadler, einen Buchstaben (N, L, J, V oder SP),<br />
das Ortszeichen und das Jahreszeichen.<br />
Bundesadler<br />
Ulm<br />
Hannover<br />
Kiel<br />
Mellichstadt<br />
München<br />
Köln<br />
Suhl<br />
Zulassungszeichen für Handfeuerwaffen und Einsteckläufe<br />
Zulassungszeichen für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen<br />
(mit Prüfnummer)<br />
Zulassungszeichen für Raketenmunition und Geschosse mit<br />
pyrotechnischer Wirkung<br />
Zulassungszeichen für Schusswaffen bei denen die<br />
Bewegungsenergie nicht mehr als 7,5 Joule beträgt. Luftdruck,<br />
Federdruck und kalte Antriebsgase<br />
Prüfzeichen für Munition (CIP-Zeichen) hier Beschussamt<br />
Mellrichstadt<br />
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14. Verbotene Gegenstände<br />
Das Waffengesetz verbietet eine ganze Reihe von Gegenständen und Waffen aus den<br />
verschiedensten, nicht immer nachvollziehbaren Gründen. Um einen beispielhaften<br />
Teilüberblick über diese Waffen und Gegenstände zu geben, sind nachfolgend einige<br />
Exemplare bildlich dargestellt.<br />
Diese Auflistung ist naturgemäß unvollständig und unterliegt im Laufe der Zeit einem gewissen<br />
Wandel, da sich die Vorgaben des Gesetzgebers ändern können. Ein Beispiel für die<br />
Einflussnahme aktueller Zeitgeschehnisse auf die Gesetzgebung ist das so genannte<br />
Schulmassaker von Erfurt. Dieses Ereignis führte zum Verbot so genannter Pump-Guns,<br />
allerdings nur der Ausführungen, die statt mit normalem Schaft mit einem Pistolengriff<br />
versehenen sind.<br />
verschiedene verbotene Handwaffen<br />
Stockdegen<br />
Patronenmesser<br />
Kugelschreibermesser<br />
Klappmesser über 8,5 cm<br />
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Faustmesser (Digger)<br />
Butterfly-Messer<br />
Kugelschreiber- und Patronenmesser<br />
geöffnet und geschlossen<br />
Präzisionsschleuder mit Armstütze<br />
Wurfstern (Shuriken)<br />
Würgeholz (Nunchaku)<br />
Stahlrute geschlossen<br />
Stahlrute ausgeschlagen<br />
Schießkugelschreiber (Sicherungsrast)<br />
Schießstock (Spazierstock)<br />
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Schrotstab geschlossen<br />
Schrotstab geöffnet<br />
Bolzenschussgerät<br />
Größenvergleich<br />
Schrotstab/Schießkugelschreiber<br />
Pump-Gun mit Pistolengriff<br />
Ausgewechselter Schaft/Pistolengriff<br />
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15. Aufbewahren von Waffen<br />
Nach dem neuen Waffengesetz sind die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen,<br />
insbesondere Schusswaffen, erheblich gesteigert worden. Durch die Angleichung an die EU<br />
und damit an EU-Richtlinien und Normen, wurden andere Schutzklassen als bisher Grundlage<br />
der Anforderungen zur Aufbewahrung gemäß Waffengesetz. Diese Anforderungen variieren je<br />
nach Anzahl und Art der Waffen zum Teil erheblich und bedingen auch bei Altbestand meist<br />
eine Neuanschaffung der Erforderlichen Behältnisse.<br />
Weiter zu beachten bei der Aufbewahrung ist die Versicherungstechnische Seite, da bestimmte<br />
Behältnisse nur einen begrenzten Versicherungsschutz genießen. Auch die Verbote in Bezug<br />
auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition oder Lang- und Kurzwaffen sind<br />
