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DSSG-Sachkundelehrgang

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Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Arnold Schacht<br />

Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

International<br />

Unterlagen<br />

zu Lehrgang und Prüfung<br />

Waffensachkunde<br />

§ 7 WaffG i.V. § 3 AWaffV<br />

Deutsche Sicherheits- Service-Gruppe<br />

Oberstraße 9<br />

34471 Volkmarsen<br />

Tel.: 05693 91 54 24<br />

Mobil.: 0172 67 321 60<br />

Mail: info@dssg-as.de<br />

Web: www.dssg-as.de<br />

Copyright A. Schacht Seite 1


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Informationsunterlagen zum Vorbereitungslehrgang zur Ablegung der<br />

Waffensachkunde-Prüfung<br />

1. Autoren<br />

A. Schacht<br />

‣ Ehemaliger Polizeibeamter, POK a.D., Ausbilder für Eigensicherung/ Schießen an der<br />

Hessischen Polizeischule,<br />

‣ Ausbilder für Schießausbilder der Polizei<br />

‣ Trainer C-Lizenz Sportschießen<br />

‣ anerkannter Schießstandsachverständiger<br />

‣ Ausbilder und Prüfungskommissionsvorsitzender in Lehrgängen zum Erwerb der Sachkunde<br />

gem. Waffengesetz<br />

‣ Fachbuchautor<br />

W. Spengler<br />

‣ anerkannter Waffensammler<br />

‣ Sachkundiger für Amerikanische und Europäische Hand- und Faustfeuerwaffen 1830 bis<br />

1980<br />

‣ Munitionssammler<br />

‣ Mitglied Schützenverein Sprendlingen<br />

‣ Handwerksmeister und Geschäftsführer<br />

‣ Referent und Prüfer in Lehrgängen zur Waffensachkunde gem. WaffG<br />

‣ Inhaber Sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse<br />

Von diesem wurden uns freundlicherweise auch ein Teil der abgebildeten Waffen zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Dieses Script ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich mit vorheriger<br />

Genehmigung des Autors A. Schacht vervielfältigt, elektronisch aufgearbeitet oder benutzt<br />

werden.<br />

Die Inhalte wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Gewähr kann nicht<br />

übernommen werden<br />

Copyright A. Schacht Seite 2


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

2. Inhaltsverzeichnis<br />

1. Autoren ........................................................................................................................ 2<br />

A. Schacht .................................................................................................................... 2<br />

W. Spengler ................................................................................................................. 2<br />

2. Inhaltsverzeichnis ........................................................................................................ 3<br />

3. Einleitung - Waffensachkundeprüfung – erarbeitet Schritt für Schritt .......................... 4<br />

4. Die Vorbereitung auf die Ausbildung zur Sachkundeprüfung ...................................... 5<br />

5. Rechtsgrundlagen der Waffensachkundeprüfung ........................................................ 6<br />

6. Texte Strafgesetzbuch zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ........................... 9<br />

7. Informationen zur Sachkundeprüfung, Bereich Waffentechnik .................................. 16<br />

8. Vorgehensweise bei unbekannten Waffen (sichere Handhabung) ............................ 31<br />

8.1 PISTOLE: ............................................................................................................. 31<br />

8.2 Schema Pistole in unbekanntem Zustand: ........................................................... 36<br />

8.3 REVOLVER: ........................................................................................................ 37<br />

8.4 Schema Revolver in unbekanntem Zustand: ....................................................... 41<br />

8.5 Die Signalpistole .................................................................................................. 42<br />

8.6 Das Magazin ........................................................................................................ 43<br />

8.7 Langwaffen .......................................................................................................... 44<br />

8.8 Kombinationen bei Langwaffen ............................................................................ 49<br />

8.9 Das Schloss ......................................................................................................... 51<br />

8.10 Die Handhabung von Langwaffen ...................................................................... 52<br />

8.10.1 Die Handhabung eines Repetierers ............................................................. 52<br />

8.10.2 Die Handhabung von Kipplaufwaffen .......................................................... 54<br />

9. Sonstige (auch getarnte) Schusswaffen .................................................................... 55<br />

10. Sicherungen ............................................................................................................ 56<br />

11. Munition ................................................................................................................... 59<br />

11.1 Durchschlagsleistung und Energieabgabe verschiedener Patronen .................. 65<br />

11.2 Abkürzungen der Geschossarten: ...................................................................... 66<br />

11.3 Farbliche Kennzeichnung von Munition ............................................................. 67<br />

11.4 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Patronenhülsen ........................................ 68<br />

11.5 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Zündhütchen ............................................ 68<br />

11.6 Die wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich . 69<br />

11.7 Kaliberbezeichnungen ........................................................................................ 70<br />

11.8 Hülsenformen ..................................................................................................... 71<br />

11.9 Die Signalpatrone............................................................................................... 72<br />

12. Beschusspflicht und Beschusszeichen .................................................................... 73<br />

13. Orts und Zulassungszeichen Deutschland .............................................................. 78<br />

14. Verbotene Gegenstände .......................................................................................... 79<br />

15. Aufbewahren von Waffen ........................................................................................ 82<br />

16 Schießen .................................................................................................................. 87<br />

16.1 Grundelemente des Schießens mit Kurzwaffe ................................................... 87<br />

16.2 Standardformen offener Visierungen ................................................................. 91<br />

16.3 Visierbilder ......................................................................................................... 92<br />

16.4 Das Absehen bei Ziehfernrohren ....................................................................... 94<br />

17. Anträge und Dokumente .......................................................................................... 95<br />

Copyright A. Schacht Seite 3


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

3. Einleitung - Waffensachkundeprüfung – erarbeitet Schritt für Schritt<br />

Warum diese Unterlage über die einzelnen Schritte zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />

gemäß § 7 Waffengesetz?<br />

Selbstverständlich ist uns klar, dass es bereits einige Werke zu diesem Thema gibt. Wir sind<br />

jedoch der Meinung, dass sich nicht nur die Anforderungen bei der Sachkundeprüfung analog<br />

zum Waffengesetz geändert haben, sondern auch die „Neugier“ der Prüfungsprobanten<br />

zugenommen hat und über die bisher üblichen Inhalte der Vorbereitungslehrgänge hinausgeht.<br />

Hinzu kommt eine relativ häufige Ergänzung oder Abänderung der gesetzlichen Vorgaben, der<br />

Auslegung durch Gerichte oder Behörden an Hand der Verwaltungsvorschriften, wodurch diese<br />

einem ständigen Wandel unterliegen.<br />

Eine Themenerweiterung in den Vorbereitungslehrgängen bedingt selbstverständlich auch<br />

einen größeren Zeitansatz, welcher aus Gründen der Planung (mehr Aufwand für die<br />

Lehrgangsteilnehmer und zusätzliche oder aber verlängerte Unterrichtstermine) und der<br />

erheblichen finanziellen Mehraufwendungen nur bei den wenigsten Vereinen,<br />

Lehrgangsausrichtern oder privaten Sicherheitsdiensten realisiert wird.<br />

Der Gesetzgeber schreibt jedoch genau vor, bei wem wie viele Unterrichtseinheiten für die<br />

Unterrichtung der Sachkunde aufzuwenden sind und gibt auch deren Inhalte und die<br />

Durchführung der Prüfung exakt vor.<br />

Da die vorgegebene Zeitspanne für die Unterrichtungen jedoch niemals ausreichend erscheint,<br />

kommt der Vor- bzw. Nachbereitung der Stoffgebiete im Heimstudium eine erhöhte Bedeutung<br />

zu. Wer der Meinung ist, einfache Anwesenheit bei den Vorbereitungslehrgängen genüge um<br />

die von einer durch die zuständigen Behörden eingesetzte oder von ihnen amtlich anerkannte<br />

Prüfungskommission abzunehmende Prüfung zu bestehen, unterliegt einem schwerwiegenden<br />

und durch die erforderliche Widerholung auch teurem Irrtum. Sinn und Zweck der Prüfung der<br />

Sachkunde gem. Waffengesetz ist es, unzuverlässigen Personen (Führungszeugnis) oder<br />

Leuten, die weder theoretisch mit den gesetzlichen Bestimmungen noch praktisch mit der<br />

Handhabung der von ihnen noch zu beantragenden Waffen, den Zugang zu eben diesen<br />

Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Wer ohne die umfangreichen<br />

Einschränkungen der Waffenanwendung im Notwehrfall zu kennen oder sicher mit seiner Waffe<br />

umgehen zu können diese einsetzt, stellt eine ganz erhebliche Gefahr für seine Mitmenschen<br />

dar.<br />

Solche Risiken sind unwägbar und insbesondere kaum zu versichern. Bei den kommerziellen<br />

Sicherheitsunternehmen, deren Mitarbeiter aus behördlich überprüften und genehmigten<br />

Gründen mit Waffen ausgerüstet werden, ist auch die Schädigung des Rufs und Ansehens der<br />

Firma mit allen negativen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Der Waffenträger selbst ist<br />

zudem auf dem Wege der Zivilklage im Falle eines Fehlverhaltens auch privat für den<br />

entstandenen Schaden bis hin zu Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen haftbar zu machen.<br />

Bei den von uns durchgeführten Lehrgängen kam immer wieder die Frage auf, ob wir nicht die<br />

von uns zusammengestellten Unterlagen um unsere mündlichen Erklärungen ergänzen und in<br />

„gebundener“ Form zur Verfügung stellen könnten. Diesem Wunsch sind wir hiermit<br />

nachgekommen. Weder haben wir das Rad neu erfunden, noch meinen wir mehr zu wissen als<br />

andere. Wir haben uns lediglich bemüht eine anständige und umfassende Stoffsammlung zu<br />

Copyright A. Schacht Seite 4


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

betreiben und diese in eine Form zu bringen, die es ermöglicht, sich so gut und umfassend wie<br />

möglich auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten ohne unnötigen Ballast mitzuschleppen oder<br />

gar „Schräubchenkunde“ zu betreiben. Es ist jedoch klar, dass die noch so intensive<br />

Beschäftigung mit einer Unterlage niemals die verbale Aufbereitung und Information durch<br />

einen oder mehrere Referenten ersetzen kann. Es kann lediglich eine Ergänzung darstellen und<br />

die Möglichkeit, im Alltagsgeschäft auftretende Fragen nachzubereiten und eventuell<br />

befriedigende Antworten zu bekommen. Wichtig ist auch, zu Fachleuten unterschiedlicher<br />

Gebiete Kontakte aufzubauen um spezielle Fragen rechtlich einwandfrei und verbindlich<br />

beantwortet zu bekommen. Hier sind insbesondere die Arbeitgeber im Sicherheitsbereich<br />

gefordert ihren Mitarbeitern die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Diese<br />

Investition kommt nicht zuletzt den betreuten Kunden zugute und untermauert wie auch der<br />

Nachweis ständiger Fortbildung den seriösen und professionellen Charakter eines<br />

Dienstleistenden Betriebes.<br />

4. Die Vorbereitung auf die Ausbildung zur Sachkundeprüfung<br />

Es ist davon auszugehen, dass niemand die Ausbildung zur Prüfung des Nachweises der<br />

Sachkunde gem. Waffengesetz beginnt, ohne sich bereits vorher zumindest mit Teilbereichen<br />

der Materie auseinandergesetzt zu haben. Wer Mitglied in einem Schützenverein oder als<br />

Angestellter eines Sicherheitsunternehmens tätig ist, kommt mit dem Thema Waffen, Munition<br />

und Zubehör sowie den gesetzlichen Einschränkungen ganz automatisch in Kontakt. Wie<br />

meistens eins zum anderen führt, kommt es über den Kontakt mit bewaffneten Kollegen,<br />

Schützenbrüdern oder dem Schießsport verhafteter Verwandtschaft zur Lektüre von<br />

mannigfaltig vorhandenen Zeitschriften und es wächst der Wunsch, entweder aus finanziellen<br />

Überlegungen heraus (Waffenrechtliche Erlaubnisinhaber werden fast immer bevorzugt<br />

eingestellt und besser bezahlt), aus Interesse an der reinen Technik (Waffensammlung) oder<br />

Lust am Schießsport selbst eine Waffe zu erwerben. Der alleinige Gang zur<br />

Genehmigungsbehörde genügt dazu schon lange nicht mehr. Es bietet sich also an, das<br />

Wissen und die Bereitschaft der Bekannten dieses zu teilen und weiterzugeben, zu nutzen und<br />

sich schlau zu machen. Es gibt wie so oft keine dummen Fragen, höchstens ab und zu dumme<br />

Antworten. Hat man durch Fragen und ganz wichtig bei der Handhabung von Waffen durch<br />

Beobachtung (auch Negativbeispiele bringen Lernerfolge) erste Kenntnisse erworben, wird es<br />

Zeit, sich in professionelle Hände zu begeben um ein Optimum zwischen Kosten, Zeit und<br />

Ergebnis zu realisieren.<br />

Copyright A. Schacht Seite 5


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

5. Rechtsgrundlagen der Waffensachkundeprüfung<br />

Das Waffengesetz verlangt für Waffenrechtliche Genehmigungen den Nachweis der<br />

Sachkunde. Dieser Nachweis unterscheidet sich in den Anforderungen durch den Gesetzgeber<br />

erheblich zwischen den Forderungen an einen Sportschützen und denen die an einen<br />

beruflichen Waffenträger in den Sicherheitsdiensten gestellt werden. Die Sachkunde für beide<br />

Gruppen wird normalerweise durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung vor einem durch die<br />

zuständige Behörde berufenen Prüfungsausschuss erlangt. Andere Verfahren sind jedoch<br />

theoretisch möglich, wenn die Behörde anderweitige Nachweise anerkennt. Diese Anerkennung<br />

kann unter anderem durch die Art der ausgeübten Tätigkeit oder eine absolvierte Ausbildung<br />

z.B. bei der Polizei erlangt werden. Nachzulesen sind diese Voraussetzungen in § 3 Allgemeine<br />

Verordnung zum Waffengesetz. Hiernach ist die Sachkunde insbesondere nachgewiesen bei<br />

vorliegen folgender Voraussetzungen:<br />

Nachweis der Fachkunde gem. § 7 Waffengesetz i. V. mit §§ 1, 2, 3 AWaffV durch:<br />

<br />

die Prüfung für gewerbsmäßige Waffenhersteller und –händler,<br />

<br />

eine nachgewiesene Tätigkeit von mindestens 3 Jahren Dauer als Vollzeitkraft im<br />

Handel mit Schusswaffen und Munition<br />

<br />

bestandene Gesellenprüfung für das Büchsenmacherhandwerk<br />

<br />

bestandene Jägerprüfung oder die Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das<br />

Schießwesen über die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang zur Ablegung der<br />

Jägerprüfung<br />

<br />

behördlich oder staatlich anerkannte Ausbildung oder als Sportschütze mit<br />

entsprechender Ausbildung, z.B. Übungsleiter-/Trainerlizenzen im Bereich<br />

Sportschießen<br />

Bei allen diesen Voraussetzungen ist wichtig, dass die Tätigkeit oder Ausbildung ihrer Art nach<br />

geeignet war, dem Antragsteller die erforderliche Sachkunde zu vermitteln. Lediglich die<br />

Teilnahme an der Grundausbildung oder der Dienst bei der Bundeswehr ist nicht ausreichend.<br />

Im Gegenzug dazu muss bei einem ausgebildeten und im Dienst befindlichen Polizeibeamten<br />

davon ausgegangen werden, dass durch die Art und den Umfang der Ausbildung insbesondere<br />

auch auf rechtlichem Gebiet die Sachkunde nahezu optimal vermittelt wurde und somit keine<br />

weitere Prüfung erforderlich ist. Dies ist im „neuen“ WaffG explizit aufgeführt.<br />

Die Anerkennung der Ausbildung oder Berufstätigkeit kann auch nur für bestimmte Gebiete<br />

erfolgen.<br />

Antragsteller mit den genannten Voraussetzungen können bzw müssen demnach von einer<br />

weiteren Überprüfung ihrer Sachkunde befreit werden da diese per Gesetz als anerkannt gilt.<br />

Copyright A. Schacht Seite 6


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Die Anforderungen an die Sachkundenachweise sind in den letzten Jahren ständig gestiegen.<br />

Gemäß § 1. der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) werden bei der Überprüfung<br />

der Kandidaten mindestens ausreichende Kenntnisse verlangt über<br />

Handhabung von Schusswaffen und Umgang mit Munition einschließlich<br />

ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen<br />

auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und<br />

Munition hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik,<br />

Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen,<br />

die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die<br />

Reichweite<br />

die wichtigsten Vorschriften und Regelungen bezüglich des Umganges mit<br />

Waffen und Munition<br />

Die Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der<br />

Notwehr und des Notstands<br />

Als Erleichterung für den Prüfungskandidaten gibt es die Einschränkung, dass er nur<br />

Kenntnisse über die Schusswaffen- und Munitionsarten nachweisen muss, für die er eine<br />

behördliche Genehmigung beantragt hat oder beantragen will.<br />

Antragsteller für die nichtgewerbliche Herstellung müssen eine durch Kenntnisse über<br />

waffentechnische, innerballistische und Werkstoffe erweiterte Sachkundeprüfung ablegen. Wie<br />

weit diese zusätzlich geforderten Kenntnisse in Art und Umfang auszusehen haben, ist im<br />

Detail nicht vorgegeben sondern offen gelassen. Der Prüfling sollte sich jedoch auch mit<br />

folgenden Themenbereichen vertraut machen:<br />

Einfuhr (Verbringen) von Waffen und Munition (§ 29 WaffG)<br />

Überlassen von Waffen und Munition an Dritte (§ 34 WaffG)<br />

Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und<br />

Versammlungen (§ 42 WaffG und § 2 Versammlungsgesetz)<br />

Erlaubnispflicht bei der nichtgewerblichen Herstellung von Waffen (§ 41 WaffG)<br />

Sicherungsvorschriften gegen das Abhandenkommen von Waffen und Munition<br />

(§ 36 WaffG)<br />

Pflicht zur Anzeige beim Abhandenkommen von Waffen und Munition (§ 37<br />

WaffG)<br />

Pflicht zur Anzeige beim Abhandenkommen von Erlaubnisurkunden (§ 37/2<br />

WaffG)<br />

Genehmigungspflicht beim Schießen mit Schusswaffen oder Böllern außerhalb<br />

von Schießstätten (§§ 16, 42 WaffG).<br />

<br />

Auch hier gilt, dass nur die Kenntnisse abverlangt werden, welche für die Art der beantragten<br />

Erlaubnisse und den entsprechenden Waffentyp für den Prüfling relevant sind.<br />

Copyright A. Schacht Seite 7


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Da eine vor dem Erwerb der Waffenbesitzkarte bestandene Sachkundeprüfung auch die<br />

Sachkunde für einen Munitionserwerbsschein, eines Waffenscheines und einer<br />

Schiesserlaubnis beinhaltet, ist die Sachkundeprüfung so anzulegen als ob alle genannten<br />

