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DSSG-Sachkundelehrgang

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Deutsche Sicherheits- Service- Gruppe<br />

3. Einleitung - Waffensachkundeprüfung – erarbeitet Schritt für Schritt<br />

Warum diese Unterlage über die einzelnen Schritte zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung<br />

gemäß § 7 Waffengesetz?<br />

Selbstverständlich ist uns klar, dass es bereits einige Werke zu diesem Thema gibt. Wir sind<br />

jedoch der Meinung, dass sich nicht nur die Anforderungen bei der Sachkundeprüfung analog<br />

zum Waffengesetz geändert haben, sondern auch die „Neugier“ der Prüfungsprobanten<br />

zugenommen hat und über die bisher üblichen Inhalte der Vorbereitungslehrgänge hinausgeht.<br />

Hinzu kommt eine relativ häufige Ergänzung oder Abänderung der gesetzlichen Vorgaben, der<br />

Auslegung durch Gerichte oder Behörden an Hand der Verwaltungsvorschriften, wodurch diese<br />

einem ständigen Wandel unterliegen.<br />

Eine Themenerweiterung in den Vorbereitungslehrgängen bedingt selbstverständlich auch<br />

einen größeren Zeitansatz, welcher aus Gründen der Planung (mehr Aufwand für die<br />

Lehrgangsteilnehmer und zusätzliche oder aber verlängerte Unterrichtstermine) und der<br />

erheblichen finanziellen Mehraufwendungen nur bei den wenigsten Vereinen,<br />

Lehrgangsausrichtern oder privaten Sicherheitsdiensten realisiert wird.<br />

Der Gesetzgeber schreibt jedoch genau vor, bei wem wie viele Unterrichtseinheiten für die<br />

Unterrichtung der Sachkunde aufzuwenden sind und gibt auch deren Inhalte und die<br />

Durchführung der Prüfung exakt vor.<br />

Da die vorgegebene Zeitspanne für die Unterrichtungen jedoch niemals ausreichend erscheint,<br />

kommt der Vor- bzw. Nachbereitung der Stoffgebiete im Heimstudium eine erhöhte Bedeutung<br />

zu. Wer der Meinung ist, einfache Anwesenheit bei den Vorbereitungslehrgängen genüge um<br />

die von einer durch die zuständigen Behörden eingesetzte oder von ihnen amtlich anerkannte<br />

Prüfungskommission abzunehmende Prüfung zu bestehen, unterliegt einem schwerwiegenden<br />

und durch die erforderliche Widerholung auch teurem Irrtum. Sinn und Zweck der Prüfung der<br />

Sachkunde gem. Waffengesetz ist es, unzuverlässigen Personen (Führungszeugnis) oder<br />

Leuten, die weder theoretisch mit den gesetzlichen Bestimmungen noch praktisch mit der<br />

Handhabung der von ihnen noch zu beantragenden Waffen, den Zugang zu eben diesen<br />

Waffen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Wer ohne die umfangreichen<br />

Einschränkungen der Waffenanwendung im Notwehrfall zu kennen oder sicher mit seiner Waffe<br />

umgehen zu können diese einsetzt, stellt eine ganz erhebliche Gefahr für seine Mitmenschen<br />

dar.<br />

Solche Risiken sind unwägbar und insbesondere kaum zu versichern. Bei den kommerziellen<br />

Sicherheitsunternehmen, deren Mitarbeiter aus behördlich überprüften und genehmigten<br />

Gründen mit Waffen ausgerüstet werden, ist auch die Schädigung des Rufs und Ansehens der<br />

Firma mit allen negativen Begleiterscheinungen zu berücksichtigen. Der Waffenträger selbst ist<br />

zudem auf dem Wege der Zivilklage im Falle eines Fehlverhaltens auch privat für den<br />

entstandenen Schaden bis hin zu Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen haftbar zu machen.<br />

Bei den von uns durchgeführten Lehrgängen kam immer wieder die Frage auf, ob wir nicht die<br />

von uns zusammengestellten Unterlagen um unsere mündlichen Erklärungen ergänzen und in<br />

„gebundener“ Form zur Verfügung stellen könnten. Diesem Wunsch sind wir hiermit<br />

nachgekommen. Weder haben wir das Rad neu erfunden, noch meinen wir mehr zu wissen als<br />

andere. Wir haben uns lediglich bemüht eine anständige und umfassende Stoffsammlung zu<br />

Copyright A. Schacht Seite 4

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