zu beachten. Die Erlaubnisbehörden sind gehalten, unangekündigte Überprüfungen<br />
vorzunehmen. Bei einer solchen Kontrolle ist unter Umständen (Begründungssache) das<br />
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt, also auch ein Eindringen<br />
bzw. Betreten gegen den Willen des Wohnungsinhabers möglich.<br />
Um einen Anhaltspunkt zu liefern, wurde die nachfolgende Tabelle erstellt. Fachkundigen Rat<br />
findet der Waffenbesitzer bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, den<br />
Erlaubnisbehörden und den seriösen Herstellern/Händlern von Waffenschränken und –tresoren.<br />
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Sicherheitsstufen, Sicherheitsmerkmal, Sicherheitsnormen<br />
Sicherheitsstufe Beschreibung Sicherheitsmerkmale Versicherungseinstufung<br />
* (€)<br />
Sicherheitsstufe A<br />
nach VDMA 24992<br />
Innentresor teilweise<br />
in Sicherheitsstufe B<br />
Tür doppel-, Korpus<br />
einwandig<br />
begrenzter<br />
Einbruchsschutz<br />
privat und gewerblich<br />
2.500 €<br />
Sicherheitsstufe B<br />
nach VDMA 24992<br />
Feuerschutz DIN 4102<br />
Tür und Korpus<br />
doppel- bzw.<br />
dreiwandig<br />
umlaufender<br />
Feuerfalz<br />
begrenzter<br />
Einbruchschutz<br />
Feuerschutz<br />
(Feuerhemmend)<br />
ab 200 kg<br />
privat 37.500*<br />
ab 300 kg<br />
gewerbl. 10.000*<br />
Euro-Norm<br />
VdS Klasse N (0)<br />
Tür und Korpus<br />
vierwandig,<br />
umlaufender<br />
Feuerfalz<br />
geprüfter Einbruchschutz,<br />
garantierte<br />
Widerstandseinheit<br />
(Feuerhemmend)<br />
privat 50.000*<br />
gewerbl. 20.000*<br />
Euro-Norm<br />
VdS Klasse N (0)<br />
S 60 P Ral RG 626/7<br />
Tür und Korpus<br />
mehrwandig mit<br />
Spezialfüllung,<br />
umlaufender<br />
Feuerfalz<br />
geprüfter<br />
Einbruchschutz,<br />
Feuerschutz S 60 P<br />
(Feuersicher)<br />
privat 50.000*<br />
gewerbl. 20.000*<br />
Euro-Norm<br />
VdS Klasse I<br />
S 60 P Ral RG 626/7<br />
Tür und Korpus<br />
mehrwandig mit<br />
Spezialfüllung,<br />
umlaufender<br />
Feuerfalz<br />
geprüfter Einbruchschutz,<br />
Feuerschutz<br />
(Feuersicher)<br />
privat 65.000*<br />
gewerbl. 20.000*<br />
Euro-Norm<br />
VdS-Klasse I<br />
S 120 P Ral RG 626/7<br />
Tür und Korpus<br />
mehrwandig mit<br />
Spezialbetonfüllung,<br />
mehrfache Feuerfalz<br />
geprüfter Einbruchschutz,<br />
Widerstandseinheit Ru<br />
30/50 Feuerschutz S<br />
120 P<br />
(Feuersicher)<br />
privat 65.000*<br />
gewerbl. 20.000*<br />
+ gegen Brände<br />
* Die angegebenen Versicherungssummen sind unverbindliche Richtwerte<br />
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Langwaffen<br />
bis zu<br />
10<br />
Langwaffen<br />
Gesamtlänge<br />
über 60 cm<br />
Sicherstufe (*)<br />
A<br />
über 10<br />
Langwaffen sind<br />
mehrere der<br />
entsprechenden<br />
Behältnisse<br />
oder<br />
ein Behältnis<br />
der<br />
Sicherheitsstufe<br />
(*)<br />
B<br />
oder höher<br />
erforderlich<br />
Kurzwaffen<br />
bis zu<br />
10<br />
Kurzwaffen<br />
Sicherheitsstufe (*)<br />
B<br />
über 10 Kurzwaffen<br />
sind mehrere der<br />
entsprechenden<br />
Behältnisse<br />
oder<br />
ein Behältnis des<br />
Widerstandsgrades<br />