Erlaubnisse beantragt worden wären. Eine Einschränkung gibt es lediglich dahingehend, dass<br />

es sich um vergleichbare Schusswaffenarten (vergleichbar mit den beantragten Waffenarten)<br />

handeln muss.<br />

Bei nicht bestehen der Sachkundeprüfung kann diese, notfalls auch mehrfach, wiederholt<br />

werden. Die Prüfungskommission bestimmt, ob eventuell eine Frist bis zur erneuten Zulassung<br />

zur Prüfung einzuhalten ist.<br />

Wichtig ist noch die gesetzliche Vorgabe, dass die Sachkunde für Sportschützen NICHT<br />

geeignet ist die für einen beruflichen Umgang mit Schusswaffen geforderten Voraussetzungen<br />

zu erfüllen. Dies ist jedoch nicht im Gesetz verankert, soindern wird von den<br />

Verwaltungsbehörden auf Grund einer internen Verwaltungsvorschrift gerne so gefordert.<br />

Die Prüfungskommission wird durch die vor Ort zuständige Behörde eingesetzt. Der<br />

Kommission gehören ein Vorsitzender sowie zwei Beisitzer an. Diese haben selbstverständlich<br />

ebenfalls sachkundig zu sein und maximal ein Mitglied darf im Bereich des Waffenhandels oder<br />

der Waffenherstellung tätig sein.<br />

Über das Bestehen oder Durchfallen des Prüfungsaspiranten wird mit Stimmenmehrheit<br />

entschieden.<br />

Der die Prüfung bestandene Prüfling erhält über das Ergebnis eine Bescheinigung welche vom<br />

Vorsitzenden der Kommission zu unterzeichnen ist. Gleichfalls zu fertigen ist ein Protokoll über<br />

die Prüfung, deren wesentlichen Inhalt sowie das Ergebnis. Dieses Protokoll ist der zuständigen<br />

Behörde zuzuleiten. Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung allein<br />

Sache der zuständigen Behörde.<br />

Gleichgestellt sind die von den Genehmigungsbehörden staatlich anerkannten<br />

Prüfungskommissionsvorsitzenden, die eine eigene Prüfungskommission unter den gleichen<br />

Voraussetzungen wie die Behörde zusammenstellen und die Prüfungen selbst abnehmen<br />

können.<br />

Diese Prüfungen werden unter einem auf dem Nachweis ersichtlichen Aktenzeichen im<br />

gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes anerkannt.<br />

Copyright A. Schacht Seite 8


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6. Texte Strafgesetzbuch zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />

Wichtige Kenntnisse aus dem Strafgesetzbuch:<br />

Die reinen Gesetzestexte sind der besseren Erkennbarkeit wegen in Kursivschrift geschrieben,<br />

die Erläuterungen in Normalschrift.<br />

§ 32 StGB (Notwehr), Gesetzestext:<br />

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.<br />

Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen<br />

Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.<br />

Bei einer Notwehrhandlung muss sich der Betroffene objektiv in einer Situation befinden, in der<br />

ein Angriff gegenwärtig und rechtswidrig gegen ihn ausgeführt wird.<br />

Von einem Angriff spricht man, wenn ein Rechtsgut des Angegriffenen wie sein Leib, sein<br />

Leben, seine Ehre, Eigentum oder sein Hausrecht verletzt bzw. bedroht werden. Diese<br />

beispielhafte Aufzählung ist nicht abschließend. Die Verletzung des Rechtsgutes muss<br />

gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehen oder noch nicht abgeschlossen sein, also<br />

andauern. Dabei ist es egal, ob der Angreifer durch sein Tun die Verletzung des Rechtsgutes<br />

bewusst herbeiführen will. Der Terminus Angreifer beinhaltet, dass die rechtswidrige Bedrohung<br />

durch einen Menschen erfolgen muss, da Tiere nicht rechtswidrig handeln können. Der Angriff<br />

kann nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen erfolgen, wenn der<br />

Unterlassende eine Verpflichtung zum Einschreiten hat.<br />

Die Gegenwärtigkeit des Angriffes ist gegeben, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat<br />

oder noch andauert. Noch andauert bedeutet auch, dass die Wiederholung eines erfolgten<br />

Angriffes unmittelbar zu befürchten ist. Hierbei ist auch der zeitliche Zusammenhang von<br />

Bedeutung. Im Klartext bedeutet dies, dass Notwehr nicht mehr geltend gemacht werden kann<br />

wenn ich einem Angreifer begegne, der mich vor zwei Tagen überraschend niedergeschlagen<br />

hat. Hier ist durch den fehlenden unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen Angriff und<br />

Verteidigung Notwehr nicht mehr möglich.<br />

Die erforderliche Rechtswidrigkeit liegt vor, wenn der Angreifer keine Befugnis für sein<br />

Handeln hat. Ohne diese Befugnis (z.B. bei der Festnahme durch Polizeibeamte gegeben)<br />

muss der Angegriffene die Verletzung seiner geschützten Rechtsgüter nicht dulden und darf<br />

sich in Notwehr verteidigen.<br />

Eine wichtige Einschränkung besteht auch darin, dass Notwehr gegen Notwehr nicht zulässig<br />

ist.<br />

Verteidigung sind alle Handlungen die den Angriff abwehren und die bestehende Gefahr für<br />

eines oder mehrere der geschützten Rechtsgüter endgültig beseitigen. Zu diesem Zweck ist<br />

sowohl die reine Abwehr (Schutzabwehr) als auch die Durchführung eines Gegenangriffes, die<br />

so genannte Trutzwehr, erlaubt. Daraus ergibt sich, dass selbstverständlich auch eine<br />

Bedrohung des Angreifers zur Abwehr erfolgen darf.<br />

Die Abwehr (Notwehr) kann im Extremfall bis zur Tötung des Angreifers führen.<br />

Copyright A. Schacht Seite 9


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Die Erforderlichkeit zur Abwehr eines Angriffs ergibt sich aus der Geeignetheit und<br />

ausreichenden Dosierung der Abwehrhandlung, die während des stattfindenden Angriffs diesen<br />

beendet oder deutlich abschwächt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder die Relation<br />

zwischen Mittel und Zweck sind bei jeder Abwehrhandlung zu beachten. Die Art und Schwere<br />

des Angriffs entscheiden über die Wahl der Mittel zur Verteidigung.<br />

Bei einem Angriff gegen Leib oder Leben ist der Einsatz einer Schusswaffe eher geboten als<br />

bei einer Verletzung der Ehre. Trotz der Beachtungspflicht der Verhältnismäßigkeit wird die<br />

Flucht oder die Aufgabe bedrohter Rechtsgüter dem Angegriffenen nicht zugemutet. Etwas<br />

anders sieht die Sache bei einem Angriff durch Kinder oder offensichtlich Geisteskranke aus.<br />

Hier wird vom Angegriffenen erwartet, dass er die Situation verbal oder durch Meidbewegungen<br />

zu bereinigen versucht.<br />

Dies beinhaltet trotzdem die Möglichkeit, in extremen Fällen auch bei einem Angriff durch<br />

Kinder oder geistig kranke Menschen, die eigene Verteidigung mit allen zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln durchzuführen.<br />

Wenn zwischen der Schwere des Angriffs und den Auswirkungen der Verteidigung die<br />

Verhältnismäßigkeit nicht beachtet beziehungsweise offensichtlich verletzt wird, ist die<br />

Verteidigungshandlung nicht geboten. Dies bedeutet, dass in einen solchen Falle der<br />

Verteidiger einen Rechtsmissbrauch begeht.<br />

Der ebenfalls erforderliche Verteidigungswille liegt nicht vor, wenn der Angreifer z.B. vom<br />

„Verteidiger“ vor dem Angriff provoziert wurde um den Angreifer dann zu verletzen. Bejaht wird<br />

der Verteidigungswille hingegen, wenn die Verteidigungshandlung einzig darauf abzielt den<br />

stattfindenden Angriff abzuwehren.<br />

Neben dem Schutz der eigenen Person und Rechtsgüter erstreckt sich die Notwehrmöglichkeit<br />

auch auf die Abwehr eines Angriffs gegen Dritte. Deren Verteidigungswille muss artikuliert<br />

oder bekannt (erkennbar) sein. Bei dieser Abwehr eines Angriffs gegen Dritte spricht man von<br />

Nothilfe.<br />

Wer aus eigenem Interesse zu den obigen Aussagen und Definitionen weitergehende<br />

Informationen haben möchte, kann sich mit den Kommentaren zu den genannten<br />

Gesetzestexten (ebenfalls im Buchhandel erhältlich) beschäftigen. Für die Ablegung der<br />

Sachkundeprüfung ist dies jedoch nicht erforderlich.<br />

§ 33 StGB (Überschreitung der Notwehr), Gesetzestext:<br />

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so<br />

wird er nicht bestraft.<br />

Die Grenzen der Notwehr überschreiten bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, die über das zur<br />

Abwehr erforderliche Maß hinausgehen und somit den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br />

verletzen. Wird dieser Notwehrexzess aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken begangen,<br />

erlaubt der Gesetzgeber dieses überzogene Handeln zwar nicht, duldet bzw. entschuldigt es<br />

jedoch. Aus dieser Entschuldigung des stattgefundenen Handelns ergibt sich der so genannte<br />

Copyright A. Schacht Seite 10


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Schuldausschließungsgrund. Dadurch bleibt das eigentlich als Fehlverhalten des Verteidigers<br />

zu bezeichnende Abwehren eines Angriffs ohne die sonst üblichen Rechtsfolgen.<br />

§ 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), Gesetzestext:<br />

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre,<br />

Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem<br />

anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden<br />

Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden<br />

Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch<br />

nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.<br />

Eine Notstandslage liegt vor, wenn nur durch die Verletzung/Beeinträchtigung eines<br />

Rechtsgutes des Angreifers/Verursachers die Gefährdung eines eigenen Rechtsgutes<br />

abgewendet werden kann. Hierbei muss sich der Verteidiger in einer objektiven<br />

Notstandssituation befinden.<br />

Die Handlung oder Tat des Verteidigers muss zur Abwendung der Gefahr in angemessenem<br />

Verhältnis stehen. Gefahr bedeutet dabei, dass ein ungewöhnlicher Zustand vorliegt, der den<br />

Eintritt eines Schadens für ein geschütztes Rechtsgut wahrscheinlich erscheinen lässt. Hierbei<br />

ist als Maßstab die normale und vernünftige Lebenserfahrung heranzuziehen. Eine<br />

Besonderheit besteht darin, dass die Gefährdung eines oder mehrerer Rechtsgüter auch durch<br />

vorangegangenes Handeln des Verteidigers verursacht worden sein kann.<br />

Die vom Verteidiger vorgenommene Handlung darf ausschließlich der Gefahrenabwehr von<br />

sich oder einem anderen dienen, nur dann liegt ein Rechtfertigungsgrund vor.<br />

Von besonderer Bedeutung ist, dass das Interesse/Rechtsgut des Verteidigers das verletzte<br />

Rechtsgut des Angreifers wesentlich überwiegen muss.<br />

Unter Notstandshandlung versteht man ein Handeln des Betroffenen, das zur Abwehr der<br />

Gefahr in angemessenem Verhältnis steht. Dazu muss die Handlung geeignet und zweckmäßig<br />

sein um die Gefahr zu bannen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass das angewandte Mittel<br />

das einzige zur Verfügung stehende ist. Unangemessenheit liegt aber z.B. vor, wenn ein<br />

Polizeibeamter oder eine Sicherheitskraft auf Grund ihres Berufes eine über das normale Maß<br />

hinausgehende Gefährdung während der Dienstausübung hinnehmen muss.<br />

Die Handlung besteht in einer Interessenkollision, da der Notstandshandelnde zur Abwehr der<br />

Gefahr für ein Rechtsgut ein anderes Rechtsgut verletzt.<br />

Copyright A. Schacht Seite 11


Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

Der Rettungswille kann nur bejaht werden, wenn das Handeln ausschließlich der Abwehr einer<br />

Gefahr für eine eigenes oder das Rechtsgut eines anderen dient. Dieser andere (Dritte) muss<br />

seine Einwilligung zur Gefahrenbeseitigung gegeben haben oder würde sie vermutlich erteilen,<br />

wenn er könnte.<br />

Richtet sich das Handeln nicht ausschließlich auf die Gefahrenabwehr oder liegt die<br />

erforderliche (vermeintliche) Einwilligung des Dritten nicht vor, liegt kein Rechtfertigungsgrund<br />

vor und der Verteidiger begeht als rechtswidrig handelnder Täter eine strafbare vollendete Tat<br />

im Sinne des Strafgesetzbuches.<br />

Die Güterabwägung muss zum Ergebnis haben, das dass geschützte und zu verteidigende<br />

Rechtsgut/Interesse das im Falle der Verteidigung zu verletzende Rechtsgut wesentlich<br />

überwiegt. Bei dieser Prüfung ist nicht nur die Abwägung der Güter gegeneinander, sondern<br />

auch der Grad der zu erwartenden Gefährdung in die Überlegungen mit einzubeziehen. Die<br />

Wertigkeit der Rechtgüter kann im § 34 StGB und aus der Strafandrohung für die einzelnen<br />

Taten ersehen werden.<br />

§ 35 StGB (Entschuldigender Notstand), Gesetzestext:<br />

(1)Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit<br />

eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen<br />

ihm nahe stehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld.<br />

Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst<br />

verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden<br />

konnte, die Gefahr hinzunehmen. Die Strafe kann jedoch nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert<br />

werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr<br />

hinzunehmen hatte.<br />

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Abs. 1<br />

entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die<br />

Strafe ist nach § 49 (1) zu mildern.<br />

Wie der Name schon vermuten lässt, wird in § 35 StGB bei Vorliegen bestimmter<br />

Voraussetzungen ein Handeln entschuldigt, welches eigentlich strafbar ist. § 35 StGB stellt<br />

keine Befugnis, sondern lediglich einen Entschuldigungsgrund zur Verteidigung dar.<br />

Die Definitionen der einzelnem Merkmale sind bis auf die folgenden Beschreibungen mit denen<br />

der vorausgegangenen §§ des StGB identisch.<br />

Um eine entschuldigende Notstandslage in Anspruch nehmen zu können, muss der<br />

Betroffene objektiv in einer Notstandslage sein, das heißt, die Gefahr für Leben, Leib oder<br />

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Freiheit ist gegenwärtig und kann nur durch eine rechtswidrige Tat abgewendet werden. Wie<br />

man sieht, sind hier ganz klar nur die drei wichtigsten Rechtsgüter erfass, eine entschuldigende<br />

Notstandslage kann ergo nicht bei einer Gefährdung z.B. der Ehre oder des Hausrechts in<br />

Anspruch genommen werden!<br />

Gefahr ist der nach den konkreten Umständen wahrscheinlich erscheinende Schadensfall.<br />

Anders als in § 34 StGB muss die Gefahr nicht nur einem der aufgeführten Rechtsgüter drohen,<br />

sondern die zu erwartende Verletzung muss schwerwiegenden Charakter besitzen. Dies<br />

bedeutet, dass bei einer Verletzung des Rechtsgutes Leben Todesgefahr, bei Leib schwere<br />

Körperverletzung und bei Bedrohung der Freiheit die Einschränkung der freien körperlichen<br />

Fortbewegung drohen. Weitere Rechtsgüter sind in § 35 StGB nicht erfasst, eine Gefährdung<br />

z.B. des Eigentums ist hinzunehmen. Die Ursache der auftretenden Gefährdung ist nur von<br />

Belang, wenn der Täter (Verteidiger) sie selbst verursacht hat. Hier greift der Begriff der<br />

Gefahrenhinnahme, wonach der Schuldausschließungsgrund verneint wird, wenn die Gefahr<br />

auf Grund eines besonderen Rechtsverhältnisses zumutbar ist oder der Täter sie selbst<br />

verursacht hat.<br />

Die Notstandshandlung wird definiert als Begehung einer rechtswidrigen Tat zur<br />

Gefahrenabwehr. Die Entschuldigung greift, wenn der Täter durch die Gefahrensituation einem<br />

solchen psychischen Druck ausgesetzt ist, dass er sich nicht mehr normgerecht verhalten<br />

konnte bzw. ein solches Verhalten nicht mehr zumutbar war.<br />

Der erforderliche Rettungswille liegt vor, wenn die Abwehrhandlung allein und zielgerichtet der<br />

Abwehr einer Gefahr für ein geschütztes Interesse/Rechtsgut des Täters selbst oder einem<br />

Angehörigen beziehungsweise einer ihm nahe stehenden Person dient.<br />

Analog zu § 32 StGB (Nothilfe) darf eine Hilfeleistung nicht „unaufgefordert“ durchgeführt<br />

werden, zumindest die mutmaßliche Einwilligung des Bedrohten muss vorliegen.<br />

Definition Angehörige gem. § 11 Abs. 1 StGB:<br />

- Verwandte gerader Linie z.B. Eltern, Geschwister, nicht jedoch Geschwisterkinder<br />

(Nichten/Neffen) und die Geschwister der Eltern<br />

(Tanten/Onkel).<br />

- Verschwägerte gerader Linie Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefvater, Stiefmutter,<br />

Stiefkinder usw.<br />

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-Ehegatte<br />

das Verhältnis von Ehegatten wird durch Scheidung,<br />

Aufhebung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe nicht<br />

geändert.<br />

-Verlobte<br />

Bei Verlobten ist erforderlich, dass ein „ernst gemeintes und<br />

nicht unsittliches“ Eheversprechen vorliegt.<br />

-Geschwister<br />

Zu den Geschwistern gehören auch Halbgeschwister<br />

(halbbürtig)<br />

-Ehegatten der Geschwister<br />

Diese zählen auch dann zum genannten Angehörigenkreis,<br />

wenn die Beziehung durch nichteheliche Geburt entstanden,<br />

die Ehe die der Beziehung zugrunde lag geschieden oder<br />

wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist<br />

Geschwister der Ehegatten<br />

Pflegeeltern/Pflegekinder<br />

ein tatsächliches Verhältnis, das wie das natürliche Eltern-<br />

/Kindschaftsverhältnis auf Dauer ausgelegt ist. Stiefeltern<br />

können selbstverständlich auch Pflegeeltern werden.<br />

Andere nahe stehende Person<br />

Hier sind Menschen gemeint, deren Gefährdung auch der<br />

Täter als Druck gegenüber seiner Person versteht. Dies<br />

kann z.B. zutreffen auf Verwandte, die nicht Angehörige sind<br />

(Onkel/Tante/Nichten/Neffen), Lebensgefährten, nahe<br />

Freunde, enge Hausgenossen, langjährige<br />

Mitarbeiter/Bedienstete.<br />

Eine psychische Ausnahmesituation (Druck) wird nicht greifen, wenn dem Täter/Verteidiger die<br />

Hinnahme der Gefahr und der damit verbundene Schaden zugemutet werden kann, weil er sie<br />

selbst verursacht hat oder sie wegen einem bestehenden besonderen Rechtsverhältnis<br />

hinzunehmen ist.<br />

Auch hier ist eine Abwägung der Handlung vorzunehmen, Gefährdungen also bis zu einem<br />

bestimmten Punkt zu akzeptieren bzw. hinzunehmen ohne jedoch in einen Bereich<br />

vorzustoßen, der nur noch als Heldenmut bezeichnet werden kann.<br />

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Bei der Selbstverschuldung der auftretenden Gefahr (Verteidigungs- oder Abwehrhandlung)<br />

genügt z.B. schon Leichtfertigkeit bei der Herbeiführung einer Situation die eine<br />

Abwehrhandlung zur Folge hat.<br />

Ein bereits mehrfach genanntes besonderes Rechtsverhältnis liegt in der Regel bei Polizisten,<br />

Feuerwehrleuten (und Personen in ähnlichen Berufen wie Bergwacht pp.), Soldaten und<br />

Seeleuten vor, die die für ihre Arbeit typische Gefährdung akzeptieren müssen. Auch diesem<br />

Personenkreis kann jedoch nicht zugemutet werden, in den sicheren Tod zu gehen um ihre<br />

Aufgabe wahrzunehmen.<br />

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7. Informationen zur Sachkundeprüfung, Bereich Waffentechnik<br />

Aus welchen Komponenten besteht eine Patrone<br />

Hülse<br />

Zündeinrichtung (Zündhütchen, Zündmasse)<br />

Treibladung<br />

Geschoss<br />

Komponenten einer Patrone<br />

Aus welchen Teilen besteht die Visiereinrichtung einer Waffe<br />

Normaleweise aus der Kimme und einem Korn, bei Flinten meist nur aus einem Korn. Vermehrt<br />

haben sich auch optische Zielhilfen etabliert, hier sind zu nennen Zielfernrohre und<br />

Lichtpunktzielgeräte. Auch ein beleuchtetes Absehen ist erlaubt.<br />

Siehe hierzu auch Kapitel 16.2, 16.3 und 16.4<br />

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Kimme und Korn (Standard)<br />

Zielfernrohr mit beleuchtbarem Absehen<br />

Leuchtpunkt-Zielgerät<br />

Leuchtpunkt-Zielgerät<br />

Die Gefahrenbereiche für Geschosse folgender Munitionsarten betragen:<br />

4 mm M 20 300 m<br />

.22 lfB .....................1500 m<br />

7,65 .....................1400 m<br />

9 mm x 19 .....................2000 m<br />

.357 Mag. .....................2000 m<br />

.44 Rem. Magnum 2000 m<br />

.38 Spec. .....................1500 m<br />

Flintenlaufgeschosse.............. .....1200 m<br />

.223 Remington 4300 m<br />

.308 Win./7.62 x 51 5000 m<br />

.300 Win.Magnum 5000 m<br />

Infanteriegeschosse.....................5000 - 6000 m<br />

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Die wesentlichen Teile einer Schusswaffe.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

der Lauf<br />

der Verschluss<br />

das Kartuschen- oder Patronenlager, wenn dieses nicht Bestandteil des Laufes ist, z.B.<br />

bei Revolvertrommeln<br />

das Griffstück oder diejenigen Waffenteile, die bei Kurzwaffen zur Aufnahme des<br />

Auslösemechanismus bestimmt sind<br />

Lauf Patronenlager Verschluss<br />

Griffstück mit Abzugseinrichtung<br />

Was ist beim Schießen mit Selbstladewaffen hinsichtlich der Schussbereitschaft zu beachten<br />

Sobald man den Abzug betätigt und einen Schuss gelöst hat, ist die Waffe wieder feuerbereit,<br />

da sich erneut eine Patrone im Lauf befindet<br />

Was ist ein Schalldämpfer<br />

Vorrichtung/en, die für Schusswaffen bestimmt sind und den Mündungsknall dämpfen<br />

MP Akram mit Schalldämpfer<br />

Schalldämpfer zum anschrauben<br />

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Was sind Geschosse im Sinne des Gesetzes<br />

<br />

<br />

feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote)<br />

gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus<br />

Schusswaffen bestimmt sind<br />

Einzelgeschoss (Blei) 4,5 mm<br />

Schrotgarbe in Hülse<br />

Filzgeschoss in Hülse (mit Zündhütchen) ohne<br />

Treibladungspulver<br />

Was überprüfen sie zuerst, wenn sie mit einer Waffe hantieren wollen<br />

Ob die Sicherheit gewährleistet ist (z.B. Aufsuchen der Ladeecke, ob sich Personen im<br />

Gefahrenbereich befinden, Gehörschutz der Anwesenden usw.)<br />

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Zustand der Waffe (geladen, gesichert, entspannt, Magazin eingeführt?)<br />

Welche Faktoren bestimmen die sog. Aufhaltekraft / Stoppwirkung (Energieabgabe des<br />

Geschosses im Zielkörper)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bewegungsenergie des Geschosses<br />

Größe des Geschosses<br />

Form und Beschaffenheit des Geschosses (Material, Eigenarten wie z.B. Hohlspitze,<br />

Deformationsverhalten)<br />

Entfernung zum Zielobjekt<br />

Beschaffenheit des Zielkörpers (Material, ballistischer Schutz)<br />

Welche Kennzeichen trägt normalerweise eine Schusswaffe<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Name, Name der Firma oder das eingetragene Warenzeichen des Waffenherstellers<br />

oder des Waffenhändlers, der eine gewerbliche Niederlassung in Geltungsbereich des<br />

Waffengesetzes hat<br />

Bezeichnung und Kaliber der für diese Waffe vorgesehenen Munition<br />

Seriennummer oder andere fortlaufende Nummer<br />

das Beschusszeichen eines Beschussamtes<br />

Seriennummer, Kaliber, Modellangabe<br />

Hersteller und Herstellungsland<br />

Welche Teile der Waffe müssen mit einem Beschusszeichen versehen sein<br />

Hierüber gibt es keine Vorschriften, die Waffe muss lediglich über ein Beschusszeichen<br />

verfügen. Wo sich dieses befindet, ist unterschiedlich, z.B. bei Revolvern kann es nur bei<br />

geöffneter Trommel, bei Kipplaufwaffen in geöffnetem Zustand sichtbar sein. Genaue Kontrolle<br />

ist demnach unerlässlich.<br />

Welche Zündungsarten gibt es bei herkömmlicher moderner Patronenmunition<br />

Randfeuerzündung<br />

Zentralfeuerzündung, hier unterscheidet man zwischen Boxerzündung und<br />

Berdanzündung<br />

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Zündmasse im Auszieherrand integriert<br />

Zündmasse im separaten Zündhütchen<br />

Schematische Darstellung von Boxer- und Berdanzündung sowie Zündhütchen<br />

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Veraltete Stiftfeuerpatrone bei der die<br />

Treibladung durch hineinschlagen des<br />

Zündstiftes gezündet wird.<br />

Welches sind die typischen Merkmale einer Selbstladepistole<br />

die Munitionsbevorratung erfolgt in einem Magazin, das sich üblicherweise im Griffstück oder<br />

vor der Abzugseinheit befindet. Das Magazin kann auch fest eingebaut sein und das<br />

aufmunitionieren erfolgt z.B. durch so genannte Ladestreifen direkt in das Magazin<br />

Durch Lösen des Schusses und den damit verbundenen Rückstoß wird der<br />

Selbstlademechanismus initiiert, der die abgefeuerte Hülse auszieht, auswirft und durch die<br />

kinetische Energie des Verschlusses eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager<br />

einführt. Gleichzeitig kann bei diesem Vorgang der Schlagbolzen gespannt werden<br />

Pistole, Magazin, zurücklaufender Verschluss<br />

spannt die Waffe, vorlaufender führt neue<br />

Patrone ein<br />

Welches sind die typischen Merkmale eines Revolversystems<br />

<br />

<br />

Revolver sind mehrschüssige Waffen, deren Magazin als drehbare Trommel ausgeführt<br />

ist<br />

Patronenlager (Trommel) und Lauf sind getrennt<br />

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Revolver mit geöffneter Trommel (gleichzeitig<br />

Magazin und Patronenlager). Drehkranz<br />

transportiert beim Abziehen neue Patrone vor<br />

den Lauf<br />

Wie wird Munition nach dem metrischen System grundsätzlich bezeichnet und angesprochen<br />

In Europa meist z.B. 9 mm (Kaliber) x 19 (Hülsenlänge), oder 8 X 57<br />

Woran ist die Sicherung einer Waffe meistens erkennbar<br />

An einer beweglichen Vorrichtung (Knopf- oder Hebel- bzw. Schieberfunktion) welche mit der<br />

Schusshand leicht zu erreichen ist und verschiedene Markierungen aufweisen kann. Dies<br />

können insbesondere farbliche Markierungen (Rot = entsichert, weiß = gesichert),<br />

Buchstaben F = Feuer, Fire, frei oder S = Sicher, Save oder Zahlen (0 = gesichert, 1 =<br />

feuerbereit/entsichert/Einzelschussmodus, 3,5,10 usw. = entsichert, Feuerstoß oder<br />

Reihenfeuermodus gewählt) sein. Auch die Symbolische Kennzeichnung mit z.B. =, 1<br />

Patrone, 3 oder mehr Geschossdarstellungen ist möglich.<br />

Auch werden so genannte Griff- oder Handballensicherungen eingesetzt, die meist zusätzlich<br />

zu den geschilderten Sicherungen vorhanden sind, über keine Kennzeichnung verfügen und die<br />

entsicherte Waffe erst durch den Zugriff der Schusshand feuerbereit werden lassen.<br />

Sicherung mit Hebelmechanik<br />

Hebelsicherung ohne Kennzeichnung<br />

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Hebelsicherung mit Buchstaben- und<br />

Farbkennung<br />

Schiebesicherung beschriftet<br />

Hebelsicherung mit Zahlenkennung<br />

Griffspanner (ungedrückt ist Waffe sicher)<br />

Wie kann der Verschluss einer Pistole in hinterster Stellung gehalten werden<br />

<br />

<br />

durch Betätigen des Verschlussfanghebels wenn der Verschluss in die hinterste Stellung<br />

gezogen wird und<br />

durch ein eingeführtes leeres Magazin und zurückziehen des Verschlusses(Waffe bleibt<br />

offen für Magazinwechsel)<br />

Bei zurückgezogenem Verschluss<br />

Verschlussfanghebel feststellen<br />

Bei geschlossener Waffe leeres Magazin<br />

einführen und Verschluss öffnen =<br />

Feststellung hinten<br />

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Wodurch unterscheiden sich normale Läufe/Rohre und Polygon-Läufe<br />

<br />

<br />

Normale Rohre verfügen über Züge und Felder um die Geschossführung und die<br />

Rotation um die Längsachse zu gewährleisten<br />

Polygonrohre haben so genannte Führungsflanken, die weniger ausgeprägt als die<br />

scharfkantigen Züge/Felder sind und damit einen gleichmäßigeren Gasschlupf<br />

gewährleisten. Auch der Verschleiß von Polygonrohren ist geringer als bei<br />

herkömmlichen Läufen<br />

Lauf mit Zügen und Feldern<br />

Polygonlauf mit Führungsflanken (Vieleck)<br />

Was besagt die Munitionsbezeichnung „Magnum“<br />

Magnum steht für die verstärkte Treibladung einer Patrone, welche nur aus dafür vorgesehenen<br />

Waffen verschossen werden darf. Beispiel: Kal. .38 und Kal. .357 Mag. sind kaliberidentisch,<br />

.357 Mag. verfügt aber über eine verstärkte Ladung, die aus normalen Waffen Kal. .38 nicht<br />

verschossen werden darf<br />

Patrone Kal. .38<br />

Patrone Kal. .357 Magnum<br />

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Kal. .38 und Kal. .357 Magnum im Schnitt und direktem Größen- und Treibladungsvergleich<br />

Welche Aufgabe erfüllt der Verschluss einer Schusswaffe<br />

die Verriegelung der Waffe während der Schussabgabe, so dass eine Schützengefährdung<br />

durch nach hinten/oben austretende Treibladungsgase oder Hülsenpartikel ausgeschlossen ist.<br />

Gleichzeitig bewirkt ein geschlossener Verschluss eine effektivere Umsetzung der<br />

freiwerdenden Treibladungsenergie<br />

Welche Ausformungen kann eine Sicherungseinrichtung an Schusswaffen haben<br />

Hebel-, Knopf- oder Schiebermechanik, Spannvorrichtung<br />

Sicherung als Hebelmechanismus<br />

Sicherung als Druckknopf<br />

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Sicherung als Schiebemechanismus<br />

Weitere Beispiele siehe auch Kapitel 10<br />

Was ist ein Einstecklauf<br />

Ein Lauf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Originallaufes entspricht, der<br />

jedoch ein kleineres Kaliber als dieser besitzt. Dadurch können aus großkalibrigen Waffen<br />

schwächere, kleinkalibrigere Munitionssorten verschossen werden. Es gibt auch so genannte<br />

Reduzierhülsen, die außen über Form und Kaliber der Originalpatrone verfügen, jedoch als<br />

Patronenlager für kleinkalibrigere Munition dienen. Hier sind insbesondere 4 mm und<br />

Kleinkaliber-Patronen zu nennen. Im Gegensatz zum regulären Einstecklauf ist die Führung des<br />

Kleinkalibrigen Geschosses in der Reduzierhülse jedoch sehr kurz und die Präzision daher<br />

nicht mit Einsteckläufen oder dem originalkalibrigen Lauf zu vergleichen, weil sehr viel geringer.<br />

Reduzierhülse von Kal. 12 auf Kal. 16<br />

(Schrotflinte)<br />

Woran erkennen Sie die Art der Munition oder Geschosse, welche aus der betreffenden Waffe<br />

verschossen werden dürfen<br />

Aus der Kaliberangabe des Herstellers auf der Waffe<br />

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Kaliberangabe der zugelassenen Munition auf<br />

der Waffe<br />

Was besagt die Bezeichnung KALIBER<br />

Kaliber bezeichnet den Innendurchmesser des Laufes und somit gleichzeitig den Durchmesser<br />

der Einzelgeschosse für die die betreffende Waffe zugelassen ist.<br />

Die Unterscheidung zwischen Zug- und Feldkaliber ist für den Schützen bedeutungslos<br />

Siehe auch Kapitel 11.7<br />

Warum genügt die reine Kaliberangabe auf Schusswaffen nicht<br />

Bei Kaliberidentischer Munition könnte es sonst zu folgenschweren Fehlern kommen, wenn z.B.<br />

eine Patrone Kal. 9 mm x 19 mit Gewalt in eine für das Kaliber 9 mm X 18 gefertigte Waffe (z.B.<br />

Makarov) eingeführt wird.<br />

Was ist beim Schießen mit Revolvern hinsichtlich deren Schussbereitschaft zu beachten<br />

Nach dem ersten Schuss wird durch manuelles Spannes des Hahnes (Single Action) eine neue<br />

Patrone durch die beim Spannen erfolgende Drehung der Trommel vor den Lauf befördert. Bei<br />

Double-Action Waffen geschieht dieser Vorgang durch ein erneutes betätigen des Abzuges.<br />

Was ist nach dem Versagen eines Schusses zu beachten<br />

Es kann sich um einen so genannten Zündverzögerer handeln, also die Waffe weiterhin auf das<br />

Ziel gerichtet lassen und einen Moment abwarten, ob sich der Schuss noch löst (Sofern noch<br />

Zeit vorhanden ist und man nicht in einer lebensbedrohenden Situation die Waffe einsetzt).<br />

Was bewirkt der so genannte Drall bei Schusswaffen mit gezogenen Läufen<br />

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Drall ist der gewundene (Schraubenförmige) Verlauf der Züge und Felder in einem Lauf. Durch<br />

den schraubenförmigen Verlauf, welcher je nach Hersteller nach rechts oder links erfolgen<br />

kann, wird das Geschoss in eine Rotation um seine Längsachse versetzt und so in der<br />

Flugphase stabilisiert.<br />

Drall = Gewindeförmiger Verlauf der Züge und<br />

Felder im Lauf<br />

Welche Arten von Langwaffen werden wodurch unterschieden<br />

Flinten<br />

Büchsen<br />

Waffen mit meist glatten Läufen, jedoch gibt es auch Flinten die Züge<br />

und Felder aufweisen für den Verschluss von Flintenlaufgeschossen<br />

(Flinten = Schrotschuss)<br />

Waffen mit gezogenen Läufen Büchsen = Kugelschuss)<br />

Kombinierte Waffen<br />

Waffen, die über mehrere, meist in verschiedenen Kalibern gehaltene<br />

Läufe sowohl für Kugel- als auch Schrotmunition verfügen. Nahezu<br />

alle Kombinationen sind auf dem Markt erhältlich.<br />

(siehe auch Kapitel 8.8)<br />

Woraus ergibt sich die Kaliberangabe bei Flinten<br />

Aus der Anzahl gleichgroßer Rundkugeln, die sich aus einem englischen Pfund Blei (454 g)<br />

gießen lassen und dem Durchmesser des verwendeten Laufes entsprechen.<br />

z.B. ergeben zwölf Rundkugeln von je 18,2 mm Durchmesser ein Pfund englisches Blei, somit<br />

hat ein Schrotlauf Kal. 12 einen Innendurchmesser von cirka 18,2 mm.<br />

Was bedeutet der Begriff „Single-Action“<br />

Der Abzug löst lediglich den gespannten Hammer oder das Schlagstück aus der Rast. Mit dem<br />

Abzug wird die Waffe nicht gespannt. Bei Pistolen wird durch den Repetiervorgang nach dem<br />

ersten Schuss nicht nur die Hülse ausgeworfen und eine neue Patrone zugeführt, sondern auch<br />

der Hammer/das Schlagstück wieder in seiner Rast gefangen. Dadurch ist die Pistole für den<br />

zweiten Schuss bereits gespannt.<br />

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Bei Revolvern muss vor jedem weiteren Schuss der Hammer erneut gespannt und damit<br />

gleichzeitig eine neue Patrone vor den Lauf transportiert werden.<br />

Was bedeutet der Begriff „Double-Action“<br />

Durch das Betätigen des Abzuges wird das Schlagstück gespannt und anschließend wieder<br />

gelöst, so dass die Patrone gezündet wird. Nach dem Schuss ist die Waffe wieder geladen<br />

(durch die Bewegung des Verschlusses) und gespannt, der Abzug löst beim erneuten Betätigen<br />

das Schlagstück.<br />

Beim Revolver wird durch die Abzugsbetätigung gleichzeitig die Trommel transportiert, der<br />

Schlaghahn wieder gespannt und gelöst.<br />

Aus welchen Angaben besteht die Bezeichnung handelsüblicher Munition<br />

Aus Geschossdurchmesser und Hülsenlänge, evtl. noch mit Bezeichnung der Geschossart, z.B.<br />

9mm X 19 VMR.<br />

Dies bedeutet einen Geschossdurchmesser von 9 mm bei einer Hülsenlänge von 19 mm in<br />

Verbindung mit einem Vollmantel-Rundkopf Geschoss.<br />

Welche Ummantelungsarten unterscheidet man bei Einzelgeschossarten<br />

Vollmantel, Teilmantel oder die Angabe der Beschichtung, z.B. Teflon.<br />

So genannte Sintox-Geschosse umschließen den Geschosskern komplett, indem der<br />