(**)<br />
1<br />
oder höher<br />
erforderlich<br />
In Behältnissen<br />
unter 200 kg<br />
Eigengewicht dürfen<br />
maximal 5<br />
Kurzwaffen<br />
aufbewahrt werden.<br />
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Langwaffen und Munition<br />
Langwaffen<br />
und<br />
Munition<br />
Nicht klassifiziert<br />
(Munition)<br />
Sicherheitstufe (*)<br />
A<br />
(Langwaffen)<br />
Kurzwaffen und Munition<br />
Kurzwaffen<br />
und<br />
Munition<br />
Nicht klassifiziert<br />
(Munition)<br />
Sicherheitsstufe (*)<br />
B<br />
(Kurzwaffen)<br />
ODER<br />
Bei gemeinsamer<br />
Aufbewahrung<br />
Widerstandsgrad (**)<br />
0<br />
(Kurzwaffen und Munition)<br />
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Langwaffen, Kurzwaffen und Munition<br />
Langwaffen<br />
plus<br />
bis zu 5<br />
Kurzwaffen<br />
plus<br />
Munition<br />
Sicherheitsstufe<br />
(*)<br />
B<br />
(Kurzwaffen und<br />
Munition)<br />
Sicherheitsstufe<br />
(*)<br />
A<br />
(Langwaffe)<br />
ODER<br />
Bei<br />
gemeinsamer<br />
Aufbewahrung<br />
Widerstandsgrad<br />
(**)<br />
0<br />
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16 Schießen<br />
16.1 Grundelemente des Schießens mit Kurzwaffe<br />
Das Erfassen der Waffe:<br />
Das Erfassen der Waffe ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine saubere<br />
Schussabgabe und entsprechende Trefferergebnisse.<br />
Die Waffe sollte so hoch wie möglich erfasst werden.<br />
Richtig - Waffe hoch ergriffen<br />
FALSCH – Waffe nicht richtig eingesetzt<br />
Dadurch entsteht eine gedachte Linie, die so wenig wie möglich unterhalb der<br />
Linienverlängerung des Schlittens liegen sollte (Waffen-/Laufachse- Armachse). Durch dieses<br />
hohe Erfassen wird der Rückdruckimpuls mit möglichst geringer Hebelwirkung im Handgelenk<br />
linear nach hinten übertragen. Der Griffrücken liegt in der Beuge zwischen Daumen und<br />
Zeigefinger (Abzugsfinger) der jeweiligen Hand. Mittel-, Ring- und kleiner Finger umschließen<br />
das Griffstück fest ohne zu pressen. Der Daumen liegt entspannt (ohne großen Druck) am<br />
Griffstück an.<br />
In die Daumenbeuge einsetzen,<br />
Nicht-Schießhand unterstützt von vorn/unten<br />
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Das Halten der Waffe:<br />
Beim Halten der Waffe sollten neben den Voraussetzungen des Erfassens der Waffe mehrere<br />
weitere Punkte beachtet werden:<br />
Die Waffe wird mit fast gestrecktem Arm/Armen gehalten. Dabei sollten Handgelenk und<br />
Ellenbogengelenk verriegelt sein um eine möglichst ruhige Waffenlage zu ermöglichen. Die<br />
Schießhand erfasst die Waffe wie oben beschrieben, die Nichtschießhand unterstützt die<br />
Schießhand von vorn/unten. Es besteht einmal die Möglichkeit mit dem Zeigefinger der<br />
unterstützenden Hand von vorn den Abzugsbügel zu umfassen, zum anderen können die<br />
Finger der Nichtschießhand auf denen der Schießhand liegen ohne den Abzugsbügel zu<br />
umfassen.<br />
Unterstützung durch die Nicht-Schießhand<br />
von vorn/unten, wenn möglich nicht vor den<br />
Abzugsbügel greifen<br />
Beim Umfassen des Abzugsbügels mit dem Zeigefinger der unterstützenden Hand kann ein so<br />