Geschossboden durch ein Plättchen gegen das Abschmelzen von Geschossmaterial geschützt<br />

ist.<br />

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8. Vorgehensweise bei unbekannten Waffen (sichere Handhabung)<br />

Die Angst vor Waffen jeder Art, angefangen bei einem Stein der Hand des Angreifers, ist eine<br />

zutiefst menschliche Reaktion. Ein Sachkundiger ist aber nicht nur selbst Waffenbenutzer,<br />

sondern sollte eine Waffe auch als das sehen, was sie ist - ein Gegenstand aus verschiedenen<br />

Materialien. Erst der Benutzer, seine Absichten und Aktionen können eine Waffe gefährlich<br />

machen. Dies nicht nur durch den direkten Gebrauch, sondern auch durch technische<br />

Manipulationen, die von außen nicht sofort erkennbar sind. Aus den genannten Gründen sollte<br />

daher jede Fremdwaffe (auch die Dienstwaffe eines Kollegen oder Sportwaffe eines anderen<br />

Schützen) äußerst vorsichtig behandelt werden. Da man nicht alle Waffen und deren<br />

Funktionsweise kennen geschweige denn beherrschen kann, sollte man unter allen Umständen<br />

Handhabungen an einer Waffe nur in/an der Ladeecke durchführen. Sollte sich dort einmal ein<br />

Schuss lösen, wird kein Schaden entstehen. Erstes Ziel aber muss es sein, die Waffe ohne<br />

Abgabe eines Schusses zu entladen. Da sich auch ohne Fehlbedienung immer ein Schuss<br />

lösen kann, sollte vor Beginn der Arbeit an/mit der Waffe für Gehörschutz aller anwesenden<br />

gesorgt werden. Diese an sich selbstverständlichen Sicherheitsvorkehrungen erfahren in der<br />

Realität ( z.B. Waffenfund bei der Verfolgung eines Einbrechers) jedoch sehr schnell eine<br />

erhebliche Einschränkung. Wo bitte, befindet ich in einem Kleingartengelände oder einer<br />

Fabrikhalle die Ladeecke?<br />

Aus Gründen der Realitätsnähe sind hier die Sachkunde und der gesunde Menschenverstand<br />

des Handelnden gefragt und der beste Schutz vor vermeidbaren Unfällen.<br />

Beschrieben werden anschließend allgemeingültige Hinweise für Revolver und Pistolen.<br />

Exotische Waffen oder Eigenbauten engagierter Bastler können damit jedoch nicht abgedeckt<br />

werden.<br />

Im Zweifelsfalle können Kollegen, welche Waffenkenner oder Jäger sind, eventuell Hilfestellung<br />

geben. Sie sind bestimmt auch in ihrer Freizeit bereit, bei diesbezüglichen Problemen zu helfen.<br />

Für Langwaffen siehe Kapitel 8.10.<br />

8.1 PISTOLE:<br />

Als erste Maßnahme ist zu festzustellen, ob die Pistole über eine außen liegende Sicherung<br />

verfügt. Diese Sicherung wird entweder beschriftet (S/F) oder farblich markiert sein. Steht der<br />

Sicherungsflügel so, dass ein "S" (Sicher/Safe) oder farbiger Punkt (außer der Farbe rot) zu<br />

sehen ist, dürfte die Pistole gesichert sein. Ist ein "F" (Fire/Feuer) oder ein roter<br />

Markierungspunkt zu erkennen, sollte die Waffe zunächst gesichert werden. Generell gilt, dass<br />

ein roter Punkt oder rote Markierung Gefahr signalisiert.<br />

Eine auf „Sicher“ gestellte Sicherungseinrichtung garantiert aber auf keinen Fall auch<br />

tatsächlich hundertprozentige Sicherheit. Technische Veränderungen/Basteleien an der Waffe<br />

oder mechanische Defekte sind selten sofort erkennbar!<br />

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Waffe gesichert<br />

(rote Markierung sichtbar)<br />

Waffe entsichert<br />

Bei Pistolen ohne außen liegende Sicherungseinrichtung sollte überprüft werden, ob die Waffe<br />

gespannt oder entspannt ist. Zu erkennen ist dies bei den meisten Pistolen an einem<br />

vorgespannten Schlaghahn. Ist die Waffe gespannt, beginnt die Suche nach dem<br />

Entspannhebel. Dieser ist im Normalfall Bedienerfreundlich so angebracht, dass er mit dem<br />

Daumen der Schießhand erreicht werden kann. Ist die Waffe entspannt, gilt es als nächstes den<br />

Munitionsnachschub (automatischer Ladevorgang) zu unterbinden.<br />

Hierzu wird das evtl. eingeführte Magazin entnommen. Eine Magazinarretierung befindet sich<br />

entweder am unteren Ende des Griffstückes (insbesondere bei älteren Behörden- oder<br />

Militärwaffenwaffen) oder aber wieder in Reichweite des Daumens der Schusshand.<br />

Magazinlöseknopf betätigen<br />

Ist die Magazinsperre gelöst, fällt das Magazin aus dem Griffstück oder lässt sich zumindest<br />

leicht herausziehen.<br />

Magazin entnehmen<br />

Nachdem das Magazin entfernt worden ist, sollte man das Patronenlager kontrollieren.<br />

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Verschluss öffnen, Patronenlager kontrollieren<br />

Dazu muss der Verschluss zurückgezogen und somit geöffnet werden (Waffenausrichtung<br />

beachten!). Sollte sich eine Patrone im Patronenlager befinden, müsste sie bei einwandfreier<br />

Funktion der Waffe ausgezogen und ausgeworfen werden. Verfügt die Pistole über keine<br />

eindeutig identifizierbare Schlittenfangvorrichtung, gibt es eine weitere Möglichkeit, den<br />

zurückgezogenen Schlitten zu arretieren.<br />

Das entnommene Magazin wird entleert (Vorsicht, die Patronen könnten Spurenträger sein,<br />

entsprechende Maßnahmen ergreifen und Patronen sofort in geeignetes Behältnis geben)<br />

Patronen in geeignetes Behältnis geben<br />

und wieder in das Griffstück eingeführt. Bei allen Selbstladepistolen wird nach dem letzten<br />

Schuss, also geleertem Magazin, der Verschluss in hinterster Stellung gefangen. Durch das<br />

nun eingeführte leere Magazin, müsste sich der Verschluss beim zurückziehen ebenfalls<br />

fangen, also offen bleiben. Nun kann das Patronenlager kontrolliert werden.<br />

Nach dem Entladen der Waffe sollte diese so präpariert werden, dass auch für jeden anderen<br />

Kollegen klar ersichtlich ist, in welchem Zustand sich die Waffe befindet (sonst geht das Spiel<br />

von vorne los). Hierzu kann nicht nur der Verschluss geöffnet bleiben, man kann auch z.B.<br />

einen weichen Bleistift oder einen Filzstift so in das Griffstück einführen, dass er oben aus dem<br />

Verschluss herausragt. Lässt man dann den Verschluss vor gleiten (nicht schnellen), wird der<br />

Stift eingeklemmt und für jedermann ist ersichtlich, dass mit dieser Waffe nichts mehr passieren<br />

kann. Sollte die Waffe als Spurenträger nicht in Frage kommen, kann sie z.B. auch auseinander<br />

genommen und die Einzelteile dann mit Klebeband zusammen fixiert werden. Wenn jemand<br />

öfters mit gefundenen Waffen zu tun hat, empfiehlt es sich, z.B. einige Stücke (ca. 20 cm lang)<br />

rote oder orange Plastikleine (Freischneiderschnur) bei sich zu haben. Diese kann sehr gut<br />

durch den geöffneten Verschluss und das Rohr geführt werden. Wird der Verschluss dann<br />

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geschlossen, ist die Schnur vom Verschluss eingeklemmt und schaut sowohl vorne aus dem<br />

Rohr als auch oben aus dem Verschluss heraus. Die Signalwirkung (nichts im<br />

Rohr/Patronenlager, Verschluss nicht ganz verriegelt) ist eindeutig und von jedem weiteren<br />

Bearbeiter klar erkennbar.<br />

Nachfolgend dazu einige bebilderte Beispiele um die Handhabung zu erleichtern:<br />

Makarov<br />

1 Magazinlöseknopf<br />

2 Sicherung<br />

3 Verschlussfanghebel<br />

4 Zur Demontage den<br />

Abzugsbügel nach unten<br />

herausziehen und seitlich<br />

abschwenken<br />

Single-Action-Pistole<br />

1 Magazinlöseknopf<br />

2 Sicherung<br />

3 Verschlussfanghebel<br />

4 Handballensicherung<br />

P7/P7 M13<br />

1 zwei Möglichkeiten des<br />

Magazinlöseknopfes, ja nach<br />

Baujahr/Verwendung<br />

2 Griffstückspanner<br />

3 Knopf zur Demontage des<br />

Schlittens<br />

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P 5<br />

1 zwei Möglichkeiten des<br />

Magazinlöseknopfes, ja nach<br />

Baujahr<br />

2 Entspannhebel und<br />

Verschlussfanghebel<br />

3 Hebel zur Demontage des<br />

Verschlusses<br />

P6/P226<br />

1 Magazinlöseknopf<br />

2 Entspannhebel<br />

3 Verschlussfanghebel<br />

4 Hebel zur Demontage des<br />

Schlittens<br />

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8.2 Schema Pistole in unbekanntem Zustand:<br />

Pistole ohne<br />

Sicherung<br />

gespannt<br />

Pistole mit<br />

Sicherung<br />

gespannt<br />

entspannen<br />

sichern und<br />

entspannen<br />

Magazin lösen<br />

Magazin entnehmen<br />

Magazin entnehmen<br />

Verschluss öffnen und<br />

feststellen<br />

Patronenlager kontrollieren<br />

Munition aus Magazin<br />

entfernen und sicher<br />

verwahren<br />

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8.3 REVOLVER:<br />

Im Gegensatz zur Pistole findet die Bevorratung der Munition beim Revolver nicht in einem<br />

separaten Magazin statt, sondern in einer Trommel mit einer nach Hersteller und Kaliber<br />

unterschiedlichen Anzahl von Bohrungen.<br />

Hat man einen solchen Revolver in der Hand, beginnt auch bei diesem Waffentyp die Aktion mit<br />

der Suche nach einer Sicherung. Die meisten Revolver haben keine von außen erkennbare<br />

Sicherung.<br />

Daraus folgt, dass man zuerst versuchen muss, die Trommel zu öffnen um die Patronen zu<br />

entnehmen.<br />

Trommel öffnen<br />

Zum Öffnen der Trommel gibt es verschiedenste Möglichkeiten:<br />

Die meisten Fabrikate haben auf einer der Seiten einen Entriegelungsmechanismus. Dieser<br />

kann in eine je nach Hersteller unterschiedliche Richtung gezogen oder gedrückt werden. Nach<br />

dem dadurch erfolgten Entriegeln der Trommel ist deren Ausschwenken ohne Probleme<br />

möglich.<br />

verschiedene Öffnungsmechanismen<br />

(Beispiele)<br />

Speziell bei älteren Modellen kann sich statt der seitlichen Trommelarretierung unter dem Lauf<br />

eine dünnere Achse befinden. Diese kann entweder gegen einen Federdruck nach vorn<br />

gezogen und dann mitsamt der Trommel seitlich aus dem Rahmen geschwenkt werden oder<br />

aber sie ist durch losschrauben zu entriegeln/zu entfernen.<br />

Eine weitere Variante stellen die Kipplaufrevolver dar. Bei dieser Bauart wird nach dem<br />

Betätigen einer meist recht großflächigen Verriegelung die fest installierte Trommel mitsamt<br />

dem Lauf in einem Gelenk nach vorn abkippen und so den Zugriff auf die Patronen<br />

ermöglichen.<br />

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In den Trommeln befinden sich so genannte Auswerfersterne, die durch Druck auf die<br />

Trommelachse oder beim Kipplaufrevolver über ein Steuerstück beim Abklappen, die in der<br />

Trommel befindlichen Patronen um ein gutes Stück anheben, um so die Entnahme zu<br />

erleichtern.<br />

Wenn alle Trommelbohrungen entleert wurden, ist die Waffe ungefährlich. Bei den Revolvern<br />

sollten Sie die ausgeschwenkte oder Abgeklappte Trommel durch Klebeband fixieren um so<br />

den Zustand der Waffe sofort für jedermann erkennbar zu machen.<br />

Für alle entfernten Patronen gilt: Nicht lose in einer Schachtel transportieren, sondern so<br />

sichern, dass ein Anschlagen eventuell überempfindlicher Zündhütchen ausgeschlossen ist.<br />

Immer auch an Selbstlaborate durch Wiederlader denken!<br />

Patronen in geeignetes Behältnis geben<br />

Wird der Revolver mit gespanntem Schlaghahn übernommen, ist in diesem Zustand ein<br />

Ausschwenken der Trommel nicht möglich.<br />

Waffe mit gespanntem Schlaghahn<br />

Solche Waffen sind mit noch größerer Vorsicht zu behandeln, niemand kann wissen, in<br />

welchem Maße sie technisch manipuliert wurden und ob nicht schon ein leichter Schlag<br />

ausreicht, um einen Schuss zu lösen.<br />

Da Revolver keine separate Entspannvorrichtung aufweisen, muss über den Abzug entspannt<br />

werden. Hierzu macht man sich eine Sicherheitseinrichtung der Revolver zu Nutze, das so<br />

genannte Rückspringschloss. Dieses Schloss bewirkt, dass nur bei betätigtem Abzug der<br />

Schlaghahn/Schlagbolzen das Zündhütchen der Patrone erreichen kann. Lässt man den Abzug<br />

los, springt der Hahn etwas zurück in eine Ruherast.<br />

Muss nun ein gespannter Revolver entspannt werden, hält man den Schlaghahn mit Daumen<br />

und Finger der freien Hand fest, betätigt kurz den Abzug und lässt ihn nach wenigen Millimetern<br />

Vorgleiten des Schlaghahnes wieder los. Jetzt kann man den Schlaghahn vorsichtig bis in die<br />

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Ruherast gleiten lassen. Dabei ist darauf zu achten, dass einem nicht der Schlaghahn beim<br />

Betätigen des Abzuges entgleitet und dann die Patrone gezündet wird. Den Revolver auf jeden<br />

Fall immer fest umfassen mit der Haltehand und einen Platz mit sicherem<br />

(Rückpraller/Abpraller/Durchschüsse) Geschoßfang suchen! Sollte sich trotz aller Vorsicht ein<br />

Schuss in die Ladeecke/Geschossfang lösen, ist der Revolver dann zumindest entspannt und<br />

die Trommel kann geöffnet werden.<br />

Eine weitere Spezialität sind Single-Aktion Revolver mit Laderast und Ladeöffnung. Bei diesen<br />

Revolvern kann die Trommel nicht wie sonst üblich ausgeschwenkt oder abgekippt werden. Das<br />

Laden oder Entladen erfolgt hier über eine Ladeklappe, die jeweils eine Trommelbohrung<br />

zugänglich macht. Hinter dieser Ladeklappe befindet sich ein Ausstosserstift, mit dem jede<br />

einzelne Patrone oder Hülse ausgestoßen wird.<br />

Die Besonderheit dieser Revolver ist die Laderast, eine Halbrast zwischen entspanntem und<br />

gespanntem Schlaghahn. Nur in dieser Hahnposition lässt sich die Trommel von Hand drehen<br />

und somit eine Trommelbohrung nach der anderen vor die Ladeöffnung transportieren um die<br />

jeweils enthaltene Patrone auszustoßen.<br />

Bei den Single-Aktion Waffen lässt sich ein Schuss durch Betätigen des Abzuges nur auslösen,<br />

wenn vorher der Schlaghahn per Hand vorgespannt wurde. Bei Single-Action Pistolen ist der<br />

Hahn durch den erfolgenden Repetiervorgang jeweils nach dem ersten Schuss automatisch<br />

wieder gespannt, bei den Single-Action Revolvern muss vor jedem weiteren Schuss erneut per<br />

Hand vorgespannt werden.<br />

SA-Pistole nach dem ersten Schuss,<br />

Schlaghebel wurde durch Repetiervorgang<br />

gespannt<br />

SA-Revolver, vor jedem Schuss muss der<br />

Schlaghahn erneut gespannt werden<br />

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Beispiele:<br />

Revolver<br />

1 Trommelarretierung (nach vorne schieben<br />

oder nach hinten ziehen)<br />

2 wenn 1 fehlt, die Trommelachse (2) nach<br />

vorne ziehen oder herausdrehen<br />

Enfield Kipplaufrevolver<br />

1 Lösemechanismus für den Kipplauf<br />

2 Drehpunkt des Kipplaufes (wenn der Lauf<br />

stark abgekippt wird, werden die Hülsen<br />

durch den Auswerferstern aus der<br />

Trommel gehoben)<br />

3 Auswerferstern<br />

Single-Action-Revolver<br />

1 Schlaghahn, er muss in die Laderast (Rast<br />

zwischen entspanntem Schlaghahn und<br />

gespanntem Schlaghahn) gebracht<br />

werden, um die Trommel zum Entladen<br />

drehen zu können<br />

2 Ladeklappe, hier muss Patrone für Patrone<br />

mit dem Ausstoßer entfernt werden<br />

Bild 021 Single-Action-Revolver (andere<br />

Seite der Waffe)<br />

1 Hülsenausstoßer<br />

2 Trommelachse<br />

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8.4 Schema Revolver in unbekanntem Zustand:<br />

Revolver gespannt<br />

Kipplaufrevolver<br />

Waffe entspannen,<br />

sonst öffnen der<br />

Trommel nicht<br />

möglich<br />

Trommelöffnungsmechanismus<br />

betätigen<br />

Lauf abkippen<br />

Trommel öffnen<br />

hier z.B. unterschiedliche Anzahl<br />

Trommelbohrungen (Zahl der zur<br />

Verfügung stehenden Patronen)<br />

Trommel weiter<br />

abkippen, Ejektor schiebt Patronen aus<br />

der Trommel<br />

Munition<br />

entfernen und<br />

sicher verwahren<br />

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8.5 Die Signalpistole<br />

Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm)<br />

Signalpistolen haben, wie ihr Name schon vermuten lässt, ausschließlich die Aufgabe Signale<br />

zu setzen oder die Beleuchtung eines bestimmten Bereiches zu ermöglichen. Insbesondere bei<br />

Militärischen Einrichtungen und in der Seefahrt finden sie Verwendung bzw. sind sie als<br />

Ausrüstungsgegenstand vorgeschrieben.<br />

Da Signalpistolen erst unmittelbar vor Schussabgabe geladen werden, verfügen nur wenige der<br />

am häufigsten anzutreffenden Signalpistolen Kal. 4 über eine Sicherung. Diese wäre in<br />

bestimmten Notsituationen sogar hinderlich. Aus diesem Grund und wegen der zu<br />

verschießenden Munition mit brennbarem Inhalt sind die Signalpistolen mit besonderer Vorsicht<br />

zu handhaben. Die Herstellerangaben sind unbedingt zu beachten und jeder Nutzer sollte eine<br />

intensive Unterweisung erhalten. Die Probleme gehen schon damit los, dass man diese Waffen<br />

tunlichst nicht mit gestrecktem Arm abfeuern und auch beim Schießen nicht nach oben sehen<br />

sollte. Durch den heftigen Rückdruckimpuls werden Handgelenk und Ellenbogen sonst<br />

schmerzhaft belastet und die beim Schuss austretenden heißen Partikel brennen sich<br />

regelrecht in die Gesichts- und Kopfhaut ein. Eine Kappe lernt der Anwender daher sehr schnell<br />

schätzen.<br />

Zur Beleuchtung werden weiße Signalpatronen, zur Abgabe von Notsignalen rote benutzt.<br />

Weitere Farben dienen der Übermittlung von festgelegten Signalen insbesondere im<br />

militärischen Bereich.<br />

Für den privaten Schützen sind diese Waffen normalerweise kein Thema, man sollte aber<br />

zumindest wissen, wie sie funktionieren und welche Risiken sie bergen. Für die Erwerber<br />

maritimer Erlaubnisse sind durch die vorgeschriebene Ausrüstung mit Signalmitteln diese<br />

Kenntnisse jedoch Voraussetzung für ihre Prüfungen.<br />

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8.6 Das Magazin<br />

Mehrlader sind einläufige Waffen, aus denen ohne direktes nachladen (Einführen einer neuen<br />

Patrone ins Patronenlager per Hand) mehrere Patronen nacheinander abgefeuert werden<br />

können. Um dies zu erreichen, benötigt man eine mit der Waffe verbundene Vorrichtung, in der<br />

mehrere Patronen bevorratet werden können.<br />

Diese „Vorrichtung“ wird als Magazin bezeichnet.<br />

Bei den Magazinen unterscheidet man zwischen den verschiedenen (hier nur schematisch<br />

dargestellten) Typen:<br />

Reihenmagazin/einreihiges Magazin<br />

Hier werden mehrere Patronen, je nach Verwendung der<br />

Waffe eine mehr oder weniger große Anzahl (diese ist auch<br />

von den Waffenrechtlichen Voraussetzungen abhängig),<br />

„aufeinander“ oder „übereinander“ angeordnet im Magazin<br />

aufbewahrt.<br />

Doppelreihiges Magazin<br />

Auch hier werden die Patronen „übereinander/aufeinander“<br />

bevorratet, jedoch werden sie durch die größere Breite/Bauart<br />

des Magazins nicht in einer geraden Linie, sondern in einer<br />

„Zick-Zack-Stapelung“ im Magazin gehalten.<br />

Oft ist für diese Magazinart auch die Bezeichnung „Zick-Zack<br />

Magazin“ anzutreffen.<br />

Röhrenmagazin<br />

Das Röhrenmagazin befindet sich meist unter dem Lauf, kann<br />

sich jedoch auch im Schaft einer Waffe befinden. Hier werden<br />

die Patronen hintereinander (Geschossspitze auf<br />

Patronenboden) aufbewahrt. Ein hier auftretendes Problem<br />

war bei älteren Waffen die Geschossform, da durch<br />

ungünstige Konstellation zwischen Geschossspitze und<br />

Auflage dieser auf dem Zündhütchen der vorn liegenden<br />

Patrone Probleme auftreten können.<br />

Meist wird diese Magazinform bei Unterhebel- Repetierern und<br />

Vorderschaft-Repetierflinten verwendet.<br />

Trommelmagazin<br />

Im Trommelmagazin werden die Patronen in einer Kreisform unter dem Verschluss aufbewahrt.<br />

Bei Revolvern ist die Trommel Teil des Verschlusses, sie kann ebenso wie das<br />

Trommelmagazin von Langwaffen eine unterschiedliche Anzahl von Patronen aufnehmen.<br />

Selbst Schrotflinten sind mit Trommelmagazinen ausgerüstet, ebenso einige ältere<br />

Maschinenpistolen.<br />

Trommel eines Revolvers<br />

Trommelmagazin eines Repetierers<br />

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8.7 Langwaffen<br />

Da nicht nur Faustfeuerwaffen sondern auch Langwaffen bearbeitet werden müssen,<br />

nachfolgend auch dazu einige allgemeine Hinweise:<br />

Langwaffen sind in der Regel wegen der verwendeten Munition wesentlich gefährlicher bei der<br />

Handhabung als Kurzwaffen. So wird in den wenigsten Fällen die normalerweise vorhandene<br />

Ladeecke ausreichen, um das abgefeuerte Projektil einer Langwaffe sicher zu halten. Die<br />

Durchschlagsleistung einer Gewehrpatrone kann ein Vielfaches der von Faustfeuerwaffen<br />

erreichen. Dadurch steigt die Gefahr von Durchschüssen stark an und es erhöht sich ebenfalls<br />

die Gefährdung der Anwesenden durch Abpraller, Rückpraller oder Splitter.<br />

Auch bei Langwaffen kann die Bevorratung der Munition auf verschiedene Weise erfolgen. Da<br />

nicht alle Waffen einzeln dargestellt werden können, sind im nachfolgenden einige der<br />

wichtigsten anhand von Beispielen dargestellt.<br />

System Mauser (K 98)<br />

1 Sicherungsflügel<br />

2 Repetierhebel<br />

3 wenn der Verschluss geöffnet ist, sind hier<br />

die im Magazin befindlichen Patronen<br />

sichtbar<br />

System Mauser (K98) von oben<br />

Doppelflinte<br />

1 Sicherung<br />

2 Hebel zum Öffnen der Flinte (Läufe klappen<br />

nach vorne ab)<br />

3 Vorderschaft - Arretierung (ist diese gelöst,<br />

kann die Waffe durch Öffnen der Nr. 2<br />

demontiert werden)<br />

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Pump-Action (Vorderschaft-Repetier-Flinte)<br />

1 Sicherung (entweder wie hier auf dem<br />

Kolbenhals oder am Abzugsbügel)<br />

2 Ladeöffnung<br />

3 Röhrenmagazin<br />

4 Vorderschaft (wird zum Laden und Entladen<br />

vor und zurück bewegt)<br />

Kipplaufflinte Baikal<br />

1 Druckkopfsicherung<br />

2 Öffnungsmechanismus<br />

3 Löseknopf für den Vorderschaft<br />

Unterhebelrepetierer<br />

1Sicherungsstift<br />

2 Unterhebel (Repetierhebel)<br />

3 Ladeöffnung<br />

4 Röhrenmagazin unter dem Lauf<br />

AK 47<br />

1 Sicherung und Feuerwahlschalter<br />

2 Magazinlösehebel<br />

3 Verschlussspannhebel<br />

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UZI-Maschinenpistole<br />

1 Magazinlöseknopf<br />

2 Sicherung<br />

3 Verschlussspannhebel<br />

4 Arretierung der Verschlussabdeckung<br />

(durch Zurückschieben dieser<br />

federbelasteten Sperre kann das Oberteil<br />

abgenommen und der Verschluss<br />

ausgebaut werden).<br />

5 Handballensicherung<br />

Beretta – MP<br />

1 Sicherung<br />

2 Abzug Einzelfeuer<br />

3 Abzug Dauerfeuer<br />

4 Verschlusshebel<br />

5 Magazinlöseknopf<br />

6 Verschlussarretierung (durch Abschrauben<br />

– Bajonettverriegelung – lässt sich der<br />

Verschluss entnehmen)<br />

M16<br />

1 Sicherung<br />

2 Magazinlöseknopf<br />

3 Verschlussspannhebel<br />

4 Auswurföffnung<br />

M16<br />

1 Sicherung<br />

2 Magazinlöseknopf<br />

3 Verschlussspannhebel<br />

4 Auswurföffnung<br />

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Automatische Schrotflinte<br />

1 Sicherung<br />

2 Ladeöffnung<br />

3 Röhrenmagazin unter dem Lauf<br />

4 Verschlussspannhebel<br />

5 Verschlusslöseknopf<br />

Neben den hier vorgestellten und beschriebenen Waffen gibt es natürlich noch jede Menge<br />

anderer Waffen und gefährlicher Gegenstände, deren Beschreibung aber ein gesondertes Buch<br />

füllen würde, ohne alle erfassen zu können. So gibt es etwa Maschinenpistolen, die von Laien<br />

als Waffen zuerst gar nicht erkannt werden können, es gibt Schrotflinten mit Trommel- oder<br />

Kastenmagazinen und optischen Zielhilfen, es gibt getarnte Schießgeräte und normale, in so<br />

genannten Containern verdeckt getragene Schusswaffen. Fällt der Verdacht auf eine dieser<br />

Waffentypen, sollte auf jeden Fall ein Experte hinzugezogen werden. Es ist davon auszugehen,<br />

dass, wenn an einer Waffe nicht hantiert wird und sie nur am Griffstück erfasst wird, sich bei<br />

vorsichtiger Handhabung (Fall/Stoß) kein Schuss aus dieser Waffe lösen wird. Dabei ist es<br />

normalerweise egal, ob die Waffe geladen, gespannt und entsichert ist. Auf jeder „Dienststelle“<br />

wird es Kollegen geben, die sich auch privat mit Waffen beschäftigen, Sportschützen oder<br />

Jäger bzw. Schießausbilder sind oder eine weitergehende Ausbildung genossen haben. Es ist<br />

keine Schande, sondern zeugt von Professionalität, wenn bei eigener Unsicherheit diese<br />

Kollegen zu Rate gezogen werden.<br />

Um zu zeigen, dass es auch noch andere (wie bereits zuvor erwähnt) Schießgeräte gibt, soll<br />

hier exemplarisch noch der so genannte "Schießkugelschreiber oder Schießstift" vorgestellt<br />

werden.<br />

Bei diesem meist in Heimarbeit, aber in etlichen Ländern auch fabrikmäßig produziertem Gerät,<br />

handelt es sich um ein dem äußeren Schein nach harmloses, in Wirklichkeit aber sehr<br />

gefährliches „Schreibgerät“.<br />

Die meisten Schießstifte sind in kleinen Kalibern, etwas .22 lfB, hergestellt. Dieses "kleine"<br />

Kaliber sollte nicht täuschen, auch damit können sehr schnell tödliche Verletzungen beigebracht<br />

werden.<br />

Diese Schießstifte verfügen meist über ein relativ primitives Auslösesystem. Ein unter<br />

Federdruck sitzender Schlagbolzen wird mit Hilfe eines an ihm befestigten Riegels in eine<br />

Sicherungsrast oder sofort in die Spannrast gebracht. Ist der Riegel in einer Sicherungsrast<br />

gefangen, muss er zur Schussabgabe erst einmal in die Spannrast gebracht werden. Wird dann<br />

der Schlagbolzen mittels seines Riegels gelöst, wird er durch den Federdruck nach vorn<br />

geschnellt und zündet die im Patronenlager befindliche Patrone.<br />

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Um einen solchen Schießstift gefahrlos zu entladen, sollte zuerst der Schlagbolzen(sein außen<br />

sichtbarer Riegel), egal in welcher Position er sich gerade befindet, durch Klebeband sicher<br />

fixiert werden. Anschließend ist meist der vordere Teil des "Kugelschreibers", dieser beinhaltet<br />

das Patronenlager, abschraubbar. Nach Abschrauben dieses Teiles kann die darin befindliche<br />

Patrone entnommen werden. Beim Schießstift sollten anschließend beide Teile getrennt bleiben<br />

und durch Klebeband aneinander fixiert werden. Dann ist auch hier für jeden Transporteur<br />

sofort erkennbar, dass keine Gefahr mehr droht.<br />

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8.8 Kombinationen bei Langwaffen<br />

Mündungsansichten verschiedener Langwaffen/Kombinationswaffen<br />

Flinte – ein Schrotlauf<br />

Doppelflinte/Querflinte – zwei<br />

Schrotläufe nebeneinander<br />

Doppelflinte/Bockdoppelflinte<br />

– zwei Schrotläufe<br />

übereinander<br />

Schrotdrilling – drei<br />

Schrotläufe<br />

Büchse – ein Kugellauf<br />

Doppelbüchse – zwei<br />

Kugelläufe nebeneinander<br />

Bockdoppelbüchse – zwei<br />

Kugelläufe übereinander<br />

Waldläufer – Kleinkalibriger<br />

Kugellauf in der Laufschiene<br />

einer Doppelflinte<br />

Bockbüchsflinte – mit oben<br />

liegendem Kugellauf über<br />

Schrotlauf<br />

Bockbüchsflinte - mit unten<br />

liegendem Kugellauf, so<br />

genannte Normalausführung<br />

Büchsflinte – Schrot- und<br />

Kugellauf nebeneinander<br />

Bockdoppelbüchsdrilling –<br />

zwei nebeneinander liegende<br />

Schrotläufe mit einem zentral<br />

darunter liegendem Kugellauf<br />

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Kombinierte Waffe - mit zwei<br />

nebeneinander liegenden<br />

Kugelläufen und einem<br />

zentral darunter<br />

angebrachtem Schrotlauf<br />

Kugeldrilling – drei Kugelläufe Büchs- oder Kugeldrilling -<br />

andere Form<br />

Waagerecht-Kugeldrilling –<br />

drei Kugelläufe<br />

nebeneinander, meist<br />

gleichen Kalibers. Auch<br />

Kombination verschiedener<br />

Kaliber möglich<br />

Drilling mit übereinander<br />

liegenden Läufen – hier je ein<br />

Kugellauf über und unter dem<br />

zentralen Schrotlauf<br />

Kombination von Schrot- und<br />

zwei Kugelläufen in anderer<br />

Form<br />

Bockdoppelbüchse mit<br />

verstellbarem Kugellauf<br />

Bergstutzen – zwei<br />

unterschiedliche Kugelkaliber<br />

übereinander<br />

Bergstutzen mit verstellbarem<br />

Kugellauf (kleines Kaliber)<br />

Vierling – zwei Schrot- und<br />

zwei Kugelläufe (unterschiedliche<br />

Kaliber)<br />

Vierling T-Form – entsteht<br />

dadurch, dass nicht wie üblich<br />

der kleine Kugellauf in der<br />

Schiene über den<br />

Schrotläufen, sondern auch<br />

darunter angebracht wird<br />

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8.9 Das Schloss<br />

Durch das Schloss einer Waffe wird mittels mechanischer Einwirkung auf die<br />

Zündvorrichtung/das Zündhütchen der sich im Patronenlager des Laufes befindlichen Patrone<br />

deren Zündsatz initiiert und der Schuss ausgelöst.<br />

Um diesen mechanischen Ablauf zu gewährleisten sind vier einzelne Bestandteile des<br />

Schlosses notwendig.<br />

Diese sind<br />

- der Hahn (außen liegend) oder das Schlagstück (innen liegend) mit dem Schlagbolzen<br />

(kann als Einheit oder getrennte Komponenten ausgeführt sein). Der Schlagbolzen führt<br />

durch seinen Schlag auf das Zündhütchen zur Zündung der Treibladungsmasse und<br />

durch deren Umsetzung/Expansion zur Schussauslösung.<br />

- eine Schlagbolzenfeder/Schlagfeder, welche den erforderlichen Druck auf<br />

Hahn/Schlaghahn oder Schlagstück ausübt,<br />

- eine Abzugsstange welche das Schlagstück in der gespannten Stellung arretiert und<br />

wieder freigibt,<br />

- der Abzug, der über eine Bewegung der Abzugsstange das Schlagstück/den Schlaghahn<br />

wieder freigibt.<br />

Man unterscheidet zwischen Handspanner- und Selbstspannerschlossen.<br />

Handspannerschlosse werden über einen außen liegenden Hahn/Schlaghahn oder bei innen<br />

liegendem Schlagstück mittels Spannhebel oder Spannschieber gespannt. Der<br />

Spanhebel/Spannschieber befindet sich entweder auf dem Kolbenhals (bei den meisten<br />

Kipplaufwaffen) oder bei Repetieren am Kammerende.<br />

Selbstspannerschlosse werden, auch wenn sie über einen außen liegenden Hahn/Schlaghahn<br />

verfügen, während des Ladevorganges mechanisch gespannt.<br />

Dies erfolgt<br />

- über den Rückdruckimpuls bedingt durch den sich aufbauenden Gasdruck bei den<br />

Selbstladewaffen, kann jedoch auch hier manuell durch das Zurückziehen des<br />

Verschlusses geschehen<br />

- beim Entriegeln/Verriegeln des Verschlusses von Waffen mit Vorderschaftrepetierung,<br />

bei Unterhebelrepetieren oder bei Waffen mit einem Blockverschluss<br />

- beim Abkippen der Läufe/des Laufes über den Spannhebel bei Kipplaufwaffen<br />

- durch das Entriegeln/Verriegeln des Verschlusses bei Repetierwaffen.<br />

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8.10 Die Handhabung von Langwaffen<br />

Eine sichere Waffenhandhabung ist (nicht nur) nach dem Waffengesetz unabdingbare<br />

Voraussetzung jeder Erwerbsberechtigung um eine Waffe besitzen und führen zu dürfen.<br />

Nur absolute Handhabungssicherheit hilft Gefährdungen, Unfälle oder auch Beschädigungen an<br />

der Waffe möglichst zu vermeiden.<br />

Wegen der ständigen, oft auch „Trends“ unterworfenen Neu- und Weiterentwicklungen der auf<br />

dem Markt befindlichen Waffen ist die Modellvielfalt mittlerweile so groß, dass man hier gar<br />

nicht jede Waffe beschreiben kann. Es wird immer wieder auch Fachleuten passieren, dass sie<br />

eine Waffe in die Hände bekommen, bei der konzentriert nachgesehen, überlegt und vielleicht<br />

auch erst mal probiert werden muss, bis die Funktionen bekannt ist und die Handhabung sicher<br />

vonstatten geht.<br />

Um hier einen groben Überblick zu geben, wird nur die übliche Handhabung eines Repetierers<br />

und einer Kipplaufwaffe beschrieben.<br />

Am wichtigsten ist bei allen Waffen, vor Beginn irgendwelcher Handhabungen den Zustand der<br />

Waffe zu überprüfen und sich über die Funktionsweise möglichst umfassend zu informieren.<br />

Auch bei Langwaffen gilt, dass jede Waffe so zu behandeln ist, als ob sie geladen und<br />

entsichert oder gespannt ist. Es ist ein sicherer Platz (Ladeecke/Geschoßfang aufzusuchen, es<br />

dürfen sich niemals Menschen vor oder im Bereich der Mündung befinden und die Mündung<br />

sollte immer in einen gesicherten Bereich gerichtet werden. Ist die Waffe total unbekannt und<br />

man weiß nichts über den Zustand oder die Funktionsweise, empfiehlt sich in jedem Falle ein<br />

Gehörschutz, falls sich doch mal ein Schuss in die Ladeecke (muss die Geschoßenergie von<br />

Langwaffen sicher aufnehmen!!) löst. Eine entsprechende Warnung/Hinweis an eventuell im<br />

selben Raum befindliche Personen versteht sich von selbst.<br />

8.10.1 Die Handhabung eines Repetierers<br />

Laden:<br />

Verfügt die Repetierwaffe über ein herausnehmbares Magazin, wird dieses mit Patronen<br />

bestückt und in den Magazinschacht eingeführt bis es eingerastet ist.<br />

Ist ein fest eingebautes Magazin vorhanden, wird die Kammer geöffnet und die einzelnen<br />