genannter Reflexbogen auftreten, d.h., die Abzugsbewegung des Abzugsfingers wird auf den<br />
Zeigefinger der unterstützenden Hand übertragen und führt zu einem Verziehen der Waffe nach<br />
links oder rechts, je nachdem mit welcher Hand geschossen wird.<br />
Das Visieren:<br />
Beim Visieren sollte man in zwei Schritten vorgehen. Der erste Schritt besteht darin die Waffe<br />
grob auf das Ziel zu richten. Dabei ist die Blickfokussierung auf das Ziel gerichtet, d.h., das Ziel<br />
wird scharf gesehen während die Visiereinrichtung der Waffe verschwommen wahrgenommen<br />
wird.<br />
Schritt 1 – auf Ziel ausrichten,<br />
Ziel scharf, Visierung unscharf<br />
Nachdem die Waffe so grob ausgerichtet ist, erfolgt der zweite Schritt, das Fokussieren der<br />
Augen auf die kurze Entfernung, zur Visiereinrichtung der Waffe. Dabei sollte sich der Schütze<br />
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nur noch auf Kimme und Korn konzentrieren. Durch die Fokussierung der Augen auf die<br />
Visiereinrichtung verschwimmt automatisch das weiter entfernte Ziel.<br />
Schritt 2 – auf Visierung fokussieren<br />
Ziel unscharf, Visierung wird scharf gesehen<br />
Jetzt ist es wichtig, einen Kardinalfehler, das „Springen“ zu vermeiden.<br />
Beim „Springen“ wechselt der Schütze mehrmals die Fokussierung der Augen von der<br />
Visiereinrichtung zum Ziel und umgekehrt. Da die Augen länger benötigen sich auf die kurze<br />
Entfernung zur Visiereinrichtung einzustellen als auf die längere Zielentfernung, kann es durch<br />
das „Springen“ zu Visierfehlern kommen, da im entscheidenden Moment die Visiereinrichtung<br />
nicht klar gesehen und somit eingerichtet wird.<br />
Visierbilder und Visierfehler siehe dort<br />
Die Atmung:<br />
Die Atmung spielt beim Präzisionsschiessen eine große Rolle, beim einsatzbezogenen<br />
Schusswaffeneinsatz ist die Atmung jedoch vernachlässigbar. Hier sind Stressfaktoren<br />
gegeben, welche beim Sportschießen nicht auftreten.<br />
Der Vollständigkeit halber sollte auch ein Sicherheits-Mitarbeiter wissen, wie er bei<br />
Wertungsübungen die Präzision durch gezielte Atmung positiv beeinflussen kann.<br />
Grundsätzlich sollte die Waffe beim Einatmen angehoben und ins Ziel gebracht werden.<br />
Während des Ausatmens wird der Druckpunkt ertastet, die Fokussierung der Augen auf die<br />
Visiereinrichtung vorgenommen und der Druck auf den Abzug kontinuierlich verstärkt. Nach<br />
dem Ausatmen beginnt eine natürliche Atempause. Diese Zeitspanne relativer körperlicher<br />
Ruhe sollte zum Abziehen benutzt werden.<br />
Das Abziehen:<br />
Dem Abziehen kommt beim Schießen eine elementare Bedeutung zu. Man kann die Waffe<br />
optimal erfassen und halten, auch das Visieren präzise durchführen, wenn dann der Abzug<br />
durchgerissen und somit der Schuss verrissen wird, war alles umsonst. Daher sollte man sich<br />
beim Präzisionsschießen immer wieder bewusst auf den Abzugsvorgang konzentrieren.<br />
Trockentraining kann hier sehr hilfreich sein!<br />
Wichtig ist, den Abzug lediglich mit dem vorderen Bereich des 1. Fingergliedes zu betätigen.<br />
Hier hat man durch die zahlreichen Nerven ein besonders ausgeprägtes Tastgefühl<br />
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(„Fingerspitzengefühl“). Ein „Einschieben“ des Fingers in den Abzugsbügel/um den Abzug kann<br />