Patronen von oben in das Magazin gedrückt oder ein mit Patronen bestückter Ladestreifen<br />

eingesetzt und die Patronen in das Magazin hineingedrückt. Durch anschließendes Repetieren<br />

wird die oberste Patrone ins Patronenlager eingeführt und der Verschluss verriegelt.<br />

Nun ist die Waffe geladen/gespannt und muss gesichert werden.<br />

Entladen:<br />

Verfügt die Waffe über ein System welches das Öffnen der Kammer in gesichertem Zustand<br />

zulässt, kann durch wiederholtes Repetieren die in der Waffe befindliche Munition ausgeworfen<br />

werden.<br />

Ist ein herausnehmbares Magazin vorhanden, wird es gelöst und der gesicherten Waffe<br />

entnommen. Die eventuell noch im Patronenlager befindliche Patrone oder Hülse wird durch<br />

Repetieren entfernt.<br />

Befindet sich der Magazindeckel eines fest eingebauten Magazins auf der Unterseite der Waffe,<br />

wird er geöffnet und die Patronen können entnommen werden. Durch Repetieren wird eine im<br />

Patronenlager befindliche Patrone oder Hülse entfernt.<br />

Ist weder ein Magazindeckel noch ein herausnehmbares Magazin vorhanden, wird die<br />

Patrone/Hülse aus dem Patronenlager herausrepetiert. Alle weiteren Patronen müssen dann<br />

entweder durch erneutes Repetieren einzeln entfernt werden oder sie werden bei aufhebbarer<br />

Sperre bei offener Kammer durch die Magazinfeder herausgedrückt.<br />

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Sichern und Entsichern:<br />

Wurde eine Waffe geladen, ist sie unbedingt sofort zu sichern.<br />

Nur wenige Ausnahmen unterlaufen diese Regel. Diverse Möglichkeiten der Bauart oder<br />

unterschiedlichen Ausführung von Sicherungseinrichtungen sind im vorderen Bereich der<br />

Unterlagen durch Bildmaterial dargestellt worden.<br />

Vorstechen/Einstechen:<br />

Stecher verringern durch ihren mechanischen Aufbau in eingestochenem Zustand deutlich das<br />

Abzugsgewicht und den Abzugsweg, verringern also die Gefahr, dass ein Abzugsfehler zu<br />

einem Fehlschuss führt.<br />

So genannte Stecherabzüge oder besser Abzüge mit Stecher werden über den beim<br />

Deutschen Stecher hinter dem Abzug liegenden Stecher eingestochen. Dies geschieht, indem<br />

der ebenfalls wie ein Abzug geformte Stecher bis zu seinem Einrasten zurückgezogen wird.<br />

Waffen mit vor dem Abzug liegendem Stecher werden durch nach vorne drücken des Stechers<br />

eingestochen. Bei im Abzug integriertem Stecher wird zum Einstechen der Abzug ebenfalls<br />

nach vorne gedrückt.<br />

Entstechen:<br />

Ist die Waffe eingestochen, sollte sie vor dem Entstechen immer gesichert werden. Der<br />

Stecherabzug des Deutschen Stechers ist durchzuziehen, anschließend wird der Abzug<br />

zurückgezogen und beide, Abzug und Stecherabzug, behutsam in ihre Ruhestellung<br />

zurückgeführt.<br />

Der Rückstecher wird mit Daumen und Zeigefinger umfasst und sehr vorsichtig zurückgeführt.<br />

Bei allen Handhabungen ist insbesondere darauf zu achten, dass bei einer ungewollten<br />

Schussauslösung vom sich lösenden Schuss keinerlei Gefährdung ausgeht.<br />

Spannen:<br />

Bis auf wenige Ausnahmen sind Repetierer Selbstspanner.<br />

Entspannen:<br />

Generell sollte nur in entladenem/ungeladenem Zustand eine Entspannung vorgenommen<br />

werden.<br />

Die Kammer wird geöffnet, der Abzug durchgezogen und dann festgehalten während die<br />

Kammer wieder geschlossen wird.<br />

Zerlegen:<br />

Das Zerlegen einer Waffe über den für die Reinigung erforderlichen Zustand hinaus sollte nur in<br />

Ausnahmefällen durchgeführt werden. Hierzu sind die Büchsenmacher prädestiniert. Ohne<br />

Werkzeug kann bei fast allen Repetierern lediglich die Kammer entnommen werden. Für die<br />

Reinigung der Waffe ist dies vollkommen ausreichend. Die Zerlegung einer Waffe sollte immer<br />

in ungeladenem/entladenem Zustand erfolgen!<br />

Will man die Kammer vollständig aus der Kammerhülse herausziehen, ist eine Sperre<br />

aufzuheben die dies verhindert. Dazu wird meist der Abzug betätigt und dann in hinterster<br />

Stellung festgehalten.<br />

Zusammenbauen:<br />

Auch beim Zusammenbau muss zuerst wieder die Sperre wie beim Zerlegen aufgehoben<br />

werden. Ablauf siehe oben.<br />

Anschließend die Kammer von hinten in die Kammerhülse einschieben.<br />

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8.10.2 Die Handhabung von Kipplaufwaffen<br />

Laden:<br />

Das Laden einer Kipplaufwaffe ist nur bei abgekipptem Lauf/Läufen möglich. Erst wenn der Lauf<br />

oder die Läufe abgekippt wurden, lassen sich die Patronen in die Patronenlager einführen..<br />

Nachdem die Waffe durch wieder einklappen der Läufe/des Laufs geschlossen wurde, ist sie<br />

geladen und sollte/muss gesichert werden.<br />

Entladen:<br />

Die Waffe ist gesichert und wird durch Abkippen der Läufe/des Laufs geöffnet. Die Patrone/n<br />

werden einzeln mit der Hand entnommen oder durch Ejektoren ausgeworfen<br />

Sichern/Entsichern:<br />

Sichern und Entsichern einer Kipplaufwaffe geschieht fast ausnahmslos über einen<br />

Schiebemechanismus, dieser befindet sich meist auf dem Kolbenhals. Manchmal erfolgt das<br />

Sichern der Waffe auch automatisch durch das Betätigen des Oberhebels.<br />

Stechen/Entstechen:<br />

Stechen und Entstechen erfolgen mit der gleichen Prozedur wie bei einem Repetierer.<br />

Spannen:<br />

Das Spannen von Kipplaufwaffen erfolgt fast immer durch das Abkippen der Läufe/des Laufs.<br />

Weitere Möglichkeiten bestehen durch das Betätigen von Spannhebeln, Hähnen (außen<br />

liegend) und Schiebern, mittels derer per Hand die Schlosse gespannt werden können.<br />

Entspannen:<br />

Eine Waffe sollte nur in entladenem Zustand entspannt werden. Handelt es sich um einen<br />

Handspanner, kann auf das Entladen verzichtet werden sofern beim Entspannen kein<br />

Schlagbolzen auf den Patronenboden drücken kann.<br />

Zum Entspannen wird der Hahn (außen liegend) festgehalten, der Schieber zurückgenommen<br />

und der entsprechende Abzug (vorderer Abzug/ rechter Hahn, hinterer Abzug/ linker Hahn)<br />

betätigt und festgehalten. Dann kann der Hahn vorsichtig in seine Ruhestellung gebracht<br />

werden.<br />

Bei Selbstspannern werden die Abzüge durchgezogen und die Waffen dann vorsichtig<br />

geschlossen. Bei Waffen mit Ejektoren sollte dies vermieden werden, bei automatischen<br />

Sicherungen ist es nicht machbar.<br />

Waffen mit Umschaltung der Läufe lassen es nicht zu, alle Schlosse gleichzeitig zu entspannen.<br />

Hier ist gemäß den Vorgaben des Herstellers zu verfahren.<br />

Ist nicht bekannt wie eine bestimmte Waffe entspannt werden kann, sollte man so genannte<br />

Pufferpatronen oder zur Not leere Hülsen einführen. Leere Hülsen sind nur ein allerletztes<br />

Mittel, da immer eine Verwechselungsgefahr mit scharfen Patronen besteht! Hat man<br />

keine andere Möglichkeit, sollte ein entsprechender Hinweis an der Waffe angebracht werden.<br />

Pufferpatronen siehe Kapitel Munition.<br />

Zerlegen:<br />

Bei Kipplaufwaffen können Läufe meist ohne Werkzeugzeugeinsatz aus der Basküle<br />

genommen werden.<br />

Nach Entriegelung wird der Vorderschaft entfernt oder bei einigen Modellen nach vorn<br />

verschoben. Die Läufe/der Lauf werden gehalten, der Oberhebel betätigt, der/die Läufe<br />

abgekippt und aus der Basküle heraus genommen+.<br />

Zusammensetzen:<br />

Der Lauf/die Läufe werden im richtigen Winkel in die Basküle eingesetzt. Während Auszieher<br />

oder Ejektoren nach hinten gedrückt werden, wird die Waffe geschlossen. Anschließend wird<br />

der Vorderschaft wieder eingesetzt oder zurückgeführt und richtig verriegelt.<br />

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9. Sonstige (auch getarnte) Schusswaffen<br />

Schiesskugelschreiber<br />

1 Sicherungsrast<br />

2 Spannrast<br />

3 Spannknopf<br />

4 Patronenlager (hier kann der Stift<br />

meistens mittels eines Gewindes durch<br />

Aufschrauben getrennt werden)<br />

Schießender Spazierstock<br />

1 Laufverschraubung mit Patronenlager<br />

2 Ausklappbarer Abzug<br />

Bolzenschussgerät<br />

1 Verschraubung<br />

2 Spannstift<br />

3 Auslösehebel<br />

Eigenbau Schrotstab Kal. 12<br />

1 Verschraubung mit Patronenlager<br />

2 Spann- und Auslösestift<br />

Vorderlader Perkussionswaffe<br />

1 Pistonhalter (Zündkanal)<br />

2 demontierbarer Schlaghahn<br />

(Befestigungsschraube herausdrehen)<br />

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10. Sicherungen<br />

Die folgenden Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt aus der Vielzahl der<br />

Sicherungsmöglichkeiten und Kennzeichnungen.<br />

Walther PP - Hebelsicherung mit<br />

Farbmarkierung<br />

Colt - Hebelsicherung ohne Markierung<br />

Valtro - Sicherungsflügel mit Farbmarkierung<br />

Signalpistole Kal. 4 ohne Sicherung<br />

Hebelsicherung mit Farbmarkierung<br />

„Derringer“ ohne Sicherung<br />

FN - Sicherungsflügel ohne Markierung<br />

Röhm Hebelsicherung mit<br />

Buchstabenkennzeichnung<br />

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Perkussionswaffe ohne Sicherung –<br />

Sicherungsrast/Ruherast<br />

Perkussionswaffe ohne Sicherung - Spannrast<br />

MP Akram - Sicherung mit Buchstaben und<br />

Zahlenkennzeichnung<br />

MP 5 Sicherungsflügel mit Buchstaben- und<br />

Farbmarkierung<br />

MP Skorpion - Sicherungseinrichtung mit<br />

Zahlenmarkierung<br />

MP UZI - Sicherungsschieber mit Buchstabenund<br />

Zahlenmarkierung<br />

Flinte SPAS -Sicherungsschieber mit Farbund<br />

Buchstabenkennzeichnung<br />

Jagdwaffe mit Sicherungsschieber ohne<br />

Kennzeichnung<br />

ERMA - Sicherungsflügel mit<br />

Farbkennzeichnung<br />

BAIKAL-Flinte - Druckknopfsicherung mit<br />

Farbkennzeichnung<br />

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Büchse - Schiebesicherung mit<br />

Farbmarkierung<br />

Kalaschnikov - Flügelsicherung mit<br />

Buchstabenkennzeichnung<br />

System Mauser - Flügelsicherung ohne<br />

Kennzeichnung<br />

Unterhebelrepetierer - Sicherungsstift ohne<br />

Kennzeichnung<br />

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11. Munition<br />

Nachfolgend werden zum besseren Verständnis einige Munitionssorten, verschiedene Kaliber<br />

und spezielle Patronen abgebildet.<br />

Munition selbst ist nicht umsonst ein eigenständiges Sammelgebiet, sämtliche Patronen und<br />

Munitionssorten hier aufzulisten bzw. abzubilden ist schier ein Ding der Unmöglichkeit. Die<br />

gezeigten Beispiele sollen lediglich einen kurzen Überblick verschaffen.<br />

Diabolo, Munition ohne Treibladung und<br />

Zündhütchen für Luftdruckwaffen<br />

Kaliber . 22 kurz (Kleinkaliber)<br />

Kaliber . 22 lang (LfB/Lang für Büchsen)<br />

Gegenüberstellung . 22 kurz und .22 lfB<br />

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Gegenüberstellung (Schnittmodell) Kal. .22<br />

Randfeuer und Kal. 9 mm Zentralfeuer<br />

Kal. 7,65 VMR<br />

Kal. 9 mm x 19 VMR<br />

Kal. 9 mm x 19 Übungspatrone(ÜB) oder<br />

Exerzierpatrone ohne Zündhütchen und<br />

Treibladung, einteilig<br />

Kal 9 mm x 19 Platzpatrone/Manöverpatrone<br />

Kal. 9 mm x 19 Filz (Plastikhülse mit<br />

Zündhütchen und Filzpfropfen-Geschoss),<br />

wieder verwendbar zu Übungszwecken. Kein<br />

automatischer Nachlagevorgang wegen<br />

fehlender Treibladung<br />

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Kal. 9 mm x 19 VMF Vollmantel-Flachkopf<br />

Kl. 9 mm Knallpatrone (Kartuschenmunitionkein<br />

Geschoss)<br />

Kal. 9 mm x 19 Arcane-Geschoss<br />

Kal. 9 mm x 19 mit Action 1 Geschoss<br />

Vollgeschoss mit durchgehender Hohlspitze,<br />

Im Handel nicht erhältlich<br />

Kal. 9 mm x 19 Action 3 Geschoss<br />

Messing mit Hohlspitze, im Handel nicht<br />

erhältlich<br />

Kal. 9 mm x 19 mit KTW-Geschoss<br />

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Kal. .38 Spezial VMF<br />

Kal. .38 Sp. Wadcutter<br />

Bleigeschoss speziell für Wettkampf<br />

Gegenüberstellung Kal. .38 und .357 Mag.<br />

Gegenüberstellung ) 9 mm x 19 Kurzwaffenund<br />

Langwaffenpatrone<br />

Gewehrpatrone 7,62 x 39 Kal. 30 M 1<br />

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Gegenüberstellung verschiedener<br />

Gewehrpatronen unterschiedlicher Kaliber<br />

Gewehrpatrone Kal. .50<br />

(Länge ca. 13,8 cm)<br />

Schrotpatrone Kal. 12/67,5<br />

Schrot Kal. 12/70 starke Ladung (Bodenhülse)<br />

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Schrot Kal. 12/76 Magnum<br />

Kal. 12 Pufferpatrone<br />

Reduzierhülse Kal. 12 auf Kal. 16<br />

Verschiedene Schrotkaliber<br />

(Flintenlaufgeschosse)<br />

Signalpatrone Kal. 4 (26,5 mm)<br />

Signalpatrone Kal. 40 mm (MZP)<br />

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11.1 Durchschlagsleistung und Energieabgabe verschiedener Patronen<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

G<br />

H<br />

Patronenbezeichnung<br />

Geschossart<br />

Geschossgewicht<br />

Schussentfernung<br />

Blechregister Anzahl der durchschlagenen Bleche<br />

Beule im X. Blech<br />

Gelatineblock: Energie beim Zieleintritt in Joule<br />

angegebene Energie an das Ziel<br />

A B C D E F G H<br />

07,65 mm x 17 - VMR 4,7 15 3 4 200 119<br />

07,65 mm x 18 -KTW- MsF/T 4,6 15 4 5<br />

9 mm x 18 VMR 6,1 15 4 5 303 237<br />

9 mm x 19 VMR 8,0 15 7 8 504 284<br />

9 mm x 19 -KTW- FeF/T 6,5 15 9 10<br />

9 mm x 19 CuR/PSp 5,6 15 5 6 482 482<br />

CuR/CuH<br />

.45 ACP VMR 14,9 15 4 5 462 257<br />

.38 Spezial PbR/MK 10,2 15 3 4 254 132<br />

.38 Spezial PbWC 9,6 15 0 1 198 180<br />

.38 Spezial -KTW- FeS/T 5,8 15 6 7<br />

.357 Magnum PbS/MK 10,2 15 7 8 625 341<br />

.357 Magnum PbS/WC 10,2 15 4 5 717 605<br />

.357 Magnum FeS/T 5,8 15 7 8 728 654<br />

7,62 mm x 51 VMR 9,45 100 12 13 2845 615<br />

7,62 mm x 52 VMR/HK 9,7 100 14 15<br />

Kal. 12/67,5 mm Flintenlaufgesch. 30,7 15 7 8 2786 2199<br />

Die Bleche bestehen aus Qualitätsfeinblech mit Sondertiefziehgüte vom 1 mm Stärke.<br />

Die Energieberechnung (Joule) erfolgte aufgrund des Beschusses eines Gelantineblockes.<br />

Beschusswinkel: 90 o<br />

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11.2 Abkürzungen der Geschossarten:<br />

B<br />

B-RK<br />

B-SWC<br />

B-Kst<br />

FK<br />

FMJ<br />

High Sp<br />

HP<br />

HP-BT<br />

K<br />

K-SWC<br />

K-TM<br />

K-TM-FK<br />

KS<br />

KSt<br />

RK<br />

Sp<br />

SG<br />

SWC<br />

TC<br />

TM<br />

TM-FK<br />

TM-RK<br />

TM-Sp<br />

VM<br />

VMR<br />

VMF/VM-FK<br />

VMSp<br />

VMSWC<br />

VMR/HK<br />

VMSp/HK<br />

PbR/MK<br />

PbS/MK<br />

MsF/T<br />

MsS/T<br />

FeF/T<br />

FeS/T<br />

AlWC<br />

PbR/PbRK<br />

PbF/PbFK<br />

PbSWC<br />

PbHSp<br />

PbWC<br />

CuR/PSp<br />

CuR/CuH<br />

- Blei<br />

- Blei-Rundkopf<br />

- Blei-Semi-Wadcutter<br />

- Blei-Kegelstumpf<br />

- Flachkopf<br />

- Full-Metal-Jacket (Vollmantel)<br />

- High Speed (Hochgeschwindigkeit)<br />

- Hollow Point (Hohlspitz-Gechoß<br />

- Hollow Point-Boat Tail (Hohlspitz-Bootsheck)<br />

- Kupfer<br />

- Kupfer-Semi-Wadcutter<br />

- Kupfer-Teilmantel<br />

- Kupfer-Teilmantel-Flachkopf<br />

- Kegelspitz<br />

- Kegelstumpf<br />

- Rundkopf<br />

- Spitz<br />

- Scheiben-Geschoß<br />

- Semi-Wadcutter<br />

- Trunctated Cone (Kegelstumpf)<br />

- Teilmantel<br />

- Teilmantel-Flachkopf<br />

- Teilmantel-Rundkopf<br />

- Teilmantel-Spitzgeschoß<br />

- Vollmantel<br />

- Vollmantel-Rundkopfgeschoß<br />

- Vollmantel-Flachkopfgeschoß<br />

- Vollmantel-Spitzkopfgeschoß<br />

- Vollmantel-Semiwadcuttergeschoß<br />

- Vollmantel-Rundkopfgeschoß mit Hartkern<br />

- Vollmantel-Spitzkopfgeschoß mit Hartkern<br />

- Bleirundkopfgeschoß mit Matallkappe<br />

- Bleispitzgeschoß mit Metallkappe<br />

- Vollmessinggeschoß mit Flachkopf-Teflonbeschichtet<br />

- Vollmessinggeschoß mit Spitzkopf-Teflonbeschichtet<br />

- Vollstahlgeschoß mit Flachkopf-Teflonbeschichtet<br />

- Vollstahlgeschoß mit Spitzkopf-Teflonbeschichtet<br />

- Vollaluminiumgeschoß-Wadcutter<br />

- Vollbleigeschoß mit Rundkopf<br />

- Vollbleigeschoß mit Flachkopf<br />

- Vollbleigeschoß-Semiwadcutter<br />

- Vollbleigeschoß mit Hohlspitze<br />

- Vollbleigeschoß-Wadcutter<br />

- Vollkupfer-Rundkopfgeschoß mit Plastikspitze<br />

- Vollkupfer-Rundkopfgeschoß mit Kupferhaube<br />

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11.3 Farbliche Kennzeichnung von Munition<br />