zu einem Verdrücken der Waffe führen, da die Muskulatur des unteren Fingerbereiches parallel<br />
zur Rückzugsbewegung des Fingers beim Rechtshänder nach links und beim Linkshänder nach<br />
rechts Druck ausübt.<br />
Richtig – erstes Fingerglied zieht ab<br />
FALSCH! Waffe wird nach links gedrückt<br />
Das Nachhalten<br />
Nachhalten bedeutet im Gegensatz zum Sportschützen nicht die Aufrechterhaltung der<br />
Konzentration, sondern die Möglichkeit, bei einem Treffer ohne Trefferwirkung ohne<br />
Zeitverzögerung einen oder mehrere weitere Schüsse im Ziel anzubringen. Erst wenn<br />
Trefferwirkung erkannt und sichtbar wird, sollte die Waffe abgesetzt, d.h., heruntergenommen<br />
werden.<br />
Nach dem Schuss/den Schüssen aus<br />
Gründen der Eigensicherung im Ziel bleiben<br />
um Trefferwirkung erkennen zu können.<br />
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16.2 Standardformen offener Visierungen<br />
Nachfolgend sind die am häufigsten anzutreffenden Formen einer offenen Visierung abgebildet.<br />
Zusätzlich gibt es geschlossene Visierungen, z.B. Lochkimmen, Tunnelkorne oder Ringvisiere<br />
wie bei verschiedenen Halbautomaten oder Maschinenpistolen<br />
Dachkorn Balkenkorn Perlkorn<br />
Halbrundvisier Dreiecksvisier Rechteckvisier<br />
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16.3 Visierbilder<br />
Die Visierbilder<br />
Begriffe für Visierstellungen/Visierfehler<br />
Visierbild<br />
Trefferlage<br />
Gestrichen Korn ergibt Fleckschuss<br />
Vollkorn ergibt Hochschuss<br />
Feinkorn ergibt Tiefschuss<br />
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Geklemmt rechts ergibt Rechtsschuss<br />
Geklemmt links ergibt Linksschuss<br />
Verkantet rechts ergibt Treffer tief rechts<br />
Verkantet links ergibt Treffer tief links<br />
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16.4 Das Absehen bei Ziehfernrohren<br />
Unter einem Absehen versteht man die eigentliche Zieleinrichtung eines Zielfernrohres.<br />
Das Absehen kann sich auf einer Ebene des Objektivbildes oder der Okularbildebene befinden<br />
und verschiedene Formen und Aussehen aufweisen. Beim Absehen auf der Objektivbildebene<br />
wird bei Gläsern mit variabler Größendarstellung das Absehen entsprechend der Veränderung<br />
der Vergrößerung größer oder kleiner.<br />
Befindet sich das Absehen auf der Okularbildebene, bleibt die Größe des Absehen immer<br />
gleich.<br />
Für die verschiedenen Zwecke und Vorlieben des Nutzers haben sich unterschiedliche Formen<br />
des Absehens entwickelt. Die am häufigsten vorkommende Form des Absehens ist das<br />
Absehen 1, dargestellt durch zwei horizontale Balken mit einem senkrechten Zielstachel. An<br />
zweiter Stelle ist das Absehen 4 mit zwei horizontalen Balken, einem senkrechten Balken sowie<br />
einem Fadenkreuz zu nennen.<br />
Nachfolgend werden die am häufigsten anzutreffenden Absehen dargestellt.<br />
Absehen 1 Absehen 2 Absehen3<br />
Absehen 4 Absehen 5 Absehen 6<br />
Absehen 8 Absehen 30/30 Diavari-Absehen<br />
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17. Anträge und Dokumente<br />
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