1.1 Munition bis 13,2 mm (6 mm breiter Rand an den Geschossen)<br />

Weichkern<br />

keine farbliche Kennzeichnung<br />

Leuchtspur<br />

rot<br />

Hartkern<br />

schwarz<br />

Brandgeschoß<br />

hellblau<br />

Beobachtungsgeschoß<br />

gelb<br />

1.2 Kombinationen (2x6 mm breite Streifen a. Geschoß)<br />

Hartkern/Leuchtspur<br />

rot/schwarz<br />

Hartkern/Brand<br />

silberbronce<br />

Hartkern/Brand/Leuchtspur rot/silberbronce<br />

2. Munition von 20 mm aufwärts<br />

(Grundanstrich der Hülse oder der Geschosse olivgrün)<br />

Brisanzmunition<br />

olivgrün<br />

Übungsmunition<br />

hellblau<br />

Sprengstoff enthalten<br />

gelb<br />

Farbrauch und Nebel<br />

hellgrün<br />

chem. Kampfstoffe<br />

grau<br />

Brandmunition<br />

rot<br />

Reizstoffe<br />

hellrot<br />

Giftkampfstoffe<br />

dunkelgrün<br />

Explosivstoff, der nicht detoniert braun<br />

Atommunition oder<br />

radioaktive Stoffe enthalten violett oder magenta<br />

panzerbrechende Munition schwarz<br />

Leucht- und Signalmunition weiß<br />

Progagandamunition<br />

silberbronce<br />

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11.4 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Patronenhülsen<br />

CCI<br />

Fed.<br />

HP<br />

R-P<br />

Win.<br />

W-W<br />

RWS<br />

- Cascade Cartridge Inc.<br />

- Federal<br />

- Hirtenberger<br />

- Remington<br />

- Winchester<br />

- WinchesterWestern<br />

- Rhein.-Westfäl. Sprengstoff-AG<br />

11.5 Bedeutung der Hersteller-Kürzel bei Zündhütchen<br />

SP<br />

LP<br />

SR<br />

LR<br />

Mag<br />

BR<br />

- Small Pistol<br />

- Large Pistol<br />

- Small Rifle<br />

- Large Rifle<br />

- Magnum<br />

- Brenchrest<br />

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11.6 Die wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich<br />

Gewichte<br />

1 g - 15,432 grs. (grains)<br />

1 kg - 2,2046 lbs. (englisches Pfund)<br />

1 gr. - 0,0648 g<br />

1 lb. - 0,4536 kg (7000 grs)<br />

1 g - 0,035274 oz. (ounce/Unzen)<br />

1 oz. - 28,35 g<br />

Längen<br />

1 mm - 0,03937 in. (Inches)<br />

1 m - 3,2808 ft (feet)<br />

1 m - 1,0936 yds. (yards)<br />

1 in. - 25,40 mm (USA = 1 Zoll)<br />

1 ft. - 30,48 cm<br />

1yd. - 91,44 cm<br />

Gasdrücke<br />

1 bar - 14,5036 psi<br />

1 psi - 0,06895 bar<br />

Energie<br />

1 Joule - 0,73757 ft. lbs.<br />

1 ft. lb. - 1,3558 Joule<br />

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11.7 Kaliberbezeichnungen<br />

Mit Kaliber wird der Innendurchmesser eines Laufes bezeichnet. Dieses Maß entspricht dem<br />

Durchmesser eines Geschosses der für die Waffe zugelassenen Munition. Bei gezogenen<br />

Läufen wird das Kaliber zusätzlich unterschieden zwischen Feldkaliber und Zugkaliber. Unter<br />

Zugkaliber versteht man den zwischen den Zügen, unter Feldkaliber den zwischen den Feldern<br />

zu messenden Durchmesser des Laufes.<br />

Züge und Felder verlaufen nicht geradlinig innerhalb eines Laufes, sondern sind schraubenoder<br />

gewindeförmig ausgeführt. Die dadurch entstehende Drehung wird als Drall bezeichnet<br />

und kann als Rechts- oder Linksdrall geschnitten sein. Der Drall versetzt das Geschoß in eine<br />

Rotation um seine Längsachse und stabilisiert es so während der Flugphase. Der Drall kann in<br />

verschiedenen Längen ausgeführt sein, dies ist die Strecke, die für eine vollständige Drehung<br />

des Dralls benötigt wird. Sie liegt je nach Waffe und Verwendungszweck zwischen etwa 20 und<br />

40 cm.<br />

In Europa werden die Kaliber gezogener Läufe durch zwei Zahlen bezeichnet, die erste benennt<br />

das Geschosskaliber, die zweite die Hülsenlänge der Munition. Kaliber 9 mm x 19 bedeutet<br />

demnach, dass das Geschoss einen Durchmesser von 9 mm und die Hülse eine Länge von 19<br />

mm aufweist. Bei Patronen für Faustfeuerwaffen ist die Angabe der Hülsenlänge oftmals durch<br />

eine Zusatzbezeichnung wie Para oder Luger ersetzt.<br />

Bei den Patronen von Langwaffen können zusätzlich noch Großbuchstaben zur genaueren<br />

Unterscheidung ähnlicher Patronen hinzugefügt werden, zum Beispiel 8 x 57 I, 8 x 57 IS oder 8<br />

x 57 IR.<br />

England und Amerika definieren die Büchsenkaliber durch Angaben in hundertstel oder<br />

tausendstel Zoll, wobei diese zum Teil abgerundet werden.<br />

Um die mm-Maße anglo-amerikanischer Munition zu ermitteln, können die Angaben aus der<br />

Tabelle 14.6 mit den wichtigsten metrischen und angelsächsischen Maßeinheiten im Vergleich<br />

herangezogen werden.<br />

Für weitergehende Recherchen empfehlen sich die auf dem Markt befindlichen Spezialtabellen<br />

der diversen Hersteller oder die Nachfrage bei einem Büchsenmacher beziehungsweise einem<br />

anerkannten Munitionssachverständigen.<br />

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11.8 Hülsenformen<br />

Nachfolgend werden die wichtigsten Hülsenformen zur Information abgebildet.<br />

Randhülse Halbrandhülse Randlose Hülse<br />

Hülse mit eingezogenem Rand<br />

Gürtelhülse<br />

Von der Gesamtform her werden im Normalfall drei Hülsenarten unterschieden:<br />

Konische Hülse Flaschenhülse Zylindrische Hülse<br />

Bezeichnungen der einzelnen Hülsenteile<br />

Hülsenmund<br />

Hals<br />

Schulter<br />

Mittelteil<br />

Hülsenboden<br />

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11.9 Die Signalpatrone<br />

Der schematische Aufbau einer Signalpatrone Kal. 4 (26,5 mm) mit Fallschirm<br />

Signalpatronen sind prinzipiell aufgebaut wie jede andere Patrone auch, weisen aber einige<br />

Besonderheiten auf.<br />

Zum einen besteht die Treibladung aus Schwarzpulver, nicht wie sonst heute üblich aus<br />

Nitrozellulosepulver. Das Geschoss gliedert sich in den Leuchtsatz aus üblicherweise<br />

Magnesium, den Verzögerungssatz sowie den Fallschirm bei länger schwebenden<br />

Geschossen. Der Magnesiumleuchtsatz wird mit verschiedenen Beigaben versehen, der<br />

Verzögerungssatz bewirkt, dass die Leuchteinheit des Geschosses nicht bereits in der Waffe,<br />

sondern erst Zeitverzögert außerhalb des Laufes zu brennen beginnt.<br />

Der Fallschirm sorgt in Verbindung mit seiner Ausstoßladung dafür, dass der Leuchtsatz<br />

langsam schwebend (Windempfindlich mit Gefahr des Abtreibens) aus der maximalen<br />

Steighöhe zu Boden sinkt. Die Gefahr beim Einsatz der Signalpatronen besteht unter anderem<br />

darin, dass man beim Abtreiben der Leuchtsätze ein niedergehen in brennbares Material nicht<br />

verhindern kann.<br />

Die Farbe des Leuchtsatzes einer Patrone erkennt man an der Einfärbung des vorderen<br />

Patronenabschlusses/Abschlussbecher. Zusätzlich sind insbesondere die hauptsächlich beim<br />

Militär Verwendung findenden Patronen Kal. 4 sowie die neueren Entwicklungen wie MZP<br />

(Mehrzweckeinsatzpistole) im Kal. 40 mm mit einer auch im Dunklen fühlbaren Markierung des<br />

Patronenrandes durch Einkerbungen versehen. Die wichtigste Signalfarbe Rot (Rettungssignal)<br />

ist rundum mit den Einkerbungen versehen, andere Farben sind glatt oder haben einen nur zur<br />

Hälfte gezahnten Rand. Da nicht alle Fabrikate diese oftmals wichtige Orientierungshilfe bei<br />

Dunkelheit bieten, sollte man die manchmal lebenswichtigen Signalpatronen auch nach diesem<br />

Kriterium auswählen und lieber einen etwas höheren Preis für sehr gute Ware bezahlen.<br />

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12. Beschusspflicht und Beschusszeichen<br />

Die Beschusspflicht im Sinne des Waffengesetzes ist eine vorgeschriebene Einzelprüfung von<br />

Schusswaffen. Genau genommen handelt es sich um eine Sicherheitsüberprüfung einzelner<br />

Waffenteile, die für die Sicherheit des Schützen oder seiner Umgebung relevant sind. Sicherheit<br />

bezieht sich in diesem Zusammenhang nicht auf z.B. Sicherungseinrichtungen, sondern auf die<br />

physikalischen Belastungen, denen Teile der Waffe bei der Schussabgabe ausgesetzt sind. Es<br />

werden die Lauf- und Lagermaße, die Verschlusseinrichtung und die Sicherung nach den<br />

Vorgaben des Gesetzes überprüft. Zur Beschussprüfung werden mit spezieller, mit wesentlich<br />

höherem Gasdruck (30% stärker als der höchstzulässige Gebrauchs-Gasdruck) arbeitender<br />

Beschussmunition ein oder mehrere Schüsse abgegeben. Daraus ergibt sich eine Überprüfung<br />

der Haltbarkeit, Handhabungssicherheit, der Maßhaltigkeit und Kennzeichnung der Waffe<br />

Die Prozedur des Beschusses selbst ist bis ins Detail vorgeschrieben<br />

Gemäß Waffengesetz wird die Beschusspflicht wie folgt geregelt:<br />

Auszüge aus dem<br />

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen<br />

zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen -<br />

Beschussgesetz (BeschG):<br />

§ 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller<br />

(1) Wer Feuerwaffen, Böller, sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit<br />

ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes<br />

verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu<br />

lassen.<br />

Satz 1 gilt nicht für Gasböller, die gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 in ihrer Bauart und Bezeichnung<br />

zugelassen sind. Wird eine Feuerwaffe aus bereits geprüften höchstbeanspruchten Teilen<br />

zusammengesetzt, so gilt Satz 1 entsprechend, wenn einzelne Teile zu ihrer Einpassung<br />

der Nacharbeit bedürfen oder nicht mit dem für diese Waffe vorgeschriebenen<br />

Beschussgasdruck beschossen sind.<br />

(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein<br />

höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand<br />

erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren<br />

höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle<br />

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höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck<br />

beschossen worden sind.<br />

§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht<br />

(1) Von der Beschusspflicht sind ausgenommen:<br />

1. Feuerwaffen und deren höchstbeanspruchte Teile, deren Bauart nach § 7 der Zulassung<br />

bedarf,<br />

2. Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager mit einem Durchmesser kleiner<br />

als 6 mm und einer Länge kleiner als 7 mm sowie zum einmaligen Gebrauch bestimmte<br />

höchstbeanspruchte Teile von Schusswaffen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, soweit die<br />

Bauart nach § 7 oder § 8 der Zulassung bedarf,<br />

3. Feuerwaffen, die<br />

a) zu Prüf-, und Mess- oder Forschungszwecken von wissenschaftlichen Einrichtungen<br />

und Behörden, Waffen- oder Munitionsherstellern bestimmt sind,<br />

b) vor dem 1. Januar 1891 hergestellt und nicht verändert worden sind,<br />

c) aa) vorübergehend nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des WaffG oder<br />

bb) zur Lagerung in einem verschlossenen Zolllager<br />

in den Geltungsbereich dieses Gesetzes mitgenommen werden oder<br />

d) für die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank, die<br />

Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen<br />

Streitkräfte, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie die Zollverwaltung<br />

hergestellt und ihnen überlassen werden, wenn die nach diesem Gesetz erforderliche<br />

Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist,<br />

4. höchstbeanspruchte Teile von im Fertigungsprozess befindlichen Feuerwaffen nach §<br />

3 Abs. 1 sowie vorgearbeitete höchstbeanspruchte Teile und Laufrohlinge.<br />

(2) Eine Beschusspflicht nach § 3 besteht nicht für Feuerwaffen und höchstbeanspruchte<br />

Teile, die das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige<br />

Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist.<br />

(3) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung, die nicht er Zustimmung des<br />

Bundesrates bedarf, eine dem Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe d entsprechende Regelung<br />

für sonstige Dienststellen des Bundes treffen. Die Bundesregierung kann die Befugnis<br />

nach Abs. 1 durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates<br />

bedarf, auf eine andere Bundesbehörde übertragen.<br />

(4) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung eine dem Absatz 3 Satz 1<br />

entsprechende Regelung für Dienststellen des Landes treffen. Die Landesregierungen<br />

können die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden<br />

übertragen.<br />

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§ 11 Zulassung sonstiger Munition<br />

(1) Munition im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 bis 1.3 zum<br />

Waffengesetz darf gewerbsmäßig nur vertrieben oder anderen überlassen werden, wenn sie<br />

ihrem Typ und ihrer Bezeichnung nach von der zuständigen Behörde zugelassen ist.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht für<br />

1. Munition aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart<br />

ist und deren kleinste Verpackungseinheit ein Prüfzeichen eines dieser Staaten trägt,<br />

2. Munition, die für wissenschaftliche Einrichtungen, Behörden, Waffen- oder<br />

Munitionshersteller, als Teil einer Munitionssammlung (§ 17 Abs. 1 des WaffG) oder für eine<br />

solche bestimmt, oder in geringer Menge für gewerbliche Einführer von Munition, Händler<br />

oder behördlich anerkannte Sachverständige zu Prüf, Mess- oder Forschungszwecke<br />

hergestellt oder ihnen zu diesem Zweck überlassen wird.<br />

(3). Die Zulassung ist zu versagen, wenn<br />

1. der Antragsteller oder ein von ihm beauftragtes Fachinstitut nicht die zur Ermittlung der<br />

Maße, des Gebrauchsgasdrucks oder der Vergleichswerte erforderlichen Geräte besitzt,<br />

2. der Antragsteller oder ein von ihm beauftragtes Fachinstitut nicht über das zur Bedienung der<br />

Prüfgeräte erforderliche Fachpersonal verfügt oder<br />

3. die Prüfung der Munition ergibt, dass ihre Maße, ihr Gasdruck, die in ihr enthaltenen Reizoder<br />

Wirkstoffe und ihre Bezeichnung nicht den Anforderungen einer Rechtsverordnung<br />

nach § 14 Abs. 3 entsprechen.<br />

Die Zulassung wird nach Satz 1 Nr. q und 2 nicht versagt, wenn der Antragsteller die<br />

Überwachung der Herstellung der zuständigen Behörde übertragen hat.<br />

§ 22 Übergangsvorschriften<br />

(1) Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetztes erteilte Zulassung im Sinne der §§ 7 bis 11 gilt im<br />

bisherigen Umfang als Zulassung nach diesem Gesetz.<br />

(2) Ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteiltes oder anerkanntes Prüfzeichen gilt als<br />

Prüfzeichen im Sinne dieses Gesetzes.<br />

………<br />

(4) § 8 Abs. 1 findet auf Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer<br />

Geschosse nach dem 30. Juni 2004 Anwendung.<br />

Für den normalen Waffenbesitzer/Benutzer ergibt sich aus den Vorschriften zur Beschusspflicht<br />

im Normalfall keinerlei Verpflichtung, da diese Gesetzesvorgaben automatisch bei der Einfuhr<br />

oder der Herstellung durch den Händler/Hersteller erfüllt werden. Es ist lediglich zu prüfen, ob<br />

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bei Neuerwerb oder gravierenden, im Gesetz wie oben festgelegten Umbauten das<br />

Beschusszeichen angebracht wurde. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, so kann auch<br />

mal ein Prüfstempel vergessen werden.<br />

Auch Munition unterliegt der Beschusspflicht, auch hier müssen die vorgeschriebenen Prüfbzw.<br />

Beschusszeichen angebracht sein. Das Auffinden der Beschusszeichen gestaltet sich oft<br />

schwierig, da sie nicht immer sofort einsehbar angebracht sind. Bei Kipplaufwaffen muss z.B.<br />

oft der Lauf/das Laufbündel abgekippt oder abgenommen werden, um die Zeichen sehen zu<br />

können<br />

Der Vollständigkeit halber sind nachfolgend die bisher zugelassenen Beschusszeichen, die<br />

nunmehr neuen Beschusszeichen und ihre Bedeutung aufgelistet.<br />

Fazit: Alle bisher (vor Inkrafttreten des neuen WaffG bzw. BeschG zulässigen Beschusszeichen<br />

behalten ihre Gültigkeit!<br />

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13. Orts und Zulassungszeichen Deutschland<br />

Das Beschusszeichen enthält: Den Bundesadler, einen Buchstaben (N, L, J, V oder SP),<br />

das Ortszeichen und das Jahreszeichen.<br />

Bundesadler<br />

Ulm<br />

Hannover<br />

Kiel<br />

Mellichstadt<br />

München<br />

Köln<br />

Suhl<br />

Zulassungszeichen für Handfeuerwaffen und Einsteckläufe<br />

Zulassungszeichen für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen<br />

(mit Prüfnummer)<br />

Zulassungszeichen für Raketenmunition und Geschosse mit<br />

pyrotechnischer Wirkung<br />

Zulassungszeichen für Schusswaffen bei denen die<br />

Bewegungsenergie nicht mehr als 7,5 Joule beträgt. Luftdruck,<br />

Federdruck und kalte Antriebsgase<br />

Prüfzeichen für Munition (CIP-Zeichen) hier Beschussamt<br />

Mellrichstadt<br />

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14. Verbotene Gegenstände<br />

Das Waffengesetz verbietet eine ganze Reihe von Gegenständen und Waffen aus den<br />

verschiedensten, nicht immer nachvollziehbaren Gründen. Um einen beispielhaften<br />

Teilüberblick über diese Waffen und Gegenstände zu geben, sind nachfolgend einige<br />

Exemplare bildlich dargestellt.<br />

Diese Auflistung ist naturgemäß unvollständig und unterliegt im Laufe der Zeit einem gewissen<br />

Wandel, da sich die Vorgaben des Gesetzgebers ändern können. Ein Beispiel für die<br />

Einflussnahme aktueller Zeitgeschehnisse auf die Gesetzgebung ist das so genannte<br />

Schulmassaker von Erfurt. Dieses Ereignis führte zum Verbot so genannter Pump-Guns,<br />

allerdings nur der Ausführungen, die statt mit normalem Schaft mit einem Pistolengriff<br />

versehenen sind.<br />

verschiedene verbotene Handwaffen<br />

Stockdegen<br />

Patronenmesser<br />

Kugelschreibermesser<br />

Klappmesser über 8,5 cm<br />

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Faustmesser (Digger)<br />

Butterfly-Messer<br />

Kugelschreiber- und Patronenmesser<br />

geöffnet und geschlossen<br />

Präzisionsschleuder mit Armstütze<br />

Wurfstern (Shuriken)<br />

Würgeholz (Nunchaku)<br />

Stahlrute geschlossen<br />

Stahlrute ausgeschlagen<br />

Schießkugelschreiber (Sicherungsrast)<br />

Schießstock (Spazierstock)<br />

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Schrotstab geschlossen<br />

Schrotstab geöffnet<br />

Bolzenschussgerät<br />

Größenvergleich<br />

Schrotstab/Schießkugelschreiber<br />

Pump-Gun mit Pistolengriff<br />

Ausgewechselter Schaft/Pistolengriff<br />

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15. Aufbewahren von Waffen<br />

Nach dem neuen Waffengesetz sind die Anforderungen an die sichere Verwahrung von Waffen,<br />

insbesondere Schusswaffen, erheblich gesteigert worden. Durch die Angleichung an die EU<br />

und damit an EU-Richtlinien und Normen, wurden andere Schutzklassen als bisher Grundlage<br />

der Anforderungen zur Aufbewahrung gemäß Waffengesetz. Diese Anforderungen variieren je<br />

nach Anzahl und Art der Waffen zum Teil erheblich und bedingen auch bei Altbestand meist<br />

eine Neuanschaffung der Erforderlichen Behältnisse.<br />

Weiter zu beachten bei der Aufbewahrung ist die Versicherungstechnische Seite, da bestimmte<br />

Behältnisse nur einen begrenzten Versicherungsschutz genießen. Auch die Verbote in Bezug<br />

auf die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition oder Lang- und Kurzwaffen sind<br />

zu beachten. Die Erlaubnisbehörden sind gehalten, unangekündigte Überprüfungen<br />

vorzunehmen. Bei einer solchen Kontrolle ist unter Umständen (Begründungssache) das<br />

Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt, also auch ein Eindringen<br />

bzw. Betreten gegen den Willen des Wohnungsinhabers möglich.<br />

Um einen Anhaltspunkt zu liefern, wurde die nachfolgende Tabelle erstellt. Fachkundigen Rat<br />

findet der Waffenbesitzer bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, den<br />

Erlaubnisbehörden und den seriösen Herstellern/Händlern von Waffenschränken und –tresoren.<br />

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Sicherheitsstufen, Sicherheitsmerkmal, Sicherheitsnormen<br />

Sicherheitsstufe Beschreibung Sicherheitsmerkmale Versicherungseinstufung<br />

* (€)<br />

Sicherheitsstufe A<br />

nach VDMA 24992<br />

Innentresor teilweise<br />

in Sicherheitsstufe B<br />

Tür doppel-, Korpus<br />

einwandig<br />

begrenzter<br />

Einbruchsschutz<br />

privat und gewerblich<br />

2.500 €<br />

Sicherheitsstufe B<br />

nach VDMA 24992<br />

Feuerschutz DIN 4102<br />

Tür und Korpus<br />

doppel- bzw.<br />

dreiwandig<br />

umlaufender<br />

Feuerfalz<br />

begrenzter<br />

Einbruchschutz<br />

Feuerschutz<br />

(Feuerhemmend)<br />

ab 200 kg<br />

privat 37.500*<br />

ab 300 kg<br />

gewerbl. 10.000*<br />

Euro-Norm<br />

VdS Klasse N (0)<br />

Tür und Korpus<br />

vierwandig,<br />

umlaufender<br />

Feuerfalz<br />

geprüfter Einbruchschutz,<br />

garantierte<br />

Widerstandseinheit<br />

(Feuerhemmend)<br />

privat 50.000*<br />

gewerbl. 20.000*<br />

Euro-Norm<br />

VdS Klasse N (0)<br />

S 60 P Ral RG 626/7<br />

Tür und Korpus<br />

mehrwandig mit<br />

Spezialfüllung,<br />

umlaufender<br />

Feuerfalz<br />

geprüfter<br />

Einbruchschutz,<br />

Feuerschutz S 60 P<br />

(Feuersicher)<br />

privat 50.000*<br />

gewerbl. 20.000*<br />

Euro-Norm<br />

VdS Klasse I<br />

S 60 P Ral RG 626/7<br />

Tür und Korpus<br />

mehrwandig mit<br />

Spezialfüllung,<br />

umlaufender<br />

Feuerfalz<br />

geprüfter Einbruchschutz,<br />

Feuerschutz<br />

(Feuersicher)<br />

privat 65.000*<br />

gewerbl. 20.000*<br />

Euro-Norm<br />

VdS-Klasse I<br />

S 120 P Ral RG 626/7<br />

Tür und Korpus<br />

mehrwandig mit<br />

Spezialbetonfüllung,<br />

mehrfache Feuerfalz<br />

geprüfter Einbruchschutz,<br />

Widerstandseinheit Ru<br />

30/50 Feuerschutz S<br />

120 P<br />

(Feuersicher)<br />

privat 65.000*<br />

gewerbl. 20.000*<br />

+ gegen Brände<br />

* Die angegebenen Versicherungssummen sind unverbindliche Richtwerte<br />

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Langwaffen<br />

bis zu<br />

10<br />

Langwaffen<br />

Gesamtlänge<br />

über 60 cm<br />

Sicherstufe (*)<br />

A<br />

über 10<br />

Langwaffen sind<br />

mehrere der<br />

entsprechenden<br />

Behältnisse<br />

oder<br />

ein Behältnis<br />

der<br />

Sicherheitsstufe<br />

(*)<br />

B<br />

oder höher<br />

erforderlich<br />

Kurzwaffen<br />

bis zu<br />

10<br />

Kurzwaffen<br />

Sicherheitsstufe (*)<br />

B<br />

über 10 Kurzwaffen<br />

sind mehrere der<br />

entsprechenden<br />

Behältnisse<br />

oder<br />

ein Behältnis des<br />

Widerstandsgrades<br />

(**)<br />

1<br />

oder höher<br />

erforderlich<br />

In Behältnissen<br />

unter 200 kg<br />

Eigengewicht dürfen<br />

maximal 5<br />

Kurzwaffen<br />

aufbewahrt werden.<br />

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Langwaffen und Munition<br />

Langwaffen<br />

und<br />

Munition<br />

Nicht klassifiziert<br />

(Munition)<br />

Sicherheitstufe (*)<br />

A<br />

(Langwaffen)<br />

Kurzwaffen und Munition<br />

Kurzwaffen<br />

und<br />

Munition<br />

Nicht klassifiziert<br />

(Munition)<br />

Sicherheitsstufe (*)<br />

B<br />

(Kurzwaffen)<br />

ODER<br />

Bei gemeinsamer<br />

Aufbewahrung<br />

Widerstandsgrad (**)<br />

0<br />

(Kurzwaffen und Munition)<br />

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Langwaffen, Kurzwaffen und Munition<br />

Langwaffen<br />

plus<br />

bis zu 5<br />

Kurzwaffen<br />

plus<br />

Munition<br />

Sicherheitsstufe<br />

(*)<br />

B<br />

(Kurzwaffen und<br />

Munition)<br />

Sicherheitsstufe<br />

(*)<br />

A<br />

(Langwaffe)<br />

ODER<br />

Bei<br />

gemeinsamer<br />

Aufbewahrung<br />

Widerstandsgrad<br />

(**)<br />

0<br />

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16 Schießen<br />

16.1 Grundelemente des Schießens mit Kurzwaffe<br />

Das Erfassen der Waffe:<br />

Das Erfassen der Waffe ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine saubere<br />

Schussabgabe und entsprechende Trefferergebnisse.<br />

Die Waffe sollte so hoch wie möglich erfasst werden.<br />

Richtig - Waffe hoch ergriffen<br />

FALSCH – Waffe nicht richtig eingesetzt<br />

Dadurch entsteht eine gedachte Linie, die so wenig wie möglich unterhalb der<br />

Linienverlängerung des Schlittens liegen sollte (Waffen-/Laufachse- Armachse). Durch dieses<br />

hohe Erfassen wird der Rückdruckimpuls mit möglichst geringer Hebelwirkung im Handgelenk<br />

linear nach hinten übertragen. Der Griffrücken liegt in der Beuge zwischen Daumen und<br />

Zeigefinger (Abzugsfinger) der jeweiligen Hand. Mittel-, Ring- und kleiner Finger umschließen<br />

das Griffstück fest ohne zu pressen. Der Daumen liegt entspannt (ohne großen Druck) am<br />

Griffstück an.<br />

In die Daumenbeuge einsetzen,<br />

Nicht-Schießhand unterstützt von vorn/unten<br />

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Das Halten der Waffe:<br />

Beim Halten der Waffe sollten neben den Voraussetzungen des Erfassens der Waffe mehrere<br />

weitere Punkte beachtet werden:<br />

Die Waffe wird mit fast gestrecktem Arm/Armen gehalten. Dabei sollten Handgelenk und<br />

Ellenbogengelenk verriegelt sein um eine möglichst ruhige Waffenlage zu ermöglichen. Die<br />

Schießhand erfasst die Waffe wie oben beschrieben, die Nichtschießhand unterstützt die<br />

Schießhand von vorn/unten. Es besteht einmal die Möglichkeit mit dem Zeigefinger der<br />

unterstützenden Hand von vorn den Abzugsbügel zu umfassen, zum anderen können die<br />

Finger der Nichtschießhand auf denen der Schießhand liegen ohne den Abzugsbügel zu<br />

umfassen.<br />

Unterstützung durch die Nicht-Schießhand<br />

von vorn/unten, wenn möglich nicht vor den<br />

Abzugsbügel greifen<br />

Beim Umfassen des Abzugsbügels mit dem Zeigefinger der unterstützenden Hand kann ein so<br />

genannter Reflexbogen auftreten, d.h., die Abzugsbewegung des Abzugsfingers wird auf den<br />

Zeigefinger der unterstützenden Hand übertragen und führt zu einem Verziehen der Waffe nach<br />

links oder rechts, je nachdem mit welcher Hand geschossen wird.<br />

Das Visieren:<br />

Beim Visieren sollte man in zwei Schritten vorgehen. Der erste Schritt besteht darin die Waffe<br />

grob auf das Ziel zu richten. Dabei ist die Blickfokussierung auf das Ziel gerichtet, d.h., das Ziel<br />

wird scharf gesehen während die Visiereinrichtung der Waffe verschwommen wahrgenommen<br />

wird.<br />

Schritt 1 – auf Ziel ausrichten,<br />

Ziel scharf, Visierung unscharf<br />

Nachdem die Waffe so grob ausgerichtet ist, erfolgt der zweite Schritt, das Fokussieren der<br />

Augen auf die kurze Entfernung, zur Visiereinrichtung der Waffe. Dabei sollte sich der Schütze<br />

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nur noch auf Kimme und Korn konzentrieren. Durch die Fokussierung der Augen auf die<br />

Visiereinrichtung verschwimmt automatisch das weiter entfernte Ziel.<br />

Schritt 2 – auf Visierung fokussieren<br />

Ziel unscharf, Visierung wird scharf gesehen<br />

Jetzt ist es wichtig, einen Kardinalfehler, das „Springen“ zu vermeiden.<br />

Beim „Springen“ wechselt der Schütze mehrmals die Fokussierung der Augen von der<br />

Visiereinrichtung zum Ziel und umgekehrt. Da die Augen länger benötigen sich auf die kurze<br />

Entfernung zur Visiereinrichtung einzustellen als auf die längere Zielentfernung, kann es durch<br />

das „Springen“ zu Visierfehlern kommen, da im entscheidenden Moment die Visiereinrichtung<br />

nicht klar gesehen und somit eingerichtet wird.<br />

Visierbilder und Visierfehler siehe dort<br />

Die Atmung:<br />

Die Atmung spielt beim Präzisionsschiessen eine große Rolle, beim einsatzbezogenen<br />

Schusswaffeneinsatz ist die Atmung jedoch vernachlässigbar. Hier sind Stressfaktoren<br />

gegeben, welche beim Sportschießen nicht auftreten.<br />

Der Vollständigkeit halber sollte auch ein Sicherheits-Mitarbeiter wissen, wie er bei<br />

Wertungsübungen die Präzision durch gezielte Atmung positiv beeinflussen kann.<br />

Grundsätzlich sollte die Waffe beim Einatmen angehoben und ins Ziel gebracht werden.<br />

Während des Ausatmens wird der Druckpunkt ertastet, die Fokussierung der Augen auf die<br />

Visiereinrichtung vorgenommen und der Druck auf den Abzug kontinuierlich verstärkt. Nach<br />

dem Ausatmen beginnt eine natürliche Atempause. Diese Zeitspanne relativer körperlicher<br />

Ruhe sollte zum Abziehen benutzt werden.<br />

Das Abziehen:<br />

Dem Abziehen kommt beim Schießen eine elementare Bedeutung zu. Man kann die Waffe<br />

optimal erfassen und halten, auch das Visieren präzise durchführen, wenn dann der Abzug<br />

durchgerissen und somit der Schuss verrissen wird, war alles umsonst. Daher sollte man sich<br />

beim Präzisionsschießen immer wieder bewusst auf den Abzugsvorgang konzentrieren.<br />

Trockentraining kann hier sehr hilfreich sein!<br />

Wichtig ist, den Abzug lediglich mit dem vorderen Bereich des 1. Fingergliedes zu betätigen.<br />

Hier hat man durch die zahlreichen Nerven ein besonders ausgeprägtes Tastgefühl<br />

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(„Fingerspitzengefühl“). Ein „Einschieben“ des Fingers in den Abzugsbügel/um den Abzug kann<br />

zu einem Verdrücken der Waffe führen, da die Muskulatur des unteren Fingerbereiches parallel<br />

zur Rückzugsbewegung des Fingers beim Rechtshänder nach links und beim Linkshänder nach<br />

rechts Druck ausübt.<br />

Richtig – erstes Fingerglied zieht ab<br />

FALSCH! Waffe wird nach links gedrückt<br />

Das Nachhalten<br />

Nachhalten bedeutet im Gegensatz zum Sportschützen nicht die Aufrechterhaltung der<br />

Konzentration, sondern die Möglichkeit, bei einem Treffer ohne Trefferwirkung ohne<br />

Zeitverzögerung einen oder mehrere weitere Schüsse im Ziel anzubringen. Erst wenn<br />

Trefferwirkung erkannt und sichtbar wird, sollte die Waffe abgesetzt, d.h., heruntergenommen<br />

werden.<br />

Nach dem Schuss/den Schüssen aus<br />

Gründen der Eigensicherung im Ziel bleiben<br />

um Trefferwirkung erkennen zu können.<br />

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16.2 Standardformen offener Visierungen<br />

Nachfolgend sind die am häufigsten anzutreffenden Formen einer offenen Visierung abgebildet.<br />

Zusätzlich gibt es geschlossene Visierungen, z.B. Lochkimmen, Tunnelkorne oder Ringvisiere<br />

wie bei verschiedenen Halbautomaten oder Maschinenpistolen<br />

Dachkorn Balkenkorn Perlkorn<br />

Halbrundvisier Dreiecksvisier Rechteckvisier<br />

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16.3 Visierbilder<br />

Die Visierbilder<br />

Begriffe für Visierstellungen/Visierfehler<br />

Visierbild<br />

Trefferlage<br />

Gestrichen Korn ergibt Fleckschuss<br />

Vollkorn ergibt Hochschuss<br />

Feinkorn ergibt Tiefschuss<br />

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Geklemmt rechts ergibt Rechtsschuss<br />

Geklemmt links ergibt Linksschuss<br />

Verkantet rechts ergibt Treffer tief rechts<br />

Verkantet links ergibt Treffer tief links<br />

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16.4 Das Absehen bei Ziehfernrohren<br />

Unter einem Absehen versteht man die eigentliche Zieleinrichtung eines Zielfernrohres.<br />

Das Absehen kann sich auf einer Ebene des Objektivbildes oder der Okularbildebene befinden<br />

und verschiedene Formen und Aussehen aufweisen. Beim Absehen auf der Objektivbildebene<br />

wird bei Gläsern mit variabler Größendarstellung das Absehen entsprechend der Veränderung<br />

der Vergrößerung größer oder kleiner.<br />

Befindet sich das Absehen auf der Okularbildebene, bleibt die Größe des Absehen immer<br />

gleich.<br />

Für die verschiedenen Zwecke und Vorlieben des Nutzers haben sich unterschiedliche Formen<br />

des Absehens entwickelt. Die am häufigsten vorkommende Form des Absehens ist das<br />

Absehen 1, dargestellt durch zwei horizontale Balken mit einem senkrechten Zielstachel. An<br />

zweiter Stelle ist das Absehen 4 mit zwei horizontalen Balken, einem senkrechten Balken sowie<br />

einem Fadenkreuz zu nennen.<br />

Nachfolgend werden die am häufigsten anzutreffenden Absehen dargestellt.<br />

Absehen 1 Absehen 2 Absehen3<br />

Absehen 4 Absehen 5 Absehen 6<br />

Absehen 8 Absehen 30/30 Diavari-Absehen<br />

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17. Anträge und Dokumente<br />

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